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Die Gemeinschaft im Mittelpunkt Halbzeitbewertung, Februar 2018 Empfehlungen zur Strategieanpassung Holsteiner Auenland - LAG AktivRegion e.V. Integrierte Entwicklungsstrategie 2014-2020

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Die Gemeinschaft im Mittelpunkt

Halbzeitbewertung, Februar 2018

Empfehlungen zur Strategieanpassung

Holsteiner Auenland - LAG AktivRegion e.V.

Integrierte Entwicklungsstrategie 2014-2020

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1 Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Impressum

Die Erstellung der Halbzeitbewertung hat RegionNord im Rahmen des Regionalmanagements

durchgeführt.

Verfasser und Ansprechpartner:

Talstraße 9 | 25524 Itzehoe

Tel. 04821 - 94 96 32 30 Fax 04821 – 94 96 32 99

www.regionnord.com

Bearbeitung: Olaf Prüß

E-Mail: [email protected]

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Inhalt

1. Zielsetzung, Instrumente und Vorgehen zur Halbzeitbewertung ........................................................ 3

2. Auswertung von Evaluationsquellen ............................................................................................................... 4

2.1. Die Zielerreichung und Budgetbindung ................................................................................................ 4

2.2. Ergebnisse der Befragung der Projektträger ...................................................................................... 5

2.3. Ergebnisse der landesweit einheitlichen Befragung der Entscheidungsgremien ............... 6

3. Empfehlungen zur Strategieanpassung .......................................................................................................... 9

3.1. Fortführung aller bisherigen Kernthemen und Anhebung der Zielwerte, wenn

Zielwerte bereits jetzt überschritten werden. ................................................................................. 10

3.2. Mittelüberschreitungen im Projektbudget für Kooperationsprojekte zulassen ............... 10

3.3. Im Handlungsfeld „Gemeinsam nachhaltig“ wird die Fördermaßnahme 3 präzisiert.... 11

3.4. Im Handlungsfeld „Gemeinschaft bildet“ wird der Förderausschluss in der Maßnahme

„Investive und nicht investive Entwicklung von außerschulischen Lernorten“

aufgehoben ...................................................................................................................................................... 12

3.5. Umschichtung von 150.000 Euro aus dem Kernthema „Starke Gemeinschaft“ in das

Kernthema „Ortskernerlebnisse“ .......................................................................................................... 13

3.6. Neuer Ziel- und Budgetrahmen ............................................................................................................. 14

3.7. Aktualisierung der Förderhinweise des Projektbeirates ............................................................ 15

4. Anlagen ...................................................................................................................................................................... 19

4.1. Anlage 1: Kurzfassung der integrierten Entwicklungsstrategie der AktivRegion ............ 20

4.2. Anlage 2: Landesweit einheitliche Befragung Entscheidungsgremium durch von

Thünen-Institut ............................................................................................................................................. 28

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

1. Zielsetzung, Instrumente und Vorgehen zur Halbzeitbewertung

Ziel der Halbzeitbewertung ist eine Überprüfung der Umsetzung der Integrierten

Entwicklungsstrategie und das Herausarbeiten eventueller Strategieanpassungen.

Die LAG AktivRegion Holsteiner Auenland e.V. hat mit ihrer Integrierten Entwicklungsstrategie

auch ein Evaluierungskonzept für die Konzeptumsetzung vorgelegt. Die Halbzeitbewertung war

demnach für 2017 vorgesehen. Da sich der Beginn des Förderzeitraums verschob und die

AktivRegion auch die Ergebnisse der landesweit einheitlichen Befragung der

Entscheidungsgremien der AktivRegionen durch das von Thünen-Institut in ihre

Halbzeitbewertung einfließen lassen wollte, wurde die Halbzeitbewertung Ende 2017/ Anfang

2018 durchgeführt.

Instrumente des Monitorings der AktivRegion:

1. Instrumente des laufenden Monitorings:

o Das Regionalmanagement führt fortlaufend eine Zielerreichungsliste.

o Einmal jährlich wird vom Regionalmanagement ein Jahresbericht erstellt, der an

das zuständige Landesamt für ländliche Räume übersandt wird.

2. Spezielle Instrumente der Halbzeitbewertung

o Projektträger abgeschlossener Projekte wurden im Rahmen der

Selbstevaluierung befragt.

o Landesweite einheitliche Befragung des Entscheidungsgremiums durch das von

Thühnen-Institut (abgeschlossen im Januar 2018)

o Halbzeitbewertungsworkshops der AktivRegion:

eine Sitzung mit Projektbeirat, eine Sitzung mit kommunalem Beirat

o Empfehlungen zur Strategieanpassung durch RegionNord

(hiermit vorliegender Halbzeitbewertungsbericht)

Die Mitgliederversammlung hat die Strategieänderungen zu beschließen.

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

2. Auswertung von Evaluationsquellen

2.1. Die Zielerreichung und Budgetbindung

Abbildung 1: Zielerreichung und Budgetbindung per 31.12.2017

Summe Gesamtziel Zieler-

reichung bis 2018 Teilzieler-reichung

Handlungsfeldübergreifende Ziele

Anzahl der Projekte 31 nur Dokumentation, keine Zielzahl definiert

Fördervolumen 1.372.764 € 2.863.636 € 48% 1.500.000 € 92%

eingeworbene Fördermittel / Kooperationen 3.322.315 € 3.000.000 € 111% 1.500.000 € 221%

Arbeitsplätze geschaffen 12 8 150% 2 600%

Inklusive Projekte 8 16 50% 8 100%

Modellhafte Konzepte 1 6 17% 3 33%

Modellhafte Projekte 13 6 217% 3 433%

Budget für Kooperationsprojekte 112.277 € 114.545 € 98% 57.273 196 %

Ziele im Kernthema Gemeinsam nachhaltig

Reduktion CO2 - Anzahl der Projekte 0 8 0% 4 0%

Eingesparte Menge CO2 (in t) 0 nur Dokumentation, keine Zielzahl definiert

Stärkung Bewusstsein - Erreichte Teilnehmer 375 400 94% 100 375%

Budget 44.089 € 309.893 € 14%

Ziele im Kernthema Land- und Naturerlebnisse

Ausgelöste Investitionen 589.767 € 400.000 € 147% 200.000 € 295%

Steigerung Wertschöpfung 70.950 € 700.000 € 10% 300.000 € 24%

Anzahl der Projekte mit Investition 6 11 55% 5 120%

Budget 252.249 € 371.871 € 68%

Ziele im Kernthema Ortskernerlebnisse

Ausgelöste Investitionen 2.416.822 € 2.300.000 € 105% 1.000.000 € 241%

Anzahl der Projekte 8 8 100% 4 200%

Budget 316.673 € 371.871 € 85%

Ziele im Kernthema Starke Gemeinschaft

Gesicherte Angebote 15 20 75% 10 150%

Geschaffene Angebote 4 10 40% 5 80%

Anzahl der Partner 17 20 85% 10 170%

Budget 273.269 € 1.053.635 € 26%

Ziele im Kernthema Gemeinschaft bildet

Außerschulische Lernorte mit Kitas und Schulen - Anzahl Partner 0 20 0% 10 0%

Außerschulische Lernorte mit Kitas und Schulen - Anzahl Projekte 0 8 0% 4 0%

regionale Bildungsvernetzung - Anzahl Projekte 1 8 13% 4 25%

Anzahl regionale Bildungsnetzwerke 3 4 75% 2 150%

Budget 100.000 € 371.871 € 27%

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Erläuterung: Die Hälfte des Förderzeitraums ist mit der Halbzeitbewertung erreicht. Die

Zielwerte werden einmal zu den Halbzeitzielwerten und einmal zu den Gesamtzielwerten ins

Verhältnis gesetzt. Die Halbzeitzielwerte sollten annähernd bei mindestens 100%

Zielerreichung, die Gesamtzielwerte bei ca. 50% Zielerreichung sein.

Folgende Auffälligkeiten zeigen sich:

Zahlreiche Zielwerte überschreiten jetzt schon die Gesamtzielwerte, die für 2021 angenommen wurden.

Bei den Kernthemenübergreifenden Zielen ist lediglich der Zielwert für modellhafte Konzepte noch nicht zufriedenstellend. Hierfür ist der Zielwert für modellhafte Projekte

bereits weit überschritten. Das Gesamtziel, mit der AktivRegion modellhafte Vorhaben

umzusetzen, wird damit erreicht.

Das Kooperationsprojektebudget (Projekte, mit anderen AktivRegionen) ist nahezu gebunden.

Handlungsbedarf wird in den Kernthemen „gemeinsam nachhaltig“ und „Gemeinschaft

bildet“ gesehen. Hier sind Zielerreichung und Mittelbindung nicht zufriedenstellend.

Im Kernthema Land- und Naturerlebnisse ist die Mittelbindung sehr gut. Das Wertschöpfungsziel wird derzeit nicht ausreichend erreicht. Die Annahmen der

Projektträger sind sehr vorsichtig und zurückhaltend. Nach Abschluss der Projekte wird

die Geschäftsstelle die Projektträger kontaktieren, um die Angaben zum Ziel

"Wertschöpfung" zu verifizieren.

Im Kernthema „Ortskernerlebnisse“ ist die Budgetgrenze fast erreicht. Die Zielerreichung ist übererfüllt.

Im Kernthema „starke Gemeinschaft“ ist die Mittelbindung noch zu gering.

2.2. Ergebnisse der Befragung der Projektträger

Bislang konnten sechs Projektträger von abgeschlossenen Projekten mit folgenden

Kernergebnissen befragt werden:

• Die Projektträger kennen die AktivRegion i.d.R. durch ihre Arbeit.

• Die Informationen zur AktivRegion, über das Förderangebot und die Projektauswahl

werden als gut bewertet.

• Die Beratung und Betreuung durch das Regionalmanagement werden als sehr gut

bewertet.

• Der Aufwand für die Antragsvorbereitung und Durchführung von Projekten wird als

„angemessen“ bewertet.

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

2.3. Ergebnisse der landesweit einheitlichen Befragung der

Entscheidungsgremien

Die AktivRegion hat an der landesweiten einheitlichen Befragung der Mitglieder des

Entscheidungsgremiums durch das von Thünen-Institut teilgenommen. Eine grafische

Auswertung der Ergebnisse ist in Anlage 2 dargestellt.

Beteiligung an der Befragung: 16 Projektbeiratsmitglieder nahmen an der Befragung teil.

Hier erfolgt eine Darstellung der Befragungsergebnisse im Vergleich zur

Durchschnittsbewertung auf Landesebene:

*: rot, fett = Note der AktivRegion Holsteiner Auenland; schwarz: landesweite

Durchschnittsnote

• Zufriedenheit mit LEADER-Prozess in der Region,

Note 2,00 (Landesdurchschnitt: 2,26)

• Verbundenheit mit der AktivRegion, Note 1,44 (1,85)

• Bereitschaft, sich auch zukünftig zu engagieren, Note 1,47 (1,87)

• Zufriedenheit mit Verfügbarkeit relevanter Informationen, Note 1,25 (1,76)

• Zufriedenheit mit Ablauf von Entscheidungsprozessen, Note 1,88 (2,17)

• Zufriedenheit mit Inhalten der getroffenen Entscheidungen, Note 1,69 (2,1)

• Arbeit in der LAG (Arbeitsatmosphäre, Sitzungen, Konflikte), Note 1,2 (1,63)

Die Arbeit der LAG wird unterstützt von

• Verwaltung und politischen Entscheidungsträgern, Note 1,57 (1,87)

• Unterstützung aus der Wirtschaft, Note 3,08 (2,89)

• Unterstützung aus der Zivilgesellschaft, Note 2,73 (2,74)

• Beteiligung aller wichtigen Akteure im LEADER-Prozess, Note 1,67 (1,99)

Zufriedenheit mit Regionalmanagement und Geschäftsstelle

• Organisation und Koordination, Note 1,0 (1,52)

• Projektbegleitung und –beratung, Note 1,06 (1,59)

• Kenntnisse über vielfältige Fördermöglichkeiten, Note 1,13 (1,67)

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

• Vernetzung regionaler Akteure, Note 1,40 (1,86)

• Öffentlichkeitsarbeit, Note 1,20 (1,96)

• Begleitung der Umsetzung IES insgesamt, Note 1,13 (1,75)

• Strategisches Arbeiten, Note 1,25 (1,92)

Entwicklungsstrategie

• Beteiligung bei der Erstellung, Note 1,2 (1,58)

• Wertigkeit des Aufwandes, Note 1,6 (2,16)

• Inhalt unterstützenswert, Note 1,47 (1,88)

• Wird spezifischer Situation der Region gerecht, Note 1,67 (2,00)

• „roter Faden“ für die Vorstandsarbeit, Note 1,60 (1,81)

• Legitime Entscheidungsgrundlage, Note 1,47 (1,74)

• Sinnvolle Gebietsabgrenzung, Note 1,63 (2,01)

Projektauswahl

• Kriterien passen zur IES, Note 1,56(1,9)

• Anwendung der Kriterien, Note 1,75 (2,16)

• Zufriedenheit mit Verfahren zur Projektauswahl, Note 1,63 (2,21)

• Alle Projekte, die zur IES passen, sind förderfähig, Note 1,67 (2,29)

• Die hoch bewerteten Projekte passen auch am besten zur IES, Note 2,0 (2,2)

• Durch Entscheidungsprozess sind Projekte gut in der Region abgestimmt, Note

2,06 (2,56)

• Durch Beratung in der LAG gab es Verbesserung bei den Projekten,

Note 1,80 (2,22)

• Zufriedenheit mit ausgewählten Projekten, Note 2,00 (2,29)

• Um Fördermittel auszugeben, wurden auch Projekte ausgewählt, die nicht so gut

zur IES passen, Note 4,07 (4,11)

Leader-Prozess insgesamt

• Durch Leader wurden neue Möglichkeiten zur Entwicklung der Region

aufgezeigt, Note 1,53 (2,10)

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

• Durch LEADER hat mein Verständnis für die Sichtweisen anderer

Akteursgruppen zugenommen, Note 1,93 (2,14)

• Durch LEADER erfahren regionale Besonderheiten eine größere Wertschätzung

Note 1,67 (2,22)

• Durch LEADER wurde die Zusammenarbeit von Akteuren unterschiedlicher

Themenbereiche gefördert, Note 1,64 (2,25)

• Durch LEADER hat die Zusammenarbeit über kommunale Grenzen hinaus

verbessert, Note 1,69 (2,24)

• Durch LEADER wächst die Bereitschaft der regionalen Akteure, Probleme

gemeinsam zu lösen, Note 1,69 (2,3)

• Durch LEADER kamen innovative Projekte zustande, Note 1,93 (2,31)

Hemmnisse, Achtung: Eine niedrige Bewertungszahl beschreibt einen hohen Hemmnis-Aspekt

• keine passende Förderung im ELER, Wert: 4,25 (3,46)

• Die Zeit bis zur Bewilligung dauert zu lange, Wert: 4,00 (2,86)

• enge Fristsetzung für die Umsetzung, Wert: 4,31 (3,45)

• Aufwand und Risiken durch das Vergaberecht, Wert: 2,17 (2,32)

• weiterer Verwaltungsaufwand für den Projektträger, Wert: 2,10 (2,10)

• Finanzierungsprobleme der potentiellen Antragsteller, Wert: 3,50 (3,09)

• Schwierigkeiten bei der öffentlichen Kofinanzierung, Wert: 4,15 (3,43)

Die Bewertung der AktivRegion (Strategie, Arbeitsweise, Regionalmanagement, Projektauswahl,

LEADER-Ansatz) ist ausgesprochen positiv. Hieraus ergeben sich keine Änderungserfordernisse

an der Arbeitsweise der LAG selbst. Lediglich die Einbindung von Wirtschaftsakteuren könnte

verbessert werden. Über dem Landesdurchschnitt werden die Risiken durch das

Vergaberecht und der hohe Verwaltungsaufwand als Hemmnisse für die Arbeit angesehen.

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

3. Empfehlungen zur Strategieanpassung

Die Befragungen haben sehr positive Ergebnisse für die Arbeits- und

Entscheidungsstrukturen der AktivRegion Holsteiner Auenland ergeben. Hier wird kein

Anpassungsbedarf gesehen.

Die Budgetbindung und die Zielerreichungen wurden in 2017 im Projektbeirat und Anfang

2018 im kommunalen Beirat erörtert. Im Projektbeirat wurden erste Änderungsvorschläge

unterbreitet, die dann im kommunalen Beirat weiterentwickelt wurden. Folgende

Auffälligkeiten waren Grundlage für die Diskussion (siehe auf Abschnitt 2.1):

Zahlreiche Zielindikatoren überschreiten bereits zur Halbzeitbewertung die

Gesamtzielwerte, die für 2021 angenommen wurden.

Das Kooperationsprojektebudget (Projekte, mit anderen AktivRegionen) ist nahezu

gebunden.

Handlungsbedarf wird in den Kernthemen „gemeinsam nachhaltig“ und „Gemeinschaft

bildet“ gesehen. Hier sind Zielerreichung und Mittelbindung nicht zufriedenstellend.

Im Kernthema „Land- und Naturerlebnisse“ ist die Mittelbindung sehr gut. Das

Wertschöpfungsziel wird derzeit nicht ausreichend erreicht. Die Annahmen der

Projektträger sind sehr vorsichtig und zurückhaltend. Nach Abschluss der Projekte wird

die Geschäftsstelle die Projektträger kontaktieren, um die Angaben zum Ziel

"Wertschöpfung" zu verifizieren.

Im Kernthema „Ortskernerlebnisse“ ist die Budgetgrenze fast erreicht. Die

Zielerreichung ist übererfüllt.

Im Kernthema „starke Gemeinschaft“ ist die Mittelbindung noch zu gering.

Aus diesen Grundlagen hat das Regionalmanagement die nachfolgenden

Änderungsempfehlungen samt Erläuterungen entwickelt. Hierbei geht das Regionalmanagement

- soweit erforderlich - von der vom Land vorgegebenen Logik für die

Strategieänderungsbegründung aus:

- Änderung

- Beschreibung des Hemmnisses/ Anlasses der Änderung

- Gegenmaßnahmen/ Begründung/ Auswirkungen auf die Strategie / Qualität der

Strategie

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

3.1. Fortführung aller bisherigen Kernthemen und Anhebung der

Zielwerte, wenn Zielwerte bereits jetzt überschritten werden.

Änderung: Fortführung aller bisherigen Kernthemen und die Zielwerte sollten aber, wenn

erforderlich, nach oben angepasst werden.

Hemmnis: Es liegt kein Hemmnis vor.

Im Rahmen der Halbzeitbewertung wurde erörtert, ob es Erfordernisse für eine Schließung oder

Neueröffnung von Kernthemen gibt. Dies ist nicht der Fall.

Es wurde erörtert, wie mit der aktuelle Überschreitung vieler Zielwerte umgegangen wird.

Begründung: Die AktivRegion möchte bis zum Ende der Förderperiode verlässlich alle

bisherigen Kernthemen weiter anbieten. Die Kernthemen sind weiter aktuell für die ländliche

Regionalentwicklung.

Die Zielindikatoren sollen beibehalten werden, die Zielwerte aber dort wo sinnvoll, nach oben

angepasst werden. In Bereichen in denen die Zielerreichung noch nicht gut ist, verstärkt die

AktivRegion ihr Engagement. Grundlage zur konkreten Zielanpassung bilden die zur Verfügung

stehenden Restbudgets in den Kernthemen. Die Wirkung der Strategie ist insgesamt höher als

erwartet.

Es gibt keine Änderung in den Rahmenbedingungen, die eine Schließung oder Neueröffnung von

Kernthemen erfordern. Die Zielsetzung, die Kernthemen verlässlich bis zum

Förderzeitraumende anzubieten, ist nachvollziehbar. Die Erhöhung der Zielwerte ist vor dem

Hintergrund der weitgehenden aktuellen Zielerreichung sinnvoll und entspricht dem

Qualitätsgedanken. Die bisherigen Zielwerte waren vorsichtig angesetzt.

Die neue Ziel- und Budgettabelle ist im Abschnitt 3.6 dargestellt.

3.2. Mittelüberschreitungen im Projektbudget für

Kooperationsprojekte zulassen

Änderung: Die AktivRegion beschließt, soweit sich weitere sinnvolle Kooperationsprojekte mit

anderen AktivRegionen ergeben, das bisher angesetzte Budget von 114.545 € zu überschreiten.

Hemmnis: Bereits zur Halbzeitevaluierung sind per Beschluss der LAG 112.277 € von 114.545 €

des Kooperationsbudgets gebunden.

Begründung: Die AktivRegion engagiert sich intensiv im landesweiten AktivRegionen-Netzwerk

und pflegt einen regelmäßigen Austausch mit den angrenzenden AktivRegionen. Zusätzlich

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

kommt es insbesondere über die Kreise zu weiteren aktivregionsübergreifenden Projekten. Gute

Projekte im Sinne der Strategie sollen auch weiterhin aktivregionsübergreifend ermöglicht

werden. Auf die Festlegung eines dezidierten Budgetzielwertes wird aber verzichtet, um hier

den Aufwand für eventuelle Strategieanpassungen gering zu halten.

3.3. Im Kernthema „Gemeinsam nachhaltig“ wird die

Fördermaßnahme 3 präzisiert

Änderung: Im Kernthema „Gemeinsam nachhaltig“ wird die Fördermaßnahme 3 „Kleinere

investive insbesondere kommunale beispielhafte Projekte“ präzisiert

1. Änderung: Fördermaßnahme 3: Förderung kleinerer investiver Maßnahmen an

Gebäuden, die der öffentlichen Grundversorgung dienen, wenn diese Maßnahmen die

Anforderungen der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) in Bezug auf

Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden übertreffen. Sofern nur Teile des

Gebäudes energetisch verbessert werden, ist diese Vorgabe bezogen auf die jeweilige

Einzelmaßnahme anzuwenden.

2. Änderung: Wenn bis Ende 2019 keine Anträge zur Mittelbindung vorliegen, erfolgt die

Freigabe der dann nicht gebundenen Mittel für andere Kernthemen.

Hemmnis: Die Mittelbindung ist mit 14% des angesetzten Budgets nicht ausreichend. Die

Zielerreichung im Indikator „erreichte Teilnehmer“ ist gut. Es bedarf allerdings konkreter

Projekte, bei denen CO² reduziert bzw. eingespart wird. In der bisherigen Maßnahme 1 gibt es

bisher keine Projektnachfrage (Mitfahrnetz, KITA 21, Vernetztes Denken: alles Maßnahme 2).

Es zeigt sich, dass bewusstseinsbildenden Maßnahmen kein hohes Projektvolumen erreichen.

Bisherige Definition der Fördermaßnahmen:

1. Studien zur Vorbereitung von kostenintensiven Investitionen z. B. für Wärmenetze, E-

Mobilität, ressourcenschonende Versorgung von Ortsteilen oder Baugebieten

2. Zum Ressourcensparen aktivierende oder bewusstseinsbildende Maßnahmen, die viele

Akteure oder eine bestimmte Zielgruppe erreichen, bspw. fifty-fifty-Projekt an Schulen,

Kita21

3. Kleinere investive insbesondere kommunale beispielhafte Projekte und kommunale Projekte

zur Reduzierung von Mehrkosten gegenüber energetischen Standardlösungen

Gegenmaßnahmen: Die AktivRegion hat die Maßnahme 3 bewusst vorrangig auf kommunale

Beispielprojekte „zugeschnitten“, da das Budget für investive Energieeffizienzprojekte sehr

gering ist und es daher eine klare Eingrenzung der Zielgruppe geben sollte. Als das Hemmnis in

der Umsetzung erkannt wurde, wurde im kommunalen Beirat (Zielgruppe für die Maßnahme)

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

erörtert, wie dem entgegengewirkt werden kann. Der kommunale Beirat sieht die jetzige

Maßnahmendefinition als zu unkonkret an: Was sind die Mehrkosten? Was sind beispielhafte

Projekte? Zudem sollten auch energetische Maßnahmen an Kindergärten, die in

nichtkommunaler Trägerschaft sind, in den Maßnahmenbereich fallen (z.B. kirchliche Träger;

gemeinnützige Träger).

Die AktivRegion wird mögliche Träger für die neu gefassten Maßnahmen informieren und

sensibilisieren, um Projektanträge für das Kernthema zu generieren.

Auswirkung auf die Strategie: Die AktivRegion möchte an den Zielen, den Zielwerten und dem

geplanten Mitteleinsatz im Kernthema festhalten. Mit der Neufassung der Maßnahme 3 erfolgt

eine Präzisierung der Maßnahme. Es sind daher keine negativen Auswirkungen auf die Qualität

der Strategie festzustellen. In 2018 und 2019 werden die Sensibilisierungsmaßnahmen

intensiviert. Sofern dann keine Projektnachfrage generiert werden kann, ist die

Mittelumschichtung sinnvoll. Dann wird allerdings das Projektziel „Anzahl CO2-reduzierender

Projekte“ nicht erreicht werden können.

3.4. Im Lermthema „Gemeinschaft bildet“ wird der Förderausschluss

in der Maßnahme „Investive und nicht investive Entwicklung von

außerschulischen Lernorten“ aufgehoben

Änderung: In der Strategie wird im Kernthema „Gemeinschaft bildet“ in der Maßnahme 2

„Investive und nicht investive Entwicklung von außerschulischen Lernorten“ der aktuelle

Förderausschluss „Ausgenommen sind der Umbau und die Errichtung, Sanierung und

Erweiterung von Gebäuden“ gestrichen.

Hemmnis:

Fördermaßnahmen im Kernthema sind bisher:

1. Unterstützung der regionalen Bildungsvernetzung und des Aufbaus von Bildungsregionen:

Konzeption und Entwicklung sowie die Betreuung von Netzwerken, z. B. zu den Themen

Qualifizierung der Schulkindbetreuung, Kooperationscoach Vereine-Ganztagsschule oder Kita,

Aufbau Elternarbeit

Förderausschlüsse:

Keine Förderung konkreter Bildungsangebote und Kurse

Keine Förderung sonstiger baulicher Maßnahmen

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

2. Investive und nicht investive Entwicklung von außerschulischen Lernorten

Förderausschluss: Ausgenommen sind der Umbau und die Errichtung, Sanierung und

Erweiterung von Gebäuden

3. Vernetzung der Angebote außerschulischer Lernorte untereinander und mit Schulen und Kitas

Bisher konnte ein Projekt in der Fördermaßnahme 1 bewilligt werden. Eine Nachfrage nach

weiteren Netzwerkprojekten gibt es. Die Projektentwicklung nimmt doch längere Zeit in

Anspruch. In der Maßnahme 2 konnten bisher keine Projekte generiert werden. In der

Vernetzung von außerschulischen Lernorten untereinander und mit Schulen (Maßnahme 3)

arbeitet eine Arbeitsgruppe. Eine regionsweite Karte mit einer Übersicht aller außerschulischen

Lernorten ist entstanden und wurde an alle Kita-Einrichtungen und Schulen im Gebiet der

AktivRegion verteilt.

Gegenmaßnahmen:

In der Arbeitsgruppe wurden die Hemmnisse für die Projektantragstellungen angesprochen. Die

Akteure, die die Zielgruppe für die Maßnahme 2 darstellen, äußern den Bedarf an investiven

Ausbaumaßnahmen. Dieser Ansatz wird vom Projektbeirat und dem kommunalen Beirat

mitgetragen und führte dazu, dass nun der Förderausschluss gestrichen werden soll.

Begründung/ Auswirkungen auf die Strategie: Der bisherige Förderausschluss sollte verhindern,

dass die Mittel in wenige investive Bauprojekte an Gebäude fließt. Die Zielgruppe äußert aber

gerade im Ausbau von Gebäuden (Aufenthalt, Erlebnisvermittlung, Versorgung von Gästen)

Bedarf, um außerschulische Lernorte weiterzuentwickeln. Die aktuelle Maßnahme begrenzt

investive Maßnahmen auf Beschilderung und Investitionsvermittlung. Der Rahmen ist zu eng. Es

entsteht keine Nachfrage. Die Fördermaßnahme bleibt erhalten, der Ausschluss wird allerdings

aufgehoben. Ziele und Budgetrahmen bleiben unverändert. Die Maßnahme soll zur

Verbesserung der Mittelbindung führen und muss einen Beitrag zu den bestehenden Zielen

"Vernetzung mit Schulen und Kita-Einrichtungen" leisten.

Negative Auswirkungen auf die Qualität der Strategie sind nicht zu erkennen.

3.5. Umschichtung von 150.000 Euro aus dem Kernthema „Starke

Gemeinschaft“ in das Kernthema „Ortskernerlebnisse“

Änderung: Umschichtung von 150.000 Euro aus dem Kernthema „Starke Gemeinschaft“ in das

Kernthema „Ortskernerlebnisse“

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Hemmnis: Im Kernthema Ortskernerlebnisse sind bereits 85% der eingeplanten Mittel

gebunden (316.673 € von 371.871 €). Die Zielerreichung im Kernthema ist zwar auch schon

sehr gut, die AktivRegion möchte das Kernthema aber bis Ende 2020 anbieten. Hierfür sind im

weitere Mittel im Kernthema notwendig (siehe Änderung 3.1). Im Kernthema „Starke

Gemeinschaft liegt die Mittelbindung erst bei 26%, die Zielerreichung ist aber gut.

Gegenmaßnahmen: nicht erforderlich

Begründung/ Auswirkung auf die Strategie: Die beiden Kernthemen haben eine enge

Verknüpfung miteinander. Im Kernthema „Ortskernerlebnisse“ werden investive und nicht

investive Maßnahmen zur Attraktivierung von Ortskernen ermöglicht. Investive Maßnahmen

müssen dabei die Grundversorgung stärken bzw. öffentliche oder gemeinnützige Investitionen

sein. Hier liegt der Fokus auf Versorgungsprojekte, die Kaufkraft binden oder generieren,

weshalb das Kernthema auch im Schwerpunkt „Innovation und Wachstum“ wirkt. In der

„starken Gemeinschaft“ geht es um die klassische Weiterentwicklung von Angeboten der

Daseinsvorsorge. Mit der Umschichtung der Mittel verbleiben die Mittel damit im Bereich

Grundversorgung. Die Zielerreichung ist in beiden Kernthemen gut. Die Qualität der Strategie ist

durch die Veränderung nicht gefährdet.

3.6. Neuer Ziel- und Budgetrahmen

Durch die Maßnahmen 3.1 bis 3.5 wird eine Anpassung des Ziel- und Budgetrahmens

erforderlich. Hierbei werden Zielwerte ausschließlich erhöht.

Summe Gesamtziel Zielerreichung

Handlungsfeldübergreifende Ziele

Anzahl der Projekte 31 nur Dokumentation

Fördervolumen 1.372.764 € 2.863.636 € 48%

eingeworbene Fördermittel / Kooperationen 3.322.315 € 3.000.000 € 4.000.000 € 111%

Arbeitsplätze geschaffen 12 8 15 150% 80%

Inklusive Projekte 8 16 50%

Modellhafte Konzepte 1 6 17%

Modellhafte Projekte 13 6 18 217% 72%

Budget für Kooperationsprojekte 112.277 € 114.545 € keine Obergrenze 98%

Ziele im Kernthema Gemeinsam nachhaltig

Reduktion CO2 - Anzahl der Projekte 0 8 0%

Eingesparte Menge CO2 (in t) 0 nur Dokumentation

Stärkung Bewusstsein - Erreichte Teilnehmer 375 400 94%

Budget 44.089 € 309.893 € 14%

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15

Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Ziele im Kernthema Land- und Naturerlebnisse

Ausgelöste Investitionen 589.767 € 400.000 € 700.000 € 147% 84%

Steigerung Wertschöpfung 70.950 € 700.000 € 10%

Anzahl der Projekte mit Investition 6 11 55%

Budget 252.249 € 371.871 € 68%

Ziele im Kernthema Ortskernerlebnisse

Ausgelöste Investitionen 2.416.822 € 2.300.000 € 3.000.000 € 105% 80%

Anzahl der Projekte 8 8 11 100% 72%

Budget 316.673 € 371.871 € 521. 871 € 85% 61%

Ziele im Kernthema Starke Gemeinschaft

Gesicherte Angebote 15 20 75%

Geschaffene Angebote 4 10 40%

Anzahl der Partner 17 20 85%

Budget 273.269 € 1.053.635 € 903.635 € 26% 30%

Ziele im Kernthema Gemeinschaft bildet

Außerschulische Lernorte mit Kitas und Schulen - Anzahl Partner 0 20 0%

Außerschulische Lernorte mit Kitas und Schulen - Anzahl Projekte 0 8 0%

regionale Bildungsvernetzung - Anzahl Projekte 1 8 13%

Anzahl regionale Bildungsnetzwerke 3 4 75%

Budget 100.000 € 371.871 € 27%

3.7. Aktualisierung der Förderhinweise des Projektbeirates

Der Projektbeirat hat zur Auslegung von Förderanfragen „Fördervoraussetzungen und

Hinweise“ erlassen und veröffentlicht. Auf Basis der vorgenannten Änderungen werden diese

wie folgt angepasst (Anpassungen sind rot markiert):

Kernthema: Gemeinsam nachhaltig

Ausschluss von LED-Straßenbeleuchtungen (Entscheidung vom 22.01.2015)* Der Projektbeirat schließt Förderungen von LED-Straßenbeleuchtungen aus. Aufgrund der

Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme ist eine Förderung nicht erforderlich. Die Modellhaftigkeit

ist zudem nicht mehr gegeben.

Förderung von Sporthallen (Entscheidung vom 22.01.2015) * Maßnahmen, die über die Sportstättenförderung der Kreise oder des Landes gefördert

werden, sollen nicht ergänzend durch die AktivRegion gefördert werden.

Im Kernthema „Gemeinsam nachhaltig“ können „Kleinere investive insbesondere kommunale

beispielhafte Projekte und kommunale Projekte zur Reduzierung von Mehrkosten gegenüber

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

energetischen Standardlösungen“ gefördert werden. Sollen bei einer Sporthalle energetische

Maßnahmen gefördert werden, so ist der Modellcharakter der Investition darzustellen oder die

Mehrkosten gegenüber dem energetischen Normstandard. Diese Mehrkosten sind dann

förderfähige Kosten.

Eine Förderung von Sporthallen im Kernthema „Starke Gemeinschaft“ ist möglich bei der

Umsetzung von ganzheitlichen barrierefreien Maßnahmen oder wenn durch den Umbau die

Nutzung der Sporthalle für neue Nutzergruppen erst ermöglicht wird, weil z.B. Räume anders

aufgeteilt und genutzt werden oder der Umbau für neue Nutzungen erforderlich ist. Die

Förderung erfolgt für die hierauf entfallenden Kosten.

Kernthema: Starke Gemeinschaft

Sportförderung (lt. Integrierter Entwicklungsstrategie) Grundsätzlich keine Förderung von Sportanlagen einschließlich Sporthallen.

Eine Förderung von Sporthallen im Kernthema „Starke Gemeinschaft“ ist möglich bei der

Umsetzung von ganzheitlichen barrierefreien Maßnahmen oder wenn durch den Umbau die

Nutzung der Sporthalle für neue Nutzergruppen erst ermöglicht wird, weil z.B. Räume anders

aufgeteilt und genutzt werden oder der Umbau für neue Nutzungen erforderlich ist. Die

Förderung erfolgt für die hierauf entfallenden Kosten.

Anforderungen an einen barrierefreien Umbau (Entscheidung vom 22.01.2015) * Es sollten keine Einzelmaßnahmen gefördert werden. Projektinhalt sollte ein

Maßnahmenbündel (Gesamtkonzept) zur Verbesserung der Barrierefreiheit für Zuschauer und

Sportler sein.

Die Einrichtung sollte auch für andere Veranstaltungen multifunktional genutzt werden

(Gesamtkonzept) und so die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie die Lebensqualität aller

fördern.

Die Einbeziehung von Menschen mit Einschränkungen bei der Planung wird empfohlen, um zu

erfahren, welche Bedarfe hinsichtlich einer differenzierteren Auseinandersetzung mit anderen

Einschränkungen berücksichtigt werden können (bspw. Barrierefreiheit für Menschen mit Seh-

und Hörbeeinträchtigungen). Auch Erfahrungswerte von Sozialverbänden und bspw. des

ehrenamtlichen Beauftragten für Barrierefreiheit im Kreis Steinburg können berücksichtigt

werden.

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Förderung von Außenanlagen an Schulen (Entscheidung vom 22.01.2015) Außenanlagen an Schulen sollten nur gefördert werden, wenn sie der Freiraumversorgung

dienen und auch außerhalb der Schulzeiten zugänglich sind.

Einrichtungen von Privaten (Entscheidung vom 22.01.2015) Einrichtungen von privaten Trägern sollten nur gefördert werden, wenn sie der Öffentlichkeit

zugänglich sind oder der öffentlichen Versorgung dienen.

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Wohnhäusern (Treppenlift, Fahrstuhl, etc.) (Entscheidung vom 27. April 2016)

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in reinen Wohnhäusern ohne öffentliche

Einrichtungen, die der gesamten Gemeinschaft offenstehen, können nicht gefördert werden.

Kernthema: Land- und Naturerlebnisse

Reiterhöfe (lt. Integrierter Entwicklungsstrategie)

Keine Fördermaßnahmen im Bereich „Reiterhöfe“, da hier eine Marktsättigung gesehen wird.

Förderung von Unterkünften (lt. Integrierter Entwicklungsstrategie) Maßnahmen und Investitionen zur Steigerung der Unterkünfte nur im Zusammenhang mit

Erlebnisangeboten auf den Anlagen und Bett & Bike-Unterkünfte entlang der

Fernradwanderwege (max. 3 km Entfernung)

Kernthema: Gemeinschaft bildet

Konkrete Bildungsangebote (lt. Integrierter Entwicklungsstrategie) Nicht gefördert werden regelmäßig stattfindende konkrete Bildungsangebote und Kurse sowie

bauliche Maßnahmen im Bereich der regionalen Bildungsvernetzung.

Eingeschränkte investive Maßnahmen an außerschulischen Lernorten (lt. Integrierter Entwicklungsstrategie)

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Nicht gefördert werden der Umbau, die Errichtung, Sanierung und Erweiterung von Gebäuden

an außerschulischen Lernorten.

übergeordnet

Bewertungskriterium „Vernetzung und Kooperation“ (Entscheidung vom 18.01.2017) Wenn Mitglieder eines Zweckverbandes über ihren originären Beitrag hinaus einen zusätzlichen

Beitrag zu einem Projekt „ihres“ Zweckverbandes leisten, wird dies als finanzielle Beteiligung an

dem Projekt gewertet. Die Erhöhung der Förderquote um 10 Prozentpunkte ist dann zulässig.

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19

Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

4. Anlagen

Anlage 1: Kurzfassung der integrierten Entwicklungsstrategie der AktivRegion

Anlage 2: Landesweit einheitliche Befragung Entscheidungsgremium durch von Thühnen-

Institut

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20

Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

4.1. Anlage 1: Kurzfassung der integrierten Entwicklungsstrategie der

AktivRegion

Holsteiner Auenland - LAG AktivRegion e.V.

Integrierte Entwicklungsstrategie 2014-2020

Bewerbung zur Anerkennung als AktivRegion

in der ELER-Förderperiode 2014-2020/23 in Schleswig-Holstein

Zusammenfassung

Änderung vom 30.01.2015

Förderung im Rahmen der

Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz mit

Mitteln des Bundes und des Lande

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Zusammenfassung – AktivRegion Holsteiner Auenland

Die AktivRegion Holsteiner Auenland1 setzt sich für die aktive Entwicklung des ländlichen

Raumes ein. Als eingetragener Verein organisiert, erstrecken sich Förder- und

Gebietskulisse auf Teilräume der Kreise Segeberg, Steinburg und Pinneberg. Öffentliche

Mitglieder sind die Ämter Boostedt-Rickling, Bad Bramstedt-Land, Kaltenkirchen-Land,

Kellinghusen, Hörnerkirchen und Rantzau sowie deren zugehörige Kommunen und die

Städte Barmstedt und Bad Bramstedt. Weiterhin zählen eine Reihe von Wirtschafts- und

Sozialpartnern sowie Privatpersonen, die in dem Gebiet der AktivRegion wirken, zu den

Mitgliedern des Vereins (Stand 01/2015: 33 Mitglieder). Mit der vorliegenden Integrierten

Entwicklungsstrategie bewirbt sich der Verein auf die erneute Anerkennung als

AktivRegion und die damit verbundenen EU-Fördermittel für den Zeitraum 2015-2020 in

Höhe von 2,8 Mio. €, die das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des Landesprogramms

ländlicher Raum ausgeschrieben hat. An dem Prozess der Strategieentwicklung haben in

verschiedenen Workshops, Fachgesprächen und Gremiensitzungen rund 250 Akteure

mitgewirkt. Durch eine aktive Pressearbeit ist die interessierte Öffentlichkeit informiert

worden. Das Entscheidungsgremium für die Auswahl von Förderprojekten ist der

Projektbeirat des Vereins, der sich aus 9 öffentlichen und 10 Wirtschafts- und

Sozialpartnern sowie Privaten zusammensetzt.

Die AktivRegion Holsteiner Auenland ist durch folgende Schwerpunktdaten sowie zentrale

Potentiale und Hemmnisse gekennzeichnet:

Schwerpunktdaten der Raum- und Siedlungsstruktur

Einwohnerzahl (09/2013) 91.359 Einwohnerdichte 108,4 Einwohner/km²

Unterzentren: Bad Bramstedt, Barmstedt, Kellinghusen Räumliche Gliederung

Ländlicher Zentralort: Hohenlockstedt

Besonderheiten Zentrale Potentiale Zentrale Hemmnisse

Lage &

Bevölkerung

Lage am Rande der Metropolregion Hamburg mit Überschwappeffekten

Bevölkerungsrückgang

mit unterschiedlicher

Intensität in den

Teilregionen

Ausbau der Verkehrsinfrastruktur: A20, A7

Vergleichsweise günstige (Miet)Preise für Flächen und Immobilien

Gute Verkehrsanbindung für MIV und teilw. ÖPNV

Orte mit hoher Identität und Bindung

Beeinträchtigungen während des Ausbaus der A20 und A7

Überschätzung der Überschwappeffekte

Demographischer Wandel mit Altersverschiebung

Zunehmende Altersarmut

Verstärkung der Pendlerregion

1 Mit der Bezeichnung AktivRegion Holsteiner Auenland ist stets der vollständige Name Holsteiner Auenland -

LAG AktivRegion e.V. gemeint.

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Innovation & Wachstum

Vergleichsweise günstige Gewerbeflächen

Überdurchschnittliche Bruttowertschöpfung je Einwohner

Erfolgreiches Holstein

schmeckt-Projekt

Kleinstrukturierte Wirtschaft

Überdurchschnittliche Frauenbeschäftigungsquote

Stärkung des naturnahen Tourismus und der Naturerlebnisräume

Stärkung der Ortskerne

Zunehmender Fachkräftemangel

Nachfolgeproblematik

Kaufkraftverlust durch

verändertes

Einkaufsverhalten

Innerortsleerstände

Langsamer Breitbandausbau

Klimawandel

& Energie Erfahrungen aus bereits

abgewickelten Projekten

und Maßnahmen

EE als Wachstumsmarkt und Beschäftigungsmotor

Steigerung der Energieeffizienz

Unsicherheiten auf dem

EEMarkt sowie unsichere

politische Entscheidungen

EE als wichtiger

Wirtschaftsfaktor für die

Region

Erprobung / Konzeption

modellhafter Lösungen Akzeptanzprobleme für den

Ausbau von EE

Daseins-

vorsorge Außerordentliches

ehrenamtliches

Engagement

Stärkung und Qualifizierung des ehrenamtlichen Engagements

Stärkung der Familienfreundlichkeit und der Gemeinschaft

Vereinbarkeit von Familie und

Beruf

Zunehmender Fachkräftemangel

In Zukunft drohender Hausarztmangel

Steigender Betreuungsbedarf von Kindern und Senioren

Mobilitätseinschränkung von Kindern und Älteren

Bildung Bestehende Netzwerke

Herausragendes Angebot an außerschulischen Lernorten

Kaum gefährdete

Schulstandorte

Verbesserung der bestehenden Netzwerke

Stärkung außerschulischen Lernorte

Gute Jugendarbeit

Optimierung der

Ganztagsschulen bzw.

Koordination mit Vereinen

Weiterer Bevölkerungsrückgang

Mangelnde Vernetzung zwischen Ganztagsschulen und Vereinen

Die Gemeinschaft im Mittelpunkt –

die Integrierte Entwicklungsstrategie der AktivRegion

Die Akteure der AktivRegion sehen die Konzentration auf die Gemeinschaft als

Zukunftschance und wirkungsvolle Herangehensweise, um den zentralen gesellschaftlichen

Herausforderungen begegnen zu können. Die AktivRegion stellt die Gemeinschaft mit

folgendem Leitbild in den Mittelpunkt ihrer Strategie:

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23

Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Den Zukunftsaufgaben Klimawandel, demographische Entwicklung, attraktive Arbeits- &

Lebensräume im ländlichen Raum und hochwertige ortsnahe Bildungsräume stellen wir uns,

indem wir gezielt das bürgerschaftliche Engagement unterstützen und

Gemeinschaftsprojekte stärken.

• Engagierte Dorf- und Ortsgemeinschaften sind die Basis des Gemeinschaftslebens

(erste Gemeinschaftsebene)

• Hierauf bauen Gemeinschaftsprojekte der zentralen Orte mit ihrem Umland auf

(zweite Gemeinschaftsebene)

• Über die Geschäftsstelle der AktivRegion werden wir zudem Kooperationsprojekte für die

gesamte Region und über unsere Region hinaus initiieren

(dritte Gemeinschaftsebene).

Zur Umsetzung dieser Leitidee hat die AktivRegion fünf Kernthemen in den

Schwerpunktthemen des Landes entwickelt:

Innovation &

Wachstum Klimawandel &

Energie Daseinsvorsorge Bildung

AktivRegion Holsteiner Auenland – die Gemeinschaft im Mittelpunkt

Gemeinsam Arbeitsplätze im

ländlichen Raum schaffen

Gemeinsam

Energie sparen

Gemeinsam die

Daseinsvorsorge

sichern

Bildungsregion

etablieren

Land- &

Naturerlebnisse Gemeinsam

nachhaltig

Starke

Gemeinschaft

Gemeinschaft

bildet Ortskernerlebnisse

Kernthema: Land- und Naturerlebnisse (Budgetansatz: 400.000 EUR | 15 %)

Das Kernthema ist gemeinsam über drei AktivRegionen hinweg entwickelt und abgestimmt

worden, so dass im gesamten Bereich des Holstein Tourismus e.V. ein gemeinsames

touristisches Kernthema mit einheitlichen Kriterien vorliegt. Unterstützt werden Konzepte

und Investitionen von Kommunen und privaten Trägern, um die Potentiale der Natur und

der Landschaft in der Region erlebbar zu machen (z.B. Hofcafés, Melkhüser,

Naturerlebnisräume, Erlebnis- und Einkaufsangebote auf Bauernhöfen). Hierbei geht es um

die Neuschaffung von Naherholungs- und Tourismusangeboten und um den Ausbau von

bestehenden Angeboten. Mit der Themenkonzentration auf Land- und Naturerlebnisse

werden die naturräumlichen Potentiale zum Mittelpunkt der Entwicklung. Das Kernthema

wird durch den Arbeitskreis Tourismus des Holstein Tourismus e.V. begleitet.

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24

Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Kernthema: Ortskernerlebnisse (Budgetansatz: 400.000 EUR | 15 %)

In diesem Kernthema sollen gezielt Maßnahmen umgesetzt werden, um neue Funktionen in

Ortskernen zu etablieren und diese attraktiver zu gestalten. Das Treffen und

Kommunizieren sollen gestärkt und Ortskerne als Identifikationsorte für die Stadt- und

Dorfgemeinschaften gestärkt werden. Konzeptionen sind ebenso Fördergegenstände wie

Maßnahmen zur Reduktion von Leerständen und kleinere öffentliche und gemeinnützige

Investitionen in Ortskernen und ortsbildprägenden Gebäuden mit besonderer öffentlicher

Funktion. In diesem Kernthema wird Wert darauf gelegt, dass die Dorfgemeinschaft in

Aktionen eingebunden und mobilisiert wird.

Kernthema: Gemeinsam nachhaltig (Budgetansatz: 300.000 EUR | 12,5 %)

Die AktivRegion konzentriert sich in diesem Schwerpunkt auf die Gemeinschaft und ihren

Beitrag zur Energiewende. Hierbei stehen Projekte zur Bewusstseinsbildung und zur

Steigerung der Energieeffizienz in Haushalten und kommunalen Liegenschaften im

Vordergrund. Durch Aufklärung und bewusstseinsbildende Maßnahmen kann zudem dem

steigenden Akzeptanzproblem hinsichtlich des Ausbaus von EE-Anlagen und -Netzen

entgegengewirkt werden. Auch kleinere investive beispielhafte Projekte, insbesondere von

Kommunen, sowie Studien und Konzepte für modellhafte und innovative Maßnahmen

sollen ihren Beitrag zur Zielerreichung leisten.

Kernthema: Starke Gemeinschaft (Budgetansatz: 1.103.016 EUR | 42,5 %)

Die AktivRegion ist nachweislich vom demographischen Wandel betroffen, wobei die

Auswirkungen innerhalb der Region unterschiedlich stark ausfallen. Mit diesem Kernthema

unterstützt die AktivRegion die Gemeinden und Städte sowie ihre Akteure, um dieser

Herausforderung begegnen zu können. Konzeptionen und Maßnahmen zur Entwicklung

und Stärkung von Treffpunkten helfen der Gemeinschaft, das Miteinander attraktiver zu

gestalten, Angebote zu sichern und die Familienfreundlichkeit zu stärken. Im Mittelpunkt

stehen Projekte, die die Menschen zusammenbringen – neben Treffpunkten auch

alternative Mobilitäts- und Betreuungsformen, um Angebote überhaupt wahrnehmen zu

können. Hierbei greift die Region auf das außerordentliche ehrenamtliche Engagement

ihrer Bürger zurück und festigt dieses.

Kernthema: Gemeinschaft bildet (Budgetansatz: 400.000 EUR | 15 %)

Die AktivRegion kann im neuen Förderschwerpunkt Bildung auf eine gute Basis

zurückgreifen: Es gibt kaum gefährdete Schulstandorte in der Region, das

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Betreuungsangebot ist gut und es besteht ein Angebot an Aus- und

Weiterbildungsmöglichkeiten sowie ein herausragendes Angebot außerschulischer

Lernorte. Diese vorteilhafte Ausgangslage hat das Holsteiner Auenland darin bestärkt, das

bestehende Angebot durch Maßnahmen zur Vernetzung zusätzlich auszubauen und seine

Ausstrahlungskraft zu erhöhen. Hierbei werden nicht nur neue thematische Netzwerke

aufgebaut, sondern auch die Kompetenzen und Erfahrungen bestehender Kooperationen

eingebunden. In außerschulischen Lernorten sind zudem investive Maßnahmen zur

Entwicklung möglich. Gleichzeitig trägt das Kernthema dazu bei, Konflikte zwischen

Bildungsorten wie Verein und Ganztagsschulen zu vermeiden und stattdessen Synergien

und effektive kooperative Strukturen aufzubauen.

Fördereckdaten und Auswahl der Projekte

Die AktivRegion hat einheitliche und transparente Fördereckdaten erarbeitet, die für alle

Kernthemen gleich und darüber hinaus mit benachbarten AktivRegionen abgestimmt

worden sind. Kooperationen und Prüfungen durch das gemeinsame zuständige Landesamt

werden somit erleichtert.

Die Förderquoten für öffentliche und gemeinnützige Träger sind identisch. Zur

Basisförderquote sind für alle Träger Zuschläge unter besonderen Voraussetzungen

möglich. Dafür müssen die Projekte modellhaft sein, aktivregionsweit wirken oder

kooperativ finanziert werden. Die Projektauswahlkriterien des Projektbeirates werden

veröffentlicht. Aus ihnen geht hervor, wann die Bedingungen für einen Zuschlag gegeben

sind. Die Förderhöchstquote liegt bei 80 %, die Fördersumme bei Projekten beträgt bis zu

50.000 Euro und bei Projekten mit besonderer Bedeutung für die Strategie bis zu 100.000

Euro. Die erforderlichen transparenten Regelungen sind in den Projektauswahlkriterien

enthalten, die auch Auskunft über die zu erreichenden Mindestpunktzahlen geben.

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26

Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Maßnahmenart

Förderquote in % der Nettokosten

Öffentlich Gemein-

nützig* Sonstige*

Konzeption und Beratung von Maßnahmen 55 55 55

Nicht investive Maßnahmen, Projektmanagement Aufbau und Anlaufphase von Projekten, max. 3 Jahre 55 55 40

Investive Maßnahmen 55 55 40

Modellhafte Maßnahme

Regionale Wirkung

Vernetzung und Kooperation

je

+10

je

+10

je

+10

* öffentliche Kofinanzierung erforderlich Die max. Förderquote von 80 % der förderfähigen Kosten kann in keinem Fall überschritten werden.

Die für die Finanzierung privater Projekte erforderliche öffentliche Kofinanzierung wird

erstmals durch einen regionalen Kofinanzierungsfonds ermöglicht. Die

Mitgliedskommunen stellen mit ihrem Mitgliedsbeitrag hierfür die Mittel und ebenso die

Kofinanzierung für das Regionalmanagement sowie die Öffentlichkeits- und

Sensibilisierungsmaßnahmen.

LEADER-Ansatz in der Integrierten Entwicklungsstrategie

Gemeinschaft im Mittelpunkt – Die Gemeinschaft steht im Mittelpunkt des Leitbildes und

der Strategie der AktivRegion und zieht sich so durch alle Kernthemen hindurch. Die

Konzentration auf die Gemeinschaft untermauert den Bottom up-Ansatz der LEADER-

Idee und setzt sich für eine inklusive Gesellschaft ein.

Inklusion – Projekte mit inklusiven Elementen können eine höhere Punktzahl erreichen.

Betreuung für Jung und Alt – Mitmenschen gut betreut wissen: Diese Sicherheit entlastet

arbeitende Familien und stärkt den Gewerbestandort im Wettbewerb um Fachkräfte.

Kooperationen – Vernetzungsaktivitäten und Kooperationen sind Stärken und Chancen

im ländlichen Raum, um den Herausforderungen zu begegnen. Sie bilden wie die

Gemeinschaft eine Klammer in der Strategie und können eine erhöhte Förderquote

erreichen.

Öffentliche und private Akteure – Für die Kofinanzierung von Projekten gemeinnütziger

und sonstiger Träger werden Kofinanzierungsmittel bereitgestellt. Damit wird die

Umsetzung solcher Projekte wesentlich erleichtert.

Kooperationen mit anderen LAGn – Die AktivRegion selbst will verstärkt mit anderen

LAGn kooperieren. Das Kernthema Land- und Naturerlebnisse, das über drei

AktivRegionen kooperativ entwickelt worden ist, geht mit gutem Beispiel voran. Ein

Budget hierfür ist reserviert.

Modellhaft & innovativ – Modellhafte innovative Projekte erhalten eine erhöhte

Förderquote.

Wirkungskreis – Regionsweit wirkende Projekte bekommen eine erhöhte Förderquote.

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Finanzierungskonzept

Die öffentlichen Mitglieder der AktivRegion haben Kofinanzierungsbeschlüsse in Höhe von

0,65 € pro Einwohner und Jahr von 2015-2023 gefasst. Zudem beteiligen sich die Kreise

Steinburg und Segeberg an der öffentlichen Kofinanzierung. Hieraus können u.a. das

Regionalmanagement und private Projekte kofinanziert werden.

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28

4.2. Anlage 2: Landesweit einheitliche Befragung Entscheidungsgremium durch von Thünen-Institut

Resümee & Ausblick

Antworten in %

Sehr zufrieden/... stark verbunden/... hohe Bereitschaft (=1) 2 5 Gar nicht zufrieden/... verbunden/... keine Bereitschaft (=6) Kann ich nicht einschätzen

Anzahl der Fragebögen (Zufriedenheit) (n) = 16 Anzahl der Fragebögen (Verbundenheit) (n) =16 Anzahl der Fragebögen (Bereitschaft) (n) =16

3 4

0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %

Wie zufrieden sind Sie mit dem LEADER-Prozess in Ihrer Region

insgesamt?

Wie verbunden fühlen Sie sich mit Ihrer AktivRegion?

Wie hoch ist Ihre Bereitschaft, sich auch zukünftig im

Entwicklungsprozess der Region aktiv zu engagieren?

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29

Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Wie zufrieden sind Sie mit folgenden Aspekten in der LAG ?

Antworten in %

Sehr zufrieden (=1) 2 3 4 5 Gar nicht zufrieden (=6) Kann ich nicht einschätzen

0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %

Verfügbarkeit relevanter Informationen

Ablauf von Entscheidungsprozessen

Inhalte der getroffenen Entscheidungen

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30

Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Anzahl der Fragebögen (n) = 16

Inwieweit treffen folgende Aussagen auf die Arbeit in der LAG zu?

Antworten in %

Trifft voll und ganz zu (=1) 2 3 4 5 Trifft gar nicht zu (=6) Kann ich nicht einschätzen

0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %

Die Arbeitsatmosphäre ist angenehm.

Die Sitzungen sind ergebnisorientiert.

Probleme können offen angesprochen werden.

Mit Konflikten wird konstruktiv umgegangen.

Die Region als Ganzes steht im Vordergrund.

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31

Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Wie schätzen Sie die Größe der LAG ein?

Zu groß Eher zu groß Genau richtig Eher zu klein Zu klein

Inwieweit treffen folgende Aussagen zur Unterstützung der LAG zu?

0

2

4

6

8

10

12

14

16

Die Anzahl der Personen in der LAG ist…

Anzahl der Nennungen

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32

Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Trifft voll und ganz zu (=1) 4 Trifft gar nicht zu (=6) Kann ich nicht einschätzen 2 3 5

0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %

... wird von den politischen Entscheidungsträgern/der Verwaltung

der Region unterstützt.

... wird von der Wirtschaft der Region unterstützt.

... wird von der Zivilgesellschaft (Vereine, Ver- bände) der Region unterstützt.

Antworten in %

Die Arbeit der LAG ...

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33

Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Wie zufrieden sind Sie mit der Arbeit des Regionalmanagements und/oder der LEADER-

Geschäftsstelle insgesamt im Hinblick auf folgende Aspekte?

Antworten in %

Sehr zufrieden (=1) 2 3 4 5 Gar nicht zufrieden (=6) Kann ich nicht einschätzen

0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %

Organisation und Koordination der LAG-Arbeit

Projektbegleitung und - beratung

Kenntnis über vielfältige Fördermöglichkeiten

Vernetzung regionaler Akteure

Öffentlichkeitsarbeit

Begleitung der Umsetzung der IES insgesamt

Strategisches Arbeiten

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34

Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

In welchem Umfang sind Ihnen die Inhalte der Entwicklungsstrategie bekannt?

Anzahl der Fragebögen (n) = 16

Inwieweit treffen die folgenden Aussagen zur Entwicklungsstrategie zu?

Ich kenne die gesamte Entwicklungsstrategie

68 ,8%

Ich kenne die für mich thematisch wichtigen Kapitel

25 ,0%

Mir ist die Entwicklungsstrategie nur

wenig bekannt 6 ,3%

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35

Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Antworten in % Die Entwicklungs-

Trifft voll und ganz zu 2 3 4 5 Trifft gar nicht zu Kann ich nicht einschätzen

Anzahl der Fragebögen (n) = 15

0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %

… bot bei ihrer Erstellung allen Interessierten ausreichende Möglichkeit zur Beteiligung.

… ist den Aufwand wert, der zur Erstellung geleistet wurde.

… finde ich inhaltlich unterstützenswert.

… wird der spezifischen Situation der Region gerecht.

… ist der „rote Faden“ unserer Arbeit.

… ist eine legitime Ent- scheidungsgrundlage zur Ver- wendung öffentlicher Gelder für die geförderten Projekte.

strategie...

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Bietet die Gebietsabgrenzung Ihrer AktivRegion einen sinnvollen Rahmen zur ländlichen

Regionalentwicklung?

Ja, auf jeden Fall (=1) 2 3 4 5 Nein, gar nicht (=6) Kann ich nicht einschätzen

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

Anzahl der Nennungen

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37

Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Wie werden die folgenden Zielgruppen bei der Umsetzung der

Entwicklungsstrategie berücksichtigt?

Antworten in %

Zu viel(+2) Eher zu viel (+1) Angemessen (=0) Eher zu wenig (-1) Zu wenig (-2)

Anzahl der Fragebögen (n) =

0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %

Familie

Senioren /-innen

Jugend

Frauen

Menschen mit Handicaps

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Wie werden die folgenden Themen bei der Umsetzung der

Entwicklungsstrategie berücksichtigt?

Zu viel(+2) Eher zu viel (+1) Angemessen (=0) Eher zu wenig (-1) Zu wenig (-2)

0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %

Klimawandel und Energie

Nachhaltige Daseinsvorsorge

Wachstum und Innovation

Bildung

Antworten in %

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39

Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Wie werden die folgenden Zielgruppen / Themen bei der Umsetzung der

Entwicklungsstrategie berücksichtigt?

Zu viel(+2) Eher zu viel (+1) Angemessen (=0) Eher zu wenig (-1) Zu wenig (-2)

Anzahl der Fragebögen (Zielgruppen) (n) = Anzahl der der Fragebögen (Themen) (n) =

80 % 90 % 100 % % 0 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 %

Familie

Senioren /-innen

Jugend

Frauen

Menschen mit Handicaps

Klimawandel und Energie

Nachhaltige Daseinsvorsorge

Wachstum und Innovation

Bildung

Antworten in %

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Inwieweit sind die folgenden Aussagen zur Projektauswahl zutreffend? Antworten in %

Trifft voll und ganz zu 3 Trifft gar nicht zu Kann ich nicht einschätzen

Inwieweit wird die Realisierung von LEADER-Projekten in Ihrer Region durch die folgenden

Aspekte erschwert?

2 4 5

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Antworten in (%)

Sehr stark 2 3 4 5 Gar nicht Kann ich nicht einschätzen

Anzahl der Fragebögen

(n) =

Inwieweit treffen die folgenden Aussagen vor dem Hintergrund der

gesamten Arbeit im Zusammenhang mit LEADER zu?

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Halbzeitbewertung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie

Antworten in %