Höri Woche KW16

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Jahrgang 15 Nr. 16 Freitag, den 17. April 2015 Die Jugendmusikschule „Höri“ präsentiert ein Konzert mit Preisverleihung am Montag, den 20. April 2015 - 18.30 Uhr im Rathaus Öhningen Eintritt frei Es musizieren Schüler und Lehrer aus den Klassen Gitarre + Klavier Elmar Amann Gesang Dagmar Hein Akkordeon + Klavier Karin Berger Klavier Josef Weimert Saxophon Volker Wagner Klarinette Wolfgang Smith Blechblasinstrumente Markus Müller

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Höri Woche KW16

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  • Jahrgang 15Nr. 16

    Freitag, den 17. April 2015

    Die Jugendmusikschule Hri prsentiert ein

    Konzert mit Preisverleihung am Montag, den 20. April 2015 - 18.30 Uhr

    im Rathaus hningen

    Eintritt frei

    Es musizieren Schler und Lehrer aus den Klassen

    Gitarre + Klavier Elmar AmannGesang Dagmar HeinAkkordeon + Klavier Karin BergerKlavier Josef WeimertSaxophon Volker WagnerKlarinette Wolfgang SmithBlechblasinstrumente Markus Mller

  • Hri-Woche

    Freitag, den 17. April 2015 2

    Samstag, 18.04.2015 Schefel-Apotheke Radolfzell Tel.: 07732 - 97 12 70 Alemannenstr. 5, 78315 Radolfzell am Bodensee Sonntag, 19.04.2015 Christophorus-Apotheke Engen Tel.: 07733 - 88 86 Bahnhofstr. 3, 78234 Engen, Hegau Flora-Apotheke Radolfzell Tel.: 07732 - 97 19 91 Brhlstr. 2, 78315 Radolfzell am Bodensee Montag, 20.04.2015 Apotheke am Berliner Platz Singen Tel.: 07731 - 9 33 40 berlinger Str. 4, 78224 SingenDienstag, 21.04.2015 Central-Apotheke Singen Tel.: 07731 - 6 43 17 Hegaustr. 26, 78224 Singen Mittwoch, 22.04.2015 Apotheke Sauter Tel.: 07731 - 6 30 35 Ekkehardstr. 18, 78224 Donnerstag, 23.04.2015 Marien-Apotheke Singen Tel.: 07731 - 2 13 70 Rielasinger Str. 172, 78224 SingenFreitag, 24.04.2015 Hri-Apotheke hningen-Wangen Tel.: 07735 - 31 97 Hauptstr. 53, 78337 hningen (Wangen) Wasmuth-Apotheke Mhlhausen Tel.: 07733 - 51 52 Schlostr. 40, 78259 Mhlhausen-Ehingen (Mhlhausen)

    MOOS Bereitstellung der Gefe ab 6.00 Uhr Montag, 20.04. Biomll Montag, 27.04. Biomll, Gelber Sack Montag, 04.05. Biomll Dienstag, 05.05. Restmll Freitag, 08.05. Papier Montag, 11.05. Biomll

    fnungszeiten Wertstofhof Moos: Jeden Samstag von 9:00 11:30 Uhr Container fr Grnmll, Altmetalle, Bau-schutt, Elektrokleingerte und Windeln

    Gaienhofen Bereitstellung der Gefe ab 06.00 Uhr Dienstag, 21.04.15 Biomll Mittwoch, 22.04.15 Blaue Tonne + Altholzabfuhr Donnerstag, 23.04.15 Sperrmll Dienstag, 28.04.15 Biomll + Restmll Montag, 04.05.15 Gelber Sack Dienstag, 05.05.15 Biomll Dienstag, 12.05.15 Biomllabfuhr fnungszeiten Wertstofhof Gaienhofen Die nchsten Termine sind: 18.04./25.04./09.05.2015 jeweils 10.00 14.00 Uhr gefnet

    hningen Bereitstellung der Gefe ab 6.00 Uhr Dienstag, 21.04.2015 Biomll Dienstag, 28.04.2015 Restmll Mittwoch, 29.04.2015 Blaue Tonne Mittwoch, 29.04.2015 Altholz Donnerstag, 30.04.2015 Sperrmll Montag, 04.05.2015 Gelber Sack fnungszeiten Wertstofhof hningen samstags, 14-tgig von 10.00-12.00 Uhr nchste Termine: 25.04.2015/09.05.2015 donnerstags, 14-tgig von 16.00-17.00 Uhr nchste Termine: 30.04.2015/28.05.2015

    Gemeindeverwaltungen:MoosZentrale 07732/99 96 -0Fax 07732/99 96 20E-mail-Adresse [email protected] Moos 07732/99 96 - 17Bauhof 07732/94 08 04oder 0171/6 44 37 89Wassermeister 0175/4 31 80 29Bootshafen Moos 07732/5 21 80Bootshafen Iznang 07732/5 44 81oder 0171/3 24 62 45Kindergarten Moos 07732/99 96 80Kindergarten Bankholzen 07732/5 36 89Kath. Pfarramt, Weiler 07732/43 20Ev. Pfarramt, Bhringen 07732/26 98Klranlage Moos 07732/94 69 20

    Hilfe von Haus zu Hause 07735/919012

    GaienhofenZentrale 07735/8 18 - 0Fax 07735/8 18 - 18E-mail-Adresse [email protected] und Gstebro 8 18 - 23Gemeindevollzugsdienst 818 - 29Hri-Museum 44 09 49Bauhof 9 19 58 48 oder 0171/3042735Wassermeister 91 99 00oder 0171/3 04 27 35Klranlage 9 19 58 72oder 0171/7 68 13 46 + 0171/7 68 13 47Kindergarten Horn 29 88Kath. Pfarramt, Horn 20 34Ev. Pfarramt 20 74Campingplatz Horn 6 85Hafenmeister GaienhofenHerr Stier: 0171/6 54 51 73Hafenmeisterin Horn Frau Moser 0170/5751267Hafenmeister HemmenhofenHerr Leiber 0175 5857219Haus Frohes Alter, Horn 38 76wchentlicher Seniorentref donnerstags ab 14.00 UhrHilfe von Haus zu HausNachbarschaftshilfe Gaienhofen e.V. 91 90 12Sozialstation Radolfzell-Hri e.V.Gaienhofen, Ludwig-Finckh-Weg 8 440958Sprechzeiten: Mo + Do 11.00 bis 12.30 UhrSeeheim Hri Gesellschaft fr Lebensqualitt im Alter mbH 07735/937720

    hningenZentrale 07735/8 19 - 0E-mail-Adresse [email protected] 07735/8 19 - 30Tourist-Information 8 19 - 20Bauhof 81940Wassermeister 0160/90 54 43 72Ortsverwaltung Wangen 7 21Ortsverwaltung Schienen 819 - 60Kindergarten hningen 32 44Kindergarten Schienen 36 39Kindergarten Wangen 34 13Kath. Pfarramt 07735/7 58 20 21

    Ev. Pfarramt 20 74Campingplatz Wangen 91 96 75Hristrandhalle Wangen 34 90

    Gemeinde-Verwaltungsverband HriTelefon Tel. 8 18 - 8

    Sekretariat Musikschule Tel. 8 18 - 41Steuern und Abgaben Tel. 8 18 - 43Gemeindekasse Tel. 8 18 - 45

    rztlicher NotdienstRettungsleitstelle, Rettungsdienst und Krankentransport Tel. 112rztlicher Notfalldienst unter der Woche und an Wochenenden und Feiertagen Tel. 01805/19292-350Kinder-Notfallpraxis Singen Tel. 01805/19292 350Zahnrztliche Notrufnummer 0180/3222555-25Krankenhaus Singen Tel. 07731/89 -0Krankenhaus Radolfzell Tel. 07732/88 -1Sozialstation Radolfzell-Hri e.V. (Hauskrankenplege, Familienplege)Frau Wegmann, Tel. 07732/97 19 71DRK - Ambulanter Plegedienst - Hauswirtschaft Tel. 07732/9 46 01 63Hospizverein Radolfzell, Hri,Stockach und Umgebung Tel. 07732/5 24 96berfall, Unfall Tel. 1 10See-Apotheke, Gaienhofen Tel. 07735/7 06Hri-Apotheke, Wangen Tel. 07735/31 97INVITA - Husliche KrankenplegeStephanie Milotta 07732/972901Elternkreis drogengefhrdeter und drogenabhngiger Jugendlicher Tel. 07732/52814Tierrettung Radolfzell24-Std.-Notrufnummer 0160 5187715

    ForstmterKreisforstamt Landratsamt Konstanz, Waldstr. 32, 78315 Radolfzell, Tel.: 07531/8002126, Forstreviere der Hri Revierleiter G. Lupberger Tel. 07531 800-3551, [email protected]. Ehrminger, Tel. 07531 800-3506Wespennotdienst 24-St.-Notrufnummer 0172 1768066

    TelefonseelsorgeEv. (gebhrenfrei), Tel. 0800/111 0 111Kath. (gebhrenfrei), Tel. 0800/111 0 222

    FeuerwehrFunkzentrale 1 12Feuerwehrkommandant MoosKarl Wolf 07732 9595250Feuerwehrkommandant Gaienhofen,Jrgen Graf Tel. 0175/5 36 37 51

    PolizeiNotruf 1 10Polizeiposten Gaienhofen-Horn Tel. 07735/9 71 00Polizeirevier Radolfzell Tel. 07732/950660

    Elektrizittswerk des Kantons Schafhausen AG

    Verwaltung Schafhausen 0041/52/6 33 55 55Zweigstelle Worblingen Tel. 07731/1 47 66 - 0 Fax: 07731/1 47 66 - 10Strungsdienst: 0041/52/6 24 43 33

    Zolldienststellehningen Tel. 44 05 66 Fax 44 01 47

    SchulenMoosGrundschule Tel. 97 90 06Hannah-Arendt-Schule Tel. 92 27 -0GaienhofenHermann-Hesse-SchuleHauptschule mit Werksrealschule Tel. 9 19 19 16Grundschule Horn Tel. 20 36Ev. Internatsschule Tel. 81 20hningenGrund- und Hauptschule mit Werksrealschule Tel. 93 99 -16

    Familien- und Dorfhilfe hningenEinsatzleitung: Frau Jutta Gold Tel. 07731/79 55 04NachbarschaftshilfeEinsatzleitung: Frau Neureither Tel. 3944

    Bevollmchtigter Schornsteinfeger fr Gaienhofen und hningen

    Peter Krattenmacher Tel.: 07735/44 05 72oder 0174/3 30 49 90

    Bevollmchtigter Schornsteinfeger Moos

    Jrg Dittus Tel. 07704/358230- Moos, Bankholzen, Weiler, Bettnang, Iznang OberdorfPeter Krattenmacher Tel.: 07735/44 05 72- Iznang Unterdorf oder 0174/3 30 49 90

    NOTRUFE/ BEREITSCHAFTSDIENSTE/ WICHTIGE RUFNUMMERN

  • Hri-Woche

    Freitag, den 17. April 2015 3

    Stromabschaltung in BankholzenWegen Arbeiten an den Versorgungsanla-gen muss die EKS die Stromlieferung kurz-zeitig unterbrechen. Die Abschaltung er-folgt am: Dienstag, den 21. April 2015 in der Zeit von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Betrofen von der Abschaltung ist der gesamte Orts-teil Bankholzen.

    Wir bitten dies zu beachten!

    Ihre Gemeindeverwaltung

    Neuer Dalben in der Hafeneinfahrt Moos Am vergangenen Donnerstag wurde in der Hafeneinfahrt Moos ein neuer Dalben ge-setzt. Er dient zur besseren Kennzeichnung der Hafeneinfahrt, vor allem nachts.

    Hri-Blle im Kochstudio des Landes Baden-Wrttemberg anlsslich der Slow Food Mes-se in Stuttgart

    Am vergangenen Samstag fand am Spt-nachmittag eine kulinarische Prsentation der Hri-Blle im Kochstudio des Landes Ba-den-Wrttemberg auf der Slow Food Messe in Stuttgart statt. Begrt durch Herrn Wir-sig vom Ministerium prsentierten anschlie-end Hubert Neidhart mit seinem Team, Michael Baldenhofer von der Stabstelle der Regionalentwicklung Landkreis Konstanz, Claudia Bochinger und Gerald Hauser von Slow Food Bodensee, Markus Bruderhofer von Delikat Essen Gottmadingen sowie Br-germeister Kessler Moos im allgemeinen und die Hri-Blle im Besonderen. Herz-lichen Dank an dieser Stelle an alle die an diesem Event beteiligt und sich engagiert haben. Insgesamt war es eine gelungene Veranstaltung, bei der zahlreiche Gste der Slow Food Messe einerseits auf die Blle an-dererseits auch auf Moos als Ferienort auf-merksam gemacht werden konnten.

    Gutscheinbuch fr Konstanz & Umgebung Das Schlemmergut-scheinbuch beinhal-tet 74 Gutscheine aus Gastronomie, Freizeit und Wellness. Es ist bis 1.12.2015 gltig und kostet 17,95 . Nur noch wenige Gutscheinb-cher sind in der Tourist-Information Moos, Boh-linger Str. 18, erhltlich.

    Brgerwerkstatt Tourismus, Gewerbe, Wohnen, Kultur Liebe Brgerwerkstttler, unser nchstes Trefen indet am

    Montag 20.04.2015 19:00 Uhr im Rathaus Moos statt.

    Thema wird sein, das weitere Vorgehen/Pla-nung des Themenweges. Interessierte Mitbrger sind herzlich einge-laden. Kontakt: Gnter Hll, Tel: 07732/950025, [email protected]

    Geburtstagsjubilar 22. April Herr Ottmar Stofel, 81 Jahre Moos-Bankholzen Wir gratulieren recht herzlich und wnschen alles Gute, vor allem Ge-sundheit fr das kommende Lebens-jahr.

  • Hri-Woche

    Freitag, den 17. April 2015 4

    Die persnliche und unab-hngige Energieberatung der Energieagentur gemeinntzi-ge GmbH im Kreis Konstanz Bei der Erstberatung werden Fragen zum energetischen Sanieren bzw. energieei-zienten Bauen geklrt. Themen sind dabei u.a.: Baulicher Wrmeschutz Eiziente Anlagen zur Wrmeerzeu-

    gung und -verteilung, konventionell, regenerativ, Methoden zur Optimie-rung.

    Information zu den neuen Bedingun-gen des in Baden-Wrttemberg gel-tenden Erneuerbare-Wrme-Gesetz (EWrmeG), die voraussichtlich Mitte 2014 deutlich verschrft werden (be-trif knftige Heizungserneuerun-gen).

    Ermittlung der Jahresarbeitszahl von Luft-Wrmepumpen nach den Regeln des abgeschlossenen Wrmepumpen-Checks.

    Sinnvoller Einsatz erneuerbarer Energi-en im Wohnbereich.

    Lftungsanlagen mit und ohne Wr-merckgewinnung.

    Schimmelproblematik Ursachen und Manahmen dagegen.

    Frdermglichkeiten (L-Bank, KfW, BAFA Kredit bzw. Zuschuss).

    Die Beratung ist fr Einwohner des Kreises Konstanz kostenlos. Weiterhin besteht das Angebot der Ener-gie-Checks. Diese Beratungen werden vor Ort durchgefhrt. Je nach Zielgruppe wird

    der Basis-Check (Kostenbeitrag 10 ), der Gebude-Check (Kostenbeitrag 20 )bzw. der Detail-Check, frher FMO-Beratung, (Kostenbeitrag 45 ) angeboten. Darber hinaus wird auch ein Brennwert-Check angeboten, bei dem die Funktion der Brennwertanlage messtechnisch berprft wird (Kostenbeitrag 30 - nur im Winter mglich). Die nchste Energieberatung indet statt am - Anmeldung siehe unten. 22.04.2015 von 16:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus Moos Um die Terminwnsche fr alle genannten Angebote vorbereiten zu knnen, ist eine Anmeldung notwendig bei Energieagentur Kreis Konstanz 07732/939-1234, 8:30 bis 11:30 Uhr

    Tagesmtterverein Landkreis Konstanz Neue Ansprechpartnerin

    Hiermit stelle ich mich als neue Fachberaterin des Tagesmtterver-eins Landkreis Konstanz e.V. vor: Mein Name ist Sabine Dietz, ich bin Dipl. Sozialp-dagogin (BA) und werde zuknftig

    fr Aach, Eigeltingen, Engen, Gaienhofen, Mhlhausen-Ehingen, hningen, Orsingen-Nenzingen, Tengen sowie fr ihre Gemeinde Moos zustndig sein. Ich freue mich auf mei-

    ne neue Aufgabe und auf eine gute Zusam-menarbeit mit Ihnen.

    Sie erreichen mich dienstags in meiner tele-fonischen Sprechzeit von 10.00 Uhr -12.00 Uhr unter 07732 823388-6. Gerne knnen Sie mich auch per Email kontaktieren: [email protected] Meine persnlichen Sprechzeiten vor Ort werden rechtzeitig im Amtsblatt verfent-licht. In der Regel sind diese am 2. Donners-tag im Monat jeweils von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr im Rathaus. Ich freue mich auf Sie!

    Kchensplhilfe gesucht tglich 14 - 16 Uhr, Arbeitsgemeinschaft Izn-ang, Tel. 07732/9227-0 (Frau Malicet)

    Herausgeber:Amtsblatt der Gemeinden Moos, Gaienhofen und hningen.Herausgeber sind die Brgermeister-mter. Verantwortlich fr den redaktio-nellen Teil: der jeweilige Brgermeister oder sein Vertreter im Amt.

    Gesamtherstellung:Primo-Verlag Stockach Anton Sthle Mekircher Strae 4578333 StockachTelefon: 07771 / 93 17 11Fax: 07771 / 93 17 [email protected]

    Ende des amtlichen redaktionellen Teils

    Senioren Info! Wussten Sie schon, ... dass Sie einen Gutschein ber ei-nen Helfereinsatz bei Hilfe-von-Haus-zu-Haus erwerben knnen?

    Initiative der Brgerwerkstatt Jung & Alt

  • Hri-Woche

    Freitag, den 17. April 2015 5

    Sitzung des Gemeinderates Der Gemeinderat der Gemeinde Gaienhofen wird zu einer fentlichen Sitzung auf Mon-tag, 20.04.2015, 19:00 Uhr, in den Sitzungs-saal des Rathauses Gaienhofen eingeladen. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Fragemglichkeit fr Einwohner 2. Kenntnisgabe von Niederschriften:

    23.02.2015 + 16.03.2015 3. Klranlage Gaienhofen Strukturgutachten ber mglichen

    Anschluss an die ARA Stein am Rhein - Vorstellung Gutachten Bro Jedele +

    Partner

    4. Fremdenverkehrs- und Kulturbetrieb Gaienhofen

    Rckblick 2014 Ausblick 2015 5. Freiwillige Feuerwehr Gaienhofen Ge-

    samtwehr Wahl des Kommandanten und des

    stellv. Kommandanten - Besttigung und Zustimmung des

    Gemeinderates zur Wahl 6. Grundschule Horn Einrichtung als Ganztagesschule in

    Wahlform (3 Tage) ab 2015/2016 - Zustimmung zum Beschluss der

    Schulkonferenz 7. Bauangelegenheiten

    a. Erlenlohweg 7, Flst.Nr. 60/5, Gaien-hofen

    Abbruch Wintergarten und Erwei-terung Wohnraum

    Antrag auf Baugenehmigung b. Himmernstrae 36 a, Flst.Nr. 1759,

    Horn Neubau Keller mit Wintergarten,

    Abbruch vorhandene Gaube und Neuerrichtung Gaube

    Antrag auf Baugenehmigung c. Hhenweg 1, Flst.Nr. 349, Horn Neubau Carport mit Abstellraum Antrag auf Baugenehmigung d. Weiler Strae 19 d, Flst.Nr. 20/6,

    Horn Neubau Einfamilienhaus mit Einlie-

    gerwohnung - genderte Firsth-he -

    Antrag auf Baugenehmigung 8. Bekanntgaben der Verwaltung 9. Fragemglichkeit fr Gemeinderte 10. Fragemglichkeit fr Einwohner

    Die Einwohner der Gemeinde Gaienhofen sind zu dieser Sitzung herzlich eingeladen. Gemeindeverwaltung Gaienhofen Eisch, Brgermeister

    Gaienhofener Tanzschiff am 15.05.2015

    Wir, die Narrengilde Gainehofen, wrden uns freuen viele bekannte und neue Gesichter auf unserem diesjhrigen Tanzschif begrs-sen zu drfen. Es kann jeder teilnehmen, egal ob Mitglied eines Vereins oder nicht. Der Kartenverkauf ist in vollem Gange.

    Karten gibt es bei den Hrivereinsprsiden-ten, im Hrimarkt, der Bckerei Leins, der Grtnerei Denz in Wangen und natrlich auch bei Corinna (0162 3031649).

    Wir freuen uns auf ein super Fest mit euch.

    EureNarrengildeGaienhofen

  • Hri-Woche

    Freitag, den 17. April 2015 6

    A U S S T E L L U N G

    Blickwinkel- Lichtmalerei von Harald Hrle, Singen -

    02. Mrz 2015 29. Mai 2015im Rathaus Gaienhofen

    Gefnet: Mo-Do 8-17 UhrFr 8-12 u. 15-17 UhrSa 10-11 Uhr

    Fahrtkostenerstattung fr Mo-natskarten der Grundschler Die Gemeindeverwaltung mchte alle El-tern der Grundschler aus Gaienhofen und Gundholzen daran erinnern, da in der Zeit vom 13. April bis zum 24. April 2015 die Rckerstattung der monatlichen Fahrtkos-ten im Schulsekretariat bei Frau Kaiser bean-tragt werden kann. Bitte beachten Sie, da eine Kostenerstat-tung nur dann erfolgt, wenn dem Antrag die Monatsfahrkarten als Beleg beigefgt sind (bitte Belege aufkleben!)

    Versptet eingegangene Antrge knnen leider nicht bercksichtigt werden. Weitere Ausknfte erhalten Sie unter Tel.: 07735/ 9191916. Gemeindeverwaltung Gaienhofen

    Altholzabfuhr am Mittwoch, 22. April 2015 Zu beachten sind die Hchstmae und -ge-wichte (Lnge hchsten 1,50 m; Gewicht nicht ber 50 kg) in haushaltsblichen Men-gen (kein Altholz aus Umbaumanahmen bzw. Renovierungen.

    Mitgenommen wird: Altholz aus dem lnnenbereich, wie K-

    chen-, Wohn- und SchlafzimmermbeI, auch beschichtete Spanplatten

    Tren, Trbltter und Zargen von In-nentren ohne schdliche Verunreini-gungen

    Naturbelassenes Vollholz, wie Bretter, Einwegpaletten, Obst- und Gemsekis-ten, sowie hnliche Kisten aus Vollholz

    Holzgebrauchsgegenstnde, wie Holz-spielzeug usw.

    bliche Verbindungselemente aus Metall stellen fr die Altholzaufbereitung kein Pro-blem dar. Das Altholz ist am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr zur Abholung fr das Abfuhrunterneh-men gut zugnglich am Straenrand bzw. Gehwegrand bereitzustellen. Laut Altholzverordnung des Landkreises Konstanz ist Altholz, welches der Altholz-kategorie A IV zuzuordnen ist, von der Abfuhr ausgeschlossen: Konstruktionshlzer fr tragende Teile Holzfachwerk und Dachsparren Fenster, Fensterstcke, Auentren Imprgnierte Bauhlzer aus dem Au-

    enbereich Bau- und Abbruchholz mit schdlichen

    Verunreinigungen Sortimente aus dem Garten- und Land-

    schaftsbau (imprgnierte Gartenmbel und -htten, Holzlden, Jgerzune, Pfhle usw.)

    Sortimente aus der Landwirtschaft Altholz aus Schadenfllen (Brandholz) ste und Baumschnitt usw. Smtliches Altholz, das von der Abfuhr ausgeschlossen ist (Altholzkategorie A IV), ist vom Besitzer ausschlielich privat wirtschaftlich zu entsorgen. Mehrere Ent-sorgungsirmen im Landkreis sind in der Lage, das von der Abfuhr ausgeschlosse-ne Altholz ordnungsgem anzunehmen und sachgerecht zu entsorgen.

    Sperrmllabfuhr am Donnerstag, 23. April 2015 Bereitstellung zur Sperrmllabfuhr Bitte stellen Sie den Sperrmll am Abfuhrtag sptestens bis 6 Uhr bereit. Einzelteile soll-ten ein Gewicht von 50kg und eine Lnge von 1,5 m nicht berschreiten. Abgefahren wird nur Sperrmll in haushalts-blichen Mengen max. 1 cbm Was wird mitgenommen Sperrige Abflle, die wegen ihrer Gre nicht in die zugelassenen Restmllbehlter passen und nicht hauptschlich aus Holz oder Metall sind: Sessel Sofa Liegen Teppiche und Teppichbden Bodenbelge Matratzen Bgelbrett (nicht Metall) Kofer sperriges Spielzeug aus Kunststof

    GEMEINDE GAIENHOFEN

    HAUSHALTSSATZUNG fr das Haushaltsjahr 2015 Der Gemeinderat hat am 26.01.2015 nach 79 der Gemeindeordnung fr Baden-Wrttem-berg folgende Haushaltssatzung fr das Jahr 2015 beschlossen:

    1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit: 1. den Einnahmen und Ausgaben in Hhe von je 13.715.000 davon im Verwaltungshaushalt 12.357.000 im Vermgenshaushalt 1.358.000 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Hhe von - 3. dem Gesamtbetrag der Verplichtungsermchtigungen in Hhe von -

    2 Der Hchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000

    3 Die Steuerstze werden festgesetzt 1. fr die Grundsteuer a) land- und forstwirtschaftliche Grundstcke auf 320 v.H. b) sonstige Grundstcke auf 320 v.H. 2. fr die Gewerbesteuer auf 360 v.H. der Steuermebetrge Gaienhofen, den 26.01.2015 Fr den Gemeinderat: gez. Eisch, Brgermeister Die Gesetzmigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Gaienhofen am 26.01.2015 be-schlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Gaienhofen, fr das Haus-haltsjahr 2015 wird gem. 121 Abs. 2 in Verbindung mit 81 Abs. 2 GemO von der Kommu-nalaufsicht des Landratsamts Konstanz am 09.04.2015 besttigt.

    Die Haushaltssatzung liegt gem. 81 Abs. 4 GemO im Rathaus Gaienhofen, Im Kohlgarten 1, 78343 Gaienhofen, Zimmer 15, in der Zeit vom 20.04. - 28.04.2015 whrend den Dienst-stunden zur Einsicht fentlich aus.

    A U S S T E L L U N G

    Blickwinkel

    - Lichtmalerei von Harald Hrle, Singen -

    02. Mrz 2015 29. Mai 2015

    im Rathaus Gaienhofen

    Geffnet: Mo-Do 8-17 Uhr, Fr 8-12 u. 15-17 Uhr, Sa 10-11 Uhr

  • Hri-Woche

    Freitag, den 17. April 2015 7

    Ski Spiegel Gartenmbel aus Kunststof Was wird nicht mitgenommen Sperrige Gegenstnde aus Holz (auch

    Prespan) oder Metall Khlgerte Fernsehgerte und Computerbild-

    schirme Keramik (z.B. Waschbecken) (Bauabflle) Wertstofe (Kartonagen, leere Eimer,

    Blecheimer oder Kanister) Autoreifen (Deponie) Problemstofe (lkanister, Autobatte-

    rien o..) kleinere Restmllgegenstnde lose

    oder in Scken

    Die Badekarten fr die Saison 2015 Ab sofort knnen die Saison-Badekarten fr das Strandbad Horn von den Einwohnern der Gemeinde Gaienhofen whrend den b-lichen Sprechzeiten im Rathaus, Brgerbro, abgeholt werden. Diese sind gegen Gebhr wie folgt erhltlich: Saisonbadekarten fr Einwohner: a. Erwachsene 10,00 b. Kinder/Jugendliche von 6 bis 17 Jahren 4,00 c. Familien mit Kindern von 6 bis 17 Jahren 15,00 d. Zusatzkarte fr alle Bder auf der Hri fr Kinder/Jugendliche von 6 bis 17 Jahren 3,00 Fr Kinder aus Familien mit mehr als 2 Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren ist die Zusatzkarte ab dem 3. Kind kostenlos. Gemeindeverwaltung Gaienhofen

    VHS Auenstelle Gaienhofen informiert: Die Auenstelle Gaienhofen bietet folgende Kurse an. Es sind noch Pltze frei. Anmeldungen nimmt ab sofort die Auen-stellenleiterin Petra Kaiser unter Tel. 07735-9191916 (vormittags) oder 07735-2852 (nachmittags) oder per mail kaiser.horn@t-online entgegen. Aktuelle Programmhefte erhalten Sie im Rathaus Gaienhofen, Bhler Hrimarkt, Sparkasse Gaienhofen und bei der Auen-stellenleiterin. 51-11991 hningen Besondere Stunden fr besondere Kinder fr geistig-, krper- und schwerstmehrfach-behinderte Kinder 4 bis12 Jahre Eine Hoferkundung unter aktivem Einbezug aller Kinder wird zum Mit-Mach-Tag auf dem Linsenbhlhof. Schon die Jngsten unter uns lieben die Natur und den Kontakt zu Tie-ren. Die gemeinsame Zeit steht unter dem Motto: Be-Greifen und den Bauernhof haut-nah erleben. Die Betreuung erfolgt durch erfahrenes Fachpersonal. Bitte Sonderfra-gebogen bei Anmeldung ausfllen! Die ma-ximale Teilnehmerzahl richtet sich nach der Schwere der Behinderungen und Handicaps der Kinder.

    Marion Hberle, Hauswirtschafterin, Bau-ernhofpdagogin, Susanne Hberle, Erzie-herin mit vorwiegend lehrender Ttigkeit im Hegau-Jugendwerk Gailingen Sa, 25.04.15, 14.30-16.00 Uhr Linsenbhlhof, Lernort Bauernhof, 78337 hningen 25,00 bei 6 Teilnehmern 20 Anmeldeschluss: 17.04.14

    51-11992 hningen Wir basteln fr Muttertag auf dem Linsen-bhlhof Kinder 4 bis 7 Jahre Allerhand Schnes und Zauberhaftes ge-stalten die Kinder fr die allerliebste Mutti. Der Bauernhof bietet dazu ein wundersch-nes, besonderes Ambiente. Marion Hberle, Hauswirtschafterin, Bau-ernhofpdagogin

    Mo, 04.05.15, 15.00-17.00 Uhr Linsenbhlhof, Lernort Bauernhof, 78337 hningen 27,50 inkl. Materialkosten Anmeldeschluss: 29.04.15 max 10 Kinder 51-11993 hningen Bullerb-Tag auf dem Linsenbhlhof Kinder 6 bis 10 Jahre Wunderschne Stunden auf dem Linsen-bhlhof, viel Wissenswertes rund um den Bauernhof, die Maschinen, die Tiere und die Natur. Zum Auftakt liest Buerin Marion den Kindern im Heu eine Geschichte aus Astrid Lindgrens Bullerb vor - was dann weiter geschieht, entscheiden die Kinder selber.... Staudamm bauen, Tiere besuchen, auf die Bume klettern, eine Heuschlacht.... Marion Hberle, Hauswirtschafterin, Bau-ernhofpdagogin Mo, 11.05.15, 15.00-17.00 Uhr Linsenbhlhof, Lernort Bauernhof, 78337 hningen 17,50 Anmeldeschluss: 06.05.15 max 10 Kinder Bitte Anmeldung nicht vergessen

    Kunstausstellung Stdtebau Vision einer futuristischen

    Stadt Schler der Klasse 10b der Ev a n g e l i s c h e n Schule Schloss Gaienhofen la-den herzlich zu einer Ausstellung ihrer im Rahmen eines Kunstpro-jekts entstande-nen Werke ein. Die Schler lie-

    en sich unter der Anleitung von Antonio Zecca gerne auf das Thema Stdtebau Vi-sion einer futuristischen Stadt ein, es ent-standen Werke frei nach dem japanischen Architekten Tadao Ando. In dieser Ausstel-lung werden die aufwndig gestalteten Architekturmodelle der Schlerinnen und Schler zu einer Installation zusammenge-fgt und der fentlichkeit prsentiert. Die jungen Knstler laden herzlich ein zur Vernissage am 24. April um 19.00 Uhr in den Rumen der Sparkasse Radolfzell (Marktplatz). Fr die musikalische Umrahmung sorgt Siegfried Schmidgall gemeinsam Selina Weiermann (Klarinette) und Sophia Singer (Flte).

    Psse und Ausweise rechtzeitig beantragen! Die Reisezeit steht wieder vor der Tr. berprfen Sie deshalb, ob Ihr Reise-pass oder Personalausweis auch ber die geplante Reisezeit noch Gltigkeit hat. Durch die zentrale Herstellung der Aus-weispapiere von der Bundesdruckerei in Berlin dauert die Bearbeitungszeit ca. 3 Wochen. Fr die Beantragung eines Per-sonalausweises sowie eines Reisepasses bentigen Sie ein aktuelles biometri-sches Passbild. Bitte kontrollieren Sie auch die Gltigkeit der Kinderreiseps-se, diese knnen ab einem bestimmten Alter nicht mehr verlngert werden.

    fnungszeiten Poststelle Gaienhofen Im Kohlgarten 1 Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Mittwoch 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr Samstag 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr Die Poststelle ist whrend den fnungs-zeiten telefonisch erreichbar unter: 0151/12579254

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    Gemeinde hningenLandkreis Konstanz

    Satzung ber die Benutzung von Unterknften zur Unter-bringung von Obdachlosen und zur Anschlussunterbringung von FlchtlingenAufgrund des 4 der Gemeindeordnung fr Baden-Wrttemberg (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698; zuletzt gen-dert durch Gesetz vom 16. April 2013, GBl. S. 55), sowie der 2, 13 und 14 des Kom-munalabgabengesetzes (KAG) in der Fas-sung vom 17. Mrz 2005 (GBl. S. 206; zuletzt gendert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013, GBl. S. 491), hat der Gemeinderat der Gemeinde hningen am 14. April 2015 fol-gende Satzung beschlossen:

    I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Unterknfte

    1 Rechtsform und Zweckbestimmung(1) Die Gemeinde hningen betreibt die

    Unterknfte zur Unterbringung von Obdachlosen und zur Anschlussunter-bringung von Flchtlingen als fent-liche Einrichtung in der Form unselb-stndiger Anstalten des fentlichen Rechts.

    (2) Unterknfte zur Unterbringung von Obdachlosen und zur Anschlussun-terbringung von Flchtlingen sind die von der Gemeinde hningen hierzu gemeinsam bestimmten Gebude, Wohnungen und Rume. Diese wer-den teilweise in der Form von Gemein-schaftsunterknften zur Verfgung gestellt.

    (3) Die Unterknfte dienen der Aufnah-me und i. d. R. der vorbergehenden Unterbringung von Personen, die ob-dachlos sind oder sich in einer auer-gewhnlichen Wohnungsnotlage be-inden und / oder die erkennbar nicht fhig sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschafen oder eine Wohnung zu erhalten, sowie den nach

    11 des Gesetzes ber die Aufnahme und Unterbringung von Flchtlin-gen (FlAG) der Gemeinde hningen vom Landkreis zugeteilten Personen der vormaligen vorluigen Unter-bringung von Flchtlingen und deren Familienangehrigen, die sich selbst keine eigene Unterkunft beschafen knnen. Die untergebrachten Perso-nen und ihre Familienangehrigen sind gehalten, sich unverzglich um die Anmietung privaten Wohnraums zu bemhen.

    II. Bestimmungen ber die Benutzung der Unterknfte

    2 BenutzungsverhltnisDas Benutzungsverhltnis ist fentlich-rechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimm-ten Unterkunft oder auf Zuweisung von Rumen bestimmter Art und Gre besteht nicht.

    3 Beginn und Ende der Nutzung(1) Das Benutzungsverhltnis beginnt mit

    dem Zeitpunkt der Einweisung.

    Wir fnen unsere Tren... ...und bieten einen Einblick in unsere Arbeit. Nachdem wir nun ein halbes Jahr in unserem neuen Kindergar-ten und der Krippe leben und arbeiten, laden wir am Samstag, 25.04. herzlich zum Besuch ein. Die Rume sind von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr gefnet und kn-nen zum Bauen, Experimentieren, Musizieren, intensiven Bewe-gen, kreativen Gestalten und Spielen genutzt werden. Die Kindergartenkinder haben die Mglichkeit, bis 15.30 Uhr unsere alten Kindergartensthle zu gestalten. Diese Unikate werden ab 16.00 Uhr zum Mindestpreis von 5,- zum Kauf an-geboten. Der Elternbeirat bietet Aktionen im Garten sowie Kafee, Kuchen und Getrnke an. Um 16.30 Uhr planzen wir gemeinsam einen Apfelbaum. Wir freuen uns ber viele interessierte Besucher. Kinder, Team und Elternbeirat des Kindergarten hningen

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    (2) Das Benutzungsverhltnis in einer Un-terkunft endet mit Auszug aus dersel-ben oder dem Ende des Aufenthalts im Gemeindegebiet.

    (3) Im brigen erfolgt die Beendigung des Benutzungsverhltnisses durch schriftliche Verfgung der Gemeinde hningen. Soweit die Benutzung der Unterkunft ber den in der Verfgung angegebenen Zeitpunkt hinaus fort-gesetzt wird, endet das Benutzungs-verhltnis mit der Rumung und Rck-gabe der Unterkunft (siehe 8).

    (4) Grnde fr die Beendigung des Benut-zungsverhltnisses sind insbesondere, wenn1. der/die Benutzer/in sich eine an-

    derweitige Unterbringung be-schaft hat,

    2. eine endgltige (vertragliche) wohnungsmige Unterbringung erfolgt,

    3. die Unterkunft im Zusammenhang mit Umbau-, Erweiterungs-, Erneu-erungs- oder Instandsetzungsar-beiten gerumt werden muss,

    4. bei angemieteter Unterkunft das Mietverhltnis zwischen der Ge-meinde hningen und dem Drit-ten beendet wird,

    5. der/die Benutzer/in die Unter-kunft nicht mehr selbst bewohnt, sie ohne schriftliche Zustimmung nicht mehr ausschlielich zum Wohnen benutzt oder sie nur zur Aufbewahrung von Hausrat ver-wendet,

    6. die benutzte Unterkunft nach dem Auszug oder dem Tod von Haushaltsangehrigen unterbe-legt ist,

    7. der/die Benutzer/in sich mit der Zahlung der Gebhr fr einen Zeit-raum von mindestens zwei Mona-ten im Rckstand beindet,

    8. der/die Benutzer/in Anlass zu Konlikten gibt, die zu einer Beein-trchtigung der Hausgemeinschaft oder zu Gefhrdungen von Haus-bewohnern und/oder Nachbarn fhren und die Konlikte nicht auf andere Weise beseitigt werden knnen.

    4 Benutzung der berlassenen Rume und Hausrecht

    (1) Die als Unterkunft berlassenen Ru-me drfen nur von den eingewiese-nen Personen und nur zu Wohnzwe-cken benutzt werden.

    (2) Der/die Benutzer/in der Unterkunft ist verplichtet, die zugewiesenen Ru-me samt dem berlassenen Zubehr pleglich zu behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsgeme Verwendung bedingten Abnutzung instand zu halten und nach Beendi-gung des Benutzungsverhltnisses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn bernommen worden sind. Zu diesem Zweck ist ein bernah-me-/Rckgabeprotokoll aufzunehmen und von dem/der Benutzer/in zu un-terschreiben.

    (3) Eine Gebrauchsberlassung der Unter-kunft an Dritte ist nicht gestattet.

    (4) Vernderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem berlassenen Zu-behr drfen nur mit ausdrcklicher Zustimmung der Gemeinde hningen vorgenommen werden. Hierunter fal-len auch die bei bergabe der Unter-kunft vorhandenen Schliezylinder an smtlichen Tren der Unterkunft (incl. Nebenrumen). Der/die Benutzer/in ist im brigen verplichtet, die Ge-meinde hningen unverzglich von Schden am ueren oder Inneren der Rume in der zugewiesenen Un-terkunft zu unterrichten.

    (5) Es bedarf ferner der schriftlichen Zu-stimmung der Gemeinde hningen, wenn1. ein Schild (ausgenommen bliche

    Namensschilder), eine Aufschrift oder einen Gegenstand in oder an gemeinschaftlichen Rumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grundstck der Unterkunft angebracht oder aufgestellt wer-den soll,

    2. ein Tier in der Unterkunft gehal-ten werden soll,

    3. in der Unterkunft oder auf dem Grundstck auerhalb vorgese-hener Park-, Einstell- oder Abstell-pltze ein Kraftfahrzeug abgestellt werden soll,

    4. Satellitenempfangsanlagen ange-bracht werden sollen,

    5. Besucher in der Unterkunft nch-tigen.

    (6) Die Zustimmung wird grundstzlich nur dann erteilt, wenn der/die Benut-zer/in eine Erklrung abgibt, dass die Haftung fr alle Schden, die durch die besonderen Benutzungen nach Absatz 4 und 5 verursacht werden knnen, ohne Rcksicht auf eigenes Verschulden, bernommen und die Gemeinde hningen insofern von Schadenersatzansprchen Dritter frei-gestellt wird.

    (7) Die Zustimmung kann befristet und mit Aulagen versehen erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbestim-mungen der Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft so-wie die Grundstze einer ordnungsge-men Bewirtschaftung zu beachten.

    (8) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Aulagen oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehal-ten, Hausbewohner oder Nachbarn belstigt oder die Unterkunft bzw. das Grundstck beeintrchtigt werden.

    (9) Ohne Zustimmung der Gemeinde hningen vorgenommenen baulichen oder sonstigen Vernderungen kn-nen auf Kosten des/der Benutzer/in von der Gemeinde hningen besei-tigt und der frhere Zustand wieder hergestellt werden (Ersatzvornahme).

    (10) Die Mitarbeiter/innen der Gemeinde hningen sind als Beauftragte der Ge-meinde hningen berechtigt, die Un-terknfte in angemessenen Abstnden und nach rechtzeitiger Ankndigung

    werktags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegenber dem/der Benutzer/in auf Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft ohne Ankndigung jederzeit betreten wer-den. Zu diesem Zweck behlt die Ge-meinde hningen jeweils einen Woh-nungsschlssel zurck.

    5 Instandhaltung der Unterknfte(1) Der/die Benutzer/in verplichtet sich,

    fr eine ordnungsgeme Reinigung, ausreichende Lftung und Heizung der berlassenen Unterkunft zu sor-gen.

    (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird eine Vor-kehrung zum Schutz dieser oder des Grundstcks gegen eine nicht vorher-sehbare Gefahr erforderlich, so hat der/die Benutzer/in dies der Gemeinde hningen unverzglich mitzuteilen.

    (3) Der/die Benutzer/in haftet fr Sch-den, die durch schuldhafte Verletzung der ihm/ihr obliegenden Sorgfalts- und Anzeigeplicht entstehen, beson-ders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgem behandelt, die berlassene Unter-kunft nur unzureichend gelftet, ge-heizt oder gegen Frost geschtzt wird. Insoweit haftet er/sie auch fr das Ver-schulden von Haushaltsangehrigen und Dritten, die sich mit deren Willen in der Unterkunft aufhalten. Schden und Verunreinigungen, fr die der/die Benutzer/in haftet, kann die Ge-meinde hningen auf Kosten des/der Benutzer/in beseitigen lassen (Ersatz-vornahme).

    (4) Die Gemeinde hningen wird die in 1 genannten Unterknfte und Haus-grundstcke in einem ordnungsgem-en Zustand erhalten. Der/die Benut-zer/in ist nicht berechtigt, auftretende Mngel auf Kosten der Gemeinde h-ningen zu beseitigen.

    6 Rum- und StreuplichtDem/der Benutzer/in obliegt die Rum- und Streuplicht nach der gemeindlichen Satzung ber die Verplichtung der Stra-enanlieger zum Reinigen, Schneerumen und Bestreuen der Gehwege (Streuplicht-satzung).

    7 Hausordnungen(1) Der/die Benutzer/in ist zur Wahrung

    des Hausfriedens und zur gegenseiti-gen Rcksichtnahme verplichtet.

    (2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung kann die Gemeinde hningen besonde-re Hausordnungen erlassen, mit denen insbesondere die Reinigung der Ge-meinschaftsanlagen und -rume sowie gegebenenfalls zu beachtende Beson-derheiten geregelt werden. Der Einwei-sung wird in diesem Falle eine entspre-chende Hausordnung beigefgt.

    8 Rckgabe der Unterkunft(1) Bei Beendigung des Benutzungsver-

    hltnisses hat der/die Benutzer/in die

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    Freitag, den 17. April 2015 10

    Unterkunft vollstndig gerumt und sauber zurckzugeben. Alle Schlssel, auch die selbst nachgemachten, sind der Gemeinde hningen bzw. ihren Beauftragten zu bergeben. Der/die Benutzer/in haftet fr alle Kosten bzw. Schden, die der Gemeinde h-ningen oder einem Benutzungsnach-folger aus der Nichtbefolgung dieser Plicht entstehen.

    (2) Einrichtungen, mit denen der/die Be-nutzer/in die Unterkunft versehen hat, darf er/sie wegnehmen, muss dann aber den ursprnglichen Zustand wieder herstellen. Die Gemeinde hningen kann die Ausbung des Wegnahmerechts durch Zahlung ei-ner angemessenen Entschdigung abwenden, es sei denn, dass der/die Benutzer/in ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat.

    (3) Von den Benutzer/innen oder ihren Haushaltsangehrigen nach Auszug oder Beendigung des Nutzungsver-hltnisses zurckgelassene Sachen knnen von der Gemeinde hningen auf deren Kosten gerumt und in Ver-wahrung genommen werden. Sie sind binnen zwei Monaten nach Beendi-gung des Nutzungsverhltnisses abzu-holen. Anschlieend wird die Gemein-de nach Mglichkeit eine Verwertung oder Vernichtung in die Wege leiten.

    9 Haftung und Haftungsausschluss(1) Die Benutzer/innen der Unterkunft

    haften fr jeden von ihnen vorstzlich oder fahrlssig verursachten Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften.

    (2) Die Haftung der Gemeinde hningen, ihrer Organe und ihrer Bediensteten gegenber den Benutzer/innen und Besucher/innen wird auf Vorsatz und grobe Fahrlssigkeit beschrnkt. Fr Schden, die sich die Benutzer/innen einer Unterkunft bzw. deren Besu-cher/innen selbst gegenseitig zuf-gen, bernimmt die Gemeinde h-ningen keine Haftung.

    10 Personenmehrheit als Benutzer(1) Wird das Benutzungsverhltnis fr

    mehrere Personen gemeinsam be-grndet, mssen Erklrungen, deren Wirkung eine solche Personenmehr-heit berhren, von oder gegenber allen Benutzer/innen abgegeben wer-den.

    (2) Jede/r Benutzer/in muss Tatsachen in der Person oder dem Verhalten ei-nes Haushaltsangehrigen oder eines Dritten, der sich mit seinem/ihrem Wil-len in der Unterkunft aufhlt, die das Benutzungsverhltnis berhren oder einen Ersatzanspruch begrnden, fr und gegen sich gelten lassen.

    11 Umsetzung, Verwaltungszwang(1) Die Gemeinde hningen kann alle

    notwendigen Manahmen ergreifen um den Einrichtungszweck nach 1 Absatz 3 zu gewhrleisten. Hierzu kn-nen insbesondere Umsetzungen in eine andere Unterkunft verfgt und

    Manahmen zur Aufrechterhaltung der Belegungsfhigkeit der Unter-knfte angeordnet werden. Die Rege-lungen in 3 Absatz 4 gelten entspre-chend.

    (2) Rumt ein/e Benutzer/in seine/ihre Unterkunft nicht, obwohl das Be-nutzungsverhltnis beendet ist und gegen ihn/sie eine bestandskrftige oder vorluig vollstreckbare Umset-zungsverfgung vorliegt, so kann die Umsetzung nach den Vorschriften des Landesverwaltungsvollstreckungs-gesetzes (LVwVG) vollstreckt werden. Dasselbe gilt fr die Rumung der Un-terkunft nach Beendigung des Benut-zungsverhltnisses ( 3 Absatz 3).

    III. Gebhren fr die Benutzung der Un-terknfte

    12 Gebhrenplicht undGebhrenschuldner

    (1) Fr die Benutzung der in der Unter-kunft in Anspruch genommenen Ru-me werden Gebhren erhoben.

    (2) Gebhrenschuldner ist die Person, die in der Unterkunft untergebracht ist. Personen, die eine Unterkunft gemein-sam benutzen, sind Gesamtschuldner, soweit sie sich diese Unterkunft nicht nur im Rahmen einer Zweckgemein-schaft bzw. Wohngemeinschaft teilen. Andernfalls wird die Gebhr anteilig nach Kpfen aufgeteilt.

    13 Gebhrenmastab und Gebhrenhhe

    (1) Bemessungsgrundlage fr die Hhe der monatlichen Benutzungsgebhr ist die berlassene Wohnlche. Fr die Ermittlung der Wohnlche gelten die Vorschriften der Wohnlchenver-ordnung (WoFlV). In Gemeinschafts-unterknften werden die Gemein-schaftslchen gleichmig auf die einzelnen Unterknfte aufgeteilt.

    (2) Fr die zur Verfgung gestellte Unter-kunft betrgt die monatliche Gebhr:Fr die Unterknfte in der Gemeinde hningen 6,00 / qm **zuzglich Nebenkosten (Wasser-, Abwasser-, Mll) 3,00 / qm und zuzglich Stromkosten nach Ver-brauch (Stromzhler)Bei fremdangemietetem Wohnraum be-trgt die Gebhr den nachgewiesenen Aufwand fr die Gemeinde hningen.

    (3) Die ausgewiesenen Gebhren umfas-sen die Aufwendungen fr die Bereit-stellung der Unterknfte. Es besteht kein Anspruch auf Mblierung der Unterknfte.

    (4) Bei monatsanteiliger Nutzung wird je Kalendertag 1/30 der monatlichen Ge-bhr erhoben.

    14 Beginn und Ende der Gebhren-plicht, Entstehen der Gebhrenschuld

    (1) Die Gebhrenplicht beginnt mit der Einweisung in die Unterkunft und en-

    det mit dem Tag des Auszuges oder ordnungsgemer Rckgabe der Un-terkunft.

    (2) Die Gebhrenschuld fr einen Kalen-dermonat entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebhrenplicht im Lauf eines Kalen-dermonats. so entsteht die Gebhren-schuld fr den Rest des Monats mit dem Beginn der Gebhrenplicht.

    15 Festsetzung und Flligkeit(1) Die monatliche Benutzungsgebhr

    wird durch Gebhrenbescheid festge-setzt. Sie wird erstmals zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebhrenbe-scheids und danach jeweils zum Mo-natsersten zur Zahlung fllig.

    (2) Eine vorbergehende Nichtbenut-zung der Unterkunft entbindet den/die Benutzer/in nicht von der Ver-plichtung, die Gebhren vollstndig zu entrichten.

    IV.Schlussbestimmungen

    16 InkrafttretenDiese Satzung tritt am Tag nach ihrer Be-kanntmachung in Kraft.

    hningen, den 14.04.2015

    Schmid, Brgermeister

    Hinweis nach 4 Abs.4 GemO:Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord-nung Baden-Wrttemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Vorschriften beim Zustandekommen einer Satzung ist nach 4 Abs. 4 GemO unbeacht-lich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb ei-nes Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begrnden soll, ist zu bezeich-nen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften ber die fentlichkeit der Sitzung, die Ge-nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

    nderung der Satzung ber eine Vernderungssperre im Gebiet des Bebauungsplanes Binderwies in hningen - WangenDer Gemeinderat der Gemeinde hningen hatte in seiner fentlichen Sitzung vom 13.06.2014 auf der Grundlage der 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Sept. 2004 (BGBL. I S. 2414, berichtigt am 16.01.1998, S. 137) das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBL I S. 1548) gendert worden ist in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung fr Baden-Wrttemberg vom 24.Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), gendert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2013 (GBl. S. 55) eine

  • Hri-Woche

    Freitag, den 17. April 2015 11

    Satzung ber eine Vernderungssperre im Gebiet des Bebauungsplanes Binderwies in hningen-Wangen beschlossen gehabt. Mit Beschluss vom 14.04.2015 hat der Ge-meinderat folgende nderung dieser Sat-zung beschlossen:

    1 Abs.2 der Satzung erhlt folgenden Wortlaut:(2) Die Vernderungssperre gilt fr das Gebiet der Grundstcke der Gemarkung Wangen gem. beigefgtem Lageplan vom 17.03.2015, welcher Bestandteil dieser Sat-zung ist. Das Plangebiet wird im Norden durch die die Sdgrenze des Grundstcks der Landesstrae L 192, im Osten durch die Ostgrenze des Grundstcks Flst.Nr.: 745/3 im Sden durch die Grenze zum See und im Westen durch die Westgrenze des Grund-stcks Flst.Nr.: 2366 umfasst. Sie gilt nicht fr die Flche, entlang der Landesstrae, auf welcher das Land Baden-Wrttemberg der-zeit eine Planfeststellung fr einen Radweg durchfhrt.

    Diese nderung tritt mit Ihrer Bekanntma-chung in Kraft.

    hningen, den 17.04.2004

    Trainingslauf fr den 10. Schienerberglauf Der Schienerberglauf indet in diesem Jahr zum 10. Mal statt. Zu diesem Jubilum, das am 4. Juli stattindet, gibt es einige nde-rungen. Die Streckenverlufe wurden gendert, in diesem Jahr sind die Lufer gegen den Uhr-zeigersinn unterwegs. Es gibt ein greres Angebot an Kategorien: 20 km, 9,5 km, 5 km und der 1 km Schlerlauf. Die 9,5 km Strecke wird fr Lufer und Nordic Walker angebo-ten, die 20 km Strecke zustzlich auch als Erlebnislauf in der Gruppe. Die Schilder sind aufgehngt, dem Start in die Schienerberg-laufsaison steht also nichts mehr im Weg. Zur Orientierung auf den Strecken und zum Test der eigenen Fitness inden 2 Trainings-lufe mit ortskundigen Begleitlufern statt. Der Erste am Samstag, 18.04. um 16.00 Uhr, der Zweite am Sonntag, 21.06. um 9.30 Uhr , Trefpunkt jeweils beim Ldele. Anmeldungen sowie weitere Informationen sind ber die Homepage: www.schienerber-glauf.de mglich. Das ORGA-Team

    Sperrmllabfuhr Die nchste Sperrmllabfuhr indet am Donnerstag, den 30.04.2015 in hnin-gen, Schienen und Wangen statt. Bitte stellen Sie den Sperrmll am Abfuhrtag (30.04.2015) bis sptestens 6.00 Uhr be-reit. Einzelteile sollten ein Gewicht von 50 kg und eine Lnge von 1,5 m nicht berschreiten. Abgefahren wird nur Sperrmll in haushalts-blichen Mengen max. 1 cbm.

    Was wird mitgenommen? Sperrige Abflle, die wegen ihrer Gr-

    e nicht in die zugelassenen Restmll-behlter passen und nicht hauptsch-lich aus Holz oder Metall sind.

    Sessel Sofa Liegen Teppiche und Teppichbden Bodenbelge Matratzen Kofer

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    Auftraggeber

    Planungsort

    Projekt

    Planstand

    DatumFormat Planverfasser

    Masstab 1:500

    Telefon: +49.7531.9807-0Telefax: +49.7531.9807-70

    [email protected]

    Lohnerhofstrae 9 - 78467 Konstanz

    eb|mw

    Gemeinde hningen |Bebauungsplan 'Binderwies'

    70214

    Ortsteil Wangen

    Gemarkung Wangen

    Gemeinde hningen

    Gemeinde hningen

    Klosterplatz 1

    78337 hningen

    VorentwurfRechtsplan, Geltungsbereich

    1.08 17.03.2015

    17.03.2015841x420

    Rechtsplan Geltungsbereich 1|500

    Situation

    E i n l a d u n g zum Saisonauftakt 2015 Freitag, 24. April, 15:00 Uhr im Bootsstble in Wangen, Kultur-Scheune, Zur Lnde 14Liebe Vermieter, Leistungstrger und Menschen, die gerne informiert sein mchten. Zum Start der Feriensaison 2015 sind Sie wieder herzlich eingeladen, unsere Auftaktver-anstaltung in Wangen zu besuchen. Aufgrund der positiven Rckmeldungen in den letz-ten Jahren haben wir uns entschlossen, diese beliebte Veranstaltung wieder zu organisie-ren. Die Teilnahme ist fr Sie kostenfrei. Angesprochen sind Sie besonders, wenn Sie den Kontakt mit unseren Gsten haben durch Vermietung von Unterknften in der Gastronomie bei Verkauf und Dienstleistung Untersttzen Sie uns also mit Ihrer regen Teilnahme unsere gemeinsamen Gste werden es danken und als positive Erinnerung mit nach Hause nehmen. Bitte melden Sie sich bis zum 21. April in der Tourist-Information in hningen an oder beim Bootsstble in Wangen. Telefon: 07735/819-20, per Mail: [email protected]; oder Telefon: 07735/440662/Fax: 07735/440663, per Mail: [email protected] Wir freuen uns auf zahlreiche Gste und wnschen Ihnen bis dahin einen guten Start in die Saison. Mit herzlichen Gren Karin Wrner Tourist-Information hningen V. Floetemeyer-Lbe

  • Hri-Woche

    Freitag, den 17. April 2015 12

    Fahrradteile Sperriges Spielzeug aus Kunststof Ski Spiegel Gartenmbel aus Kunststof Was wird nicht mitgenommen? Sperrige Gegenstnde aus Holz (auch

    Pressspan) oder Metall Khlgerte Fernsehgerte und Computerbild-

    schirme (Deponie) Keramik z. B. Waschbecken, Bauabflle Wertstofe (Kartonagen, leere Eimer,

    Blecheimer oder Kanister) Autoreifen (Deponie) Problemstofe (lkanister, Autobatte-

    rien o. .) kleine Restmllgegenstnde lose oder

    in Scken Bgelbretter aus Metall

    Altholzabfuhr Die nchste Altholzsammlung indet am Mittwoch, den 29.04.2015 in hnin-gen, Schienen und Wangen statt. Bitte stellen Sie das Altholz am Abfuhrtag (29.04.2015) bis sptestens 6.00 Uhr be-reit. Einzelteile drfen ein Gewicht von 50 kg und eine Lnge von 1,5 m nicht berschreiten. Abgefahren wird nur Hausrat aus Holz oder Pressspan in haushaltsblichen Mengen. Was wird mitgenommen? Gegenstnde aus Pressspan (auch mit

    Kunststof beschichtet) lackiertes Holz nur aus dem Innenbe-

    reich beschichtetes Holz Holz mit Metallbeschlgen, Ngeln

    oder Klammern Schrankteile Kommoden Tische und Sthle (ohne Polster) Bettgestelle Regalbretter Krbe Kisten Was wird nicht mitgenommen? Holz mit Glas (Spiegel-Schranktr mit

    Fenster) ist Sperrmll Sperrige Gegenstnde, die nicht aus

    Holz oder Pressspan sind (Sperrmll bzw. Altmetall)

    Altholz aus Gebuderenovierungen oder Haushaltsaulsungen muss bei der zustndigen Deponie entsorgt werden.

    Altholz der Kategorie A IV (Altholzver-ordnung des Landkreises Konstanz) ist von der Abfuhr ausgeschlossen:

    Konstruktionshlzer fr tragende Teile Holzfachwerk und Dachsparren Fenster, Fensterstcke, Auentren Imprgnierte Bauhlzer aus dem Au-

    enbereich Bau- und Abbruchholz mit schdlichen

    Verunreinigungen Sortimente aus dem Garten- und

    Landschaftsbau (imprgniertes Gar-tenmbel, Holzlden, Jgerzune, Pfhle usw.)

    Sortimente aus der Landwirtschaft Altholz aus Schadenfllen (Brandholz) Smtliches Altholz, das von der Abfuhr aus-geschlossen ist, ist vom Besitzer ausschlie-lich privatwirtschaftlich zu entsorgen. Meh-rere Entsorgungsirmen im Landkreis sind in der Lage, das von der Abfuhr ausgeschlos-sene Altholz ordnungsmig anzunehmen und sachgerecht zu entsorgen.

    Biomll Leerung wieder wchentlich Ab Mai werden die Biomlltonnen wie-der wchentlich geleert. Bitte stellen Sie die Abfallbehlter rechtzeitig ab 6:00 Uhr morgens an den Straenrand.

    Energieberatung im Landkreis Konstanz Die Energieberater in den Gemeinden des Landkreis Konstanz freuen sich auf Ihren Besuch. Fragen Sie Ihre Energieagentur Kreis Kon-stanz. Bitte um vorherige Terminvereinba-rung unter 07732/939-1234 vormittags oder per Mail unter [email protected] Erstbera-tung fr Privatpersonen aus dem Kreis Kons-tanz ist kostenfrei. Die nchste Energiebera-tung indet am 23.04.2015 von 16.30-18.30 Uhr im Rathaus, Zimmer 02 in hningen statt. Um die Terminwnsche vorbereiten zu kn-nen, ist eine Anmeldung notwendig, bei der Energieagentur Kreis Konstanz.

    Bauarbeiten im stlichen Teil der Rheinstrae dauern bis Mitte Mai Es wird mitgeteilt, dass die derzeit laufen-den Straenbauarbeiten im stlichen Teil der Rheinstrae voraussichtlich bis Mitte Mai 2015 andauern werden. Hieran anschlieend soll dann die Strae von der Hristrae zum Strandbad und der auerhalb der Bebauung liegende Teil der Rheinstrae durch den Aufbau einer neuen Straendecke saniert werden. Diese Arbei-ten werden dann jedoch lediglich eine kurze Zeit in Anspruch nehmen. Gemeindeverwaltung

    Katze zugelaufen Kater, tigerwei, zugelaufen in Schienen Wer diese Katze vermisst, meldet sich bitte unter der Rufnummer 07735/81915.

    K U R Z B E R I C H T aus der Sit-zung des Gemeinderates am 14.04.2015BauangelegenheitenDer Antrag fr eine geplante Nutzungsn-derung im Hermann-Lohner-Weg in h-ningen wurde im Vorfeld der Sitzung zu-rckgezogen.Fr die Errichtung je einer Doppelhaushlf-te an der Steiner Strae in hningen wur-de die Verlngerung des Bauvorbescheides beantragt. Der Gemeinderat stimmte dieser Verlngerung zu.Fr den geplanten Terrassenanbau eines gastronomischen Betriebes am Seeweg in Wangen wurde eine genderte Planung (u.a. Flche reduziert, Wegfall Beschattung) vorgelegt. Der Gemeinderat erteilte dem

    Gltigkeit der Ausweispapiere Bitte berprfen Sie, besonders vor der Urlaubszeit, das Gltigkeitsdatum Ihrer Reisepsse bzw. Personalausweise. Eine Verlngerung ist leider nicht mglich. Die Ausstellung erfolgt durch die Bun-desdruckerei in Berlin und kann bis zu 2 bis 3 Wochen dauern. Fr die Bean-tragung eines Personalausweises sowie eines Reisepasses, bentigen Sie ein ak-tuelles biometrisches Passbild. Bitte kon-trollieren Sie auch die Gltigkeit der Kin-derreisepsse, diese knnen ab einem bestimmten Alter nicht mehr verlngert werden. Fr jede Neuausstellung wird auch hierfr ein aktuelles biometrisches Passbild bentigt. hningen, den 17. April 2015 Brgermeisteramt hningen

    Geburtstagsjubilare der kommenden Woche Freitag, den 24.04.2015 Herr Sepp Heim, OT Wangen 81 Jahre Freitag, den 24.04.2015 Frau Gabriele Schuster, OT Wangen 92 Jahre Wir gratulieren den Ju-bilaren recht herzlich und wnschen ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit.

  • Hri-Woche

    Freitag, den 17. April 2015 13

    Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.Der Anbau eines Gerteschuppens an die bestehende Garage ist auf einem Grund-stck am Hausackerweg in Schienen ge-plant. Der Gemeinderat erteilte dem Vorha-ben sein Einvernehmen.Im Garten eines Hausgrundstcks am Mhl-bachweg in Schienen ist die Errichtung eines Schwimmbades vorgesehen. Da der Standort im Auenbereich liegt, wurde dem Vorhaben das Einvernehmen versagt.Eine genderte Planung wurde fr einen Dachbalkon auf einem Wohnhaus an der Strae Am Rebberg in Wangen vorgelegt. Der Empfehlung von Verwaltung und Ort-schaftsrat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, folgte der Gemeinderat unter Hinweis auf die problematische Gestaltung nicht.

    Bebauungsplan MhlewiesenZu diesem Tagesordnungspunkt lag ein Ver-tagungsantrag vor. Diesem Antrag wurde stattgegeben.

    Satzung ber eine Vernderungssperre im Bebauungsplangebiet Binderwies In der letzten Sitzung hatte der Gemeinderat den Geltungsbereich des Bebauungsplans Binderwies in Wangen gendert. Dieser Be-bauungsplan beindet sich derzeit in Auf-stellung. Folglich war auch die Satzung ber eine Vernderungssperre, die der Sicherung der Bauleitplanung dient, anzupassen. Der Gemeinderat beschloss die genderte Sat-zung ber eine Vernderungssperre. (Die genderte Satzung inden Sie in dieser Hri Woche unter der Rubrik Amtliches.)

    Bebauungsplan Binderwies in Wangen Das Bro Bhler & Bhler hatte einen Vor-entwurf fr den Bebauungsplan Binderwies in Wangen vorgelegt. Architekt Bhler er-hielt Gelegenheit, diesen Vorentwurf in der Gemeinderatssitzung vorzustellen und be-antwortete in diesem Zusammenhang auch die Rckfragen aus dem Rat. Die Grundz-ge der Planung, unter anderem erschienen die Festsetzungen einer Geschosslche mit max. 140 m/Grundstck, einer Erdge-schossfubodenhhe (EFH), einer Wand-

    hhe von hchstens 3,50 m sowie einer Firsthhe von max. 7,50 m von groer Be-deutung. Der Gemeinderat billigte den Vor-entwurf und beschloss die weiteren Verfah-rensschritte frhzeitige Brgerbeteiligung sowie die frhzeitige Beteiligung der Trger fentlicher Belange durchzufhren, sobald der Umweltbericht vorliegt.

    Erlass einer Satzung ber die Benutzung von Unterknften zur Unterbringung von Obdachlosen und zur Anschlussunter-bringung von FlchtlingenSeit Mrz 2015 sind der Gemeinde hnin-gen Flchtlinge zur Anschlussunterbrin-gung zugewiesen. Die Unterbringung wird im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung, somit fentlich-rechtlich, empfohlen. Hier-zu ist der Erlass einer Satzung geboten. Auf Grundlage der Satzung erfolgt die Abrech-nung mit den Leistungstrgern. Die gleiche Thematik ergibt sich bei der Unterbringung von Obdachlosen. Der Gemeinderat be-schloss die Satzung ber die Benutzung von Unterknften zur Unterbringung von Ob-dachlosen und zur Anschlussunterbringung von Flchtlingen. (Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt unter der Rubrik Amtliches in dieser Hri Woche.)

    Ausbau der Strandbadstrae, Rheinstra-e u.a.Der Teil der Rheinstrae, der auerhalb des Ortes, im Anschluss an den aktuellen Aus-baubereich liegt, sowie die Strandbadstrae beinden sich in einem schlechten Zustand. Deshalb waren hierfr und fr die Anbin-dungsstrecke zwischen Dllenstrae und Schienerstrae, die ebenfalls erneuerungs-bedrftig ist, Straenbelagsarbeiten ausge-schrieben worden. Das gnstigste Angebot wurde zum Preis von 46.690,90 von der Fir-ma Schleith aus Steilingen eingereicht. Der Gemeinderat beschloss, die ausgeschriebe-nen Arbeiten zum genannten Preis an die Firma Schleith zu vergeben und sprach sich dafr aus, die Arbeiten ber die Oberstaader Kreuzung hinaus bis zum Hafen Oberstaad sowie, vor allem an den schadhafte Stellen, bis nach Kattenhorn fortzusetzen, da diese Strecken, insbesondere durch Radfahrer, stark frequentiert werden.

    Wasserringleitung Rheinstrae/Growie-senstraeIm Sinne einer Verbesserung der Wasserver-sorgung in Stiegen, wurde die Realisierung eines Ringverbundes der Growiesenstra-e und der Rheinstrae vorgeschlagen. Die Kostenschtzung fr den Ringschluss be-trgt 18.744 . Der Gemeinderat regte die Prfung einer kostengnstigeren Lsung an; die Entscheidungskompetenz bertrug er dem Technischen und Umweltausschuss.

    Unter Verschiedenes informierte Brger-meister Schmid ber den Tag der Stdte-baufrderung, der am Samstag, 9. Mai 2015, in hningen stattinden wird. In die-sem Rahmen werden neben dem Augustiner Chorherrenstift u.a. auch das Rathaus und das Torwchterhaus ab 14 Uhr gefnet sein. Angeboten werden Fhrungen durch das alte Dorf sowie das Augustiner Chorherren-stift. Darber hinaus erfolgt im Stiftskeller eine Bewirtung, u.a. mit Kafee und Kuchen, sowie ein Ausklang unter musikalischer Be-gleitung. Gemeinderat Otto berichtete als Vorsitzender des Deutsch-Franzsischen Komitees ber die freundliche Begrung und die herzliche Aufnahme beim letzten Besuch in der Partnergemeinde Mrin-chal Ende Mrz 2015. Gemeindertin Dix u-erte ihre Betrofenheit ber den fehlenden Lindenbaum bei der Kirche in Schienen. Es wurde mitgeteilt, dass die Fllung des Baumes, der auf einem Grundstck der Kir-chengemeinde stand, in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehrde er-folgte und eine weitere Nachplanzung mit der Kirchengemeinde abzustimmen ist. Auf Nachfrage stellte Brgermeister Schmid den aktuellen Sachstand beim Radweg hnin-gen Wangen dar; hier steht als nchster Verfahrensschritt der Errterungstermin an. Die Durchfhrung einer weiteren Rad-Demo wurde angeregt.

    Aus dem Kreis der Zuhrer wurde um Erneu-erung der schadhaften Ketten der Strand-badbojen gebeten, die im letzten Jahr teil-weise abgerissen waren.

    Ende des amtlichen redaktionellen Teils

  • Hri-Woche

    Freitag, den 17. April 2015 14

    Der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH informiert: Die nchsten Sprechtage der Sozialrechtsre-ferentin Frau Petra Mauch findet statt in Radolfzell, VdK Geschfts-stelle, Bleichwiesenstr. 1/1 Mai 2015 - Termine: jeden Dienstag v. 9 bis 15.30 Uhr und jeden Donnerstag v. 9 bis 12 Uhr, bitte vereinbaren sie einen Termin: 07732-92 36-0 ---------- Sprechtag in Konstanz: VdK Geschfts-stelle Kreuzlingerstr. Eingang ber Schef-felstr. der nchsteTermin am 06. Mai 2015 von 8.30 bis 12 Uhr Terminvereinbarungen unter Tel. 07732 9236-0 Informiert und beraten wird in allen sozial-rechtlichen Fragen, u. a. im Schwerbehin-dertenrecht, in der gesetzlichen Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflege-versicherung. fr Fragen oder Infos erreichen Sie die VdK SRgGmbH, Geschftsstelle in Radolfzell Tel. 07732 92 36-0 Landratsamt KonstanzOrdnungsamt

    Allgemeinverfgung an alle Berufs- und Sportfischer am UnterseeDie Schonzeit fr Barsche wird nach 25 Abs. 1 Satz 2 der Unterseefischereiordnung wie folgt festgesetzt: ab Mittwoch, den 22. April2015, 12:00 Uhr bis Donnerstag, den 07. Mai 2015, 12:00 Uhr.

    Fr die Berufs- und Sportfischer gilt fr diese Zeit ein Fangverbot im gesamten Geltungsbe-reich der Unterseefischereiordnung.

    Landratsamt KonstanzKonstanz, den 15.04.2015Olms

    Seelsorger Pfarrer Stefan Hutterer, Kirchgasse 4, Gaien-hofen-Horn, Tel. 07735/2034 Gemeindereferentin Carmen Fahl, Kirchgas-se 4, Gaienhofen-Horn Tel. 07735/938541 E-Mail: carmen.fahl@kir-

    chen-hoeri.de Pfarrer i. R. Eberhard Grond, Breitlenring 11, hningen, Tel. 07735/919377 Pfarrer i. R. Helmut J. Benkler, Pankratius-weg 1, hningen-Wangen, Tel. 07735/9374718 E-Mail: [email protected] Pfarrer i. R. Gerhard Klein, Hauptstrae 47, Moos-Weiler Tel. 07732/9409350 Pfarrer i. R. Gebhard Reichert, Deienmoo-

    serstrae 5, Moos-BankholzenTel. 07732/822333 E-Mail: [email protected] Internet und E-MailDie aktuellsten Hinweise sowie die Termi-ne fr die kommende Woche sind auf den Homepages der Kirchengemeinden abruf-bar: www.kirchen-hoeri.de und www.sse-hoeri.de

    Energieausweis: Wer muss was? Fakten-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale Klarheit schaffen ber die energetische Qualitt eines Gebudes und ber die zu er-wartenden Energiekosten das soll der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV) leisten. Seit es ihn gibt, wird er jedoch auch heftig kritisiert, und ber Rechte und Pflichten von Eigentmern, Kufern und Mietern gibt es zahlreiche Missverstndnisse. Gerd Burkert von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Wrttemberg und der Energieagentur Kreis Konstanz erlutert die Eckpunkte.

    Was steht drin? Der fnfseitige Energieausweis enthlt neben grundlegenden Angaben zum Gebude entweder die Kennwerte fr Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder Energieverbrauch (Ver-brauchsausweis). Bei Neubauten oder bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, die lter als 1977 sind und nicht das Anforderungsni-veau der Wrmeschutzverordnung 1977 einhalten, ist nur der Bedarfsausweis zulssig. Zudem beinhaltet der Ausweis soweit mglich Manahmenvorschlge zur Verbesserung des energetischen Gebudezustands. Hier handelt es sich ganz klar um Empfehlungen, betont Burkert. Niemand ist verpflichtet, die Liste abzuarbeiten. Am besten bespricht man mit einem Energieberater, was mglich und sinnvoll ist.

    Wer braucht einen Energieausweis? Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebude oder eine Wohnung neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Die wichtigsten Kenndaten des Ausweises mssen bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Ab 1.5.2015 gilt die Verletzung dieser Pflicht als Ordnungswidrigkeit. Wer sein eigenes Haus seit Jahren selbst bewohnt und es weder verkaufen noch vermie-ten will, braucht also keinen Energieausweis auch wenn es immer wieder Betrger gibt, die das behaupten, stellt Burkert klar. Wer stellt den Energieausweis aus? Ein Energieausweises muss von Fachleuten mit besonderer Qualifikation ausgestellt wer-den. Ein amtliches Zertifikat oder eine vollstndige Liste aller Aussteller gibt es allerdings nicht. Hilfreich ist die Liste der dena (https://effizienzhaus.zukunft-haus.info/experten/suche-experten/). Sie bietet jedoch keine Gewhr fr die Qualitt der gelisteten Anbieter. Wichtig ist: Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. Wer plant, die Empfeh-lungen umzusetzen, sollte unbedingt eine unabhngige Beratung in Anspruch nehmen, empfiehlt Burkert. Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie hilft die Energieberatung der Ver-braucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persnlichen Beratungsgesprch. Die Berater informieren anbieterunabhngig und individuell. Fr einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder un-ter 0800 809 802 400 (kostenfrei) oder direkt bei der Energieagentur Kreis Konstanz unter 07732 939 1234. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefrdert vom Bundesministerium fr Wirtschaft und Energie.

    Kirchliche Nachrichten derSeelsorgeeinheit Hri

  • Hri-Woche

    Freitag, den 17. April 2015 15

    Zentrale E-Mail-Anschrift:[email protected] Pfarrbro hningen, Klosterplatz 3, 78337 hningenTel. 07735 7582021 Fax: 7582022, Montag/Dienstag/Donnerstag/Freitag, 09.00 - 12.00 Uhr E-Mail: [email protected] Pfarrbro Horn, Kirchgasse 4, Gaienhofen-HornTel. 07735 2034 Fax: 939722, Dienstag und Donnerstag, 09.00 - 12.00 Uhr E-Mail: [email protected] Pfarrbro Weiler, Hauptstrae 47, Moos-WeilerTel. 07732 4320 Fax: 4340, Dienstag und Freitag, 10.00 - 13.00 Uhr E-Mail: [email protected] Kindergrten in Trgerschaft der Seelsor-geeinheitKindergarten Bankholzen, Tel. 07732 53689Kindergarten Schienen, Tel. 07735 3639 Proben unserer Kirchenchre: Kirchenchor Schienen/Wangen: Mittwoch 20.00 Uhr Kirchenchor hningen: Montag, 20.00 Uhr im Bernhardsaal hningen Kirchenchor Vordere Hri: Montag, 19.00 Uhr im Pfarrzentrum Weiler Chor Hriluja: Mittwoch, 19.30 Uhr im Johanneshaus Horn Mnner-Chor-Gemeinschaft Moos-Horn: Donnerstag, 19.30 Uhr Krabbel- und Spielgruppen hningen: Mittwoch, 09.30 - 11.00 Uhr Kontaktperson: Marion Hirt (Tel. 07735/938400) Wangen: Dienstag, 15.00 - 16.30 Uhr Kontaktperson: Nancy Gomann (Tel. 0177/8647405)

    St. Leonhard, Weiler Sieben Schmerzen Marien, Moos St. Blasius, Bankholzen Freitag, 17. April Vom Tag - Wei18.30 Rosenkranzgebet Horn20.00 Konstituierende Sitzung des neu gewhlten Pfarrgemeinderates im Jo-hanneshaus Horn Samstag, 18. April Vom Tag - Moos11.30 Taufe des Kindes Miika Drobig Ba18.30 Sonntagvorabendmesse ( 2. Opfer fr Wilfried Keller ) Sonntag, 19. April 3. Sonntag der Osterzeit - Wei 9.30 Heilige Messe ( Ged.: fr Wilhelm Rcho und verst. Angeh., Manfred Lipp, Rolf Hartmann und verst. Eltern Keller, Artur Sulzmann und verst. Eltern, sowie fr Else Honold und Martha Christe ) Freitag, 24. April Vom Tag - Wei18.30 Rosenkranzgebet

    Samstag, 25. April Fest Hl. Markus, Evangelist - Wei14.00 Taufe des Kindes Joshua Heil Moos18.30 Sonntagvorabendmesse fr die Pfarrgemeinde Sonntag, 26. April 4. Sonntag der Osterzeit - Wei10.45 Heilige Messe ( Ged.: fr Margare-tha Brgel, Albert und Irmgard Maier, Hein-rich Bohner, sowie fr Peter und Gertrud Leber ) Moos14.30 Taufe des Kindes Henri Birsner

    Haushaltsplane der Kath. Kirchenge-meinde St. Blasius, Bankholzen und der Kath. Kirchengemeinde Sieben Schmerzen Mariens, Moos Es wird bekannt gegeben und besttigt, dass die Haushaltsplne der o. a. Kirchenge-meinden fr die Jahre 2014 und 2015, sowie die Jahresrechnung 2012 und 2013 zwei Wochen lang - und zwar in der Zeit vom 21.04.2015-05.05.2015 gem 17 KiS-tO zur Einsicht durch die Steuerpflichtigen im Pfarrbro Weiler zu den blichen Bro-zeiten aufliegen. Der Haushaltsplan der Kath. Kirchenge-meinde St. Blasius, Bankholzen wurde mit Erlass des Erzbischflichen Ordinariates vom 19.02.2015 V-94.15.10-41870 - genehmigt. Der Haushaltsplan der Kath. Kirchenge-meinde Sieben Schmerzen Marien, Moos wurde mit Erlass des Erzbischflichen Ordi-nariates vom 30.12.2014 V-94.18.50-41871 - genehmigt.

    St. Johann, Horn St. Mauritius, Gaienhofen St. Agatha, Hemmenhofen Freitag, 17. April vom Tag Horn20.00 Konstituierende Sitzung des neu gewhlten Pfarrgemeinderates im Jo-hanneshaus Horn Samstag, 18. April Vom Tag Hem18.30 Sonntagvorabendmesse (fr Bruno Ruf sowie fr Hedwig und Josef Bh-ler und fr verstorbene Angehrige, 2. Op-fer fr Anneliese Hofer, fr Agathe und Jo-hann Schmid und verstorbene Angehrige) Sonntag, 19. April 3. Sonntag der Osterzeit Horn09.30 Heilige Messe (nach der Mei-nung sowie fr Gerhard Willibald, fr Pirmin Rauh, fr Johann Auer, 2. Opfer fr Werner De Boni) Donnerstag, 23. April Vom Tag Gai15.30 Evangelischer Gottesdienst im Seeheim Hri Sonntag, 26. April 4. Sonntag der Osterzeit Horn09.30 Heilige Messe (fr Werner De Boni und verstorbene Angehrige)

    St. Hippolyt und Verena, hningen St. Genesius, Schienen St. Pankratius, Wangen Freitag, 17. April Vom Tag Horn20.00 Konstituierende Sitzung des neu gewhlten Pfarrgemeinderates im Jo-hanneshaus Horn Samstag, 18. April Vom Tag Sch18.30 Sonntagvorabendmesse (fr Fritz und Michael Grundler sowie 3. Opfer fr Manfred Knon) Sonntag, 19. April 3. Sonntag der Oster-zeit Weier Sonntag in hningen hn09.45 Treffen sich die Erstkommunion-kinder im Bernhardsaal im Kloster 10.00 Prozession zur Kirche, musikalisch begleitet vom Musikverein hningen Festgottesdienst -Erstkommunionfeier- musikalisch mitgestaltet vom Kirchenchor hningen, Herrn Hart und Frau Isabel Neu-mann Sch17.30 Dankandacht der Erstkommuni-onkinder aus hningen, Schienen und Wan-gen und ihren Familien Montag, 20. April Vom Tag Wa10.00 Dankgottesdienst der Erstkom-munionkinder Dienstag, 21. April Hl. Konrad v. Parzham, Hl. Anselm Wa18.30 Heilige Messe (fr Benedikt Han-garter u. verstorbenen Angehrige) Mittwoch, 22. April Vom Tag hn09.00 Heilige Messe(fr Hans Grieger) Freitag, 24. April Vom Tag Sch09.00 Wallfahrtsmesse (fr Ludwina Konz) Stein am Rhein 19.30 Monatsmesse der Totenbruderschaft Mitfahrgelegenheit um 19.00 Uhr am Lin-denplatz Samstag, 25. April Evangelist Hl. Markus hn13.30 Trauung von Florian Leu und Maike Gmpel Wa18.30 Sonntagvorabendmesse (Jahrtag fr Gertrud Denz) Sonntag, 26. April 4. Sonntag der Osterzeit - Weltgebetstag fr geistliche Berufe hn09.30 Heilige Messe (Jahrtag fr Emil Hangartner sowie Ged. fr Otto Maler und fr Familien Geugis und Berger))

    Vordere Hri

    Mittlere Hri

    Hintere Hri

  • Hri-Woche

    Freitag, den 17. April 2015 16

    EvangelischeKirchengemeinde auf der Hri

    So.,19.04. 10h00 Gottesdienst mit KiGo in Gaienhofen (Pfr. Klaus)

    Di.,21.04. 19h45 VEG: Musiksaal Internatsschule

    Do.,23.04.15h30 Gottesdienst im Seeheim (Pfr. Klaus)

    Sa.,25.04. 9h30-17h00 kumenischer Frauentag Schlossschule

    So.,26.04. 10h00 Gottesdienst in Kattenhorn (Pfr. Klaus) Vorstellung der Konfirmanden, Taufe Paulina Bitterwolf Kindergottesdienst

    Wir laden dich herzlich ein zum Kindergot-tesdienst. Alle 14 Tage findet er in Gaien-hofen statt. Wir treffen uns zu Beginn in der Melanchthonkirche. Nach dem Eingangsteil werden die Kinder mit ihren Helfern in ei-nen nahe gelegenen Schulraum gehen. Dort feiern sie weiter. Wir singen, basteln, beten und hren bibl. Geschichten. Nchste Termine 19.04., 3.und,17. Mai Die Kinder knnen nach dem Gottesdienst abgeholt werden (Schulraum E9 direkt ne-ben dem Eingang der Ev. Schule in Gaien-hofen)

    kumenischer Frauentag 2015

    Sa., 25. 04. 2015 9:30 - 17:00 Uhr in Gaien-hofen in der Ev. Schule Schloss Gaienhofen Hauptstrae 229 MachtTRume Mit jeder Entscheidung, die wir treffen, ha-ben wir Macht zu gestalten. In MachtRu-men bieten sich Freirume, in MachtTru-men nehmen wir das Wesentliche in den Blick, entwickeln uns und bauen mit an unserer Welt. Die Begegnung mit anderen Frauen soll uns den Blick weiten, unsere MachtTrume zu leben und unsere Mach-tRume zu gestalten. Weitere Informationen: www.ekikon.de Flyer liegen in den Kirchen Es laden ein: Das kum. Team der Ev. Frauen-arbeit, der Kath. Frauengemeinschaft (kfd) und des Frauenreferats Kosten: 10 Anmeldung: bei der Kath. Regionalstelle, Singen, 07731-8755-0, [email protected] Fhrungen in der Petruskirche in

    Kattenhorn

    Die ev. Kirche in Kattenhorn wird wegen ih-ren knstlerischen Glasschtzen ber den See hinaus gern besucht. Die Kirche ist in der Sommerzeit tglich von 10.00 Uhr-18.00Uhr geffnet. Wir bieten Fhrungen an. Dabei erlutert Pfr. Brates die Entstehung und Bedeutung der groflchigen Glasfenster von Otto Dix. Die Fhrung dauert 45 Minuten. Der Eintritt ist frei. Die nchsten Termine jeweils samstags 15.00 Uhr 2. Mai, 6. Juni, 11. Juli und1. August.

    EvangelischeKirchengemeinde Bhringen

    Evangelische Kirchengemeinde Radolfzell-Bhringen mit den Orten Bhringen, Reute, berlin-gen, Bohlingen, Bankholzen, Moos, Iznang, Weiler Paul-Gerhardt-Kirche Paul-Gerhardt-Str. 2, 78315 Radolfzell Tel. 07732 2698, Fax 07732 988504, E-Mail: [email protected] ffnungszeiten des Pfarramtes: Dienstag und Donnerstag 9:00 - 11:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr (auer in den Schulferien) Sonntag 19.04.2015 10.00 Uhr Gottesdienst mit Verabschiedung von Frau Zller (Pfr. Weimer), parallel Kinder-gottesdienstIm Anschluss Gemeindemittagessen

    Freitag 24.04.201519.00 Uhr Abendandacht AufAtmen

    Sonntag 26.04.201510.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Weimer)parallel Kindergottesdienst und Bible & Brunch fr Kids ab 10 Jahren

    Ausstellung Der schreibende Prsident. Theodor Heuss und die Literatur Die Ausstellung des Theodor Heuss Museums Brackenheim und der Arbeitsstelle fr literarische Museen in Baden-Wrttemberg in Zusam-menarbeit mit dem Hermann-Hesse-Hri-Museum dauert an bis 03.Mai 2015 und ist geffnet von Dienstag bis Sonntag von 10 bis 17 Uhr. Weitere Informationen sind erhltlich beim Hermann-Hesse-Hri-Museum, Tel. 07735/440949, www.hermann-hesse-hoeri-museum.de, [email protected]

    Hesse und Heuss 1957 in Sils Maria

    Ausstellung Otto Dix und die Farblithographie Dauer: bis 31. Oktober 2015 Geffnet: Di-So: 11-18 Uhr Informationen: Museum Haus Dix Hemmenhofen, Tel. 07735/937160, www.museum-haus-dix.de

    Foto: die arge lola, Kunstmuseum Stuttgart

  • Hri-Woche

    Freitag, den 17. April 2015 17

    Nchste Event-fahrten MS Seestern

    25.04.2015 Saisonauftakt auf der Insel Reichenau12.30 Uhr ab Steg Gaienhofen, mit Sonderaktionen der Reichenauer Betriebe, Rckfahrt 16.30 Uhr ab Reichenau, Fahrpreis 7,50 im Vor-verkauf, einfache Fahrt 5 20.05.2015 Erste Abendrundfahrt18:00 Uhr ab Steg Gaienhofen, bei Niedrigwasser ab Steg Horn, Fahr-preis mit Gstekarte im Vorverkauf 11 22.05.2015 Bierseminar19:00 Uhr ab Gaienhofen, Bierverkostung mit Hader Karle Weilers-bach und den singenden Braumeistern, Fahrpreis 38,50 inkl. Bier-verkostung und Vesper 25.05.2015 Italienisches Buffet 18:30 Uhr ab Steg Horn, bei Niedrigwasser ab Steg Gaienhofen, Fahr-preis 40 im Vorverkauf Reservierung und Vorverkauf beim Kultur- und Gstebro Gaien-hofen, Tel. 07735/81823, [email protected]

    Wildkruter-Blten-Wanderung am Donnerstag den 23. April 2015 um 17:00 Uhr in Wangen Viele Wildpflanzen stehen jetzt in voller Blte. Sehen, riechen, schmecken, staunen, die Pflanzen bieten ein Fest fr die Sinne.

    Bei einem Spaziergang durch die Natur mit der Kruterpdagogin Mar-got Auer erfahren Sie wissenswertes ber die Schnheiten am Weges-rand, ihren Verwertungsmglichkeiten in der Kche und in der Volks-heilkunde. Nach der Wanderung genieen wir ein Wiesenpicknick. Unkosten: 15 Euro pro Person Ein Veranstaltung der kfd, Kath. Frauengemeinschaft Wangen Anmeldung bei A. Trb, Tel. 07735/2669 oder bei C. Lble, Tel. 07735/938398 bis Dienstag, 21. April 2015. Der Treffpunkt wird bei der Anmeldung bekannt gegeben.

    Hri-Fhre Sommer 2015

    Personen - und Velofhre im Untersee 1. Mai bis 28. Juni: Sonntags & Feiertage 14./25. Mai, 4. Juni

    6. Juli bis 14. September: Dienstag, Donnerstag, Sonntag Abfahrt Horn* 09.50 14.15 15.55 Berlingen 10.00 14.25 16.05 Gaienhofen 10.15 14.40 16.20

    Ankunft Steckborn 10.20 14.45 16.25 Abfahrt Steckborn 10.35 15.00 16.35

    Gaienhofen 10.40 15.05 16.40 Berlingen 10.55 15.20 16.55

    Ankunft Horn* 11.05 15.30 17.05 Bei Niederwasser wird anstelle *Horn=Gaienhofen angefahren.

    Fahrpreise einfache Strecke: Erwachsene Kinder bis 6 Jahre Velo / Fahrrad Familie

    5,00 / 6,00SFr. Fahrt + Velo frei 2,50 / 3,00SFr. 14,00 / 17,00SFr. mit Gstekarte Kinder 7-14 Jahre mit Gstekarte

    4,00 3,00 / 4,00SFr. 12,00

    NEU: Mit dem Tagesticket den ganzen Tag auf See:

    Erwachsene Kinder bis 6 Jahre Velo / Fahrrad Familie 9,00 / 11,00SFr. Fahrt + Velo frei 4,00 / 5,00SFr. 24,00 / 29,00SFr.

    mit Gstekarte Kinder 7-14 Jahre mit Gstekarte 8,00 5,00 / 6,00SFr. 22,00

    Charteranfragen gerne an:

    Schifffahrt Lang Erbringstr. 24 78343 Horn Tel. 0049(0)7735-8891 Fax 0049(0)7735-8831

    [email protected] www.schifffahrtlang.de

    Vera Fltemeyer-Lbe zeigt Ihre Arbeitenim Hotel & Gasthaus Seehrnle in Horn.

    Vernissage am Sonntag, den 26.4.2015 um 17 Uhr

    mit Musik von Xaver Weidner und

    Theo Fltemeyer (Hri Posaunen-Duo)

    Gerne laden wir Sie zum Empfang zu einem Glas Prosecco vom

    Wiischple und Leckereien aus der Seehrnle-Kche ein.

    Im weitluigen Garten sind ihre Installationen zu sehen.

    Der Hoteleingang wurde mit Sandstein-Kacheln auf Filz neu

    dekoriert und im neu gestalteten Restaurant sowie auf der

    Sonnenterrasse sind Steingsse von ihren Figuren ausgestellt.

    Das Restaurant Seehrnle hat tglich von 11:3021:30 Uhr geffnet.

    Hotel und Gasthaus Seehrnle Hrnliweg 14 78343 Gaienhofen-HornFon 0 77 35 | 9 37 70-0 [email protected] www.seehoernle.de

    Vera Fltemeyer-Lbe meets

    Ausstellung im Restaurant & Gartenvom 26.4.2015 bis 4.10.2015

  • Hri-Woche

    Freitag, den 17. April 2015 18

    Fahrplan Hri-Fhre MS See-stern startet am 1. Mai Die MS Seestern verkehrt ab 1. Mai sonn- und feiertags zwischen Horn, Berlingen, Gaienhofen und Steckborn. Sie legt in Horn (bei niedrigem Wasserstand Gaienhofen) um 9.50, 14.15, 15.55 Uhr ab nach Berlin-gen und fhrt weiter nach Gaienhofen und Steckborn. Die Zeiten der Rckfahrten von Steckborn nach Gaienhofen sind 10.35, 15.00, 16.35 Uhr, dann geht es ber Berlin-gen zurck nach Horn. Vom 6.7. bis 13.9. ver-kehrt die Fhre dienstags, donnerstags und sonntags zu den gleichen Zeiten. Der Fahr-preis betrgt fr die einfache Strecke 5, mit Gstekarte 4, Fahrrder 2,50. Kinder bis 6 J. Fahrt und Velo frei. Die MS Seestern erweitert ab 1. Mai mit einem Tagesticket das Schifffahrts-Angebot auf dem Untersee. Nach dem Hop-On Hop-Off-Prinzip haben die Passagiere die Mglichkeit, die Unter-seerundfahrt individuell und flexibel zu ge-stalten: Einfach Tagesticket kaufen und beliebig an den Stopps : Horn, Gaienhofen, Steckborn (CH) und Berlingen (CH) ein- und ausstei-gen und die Region besser kennen lernen. Tagestickets sind erhltlich zum Preis von 9 (8 Gstekarte), Kinder 5 , Familien 24 (Gstekarte 22 ), Velo 4 . Weitere Informationen beim Schifffahrt Lang, Tel. 07735/8891, www.schifffahrtlang.de oder beim Kultur-und Gstebro Gaien-hofen, Tel. 07735 / 81823, [email protected].

    VeranstaltungskalenderMoos

    Freitag, 17. April - 19:00 Uhr, Info-Abend, Fanfarenzug Moos, FZ Raum im Rathaus Moos - 19:30 Uhr, Jahreshauptversammlung, DLRG Moos, Strandbad Moos Samstag, 18. April - 9:00 Uhr, Clubhausputz, Segelclub Moos, Seglerheim - 19:00 Uhr, Aprilhock, Segelclub Iznang, Rathaus Iznang - 19:00 Uhr, Wein und Kse, Arbeitskreis fr Heimatpflege, Torkel Bankholzen Montag, 20. April -19:00 Uhr, Brgerwerkstatt Tourismus, Ge-werbe, Wohnen, Kultur, Rathaus Moos Dienstag, 21. April - 15:00 Uhr, Treffen der Strickkreisfrauen, Josef-Stble im Pfarrzentrum Weiler - 17:00 Uhr, Walking/Nordic Walking mit Br-bel Keppler, Treffpunkt Grundschule Weiler Mittwoch, 22. April - 16:00 Uhr, Energieberatung, Energieagen-tur Kreis Konstanz, Rathaus Moos, Anmel-dung notwendig - 18:00 Uhr, Schnuppertraining, Schtzen-verein, Schtzenhaus Weiler

    Freitag, 24. April - 14:30 Uhr, Treffen zum Filzen, BUND-Kin-dergruppe Moos, Familie Brgel, Gartenstr. 12, Weiler - 19:30 Uhr, Vereinshock, Segelclub Moos, Seglerheim Samstag, 25. April - 9:00 Uhr, Alteisensammlung in Moos, Feu-erwehr Moos - 13:00 Uhr, Baum-Veredelung, BUND, Streu-obst-Lehrpfad Moos, Anmeldung notwen-dig - 14:30 Uhr, Frhlingsgarten gestalten, Schaugarten Ege und Conrad, Bankholzen Dienstag, 28. April - 14:30 Uhr, Senioren-Caf, Arbeitskreis fr Heimatpflege, Torkel Bankholzen - 15:00 Uhr, Treffen der Strickkreisfrauen, Josef-Stble im Pfarrzentrum Weiler - 17:00 Uhr, Walking/Nordic Walking mit Br-bel Keppler, Treffpunkt Grundschule Weiler Donnerstag, 30. April -17:00 Uhr, Vogelstimmungfhrung, BUND, Aachried Freitag, 1. Mai - 10:30 Uhr, Maiwanderung Narrenverein Bl-leblri, Treffpunkt: Blleblrischopf Weiler - 11:30 Uhr, Maifest an der Webnesthtte, Musikverein Bankholzen

    VeranstaltungskalenderGaienhofen

    18.04.2015 10:00 Uhr F-Jugend Spieltag des SV Gaien-hofen auf dem Sportplatz Horn 24.04.2015 19:00 Uhr Fureflex - Einfhrung in die Welt der Fe. Vortrag ber Diagnostik, Behandlungsmglichkeiten und Eigenbe-handlung. Referentin ist eine diplomierte Fureflextherapeutin aus der Schweiz, Frau Claudia Eickhoff, in der Galerie am See, Hauptstr. 213, Gaienhofen, Tel. 07735/93 83 279, [email protected] 25.04.2015 12.30 Uhr Schifffahrt zum Saisonauftakt auf der Insel Reichenau ab Steg Gaienhofen, mit Sonderaktionen der Reichenauer Betriebe, Rckfahrt 16.30 Uhr ab Reichenau, Fahrpreis 7,50 im Vorverkauf, einfache Fahrt 5 , Re-servierung und Vorverkauf beim Gstebro, Tel. 07735/81823, [email protected] 25.04.2015 Abschlusshock des Skiclub Hri auf der MS Seestern mit italienischem Buffet 26.04.2015 14-17:00 Uhr Wildkrutererkundung Knos-pen und Triebe Kruter-Wiesen-Fhrung mit Verkostung mit Dipl.-Biologin Eva Eber-wein ab Hermann-Hesse-Haus (1907-1912), Hermann-Hesse-Weg 2, Anmeldung Tel. 07735/440653 oder www.hermann-hesse-haus.de

    26.04.2015 14:00 Uhr ffentliche Fhrung im Museum Haus Dix Hemmenhofen. Um Voranmel-dung wird gebeten. Tel. 07735/937160 oder [email protected] 26.04.2015 15:30 Uhr ffentliche Fhrung im Museum Haus Dix Hemmenhofen. Um Voranmel-dung wird gebeten. Tel. 07735/937160 oder [email protected] 26.04.201517 Uhr Erffnung der Ausstellung von Vera Fltemeyer-Lbe im Restaurant Seehrnle, Dauer 26.4.-4.102015, 11.30-21.30 Uhr 29.04.2015 20:00 Uhr Clubabend des Modellbahnclub Hri im Gasthaus Kaiser-Eck 30.04.2015 18:00 Uhr Mit Musik in den Mai auf dem Schulhof Horn mit dem Musikverein Horn Gundholzen 01.05.2015 10:00 Uhr Maiwanderung des Turnverein Gaienhofen 02.05.2015 12:00 Uhr Fhrung: Hermann Hesses Gar-ten in Gaienhofen: Damals und heute, beim Hermann-Hesse-Haus (1907-1912), Her-mann- Hesse-Weg 2, Infos/Anmeldung un-ter Tel. 07735/440653 oder www.hermann-hesse-haus.de

    02.05.2015 16:00 Uhr Fhrung: Familie Hesse im eige-nen Haus (1907-1912) Hermann-Hesse-Haus, Hermann-Hesse-Weg 2, Infos/Anmel-dung Tel. 07735/440653 oder www.hermann-hesse-haus.de 02.05.2015 14:30 Uhr ffentliche Museumsfhrung im Hermann-Hesse-Hri-Museum, jeden Sams-tag ab 6 Personen

    02.05.2015 15:00 Uhr Kirchenfhrung in der Petruskir-che Kattenhorn 03.05.2015 10:00 Uhr Konfirmation in der Evang. Melan-chthonkirche Gaienhofen 03.05.2015 10:30 Uhr Fhrung: Mia Hesse geb. Bernoul-li Gaienhofener Alltag neben Hermann Hesse, im Hermann-Hesse-Haus Gaien-hofen, Hermann-Hesse-Weg 2, Infos/Anmel-dung unter Tel. 07735/440653 o. www.hermann-hesse-haus.de 03.05.2015 14:30 Uhr Fhrung: Reformierte Lebensart um 1900 Einfluss auf Mia und Hermann Hesse in Gaienhofen im Hermann-Hesse-Haus, Hermann- Hesse-Weg 2, Infos/Anmel-dung unter Tel. 07735/440653 o. www.hermann-hesse-haus.de

  • Hri-Woche

    Freitag, den 17. April 2015 19

    Ausstellungen Hermann-Hesse-Hri-Museum

    Bis 3. Mai 2015 Der schreibende Prsident. Theodor Heuss und die Literatur Eine Ausstellung des Theodor Heuss Muse-ums Brackenheim und der Arbeitsstelle fr literarischen Museen in Baden-Wrttem-berg, Marbach a. N. in Zusammenarbeit mit dem Hermann-Hesse-Hri-Museum Geffnet: Di-So: 10-17 Uhr, So u.Feiertage 1017 Uhr Informationen Hermann-Hesse-Hri-Muse-um Gaienhofen, Tel. 07735/440949, www.hermann-hesse-hoeri-museum.de Museum Haus Dix Hemmenhofen

    Bis 31. Oktober 2015 Otto Dix und die Farblithographie Geffnet: Di-So: 11-18 Uhr Informationen: Museum Haus Dix Hem-menhofen, Tel. 07735/937160, www.museum-haus-dix.de, [email protected] Galerie am See & Caf

    Ausstellung

    Mnchner & Bodenseeknstler

    Franz Srownal, Hans Jais, Alma Gring, U. Helmholz, Petra Baumann, Fr. Jaus, Julius Kulhanek ffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr: 9-13 und 14-18 Uhr, Mi, Sa: 9-13 Uhr, So 13-17 Uhr Kontakt: Galerie am See, Hauptstr. 214, 78343 Gaienhofen, Tel. 07735/9383279, [email protected]

    Veranstaltungskalenderhningen

    Sonntag, 19. April 2015 Garten-Rendezvous am Untersee Besichti-gung 10.00-17.00 Uhr im Privatgarten Otter-bach in Wangen, Pankratiusweg 2

    Sonntag, 19. April 2015 10.00 Uhr Erstkommunion in hningen, Klosterkirche

    Montag, 20. April 2015 18.30 Uhr Konzert der Jugendmusikschule JMS HRI im Rathaus hningen, Brgersaal, mit Preisverleihung. Eintritt frei.

    Donnerstag, 23. April 2015 17.00 Uhr Wildkruter-Blten-Wanderung mit Margot Auer, Kruterpdagogin. Wei-tere Infos und Anmeldung bis zum 21. April bei A.Trb, Tel. 07735/2669 oder bei C.Lble,Tel.07735/938398

    Donnerstag, 23. April 2015 19.00 Uhr 5. Musikantentreffen auf dem Schienerberg im Landgasthof Schiener-berg. Gste mit und ohne Instrument sind herzlich willkommen. Eintritt frei. Infos: Tel. 07735/2404 oder 07735/8886

    Freitag, 24. April 2015 15.00 Uhr Saisonauftakt 2015 im Bootsstb-le Wangen, Kulturscheune. Einladung an alle Interessierten. Anmeldung erbeten bis zum 21. April in der Tourist-Information hnin-gen, Tel. 07735/81