HMS_d_Ausbildungs-%20und%20Leistungsprofil_12_09_2012

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1 Die Lern- und Leistungsdokumentation Kauffrau/Kaufmann EFZ «Dienstleistung und Administration» im Rahmen der schulisch organisierten Grundbildung an Handelsmittelschulen (HMS) Ausgangslage Während der Ausbildung führt die lernende Person eine Lern- und Leistungsdokumentation (LLD). In der Verordnung des BBT über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann EFZ vom 26. September 2011 (Bildungsverordnung 2012) wird in den Artikeln 16 bis 18 der Einsatz der LLD im Betrieb, in der Schule und im überbetrieblichen Kurs (ÜK) geregelt. Die Ausbildungs- und Prüfungsbranchen definieren in ihren branchenspezifischen LLD die folgenden Elemente: 1. Erläuterungen zur Lern- und Leistungsdokumentation: Zielgruppe definieren; Sinn und Zweck sowie Handhabung der LLD erläutern. 2. Bildungsziele: Leistungsziele der betrieblichen Bildung konkretisieren und auf die anderen Lernorte (überbetriebliche Kurse, Berufsfachschule) abstimmen. 3. Planung und Kontrolle der betrieblichen Ausbildung: Instrumente erstellen, welche die Selbstreflexion der Lernenden unterstützen. 4. Arbeits- und Lernsituationen: «Erfahrungsnote betrieblicher Teil», Wegleitung und Instrumente bereitstellen. 5. Prozesseinheiten oder ÜK-Kompetenznachweise: «Erfahrungsnote betrieblicher Teil», Wegleitung und Instrumente bereitstellen. 6. Betriebliches Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung: Wegleitung und Instrumente bereitstellen. Die LLD der Ausbildungs- und Prüfungsbranche «Dienstleistung und Administration» ist die verbindliche Grundlage für die Ausbildung im Betrieb und in den überbetrieblichen Kursen. Sie unterstützt die Umsetzung des Bildungsplans, die Ausbildungsplanung und -kontrolle sowie das selbstständige Lernen im Betrieb. Die LLD ersetzt den bisherigen Modelllehrgang. Im Rahmen der betrieblich organisierten Grundbildung ist die Lern- und Leistungsdokumentation in der Schule nicht näher definiert. Lern- und Leistungsdokumentation im Rahmen der schulisch organisierten Grundbildung Die Richtlinien des BBT vom 26. November 2009 für die Organisation der Ausbildung und des Qualifikationsverfahrens an Handelsmittelschulen 1 sehen vor, dass in den integrierten Praxis- teilen (IPT) und in den Betriebspraktika eine Lern- und Leistungsdokumentation (LLD) eingesetzt wird. Die LLD wird von den an den HMS-Modellen 3i und 3+1 beteiligten Ausbildungs- und Prüfungsbranchen herausgegeben. Massgebend ist die Wegleitung der Schweizerischen Prüfungskommission für die kaufmännische Grundbildung (SPK). 1 Art. 2 Abs. 5 Bst. b

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Die Lern- und Leistungsdokumentation Kauffrau/Kaufmann EFZ «Dienstleistung und Administration» im Rahmen der schulisch organisierten Grundbildung an Handelsmittelschulen (HMS)

Ausgangslage

Während der Ausbildung führt die lernende Person eine Lern- und Leistungsdokumentation (LLD). In der Verordnung des BBT über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann EFZ vom 26. September 2011 (Bildungsverordnung 2012) wird in den Artikeln 16 bis 18 der Einsatz der LLD im Betrieb, in der Schule und im überbetrieblichen Kurs (ÜK) geregelt.

Die Ausbildungs- und Prüfungsbranchen definieren in ihren branchenspezifischen LLD die folgenden Elemente: 1. Erläuterungen zur Lern- und Leistungsdokumentation: Zielgruppe definieren;

Sinn und Zweck sowie Handhabung der LLD erläutern. 2. Bildungsziele: Leistungsziele der betrieblichen Bildung konkretisieren und auf die anderen

Lernorte (überbetriebliche Kurse, Berufsfachschule) abstimmen. 3. Planung und Kontrolle der betrieblichen Ausbildung: Instrumente erstellen, welche die

Selbstreflexion der Lernenden unterstützen. 4. Arbeits- und Lernsituationen: «Erfahrungsnote betrieblicher Teil», Wegleitung und Instrumente

bereitstellen. 5. Prozesseinheiten oder ÜK-Kompetenznachweise: «Erfahrungsnote betrieblicher

Teil», Wegleitung und Instrumente bereitstellen. 6. Betriebliches Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung: Wegleitung und Instrumente

bereitstellen.

Die LLD der Ausbildungs- und Prüfungsbranche «Dienstleistung und Administration» ist die verbindliche Grundlage für die Ausbildung im Betrieb und in den überbetrieblichen Kursen. Sie unterstützt die Umsetzung des Bildungsplans, die Ausbildungsplanung und -kontrolle sowie das selbstständige Lernen im Betrieb. Die LLD ersetzt den bisherigen Modelllehrgang.

Im Rahmen der betrieblich organisierten Grundbildung ist die Lern- und Leistungsdokumentation in der Schule nicht näher definiert.

Lern- und Leistungsdokumentation im Rahmen der schulisch organisierten Grundbildung

Die Richtlinien des BBT vom 26. November 2009 für die Organisation der Ausbildung und des Qualifikationsverfahrens an Handelsmittelschulen1 sehen vor, dass in den integrierten Praxis-teilen (IPT) und in den Betriebspraktika eine Lern- und Leistungsdokumentation (LLD) eingesetzt wird. Die LLD wird von den an den HMS-Modellen 3i und 3+1 beteiligten Ausbildungs- und Prüfungsbranchen herausgegeben. Massgebend ist die Wegleitung der Schweizerischen Prüfungskommission für die kaufmännische Grundbildung (SPK).

1 Art. 2 Abs. 5 Bst. b

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Übergangssituation bei der schulisch organisierten Grundbildung

Die Richtlinien des BBT vom 26. November 2009 für die Organisation der Ausbildung und des Qualifikationsverfahrens an Handelsmittelschulen sind als Anhang Bestandteil der Bildungs- verordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ und sind bis am 31. Dezember 2014 gültig. Diese Richtlinien und die Standardlehrpläne für die Bildung in beruflicher Praxis und den schulischen Unterricht an Handelsmittelschulen vom 28. Oktober 2009 gelten für alle Lernenden, die ihre Bildung als Kauffrau oder Kaufmann an einer HMS vor dem 1. Januar 2015 begonnen haben.

Für privatrechliche Handelsschulen gelten die Bestimmung der Bildungsverordnung 2012 (9. Abschnitt: Schulisch organisierte Grundbildung) und des Übergangsbildungsplans vom 26. September 2011 für privatrechtliche Handelsschulen der schulisch organisierten Grundbildung. Auf 2015 wird ein Bildungsplan für alle Anbieter der schulisch organisierten Grundbildung eingeführt.

Auswirkungen auf die Bildung in beruflicher Praxis an HMS

Um die Ausbildung in den Betrieben und in den überbetrieblichen Kursen während der oben beschriebenen Übergangsphase zu vereinfachen, können aufgrund der für die am HMS-Modell 3+1 beteiligten Ausbildungs- und Prüfungsbranchen geltenden Rahmenbedingungen des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) für das Langzeitpraktikum bereits die Instrumente der Bildungsverordnung 2012 zum Einsatz gelangen. Gestützt darauf und aufgrund der «Wegleitung für die Lern- und Leistungsdokumentation (LLD) für die Bildung in beruflicher Praxis an Handelsmittelschulen (HMS)» der Schweizerischen Prüfungskommission für die kaufmännische Grundbildung (SPK) gelten die folgenden Grundsätze:

− Die Ausbildung im Rahmen der IPT (Modelle 3i und Modell 3+1) erfolgt nach dem Standardlehrplan für die Bildung in beruflicher Praxis (SLP Praxis) an HMS.

− Für das Langzeitpraktikum (Modell 3+1) gilt die gleiche Lern- und Leistungsdokumentation wie für die betrieblich organisierte Grundbildung nach der Bildungsverordnung 2012, d.h. die Qualifikationselemente ALS und PE sind identisch, ebenso die zugrunde liegenden Leistungsziele der jeweiligen Branchen.

− Die mündliche Abschlussprüfung «Berufspraxis mündlich» entspricht derjenigen der betrieblich organisierten Grundbildung. Die schriftliche Prüfung «Berufspraxis schriftlich» wird grösstenteils identisch mit derjenigen der betrieblich organisierten Grundbildung sein. Die beiden am HMS-Modell 3+1 beteiligten Ausbildungs- und Prüfungsbranchen sorgen für valide Prüfungen auf der Grundlage der Leistungsziele des SLP Praxis für die IPT und derjenigen für das Langzeitpraktikum (Bildungsverordnung 2012).

LLD für das Langzeitpraktikum (Modell 3+1)

Die LLD der Ausbildungs- und Prüfungsbranche «Dienstleistung und Administration» für die betrieblich organisierte Grundbildung ist auch die verbindliche Grundlage für das Langzeitpraktikum der schulisch organisierten Grundbildung.

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In der LLD wird auf die wichtigsten Besonderheiten der Ausbildung im Betrieb und in den überbetrieblichen Kursen während des Langzeitpraktikums sowie des betrieblichen Teils des Qualifikationsverfahrens eingegangen. Daneben sind Zusatzinformationen und alle nötigen Formulare für Praktikant/innen und Praktikumsbetriebe auf der Website der IGKG Schweiz verfügbar2: www.igkg.ch > Bildungsverordnung 2012.

Diese LLD ist nicht für die Umsetzung im Rahmen der IPT konzipiert. Die Leistungsziele für das Langzeitpraktikum sind für private Handelsschulen und Handelsmittelschulen identisch. Die Hinweise in der LLD auf die IPT-Leistungsziele beziehen sich jedoch ausschliesslich auf den Übergangsbildungsplan vom 26. September 2011 für privatrechtliche Handelsschulen der schulisch organisierten Grundbildung. Für Handelsmittelschulen gelten bis Ende 2014 jedoch die IPT-Leistungsziele gemäss Ziffer 5.2 des SLP Praxis für HMS.

Die LLD für das Langzeitpraktikum wird im ersten überbetrieblichen Kurs eingeführt. Der erste Kurstag findet wenn möglich am Ende des letzten Schulsemesters vor dem Praktikumsbeginn statt.

LLD für die integrierten Praxisteile (IPT)

Die LLD für die IPT in der schulisch organisierten Grundbildung an Handelsmittelschulen werden aufgrund der Dokumente der Ausbildungs- und Prüfungsbranche «Dienstleistung und Administra-tion» in der HMS-Box des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung (EHB)3 durch die Schulen erstellt. Aufgrund der vielfältigen Umsetzungsvarianten ist es wichtig, dass die einzelnen HMS massgeschneiderte, auf ihre Schullehrpläne ausgerichtete LLD für ihre IPT erstellen können.

Für die Modelle 3i und 3+1 werden zudem für die Ausbildungs- und Prüfungsbranche «Dienst-leistung und Administration» gültige und in dieser Form zu verwendende Ausbildungs- und Leistungsprofile zur Dokumentation der in den IPT erworbenen Kompetenzen herausgegeben (Anhänge 1 bis 3, die Teile «Fachkompetenzen» und «Überfachliche Kompetenzen» sind dort beispielhaft ausgefüllt).

Die Lernenden dokumentieren im Ausbildungs- und Leistungsprofil: − in welchem Zeitraum welche IPT-Leistungsziele bearbeitet und abgeschlossen wurden; − welche IPT-Leistungsziele im Rahmen des IPT-Kompetenznachweises bewertet wurden; − ihre Einschätzung der Stärken im Bereich der Fachkompetenzen und der überfachlichen

Kompetenzen.

Das Ausbildungs- und Leistungsprofil wird in der Ausbildungs- und Prüfungsbranche «Dienst-leistung und Administration» im ersten ÜK besprochen (Modell 3+1) und dient neben der Information der Praktikumsbetriebe (Modell 3+1) den Prüfungsexpertinnen und -experten zur Vorbereitung der mündlichen Prüfung (Modelle 3i und 3+1).

Für die Ausbildungs- und Prüfungsbranche «Öffentliche Verwaltung/Administration publique» gelten branchenspezifische Instrumente.

IGKG Schweiz, August 2012

2 Vollständig ab Ende Oktober 2012 3 www.ehb-schweiz.ch > Zentrum für Berufsentwicklung > HMS-Box

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1 2 3 4 25% 50% 75% 100%

A1

A2 Lagerung

A3 Auslieferung

B1

B2 Gespräche

B3 Informationen/Daten

B4

C1

C2 Erfolgskontrollen durchführen

C3

C4

D2

E1

F2

F3

F4

G1

G2 Datensicherung

G3 Planung/Organisation

G4

G5

2.1

2.2

2.3

2.4

3.1

3.2

3.3

3.4

3.5

3.6

D Massnahmen des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit umsetzen

C Aufträge abwickeln

Einschätzung der Stärken

A Material bewirtschaften

Anfragen

Produkte/Dienstleistungen

Auftragsausführung

Abschlüsse/Kennzahlen

Erfolgskontrolle

Ausbildungs- und Leistungsprofil für die integrierten Praxisteile (IPT) im Schulunterricht

im Rahmen der schulisch organisierten Grundbildung an Handelsmittelschulen (Modell 3i)

Kauffrau/Kaufmann EFZ «Dienstleistung und Administration»

Reklamation

Produkte/Dienstleistungen

Beschaffung

B Kunden beraten

Lernende Person: Name/Vorname

Schule/Ort

männlich weiblich

1. Fachkompetenzen 1 Semester 2

Betreuende Person IPT: Name/Vorname

Geburtsdatum

Sozial- und Selbstkompetenzen

Ökologisches Bewusstsein

2 Je nach Ausbildungsmodell verteilt auf mindestens zwei Semester.

Kommunikationsfähigkeit

Teamfähigkeit

Umgangsformen

Lernfähigkeit

Leistungsbereitschaft

1 Gemäss Ziffer 5.2 des Standardlehrplan für die Bildung in beruflicher Praxis an Handelsmittelschulen (SLP Praxis).

Telefon Nr.

E-Mail betreuende Person

Marktbeobachtung

Methodenkompetenzen

Effizientes und systematisches Arbeiten

Vernetztes Denken und Handeln

Wirksames Präsentieren

E Aufgaben der Personaladministration ausführen

Ein- und Austritte

Erfolgreiches Beraten und Verhandeln

2. Überfachliche Kompetenzen

Bürologistik

Schriftstücke

Interne Kommunikation

G Administrative und organisatorische Tätigkeiten ausüben

F Finanzwirtschaftliche Prozesse ausführen

Kasse

IGKG Schweiz, August 2012 1/2

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Angaben zu Zeitpunkt (Semester), Form und Inhalt (Fachkompetenzen).

4. Produkte und Dienstleistung

Beschreiben Sie die wichtigsten Produkte und/oder Dienstleistungen aus der kaufmännischen Praxis, mit welchen Sie sich im Rahmen der

integrierten Praxisteile (IPT) im Schulunterricht hauptsächlich befasst haben. Orientieren Sie sich dabei an den Beschreibungen der

Handlungskompetenzen B4 und C4 "Produkte/Dienstleistungen".

3. IPT-Kompetenznachweise

5. Tätigkeiten

Stellen Sie diejenigen Tätigkeiten und Problemstellungen aus der kaufmännischen Praxis vor, mit welchen Sie sich im Rahmen der

integrierten Praxisteile (IPT) im Schulunterricht hauptsächlich befasst haben. Nutzen Sie dazu die Ergebnisse der regelmässigen

Selbstreflexion im Rahmen der IPT.

6. Gesprächssituationen

Stellen Sie diejenigen Tätigkeiten vor, mit welchen Sie sich im Rahmen der integrierten Praxisteile (IPT) im Schulunterricht hauptsächlich

befasst haben. Nutzen Sie dazu Ihre Einträge im Formular "Selbstreflexion".

Unterschrift IPT-Verantwortliche/r

Datum

Unterschrift lernende Person

IGKG Schweiz, August 2012 2/2

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1 2 3 4 25% 50% 75% 100%

A1

A2 Lagerung

B3 Informationen/Daten

F2

F3

F4

G1

2.1

2.2

2.3

2.4

3.1

3.2

3.3

3.4

3.5

3.6

Angaben zu Zeitpunkt (Semester), Form und Inhalt (Fachkompetenzen).

Dient als Beilage zum Ausbildungs- und Leistungsprofil D&A nach dem Langzeitpraktikum.

Ausbildungs- und Leistungsprofil für die integrierten Praxisteile (IPT) im Schulunterricht

im Rahmen der schulisch organisierten Grundbildung an Handelsmittelschulen (Modell 3+1)

Kauffrau/Kaufmann EFZ «Dienstleistung und Administration»

Beschaffung

B Kunden beraten

Einschätzung der Stärken

A Material bewirtschaften

Lernende Person: Name/Vorname

Schule/Ort

Betreuende Person IPT: Name/Vorname

Geburtsdatum

Kommunikationsfähigkeit

Ökologisches Bewusstsein

2 Je nach Ausbildungsmodell verteilt auf mindestens zwei Semester.

2. Überfachliche Kompetenzen

Methodenkompetenzen

Effizientes und systematisches Arbeiten

Vernetztes Denken und Handeln

Sozial- und Selbstkompetenzen

1 Gemäss Ziffer 5.2 des Standardlehrplan für die Bildung in beruflicher Praxis an Handelsmittelschulen (SLP Praxis). Bei Bedarf

können in den Rubriken 3 „IPT-Kompetenznachweis“ und 4 „Tätigkeiten“ Hinweise zu allenfalls weiteren im Rahmen der IPT

bearbeiteten Handlungskompetenzen gemacht werden.

Umgangsformen

Lernfähigkeit

Kasse

Abschlüsse/Kennzahlen

Erfolgskontrolle

Schriftstücke

G Administrative und organisatorische Tätigkeiten ausüben

F Finanzwirtschaftliche Prozesse ausführen

1. Fachkompetenzen 1

Semester 2

Telefon Nr.

E-Mail betreuende Person

Unterschrift lernende Person

Teamfähigkeit

Wirksames Präsentieren

männlich

Unterschrift IPT-Verantwortliche/r

weiblich

Stellen Sie diejenigen Tätigkeiten und Problemstellungen aus der kaufmännischen Praxis vor, mit welchen Sie sich im Rahmen

der integrierten Praxisteile (IPT) im Schulunterricht hauptsächlich befasst haben. Nutzen Sie dazu die Ergebnisse der

regelmässigen Selbstreflexion im Rahmen der IPT.

3. IPT-Kompetenznachweis

4. Tätigkeiten

Erfolgreiches Beraten und Verhandeln

Leistungsbereitschaft

Datum

IGKG Schweiz, August 2012 1/1

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09.04.1994 X

1 2 3 4 5 6

1.1.1.2 LZP ALS 2

1.1.1.3 LZP ALS 2

1.1.2.3 LZP

1.1.4.1 LZP

1.1.4.2 LZP

1.1.4.3 LZP

1.1.5.1 LZP

1.1.5.2 LZP

1.1.6.2 LZP

1.1.6.3 LZP

1.1.7.3 LZP ALS 1

1.1.7.4 LZP

1.1.7.6 LZP

1.1.8.1 LZP

1.1.8.2 LZP

1.1.8.3 LZP

1.1.8.4 LZP

2.1

2.2

2.3

2.4

3.1.

3.2

3.3

3.4

3.5

3.6

Pflicht

Pflicht

Wirksames Präsentieren

Methodenkompetenzen 25%

Brief- und Paketpost bearbeiten (K3)

Pflicht

Kenntnisse über die Wirtschaftsbranche anwenden (K2)

Kenntnisse über Produkte und Dienstleistungen anwenden (K3)

Pflicht

Pflicht

Produkte und Dienstleistungen der Mitbewerber erklären (K2)

Kenntnisse über den Betrieb anwenden (K2)

Pflicht

PflichtBüromaterial und Büroeinrichtungen beschaffen und verwalten (K3)

1 Es sind 8 betriebliche Pflicht-Leistungsziele und 4 Wahlpflicht-Leistungsziele zu bearbeiten.

Lernende/r:

Name/Vorname

Betrieb/Ort:

Berufsbildner/in:

Name/Vorname

Hans Muster

Kasse führen (K4)

Markt beschreiben (K2)

Marketinginstrumente einsetzen (K3)

www.test.ch

Test AG, 3000 Bern

Wahlpflicht

Wahlpflicht

Wahlpflicht

Wahlpflicht

Semester

Wahlpflicht

Telefon Nr. 031 311 31 31

Personalein- und -austritte bearbeiten (K3)

Marketingmassnahmen auswerten (K4)

Wahlpflicht

W

Nina Muster

Wahlpflicht

Wahlpflicht

Kunden beraten

Material/Waren lagern (K5)

Material/Waren ausliefern (K5)

Webseite:

Geburtsdatum: M

E-Mail

Berufsbildner/in:[email protected]

Material/Waren oder Dienstleistungen bewirtschaften

1. Fachkompetenzen1

Daten der Personaladministration bearbeiten (K3)

Aufgaben der Personaladministration ausführen

Massnahmen des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit umsetzen

PflichtKundeninformationen bearbeiten (K4)

Kenntnisse über die eigene Branche und den eigenen Betrieb einsetzen

Administrative und organisatorische Tätigkeiten ausüben

75% 100%

2. Überfachliche Kompetenzen

Sitzungen und Anlässe organisieren (K5)

50%

Bei der Erstellung von buchhalterischen Abschlüssen mitarbeiten (K3)

Einschätzung der Stärken

Wahlpflicht

Sozial- und Selbstkompetenzen

Umgangsformen

Lernfähigkeit

Erfolgreiches Beraten und Verhandeln

Effizientes und systematisches Arbeiten

Vernetztes Denken und Handeln

Leistungsbereitschaft

Kommunikationsfähigkeit

Teamfähigkeit

Ökologisches Bewusstsein

Ausbildungs- und Leistungsprofil im Rahmen der schulisch organisierten Grundbildung an privatrechtlichen

Handelsschulen und Handelsmittelschulen (Modell 3+1) nach dem Langzeitpraktikum

Kauffrau/Kaufmann EFZ «Dienstleistung und Administration»

Finanzwirtschaftliche Prozesse ausführen

IGKG Schweiz - August 2012 1/3

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7. Gesprächssituationen

Schildern Sie diejenigen beruflichen Situationen, in welchen Sie Ihre Kommunikationsfähigkeit einsetzen konnten. Beispielsweise typische

Kunden- und Beratungsgespräche mit internen oder externen Kunden. Nutzen Sie dazu Ihre Einträge im Formular "Selbstreflexion".

Titel PE

6. Tätigkeiten

Stellen Sie diejenigen Tätigkeiten vor, mit welchem Sie sich während Ihrem Langzeitpraktikum hauptsächlich befasst haben. Nutzen Sie dazu

Ihre Einträge im Formular "Selbstreflexion".

Beschreiben Sie die wichtigsten Produkte und/oder Dienstleistungen. Orientieren Sie sich dabei an den Vorgaben der Leistungsziele 1.1.8.1

"Kenntnisse über Produkte und Dienstleistungen anwenden" und 1.1.8.2 "Produkte und Dienstleistungen der Mitbewerber erkären".

5. Produkte und Dienstleistungen

Stellen Sie kurz und aussagekräftig Ihren Betrieb vor. Orientieren Sie sich an den Aspekten des Leistungsziels 1.1.8.3 "Kenntnisse über den

Betrieb anwenden".

3. Prozesseinheit

Beilage: Ausbildungs- und Leistungsprofil für die integrierten Praxisteile (IPT) im Schulunterricht.

4. Betrieb

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Unterschrift

Lernende/r

Unterschrift

Berufsbildner/in:

Datum:

Stempel Betrieb:

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