HV-Einladung ElringKlinger AG - Hauptversammlung · 2016. 12. 19. · / hv2012 abrufbar....

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EINLADUNG ZUR 107. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER ELRINGKLINGER AG, DETTINGEN / ERMS – ISIN DE 0007856023, WKN 785 602 –

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Einladung

zur 107. ordEntlichEn hauptvErsammlung

dEr ElringKlingEr ag, dEttingEn / Erms

– ISIN DE 0007856023, WKN 785 602 –

ElringKlinger agMax-Eyth-Straße 272581 Dettingen / Erms

90 mm 103 mm 105 mm

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Stuttgart Hbf

Kultur- und Kongress-zentrum Liederhalle

Fritz-Elsas-Straße

Hauptst

ätter

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Paulinenstraße

Rotebühlstraße

Hohen

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für Besucher der haupt-

versammlung besteht

die Möglichkeit, in folgen-

den Parkhäusern unent-

geltlich zu parken:

1 Parkhaus tivoli,

Seidenstraße

2 tiefgarage Liederhalle,

Breitscheidstraße

3 tiefgarage Kultur-

und Kongresszentrum

Liederhalle,

holzgartenstraße

S-zuffenhausen A81

S-Vaihingen A8

S-Bad Cannstatt

S-Degerloch A8

90 mm105 mm 103 mm

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zu unserer 107. ordentlichen Hauptversammlung am

Mittwoch, den 16. Mai 2012, 10:00 Uhr, im Hegelsaal

des Kultur- und Kongresszentrums Liederhalle, Stutt-

gart, Berliner Platz 1-3, 70174 Stuttgart, laden wir Sie

hiermit herzlich ein.

Die Einberufung zur Hauptversammlung sowie die

Tagesordnung wurden am 2. April 2012 im elektro-

nischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Tagesordnungspunkt 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebillig-

ten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts für die

ElringKlinger AG und des Konzernlageberichts für das Ge-

schäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats und der

erläuternden Angaben des Vorstands gemäß den §§ 289

Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch.

Die vorgenannten Unterlagen und der Vorschlag des Vor­

stands für die Gewinnverwendung sind im Internet unter

www.elringklinger.de / hv2012 abrufbar.

Tagesordnungspunkt 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

2011.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresab­

schluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von

37.145.787,18 Euro wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,40 Euro zu­

züglich eines außerordentlichen Zuschlags in Höhe von

0,18 Euro als angemessene Beteiligung der Aktionäre am

Sonderertrag aus der Veräußerung des Gewerbeparks

Ludwigsburg in 2011 je dividendenberechtigter Stückaktie

63.359.990 Stück x 0,58 Euro / Aktie = 36.748.794,20 Euro

Die Dividende wird am 17. Mai 2012 ausbezahlt.

b) Einstellung von 396.992,98 Euro in andere Gewinnrück­

lagen.

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Tagesordnungspunkt 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des

Vorstands für das Geschäftsjahr 2011.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des

Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 zu entlasten.

Tagesordnungspunkt 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des

Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des

Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 zu entlasten.

Tagesordnungspunkt 5

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und

des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschafts­

prüfungsgesellschaft, Stuttgart,

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das

Geschäftsjahr 2012 zu wählen.

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Tagesordnungspunkt 6

Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 96 Abs. 1

AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus zwölf Mitglie­

dern. Jeweils sechs Mitglieder des Aufsichtsrats werden von

den Aktionären und von den Arbeitnehmern der inländi­

schen Betriebsstätten der Gesellschaft und ihrer Tochterge­

sellschaften gewählt. Herr Dr. Lerchner hat sein Aufsichts­

ratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung

am 16. Mai 2012 niedergelegt. An seiner Stelle muss ein

neues Mitglied des Aufsichtsrats als Vertreter der Anteilseig­

ner von den Aktionären gewählt werden. Die Hauptversamm­

lung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person in den Auf­

sichtsrat zu wählen:

Prof. Hans-Ulrich Sachs, 59 Jahre, Bremen

Geschäftsführender Gesellschafter der BeTec GmbH

Herr Prof. Sachs ist zum 2. April 2012 kein Mitglied in ande­

ren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und / oder in ver­

gleichbaren in­ und ausländischen Kontrollgremien von Wirt­

schaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG.

Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptver­

sammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das

Geschäftsjahr 2014 beschließt.

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Tagesordnungspunkt 7

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und

die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der

Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die ent-

sprechende Satzungsänderung.

Die von der Hauptversammlung am 21. Mai 2010 zu Punkt 10

der damaligen Tagesordnung beschlossene Ermächtigung,

das Grundkapital um bis zu insgesamt 28.800.000,00 Euro

zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010), läuft am 25. Mai

2015 aus und wurde in Höhe von 5.759.990 Euro ausgenutzt.

Die Ermächtigung soll, soweit sie noch nicht ausgenutzt

worden ist, aufgehoben und durch ein neues Genehmigtes

Kapital (2012) ersetzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu be­

schließen:

a) Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

Die Ermächtigung der Hauptversammlung der ElringKlinger

AG vom 21. Mai 2010 gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der

Gesellschaft wird mit Wirksamwerden des neuen genehmig­

ten Kapitals gemäß nachfolgendem lit.b) aufgehoben.

b) Neue Ermächtigung und Neufassung des § 4 Abs. 3 der

Satzung der Gesellschaft

„3. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Auf­

sichtsrats das Grundkapital bis zum 17. Mai 2017 durch

Ausgabe neuer Aktien gegen Bar­ und / oder Sach­

einlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um

höchstens 31.679.995 Euro zu erhöhen (Genehmigtes

Kapital 2012). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Be­

zugsrecht einzuräumen. Die Aktien können dabei

auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der

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Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionä­

ren zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch

ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das

Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

• um Spitzenbeträge auszugleichen;

• wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, insbe­

sondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen,

Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen

oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben

im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstän­

den oder im Rahmen von Unternehmenszusammen­

schlüssen erfolgt;

• wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgege­

ben werden und der Ausgabebetrag je neue Aktie

den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien

nicht wesentlich unterschreitet und die unter Aus­

schluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4

AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des

Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder

im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch der Aus­

übung dieser Ermächtigung. Auf die Obergrenze von

10 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen,

die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter

Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder ent­

sprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG

ausgegeben oder veräußert werden.

Die Bedingungen und Einzelheiten der Durchführung

von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital

2012 legt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichts­

rats fest.“

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Bericht an die Hauptversammlung

Zu Tagesordnungspunkt 7 erstattet der Vorstand den folgen-

den Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechts bei der

Ermächtigung zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals ge-

mäß § 203 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 4

Satz 2 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung

vor, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Auf­

sichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder

mehrmals durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar­ und / oder

Sacheinlagen, insgesamt jedoch um höchstens 31.679.995

Euro zu erhöhen. Die Ermächtigung ist bis zum 17. Mai 2017

befristet. Die Bestimmung der weiteren Einzelheiten obliegt

dem Vorstand. Das genehmigte Kapital soll es der Gesellschaft

ermöglichen, sich im Bedarfsfall schnell und flexibel Eigen­

kapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen.

Grundsätzlich ist den Aktionären bei Ausnutzung des geneh­

migten Kapitals ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand

ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des

Aufsichtsrats in bestimmten, nachfolgend beschriebenen Fäl­

len, auszuschließen:

• Ausgleich von Spitzenbeträgen

Der Ausschluss des Bezugsrechts zum Ausgleich von Spit­

zenbeträgen kann erforderlich sein, um praktikable Be­

zugsverhältnisse zu schaffen. Die Abwicklung der Zuteilung

von Bezugsrechten und deren Ausübung wird so erleich­

tert. Die so entstehenden, vom Bezugsrecht ausgeschlosse­

nen, neuen Aktien werden von der Gesellschaft bestmög­

lich verwertet.

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• Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage

Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das

Bezugsrecht ausschließen, wenn die Kapitalerhöhung ge­

gen Sacheinlagen erfolgt, insbesondere zum Zweck des Er­

werbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligun­

gen an Unternehmen oder im Zusammenhang mit sonstigen

Unternehmensakquisitionen stehenden Vermögensge­

genständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammen­

schlüssen. Die Gesellschaft wird mit diesem Instrument

in die Lage versetzt, sich bietende Erwerbschancen zügig,

flexibel und ohne Einsatz von Fremdkapital bzw. Barmit­

teln im Interesse der weiteren Entwicklung der Gesellschaft

zu nutzen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Verkäu­

fer Aktien der Gesellschaft als Gegenleistung erwartet.

Aufgrund der Ermächtigung kann der Vorstand schnell auf

Angebote reagieren, ohne in zeitlicher Hinsicht die Be­

schlussfassung der Hauptversammlung abwarten zu müs­

sen, weil ein solches Zuwarten die sich bietende Chance

zunichtemachen würde. In jedem Fall wird der Vorstand

sorgfältig prüfen, ob er von der Möglichkeit des Bezugs­

rechtsausschlusses Gebrauch machen soll. Voraussetzung

ist, dass der Bezugsrechtsausschluss im Interesse der

Gesellschaft und der Aktionäre liegt. Der Ausgabebetrag

für die neuen Aktien würde vom Vorstand mit Zustim­

mung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Gesell­

schaftsinteressen festgelegt werden.

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• Kapitalerhöhung in Höhe von maximal 10 % des Grundka­

pitals gegen Bareinlage

Der Vorstand soll ermächtigt werden, mit Zustimmung des

Aufsichtsrats nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG neue Aktien

gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts auszu­

geben. Der Erhöhungsbetrag darf dabei weder im Zeitpunkt

des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der

Ermächtigung 10 % des vorhandenen Grundkapitals über­

steigen. Auf diese Begrenzung sind sämtliche Aktien anzu­

rechnen, die – in direkter oder entsprechender Anwen­

dung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG – aufgrund von anderen

Ermächtigungen, insbesondere zur Verwendung eigener

Aktien, während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum

Zeitpunkt ihrer Ausnutzung ausgegeben oder veräußert

werden. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist nach der ge­

setzlichen Regelung nur zulässig, wenn der Ausgabepreis

der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotier­

ten Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Mit den vor­

genannten Bedingungen für einen Bezugsrechtsausschluss

wird ein angemessener Ausgleich zwischen den Interes­

sen der Aktionäre am Schutz vor einer Verwässerung ihrer

Beteiligung und dem Interesse der Gesellschaft, schnell

und ohne großen Aufwand an Eigenkapital zu gelangen,

gewährleistet. Die vom Bezugsrecht ausgeschlossenen

Aktionäre haben die Möglichkeit, zu nahezu gleichen Be­

dingungen über die Börse Aktien zu erwerben, um ihre

Beteiligungsquote zu erhalten. Vorstand und Aufsichtsrat

halten die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss

für notwendig, damit die Gesellschaft sich bietende Mög­

lichkeiten am Kapitalmarkt bzw. günstige Börsensituatio­

nen schnell und flexibel ausnutzen kann, ohne die formalen

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Schritte und aktienrechtlichen Fristen im Zusammenhang

mit einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht einhalten zu

müssen. Der Vorstand wird auch diese Ermächtigung nur

nach sorgfältiger Prüfung im Einzelfall und unter Berück­

sichtigung der Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft

mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausüben.

Der Vorstand wird über eine Ausnutzung des genehmigten

Kapitals in der auf eine Kapitalerhöhung folgende Hauptver­

sammlung berichten.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Aus­

übung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung der

ElringKlinger AG in der Fassung vom 6. Oktober 2010

diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptver­

sammlung, damit am 16. Mai 2012, im Aktienregister

eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre

Anmeldung bis zum Ablauf des 9. Mai 2012 bei

Hauptversammlung ElringKlinger AG

c / o ADEUS Aktienregister­Service­GmbH

Postfach 57 03 64

22772 Hamburg

Fax (069 / 256 270 49)

Email ([email protected])

vorliegt. Die Anmeldung hat in Textform zu erfolgen.

Mit Ablauf des letzten Anmeldetages bis zum Ende der

Hauptversammlung werden im Aktienregister keine Um­

schreibungen mehr vorgenommen.

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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft

sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 63.359.990 Euro.

Von den insgesamt ausgegebenen 63.359.990 Stückaktien sind

im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung

alle teilnahme­ und stimmberechtigt.

Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,

127, 131 Abs. 1 AktG

• Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Ergänzungen zur Tagesordnung können von Aktionären,

deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grund­

kapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro er­

reichen, verlangt werden. Die Verlangen müssen in schrift­

licher Form mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung,

also am 15. April 2012, bei der Gesellschaft eingehen. Je­

dem Verlangen muss eine Begründung oder eine Beschluss­

vorlage beiliegen. Die Aktionäre haben gemäß § 122 Abs.

2 Satz 1 AktG i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen,

dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des

Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der

erforderlichen Zahl der Aktien sind.

• Alternative Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprü-

fers und / oder des Mitglieds des Aufsichtsrats gemäß

§ 127 AktG und Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG

Aktionäre der Gesellschaft können zur Wahl des Abschluss­

prüfers und / oder des Mitglieds des Aufsichtsrats alter­

native Wahlvorschläge und Gegenanträge zu bestimmten

Beschlussvorschlägen der Tagesordnung übersenden.

Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.

Die Wahlvorschläge und / oder Gegenanträge müssen min­

destens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also am 1. Mai

2012 bei der Gesellschaft eingehen, damit diese von der

Gesellschaft zugänglich gemacht werden können.

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Die Ergänzungsverlangen, Anträge und Wahlvorschläge kön­

nen der Gesellschaft ausschließlich unter folgender Anschrift

zugeleitet werden: ElringKlinger AG, Abteilung 1R, Max­

Eyth­Straße 2, 72581 Dettingen / Erms, Fax (07123 / 724­459).

Solche Anträge werden bei Vorliegen der gesetzlichen Vor­

aussetzungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ver­

öffentlicht und sind auf der Internetseite von ElringKlinger

unter www.elringklinger.de / hv2012 abrufbar. Eventuelle Stel­

lungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der

genannten Internetadresse veröffentlicht.

• Auskunftsrechte gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktio­

närsvertreter vom Vorstand gemäß § 131 Abs. 1 AktG Aus­

kunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtli­

chen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu

verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns

und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unterneh­

men verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen

Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforder­

lich ist.

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Ausübung des Stimmrechts und Bevollmächtigung

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr

Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kredit­

institut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. In

diesem Fall sind die Bevollmächtigten durch den Aktionär

oder durch die Bevollmächtigten selbst rechtzeitig innerhalb

der oben genannten Frist und unter der oben genannten

Anschrift anzumelden. Wir bitten unsere Aktionäre in die­

sem Fall, die übersandten Anmeldeformulare an einen

Bevollmächtigten ihres Vertrauens zusammen mit ihren je­

weiligen Weisungen zu senden, damit sich der Bevollmäch­

tigte rechtzeitig bis zum 9. Mai 2012 bei Hauptversammlung

ElringKlinger AG, c / o ADEUS Aktienregister­Service­GmbH,

Postfach 57 03 64, 22772 Hamburg, Fax 069 / 256 270 49,

Email [email protected] anmelden kann.

Ist ein Kreditinstitut als Treuhänder im Aktienregister einge­

tragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm

nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktio­

närs ausüben.

Wir bieten unseren Aktionären auch bei der Hauptversamm­

lung am 16. Mai 2012 wieder an, sich durch einen Stimm­

rechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung

vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter übt das

Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktio­

när erteilten Weisungen aus. Die Vollmacht und die Weisun­

gen hierzu müssen in Textform an die von der Gesellschaft

angegebene Stelle rechtzeitig bis zum 9. Mai 2012 übermit­

telt werden.

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Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Der vollständige Wortlaut der Tagesordnung mit den Vor­

schlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats für die Be­

schlussfassung, den Berichten des Vorstands sowie den vor­

genannten Teilnahmebedingungen und einer Adresse für

Anfragen und Anträge von Aktionären ist zusätzlich unter

der Internetadresse www.elringklinger.de / hv2012 zusam­

men mit weiteren Informationen zur Hauptversammlung

abrufbar. Er kann kostenfrei auch bei der Gesellschaft

(ElringKlinger AG, Abteilung 1R, Max­Eyth­Straße 2, 72581

Dettingen / Erms) angefordert werden.

Die Einzelheiten zur Anmeldung ergeben sich aus den

Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Einla­

dung übersandt werden.

Die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 16. Mai 2012

sowie die Unterlagen zur Anmeldung bzw. Vollmachtser­

teilung wird die Gesellschaft an die im Aktienregister einge­

tragenen Aktionäre übersenden.

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Den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 können

Sie gerne bei ElringKlinger AG, Abteilung 1R, Max­Eyth­

Straße 2, 72581 Dettingen / Erms, per Post, per Fax

(07123 / 724­459) oder per E­Mail (hauptversammlung@

elringklinger.com) anfordern. Bitte geben Sie Ihre voll­

ständige Anschrift an.

Dettingen / Erms, im April 2012

ElringKlinger AG

Der Vorstand

Dr. Stefan Wolf Theo Becker Karl Schmauder

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Wir wünschen eine gute Anreise zur Hauptversammlung

der ElringKlinger AG.

Vom Hauptbahnhof Stuttgart:

Ca. 10 Gehminuten zum Kultur­ und Kongresszentrum Lieder­

halle. U9 Richtung Vogelsang und U14 Richtung Heslach.

Fahrtzeit: 3 Minuten, im 5 / 10­Minuten­Takt. Haltestelle:

Berliner Platz (Liederhalle).

Anfahrt vom Flughafen Stuttgart:

S­Bahnlinie S2 Schorndorf oder S3 Backnang in Richtung

Stuttgarter Hauptbahnhof. Fahrtzeit: 25 Minuten, im

15­Minuten­Takt. Haltestelle: Stadtmitte (Rotebühlplatz).

Ausgang Büchsenstraße / Haus der Wirtschaft, dann immer

geradeaus – hier sind es nur noch ca. 5 Gehminuten zum

Kultur­ und Kongresszentrum Liederhalle.

Anfahrt aus Richtung München / Salzburg:

A 8 – Autobahnausfahrt S­Degerloch Richtung S­Zentrum

(B 27). Innerhalb der Straßenunterführung (Schlossplatz)

links einordnen in Richtung S­West.

Anfahrt aus Richtung Basel / Karlsruhe / Zürich / Konstanz:

A 8 – Autobahnkreuz Stuttgart Richtung S­Zentrum –

Anschlussstelle S­Vaihingen Richtung S­Zentrum (B 14).

Ca. 700 m nach Heslacher Tunnel rechts einordnen,

Österreichischer Platz links in die Paulinenstraße (B 27 a),

rechts in die Rotebühlstraße, Rotebühlplatz links in die

Fritz­Elsas­Straße.

Anfahrt aus Richtung Hamburg / Frankfurt / Nürnberg /

Würzburg / Heilbronn:

A 81 – Autobahnausfahrt S­Zuffenhausen – S­Zentrum

(B 10 / B 27). Hauptbahnhof rechts in die Kriegsbergstraße,

Hegelplatz links in die Holzgartenstraße.

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Stuttgart Hbf

Kultur- und Kongress-zentrum Liederhalle

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für Besucher der haupt-

versammlung besteht

die Möglichkeit, in folgen-

den Parkhäusern unent-

geltlich zu parken:

1 Parkhaus tivoli,

Seidenstraße

2 tiefgarage Liederhalle,

Breitscheidstraße

3 tiefgarage Kultur-

und Kongresszentrum

Liederhalle,

holzgartenstraße

S-zuffenhausen A81

S-Vaihingen A8

S-Bad Cannstatt

S-Degerloch A8

90 mm105 mm 103 mm

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Stuttgart Hbf

Kultur- und Kongress-zentrum Liederhalle

Fritz-Elsas-Straße

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für Besucher der haupt-

versammlung besteht

die Möglichkeit, in folgen-

den Parkhäusern unent-

geltlich zu parken:

1 Parkhaus tivoli,

Seidenstraße

2 tiefgarage Liederhalle,

Breitscheidstraße

3 tiefgarage Kultur-

und Kongresszentrum

Liederhalle,

holzgartenstraße

S-zuffenhausen A81

S-Vaihingen A8

S-Bad Cannstatt

S-Degerloch A8

90 mm105 mm 103 mm

Page 21: HV-Einladung ElringKlinger AG - Hauptversammlung · 2016. 12. 19. · / hv2012 abrufbar. Tagesordnungspunkt 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2011. Vorstand

Einladung

zur 107. ordEntlichEn hauptvErsammlung

dEr ElringKlingEr ag, dEttingEn / Erms

– ISIN DE 0007856023, WKN 785 602 –

ElringKlinger agMax-Eyth-Straße 272581 Dettingen / Erms

90 mm 103 mm 105 mm

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Einladung

zur 107. ordEntlichEn hauptvErsammlung

dEr ElringKlingEr ag, dEttingEn / Erms

– ISIN DE 0007856023, WKN 785 602 –

ElringKlinger agMax-Eyth-Straße 272581 Dettingen / Erms

90 mm 103 mm 105 mm