Lärm...Lärm | Seite 128 | 23. Umweltschutzbericht 2009|2010 Lärm: Recht laut Der Schutz vor Lärm...

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Inhalt Lärm: Recht laut Lärminfo Mikrozensus 2007 Lärmkarte Steiermark Fluglärm Bauakustik: Schall- technische Güteprüfungen 2009/2010 im geförderten Wohnbau Lärm

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  • Inhalt

    Lärm: Recht laut

    Lärminfo

    Mikrozensus 2007

    Lärmkarte Steiermark

    Fluglärm

    Bauakustik: Schall- technische Güteprüfungen 2009/2010 im geförderten Wohnbau

    Lärm

  • Inhalt | Lärm

    | Seite 125

    | 23. Umweltschutzbericht 2009|2010

    Lärm ist weit mehr als ein Ärgernis . . . . . . . . . . . 126

    Noise is Much More Than a Nuisance . . . . . . . . . 127

    Lärm: Recht laut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128

    Umgebungslärmrichtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128

    Lärminfo. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129

    Mikrozensus 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130

    Lärmbelästigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130Hauptverursacher Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130Ballungszentren stärker belastet . . . . . . . . . . . . . . . 130

    Lärmkarte Steiermark . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131

    Fluglärm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133

    ISO 20906 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133Airpower 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133

    Bauakustik: Schalltechnische Güteprüfungen 2009/2010 im geförderten Wohnbau . . . . . . . . . 135

    AutorInnen:

    Fachabteilung 13A – Umwelt- und Anlagenrecht: Mag. Gerhard RuppFachabteilung 17C – Technische Umweltkontrolle: Günter Adler, Werner Dokter, DI. Jürgen Fauland, Heidemarie Proyer

    gesamtverantwortliche Kapitel-Kontaktperson: Ing. Christian Lammer, Fachabteilung 17C

    Bildquelle:Den AutorInnen wird für die freundliche Überlassung des Foto- und Grafikmaterials sowie deren Nutzungsrechten herzlich gedankt.

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  • Einleitung | Lärm

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    | 23. Umweltschutzbericht 2009|2010

    Lärm ist weit mehr als ein Ärgernis

    Schon Herbert v. Karajan wusste, dass “Lärm der hörbare Müll unserer Zivilisation ist“. Das Umwelt-problem Lärm ist kaum jemandem bewusst, und doch kann Lärm erschreckende Auswirkungen auf unsere Gesundheit und unser Wohlempfinden haben - nicht nur Gehörschäden, auch Unwohlsein, Konzentra-tionsstörungen und Schlafstörungen können die Folgen sein. Lärm ist die häufigste Berufskrankheit und neben dem Rauchen das zweitgrößte Risiko für Herzerkrankungen. Der Mensch begegnet dem Lärm heute praktisch in all seinen Lebenslagen. Da Lärm unmittelbar und sofort wirkt, ist er das vielleicht quälendste persönliche Umwelterlebnis. Repräsenta-tive Umfragen zeigen, dass sich fast 40 % der heimi-schen Bevölkerung durch Lärm gestört fühlt.

    Laute Musik wird vom Verursacher vielfach als Ver-gnügen und als Entspannung empfunden, von den Nachbarn oft als störend und belästigend – also als Lärm.

    Mit der Richtlinie über die Bewertung und Be-kämpfung von Umgebungslärm – der Umgebungs-lärmrichtlinie – hat die Europäische Union einen wichtigen Schritt zu einer umfassenden rechtli-chen Regelung von Lärm in der Umwelt gesetzt. Das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz setzt diese Richtlinie auf Bundesebene in österrei-chisches Recht um. Ergänzt wird dieses durch verschiedene landesgesetzliche Regelungen. Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist es, einerseits die Lärmbelastung der Bevölkerung nach objektiven Kriterien und einheitlichen Indizes in strategischen Umgebungslärmkarten zu erfassen und andererseits Aktionspläne zur Vermeidung und Verminderung von Lärm zu entwickeln. Dabei ist den zuständigen Behörden die Information der Bevölkerung über die lokale Lärmsituation und die Steigerung des persön-lichen Lärmbewusstseins besonders wichtig.

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  • Introduction | Noise

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    | 23. Umweltschutzbericht 2009|2010

    Noise is Much More Than a Nuisance

    Herbert v. Karajan already knew that “noise [is] the audible garbage of our civilisation.” Hardly anybody is aware of the environmental problem noise. Yet, noise can have a distressing effect on our health and our well-being – hearing disorders, illness, concen-tration- and sleeping disorders may result. Noise causes the most common occupational illness, and, next to smoking, poses the second most important risk for cardiac diseases. Nowadays, people are ex-posed to noise in practically all areas of life. Noise affects us directly and immediately, and, therefore, may very well be the most haunting environmental experience. Representative surveys show that al-most 40 % of our local population feels disturbed by noise.

    While those who enjoy loud music experience it as entertaining and relaxing, neighbours often find it disruptive and annoying – and consider it noise.

    By introducing regulations on the assessment and control of environmental noise – the Environmen-tal Noise Directive – the European Union took an important step towards a comprehensive judicial regulation of environmental noise. The Federal En-vironmental Noise Protection Law translates this directive into Austrian law. It is supplemented by various state legislations. For one thing, the Envi-ronmental Noise Directive applies objective criteria to the assessment of the population’s noise expo-sure, and records consistent indications in strategic environmental noise maps. Also, it serves to develop action plans for noise avoidance and reduction. The responsible authorities welcome information pro-vided by the population on the local noise situation and the increase in individual noise awareness.

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  • Lärm

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    | 23. Umweltschutzbericht 2009|2010

    Lärm: Recht laut

    Der Schutz vor Lärm ist in Österreich nicht einheit-lich gesetzlich geregelt. Vielmehr existiert eine Fülle an rechtlichen Regelungen, die der Lärmbekämpfung dienen. Generell wird Lärm jener Materie zuge- rechnet, von der er ausgeht: zB Lärm von Auto- bahnen dem Bund, Lärm von Landesstraßen den Ländern. Grob kann man also zwischen “Bundes-lärm“ und “Landeslärm“ unterscheiden, je nach der in der Bundesverfassung geregelten Kompetenzlage.

    In bestimmten Bereichen (zB Rasenmähen) steht auch den Gemeinden ein ortspolizeiliches Ver-ordnungsrecht zu. Europäische Rechtsakte bilden mittlerweile sehr oft die Grundlage für österreichi-sche Gesetze und Verordnungen. Im Hinblick auf die Lärmproblematik hat die Europäische Union zwei wesentliche Richtlinien erlassen: die Umgebungs-lärmrichtlinie und die Lärmrichtlinie.

    Umgebungslärmrichtlinie

    Die Umgebungslärmrichtlinie bildet die Grundlage für ein gemeinsames europäisches Konzept zur Be-kämpfung des Umgebungslärms. Vorgesehen ist die Erarbeitung von strategischen Lärmkarten zur Doku-mentation von Belastungsschwerpunkten an Haupt-verkehrsstraßen, an Haupteisenbahnstrecken und in Ballungsräumen. In einem zweiten Schritt sind ent-sprechende Aktionspläne mit geeigneten Maßnah-men zur Lärmreduktion auszuarbeiten. Die Richtlinie wurde durch das Bundes-Umgebungslärmschutzge-setz, die Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung sowie durch das Landes-Straßenumgebungslärm-schutzgesetz 2007, die Steiermärkische Umgebungs-lärmschutzverordnung und in diversen Materienge-setzen umgesetzt. Anzuführen sind hier etwa das Stmk. IPPC-Anlagen-Gesetz, das Seveso II-Betriebe Gesetz und das Stmk. Raumordnungsgesetz 2010.

    Nähere Informationen dazu finden Sie im Inter-net unter www.umgebungslaerm.at sowie unter www.umwelt.steiermark.at

    Die Europäische Lärmrichtlinie beinhaltet Mindest-vorschriften zum Schutz von Sicherheit und Ge-sundheit der ArbeitnehmerInnen vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen. Die Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) legt Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz fest und bestimmt Messungs-, Berechnungs- und Bewertungsmethoden.

    http://www.umgebungslaerm.athttp://www.umwelt.steiermark.ateinleitung.pdf

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    | 23. Umweltschutzbericht 2009|2010

    Lärminfo

    Im Wege der Arbeitssitzungen des “Forum Schall“ werden österreichweit aktuelle schalltechnische Probleme aus der Verwaltungspraxis diskutiert. Dies dient in weiterer Folge der Harmonisierung der schalltechnischen Bearbeitungen im Vollzug der in Österreich gültigen Gesetze. Als Schwerpunkte kön-nen die Belange der folgenden Rechtsmaterien wie zB Gewerbeordnung, Bauordnung, Mineral- und Roh-stoffgesetz, Widmungsverfahren, Umweltverträg-lichkeitsprüfungen sowie die Umgebungslärmrichtli-nie angesehen werden. Weitere Schwerpunktgebiete sind der Fachaustausch der Amtssachverständigen und die Erarbeitung von Richtlinien und Kommenta-ren zu aktuellen Themen der Schalltechnik sowie die Durchführung von Ringversuchen.

    Folgende aktuelle Publikationen wurden in den letzten Jahren aufgelegt:

    Lärmschutzrichtlinie für VeranstaltungenDie Lärmschutzrichtlinie für Veranstaltungen ist eine Neufassung der im Jahr 2000 veröffentlichten Richtlinie für Freiluftveranstaltungen und stellt eine fachliche Grundlage dar, um die Lärmimmissionen von Veranstaltungen beurteilen zu können. Sie kann für Planung und Genehmigung von Veranstaltungen herangezogen werden und dient als Entscheidungs-hilfe, um Standorte aus schalltechnischer Sicht zu bewerten und die zulässige Anzahl von Veranstal-tungen festzulegen. Der Geltungsbereich der Richt-linie wurde auf alle Veranstaltungsarten so zB auch für Motorsportereignisse ausgedehnt.

    Musterbestimmungen für ortspolizeiliche Ver-ordnungenDer Regelungsspielraum, der Gemeinden für die Festlegungen in den ortspolizeilichen Verordnungen zur Verfügung steht, ist im jeweiligen Landesrecht festgelegt. Als Hilfestellung für die Gemeinden wur-den von der Arbeitsgruppe “Forum Schall“ Muster-formulierungen ausgearbeitet, welche zur Definition der Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms herangezogen werden können.

    Praxisleitfaden GastgewerbeGaststätten und Lokale müssen in Österreich ge-mäß Gewerbeordnung und Baurecht behördlich ge-nehmigt werden. Planung und Genehmigung dieser Betriebsanlagen erfordern auch schalltechnisches Fachwissen von den Sachverständigen, die für die Behörde oder die antragstellende Seite tätig sind. Der Praxisleitfaden Gastgewerbe unterstützt alle am Verfahren Beteiligten bei akustischen Problem- und Fragestellungen. Die erforderlichen Unterlagen für einen Antrag werden ebenso erläutert wie Grund-lagen zu Bau- und Raumakustik, lüftungstechnische Anlagen, Gastgärten und Parkplatzlärm. Der Leit-faden unterstützt bei der Berechnung von Schall-emissionen, Rauminnenpegeln etc und enthält Vor-schläge für Maßnahmen zur Lärmreduktion.

    Abb 1 - Diese Abbildung zeigt das Cover des Praxisleit-fadens Gastgewerbe (Quelle: Lebensministerium, Forum Schall)

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    | 23. Umweltschutzbericht 2009|2010

    Mikrozensus 2007

    Die Mikrozensuserhebungen “Umweltbedingungen, Umweltverhalten“ der Statistik Austria werden seit 1970 in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Erhoben wird, in welchem Ausmaß Menschen in ihrem Wohnbereich von Lärm, Gerüchen, Staub, Ruß oder Elektrosmog beeinträchtigt sind.

    Lärmbelästigung

    Im Jahr 2007 fühlten sich 38,9 % der Österreicher-Innen in ihrer Wohnung durch Lärm belastet, im Jahr 2003 waren es dagegen “nur“ 29,1 %. Besonders stark ist dabei der Anteil der Bevölkerung gestiegen, der sich durch Lärm geringfügig oder mittel belästigt fühlt: von 19,7 % auf 28,5 %.

    Hauptverursacher Verkehr

    Absolut gesehen hat die Störung durch Lärm sowohl bei den Verkehrslärm- wie auch anderen Lärmquel-len zugenommen. Der Verkehr als Ursache für die Lärmstörung stellte im Jahr 2007 noch die größte Lärmquelle dar, im Vergleich zu 2003 ging seine Bedeutung aber erkennbar zurück. Die starke und sehr starke Störung durch Verkehrslärm hat sogar leicht abgenommen.

    Ballungszentren stärker belastet

    Die regionale Auswertung der Daten zeigt, dass ganz besonders in Ballungszentren eine höhere Belastung durch Lärm besteht. In Gemeinden mit mehr als 20.000 EinwohnerInnen gibt bereits jede/r zweite BewohnerIn an, durch Lärm gestört zu sein.

    Abb 2 - Störung durch Lärm in Österreich seit 1970. Die Lärmbelästigung hat wieder zugenommen.(Quelle: Statistik Austria, Umweltbundesamt)

    Abb 3 - Verkehrslärm und Lärm aus anderen Quellen (Quelle: Statistik Austria, Umweltbundesamt)

    Abb 4 - Übersichtskarte “Lärmbelastung nach Gebieten“ (Quelle: Statistik Austria)

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  • Lärm

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    | 23. Umweltschutzbericht 2009|2010

    Lärmkarte Steiermark

    Grundlage für die Erstellung der Straßen- verkehrslärmkarte sind die Vorgaben gemäß EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG sowie deren Umsetzung in Österreichisches Recht durch das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (Bundes-LärmG, BGBl I 60/2005) und der Steiermärkischen Umgebungslärmschutzverordnung (St-ULV, LGBl 50/2008).

    Hauptverursacher für Belastung durch Lärm in der Steiermark ist eindeutig der Straßenverkehr mit einem Anteil von 60 %, gefolgt vom Schienenverkehr mit rund 9 % und dem Flugverkehr mit rund 4 %.

    Für die erstellte Immissionskarte wurden alle maß-geblichen Straßenverkehrsschallquellen des Landes Steiermark mit seinen 16 Bezirken und 541 Gemein-den (ausgenommen die Stadt Graz) eingebunden und

    erfasst. Aus diesen Daten wurden die flächendecken-den Berechnungen der Lärmbelastung - getrennt für die Tageszeit (06:00 - 19:00 Uhr), Abendzeit (19:00 - 22:00 Uhr) und Nachtzeit (22:00 - 06:00 Uhr) durchgeführt.

    Auf einer Fläche von 16.391,93 km² sind

    Q ca 62.000 untergeordnete und 2.000 über- geordnete Straßen- und Straßenteilstücke,

    Q ca 650.000 Häuser und Gebäude, Q ca 64.000 Baulandausweisungen und Q mehr als 1 Mio Grundstücke

    berücksichtigt.

    Die Berechnung der spezifischen Schallpegel erfolg-te für die 541 Gemeinden mit dem Berechnungs-

    Abb 5 - Straßenverkehrs-Schallimmissionskarte Steiermark (Quelle: GIS Steiermark/FA17C)

    Straßenverkehrslärm Steiermark 2011Tag 06:00 Uhr - 19:00 Uhr

    0 25 5012,5 Kilometer

    Legende

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    www.umwelt.steiermark.at

    Dezibel

    Bezirksgrenze

    < 5 dB

    5-35 dB

    35-40 dB

    40-45 dB

    45-50 dB

    50-55 dB

    55-60 dB

    60-65 dB

    65-70 dB

    >70 dB

    Straßennetz Steiermark

    < Westen Osten >

    Nor

    den

    >

    Süden >

    Kartengrundlage: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Stabsstelle GIS;

    Datengrundlage: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 17C, Referat Schall-, Erschüttungs- und Lärmschutztechnik (SEL), Robert Knausz, e-mail: [email protected]

    Kartenerstel lung: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 17A, Heidemarie Proyer, e-mail: [email protected]

    Kartenstand: Juni 2011

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  • Lärm

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    | 23. Umweltschutzbericht 2009|2010

    programm CadnaA 4.0. bzw 4.1 unter Berück- sichtigung der Entfernung von der Schallquelle, der abschirmenden Wirkung von Gebäuden, von Geländeerhebungen, bekannten Lärmschutzwänden und vielen anderen für die Berechnung wesent-lichen Faktoren. Für alle übergeordneten Straßen, wie Autobahnen, Schnellstraßen, Bundes- und Landesstraßen liegen im GIS aktuelle Verkehrs- daten auf. Bei Gemeindestraßen und Wegen, für die keine Verkehrszählungen zur Verfügung standen, wurden eigene Zählungen (Kurgebiete) oder Ab-schätzung im Sinne der DIN 18 005, Teil 1 vom Juli 2002 (1987) vorgenommen.

    Die spezifischen Lärmimmissionen der Straßen gelten für eine relative Höhe von 4 m über dem jeweiligen Geländeniveau. Der Kartenraster beträgt 100 x 100 m.

    Die Ergebnisse sind in 5 dB-Klassen zusammen- gefasst und farblich abgestuft in der Karte dar- gestellt.

    Die Straßenverkehrslärmkarte ist als “Strategische Karte“ zu betrachten und dient zur anschaulichen Übersicht. Die unser Bundesland durchziehenden Hauptverkehrsadern heben sich deutlich hervor. Auffallend ist das enge Netz an Straßenverzweigun-gen in den stärker besiedelten Gebieten der Süd-, Ost und Weststeiermark. Deutlich geringer belastet ist die dünn besiedelte Obersteiermark mit den großen straßen- und verkehrsfreien Gebirgsbe- reichen. Ruhige Gebiete befinden sich vor allem in den höheren Bergregionen der Obersteiermark.

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  • Lärm

    | Seite 133

    | 23. Umweltschutzbericht 2009|2010

    Fluglärm

    Fluglärm ist störend und lästig. Er ist ein Teil des Preises, den eine hoch entwickelte Industriegesell-schaft für Mobilität und weltweiten Güteraustausch zahlen muss. 2004 wurde ein neues Fluglärmüber-wachungssystem mit zwei Messstationen am Flug-hafen Graz installiert. 2005 wurde eine zusätzliche mobile Station für den Einsatz in Graz angekauft. Für den Flughafen Zeltweg wurde im Jahr 2008 ein weiteres System angeschafft. Dieses ermöglicht, Schallereignisse mittels Radaranbindung einzelnen Flugbewegungen zuzuordnen. Die für die Aufzeich-nung notwendigen Radar- und Fluginformations- daten stellt die Austro Control für den Flughafen Graz zur Verfügung.

    ISO 20906

    Lärm in der Nähe von Flughäfen ist eine besondere Belastung für AnrainerInnen und die Umwelt. Vor allem nächtlicher Fluglärm kann krank machen, wie

    eine soeben veröffentlichte Studie im Auftrag des Deutschen Bundesumweltamtes belegt. Wie viel Lärm startende und landende Flugzeuge in der Nähe von Flughäfen verursachen, wird deshalb genau gemessen. Weltweiter Standard dafür ist die Internationale Norm ISO 20906.

    Airpower 2009

    Anlässlich der Airpower 2009 und im Zuge des Um-weltinformationsgesetzes wurden in den unmittelbar betroffenen Orten Zeltweg und Pausendorf mobile Fluglärmmessstationen aufgestellt. Zusätzlich wur-den zu diesen beiden Messpunkten auch Messungen während der Veranstaltung durchgeführt (MP1). Im Publikumsbereich, in einem Abstand von 350 m zu den Flugzeugen, konnten Spitzenpegel von bis zu 110,4 dB messtechnisch erfasst werden. Zusätzlich wurde auch der LAeq messtechnisch über die Zeit der einzelnen Flugvorführungen am MP1 erfasst.

    Abb 6 - Übersichtsplan der Messpunkte Zeltweg, Pausendorf und der Start-Landebahn (Quelle: Land Steiermark, FA17C)

    Übersichtsplan der Messpunkte Zeltweg, Pausendorf und der Start-Landebahn.

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  • Lärm

    | Seite 134

    | 23. Umweltschutzbericht 2009|2010

    Abb 7 - Fluggerät “C130 Hercules“ (Quelle: Bundesheer/Harald Minich)

    Abb 11 - Messtechnische Erfassung Fluglärm “C130 Hercules“ (Quelle: Land Steiermark, FA17C)

    C130 - Hercules

    103,3

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    70

    80

    90

    100

    110

    120

    8.0

    Hz

    12.5

    Hz

    20 H

    z

    31.5

    Hz

    50 H

    z

    80 H

    z

    125

    Hz

    200

    Hz

    315

    Hz

    500

    Hz

    800

    Hz

    1.25

    kHz

    2.0

    kHz

    3.15

    kHz

    5.0

    kHz

    8.0

    kHz

    12.5

    kHz

    20.0

    kHz

    dB

    Abb 9 - Fluggerät “Eurofighter Typhoon“ (Quelle: Bundes-heer/Harald Minich)

    Abb 13 - Messtechnische Erfassung Fluglärm “Eurofighter Typhoon“ (Quelle: Land Steiermark, FA17C)

    Eurofighter Thypoon

    109,5

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    70

    80

    90

    100

    110

    120

    8.0

    Hz

    12.5

    Hz

    20 H

    z

    31.5

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    50 H

    z

    80 H

    z

    125

    Hz

    200

    Hz

    315

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    800

    Hz

    1.25

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    3.15

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    5.0

    kHz

    8.0

    kHz

    12.5

    kHz

    20.0

    kHz

    dB

    Abb 8 - Fluggerät “Saab Gripen“ (Quelle: Bundesheer/Harald Minich)

    Abb 12 - Messtechnische Erfassung Fluglärm “Saab Gripen“ (Quelle: Land Steiermark, FA17C)

    SAAB Gripen

    109,1

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    70

    80

    90

    100

    110

    120

    8.0

    Hz

    12.5

    Hz

    20 H

    z

    31.5

    Hz

    50 H

    z

    80 H

    z

    125

    Hz

    200

    Hz

    315

    Hz

    500

    Hz

    800

    Hz

    1.25

    kHz

    2.0

    kHz

    3.15

    kHz

    5.0

    kHz

    8.0

    kHz

    12.5

    kHz

    20.0

    kHz

    dB

    Abb 10 - Fluggerät “F16 - Falcon“ (Quelle: Bundesheer/ Harald Minich)

    Abb 14 - Messtechnische Erfassung Fluglärm “F16 - Falcon“(Quelle: Land Steiermark, FA17C)

    F-16 Falcon

    110,4

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    70

    80

    90

    100

    110

    120

    8.0

    Hz

    12.5

    Hz

    20 H

    z

    31.5

    Hz

    50 H

    z

    80 H

    z

    125

    Hz

    200

    Hz

    315

    Hz

    500

    Hz

    800

    Hz

    1.25

    kHz

    2.0

    kHz

    3.15

    kHz

    5.0

    kHz

    8.0

    kHz

    12.5

    kHz

    20.0

    kHz

    dB

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  • Lärm

    | Seite 135

    | 23. Umweltschutzbericht 2009|2010

    Bauakustik: Schalltechnische Güteprüfungen 2009/2010 im geförderten Wohnbau

    In den Jahren 2009 und 2010 wurden 113 Bauvorha-ben im geförderten Wohnbau einer bauakustischen Überprüfung unterzogen. Insgesamt wurden 730 Einzelbauteilprüfungen durchgeführt.

    Der Anteil an Luftschallmessungen betrug ca 29 %, jener der Trittschallmessungen ca 71 %. Fallweise wurden auch Überprüfungen der Geräuschpegel von haustechnischen Anlagen durchgeführt. Schon seit einigen Jahren wird neben dem Frequenzbereich von 100 – 3.150 Hz auch der erweiterte Frequenzbereich von 50 – 5.000 Hz messtechnisch erfasst und aus-gewertet. Bei den im Jahr 2009 vom Referat Schall-, Er-schütterungs- und Lärmschutztechnik durchge- führten bauakustischen Überprüfungen kam es bei den Trittschallmessungen zu 91 % positiven Ergeb-nissen; bei den Luftschallmessungen lag man bei 95 % der Norm entsprechenden Messwerten. Im Jahr 2010 lagen die positiven Messergebnisse bei Trittschallmessungen ebenfalls bei 91 %, bei den Luftschallmessungen sogar bei 98 %.

    Die wenigen negativen Ergebnisse der Luftschall- und Trittschallmessungen sind größtenteils auf Ausfüh-rungsfehler bei der Verarbeitung zurückzuführen. Der Holzbau weist bei den bauakustischen Untersuchun-gen sehr gute Messergebnisse bei Luftschallmessun-gen auf. Schalltechnische Probleme bei Holzbauten zeigen sich aber beim Trittschall. Durch das geringe Gewicht der Deckenkonstruktionen bildet der untere Frequenzbereich von 100 Hz - 250 Hz einen akustischen Schwachpunkt. Zu einer zusätzlichen Verschlechterung des Trittschalls bei Holzdecken-konstruktionen kann es durch das in letzter Zeit sehr häufige Verlegen des Klebeparketts ohne Dehnfugen in den Türbereichen kommen.

    Das Referat für Schall-, Erschütterungs- und Lärm-schutztechnik bietet Beratung bei allfälligen Sanie-rungen an. So gelang es in allen Fällen, in denen das Messergebnis nicht den Anforderungen gemäß der Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen

    Trittschall Absolut in %

    Trittschalldämmung positiv 223 91,4

    Trittschalldämmung negativ 21 8,6

    Trittschall-Messungen gesamt 244 100

    Trittschall Absolut in %

    Trittschalldämmung positiv 252 92,0

    Trittschalldämmung negativ 22 8,0

    Trittschall-Messungen gesamt 274 100

    Luftschall Absolut in %

    Luftschalldämmung positiv 101 95,3

    Luftschalldämmung negativ 5 4,7

    Luftschall-Messungen gesamt 106 100

    Luftschall Absolut in %

    Luftschalldämmung positiv 104 98,1

    Luftschalldämmung negativ 2 1,9

    Luftschall-Messungen gesamt 106 100

    Bauvorhaben 2009 53

    Bauakustik-Messungen 350

    Bauvorhaben 2009 60

    Bauakustik-Messungen 380

    einleitung.pdf

  • Lärm

    | Seite 136

    | 23. Umweltschutzbericht 2009|2010

    Wohnbauförderungsgesetz entsprach, die aufgetre-tenen Mängel zu beheben und durch Nachmessun-gen zu dokumentieren.

    Es zeigt sich auch, dass einerseits die begleitende Kontrolle durch TechnikerInnen der A15, sowie die bauakustische Kontrolle der FA17C, einen wesent-lichen Faktor für die Aufrechterhaltung der bau-akustischen Qualität im geförderten Wohnbau des Landes Steiermark bildet.

    Statistik Bauakustischer Messungen seit 1995

    180187 186

    105

    114 117

    136

    145

    123

    196

    286

    278

    255

    223

    252

    37

    94 7 3 1 4

    5 39

    2125

    11

    21 2225

    54

    24 25 26 23

    4047

    32

    75

    120

    92

    122

    101 104

    4 4 2 0 0 0 0

    9

    0 26 7 5 5 2

    0

    20

    40

    60

    80

    100

    120

    140

    160

    180

    200

    220

    240

    260

    280

    300

    1995

    1996

    1997

    1999

    2000

    2001

    2002

    2003

    2004

    2005

    2006

    2007

    2008

    2009

    2010

    Ein

    zelm

    essu

    ng

    en

    Trittschall pos.

    Trittschall neg.

    Luftschall pos.

    Luftschall neg.

    Abb 15 - Grafische Darstellung der jährlich durchgeführten Messungen, unterteilt in Trittschall- und Luftschallmes-sungen mit positiven und negativen Messergebnissen.(Quelle: FA17C, Referat Schall-, Erschütterungs- und Lärmschutztechnik)

    einleitung.pdf

    InhaltLärm ist weit mehr als ein ÄrgernisNoise is Much More Than a NuisanceLärm: Recht lautUmgebungslärmrichtlinie

    LärminfoMikrozensus 2007LärmbelästigungHauptverursacher VerkehrBallungszentren stärker belastet

    Lärmkarte SteiermarkFluglärmISO 20906Airpower 2009

    Bauakustik: Schalltechnische Güteprüfungen 2009/2010 im geförderten Wohnbau

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