i - Gotha...der Zeit vom 05. Mai 2014 bis zum 06. Juni 2014 einschließlich zu jedermanns Einsicht...

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"' " "" Planungsrechtliche Festsetzungen Festsetzungen durch Zeichnung und Text gemäߧ 9 BauGB SO Sondergebiet§ 9 ( 1) Nr 1 BauGB := == ~~ § 11 (2) BauNVO: Krankenhaus mit Parkhäusern, Behinderten-Wohnheim I Parkhaus i Parkhaus für den Stellplatzbedarf des Krankenhauses ~ - ~~~°:!! § 9 (1) Nr. 9 BauGB GRZ 0 , 3 1 Grundflächenzahl GRZ (Beispiel) :===~ § 9 (1) Nr. 1 BauGB, §§ 16 und 19 Ba uNVO GFZ O,S I Geschossflächenzahl GFZ (Beispiel) :===~· § 9 (1) Nr . 1 BauGB, §§ 16 und 20 BauNVO III I Zahl der Vollgeschosse (Beispiel) :==== § 9 (1) Nr 1 BauGB , §§ 16 und 20 BauNVO a I abweichende Bauweise ~--- ~ § 9 ( 1) Nr 2 BauGB , § 22 (4) BauNVO -- ---- Baugrenzen § 9 ( 1) Nr . 2 BauGB , § 23 (3) BauNVO ·i - .--.--. ~I Ab grenzung unterschiedlicher Nutzungen bzw. =======:· Maße der baulichen Nutzung§§ 1 (4) u. 16 (5) BauNVO j" -sT -1 Flächen für Stellplätze - - - - § 9 ( 1) Nr 4 BauGB ;_ - I Öffentliche Verkehrsflächen § 9 ( 1) Nr 11 und (6) BauGB ~- --~ ===== Straßenbegrenzungslinie Fuß- und Radweg Bahnanlagen: Thüringer Waldbahn und Gothaer Straßenbahn GmbH ~lllli..,.~IIII ·~ Hubschrauberlandeplatz ...... .--.--. ..... 1 Führung von unterirdischen Hauptversorgungsleitungen: Trinkwasser . § 9 (1) Nr.13 und ( 6) BauGB ".;;;;;;;;;~. Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bode n, Nat ur und Landschaft§ 9 (1) Nr . 20 BauGB ~L..I cn_.Ju1 mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen F~~~,-,"j § 9 (1) Nr. 21 BauGB [!] Flächen zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern Erhalt von Bäumen § 9 (1) Nr. 25b BauGB - ...J Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ~l""' ___ ::l ~ § 9 (7) BauGB Beispiel/Erläuterung der "N utzungsschablone": so III Anzahl der Vollgeschosse Krankenhaus Art der baulichen Nutzung Grundfiächenzahl GRZ 0,3 GFZ 0,9 Geschossflächenzahl Bauweise a Art der baulichen Nutzung 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.Vm. § 9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB und § 1 Abs. 3 BauNVO) Gemäß § 1 Abs. 3 BauNVO werden die Sondergebiete (SO, § 11 Abs. 2 BauNVO) mit den Zweckbestimmungen SO 1 "Krankenhaus" sowie SO 2 "Behinderten-Wohnheim" als Haupt- nutzungen gewidmet. Zusätzli ch sind in den Sondergebieten folgende Nutzungen zulässig, die der jewe iligen Hauptnutzung in jedem Fall untergeordnet und mit dieser in einem unmittelbaren Zusammen- hang stehen müssen: - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie Funktionsgebäude; - Folgeeinrichtungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Hauptnutzung, wie z.B. Kioske, kleine Läden, Schank- und Speisewirtschaften, Büro- und Verwaltungsgebäude, Wohnhei- me, Kinderhort. Im SO 1 sind außerdem innerhalb der durch Baugrenzen festgesetzten Standorte Parkhäu- ser für den Ste ll platzbedarf des Krankenhauses zulässig. Maß der baulichen Nutzung(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.Vm . §§ 17 - 21 BauNVO) Das zulässige Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung ejner Grundflächen- zahl, einer Geschossflächenzahl sowie der Anzahl der Vollgeschosse geregelt. Die Parkhäuser im SO 1 sind mit maximal 3 Geschossen (6 Halb-Geschosse in Split-Level- Bauweise) zulässig. Bei der Ermittlung der Geschossfläche bleiben gemäß § 21 a Abs. 4 Nr. 3 BauNVO die Flä- chen von Stellplätzen und Garagen in Vollgeschossen unberücksichtigt. Die zu ssige Ge- schossfläche ist außerdem gemäߧ 21a Abs. 5 BauNVO um die Flächen notwendiger Gara- gen, die unter der Geländeoberfläche hergestellt werden, zu erhöhen. Bauweise 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO) Für das Sondergebiet (SO 1) "Krankenhaus" wird gemäߧ 22 Abs. 4 BauNVO eine abwei- chende Bauweise (a) festgesetzt: Bebauungen sind hier mit seitlichem Grenzabstand unter Einhaltung der Abstandsregelun- gen der Thüringer Bauordnung zulässtg. Jedoch wird die Länge der Gebäude nicht begrenzt. Für das Sondergebiet (SO 2) "Behinderten-Wohnheim" wird gemäß § 22 Abs. 2 BauNVO eine offene Bauweise (o) festgesetzt: Bebauungen sind hier mit seitlichem Grenzabstand bis maximal 50 m Länge zulässig. Stellplätze und ihre Zufahrten 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. Vm . § 12 BauNVO) Stellplätze sind ausschließli ch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. inner- halb der Flächen für Stellplätze zulässig. Zufahrten sind von den öffentlichen Verkehrsflächen aus auf möglichst kurzem Wege zulässig; sie dürfen hierfür auch über nicht überbaubare Grundstücksflächen geführt werden. Öffentliche Verkehrsflächen und deren Anschluss an andere Flächen 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB) Die gern. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung werden als verkehrsberuhigte Bereiche festgesetzt. Die Bahnanlagen umfassen die vorhandenen Flächen der Thüringer Waldbahn und Straßen- bahn Gotha GmbH und werden dementsprechend gemäߧ 9 (6) BauGB nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen . Ebenso wird der vorhandene Hubschrauberlandeplatz im Sondergebiet "Krankenhaus" ge- mäß § 9 (6) BauGB nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Die Abgrenzung der Verkehrsflächen untereinander und ihre in der Planzeichnung ablesba- ren Maße können im Rahmen des Straßenausbaus und in Anpassung an die Anschlussbe- dürfnisse der Grundstücke sowie die Leitungsführung der Versorgungsträger ger in gfügig ge- ändert werden. Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen 9 Abs. 1 Nr. 21 und Abs . 6 BauGB) Das Geh,- Fahr- und Leitungsrecht im Bereich des Haupteingangs zum Krankenhaus wird als Fahrrecht einschließlich Haltepunkt zugunsten des Öffentlichen Personennahverkehrs festgesetzt. Das Geh,- Fahr- und Leitungsrecht im Bereich der Bahnanlagen wird zugunsten der Lei- tungsführungen der Versorgungsträger festgesetzt. Das Geh,- Fahr- und Leitungsrecht im Bereich des nordwestlichen Krankenhausgrundstücks wird zugunsten der verkehrlichen und versorgungstechnischen Erschließung des SO 2 Be- hinderten-Wohnheim festgesetzt Nutzungsregelungen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Niederschlagswasser von Dachfiächen sowie von unbelasteten Verkehrsflächen (Fuß- und Radwegen, wenig befahrenen Wegen) sind -soweit möglich- auf den Grundstücksflächen zu versickern oder dem Beetengraben zuzuführen. Für Fußwege, wenig befahrene Wege sowie Stellplätze sind entsprechend der vorgesehenen Belastung möglichst wasserdurchlässige Beläge zu verwenden . Für Pflanzungen zur Einfriedung der Grundstücke sind ausschließlich standortgerechte Laub- gehölze zu verwenden. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft(§ 9 Abs . 1 Nr . 20 BauGB) Die gemäß § 9 Abs . 1 Nr. 20 BauGB iV.m. § 1a Abs. 3 BauGB als Ausgleichsmaßnahmen für die zusätzlich zum Gebäudebestand mögliche Bebauung festgesetzten Flächen sind als naturnahe Gebüsche/Feldgehölzhecken (anteilig 60%) im Wechsel mit Wiesenflächen aus Gräsern und Kräutern autochtoner Herkünfte (anteilig 40%) herzustellen. Bei der Auswahl der Pflanzenarten sowie der Anordnung der Pflanzung sind die Schutzbestimmungen im Hin- blick auf die innerhalb dieser Flächen verlaufende Trinkwasserleitung zu beachten . Feldgehölzpflanzungen sind in einem Raster von 1,50 m x 1,50 m mit Bäumen (als Hoch- stämme, min. 3-ma l verpflanzt, S!U min. 18-20 cm) und Sträuchern (m in . 2-mal verpflanzt, min. 60-100 cm) standortgerechter Arten aus der nachfolgenden Pfianzenliste herzustellen: Eiche (Quercus robur, Q. petraea) , Linde {Tilia cordala, T. platyphyllos), Esche (Fraxinus excelsior), Erl e (Ainus gf utlnosa), Spitzahorn (Acer platanoides) , Bergahorn (Acer pseudoplatanus }, Rotbuche (Fagus sylvatica) Hai nbuche (Carpinus belulus), Vogelkirsche ( Pr unus avium), Traubenkirsche (Prunus padus), Eberesche (Sorbus aucuparfa), Feldahorn (Acer campestre), We ißdorn (Cra taegus mor,ogyna), Silber-Weide {Sali x alba) . Holunder (Sambucus nigra), Haselnuss (Corylus avellana), Schlehe {Prunus spl nosa) . Korneilkirsche (Cornus mas), Hartriegel (Co mus sanguinea), Rose (Rosa rubigonosa. Rosa canina), Hol under (Sambucus nlgra). Anpflanzung von Bäumen 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) Zusätzlich zu den gemäß § 9 Abs . 1 Nr. 20 festgesetzten Flächen sind als we itere Aus- gleichsmaßnahme 7 Stk. großkronige Laubbäume als Hochstämme, min. 3-mal verpflanzt, StU min. 18-20 cm wahlweise aus Arten der nachfolgenden Pflanzenliste im Bereich der nicht überbaubaren Flächen des SO 1 zu pflanzen: Eiche (Quercus robur, Q_ petraea), Linde (Til ia cordala, T. platyphyllos). Spitza ho rn (Acer platanoides). Bergahorn (Ac:er pseudoplatanus}, Rotbuche (Fagus sylvatica). • Erhaltung von Bäumen, Sträuchern u. sonstigen Bepflanzungen 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB) Durch Planeinzeichnung werden vorhandene Bäume in nerhalb der Bahnanlagen (Wende- schleife der Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH) sowie im Zufahrtsbereich und im Bereich der Stellplatzanlagen des SO 1 zum dauerhaften Erhalt festgesetzt Darüber hinaus werden die innerhalb der Flächen zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen vorhandenen Gehölze und Säume entlang der westlichen Grundstücksgrenze, im Bereich der modellierten Geländeflächen im südlichen Te il des Kran- kenhausgrundstücks, zwischen dem Behinderten-Wohnheim und den östlich vorgelagerten Gebäuden des Krankenhauses und im Bereich des vorh. Parkhauses sowie des vorhande- nen Hubschrauberlandeplatzes zum dauerhaflen Erhalt festgesetzt. Hinweise Archäologische Denkmalpflege Werden bei Erdarbeiten Bodendenkmale entdeckt (Zufallsfunde), sind diese gemäß § 16 ff. ThDSchG unverzüglich dem Thüringer Landesamt für Archäologische Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Gotha anzuzeigen. Immissionsschutz/Bodenschutz/Altlasten Werden im Rahmen der Realisierung von Vorhaben Hintergründe bekannt, die Hinweise auf umweltrelevante Beeinträchtigungen geben, so ist das Landratsamt Gotha, Umweltam~ Sachgebiet Immissionsschutz, Abfall- und Bodenschutzbehörde, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, Tel. 036211214-0 darüber in Kenntnis zu setzen. Weiter einzuleitende Maßnahmen werden durch diese Behörde festgelegt. liegen bereits Untersuchungsergebnisse bzw. anderweitige Unterlagen zu im Plangebiet be- findlichen bzw. daran angrenzenden, schadstoffbelasteten Flächen vor, sind diese zur Klä- rung des Sachverhaltes dem Umweltamt des Landk re ises Gotha vorzulegen. Werden Sanierungsmaßnahmen für Altlasten geplant, so ist in jedem Fall das Umweltamt des Landkreises Gotha einzuschalten, das entsprechend § 9 und § 10 BBodSchG die zur Sanierung erforderlichen Maßnahmen trifft und die Sanierung überwacht. Werden bei den Erdbaumaßnahmen schadstoffkontaminierte Med ien (Boden, Wasser, Luft) angetroffen, so ist das Umweltamt des Landkreises Gotha zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Das gilt auch für den Fa ll, dass sich durch Erkundungs- und Untersuchungsarbeiten oder sonstige Umstände ein Erken ntniszuwachs in di0ser Angele- genheit ergibt (z.B. bekannt werden historischer Hintergründe usw.). Verfahrensvermerke Der Bebauungsplan wurde auf der Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen in der zu r Zeit der Erlangung der Rechtskraft jeweils gültigen Fassung aufgestellt: Baugesetzbuch (BauGB); Planzeichen"Jerordnung (PlanzV 90) BaunutzLmgsverordnung (B auNVO): Th Uringer BmJOrdnung (ThürBO). Die Planu ng wurde im Auftrag der Stadt Gotha ausgearbeitet durch: PGM Plariungsgrupp e Mitte GmbH & Co.KG r PGM T E P E Wo lfsangerstr. 90 34125 Kassel Tel . 0561/987988-0 Fax - 11 - Emminghaussiroße 3, 99867 Gotha T el..; 0 362 1 - 75 14 15, Fax;- 75 14 87 landschafts- Albrechtstraße 22 99092 Erfurt städtebau- Tel. 0361 /7 467 1-74 Fax -75 [email protected] architektur [email protected] Es wird bescheinigt, dass die Flurstücke mit ihren Grenzen' und Bezeichnungen' sewie der Geoäudeoestaed' mit dem Liegenschaftskataster nach dem Stand vom 21. September 2015 übereinstimmen. ("'Nichtzutreffendes ist zu streichen). Gotha. den ... J4 Oq .zor5' ~,>GEN," 't' ~'(\ $-_, f.:. 0 \,,,," "--" ~ 1 ~ J~ 1~M ·i ti ~~g G~~: tt)vi:mr, e~ nformation, Katasterbereich Gotha Siegel Der Stadtrat der Stadt Gotha hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55A "Sonderge- bi et Kreiskrankenhaus" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 28. November 2012 beschlossen und am 31. Januar 2013 im Amtsblatt der Stadt Gotha bekanntgemacht Die Beteiligung der Bürger gemäߧ 3 Abs. 1 BauGB an diesem Bauleitplanverfahren erfolg- te durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes zu jedermanns Ei ns i cht in der Zeit vom 11.. Februar 2013 bis zum 22. Februar 2013 einschließlich. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurde am 31. Januar 2013 im Amtsblatt der Stadt Gotha mit dem Hinweis bekannt gemacht, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 25. April 2013 entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hin blick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gern. § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert worden. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 19. März 2014 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55A "Sondergebiet Kreiskrankenhaus" mit Grünordnungsplan sowie Begründung und Um- weltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55A mit Begründung hat gemäߧ 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05. Mai 2014 bis zum 06. Juni 2014 einschließlich zu jedermanns Einsicht öf- fentlich ausgelegen . Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurde gern. § 3 Abs. 2 BauGB am 24. April 2014 im Amtsblatt der Stadt Gotha mit dem Hinweis bekannt gemacht, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, sind mn Schreiben vom 30. April 2014 über die öffentliche Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in sei- ner Sitzung am 02. September 2015 geprüft, abgewogen und beschlossen. Das Abwägungs- ergebnis ist mitgeteilt worden . Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 02. September 2015 den Bebauungs- plan Nr 55A "Sonde · reiskrankenhaus" gemaß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 19Abs. 1 ThurK _ ~ ~~ &' Wl beschlossen. Gotha, den 2"' · f' " W~~ <5' i 'i'P.J ,_ ; ,,;ger , 0 o ~A o"'i 4 jlW j .... . .... ' '' / Oberbürgermeister Der Bebauungsplan Nr. 55A "Sondergebiet Kreiskrankenhaus" einschl. Textfestsetzungen und Begründung wurde gern. § 21 . (3) ThürKO dem ,U ntat~ Gotha als zuständige Rechtsaufs1chtsbehorde vorgelegt Mit Schreiben vom .... .... ............. wurde die Emgangs- bestätig ung erteilt Der Bebauungsplan wird hiermit gern.§ 21 (1) ThürKO ausgefertigt. Gotha, den . J!.'t .0 ·. ,iZJ::Sfl"e. Siegel O rbürgermeister Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses sowie die Erteilung der Eingangsbestäti- gung des Landratsamtes Gotha ist am ~92 .. . <:?o1Ggemäß § 10 (3) BauGB im Amtsblatt der Stadt Gotha mit dem Hinweis, dass der Bebauungsplan sowie die Begründung während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Gotha von Jedermann eingesehen werden kann, be- kanntgemacht worden . Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 55A "Sondergebiet Kreiskranken- haus" der Stadt Gotha rechtsverbindlich. Gotha, den 4 , Q? . ~1('.;, ~J Siegel Oberbürgermeister Übersichtskarte im Maßstab 1: .... - ' ' " , . •• ' ' \ ' ' ' ' ' , ' ' .. . ' 0 ""3·~ • • --- rl ---- - ---- pats 1'f1- ', Hamm " lhö!} c .. Boilstädt STADT GOTHA Bebauungsplan Nr. 55A "Sondergebiet Kreiskrankenhaus" Satzungsexemp la r Juli 2015 Maßstab 1: 1.000

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Planungsrechtliche Festsetzungen Festsetzungen durch Zeichnung und Text gemäߧ 9 BauGB

SO Sondergebiet§ 9 (1) Nr 1 BauGB :===~~ § 11 (2) BauNVO: Krankenhaus mit Parkhäusern, Behinderten-Wohnheim

I Parkhaus i Parkhaus für den Stellplatzbedarf des Krankenhauses ~-~~~°:!! § 9 (1) Nr. 9 BauGB

GRZ 0,3 1 Grundflächenzahl GRZ (Beispiel) :===~ § 9 (1) Nr. 1 BauGB, §§ 16 und 19 BauNVO

GFZ O,S I Geschossflächenzahl GFZ (Beispiel) :===~· § 9 (1) Nr. 1 BauGB, §§ 16 und 20 BauNVO

III I Zahl der Vollgeschosse (Beispiel) :====~· § 9 (1) Nr 1 BauGB, §§ 16 und 20 BauNVO

a I abweichende Bauweise ~---~ § 9 (1) Nr 2 BauGB, § 22 (4) BauNVO

~ --- - -- Baugrenzen § 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 23 (3) BauNVO

·i -.--.--.~I Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen bzw. ~· =======:· Maße der baulichen Nutzung§§ 1 (4) u. 16 (5) BauNVO

j" -sT -1 Flächen für Stellplätze - - - - § 9 (1) Nr 4 BauGB

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Öffentliche Verkehrsflächen § 9 (1) Nr 11 und (6) BauGB ~ - --~

===== Straßenbegrenzungslinie

Fuß- und Radweg

Bahnanlagen: Thüringer Waldbahn und Gothaer Straßenbahn GmbH

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~L..I cn_.Ju1 mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen F~~~,-,"j § 9 (1) Nr. 21 BauGB

[!] Flächen zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern Erhalt von Bäumen § 9 (1) Nr. 25b BauGB

~ - ...J Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ~l""' ___ ::l~ § 9 (7) BauGB

Beispiel/Erläuterung der "Nutzungsschablone":

so III Anzahl der Vollgeschosse Krankenhaus Art der baulichen Nutzung

Grundfiächenzahl ~~~~~,-.~~~~

GRZ 0,3 GFZ 0,9 Geschossflächenzahl

Bauweise a

Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.Vm. § 9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB und § 1 Abs. 3 BauNVO) Gemäß § 1 Abs. 3 BauNVO werden die Sondergebiete (SO, § 11 Abs. 2 BauNVO) mit den Zweckbestimmungen SO 1 "Krankenhaus" sowie SO 2 "Behinderten-Wohnheim" als Haupt­nutzungen gewidmet. Zusätzlich sind in den Sondergebieten folgende Nutzungen zulässig, die der jeweiligen Hauptnutzung in jedem Fall untergeordnet und mit dieser in einem unmittelbaren Zusammen­hang stehen müssen: - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie

Funktionsgebäude; - Folgeeinrichtungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Hauptnutzung, wie z.B. Kioske,

kleine Läden, Schank- und Speisewirtschaften, Büro- und Verwaltungsgebäude, Wohnhei­me, Kinderhort.

Im SO 1 sind außerdem innerhalb der durch Baugrenzen festgesetzten Standorte Parkhäu­ser für den Stellplatzbedarf des Krankenhauses zulässig.

Maß der baulichen Nutzung(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.Vm. §§ 17 - 21 BauNVO) Das zulässige Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung ejner Grundflächen­zahl, einer Geschossflächenzahl sowie der Anzahl der Vollgeschosse geregelt. Die Parkhäuser im SO 1 sind mit maximal 3 Geschossen (6 Halb-Geschosse in Split-Level­Bauweise) zu lässig. Bei der Ermittlung der Geschossfläche bleiben gemäß § 21 a Abs. 4 Nr. 3 BauNVO die Flä­chen von Stellplätzen und Garagen in Vollgeschossen unberücksichtigt. Die zu lässige Ge­schossfläche ist außerdem gemäߧ 21a Abs. 5 BauNVO um die Flächen notwendiger Gara­gen, die unter der Geländeoberfläche hergestellt werden , zu erhöhen.

Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO) Für das Sondergebiet (SO 1) "Krankenhaus" wird gemäߧ 22 Abs. 4 BauNVO eine abwei­chende Bauweise (a) festgesetzt: Bebauungen sind hier mit seitlichem Grenzabstand unter Einhaltung der Abstandsregelun­gen der Thüringer Bauordnung zulässtg. Jedoch wird die Länge der Gebäude nicht begrenzt. Für das Sondergebiet (SO 2) "Behinderten-Wohnheim" wird gemäß § 22 Abs. 2 BauNVO eine offene Bauweise (o) festgesetzt: Bebauungen sind hier mit seitl ichem Grenzabstand bis maximal 50 m Länge zulässig.

Stellplätze und ihre Zufahrten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.Vm. § 12 BauNVO) Stellplätze sind ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. inner­halb der Flächen für Stellplätze zulässig . Zufahrten sind von den öffentlichen Verkehrsflächen aus auf möglichst kurzem Wege zulässig ; sie dürfen hierfür auch über nicht überbaubare Grundstücksflächen geführt werden.

Öffentliche Verkehrsflächen und deren Anschluss an andere Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB) Die gern . § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung werden als verkehrsberuhigte Bereiche festgesetzt. Die Bahnanlagen umfassen die vorhandenen Flächen der Thüringer Waldbahn und Straßen­bahn Gotha GmbH und werden dementsprechend gemäߧ 9 (6) BauGB nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen . Ebenso wird der vorhandene Hubschrauberlandeplatz im Sondergebiet "Krankenhaus" ge­mäß § 9 (6) BauGB nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Die Abgrenzung der Verkehrsflächen untereinander und ihre in der Planzeichnung ablesba­ren Maße können im Rahmen des Straßenausbaus und in Anpassung an die Anschlussbe­dürfnisse der Grundstücke sowie die Leitungsführung der Versorgungsträger geringfügig ge­ändert werden.

Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 und Abs . 6 BauGB) Das Geh,- Fahr- und Leitungsrecht im Bereich des Haupteingangs zum Krankenhaus wird als Fahrrecht einschl ießlich Haltepunkt zugunsten des Öffentlichen Personennahverkehrs festgesetzt. Das Geh,- Fahr- und Leitungsrecht im Bereich der Bahnanlagen wird zugunsten der Lei ­tungsführungen der Versorgungsträger festgesetzt. Das Geh,- Fahr- und Leitungsrecht im Bereich des nordwestlichen Krankenhausgrundstücks wird zugunsten der verkehrlichen und versorgungstechnischen Erschließung des SO 2 Be­hinderten-Wohnheim festgesetzt

Nutzungsregelungen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Niederschlagswasser von Dachfiächen sowie von unbelasteten Verkehrsflächen (Fuß- und Radwegen, wenig befahrenen Wegen) sind -soweit möglich- auf den Grundstücksflächen zu versickern oder dem Beetengraben zuzuführen. Für Fußwege, wenig befahrene Wege sowie Stellplätze sind entsprechend der vorgesehenen Belastung mögl ichst wasserdurchlässige Beläge zu verwenden . Für Pflanzungen zur Einfriedung der Grundstücke sind ausschließlich standortgerechte Laub­gehölze zu verwenden .

• Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)

Die gemäß § 9 Abs . 1 Nr. 20 BauGB iV.m. § 1a Abs. 3 BauGB als Ausgleichsmaßnahmen für die zusätzlich zum Gebäudebestand mögliche Bebauung festgesetzten Flächen sind als naturnahe Gebüsche/Feldgehölzhecken (antei lig 60%) im Wechsel mit Wiesenflächen aus Gräsern und Kräutern autochtoner Herkünfte (anteilig 40%) herzustellen. Bei der Auswahl der Pflanzenarten sowie der Anordnung der Pflanzung sind die Schutzbestimmungen im Hin­blick auf die innerhalb dieser Flächen verlaufende Trinkwasserleitung zu beachten . Feldgehölzpflanzungen sind in einem Raster von 1,50 m x 1,50 m mit Bäumen (als Hoch­stämme, min. 3-mal verpflanzt , S!U min. 18-20 cm) und Sträuchern (min . 2-mal verpflanzt, min. 60-100 cm) standortgerechter Arten aus der nachfolgenden Pfianzenliste herzustellen:

Eiche (Quercus robur, Q. petraea) , Linde {Ti lia cordala , T. platyphyllos), Esche (Fraxinus excelsior), Erle (Ainus gfutlnosa), Spitzahorn (Acer platanoides) , Bergahorn (Acer pseudoplatanus}, Rotbuche (Fagus sylvatica) Hainbuche (Carpinus belulus), Vogelkirsche (Prunus avium), Traubenkirsche (Prunus padus), Eberesche (Sorbus aucuparfa), Feldahorn (Acer campestre), Weißdorn (Crataegus mor,ogyna), Silber-Weide {Salix alba). Holunder (Sambucus nigra), Haselnuss (Corylus avellana), Schlehe {Prunus splnosa) . Korneilkirsche (Cornus mas), Hartriegel (Comus sanguinea), Rose (Rosa rubigonosa. Rosa canina), Holunder (Sambucus nlgra).

• Anpflanzung von Bäumen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) Zusätzlich zu den gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 festgesetzten Flächen sind als weitere Aus­gleichsmaßnahme 7 Stk. großkronige Laubbäume als Hochstämme, min . 3-mal verpflanzt , StU min. 18-20 cm wahlweise aus Arten der nachfolgenden Pflanzenliste im Bereich der nicht überbaubaren Flächen des SO 1 zu pflanzen:

Eiche (Quercus robur, Q_ petraea), Linde (Tilia cordala, T. platyphyllos). Spitzahorn (Acer platanoides). Bergahorn (Ac:er pseudoplatanus}, Rotbuche (Fagus sylvatica).

• Erhaltung von Bäumen, Sträuchern u. sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB) Durch Planeinzeichnung werden vorhandene Bäume innerhalb der Bahnanlagen (Wende­schleife der Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH) sowie im Zufahrtsbereich und im Bereich der Stellplatzan lagen des SO 1 zum dauerhaften Erhalt festgesetzt Darüber hinaus werden die innerhalb der Flächen zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen vorhandenen Gehölze und Säume entlang der westlichen Grundstücksgrenze, im Bereich der modellierten Geländeflächen im südlichen Te il des Kran­kenhausgrundstücks, zwischen dem Behinderten-Wohnheim und den östlich vorgelagerten Gebäuden des Krankenhauses und im Bereich des vorh. Parkhauses sowie des vorhande­nen Hubschrauberlandeplatzes zum dauerhaflen Erhalt festgesetzt.

Hinweise Archäologische Denkmalpflege Werden bei Erdarbeiten Bodendenkmale entdeckt (Zufallsfunde) , sind diese gemäß § 16 ff. ThDSchG unverzüglich dem Thüringer Landesamt für Archäologische Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Gotha anzuzeigen.

Immissionsschutz/Bodenschutz/Altlasten Werden im Rahmen der Realisierung von Vorhaben Hintergründe bekannt, die Hinweise auf umweltrelevante Beeinträchtigungen geben, so ist das Landratsamt Gotha, Umweltam~ Sachgebiet Immissionsschutz, Abfall- und Bodenschutzbehörde, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, Tel. 036211214-0 darüber in Kenntnis zu setzen. Weiter einzuleitende Maßnahmen werden durch diese Behörde festgelegt. liegen bereits Untersuchungsergebnisse bzw. anderweitige Unterlagen zu im Plangebiet be­findlichen bzw. daran angrenzenden , schadstoffbelasteten Flächen vor, sind diese zur Klä­rung des Sachverhaltes dem Umweltamt des Landkreises Gotha vorzulegen. Werden Sanierungsmaßnahmen für Altlasten geplant, so ist in jedem Fall das Umweltamt des Landkreises Gotha einzuschalten , das entsprechend § 9 und § 10 BBodSchG die zur Sanierung erforderlichen Maßnahmen trifft und die Sanierung überwacht. Werden bei den Erdbaumaßnahmen schadstoffkontaminierte Medien (Boden, Wasser, Luft) angetroffen, so ist das Umweltamt des Landkreises Gotha zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Das gilt auch für den Fa ll, dass sich durch Erkundungs- und Untersuchungsarbeiten oder sonstige Umstände ein Erkenntniszuwachs in di0ser Angele­genheit ergibt (z.B. bekannt werden historischer Hintergründe usw.).

Verfahrensvermerke Der Bebauungsplan wurde auf der Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen in der zur Zeit der Er langung der Rechtskraft jeweils gültigen Fassung aufgestellt:

Baugesetzbuch (BauGB); Planzeichen"Jerordnung (PlanzV 90)

BaunutzLmgsverordnung (BauNVO): Th Uringer BmJOrdnung (ThürBO).

Die Planung wurde im Auftrag der Stadt Gotha ausgearbeitet durch:

PGM Plariungsgruppe Mitte GmbH & Co.KG r PGM T E P E Wolfsangerstr. 90 34125 Kassel Tel. 0561/987988-0 Fax -11

- Emminghaussiroße 3, 99867 Gotha Tel..; 0362 1 - 75 14 15, Fax;- 75 14 87

• landschafts- Albrechtstraße 22 99092 Erfu rt • städtebau- Tel. 0361 /74671-74 Fax -75

[email protected] • architektur [email protected]

Es wird bescheinigt, dass die Flurstücke mit ihren Grenzen' und Bezeichnungen' sewie der Geoäudeoestaed' mit dem Liegenschaftskataster nach dem Stand vom 21. September 2015 übereinstimmen. ("'Nichtzutreffendes ist zu streichen).

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Siegel

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55A "Sonderge­biet Kreiskrankenhaus" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 28. November 2012 beschlossen und am 31. Januar 2013 im Amtsblatt der Stadt Gotha bekanntgemacht Die Beteiligung der Bürger gemäߧ 3 Abs. 1 BauGB an diesem Bauleitplanverfahren erfolg­te durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes zu jedermanns Eins icht in der Zeit vom 11.. Februar 2013 bis zum 22. Februar 2013 einschließlich. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurde am 31. Januar 2013 im Amtsblatt der Stadt Gotha mit dem Hinweis bekannt gemacht, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 25. April 2013 entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gern. § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert worden. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 19. März 2014 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55A "Sondergebiet Kreiskrankenhaus" mit Grünordnungsplan sowie Begründung und Um­weltbericht gebilligt und zur öffent lichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55A mit Begründung hat gemäߧ 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05. Mai 2014 bis zum 06. Juni 2014 einschließlich zu jedermanns Einsicht öf­fentlich ausgelegen . Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurde gern. § 3 Abs. 2 BauGB am 24. April 2014 im Amtsblatt der Stadt Gotha mit dem Hinweis bekannt gemacht, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können . Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, sind mn Schreiben vom 30. April 2014 über die öffentliche Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in sei­ner Sitzung am 02. September 2015 geprüft, abgewogen und beschlossen. Das Abwägungs­ergebnis ist mitgeteilt worden . Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 02. September 2015 den Bebauungs­plan Nr 55A "Sonde · reiskrankenhaus" gemaß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 19Abs. 1 ThurK _ ~ ~~&'Wl beschlossen.

Gotha, den 2"' · f'" W~~<5' i • 'i'P.J ,_ ; ,,;ger, 0o

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j .... . .... ' '' / Oberbürgermeister

Der Bebauungsplan Nr. 55A "Sondergebiet Kreiskrankenhaus" einschl. Textfestsetzungen und Begründung wurde gern. § 21 . (3) ThürKO dem ,Untat~ Gotha als zuständige Rechtsaufs1chtsbehorde vorgelegt Mit Schreiben vom .... .... ........ ..... ~ wurde die Emgangs-bestätig ung ertei lt

Der Bebauungsplan wird hiermit gern.§ 21 (1) ThürKO ausgefertigt.

Gotha, den .J!.'t.0 ·.,iZJ::Sfl"e.

Siegel

O rbürgermeister

Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses sowie die Erteilung der Eingangsbestäti­gung des Landratsamtes Gotha ist am~92 .. . <:?o1Ggemäß § 10 (3) BauGB im Amtsblatt der Stadt Gotha mit dem Hinweis, dass der Bebauungsplan sowie die Begründung während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Gotha von Jedermann eingesehen werden kann, be­kanntgemacht worden .

Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 55A "Sondergebiet Kreiskranken­haus" der Stadt Gotha rechtsverbindlich.

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STADT GOTHA Bebauungsplan Nr. 55A "Sondergebiet Kreiskrankenhaus"

Satzungsexemplar Juli 2015 Maßstab 1: 1.000