HÖHENENTWICKLUNG 1/500 FESTSETZUNGEN … · HÖHENENTWICKLUNG 1/500 LAGEPLAN 1/1.000 WOHNGEBIET IM...

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Am Kirchberg 121 121/1 121/2 122/3 975 973 122 976/1 976 971 325/1 971/3 313/3 72/3 975/1 313/4 311 311/6 311/5 312 312/5 312/6 72/2 312/4 42/19 74/8 42/9 42/10 76 77 76/2 75/2 74/9 74/3 74/10 80/2 80 123/3 92 91 93 89 90 94 95 97 96 Am Gehren 42/17 22 21 5 3 1 4 2 36 40 28a 4 2 1 28 26 23 25 30 32 2a o WA U+I+D 0.3 2 Wo WA 2 Wo WA 0,9 SD 28°-45° H max. = 12,75m 261 O M 20 kV Freileitung M2 mit Schutzzone IO-1 IO-2 IO-3 IO-4 IO-5 IO-6 8.00 8.00 ZEICHEN WA ZEICHEN 0,4 U+I+D 2 Wo MI ZEICHEN o ZEICHEN ZEICHEN ZEICHEN ZEICHEN ZEICHEN 0,9 H max. = 12,75m 28° - 45° DACHFORM (Satteldach mit Dachneigung);max. Gebäudehöhe SD ART DER NUTZUNG FESTSETZUNGEN ALLGEMEINES WOHNGEBIET MASZE D. BAULICHEN NUTZUNG GRUNDFLÄCHENZAHL GESCHOSSFLÄCHENZAHL ZAHL D. VOLLGESCHOSSE; HIER ERDGESCHOSS + AUSGEB. UG + DG MAX. 2 WOHNEINHEITEN JE GEBÄUDE ZULÄSSIG BAUWEISE OFFENE BAUWEISE BAUGRENZE FIRSTRICHTUNG VERKEHRSFLÄCHEN GEPLANTE STRASSEN SICHTDREIECK ÖFFENTLICHE GRÜNFLÄCHEN GRÜNFLÄCHEN ZU PFLANZENDE BÄUME ÖKOLOGISCHE FLÄCHEN SONSTIGES GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGSBEREICHES SONSTIGES BESTEHENDE GEBÄUDE HINWEISE BESTEHENDE GRENZE BESTEHENDE NEBENGEBÄUDE 474/2 TRAFOSTATION GEPLANTE GRENZE BESTEHENDE FLURNUMMER NORDPFEIL ABHOLSTELLE MÜLLTONNEN FASSADE MIT ÜBERSCHREITUNG BEURTEILUNGSPEGEL GEPLANTES GEBÄUDE MIT NUMMERN NACH SCHALLGUTACHTEN HÖHENLINIE / ABSTAND 1,0M MULDE ( ABLEITUNG HANGWASSER) IO-1 M STRASSE DG EG UG SYSTEMSCHNITT NORD-SÜD best. Gelände best. Gelände Gelände neu Gelände neu GRENZE BESTAND GRENZE BESTAND FFB FFB 10.00 3.20 3.20 1.20 5.10 25.05 6.65 22.90 DG EG UG FFB FFB 10.00 3.20 3.20 1.20 5.10 12.70 12.70 LAGEPLAN 1:1000 ds - architektur und stadtplanung SCHÖNFELDSTRAßE 1, 87700 MEMMINGEN BÖHEN HÖHENENTWICKLUNG 1/500 LAGEPLAN 1/1.000 WOHNGEBIET IM TAL 04.10.2018 05.06.2019 H/B = 420 / 594 (0.25m²) Allplan 2018 GEMEINDE LANDKREIS UNTERALLGÄU VERFAHRENS- VERLAUF INHALT VORENTWURF STÄDTEBAU ANSCHRIFT LAGE BAUGEBIET AM KIRCHBERG; 87736 BÖHEN FLURNUMMER 122 ENTWURF Aufstellungsbeschluss (§2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2018 Billigung des Vorentwurfes Die Billigung des Vorentwurfs in der Fassung vom 04.10.2018 erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates am 04.10.2018. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentl. Belange (§4 Abs. 1 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.10.2018 von dem Vorhaben unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert. Behandlung der Beiträge TöB und Abwägung Die Behandlung derBeiträge der TöB und deren Abwägung fanden am 06.06.2019 statt. Öffentliche Auslegung (§3 Abs. 2 BauGB) In der Zeit vom ........................2019 bis ........................2019 wurde der Entwurf in der Fassung vom 05.06.2019 öffentlich ausgelegt. Behandlung der vorgebrachten Äusserung und Abwägung Die Behandlung der vorgebrachten Äusserungen und Abwägung fanden am ........................2019 statt. Satzungsbeschluss (§10 Abs. 1BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates am ........................2019 über die Fassung vom ........................2019. Genehmigung (§10 Abs. 2BauGB) Der Bebauungsplan wurde dem Landratsamt Unterallgäu am ................2019 zur Genehmigung vorgelegt. Genehmigungsvermerk (§10 Abs. 2BauGB) Das Landratsamt Unterallgäu genehmigt mit Bescheid vom ..................... 2019 den Bebauungsplan. Mindelheim, den ........................2019 .......................................................... Ausfertigungsvermerk Der Textteil und der gezeichnete Teil bilden eine Einheit und stimmen mit dem Inhalt des Satzungsbeschlusses überein. Böhen, den ........................2019 .......................................................... Andreas Meer, Bürgermeister Bekanntmachung und In-Krafttreten (§10 Abs. 3BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am ........................2018 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist damit rechtswirksam. Er wird mit Begründung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Böhen, den ........................2019 .......................................................... Andreas Meer, Bürgermeister

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Am Kirchberg

121

121/1

121/2

122/3

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WA U+I+D

0.3

2 WoWA

2 WoWA

0,9

SD28°-45°H max. = 12,75m

261 OM

20 k

V F

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IO-1

IO-2

IO-3

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IO-5

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8.00 8.00

ZEICHEN

WA

ZEICHEN

0,4

U+I+D

2 WoMI

ZEICHEN

o

ZEICHEN

ZEICHEN

ZEICHEN

ZEICHEN

ZEICHEN

0,9

H max. = 12,75m28° - 45°

DACHFORM (Satteldach mit Dachneigung);max. Gebäudehöhe

SD

ART DER NUTZUNG

FESTSETZUNGEN

ALLGEMEINES WOHNGEBIET

MASZE D. BAULICHEN NUTZUNG

GRUNDFLÄCHENZAHL

GESCHOSSFLÄCHENZAHL

ZAHL D. VOLLGESCHOSSE; HIERERDGESCHOSS + AUSGEB. UG + DG

MAX. 2 WOHNEINHEITEN JE GEBÄUDE ZULÄSSIG

BAUWEISE

OFFENE BAUWEISE

BAUGRENZE

FIRSTRICHTUNG

VERKEHRSFLÄCHEN

GEPLANTE STRASSEN

SICHTDREIECK

ÖFFENTLICHE GRÜNFLÄCHEN

GRÜNFLÄCHEN

ZU PFLANZENDE BÄUME

ÖKOLOGISCHE FLÄCHEN

SONSTIGESGRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGSBEREICHES

SONSTIGES

BESTEHENDE GEBÄUDE

HINWEISE

BESTEHENDE GRENZE

BESTEHENDE NEBENGEBÄUDE

474/2

TRAFOSTATION

GEPLANTE GRENZE

BESTEHENDE FLURNUMMER

NORDPFEIL

ABHOLSTELLE MÜLLTONNEN

FASSADE MIT ÜBERSCHREITUNG BEURTEILUNGSPEGEL

GEPLANTES GEBÄUDE MIT NUMMERN NACH SCHALLGUTACHTEN

HÖHENLINIE / ABSTAND 1,0M

MULDE( ABLEITUNG HANGWASSER)

IO-1

M

STRASSE

DG

EG

UG

SYSTEMSCHNITT NORD-SÜD

best. Gelände

best. Gelände

Gelände neu

Gelände neu

GREN

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12.70

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LAGEPLAN 1:1000

ds - architektur und stadtplanungSCHÖNFELDSTRAßE 1, 87700 MEMMINGEN

BÖHEN

HÖHENENTWICKLUNG 1/500

LAGEPLAN 1/1.000

WOHNGEBIET IM TAL

04.10.201805.06.2019

H/B = 420 / 594 (0.25m²) Allplan 2018

GEMEINDE

LANDKREIS UNTERALLGÄU

VERFAHRENS-VERLAUF

INHALT

VORENTWURF

STÄDTEBAU

ANSCHRIFT

LAGE

BAUGEBIET

AM KIRCHBERG; 87736 BÖHENFLURNUMMER 122

ENTWURF

Aufstellungsbeschluss (§2 Abs. 1 BauGB)Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2018

Billigung des VorentwurfesDie Billigung des Vorentwurfs in der Fassung vom 04.10.2018 erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates am 04.10.2018.

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentl. Belange (§4 Abs. 1 BauGB)Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.10.2018 von dem Vorhaben unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert.

Behandlung der Beiträge TöB und AbwägungDie Behandlung derBeiträge der TöB und deren Abwägung fanden am 06.06.2019 statt.

Öffentliche Auslegung (§3 Abs. 2 BauGB)In der Zeit vom ........................2019 bis ........................2019 wurde der Entwurf in der Fassung vom 05.06.2019 öffentlich ausgelegt.

Behandlung der vorgebrachten Äusserung und AbwägungDie Behandlung der vorgebrachten Äusserungen und Abwägung fanden am ........................2019 statt.

Satzungsbeschluss (§10 Abs. 1BauGB)Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Sitzung des Gemeinderatesam ........................2019 über die Fassung vom ........................2019.

Genehmigung (§10 Abs. 2BauGB)Der Bebauungsplan wurde dem Landratsamt Unterallgäu am ................2019 zur Genehmigung vorgelegt.

Genehmigungsvermerk (§10 Abs. 2BauGB)Das Landratsamt Unterallgäu genehmigt mit Bescheid vom ..................... 2019 den Bebauungsplan.

Mindelheim, den ........................2019 ..........................................................

AusfertigungsvermerkDer Textteil und der gezeichnete Teil bilden eine Einheit und stimmen mit dem Inhaltdes Satzungsbeschlusses überein.

Böhen, den ........................2019 .......................................................... Andreas Meer, Bürgermeister

Bekanntmachung und In-Krafttreten (§10 Abs. 3BauGB)Der Satzungsbeschluss wurde am ........................2018 ortsüblich bekannt gemacht.Der Bebauungsplan ist damit rechtswirksam. Er wird mit Begründung zu jedermanns Einsichtbereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Böhen, den ........................2019 .......................................................... Andreas Meer, Bürgermeister