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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 1 Allgemeine Erläuterungen (BImSchG, TA Lärm) Geräuschmessungen Auswertung und Beurteilung Tieffrequente Geräusche Praktische Hinweise Hinweise zu Geräuschmessungen nach TA Lärm

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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 1

Allgemeine Erläuterungen

(BImSchG, TA Lärm)

Geräuschmessungen

Auswertung und Beurteilung

Tieffrequente Geräusche

Praktische Hinweise

Hinweise zu Geräuschmessungen

nach TA Lärm

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Allgemeine Erläuterungen

Die Grundlage für die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden auf dem

Gebiet des Immissionsschutzes bildet in der Bundesrepublik

Deutschland das

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch

Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche

Vorgänge

(Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)

aus dem Jahr 1974.

(zuletzt geändert 2012)

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Allgemeine Erläuterungen

1998 wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz

und Reaktorsicherheit eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift

erlassen:

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift

zum Bundes-Immissionsschutzgesetz

(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)

Vom 26. August 1998

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Allgemeine Erläuterungen

Auszug aus der TA Lärm

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche

Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieser Technischen

Anleitung sind Geräuschimmissionen, die nach Art, Ausmaß oder

Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder

erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die

Nachbarschaft herbeizuführen.

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Allgemeine Erläuterungen

Die TA Lärm gliedert sich in einen allgemeinen Teil und in einen Anhang.

Der Anhang trägt den Titel:

Ermittlung der Geräuschimmissionen

und umfasst drei Hauptpunkte:

A.1 Allgemeine Vorschriften für die Ermittlung der Geräuschimmissionen

A.2 Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Prognose

A.3 Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Messung

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Allgemeine Erläuterungen

Übersicht über Regelwerke

(normative Verweisungen zu DIN-Normen,

VDI-Richtlinien u. a.),

im Zusammenhang mit Geräuschmessungen

nach TA Lärm:

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Allgemeine Erläuterungen

DIN 45645-1

DIN 45680

Beiblatt zu DIN 45680

Entwurf DIN ISO 9613-2 (1999)

Entwurf DIN 45681 (2005/2006)

VDI 3745 Blatt 1

ISO 8297

DIN 4109

DIN 45641

DIN EN 60651

DIN EN 60804

(Hinweis auf geänderte bzw. überarbeitete DIN-Normen)

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Allgemeine Erläuterungen TA Lärm

A.3 Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Messung

Anwendung folgender Regelwerke:

DIN 45645-1

Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen

Teil 1: Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft

Juli 1996

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Allgemeine Erläuterungen TA Lärm

A.1.5 Hinweise zur Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche

Anwendung folgender Regelwerke:

DIN 45680

Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der

Nachbarschaft

März 1997

(neue DIN 45680, in Bearbeitung)

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Allgemeine Erläuterungen TA Lärm

A.1.5 Hinweise zur Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche

Anwendung folgender Regelwerke:

Beiblatt 1 zu DIN 45680

Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der

Nachbarschaft

Hinweise zur Beurteilung bei gewerblichen Anlagen

März 1997

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Geräuschmessungen

TA Lärm

A.3 Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Messung

A.3.1 Grundsätze

Geräuschimmissionen sind je nach Aufgabenstellung für die

Vorbelastung, die Zusatzbelastung, die Gesamtbelastung oder die

Belastung durch Fremdgeräusche an den maßgeblichen

Immissionsorten zu ermitteln.

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Geräuschmessungen

TA Lärm

A.3 Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Messung

A.3.1 Grundsätze

Wenn Messungen an den maßgeblichen Immissionsorten nach Nummer A.1.3 nicht

möglich sind, z. b. bei Fremdgeräuscheinfluss oder bei Seltenheit von

Mitwindwetterlagen (siehe Verweise in Nummer A.3.3.3), kann die zuständige

Behörde festlegen, dass die Geräuschimmissionen an den maßgeblichen

Immissionsorten aus Ersatzmessungen nach einem der in Nummer A.3.4

beschriebenen Verfahren ermittelt werden. Hierbei werden Messergebnisse

(Geräuschimmissionen an Ersatzimmissionsorten bzw. Schallleistungspegel) mit

Schallausbreitungsrechnungen verknüpft.

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Geräuschmessungen

TA Lärm

A.3 Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Messung

A.3.1 Grundsätze

Für die einzusetzenden Messgeräte, die Messverfahren sowie die

Bestimmung des maßgeblichen Beurteilungspegels gilt DIN 45645-1,

Ausgabe Juli 1996, soweit dieser Anhang nicht abweichende, eingrenzende

oder ergänzende Regelungen trifft.

Hinweise zur Ermittlung tieffrequenter Geräusche enthält Nummer A.1.5.

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Geräuschmessungen

TA Lärm

A.3.2 Messgeräte

Für die bei den Schallmessungen eingesetzten Messgeräte gelten

die Anforderungen nach DIN 45645-1, Ausgabe Juli 1996.

Ergänzend ist zu beachten:

Als Schallpegelmessgeräte dürfen verwendet werden:

a) geeichte Schallpegelmesser der Klasse 1 nach DIN EN 60651,

Ausgabe Mai 1994, oder DIN EN 60804, Ausgabe Mai 1994,

b) geeichte Schallpegelmesseinrichtungen im Sinne des

Abschnitts 3 der Anlage 21 zur Eichordnung.

… (Hinweise auf nicht geeichte Messtechnik, z. B. Richtmikrofone)

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Geräuschmessungen

DIN 45645-1

5 Messgeräte

5.1 Schallpegelmessgeräte

Die zur Messung der Schalldruckpegel LF(t), LI(t) und LFmax, der

äquivalenten Dauerschallpegel Leq und LIeq sowie des Mittelungs-

pegels LFTeq eingesetzten Schallpegelmesser, Schallpegelmess-

einrichtungen und Schallkalibratoren müssen den Anforderungen der

jeweils zutreffenden im folgenden aufgeführten Normen entsprechen:

DIN EN 60651

DIN 45657

DIN EN 60804

DIN IEC 942

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Geräuschmessungen

DIN 45645-1

5 Messgeräte

5.1 Schallpegelmessgeräte

Bei Messungen im Freien ist es im allgemeienen erforderlich,

das Mikrofon mit einem Windschirm zu versehen, um Beeinflussungen

der Messwerte durch Strömungsgeräusche gering zu halten

(siehe Anhang A).

Anmerkung: Die Mikrofonhalterung muss so beschaffen sein,

dass die Reflexionen an der Halterung das Schallfeld am Mikrofon

möglichst wenig stören. Personen oder schallreflektierende

Gegenstände dürfen sich, soweit vermeidbar, nicht in unmittelbarer

Nähe des Mikrofons befinden.

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Geräuschmessungen

DIN 45645-1

5 Messgeräte

5.2 Kalibrierung

Wenn ein Schallkalibrator verwendet wird, muss er DIN IEC 942

entsprechen. Mindestens alle zwei Jahre ist zu prüfen,

ob die Messgeräte der in 5.1 genannten Normen genügen.

Anmerkung: Für Schallpegelmesser und Schallpegelmess-

einrichtungen sind gegebenenfalls die Vorschriften

des Eichgesetzes zu beachten.

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Geräuschmessungen

TA Lärm

A.3.3 Messverfahren und Auswertung

A.3.3.1 Messwertarten

Bei Schallmessungen nach dieser Technischen Anleitung wird

in der Regel die Frequenzbewertung A und die Zeitbewertung F

nach DIN EN 60651, Ausgabe Mai 1994, benutzt.

Für die Beurteilung der Geräuschimmissionen werden in dieser

Technischen Anleitung die in Tabelle 1 aufgeführten Messwertarten

verwendet. Welche Messwertarten zusätzlich zum Mittelungspegel

LAeq zu erfassen sind, hängt vom Einzelfall ab.

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Geräuschmessungen

TA Lärm

Tabelle 1: Messwertarten und ihre Anwendung

Messwertart Anwendung Fundstelle

LAeq Beurteilung der Geräuschimmissionen

Nummer 2.7

Nummer A.1.4

LAFmax Beurteilung von Geräuschspitzen Nummer 2.8

LAFTeq Zuschlag für Impulshaltigkeit Nummer A.3.3.6

LAF95 Prüfung auf ständig vorherrschende

Fremdgeräusche Nummer 3.2.1

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Geräuschmessungen

TA Lärm

2.6 Schalldruckpegel LAF(t)

Der Schalldruckpegel LAF(t) ist der mit der Frequenzbewertung A

und der Zeitbewertung F nach DIN EN 60651, Ausgabe Mai 1990,

gebildete momentane Wert des Schalldruckpegels. Er ist die

wesentliche Grundgröße für die Pegelbestimmung nach dieser

Technischen Anleitung.

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Geräuschmessungen

TA Lärm

2.7 Mittelungspegel LAeq

Der Mittelungspegel LAeq ist der nach DIN 45641, Ausgabe

Juni 1990, aus dem zeitlichen Verlauf des Schalldruckpegels

oder mit Hilfe von Schallpegelmessern nach DIN EN 60804,

Ausgabe Mai 1994, gebildete zeitliche Mittelwert des

Schalldruckpegels.

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Geräuschmessungen

TA Lärm

2.8 Kurzzeitige Geräuschspitzen

Kurzzeitige Geräuschspitzen im Sinne dieser Technischen

Anleitung sind durch Einzelereignisse hervorgerufene

Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungs-

gemäßen Betriebsablauf auftreten.

Kurzzeitige Geräuschspitzen werden durch den

Maximalpegel LAFmax des Schalldruckpegels LAF(t)

beschrieben.

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Geräuschmessungen

TA Lärm

2.9 Taktmaximalpegel LAFT(t), Taktmaximal-Mittelungspegel LAFTeq

Der Taktmaximalpegel LAFT(t) ist der Maximalwert des Schalldruckpegels

LAF(t) während der zugehörigen Taktzeit T; die Taktzeit beträgt

5 Sekunden.

Der Taktmaximal-Mittelungspegl LAFTeq ist der nach DIN 45641, Ausgabe

Juni 1990, aus den Taktmaximalpegeln gebildete Mittelungspegel.

Er wird zur Beurteilung impulshaltiger Geräusche verwendet. Zu diesem

Zweck wird die Differenz LAFTeq – LAeq als Zuschlag für Impulshaltigkeit

definiert.

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Geräuschmessungen

TA Lärm

A.3.3.2 Messorte

Die Messungen werden in der Regel an den

maßgeblichen Immissionsorten nach Nummer A.1.3

durchgeführt. Zu den Messorten bei Ersatzmessungen

nach Nummer A.3.1 Abs. 2 siehe Nummer A.3.4.

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TA Lärm

A.3.4 Ersatzmessungen

A.3.4.1 Allgemeines

Die Geräuschimmissionen an den maßgeblichen Immissionsorten

können nach einem der folgenden Verfahren aus Ersatzmessungen

ermittelt werden:

a) Messungen an Ersatzimmissionsorten

b) Rundum-Messung

c) Schallleistungsmessungen von Einzelanlagen oder

Anlagengruppen

Geräuschmessungen

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Geräuschmessungen

TA Lärm

A.1.3 Maßgeblicher Immissionsort

Die maßgeblichen Immissionsorte nach Nummer 2.3 liegen

a) bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des

geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen

schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109, Ausgabe November 1989;

b) bei unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude

mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, an dem am stärksten

betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht

Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden;

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Geräuschmessungen

TA Lärm

A.1.3 Maßgeblicher Immissionsort

Die maßgeblichen Immissionsorte nach Nummer 2.3 liegen

c) bei mit der zu beurteilenden Anlage baulich verbundenen

schutzbedürftigen Räumen, bei Körperschallübertragung sowie bei

der Einwirkung tieffrequenter Geräusche in dem am stärksten

betroffenen schutzbedürftigen Raum.

Ergänzend gelten die Bestimmungen nach DIN 45645 - 1, Ausgabe

Juli 1996, Abschnitt 6.1 zu Ersatzmessorten sowie zur

Mikrofonaufstellung und Messdurchführung.

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Geräuschmessungen

TA Lärm

A.1.3 Maßgeblicher Immissionsort

Hinweis auf DIN 45645 - 1, Ausgabe Juli 1996, Abschnitt 6.1 Messort

Ersatzweise kann statt dessen neben dem Gebäude möglichst in Höhe

des Fensters des am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes

nach DIN 4109 gemessen werden, insbesondere, wenn die Bewohner

nicht informiert oder nicht gestört werden sollen. Dabei ist auf

ausreichenden Abstand von reflektierenden Flächen zu achten.

Anmerkung: …

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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 29

Geräuschmessungen

TA Lärm

A.1.3 Maßgeblicher Immissionsort

Hinweis auf DIN 45645 - 1, Ausgabe Juli 1996, Abschnitt 6.1 Messort

Besteht keine andere Möglichkeit, kann statt dessen bei Fassaden, die

der Quelle zugewandt sind, das Mikrofon in etwa 2 m Abstand von der

Fassade bei geschlossenen Fenstern angeordnet werden. Dann sind zur

Berücksichtigung der Reflexionen an der Fassade vom Messwert 3 dB

abzuziehen.

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Geräuschmessungen

TA Lärm

2.3 Maßgeblicher Immissionsort

Maßgeblicher Immissionsort ist der nach Nummer A.1.3 des

Anhangs zu ermittelnde Ort im Einwirkungsbereich der Anlage,

an dem eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte am

ehesten zu erwarten ist. Es ist derjenige Ort, für den die

Geräuschbeurteilung nach dieser Technischen Anleitung

vorgenommen wird.

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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 31

Geräuschmessungen

TA Lärm

2.3 Maßgeblicher Immissionsort

Wenn im Einwirkungsbereich der Anlage auf Grund der

Vorbelastung zu erwarten ist, dass die Immissionsrichtwerte nach

Nummer 6 an einem anderen Ort durch die Zusatzbelastung

überschritten werden, so ist auch der Ort, an dem die

Gesamtbelastung den maßgebenden Immissionsrichtwert nach

Nummer 6 am höchsten übersteigt, als zusätzlicher maßgeblicher

Immissionsort festzulegen.

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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 32

Geräuschmessungen

TA Lärm

2.4 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung; Fremdgeräusche

Vorbelastung ist die Belastung eines Ortes mit Geräusch-

immissionen von allen Anlagen, für die diese Technische

Anleitung gilt, ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden

Anlage.

Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag, der an einem

Immissionsort durch die zu beurteilende Anlage voraussichtlich

(bei geplanten Anlagen) oder tatsächlich (bei bestehenden

Anlagen) hervorgerufen wird.

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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 33

Geräuschmessungen

TA Lärm

2.4 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung; Fremdgeräusche

Gesamtbelastung im Sinne dieser Technischen Anleitung ist die

Belastung eines Immissionsortes, die von allen Anlagen

hervorgerufen wird, für die diese Technische Anleitung gilt.

Fremdgeräusche sind alle die Geräusche, die nicht von der zu

beurteilenden Anlage ausgehen.

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Geräuschmessungen

TA Lärm

A.3.3.3 Durchführung der Messungen

Für die Durchführung der Messungen sind die Bestimmungen der

DIN 45645-1, Ausgabe Juli 1996, Abschnitte 6.2 bis 6.5 zu

beachten. Ergänzend wird festgelegt:

Ist die Vorbelastung oder die Gesamtbelastung (Nummer 2.4) zu

ermitteln, ist bei der Festlegung von Zeit und Dauer der Messung

auf die Anlagen abzustellen, die wesentliche Beiträge liefern. Bei

Abständen ab 200 m sind die Messungen in der Regel bei Mitwind

durchzuführen. Für die Ermittlung der Zusatzbelastung durch

Messung gilt Satz 2 entsprechend. …

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 35

Geräuschmessungen

TA Lärm

A.3.3.3 Durchführung der Messungen

Bei der Bestimmung des Beurteilungspegels ist die

meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613-2,

Entwurf Ausgabe September 1997, Gleichung (6) zu

berücksichtigen.

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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 36

Geräuschmessungen

DIN 45645-1

6.2 Zeit und Dauer der Messungen

6.3 Fremdgeräusch

6.4 Wetterlage

6.5 Durchführung

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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 37

Geräuschmessungen

DIN 45645-1

6.2 Zeit und Dauer der Messungen

Zeit und Dauer der Messungen sind je nach Aufgabenstellung so zu

wählen, dass die Messregebnisse für die zu beurteilende

Geräuschimmission kennzeichnend sind.

Die Messdauer ist nach der Regelmäßigkeit des Pegelverlaufs zu

bestimmen. Bei Nutzungszyklen sollte sich die Messdauer für eine

Messung mindestens über einen oder mehrere typische Zyklen

erstrecken.

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 38

Geräuschmessungen

DIN 45645-1

6.3 Fremdgeräusch

Wirken auf einen Messort neben dem zu messenden Geräusch

Fremdgeräusche ein, so ist vorzugsweise in Pausen des

Fremdgeräusches zu messen oder in den Zeiten, in denen der Pegel der

Fremdgeräusche um mindestens 10 dB unter dem des zu beurteilenden

Geräusches liegt.

Kann der äquivalente Dauerschallpegel der Fremdgeräusche – z. B. in den

Pausen des zu messenden Geräusches – bestimmt werden und liegt

dieser Wert um Δ L = 3 dB bis 10 dB unter dem des Gesamtgeräusches,

so ist vom äquivalenten Dauerschallüpegel des Gesamtgeräusches die

Fremdgeräuschkorrektur K nach Gleichung (3) abzuziehen. …

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 39

Geräuschmessungen

DIN 45645-1

6.3 Fremdgeräusch

K = -10 log(1 – 1/100,1 Δ L/dB) dB (3)

Liegt der äquivalente Dauerschallpegel des Gesamtgeräusches

um weniger als Δ L = 3 dB über dem der Fremdgeräusche,

so ist an einem Ersatzort zu messen.

Bei der Messung ist darauf zu achten, dass die am Mikrofon

auftretenden Windgeräusche die Messergebnisse nicht beeinflussen;

siehe dazu Anhang A, Bild A.1.

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 40

Geräuschmessungen

DIN 45645-1

6.4 Wetterlage

Der Beurteilungspegel ist je nach Aufgabenstellung entweder für

schallausbreitungsgünstige Wetterlagen (z. B. Mitwind oder

Temperaturinversion) oder als Mittelwert über längere Zeiten zu

bestimmen.

Mitwind liegt vor, wenn der Wind von der Quelle in Richtung Messort in

einem Sektor bis zu ≤ 60

weht und wenn die Windgeschwindigkeit im

Bereich weitgehend ungestörter Windströmung (z. B. auf freiem Feld in

10 m Höhe bei mehr als 0,5 m/s liegt.

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 41

Geräuschmessungen

DIN 45645-1

6.4 Wetterlage …

Bei Windgeschwindigkeit unter 1 m/s in 10 m Höhe kann nachts,

insbesondere nach Sonnenuntergang und vor Sonnenaufgang, von

ausbreitungsgünstigen meteorologischen Bedingungen ausgegangen

werden.

Bei ungeeigneten Wetterbedingungen, wie stärkerem Regen, Schneefall,

größeren Windgeschwindigkeiten, gefrorenem oder schneebedecktem

Boden, sollten keine Schallpegelmessungen erfolgen.

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 42

Geräuschmessungen

DIN 45645-1

6.5 Durchführung

6.5.1 Messung mit Vorwissen

Messung mit Vorwissen heißt hier, dass der für die Messung

Verantwortliche schon vor der Messung über Informationen bezüglich der

wesentlichen Bedingungen der Messsituation verfügt; hierzu gehören die

Art und Anzahl der Geräuschquellen und deren üblicher zeitlicher Einsatz

sowie Fremdgeräusche u. ä.

Ist Vorwissen vorhanden, können nach bestimmten Kriterien ausgewählte

Messungen mit zum Teil erheblich verringertem Aufwand erfolgen.

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 43

Geräuschmessungen

DIN 45645-1

6.5 Durchführung

6.5.1 Messung mit Vorwissen

… Im einzelnen ist anzugeben welche Betriebsvorgänge bei regulärem

vollen Betrieb der Geräuschquelle immissionserheblich sind und welche

davon durch die Messungen erfasst worden sind.

… (Es folgen Hinweise zur Emissionsmessung.)

Bei ausreichendem Vorwissen und geringen Abständen von der Quelle

genügt häufig eine Messung bei regulärem bestimmungsgemäßem Betrieb

der Geräuschquelle.

… (Angaben des Betreibers sowie der Nachbarschaft können Ergebnis stützen.)

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Geräuschmessungen

DIN 45645-1

6.5 Durchführung

6.5.2 Messung ohne Vorwissen

Messung ohne Vorwissen heißt, dass der Betrieb der Geräuschquelle,

die Zeiten mit geringem Fremdgeräusch und die meteorologische

Situation im wesentlichen nicht bekannt und der Ermittlung nicht

zugänglich sind.

In diesem Fall können langfristige Immissionserhebungen erforderlich

werden, mit denen der Schwankungsbereich der Beurteilungspegel

bestimmt werden kann. Es ist zu ermtteln, ob Pegelschwankungen

emissions- und/oder wetterbedingt sind.

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 45

Geräuschmessungen

DIN 45645-1

6.5 Durchführung

6.5.2 Messung ohne Vorwissen

Außerdem ist zu prüfen, ob und in welcher Stärke Fremdgeräusche

zeitgleich mit dem zu messenden Geräusch auftreten. Die Richtlinie

VDI 3723 Blatt 1 und VDI 3723 Blatt 2 geben hierzu weiterführende

Angaben und enthalten entsprechende Beispiele.

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 46

Auswertung und Beurteilung

TA Lärm

A.3.3.4 Bestimmung des Beurteilungspegels

Der Beurteilungspegel ist nach Gleichung (G2) zu bestimmen.

(Gleichung (G2) siehe unter Nummer A.1.4)

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 47

Auswertung und Beurteilung

TA Lärm

A.1.4 Beurteilungspegel Lr

Der Beurteilungspegel wird in Anlehnung an DIN 45645 – 1, Ausgabe

Juli 1996, Gleichung (1) gebildet. Der Zu- oder Abschlag für bestimmte

Geräusche und Situationen entfällt. Zusätzlich ist die meteorologische

Korrektur nach DIN ISO 9613 – 2, Entwurf Ausgabe September 1997,

Gleichung (6) zu berücksichtigen.

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 48

Auswertung und Beurteilung

TA Lärm

A.1.4 Beurteilungspegel Lr

Treten während einer Beurteilungszeit unterschiedliche Emissionen auf

oder sind unterschiedliche Zuschläge für Ton- und Informationshaltigkeit,

Impulshaltigkeit oder Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit

erforderlich, so ist zur Ermittlung der Geräuschimmission während der

gesamten Beurteilungszeit diese in geeigneter Weise in Teilzeiten Tj

aufzuteilen, in denen die Emissionen im wesentlichen gleichartig und die

Zuschläge konstant sind. Eine solche Unterteilung ist z. B. bei zeitlich

abgrenzbarem unterschiedlichem Betrieb der Anlage erforderlich.

Der Beurteilungspegel wird dann nach Gleichung (G2) berechnet.

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 49

Auswertung und Beurteilung

TA Lärm

A.1.4 Beurteilungspegel Lr

N

1j

)KKKCL(1,0j

rr

j,Rj,Ij,Tmetj,Aeq10TT

1lg10L

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 50

Auswertung und Beurteilung

TA Lärm

A.1.4 Beurteilungspegel Lr

… mit

Tr gesamte Beurteilungszeit,

16 h tags; 1 h nachts

Tj Teilzeit j

N Zahl der gewählten Teilzeiten

LAeq, j Mittelungspegel während der Teilzeit Tj

Cmet meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613 - 2, Entwurf Ausgabe September 1997

KT,j Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit … in der Teilzeit j

KI,j Zuschlag für Impulshaltigkeit ... in der Teilzeit j

KR,j Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit … in der Teilzeit j

Der Beurteilungspegel wird für die Beurteilungszeiten tags und nachts getrennt

ermittelt.

N

1j

)KKKCL(1,0j

rr

j,Rj,Ij,Tmetj,Aeq10TT

1lg10L

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 51

Auswertung und Beurteilung

Cmet

DIN ISO 9613-2, Entwurf Ausgabe September 1997, enthält Hinweise zur

Berechnung von Cmet.

DIN ISO 9613-2 …

8. Meteorologische Korrektur (Cmet)

Die Auswirkungen der Witterungsbedingungen auf die Schallausbreitung

sind klein für kurze Abstände dp sowie für längere Abstände bei größeren

Höhen von Quelle und Aufpunkt.

N

1j

)KKKCL(1,0j

rr

j,Rj,Ij,Tmetj,Aeq10TT

1lg10L

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 52

Auswertung und Beurteilung

Cmet

Cmet = 0 wenn dp ≤ 10(hs + hr)

Cmet = C0[1 – 10(hs + hr)/dp] wenn dp > 10(hs + hr)

Dabei ist

hs die Höhe der Quelle in Metern;

hr die Höhe des Aufpunktes in Metern;

dp der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale

Bodenebene, in Metern;

C0 ein Faktor, in Dezibel, der von den örtlichen Wetterstatistiken für

Windgeschwindigkeit und –richtung sowie Temperaturgradienten abhängt.

N

1j

)KKKCL(1,0j

rr

j,Rj,Ij,Tmetj,Aeq10TT

1lg10L

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 53

Auswertung und Beurteilung

Cmet

Cmet = C0[1 – 10(hs + hr)/dp] wenn dp > 10(hs + hr)

hs = 3 m; hr = 3 m

C0 = 2 dB

hs = 15 m; hr = 5 m

dp Cmet dp Cmet

100 m 0,8 dB 100 m 0 dB

200 m 1,4 dB 200 m 0 dB

300 m 1,6dB 300 m 0,7 dB

400 m 1,7 dB 400 m 1,0 dB

500 m 1,76 dB 500 m 1,2 dB

C0: Die Witterungsbedingungen zur Bewertung von C0 können von den

örtlichen Behörden festgelegt werden.

C0: Kann zwischen 0 dB und + 5 dB liegen, Werte über + 2 dB treten nur in

Ausnahmen auf.

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 54

Auswertung und Beurteilung

TA Lärm

A.3.3.5 Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit

Treten in einem Geräusch während bestimmter Teilzeiten Tj

ein oder mehrere Töne hörbar hervor oder ist das Geräusch

informationshaltig, so beträgt der Zuschlasg für Ton- und

Informationshaltigkeit KT,j für diese Teilzeiten

je nach Auffälligkeit 3 dB oder 6 dB.

Die Tonhaltigkeit eines Geräusches kann auch messtechnisch

bestimmt werden (DIN 45681, Entwurf Ausgabe Mai 1992).

N

1j

)KKKCL(1,0j

rr

j,Rj,Ij,Tmetj,Aeq10TT

1lg10L

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 55

Auswertung und Beurteilung

TA Lärm

A.3.3.6 Zuschlag für Impulshaltigkeit

Enthält das zu beurteilende Geräusch während bestimmter

Teilzeiten Tj Impulse, so beträgt der Zuschlag KI,j für

Impulshaltigkeit für diese Teilzeiten:

KI,j = LAFTeq,j – LAeq,j (G6)

LAFTeq,j ist der Taktmaximal-Mittelungspegel nach Nummer 2.9.

N

1j

)KKKCL(1,0j

rr

j,Rj,Ij,Tmetj,Aeq10TT

1lg10L

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 56

Auswertung und Beurteilung

DIN 45645-1

4.2 Zuschläge

4.2.1 Impulszuschlag …

Der Impulszuschlag ist

KI = LAFTeq – LAeq.

Wenn diese Differenz nicht größer als 2 dB ist, kann auf den

Impulszuschlag verzichtet werden.

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 57

Auswertung und Beurteilung

TA Lärm

6.5 Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit

Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben d bis f bei der Ermittlung des

Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag zu

berücksichtigen:

1. an Werktagen 06.00 bis 07.00 Uhr,

20.00 bis 22.00 Uhr

2. an Sonn- und Feiertagen 06.00 bis 09.00 Uhr,

13.00 bis 15.00 Uhr,

20.00 bis 22.00 Uhr.

Der Zuschlag beträgt 6 dB.

Von der Berücksichtigung des Zuschlages kann abgesehen werden, soweit dies

wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes

vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist.

N

1j

)KKKCL(1,0j

rr

j,Rj,Ij,Tmetj,Aeq10TT

1lg10L

d) in allgemeinen Wohgebieten

und Kleinsiedlungsgebieten

e) in reinen Wohngebieten

f) in Kurgebieten, für Kranken-

häuser und Pflegeanstalten

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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 58

Auswertung und Beurteilung

TA Lärm

A.3.3.7 Maßgeblicher Wert des Beurteilungspegels

Der maßgebliche Wert des Beurteilungspegels wird nach

DIN 45645 – 1, Ausgabe Juli 1996, Abschnitt 7.2 bestimmt.

Bei der Festlegung von Zahl und Umfang der Messungen

sind die Vereinfachungen nach DIN 45645 – 1, Ausgabe

Juli 1996, Abschnitt 6.5.1 zu berücksichtigen.

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 59

Auswertung und Beurteilung

DIN 45645-1

7.2 Bestimmung des maßgebenden Wertes des Beurteilungspegels …

Wenn aus Vorwissen bekannt ist, dass die Spanne der Beurteilungspegel der zu

beurteilenden Geräuschimmission in der Kennzeichnungszeit kleiner als 3 dB ist, ist

das Ergebnis einer einmaligen Bestimmung der maßgebende Wert des

Beurteilungspegels.

3.3 Beurteilungspegel Lr, maßgebender Wert des Beuteilungspegels …

Der maßgebende Wert des Beurteilungspegels ist der Wert des Beurteilungspegels,

der zum Vergleich mit vorgegebenen Immissionswerten (z. B. Immissionsrichtwerte)

bestimmt wird.

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 60

Auswertung und Beurteilung

TA Lärm

6. Immissionsrichtwerte

6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden

Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen außerhalb von

Gebäuden

a) in Industriegebieten

70 dB(A)

b) in Gewerbegebieten

tags 65 dB(A)

nachts 50 dB(A)

c) in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten

tags 60 dB(A)

nachts 45 dB(A)

d) in allgemeinen Wohngebieten

tags 55 dB(A)

nachts 40 dB(A)

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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 61

Auswertung und Beurteilung

TA Lärm

6. Immissionsrichtwerte

6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden

e) in reinen Wohngebieten

tags 50 dB(A)

nachts 35 dB(A)

f) in Kurgebieten, für Krankenhaäuser und Pflegeanstalten

tags 45 dB(A)

nachts 35 dB(A).

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte

am Tage um nicht mehr als 30 dB(A)

und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.

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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 62

Auswertung und Beurteilung

TA Lärm

6. Immissionsrichtwerte

6.2 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte innerhalb von Gebäuden

Bei Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden oder bei Körperschall-

übertragung betragen die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel

für betriebsfremde schutzbedürftige Räume

nach DIN 4109, Ausgabe November 1989,

unabhängig von der Lage des Gebäudes in einem der in Nummer 6.1 unter

Buchstaben a bis f genannten Gebiete

tags 35 dB(A)

nachts 25 dB(A).

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte um nicht

mehr als 10 dB(A) überschreiten.

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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 63

Auswertung und Beurteilung

TA Lärm

6. Immissionsrichtwerte

6.3 Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse

Bei seltenen Ereignissen nach Nummer 7.2 betragen die Immissionsrichtwerte für

den Beurteilungspegel für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in Gebieten

nach Nummer 6.1 Buchstaben b bis f

tags 70 dB(A)

nachts 55 dB(A).

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte

in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstabe b am Tage

um nicht mehr als 25 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 15 dB(A),

in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f am Tage

um nicht mehr als 20 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB(A)

überschreiten.

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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 64

Auswertung und Beurteilung

TA Lärm

A.3.5 Messbericht

Die Geräuschimmissionsmessungen sind in einem Bericht

darzustellen, der die erforderlichen Angaben enthält, um die

Durchführung der Ermittlungen und die Darstellung der

Ergebnisse nachvollziehen sowie die Qualität der Ergebnisse

einschätzen zu können. Im Bericht ist insbesondere

anzugeben:

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 65

Bezeichnung der Anlage,

Antragsteller,

Auftraggeber,

Name der Institution und des verantwortlichen Bearbeiters,

Aufgabenstellung,

verwendetes Verfahren,

Lageplan,

Ort und Zeit der Messungen,

Schallausbreitungsbedingungen,

Messgeräte sowie Maßnahmen zur Sicherung einer ausreichenden Messsicherheit,

Betriebsweise und Auslastung der Anlage(n) während der Messungen,

Fremdgeräuschsituation während der Messungen, gegebenenfalls

Schallpegelkorrekturen,

Beurteilungspegel, Maximalpegel sowie die zugehörigen Bestimmungsgrößen,

Qualität der Ergebnisse,

gegebenenfalls erforderliche Angaben nach Nummer A.3.4 bei Ersatzmessungen.

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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 66

TA Lärm

6.9 Messabschlag bei Überwachungsmessungen

Wird bei der Überwachung der Einhaltung der maßgeblichen

Immissionsrichtwerte der Beurteilungspegel durch Messung nach den

Nummern A.1.6 oder A.3 des Anhangs ermittelt, so ist zum Vergleich

mit den Immissionsrichtwerten nach Nummer 6 ein um 3 dB(A)

verminderter Beurteilungspegel heranzuziehen.

Auswertung und Beurteilung

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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 67

Tieffrequente Geräusche

TA Lärm

7.3 Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche

Für Geräusche, die vorherrschende Energieanteile im Frequenzbereich

unter 90 Hz besitzen (tieffrequente Geräusche), ist die Frage, ob von ihnen

schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, im Einzelfall nach den örtlichen

Verhältnissen zu beurteilen. Schädliche Umwelteinwirkungen können

insbesondere auftreten, wenn bei deutlich wahrnehmbaren tieffrequenten

Geräuschen

in schutzbedürftigen Räumen bei geschlossenen Fenstern

die nach Nummer A.1.5 des Anhangs ermittelte

Differenz LCeq – LAeq

den Wert 20 dB überschreitet. Hinweise zur Ermittlung und Bewertung

tieffrequenter Geräusche enthält Nummer A.1.5 des Anhangs.

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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 68

Tieffrequente Geräusche

TA Lärm

A.1.5 Hinweise zur Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche

Tieffrequente Geräusche können z. B. durch folgende Schallquellen

verursacht werden:

langsam laufende Ventilatoren (z. B. bei Kühltürmen),

Auspuffanlagen langsam laufender Verbrennungsmotoren,

Brenner in Verbindung mit Feuerungsanlagen,

Motorenprüfstände,

Vakuumpumpen,

Rootsgebläse,

langsam laufende Siebe, Mühlen und Rinnen,

Kolbenkompressoren,

Auspacktrommeln.

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Rubrik

„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 69

Tieffrequente Geräusche

TA Lärm

A.1.5 Hinweise zur Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche

Bestimmte Anlagen leiten auch tieffrequente Wechselkräfte in den Baugrund

ein. Die dadurch erzeugten Schwingungen können als Körperschall in

schutzbedürftige Räume übertragen werden und dort tieffrequente

Geräusche verursachen.

Hinweise zur Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche enthält

DIN 45680, Ausgabe März 1997, und das zugehörige Beiblatt 1. Danach sind

schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu erwarten, wenn die in Beiblatt 1

genannten Anhaltswerte nicht überschritten werden.

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Tieffrequente Geräusche

DIN 45680

4.3 Messorte

Unabhängig von der Art der Schallübertragung (Luft- oder

Körperschall) wird das tieffrequente Geräusch innerhalb des

Gebäudes in dem am stärksten betroffenen Aufenthaltsraum

gemessen.

Es ist bei geschlossenen Fenstern und Türen und üblicher

Raumausstattung zu messen. Maßgeblicher Immissionsort ist die

Stelle höchster Belastung, an der sich Personen regelmäßig

aufhalten (siehe auch Anhang B). Der gewählte Mikrofonstandort ist

im Messbericht anzugeben. Bei Messorten in Wandnähe

(Sitzgelegenheiten, Betten) ist etwa 0,5 m vor der Wand zu messen.

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Praktische Hinweise zur Messdurchführung

(vor der Messung)

Informationen über die Quelle(n)

Informationen über den IO

Fremdgeräuschsituation

Wetter

Kartenmaterial

Dokumentationsmaterial (Schreibzeug, Diktiergerät)

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Praktische Hinweise zur Messdurchführung

(vor der Messung)

Tauglichkeit des SPM zur Erfüllung der Messaufgabe? (Messwertarten nach TA Lärm) Kalibrator Überprüfung der Batterien bzw. der Akkus des SPM und des Kalibrators Vorhandensein des Windschirmes am SPM Stativ für Messmikrofon bzw. SPM (sehr empfehlenswert)

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Praktische Hinweise zur Messdurchführung

Nützliche Zusatzfunktionen am SPM:

„Rückwärtslöschen“ (Pausenfunktion), beim Auftreten von Fremdgeräuschen

Speicherung des Zeitverlaufes des Schallpegels (setzt i. d. R. Auswertesoftware voraus)

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Praktische Hinweise zur Auswahl bzw. zur

Anschaffung von Schallmesstechnik

SPM der Klasse 1, eichfähig (Bauart geprüft durch PTB)

Messwertarten der TA Lärm

zeitgleiche Erfassung von LAeq, LAFTeq, LAFmax, LAF95 sowie LCeq und LCFmax

„Rückwärtslöschen“ (Pausenfunktion)

Ausdrucken der Messdaten bzw. Auslesen über PC

Mikrofonstativ mit Ausleger und Mikrofonverlängerungskabel

Kalibrator der Klasse 1, eichfähig (Bauart geprüft durch PTB), ist dem SPM zugeordnet

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Vorbereitung der Messung

Messdurchführung

Auswertung der Messergebnisse

Beurteilungspegel

Messbericht

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