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Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) Alters- und Behindertenamt (ALBA) V1 / Juli 2009 Word-Vorlagen für die betriebliche Pandemievorsorge in Spitex-Organisationen Fünf Formulare für einfache Situationen und zur detaillierten Analyse, Planung und Vorsorge in den Spitex-Organisationen des Kantons Bern als Ergänzung zum Dokument Hilfsmittel und Vorlagen für die betriebliche Pandemievorsorge in Spitex-Organisationen

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Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF)Alters- und Behindertenamt (ALBA)V1 / Juli 2009

Word-Vorlagen für die betriebliche Pandemievorsorge

in Spitex-OrganisationenFünf Formulare für einfache Situationen und zur detaillierten Analyse, Planung und Vorsorge

in den Spitex-Organisationen des Kantons Bern

als Ergänzung zum Dokument

Hilfsmittel und Vorlagen für die betriebliche Pandemievorsorge

in Spitex-Organisationen

Für Rückfragen:Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF)Alters- und Behindertenamt (ALBA)Jan Guillaume, [email protected], 031 633 79 36

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Inhaltsverzeichnis

Checkliste für die umfassende Erarbeitung einer betrieblichen Pandemievorsorgeplanung 3

Vorbereitung für einfache Situationen 9Planungs-Formular „Spitex-Mitarbeitende als potentielle Krankheitsübertragende“......................................9Planungs-Formular „Pflege von Klientinnen und Klienten, die an Influenza erkrankt sind, in Phase 6........10Planungs-Formular „Absentismus beim Spitex-Personal selbst“.................................................................11Planungs-Formular „Zusammenarbeit mit anderen Organisationen“...........................................................12Planungs-Formular „Schutz- und Hygiene – Material“.................................................................................13

Details und Arbeitshilfen zur betriebliche Pandemievorsorge 14Formular: Pandemie-Team...........................................................................................................................14Allgemeiner Überblick über Spitex-Dienstleistungen und Schlüsselfunktionen...........................................15Formular: Analyse der internen Strukturen und Benennung der Schlüsselfunktionen.................................16Formular: Überblick Funktionskatalog..........................................................................................................19Formular: Massnahmen für das Arbeiten von zuhause................................................................................20Formular: Analyse der der externen Abhängigkeiten...................................................................................21Formular: Ausserordentlicher Schutz der Schlüsselfunktionen....................................................................22Formular: Abhängigkeit von Absentismus beim Personal............................................................................24Formular: Umteilung von Personal...............................................................................................................25Formular: Reorganisation von Arbeitsabläufen............................................................................................27Formular: Weitergehende externe personelle Unterstützung nötig..............................................................29Formular: Berechnung des benötigten Volumens an Händedesinfektionsmittel..........................................30Formular: Überblick der Massnahmen zur Reinigung..................................................................................31Formular: Distanz halten..............................................................................................................................32Formular: Empfehlungen für das Arbeiten in Ihrer Spitex-Organisation.......................................................33Formular: Regelung des Besuchswesens bei Klientinnen bzw. Klienten.....................................................35Formular: Physische Schutzmassnahmen für Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko...............................36Formular: Zusätzliche physische Schutzmassnahmen................................................................................37Formular: Planung der Lagerhaltung und Bewirtschaftung von Masken......................................................38Formular: Planung von Schutz- und Hygienematerialien.............................................................................39Formular: Massnahmen bei Influenza-Erkrankung von Klient-/innen oder Personal in Phase 6.................40Formular: Kommunikationsverantwortliche und Kommunikationspartner....................................................41Formular: Fremdsprachen............................................................................................................................43Formular: Schulungsmassnahmen...............................................................................................................44

Muster von Informationsblättern für Personal, Klienten und Angehörige 45Muster für ein Informationsblatt: Anzeichen von Grippe bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern...................45Muster für ein Informationsblatt: Verhaltensanweisungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei einer

Pandemie..........................................................................................................................................46Muster für ein Informationsblatt: Anzeichen von Grippe bei Klientinnen und Klienten.................................48Muster für ein Informationsblatt: Verhaltensanweisungen für Klientinnen und Klienten bei einer

Grippepandemie................................................................................................................................49Muster für ein Informationsblatt: Isolierung grippeerkrankter Klientinnen und Klienten...............................51

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Checkliste für die umfassende Erarbeitung einer betrieblichen PandemievorsorgeplanungPhase 3

Massnahme Kurz-fassung

Kapitel Frist Beauftragte Person Erledigt BemerkungenDatum Visum

1. Pandemieverantwortliche -Führung in ausserordentlichen Lagen

Einsetzung einer Pandemieverantwortlichen und Planung ihrer Funktions- und Arbeitsweise (Mitglieder, Häufigkeit der Sitzungen usw.)

4.34.6

Erarbeitung eines spitexinternen PandemieplansZusammenarbeit mit: Gesundheitsbehörden (Gemeinde) 3.2.4 politischen Behörden 3.2.4Erarbeitung eines Konzepts für die (interne und externe) Kommunikation in den verschiedenen Phasen

4.16

Erarbeitung eines Plans für die Mobilisation zusätzlicher Ressourcen (Absenzen)

3.2.3 4.9

Planung des Aussetzens bestimmter Leistungen zugunsten lebensnotwendiger Leistungen entsprechend den einzelnen WHO-Phasen

4.7

Vorbereitung Informationsschreiben an Ärzte, Klienten 4.16

2. Personal der Spitexorganisation

Persönliche Schutzausrüstung Abklärung des Materialbedarfs für den Schutz vor

Infektion nach Berufsgruppen (persönliche Schutzausrüstung) und Beschaffung der erforderlichen Mengen

3.2.5 4.74.84.104.114.13

Erarbeitung der Empfehlungen für die Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung und Planung einer Schulung für Mitarbeitende

3.2.13.2.5

4.104.134.16

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Phase 3

Massnahme Kurz-fassung

Kapitel Frist Beauftragte Person Erledigt BemerkungenDatum Visum

3. Klienten

Erarbeitung von Szenarien zur erwarteten Klientenzahl in Abhängigkeit von der Zeit

3.2.2 4.44.7

Abklärung des Materialbedarfs für die Klienten (Desinfektionsmittel, Einwegmaterial)

3.2.5 4.104.114.13

Planung des Mahlzeitendienstes und des Umgangs mit dem Geschirr

4.7

4. Material, Räumlichkeiten und Umgebung

Abklärung des Bedarfs an verschiedenem Material (Desinfektionsmittel, Masken usw.)

3.2.5 4.104.11

Planung der Verfahren zur Reinigung und Desinfektion des Materials und der Räumlichkeiten

3.2.2 4.11

5. Impfkonzept

Vorbereitungsmassnahmen im Rahmen des kantonalen Impfkonzeptes nach Vorgaben des Kantonsapothekers und des Kantonsarztes. Evaluation des bei der Impfkampagne unterstützenden Spitex-Personals

5

6. Varia

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Phasen 4 und 5

Massnahme Kurz-fassung

Kapitel Frist Beauftragte Person Erledigt BemerkungenDatum Visum

1. Pandemieverantwortliche - Führung in ausserordentlichen Lagen

Einsetzen eines Krisenstabes 4.64.8

Koordination der Umsetzung der Massnahmen 3.2.13.2.23.2.33.2.43.2.5

4.7

Kommunikation gemäss dem erarbeiteten Konzept 4.16

2. Personal der Spitexorganisation

Instruktion der MitarbeitendenUmsetzung der Massnahmen zur Infektionsprävention 3.2.1

3.2.24.74.84.104.124.13

Anpassung der Arbeitszeiten entsprechend dem Bedarf und der Organisation

3.2.3 4.9

Ausschluss von Personen mit Influenza-Symptomen von der Arbeit

3.2.1

Abgabe der antiviralen Prophylaxe an das Personal 3.2.1Impfung des Personals mit dem (prae-pandemischen) Impfstoff gemäss Impfkonzept

5

3. Klienten

Information der Klienten und der Familien 4.16Einführung eines Triageprozesses; betrifft nur die möglichen Fälle

3.2.2

Umsetzung der Richtlinie für die Dienstleistungen 4.7

Empfehlungen zur Infektionsprävention (Masken für Klienten usw.)

3.2.5 4.124.13

Aktive Beteiligung am Kommunikationsprozess 3.2.4Vereinfachtes Verfahren für die Bedarfsabklärung (ab Phase 5)

4.7

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Phasen 4 und 5

Massnahme Kurz-fassung

Kapitel Frist Beauftragte Person Erledigt BemerkungenDatum Visum

4. Material, Räumlichkeiten und Umgebung

Laufende Kontrolle der verfügbaren Lagerbestände und Gewährleistung von deren Sicherheit

3.2.5

Umsetzung der Verfahren zur Reinigung und Desinfektion des Materials und der Räumlichkeiten

4.11

5. Impfkonzept

Unterstützung des kantonalen Impfkonzepts mit dem praepandemischen Impfstoff gemäss den Vorgaben des Kantonsapothekeramtes

5

6. Varia

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Phase 6Massnahme Kurz-

fassungKapitel Frist Beauftragte Person Erledigt Bemerkungen

Datum Visum

1. Krisenstab

Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Krisenstabes in jeder Situation

4.64.8

Sicherstellung der Verbindung zwischen der Organisation und der/den Gemeinde/n

3.2.4

Sicherstellung der Verbindung zwischen der Organisation und dem Spitex Verband Kanton Bern

3.2.4

Mobilisation zusätzlicher Ressourcen (Absenzen) 3.2.3 4.74.9

Bewältigung des Mangels an Mitteln, Verzicht auf bestimmte Aktivitäten gemäss den in Phase 3 erstellten Listen

3.2.5 4.11

2. Personal der Spitexorganisation

Umsetzung der Massnahmen zur Infektionsprävention 3.2.13.2.3

Ausschluss von Personen mit Influenza-Symptomen von der Arbeit

3.2.1

Anpassung der Arbeitszeiten entsprechend dem Bedarf und der Organisation

4.9

Einrichtung einer Hotline 4.16Abgabe der antiviralen Prophylaxe an das Personal gemäss kantonalem Verteilkonzept

3.2.1

Bei Verfügbarkeit des Pandemie-Impfstoffs Impfung des Personals mit dem (pandemischen) Impfstoff gemäss Impfkonzept

5

Unterstützung des Impfkonzept mit Spitex Personal 5.

3. Klienten

Umsetzung der Richtlinie für die Dienstleistungen 4.74.9

Umsetzung der Empfehlungen zur Infektionsprävention (Maske für Klienten usw.)

4.13

Information der Klienten und der Familien 4.16

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Phase 6Massnahme Kurz-

fassungKapitel Frist Beauftragte Person Erledigt Bemerkungen

Datum Visum

4. Material, Räumlichkeiten und Umgebung

Laufende Kontrolle der verfügbaren Lagerbestände und Gewährleistung von deren Sicherheit

3.2.5

Umsetzung der Verfahren zur Reinigung und Desinfektion des Materials und der Räumlichkeiten

4.11

5. Impfkonzept

Unterstützung des kantonalen Impfkonzepts mit dem pandemischen Impfstoff gemäss den Vorgaben des Kantonsapothekeramtes, sobald der pandemische Impfstoff vorhanden ist.

5

6. Varia

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Vorbereitung für einfache SituationenPlanungs-Formular „Spitex-Mitarbeitende als potentielle Krankheitsübertragende“

Name der Spitex-Organisation und Adresse:

Kurzer allgemeiner Problembeschrieb:1 Spitex-Mitarbeitende als potentielle Krankheitsübertragende

Die Kern-Aufgaben und –Tätigkeiten der Spitex-Mitarbeitenden besteht darin, viel unterwegs zu sein und täglich in mehreren Haushalten Kontakt mit verschiedenen Menschen zu haben – mit kranken, behinderten, gebrechlichen und betagten Klientinnen und Klienten bzw. mit deren Angehörigen. Eine infizierte Spitex-Angehörige würde somit ein entsprechend grosses Ansteckungsrisiko darstellen. Es ist deshalb entscheidend, dass die Spitex die eigenen Mitarbeitenden schützt, dass sie ein schnelles und effektives Frühwarnsystem in eigener Sache hat und dass sie eigene Erkrankte schnellstmöglich eruieren kann. Dazu gehören auch die Beobachtung der eigenen Kontakte (Contact Tracing) und die effiziente Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden und Spitälern.

Verantwortliche Person in der Leitung:Telefon:Email:

Terminierung der Problembehandlung:

Konkrete Massnahmen zur Problemlösung in Ihrer Spitex-Organisation:

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Planungs-Formular „Pflege von Klientinnen und Klienten, die an Influenza erkrankt sind, in Phase 6

Name der Spitex-Organisation und Adresse:

Kurzer allgemeiner Problembeschrieb:2 Pflege von Klientinnen und Klienten, die an Influenza

erkrankt sind, in Phase 6In Phase 6 werden die Ressourcen der Spitäler voraussichtlich weitgehend überlastet sein und nur noch einen Teil der Influenza-Erkrankten aufnehmen können. Die Pflege zu Hause durch die Spitex und durch Angehörige wird deshalb sehr wichtig werden. Die Spitex-Mitarbeitenden müssen bezüglich Ansteckung und Hygiene entsprechend vorbereitet sein und auch Angehörige instruieren und unterstützen können.

Verantwortliche Person in der Leitung:Telefon:Email:

Terminierung der Problembehandlung:

Konkrete Massnahmen zur Problemlösung in Ihrer Spitex-Organisation:

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Planungs-Formular „Absentismus beim Spitex-Personal selbst“

Name der Spitex-Organisation und Adresse:

Kurzer allgemeiner Problembeschrieb:3 Absentismus (krankheitsbedingte Abwesenheit) beim Spitex-

Personal selbst:Die Pandemie und deren Komplikationen in Gesellschaft, Versorgung, Verkehr und Wirtschaft werden zu einer überdurchschnittlichen Abwesenheit beim Spitex-Personal führen: Einerseits durch den Absentismus von erkranktem Personal im eigentlichen Sinne, andererseits aber auch durch die Schliessung von Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen, die Pflege von Angehörigen zuhause, die Störungen im öffentlichen Leben oder einfach der Angst vor der Krankheit u.a.m. - Es liegt in der Verantwortung der Spitex-Organisationen selbst, entsprechende Vorbereitungen und Verhandlungen zu führen. Wie wird die Spitex-Organisation Umfang und Qualität ihrer Dienstleistungen sicherstellen? Wie wird der Betriebsablauf organisiert? Dabei können die Spitex-Organisationen in einer derartigen Krise nicht mit der personellen Unterstützung durch Spitäler, Armee oder Zivildienst rechnen.

Verantwortliche Person in der Leitung:Telefon:Email:

Terminierung der Problembehandlung:

Konkrete Massnahmen zur Problemlösung in Ihrer Spitex-Organisation:

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Planungs-Formular „Zusammenarbeit mit anderen Organisationen“

Name der Spitex-Organisation und Adresse:

Kurzer allgemeiner Problembeschrieb:4 Zusammenarbeit mit anderen Organisationen (andere Spitex,

Ärzte, Spitäler, Heime, Gemeindebehörden/Zivilschutz, Samariterverein, Pro Senectute, Freiwillige, u.ä.)Ein Pandemiefall wird im Kanton Bern eine massiv erhöhte Nachfrage nach Spitexleistungen nach sich ziehen. Grundsätzlich ist der erhöhte Pflege- und Betreuungsbedarf durch interne organisatorische Massnahmen in den Spitex-Organisationen sicherzustellen. Neben diesen Massnahmen sind die Angehörigen des Zivilschutzes zur Stärkung der Spitex-Organisationen einzubeziehen. Die Zusammenarbeit und Aufgabenteilung der verschiedenen involvierten Organisationen muss rechtzeitig bekannt und geregelt sein, sowohl bez. Kompetenzregelungen für konkrete Tätigkeiten, Entscheidungswegen, gegenseitigen Stellvertretungen etc. Eine besondere Aufgabe der Vorbereitung wird darin bestehen Fragen der gegenseitigen finanziellen Verpflichtungen bzw. Entschädigung, Fragen der Haftpflicht in derartigen interinstitutionellen Teams und Fragen des Patientendatenschutzes zu klären.

Verantwortliche Person in der Leitung:Telefon:Email:

Terminierung der Problembehandlung:

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Planungs-Formular „Schutz- und Hygiene – Material“

Name der Spitex-Organisation und Adresse:

Kurzer allgemeiner Problembeschrieb:5 Schutz- und Hygiene – Material

Bei einer zunehmenden Pandemie-Bedrohung muss davon ausgegangen werden, dass alle Institutionen und auch Privatpersonen gleichzeitig Schutz- und Hygienematerialien beschaffen werden. Dadurch können sich rasch Beschaffungsengpässe ergeben. Eine vorzeitige Beschaffung bzw. Vorratshaltung wird deshalb von Bund und Kanton in die Verantwortung der Betriebe delegiert. Insofern müssen die Spitex-Organisationen die Finanzierung, Beschaffung, Lagerung und Verteilung der entsprechenden Schutz- und Hygiene-Materialien für ihr Spitex-Personal vorbereiten. Da in Phase 6 die Ressourcen der Spitäler voraussichtlich weitgehend überlastet sein und nur noch einen Teil der Influenza-Erkrankten werden aufnehmen können, wird die Pflege zu Hause durch die Spitex deshalb sehr wichtig werden. Insofern ist zu klären, wie die Spitex in Phase 6 Schutz- und Hygiene-Material für ihre Klientinnen und Klienten wird beschaffen und verwalten können.

Verantwortliche Person in der Leitung:Telefon:Email:

Terminierung der Problembehandlung:

Konkrete Massnahmen zur Problemlösung in Ihrer Spitex-Organisation:

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Details und Arbeitshilfen zur betriebliche PandemievorsorgeFormular: Pandemie-TeamDas Pandemie-Team umfasst leitende Funktionen der Spitex-Organisation. Es ist falls möglich weitgehend mit dem Krisenstab identisch. Das Pandemie-Team setzt sich aus folgenden Personen und Funktionen zusammen. Dabei können mehrere Funktionen durch eine Person abgedeckt werden:Funktion im Pandemie-Team

Name Vorname Funktion in der Spitex-Organisation

Email Telefon G Telefon P Stv.

LeitungKontakt mit Behörden / Gemeinde / ZivilschutzKommunikation - mit Presse- mit Personal- mit Freiwilligen- mit Klientinnen und

Klienten- mit Angehörigen- mit KrankenkassenPersonal: Pflegeleistungen Hauswirtschafts-

leistungen Ergänzende

DienstleistungenVertretung der ÄrzteschaftMaterialbeschaffung / Einkauf / LogistikAdministrationFinanzen, Löhne, LiquiditätsplanungBestattungswesenKircheJuristische Fragen

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Allgemeiner Überblick über Spitex-Dienstleistungen und SchlüsselfunktionenIm Überblick können die Spitex-Dienstleistungen und Schlüsselfunktionen und ihre Betroffenheit vom Pandemiefall wie in folgendem Beispiel dargestellt werden.

Auf diese Aufgabe kann Schlüssel-funktionen in diesem Bereich

Diese Tätigkeit kann Die Funktions-inhabenden haben bei die-ser Aufgabe direkten Kon-takt mit ande-ren Personen/ Klienten/ Klientinnen

Es besteht eine Ab-hängigkeit von weiteren Partnern (intern, extern; z.B. Lieferanten).

in keinem Fall ver-zichtet werden.

teilweise verzichtet werden.

Ausnahms-los ver-zichtet werden.

nur in den Räumlich-keiten der Spitex ausgeübt werden

nur bei Klient/ Klientin ausgeübt werden

teilweise von zu Hause aus ausgeübt werden. (mittels PC, Tel. etc.)

vollständig von zu Hause aus ausgeübt werden (mittels PC, Tel. etc.)

Koordination und Leitung X Leitung Spitex X

Abklärung und Beratung X dipl. Pflegefach-

person X X

Untersuchung und Behandlung

Xdipl. Pflegefach-

person X X Material

Grundpflege X dipl. Pflegefach-person X X Material

Haus-wirtschaftliche Dienst-leistungen

X X X Material

Spezifische Fachdienst-leistungen, die teilweise im Verbund ange-boten werden

X X X X

Ergänzende Dienst-leistungen

X Varia X X

VariaFreiwillige,

Zusammen-arbeit mit …

Diese Darstellung ist beispielhaft und verallgemeinernd, beurteilen Sie mit Hilfe des nachfolgenden Formulars konkret, wie die Situation in Ihrer Spitex-Organisation und mit Ihren Klientinnen und Klienten aussehen wird.

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Formular: Analyse der internen Strukturen und Benennung der SchlüsselfunktionenDie Planung erfordert eine genaue Analyse der einzelnen innerbetrieblichen Funktionen. Es stellen sich folgende Fragen:

Welches sind Funktionen und Dienstleistungen der Spitex-Organisation, auf die in keinem Fall verzichtet werden kann (Schlüsselfunktionen)?

Spitex-Massnahmen bzw. Dienstleistungen auf die in keinem Fall verzichtet werden kann,

weil

auf die vorübergehend verzichtet werden kann und Personal umgeteilt werden kann nach …

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1. Koordination und Leitungo Einsatzplanung des Personalso Pflegedokumentationo Klientenstatistik und Auswertung der Kennzahleno Qualitätssicherungo Führung von Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesprächeno Finanzcontrollingo Finanzbuchhaltung, Zahlungsverkehr, Löhneo Weitere:2. Massnahmen der Abklärung und Beratungo Abklärung des Pflegebedarfs. Beratung des Klienten oder

der Klientin bzw. dessen/deren Umfeld bei der Pflege gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. A

3. Massnahmen der Untersuchung und Behandlung o Messung der Vitalzeichen gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b

Ziff. 1o Einfache Bestimmung des Zuckerwertes gemäss KLV Art.

7 Abs. 2 Bst. B Ziff. 2o Entnahme von Untersuchungsmaterial zu Laborzwecken

gemäss KLV Art. 7 Abs. Bst. B Ziff. 3o Massnahmen zur Atemtherapie gemäss KLV Art. 7 Abs. 2

Bst. b Ziff. 4o Einführen und Entfernen von Sonden oder Kathetern und

die damit verbundenen pflegerischen Massnahmen gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff.5

o Massnahmen bei Hämo- oder Peritonealdialyse gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff. 6

o Verabreichung von Medikamenten gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff. 7

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3. Massnahmen der Untersuchung und Behandlung o Enterale oder parenterale Verabreichung von

Nährlösungen gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff. 8o Massnahmen zur Überwachung von Infusionen, Trans-

fusionen und Geräten, die der Behandlung oder der Kon-trolle und Erhaltung von vitalen Funktionen dienen gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff. 9

o Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden und von Körperhöhlen gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff.10

o Fusspflege bei Diabetikern gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff.10

o pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- oder Darmentleerung, inkl. Rehabilitationsgymnastik bei Inkontinenz gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff. 11

o Hilfe bei Medizinal-Teil- oder Vollbädern; Anwendung von Wickeln, Packungen und Fangopackungen gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. B Ziff. 12

o pflegerische Massnahmen zur Umsetzung der ärztlichen Therapie im Alltag, wie Einüben von Bewältigungs-strategien und Anleitung im Umgang mit Aggression, Angst, Wahnvorstellungen gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff. 13

o Unterstützung für psychisch kranke Personen in Krisen-situationen, insbesondere zur Vermeidung von akuter Selbst- oder Fremdgefährdung gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff. 14

4. Massnahmen der Grundpflege o Allgemeine Grundpflege bei Klienten oder Klientinnen,

welche die Tätigkeiten nicht selber ausführen können gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. c Ziff. 1

o Massnahmen zur Überwachung und Unterstützung psychisch kranker Personen in der grundlegenden Alltagsbewältigung gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. c Ziff. 2

X

5. Hauswirtschaftliche Dienstleistungeno Haushaltsführung/Haushaltspflegeo Wäsche- und Schuhpflege Xo Reinigungsarbeiten Xo Tier- und Pflanzenpflege X

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o Ernährung

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6. Spezifische Fachdienstleistungen, die teilweise im Verbund angeboten werdeno Psychiatrische Leistungeno Kinderspitexo Entlastungsdiensto Feriengäste X7. Ergänzende Dienstleistungeno Begleitung von Schwerkranken durch Freiwilligeo Besuchsdienst durch Freiwillige Xo Fahrdienst Xo Gesundheitsförderung/Prävention Xo Mahlzeitendienst o Nachtwache/Präsenzzeit o Krankenmobilien Xo Pflegematerial Xo Reinigungsdienst X

Welches sind Funktionen und Dienstleistungen der Spitex-Organisation, bei denen kein direkter Kontakt mit den Klientinnen und Klienten, mit dem anderen Personal bzw. mit Besuchenden nötig ist,

die also wahrscheinlich administrative und organisatorische Arbeit wahrnehmen, die zum grösseren Teil von zuhause oder von Einzelbüros aus ausgeübt werden können (z.B. per Telefon, Fax, durch Computerverbindung)?

die Aufgaben der Beratung betreffen, die nicht persönlich sondern auch telefonisch stattfinden kann?

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Formular: Überblick Funktionskatalog

Kategorie Funktionen / Berufskategorien

Anzahl Mitarbeitende

Stellen %

Davon Personal, das mit öV pendelt

Davon Personal mit Familienpflichten

Beurteilung zur Funktionsfähigkeit bei Absentismus 10%, 25%, 40%

Schlüsselfunktionen (unverzichtbare Funktionen)o Massnahmen der Abklärung

und Beratungo Massnahmen der Untersuchung

und Behandlungo Massnahmen der Grundpflegeo Hauswirtschaftliche

Dienstleistungeno Spezifische Fachdienst-

leistungen, die teilweise im Verbund angeboten werden

Kein direkter Kontakt zu anderen Personen und deshalb Arbeit von zuhause aus möglicho Zentrale Verwaltungsdiensteo Massnahmen der Beratung, die

auch per Telefon und Email und Internet möglich sind

Verzichtbare Funktioneno Zentrale Verwaltungsdienste?o Hauswirtschaftliche

Dienstleistungen?o Spezifische

Fachdienstleistungen, die teilweise im Verbund angeboten werden?

o Ergänzende Dienstleistungen?

Falls das Arbeiten von zuhause in gewissen zentralen und beratenden Funktionen möglich ist, müssen die technischen und rechtlichen Voraussetzungen dafür geprüft und allenfalls geschaffen werden. Zudem müssen die Einsatzzeiten definiert und die Erreichbarkeit der Mitarbeiter sichergestellt sein. Arbeitsabläufe von zuhause aus bedürfen einer speziellen Koordination.

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Formular: Massnahmen für das Arbeiten von zuhause

Ihre Analyse und Massnahmenplanung für Ihre Spitex-Organisation

Zeitplan

Klärung Arbeitszeiten und Protokollierung Arbeitszeiten

Regelung der Erreichbarkeit

Klärung IT Security Guidelines und Datenschutzbestimmungen für das Arbeiten von zuhause via IT, insbesondere Datenschutz der Klientinnen und KlientenNotwendige Software und notwendige Lizenzen für das Arbeiten von zuhause via IT

Verträge mit Internet- und Email-Providern für das Arbeiten von zuhause via IT

Notwendige Hardware (PC, Laptop, Modem) für das Arbeiten von zuhause via IT

Kapazität und Zugriffsrechte des Servers im Betrieb für das Arbeiten von zuhause via IT

Weitere Aspekte:

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Formular: Analyse der der externen AbhängigkeitenVon welchen externen Geschäftspartnern ist Ihre Spitex-Organisation abhängig? Sind diese auf eine mögliche Pandemie vorbereitet? Haben diese die nötigen Planungen erstellt und Vorbereitungsmassnahmen ergriffen? Können Sie diese via

Verträge dazu verpflichten bzw. haben Sie Alternativen, im Notfall auf andere Lieferanten ausweichen zu können? Werden diese Ihre Dienstleistungen und Materiallieferungen auch bei Pandemieausbruch sicherstellen können? Wechsel zu anderen Anbietern möglich? Werden diese gewährleisten können, dass deren Mitarbeitende und deren geliefertes Material nicht zu einem Pandemierisiko für Ihre Spitex-Organisation werden?

Funktionen Externer Geschäftspartner? Pandemievorbereitung vorhanden?

Konsequenzen und spezifische Schutz- und Vorbereitungsmassnahmen für Ihre Spitex-Organisation nötig?

Zeit-planung

Administration, IT, Rechnungswesen, Löhne, Banken, Zahlungsverkehr, übergeordnete GeschäftsstelleMassnahmen der Abklärung und BeratungMassnahmen der Untersuchung und der BehandlungMassnahmen der GrundpflegeHauswirtschaftliche Dienstleistungen: Verpflegung der Klientinnen und

Klienten Hygiene, Raumpflege, Sauberkeit,

OrdnungErgänzende Dienstleistungen: Begleitung von Schwerkranken Besuchsdienst Fahrdienst für Personen Gesundheitsförderung /

Prävention Mahlzeitendienst, Mittagstisch Nachtwache / Präsenzzeit Materiallieferungen verschiedener

Art (Krankenmobilien, Pflegematerial)

ReinigungsdienstPost:Weitere:

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Formular: Ausserordentlicher Schutz der Schlüsselfunktionen Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, alle Mitarbeitenden in angemessenem Masse vor Infektionskrankheiten zu schützen. Um den weiteren Betrieb Ihrer Spitex-Organisation und die Versorgung und Betreuung der Klientinnen und Klienten sicherstellen zu können, kann es aber sinnvoll und nötig sein, dass Sie gemäss den vorhergehenden Überlegungen Schlüsselfunktionen bestimmen und diese in ausserordentlichem Masse vorbereiten und mit zusätzlichen Massnahmen schützen.

Haben Sie die Schlüsselfunktionen in Ihrer Spitex-Organisation konkret definieren können? Z. Bsp. weil eine spezielle medizinische Ausbildung nötig ist oder weil eine besondere Exposition gegenüber der Klientin bzw. dem Klienten erforderlich ist?

Wichtige Führungs- und Entscheidungsaufgaben? Besondere Befugnisse? (Unterschriftenregelungen bei Bank, Verträgen) Wissen Sie, wie Sie die Funktionsinhabenden vorbereiten und schützen werden? Haben Sie etwaige ethische Bedenken klären können?

Schlüsselfunktion: Begründung: Name, Vorname MassnahmenSpezifischer Schutz? Schulung? (Beispiele)

Zeitpunkt der Massnahmen

Aus dem Bereich der zentralen Leitung, Administration und Verwaltung

Direkten Kontakt mit Klientinnen und Klienten und mit Angehörigen möglichst vermeiden, Kommunikation via Telefon und E-Mail

Hält sich vorwiegend im Bereich Administration auf, der für Dritte gesperrt wird

Spätestens ab Phase 5 Stellvertretung benennen und etwaige rechtliche und vertragliche Randbedingungen klären (Unterschriftenregelungen)

Aus dem Bereich der Abklärung und Beratung

Ab Phase 5 konkrete Diskussionen und Schulungen zur Thematik, Ausmass und Konsequenzen gemeinsam besprechen

Fachliche und emotionale Aspekte, die bei der Pandemie vorherrschen sorgfältig klären, Ängste abbauen

Mehrarbeit wird nötig werden, vertragliche und arbeitsrechtliche Abklärungen,

regelmässige Betreuungsgespräche, die zur Entlastung beitragen

Aus dem Bereich der Untersuchung und BehandlungAus dem Bereich der Grundpflege

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Schlüsselfunktion: Begründung: Name, Vorname MassnahmenSpezifischer Schutz? Schulung? (Beispiele)

Zeitpunkt der Massnahmen

Aus dem Bereich der hauswirtschaftliche Dienstleistungen

Hygienevorschriften definieren und schulen

Aus dem Bereich der ergänzenden DienstleistungenAus dem Bereich der spezifische Fachdienst-leistungen, die im Verbund angeboten werden

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Formular: Abhängigkeit von Absentismus beim PersonalDie meisten Menschen sind ansteckungsgefährdet, aber nicht alle werden infiziert und nicht jede infizierte Person wird krank. BAG und SECO schätzen, dass während einer Pandemiewelle 25% der Angestellten erkranken und deshalb von der Arbeit fern bleiben. Bei 4’000 Beschäftigen in 105 subventionierten Spitex-Organisationen sind dies 1’000 Mitarbeitende (Statistik-Erhebung 2007). Die gesamte Abwesenheitsquote (= Absentismus) könnte jedoch einiges höher sein, da auch gesunde Angestellte zu Hause bleiben, um sich um Angehörige zu kümmern, => beachten Sie insbesondere eigene pflegebedürftige alte Eltern da Kindertagesstätten, Kindergärten und Primarschulen allgemein durch den Kanton geschlossen werden könnten und Eltern deshalb die Aufsicht über ihre Kinder

selbst wahrnehmen müssten, da massive Behinderung im Verkehr und in der Versorgung befürchtet werden müssen.Während den Höhepunkt-Wochen ist deshalb eine Abwesenheitsquote von bis zu 40% möglich.1 Bei 4’000 Beschäftigen in 105 subventionierten Spitex-Organisationen sind dies 1’600 Mitarbeitende, die aufgrund von Absentismus nicht zur Mitarbeit zur Verfügung stehen.

In welchem Masse kann Ihre Spitex-Organisation von Absentismus beim Personal betroffen sein? (Externe Leistungserbringer werden separat analysiert.):Anzahl

betroffene Personen

Umfang betroffene

Stellen-Prozente

Kommentar

Gesamtbestand angestelltes Personal 100%

Personal ohne eine Ausbildung im Gesundheitsbereich und ohne spezifische Kenntnisse der Schutzmöglichkeiten und deshalb anfälliger auf Angst und auf Fehlverhalten im Umgang mit Klientinnen und Klienten Anteil Personal, das von auswärts per öV pendelt und von einer Störung des öV betroffen sein könnte:Anteil Personal mit Familienpflichten:- mit Eltern im Seniorenalter, die im Krankheitsfall

zuhause gepflegt werden müssten- mit Kindern in Kindertagesstätten, im Kindergarten- und

Primarschulalter, die bei entsprechenden Schliessungen (durch den Betrieb oder allgemein durch den Kanton) beaufsichtigt werden müssten

- Alleinerziehende, die bei einer Schliessung von Kindertagesstätten, Kindergarten und Schule die Beaufsichtigung ihrer Kinder anders organisieren müssten

1 Vgl. Bundesamt für Gesundheit BAG und Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (2007, November): Pandemieplan – Handbuch für die betriebliche Vorbereitung, Bern, www.bag.admin.ch/pandemie, S. 5

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Formular: Umteilung von PersonalKönnen Sie bei Absentismus Personal von einer Funktion in eine andere Funktion umteilen?Beachten Sie, dass Sie diese Planung je nach Personalfluktuation aktualisieren müssen.

Unentbehrliche Prozesse und Dienstleistungen

Aktuelle Funktionsinhabende Besondere Qualifikation für Funktion nötig

Bei Personalknappheit können Stellvertretungen umgeteilt werden von

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Entbehrliche Prozesse und Dienstleistende

Aktuelle Funktionsinhabende Können bei Personalknappheit als Stellvertretungen umgeteilt werden nach

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Formular: Reorganisation von ArbeitsabläufenKann Ihre Spitex-Organisation auch bei einer bedeutenden Abwesenheit (10%? 25%? 40%?) von Personal die Klientinnen und Klienten noch in angemessen Rahmen verpflegen und betreuen?

Ihre zusammenfassende Beurteilung Ihrer Spitex-Organisation:

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Welche Massnahmen können Sie ergreifen? (Vgl. Sie die Bemerkungen des Staatssekretariats für Wirtschaft zu arbeitsrechtlichen Fragen (via Internet: http://www.seco.admin.ch/themen/00645/02337/index.html?lang=de&download=NHzLpZig7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCEeX5_gmym162dpYbUzd,Gpd6emK2Oz9aGodetmqaN19XI2IdvoaCVZ,s- )

Frage Ihre Massnahmen? Nötige Anpassungen in Personalwesen, Versicherungswesen, Arbeitsverträgen, Zusammenarbeitsvereinbarungen?

Zeitpunkt der Massnahmen

Können Sie die Arbeitspensen Ihrer Teilzeit Arbeitenden erhöhen?

Können Sie andere Organisationen zur Unterstützung herbeiziehen, z. B. lokale Alters- und Pflegeheime, Gemeinde / Zivilschutz, Samariter?

Können Sie zusätzliches Personal rekrutieren? z.B. Pensionierte, Angehörige, Freiwillige, etc.?

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Frage Ihre Massnahmen? Nötige Anpassungen in Personalwesen, Versicherungswesen, Arbeitsverträgen, Zusammenarbeitsvereinbarungen?

Zeitpunkt der Massnahmen

Können Sie Urlaubsstopp und Bildungsstopp verhängen?

Können Sie auf nicht dringliche und nicht unbedingt notwendige Aktivitäten verzichten?

Können Sie Personal zu anderen Tätigkeiten umteilen?

Sind die Stellvertretungen sichergestellt? (Wie hoch wird der Absentismus bei den Stellvertretenden sein?)Müssen Sie Personalreglemente und Arbeitsverträge anpassen? Müssen Sie Abweichungen vom geltenden Arbeitsrecht in Erwägung ziehen?Können Sie weitere Dienstleistungen zusätzlich kommerziell einkaufen?

Weitere:

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Formular: Weitergehende externe personelle Unterstützung nötigKönnen Sie mit den oben beschriebenen Massnahmen Ihren Personalbedarf in genügendem Umfang abdecken? Brauchen Sie weitergehende personelle Ressourcen? Ab wann wird dies nötig sein? Wie finanzieren Sie diese Ressourcen?

Arbeitsbereich Zusätzliche personelle Ressourcen?

Besondere Qualifi-kationen?

Rekrutierung dieser Personalressourcen?Besondere Schulung nötig?

ZeitpunktWelche Phase?Ab wie viel % Absentismus?

Zusätzlicher Finanz-bedarf?Vertragliche Regelungen?Anpassungen Personalreglemente

Sicher-stellung der Finan-zierung

1. Massnahmen der Abklärung und Beratung

2. Massnahmen der Untersuchung und Behandlung

3. Massnahmen der Grundpflege

4. Hauswirtschaftliche Dienstleistungen

5. Spezifische Fachdienstleistungen, die teilweise im Verbund angeboten werden6. Ergänzende Dienstleistungen

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Formular: Berechnung des benötigten Volumens an Händedesinfektionsmittel

Anzahl Flaschen resp. Dispenser mit

Händedesinfektions-mittel in Umlauf

Geschätzter Tagesverbrauch

Inhalt einerFlasche

Desinfektionsmittel (ml)

Anzahl Flaschenpro Woche

TotalAnzahl

Flaschen

Reserve (20%)

Total

Datum der Berechnung

Visum

Klären Sie mit Ihrem Lieferanten Lagerhaltung und Lieferbarkeit. Klären Sie Fragen der Logistik mit benachbarten Heimen und Spitälern und mit den lokalen

Spitexorganisationen.

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Formular: Überblick der Massnahmen zur Reinigung

Ihre Analyse und Ihre Massnahmen Anzahl Zeitplan

Wer ist verantwortlich für die Fachführung bzw. Qualitäts-sicherung der Massnahmen aus dem Bereich der Reinigung als hauswirtschaftlicher Dienstleistung?Besondere Kommentare zu Ihrem Team, das im Rahmen der hauswirtschaftlichen Dienstleistungen Reinigungs-arbeiten verrichtet?Sind diese Personen spezifisch informiert und geschult?

Müssen Sie dabei Fremd-sprachen besonders berück-sichtigen?

Welche Reinigungsmittel werden verwendet? Sind diese gegen Influenzaviren geeignet?

Sind personenspezifische Schutzmassnahmen für das Hauswirtschafts-Team vorhanden bzw. Beschaffung und Einlagerung geklärt?

Wegwerfhandschuhe Wegwerfbare

Überschürzen SUVA Schutzbrillen

(ausser Brillenträger) Hygienemasken des

Typs II bzw. IIR

Möglichkeiten zur korrekten Entsorgung des Schutzmaterials bei den Klientinnen und Klienten – welches sind die nötigen Massnahmen auf Seite Ihres Hauswirtschafts-Teams?Reinigung von Reinigungs-tüchern und Wischbezügen

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Formular: Distanz halten Durch Distanz halten (engl. „social distancing“) kann die Wahrscheinlichkeit, dass das Grippevirus von Person zu Person übertragen wird, verringert werden. Als „social distancing“ werden Massnahmen zur Vergrösserung des Abstandes zwischen Personen bezeichnet. Distanz halten bedeutet grundsätzlich:

Distanz von mindestens 1 Meter von Person zu Person einhalten Menschenansammlungen vermeiden – prüfen Sie genau, welche Spitex-Veranstaltungen Sie noch durchführen können und müssen

Menschenansammlungen Ihrer Spitex-Organisation

Ersatz bzw. Änderungen möglich? Ihre Vorbereitungsmassnahmen? Zeitplanung

Fahrdienst für Gruppen

Gruppen-Veranstaltungen aus dem Bereich „Gesundheitsförderung / Prävention“

Gruppen-Veranstaltungen wie Seniorennachmittag Ausflüge Gemeinsamer

Mittagstisch Andere Animations- und

FreizeitveranstaltungenPersonalsitzungen innerhalb Ihrer Spitex-Organisation?

Ausbildungs- und Supervisionsanlässe?

Weitere?

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Formular: Empfehlungen für das Arbeiten in Ihrer Spitex-Organisation

Empfehlung von BAG und SECO für Betriebe

Ihr Entscheid und Ihre Massnahme in Ihrer Spitex-Organisation

Verantwortlich? Zeit-planung

Personenkontakte: Wenn immer möglich Benützen des

Telefons und des Internets (e-Mail) - selbst wenn sich die Beteiligten im gleichen Gebäude befinden

o Vermeiden aller nicht-kritischen Reisen und Besprechungen. Aus-flüge, Treffen, Workshops, Fortb-ildungsveranstaltungen, etc. absagen

o Massnahmen bei der Empfangs-kontrolle? Einrichtung einer Schleuse oder eines Seuchenteppichs?

o Verzicht auf das Händeschütteln

Post:o Eingehende Post durch eine damit

beauftragte Person (Regelung der Stellvertretung) verteilen, nicht an einem zentralen Ort von verschiede-nen Personen abholen lassen

o Ausgehende Post am Bestimmungs-ort ohne Personenkontakt deponieren

o Die mit der Postverteilung beauftragte Person soll stündlich die Hände mit Seife waschen

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Personal: Verantwortlich? Besprechungen mit anderen

Personen (falls unumgänglich):o Besprechungszeit so

kurz wie möglich halteno grossen

Besprechungsraum wählen und Distanz von mindestens 1 m zwischen den Besprechungsteilnehmern einhalten

o Vermeiden von direktem Kontakt, kein Händeschütteln

Personenansammlungen am Arbeitsplatz

o Staffelung der Arbeitszeiten, um Personenansammlungen bei Eintritt, in Garderobe etc. zu vermeiden

o Ablösungen nicht über-lappend organisieren

o Wenn immer möglich Benützung von Liften vermeiden

o Cafeterias und Personal-restaurants schliessen

Öffentliche Verkehrsmittel Bei der Benutzung von öffentlichen

Verkehrsmitteln müssen die Verhaltensempfehlungen der Behörden und Verkehrsbetriebe unbedingt beachtet werden (z.B. Tragen von Hygienemasken)

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Formular: Regelung des Besuchswesens bei Klientinnen bzw. KlientenAngehörige, Freiwillige und andere externe Besuchende müssen darüber informiert werden, dass Besuche von Klientinnen und Klienten, die während der Pandemie an Influenza erkranken, ein erhöhtes Ansteckungsrisiko darstellen:

Möglichkeiten zur Regelung des Besuchswesens

Ihre konkreten Massnahmen in Ihrer Spitex-Organisation Verantwortlich Zeit-planung

Information der Angehörigen über die Situation beim Klienten / KlientinVerbot von Besuchen und rechtzeitige Kommunikation gegenüber den Angehörigen?Definition der Hygienevorgaben für BesuchendeBesuche sind so weit wie möglich anzahlmässig auf ein Minimum zu beschränken.

Angehörige, Besucherinnen und Besucher sollen ausdrücklich auf die Regeln des Social Distan-cings und der persönlichen Hygiene aufmerksam gemacht werden.

Selbst erkrankte Besuchende sollen zuhause bleiben und nicht zu Besuch kommen.

Besuche bei erkrankten Klientinnen und Klienten dürften nur unter verschärften Bedingungen erfolgen (Hygienemasken, Distanzhalten, etc.)

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Formular: Physische Schutzmassnahmen für Personen mit erhöhtem InfektionsrisikoDurch physische Schutzmassnahmen können Mitarbeitende, welche ein erhöhtes Infektionsrisiko, z.B. durch viele Kontakte zu anderen Personen haben, zusätzlich vor einer Infektion mit dem Grippevirus geschützt werden (siehe auch Influenza Pandemieplan Schweiz, Teil III, Kap. 5.3 und 8). Auch bei richtiger Anwendung garantieren die physische Schutzmassnahmen aber keinen 100%-igen Schutz. Die Mitarbeitenden müssen auch über die korrekte Anwendung von zusätzlichen Schutzmass-nahmen instruiert werden, ansonsten diese nichts nützen. Die Entsorgung des Schutzmaterials muss zudem so erfolgen, dass es zu keiner Kontamination der Umgebung kommt und das Reinigungspersonal nicht zusätzlich gefährdet wird.

Personen in Funktionen mit erhöhtem Infektionsrisiko (Liste nicht abschliessend):

Ihre Analyse für konkrete Funktionen und Schutzmassnahmen in Ihrer Spitex-Organisation:

Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Dienst-leistungen bei Influenza-erkrankten Klientinnen und Klienten erbringen

Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zu Fuss, per Rad oder per öV unterwegs sind und Klientinnen und Klienten mit ungewissem Gesundheitszustand besuchen

Weitere

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Formular: Zusätzliche physische Schutzmassnahmen

Zu den möglichen zusätzlichen physische Schutzmassnahmen gehören:

Ihr Entscheid für konkrete Schutzmassnahmen in Ihrer Spitex-Organisation:

Betroffene Personen Zeitplan für Vorbereitung

Personenbezogene Massnahmen:Tragen von Hygienemasken (chirurgische Maske vom Typ II bzw. IIR)

Tragen von Atemschutzmasken FFP1, FFP2, FFP3

Tragen von Handschuhen, ev. Schutzbrillen

Tragen von Schutzanzügen

Raumbezogene Massnahmen in den Spitex-Büros:Vergrösserung des Abstandes zwischen den Arbeitsplätzen (mindestens 1 m) in den Spitex-Büros

Mobile (Plexiglas-) Scheiben / Paravents bei Logen und Schaltern

Eingangsschleusen für Personen

Eingangsschleusen für Materialien

Weitere?

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Formular: Planung der Lagerhaltung und Bewirtschaftung von MaskenDie Vorräte an Masken der Spitäler sind für den Gebrauch durch Patienten und das medizinische Personal bestimmt und können den Spitex-Organisationen, den anderen Betrieben und Privat-personen nicht zur Verfügung gestellt werden.

Da zum Zeitpunkt des Ausbruchs einer Grippepandemie mit einer erhöhten Nachfrage und entspre-chenden Versorgungsengpässen gerechnet werden muss, wird den Spitex-Organisationen, den an-deren Betrieben und den Privatpersonen in der Schweiz empfohlen, sich frühzeitig mit Hygiene-masken einzudecken. (vgl. www.pandemia.ch) Diese Masken müssen trocken gelagert werden. Das vom Hersteller angegebene Verfalldatum ist grundsätzlich zu beachten, gemäss BAG kann jedoch davon ausgegangen werden, dass Hygienemasken bei richtiger (trockener) Lagerung auch eine gewisse Zeit über das Verfalldatum hinaus wirksam bleiben.

Für die Berechnung des Masken-Bedarfs schlägt das BAG folgende Annahmen vor: Eine Pandemiewelle dauert in der gesamten Schweiz voraussichtlich rund 12 Wochen. In einer

umschriebenen Region oder in einer Stadt dauert sie ca. sechs Wochen. Hygienemasken sind nach ca. 2 Stunden durchfeuchtet und dann weniger wirksam. Hygiene-

masken müssen deshalb regelmässig ausgetauscht werden. Geht man davon aus, dass eine gesunde Person für bestimmte Situationen (z.B. während dem

Aufenthalt in grösseren Personenansammlungen oder im öffentlichen Verkehr) durchschnittlich eine Maske pro Tag benötigt, so wird diese Person ca. 50 Masken für die Dauer der Pandemie-welle benötigen.

Jeder Privat-Haushalt soll über einen Vorrat an 50 Masken pro Person verfügen. Der Detailhandel (Grossverteiler und Apotheken) hat im Mai 2007 die entsprechenden Masken ins Sortiment auf-genommen, und sie werden dort in Packungen zu 50 Stück zum Kauf angeboten. Die Masken sollen an einem trockenen Ort gelagert werden. Ab Phase 5 wird erkrankten Personen, welche ausserhalb vom Spital behandelt werden, das Tragen von Hygienemasken empfohlen. Diese sollen im Erkrankungsfall auf dem freien Markt beschafft werden, oder können bei Bedarf aus dem oben genannten Lager der empfohlenen 50 Masken verwendet werden.

Berücksichtigen Sie bei der Schätzung für Ihre Mitarbeitenden: o sind die Klientinnen gesund oder krank (allgemeine Annahme> 25%)?o direkte Nähe zu den (kranken) Klientinnen und Klienten? Sind diese isoliert?o bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten sind die Masken hinderlich, zugleich müssen

diese bei Schwitzen häufiger gewechselt werden

Ihr aktueller Lagerbestand in Ihrer Spitex-Organisation

Modellrechnung für den Soll-Bestand für den Pandemiefall

Analyse: Wo und wie können Sie mit benach-barten Spitex-Organi-sationen, benachbarten Heimen, Regionalen Spitalzentren RSZ und anderen Institutionen kooperieren?

Ihre Planung und Ihre Massnahmen

Hygienemasken(vgl. Detailplanung)

Atemschutz-Masken FFP1, FFP2, FFP3(vgl. Detailplanung)

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Formular: Planung von Schutz- und Hygienematerialien

Verantwortlich für Beschaffung?

Verantwortlich für Bewirtschaftung?

Aktueller Lagerbestand in Ihrer Spitex-Organisation?

Modellrechnung für den Soll-Bestand für den Pandemiefall

Analyse: Wo und wie können Sie mit benachbarten Organisationen kooperieren?

Ihre Planung und Ihre Massnahmen

Hygienemasken

Atemschutz-Masken FFP1, FFP2, FFP3

Hygienehandschuhe

Überschürzen

Schutzbrillen

Verantwortlich für Beschaffung?

Verantwortlich für Bewirtschaftung?

Aktueller Lagerbestand in Ihrer Spitex-Organisation?

Modellrechnung für den Soll-Bestand für den Pandemiefall

Analyse: Wo und wie können Sie mit benachbarten Organisationen kooperieren?

Ihre Planung und Ihre Massnahmen

Wegwerfbeutel zur Entsorgung

Putzmaterial, Seife

Händedesinfektion

Einwegtaschentücher

Abfalleimer (mit Deckel)

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Formular: Massnahmen bei Influenza-Erkrankung von Klient-/innen oder Personal in Phase 6In Pandemiephase 6 wird die Spitalinfrastruktur des öffentlichen Gesundheitswesens überlastet sein. Aufgrund der in den letzten Jahren deutlich reduzierten Ressour-cen der Armee und deren eigener Betroffenheit durch die Pandemie wird die Armee nicht für Subsidiärdienste auf kantonaler und kommunaler Ebene zur Verfügung stehen. Ebenso verfügt der Zivilschutz nicht über medizinische und pflegerische Kompetenzen.

Erkrankte Klientinnen und Klienten müssen deshalb so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung behandelt und gepflegt werden, ausser sie bedürfen einer dringen-den medizinischen Behandlung im Akutspital (Abklärung, Eingriffe, Hospitalisationen). Dabei sollen die erkrankten Klientinnen und Klienten so schnell wie möglich durch die Spitex erfasst und in ihrer Wohnung gesondert gepflegt werden, damit keine anderen Haushaltsangehörigen und keine Besuchenden angesteckt werden.

Ihre Analyse und Ihre Massnahmen ZeitplanungAnzahl Klientinnen und Klienten Ihrer Spitex in normalen Verhältnissen

Annahmen, wie die Anzahl Klientinnen und Klienten in einer Pandemie zu-nehmen könnten: Szenario: 25% ihrer Klientinnen und Klienten erkranken an Influenza und müssen zuhause isoliert gepflegt werdenSzenario: 50% ihrer Klientinnen und Klienten erkranken an Influenza und müssen zuhause isoliert gepflegt werdenSzenario: 25% der Wohnbevölkerung Ihrer Gemeinde erkrankt an Influenza und muss zuhause bleiben – welcher zusätzliche Pflegebedarf kommt auf Sie als Spitex-Organisation zu?Analyse der Haushalts- und Wohnungs-verhältnisse, so dass Erkrankte tatsächlich in einem eigenen separaten Zimmer gepflegt werden können

Anzahl Personal

Szenario: 40% des Personals ist auf dem Höhepunkt der Pandemiewelle abwesend

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Formular: Kommunikationsverantwortliche und Kommunikationspartner

Zur Vorbereitung und Schulung sind frühzeitige Kommunikationsmassnahmen der Spitex-Leitung mit dem Personal und mit den zuständigen Behörden wichtig:Kommunikations-partner

Kommentar Wer kommuniziert? Nötige Hilfsmittel und Detail-informationen?

Wann wird kommuniziert?

Personal

Freiwillige

Medien Falls es in Phase 4 bzw. Phase 5 zu Influenza-Erkrankungen bei Ihren Klientinnen und Klienten kommen sollte, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Spitex-Organisation ausserordentlich den Medien ausgesetzt sein wird.

Klientinnen und KlientenAngehörige

Andere Besuchende

Kirche und andere gemeinnützige OrganisationenBehörden - Gemeinde

Sozialdienst / Sozialamt Ihrer Gemeinde:

Gemeindeschreiberei / Gemeindekanzlei Ihrer Gemeinde:

Zivilschutz Kdt Ihrer Gemeinde :

Kommunikations- Kommentar Wer kommuniziert? Nötige Hilfsmittel und Detailinformationen? Wann wird kommuniziert?

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partnerBehörden - Kanton Gesundheits- und Fürsorgedirektion des

Kantons BernAlters- und Behindertenamt ALBARathausgasse 13011 Bern031 633 42 83031 633 40 [email protected]

Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons BernKantonsarztamt KAZARathausgasse 13011 Bern031 633 79 31031 633 79 [email protected]

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Formular: Fremdsprachen

Analysieren Sie, ob Sie unter Klientinnen und Klienten, Angehörigen, Besuchenden und Personal Fremdsprachige haben, die nur schlecht deutsch verstehen:

d f Andere, welche? Ihre Massnahmen für den Pandemiefall?

Personal

Klientinnen und Klienten

Angehörige

Besuchende

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Formular: SchulungsmassnahmenFalls Sie für Hygiene, Betriebsabläufe u.a.m. Umstellungen und Änderungen vorsehen, wird eine Schulung für Ihr Personal und gegebenenfalls auch für Ihre Klientinnen und Klienten nötig werden. Beachten Sie auch besondere Schulungsmassnahmen für temporäre Arbeitskräfte (Pensionierte, Stellvertretungen, Angehörige).

Relevante Umstellungs- und Änderungsmassnahmen bzw. Hygienemassnahmen (Beispiele)

Entsprechend notwendige Schulungsmassnahmen

Betroffenes Personal und Klientinnen und Klienten

Zeitplan für Schulungs-massnahmen

Allgemeines Hygienekonzept

Hände waschen

Masken tragen

Besonderes Reinigungskonzept

Meldewesen und Verhalten bei neuen Influenzaerkrankungen

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Muster von Informationsblättern für Personal, Klienten und AngehörigeMuster für ein Informationsblatt: Anzeichen von Grippe bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Für Mitarbeitendeabgeben in Phase 4.3 oder 5

Anzeichen von Grippe bei Mitarbeitenden

Grippe ist eine hochansteckende Krankheit.

Kommen Sie nicht zur Arbeit, wenn Sie plötzlich unter mindestens zwei dieser Symptome leiden: Kopf- und Muskelschmerzen Heiserkeit, Halsschmerzen Schnupfen, verstopfte Nase, Niesen Husten, Atemnot Fieber über 38°C Schüttelfrost

Holen Sie telefonisch ärztlichen Rat ein, wenn Sie an diesen Symptomen leiden.

Melden Sie sich telefonisch rasch bei Ihrer/Ihrem Vorgesetzten, um sich krank zu melden.

Grippeerkrankte Mitarbeitende sollen erst 3 Tage nach Abklingen der Symptome bzw. nach Absprache mit dem zuständigen Hausarzt wieder zur Arbeit kommen.

Sollten Sie während der Arbeit erkranken, gilt folgendes: Sofort eine Maske anziehen. Den Arbeitsplatz unverzüglich verlassen. Informieren Sie unverzüglich Ihre/Ihren Vorgesetzten. Suchen Sie Ihren Hausarzt auf.

Erkrankt ein/e Mitarbeiter/in am Arbeitsplatz, ergreift die Spitex folgende Massnahmen: Verfügen die grippeverdächtigen Mitarbeitenden über einen fixen Arbeitsplatz (z.B. Arbeitspult),

soll dieser gründlich durch eine Scheuer-Wischdesinfektion desinfiziert werden. Erkrankte Mitarbeitende werden dem Spitex-Pandemiestab gemeldet. Arbeitskolleginnen in nächster Umgebung der grippeverdächtigen Mitarbeitenden sind zu informieren

und daran zu erinnern, bei sich auf Anzeichen einer Grippe zu achten. Klientinnen und Klienten, die mit den grippeverdächtigen Mitarbeitenden in engem Kontakt waren,

werden mit Informationsblättern über die wichtigsten Verhaltensmassnahmen informiert und durch das Spitex-Personal aufmerksam auf die Anzeichen einer Grippe hin beobachtet.

Tamiflu: über die Verteilung entscheidet die Leitung Pandemiestab in Absprache mit dem zuständigen Hausarzt.

(Dieses Informationsblatt basiert auf den Richtlinien des Betrieblichen Pandemiekonzeptes der Spitex-Organisationen der Stadt Zürich vom August 2007 und wurde im August 2008 geringfügig für den Kanton Bern angepasst.)

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Muster für ein Informationsblatt: Verhaltensanweisungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei einer Pandemie

Für Mitarbeitende abgeben in Phase 4.3 oder 5

Verhaltensmassnahmen für Mitarbeitende bei einer Grippepandemie

Grippe ist eine hochansteckende Erkrankung der Atemwege, die durch das Influenzavirus verursacht wird.

Inkubationszeit (Zeit von der Ansteckung bis zur Symptomentwicklung): Inkubationszeit allg. 1 - 4 Tage 24 Std. vor Beginn der Symptome (Erwachsene) bis 6 Tage vor Beginn der Symptome (Kleinkinder) 50 % der Angesteckten bleiben ohne Symptome und sind trotzdem ansteckend

Angesteckte Personen sind infektiös: 5 bis 7 Tage bei Erwachsenen 3 Wochen bei Kindern

Übertragung: 48 Std. auf glatter Oberfläche 12 Std. auf Textilien/Papier

Infektionswege: Ansteckung erfolgt meist nur beim Abstand unter 1 Meter Ansteckung erfolgt (direkt) über Tröpfcheninfektion beim Anhusten, Anniesen etc. Ansteckung erfolgt (indirekt) über die Hände und Gegenstände, indem man die Viren mit der

Hand/mit Stoff etc. auf die Schleimhäute (Mund, Nase, Augen) bringt. (selten über aerosole Mikrotröpfcheninfektion)

Hauptstrategien zur Einschränkung der Übertragung: 1. Soziale Distanz

Mindestabstand 1 bis 2 Meter (ohne Schutz) Keine persönlichen Kontakte, keine Berührungen (z.B. Gruss) etc. Keine Versammlungen, keine Sitzungen, kein gemeinsames Essen etc.

2. Schutzmassnahmen Gründliches Händewaschen Korrekte Händedesinfektion Das Tragen von Schutzkleidung (Masken, Einmalschürzen, Handschuhen) Schürzen

Mindestabstand 1 Meter Halten Sie bei der Arbeit den Mindestabstand von 1 Meter immer ein. Merksatz: Immer so viel Abstand halten, dass beide Personen die Arme ausstrecken können und

sich dabei nicht berühren. Ist dies nicht möglich (z.B. am Arbeitsplatz), installieren Sie einfach Barrieren aus Holz, Karton, Folie etc. oder tragen Sie Masken.

Taschentücher Niesen, husten oder schnäuzen Sie ausschliesslich in Einwegtaschentücher und entsorgen Sie diese

umgehend in verschlossene Abfallbehälter. (Verwenden Sie das Doppelsacksystem: (kleiner Sack in grossem Sack))

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Händewaschen Benutzen Sie regelmässig Händedesinfektionsmittel, insbesondere nachdem Sie geniest, gehustet

oder die Nase geschnäuzt haben. Waschen Sie sich häufig und gründlich die Hände mit Seife und warmem Wasser. Dies vor allem,

wenn Sie keinen Zugang zu Händedesinfektionsmittel haben. (Desinfizieren ist immer die bessere Variante.)

Trocknen Sie die Hände mit Einwegpapiertüchern ab. Drehen Sie den Wasserhahn mit einem Papiertuch zu.

Hände weg von Ihrem Gesicht Fassen Sie weder bei sich noch bei anderen Nase, Mund oder Augen an. Verzichten Sie darauf anderen die Hand zu geben, sie zu umarmen oder zu küssen.

Berühren von Gegenständen Bedenken Sie, dass Viren auch auf indirektem Weg beim Berühren von Türgriffen, Halterungen, WC-

Spülungen, Armaturen, Kopiergeräten, Zeitungen, Computertastaturen, Telefonen, etc. auf Ihre Hände kommen können.

Wischen Sie von verschiedenen Personen verwendete Telefone, Computertastaturen etc. vor dem Gebrauch mit Einwegdesinfektionstüchern (grosse Boxe) ab.

Waschen oder besser desinfizieren Sie Ihre Hände regelmässig und gründlich.

Menschenansammlungen Meiden Sie jede Art von Menschenansammlungen, auch beim Essen (z.B. Kino, Konzert, Theater,

Markt, Einkaufszentren, Speisesaal, Restaurant, öffentlicher Verkehr, Fitness Zentren, Sprachkurse, Partys, Kirchenbesuche, Vereinsaktivitäten, Aufenthaltsräume, Sitzungen etc.).

Meiden Sie öffentliche Verkehrsmittel. Bewegen Sie sich zu Fuss, mit dem Fahrrad oder im Privatauto.

Reduzieren Sie Ihre Reisetätigkeit auf das Minimum. Gemeinsam genutzte Räume regelmässig lüften.

Masken Sie bekommen vom Arbeitgeber mindestens 1 Maske pro Tag für den Arbeitsweg und private

Risikosituationen. Setzen Sie die Masken überlegt auf, da sie bei Durchnässung oder mindestens nach 2 bis 3 Std. ihren Schutz verliert.

Grippeanzeichen (Richtlinien 1 und 3: Anzeichen von Grippe bei Mitarbeitenden oder Kundinnen) Wenn Sie zum Personal gehören, das direkten Kontakt mit Grippekranken hat, messen Sie täglich

morgens und abends Ihre eigene Temperatur. Solange Sie keine erhöhte Temperatur oder keine anderen Grippesymptome haben, gelten Sie als gesund und sind arbeitsfähig.

Achten Sie bei sich und anderen auf Grippesymptome wie Heiserkeit, Halsschmerzen, Husten, Atemnot, Schnupfen, Niesen, Fieber über 38°, Schüttelfrost, Kopf- und Muskelschmerzen.

Nehmen Sie bei Grippeanzeichen mit dem Hausarzt/der Hausärztin und Ihrer Spitex-Organisation Kontakt auf.

Meiden Sie im privaten Umfeld den Kontakt mit Grippekranken.

Bei Grippekranken im gemeinsamen Haushalt: Isolieren Sie die grippeerkrankte Person in einem Zimmer. Benutzen Sie nie von der grippekranken Person gebrauchte Gegenstände wie Geschirr, Besteck,

Kleidung, Handtücher, Bettwäsche etc. Reinigen oder desinfizieren Sie Gegenstände und Oberflächen, die durch Hustentröpfchen,

Nasensekret oder Speichel von Grippekranken verunreinigt sein könnten (z.B. mit Alkohol 70 %, Javelwasser).

Verwenden Sie auch privat das Doppelsacksystem (kleiner Sack in grossem Sack).

(Dieses Informationsblatt basiert auf den Richtlinien des Betrieblichen Pandemiekonzeptes der Spitex-Organisationen der Stadt Zürich vom August 2007 und wurde geringfügig für den Kanton Bern angepasst.)

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Muster für ein Informationsblatt: Anzeichen von Grippe bei Klientinnen und Klienten

Für Klientinnen und Klientenabgeben in Phase 4.3 oder 5

Anzeichen von Grippe bei Klientinnen und Klienten

Grippe ist eine hochansteckende Krankheit.

Wenn Sie an mindestens zwei der folgenden Symptome leiden, ergreifen Sie die untenstehenden zwei Massnahmen: Plötzliches Krankheitsgefühl Fieber über 38°, Schüttelfrost Kopf- und Muskelschmerzen Heiserkeit, Halsschmerzen Husten, Atemnot Schnupfen, verstopfte Nase, Niesen

1. Entfernen Sie sich möglichst nicht mehr aus Ihrer Wohnung2. Melden Sie sich unverzüglich telefonisch bei Ihrer zuständigen Spitex-Organisation.

Das Spitex-Personal unternimmt folgende Schritte:

Solange unklar ist, ob die Klientin/der Klient grippeerkrankt ist, gelten die gleichen Vorgaben wie bei grippeerkrankten Personen

Die Vermutung wird durch Mitarbeitende der Spitex abgeklärt und ärztlich abgesichert Die betroffene Person wird auf die Liste der Erkrankten aufgenommen und die notwendige Pflege

wird aufgeboten. Die Angehörigen werden informiert (je nach Absprache durch die Klientin / den Klienten oder die

Mitarbeitenden). Allenfalls werden auch Nachbarinnen und Nachbarn informiert.

(Dieses Informationsblatt basiert auf den Richtlinien des Betrieblichen Pandemiekonzeptes der Spitex-Organisationen der Stadt Zürich vom August 2007 und wurde geringfügig für den Kanton Bern angepasst.)

Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 54

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Muster für ein Informationsblatt: Verhaltensanweisungen für Klientinnen und Klienten bei einer Grippepandemie

Für Klientinnen und Klientenabgeben in Phase 4.3 oder 5

Verhaltensanweisungen für Klientinnen und Klienten bei einer Grippepandemie

Grippe ist eine hochansteckende Erkrankung der Atemwege, die durch das Influenzavirus verursacht wird.

Übertragung Die Grippe wird durch so genannte Tröpfchen übertragen. Die Tröpfchen, die bei einer erkrankten Person beim Husten oder Niesen aus Mund oder Nase

geschleudert werden, werden eingeatmet und können so zu einer Ansteckung führen. Zusätzlich kann man sich über mit dem Grippevirus verunreinigte Oberflächen (Gegenstände,

Arbeitsflächen, Kleidung, Haut etc.) anstecken, indem man die verunreinigte Oberfläche berührt und anschliessend mit der Hand in den Mund, die Nase oder die Augen fasst.

Mindestabstand 1 Meter Halten Sie mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen, so ist das Übertragungsrisiko schon

wesentlich reduziert. Beschränken Sie soziale Kontakte auf das Minimum. Benützen Sie wenn immer möglich das Telefon

oder E-Mail. Schlafen Sie wenn möglich alleine im Zimmer.

Merksatz: Immer so viel Abstand halten, dass beide Personen die Arme ausstrecken können und sich dabei nicht berühren.

Taschentücher Niesen, husten oder schnäuzen Sie ausschliesslich in Einwegtaschentücher. Entsorgen Sie diese umgehend in verschlossene Abfallbehälter. (Verwenden Sie das

Doppelsacksystem (kleiner Sack in grossem Sack)):

Händehygiene Waschen Sie sich häufig und gründlich die Hände mit Seife und warmem Wasser. Drehen Sie den Wasserhahn mit einem Papiertuch zu. Benutzen Sie wenn möglich Händedesinfektionsmittel, insbesondere nachdem Sie geniest, gehustet

oder die Nase geschnäuzt haben.

Hände weg vom Gesicht Fassen Sie weder bei sich noch bei Anderen Nase, Mund oder Augen an. Verzichten Sie darauf, Andern die Hand zu geben, sie zu umarmen oder zu küssen.

Berühren von Gegenständen Bedenken Sie, dass nicht nur beim Kontakt mit grippeerkrankten Personen Viren verbreitet werden. Es können ebenso beim Anfassen von Türgriffen, Halterungen im Bus/Tram/Zug, WC Spülungen,

bei Lesen von fremden Journalen und Zeitungen etc. Grippeviren auf Ihre Hände kommen. Aus diesem Grund sind die Punkte Händehygiene und Hände weg vom Gesicht so wichtig.

Menschenansammlungen Meiden Sie jede Art von Menschenansammlungen, auch beim Essen (z.B. Kino, Konzert, Theater,

Märkte, Einkaufszentren, Speisesaal, Restaurant, öffentlicher Verkehr, Fitness-Zentren, Sprach-kurse, Partys, Kirchenbesuche, Vereinsaktivitäten, Aufenthaltsräume, Sitzungen etc.).

Meiden Sie öffentliche Verkehrsmittel. Bewegen Sie sich zu Fuss, mit dem Fahrrad oder im Privatauto. Reduzieren Sie ihre Reisetätigkeit auf das Minimum. Gemeinsam genutzte Räum regelmässig lüften.

Masken Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 55

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Kaufen Sie Masken und tragen Sie diese bei sich, um sich in einer Risikosituation schützen zu können.

Grippeanzeichen Achten Sie bei sich und Anderen auf Grippesymptome wie plötzliches Krankheitsgefühl, Fieber über

38° Celsius, Schüttelfrost, Kopf- und Muskelschmerzen, Heiserkeit, Halsschmerzen, Husten, Atemnot, Schnupfen, verstopfte Nase, Niesen.

Nehmen Sie bei Grippeanzeichen mit Ihrer Spitex Organisation und mit Ihrem Hausarzt / der Haus-ärztin Kontakt auf.

Grippekranke Meiden Sie Grippekranke. Bei Grippekranken im gemeinsamen Haushalt: Isolieren Sie die grippeerkrankte Person in einem Zimmer. Benutzen Sie nie gleichzeitig von der grippekranken Person gebrauchten Gegenstände wie Geschirr,

Besteck, Kleidung, Handtücher, Bettwäsche etc. Reinigen oder desinfizieren Sie Gegenstände und Oberflächen, die durch Hustentröpfchen,

Nasensekret oder Speichel von Grippekranken verunreinigt sein könnten (z.B. mit Alkohol 70 %, Javelwasser).

Abfälle Geben Sie Abfälle von Grippeerkrankten am Entstehungsort in kleine Säcke. Verschliessen Sie diese regelmässig vor dem Wegwerfen.

(Dieses Informationsblatt basiert auf den Richtlinien des Betrieblichen Pandemiekonzeptes der Spitex-Organisationen der Stadt Zürich vom August 2007 und wurde geringfügig für den Kanton Bern angepasst.)

Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 56

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Muster für ein Informationsblatt: Isolierung grippeerkrankter Klientinnen und Klienten

Für Mitarbeitendeabgeben in Phase 5

Isolierung grippeerkrankter Klientinnen und Klienten

Information Klientinnen und Klienten müssen über die Notwendigkeit und Massnahmen der Isolierung ent-

sprechend informiert sein. Allenfalls muss auch die Information der Angehörigen miteinbezogen werden. Die Isolierung ist in der Betreuungs- und Pflegedokumentation mit dem Datum des Beginns und des

angenommenen Endes vermerkt.

Grippeerkrankte Klientinnen und Klienten Benutzen von Einmalpapier-Taschentüchern beim Husten, Niesen und Schnäuzen, die sofort

entsorgt werden.

Allgemeines Die Schutzmassnahmen sind für alle Mitarbeitenden verbindlich. Wohnung so wenig wie möglich betreten. Wenn immer möglich Wohnung für kleine Arbeiten (z.B.

abräumen, Material auffüllen) nicht extra betreten, sondern mit anderen Arbeiten verbinden. Die Versorgung der Grippeerkrankten (auch Reinigung, Mahlzeiten, Wäschesammlung etc.) erfolgt

immer am Schluss. Alle Nicht-Grippeerkrankten werden vorher versorgt. Während des Arbeitsauftrages die Wohnung nicht verlassen. Die Anzahl der Personen, die die Wohnung betreten, so klein wie möglich halten. Die Wohnung soll regelmässig gelüftet werden, um die Konzentration der allfälligen Grippeviren in

der Zimmerluft zu reduzieren. Wäsche und Abfall wird im Doppelsacksystem entsorgt.

Material richten

Im Spitexzentrum: Einmalschutzschürzen (Langarm) Handschuhe Händedesinfektionsmittel Einwegdesinfektionstücher (grosse Boxe) Einwegpapiertücher

In der Wohnung: Handschuhe Händedesinfektionsmittel Einwegdesinfektionstücher (kleine Boxe) Wegwerfschürze (bleibt in der Wohnung)

Händedesinfektion Vor dem Betreten der Wohnung Vor und nach dem Kontakt mit den grippeerkrankten Personen Unmittelbar vor dem Verlassen des Zimmers Hände desinfizieren Nach dem Verlassen der Wohnung Hände waschen >- Siehe auch Richtlinie 7: Händehygiene

Handschuhe Siehe auch Informationsblatt: Händehygiene

Schutzkleidung Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 57

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Verwenden Sie Einmalschutzschürzen (Langarm) bei engem Kundinnenkontakt (Lagerung, Betten machen etc.).

Die Einmalschutzschürze wird bei Verschmutzung, Beschädigung oder spätestens alle 24 Std. (jeweils morgens um 7.00 Uhr) gewechselt.

Kann die Einmalschutzschürze ein weiteres Mal verwendet werden, wird sie in der Wohnung mit der Aussenseite nach aussen aufgehängt.

Masken Neue Maske immer vor der Wohnung anziehen und unmittelbar vor dem Verlassen der Wohnung

ausziehen und entsorgen. siehe auch Informationsblatt: Maske tragen

(Dieses Informationsblatt basiert auf den Richtlinien des Betrieblichen Pandemiekonzeptes der Spitex-Organisationen der Stadt Zürich vom August 2007 und wurde geringfügig für den Kanton Bern angepasst.)

Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 58