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Informationsveranstaltung Erneuerbare Energie

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226.04.2023

Erneuerbare Energie

Steigendes Umweltbewusstsein, knapper werdende Rohstoffe sowie steigende Energiekosten machen die Nutzung erneuerbarer Energie bei jedem Hausbau oder bei geplanten Sanierungen zum Thema.Erneuerbaren Energien gehört die Zukunft: Sonnenenergie

Photovoltaikanlagen (Solarstrom) Wasserkraft Geothermie Deponiegas Windenergie Biomasse

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326.04.2023

Photovoltaikanlage Mit Hilfe von Solarzellen wird Sonnenlicht in elektrischen Strom umgewandelt. Je

nach Anlagengröße wird mehr Strom erzeugt, als für ein Eigenheim verbraucht wird. Die gewonnene Energie kann in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.

Für Anlagen, die nach dem 31.12.2008 in Betrieb genommen wurden bzw. werden, gilt das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) 2009. Somit sind die Netzbetreiber verpflichtet, den hieraus erzeugten Strom anzunehmen und mindestens in der gesetzlich vorge-schriebenen Höhe zu vergüten.

Erneuerbare Energie

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426.04.2023

Vorteile der Photovoltaikanlage unabhängig von Energieimporten wie Öl und Gas staatliches Förderungsprogramm Strom kann ins Netz eingespeist werden (Einspeisevergütung) Kosten für die Anlage können steuerlich geltend gemacht werden geringer Wartungsaufwand klimafreundlich, umweltbewusst

Erneuerbare EnergiePhotovoltaikanlage

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526.04.2023

gesetzliche Grundlagen das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) wurde im Jahr 2000 beschlossen im Jahr 2004 überarbeitet und an das geltende EU-Recht angepasst umfassende Überarbeitung im Jahr 2009 mit dem Ziel erneuerbare Energie

in Deutschland bis zum Jahr 2020 auf 30 % zu erhöhen Änderung des EEG für Anlagen, die künftig in Betrieb genommen werden

Gesetz Anlagen, die in Betrieb genommen wurdenEEG 2000 bis zum 31.07.2004EEG 2004 ab dem 01.08.2004 bis 31.12.2008EEG 2009 ab dem 01.01.2009EEG 2010 ab dem 01.07.2010Änderung des EEG *ab dem 01.04.2012

Erneuerbare Energie

*Quelle: www.bmu.de/energiewende

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Netzeinspeisung Der erzeugte Strom wird in das Netz des örtlichen Stromversorgers eingespeist

und vom Netzanbieter vergütet (Einspeisevergütung).

Einspeisevergütung Vergütung hängt von der Größe und Art der Photovoltaikanlage ab.

Je kleiner die Anlage, umso höher ist die Vergütung für eine Kilowattstunde. Die Einspeisevergütung ist ab Inbetriebnahme für 20 Jahre garantiert.

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Erneuerbare Energie

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Neuregelung der Photovoltaik-Förderung Einmalabsenkung der Vergütungshöhe für alle Anlagen

dadurch Anpassung an die gesunkenen Marktpreise der Anlagen Zubau von Anlagen soll begrenzt werden keine Vergütung für Anlagen größer als 10 MW

Verstetigung der Degression durch eine monatliche Absenkung der Vergütungssätze, wenn der Zubaukorridor eingehalten wird

Übergangsvorschrift für Freiflächenanlagen für Freiflächenanlagen, die technisch bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb

genommen wurden, gilt die bisherige Rechtslage bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen wird die Frist der

Inbetriebnahme bis zum 30. September 2012 verlängert Wegfall der Einspeisevergütung für den Eigenverbrauch

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Erneuerbare Energie

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Marktintegrationsmodell Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge

100 % des erzeugten Stroms pro Jahr sind für Dachanlagen bis 10 KW, bei Freiflächenanlagen und sonstigen Anlagen bis 10 MW vergütungsfähig

90 % des erzeugten Stroms bei Anlagen zwischen 10 KW und 1.000 KW Die Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge gilt für alle Anlagen, die

ab dem 01. April 2012 in Betrieb genommen wurden, wird aber erst ab dem 01. Januar 2014 angewendet.

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Einspeisevergütung

*Quelle: www.bmu.de/energiewende

Netzein-speisung installierte Anlagenleistung

Inbetrieb-nahme bis 10 KW bis 40 KW

(neu)bis 100 KW (entfällt) bis 1.000 KW bis 10 MW Freiflächen

bis 10 MWab 01.01.2012 24,43 Cent/KWh - 23,23

Cent/KWh21,98 Cent/KWh

18,33 Cent/KWh 17,94 Cent/KWh

*ab 01.04.2012

19,50 Cent/KWh

18,50 Cent/KWh -

16,50 Cent/KWh

13,50 Cent/KWh

13,50 Cent/KWh

Kürzung um 20,2 % - - 24,9 % 26,4 % 24,7 %monatl. Degressionab 01.05.2012

1% gegenüber dem jeweiligen Vormonat

Die Degressionsschritte werden auf Basis des Zubaus immer wieder angepasst.

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Wird der erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist und vom Netzbetreiber vergütet, handelt es sich hierbei um gewerbliche Einnahmen und der Anlagenbetreiber gilt somit als Unternehmer. Einkommensteuer

der Anlagenbetreiber muss in seiner Einkommensteuererklärung eine Gewinnermittlung durchführen

Umsatzsteuer werden mehr als 50 % des erzeugten Stroms eingespeist, ist der

Anlagenbetreiber umsatzsteuerpflichtig Gewerbesteuer

Gewerbesteuer entsteht, wenn der Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit mehr als 24.500 Euro pro Jahr beträgt

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Steuerrechtliche Behandlung von Photovoltaikanlagen

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lineare Abschreibung jährlich 5 % über 20 Jahre Bemessungsgrundlage Anschaffungs- und Herstellungskosten

Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung/Herstellung oder in den darauffolgenden vier Jahren

insgesamt 20 % der Anschaffungskosten zusätzlich zur linearen Abschreibung Voraussetzung: es wird nicht mehr als 10 % des Stroms für private Zwecke

verwendet Investitionsabzugsbetrag

Möglichkeit bis zu 40 % einer geplanten zukünftigen Anschaffung gewinnmindernd abzusetzen (soweit die Voraussetzungen zur Bildung eines Investitionsabzugsbetrags erfüllt sind)

Die degressive Abschreibung kann für Investitionen ab 2011 nicht mehr beansprucht werden.

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Steuerrechtliche Abschreibungsmöglichkeiten

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Der Betrieb einer Photovoltaikanlage unterliegt der Umsatzsteuer. anders als bei der Einkommensteuer kann eine Person bei der Umsatzsteuer nur

einmal Unternehmer sein alle Umsätze aus der Photovoltaikanlage und aus anderen „selbstständigen“

Tätigkeiten werden in einer Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuerjahreserklärung zusammengefasst

Umsätze als „Kleinunternehmer“ steuerfrei zu lassen ist abhängig davon, ob der Grenzwert von 17.500 Euro im vorangegangen Kalenderjahr überschritten wurde und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigt

Vorsteuerabzug die auf den Kauf einer Photovoltaikanlage zu entrichtende Umsatzsteuer

kann als Vorsteuer geltend gemacht werden ändert sich das Nutzungsverhältnis gegenüber dem Jahr, in dem der

Vorsteuerabzug erstmalig beansprucht wurde, ist laut § 15a UStG eine Korrektur erforderlich

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Besonderheiten bei der Umsatzsteuer

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Hier Positionfür KanzleilogoVorsteuerabzug

Beispiel:

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Ermittlung der AnschaffungskostenAnschaffungskosten brutto 119.000 Euro- in Rechnung gestellte Vorsteuer 19.000 Euro= Anschaffungskosten netto 100.000 Euro

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Beispiel:

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2011

zu versteuerndes Einkommen 100.000 Euro

Solaranlage in Planung, Nettoanschaffungspreis

100.000 Euro

davon 40 % Investitionsabzugsbetrag 40.000 Euro

tatsächlich zu versteuerndes Einkommen 60.000 Euro

2012

Bemessungsgrundlage für lineare Abschreibung von 5 %

60.000 Euro

AfA 3.000 Euro

Sonder-AfA 20 % von 60.000 Euro 12.000 Euro

Abschreibung gesamt 15.000 Euro

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinn-mindernd ansetzen, sofern diese die Anschaffung neuer oder gebrauchter beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens planen.

Investitionsabzugsbetrag optimalausgenutzt

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Hier Positionfür KanzleilogoErmittlung der Einkünfte

Beispiel: Ermittlung der Einkünfte (Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb) durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben:

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a) Betriebseinnahmen:

Zahlungen des Netzbetreibers (netto)

+ vereinnahmte Umsatzsteuer

+ vom Finanzamt erstattete und verrechnete Umsatzsteuer

= Summe Betriebseinnahmen

b) Betriebsausgaben:

Absetzungen für Abnutzung

+ gezahlte Vorsteuerbeträge

+ an das Finanzamt gezahlte ggf. verrechnete Umsatzsteuer

+ Schuldzinsen

+ sonstige Betriebsausgaben (Instandhaltungskosten, Versicherung …)

= Summe Betriebsausgaben

c) Gewinn:

Summe Betriebseinnahmen

- Summe Betriebsausgaben

= Gewinn/Verlust

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Photovoltaik auf Betriebsgebäuden – Sonderregelung bei Netzeinspeisung solche Solaranlagen gelten als eigenes Wirtschaftsgut und müssen vom

Gebäude unabhängig abgeschrieben werden bei Einspeisevergütung handelt es sich um Einnahmen aus Gewerbebetrieb,

unabhängig von der Tätigkeit eines Unternehmens Zusammenstellung der Umsätze müssen für die Solaranlage separat

erstellt werden

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Erneuerbare Energie

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Förderprogramme gegenwärtig fördert die KfW Photovoltaikanlagen mit ihrem Programm

„Erneuerbare Energien – Standard“ durch langfristige zinsgünstige Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren

steuerliche Förderung bei energetischer Sanierung für Vermieter und Besitzer eigengenutzter Häuser oder Eigentumswohnungen

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Wir prüfen für Sie, ob sich die Investition in eine Photovoltaik-Anlage an Ihrem Gebäude lohnt.

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Unsere Leistung für Sie: Unterstützung bei Finanz- und Investitionsentscheidungen Erstellung der Einkommensteuererklärung inkl. der Anlagen

EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) Anlage G (Einkünfte aus Gewebebetrieb bzw. selbständiger Tätigkeit)

monatliche bzw. vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung Erstellung der Gewerbesteuererklärung

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Wir beobachten für Sie das aktuell laufende Recht und informieren Sie regelmäßig über Neuerungen. BFH: Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaika

nlage BFH, Pressemitteilung Nr. 90/11 vom 09.11.2011 zu den Urteilen XI R 29/09, XI R 21/10 und XI R 29/10 vom 19.07.2011

Steuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierung Bundesregierung, Pressemitteilung vom 26.10.2011, Bundesrat, Pressemitteilung vom 08.11.2011

Koalition setzt energetische Gebäudesanierung mit Änderungen durch Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 29.06.2011 (LEXinform Dok.-Nr. 0436627)

Förderung der energetischen Gebäudesanierung wird begrüßt Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 27.06.2011 (LEXinform Dok.-Nr. 0436606)

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Erneuerbare Energie

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Haben Sie noch Fragen? Sie sind an den Dienstleistungen unserer Kanzlei interessiert?

Meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie gerne!

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Hinweise für Ihre Kanzlei LEXinform-Dokumente

Photovoltaikanlage – Lexikon des Steuerrechts, Dok.-Nr. 0631127 Beratungsanlass „Erneuerbare Energie“, Dok.-Nr. 2400021 Photovoltaikanlage, Anschaffung – Lexikon Rechnungswesen,

Dok.-Nr. 5301634 Photovoltaikanlage, Abschreibung – Lexikon Rechnungswesen,

Dok.-Nr. 5305251 Unternehmereigenschaft und Besteuerung beim Betrieb von Anlagen zur

Erzeugung von Strom (Photovoltaikanlagen), Dok.-Nr. 5233328, Dok.-Nr. 2616985

weitere Links zum Thema www.datev.de/photovoltaik www.bmu.de www.erneuerbare-energien.de

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