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Das Konzept entstand in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der

Fachklinik für Rehabilitation der DIAKO Nordfriesland gGmbH.

Hinweis: Wir sind uns bewusst, dass viele der in diesem Text benutzen Begriffe wie

Rehabilitand, Mitarbeiter, Therapeut etc. grammatikalisch gesehen maskulin (männlich) sind.

Hier verwenden wir sie jedoch als neutrale Begriffe, die eine Funktion und nicht eine Person

meinen. Wir verwenden sie daher für Männer und Frauen. Zudem hat sich in unseren

Erfahrungen auch bestätigt, dass mit der männlichen Wortform eher die neutrale Funktion

verstanden wird, während mit der weiblichen Wortform rasch die Frau in der Rolle als

Leiterin oder Kollegin verbunden wird und nicht die Funktion allein. Auch die Komplizierung

des Lesens bzw. Schreibens durch Formulierungen wie ‚Leiter und Leiterin’ oder

„MitarbeiterIn“ wollen wir den Leserinnen und Lesern ersparen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Dr. phil. Rainer Petersen, Leitung Rehabilitation

Dr. med. Christoph Mai, Chefarzt

Dr. rer. nat. Anke Bauer, Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Stand:

06.10.2016

Kontakt und weitere Informationen:

DIAKO Nordfriesland gGmbH

Fachklinik für Rehabilitation

Gammeltoft 8 - 15

25821 Breklum

[email protected]

Tel.: +49 4671 408 4200

Fax: +49 4671 408 4039

Homepage: www.diako-nf.de Sitz der Gesellschaft: Breklum, HRB-Nr.: 837 HU,

Handelsregister FlensburgHandelsregister Flensburg Geschäftsführung: Ingo Tüchsen, Dr. med. Christoph Mai

Fotonachweis: Tim Riediger, Anke Bauer, Heike Walter, sonstige Fotos ©: DIAKO Nordfriesland

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Inhalt

Seite

1 Wir stellen uns vor

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2 Leitbild

6

3 Krankheitsverständnis und wissenschaftlicher Hintergrund 6

3.1 Alkoholabhängigkeit 9

3.2 Medikamentenabhängigkeit 13

3.3 Abhängigkeit von illegalen Drogen 14

3.4 Pathologisches Glücksspiel 16

3.5 Pathologischer PC-Gebrauch (Medienabhängigkeit) 16

3.6 Therapeutische Ansätze 18

4 Adaption 22

4.1 Definition und Aufgabe der Adaption 22

4.2 Zielgruppen, Zugang und Dauer 23

4.2.1 Zielgruppen und Zugang für die Adaption 23

4.2.2 Behandlungsdauer 24

4.3 Ausschlusskriterien 24

4.4 Inhalte der Adaptionsbehandlung 25

4.4.1 Allgemeine Anmerkungen 25

4.4.2 Ziele der Adaption 25

4.5 Behandlungsinhalte 26

4.5.1 Soziales Umfeld 26

4.5.2 Gruppen- und Einzeltherapie 26

4.5.3 Hauswirtschaftliche Selbstversorgung 27

4.5.4 Rehabilitationsdiagnostik in der Adaption 27

4.5.5 Arbeitserprobung und arbeitstherapeutische Beschäftigung 28

4.5.5.1 Externe Praktika 28

4.5.5.2 Arbeitserprobung und arbeitstherapeutische Beschäftigung Husumer Insel

29

4.5.5.3 Arbeitserprobung im Theodor- Schäfer- Berufsbildungswerk (TSBW) 30

4.5.5.4 Arbeitserprobung in den Husumer Werkstätten 30

4.5.6 Tagesstruktur 31

4.5.7 Freizeitplanung und – gestaltung 31

4.5.8 Ärztliche Versorgung und Medikamente 32

4.5.9 Sozialdienst 32

4.6 Umgang mit Suchtmittelkonsum 32

4.7 Vermittlung von nachgehenden Hilfen und Selbsthilfegruppen 33

4.8 Nachbetreuung 33

4.9 Beendigung der Adaptionsmaßnahme 34

5 Kombinationsbehandlung für Abhängigkeitserkrankungen in

Norddeutschland (Kombi-Nord). 34

5.1 Kurzbeschreibung 34

5.2 Zielgruppe und Zugang 35

5.3 Kontraindikationen 36

5.4 Behandlungsdauer und –pausen 36

5.5 Sondermodule 36

5.5.1 Übergabegespräch 37

5.5.2 Belastungserprobung 37

5.5.3 Ablauf-Controlling (AC), Dokumentation und Qualitätssicherung 38

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5.6 Strukturelle Merkmale der Einrichtung für die Kombi-Therapie 38

5.7 Vermittlung von nachgehenden Hilfen und Wechsel in ein anderes Behandlungsmodul

39

5.8 Offene Vernetzung und Kooperation nach Außen 39

6 Strukturelle Merkmale der Einrichtung 39

7 Behandlungsteam und -angebote 40

8 Bürozeiten und Bereitschaft 43

9 Kooperationen 43

10 Qualitätssicherung und Dokumentation 44

Anhang 1 Wochenplan 44

Anhang 2 Literatur 45

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1. Wir stellen uns vor

Die DIAKO Nordfriesland gGmbH ist eine konfessionelle Einrichtung für die Behandlung von

Menschen mit Krankheiten, Störungen und Behinderungen aus den Bereichen der

Allgemeinpsychiatrie

Psychosomatik und Psychotherapie

Abhängigkeitserkrankungen

Unser Angebot umfasst die:

Vollstationäre, tagesklinische und ambulante Behandlung

Stationäre und ambulant fortgeführte Rehabilitation

Nachsorge und Wiedereingliederung:

Vollstationäres, ganztägig ambulantes und ambulantes Wohnen

Arbeitsprojekte, Tagesstätten und Beschäftigungsmöglichkeiten

Beratung, Prävention und Information

Wir sind als mittelständisches Unternehmen mit fast 500 Mitarbeitenden tätig als

Dienstleister im Gesundheitswesen in Schleswig-Holstein mit vielfältigem und innovativem

Angebot an mehreren Standorten. Unsere Vernetzung erlaubt ein umfassendes Angebot auf

allen Stufen einer Behandlungskette. Unsere Partner sind die niedergelassenen Ärzte,

Krankenhäuser, Beratungsstellen, soziale und kirchliche Einrichtungen,

Nachsorgeeinrichtungen, betriebliche Sozial- und Gesundheitsberatung sowie Vereine und

Verbände der Region.

Wir sind in kirchlicher Trägerschaft. Unsere Gesellschafter sind die Evangelisch-Lutherische

Diakonissenanstalt zu Flensburg, der Verein Fachkrankenhaus Nordfriesland e.V., das

Zentrum für Mission und Ökumene Hamburg, der Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis

Nordfriesland und der Verein Brücke e.V..

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2 Leitbild Als Einrichtung der DIAKO Nordfriesland gGmbH orientieren sich die Mitarbeiter am Leitbild

des Trägers: Wir sind der christlich-humanistischen Werteordnung verpflichtet und erfüllen

unseren Auftrag mit tiefem Respekt vor der Würde des Menschen. Unsere Haltung ist

geprägt von Achtsamkeit, Akzeptanz und Anerkennung. Wir arbeiten mit den Rehabilitanden

zusammen.

Unser Angebot dient der Gesundheitsfürsorge und bewegt sich zwischen Maßnahmen der

Prävention, der Behandlung, der Wiedereingliederungshilfe, der Nachsorge sowie der

medizinischen und beruflichen Rehabilitation.

Wir erkennen die Bedeutung zwischenmenschlicher Beziehung und schaffen die Sicherheit

und Verlässlichkeit, die belastbare Beziehungsstrukturen hervorbringt. Wir sehen unseren

Auftrag und die übergeordnete Zielsetzung unseres Handelns in der Befähigung zur

Überwindung von Krisen und in der Erlangung größtmöglicher Lebensqualität und

Zufriedenheit.

3 Krankheitsverständnis und wissenschaftlicher Hintergrund Abhängigkeitserkrankungen und übermäßiger Substanzkonsum stellen ein

epidemiologisches und gesundheitliches Problem ersten Ranges dar. In Deutschland

rechnet man allein unter den Erwachsenen mit ca. 1,6 Mio. Menschen, die alkoholabhängig

sind, 2,7 Mio. mit einem schädlichen Alkoholkonsum (Missbrauch), 1,5 Mio.

Medikamentenabhängigen und 150.000 – 250.000 Menschen mit einer Abhängigkeit von

illegalen Drogen (BAR, 2006, Kraus et al., 2008, Küfner, 2010). Die Zahl der pathologischen

Glücksspieler wird auf mindestens 100.000 geschätzt (BzGA 2010).

Abhängigkeitserkrankungen treten häufig komorbid mit anderen psychischen Erkrankungen

auf, die ebenfalls in der Therapie berücksichtigt werden müssen. Dies sind überhäufig

Depressionen, Angststörungen und verschiedene Persönlichkeitsstörungen (Friboes et al.,

2005). Weitere Risikofaktoren für die Entwicklung von Abhängigkeitserkrankungen sind aus

den Bereichen der genetischen Prädisposition und der Neurobiologie, der psychischen

Belastung mit Stressoren und aus der sozialen Entwicklung bzw. dem sozialen Umfeld der

Betroffenen bekannt.

Die für die Therapie bedeutsamen Risikofaktoren und neurobiologischen Veränderungen

werden hier am Beispiel des Alkohols verdeutlicht, für andere Abhängigkeitserkrankungen

ergeben sich sehr ähnliche Muster. Die Art der gewählten Droge hängt dabei wesentlich vom

Umfeld und Alter des Betroffenen ab.

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A. Stressoren und psychische Belastungen/Erkrankungen als Risikofaktoren

Frühe Verlusterlebnisse oder soziale Isolation (Verlust der Mutter,

Heimunterbringung)

psychosozialer Stress

posttraumatische Belastungsstörungen

dissoziale und antisoziale Persönlichkeitsstörungen

Angststörungen

Hyperkinetisches Syndrom im Kindes- und Jugendalter

Depressionen (auch Folge des Missbrauchs von Alkohol)

B. „Soziales Umfeld“ als Risikofaktor

Eintritt von Arbeitslosigkeit

Verwendung des Suchtmittels im nahen sozialen Umfeld

Verwendung des Suchtmittels in bestimmten Situationen zur Verschaffung einer

Erleichterung (z.B. bei Stress, Angst)

C. Neurobiologische und genetische Risikofaktoren

schwache Auswirkung akuten Alkoholkonsums bedingt durch eine bestimmte

genetisch determinierte Leberenzymausstattung (fehlende Warnfunktion)

erhöhte Alkoholtoleranz als Folge einer Unterfunktion neurobiologischer Systeme

(insbes. der serotonergen Neurotransmission). Sie vermindert offenbar die Reaktion

auf sedierende, GABA-erg (GABA, Gammaaminobuttersäure) vermittelte Wirkungen

des Alkohols

erhöhte Stress-Sensitivität; diese kann genetisch bedingt sein oder als Folge früher

sozialer Stressbedingungen/Traumatisierungen (s. u.) auftreten und führt ebenfalls zu

einer serotonergen Funktionsstörung

(Förstl et al., 2006)

Dabei führt nur ein komplexes Zusammenspiel aus biologischen, psychologischen und

sozialen Umständen dazu, dass eine Abhängigkeitserkrankung auch eintritt. Die

Rückfallgefahr nach Entwöhnungsbehandlungen ist aufgrund manifester neurobiologischer

Veränderungen sehr hoch, solange diese nicht wieder normalisiert oder modifiziert werden

können.

D. Wichtige neurobiologische Veränderungen

Die aktuelle Forschung konnte eine Vielzahl jener neurobiologischen Veränderungen

identifizieren, die zur Entstehung und Aufrechterhaltung einer Abhängigkeit beitragen. Die

zunehmende Kenntnis der neurobiologischen Grundlagen der Abhängigkeitserkrankungen

bietet neue Möglichkeiten, die hohe Rückfallgefährdung in integrierten

Behandlungsprogrammen zu reduzieren (Mann, 2001): Die wichtigsten Erkenntnisse

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betreffen folgende, am Beispiel des Alkohols verdeutlichte, neurobiologischen

Veränderungen:

Es entwickelt sich eine zunehmende Toleranz gegenüber den Auswirkungen des

exzessiven Alkoholkonsums durch gegenregulatorische Maßnahmen des Gehirns zur

Verminderung der GABA-Rezeptoren, über die ein wichtiger Teil der sedativen Wirkungen

des Alkohols vermittelt wird.

Alkohol blockiert zudem die Übertragung am glutamatergen NMDA-Rezeptor (NMDA, N-

Methyl-D-Aspartat). So kann zunehmend mehr Alkohol konsumiert werden, ohne dass eine

exzessive Sedierung erfolgt.

Durch Alkohol steigt die Zahl der in ihrer Funktion behinderten NMDA-Rezeptoren an, dies

bedingt eine hohe Empfindlichkeit gegen eine Unterbrechung der Alkoholzufuhr

(Entzugssymptome).

Durch Konditionierung lösen Umweltreize, die bisher mit dem Alkoholkonsum assoziiert

waren, im Organismus die Erwartung aus, dass jetzt der Alkoholkonsum unmittelbar

bevorsteht. Das zentrale Nervensystem steuert also schon im Vorfeld den erwarteten

Alkoholwirkungen entgegen. Wird dann kein Alkohol konsumiert, führt dies zur

Entzugssymptomatik und zu Alkoholverlangen (konditionierter Entzug).

Alkohol beeinflusst nicht nur die Wirkung inhibitorischer und exzitatorischer Botenstoffe wie

GABA und Glutamat, sondern auch die Ausschüttung von Katecholaminen, wie Dopamin,

Serotonin und Noradrenalin und ihre Interaktion mit dem Neurotransmitter Acetylcholin.

Alkohol stimuliert die Dopaminfreisetzung im dopaminergen Belohnungssystem. Die

dopaminerge Stimulation motiviert dann zu zielgerichteten Handlungen, um Alkohol zu

konsumieren, und verursacht dadurch Verlangen nach Alkohol (Verhaltensverstärkung).

Die alkoholinduzierte Dopaminausschüttung spielt demnach eine wesentliche Rolle in der

Entstehung des Alkoholverlangens („Craving“). In prospektiven Studien war das Ausmaß

der Veränderung der dopaminergen Neurotransmission mit einem hohen Rückfallrisiko

verbunden.

Sensitivierung: Das hirneigene Verstärkungssystem wird durch wiederholten

Alkoholkonsum immer empfindlicher. Selbst kleine Mengen konsumierten Alkohols und auch

Reize, die mit einem früheren Alkoholkonsum verbunden sind, können deshalb eine

verstärkte dopaminerge Neurotransmission auslösen, die sich als Alkoholverlangen und

verminderte Kontrolle über den Alkoholkonsum zeigt.

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Für die therapeutischen Möglichkeiten bei abhängigen Rehabilitanden bedeutet das Wissen

um Risikofaktoren und neurobiologische Veränderungen, dass

A. verhaltenstherapeutische Verfahren,

B. psychodynamische Verfahren und

C. auf neurobiologische Modifizierungen/Normalisierungen abzielende

Verfahren

gemeinsam bei den Rehabilitanden eingesetzt werden müssen (vgl. Kap. 9.

Behandlungsangebote).

Für diese Verfahren besteht wissenschaftliche Evidenz der Wirksamkeit nach den EBM-

Kriterien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Fachbüchern sowie Therapie-

Übersichtsarbeiten (AWMF, 2001-2006; Schmidt et al., 2006, Förstl et al., 2006, Frieboes et

al., 2005, Berglund et al., 2003, Chambless & Ollendieck, 2001, Preuss et al., 2002, Soyka et

al., 2002, Stohler et al., 2003, Woody, 2003).

Tabelle 1.1 gibt eine Übersicht über die Empfehlungen des AWMF und der Stärke der

Empfehlungen am Beispiel der alkoholbezogenen Störungen (Postakut- Behandlung). Darin

werden die evidenzbasierten therapeutischen Maßnahmen nach den Leitlinien des AWMF

(Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen Fachgesellschaften) kurz beschrieben.

Die Stärke einer Empfehlung für ein Vorgehen wird in drei Stufen klassifiziert:

A. Die Empfehlung ist empirisch gut fundiert (durch Metaanalysen, systematische Reviews)

B. Die Empfehlung ist allgemein begründet (durch kontrollierte Studien, Verlaufsstudien).

C. Die Empfehlung beruht auf Expertenmeinung oder ist durch deskriptive Studien

begründet.

3.1 Alkoholabhängigkeit

Als Nahrungs-, Genuss- und Rauschmittel haben alkoholische Getränke eine lange Tradition

und gehören noch heute für viele Menschen selbstverständlich zum Alltag; das Trinken von

Alkohol besitzt weitgehend gesellschaftliche Anerkennung. Alkoholische Getränke sind in

Deutschland wie auch in fast allen westlichen Ländern nahezu unbegrenzt verfügbar.

Einschränkungen finden sich in erster Linie zum Schutze der Jugend. Hier schreiben

Gesetze vor, dass an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren generell keine alkoholischen

Getränke abgegeben werden dürfen und ihnen der Verzehr nicht gestattet werden darf. Für

Spirituosen gilt dieses Verbot bis 18 Jahre.

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Die Wirkung des Alkohols hängt von der aufgenommenen Menge, der Alkoholkonzentration

des Getränkes sowie der individuellen körperlichen und seelischen Verfassung, der

Trinkgewöhnung und der Toleranzentwicklung des Einzelnen ab. Sie wird in geringen

Mengen meist als angenehm empfunden, wirkt anregend und Stimmung steigernd oder

entspannend und Angst lösend. Mit zunehmender Menge führt es jedoch zu diversen

Störungen, bspw. der Konzentration, Aufmerksamkeit, Wahrnehmung, Koordinationsfähigkeit

und Sprache. Müdigkeit und Benommenheit gehen damit einher. Bei sehr hohem

Promillegehalt kann es sogar zum Koma bis hin zum tödlichen Ausgang kommen.

Die besonderen akuten Risiken des Alkoholkonsums, nicht nur im Straßenverkehr, finden

sich vor allem in der Beeinträchtigung der Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit, der

Wahrnehmung und der Urteilskraft. Dies kann bereits bei geringen Alkoholmengen der Fall

sein. Weitere Folgen eines erhöhten Konsums können aggressives und gewalttätiges

Verhalten oder Straftaten sein.

Darüber hinaus lassen sich eine Reihe von langfristigen körperlichen Folgeschäden durch

regelmäßigen Gebrauch von Alkohol beschreiben, so dass wissenschaftlich heute spezielle

Grenzwerte für einen risikoarmen Alkoholkonsum beschrieben werden.

Regelmäßiger und erhöhter Alkoholkonsum erhöht das Risiko für unterschiedliche

Erkrankungen deutlich. Hierzu zählen neben Leberentzündungen, Leberzirrhose oder

Bauchspeicheldrüsenentzündungen auch Verletzungen, Unfälle, Krebserkrankungen (z.B.

Tumore der Mundhöhle, des Rachens, der Leber und der weiblichen Brust), Erkrankungen

der Speiseröhre und des Magens (Entzündungen, Geschwüre, Krebs), Erkrankungen von

Herz- und Gefäßsystem (Herzrhythmusstörungen, Herzvergrößerung), Potenzstörungen,

Immunstörungen, Schäden am Nervensystem und weitere.

Darüber hinaus gehören oft Schwierigkeiten in der Familie, Probleme am Arbeitsplatz,

Verlust von Freunden und Bekannten, Führerscheinentzug oder Konflikte mit dem Gesetz zu

den sozialen Folgen. Alkoholsucht führt in vielen Fällen auch zum sozialen Abstieg und

verursacht enorme gesellschaftliche Folgekosten.

Alkohol kann eine psychische und körperliche Abhängigkeit erzeugen. Dabei ist die

unbeschränkte Verfügbarkeit besonders gefährdend. Eine Alkoholabhängigkeit entwickelt

sich in der Regel über einen längeren Zeitraum. Eine Abhängigkeit wird in der Regel dann

diagnostiziert, wenn während des letzten Jahres mindestens drei der nachfolgend

aufgeführten sechs Kriterien der "Diagnostischen Leitlinien für das Abhängigkeitssyndrom"

erfüllt sind:

Es besteht ein starker Wunsch oder Zwang, Alkohol zu konsumieren.

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Es besteht eine verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und

der Menge des Konsums.

Das Auftreten eines körperlichen Entzugssyndroms.

Es kann eine Toleranz nachgewiesen werden, d.h. es sind zunehmend höhere Dosen

erforderlich, um die ursprünglich durch niedrigere Dosen erreichten Wirkungen

hervorzurufen.

Andere Vergnügungen oder Interessen werden zugunsten des Substanzkonsums

zunehmend vernachlässigt.

Der Alkoholkonsum wird trotz nachweisbarer eindeutiger schädlicher Folgen körperlicher,

sozialer oder psychischer Art fortgesetzt.

Nach einer Repräsentativbefragung aus dem Jahr 2006 (Kraus et al., 2008) weisen

hochgerechnet auf die 15-64-jährige Bevölkerung insgesamt 16,8% der Männer und 9,4%

der Frauen einen riskanten Alkoholkonsum auf (definiert als eine durchschnittliche tägliche

Alkoholmenge von mehr als 30 Gramm reinen Alkohols für Männer und 20 Gramm für

Frauen). Nach Gärtner (2014) liegt in Deutschland der jährliche Verbrauch von reinem

Alkohol in den letzten Jahren bei ca. 10 Litern relativ konstant.

Nach den Kriterien des DSM-IV konsumieren insgesamt 5,1% der 15-64-jährigen

Bevölkerung missbräuchlich Alkohol (=7,4% der Männer, 2,7% der Frauen). Weitere 2,7%

müssen nach DSM-IV als alkoholabhängig bezeichnet werden. Frauen konsumieren nicht

nur weniger Alkohol, sondern sind auch unter den Alkoholmissbrauchern und -abhängigen

geringer vertreten (Küfner, 2010).

Seit 1968 gilt Alkoholismus als Krankheit. Die Behandlung dieser Krankheit fällt seit 1978 in

die Zuständigkeit der Krankenkassen und der Rentenversicherung.

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Tabelle 1.1: Therapie alkoholbezogener Störungen nach den Leitlinien der AWMF* (Stand 2003: Nr. 076/008,

EBM = Evidenz-Basierte Medizin)

Therapie: Evidenzklasse (AWMF 076/008)

Ambulante Therapie Im Rahmen eines integrierten Behandlungsplanes, in der psychotherapeutische, soziotherapeutische, somatotherapeutische und andere Interventionen in Kombination angewandt werden

Empfohlen mit „B“, wenn

das soziale Umfeld eine ausreichend stützende Qualität bietet

die Fähigkeit zur aktiven Mitarbeit und zur Einhaltung des Behandlungsplans gegeben ist

die Rehabilitanden diese Behandlungsform präferieren

Selbstmanagement bei Substanzkonsum / Rückfallprävention Interventionen zur Identifizierung von Rückfallrisikosituationen und deren Bewältigung

Empfohlen mit „B“

12-Schritte-Programm Empfohlen mit „A“

Psychoedukation Vermittlung von Informationen über Art und Verlauf der Erkrankung und der damit verbundenen möglichen Folgen als integraler Bestandteil einer Komplexbehandlung

Empfohlen mit „C“

Motivierende Gesprächsführung als Interaktionsstil in Kombination mit anderen Methoden. Zielsetzung ist es, die Ambivalenz bezüglich einer Verhaltensänderung zu reduzieren und verbindliche Änderungsentscheidungen zu treffen und umzusetzen.

Empfohlen mit „A“

Klassische Verhaltenstherapeutische Maßnahmen Empfohlen mit „A“

Kognitive Verhaltenstherapie (CBT) kann für die Behandlung des schädlichen Gebrauchs und der Alkoholabhängigkeit, für die Therapie komorbider Störungen, die Rückfallprävention und psychosoziale Probleme angewandt werden

Empfohlen mit „A“

Psychodynamische Therapie (PT) Im Zentrum der psychodynamisch Theorie steht die Annahme, dass Sucht in Verbindung gebracht wird mit psychischen Fixierungen auf frühkindliche Entwicklungsphasen und dass Sucht eine Grundstörung der Persönlichkeit zugrunde liegt.

Empfohlen mit „B“

Soziales Kompetenztraining als integraler Bestandteil einer Komplexbehandlung. Das SKT umfasst das Erlernen von Bewältigungsstrategien bezüglich zahlreicher intrapsychischer und interpersoneller Reizkonstellationen bzw. Belastungsfaktoren.

Empfohlen mit „A“

Klientenzentrierte Gesprächspsychotherapie Empfohlen mit „B“

Verhaltensverträge im Rahmen eines Gesamtbehandlungsplanes

Empfohlen mit „B“

Paar- und Familientherapie im Rahmen eines Gesamtbehandlungsplanes

Empfohlen mit „B“

Suchtspezifische Pharmakotherapie im Rahmen eines Gesamtbehandlungsplanes

Keine generellen Empfehlungen, die Behandlung muss auf den Einzelfall abgestimmt werden

Ergo- und Arbeitstherapie im Rahmen eines Gesamtbehandlungsplanes

Empfohlen mit „C“ (adjuvant)

Sozialtherapie im Rahmen eines Gesamtbehandlungsplanes

Empfohlen mit „C“ (adjuvant)

Körpertherapie (Bewegung, Entspannung) im Rahmen eines Gesamtbehandlungsplanes

Empfohlen mit „B“ (adjuvant)

*Leitlinien der Dt. Ges. f. Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht) und der Dt. Ges. f. Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) für das AWMF-Leitlinien-Register (AWMF= Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgeselllschaften)

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Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes (2013) wurde im Jahr 2012 eine psychische

oder verhaltensbezogene Störung durch Alkohol als zweithäufigste Einzeldiagnose in

Krankenhäusern mit 345.034 Behandlungsfällen diagnostiziert.

26.673 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 10 und 20 Jahren wurden 2012

aufgrund eines akuten Alkoholmissbrauchs stationär behandelt. Die registrierten

Behandlungsfälle von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (vollstationäre

Krankenhauspatienten und -patientinnen 10 bis 20 Jahre wegen einer psychischen Störung

durch Alkohol oder wegen der toxischen Wirkung von Alkohol) stiegen in den letzten Jahren

deutlich. Waren es 2000 noch 9514 Fälle, stieg die Zahl 2005 auf 19449 und zuletzt 2012 auf

26.428 Fälle. Eine Steigerung zum Vorjahr um weitere 1,2 %.

Eine gesundheitsökonomische Schätzung für das Jahr 2007 ergab, dass sich die durch den

Alkoholkonsum verursachten direkten und indirekten Kosten auf 26.7 Mrd. Euro belaufen

(Adams & Effertz, 2011)

3.2 Medikamentenabhängigkeit

Die meisten Menschen denken bei Sucht an Alkoholabhängigkeit oder Drogenabhängigkeit.

Doch auch Medikamente können zu einer psychischen Abhängigkeit, bei längerer Einnahme

auch zu einer körperlichen Abhängigkeit führen. Etwa 4 bis 5 % der häufig verordneten

Arzneimittel besitzen ein eigenes Suchtpotenzial, dazu sind die psychotropen Medikamente

wie z. B. Benzodiazepine, zentral wirkende Schmerzmittel oder codeinhaltige Medikamente

wie auch Psychostimulantien rezeptpflichtig. Jedoch werden nach allgemeinen Schätzungen

ein Drittel bis die Hälfte dieser Medikamente nicht allein wegen akut medizinischer Probleme,

sondern langfristig zur Suchterhaltung und zur Vermeidung von Entzugserscheinungen

verordnet.

In etwa 80 % der Fälle handelt es sich bei Medikamentenabhängigkeiten um

Benzodiazepine. Schätzungen zur Medikamentenabhängigkeit gehen von etwa 1,5 bis 1,9

Millionen Medikamentenabhängigen in Deutschland aus (Küfner, 2010). Einen positiven

Befund im KFM (Kurzfragebogen zur Medikamentenabhängigkeit) weisen nach

repräsentativen Befragungen 5% der Männer und 6,3% der Frauen auf (Kraus et al., 2008).

Darüber hinaus muss eine vergleichbar große Anzahl von Menschen als mittel- bis

hochgradig gefährdet eingeschätzt werden, eine Medikamentenabhängigkeit zu entwickeln.

Bei einer Repräsentativerhebung in der erwachsenen Bevölkerung (Hoffmann, 2005) zeigten

sich bei 4,3 % der Befragten Hinweise auf einen problematischen oder bereits abhängigen

Medikamentengebrauch. Dabei lag der Prozentsatz der gefährdeten oder abhängigen

Frauen deutlich über dem der Männer (5,5 % vs. 3,2 %). 16,8 % der erwachsenen

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Bevölkerung gaben in derselben Befragung an, mindestens einmal pro Woche ein

psychotrop wirkendes Medikament einzunehmen.

Im Gegensatz zu den anderen psychotropen Substanzen werden Medikamente von Frauen

häufiger als von Männern und von Älteren häufiger als von Jungen konsumiert (Friboes et

al., 2005; Kraus, 2008; Küfner, 2010). Ein hohes suchterzeugendes Potential weisen dabei

insbesondere die Schlaf- und Beruhigungsmittel auf, die (zusammen genommen) in der

Altersklasse der 50-64-jährigen eine 30-Tages-Einnahme-Prävalenz von 8% und eine 12-

Monats-Einnahme-Prävalenz von mehr als 17% der Bevölkerung aufweisen (Kraus et al.,

2008).

Benzodiazepine zeichnen sich bspw. durch eine Angst lösende, beruhigende und Schlaf

anstoßende Wirkung aus und können aufgrund ihrer kurzfristigen zentralnervösen Wirkung

ein rauschartiges Gefühl hervorrufen, das über die subjektive Wohlbefindlichkeit hinausgeht.

Problematisch ist zudem, dass viele Benzodiazepine eine sehr lange Halbwertszeit besitzen

und es teilweise über Tage im Organismus zu einer Anreicherung der Substanz kommen

kann.

Folgen können Gedächtnisstörungen sowie verminderte Wahrnehmungs- und

Reaktionsfähigkeit sein. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit, die

stark eingeschränkt werden kann. Bei einer längeren Einnahmedauer, entsteht die Gefahr

der Gewöhnung und Toleranzbildung und schließlich einer Abhängigkeitsentwicklung. Auch

bei bestimmungsgemäßem Gebrauch kann die Einnahme schleichend in einen

Dauerkonsum übergehen, der letztendlich weniger dem ursprünglichen therapeutischen

Zweck, sondern eher einer Beeinflussung der eigenen Befindlichkeitsmanipulation dient.

Aber auch das abrupte Absetzen der Medikamente kann mit erheblichen Risiken

einhergehen und kann zu Schlafstörungen, innerer Unruhe sowie schwere Angst- und

Spannungszustände bis hin zu einer erhöhten Suizidneigung hervorrufen.

3.3 Abhängigkeit von illegalen Drogen

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt den Anteil illegaler Drogen an der

Gesamtmortalität weltweit auf 0,4%. Dies entspricht einer Gesamtzahl von 2.5 Mio. Fällen im

Jahr 2004. Der Konsum psychoaktiver Substanzen verursacht darüber hinaus 0,9% der

globalen Krankheitsbelastung gemessen am Anteil gesunder Lebensjahre, die durch

Krankheit oder frühzeitigen Tod verloren gehen.

In den wirtschaftlich wohlhabenden Ländern gehört der Gebrauch illegaler Drogen zu den

zehn bedeutendsten Risikofaktoren für die Gesundheit und belegt bei Männern und Frauen

jeweils den achten Rangplatz. Bei Männern gehen etwa 3% und bei Frauen etwa 1% aller

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durch Krankheit verlorenen gesunden Lebensjahre auf den Konsum illegaler Substanzen

zurück. Deutschland gehört dabei mit geschätzten 4,1 problematischen Drogenkonsumenten

pro 1.000 Einwohner im Alter von 15 bis 64 Jahren zu den Ländern mit niedrigerer Prävalenz

(Orth, 2012)

In einem Zeitraum von zwölf Monaten vor einer Repräsentativbefragung konsumierten rund

10,8% der erwachsenen Bevölkerung Deutschlands illegale Drogen (Kraus et al., 2008). Die

30-Tagesprävalenz lag bei 6,9% und die Lebenszeitprävalenz bei 37%.

Der Gebrauch illegaler Drogen ist geschlechtsspezifisch. So gaben in der

Repräsentativerhebung 13,4% der Männer und 8,2% der Frauen an, illegale Drogen zu

konsumieren. Weiterhin ist der Konsum illegaler Drogen auch altersspezifisch, denn jüngere

Erwachsene unter 30 Jahren konsumieren häufiger illegale Substanzen als ältere

Erwachsene. In der Altersgruppe der 18- bis 29jährigen werden mit rund 27% am häufigsten

illegale Drogen konsumiert.

Jeder vierte Erwachsene (26,5%) im Alter von 18 bis 64 Jahren hat schon einmal eine

illegale Droge probiert (ESA, 2009). Dabei handelt es sich überwiegend um

Cannabisprodukte. 7,4% der Erwachsenen probierten bereits andere illegale Substanzen wie

Heroin, Kokain oder Amphetamine.

Unabhängig vom Geschlecht zeigt sich bei jüngeren Konsumenten die Tendenz, dass

Konsumenten legaler Suchtmittel wie Alkohol oder Zigaretten häufiger bereits illegale

Substanzen probierten oder regelmäßig konsumieren. Nach Cannabis steht der Konsum von

Ecstasy, Kokain und Amphetaminen bei den jüngeren Konsumenten im Vordergrund.

Nach Angaben der Drogenbeauftragten der Bundesregierung im Jahre 2012 wiesen ein

Drittel der Personen, die wegen Drogenproblemen 2011 eine Suchtberatungsstelle

aufsuchten, einen problematischen Cannabiskonsum auf. Viele von ihnen fangen bereits im

Teenageralter mit dem Konsum an (Durchschnittsalter 15 Jahre). Bei denjenigen, die das

erste Mal in Suchtbehandlung sind, liegt der Anteil der Cannabiskonsumenten bei 56,6 %.

Die Bedeutung von Stimulanzien (Amphetamine, Ecstasy) bekam in den letzten Jahren

bundesweit eine wachsende Bedeutung, dagegen ist die in den Medien beschriebene

steigende Verbreitung von Crystal bislang noch hauptsächlich auf den Süden und Osten der

Bundesrepublik begrenzt.

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16

3.4 Pathologisches Glücksspiel

Nach einer repräsentativen Erhebung der BzGA (2010) über das Glücksspielverhalten in

Deutschland liegt die Prävalenz des pathologischen Glücksspiels bei 0,45% und des

problematischen Glücksspiels bei 0,64%. Andere Untersuchungen und Schätzungen

kommen auf ähnliche Prävalenzwerte des pathologischen Glücksspiels zwischen 0,2 und

0,6%.

Männer sind häufiger betroffen als Frauen. Unter Berücksichtigung der Bevölkerung

zwischen 28 und 65 Jahren ergeben sich rein rechnerisch ca. 100.000 bis 290.000

Betroffene (Brodbeck et al. 2008, Becker 2010). Demgegenüber steht eine Anzahl von etwa

4.300 Patienten, die mit der Diagnose Pathologisches Glücksspiel in Deutschland jährlich

ambulant und stationär behandelt werden (Datenschätzung für 2006). Demnach liegt die

Nachfrage nach Therapieplätzen nur bei 3-5% der pathologischen Spieler in Deutschland

(Meyer, 2006; Becker, 2010).

Im Alltag charakterisieren nach Petersen (2012) zwei Dinge pathologische Spieler besonders

treffend: Zum einen haben sie keine Zeit. Sie spielen immer häufiger und länger, versäumen

wegen des Spiels Verabredungen und Verpflichtungen. Und sie haben kein Geld, so dass

Kredite aufgenommen werden oder Geld im Freundeskreis geliehen oder anderweitig

beschafft wird. Beide zentralen Charakteristika werden in der Behandlung mit besonderem

Augenmerk fokussiert und stehen neben der Aufarbeitung der die Suchtentstehung

begünstigenden Faktoren im Vordergrund. Studien belegen, dass bestimmte

Glücksspielformen ein höheres Gefährdungspotential aufweisen. Die Verfügbarkeit

erleichtert und regt zur erstmaligen Spielteilnahme an. Dagegen sind Ereignisfrequenz und

Gewinnstruktur konkrete Eigenschaften, die für Verstärkungseffekte und damit die Förderung

eines exzessiven Spielverhaltens verantwortlich sind (Meyer et al., 2010).

2010 wurde erstmalig vorgeschlagen in der fünften Ausgabe des Klassifikationssystems

„Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders“ (DSM) der American Psychiatric

Association (APA) den früheren Oberbegriff „Substanzbezogene Störungen“ durch die neue

Bezeichnung „Sucht und zugehörige Störungen“ zu ersetzen. Subsumiert werden hier

sowohl stoffgebundene als auch nicht-stoffgebundene Störungen. Als erste nicht

stoffgebundene Störung wurde das pathologische Glücksspielen aufgenommen.

3.5 Pathologischer PC-Gebrauch (Medienabhängigkeit)

Der pathologische Gebrauch von Internet und Computerspielen nimmt mit der sich

ausweitenden Verbreitung dieser Technologien zu (Jerusalem & Meixner, 2004). Allein die

Bedeutung sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter, Google Plus oder businessorientiert

LinkedIn und XING erleben in den letzten Jahren eine zunehmende Nachfrage. Facebook

wird von über 20 Millionen Deutschen und weit mehr als 750 Millionen Menschen weltweit

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genutzt (Dinse, 2012). Die Definition der Internetabhängigkeit ist derzeit nicht einheitlich

(Byun et al., 2009) und es kursieren allein in Fachkreisen mehr als 20 Begriffe für das neue

Phänomen (Wlachojiannis, 2012). Gebräuchliche Begriffe sind „Mediensucht“, „Onlinesucht“,

„Internet-Sucht“ oder „Internet-Abhängigkeits-Syndrom“ (Willnow et al., 2012).

Petry (2010) schlägt zur Abgrenzung der Pathologie die Begrifflichkeiten „Funktionaler

Gebrauch“, „Dysfunktionaler Gebrauch“ und „Pathologischer Gebrauch“ vor. In Anlehnung an

die zweite große stoffungebundene Suchterkrankung, das Pathologische Glücksspiel, eignet

sich der Begriff „Pathologischer PC-Gebrauch“ gut als Arbeitsgrundlage.

In einer Studie zur Prävalenz des Pathologischen PC-Gebrauches (hier untersucht: Internet)

(Rumpf et al., 2011) wurden auf der Basis einer repräsentativen Stichprobe 15.024 Personen

befragt. Es ergab sich eine geschätzte Prävalenz für das Vorliegen eines Pathologischen

PC-Gebrauches von 1,5% (Frauen 1,3%, Männer 1,7%). In der Altersgruppe 14-24 steigt die

Prävalenz auf 2,4% an (Frauen 2,5% Männer 2,5%). Bei alleiniger Betrachtung der 14-16-

jährigen finden sich 4,0% Internetabhängige (Frauen 4,9%, Männer 3,1%).

Die auffälligen Mädchen und Frauen (14-24 Jahre) nutzen vorwiegend Soziale Netzwerke im

Internet (77,1% der Abhängigen nach LCA) und eher selten Onlinespiele (7,2%). Die jungen

Männer nutzen ebenfalls, aber in geringerer Ausprägung, Soziale Netzwerke (64,8%), und

häufiger Onlinespiele (33,6%). Neben den vermutlich Abhängigen lässt sich eine weitere

Gruppe mit problematischem Internetgebrauch identifizieren, die insgesamt 4,6% der

Befragten betrifft (Frauen 4,4%, Männer 4,9%). Auch hier zeigen sich hohe Raten bei jungen

Kohorten und dort in besonderem Maße bei weiblichen Personen (Petersen et al., 2010;

Rumpf et al., 2011).

Betroffen sind insbesondere Jugendliche und Menschen aus niedrigeren sozialen

Statusgruppen, zudem häufiger Männer und Personen ohne festen Lebenspartner und/oder

feste Arbeitsstelle. Im Durchschnitt verbrachten die betroffenen Personen 34 Stunden pro

Woche im Internet (Jerusalem & Meixner, 2004; BUSS, 2011). Nach einer Erhebung des

BUSS (2011) wurden im Jahr 2010 1,4% der Rehabilitanden von 15 Rehakliniken für

Abhängigkeitserkrankungen aufgrund einer Mediensucht behandelt. Die Zahl schwankte

zwischen 0 und 4,5%.

Die Ergebnisse der Studien illustrieren das hohe Abhängigkeitspotenzial von PC und

Internet. Die Therapie setzt voraus, dass sich die behandelnden Ärzte und Psychologen für

die virtuellen Lebenswelten ihrer Rehabilitanden interessieren und diese in die Behandlung

mit einbeziehen (Jerusalem & Meixner, 2004; Willnow et al., 2012).

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3.6 Therapeutische Ansätze Die Lerntheorie sieht in der Sucht ein erlernt fehlangepasstes Verhalten. Im Zentrum des

Suchtgeschehens stehen inadäquate Kognitionen, welche zur Suchtentwicklung

prädisponieren und in vielfältigster Art den Substanzmissbrauch unmittelbar bzw. mittelbar

auslösen und aufrechterhalten. So konnte nachgewiesen werden, dass unrealistische, positiv

verzerrte Wirkerwartungen die Entwicklung von Suchtmittelmissbrauch begünstigt. Weiterhin

führen suchtbezogene Grundannahmen ("Mit Alkohol geht es mir besser") vor dem

Hintergrund persönlichkeitsspezifischer Grundüberzeugungen ("Ich bin nichts wert") dazu,

dass diese in Konsumsituationen automatisch reaktiviert werden, ohne dass eine situative

Angemessenheit vorliegen muss. Suchtmittelkonsum wird weiterhin konditioniert, wenn

andere Verhaltensalternativen zur Beherrschung negativer Gefühle nicht zur Verfügung

stehen und im Laufe der individuellen Entwicklung entsprechende verstärkende

Lernprozesse am Modell im sozialen Umfeld und im den eigenen Erfahrungen stattgefunden

haben. Weitere wichtige Beiträge der kognitiven Theorie sind die Erklärung von

Alkoholreagibilität als klassisch-konditionierte Reaktion auf Auslöser (sog. Trigger) zur

Verminderung aversiver Zustände, die die Rückfallgefahr für erneutes Trinken selbst nach

langen Abstinenzphasen erhöhen. Marlatt und Gordon (1985) entwickelten ein

sozialkognitives Rückfallmodell, in dem der Zusammenhang zwischen drei

Bestimmungsstücken des Rückfallgeschehens spezifiziert wird: Rückfallrisikositationen,

Bewältigungsfertigkeiten und Abstinenzzuversicht (Arend 1994, Lindenmeyer 1999,

Schuhler, Vogelgesang 2006).

Aus den lerntheoretischen Ansätzen lassen sich vielfältige Behandlungsansätze ableiten.

Besonders die Nutzung psychoedukativer Elemente, die kognitive Umstrukturierung zentraler

inadäquater Grundüberzeugungen, gezielte störungsspezifische Fertigkeitentrainings und die

strukturierte Rückfallprophylaxe im Bereich Sucht wie psychischer Komorbiditäten speisen

sich aus diesen theoretischen Konzepten.

Im Zentrum der tiefenpsychologischen Theorie steht die Annahme, einer in den ersten

Lebensjahren entstandenen strukturellen Störung des Ichs, die aus der mangelnden

Entwicklung von stabilen Selbst- und Objektbildern in dieser frühen Entwicklungsphase des

Individuums resultiert. Diese betrifft vor allem die gestörte Selbstwertregulierung, die

adäquate Auseinandersetzung mit der Realität, Über-Ich-Störungen sowie das beschädigte

Gefühls- und Affektleben. Abhängigkeit wird verstanden als Abwehr- bzw.

Kompensationsversuch struktureller Defizite des Ich (wie Wahrnehmungsfunktion,

Differenzierung von Affekten, Abwehrfunktion, Kommunikation, Bindung), Suchtverhalten

wird als Selbstheilungsversuch eingesetzt. Das unbewusste Ziel von Drogenmissbrauch

kann aber auch autoaggressiv die eigene Zerstörung sein (Sucht als protrahierter Suizid). So

trägt neben der Ich-Psychologie (Sucht als Selbstheilungsversuch einer Ich-Schwäche) die

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Objektbeziehungstheorie (Sucht als Ausdruck verinnerlichter pathologischer

Objektbeziehungen) zum Begreifen der Frühstörungen entscheidend bei und ermöglicht

darauf aufbauende Therapiestrategien. Die Droge fungiert als ständig verfügbares Objekt,

um unmittelbare Befriedigung von andrängenden, unspezifischen Bedürfnissen zu

gewährleisten (differenzierte Wünsche sind (noch) nicht erlebbar), um die Stabilisierung des

Selbstwertgefühls zu gewährleisten (narzisstische Gratifikation), um Unlustreize (wie

Alleinsein, Leere, Ablehnung) auszuschalten (Rost 1986; Lürssen 1974, Heigl-Evers, Streeck

1985, Krystal, Raskin 1983, Wurmser 1987, 1997).

Neurobiologischen Theorien ergänzen die mit zunehmender Forschung gewonnen

Erkenntnisse und stellen ein weiteres wichtiges theoretisches Grundelement für die

Ausgestaltung des Behandlungsansatzes dar. Neben gezielter Pharmakotherapie (etwa zur

Rückfallprophylaxe in der frühen Abstinenz) wird der Einsatz von EMDR als bilaterale

Hemisphärenstimulation in Verbindung mit der Aktivierung suchtspezifischer und

abstinenzerhaltender neuronaler Netzwerke als Konsequenz neurobiologischer Erkenntnisse

für die Suchttherapie gesehen. Weiterhin erweisen sich die Erkenntnisse über die Funktion

des Suchtgedächtnisses als hilfreich in der Rückfallprävention. Die neurobiologisch

fundierten Erkenntnisse über die Wirkung von Psychotherapie geben zusätzlich Hinweise zu

Bahnungsvorgängen, deren gezielter Motivationsförderung sowie zur Wichtigkeit von

Wiederholung und Training. Behandlungen können zu Verhaltens- und

Einstellungsveränderungen führen. Ergebnisse von Psychotherapien werden nachweislich

neben persönlichkeitsbedingten Faktoren wesentlich von motivationalen, d.h. ressourcen-

und selbstwertstärkenden, transparenz- sowie bindungsfördernden Aspekten des

therapeutischen Vorgehens (s. Grawe 2004) bestimmt.

Studien über die Wirksamkeit und Effektivität von Behandlungsstrategien im Bereich der

Abhängigkeitserkrankung haben in den letzten Jahren die Bedeutung von Ansätzen

verdeutlicht, die die Motivationssteigerung in den Fokus der Betrachtung rücken (Project

MATCH Research Group 1997, Miller, Hester 1986, Miller, Rollnick 1991, Petry 1993).

Hierbei lieferte das in vier Phasen gegliederte Veränderungsmodell von Prochaska und

DiClemente (1992) einen wesentlichen Impuls für die Weiterentwicklung des Verständnisses.

Abstinenz- und Behandlungsmotivation wird demnach nicht mehr als Voraussetzung für eine

Suchtbehandlung angesehen, sondern die Motivationsarbeit stellt mittlerweile einen

zentralen Teil des gesamten Behandlungsprozesses mit entsprechenden

Interventionsformen dar. Als weiteres Behandlungsinstrument im Bereich der

Motivationsförderung hat sich die Motivierende Gesprächsführung nach Miller & Rollnick

(1991) mit ihren Grundprinzipien (Empathie ausdrücken, Diskrepanzen entwickeln,

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Beweisführung vermeiden, Widerstand aufnehmen, Selbstwirksamkeit fördern) und

Basisstrategien (Selbstmotivierende Sprache, aktives Zuhören, offene Fragen, Bestätigung

des Gegenübers, Umgang mit Widerstand, Umformulierung) als effektiv erwiesen (vgl. auch

Brueck, Mann 2007). Diese wird entsprechend jeder Veränderungsphase eingesetzt. Die

Förderung der Motivation durch Ermöglichung von möglichst vielen positiven und

selbstwertsteigernden Wahrnehmungen und die Minimierung von Widerstand zugunsten von

Kooperation und Selbstwirksamkeit stellen eine zentrale Säule unseres

Behandlungsverständnisses dar.

In systemisch-familientherapeutischer Sicht wird der Abhängigkeitskranke als Teil eines oder

mehrerer Systeme gesehen, die jeweils ein funktionales Gleichgewicht anstreben. So zeigt

die Suchterkrankung des betroffenen Familien- oder Systemmitgliedes eine

systemstabilisierende Funktion und kann als ein Lösungsversuch des Systems verstanden

werden (Feuerlein 1998). Weiterhin werden eine Reihe von typischen Mechanismen

beschrieben: Abschottung des Systems (Familie) nach außen, Veränderung der

Rollenaufteilung und Verantwortlichkeiten, Konfliktvermeidung. Vielfach wird dies Verhalten

der System- (Familien-) mitglieder als "co-abhängig" bezeichnet mit der Hauptfunktion, den

Betroffenen vor dem Erleben der Konsequenzen seiner Abhängigkeit zu schützen. Obwohl

eine empirische Überprüfung dieser Konzepte bisher nicht vorliegt, ist aber die Einbeziehung

von Partnern, nahen Angehörigen oder wichtigen Personen in die Behandlung in ihrer

Wirksamkeit erwiesen, wenn der Patient dies wünscht (AWMF Leitlinie 2006). In der

Ambulanten Rehabilitation wird die Einbeziehung wichtiger Bezugspersonen aus dem

Bereich Familie, sozialer Bezugssysteme oder Arbeitsbereiche systematisch und strukturiert

von Beginn der Behandlung an gefördert.

Soziale Modelle der Abhängigkeitsentwicklung rücken Störungen in der Sozialisation, d.h.

Störungen bei der Vermittlung sozialer Rollen und Normen sowie der Entwicklung sozialer

Kompetenzen und Selbstkontrollfähigkeiten in den Mittelpunkt der Betrachtung. Neben der

Gesamtgesellschaft stellen die Familie und die Peer-Group, in Abstufung dann die Schule,

Arbeitsstelle oder Vereine die wichtigsten Sozialisationsinstanzen dar. Die in der Familie

erlebten Einstellungen gegenüber Suchtmittelgebrauch, das aktuelle Suchtmittelverhalten

sowie die Familienstruktur, der Erziehungsstil und die Eltern-Kind-Beziehung werden dabei

für die Entwicklung einer Suchtproblematik mit hoher Bedeutung belegt (vgl. Arend 1999).

Weiterhin ist das Ausmaß sozialer Integration bzw. Desintegration ein wesentlicher

Prognosefaktor. So zeigen Menschen ohne Arbeit oder ohne Wohnung deutlich schlechtere

Behandlungsergebnisse (Henkel et al. 2004). Für die Behandlung bedeutet dies eine genaue

Überprüfung des sozialen, familiären wie beruflichen Umfeldes auf Tragfähigkeit, zum Teil

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Einbeziehung des Umfeldes, zum Teil aber auch Aufbau eines neuen Umfeldes. Hierzu hat

sich der Besuch von Selbsthilfegruppen schon während der Behandlung als außerordentlich

hilfreich erwiesen. Indikationsgeleitete berufsintegrierende Maßnahmen sowie die

Zusammenarbeit mit Institutionen der Arbeitsverwaltung, mit Arbeitgebern und

Leistungsträgern der beruflichen Förderung bilden weitere wirkungsvolle Bausteine der

Behandlung.

Die hier näher geschilderten Theorieansätze schließen jedoch die Begegnung und

Auseinandersetzung mit anderen Erklärungsmodellen nicht aus. Theorieentwicklung, die

Fortentwicklung von Forschungsansätzen und das Einfließen in die Behandlungspraxis

befinden sich in einem steten dynamischen Prozess von Veränderung.

Die Behandlung der Abhängigkeit ist am Individuum orientiert. Auf der Grundlage von

kontinuierlicher Motivationsförderung über Ressourcenaktivierung, Selbstwertstärkung,

Bindungsförderung, Transparenz der Behandlungsschritte, geschulte motivierende

Gesprächsführung baut die störungsspezifische Behandlung der Sucht wie der

Komorbiditäten im psychischen, somatischen wie im beruflichen Bereich auf. Hierbei spielen

in einem strukturierten und zunehmend an Manuale angelehnten Vorgehen die Arbeit an der

Beziehung, Problemvertiefung und –klärung, störungsspezifische Fertigkeitentrainings,

Erlernen von Krisen- und Notfallmanagement, Psychoedukation und Selbsthilfe eine

tragende Rolle.

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4 Adaption In der Adaption Husum, eine Abteilung der Fachklinik für Rehabilitation in Breklum, stehen

für die Adaptionsphase 16 Plätze für abhängigkeitskranke Menschen zur Verfügung.

4.1 Definition und Aufgabe der Adaption Nach dem Rahmenkonzept des Verbandes der Rentenversicherungsträger von 1994 für die

Adaption, reicht für einen Teil der Abhängigkeitserkrankten eine rein suchtklinisch

ausgestaltete Leistung zur medizinischen Rehabilitation allein nicht aus. Ziel der Adaption ist

die Stabilisierung und Verselbstständigung durch allmähliche Verringerung von Therapie und

Betreuung. Die Adaption bietet Rehabilitanden einen Rahmen und konkrete Hilfen zur

Erprobung und zum Training der Fähigkeiten zur suchtmittelfreien Bewältigung von alltags-

und arbeitsrelevanten Anforderungen und Bedarfen.

Die Adaptionsphase, als eine spezielle Form der Anpassung an die Realität, wird am besten

durch eine soziomilieutherapeutische Vorgehensweise erfolgreich umgesetzt. Im

Wesentlichen wird dies durch die Auseinandersetzung mit der Realität im Alltag erlebt.

Dabei ist die gezielte Wahrnehmung, Hervorhebung und Unterstützung der gesunden,

regelhaften und stabilen Anteile des Rehabilitanden, mit dem Ziel der Integration und

Nutzung dieser Anteile zentral. Eine wachsende Stabilisierung führt zur Umsetzung des

Erlebten im Alltagsgeschehen.

In der Adaption treten die Auseinandersetzung mit dem Arbeitsleben, dem Freizeitverhalten

und den menschlichen Beziehungen in den Vordergrund. Dies führt zu konkret

aufzeigbaren alltagsnahen Möglichkeiten, aber auch Grenzen des Einzelnen, die in der

Behandlung mit ihren Auswirkungen auf den Alltag integriert werden müssen.

Es ist erklärtes Ziel, dem Rehabilitanden die Möglichkeit zu geben, Erkenntnisse und

Erfahrungen aus der vorausgegangenen Entwöhnungstherapie in konkretes Handeln

umzusetzen. Hierbei wird der Rehabilitand gemäß seinen Bedürfnissen durch ein

interdisziplinäres Mitarbeiterteam unterstützt. Die Belastungsfähigkeit im beruflichen und

psychosozialen Bereich wird begleitend überprüft und trainiert. Überforderung soll möglichst

vermieden, Herausforderungen als solche definiert und angenommen werden. Als

Kernkompetenzen für das Erwerbsleben sollen wieder gesunde, aktive, eigenverantwortliche

und selbstständige Fähigkeiten angeeignet werden.

Der Rehabilitand soll wieder lernen, sein Leben und seine Zeit selbstständig zu gestalten

bzw. einzuteilen. In der Adaption wird eine Belastungserprobung unter realitätsnahen

Bedingungen ermöglicht und ein therapeutisch begleitetes Heranführen an die Belastungen

des Alltags- und Erwerbslebens gewährleistet. Ziel der Adaptionsbehandlung ist die

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Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit auf der Basis einer abstinenten Lebensführung in

einem tragfähigen sozialen Umfeld.

Die Adaption soll den Transfer der Abstinenzfähigkeit aus der Suchtklinik in die individuellen

Bedingungen des Alltags unterstützen. Sie stellt eine Übergangssituation mit deutlich

größerer, aber noch nicht vollständiger Eigenverantwortung der Rehabilitanden dar. Dies

findet seinen Ausdruck in der Ausgestaltung der Strukturangebote hinsichtlich Umfang und

Verbindlichkeit sowie der therapeutischen Haltung.

So steht neben der Suchterkrankung in der Adaption die berufliche Situation im besonderen

Maße im Fokus der Behandlung. Den Rehabilitanden sollen im Rahmen der beruflich

orientierten Rehabilitation Möglichkeiten aufgezeigt werden, die ihnen helfen, die

Anforderungen ihres unter Umständen noch vorhandenen aber gefährdeten Arbeitsplatzes

zu bewältigen und ggf. einen Umgang mit persönlichen und beruflichen Belastungen zu

finden oder bei nicht vorhandenen Arbeitsplatz Möglichkeiten zur Reintegration zu

entwickeln.

Arbeits‐ und berufsbezogene Orientierung in der Adaption und damit einhergehend deren

Umsetzung in therapeutischen Ansätzen bedeutet, Elemente der Arbeitswelt in die

Strukturen und Prozesse der medizinischen Rehabilitation zu integrieren, um arbeits‐ und

berufsbezogene Problemlagen frühzeitig zu identifizieren und zeitnah geeignete

Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Neben internen und externen Praktika sowie

Belastungserprobungen ist die Beratung im beruflichen und sozialen Kontext ein

Kernelement der Adaption, um beruflichen Problemlagen entgegenzuwirken.

4.2 Zielgruppen, Zugang und Dauer 4.2.1 Zielgruppen und Zugang für die Adaption Die Adaptionsbehandlung kommt für weibliche und männliche Abhängigkeitskranke (Alkohol,

Drogen, Medikamente, Path. Glücksspiel, Path. PC-Gebrauch) sowie für Rehabilitanden aus

der substitutionsgestützten Entwöhnungsbehandlung und Personen mit Komorbidität nach

Abschluss einer Entwöhnungsbehandlung in Frage. In begründeten Einzelfällen besteht

nach Absprache mit dem Leistungsträger auch die Möglichkeit, Patienten zeitversetzt

aufzunehmen. Voraussetzung ist, dass die stationäre Entwöhnungsbehandlung nicht länger

als drei Monate zurückliegt, ausreichende Abstinenzfähigkeit besteht und bei Aufnahme kein

zusätzlicher Entwöhnungsbedarf erkennbar wird.

Vor einer möglichen Aufnahme wird interessierten Patienten die Gelegenheit zu einem

Informationsgespräch und/oder „Probewohnen“ gegeben, um die Einrichtung und Angebote

kennen zu lernen. Seitens der Deutschen Rentenversicherung wird darum gebeten, dass zur

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Eignungsprüfung der Rehabilitanden dem Wunsch des Leistungsträgers nach Durchführung

eines Vorstellungsgespräches möglichst entsprochen wird.

Die Kostenübernahme ist vor Aufnahme durch die zuweisende Einrichtung zu klären. Für die

Antragstellung sind folgende Punkte wichtig:

o Erfolgreichen Abschluss einer stationären Entwöhnungsbehandlung,

o Keine ausreichende Stabilität um ein Alltags- und Arbeitsleben zu bewältigen gegen

Ende der Entwöhnungsbehandlung,

o Entlassung in das alte Umfeld birgt eine erhebliche Gefährdung, da die

eigenverantwortliche Lebensführung ohne weitere Hilfe für eine abstinente

Lebensführung nicht ausreichend erscheint,

o Für das Erreichen des Rehabilitationszieles der Wiedereingliederungsfähigkeit in Beruf,

Arbeit und Gesellschaft reicht eine ambulante Betreuung (ambulante Rehabilitation,

Selbsthilfegruppe oder evtl. Betreutes Wohnen) allein nicht aus,

o Langjährige Suchterkrankung mit schweren psychosozialen Störungen.

Die Adaption Husum ist aufgrund ihrer modernen baulichen Gestaltung auch für Rollstuhlfahrer und schwerer gehbehinderter Menschen geeignet.

4.2.2 Behandlungsdauer Die Adaptionsphase ist in die Regelbehandlung in die Entwöhnungsbehandlung integriert.

Die Behandlungsdauer wird im Regelfall für zunächst 3 Monate gewährt und kann im

Einzelfall bis zu 6 Monate verlängert werden.

4.3 Ausschlusskriterien Adaptionsbehandlung setzt grundsätzlich die Rehabilitationsfähigkeit voraus. Die

Behandlung ist für Patienten kontraindiziert, die durch ihre langanhaltende Suchterkrankung

bereits so starke körperliche Schädigungen aufweisen, dass sie an den Angeboten in der

Adaption nicht mehr aktiv teilnehmen können. Kontraindiziert ist die Behandlung auch bei

fortgeschrittenen geistigen Abbauerscheinungen oder schwerwiegenden psychiatrischen

Erkrankungen, wie beispielsweise floriden Psychosen oder akuter Suizidalität.

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4.4 Inhalte der Adaptionsbehandlung

4.4.1 Allgemeine Anmerkungen Auch nach einem erfolgreichen Abschluss einer Entwöhnungsbehandlung können einige

Rehabilitanden den üblichen Anforderungen des Alltags- und Berufslebens nicht ohne

erhöhte Gefahr erneuten Konsums widerstehen. Dazu sind häufig durch langjährigen

Suchtmittelkonsum gesundheitliche Folgeschäden gegeben. Die Frustrationstoleranz ist oft

reduziert und die emotionale Belastbarkeit eingeschränkt. Schon scheinbar unbedeutende

Widrigkeiten des täglichen Lebens können Krisenreaktionen auslösen. Wenn dann die

Lebenssituation zusätzlich besondere Schwierigkeiten aufweist wie z.B. Arbeitslosigkeit,

Wohnungslosigkeit, finanzielle und justizielle Belastungen oder ein Mangel an stützenden

Sozialkontakten, sind eine Überforderung und erneuter Suchtmittelkonsum vorhersehbar.

Beruflich ist nach der stationären therapeutischen Behandlung oft noch nicht der Grad der

Erwerbsfähigkeit erreicht, der Betroffene auf dem leistungsorientierten Arbeitsmarkt

bestehen lässt. Fehlende berufliche Qualifikationen, Langzeitarbeitslosigkeit, Arbeits-

entwöhnung und Wohnungsprobleme führten zu einer objektiven oder subjektiv erlebten

Distanzierung vom Arbeitsmarkt und den damit verbundenen Anforderungen.

Die bestehenden Angebote des freien Ausbildungs- und Arbeitsmarktes sowie die Berufstrai-

ningssysteme sind mit ihren Anforderungsprofilen - bezogen auf Leistung, Belastbarkeit und

Flexibilität - in der Regel für den genannten Personenkreis nur bedingt geeignet. Das

Anforderungsprofil muss sich nach den Möglichkeiten der Patienten richten und

vorhersehbare Schwankungen im Krankheitsbild berücksichtigen.

4.4.2 Ziele der Adaption o Das zentrale Ziel der Adaption besteht in der eigenständigen Bewältigung des

erhöhten Rückfallrisikos und der Bewahrung einer in der Entwöhnung gewonnen

Abstinenz im Alltags- und Arbeitsleben. Dazu gehören:

o Anregungen, den Tagesablauf selbst zu gestalten,

o Bewährung und Erprobung der Fähigkeiten unter moderierten Alltagsbedingungen,

insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitsbelastungserprobungen,

o Erarbeitung einer realitätsangepassten eigenverantwortlichen Lebensführung,

o Unterstützung beim Übergang von einer vorrangigen Gruppen- und Einzeltherapie zu

eher begleitenden und ergänzenden therapeutischen Leistungen.

Weitere individuell abzustimmende Ziele sind u.a.:

o Stärkung der Frustrationstoleranz,

o Verbesserung der Belastbarkeit,

o Verbesserung der Beziehungs- und Konfliktfähigkeit,

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o Transfer der in der Entwöhnungsbehandlung erworbenen Coping-Strategien in den

Alltag

o Erarbeitung einer realistischen Lebensplanung,

o Soziale Integration und (Wieder)Aufnahme stützender sozialer Beziehungen.

Die Ziel- und Maßnahmeplanung erfolgt individuell mit Bezug auf die besondere Situation

(hinsichtlich Stärken und Schwächen, aber vor allem hinsichtlich zu erwartender zukünftiger

Lebenssituationen) jedes einzelnen Patienten.

4.5 Behandlungsinhalte

4.5.1 Soziales Umfeld Voraussetzung für weitere Entwicklungsschritte im Rehabilitationsprozess ist die

Bereitstellung und Aufrechterhaltung eines abstinenten Umfeldes. Insofern sind der Konsum

und die Beschaffung von illegalen Drogen, Alkohol, Medikamenten oder anderen

Suchtmitteln während der Adaptionsmaßnahme grundsätzlich verboten. Dies gilt

ausdrücklich auch für gewinnorientiertes Glücksspiel.

Nahrungsergänzungspräparate und Medikamente jeglicher Art werden ärztlich verschrieben

und sind nur in Absprache mit behandelnden Ärzten einzunehmen.

Während der Adaptionsphase werden regelmäßig differenzierte Abstinenzkontrollen

durchgeführt.

Der Besuch von Angehörigen, Freunden oder Bekannten ist, sofern keine Angebote aus

diesem Grund ausfallen, grundsätzlich erwünscht. Die Besuche sind möglichst vorab mit

dem Behandlungsteam abzusprechen.

4.5.2 Gruppen- und Einzeltherapie In der Adaption kann die in der Klinik begonnene Entwöhnungsbehandlung unter

alltagsähnlichen Bedingungen fortgeführt werden. Aufbauend auf den erworbenen

Fähigkeiten aus der fachklinischen Entwöhnungsbehandlung werden gruppentherapeutische

Sitzungen zur Lösung von Konflikten unterschiedlicher Art eingesetzt. Einmal wöchentlich

findet für alle Rehabilitanden verpflichtend eine Therapiegruppe statt, in denen die aktuelle

Befindlichkeit jedes einzelnen sowie auftretende Schwierigkeiten und Probleme in der

Gruppe und im Alltag angesprochen werden. Darüber hinaus können anlassbezogene

Gruppensitzungen durchgeführt werden (z. B. zur Aufarbeitung von Rückfällen oder bei

schwerwiegenden akuten Krisen). Die Therapiesitzungen dienen auch der notwendigen

Pflege des therapeutischen Milieus zur Aufrechterhaltung gegenseitiger Wertschätzung und

Toleranz. Je nach Gruppensituation werden auch geschlechtsspezifische oder

themenbezogene Gruppen als freiwilliges Angebot gemacht.

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Einzeltherapeutische Gespräche werden wöchentlich (nach Bedarf auch häufiger)

angeboten. Auch Angehörigengespräche gehören nach Bedarf zum Angebot.

4.5.3 Hauswirtschaftliche Selbstversorgung Eine Annäherung an die Belastung des normalen Alltagslebens ergibt sich u.a. aus dem

gegenüber der Klinik verringerten Betreuungs- und Versorgungsgrad. Die Rehabilitanden

sind für die Reinigung und Ordnung in ihren Zimmern sowie den Gemeinschaftsräumen

selbst verantwortlich. Die Verpflegung ist eigenständig zu organisieren. Die Rehabilitanden

kaufen selbstständig ein und sollen lernen, mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Geld

auszukommen. Die hauswirtschaftliche Organisation wird mit therapeutischer und

hauswirtschaftlicher Unterstützung in der Gruppe umgesetzt und die unterschiedlichen

Aufgabenbereiche werden verantwortlich den Rehabilitanden zugeordnet.

Für die Wäsche stehen Waschmaschine und Trockner zur Verfügung. Im gesamten

Hauswirtschaftsbereich erfahren sie fachliche Anleitung. Unter anderem erfolgt eine

Vertiefung des Themas gesunde Ernährung unter dem Gesichtspunkt einer finanz- und

ressourcenorientierten Haushaltsführung.

4.5.4 Rehabilitationsdiagnostik in der Adaption Für eine erfolgreiche berufliche Integration der Rehabilitanden in der Adaption, ist es wichtig,

die Rehabilitation an den Anforderungen des Berufes oder eines angestrebten Arbeitsplatzes

sowie den Möglichkeiten der Rehabilitanden auszurichten.

Die Aufgabe einer angemessenen Rehabilitationsdiagnostik in der Adaption besteht in erster

Linie in der konkreten Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben. Da eine

vorausgehende stationäre Entwöhnungsbehandlung der Phase in der Adaption in der Regel

direkt vorgeschaltet war, ist es wichtig, die hier erhobenen ICF orientierten Befunde und

Daten aus der Rehabilitationsdiagnostik (Suchtspezifische Diagnostik, Somatische

Diagnostik, Psychische Diagnostik, Soziale Diagnostik, Arbeits- und berufsbezogene

Diagnostik, Ressourcenorientierte Diagnostik) bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Hier sollten gezielt die erwerbsbezogene Problemlagen Berücksichtigung finden. Sollten

keine ausreichenden Befunde vorliegen, ist eine enge Abstimmung und vertiefende

Diagnostik in der Fachklinik für Rehabilitation der DIAKO Nordfriesland ergänzend möglich.

Aus dem Abgleich der individuellen subjektiven Ziele und Einschätzungen eigener

Fähigkeiten der Rehabilitanden bezogen auf deren erwerbsbezogenen Fähigkeiten und den

vorliegenden Ergebnissen einer in der Regel multiprofessionellen Diagnostik ergeben sich

häufig Hinweise auf realistische oder diskrepante Selbsteinschätzungen. In der weiteren

Therapieplanung sind dann einerseits realistische Möglichkeiten und andererseits

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subjektiven Sichtweisen der Rehabilitanden (ihr eigenes Erleben, ihre Erwartungen, ihre

Maßstäbe und Ziele) zu beachteten und fortlaufend in die Beratung bei der Berufs- oder

Tätigkeitswahl einzubeziehen.

4.5.5 Arbeitserprobung und arbeitstherapeutische Beschäftigung Insbesondere mit dem Ziel der zügigen Reintegration in den Arbeitsmarkt werden zur

Arbeitserprobung Praktika in ortsansässigen Betrieben vermittelt. Weiter stehen

Arbeitsangebote zur Erprobung und Beschäftigung in der Husumer Insel sowie im Theodor-

Schäfer Berufsbildungswerk zur Verfügung. Um ein möglichst breites Angebot zur

Gewährleistung der Adaptionsziele zu erreichen, werden laufend weitere Angebote erarbeitet

und in das Adaptionskonzept integriert. So werden seitens der Adaptionseinrichtung

Kontakte zur örtlichen Agentur für Arbeit und den zuständigen Sozialzentren des Kreises

unterstützt und vorbereitet.

Zur Aufnahme einer Arbeitserprobung bzw. der Erlangung einer regulären Beschäftigung

erhält der Rehabilitand fachlich sozialarbeiterische Hilfestellungen.

Die Arbeitserprobungen und Beschäftigungen werden von gemeinsamen Gesprächen

zwischen Teilnehmern, Mitarbeitern der Adaptionseinrichtung und Anbietern der Maßnahme

flankiert, um realistische berufliche Perspektiven zu entwickeln und vorzubereiten.

4.5.5.1 Externe Praktika Die bei persönlicher Eignung des Rehabilitanden primär anzustrebende Möglichkeit zur

Erprobung und zum Training beruflicher Belastbarkeit besteht in der Aufnahme eines

externen Praktikums in einem der umliegenden Handwerks- oder Gewerbebetriebe. In der

Regel können Arbeitszeiten so vereinbart werden, dass die Teilnahme an der

Therapiegruppe möglich bleibt. Die Praktika werden sozialarbeiterisch und therapeutisch

begleitet und durch Übernahme von Fahrtkosten unterstützt. Wunsch ist es allgemein, in den

ersten zwei bis drei Wochen mit einem externen Praktikum zu beginnen.

Die wichtigsten Ziele der externen Belastungserprobung als Vorbereitung auf die (Re-)

Integration ins Erwerbsleben sind die Berufsorientierung und Berufsfindung, die Überprüfung

von Belastbarkeit, Ausdauer und Leistungsvermögen, die realitätsnahe Überprüfung bisher

erworbener sozialer Kompetenzen und Behandlungserfolge, die realitätsnahe

Konfliktbewältigung sowie die Überprüfung und Anerkennung der berufsspezifischen

Kompetenzen und Ressourcen.

Insbesondere über den Sozialdienst der Adaption bestehen Kontakte zu diversen

Arbeitgebern in der Stadt Husum sowie dem Kreis Nordfriesland. Zu unterschiedlichen

Branchen und Gewerben (Handwerk, Kaufmännischer Bereich, Gastronomie, Pflege etc.)

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und ergänzt durch die Kooperation mit dem Handwerker-Fond Suchtkrankheit e.V. bestehen

enge Verbindungen, durch die Rehabilitanden der Adaptionsphase Möglichkeiten für

Praktika erhalten. Mit Abschluss des Praktikums erhielten Rehabilitanden der Adaption in der

Vergangenheit oftmals die Möglichkeit, im gleichen Unternehmen eine

sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.

Auch bei der Wahrnehmung von Betriebspraktika sollten im Vorfeld mit dem Sozialdienst,

unter Berücksichtigung der sozialmedizinisch definierten Leistungsmöglichkeiten, individuelle

Arbeitsfeldwünsche und tägliche Arbeitszeiten (zwischen 4 und 8 Stunden) sowie die Dauer

des Praktikums festgelegt werden. In Gesprächen zwischen dem Praktikumsanbieter, dem

Sozialdienst der Adaption und dem Rehabilitanden können wertvolle Hinweise und

Erfahrungen zur besseren Erfassung der sozialmedizinischen Leistungsfähigkeit

ausgetauscht sowie Erkenntnisse über Voraussetzungen für eine besser berufliche

Integration gewonnen werden. Letztere fließen in die sozialmedizinische Leitungsbeurteilung

ein.

4.5.5.2 Arbeitserprobung und arbeitstherapeutische Beschäftigung Husumer Insel Die Arbeitsprojekte der Husumer Insel ermöglichen die Durchführung eines Arbeitstrainings

zur Entwicklung der Arbeitsfähigkeit und einer beruflichen Perspektive in folgenden

Werkbereichen:

o Holzwerkstatt,

o Textilwerkstatt,

o Hauswirtschaft,

o Fahrradservice und –verleih.

Es besteht die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit weiter zu entwickeln und zu stabilisieren.

Ziele der Arbeitsprojekte sind:

o Entdecken der eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten,

o Arbeiten in der Gemeinschaft,

o Auseinandersetzung mit eigenen Sozialen Kompetenzen,

o Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Werkmaterialien,

o Entwicklung einer Arbeitsfähigkeit und weiterführenden beruflichen Perspektive,

o Strukturierung des Wochenablaufes,

o Aufbau von Selbstwert über die geleistete Arbeit.

Für die Erreichung der Ziele steht in den einzelnen Gewerken verantwortliches Fachpersonal

zur Verfügung.

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4.5.5.3 Arbeitserprobung im Theodor- Schäfer- Berufsbildungswerk (TSBW) Das TSBW verfügt über Lehrwerkstätten und Ausbildungsplätze für über 50 verschiedene

Berufe u.a. aus technischen, kaufmännischen, Dienstleistungs- und Handwerksbereichen.

Entsprechend der Neigung und Eignung des Einzelnen ist eine Tätigkeit in diesen Bereichen

möglich. Neben den jeweiligen Ausbildungsmeistern ist eine sozialpädagogische Fachkraft

für die Betreuung der Rehabilitanden zuständig, die auch Koordinationsaufgaben wahrnimmt

und gegebenenfalls notwendige weitere arbeitsmedizinisch, psychologische Diagnostik

begründet veranlasst.

Ziele sind vor allem:

o Auseinandersetzung mit speziellen beruflichen Anforderungen,

o Training der beruflichen Grundfertigkeiten,

o Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein im Arbeitsbereich,

o Sammeln von Erfahrungen mit der eigener Kompetenz,

o Auffrischen von Grundlagen fachpraktischer Fertigkeiten bzw. theoretischer

Kenntnisse.

Am Ende der Maßnahme im TSBW kann ein qualifizierter Abschlussbericht mit individuellen

Förderempfehlungen aus berufspädagogischer Sicht erstellt werden. Kommt eine

Vermittlung in weiterführende berufliche Hilfen oder Rehabilitation in Betracht, kann ein

Antrag auf dieser Grundlage schon aus der Adaption heraus gestellt werden.

4.5.5.4 Arbeitserprobung in den Husumer Werkstätten

Die Husumer Werkstätten sind eine Einrichtung für Menschen mit eingeschränkter

Teilhabemöglichkeit, die entsprechend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten gefördert

werden. sollen Ziel ist die Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder die

Integration in einen der vielen Arbeitsbereiche der Husumer Werkstätten. Somit ermöglichen

die Husumer Werkstätten eine schrittweise Eingliederung in das Arbeits- und damit auch in

das gesellschaftliche Leben. Die Rehabilitanden bekommen im Vorgespräch mit einem

Mitarbeiter einen Einblick in die verschiedenen Arbeitsbereiche und haben die Möglichkeit

zunächst in einem zweiwöchigen Arbeitspraktikum die Erwerbsfähigkeiten auszuprobieren.

Unter Beachtung der prognostizierten Erwerbsfähigkeit erfolgt im Einzelfall eine Beratung zur

Beantragung einer sich an die Adaptionsmaßnahme anschließenden beruflichen Reha-

Maßnahme.

Vor dem Hintergrund der eigenen Leistungsfähigkeit haben die Rehabilitanden derzeit die

Möglichkeit folgende Arbeitsbereiche kennen zu lernen:

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o Garten- und Landschaftspflege,

o Folienbeschriftung und Digitaldruck,

o Holzbearbeitung,

o Industriemontage,

o Hauswirtschaft und Teeküche,

o Kreativ-handwerklicher Bereich,

o EDV.

Durch die Teilnahme an den Arbeitsangeboten der Husumer Werkstätten sollen folgende

Ziele erreicht werden

o Stärkung des Selbstwertgefühl,

o Tagesstruktur,

o Entwicklung einer beruflichen Perspektive,

o Entdecken der eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten,

o Stärkung der persönlichen Leistungsfähigkeit.

Während des Arbeitspraktikums werden die Rehabilitanden unter Beachtung der eigenen

Leistungsfähigkeit durch geschultes Fachpersonal begleitet.

4.5.6 Tagesstruktur

Anders als in der Entwöhnungsbehandlung wird für den Rehabilitanden keine feste

Tagesstruktur mehr vorgegeben. Zur Einübung und Findung einer alltagsnahen und

abstinenzförderlichen Tagesstruktur dient u.a. vorrangig die schnellstmögliche Aufnahme

einer Arbeitserprobung, Beschäftigung oder eines Praktikums. Hierzu erhält der Rehabilitand

die notwendige sozialarbeiterische Unterstützung. Für Rehabilitanden, die noch nicht oder

vorübergehend nicht in einer Arbeitsmaßnahme eingebunden sind, findet morgens eine

verbindliche „Morgenrunde“ zur Tagesplanung statt. Zur Entwicklung einer alltagstauglichen

Tagesstruktur wird bei einer fehlenden Arbeitsmöglichkeit bzw. bei noch nicht vorhandener –

fähigkeit die Möglichkeit einer Beschäftigung vorgehalten und zu deren Teilnahme motiviert.

Darüber hinaus sind die Rehabilitanden in unterschiedlichem Maße selbst gefordert, ihre

Tagesstruktur zu finden. Dabei sollen sie sich erproben und voneinander lernen.

4.5.7 Freizeitplanung und – gestaltung

Der Wegfall sowie das Erkennen der Funktionalität des Suchtmittels sind für viele Patienten

nicht nur mit Gefühlen der inneren Leere verbunden, sondern führen auch objektiv zu einem

hohen Maß an freier und unstrukturierter Zeit. Dieser wichtige Aspekt ist oft nicht alleine mit

Beschäftigungsmaßnahmen zu überbrücken.

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Somit besteht ein weiteres wichtiges Ziel im Motivieren und Wecken von Interessen sowie

Unterstützen von Eigeninitiativen zur Gestaltung einer aktiven und konsumunabhängigen

Haltung. Hierfür kann die Freizeitplanung und -gestaltung untermauert und weiter

herausgearbeitet werden. Zur Förderung der sozialen Integration werden die Rehabilitanden

angehalten, Freizeitaktivitäten wie Sport, Musik und kreative Hobbys im normalen

gesellschaftlichen Umfeld (Sportverein, Kino, Volkshochschule u.a.) auszuüben. Während

der Adaptionsphase ist die Mitgliedschaft in einem ortansässigen Verein erwünscht. Weiter

werden die Rehabilitanden ermutigt, an Freizeitangeboten der bestehenden

Selbsthilfegruppen teilzunehmen.

4.5.8 Ärztliche Versorgung und Medikamente

Eingangs- und Abschlussuntersuchungen werden durch einen Facharzt für Psychiatrie

durchgeführt. Weitere fachärztliche Visiten findet einmal monatlich und bei Bedarf statt. Für

eine ggf. noch begleitend erforderliche Substitutionsbehandlung besteht eine

Zusammenarbeit mit einem zur Substitution ermächtigten Facharzt der DIAKO Nordfriesland

gGmbH. Die durch den Facharzt für Psychiatrie verordneten Medikamente werden seitens

der Einrichtung bereitgestellt und entsprechend der Verordnung verabreicht. Die weiter

gehende ärztliche Versorgung erfolgt in Eigenverantwortung und auf der Grundlage der

freien Arztwahl der Adaptionspatienten über die zahlreichen Arztpraxen der Umgebung.

4.5.9 Sozialdienst

Neben der Begleitung und Vermittlung im berufspraktischen Bereich, wird durch einen

qualifizierten Sozialdienst die Klärung sozialrechtlicher Ansprüche und Unterstützung in

Schriftsachen gewährleistet. Bei der für die Rehabilitanden oft unübersichtlichen

Gesetzeslage sowie unterschiedlichen Zuständigkeitsregelungen besteht häufig ein hoher

Unterstützungsbedarf zur Sicherstellung des Einkommens und der Krankenversicherung.

Darüber hinaus werden Hilfen zur Schuldenregulierung, in Wohnungsangelegenheiten sowie

Unterstützung im justiziellen Bereich angeboten.

6 Umgang mit Suchtmittelkonsum

Die Einnahme von Alkohol, Medikamenten oder Drogen sowie pathologisches Glücksspiel

und pathologischer PC-Gebrauch sind Verhaltensweisen, die grundsätzlich zur Beendigung

der Adaptionsmaßnahme führen können. Eine Weiterbehandlung auf Probe ist bei

Bewertung des individuellen Falls möglich.

Im Sinne der chronischen Suchterkrankung wird eine erneute Suchtmitteleinnahme oder

pathologische Verhaltensweise aber auch als eine Entwicklungsmöglichkeit gesehen.

Voraussetzung hiefür ist, dass die Hintergründe sowie die aktuelle Situation des Betroffenen

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therapeutisch aufarbeitet werden können und sich der Betroffene dazu bereit erklärt. Die

Bewährung in der Probezeit ist durch eine aktive Teilnahme im Adaptionsprozess zu

dokumentieren.

Konkret wird von Suchtmittel konsumierenden Rehabilitanden die Bereitschaft zu einer

stationären Entgiftung erwartet. Durch die Kooperation mit der DIAKO Nordfriesland gGmbH

ist eine Aufnahmemöglichkeit zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich. Nach der von dort

erfolgten Entlassung wird im Rahmen von Einzelgesprächen und Teilnahmen an der

Abstinenzsicherungsgruppe über die Möglichkeit der Behandlungsfortsetzung entschieden.

War bereits ein Suchtmittelkonsum vorausgegangen, bleibt im Falle einer positiven

Verlaufsbeurteilung die Entscheidung des Leistungsträgers zur Fortsetzung der

Adaptionsbehandlung abzuwarten.

4.7 Vermittlung von nachgehenden Hilfen und Selbsthilfegruppen

Zur Gewährleistung einer eigenverantwortlichen und abstinenten Lebensführung nach

Beendigung der Adaption werden Rehabilitanden bei Bedarf motiviert, nachfolgende Hilfen

wie ambulante Fortführung der Entwöhnungsbehandlung oder andere Angebote in Anspruch

zu nehmen. Bei der Antragsstellung wird seitens der Adaptionseinrichtung unterstützt. Der

Besuch von Selbsthilfegruppen ist während der Adaption verpflichtend. Die Teilnahme am

Selbsthilfesystem soll auch zur Außenorientierung und als Möglichkeit zum Aufbau

abstinenter Kontakte dienen.

4.8 Nachbetreuung

Trotz grundsätzlich gegebener Rehabilitationsfähigkeit und positivem Verlauf der Adaption

sind aufgrund lebensgeschichtlicher Einflüsse und langjähriger Krankheitsbilder für einen Teil

der Rehabilitanden auch nach Abschluss der Maßnahme weitere Hilfen notwendig. In

Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Rehabilitanden und Kooperationspartnern wie die z.B.

die Husumer Insel können sich individuell abstinenzsichernde und stabilitätsfördernde

Maßnahmen anschließen. Hierzu können bspw. ambulante Fortführung der

Entwöhnungsbehandlung mit oder ohne Verkürzung der vorherigen Phase, ambulante

Psychotherapie oder vergleichbare Angebote zählen. Die Rehabilitanden werden bei einer

entsprechenden Antragsstellung durch die Mitarbeiter der Adaption unterstützt. Ziel ist es,

eine Fortsetzung der in Biografien von Suchtkranken häufig zu findenden Folge von

Beziehungsabbrüchen zu vermeiden und ein in der Adaptionsphase entstandenes Vertrauen

und die soziale Bindung für die Nachsorge zu nutzen.

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4.9 Beendigung der Adaptionsmaßnahme

Die Adaptionsmaßnahme ist regulär zu beenden, wenn die Rehabilitationsziele erreicht sind.

Die Adaptionsmaßnahme ist nicht regulär zu beenden, wenn

o störende und nicht behebbare Einflüsse aus dem sozialen Umfeld den

Rehabilitationserfolg gefährden,

o die Teilnahme am Rehabilitationsprogramm nicht regelmäßig erfolgt,

o die Mitarbeit weder tragfähig noch ausreichend ist,

o ein Suchtmittelkonsum bagatellisiert oder geleugnet wird,

o anhaltender Suchtmittelkonsum besteht und/ oder

o eine andere Behandlungsform angezeigt ist

und somit die Rehabilitationsziele durch die Adaptionsmaßnahme nicht erreichbar sind.

Bei Unterbrechung der Adaptionsmaßnahme ist innerhalb von zwei Wochen zu klären, ob

die Rehabilitation fortgesetzt wird.

Eine vorzeitige Beendigung wird dem zuständigen Leistungsträger mitgeteilt und ggfs.

erörtert. Der Abschlussbericht wird in der vorgeschriebenen Frist erstellt.

5 Kombinationsbehandlung für Abhängigkeitserkrankungen in Norddeutschland (Kombi-Nord)

5.1 Kurzbeschreibung

Die drei norddeutschen Sozialversicherungsträger Deutsche Rentenversicherung

Braunschweig-Hannover, Deutsche Rentenversicherung Nord und die Deutsche

Rentenversicherung Oldenburg-Bremen (DRV) haben die Grundlagen für die Durchführung

einer Kombinationstherapie für abhängigkeitskranke Menschen abgestimmt. Mit dieser Form

der Behandlung abhängigkeitserkrankter Menschen soll die bisherige Trennung zwischen

ambulanten und stationären Angeboten überwunden werden. Durch die

Kombinationstherapie ist eine flexiblere Gestaltung von ambulanten, ganztägig

ambulanten und stationären Therapieangeboten in Form von Modulen - insbesondere im

Sinne eines möglichst wohnortnahen Gesamtbehandlungsangebotes - möglich und führt zu

einer höheren Qualität in der Zusammenarbeit zwischen den ambulant, ganztägig ambulant

und stationär arbeitenden Einrichtungen sowie den Leistungsträgern.

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5.2 Zielgruppe und Zugang

Mit dieser Form der Kombinationsbehandlung abhängigkeitskranker Menschen soll die

bisherige vergleichsweise starre Regelung zwischen den Angeboten ambulanter und

stationärer Therapie überwunden und folgende Ziele erreicht werden:

o eine flexiblere Gestaltung der ambulanten, ganztägig ambulanten und stationären

Therapiemöglichkeiten in Form von Modulen,

o die Realisierung eines möglichst wohnortnahen Gesamtbehandlungsangebotes,

o eine wirtschaftlichere Gestaltung der Entwöhnungsbehandlung,

o eine Senkung der Quote derjenigen, die nach regulärem Abschluss einer Maßnahme

rasch wieder instabil werden,

o eine Verminderung der Schnittstellenproblematiken,

o die bessere Berücksichtigung aller Kontextfaktoren der Lebenswirklichkeit der

Rehabilitanden,

o eine höhere Qualität der Zusammenarbeit zwischen den ambulant, ganztägig

ambulant und stationär arbeitenden Einrichtungen sowie mit den Leistungsträgern,

o die Einführung eines vereinfachten Antrags- und Verwaltungsverfahrens,

o die Vermeidung von Tendenzen zur Diskriminierung von Suchtkranken mit

komplexen Krankheits- und Rehabilitationsverläufen.

Zielgruppe für die Kombinationsbehandlung sind alkohol-, medikamenten- und

drogenabhängige Patienten, bei denen eine ambulante oder stationäre Behandlung alleine

nicht Erfolg versprechend erscheint, bei denen subjektiv und/oder objektiv eine längere

stationäre Behandlungszeit nicht möglich ist, aber ein größerer Therapiebedarf als bei einer

ambulanten Therapie vorliegt. Weiter Patienten, bei denen prospektiv eine Überforderung in

der Aufrechterhaltung der Abstinenz zu erwarten ist und ein sich späterer Bedarf für eine

Behandlungsfortführung abzeichnet.

Als Voraussetzung für die Aufnahme im Rahmen der Kombi-Therapie muss eine

Kostenzusage eines der drei Rentenversicherungsträger (Nord, Braunschweig-Hannover

oder Oldenburg-Bremen) vorliegen.

Für die Beantragung einer Kombi-Nord sind Formantrag, Arztbericht, Sozialbericht und

Behandlungsplanung Kombi-Nord nebst weiterer Anlagen und Erklärungen an den

Kostenträger zu übersenden.

Eine Antragsstellung für Kombi-Nord aus Haft, Entgiftung oder von betrieblichen

Suchtberatern ist in Ausnahmen möglich, wenn im Vorfeld Kontakt zu einer an Kombi-Nord

beteiligten ambulanten Suchtbehandlungsstelle aufgenommen und besprochen wurde, ob

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Kombi-Nord für den Versicherten geeignet ist. Die Behandlungsplanung muss vollständig

ausgefüllt und von der ambulanten Suchtbehandlungsstelle unterschrieben werden.

I.d.R. wird ein vorheriges Informationsgespräch für den eine Aufnahme wünschenden

Patienten empfohlen. Bei einem vereinbarten Wechsel des Behandlungsmoduls und der

Aufnahme in die Ambulante Rehabilitation oder Adaption erfolgt zeitnah ein standardisiertes

Übergabegespräch. Teilnehmer des Übergabegespräches sind aufnehmender und

abgegebender Therapeut sowie der Rehabilitand.

5.3 Kontraindikationen

Es gelten die in den beteiligten Einrichtungen gültigen Kontraindikationen, z.B.:

o Psychosen im akuten Stadium,

o akute Suizidalität,

o Pflegebedürftigkeit,

o erhebliche Intelligenzminderung (Siehe auch Pkt 5.3).

5.4 Behandlungsdauer und –pausen

Der Behandlungsrahmen von Kombi-Nord beträgt insgesamt 52 Wochen bzw. 1 Jahr.

Innerhalb dieser Gesamtbehandlungszeit können konzeptionell abgestimmte, ambulante,

ganztägig ambulante, stationäre und adaptive Interventionsformen nach Maßgabe des indivi-

duellen Verlaufs des Therapieprozesses zielorientiert eingesetzt werden. Für jede

Interventionsform ist ein eigenes Zeitbudget vorgesehen.

Für das ambulante Modul stehen bis zu 80 Therapieeinheiten für den Versicherten sowie 8

Bezugspersonentermine zur Verfügung. Die maximale stationäre Behandlungsdauer für das

adaptive Modul beträgt bei Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit 10 + 2 Wochen bzw. bei

Drogen- und Mehrfachabhängigkeit 12 + 3 Wochen.

Eine eventuell mit dem behandelnden Bezugstherapeuten vereinbarte Therapiepause

(innerhalb von 52 Wochen maximal 6 Wochen) wird hierbei nicht mit eingerechnet.

5.5 Sondermodule

Wesentliche Grundlage der Vernetzung der unterschiedlichen Therapieformen ist eine

Abstimmung von Diagnostik und Dokumentation. Um dieses Ziel zu erreichen sowie die

Nichtantrittsquote zwischen den unterschiedlichen Behandlungsformen zu senken bzw.

möglichst gegen Null zu reduzieren, sind einige Sondermodule geschaffen worden. Hierbei

handelt es sich um

o das Übergabegespräche,

o die Belastungserprobung,

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o die Qualitätszirkel,

o das Ablaufcontrolling.

5.5.1 Übergabegespräch

Dieses Qualitätsmerkmal dient insbesondere der Vernetzung der unterschiedlichen

Therapiemodule. Darüber hinaus soll es den erreichten Therapiestand für die

Teilnehmenden veranschaulichen und eine genauere und differenzierten Therapieplanung

im Rahmen des Settingswechsels ermöglichen.

Zur Sicherung eines reibungslosen Ablaufs der Kombitherapie wird der bisherige

Behandlungsbericht (Patientendaten, erreichte und angestrebte Therapieziele, zeitliche

Planung) zeitnah von der abgebenden Einrichtung für die aufnehmende Einrichtung

vorbereitet und dieser vor Aufnahme der Weiterbehandlung zugestellt. Somit wird eine

Auseinandersetzung mit den Vorbehandlungsergebnissen durch die aufnehmende

Einrichtung ermöglicht.

Der Behandlungsbericht wird über den gesamten Behandlungszeitraum fortlaufend erstellt

und gegebenenfalls ergänzt bzw. in Abstimmung der Behandler bzw. des Rehabilitanden

korrigiert. Dieses dient der Vermeidung von Mehrfacherhebung anamnestischer und

biographischer Daten.

Das Übergabegespräch wird persönlich zwischen Rehabilitand sowie vorbehandelnden und

nachbehandelnden Therapeuten geführt. Es ist bei jedem Wechsel des

Behandlungssettings zu führen.

5.5.2 Belastungserprobung

Im Rahmen der „Kombi-Nord“ gibt es zur weiteren Unterstützung des Therapieerfolges

maximal dreimalig die Belastungserprobung für ambulante Therapie (BEAT). Sie soll dem

Versicherten einen krisenarmen Übergang vom stationären Setting in die ambulante

Behandlung erleichtern. Hierzu kann der Rehabilitand noch während des stationären

Therapiemoduls in seiner zukünftigen ambulanten Suchtbehandlungsstelle an einer

Therapiegruppe teilnehmen und seine zukünftigen Gruppenmitglieder, die Therapeuten, die

Räumlichkeiten, den Weg dorthin etc. kennen lernen. Auf diese Weise sollen eventuell

vorhandene Ängste abgebaut und mögliche Schwierigkeiten bei einer ambulanten

Rehabilitation, die sich im Vorfeld abzeichnen könnten, aufgearbeitet werden. Die

Belastungserprobung für ambulante Therapie ist ein indikatives und optionales

Behandlungsmodul. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Voraussetzung für die

Teilnahme an einer „BEAT“ ist die grundsätzliche Abstinenzfähigkeit des Rehabilitanden.

Dieser sollte ohne Rückfall an der Belastungserprobung für ambulante Therapie teilnehmen

können.

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5.5.3 Ablauf-Controlling (AC), Dokumentation und Qualitätssicherung

Das gesamte Verfahren wird durch ein Ablauf-Controlling (AC) begleitet. Hierzu fungiert ein

Mitarbeiter der Einrichtung als Ansprechpartner, der nicht auch Bezugstherapeut ist. Der

Mitarbeiter steht während des gesamten Behandlungsprozesses als Ansprechpartner und

Ablaufverantwortlicher gegenüber Leistungsträger, -anbieter und Rehabilitand zur

Verfügung. Dieses beinhaltet auch, dass jederzeit eine Transparenz und verbindliche

Auskunft bezüglich der bereits absolvierten „Behandlungsmodule“ und der damit in

Zusammenhang stehenden Zeitkontingente möglich ist.

Im Rahmen der Kombi-Nord erfolgt zur Abstimmung von Diagnostik und Dokumentation

sowie für die Besprechung und Behebung von Schnittstellenproblemen die regelmäßige

Teilnahme an den vierteljährlichen Qualitätszirkeln (QZ). Im Rahmen der Sicherung und

kontinuierlichen Weiterentwicklung der Qualität der Behandlung suchtkranker Menschen

besteht eine Einbindung der DIAKO Nordfriesland gGmbH als Mitglied beim BUSS

(Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V.) und somit u.a. die Teilnahme an den

regelmäßigen Treffen unterschiedlicher Qualitätszirkel und Arbeitskreise.

Darüber ist sowohl das Qualitätssicherungsprogramm der Deutschen Rentenversicherung

implementiert, wie auch über die Verbandsrichtlinien des BUSS die Struktur-, Prozess und

Ergebnisqualität der Behandlung verbindlich festgelegt. Hierzu gehören u.a. folgende

Merkmale:

o Einrichtungsvisitationen.

o KTL.

o Peer Review.

o regelmäßige Qualitätszirkel.

5.6 Strukturelle Merkmale der Einrichtung für die Kombi-Therapie

Die strukturellen Merkmale der Einrichtung orientieren sie sich an den Vorgaben der

Kombinationsbehandlung für Abhängigkeitserkrankte in Norddeutschland (Kombi-Nord) im

Rahmen eines gemeinsamen Kombitherapiemodells der drei norddeutschen Rentenver-

sicherungsträger DRV Braunschweig-Hannover, DRV Oldenburg-Bremen und der DRV

Nord.

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5.7 Vermittlung von nachgehenden Hilfen und Wechsel in ein

anderes Behandlungsmodul

Bei Rehabilitanden erfolgt die Vermittlung in die ambulante Rehabilitation auf der Grundlage

des noch bestehenden Behandlungskontingents von insgesamt 52 Wochen. Wenn z.B.

keine Behandlungswochen mehr zur Verfügung stehen, erfolgt die Beantragung einer

ambulanten Fortführung der Entwöhnungsbehandlung nur in begründeten Einzelfällen. Der

Übergang in ein anderes Behandlungsmodul wird ca. 10-14 Tage vorher dem Kostenträger

angezeigt. Des Weiteren erfolgt die Weitergabe der Statistikblätter 1 und 1 a des

Entlassungsberichtes an den Rentenversicherungsträger.

5.8 Offene Vernetzung und Kooperation nach Außen

Zur Umsetzung einer fachlich fundierten und an den realitätsorientierten Bedürfnissen der

Rehabilitanden angelegten Kombitherapie, erfolgt die Zusammenarbeit sowohl im offenen

Verbund des 2005 gegründeten Suchthilfeverbundes Nord wie auch mit allen anderen

Einrichtungen, die seitens des Rentenversicherungsträger hierzu zugelassenen sind.

6 Strukturelle Merkmale der Einrichtung

Die Adaptionseinrichtung befindet sich in der Kreisstadt Husum in Nordfriesland. Hier finden

sich ausreichend Einkaufsmöglichkeiten sowie Post, Banken, Ärzte, Bücherei, Sportvereine,

Schwimmbäder, Bahnhof sowie verschiedene mittelständische Gewerbe- und

Handwerksbetriebe. Durch die zentrale Lage der Einrichtung können größtenteils alle

öffentlichen Angebote und Institutionen zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad erreicht werden.

Husum ist zentraler Ausgangspunkt des öffentlichen Nahverkehrs des Kreises Nordfriesland

und gut integriert in das schleswig-holsteinische und bundesdeutsche Schienennetz.

Als Transportmittel stehen bei Bedarf Leihfahrräder zur Verfügung, im Einzelfall auch

notwendige Fahrdienste.

Die Adaptionsteilnehmer wohnen in hellen, modernen abschließbaren Einzelzimmer-

Appartements mit eigenem Küchen- und Sanitärbereich auf zwei Etagen direkt am

Schlosspark. Für die Erreichbarkeit der oberen Etage steht neben dem Treppenhaus ein

Fahrstuhl zur Verfügung. Jedes Zimmer ist mit einem eigenen Küchenbereich, Telefon und

Fernseher ausgestattet. Auf den Fluren im Wohnbereich sowie im Gemeinschaftsbereich

befinden sich W-Lan bzw. Lan-Zugänge zur Internetnutzung. Zur gemeinschaftlichen

Nutzung stehen im Erdgeschoß zudem eine weitere große Küche mit entsprechender

Ausstattung und ein Gemeinschaftsraum mit Literatur und Fernseher zur Verfügung. Im

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Erdgeschoss befindet sich ein Wasch- und Trockenraum, im Kellerbereich zudem ein Raum

zur Freizeitgestaltung.

Für die therapeutischen Sitzungen sind im Erdgeschoß zwei angemessen ausgestattete und

große Multifunktionsräume / Gruppenräume vorhanden. Mitarbeiterräumlichkeiten, in denen

auch die Einzelgespräche angeboten werden, liegen im Altbau sowie im Erdgeschoß des

Neubaus. Eine niedrigschwellige und schnelle Kontaktaufnahme zwischen dem

therapeutischen Personal und den Rehabilitanden ist gewährleistet.

Ein von der Straßenseite abgewandter und an den städtischen Park angrenzender

großzügiger Innenhof dient, neben den vielfältigen Angeboten der Stadt und ihrer

Umgebung, weiter der Freizeitgestaltung. Die Anordnung der Anlage ermöglicht geschützte

motorische Aktivität zum Spannungsabbau bei akuten Krisensituationen. Die Möglichkeit der

gesicherten Unterstellung von Fahrrädern u.ä. ist gegeben.

Die Adaption ist mit einem speziellen Schließsystem, die Außentür mit einem Kamerasystem

ausgestattet, so dass grundsätzlich nur der berechtigte Zugang in die Räumlichkeiten

sichergestellt ist.

Außerhalb der regulären Dienstzeiten ist sowohl über Telefon wie auch einen in den

Zimmern installierten Notruf in Krisensituationen sowie Notfällen eine Kontaktaufnahme zur

DIAKO Nordfriesland gGmbH jederzeit möglich. In der DIAKO Nordfriesland gGmbH ist 24

Stunden täglich eine ärztlicher Bereitschaftsdienst und/oder Pflegepersonal erreichbar.

Darüber hinaus kann bei Bedarf ein fachärztlicher Hintergrunddienst und/oder eine

therapeutische Bereitschaft vor Ort eingebunden werden.

Arbeitserprobungen werden wie beschrieben in externen Praktika, der Husumer Insel

(DIAKO NF) und dem Theodor-Schäfer Berufsbildungswerk in Husum durchgeführt. Weiter

besteht durch Anbindung an die Fachklinik für Rehabilitation der DIAKO Nordfriesland

gGmbH die Möglichkeit, Kenntnisse in der elektronischen Mediennutzung zu vertiefen und

an weiteren Bewerbungstrainings o.ä. Angeboten teilzunehmen.

7 Behandlungsteam und -angebote

Die Adaption Husum ist dem Bereich Fachklinik für Rehabilitation in der DIAKO

Nordfriesland gGmbH zugeordnet und untersteht verantwortlich dem Leiter der Fachklinik für

Rehabilitation. Einrichtungsleiter ist ein/e SozialtherapeutIn mit VDR anerkannter

Zusatzausbildung, der/die die Gewährleistung der einzel- und gruppentherapeutischen

Angebote verantwortet.

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Folgendes Personal steht zur Verfügung:

Die Adaption und Nachsorge wird durch einen sucht-medizinisch erfahrenen Arzt für

Psychiatrie und Psychotherapie der DIAKO Nordfriesland gGmbH fachärztlich geleitet. Der

Arzt führt Aufnahmeuntersuchung, Zwischenuntersuchung und Abschlussuntersuchung

durch, beteiligt sich im Rahmen der Teamsitzungen und Fallbesprechungen an der

Therapieplanung, -durchführung und -überwachung. Im Bedarfsfall und zur

Krisenintervention (z. B. bei einem Suchtmittelkonsum) wird ebenfalls ein Arzt der DIAKO

gGmbH hinzugezogen.

Für sonstige fach- oder allgemeinärztliche Behandlungsnotwendigkeiten sind die

Rehabilitanden im Interesse ihrer Wiedereingliederung gehalten, in Absprache mit dem Arzt

der DIAKO Nordfriesland, hausärztliche oder fachärztliche Angebote zu nutzen. Der Arzt ist

ebenfalls verantwortlich für die regelmäßig und unangekündigt veranlassten

Abstinenzkontrollen sowie Abstinenzkontrollen bei Rehabilitanden.

Therapeutische und sozialtherapeutische Gruppen- und Einzelgespräche werden durch

approbierte Psychologische Psychotherapeuten und Ärzte sowie VDR anerkannte

Sozialtherapeuten wahrgenommen. Ziel ist die Verselbstständigung der Rehabilitanden und

ihre berufliche und soziale Integration.

Die erfolgende Konfrontation mit den Anforderungen der abstinenten Alltagsbewältigung, der

berufspraktischen Anforderung, ggf. der Wohnungssuche, Behördenkontakte usw. stellt für

viele Rehabilitanden eine erhebliche Belastung dar.

Die psychotherapeutische Gruppen- und Einzeltherapie begleitet Rehabilitanden in ihrem

Behandlungsprozess, indem sie diese in ihrer Bewusstheit und Reflektionsfähigkeit fördern

möchte. Sie bietet, wo notwendig, positive Korrektiverfahrungen zur Persönlichkeitsentwick-

lung und Nachsozialisation und dient der Verbesserung der emotionalen

Differenzierungsfähigkeit. Sie versucht für den Einzelnen ressourcenaktivierend den

Erlebens- und Ausdrucksspielraum zu erweitern, sowie die Fähigkeiten zur abstinenten und

funktionalen Problem- und Alltagsbewältigung zu verbessern. Sie bietet im Rahmen der

Gruppentherapie eine Basis für Solidaritätserfahrungen, gegenseitige Unterstützung und

alltagspraktische Hilfen und dient letztendlich dem Ziel, die persönliche Souveränität und

somit langfristige Abstinenzstabilität der Rehabilitanden zu fördern.

Für alle Belange der beruflichen und sozialen Rehabilitation (Umgang und

Korrespondenz mit Behörden, Verschuldungsproblematiken, Unterhaltsfragen,

sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Fragen, Vermittlung von Eingliederungshilfen,

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Kontakte zu Wohnungsgesellschaften usw.) besteht die Möglichkeit der sozialen

Beratung und Unterstützung. Hierfür stehen die Mitarbeiter des Sozialdienstes der

Einrichtung und der Fachklinik für Rehabilitation der DIAKO Nordfriesland zur Verfügung.

Weiter werden durch Vermittlung fachspezifische Beratungsdienste (Schuldnerberatung,

Reha- oder Vermittlungsabteilung der Arbeitsämter, Rehafachberatung der Deutschen

Rentenversicherung Bund und Regionalträger der DRV, Bewährungshilfe usw.)

angeboten.

Ziel der Sozialberatung ist die Sicherung und Entwicklung von selbstverantwortlicher

Handlungskompetenz und Handlungssicherheit des Rehabilitanden in seinen sozialen

Belangen, sowie die Entwicklung der größtmöglichen Unabhängigkeit gegenüber

professioneller Hilfe, soweit es im Einzelfall angezeigt und möglich ist.

Sowohl in der Zusammenarbeit mit der Husumer Insel wie auch dem Theodor-Schäfer

Berufsbildungswerk (TSBW) stehen für die Arbeitstherapie und -erprobung Ausbildungsleiter

der jeweiligen Fachabteilungen und Arbeitstherapeuten als Ansprechpartner zur Verfügung.

Für den hauswirtschaftlichen Bereich und die Ernährung wird entsprechend geschultes

Personal vorgehalten.

Der Bereich der Verwaltung, hierzu zählt auch die Abrechnung, Buchhaltung, Technik etc.,

wird überwiegend durch die Zentrale Verwaltung der DIAKO Nordfriesland gGmbH

verantwortet und besetzt.

Das Behandlungsteam besteht somit aus erfahrenen Mitarbeiterinnen folgender Berufs-

gruppen:

Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie,

Psychologische Psychotherapeuten,

Sozialtherapeuten (VDR),

Diplom-Sozialarbeiter/-pädagoge,

Arbeits- und Ergotherapeuten.

Weiter stehen im Rahmen der Teilnahme an den indikativen Angeboten der Fachklinik

für Rehabilitation die zuständigen Therapeutinnen der Therapiemodule anteilig zur

Verfügung. Durch die enge Kooperation mit der DIAKO Nordfriesland gGmbH ist Tag

und Nacht die Möglichkeit zur Krisenintervention gegeben.

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8 Bürozeiten und Bereitschaft

Mitarbeiter der Einrichtung sind in ausgewiesenen Kernarbeitszeiten von Montag bis Freitag

präsent. Am Wochenende und außerhalb der regulären Dienstzeiten ist jederzeit die

Erreichbarkeit von einschlägig erfahrenen Mitarbeitern der DIAKO Nordfriesland gGmbH

gewährleistet.

9 Kooperationen

Kooperationspartner sind neben diversen externen Praktikumsstellen bei unterschiedlichen

Arbeitsgebern der Region vor allem die Husumer Insel (DIAKO Nordfriesland), die Husumer

Werkstätten, das Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerk, der Handwerkerfond-Suchtkrankheit

und das Diakonische Werk Husum. Weiter besteht eine enge Verflechtung und

Zusammenarbeit mit der DIAKO Nordfriesland gGmbH. Die DIAKO Nordfriesland gGmbH ist

Mitglied der Industrie und Handelskammer Flensburg.

10 Qualitätssicherung und Dokumentation

Die DIAKO Nordfriesland gGmbH ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert, die Fachklinik für

Rehabilitation und Adaption nach BAR und DIN EN ISO 9001. Die Struktur-, Prozess- und

Ergebnisqualität der Fachklinik für Rehabilitation wird durch das

Qualitätssicherungsprogramm der Rentenversicherungsträger gewährleistet. Die

Qualitätssicherung der laufenden Behandlungen erfolgt einerseits durch regelmäßige

Fallbesprechungen und fachärztliche Visiten andererseits durch regelmäßig durchgeführte

interne und externe Teamsupervisionen.

Die DIAKO Nordfriesland haben sich zur Aufgabe gesetzt, dem Bereich der Schulung und

Fortbildung ihrer Mitarbeiter breiten Raum und Aufmerksamkeit zu widmen. Fortbildungen

sind intern und extern möglich.

Klinikinterne Fortbildung

Einzelvorträge zu bestimmten Themen

Einzelvorträge im Rahmen ärztlicher Fortbildung

Hausinterne Fachtagungen

Fortbildungen außerhalb der Klinik

Tagesseminare

Wochenend- und Wochenseminare

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Längerfristige Schulungen und Fortbildungen

Zum Beginn eines Kalenderjahres werden Fortbildungswünsche beim jeweiligen

Bereichsleiter eingereicht.

Dem Mitarbeiter bleibt ein weiter Spielraum zur eigenen Schwerpunktsetzung.

Längerfristige Fortbildungen werden ausführlich im Kollegenkreis erörtert und teilweise durch

die DIAKO Nordfriesland finanziell gefördert.

Anhang 1: Wochenplan

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Anhang 2 Arend, H (1994). Alkoholismus. Ambulante Therapie und Rückfallprophylaxe. Belz-Verlag AWMF (2006). Leitlinien: Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht) und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) Register Nr. 076/008). Brueck, R & Mann, K (2007). Alkoholismusspezifische Psychotherapie. Manual mit Behandlungsmodulen. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln Bürkle, S. (2004). Hrsg.: Nachsorge in der Suchthilfe. Lambertus Verlag, Freiburg

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