Hinweise Plausibilit䣏tspr烎fung vom 01.05.2013 · 2013. 11. 27. · pier: 13,06 ha Die Beispiele...

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REGIONALVERBAND NORDSCHWARZWALD Habermehlstraße 20 75172 Pfor z heim Telefon: 07231/14784 - 0,Telefax:07231/14784 - 11 Email: [email protected] Internet:www. rvnsw .de MITTEILUNGSVORLAGE 94/2013 14.11.13/Bm/Bü ö. n.ö. Datum Planungsausschuss Verwaltungs-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss Verbandsversammlung x 04.12.2013 Betreff: „Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnach- weise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB sowie nach § 10 (2) BauGB“ vom 23.05.2013 (Anlage 1) Bezug: - 46/2013, Diskussion in der Verbandsversammlung am 26.06.13, - Antrag der CDU vom 22.10.13 (Anlage 2) Mitteilung: Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hat das Hinweispapier vom 01.01.2009 fortgeschrieben. Die „Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der Bauflä- chenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB sowie nach § 10 (2) BauGB“ vom 23.05.2013 sind von den Regierungspräsidien und den Landratsämtern in deren Zuständigkeitsbereich zu beachten und gelten für die Regionalverbände als Empfehlung. Ziel dieses Hinweispapieres ist es, dass eine einheitliche Genehmigungspraxis bei Genehmigungsverfahren der Bauleitplanung erfolgt und dass die Zielvorgaben einer flächensparenden und bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung, wie sie das BauGB insbesondere in §1 (5) und § 1a (2) BauGB (Bodenschutzklausel) vorgibt, gleichmäßig beachtet werden. Die Fortschreibung der Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 (2) BauGB beeinflusst die Entwicklungsmöglichkeit der Städte und Gemeinden in der Region Nordschwarzwald.

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  • R E G I O N A L V E R B A N D N O R D S C H W A R Z W A L D Habermehlstraße 20 75172 Pforzheim Telefon: 07231/14784-0,Telefax:07231/14784-11 Email : sekretar [email protected] I n t e r n e t :w w w . rv n sw . d e MITTEILUNGSVORLAGE 94/2013 14.11.13/Bm/Bü

    ö. n.ö. Datum Planungsausschuss Verwaltungs-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss Verbandsversammlung

    x

    04.12.2013

    Betreff: „Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnach-weise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB sowie nach § 10 (2) BauGB“ vom 23.05.2013 (Anlage 1)

    Bezug: - 46/2013, Diskussion in der Verbandsversammlung am 26.06.13,

    - Antrag der CDU vom 22.10.13 (Anlage 2) Mitteilung: Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hat das Hinweispapier vom 01.01.2009 fortgeschrieben. Die „Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der Bauflä-chenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB sowie nach § 10 (2) BauGB“ vom 23.05.2013 sind von den Regierungspräsidien und den Landratsämtern in deren Zuständigkeitsbereich zu beachten und gelten für die Regionalverbände als Empfehlung. Ziel dieses Hinweispapieres ist es, dass eine einheitliche Genehmigungspraxis bei Genehmigungsverfahren der Bauleitplanung erfolgt und dass die Zielvorgaben einer flächensparenden und bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung, wie sie das BauGB insbesondere in §1 (5) und § 1a (2) BauGB (Bodenschutzklausel) vorgibt, gleichmäßig beachtet werden. Die Fortschreibung der Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 (2) BauGB beeinflusst die Entwicklungsmöglichkeit der Städte und Gemeinden in der Region Nordschwarzwald.

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    In der Verbandsversammlung am 26.06.13 wurden die Änderungen des Hinweispa-piers dargestellt und die generellen Auswirkungen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe diskutiert. Wesentliche Änderungen durch die Fortschreibung des Hinweispapiers und Auswirkungen auf die Entwicklungsmöglichkeiten der Kommunen:

    1. Die Erhebung und Darstellung der Flächenpotenziale ist nicht nur bei Gesamt-fortschreibungen, sondern auch bei Teilfortschreibungen/Teiländerungen von Flächennutzungsplänen und nicht aus dem FNP entwickelten Bebauungsplä-nen erforderlich.

    2. Zur Berechnung des zusätzlichen Flächenbedarfes aus dem Rückgang der Belegungsdichte wird statt dem Faktor 0,5 % p.a. nun der Faktor 0,3 % p.a. angesetzt.

    3. I. e. L. sollen die Vorausrechnungen des Statistischen Landesamtes verwen-det werden.

    Zu 1: Flächenbilanz bei Teilfortschreibungen Bislang wurde durch die Genehmigungsbehörden lediglich eine Flächenbilanz bei Gesamtfortschreibungen gefordert. Der Regionalverband Nordschwarzwald hat da-her bisher bei Fortschreibungen kleineren Umfangs und bei Einzeländerungen ge-meinsam mit den Kommunen und Genehmigungsbehörden praktikable Lösungen gefunden. So wurden für Neudarstellungen von Wohnbauflächen Flächen gleichen Umfangs aus dem Verfahren genommen und so eine Flächenkompensation erzielt. Darüber hinaus wurden im Konsens mit den Kommunen auch bereits genehmigte Planungen überprüft und in vielen Fällen auch reduziert (Bsp. FNP Wildberg, FNP Schömberg). In der Bilanz wurde somit eine Reduzierung der Flächenausweisungen erreicht. Der „neue“ Ansatz, auch bei Teilfortschreibungen und Einzeländerungen generelle Bedarfsrechnungen vorzunehmen und vorhandene Potenziale mit zu betrachten (zu ermitteln) soll einer weiteren, noch deutlicheren Reduzierung der Flächeninan-spruchnahme im Außenbereich dienen. Durchaus erfolgreich angewendete Lösun-gen, die sowohl die planerische Praktikabilität als auch das Ziel der Flächenbedarfs-senkung miteinander vereinbarten, werden durch die vorgezeichnete Handhabung des Hinweispapieres kaum noch durchführbar sein. Das Ziel des Landes, bei jeder Änderung jeweils den Flächennutzungsplan generell auf den Prüfstand zu stellen, wird von der Verwaltung daher eher mit Skepsis betrachtet. Es ist zu befürchten, dass (sinnvolle) Einzeländerungen aufgrund des Aufwandes für die Kommunen und den aus den neuen Vorgaben resultierenden Unsicherheiten (zunächst) eher unter-bleiben. Dies könnte in der Praxis dazu führen, dass die Flächennutzungspläne nicht bzw. eher sehr verhalten geändert werden, der Umfang der Darstellungen letztend-lich gleich (groß) bleibt und auch aus Sicht der Kommunen nicht mehr sinnvolle Pla-nungen in den FNP´s verbleiben. Ob und inwieweit es zu Entwicklungshemmnissen

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    in den Kommunen, beispielsweise durch die Nicht-Mobilisierung zwar genehmigter aber nicht aktivierbarer Potenziale kommt (überwiegend aufgrund Eigentümerstruk-tur), ist derzeit schwer abschätzbar. Unstrittig ist, dass durch die sehr optimistische Ausweisungspraxis in den vergange-nen Jahrzehnten in vielen Verwaltungsräumen der Region Flächenüberhänge zu konstatieren sind. Diese wurden jedoch in Zusammenarbeit zwischen den Kommu-nen, dem Regionalverband und den Genehmigungsbehörden unter den bisherigen Rahmenbedingungen bereits sukzessive reduziert. Zu 2: Reduzierung des Eigenbedarfswertes von 0,5 % p.a. auf 0,3 % p.a. Durch die Reduzierung des Eigenbedarfswertes von 0,5 % auf 0,3 % p.a. reduziert sich der von den Genehmigungsbehörden anzuerkennende Bedarf aus dem Rück-gang der Belegungsdichte um pauschal 40 %. Konkret wird dadurch der Bedarf in der Region aus dem Rückgang der Belegungsdichte ausgehend von den Zensuswer-ten bis zum Jahr 2030 im Vergleich der beiden Ansätze von 800 ha um 320 ha auf 480 ha verringert. Die Reduzierung des Eigenbedarfswertes pro Gemeinde wird als baden-württembergweiter Ansatz im Hinweispapier geltend gemacht. Es erfolgt keine Unter-scheidung nach Gemeindegrößen oder nach strukturellen Gesichtspunkten. Aus Sicht der Verwaltung kann über den Eigenbedarfsansatz zwar diskutiert werden, ein pauschal geltender Ansatz wird von der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände aber kritisch gesehen. So ist der generelle Ansatz von 0,3 % weder empirisch belegt, noch lässt er Spielraum für (teil-)regionale Besonderheiten. zu 3: Verwendung der Vorausrechnungen des Statistischen Landesamtes Neben dem Rückgang der Belegungsdichte ist bei der Ermittlung des Gesamtbedar-fes an Wohnbauflächen die Bevölkerungsentwicklung zu berücksichtigen. Hier geht das fortgeschriebene Hinweispapier nach wie vor von der Vorausrechnung des Sta-tistischen Landesamtes bis zum Jahr 2030 aus. Diese Bevölkerungsvorausrechnung ist jedoch durch den Zensus 2011 überholt und beinhaltet verschiedene methodische Probleme. Eine neue regionalisierte Bevölkerungsvorausrechnung wird nach Aus-kunft des Statistischen Landesamtes B.-W. frühestens im Herbst 2014 vorliegen. Bis dahin soll nach den Aussagen des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur die „al-te“ Vorausrechnung angewendet werden.

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    Methodische Schwierigkeiten bei der Anwendung der Vorausrechnung zur Be-völkerungsentwicklung des Statistischen Landesamtes 2008 bis 2030 zur Er-mittlung von Wohnbauflächenbedarfen 1. Die Vorausrechnung basiert auf der Fortschreibung der vorausgegangenen Ent-

    wicklung Ausgangspunkt für die Bevölkerungsvorausrechnung ist der Bevölkerungsstand in den Kommunen zum 31.12.2008. Der Vorausrechnungszeitraum erstreckt sich bis 2030. Den Berechnungen liegen u.a. eine Konstanz des damaligen Geburtenni-veaus, ein weiterer Anstieg der Lebenserwartung um circa 2,5 Jahre sowie ein jährlicher Wanderungsgewinn von 5 000 Personen bis zum Vorausrechnungsjahr 2011 und für die Folgejahre um jährlich 10 000 Personen zugrunde. Für das Ge-burten- und Wanderungsgeschehen innerhalb des Landes wurde unterstellt, dass sich die relative Entwicklung der Jahre 2000 bis 2008 fortsetzt. Es handelt sich somit um einen »Status-Quo-Ansatz«, mit dem vergangene Entwicklungen für die Zukunft fortgeschrieben werden. In der Folge wird zum Beispiel eine Kommune, die in den zugrunde gelegten Jahren einen vergleichsweise hohen Wanderungs-gewinn aufwies („zufällige“ Ausweisung eines Neubaugebietes), auch in der Vo-rausrechnung eher gut abschneiden. Dies gilt entsprechend auch für die Modell-rechnung ohne Wanderungen, in der nur die Entwicklung der Geburten und Ster-befälle berücksichtigt wurden. Kommunen, die in den Jahren 2000 – 2008 stag-nierten oder Bevölkerungsverluste zu verzeichnen hatten, werden auch weiterhin Einwohner gemäß der Methodik zur Vorausrechnung des Statistischen Landesam-tes verlieren. Mit dieser methodischen Vorgehensweise werden Entwicklungen vergangener Jahre verfestigt und es besteht die Möglichkeit von Fehlentwicklun-gen.

    2. Wanderungsgewinne in Baden-Württemberg sind deutlich höher als bei der Vo-

    rausrechnung zugrunde gelegt Das Statistische Landesamt geht in seiner Vorausrechnung ab 2011 bis 2030 von einem jährlichen Wanderungsgewinn von 10 000 Einwohnern aus. Das Statisti-sche Bundesamt stellt in seiner aktuellen Ausgabe vom 07.Mai 2013 „Bevölkerung und Erwerbstätigkeit – Vorläufige Wanderungsergebnisse“ für das Jahr 2012 ei-nen Wanderungsgewinn von 63 926 Personen für Baden-Württemberg dar. Auch bei Betrachtung der Jahre 2002 bis 2011 liegen die Wanderungsgewinne z.T. deutlich über den Annahmen in der Vorausrechnung.

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    3. Landes- und regionalplanerische Zielsetzungen werden nicht berücksichtigt Der Landesentwicklungsplan 2002 und der Regionalplan 2015 enthalten zur Steu-erung der Siedlungsentwicklung Ziele und Grundsätze, welche bei der Voraus-rechnung unberücksichtigt bleiben (Auszug):

    - LEP 1.3 G Die Siedlungsentwicklung ist am Netz der Zentralen Orte und Entwicklungsachsen auszurichten und vorrangig in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten zu konzentrieren.

    - LEP PS 2.2.3.2 Z Die Siedlungsentwicklung ist auf die Bedienung durch den öffentlichen Nahverkehr auszurichten insbesondere mit Anschluss an ein Schienennahverkehrssystem.

    - LEP 2.2.3.2 G Die Bauflächenausweisung soll so bemessen und gelenkt werden, dass weitere Überlastungen und ein ungegliedert bandartiges und flächenhaft ausgreifendes Siedlungswachstum vermieden werden.

    - LEP 2.3.1.1 Z Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsach-sen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überörtliche Straßennetz konzentriert werden.

    - LEP 2.5.3 G Die Siedlungstätigkeit soll sich auf die Zentralen Orte konzent-rieren, insbesondere durch verstärkte Ausweisung von Wohnbauflächen.

    - LEP 3.1.2 Z Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche so-wie Schwerpunkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren.

    - Regionalplan 2015 PS 2.4.2 Z (4) Zur Unterstützung der Auslastung der zentralörtlichen Einrichtungen soll die Siedlungstätigkeit auf die Zentralen Orte konzentriert werden.

    - Regionalplan 2015 PS 2.5 Z (1) Die Siedlungsentwicklung ist am Netz der Zentralen Orte und Entwicklungsachsen auszurichten und vorrangig in Siedlungsbereichen zu konzentrieren, in denen sich die Siedlungstätigkeit verstärkt vollziehen soll.

    Mit der Vorausrechnung des Statistischen Landesamtes ist keine planerische Steue-rungsabsicht verbunden, sondern es wird lediglich eine Trendfortschreibung vorge-nommen. Planung geht jedoch über die reine Trendfortschreibung hinaus. Landes- und regionalplanerischer Zielsetzungen müssen berücksichtigt werden können. Da die Vorausrechnung des Statistischen Landesamtes nicht den Anspruch hat, Pla-nung zu leisten, stellt sich die Frage der Eignung dieser Vorausrechnung als grund-legender Basis zur Ermittlung von Bauflächenbedarfen. Mit dieser Vorgehensweise besteht kein Spielraum in der planerischen „Verteilung“ der Einwohner (und damit Baugebieten) nach landes- und regionalplanerischen Zielsetzungen.

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    Aus Sicht der Verwaltung sind die derzeitigen Daten des Statistischen Landesamtes kaum verwendbar. Mindestens ist eine Neuberechnung der Vorausrechnungen vor-zunehmen. In diesem Kontext sei auf die bereits von der Verwaltung eingebrachte Idee verwiesen, ggf. für die Region eine eigenständige Prognose erstellen zu lassen. Beispiele zur Bedarfsermittlung nach Hinweispapier Die in Anlage 3 gemeindeweise dargestellten Bedarfe dienen daher lediglich der Transparenz (wie sähen die Bedarfe aus, wenn streng nach Hinweispapier gerechnet und gehandelt werden würde), sind aber nicht als aktuelle Prognosen seitens der Verwaltung zu verstehen. Für die einzelnen Städte und Gemeinden der Region bedeutet dies, dass unter Be-rücksichtigung des Bedarfes aus der Bevölkerungsvorausrechnung bis 2030 (bei An-satz der Vorausrechnung des Statistischen Landesamtes) statt 65 Städte und Ge-meinden nur noch 46 Kommunen einen rechnerischen Wohnbauflächenbedarf auf-weisen (ohne gegenzurechnendes Innenentwicklungspotenzial). Ferner erscheinen einige Bedarfsaussagen wenig plausibel. So läge die Spannbreite des Bedarfs bei Gemeinden

    • mit bis zu 5000 Einwohnern zwischen - 5,8 und + 7,9 Hektar

    • mit bis zu 8000 Einwohnern zwischen - 8,1 und + 17,4 Hektar

    • mit bis zu 12.000 Einwohnern zwischen - 3,2 und + 22,7 Hektar Beispiele unterschiedlicher Bedarfe in vergleichbaren Gemeinden nach Hinweispa-pier: Gemeinde/ Stadt Einwohner 2013 Zielsetzungen Bedarf nach Hin-

    weispapier bis 2030

    Rohrdorf 1909 Eigenentw. - 0,18 ha

    Egenhausen 1913 Eigenentw. + 4,25 ha

    Pfalzgrafenweiler 7058 KlZ, Siedlungsbereich, REA

    + 17,4 ha

    Althengstett 7799 KlZ, Siedlungsbereich, LEA

    -1,71 ha

    Nagold 21081 MZ, I,G,D, Siedlungs-bereich, LEA

    + 12,29 ha

    Calw 22377 MZ, G,D, Siedlungsbe-reich, LEA

    + 16,12 ha

    Auch beim Vergleich der berechneten Bedarfszahlen zwischen Orten unterschiedli-cher Zentralität ergeben sich zu hinterfragende Ergebnisse. Als Beispiel wird der Vergleich zwischen dem Mittelzentrum Mühlacker und dem Kleinzentrum Maulbronn angeführt:

  • Mittelzentrum Mühlacker und Kleinzentrum Maulbronn

    Mühlacker: Mittelzentrum, Landesent-wicklungsachse, Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsschwerpunkt, Sied-lungsbereich mit 24.784 Einwohnern

    Wohnbauflächenbedarf nach Hinweispa-pier: 6,4 ha

    Maulbronn: Kleinzentrum, Landesent-wicklungsachse, Siedlungsbereich mit 6283 Einwohnern

    Wohnbauflächenbedarf nach Hinweispa-pier: 13,06 ha

    Die Beispiele zeigen, dass bei Anwendung des Hinweispapiers einschließlich der Vorausrechnung des Statistischen Landesamtes B.-W. bis 2030 regionalplanerische Zielsetzungen teilweise konterkariert werden und sich bei ähnlichen Voraussetzun-gen und Zielsetzungen in vergleichbaren Gemeinden sehr unterschiedliche (teilweise nicht nachvollziehbare) Bedarfe ergeben können.

    Für die Beispielberechnung der Anlage 3 wurden folgende Ansätze gewählt: Der Eigenbedarf (0,5 % bzw 0,3 % p. a.) wurde ausgehend von den Zensusergeb-nissen berechnet.

    Das Wanderungssaldo wurde hilfsweise durch die Differenz der Zensusergebnisse und den Vorausrechnungen des Stala pro Gemeinde über 5000 Einwohner abgebil-det.

    Für die Ermittlung des Gesamtbedarfes an Wohnbauflächen dürfte sich der Ansatz der Zensuswerte nicht negativ auswirken. Da das Statistische Landesamt in seiner Vorausrechnung aus dem Jahr 2008 bis zum Jahr 2030 in den meisten Kommunen der Region von einer negativen Bevölkerungsentwicklung ausgeht, fallen bei Ansatz der i.d.R. niedrigeren Einwohnerzahlen des Zensus die Einwohnerverluste bis zum Jahr 2030 geringer aus und somit auch der rechnerisch negative Bedarf aus der Be-völkerungsentwicklung. Dennoch sehen wir erhebliche methodische Schwierigkeiten bei der Anwendung der Vorausrechnung zur Bevölkerungsentwicklung des Statisti-schen Landesamtes 2008 bis 2030.

    Heinz Hornberger Verbandsvorsitzender

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  • Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

    Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise

    im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 Abs. 2 BauGB

    Vom 23.05.2013

    Bei Flächenneuausweisungen in Flächennutzungsplänen nach § 5 BauGB und von

    nicht aus dem FNP entwickelten Bebauungsplänen nach § 8 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3

    Satz 2 und Abs. 4 soll der geplante Bedarf an Wohnbauflächen und

    Gewerbebauflächen durch eine Plausibilitätsprüfung nach folgenden Kriterien und

    auf der Basis der aufgeführten, vom Plangeber vorzulegenden Daten und Angaben

    geprüft werden.

    Der Maßstab der Prüfung beruht auf den Vorgaben des Baugesetzbuches,

    insbesondere:

    - § 1 Abs. 4 BauGB – Anpassungspflicht der Planung an die Ziele der

    Raumordnung, insbesondere Plansatz 3.1.9 LEP (Z)

    - § 1 Abs. 5 BauGB – Planungsleitlinien sollen u.a. die nachhaltige

    städtebauliche Entwicklung in Verantwortung gegenüber künftigen

    Generationen, die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und der

    natürlichen Lebensgrundlagen einschließlich der Verantwortung für

    Klimaschutz und Klimaanpassung sein. Hierzu soll die städtebauliche

    Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.

    - § 1a Abs. 2 BauGB (Bodenschutzklausel) – sparsamer Umgang mit Grund

    und Boden, vor zusätzlicher Inanspruchnahme von Flächen für eine bauliche

    Nutzung ist Maßnahmen der Innenentwicklung, wie Nachverdichtung und

    Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Vorrang zu geben. Besondere

    Begründungspflicht für die Umwandlung von landwirtschaftlich oder als Wald

    Anlage 1 zu 94-2013

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    genutzten Flächen. Der Begründung sollen dabei Ermittlungen zu den

    Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen

    insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere

    Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können.

    1. Für die Prüfung erforderliche Daten und Angaben des Plangebers

    1.1 Strukturdaten

    Einwohnerzahl Belegungsdichte (EW/WE) Raumkategorie Lage an Entwicklungsachsen nach LEP und Regionalplan Regionalplanerische Festlegungen (zentralörtliche Funktion:

    Siedlungsbereich; auf Eigenentwicklung beschränkte Gemeinde;

    Schwerpunkt des Wohnungsbaus, Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe

    und Dienstleistungseinrichtungen)

    ÖPNV- Anbindung Erwartete Einwohnerzahl nach Prognose des Statistischen

    Landesamtes im Zieljahr des Planungszeitraums (ggf. differenziert

    nach natürlicher Bevölkerungsentwicklung und Wanderungsgewinn

    bzw. -verlust).

    1.2 Flächenbilanz zum Zeitpunkt der Planaufstellung in tabellarischer Form

    1.2.1 Darlegung der Flächenpotenziale in der/den planenden Gemeinden

    Nicht beplante Wohn-, Misch- und Gewerbeflächen in FNP nicht bebaute/nicht genutzte Wohn-, Misch- und Gewerbeflächen

    in B-Plänen

    Baulücken, Brachen/Konversionsflächen, Altlastenflächen im nicht beplanten Innenbereich.

  • 3

    Die Angaben sollen die Zuordnung innerhalb der Gemeinde (Stadtteil,

    Teilort) ermöglichen und den Stand zum Zeitpunkt der letzten öffentlichen

    Auslegung wiedergeben.

    1.2.2 Bestandsflächen

    Nicht beplante Wohn-, Misch- und Gewerbeflächen in wirksamen

    Flächennutzungsplänen sind in die Bilanz der Flächenpotenziale

    einzubeziehen und dem ermittelten/neu geplanten jeweiligen Bedarf

    bezogen auf den aktuellen Planungshorizont gegenüberzustellen und im

    Rahmen der Maßgaben der Ziff. 2.1 Nr. 4 in Abzug zu bringen.

    1.2.3 Flächenbilanz bei Teilfortschreibungen

    Die Erhebung und Darstellung der Flächenpotenziale ist auch bei

    Teilfortschreibungen/Teiländerungen von Flächennutzungsplänen und

    nicht aus dem FNP entwickelten B-Plänen erforderlich, wenn mit dem

    genehmigungsbedürftigen Plan Festlegungen und Darstellungen im

    Hinblick auf die jeweiligen Flächenkategorien erfolgen sollen.

    1.2.4 Verfügbarkeit /Nutzbarkeit der Flächenpotenziale

    Ergänzend zur Darlegung der Flächenpotenziale sollen Angaben zur

    Verfügbarkeit/Nutzbarkeit der Potenziale einschließlich

    Darstellung der Mobilisierungsstrategien der Gemeinde zur Aktivierung der

    Potenziale und deren Ergebnisse vorgelegt werden.

    2. Grundlagen der Prüfung des Wohnbauflächenbedarfs

    Die Träger der Bauleitplanung können Bauflächen in einem Umfang ausweisen, der

    ihrem voraussichtlichen Bedarf entspricht (§ 5 Abs. 1 BauGB). Sie sollen dabei aber

    mit Grund und Boden sparsam umgehen, der Innenentwicklung durch

    Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung den Vorrang vor

    zusätzlicher Inanspruchnahme von Flächen geben und die Bodenversieglung

    begrenzen (§ 1a BauGB). Für die Plausibilität des Planungsansatzes zum

    Wohnbauflächenbedarf kommt es deshalb insbesondere auf die Nachvollziehbarkeit

  • 4

    des vom Plangeber ermittelten Bedarfs aus der Bevölkerungsentwicklung (ggf.

    prognostizierter Bevölkerungszuwachs, Wanderungsgewinne) und der Entwicklung

    der Belegungsdichte (EW/WE, Wohnfläche/EW) sowie auf die Nachvollziehbarkeit

    des Flächenneubedarfs (nach Berücksichtigung vorhandener Flächenpotenziale im

    Gemeindegebiet und angemessener Bruttowohndichtewerte) an. Örtliche und

    regional bedingte Besonderheiten, die ggf. zu besonderem Bedarf oder auch

    minderem Bedarf führen können, sowie ggf. regionalplanerische Vorgaben zur

    Wohnbauflächenentwicklung sind mit in die Bewertung einzubeziehen.

    2.1 Bedarf aus Belegungsdichterückgang

    und Bedarf aus der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung

    Ansatz:

    Bei allen Gemeinden resultiert ein zusätzlicher Wohnbauflächenbedarf aus

    einem weiteren Rückgang der Belegungsdichte (weniger EW/WE, mehr

    Wohnfläche /EW). Der insbesondere demografisch bedingte Prozess der

    Zunahme der Haushaltszahlen bei Rückgang der Haushaltsgrößen

    (Singularisierung) und des daraus resultierenden Zuwachses an

    Wohnfläche/EW hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren abgeschwächt,

    hält jedoch noch an. Zu berücksichtigen ist zudem gegenwärtig auch noch

    eine Zunahme an Wohnfläche /EW durch Komfortbedarf.

    Zur Berechnung des zusätzlichen Flächenbedarfs dafür hat sich die Ermittlung

    über einen fiktiven Einwohnerzuwachs bewährt. Dabei wird i. d. R. von einem

    Wachstum von 0,3 % p.a. des Planungszeitraumes ausgegangen.

    Darüber hinaus ist die Prognose der Bevölkerungsentwicklung zu

    berücksichtigen. Dazu werden die Prognoseangaben des Statistischen

    Landesamtes für den Planungszeitraum zugrunde gelegt.

    Für die im Regionalplan festgelegten Gemeinden mit Eigenentwicklung

    werden dabei die Bevölkerungsvorausrechnungsergebnisse der

    Modellrechnung ohne Wanderungen zugrunde gelegt, für die anderen

    Gemeinden die Ergebnisse der Bevölkerungsvorausrechnung mit

    Wanderungen.

  • 5

    Berechnungsmethode:

    1.) Ermittlung eines (fiktiven) Einwohnerzuwachses (EZ1) durch Belegungs-

    dichterückgang auf der Basis der Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der

    Planaufstellung, i. d. R. mit 0,3% Wachstum p. a. des Planungszeitraums

    (z.B. wie in unten aufgeführtem Beispiel 15 Jahre).

    EW x 0,3 x 15 Jahre z.B.: ------------------------------ = EZ1 100

    2.) Ermittlung der prognostizierten Einwohnerentwicklung (EZ2) im

    Planungszeitraum (auf Basis der Prognose des Statistischen

    Landesamtes):

    prognostizierte Einwohnerzahl im Zieljahr der Planung

    – Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung ---------------------------------------------------------------------------------

    = Prognostizierte Einwohnerentwicklung (EZ2)

    ===============================================

    3.) Ermittlung des durch den Belegungsdichterückgang und die

    Einwohnerentwicklung insgesamt erforderlichen Wohnbauflächenbedarfs

    durch Addition von EZ1 und EZ2 zu EZ

    und Ermittlung des Flächenwertes über die Orientierungswerte zur

    Bruttowohnmindestdichte für die jeweilige raumordnerische Funktion der

    Gemeinde:

    Soweit in den jeweiligen Regionalplänen enthalten, über die Ziel- bzw.

    Orientierungswerte der gültigen Regionalpläne;

  • 6

    sofern der Regionalplan keine Ziel- bzw. Orientierungswerte enthält,

    können die folgenden raumordnerischen Orientierungswerte mit

    Einwohnerdichten für

    Oberzentren 90 EW/ha

    Mittelzentren 80 EW/ha

    Unterzentren 70 EW/ha

    Kleinzentren 60 EW/ha

    sonstige Gemeinden 50 EW/ha

    angewendet werden.

    Durch regionale Besonderheiten bedingte Abweichungen (z.B. Teilorte im

    ländlichen Raum mit besonders geringer Dichte) sollen bei entsprechender

    Darlegung berücksichtigt werden.

    Die Berechnung des relativen zusätzlichen Flächenbedarfs kann danach

    wie folgt vorgenommen werden:

    Ermittelter Einwohnerzuwachs (EZ= EZ1 + EZ2)

    ---------------------------------------------------------------------- = ha Bedarf Wohnbaufläche (relativ)

    jeweiliger Bruttomindestwohndichtewert (in EW/ha) =============================

    4.) Die Berechnung des absoluten zusätzlichen Flächenbedarfs erfolgt

    anschließend auf der Basis der dargelegten Flächenpotenziale

    entsprechend 1.2 durch Abzug bereits vorhandener

    Wohnbauflächenpotenziale in der Gemeinde wie

    - noch nicht beplante oder noch nicht bebaute ausgewiesene

    Wohnbauflächen in Bauleitplänen sowie

    - für Wohnbebauung aktivierbare Flächenpotenziale im unbeplanten

    Innenbereich (Brachflächen, Baulücken, Konversionsflächen,

    Altlastenflächen)

  • 7

    Danach ergibt sich:

    Zuwachs Wohnbaufläche (relativ) – Flächenpotenziale = Bedarf Wohnbaufläche

    absolut

    2. 2 Ersatzbedarf (für Abbruch, Umnutzung, Sanierung):

    Nachdem großflächiger Abriss von Wohnungen seit längerem nicht mehr gängige

    Praxis ist, dürfte ein entsprechender Ersatzbedarf regelmäßig nicht mehr

    vorkommen. Die Anerkennung eines Bedarfs kann aber in besonderen Fällen (z.B.

    im Zusammenhang mit der Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebieten der

    50er Jahre/Schaffung zeitgemäßer Grundrisse durch Neuaufteilung von Wohnungen)

    erforderlich sein. Besondere Gründe für einen Ersatzbedarf sollen nachvollziehbar

    dargelegt sein.

    3. Grundlagen der Prüfung des Gewerbeflächenbedarfs

    Ein pauschaler Flächenansatz (bezogen auf Raumkategorie/zentralörtliche Funktion,

    Wohnbaufläche oder Einwohnerzahl) ist wegen der Differenziertheit gewerblicher

    Bedarfsansprüche nicht geeignet (vgl. Anlage zu TOP 2b DB der RO vom

    13.11.2007).

    Der prognostizierte Gewerbeflächenbedarf muss daher im Einzelfall nachvollziehbar

    dargestellt und begründet sein.

    Dazu soll aus den Planunterlagen und der Begründung ersichtlich sein:

    Darstellung nicht bebauter Misch-, Gewerbe- und Industrieflächen in Plangebieten sowie nicht bebauter und nicht genutzter Misch-, Gewerbe- und

    Industrieflächen im nicht beplanten Bereich einschließlich betrieblicher

    Reserveflächen sowie die Darlegung von deren Entwicklungspotenzialen für

    gewerbliche Flächennutzung sowie der Strategien zu deren Mobilisierung,

  • 8

    Darstellung von Flächen mit Nutzungspotentialen für gewerbliche Anlagen in anderen Bestandsgebieten sowie deren Eignungsqualitäten, Aktivierbarkeit

    und Strategien zu deren Mobilisierung,

    Darstellung der Beteiligungen an interkommunalen Gewerbegebieten

    Darstellung und Begründung des zusätzlichen Gewerbeflächenbedarfs ortsansässiger Unternehmen,

    Darstellung und Begründung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Neuansied-lungen unter Darlegung der angewandten Berechnungsmethode der

    Flächenbedarfsprognose,

    Berücksichtigung regionalplanerischer Vorgaben hinsichtlich Funktionszu-weisung und Obergrenzen für gewerbliche Flächen, soweit vorhanden.

    Bei der Darstellung neuer gewerblicher Flächen soll in die Prüfung der Plausibilität

    des Bedarfs auch die überschlägige Prüfung der Entwicklungseignung dieser

    Flächen einbezogen werden.

  • Bedarfsermittlung nach Hinweispapier unter Berücksichtigung d. Reduzierung des Eigenbedarfswertes auf 0,3 % p.a.

    und Auswirkungen auf die Gemeinden der Region NSW

    Kommunen

    EW 1/2013 (nach

    Zensus

    Fortschreibung) EW 2030 (StaLa)

    Dichtewert

    (E/ha)

    Bedarf aus Wande-

    rungen und natürl.

    Bevölkerungsentw.

    2013 bis 2030 (ha)

    Bedarf aus

    Rückgang B.

    0,5

    Bedarf aus

    Rückgang

    B. 0,3

    Gesamtbe-

    darf bei 0,5

    (ha)

    Gesamtbe-

    darf bei 0,3

    (ha)

    Auswirkungen d. Reduzie-

    rung Eigenbedarfswert 0,5

    % p.a. auf 0,3 % p.a.

    (Differenz (ha))

    Birkenfeld 10168 9475 50 -13,86 18,30 10,98 4,44 -2,88 -7,32

    Eisingen 4542 4190 50 -7,04 8,18 4,91 1,14 -2,13 -3,27

    Engelsbrand 4260 3740 50 -10,40 7,67 4,60 -2,73 -5,80 -3,07

    Friolzheim 3786 3580 50 -4,12 6,81 4,09 2,69 -0,03 -2,73

    KlZ Heimsheim 4992 4994 60 0,03 7,49 4,49 7,52 4,53 -3,00

    KlZ Illingen 7220 6680 60 -9,00 10,83 6,50 1,83 -2,50 -4,33

    Ispringen 5987 5263 50 -14,48 10,78 6,47 -3,70 -8,01 -4,31

    Kämpfelbach 6283 5689 50 -11,88 11,31 6,79 -0,57 -5,09 -4,52

    KlZ Keltern 9059 8482 60 -9,62 13,59 8,15 3,97 -1,46 -5,44

    Kieselbronn 2961 2724 50 -4,74 5,33 3,20 0,59 -1,54 -2,13

    KlZ Knittlingen 8017 7681 50 -6,72 14,43 8,66 7,71 1,94 -5,77

    UnZ Königsbach-Stein 9691 9228 60 -7,72 14,54 8,72 6,82 1,01 -5,81

    KlZ Maulbronn 6276 6590 50 6,28 11,30 6,78 17,58 13,06 -4,52

    Mönsheim 2670 2559 50 -2,22 4,81 2,88 2,59 0,66 -1,92

    MZ Mühlacker 24784 23958 80 -10,33 27,88 16,73 17,56 6,40 -11,15

    UnZ Neuenbürg 7442 7040 60 -6,70 11,16 6,70 4,46 0,00 -4,47

    Neuhausen 5193 5020 50 -3,46 9,35 5,61 5,89 2,15 -3,74

    KlZ Neulingen 6585 6744 60 2,65 9,88 5,93 12,53 8,58 -3,95

    Niefern-Öschelbronn 11769 10973 50 -15,92 21,18 12,71 5,26 -3,21 -8,47

    Ölbronn-Dürrn 3390 3323 50 -1,34 6,10 3,66 4,76 2,32 -2,44

    Ötisheim 4682 4368 50 -6,28 8,43 5,06 2,15 -1,22 -3,37

    UnZ Remchingen 11682 11699 60 0,28 17,52 10,51 17,81 10,80 -7,01

    Sternenfels 2767 2660 50 -2,14 4,98 2,99 2,84 0,85 -1,99

    UnZ Straubenhardt 10750 10462 60 -4,80 16,13 9,68 11,33 4,88 -6,45

    KlZ Tiefenbronn 5081 4850 50 -4,62 9,15 5,49 4,53 0,87 -3,66

    KlZ Wiernsheim 6484 6023 50 -9,22 11,67 7,00 2,45 -2,22 -4,67

    Wimsheim 2582 2514 50 -1,36 4,65 2,79 3,29 1,43 -1,86

    Wurmberg 2971 2919 50 -1,04 5,35 3,21 4,31 2,17 -2,14

    OZ Stadtkreis Pforzheim 116715 114870 90 -20,50 116,72 70,03 96,22 49,53 -46,69

    Landkreis Enzkreis (ohne PF) 192076 185988 -159,75 308,78 185,27 149,03 25,51 -123,51

    Gemeinden < 5.000 EW keine Ausweisung von WanderungsgewinnenGemeinden > 5.000 EW ohne zentralörtliche Funktion keine Anrechnung des Wanderungssaldos gemäß Hinweispapier

    Anlage

    3zu

    94-2013

  • Bedarfsermittlung nach Hinweispapier unter Berücksichtigung d. Reduzierung des Eigenbedarfswertes auf 0,3 % p.a.

    und Auswirkungen auf die Gemeinden der Region NSW

    Kommunen

    EW 1/2013 (nach

    Zensus

    Fortschreibung) EW 2030 (StaLa)

    Dichtewert

    (E/ha)

    Bedarf aus Wande-

    rungen und natürl.

    Bevölkerungsentw.

    2013 bis 2030 (ha)

    Bedarf aus

    Rückgang B.

    0,5

    Bedarf aus

    Rückgang

    B. 0,3

    Gesamtbe-

    darf bei 0,5

    (ha)

    Gesamtbe-

    darf bei 0,3

    (ha)

    Auswirkungen d. Reduzie-

    rung Eigenbedarfswert 0,5

    % p.a. auf 0,3 % p.a.

    (Differenz (ha))

    UnZ Altensteig 10208 11018 60 13,50 15,31 9,19 28,81 22,69 -6,12

    KlZ Althengstett 7799 7275 60 -8,73 11,70 7,02 2,97 -1,71 -4,68

    KlZ Bad Herrenalb 7180 7410 60 3,83 10,77 6,46 14,60 10,30 -4,31

    KlZ Bad Liebenzell 8704 9103 60 6,65 13,06 7,83 19,71 14,48 -5,22

    KlZ Bad Teinach-Zavelstein 3003 2847 60 -2,60 4,50 2,70 1,90 0,10 -1,80

    MZ Bad Wildbad 9588 9634 80 0,58 10,79 6,47 11,36 7,05 -4,31

    MZ Calw 22377 22458 80 1,01 25,17 15,10 26,19 16,12 -10,07

    Dobel 2176 1907 50 -5,38 3,92 2,35 -1,46 -3,03 -1,57

    Ebhausen 4716 4857 50 2,82 8,49 5,09 11,31 7,91 -3,40

    Egenhausen 1913 2022 50 2,18 3,44 2,07 5,62 4,25 -1,38

    Enzklösterle 1149 1051 50 -1,96 2,07 1,24 0,11 -0,72 -0,83

    Gechingen 3576 3666 50 1,80 6,44 3,86 8,24 5,66 -2,57

    KlZ Haiterbach 5683 5338 60 -5,75 8,52 5,11 2,77 -0,64 -3,41

    Höfen an der Enz 1607 1454 50 -3,06 2,89 1,74 -0,17 -1,32 -1,16

    MZ Nagold 21081 20926 80 -1,94 23,72 14,23 21,78 12,29 -9,49

    KlZ Neubulach 5428 5426 60 -0,03 8,14 4,89 8,11 4,85 -3,26

    Neuweiler 3024 3003 50 -0,42 5,44 3,27 5,02 2,85 -2,18

    Oberreichenbach 2774 2752 50 -0,44 4,99 3,00 4,55 2,56 -2,00

    Ostelsheim 2396 2441 50 0,90 4,31 2,59 5,21 3,49 -1,73

    Rohrdorf 1909 1797 50 -2,24 3,44 2,06 1,20 -0,18 -1,37

    KlZ Schömberg 7879 8181 60 5,03 11,82 7,09 16,85 12,12 -4,73

    Simmersfeld 2049 2146 50 1,94 3,69 2,21 5,63 4,15 -1,48

    Simmozheim 2837 2937 50 2,00 5,11 3,06 7,11 5,06 -2,04

    Unterreichenbach 2219 2064 50 -3,10 3,99 2,40 0,89 -0,70 -1,60

    KlZ Wildberg 9667 8965 60 -11,70 14,50 8,70 2,80 -3,00 -5,80

    Landkreis Calw 150942 149728 -5,11 216,22 129,73 211,11 124,62 -86,49

    Gemeinden < 5.000 EW keine Ausweisung von WanderungsgewinnenGemeinden > 5.000 EW ohne zentralörtliche Funktion keine Anrechnung des Wanderungssaldos gemäß Hinweispapier

  • Bedarfsermittlung nach Hinweispapier unter Berücksichtigung d. Reduzierung des Eigenbedarfswertes auf 0,3 % p.a.

    und Auswirkungen auf die Gemeinden der Region NSW

    Kommunen

    EW 1/2013 (nach

    Zensus

    Fortschreibung) EW 2030 (StaLa)

    Dichtewert

    (E/ha)

    Bedarf aus Wande-

    rungen und natürl.

    Bevölkerungsentw.

    2013 bis 2030 (ha)

    Bedarf aus

    Rückgang B.

    0,5

    Bedarf aus

    Rückgang

    B. 0,3

    Gesamtbe-

    darf bei 0,5

    (ha)

    Gesamtbe-

    darf bei 0,3

    (ha)

    Auswirkungen d. Reduzie-

    rung Eigenbedarfswert 0,5

    % p.a. auf 0,3 % p.a.

    (Differenz (ha))

    UnZ Alpirsbach 6428 6440 60 0,20 9,64 5,79 9,84 5,99 -3,86

    Bad Rippoldsau-Schapbach 2204 2074 50 -2,60 3,97 2,38 1,37 -0,22 -1,59

    UnZ Baiersbronn 14463 14591 60 2,13 21,69 13,02 23,83 15,15 -8,68

    UnZ Dornstetten 7811 7889 60 1,30 11,72 7,03 13,02 8,33 -4,69

    KlZ Empfingen 3900 3855 60 -0,75 5,85 3,51 5,10 2,76 -2,34

    KlZ Eutingen im Gäu 5532 5099 60 -7,22 8,30 4,98 1,08 -2,24 -3,32

    MZ Freudenstadt 22247 23183 80 11,70 25,03 15,02 36,73 26,72 -10,01

    Glatten 2360 2374 50 0,28 4,25 2,55 4,53 2,83 -1,70

    Grömbach 650 663 50 0,26 1,17 0,70 1,43 0,96 -0,47

    MZ Horb am Neckar 24232 24927 80 8,69 27,26 16,36 35,95 25,04 -10,90

    KlZ Loßburg 7360 7201 60 -2,65 11,04 6,62 8,39 3,97 -4,42

    KlZ Pfalzgrafenweiler 7058 7721 60 11,05 10,59 6,35 21,64 17,40 -4,23

    Schopfloch 2594 2611 50 0,34 4,67 2,80 5,01 3,14 -1,87

    Seewald 2186 2216 50 0,60 3,93 2,36 4,53 2,96 -1,57

    KlZ Waldachtal 5691 5300 60 -6,52 8,54 5,12 2,02 -1,39 -3,41

    Wörnersberg 238 279 50 0,82 0,43 0,26 1,25 1,08 -0,17

    Landkreis Freudenstadt 114954 116352 17,64 158,07 94,84 175,71 112,48 -63,23

    Region Nordschwarzwald 574687 566948 -167,72 799,79 479,87 632,06 312,15 -319,92

    Gesamtbedarf bei Ansatz des Eigenbedarfswertes von 0,3 % p.a.

    Gemeinden bis 2000 EW: + 4,3 ha bis - 1,3 ha

    Gemeinden 2001 EW bis 4000 EW: + 5,7 ha bis -3,0 ha

    Gemeinden 4001 EW bis 6000 EW: +7,9 ha bis -8 ha

    Gemeinden 6001 EW bis 8000 EW: +17,4 ha bis -5,1 ha

    Gemeinden 8001 EW bis 15000 EW: +22,7ha bis -3,2 ha

    Gemeinden 15001 EW bis 25000 EW: + 6,4 ha bis +26,7 ha

    Gemeinden < 5.000 EW keine Ausweisung von WanderungsgewinnenGemeinden > 5.000 EW ohne zentralörtliche Funktion keine Anrechnung des Wanderungssaldos gemäß Hinweispapier