HIAG MIT ACCOYA - Start - Gerber Holz Bau Bern AG · Ausgangsstoff ist die schnell wachsende Kiefer...

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HIAG MIT ACCOYA ® Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand ! Ein Holz ohne Kompromisse

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HIAG MIT ACCOYA®

Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand !

Ein Holz ohne Kompromisse

Inhaltsverzeichnis

Übersicht Accoya® 3 | 5

Schnittholz 8

Fensterholz 9

Terrassendielen La Bella 10 | 11

Fassaden La Casa 12 | 13

Fassadenplatten 16

Tricoya® MDF Platten 17 | 19

Produkteinformationen 20 | 21

Rubio Monocoat 22

AGB 23

Alle in diesem Prospekt aufgeführten Produkte sind aus dem aktuellen HIAG-Sortiment 2013/2014.

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Ausgangsstoff ist die schnell wachsende Kiefer Radiata Pine

Es handelt sich um ein Massenholz, welches weltweit in Plantagen angebaut wird.

Chile, Spanien, Südafrika als auch Neuseeland sind die Hauptlieferländer. Unser Lieferant importiert dieses Holz FSC zertifiziert aus Neuseeland. Dort wächst es innerhalb von 25 Jahren, dabei handelt es sich praktisch um reines Splintholz.

Neuseeland ästet der Forst den Bestand, wobei von 100 bis zu 480 cm Länge astreines Holz bereitgestellt wird.

Diese Kiefer wird mit ca. 13 – 15% Holzfeuchte verschifft und wandert über Bremen nach Arnheim, wo die industrielle Anlage zur Modifizierung steht.

Das nachhaltigste Holz !

HIAG – und die Natur – Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft

Die verantwortungsvolle Beschaffung von nachhaltig hergestelltem Holz spielt eine wichtige Rolle bei der Posi-tionierung von Accoya® Holz als umweltfreundliches Produkt. Sämtliche Accoya® Holzprodukte stammen aus nach-haltiger Forstwirtschaft und werden mit FSC–Zertifizierungen geliefert. Die Produktionsverfahren werden jährlich durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle geprüft, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des FSC–Pro-duktkettennachweises entsprechen.

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Das Acetylierungsverfahren unter der Lupe ...

Accoya® Holz ist das Ergebnis von mehr als 75 Jahren Forschung und Entwicklung, in deren Verlauf eine bewährte und umfassend erforschte Holzmodifizierungstechnik – die Acetylierung – und modernste Herstellungsverfahren zusammengeführt wurden, um diese ausserordentliche «neue Holzart» entstehen zu lassen und in grossem Umfang auf den Markt zu bringen.

Nachhaltiges Holz

Recycelte Essigsäure

Frische Essigsäure

Wasser

Essigsäureanhydrid

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Accoya® Holz – alle Vorteile

Holz ist ein NaturproduktStellen Sie sich ein ständig verfügbares Nutzholz vor, das aus schnell wachsenden, nachhaltig beforsteten Wäldern stammt. Es ist ungiftig und seine Eigenschaften in puncto Masshaltigkeit und Haltbarkeit übertreffen selbst die der besten tropischen Harthölzer.

Stellen Sie sich ein Holz vor, das die immer knapper werdenden tropischen Harthölzer, die toxisch behandelten Hölzer und alle weniger nachhaltigen Materialien im Aussenbereich ersetzt.

Stellen Sie sich ein Holz vor, das während seiner ausgedehnten Nutzungsdauer als optimale Kohlenstoffsenke fungiert und am Ende umweltfreundlich recycelt werden kann.

Dieses Holz gibt es: Accoya®, eine bemerkenswerte neue Holzart ohne Kompromisse!

Aussergewöhnliche Dimensionsstärke und stark verbesserte Härte

Extrem verbesserte thermische Isolationseigen-schaften, verglichen mit anderen Hölzern

Dauerhaftigkeitsklasse 1 – das dauerhafteste Holz, das möglich ist

Ungiftig – im Herstellungsprozess wird Accoya® Holz nichts hinzugefügt, was nicht schon von Natur aus beinhaltet ist

Widerstandsfähiger gegen Insekten

Ständige Verfügbarkeit aus nachhaltig bewirt-schaftetem, zertifizierten Forsten

Accoya® Holz lässt sich problemlos maschinell oder in Handarbeit bearbeiten

Durchgehende messbare Qualität – von der Oberfläche bis in die Tiefe jedes Stückes

Natürliche Stärke und Schönheit des Holzes bleiben voll erhalten

Ökologisch unbedenklich – 100% recyclebar und natürlich erneuerbar

Mindestens 50 Jahre haltbar ohne Erdkontakt, 25 Jahre haltbar mit Erdkontakt und/oder im Kontakt mit Süsswasser

Überlegene Widerstandsfähigkeit gegen die Effekte von UV-Strahlen bei transparenter Beschichtung

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Haustüre aus Accoya®

Haus in Haven, NL

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Spielgerät mit Accoya® Holz

Moses–Brücke, NL

Haustüre aus Accoya®

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Accoya® Leimholzbänke in BerlinSneek–Brücke, NL – 700 m3 Accoya® Leimholz

Schnittholz

Nr. 1 clearDicke in mm Breite in mm

105 130 156 182 208 100

23 ■

26 ■ ■ ■ ■ ■

35 ■ ■ ■

40 ■ ■

52 ■ ■

65 ■ ■

78 ■ ■

100 ■

Lagerware erhältlich in den Längen 2.40 – 4.80 m

Je nach Verfügbarkeit der Rohware in FSC pure, FSC mixed.

Die Vorteile

• 4-seitig fehlerfrei• Dauerhaftigkeit der Klasse 1 ohne Äste• Hervorragende Masshaltigkeit• Einfache maschinelle und manuelle Bearbeitung• Ungiftig• Mindestens 50 Jahre Haltbarkeit ohne Erdkontakt und 25 Jahre mit Erdkontakt

■ Lager HIAG

■ Lieferfrist auf Anfrage

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Fensterholz

Eurospruce – für das natürliche Ambiente

Dicke in mm Breite in mm

84 103 113 145

72 ■ ■ ■ ■

84 ■ ■ ■ ■

96 ■ ■ ■ ■

Europine – Aussenlamelle Accoya®, innen Kiefer

Accoya® pure – Lamellen durch und durch Accoya®

Dicke in mm Breite in mm

84 103 145

72 ■ ■ ■

84 ■ ■ ■

96 ■ ■ ■

Aufbau:

Decklage durchgehende helle Accoya® LamelleMittellage europ. Fichte, astrein, Rift/Halbrift, keilgezinktDecklage europ. Fichte, astrein, Rift/Halbrift, durchgehende Lamelle

Aufbau:

Decklage durchgehende helle Accoya® LamelleMittellage europ. Kiefer, astrein, Rift/Halbrift, keilgezinktDecklage europ. Kiefer, astrein, Rift/Halbrift, durchgehende Lamelle

Aufbau: dreifach verleimt

Die Vorteile

• Jede Produktionscharge Accoya® Holz wird von der Oberfläche bis in den Kern hinein auf eine gleichbleibende, messbare Modifizierungsqualität geprüft

• Perfekte Masshaltigkeit, auch unter extremen Bedingungen• Stark verbesserte Wärmedämmung im Vergleich zu herkömmlichen Hölzern

Lieferfrist auf Anfrage

Dicke in mm Breite in mm

84 103 113 145

72 ■ ■ ■ ■

84 ■ ■ ■ ■

96 ■ ■ ■ ■

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Bilder © Roggemann

Accoya® ist unter den anspruchsvollsten Bedingungen und über lange Zeiträume auf seine Dauerhaftigkeit getes-tet worden. Handwerker, Architekten, Bauunternehmer und Hauseigentümer profitieren gleichermassen – und werden für Terrassendielen in Zukunft Accoya® auswählen. Es schüsselt sich nicht an der Oberfläche, ist bei Wasser-aufnahme extrem masshaltig, quillt nicht und ist resistent gegen holzzerstörende Pilze. Darüber hinaus ist Accoya® absolut ungiftig, damit für Menschen, Haustiere und Umwelt unbedenklich.

Accoya® ist das perfekte Produkt für Terrassendielen, die ein hohes Mass an hochwertiger Ästhetik, wenig War-tungsaufwand, Masshaltigkeit und Dauerhaftigkeit erfordern.

Accoya® Terrassendielen – ohne Kompromisse !

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Ipé Teak Garapa Azzurgrau Bangkirai Quarzgrau

¿ ¿ ¿ ¿ ¿ ¿

gehobelt und gerundetes Profil mit Clip-Nut

¿

Terrassendielen

Die werksseitig geölte Accoya® Terrassendiele mit seitlicher Nut für ROG-Clip

COMFORT Lager HIAG Dicke in mm Längen in mm Breite in mm Stk/Bund

Ipé ■ 25

Lieferungen mit fairen Längenverteilungen in

3600 / 4200 / 4800

142 3

Teak ■ 25 142 3

Garapa ■ 25 142 3

Azzurograu ■ 25 142 3

Bangkirai ■ 25 142 3

Quarzgrau ■ 25 142 3

Die Vorteile • Mindestens 50 Jahre haltbar ohne Erdkontakt und 25 Jahre mit Erdkontakt• Comfort – lieferbar in 3 Abmessungen und 6 verschiedenen Trend-Farbtönen ab Lager HIAG• Dauerhaftigkeitsklasse 1 – das dauerhafteste Holz, das möglich ist• Erhöhte Rutschhemmung R11 geprüft nach DIN 51130

SYSTEM 4–6 Wochen Lieferzeit Dicke in mm Längen in mm Breite in mm Stk/Bund

Ipé ■ 21

nach Verfügbarkeit 1150 – 2350 alle 150 mm

95 5

Teak ■ 21 95 5

Garapa ■ 21 95 5

Azzurograu ■ 21 95 5

Bangkirai ■ 21 95 5

Quarzgrau ■ 21 95 5

MAGNUM 4–6 Wochen Lieferzeit Dicke in mm Längen in mm Breite in mm Stk/Bund

Ipé ■ 25

4200 / 4800

190 2

Teak ■ 25 190 2

Garapa ■ 25 190 2

Azzurograu ■ 25 190 2

Bangkirai ■ 25 190 2

Quarzgrau ■ 25 190 2

Unterkonstruktion Lager HIAG Dicke in mm Längen in mm Breite in mm

Accoya® ■ 42 3600 / 4200 / 4800 68

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Die Vorteile

• Ein Holz, perfekt geschaffen für den Aussenbereich – durch die verringerte Quellung und Schwin-dung weist Accoya® nahezu keine Rissbildungen oder Schüsselungen auf

• Oberflächen – glatt gehobelt oder rauh strukturiert

• Alle Farben – RAL, NCS, individuelles Farbmuster

CONTRAST

Das Fassadensystem mit den unendlichen Möglichkeiten

MAGUM RHOMBUS GLATTKANT CONUS

la CasaF A S S A D E N S Y S T E M

Fassadensysteme

Profile Dicke in mm Breite in mm Deckmass in mm

CONTRASTmit schwarzer Feder,

Kanten gerundet22 96 74

MAGNUM 22 174 151

RHOMBUS15° Schräge,

Sichtseite gerundet22 70

GLATTKANT 22 70 / 148 / 174

CONUS 24/14 152 131

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Träume werden wahr - Farbe nach Wunsch

Deckende Beschichtung

Ab 50 m2 stellen wir jede beliebige deckende Farbe nach RAL, NCS oder einem individuellen Farbmuster innerhalb weniger Wochen her. Auf die deckenden Beschichtungen erhalten Sie 10 Jahre Garantie (bei Beachtung der Garantieregelung und Bestätigung des Garantieantrages).

Diese Fassaden werden in der einzigartigen und hoch effektiven Beschichtungstechnik, der Vacumat–Technologie, allseitig konsequent mit wässrigen Remmers–Systemen industriell oberflächenbehandelt.

Geölte Oberfläche

Alternativ bieten wir Ihnen geölte Oberflächen nach Standardkollektionen.

Durch die Behandlung wird die natürliche Vergrauung sichtlich verzögert, und bei unterschiedlichen Bewitterungen trägt die Behandlung zu einem gleichmässigen Bild bei.

Zubehör Fassadensysteme Dimension in mm

Innenecke 29 29

Aussenecke 64 64

Aussenecke geschlossen Alu eloxiert 65 65 2

Aussenecke offen Alu eloxiert 65 65 2

Innenecke Alu eloxiert 65 65 2

Trennprofil Alu eloxiert 85 80 2

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Accoya® Fassade gebogen

Accoya® Fassade am Hockenheimring – Befestigung alle 2.80 m

Accoya® Fensterläden 14

Accoya® Fassade und Fenster, Amsterdam

Accoya® Fassade mit 3–Schichtplatten 21 mm, Sichtfläche gebürstet, 236 m2

Imprägnierung SunCare 900 Ligninschutz, 1 x WoodCare 2775 NaturgrauEinfamilienhaus in Ormalingen BL

Keine Risse

Saubere Kanten

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Fassadenplatten

3-Schicht-Naturholzplatten A/B

Lieferfrist auf Anfrage

Dicke in mm Lagen VE Länge in mm Breite in mm

■ 21 3 x 7 25 4800 1200

Einfamilienhaus in Ormalingen BLAccoya® 3–Schichtplatten

Die Vorteile

• Im Prinzip astrein, techn. Klasse: SWP3 (im Aussenberiech – nicht tragend – einsetzbar)• Koch– und wetterfest verleimt• Hervorragende Masshaltigkeit

Eine wesentliche Voraussetzung für die Beständigkeit des Holzbauteils und für eine dauerhafte Beschichtung ist der konstruktive Holzschutz. Die Konstruktion sollte wasserabweisend gestaltet werden.

Der Feuchtigkeitsgehalt des Holzes darf 15% nicht überschreiten. Für die Montage unbedingt Edelstahl-schrauben verwenden.

Beschichtungsempfehlung für wetterfeste Mehrschichtplatten im Aussenbereich an diesem Objekt mit Böhme.

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Die Vorteile

• Wasserfeste MDF–Platte bestehend aus Accoya®

• Verleimungsklasse 5 nach EN 335–1–2006• Dauerhaftigskeitsklasse 1 nach EN 350–2(WKI)• Baubiologisch unbedenklich

Aussenanwendung mit 50 Jahren Garantie !

Medite® Tricoya® MDF

STORAGE, HANDLING and USER INSTRUCTIONS

Dauerhaftigkeitsklasse 1

Lager HIAG Dicke in mm Länge in mm Breite in mm

■ 4 2440 1220

■ 6 2440 1220

■ 9 2440 1220

■ 12 2440 1220

■ 15 3050 1220

■ 18 3050 1220

Anwendungsgebiete

• Aussentüren• Fassaden• Wellness, Badezimmer und Sauna• Möbel für Garten und Aussenbereich• Spielzeuge / Spielplatzbau• Automobile–Komponenten

Fassadenverkleidung Bancomat–Verkleidung

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STORAGE, HANDLING and USER INSTRUCTIONS

Outdoor–Show Land Rover Automobile

Kletterwand im Aussenbereich

Rolladenverkleidung

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Medite® Tricoya® MDF

STORAGE, HANDLING and USER INSTRUCTIONS

Technisches Datenblatt

Eigenschaften Bereich Testmethode Einheit Dicke

6 9 12 15 18

Dichte +/-30 kg/m3 720 720 720 700 700

Querzugfestigkeit Min. EN319 N/mm2 0.80 0.80 0.80 0.80 0.80

Biegefestigkeit Min. EN310 N/mm2 30.0 30.0 25.0 20.0 20.0

Elastizitätsmodul Min. EN310 N/mm2 3 3 2.5 2.5 2.5

Schraubenauszugsverhalten Fläche Min. EN320 N - - - 900 900

Schraubenauszugsverhalten Karte Min. EN320 N - - - 700 700

Freies Formaldehyd Max. EN120 mg/100g <1.0 <1.0 <1.0 <1.0 <1.0

Dickentoleranz EN324-1 mm +/-0.15 +/-0.15 +/-0.15 +/-0.15 +/-0.15

Dickenausdehnung (24 Std.) Max. EN317 % 2.5 2.0 2.0 1.5 1.5

Wärmebeständigkeit R Value m2 KW 0.056 0.085 0.114 0.15 0.18

Ausdehnungsänderung

Länge/Breite EN318 % +/-0.1 +/-0.1 +/-0.1 +/-0.1 +/-0.1

Dicke EN318 % +/-1.0 +/-1.0 +/-1.0 +/-1.0 +/-1.0

Nachkochprobe EN1087-1

Intemal Bond Min. EN319 N/mm2 0.65 0.65 0.65 0.65 0.65

QMS No. Tech 05.2012: Die oben in der Tabelle aufgeführten Ergeb-nisse basieren auf den technischen Mindestanforderungen der Medite® Europe Ltd. hergestellten Medite® Tricoya® MDF. Alle Parameter liegen in Übereinstimmung mit der EN 622, Teil 1 und 5. Als Teil des laufenden Pro-duktentwicklungsprogrammes behält sich Medite® Europe das Recht vor, diese Produktspezifikationen ohne Ankündigung zu ändern. Während der Herstellung von Medite® Tricoya® MDF werden die acetylierten Weich-holzfasern nicht mit Formaldehyd ver-setzt. Das freie Formaldehyd beträgt nach der Testmethode EN 120 weniger als 0,01 ppm, was dem unteren Grenz-wert der CARB 2 entspricht.

Weitere Infos

Medite® Tricoya® MDF weist einen Feuchtigkeitsgehalt von 4 % bis 6 % auf, der durch die Umgebungsfeuchtigkeit variieren kann und wie alle handelsüblichen MDF Platten verarbeitet werden kann.

Alle mechanischen Befestigungsmittel, wie Schrauben, Halterun-gen und Beschläge, müssen aus rostfreiem Edelstahl EN3506 Typ A2 oder A4 oder ANSI Typ 304 oder 316 hergestellt sein. Griffe und Beschläge für Möbelstücke im Innenbereich, (in trockenen Umge-bungen) können aus handelsüblichen Materialien bestehen.Im Brandverhalten ist die Medite® Tricoya® MDF nach europäischem Klassifizierungssystem in die Euroklasse D eingestuft.

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Accoya® Holz – durch und durch modifiziert mit der Methode der Acetylierung. Dabei werden weniger dauerhafte Holzarten unter Druck und Wärme mit Essigsäureanhydrid zur Reaktiongebracht. Die Fähigkeit des Holzes zur Absorbierung von Wasser wird so wesentlich verrin-gert.

Ergebnis: Accoya® Holz ist deut-lich masshaltiger und – da es nicht mehr von Enzymen verdaut werden kann – extrem dauer-haft. Dauerhafter als nahezu alle tropischen Harthölzer – ideal für Fenster, Fassaden, Terrassendecks und vieles mehr.

Die Acetylierung bringt dabei nichts in das Holz ein, was dort nicht schon vorhanden ist. Acetylgruppen kommen in allen Holzarten vor – genauso wie in Menschen und Säugetieren. Accoya® Holz belastet die Umwelt deshalb nicht durch etwaige Schadstoffe.

BearbeitungAccoya® Holz ist grundsätzlich relativ problemlos zu verarbeiten. Da Accoya® Holz durch und durch modi-fiziert ist und nicht auslaugt, gefährdet die Bearbei-tung nicht Eigenschaften wie Dauerhaftigkeit oder Dimensionsstabilität. Hinweis: Ein leichter Essiggeruch bei der Verarbeitung von Accoya® Holz kann auftreten. Dies beeinträchtigt nicht die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen.

Optische Qualität

Je nach von Ihnen erworbener Qualität, kann das Holz auch nach Bearbeitung optische Defekte wie Krümmung, Risse, eingewachsene Rinde und Harzkanäle aufweisen.

Sägen

Accoya® Holz ist in Längsrichtung leicht abzulängen und aufzutrennen. Fachgerechtes Sägen ergibt bereits eine sehr glatte Oberfläche mit wenigen Schlägen und Splittern.

Allgemeine Produkteinformation

Die einzigen Nebenprodukte, die bei der Herstellung von Essigsäureanhydrid anfallen, sind kleine Menge hochwertiger Düngemittel sowie Spurenelemente von Essigsäure, die vollständig biologisch abbaubar sind.

Hobeln

Aufgrund des Produktionsprozesses kann Accoya® Holz einige Unregelmässigkeiten an der Oberfläche aufwei-sen, wie z.B. Farbunterschiede. Um die charakteristische Oberfläche zu erhalten, ist es daher notwendig, einige Millimeter von den rauen Sägeseiten abzuhobeln oder zu sägen. Accoya® Holz lässt sich sehr einfach hobeln und zeigt dann ein extrem glattes Oberflächenfinish. Trotz-dem ist es unabdingbar, Bearbeitungsspuren durch Hobel-schläge sowie Kontakt zu färbenden Produkten wie Rost oder Öl zu vermeiden, insbesondere, wenn das Holz im Anschluss transparent beschichtet werden soll.

Profilierung

Die Profilierung ist sowohl stirnseitig als auch in Längs-richtung der Kante gut. Hier ist es wichtig, die Oberfläche nicht zu beschädigen.

Schleifen

Das Schleifen von Accoya® Holz bietet keine Pro- bleme. Tests haben gezeigt, dass es oft nicht notwendig ist, Accoya® Holz bei Beschichtung mit Wasserlacken anzu-schleifen.

Schrauben und Bohren

Wie bei anderen Hölzern sollten die allgemein gültigen Regeln zum Vorbohren, Versenken und zum Kantenab-stand beachtet werden. Da Accoya® Holz einen geringen Rest an gebundener Essigsäure enthält, müssen korro-sionsresistente Schrauben, z.B. aus rostfreiem Edelstahl, verwendet werden (siehe Punkt «Kontakt mit Metall»).

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Kontakt mit Metall

Jedes Holz enthält organische Säuren, nur die Menge variiert nach Holzart. Diese Säuren sind der Hauptgrund für die Korrosion von metallischen Befestigungsmitteln in Holz. Accoya® Holz hat vergleichbare Säureanteile wie Eiche oder Western Red Cedar. Tests haben gezeigt, dass Metalle und galvanisierte Materialien in feuchten Klimakonditionen in direktem oder indirektem Kontakt zu Accoya® Holz korrodieren. Es wird daher empfohlen, nur rostfreie Stahlverbindungsmittel zu verwenden. Auch Lochkorrosion muss durch richtige Auswahl der Be-schläge und Trageteile vermieden werden. Bitte kontak-tieren Sie im Zweifelsfall Ihren Beschlaghandel.

Rostfreier Edelstahl

Eine Verwendung von rostfreiem Edelstahl wird dringend empfohlen, z.B. A2– oder A4– Qualitäts- edelstahl nach EN10088–1.

Beschichteter Stahl

Speziell beschichtete Stahlverbindungsmittel (Epoxy, Po-lyurethan) bieten eine weitere Möglichkeit. Thermisch galvanisierte Schrauben und Nägel werden ausdrücklich nicht empfohlen!

Bearbeitung Verleimung

Accoya® Holz kann unter Zuhilfenahme vieler üblich ge-nutzter Holzleimsysteme verklebt werden. Gute Ergeb-nisse können meistens mit EPI, Epoxy und PRF Klebern erzielt werden. Variieren kann das Ergebnis bei der Verwendung von PVAc. Vom Verleimen mit MUF wird strengstens ab-geraten. Bei der Verleimung von Accoya® Holz wird absolut empfohlen, den Systemlieferanten in Bezug auf den Kleber zu kontaktieren, da dort die entsprechenden Erfahrungen und Empfehlungen in der Kombination des jeweiligen Leimsystems, des Leimprozesses mit Accoya®

Holz vorliegen. Viele Tests zeigen, dass Accoya® Holz be-sonders gut verleimt werden kann. Wegen der Modifizie-rung des Accoya® Holzes und den daraus resultierenden veränderten Eigenschaften (Holzfeuchte, Stabilität) müs-sen aber einige Aspekte beachtet werden.

Endbehandlung

Accoya® Holz kann mit den meisten bekannten Beschich-tungssystemen endbehandelt werden. Wir empfehlen, Ihren Lieferanten für Beschichtungen in den Produktions-prozess und die Entscheidung für ein Beschichtungsmit-tel einzubinden. Durch den Acetylierungsprozess wird Accoya® Holz extrem dimensionsstabil, was die Spannung in der Beschichtung bei klimatischen Veränderungen ver-ringert. Diese kann die Kosten für Pflege und Instand-setzung der Produkte erheblich verringern.

Trotzdem wird die echte Wartungsintensität immer auch von den Umgebungseinflüssen (Wetterausrichtung, Küsten-klima usw.) und der eingesetzten Farbe abhängen.

Weitere Verarbeitungsvoraussetzungen

• Die Oberfläche muss trocken, schmutz– und staub-frei sein.

• Der Feuchtegehalt des endzubehandelnden Accoya®

Holzes muss ungefähr dem Feuchtegehalt entspre-chen, den es in der später gewünschten Verwendung haben wird.

• Wenn möglich, sollten alle Holzteile vor der Mon- tage endbehandelt werden.

• Die limitierte Wasseraufnahmekapazität von Accoya®

Holz sollte während des Trocknungsprozesses für wasserbasierte Farben und Lacke in Betracht gezo-gen werden.

Vergrauung

Auch Accoya® Holz vergraut im Aussenbereich wie an-dere Hölzer. Wir empfehlen den Einsatz eines transpa-renten Bläuesperrgrundes, um diesen Prozess unter Um-ständen zu verlangsamen. Im Innenbereich eingesetzt verblasst Accoya® Holz unregelmässig.

Feuchtegehalt

Accoya® Holz wird mit einem Feuchtegehalt von ca. 3– 5% produziert. Diese Feuchte ist relativ zu einer Luftfeuch-te von 65% und einer Umgebungstemperatur von 20°C. Damit kann Accoya® Holz sowohl zur Herstellung von Produkten für Innen– wie Aussenanwendungen sofort nach der Lieferung genutzt werden. Die Fähigkeit, «gebundenes Wasser» in Accoya® Holz aufzunehmen ist reduziert, wodurch die Ausgleichsfeuchte im Vergleich zu anderen Hölzern sehr gering ist. Dennoch kann Acco-ya® Holz noch «freies Wasser» in die Zellen absorbieren. Der Holzfeuchtegehalt von Accoya® Holz kann mit han-delsüblichen Feuchtemessgeräten nicht gemessen wer-den, da der Feuchtegehalt durch den Herstellungsprozess unter den Messgrenzen liegt. Handelsübliche Feuchte-messgeräte können genutzt werden, um das Vorhanden-sein von «freiem Wasser» in Accoya® Holz festzustellen. Wenn die Messung einen Wert von mehr als 8% ergibt, kann dies vorhandenes «freies Wasser» anzeigen.

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Rubio Monocoat Farben für den Aussenbereich

Die Vorteile

Mit Rubio Monocoat Hybrid Wood Protector erhalten Sie einen «Oberflächenschutz für aussen» der neuen Generation!

• Leicht anzuwenden • Arbeitssparend (nur ein Anstrich)• Umweltfreundlich • Zertifiziert (tauglich für Kinderspielzeug)• Universell einsetzbar• Vielfältig im Design

Natural E003

Teak E004

Royal E005

Chocolate E006

Wine Red E007

GreyE009

BlackE010

Autoclave E011

Öloberflächenbehandlungen Rubio Exterior – Sicherheit für aussen

Andere Oberflächenbehandlungen

Fragen Sie Ihr Fachhändler Ihres Vertrauens. Accoya® und Medite® Tricoya® sind für alle gängigen Farben– und Öloberflächen geeignet!

Anwendungsgebiete

• Terrassen• Fassaden• Fenster• Aussenmöbel

Anwendung

• Reinigung mit RMC Exterior Wood Cleaner• Zusätzlicher Bläueschutz, falls gewünscht, mit RMC Sunprimer Accoya®

• Farbe/Schutz mit RMC Hybrid Wood Protector• Pflege/Reinigung mit RMC Soap Exterior

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Allgemeine Verkaufs- und LieferbedingungenHIAG Handel AGAllgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen HIAG Handel AG

Grundlagen Für sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen der HIAG Handel AG (nachfolgend auch als „Verkäuferin“ bezeichnet) gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere auch allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von der Verkäuferin ausdrücklich und in Schriftform anerkannt werden. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt. Preise Die Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken) oder in EUR (Euro) ab Werk. Die Kosten für Versand, Verpackung, Transport, Mehrwertsteuer, Zölle, Versicherungen und ähnliche Kosten sind nicht im Preis inbegriffen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Preisänderungen bleiben jederzeit ohne Avis vorbehalten. Sollten sich während der Bestellungsabwicklung Änderungen durch Kostenerhöhungen bei der Verkäuferin bzw. Preisaufschläge bei deren Lieferanten irgendwelcher Art, zusätzlich fiskalische Belastungen, Belastungen infolge behördlicher Massnahmen, Zollerhöhungen oder Währungsschwankungen ergeben, behält sich die Verkäuferin ausdrücklich eine entsprechende Erhöhung des Preises vor, ohne dass der Käufer das Recht hat, vom Vertrag zurückzutreten. Für die Fakturierung sind die beim Abgang festgestellten Masse und Spezifikationen massgebend. Der Transportkostenanteil wird generell mit 3.9 % vom Warenwert berechnet. Der Maximalbetrag des Transportkostenzuschlags je Lieferung beträgt CHF 350. Anlieferungen mit einem Warenwert unter CHF 500 werden mit einem angemessenen Kleinmengen-Lieferzuschlag von mindestens CHF 35 verrechnet. Werkseitige Mindermengenzuschläge werden von der Verkäuferin weiterverrechnet. Offerten Alle Angaben der Verkäuferin zu Preisen, Waren, Liefer- und sonstigen Bedingungen, seien sie allgemein oder konkret im Hinblick auf eine Anfrage des Käufers, sind unverbindlich, solange die Verkäuferin nicht ausdrücklich eine verbindliche Offerte abgibt. Aufträge und Bestellungen gelten erst als angenommen, wenn die Verkäuferin sie schriftlich bestätigt hat. Die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben über die Beschaffenheit der Ware und weiteren Bedingungen gehen allfällig abweichenden Angaben in Bestellungen und Aufträgen vor. Von der Verkäuferin oder Zulieferanten vorgenommene Änderungen in der Ausführung der bestellten Waren sind ausdrücklich vorbehalten. Angaben in Offerten und Auftragsbestätigungen über Trockenheit, Lieferfristen, Gewichte, Frachten usw. erfolgen nach bester Kenntnis, jedoch unverbindlich. Zugestellte Muster bleiben stets Typenmuster, d.h. die Eigenschaften dieser Muster gelten mangels ausdrücklicher gegenteiliger Zusicherung von der Verkäuferin nicht als zugesichert, sofern die gelieferte Ware zum vorgesehen Gebrauch tauglich ist. Eigentumsvorbehalt Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Verkäuferin. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im öffentlichen Register eintragen zu lassen. Der Käufer ist verpflichtet, auf Aufforderung der Verkäuferin bei der Eintragung mitzuwirken. Vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises darf der Käufer die gekaufte Ware weder veräussern noch verpfänden oder Dritten zu Sicherungszwecken übereignen. Im Fall einer Pfändung oder sonstigen Beanspruchung durch Dritte hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Lieferung Alle Lieferungen reisen auf eigene Rechnung und Gefahr des Käufers. Nutzen und Gefahr gehen in jedem Fall mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Käufer über. Die zugesagten Lieferfristen und -termine werden von der Verkäuferin nach bestem Ermessen abgegeben und bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich und berechtigten den Käufer im Fall ihrer Nichteinhaltung daher weder zum Vertragsrücktritt, noch zu Schadenersatz- oder anderen Ansprüchen. Die Verkäuferin behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teillieferungen auszuführen und diese in Rechnung zu stellen. Im Fall von höherer Gewalt und/oder ähnlichen Störungen, – unabhängig davon, ob bei der Verkäuferin oder ihren Lieferanten und Hilfspersonen eingetreten –, welche die Herstellung oder Lieferung der Ware hindern oder in unzumutbarer Weise erschweren, ist die Verkäuferin ohne Haftungsfolgen berechtigt, nach freiem Ermessen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferfristen und –termine entsprechend abzuändern. Die Verkäuferin lehnt jede Haftung wegen verspäteter Erfüllung oder Vertragsrücktritt ab. Ist Lieferung der Ware auf Abruf durch den Käufer vereinbart, so ist dieser verpflichtet, die Waren innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Käufers verzögert, so dass Zwischenlagerung der Ware erforderlich ist, werden die diesbezüglichen Lagerkosten dem Käufer belastet. Bei Nichtabruf der vorgesehenen Menge innert der vereinbarten Frist kann die Verkäuferin solche ganz in Rechnung stellen. Übernimmt die Verkäuferin die Zustellung der Ware und wird die Ware während den vereinbarten oder üblichen Lieferzeiten nicht angenommen, so ist der zusätzliche Aufwand einer weiteren Zustellung vom Käufer zu vergüten. Aus der verspäteten Abnahme resultierende Lagergelder, Zinsverlust und andere zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Prüfung und Abnahme der Lieferung Der Käufer hat die Lieferung nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel so rasch als möglich, spätestens innert 8 Tagen seit Erhalt der Lieferung der Verkäuferin schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als genehmigt. Alle Reklamationen sind so rasch als möglich und vor jeglicher Verarbeitung der Materialien anzubringen. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen sofort nach ihrer Feststellung schriftlich gemeldet werden. Beanstandungen und Reklamationen berechtigen in keinem Fall zur Verweigerung der Übernahme der Ware bzw. Leistung des vereinbarten Kaufpreises. Bei Transportschäden ist in jedem Fall auch dem Frachtführer Mitteilung zu machen und ein entsprechender Vermerk auf dem zu visierenden Lieferschein anzubringen. Der Schaden ist vom Chauffeur bestätigen zu lassen.

Sachgewährleistung Liegt ein kaufrechtlicher Mangel vor, der nachweislich bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestanden hat, und hat der Käufer seine Pflicht zur Prüfung der Lieferung und Anzeige von Mängeln eingehalten, kann die Verkäuferin nach ihrer Wahl den schadhaften Teil/Gegenstand reparieren oder Ersatz liefern oder, sofern sie auf eine Reparatur oder Ersatzlieferung verzichten will, dem Käufer eine Kaufpreisminderung zugestehen. Diese Pflicht der Verkäuferin und das entsprechende Recht des Käufers verjährt und erlischt 12 Monate nach Versand der Lieferung. Nach diesem Zeitpunkt bestehen keine Ansprüche des Käufers mehr, unabhängig davon, ob es sich um offene oder verdeckte Mängel handelt. Die vorgenannten Mängelrechte des Käufers bestehen nicht bei folgenden Mängeln: natürlicher Verschleiss; Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang oder infolge

unsachgemässer Behandlung, Lagerung, Aufstellung oder Wartung, der Nichtbeachtung von Einbau- und Betriebsvorschriften oder übermässiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen;

Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äusserer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware ausserhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten gewöhnlichen Verwendung entstehen.

Es bestehen keine Ansprüche des Käufers bei handelsüblicher und/oder nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Ware oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Sind Waren oder Teile davon mangelhaft, die nicht vom Käufer hergestellt wurden, kann sich der Verkäufer von seiner Haftung befreien, indem er dem Käufer seine eigenen Gewährleistungs-ansprüche gegen seinen Lieferanten abtritt. Alle weitergehenden Ansprüche des Käufers wie Wandelung, Minderung, Schadenersatz (einschliesslich die Haftung für Folgeschäden) etc. sind ausdrücklich ausgeschlossen. Annullierungen und Rücksendungen Annullierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der Verkäuferin. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Käufer nicht zur Annullierung von Rest- oder anderen Lieferungen. Verschlechtert sich die finanzielle Situation des Käufers wesentlich, oder präsentiert sie sich anders, als gegenüber der Verkäuferin dargestellt, ist die Verkäuferin ohne weiteres zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Fall einer rechtmässigen Annullierung durch die Verkäuferin trägt der Käufer die der Verkäuferin entstandenen Kosten. Umtausch und Rücknahme von Waren der Verkäuferin sind nur franko und in absolut einwandfreiem Zustand und nur nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Verkaufsabteilung möglich. Rücksendungen ohne Absprache werden nicht angenommen und nicht gutgeschrieben. Sämtliche durch Umtausch und Rücknahme entstehende Kosten, insbesondere für Umtriebe, Verpackung und Fracht, trägt der Käufer. Zahlung Die Rechnungen der Verkäuferin sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, in CHF (Schweizer Franken) oder EUR (Euro), je nach Angabe auf der Rechnung, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Die Zahlungspflicht ist erst erfüllt mit dem Eingang des Betrags auf dem Postcheck- oder Bankkonto von der Verkäuferin (Valuta). Die Annahme von Wechseln oder Checks als Zahlungsmittel liegt im Ermessen der Verkäuferin. Bei Wechseln oder Checks gilt die Zahlungspflicht erst als erfüllt, wenn die Beträge nach Einlösung gutgeschrieben sind. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Verkäuferin Zahlungen des Käufers mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, werden sämtliche Forderungen von der Verkäuferin gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung sofort zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall ist die Verkäuferin berechtigt, allenfalls gewährte Rabatte zu widerrufen. Zahlungsverzug und sonstige Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers, welche die Bezahlung der Ware oder Dienstleistung gefährden, berechtigen die Verkäuferin, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzubehalten oder vom Käufer zurück-

zu verlangen bzw. allfällige Dienstleistungen nicht zu erbringen; alle bestehenden Forderungen gegen den Käufer ungeachtet ihrer Fälligkeit sofort geltend zu

machen oder für die Forderungen Sicherheiten zu verlangen; noch ausstehende Lieferungen ungeachtet der für diese getroffenen Vereinbarungen nur gegen

Vorkasse auszuführen; sowie vom Käufer Verzugszinsen von mindestens 2 % über dem üblichen Kontokorrentzinssatz

der Zürcher Kantonalbank und Mahngebühren in der Höhe von CHF 30 zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Das Recht, Zahlungen zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen zu verrechnen steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die Lieferung und Bezahlung der Waren ist der schweizerische Sitz der Verkäuferin. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den einzelnen Lieferverträgen sind unter Vorbehalt von abweichenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen die ordentlichen Gerichte am schweizerischen Sitz der Verkäuferin zuständig. Anwendbares Recht Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und Verkäuferin unterstehen in jedem Fall materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Kleindöttingen, 27.3.2012

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen HIAG Handel AG

Grundlagen Für sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen der HIAG Handel AG (nachfolgend auch als „Verkäuferin“ bezeichnet) gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere auch allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von der Verkäuferin ausdrücklich und in Schriftform anerkannt werden. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt. Preise Die Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken) oder in EUR (Euro) ab Werk. Die Kosten für Versand, Verpackung, Transport, Mehrwertsteuer, Zölle, Versicherungen und ähnliche Kosten sind nicht im Preis inbegriffen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Preisänderungen bleiben jederzeit ohne Avis vorbehalten. Sollten sich während der Bestellungsabwicklung Änderungen durch Kostenerhöhungen bei der Verkäuferin bzw. Preisaufschläge bei deren Lieferanten irgendwelcher Art, zusätzlich fiskalische Belastungen, Belastungen infolge behördlicher Massnahmen, Zollerhöhungen oder Währungsschwankungen ergeben, behält sich die Verkäuferin ausdrücklich eine entsprechende Erhöhung des Preises vor, ohne dass der Käufer das Recht hat, vom Vertrag zurückzutreten. Für die Fakturierung sind die beim Abgang festgestellten Masse und Spezifikationen massgebend. Der Transportkostenanteil wird generell mit 3.9 % vom Warenwert berechnet. Der Maximalbetrag des Transportkostenzuschlags je Lieferung beträgt CHF 350. Anlieferungen mit einem Warenwert unter CHF 500 werden mit einem angemessenen Kleinmengen-Lieferzuschlag von mindestens CHF 35 verrechnet. Werkseitige Mindermengenzuschläge werden von der Verkäuferin weiterverrechnet. Offerten Alle Angaben der Verkäuferin zu Preisen, Waren, Liefer- und sonstigen Bedingungen, seien sie allgemein oder konkret im Hinblick auf eine Anfrage des Käufers, sind unverbindlich, solange die Verkäuferin nicht ausdrücklich eine verbindliche Offerte abgibt. Aufträge und Bestellungen gelten erst als angenommen, wenn die Verkäuferin sie schriftlich bestätigt hat. Die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben über die Beschaffenheit der Ware und weiteren Bedingungen gehen allfällig abweichenden Angaben in Bestellungen und Aufträgen vor. Von der Verkäuferin oder Zulieferanten vorgenommene Änderungen in der Ausführung der bestellten Waren sind ausdrücklich vorbehalten. Angaben in Offerten und Auftragsbestätigungen über Trockenheit, Lieferfristen, Gewichte, Frachten usw. erfolgen nach bester Kenntnis, jedoch unverbindlich. Zugestellte Muster bleiben stets Typenmuster, d.h. die Eigenschaften dieser Muster gelten mangels ausdrücklicher gegenteiliger Zusicherung von der Verkäuferin nicht als zugesichert, sofern die gelieferte Ware zum vorgesehen Gebrauch tauglich ist. Eigentumsvorbehalt Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Verkäuferin. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im öffentlichen Register eintragen zu lassen. Der Käufer ist verpflichtet, auf Aufforderung der Verkäuferin bei der Eintragung mitzuwirken. Vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises darf der Käufer die gekaufte Ware weder veräussern noch verpfänden oder Dritten zu Sicherungszwecken übereignen. Im Fall einer Pfändung oder sonstigen Beanspruchung durch Dritte hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Lieferung Alle Lieferungen reisen auf eigene Rechnung und Gefahr des Käufers. Nutzen und Gefahr gehen in jedem Fall mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Käufer über. Die zugesagten Lieferfristen und -termine werden von der Verkäuferin nach bestem Ermessen abgegeben und bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich und berechtigten den Käufer im Fall ihrer Nichteinhaltung daher weder zum Vertragsrücktritt, noch zu Schadenersatz- oder anderen Ansprüchen. Die Verkäuferin behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teillieferungen auszuführen und diese in Rechnung zu stellen. Im Fall von höherer Gewalt und/oder ähnlichen Störungen, – unabhängig davon, ob bei der Verkäuferin oder ihren Lieferanten und Hilfspersonen eingetreten –, welche die Herstellung oder Lieferung der Ware hindern oder in unzumutbarer Weise erschweren, ist die Verkäuferin ohne Haftungsfolgen berechtigt, nach freiem Ermessen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferfristen und –termine entsprechend abzuändern. Die Verkäuferin lehnt jede Haftung wegen verspäteter Erfüllung oder Vertragsrücktritt ab. Ist Lieferung der Ware auf Abruf durch den Käufer vereinbart, so ist dieser verpflichtet, die Waren innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Käufers verzögert, so dass Zwischenlagerung der Ware erforderlich ist, werden die diesbezüglichen Lagerkosten dem Käufer belastet. Bei Nichtabruf der vorgesehenen Menge innert der vereinbarten Frist kann die Verkäuferin solche ganz in Rechnung stellen. Übernimmt die Verkäuferin die Zustellung der Ware und wird die Ware während den vereinbarten oder üblichen Lieferzeiten nicht angenommen, so ist der zusätzliche Aufwand einer weiteren Zustellung vom Käufer zu vergüten. Aus der verspäteten Abnahme resultierende Lagergelder, Zinsverlust und andere zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Prüfung und Abnahme der Lieferung Der Käufer hat die Lieferung nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel so rasch als möglich, spätestens innert 8 Tagen seit Erhalt der Lieferung der Verkäuferin schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als genehmigt. Alle Reklamationen sind so rasch als möglich und vor jeglicher Verarbeitung der Materialien anzubringen. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen sofort nach ihrer Feststellung schriftlich gemeldet werden. Beanstandungen und Reklamationen berechtigen in keinem Fall zur Verweigerung der Übernahme der Ware bzw. Leistung des vereinbarten Kaufpreises. Bei Transportschäden ist in jedem Fall auch dem Frachtführer Mitteilung zu machen und ein entsprechender Vermerk auf dem zu visierenden Lieferschein anzubringen. Der Schaden ist vom Chauffeur bestätigen zu lassen.

Sachgewährleistung Liegt ein kaufrechtlicher Mangel vor, der nachweislich bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestanden hat, und hat der Käufer seine Pflicht zur Prüfung der Lieferung und Anzeige von Mängeln eingehalten, kann die Verkäuferin nach ihrer Wahl den schadhaften Teil/Gegenstand reparieren oder Ersatz liefern oder, sofern sie auf eine Reparatur oder Ersatzlieferung verzichten will, dem Käufer eine Kaufpreisminderung zugestehen. Diese Pflicht der Verkäuferin und das entsprechende Recht des Käufers verjährt und erlischt 12 Monate nach Versand der Lieferung. Nach diesem Zeitpunkt bestehen keine Ansprüche des Käufers mehr, unabhängig davon, ob es sich um offene oder verdeckte Mängel handelt. Die vorgenannten Mängelrechte des Käufers bestehen nicht bei folgenden Mängeln: natürlicher Verschleiss; Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang oder infolge

unsachgemässer Behandlung, Lagerung, Aufstellung oder Wartung, der Nichtbeachtung von Einbau- und Betriebsvorschriften oder übermässiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen;

Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äusserer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware ausserhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten gewöhnlichen Verwendung entstehen.

Es bestehen keine Ansprüche des Käufers bei handelsüblicher und/oder nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Ware oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Sind Waren oder Teile davon mangelhaft, die nicht vom Käufer hergestellt wurden, kann sich der Verkäufer von seiner Haftung befreien, indem er dem Käufer seine eigenen Gewährleistungs-ansprüche gegen seinen Lieferanten abtritt. Alle weitergehenden Ansprüche des Käufers wie Wandelung, Minderung, Schadenersatz (einschliesslich die Haftung für Folgeschäden) etc. sind ausdrücklich ausgeschlossen. Annullierungen und Rücksendungen Annullierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der Verkäuferin. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Käufer nicht zur Annullierung von Rest- oder anderen Lieferungen. Verschlechtert sich die finanzielle Situation des Käufers wesentlich, oder präsentiert sie sich anders, als gegenüber der Verkäuferin dargestellt, ist die Verkäuferin ohne weiteres zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Fall einer rechtmässigen Annullierung durch die Verkäuferin trägt der Käufer die der Verkäuferin entstandenen Kosten. Umtausch und Rücknahme von Waren der Verkäuferin sind nur franko und in absolut einwandfreiem Zustand und nur nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Verkaufsabteilung möglich. Rücksendungen ohne Absprache werden nicht angenommen und nicht gutgeschrieben. Sämtliche durch Umtausch und Rücknahme entstehende Kosten, insbesondere für Umtriebe, Verpackung und Fracht, trägt der Käufer. Zahlung Die Rechnungen der Verkäuferin sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, in CHF (Schweizer Franken) oder EUR (Euro), je nach Angabe auf der Rechnung, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Die Zahlungspflicht ist erst erfüllt mit dem Eingang des Betrags auf dem Postcheck- oder Bankkonto von der Verkäuferin (Valuta). Die Annahme von Wechseln oder Checks als Zahlungsmittel liegt im Ermessen der Verkäuferin. Bei Wechseln oder Checks gilt die Zahlungspflicht erst als erfüllt, wenn die Beträge nach Einlösung gutgeschrieben sind. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Verkäuferin Zahlungen des Käufers mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, werden sämtliche Forderungen von der Verkäuferin gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung sofort zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall ist die Verkäuferin berechtigt, allenfalls gewährte Rabatte zu widerrufen. Zahlungsverzug und sonstige Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers, welche die Bezahlung der Ware oder Dienstleistung gefährden, berechtigen die Verkäuferin, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzubehalten oder vom Käufer zurück-

zu verlangen bzw. allfällige Dienstleistungen nicht zu erbringen; alle bestehenden Forderungen gegen den Käufer ungeachtet ihrer Fälligkeit sofort geltend zu

machen oder für die Forderungen Sicherheiten zu verlangen; noch ausstehende Lieferungen ungeachtet der für diese getroffenen Vereinbarungen nur gegen

Vorkasse auszuführen; sowie vom Käufer Verzugszinsen von mindestens 2 % über dem üblichen Kontokorrentzinssatz

der Zürcher Kantonalbank und Mahngebühren in der Höhe von CHF 30 zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Das Recht, Zahlungen zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen zu verrechnen steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die Lieferung und Bezahlung der Waren ist der schweizerische Sitz der Verkäuferin. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den einzelnen Lieferverträgen sind unter Vorbehalt von abweichenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen die ordentlichen Gerichte am schweizerischen Sitz der Verkäuferin zuständig. Anwendbares Recht Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und Verkäuferin unterstehen in jedem Fall materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Kleindöttingen, 27.3.2012

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