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HKM - Referat für Lehrerbildu ng 1 Reform des pädagogischen Vorbereitungsdienstes in Hessen Novellierung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG) und der Durchführungsverordnung (HLbGDV) Präsentation (Stand: 22.11.2011)

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HKM - Referat für Lehrerbildung 1

Reform des pädagogischen Vorbereitungsdienstes in Hessen

Novellierungdes Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG)und der Durchführungsverordnung (HLbGDV)

Präsentation

(Stand: 22.11.2011)

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• Einstellung für das Lehramt an Grundschulen erfolgt künftig fachbezogen.• Zahl der (bewerteten) Module wird auf 8 mit je 20 Zeitstunden Anwesenheitszeit

reduziert, davon finden 7 Module in den beiden Hauptsemestern und ein Modul im Prüfungssemester statt.

• Unterrichtspraxis liegt den Modulbewertungen im Wesentlichen zu Grunde. In jedem Modul finden zur Bewertung der Leistung der praktischen Unterrichtstätigkeit grundsätzlich 2 Unterrichtsbesuche statt.

• Ausbildungsveranstaltungen (nicht bewertet) haben für jede LiV einen Umfang von 160 Zeitstunden Anwesenheitszeit im Verlauf der gesamten pädagogischen Ausbildung.

• Gutachten der Schulleiterin oder des Schulleiters ist Teil der Bewertung des Ausbildungsstandes mit Gewichtung von 10% der Gesamtnote.

Vereinbarte Änderungen zur Reform des Vorbereitungsdienstes

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• Unterrichtsverpflichtung der Ausbilderinnen und Ausbilder (sog. Pflichtbeitrag) beträgt 6 Wochenstunden pro Ausbilderstelle.

• Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst:– Einführungsphase: 10 Wochenstunden Hospitationen oder angeleiteter

Unterricht,– Hauptsemester: Mindestens 2 Wochenstunden Hospitationen und 10-12

Wochenstunden eigenverantworteter Unterricht, der bis zu 4 Wochenstunden von einer Mentorin oder einem Mentor begleitet werden kann.

– Prüfungssemester: Mindestens 2 Wochenstunden Hospitationen und 6-8 Wochenstunden eigenverantworteter Unterricht, der bis zu 4 Wochenstunden von einer Mentorin oder einem Mentor begleitet werden kann.

– Anrechnung: Der eigenverantwortete Unterricht der LiV wird in den Hauptsemestern und im Prüfungssemester im Umfang von 8 Wochenstunden auf die Unterrichtsversorgung der Ausbildungschule angerechnet. In der Einführungsphase erfolgt keine Anrechnung.

Unterricht der Ausbilderinnen und Ausbilder sowie der LiV

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• Verkürzung auf eine Mindestdauer von 12 Monaten möglich, wenn ein Ausbildungsvorsprung nachgewiesen wird durch

– Eigenverantwortete Unterrichtstätigkeit vor Beginn der pädagogischen Ausbildung,

– Teile einer auf die Professionalität einer Lehrkraft ausgerichteten Ausbildung, die angerechnet werden können oder

– Hervorragende Leistungen während der pädagogischen Ausbildung.

• Sofortige Entlassung, wenn feststeht, dass die Zulassungsvoraussetzungen zur Zweiten Staatsprüfung oder zur Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern nicht mehr erfüllt werden können. Dies wird i. d. R. frühestens 12 Monate nach Beginn der pädagogischen Ausbildung möglich sein.

Verkürzung und vorzeitige Entlassung

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Ein-füh-

rungs-phase

1.Hauptsemester

Dauer des Vorbereitungsdienstes: 21 Monate

Einstellung:1.5. oder 1.11.

1.8. oder 1.2.Wechsel Schuljahr oder Schulhalbjahr

1.8. oder 1.2.Wechsel Schuljahr oder Schulhalbjahr

1.8. oder 1.2.Wechsel Schuljahr oder Schulhalbjahr

Eigenverantworteter Unterricht und HospitationenHosp.

2.Hauptsemester

Prüfungs-semester

Entlassung:31.1. oder 31.7.

Neue Struktur des pädagogischen Vorbereitungsdienstes

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Einf.-phase

1.Hauptsemester

2.Hauptsemester

Prüfungssemester

Fachdidaktik 1Modul A

Fachdidaktik 2Modul A

Fachdidaktik 1Modul B

Fachdidaktik 2Modul B

EBB(Modul)

LehramtsspezifischesModul A

DFB(Modul)

Pädagogische Facharbeit

Einfüh-rungs-veran-

staltung

Prüfungs-vorberei-

tung

&

Prüfung

Ausbildungsveranstaltung“Beratung und Reflexion der Berufsrolle“

Unterrichtsverpflichtung und weitere schulische Belange

SeminarspezifischeAusbildungsveranstaltung

Teile der Ausbildung (Organsationsmöglichkeit; andere Modelle denkbar)

Lehramts-spezifi-sches

Modul B

Ausbildungsveranstaltung “Mitgestaltung der

Selbstständigkeit von Schule“

SeminarspezifischeAusbildungsveranstaltung

SeminarspezifischeAusbildungsveranstaltung

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Bewertung der Leistung in der praktischen Unterrichtstätigkeit aufgrund

von zwei Unterrichtsbesuchen

Modulbewertung und Ausgleich

Modulbewertung

Bei Bewertung mit weniger als 5 Punktenin der praktischen Unterrichtstätigkeit kann auch die Modulbewertung nicht

5 Punkte oder höher sein.

Bewertung der mündlichen,schriftlichen und sonstige Leistungen

Modulprüfung(falls Modulbewertung unter 5 Pt.)

Lehrprobe (Planung, Durchführung, Erörterung)

Zeitpunkt: innerhalb von3 Monaten nach Nichtbestehen

Ausgleich, wenn Punktsummevon Modulbewertung und Modul-

prüfung 10 oder mehr Punktebeträgt.

Höchstens zwei Module können so ausgeglichen werden.

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Ausbildungsveranstaltungen

Ausbildungsveranstaltungen (nicht bewertet)

Gegebenenfalls beratende Unterrichtsbesuche

Folgende Ausbildungsveranstaltungen werden verpflichtend angeboten:• Einführungsveranstaltung in der Einführungsphase (Anwesenheitszeit: 50 Zeitstunden)• Ausbildungsveranstaltung „Beratung und Reflexion der Berufsrolle“ über die Gesamtdauer

des Vorbereitungsdienstes (Anwesenheitszeit: 30 Zeitstunden)• Ausbildungsveranstaltung zur Unterrichts- und Schulentwicklung mit dem Schwerpunkt

„Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule“ (Anwesenheitszeit: 20 Zeitstunden)• Weitere Ausbildungsveranstaltungen im Umfang von 60 Zeitstunden Anwesenheitszeit

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Bildung der Gesamtbewertung

Bewertung des Ausbildungsstandes60%

1. Prüfungslehrprobe(15%)

2. Prüfungslehrprobe(15%)

Mündliche Prüfung (10%)

Zweite Staatsprüfung40%

Fachdidaktik 1Modul A (5%)

Fachdidaktik 2Modul A (5%)

Lehramtsspz.Modul A (5%)

EBB: Erziehen, Beraten,

Betreuen (5%)

DFB: Diagnostizieren,

Fördern, Beurteilen (5%)

Gutachten der Schulleiterin

oder des Schulleiters

(10%)

Fachdidaktik 1Modul B (5%)

Fachdidaktik 2Modul B (5%)

Lehramtsspz.Modul B (5%)

Pädagogische Facharbeit

(10%)

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Fortbildung der Lehrkräfte

1. Die Fortbildungsverpflichtung bleibt bestehen.

2. Die Pflicht zum Sammeln von Fortbildungspunkten ist entfallen.

3. Die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen erfolgt in einem vereinfachten Verfahren durch das Amt für Lehrerbildung.

4. Die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung wird von den Lehrkräften künftig durch Vorlage des Qualifizierungsportfolios zum (freiwilligen) Jahresgespräch dokumentiert.

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