I) Genehmigungsschreiben der drei Mächte zum GG · PDF fileein paar ganz einfache...

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ein paar ganz einfache Offenkundigkeiten: I) Genehmigungsschreiben der drei Mächte zum GG: Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 Herrn Dr. Konrad Adenauer, Präsident des Parlamentarischen Rates, Bonn Sehr geehrter Herr Dr. Adenauer ! 1. Das am 8. Mai vom Parlamentarischen Rat angenommene Grundgesetz hat unsere sorgfältige und interessierte Aufmerksamkeit gefunden. ... 2. Indem wir die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144 (1) dem deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde, … Wer hat also das Grundgesetz angenommen ? - diejenigen, welche es verfaßt haben: der Parlamentarischen Rat Wurden die Bedingungen der Alliierten Besatzer erfüllt: die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144 (1) dem deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde ? - Nein ! Artikel 144. (1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll. (2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt ….. <<<< Volksvertretungen sind nicht das deutschen Volk ! ---- Täuschung ! >>>>> http://lexetius.com/GG/-0,2 Präambel [29. September 1990] [29. September 1990] [24. Mai 1949] Präambel Präambel [1] Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. [2] Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. [3] Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk. [1] Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. [2] Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. [3] Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. Nachdem also das Grundgesetz von denjenigen angenommene wurde, welche es verfaßt haben - dem Par- lamentarischen Rat und das Deutsche Volk ein Eigenname ist (wie auch Deutsche Bank), muß das in der Präambel und im GG Artikel 1 genannte Deutsche Volk die Mitglieder des Parlamentarischen Rates sein ! Betrachten muß man, ob evtl. die Mitglieder der Bundes- oder/und Länderparlamente sowie möglicherweise die Besitzer der Staatsangehörigkeitsausweise auch zum Deutsche Volk gehör(t)en - welche exklusiv den Schutz der Grundrechte - im Unterschied zum deutschen Volk - sich ausbedungen haben. Deutsche gehören indigen dem deutschen Volk an - nicht dem Eigennamen Deutsches Volk. _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Peter - www.unendlichesein.de - www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de - www.heimatasgard.de - www.Tingg.eu S.: 1 v. 16

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ein paar ganz einfache Offenkundigkeiten:I) Genehmigungsschreiben der drei Mächte zum GG:

Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949Herrn Dr. Konrad Adenauer, Präsident des Parlamentarischen Rates, BonnSehr geehrter Herr Dr. Adenauer !1. Das am 8. Mai vom Parlamentarischen Rat angenommene Grundgesetz hat unsere sorgfältige und interessierte Aufmerksamkeit gefunden. ...2. Indem wir die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144 (1) dem deutschen Volke zurRatifizierung unterbreitet werde, …

Wer hat also das Grundgesetz angenommen ? - diejenigen, welche es verfaßt haben: der Parlamentarischen Rat Wurden die Bedingungen der Alliierten Besatzer erfüllt: die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144 (1) dem deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde ? - Nein !Artikel 144. (1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt …..<<<< Volksvertretungen sind nicht das deutschen Volk ! ---- Täuschung ! >>>>>

http://lexetius.com/GG/-0,2 Präambel [29. September 1990] [29. September 1990] [24. Mai 1949]

Präambel Präambel

[1] Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. [2] Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. [3] Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

[1] Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hatdas Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden undWürttemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. [2] Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. [3] Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

Nachdem also das Grundgesetz von denjenigen angenommene wurde, welche es verfaßt haben - dem Par-lamentarischen Rat und das Deutsche Volk ein Eigenname ist (wie auch Deutsche Bank), muß das in der Präambel und im GG Artikel 1 genannte Deutsche Volk die Mitglieder des Parlamentarischen Rates sein !Betrachten muß man, ob evtl. die Mitglieder der Bundes- oder/und Länderparlamente sowie möglicherweise die Besitzer der Staatsangehörigkeitsausweise auch zum Deutsche Volk gehör(t)en - welche exklusiv den Schutz der Grundrechte - im Unterschied zum deutschen Volk - sich ausbedungen haben.Deutsche gehören indigen dem deutschen Volk an - nicht dem Eigennamen Deutsches Volk.

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Präambel 1949hat das Deutsche Volk in den Ländern .. um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnungzu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

Präambel 1990hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern … haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Unterschied 1949 <> 1990:< für eine Übergangszeit eine neue Ordnung< Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit zu vollenden< Die Deutschen in den Ländern … haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.

Kernunterschied: Übergangszeit, Aufforderung in freier Selbstbestimmung zu bereits vollendet.Wie kann eine Verwaltungsvorschrift für eine Übergangszeit mit einem Fingerschnipp zu einer Verfassung werden - ohne daß es je eine verfassunggebende Versammlung gab ? - unmöglich !Ohne Souveränität gibt es keine freie Selbstbestimmung - daher konnte auch nie etwas vollendet werden - vor allem, da es sich sowieso nur um West + Mittel - Deutschland dreht.Nicht zu vergessen, daß für den Staatsangehörigkeitsausweis das Ausländeramt des jeweiligen Landratsamtes zuständig ist ! - Also sind Deutsche Ausländer in der BR in D !!! - oder ?Wer ist dann „Inländer“ ? - Normunterworfene mit PerSo und Angehörige des Deutschen Volkes.Da ja Unternehmen wie Siemens oder Deutsche Bank Eigennamen wie Deutsches Volk sind, sind dann PerSo - Inhaber Mitarbeiter ? Es verweist zumindest darauf, daß es hier nicht um das indigene Volk geht, welches zudem ohne Völkerrechtssubjekt STAAT unorganisiert besteht.

http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39014/warum-keine-verfassung

Dem Grundgesetz fehlten entscheidendeAttribute: es war eben keine Verfassung.Und es wurde auch nicht vom Volk ineinem Referendum ratifiziert. Zudemsollte es nicht einen neuen deutschenNationalstaat begründen. Der entscheidende Schritt schien dann am1. Juli 1948 getan, als die elf Minister-präsidenten der drei westdeutschenBesatzungszonen in Frankfurt am Mainvon den Militärgouverneuren diedeutschlandpolitischen Entscheidungender Londoner Sechsmächtekonferenzentgegennahmen. Diese so genanntenFrankfurter Dokumente enthielten dieAufforderung an die Ministerpräsidenten,eine "Verfassunggebende Versammlung"einzuberufen, um "eine demokratischeVerfassung" auszuarbeiten.

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Schließlich plädierten die Ministerpräsidenten in den Koblenzer Beschlüssen für ein "Provisorium" und lehnten einen Volksentscheid entschieden ab. Die Ministerpräsidenten verständigten sich darauf, den Landtagen zu empfehlen, "eine Vertretung" (Parlamentarischer Rat) zu wählen und damit zu beauftragen, "ein Grundgesetz für die einheitliche Verwaltung des Besatzungsgebietes der Westmächte" auszuarbeiten. Somit waren die entscheidenden zwei Begriffe geprägt: anstelle einer "Verfassunggebenden Versammlung" also ein "Parlamentarischer Rat", anstelle einer "Verfassung" ein "Grundgesetz". http://www.n24.de/n24/Mediathek/Dokumentationen/d/2669434/verkuendung-des-grundgesetzes.html

Die Bundeszentrale für politische Bildung sagt es frei heraus:das Grundgesetz ist nur eine Verwaltungsrichtlinie /-Gesetz für das westdeutsche BesatzungsgebietDer Schwerpunkt war eben nicht die (Ver)Bindung von Staat und Volk, sondern die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben, welche von den Alliierten den von Ihnen ausgewählten Ministerpräsidenten übertragen worden waren ( wie in einem Kriegsgefangenenlager zuständige Häftlingen für ihre jeweilige Baracke gab ). Deshalb ist es auch nachvollziehbar, daß die von den Alliierten abhängigenMinisterpräsidenten aus ihren eigene Reihen - also dem jeweiligen Landesparlament - die treuesten Vasallen aussuchten, welche als ihre Interessenvertretung den Parlamentarischen Rat bildeten.

Dem Verwaltungsgrundgesetz das Wort Verfassung zur Seite zu stellen, macht dieses ohne verfas-sunggebende Versammlung noch lange nicht zu einer Verfassung nach universellem Völkerrecht.Kein Wunder, daß im Grundgesetz keine vorherige Verfassung aufgehoben wird - ja im Art 140Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. sowie im Art 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. - denn es kann als Verwaltungsvorschrift keine Verfassung ersetzen ( wie ja die Paulskirchenverfassung nie auf-gehoben wurde ) und bestätigt mit dem Art. 146 bis zum heutigen Tage seinen vorläufigen Charakter.

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_des_Staates_der_VatikanstadtDas Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt (ital.: Legge fondamentale dello Stato della Città del Vaticano) wurde am 26. November 2000 von Papst Johannes Paul II. verkündet. Es trat am 22. Februar 2001 in Kraft. Es ersetzt das Grundgesetz der Vatikanstadt von 1929, das von Papst Pius XI. infolge der Lateranverträge erlassen worden war.Neben dem Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt gibt es noch weitere verfassungsrechtlich normative Gesetze für den Vatikan: Es besteht aus 20 Artikeln, die folgende Aspekte regeln:

• Artikel 1 des Grundgesetzes vereint die Gewalten der Legislative, Exekutive und Judikative in der Person des Papstes als Souverän des Vatikanstaates.

So definiert der Codex des kanonischen Rechts in seinem „Buch I Allgemeine Normen“ das Wesen von Gesetzen, Dekreten, Statuten und Ordnungen und in seinem „Buch II Volk Gottes“ die hierar-chische Verfassung der katholischen Kirche und somit auch die Rechtsstellung des Papstes.

Gerade im Parlamentarischer Rat war doch die CDU = christlich vorherrschend, ebenso der Nach-folger der Zentrumspartei der Weimarer Republik - alles direkt beim Vatikan angedockt .. ? - wobei sowie alle Politiker einer ev. - / mehrheitlich kathol. - christlichen Konfession angehörten. Frage: steht das Grundgesetz für die Bundesrepublik in direktem Zusammenhang mit dem Grund-gesetz des Vatikanstaates ? ----- quasi die BR eine päpstliche Zweigstelle ?Soll deshalb allen Glauben gemacht werden, die BRD ist eine Firma, eine NGO ( wobei der NGO Quatsch von der UNO Seite auf einen Naturschutzbund an der angegebenen Adr. verweist !! ), eine us Kolonie, nur damit die wahre Macht ( USA = Hegemon …. ) als Schattenmacht nicht erkannt wird. Was gilt dann: das CiC ( codex iuris canonici ), die päpstlichen constitutio, etc. ?

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Was ist dann vollkommen nachrangig ? - vermutlich das Handelsrecht, BGB, etc.----- alles dient der Aufrechterhaltung der Illusion.

Braucht die BR in D dann überhaupt eine staatsrechtliche Legitimation ?Vermutlich nicht, wegen dem Status des Papstes als Vikar = Statthalter Christi ( wobei schon dies falsch ist, da das griechische christos der Geweihte bedeutet; im lateinische wird daraus Christus - also Jesus, der Geweihte - dasselbe wie Krishna, wie mir gesagt wurde ) - dies stellt ihn oberhalb Staats- und Völkerrecht ( ansonsten hätte er niemanden zum Kaiser krönen können ).

Auch die Bundeszentrale für politische Bildung - Adenauerallee 86 - 53113 Bonn teilt mit, daß die Militärgouverneure die Ministerpräsidenten aufforderte eine "Verfassunggebende Versammlung" einzuberufen, was nicht erfolgte - vlt. weil höherrangige Vorgaben zu beachten waren ?

II) selbstkontrahierende Insichgeschäftehttp://www.gesetze-im-internet.de/gg/eingangsformel.html Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festge-stellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertre-tungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.

der Parlamentarische Rat sollte die verfassunggebende Versammlung ersetzen wobei eine verfassunggebende Versammlung durch die vom Volk direkt gewählten Delegierten gebildet wird ! - hier hat sich die autokratische Exekutive ihre Verfassung selbst gegeben ! - dadurch ist das Prinzip der verfassunggebende Versammlung vollkommen obsolet und es kann nie eine Verfassung werden

=> die Mitglieder des Parlamentarischen Rates wurden aus den Länderparlamenten rekrutiert=> Länderparlamente - und nicht das deutsche Volk - haben das GG angenommen=> der Parlamentarische Rat hat festgestellt, daß das am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz angenommen worden ist. Wiederum autokratisch: der König (Papst) erkennt sich selbst und seine Machenschaften an.=> Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet ----- der Parlamentarische Rat als das Deutsche Volk schuf sich seine Spielwiese BR

III) ich wiederhole: Stillstand der Rechtspflege wegen Verstoß gegen die Ewigkeitsklausel Grundgesetz Artikel 1(3) geändert von vollziehende Gewalt in Verwaltung !

http://lexetius.com/GG/1,2I. Die Grundrechte Artikel 1 [20. März 1956/22. März 1956]

[20. März 1956/22. März 1956] [24. Mai 1949]

Artikel 1 Artikel 1

(1) [1] Die Würde des Menschen ist unantastbar. [2] Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(1) [1] Die Würde des Menschen ist unantastbar. [2] Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu un-verletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechtenals Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu un-verletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des

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Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Weder Legislative noch Exekutive und erst recht keine Judikative ist wegen dem Stillstand der Rechtspflege erreichbar - kein Gesetz, Verordnung etc. kann je Rechtskraft seit dem 22.3.56 erlangt haben !

IV) es gab nie eine Wiedervereinigunghttp://www.handelsblatt.com/politik/international/skepsis-bei-manchen-ostdeutschen-muentefering-regt-gesamtdeutsche-verfassung-an/3154346.html

Müntefering regt gesamtdeutsche Verfassung anDatum: 12.04.2009 13:57 UhrFranz Müntefering am 3. September 2008 bei einer Wahlkampfveranstaltung der SPD in München. Zwanzig Jahre nach dem Fall der Mauer regt SPD-Chef Franz Müntefering eine Debatte um eine echte deutsche Verfassung an. Laut Wiedervereinigungsparagraph des Deutschen Grundgesetzes hätte Deutschland über eine gemeinsame Verfassung abstimmen müssen.Zwanzig Jahre nach dem Fall der Mauer hat der SPD - Vorsitzende Franz Müntefering eine gesamtdeutsche Verfassung angeregt und sich für eine differenzierte Beurteilung der DDR ausgesprochen. Es habe nie wirklich eine Wiedervereinigung gegeben, die DDR sei vielmehr der Bundesrepublik "zugeschlagen worden", so Müntefering.

Zitat: https://antilobby.wordpress.com/ostdeutschland/letzte-gultige-verfassung-der-ddr/einigungsvertrag_ungueltig/

Der rechtsungültige EinigungsvertragDie Aufhebung des Artikel 23 GG wurde mit Gesetz/Verordnung vom 23.9.90 am 29.9.1990 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und am 30.9.1990, rechtswirksam. Der Artikel 23 in der Fassung vom 23. Mai 1949 war ab dem 30.9.1990 rechtsunwirksam. Es ist daher unmöglich das die DDR mit dem Einigungsvertrag dem Gebiet des Grundgesetzes am 3.10.1990 beitreten kann.(“Einigungsvertrag” unter Verheimlichung der Vereinbarung mit den Drei Mächten vom 27./28. 09.1990, die erst am 09.11.1990 im BGBl veröffentlicht wurde und worin steht: “Die Regierung derBundesrepublik Deutschland erklärt, daß sie sämtliche angemessene Maßnahmen ergreifen wird, um sicherzustellen, daß die weiterhin gültigen Bestimmungen des Überleitungsvertrages (Besatzungsrecht) auf dem Gebiet der gegenwärtigen Deutschen Demokratischen Republik und in Berlin nicht umgangen werden.”)

===========================================Die Bundesrepublik kann die deutsche Staatsangehörigkeit nicht definieren

- Das Bundesverfassungsgericht verbietet die Verfügung über Deutschland als Ganzes -

Von Dr. Erich Röper, Bremen

S. 449: durch das Urteil des BVerfG zum Grundlagenvertrag entschied das OVG Münster, als DDR- Deutscher habe die gesamtdeutsche Staatsangehörigkeit ..S. 490: Der Parlamentarische Rat habe das Grundgesetz nicht als Akt der Neugründung eines Staates verstanden, so der Beschluß vom 21. Oktober 1987. ….., daß sich die gebietsbezogene Hoheitsgewalt auf den räumlichen Anwendungsbereich des Grundgesetzes beschränkt (C. II. l.b. - Subjektsidentität). Das BVerfG hat mit der Entscheidung vom 21. Oktober 1987, die auf dem Urteil zum Grundlagenvertrag fußt, ausgehend

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vom rechtlichen Bezug der (gesamt-) deutschen Staatsangehörigkeit die Rechtsgrundlagen der Deutschlandpolitikverdeutlicht. BVerfGE 36, 1 ff., 16, 20, NJW 1983, S. 2302 ff. Der deutsche Staat hat den Zusammenbruch 1945 überdauert undist weder mit der Kapitulation der Wehrmacht, noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt durch die alliiertenOkkupationsmächte, noch 1949 bei Bildung der Bundesrepublik Deutschland oder bei Erlaß der DDR-Verfassung oder nochspäter untergegangen (C. II. l.b. ee.); er ist zwar nach wie vor desorganisiert und handlungsunfähig, aber rechtlich existent.

S. 492: Die Westmächte haben die Bundesregierung bei dieser Freistellung von besatzungsrechtlichen Befugnissen also nichtals de-jure-Regierung ganz Deutschlands anerkannt; dies wäre ultra vires gewesen und gilt noch heute. Die Bundesrepublikist nicht Deutschland; sie ist wie die DDR nur ein Teil des fortbestehenden deutschen Staates. Der von ihnen abgeschlosseneGrundlagenvertrag, so das BVerfG in seinem Urteil, ist zwar nach seiner Art ein völkerrechtlicher Vertrag, nach seinemspezifischen Inhalt aber eine Regelung von inter-se-Beziehungen auf dem Fundament des noch bestehenden Staates„Deutschland als Ganzes“.

1. Anknüpfungspunkt für die deutsche Staatsangehörigkeit ist Deutschland als ganzes

.. als Gesamtstaat handlungsunfähigen deutschen Staates. Seine Staatsangehörigkeit ist, wie das BVerfG schon im Leitsatz 8 des Urteils zum Grundlagenvertrag normierte. Anknüpfungspunkt für die deutsche Staatsangehörigkeit ist daher Deutschlandals ganzes, nicht die Bundesrepublik. durch die fortbestehenden gesamtdeutschen Staatsangehörigkeit stellt sich die Beantwortung der Frage nach der auf Deutschland als ganzes bezogenen (gesamt-)deutschen Staatsangehörigkeit: in der Rechtsordnung festgelegten Verantwortung für alle Angehörigen des deutschen Volkes, besonders soweit sie in ihren Hoheitsbereich eintreten, die einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit („nur“) fort.

S. 494: Das Grundgesetz beschränkt die Hoheitsgewalt der Bundesrepublik auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“. Handlungsvollmacht und kompetenzgemäße Verantwortung ihrer Organe beschränken sich daher auf diesen Bereich.

S.496: II Westintegration versus Wiedervereinigung1. Kein Verfügungsrecht der Bundesrepublik über Deutschland und die (gesamtdeutsche Staatsangehörigkeit

Die Bundesrepublik mag politisch für Deutschland sprechen. Sie ist aber nicht Deutschland und ihre Organe können mangelsGebietshoheit über den rechtlich fortbestehenden deutschen Staat nicht verfügen, das nicht untergegangene, aber handlungs-unfähige Deutschland also nicht durch eigenes Handeln berechtigen, verpflichten oder gestalten. Das betrifft ebenso die (gesamtdeutsche Staatsangehörigkeit als einem auf Deutschland als ganzes bezogenen wesentlichen Rechtsinstitut, wie auch dieses selbst. „Das deutsche Volk“, nicht die Bevölkerung (in) Bundesrepublik oder DDR, ist „Träger des Selbstbestim-mungsrechts im Sinne des allgemeinen universalen Völkerrechts. Es stellt keine nach Maßgabe des Völkerrechts sachwidrigeAnknüpfung dar, wenn durch staatsangehörigkeitsrechtliche Regelungen der Bundesrepublik Deutschland die rechtliche Form und Gestalt dieses Volkes als Träger des Selbstbestimmungsrechts bis zu dem Zeitpunkt gewahrt bleiben soll, in dem ihm die freie Ausübung dieses Rechts ermöglicht wird“ (C. ü. l.d. cc.). Da „das deutsche Volk“ als zu Deutschland als ganzem gehöriges Staatsvolk konstitutives Element dieses Staates und nicht letztes Überbleibsel einer rechtlich nicht mehr existenten Größe ist, die Staatsangehörigkeit aber das Rechtsband zwischen Individuum und Staat bildet, wodurch es dessen Personalhoheit unterliegt, gleich ob es sich im Staatsgebiet aufhält oder außerhalb, und ob sich daraus notwendig Rechte und Pflichten ergeben, folgt daraus auch die Unaufgebbarkeit von Deutschland als ganzem als der Bezugsgröße (C. 1.3.b.; C. 1.3.e.; C. II. l.d. cc.).

Daraus folgt:1. da es nie eine Wiedervereinigung von West- und Mitteldeutschland gab ist die Zusammensetzung von Bundestag und Bundesrat unrechtmäßig durch Vertreter Mitteldeut- schlands mit besetz; daher können weder seit 22.3.1956 noch seit September 1990 ( Aufhebung des GG Artikel 23 ) sowie seit dem „erweiterten“ B.tag keinen rechtskräftigen Gesetze erlassen werden.2. es gibt nur eine Staatsangehörigkeit: die gesamtdeutsche ( Abzuholen beim Ausländeramt ) - das ist weder exklusive eine DDR noch eine BRD Staatsangehörigkeit3. da die Staatsangehörigkeit das einzig relevante Rechtsband ist ( Personalhoheit ), hätte allein Deutschland als Ganzes eine mögliche (Personal-)Verfügungshoheit über Deutsche.4. eventuelle (gebiets-)hoheitliche Befugnisse sind auf das Gebiet der BRD begrenzt, welches aber seit 1990 nicht mehr durch den Artikel 23 definiert ist und die Präambel als Vorwort eine Gebietshoheit nicht definieren kann - dafür braucht es einen Verfassungsartikel (was das Verwaltungs-GG nie kann)

Wozu dies alles, wo wir doch wissen, daß alle vermeintlichen Rechte reine Fiktionen sind. Insbesondere Alles durch „Personen gemachte“ ist reine Fiktion und dazu zählt das s.g. Staatswesen, Geld- und Finanzwesen, Ländergrenzen, Religionen, Verwaltungen und vieles mehr.

Ganz einfach: weil ich denke, daß wir sie am ehesten mit ihrer eigenen Argumentation ruhig stellen können - wobei wir nie vergessen dürfen, daß für den Menschen all dies völlig irrelevant ist - er ist im

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überpositiven Naturrecht eingebettet und als bewußtes, beseeltes lebendiges Wesen sowieso außerhalb aller geschriebener Rechte und Gesetze.

Vielleicht haben die Alliierten am 8./9. Mai 1945 für sich einen eigenen rechtsfreien Raum durch die bedingungslose Kapitulation ( unconditional surrender ) geschaffen ---- denn weder Genfer Konvention,noch HLKO, Rot-Kreuz-Vereinbarung, etc. wurden je eingehalten.Wir wissen, das geschriebene Naturrecht verweist mit ius cogens auf das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge: pacta sunt serata / servanta = Verträge sind einzuhalten. Was ist wenn der Ver-tragsstaat /-partner durch debellatio wegfällt ? - es gibt keine einzuhaltende Verträge mehr.

Laut BGBl. hat die BR in D nicht nur die UN Charta, sondern auch die internationalen Pakte gezeichnet.Die Pflichten in beiden Pakten sind unvereinbar mit dem Zwang, einen PerSo zu beantragen - für einen Asen. Zudem kann die BR in D schon allein mangels Hoheitlichkeit, fehlender Gewaltenteilung und dem Stillstand der Rechtspflege keine Gesetze ( PerSo, OWiG sind von 1968 ) erlassen.Betrachtet Ihr den PerSo oder EU Reisepaß, sind dies alles einseitige Willenserklärungen, denn darauf befinden sich allein Eure Unterschriften als Paßinhaber ( Unterwerfungserklärung ! )Nur die beidseitige Willenserklärung bindet auch beide Seiten; so befinden sich auf allen Dokumenten Asgard´s Stempel mit Unterschrift - es ist ja souverän und hoheitlich.Nicht - souveräne Menschen und „Staaten“ geben keine Unterschrift ab !

Das engl. innocence heißt Unschuld: wiki/Innozenz_III. Innozenz III. (geboren als Lotario dei Conti diSegni, eingedeutscht Lothar aus dem Haus der Grafen von Segni; † 16. Juli 1216 in Perugia) war von 1198bis 1216 Papst der römisch-katholischen Kirche. Er gilt als der bedeutendste Papst des Mittelalters. Durch sein europaweites Engagement für die Stärkung der Kirche hatte esInnozenz bis 1212 zum Oberlehnsherrn von Aragon, Portugal, Sizilien, Bulgarien und England gebracht. Innozenz befürwortete die Kreuzzüge Innozenz unterstützte die Staufer; auf seine Anregung trafen sich diedeutschen Fürsten 1211 in Nürnberg, wo sie Friedrich II. erneut zum Königwählten. Friedrich dankte dem Papst seine Initiative mit der Goldenen Bullevon Eger, die den Kirchenstaat in seiner bestehenden Form anerkannte.Er sorgte für die Verfolgung der Katharer (1233 eingerichtete Inquisition).Das Wappen von Papst Innozenz III. zeigt die dreifache Tiara, das freimau-rerische Schachbrettmuster und den typischen Adler.Der Papst versteht sich seit Leo dem Großen als Vicarius Christi (Latein: Stellvertreter Christi).

wiki/Johann_Ohneland John Lackland, eigentlich franz. Jean Plantagenêt, war von 1199 bis 1216 König von England. Innozenz verhängte im März 1208 das Interdikt über England. John unterwarf sich am 15. Mai dem päpstlichen Legaten und erkannte die Lehnshoheit des Papstes über England an. Im Mai 1215 schloß sich die City of London den Rebellen an; so akzeptierte er am 15. Juni in der Magna Carta die Forderungen der adligen Rebellen.

wiki/Lehnswesen Beziehungen zwischen Lehnsherren und belehnten Vasallen. Unter Lehen – lat. feudum, feodum, beneficium – verstand man eine Sache (Grundstück, Gut), die dessen Eigentümer (Lehnsherr) unter der Bedingung gegenseitiger Treue in den erblichen Besitz des Berechtigten unter dem Vorbehalt des Anheimfalls an sich selbst übergeben hatte. Das Lehen beinhaltete ein ausgedehntes erbliches Nutzungsrecht an der fremden Sache, die zugleich zwischen diesem und dem Berechtigten ein Verhältnis wechselseitiger Treue begründen und erhalten sollte Wurde die Lehnsherrschaft von Papst Unschuld als Lehnsherrn über das Lehen England je beendet ?„.. ein Verhältnis wechselseitiger Treue ..“ - ist damit die Treuhand nicht die direkte Nachfolge ? !!Rede des Abgeordneten Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat, 8. September 1948: „Die Gesamt-staatsgewalt wird zum mindesten auf bestimmten Sachgebieten durch die Besatzungsmächte, durch den Kontrollrat im ganzen und durch die Militärbefehlshaber in den einzelnen Zonen ausgeübt. Durch diese

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Treuhänderschaft von oben wird der Zusammenhang aufrechterhalten. Die Hoheitsgewalt in Deutsch-land ist also nicht untergegangen; sie hat lediglich den Träger gewechselt, indem sie in Treuhänderschaftübergegangen ist.“

Lehnsherrschaft von Papst Pius über Deutschland in Form einer Treuhänderschaft mittels UNO Charta => KAPITEL III Organe Artikel 7 (1) Als Hauptorgane der Vereinten Nationen werden eine Generalversamm-lung, ein Sicherheitsrat, ein Wirtschafts- und Sozialrat, ein Treuhandrat, ein Internationaler Gerichtshof und ein Sekretariat eingesetzt.Artikel 16 Die Generalversammlung nimmt die ihr bezüglich des internationalen Treuhandsystems in den

Kapiteln XII und XIII zugewiesenen Aufgaben wahrKAPITEL XII Das internationale Treuhandsystem Artikel 75 Die Vereinten Nationen errichten unter ihrer Auto-

rität ein internationales Treuhandsystem für die Verwaltung und Beaufsichtigung der Hoheitsgebiete, die aufGrund späterer Einzelabkommen in dieses System einbezogen werden. Diese Hoheitsgebiete werden im folgenden als Treuhandgebiete bezeichnet

Artikel 76 Im Einklang mit den in Artikel 1 dieser Charta dargelegten Zielen der Vereinten Nationen dient das Treuhandsystem hauptsächlich folgenden Zwecken:a) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu festigen;

Artikel 77 (1) Das Treuhandsystem findet auf die zu den folgenden Gruppen gehörenden Hoheitsgebiete Anwendung, soweit sie auf Grund von Treuhandabkommen in dieses System einbezogen werden:a) gegenwärtig bestehende Mandatsgebiete;b) Hoheitsgebiete, die infolge des Zweiten Weltkriegs von Feindstaaten abgetrennt werden;

Vielleicht bilde ich es mir nur ein, aber ein wenig erinnert mich der Bundesadler anden von Papst Unschuld ( auch wenn dieser 7 Schwingen hat ): 3 Fänge, Zunge, ..Artikel 77 1.b: paßt genau, denn DDR und BRD wurden vom Feindstaat Deutsches Reich abgetrennt - dies nennt sich Dismembratio ( führt zur Debellatio ).Das Deutsches Reich wurde 1871 ( dasselbe Jahr der Lateranverträge und des us Actsof 1871 ) zum ewigen Bund ( siehe JHWH ) in der „Nachfolge“ des heiligen römischen Reichs (der) deutsche Nation (Nation = Volk).Moses ist laut Brockhaus 1902 der Begründer = Schaffer derJahwereligion ( von der der jüdische, christliche und moha-medanische (Wortverwandtschaft zu Moses) entstammt) - esgibt daher nur ein Gesetz: das mosaische.

heilige Bund => ungleiche Bündnispartner < JHWH > Volk.Bundstifter - entspricht Lehnsherr / Treugeber !?Der ewige Bund JHWHs ist der mosaische Bund mit Mosesals Lehnsherr, der die Gesetztafeln schrieb ( AT der Bibel ).Durch Paulus wurde der mosaische Glaube und dieser Bundder Unterwerfung den Nichtjuden gebracht - mittels allerkirchlichen Konfessionen inkl. den orthodoxen !Der Treugeber in der Treuhand WELT / ERDE ist Moses,der für die Nichtjuden durch seinen Vikar ( Statthalter /Stellvertreter ) im Amt des PAPSTES im Namen desGeweihten ( christos ) vertreten wird.Die Befugnisse und die Abhängigkeit wurden also mittelsdem Alten Testament von Paulus dem Papst übergeben;über Unam Sanctam und CiC wurden alle Menschenunterworfen und zu Personen nach den Regeln des CiCgemacht.Alle Personen sind Treunehmer; in der Anwendung desweltlichen Schwertes werden sie auch Bürger < sog.Unterworfene ( gemäß GG: Normunterworfene ).

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Um die Menschen mittels Unam Sanctam zu unterwerfen, hat die Kirche das ungeschriebene Naturrechtzum kirchlich, geschriebenen gemacht: Rechts-/ Mißbrauch.

Betrachtet die Bilder Moses - häufig mit 2 Hörnern ( Teufel = Luzifer = Lichtbringer ?) idR mit dem Hirtenstab = Bischofsstab für seine Schäfchen = Gemeinde, mit demselben weißen Bart, mit dem in Kirchen etc. Gott darge- stellt wird ( trotz Jesus Verbot Bildnisse und Ikonen zur Anbetung herzustel- len ) und den 10 Geboten auf 2 Tafeln.Die Tafel der Menschenrechte ist als „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ der französischen Verfassung vom 24. Juni 1793 vorangestellt. Als ihr Autor gilt Louis Antoine de Saint-Just. ( ? Just = Justice ? ) Was finden wir auch hier ? 1789: 2 Tafeln mit dem allsehenden Auge in der Pyramide, (gesprengte) Ketten, die

Faszie um den Kriegsspeer sowie den Ouroboros / Oroborus ...

Seit Jahrtausenden ist alles Moses = JHWH unterworfen:wiki/Auge_der_Vorsehung Das Auge der Vorsehung (Auge Gottes) istein Symbol, des alle Geheimnisse durchdringende Allsehende Auge Gottesund den Menschen an die ewige Wachsamkeit Gottes erinnern soll, so nurdas geschieht was vorgesehen ist. Dargestellt wird es als ein von einem Strahlenkranz umgebenes Auge und ist meist von einem Dreieck um-schlossen, das auf die Trinität verweist. Dieses Dreieck schließt auch dieZahl Drei ein, die als heilige, göttliche Zahl galt.

Vollkommen gleichgültig ob man dem indigenen Volk derHebräer, dem Islam oder dem Christentum angehört.

Warum Asgard ? Brauchen wir überhaupt so etwas, wie eine Nation ? - oder etwas, das im Völker-recht etabliert wurde ? - genügt es nicht, Mensch zu sein ? ------ die Erde bevölkert von vielen Men-schen … unterschiedlichen Glaubens ( was für eine Illusion - es gibt neben Buddha nur Moses ) ..

Wie man so schön sagt: der Sack ist zu ! - es gibt nur Unterworfene. Ob der Esau-Segen zur Befreiung reicht? Unam Sanctam erfäßt den Menschen wie auch das BGB mit dem Augenblick der Lebendgeburt. Mein Bestreben, Asgard = der geschützte ( guard ) Asen Garten Eden, in einem erfüllten eigenverantwortlichen Leben zu realisieren. Alle Befreiungsbestrebungen führen die freienmenschlichen Individuen nicht in eine Gemeinschaft, welche bestrebt ist, das Miteinander in einer Welt der Personen zu gestalten - hier ist Asgard mit Bifröst die Handreichung für ein harmonisches Miteinander ------------ Euer Peter der irdische Paradies Garten Eden Asgard

Asgard überwindet jede Trennung, denn im Zentrum Asgardssteht Yggdrasil, das Leben und die Erkenntnis vereinend. Kein Tag vergeht für einen bewußten Menschen, ohne das Geschenk neuer Erkenntnisse - so ist das bewußte Leben ein Leben des Erkennens von der Vielfalt des Lebens an sich.

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Zitate: http://germanhistorydocs.ghi-dc.org/sub_document.cfm?document_id=2851&language=german

Beschlüsse der Koblenzer Ministerpräsidentenkonferenz (10. Juli 1948) Die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder stimmen den alliierten Vorschlägen der Londoner Dokumente [auch: Frankfurter Dokumente] auf ihrer Konferenz in Koblenz vom 8.-10. Juli 1948 grundsätzlich zu. Um den provisorischen Charakter des westdeutschen Teilstaates und die fortbestehende Beschränkung der deutschen Souveränität deutlich zu machen, soll allerdings statt einer Verfassungsgebenden Versammlung ein Parlamentarischer Rat gewählt und statt einer Verfassung nur ein vorläufiges Grundgesetz ausgearbeitet werden. Außerdem wünschen die Ministerpräsidenten eine Präzisierung der alliierten Rechte in einem ausformulierten Besatzungsstatut. Die deutschen Änderungswünsche stoßen bei Amerikanern und Briten auf Widerstand.

Stellungnahme der Ministerpräsidenten zu dem Dokument Nr. 1

1. Die Ministerpräsidenten werden die ihnen am 1. Juli 1948 durch die Militärgouverneure der amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszone übertragenen Vollmachten wahrnehmen. 2. Die Einberufung einer deutschen Nationalversammlung und die Ausarbeitung einer deutschen Verfassung sollen zurückgestellt werden, bis die Voraussetzungen für eine gesamtdeutsche Regelung gegeben sind und die deutsche Souveränität in ausreichendem Maße wieder hergestellt ist. 3. Die Ministerpräsidenten werden den Landtagen der drei Zonen empfehlen, eine Vertretung (Parlamentarischer Rat) zu wählen, die die Aufgabe hat,a) ein Grundgesetz für die einheitliche Verwaltung des Besatzungsgebietes der Westmächte auszuarbeiten,b) ein Wahlgesetz für eine auf allgemeinen und direkten Wahlen beruhende Volksvertretung zu erlassen. Die Beteiligung der Länderregierungen an den Beratungen des Parlamentarischen Rates ist sicherzustellen. Die Vertretung soll nach den ziffernmäßigen Vorschlägen des Dokumentes Nr. I gebildet werden und spätestens bis zum 1. September 1948 zusammentreten. Jedes Land stellt mindestens einen Vertreter; fürmindestens 200 000 überschießende Stimmen wird ein weiterer Vertreter bestellt. 4. Die Wahlen zur Volksvertretung sollen noch im Laufe des Jahres 1948 durchgeführt werden. 5. Das Grundgesetz muß außer der aus allgemeinen Wahlen hervorgehenden Volksvertretung eine bei der Gesetzgebung mitwirkende Vertretung der Länder vorsehen. 6. Hat die aus den Landtagen gewählte Vertretung (Ziffer 2) ihre Aufgabe erfüllt, so werden die Ministerpräsidenten nach Anhörung der Landtage das Grundgesetz mit ihrer Stellungnahme den Militärgouverneuren zuleiten, die gebeten werden, die Ministerpräsidenten zur Verkündung dieses Gesetzes zu ermächtigen. 7. Die Volksvertretung soll alle Funktionen erfüllen, die einem demokratisch gewählten Parlament zukommen. 8. Das für das Besatzungsgebiet der Westmächte vorgesehene gemeinsame Exekutivorgan wird nach Maßgabe des Grundgesetzes bestellt.

Stellungnahme der Ministerpräsidenten zu dem Dokument Nr. II Die Ministerpräsidenten stimmen mit den Militärgouverneuren überein, daß eine Überprüfung der Grenzen der deutschen Länder zweckmäßig ist. Sie sind jedoch der Ansicht, daß diese Frage einer sorgfältigen Untersuchung bedarf, die innerhalb kurzer Frist nicht durchzuführen ist. Unter diesen Umständen können die Ministerpräsidenten von sich aus im Augenblick keine Gesamtlösung unterbreiten. Sie sind aber der Ansicht, daß die Grenzen der Länder im Südwesten dringend einer Änderung bedürfen. Über diese Änderung soll der Parlamentarische Rat beraten und den Ministerpräsidenten Vorschläge unterbreiten. Das Recht der beteiligten Länder, selbständig eine Regelung zu treffen, bleibt unberührt. Stellungnahme der Ministerpräsidenten zu dem Dokument Nr. III: Leitsätze für ein

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Besatzungsstatut I1. Zur Verwirklichung der wirtschaftlichen und administrativen Einheit aller der Besatzungshoheit Großbritanniens, Frankreichs und der USA unterstehenden deutschen Gebietsteile werden diese zu einem einheitlichen Gebiet zusammengeschlossen, mit dessen Organisation die Besatzungsmächte dessen Bevölkerung beauftragen. 2. Die deutschen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Rechtsprechungsbefugnisse sind nur durch die sich aus dem Text des Besatzungsstatutes selbst ergebenden Befugnisse der Besatzungsmächte beschränkt. Die Vermutung spricht für die Zuständigkeit der deutschen Organe. 3. Die Besatzungsmächte behalten sich Maßnahmen nur insoweit vor, als diese zur Sicherheit der Verwirklichung der Besatzungszwecke notwendig sind. 4. Diese Maßnahme können bestehen in:a) eigener unmittelbarer Verwaltung durch Besatzungsorgane,b) Kontrolle,c) Überwachung,d) Beobachtung, Beratung und Unterstützung. 5. Die Besatzungszwecke sind:a) Gewährleistung der Sicherheit der Besatzungstruppen,b) Gewährleistung des Bestandes einer demokratischen Ordnung in Deutschland,c) Entmilitarisierung Deutschlands,d) Gewährleistung der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Deutschlands. 6. Unmittelbare Verwaltung wird durch die Besatzungsmächte ausgeübt zur vorläufigen Wahrnehmung der auswärtigen Angelegenheiten; jedoch sind deutsche Vertretungen zur Wahrung der wirtschaftlichen und Handelsinteressen im Ausland zuzulassen, deren Leiter die einem Konsul entsprechende Rechtsstellung haben soll. 7. Die Maßnahmen der Besatzungsmächte beschränken sich grundsätzlich auf allgemeine Überwachungder Tätigkeit der deutschen Organe. Dem deutschen Außenhandel gegenüber kann das Recht der Kontrolle ausgeübt werden, jedoch nur insoweit, als zu befürchten ist, daß die Verpflichtungen, welche die Besatzungsmächte in bezug auf Deutschland eingegangen sind, nicht beachtet oder die für Deutschland verfügbar gemachten Mittel nicht zweckmäßig verwendet werden. Die Kontrolle soll sich nicht darauf erstrecken, ob die deutschen Maßnahmen technisch richtig und zweckmäßig sind. Die Kontrolle wird sich weiterhin beziehen können auf die Sicherstellung der noch fälligen deutschen Reparationsverpflichtungen, die Einhaltung der den Stand der deutschen Industrie festlegenden Bestim-mungen, die Durchführung der Dekartellisierung, der Abrüstung und Entmilitarisierung, sowie auf solche wissenschaftlichen Forschungsunternehmen, die der deutschen Kriegswirtschaft gedient haben. Die Befugnisse einer Internationalen Ruhrbehörde sind nicht Gegenstand dieses Statutes.

8. Anweisungen im Rahmen obiger Bestimmungen werden nur durch die obersten Organe der Besatzungsmächte an die oberste deutsche Gebietsbehörde erteilt. 9. Einem ordnungsgemäß erlassenen deutschen Gesetz gegenüber soll von dem Rechte des Einspruchs nur Gebrauch gemacht werden, wenn es geeignet ist, die Verwirklichung der Besatzungszwecke zu gefährden. Wenn nicht binnen 21 Tagen nach Erlaß dieses Gesetzes von den Militärgouverneuren gemeinsam Einspruch eingelegt wird, tritt das Gesetz in Kraft. 10. Auf dem Gebiete der Demokratisierung des politischen und sozialen Lebens sowie der Erziehung werden sich die Besatzungsmächte auf Beobachtung, Beratung und Unterstützung beschränken. 11. Die Unabhängigkeit und territoriale und sachliche Universalität der deutschen Rechtspflege wird anerkannt. 12. Die Gerichtsbarkeit der Besatzungsgerichte wird beschränkt auf:a) die nichtdeutschen Mitglieder der Besatzungstruppen und der Besatzungsverwaltung sowie deren Familienangehörigeb) Verbrechen und Vergehen gegen die Sicherheit oder Eigentum der Besatzungsmächte oder die Person ihrer Angehörigen.

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13. Für Rechtsstreitigkeiten zwischen Deutschen und Angehörigen der Besatzungsmächte werden gemischte Gerichte gebildet.

IIDer deutschen Bevölkerung werden die allgemeinen Menschenrechte sowie die bürgerlichen Rechte undFreiheiten auch den Organen der Besatzungsmächte gegenüber gewährleistet.

III1. Natural- und Dienstleistungen können nur in dem Umfange gefordert werden, der notwendig ist, um die Bedürfnisse der Besatzungstruppen und der Besatzungsverwaltung zu befriedigen. Sie müssen im Verhältnis zu den Hilfsquellen des Landes stehen. 2. Art und Umfang der aufzubringenden Natural- und Dienstleistungen sowie die Form ihrer Vergütung werden durch die Militärgouverneure gemeinsam bestimmt. Es ist für Anforderung und Aufbringung einbesonderes Verfahren zu schaffen, bei dem deutsche Stellen zu beteiligen sind. 3. Die Besatzungskosten sind für ein Jahr im voraus festzusetzen. Hierauf sind sämtliche deutschen Leistungen nach Ziffer III 1 bis 2 in Anrechnung zu bringen. Die Kosten müssen in einer festen Summe festgesetzt werden und dürfen einen bestimmten Prozentsatz der fortdauernden Ausgaben des ordentlichen Haushalts nicht überschreiten. Die Festsetzung wird im Benehmen mit den zuständigen deutschen Stellen erfolgen.

IVFür die Durchführung der Sicherstellung der Reparationsleistung und der Vorgriffe auf die noch festzusetzenden deutschen Reparationsverpflichtungen sowie für die Durchführung der Restitutionen wird ein besonderes Verfahren geschaffen werden, das eine gemeinsame Beteiligung deutscher Organe vorsehen wird.

VFür die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung und Anwendung des Besatzungstatutes werden Schieds- und Vergleichsstellen geschaffen werden.

VIFalls die Militärgouverneure die Wiederaufnahme der Ausübung ihrer Machtbefugnisse für notwendig erachten, werden sie dies nur als Notmaßnahme und in gemeinsamer Entschließung tun, sowie nur für den Fall, daß ein Notstand die Sicherheit bedroht oder es erforderlich erscheint, um die Beachtung der Verfassungen und des Besatzungsstatuts zu erzwingen.

Quelle: Beschlüsse der Koblenzer Ministerpräsidentenkonferenz (8.-10. Juli 1948), in E.R. Huber, Quellen zum deutschen Staatsrecht. Tübingen, 1950. Bd. II, S. 200-05; abgedruckt in Theo Stammen, Hg., Einigkeit und Recht und Freiheit: westdeutsche Innenpolitik 1945-1955. München: Deutscher Taschenbuch Verlag, 1965, S. 184-88.

http://www.bpb.de/themen/AAWX7W,0,Warum_Deutschlands_Verfassung_Grundgesetz_hei%Dft.html

Warum Deutschlands Verfassung Grundgesetz heißtGesellschaftliche Umbrüche, Revolutionen, gewaltsame Auseinandersetzungen und Kriege sind Gründe, warum sich ein politisches Gemeinwesen eine neue Verfassung gibt. Wie kam es, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland "nur" ein Grundgesetz war? Auch wenn das Grundgesetz nicht vom Volk beschlossen werden sollte, war das Interesse groß: Zuschauer blicken durch ein geöffnetes Fenster in den Sitzungssaal des Parlamentarischen Rats. (© Haus der Geschichte / Bestand Erna Wagner-Hehmke)

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Gesellschaftliche Umbrüche, Revolutionen, gewaltsame Auseinandersetzungen und Kriege sind Gründe,warum sich ein politisches Gemeinwesen eine neue Verfassung gibt. In der Regel legen Verfassungen die Organisation des Staates fest und enthalten grundlegende Menschen- und Bürgerrechte. Nachdem eine verfassunggebende Versammlung den Text der Verfassung entworfen hat, wird diese vom Volk in einem Referendum beschlossen.

Die Geschichte des deutschen Grundgesetzes verlief anders – zwar nur in einigen, aber eben in entscheidenden Punkten.

Das Grundgesetz war keine Verfassung

Zwar wurde das Grundgesetz nach dem Ende von Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg gegeben.Auch hatte es wie andere Verfassungen eine konstituierende Bedeutung für den neuen Staat, denn die Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 ist zugleich die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch fehlten ihm entscheidende Attribute: Das Grundgesetz war eben keine Verfassung. Und es wurde auch nicht vom Volk in einem Referendum ratifiziert. Zudem sollte es nicht einen neuen deutschen Nationalstaat begründen, sondern zunächst nur aus den drei westlichen Besatzungszonen ein einheitliches Staatsgebiet machen, also nur einen westdeutschen Staat begründen.

Wie aber kam es, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland "nur" ein Grundgesetz war? Undwarum wurde es nicht vom deutschen Volk in einer Abstimmung verabschiedet? Aus heutiger Sicht, vor allem nach der deutschen Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, scheint diese Frage anachronistisch zu sein. Wir haben uns längst daran gewöhnt, dass das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist. Dass das Grundgesetz 1949 nicht vom Volk verabschiedet worden war, ist hingegen nahezu in Vergessenheit geraten. Ein Weststaat soll entstehenFür die Situation im Jahre 1948 war all dies, die Art und Weise, wie der Weststaat verfasst werden sollte,aber auch, wie lange ein solches Grundgesetz gelten sollte, vollkommen unklar. Erkennbar war indes, dass sich Deutschland in zwei Teilen neu zu organisieren begann. Zum einen hatten die Westalliierten im Jahr 1948 auf der Londoner Sechsmächtekonferenz die Entscheidung gefällt, dass aus den drei westlichen Besatzungszonen ein neuer Weststaat erwachsen sollte. Der amerikanische Außenminister James F. Byrnes hatte bereits im September 1946 angekündigt, "dem deutschen Volk die Regierung Deutschlands zurückzugeben". Die amerikanische und die britische Besatzungszone hatten sich am 1. Januar 1947 zur Bizone zusammengeschlossen, Institutionen wie der Wirtschaftsrat, der Ernährungsrat oder der Verkehrsrat wurden als gemeinsame Organe der Länder gegründet. Auch hatten sich in den wieder entstandenen Ländern bereits feste einzelstaatliche Strukturen mit Verfassungen und durch Wahlen gebildete Repräsentativorgane ergeben.

Im Schlusskommuniqué der Londoner Außenministerkonferenz vom 17. Juni 1948 war zum ersten Mal offiziell von einer Verfassung die Rede. Diese sollte zweierlei bewirken. Zum einen sollte "das deutsche Volk jetzt in den verschiedenen Ländern die Freiheit erhalten..., für sich die die politischen Organisationen und Institutionen zu errichten, die es ihm ermöglichen werden, eine regierungsmäßige Verantwortung ... zu übernehmen". Zum anderen sollte diese Verfassung so in ihren Strukturen beschaffen sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Teilung Deutschlands mittels einer föderativen Regierungsform wieder aufgehoben werden könnte. Diese Verfassung war aber, so das Schlusskommuniqué, so zu gestalten, dass sie mit den Erfordernissen der Besetzung und der Kontrolle durch die (West-)Alliierten vereinbart werden konnte. Frankfurter Dokumente geben den Weg vorDer entscheidende Schritt schien dann am 1. Juli 1948 getan, als die elf Ministerpräsidenten der drei westdeutschen Besatzungszonen in Frankfurt am Main von den Militärgouverneuren die deutschlandpolitischen Entscheidungen der Londoner Sechsmächtekonferenz entgegennahmen. Diese sogenannten Frankfurter Dokumente enthielten die Aufforderung an die Ministerpräsidenten, eine "Verfas-

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sunggebende Versammlung" einzuberufen, um "eine demokratische Verfassung" auszuarbeiten. Diese Verfassung sollte eine Regierungsform des föderalistischen Typs schaffen, die Rechte der beteiligten Länder schützen, die Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten enthalten und eine angemesseneZentralinstanz schaffen. Diese Verfassung war von den Militärgouverneuren zu genehmigen und "zur Ratifizierung durch ein Referendum in den beteiligten Ländern" in Kraft zu setzen.

Alles schien damit auf eine Verfassung und ein Verfassungsreferendum zuzulaufen. Aber die Außenminister und die Militärgouverneure der Westmächte hatten die Rechnung ohne die deutschen Ministerpräsidenten und Teile der wiedererstandenen Parteien aufgemacht. So sehr sich die Ministerpräsidenten durch die Frankfurter Vorgänge zu einer eigenen "Institution" aufgewertet sahen und sich als "Sprachrohr für die Deutschen" verstehen konnten, so sehr zögerten sie doch, dem zu bildenden Weststaat all die Attribute zu verleihen, die aus ihm einen vollwertigen Nationalstaat gemachthätten. Die Spaltung Deutschlands war in ihren Augen nur eine vorübergehende und durfte nicht durch eine Verfassung verfestigt werden Die CDU/CSU schlug vor, durch die Länderparlamente einen "Parlamentarischen Rat" zu wählen, der die "vorläufigen organisatorischen Grundlagen" für den Zusammenschluss der drei Zonen schaffen und die "Interessen der deutschen Bevölkerung gegenüber den Besatzungsmächten zur Geltung" bringen sollte. Da, wie es schien, Verfassung und Besatzungsstatut eng miteinander verbunden waren, sollte auf jeden Fall verhindert werden, dass Verfassung wie Besatzungsstatut durch Volksentscheid anzunehmen waren. Auch die SPD wollte auf die Ausarbeitung einer Verfassung verzichten. An ihre Stelle sollte ein "Verwaltungsstatut", ein "Organisationsstatut" oder ein "vorläufiges Grundgesetz" treten. Die SPD war ebenfalls gegen einen Volksentscheid, dachte eher an einen Ausschuss der Länderparlamente, durch den die Verfassung zu verabschieden gewesen wäre. Provisorium statt EinheitsstaatAls die Ministerpräsidenten der westdeutschen Besatzungszonen vom 8. bis 10. Juli 1948 in Koblenz zusammentrafen – im Übrigen ohne die vier ostdeutschen Ministerpräsidenten, was die schon bestehende faktische Spaltung symbolisch zum Ausdruck brachte – kamen sie sehr schnell überein, auf die Schaffung eines westdeutschen Staates zu verzichten. Auch die Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung oder gar einer "Nationalversammlung" kam für sie in Anbetracht der Teilung Deutschlands nicht in Frage. Die Ministerpräsidenten diskutierten lange über die Frage, in welche Formen die politische Organisation der drei westlichen Besatzungszonen gegossen werden sollten. Schließlich plädierten sie in den Koblenzer Beschlüssen für ein "Provisorium" und lehnten einenVolksentscheid entschieden ab. Die Ministerpräsidenten machten klar, dass sie keine Verantwortung für die Teilung Deutschlands übernehmen wollten. Daher äußerten sie sich auch sehr reserviert gegenüber der Absicht, "dem zu schaffenden Gebilde den Charakter eines Staates" zu verleihen. Die Ministerpräsidenten verständigten sich darauf, den Landtagen zu empfehlen, "eine Vertretung" (Parlamentarischer Rat) zu wählen und damit zu beauftragen, "ein Grundgesetz für die einheitliche Verwaltung des Besatzungsgebietes der Westmächte" auszuarbeiten. Somit waren die entscheidenden zwei Begriffe geprägt: anstelle einer "Verfassunggebenden Versammlung" also ein "Parlamentarischer Rat", anstelle einer "Verfassung" ein "Grundgesetz".

Doch zu jener Zeit war keineswegs sicher, ob sich die Ministerpräsidenten gegenüber den Westalliierten würden durchsetzen können. Denn diese lehnten die Ausarbeitung eines Grundgesetzes statt einer Verfassung ab und hielten zunächst auch am Verfassungsreferendum fest. Dennoch teilten die Ministerpräsidenten nach ihrer Konferenz im Jagdschloss Niederwald am 21. Juli 1948 den Militärgouverneuren mit, dass sie sich entschieden hätten, vom Grundgesetz zu sprechen und an ihrer Ablehnung der Ratifizierung eines solchen Grundgesetzes durch Referendum festhielten. Die Westallierten lenkten ein. Damit war der Weg vorgezeichnet. Auch der Parlamentarische Rat änderte an der Bezeichnung "Grundgesetz" nichts mehr. Vom Provisorium zum Definitivum

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C´est le provisoire qui dure – es ist das Provisorium, das Bestand hat. So paradox die französische Redewendung sein mag, so zutreffend charakterisiert sie die Tatsache, dass aus dem Grundgesetz eine Verfassung geworden ist. Das Grundgesetz, nur für eine Übergangszeit gedacht, nämlich bis zu dem Zeitpunkt, wo, wie der ursprüngliche Artikel 146 vorschrieb, sich das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung gibt, blieb bestehen. Es blieb auch dann noch bestehen, als 1989/90 der Weg zur Vereinigung von Bundesrepublik Deutschland und Deutscher Demokratischer Republik gegangen wurde. Die Alternative bestand darin, den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 (alt) zu beschreiten oder aber, dem Sinn des Artikels 146 entsprechend, eine neue Verfassung von einer Verfassunggebenden Versammlung ausarbeiten und dann vom deutschen Volk in freier Entscheidung auf dem Wege eines Referendums ratifizieren zu lassen. Aus verschiedenen Gründen, die nicht zuletzt in der Beschleunigung des Vereinigungsprozesses lagen, wurde der erstgenannte Weg beschritten. Auf die Ausarbeitung einer neuen Verfassung wurde verzichtet,die notwendigen Veränderungen wurden im Rahmen des alten Grundgesetzes vollzogen. Auch eine Revision des Grundgesetzes, die für die Zeit nach der Vereinigung vorgesehen war, führte nicht zu einer Totalrevision oder einer neu ausgearbeiteten Verfassung. Damit war dann letztlich aus dem Provisorium ein Definitivum, aus dem Grundgesetz eine Verfassung geworden.

Von Inhalt und Struktur, von Geltung und Anerkennung war das Grundgesetz auch schon in der (alten) Bundesrepublik Deutschland eine vollwertige Verfassung. Das Grundgesetz hatte keinen Mangel aufgewiesen, im Gegenteil: Es war die Grundlage für die Ausbildung einer freiheitlichen und stabilen Demokratie, der es gelang, die Fehler von Weimar zu vermeiden. Die Grund- und Menschenrechte erhielten einen herausragenden Platz, das Bundesverfassungsgericht entwickelte sich zu einem Anwalt der Bürger und seiner Rechte, die politischen Kräfte und Institutionen agierten zumeist im Rahmen der vorgegebenen Verfassungsregeln. Und schließlich war es auch das Grundgesetz, das den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland ein Gefühl der Zugehörigkeit vermittelte, wie die Rede vom "Verfassungspatriotismus" seit den 1980er Jahren belegt. Die Bürger hatten sich das Grundgesetz als ihre Verfassung angeeignet, auch wenn es ihnen 1949 verwehrt geblieben war, es selbst zu ratifizieren. Auch 1990 wurde das Grundgesetz als nunmehr gesamtdeutsche Verfassung keinem Referendum unterzogen, was nicht nur von vielen Bürgern der DDR bedauert wurde. Sie waren nun ihrerseits darauf angewiesen, sich das Grundgesetz selbst anzueignen, um es auch zu ihrer (gesamt)deutschen Verfassungwerden zu lassen.

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