HÄUSLICHE QUARANTÄNE/ ISOLIERUNG BEI COVID-19 · Dokumentation Einsatztagebuch HÄUSLICHE...

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Dokumentation Einsatztagebuch HÄUSLICHE QUARANTÄNE/ ISOLIERUNG BEI COVID-19 CORONAVIRUS (SARS-COV-2) Im Kreis Steinfurt treten auch weiterhin Erkrankungsfälle durch das neue Coronavirus auf. Die Ge- sundheits- und Ordnungsbehörden ergreifen unvermindert umfassende Maßnahmen, um eine erneute weitere Ausbreitung der Erkrankung zu verzögern, denn nur dadurch kann das Gesund- heitssystem eine eigene Überlastung vermeiden und somit die Auswirkungen der Pandemie auf die besonders gefährdeten Personengruppen minimieren. UM DIESES ZIEL ZU ERREICHEN, BRAUCHEN WIR NACH WIE VOR DRINGEND IHRE MITARBEIT! Zur Zielerreichung dienen vor allem Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Absonderungen durch häusliche Isolierung von Infizierten/Erkrankten und häusliche Quarantäne sowie sogenannte Ab- strichtests auf den Erreger bei Krankheits-/Ansteckungsverdächtigen. Die häusliche Quarantäne/Isolierung bedeutet, dass der Bürger/ die Bürgerin die eigene Wohnung nicht verlassen darf (zwingende Ausnahmen regelt die Ordnungsverfügung der örtlichen Ordnungsbehörde) soweit möglich die Kontakte zu anderen Personen vermeiden muss auf Körperkontakt wie Händeschütteln, Umarmen, Küssen usw. zu verzichten hat Weiter gilt: In Ihrem Haushalt sollen Sie nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung von den anderen Haushaltsmitgliedern einhalten. Eine zeitliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander einge- nommen werden. Eine räumliche Trennung kann z. B. dadurch erfolgen, dass Sie sich in einem anderen Raum wie die anderen Haushaltsmitglieder aualten. Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg; halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie ein Einmaltaschentuch, das sie sofort entsorgen. Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife und vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund. Lüſten Sie geschlossene Räume drei- bis viermal täglich für jeweils zumindest zehn Minuten. Dadurch wird die Zahl der Viren in der Luſt verringert und ein Austrocknen der Mund- und Nasenschleimhäute verhindert. Haushaltsgegenstände (Geschirr, Wäsche, etc.) geben Sie nicht an Dritte weiter/teilen Sie nicht mit Dritten, ohne diese zuvor mit Reinigungsmittel zu waschen/zu säubern. Achten Sie auf mögliche Krankheitsanzeichen, vor allem Erkältungssymptome wie Husten, Schnupfen, Geschmacks-/Geruchsverlust und Fieber. Stand: 03.06.2020

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Dokumentation Einsatztagebuch

HÄUSLICHE QUARANTÄNE/ ISOLIERUNG BEI COVID-19C O R O N A V I R U S ( S A R S - C O V - 2 )

Im Kreis Steinfurt treten auch weiterhin Erkrankungsfälle durch das neue Coronavirus auf. Die Ge-sundheits- und Ordnungsbehörden ergreifen unvermindert umfassende Maßnahmen, um eine erneute weitere Ausbreitung der Erkrankung zu verzögern, denn nur dadurch kann das Gesund-heitssystem eine eigene Überlastung vermeiden und somit die Auswirkungen der Pandemie auf die besonders gefährdeten Personengruppen minimieren.

UM DIESES ZIEL ZU ERREICHEN, BRAUCHEN WIR NACH WIE VOR DRINGEND IHRE MITARBEIT! Zur Zielerreichung dienen vor allem Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Absonderungen durch häusliche Isolierung von Infizierten/Erkrankten und häusliche Quarantäne sowie sogenannte Ab-strichtests auf den Erreger bei Krankheits-/Ansteckungsverdächtigen.

Die häusliche Quarantäne/Isolierung bedeutet, dass der Bürger/ die Bürgerin

die eigene Wohnung nicht verlassen darf (zwingende Ausnahmen regelt die Ordnungsverfügung der örtlichen Ordnungsbehörde)

soweit möglich die Kontakte zu anderen Personen vermeiden muss

auf Körperkontakt wie Händeschütteln, Umarmen, Küssen usw. zu verzichten hat

Weiter gilt:

In Ihrem Haushalt sollen Sie nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung von den anderen Haushaltsmitgliedern einhalten. Eine zeitliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander einge-nommen werden. Eine räumliche Trennung kann z. B. dadurch erfolgen, dass Sie sich in einem anderen Raum wie die anderen Haushaltsmitglieder aufhalten.

Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg; halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie ein Einmaltaschentuch, das sie sofort entsorgen. Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife und vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund.

Lüften Sie geschlossene Räume drei- bis viermal täglich für jeweils zumindest zehn Minuten. Dadurch wird die Zahl der Viren in der Luft verringert und ein Austrocknen der Mund- und Nasenschleimhäute verhindert.

Haushaltsgegenstände (Geschirr, Wäsche, etc.) geben Sie nicht an Dritte weiter/teilen Sie nicht mit Dritten, ohne diese zuvor mit Reinigungsmittel zu waschen/zu säubern.

Achten Sie auf mögliche Krankheitsanzeichen, vor allem Erkältungssymptome wie Husten, Schnupfen, Geschmacks-/Geruchsverlust und Fieber.

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Dokumentation Einsatztagebuch

Lassen Sie uns mit Vorsicht, Rücksicht und Umsicht dem neuen Coronavirus begegnen - und so die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus reduzieren und insbesondere Risiko-gruppen schützen!

Personen in Quarantäne/in Isolierung, bei denen derartige Krankheitssymptome neu auftreten, wenden sich bitte an die Telefonnummer 02551 69-5920, um die Symptomatik dem Gesundheitsamt zu melden und sich zum weiteren Verfahren beraten zu lassen (z. B. Abstrich auf SARS-CoV-2). Sofern ein Abstrich positiv ausfällt und Sie somit an COVID-19 erkrankt sind, müssen Sie weitere Maßnahmen durchführen (z. B. zweimal täglich Fieber-messen und tägliche Aufzeichnung des eigenen Gesundheitszustandes „(Tagebuchführung - Datei steht zum Download unter www.kreis-steinfurt.de/corona bereit)“. Bei medizi-nischer Behandlungsnotwendigkeit wenden Sie sich bitte zunächst telefonisch an Ihren Hausarzt. In dringenden Fällen mit (subjektiv) möglicher lebensbedrohlicher Entwicklung suchen Sie Hilfe unter der Telefonnummer 112. Bitte nennen Sie in jedem Fall den (mög-lichen) Zusammenhang mit COVID-19.

Für die eigene Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs empfehlen wir, eine Person aus dem Familien- oder Freundeskreis um Besorgungen zu bitten. Falls das nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Ihrer Kommune.

Angestellte erhalten bei behördlich angeordneter Quarantäne weiterhin ihr Gehalt vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann sich die Kosten erstatten lassen.

Sollten Sie sich seelisch belastet fühlen, steht Ihnen die Seelsorge-Hotline 02551 69-2830 zur Verfügung.

Ende der Quarantäne/Isolierung

Personen, die lediglich Kontakt zu einem nachgewiesenen Erkrankungsfall COVID-19 hatten und so-mit unter Quarantäne stehen, erhalten durch das Gesundheitsamt Abstrichtermine nach den Krite-rien des RKI. Bleiben Sie während der Quarantänezeit stets gesund und die Abstrichtests verlaufen negativ, endet die Quarantäne 14 Tage nach dem letzten Kontakt zum COVID-19- Erkrankten (s. Ord-nungsverfügung der örtlichen Ordnungsbehörde).

Bei an COVID-19-erkrankten Personen entscheidet das Gesundheitsamt, wann die Isolierung be-endet wird. Dies kann frühestens 14 Tage nach Beginn der Erkrankung und bei Vorliegen weiterer infektiologischer Voraussetzungen erfolgen. Dazu werden Erkrankte von Mitarbeiter und Mitarbei-terinnen des Krisenstabes Kreis Steinfurt vor rechnerischem Isolationsende telefonisch kontaktiert.

Für Kontakt zum Gesundheitsamt Steinfurt nutzen Sie bitte die Hotline 02551 69-2825. Viele weiterführende Informationen finden Sie unter: www.kreis-steinfurt.de oder www.rki.de

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