ICH WILL EINE COOLE ZAHNSPANGE HABEN! - msh24.de · dysfunktionen oder eine ausgeprägte Mundatmung...
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MAMAICH WILL EINE COOLE ZAHNSPANGE HABEN!
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Mein vorname:
MEIN GEBURTSDATUM:
MEIN NACHNAME:
Version 1.06
Zum Versicherungsvergleich
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KieferorthopädieWarum sollten Sie sich mit dem Thema
beschäftigen?
4
Bei etwa jedem
ZWEITENKind oder Jugendlichen ist eine kieferorthopädische Korrektur erforderlich, wenn die bleibenden Zähne nach und nach die Milchzähne verdrängen.
Quelle. Techniker Krankenkasse
5
Bei der Kieferorthopädie geht es nicht nur um das “Geraderichten schiefer Zähne”, sondern auch um die Erhaltung oder Wiederherstellung wichtiger Funktionen.
WORUM GEHT ES BEI KIEFERORTHOPÄDIE?
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ERHALTUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG WICHTIGER FUNKTIONEN
KAUFUNKTION
1 2 3 4 5
ATMUNG AUSSPRACHE SPÄTSCHÄDEN ÄSTHETIK
Nächster Abschnitt
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ERHALTUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG WICHTIGER FUNKTIONEN
KAUFUNKTION
1
Die Aufnahme und Zerkleinerung der Nahrung sind die Hauptaufgaben des Gebisses. Nur richtig stehende Schneidezähne erlauben ein richtiges Abbeißen. Die weitere Zerkleinerung der Nahrung übernehmen die Mahlzähne.
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ERHALTUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG WICHTIGER FUNKTIONEN
2
ATMUNG
Die ungestörte Atmung soll durch die Nase und nicht durch den Mund erfolgen. Vorstehende obere Schneidezähne oder ein zurückliegender Unterkiefer können den Schluss der Lippen behindern und fördern die Mundatmung. Fehlerhafte Lippenhaltungen verstärken vielfach zusätzlich vorliegende Stellungsanomalien.
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ERHALTUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG WICHTIGER FUNKTIONEN
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AUSSPRACHE
Die Lautbildung der Sprache kann durch Fehlstellungen der Zähne und der Kiefer zueinander beeinträchtigt werden, wenn die Frontzahnreihen nicht regelrecht übereinander greifen. Sprachfehler bei “S” und “Z”-Lauten entstehen durch eine falsche Zungenlage. Die Zunge legt sich dann nicht hinter die Zähne oder an den Gaumen, sondern zwischen die Zahnreihen.
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ERHALTUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG WICHTIGER FUNKTIONEN
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SPÄTSCHÄDEN
Bei Fehlstellungen der Zähne wird in vielen Fällen die natürliche Selbstreinigung der Zahnreihen durch den Speichel und auch das Putzender Zähne erschwert. Durch die Bildung von Zahnbelägen (Plaque) wird die Entstehung von Karies begünstigt. Bei Stellungsanomalien kann es weiterhin zu Fehlbelastungen der Zähne und des Zahnhalteapparates kommen.
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ERHALTUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG WICHTIGER FUNKTIONEN
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ÄSTHETIK
Schöne gesunde und gerade Zähne sind attraktiv, symbolisieren Gesundheit und steigern das eigene Selbstwertgefühl.
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DIE HÄUFIGSTEN FEHLSTELLUNGEN
1Die Oberkieferfrontzähne stehen weit vor den vorderen Unterkieferzähnen.
Der zurückliegende Unterkiefer
2Die unteren Schneidezähne beißen vor die Oberkieferzähne.Der vorstehende Unterkiefer 6 Der Kreuzbiss
Der Oberkiefer ist schmaler als der Unterkiefer – normalerweise ist es umgekehrt. Die Folge: Der Unterkiefer wächst nach den persönlichen Gewohnheiten nach rechts oder nach links.
3Die oberen Zähne überdecken zur Hälfte oder ganz die unteren Zähne.
Der tiefe Biss / Deckbiss
5Die Seitenzähne treffen sich beim Zusammenbeißen, die Frontzähne nicht – hier bleibt eine Öffnung.
Der offene Biss
4Die Zähne stehen nicht in „Reih und Glied“, sondern schief und verschachtelt.
Der Engstand / Schmalkiefer
7Ein Zahn oder mehrerer Zähne sind nicht angelegt. Zahnunterzahl
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DIE KIG STUFEN DER GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG (GKV)?Im Jahr 2002 hat der Gesetzgeber ein Abstufungssystem eingeführt, welches Fehlstellungen in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) einteilt.
Behandlungsbedarf
Kraniofaziale Anomalien(Spaltbildungen)
Unterzahl(Nur wenn präprothetische
Kieferorthopädie oder kieferorthopädischer
Lückenschluss indiziert ist)
Retention (außer8er)
Über 6 mm bis 9 mm
0 bis 3 mm
Lippen- Kiefer Gaumenspalte bzw. andere kraniofaziale
Anomalien
Verlagerungvon Zähnen (außer 8er)
Über 9 mm
Über 1 mm bis 3 mm
Bis 3 mm
Kopfbiss Beidseitiger Kreuzbiss Einseitiger Kreuzbiss
Bukkal-/ Lingualokklusion
Über 3 mm
Über 3 mm bis 5 mm Über 5 mm
Über 3 mm bis 4 mm Über 4 mm
Über 3 bis 6 mm
Über 1 bis 2 mm
Über 3 mm ohne/mit Zahnfleischkontakt
Über 2 mm bis 4 mm
Über 3 mm mit traumatischem.
Zahnfleischkontakt
Über 4 mm abituell offe
Über 4 mmkelettal offe
Bis 3 mm
Bis 1 mm
Über 1 mm bis 3 mm
Zahnununterzahl(Aplasie oder Zahnverlust)
Durchbruchsstörungen
TransversaleAbweichung
Oberkieferseitenzähne stehen zu weit außen
Engstand
Platzmangel
Sagittale StufeObere Schneidezähne ragen vor die unteren
Distal
Mesial
Vertikale Stufe
Offener BissVorn/
seitlich
Tief
Grad
A
U
S
D
M
B
K
T
O
E Bis zu 1 mm
P
1 2 3 4 5
Sagittale StufeUntere Schneidezähne
ragen vor die oberen
Vertikale Stufe
Tiefer Biss
TransversaleAbweichung
Unterkieferseitenzähne stehen zu weit außen
Über 1 mm
0 bis 3 mm Über 3 mm
Beidseitiger Kreuzbiss Einseitiger Kreuzbiss
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AB WELCHEM ALTER?
Es ist sinnvoll, nach dem Durchbruch der bleibenden Schneidezähne mit etwa
5-9 Jahren zu einer ersten Kontrolle zu gehen. Dies ist wichtig, da für viele Fehlstellungen das Wachstum gezielt ausgenutzt werden muss, um ein gutes Ergebnis zu erzielen. Das weitere Vorgehen hängt ab von:
1 Ist ein früher Behandlungsbeginn bei vererbten Anomalien erforderlich?
2 Sind Milchzähne frühzeitig verloren gegangen und müssen entstandeneLücken für die bleibenden Zähne offen gehalten werden?
3 Ist das Wachstum für das Alter normal und müssen darausKonsequenzen für eine evtl. anstehende kieferorthopädische Behandlung bedacht werden?
4 Liegen sogenannte „Habits“ wie z.B. Daumenlutschen, Weichteil-dysfunktionen oder eine ausgeprägte Mundatmung vor und sollte man Maßnahmen zur Therapie einleiten?
5 Sind alle bleibenden Zähne angelegt?
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KÖNNEN ERWACHSENE AUCH BEHANDELT WERDEN?
GRUNDSÄTZLICH IST DIESE FRAGE MIT JA ZU BEANTWORTEN:
DIE FOLGEN:
• Zahnbewegungen müssen mit geringeren Kräften durchgeführt werden, da vereinfacht gesagt der Knochen härter ist und somit Wurzelresorptionen der Zähne vorgebeugt werden müssen. Daraus folgt eine etwas längere Behandlungsdauer, die von sechs Monaten bis zu etwa vier Jahren reichen kann.
• Bei schwerwiegenden Anomalien, die nicht nur die Zähne betreffen sondern auch das Verhältnis Oberkieferknochen zu Unterkieferknochen, kann im Gegensatz zu Kindern das Wachstum nicht mehr ausgenutzt werden.
• Dann ist man gezwungen kieferorthopädisch und kieferchirurgisch zu arbeiten. Mit einen chirurgischen Eingriff wird das Verhältnis Oberkiefer zu Unterkiefer verändert und damit auch das äußere Erscheinungsbild.
INTEGRALE BERATUNG
1 2 3 4
BEHANDLUNGS- PLANUNG
HEIL- UND KOSTENPLAN
MITARBEIT DES PATIENTEN
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WAS PASSIERT BEIM ERSTEN BESUCH?
Nächster Abschnitt
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WAS PASSIERT BEIM ERSTEN BESUCH?
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INTEGRALE BERATUNG
Beim Diagnostiktermin wird in der Regel eine Abformung von beiden Kiefern zur Modellherstellung gemacht. Hinzu kommt eine Rundum-Röntgenaufnahme (OPG, Panoramaaufnahme), ein seitliches Röntgenbild (FRS Fernröntgenseitenbild), Fotos und ein Befund. Am Modell werden u.a. die Zahnbreiten zur präzisen Bestimmung der Platzverhältnisse gemessen. Anhand der Rundum-Röntgenaufnahme wird der Zustand der Zähne, Knochen und Kiefergelenke begutachtet und ob alle Zähne angelegt sind. Das seitliche Röntgenbild wird zur Beurteilung der Wachstumsverhältnisse, des Schädelaufbaus sowie der Position der Zähne im Gebiss herangezogen.
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WAS PASSIERT BEIM ERSTEN BESUCH?
2
BEHANDLUNGS- PLANUNG
Die Ergebnisse der Untersuchung werden ausführlich erklärt und der Therapieablauf genau besprochen. Sie kennen dann alle Vor- und Nachteile der Therapie und wissen genau welche Behandlung optimal zu Ihnen passt.
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WAS PASSIERT BEIM ERSTEN BESUCH?
3
HEIL- UND KOSTENPLAN
Anhand des besprochenen Therapieablaufs wird Ihnen ein Heil- und Kostenplan erstellt. Diesen reichen Sie bei Ihrer GKV oder Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Erst wenn alles genehmigt ist, beginnen Sie mit der Behandlung.
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WAS PASSIERT BEIM ERSTEN BESUCH?
4
MITARBEIT DES PATIENTEN
Während der gesamten Behandlungszeit ist eine intensive und aktive Mitarbeit des Patienten und eine überdurchschnittlich gute Zahnpflege unverzichtbar. Motivation durch die eigene Familie ist enorm wichtig.
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HERAUSNEHMBARE ODER FESTSITZENDE ZAHNSPANGE - KANN ICH MIR DAS AUSSUCHEN?
Leider nein, denn beide Klammerarten haben verschiedene Aufgaben und werden während einer Behandlung oft nacheinander oder kombiniert eingesetzt.
GRÜNDE FÜR LOSE KLAMMERN
GRÜNDE FÜR FESTE ZAHNSPANGEN
• Lose Klammern können dabei Dinge, die feste nicht können und umgekehrt. Mit herausnehmbaren Spangen lässt sich z.B. das Kieferwachstum sehr gut fördern oder hemmen.
• Bestimmte Zahnregulierungen wie das Drehen oder waagrechteVerschieben eines Zahnes funktionieren mit losen Zahnspangennicht. Hier benötigt man festsitzende Zahnspangen, die mitBändern an den hinteren Zähnen und sog. “Brackets” an denübrigen Zähnen über einen Draht miteinander verbunden werden.
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BEHANDLUNGSDAUERDies ist sehr von der Art der Anomalie abhängig. Sind nur einzelne Zähne zu regulieren oder sind Maßnahmen, die das gesamte Gesichtsprofil beeinflussen nötig?
Im Durchschnitt liegt die Behandlungsdauer bei drei bis vier Jahren.
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NACH DER BEHANDLUNG: DIE ZÄHNE DAUERHAFT STABILISIERENNachdem Zähne kieferorthopädisch bewegt wurden, haben diese die Tendenz in ihre alte Stellung “zurück zu wollen”. Außerdem können die Weisheitszähne zu ungewollten Zahnverschiebungen führen. Um dem vorzubeugen, müssen die Zähne nach der Regulierung durch einen von hinten auf die Zähne geklebten Draht, einen sogeannten festen Retainer oder einen losen Retainer, fixiert werden.
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WAS ZAHLT DIE GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG (GKV)?Ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich.
Gesetzliche Krankenversicherungen tragen die Kosten kieferorthopädischer Leistungen, die lt. Gesetzestext “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” sind, und “das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen” (§29 und §92 SGB V).
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WAS ZAHLT DIE GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG (GKV)?
KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppen
In KIG 3-5 übernimmt die GKV die Kosten für die Behandlung von Kindern bis zum 18. Lebensjahr. Zunächst zahlt die Kasse 80 Prozent der Behandlung, 20 Prozent muss der Patient beim ersten Kind (10 Prozent beim zweiten Kind) selbst zahlen. Nach bestätigtem Abschluss der Behandlung bekommt der Patient die 20 Prozent von der Krankenkasse rückerstattet.
KIG Stufe 1KIG Stufe 2KIG Stufe 3KIG Stufe 4KIG Stufe 5
Keine KassenleistungKeine KassenleistungKassenleistungKassenleistungKassenleistung
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WAS ZAHLT DIE GKV NICHT?
Quelle: DAK Gesundheit - Auszug
HerausnehmbareBehandlungsapparaturen
HerausnehmbareBehandlungsapparaturen
Farbige HerausnehmbareBehandlungsapparaturen
Bogensysteme Dauerelastischer Draht (Nickel-Titan-Draht) / Stahldrähte mit individualisierten Biegungen
Thermoelastischer Bogen
Festsitzender Retainer Bei den Indikationen E3 und E4 im Unterkiefer
Festsitzende Retainer für alle Indikationen werden privat vereinbart
Individualprophylaxe Bei Patienten von 6 bis 17 Jahren Individualprophylaxe einmal je Kalenderhalbjahr und einmal jährlich Zahnsteinentfernung
Professionelle Zahnreinigung
Fissurenversiegelung Bei Patienten von 6 bis 17 Jahren Fissurenversiegelung der bleibenden Backenzähne, lokale Fluoridierung der Zähne bis zu zweimal je Kalenderhalbjahr
Bracketumfeldversiegelung
Funktionsanalyse Keine Kassenleistung Funktionsanalyse
Festsitzende Behandlungs-Apparaturen (Bracketsysteme)
Bracketsystem Twinbracket mittlerer Größe MinibracketsSpeedbracketsKeramikbrackts
ART DER LEISTUNGEN GKV-LEISTUNGEN AUSSERVERTRAGLICHE LEISTUNGEN
Quelle: DAK Gesundheit
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WIE HOCH SIND DIE MEHRKOSTEN?
Quelle: DAK Gesundheit
AVL – Außervertragliche Leistungen
Die Mehrkosten für die kieferorthopädische Behandlung und die Zahnspange summieren sich schnell auf mehr als 1.000 Euro.
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WIE HOCH SIND DIE MEHRKOSTEN?
Quelle: Beispielrechnung
AVL – Außervertragliche Leistungen aufgelistet in einer Rechnung
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WELCHE LEISTUNGEN SIND MIR IN MEINER ZAHNZUSATZVERSICHERUNG WICHTIG?
Keine WartezeitJa, nehme ich in Kauf
Die besondere Wartezeit für Kieferorthopädie bei einer Zahnzusatzversicherung beträgt 8 Monate. Während dieser 8 Monate können keine vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen werden. Es gibt aber auch Versicherer, die bedingungsgemäß auf die Wartezeit verzichten.
1 WARTEZEIT
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WELCHE LEISTUNGEN SIND MIR IN MEINER ZAHNZUSATZVERSICHERUNG WICHTIG?
Will ichBenötige ich nicht
AUSSERVERTRAGLICHE LEISTUNGEN
2Es ist wichtig, dass möglichst viele außervertragliche Leistungen bedingungsgemäß geregelt sind. Nicht bedingungsgemäß geregelte Leistungen werden nicht erstattet und kosten extra.
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Wählen Sie Ihren Erstattungsbetrag für außervertragliche Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden.
ERSTATTUNG BIS 1.500 EUROODER MEHR?
WELCHE LEISTUNGEN SIND MIR IN MEINER ZAHNZUSATZVERSICHERUNG WICHTIG?
Mehr als 1.500 Euro Bis 1.500 Euro
3
32
Versicherer/Tarif
Keine Wartezeit für Kieferorthopädie
Kieferorthopädie Erstattung KIG 1-2
Leistung
VERSICHERUNGEN IM ÜBERBLICK
Kieferorthopädie Erstattung KIG 3-5
Kostenübernahme für Lingualtechnik
Kostenübernahme für Kunststoff - und Minibrackets
Kosternübernahme für farblose Bögen
Retainer (Zahnstabilisator)
Funktionsanalyse bei Kieferorthopädie
Fissurenversiegelung
Weitere außervertragliche Leistungen bedingungsgemäß mitversichert
Zahnersatz unabhängig vom Bonusheft
Keine Altersbegrenzung für kieferorthopädische Behandlung
Behandlung ohne GKV-Kassenzulassung
Kostenübernahme für Invisalign
Wartezeit ErstattungAußervertragliche Leistungen
Summe Leistungspunkte
Monatlicher Beitrag in Euro
Auswahl von max. 3 Tarifen
Für die Richtigkeit des Inhaltes übernimmt die IDEENWERK AG keine Garantie und keine Haftung Zum Beratungsprotokoll
8 Monate
100% max. 75 €
Max. 600 € pro Kiefer
Max. 600 € pro Kiefer
80%
80–90%
18 J.
Kürzung um 40%
Universa
uni-dentPrivat
3
100% max. 1 x pro Jahr
70% max. 1.000 €
70% max. 500 €
100%
70%
18 J.
R + V
10
100% max. 1 x pro Jahr
90% max. 2.000 €
90% max. 1.000 €
100%
90%
18 J.
R + V
11
8 Monate
100%max. 100 €
pro Vers. Jahr
80% max. 2.000 €
80% max. 2.000 €
80%
80%
18 J.
Nürnberger
ZEP80 + ZV
Mit IGV Beitragsrabatt
12
300 € in zwei Kalenderjahren
100% max. 1.000 €
100% max. 1.000 €
70%
18 J. nicht bei Unfall
100%
IGV
DUOSchutz D1
11
300 € in zwei Kalenderjahren
100% max. 2.000 €
100% max. 2.000 €
90%
18 J. nicht bei Unfall
100%
IGV
DUOSchutz D1
13
200 € in zwei Kalenderjahren
100% max. 1.000 €
100% max. 1.000 €
70%
18 J. nicht bei Unfall
100%
IGV
Dent Power P2
11
200 € in zwei Kalenderjahren
100% max.2.000 €
100% max.2.000 €
90%
18 J. nicht bei Unfall
100%
IGV
13
8 Monate
100% max 75 € max. 2 x pro Jahr,
mit goDentis max. 100 €
100% max. 1.500 €
100% max. 1.500 €
100%
18 J.
Kürzung um 30%
100%
DKV
KDTP100 + KDBE
7
8 Monate
100% max 75 € max. 2 x pro Jahr,
mit goDentis max. 100 €
100% max. 1.500 €
100% max. 1.500 €
85%
18 J.
Kürzung um 30%
100%
DKV
7
8 Monate
100% max 80 €
2 x pro Jahr
80% max. 500 € p.a.
100% max. 250 € p.a.
80 – 85 –90%
18 J.
Kürzung um 40%
80 – 100%
Die Bayerische
VIP Dental Prestige
7
100% max. 100 € je Maßnahme und max. 2 x
pro Versicherungsjahr
100%
100%
19 J.
Kürzung um fiktiven Beitrag
100%
100%
DFV
11
100% max. 80 € je Maßnahme und max. 2 x
pro Versicherungsjahr
100% max 1.000 €
18 J.
Kürzung um fiktiven Beitrag
100%
100%
DFV
9
6 Monate
keine Kunststoffbrackets
85 – 90%
18 J. nicht bei Unfall
Kürzung um 40%
100% max. 120 Euro je Kalenderjahr
90% unbegrenzt
90% max. 1.000 €
85 – 90%
AXA
Dent Premium-U
3
80%
Nur bei KIG 1–2
80%
Kassenzulassung vorhanden
Keine Leistungen unter 18 J.
80% unbegrenzt
Nur bei KIG 1–2
Nur über IGV
Z100 KMit IGV Beitragsrabatt
6
ARAG
Nur bei KIG 3-5
Nur bei KIG 3-5
Nur bei KIG 3-5
80%
80 – 90%
Keine Leistungen unter 18 J., sonst zwei
Maßnahmen pro Jahr jeweils bis zu 60 €
80% unbegrenzt
80% max. 1.000 €
8
ARAG
Nur über IGV8 Monate
100%max. 100 €
pro Jahr
75% max. 2.000 €
75% max. 2.000 €
75%
Honorar ja, Mehrkosten nein
Honorar ja, Mehrkosten nein
Honorar ja, Mehrkosten nein
20 J. nicht bei Unfall
Kürzung um 40%
75%
Dental Plus
7
Allianz
8 Monate
100%max. 120 €
pro Jahr
90% max. 3.000 €
90% max. 3.000 €
90%
20 J. nicht bei Unfall
Kürzung um 40%
90%
Dental Best
7
Allianz
Honorar ja, Mehrkosten nein
Honorar ja, Mehrkosten nein
Honorar ja, Mehrkosten nein
8 Monate
75% max. vom Rechnungsbetrag
50% unbegrenzt
50% unbegrenzt
50%
50%
9
Allianz
Unbegrenzte professionelle Zahnreinigung
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UND WIE MÖCHTEN SIE IHR KIND NOCH ABSICHERN?
Zusatzabsicherung ist wichtig. Gerade beim eigenen Kind. Wir möchten Sie über wichtige Versorgungsbausteine informieren.
KRANKHEIT, UNFALL, RECHT
34
PRIVATPATIENT IM KRANKENHAUS
Will ichWill ich nicht
Ihr Upgrade zum Privatpatienten garantiert Ihrem Kind im Krankheitsfall die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch einen Spezialisten.
PRIVATPATIENT
35
PRIVATPATIENT IM KRANKENHAUS
Will ichWill ich nicht
Gesetzlich Krankenversicherte müssen im Krankenhaus 10 Euro pro Tag Zuzahlung leisten für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Das gilt nicht bei stationärer Entbindung.
KRANKENHAUSTAGEGELD
36
Wird bei Ihrem Kind eine schwere Krankheit (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs) diagnostiziert, ist Ihr Kind ab dem Zeitpunkt der gesicherten Diagnosestellung Privatpatient – und kein Kassenpatient mehr.
HABEN SIE EINEN PLAN B FÜR IHR KIND?
PRIVATPATIENT BEI SCHWEREN KRANKHEITEN
Will ichWill ich nicht
37
Unfälle gehören zu den größten Gesundheitsrisiken für Kinder. Die Zahl der Kinder unter 15 Jahren, die jährlich nach Unfallverletzung ärztlich versorgt werden müssen, wird auf rund 1,7 Millionen geschätzt. Davon müssen fast 200.000 jährlich im Krankenhaus behandelt werden. Die meisten Unfälle passieren zu Hause, in der Schule oder im Kindergarten.
UNFÄLLE BEI KINDERN
UNFALL
Will ichWill ich nicht
38
Bei chronischen Erkrankungen stößt die Schulmedizin manchmal an ihre Grenzen. Der Weg zum Heilpraktiker ist für Ihr Kind eine Alternative. Die Kosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen.
HEILKUNDE
HEILPRAKTIKER
Will ichWill ich nicht
39
AUSLANDSREISE
Ob für einen längeren Urlaub oder einen Kurz-Tripp. Schützen Sie sich und Ihr Kind vor unerwarteten Kosten (z.B. wochenlange Intensivmedizinische Betreuung und Rücktransport aus dem Ausland).
AUSLANDSREISENWill ichWill ich nicht
40
HEUTE SCHON AN DIE ZUKUNFT DENKEN
Will ichWill ich nicht
Geburtstag, Weihnachten, Ostern, Zeugnisse, … es gibt viele Anlässe, zu denen Eltern oder Großeltern ihren Kindern oder Enkelkindern etwas schenken. Regelmäßig einen Betrag sparen für den Führerschein, das erste Auto oder auch für das Studium.
SPAREN FÜR DIE KINDER ODER ENKEL
41
ABSICHERUNG DER ARBEITSKRAFT
Will ichWill ich nicht
Die Arbeitskraft ist das größte Vermögen. Sorgen Sie bereits im Schulalter vor und sichern den Gesund- heitszustand Ihres Kindes. Wenn Ihr Kind als Schüler durch eine Krankheit oder einen Unfall seine Schulausbildung oder Lehre nicht mehr fortsetzen kann, besteht oft keine Chance mehr Ihr Kind zu versichern.
BERUFSUNFÄHIGKEIT
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ABSICHERUNG IM PFLEGEFALL
Will ichWill ich nicht
Und wer pflegt Ihr Kind? Familien entscheiden sich meist dafür, ihr Kind zu Hause zu versorgen. Viele sind mit dieser Dauerbelastung (Job und Pflege) oft schnell überfordert – physisch, psychisch und auch finanziell.
PFLEGE
43
Zu Lebzeiten ist alles ganz einfach. Mutter und Vater gehen arbeiten, die Kinder sind gut versorgt und die Raten für das Eigenheim können problemlos bezahlt werden. Doch was, wenn ein Elternteil oder beide plötzlich versterben? Wie sieht es dann finanziell aus?
RISIKOLEBEN
ABSICHERUNG IM TODESFALL
Will ichWill ich nicht
44
Mit einer Sorgerechtsverfügung, einer so genannten letztwilligen Verfügung, haben Eltern oder Alleinerziehende die Möglichkeit, im Voraus zu regeln, wer nach ihrem Tod ihre minderjährigen Kinder vertreten soll. Besteht keine Sorgerechtsverfügung entscheidet dies das Gericht.
SORGERECHTSVERFÜGUNG
ABSICHERUNG IM TODESFALL
Will ichWill ich nicht
45
Haftbar gemacht werden kann der Nachwuchs erst ab einem Alter von sieben Jahren, bei Schäden im Straßenverkehr ab zehn Jahren. Es gibt Versicherungen, die gegen einen Aufpreis bereits Schäden einschließen, die durch jüngere (deliktsunfähige) Kinder verursacht werden.
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
ABSICHERUNG GEGEN DRITTE
Will ichWill ich nicht
46
Firma
IHR EXPERTE BEI FRAGEN FÜR DIE RICHTIGE ABSICHERUNG IHRES KINDES
Vorname:
Nachname:
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Telefon-Nr.
ANGABEN ZUR VERSICHERTEN PERSONVorname:
Nachname:
Geburtsdatum: Tag / Monat / Jahr
Beruf:
Gesetzlich krankenversichert bei:
ANGABEN ZUM VERSICHERUNGSNEHMERVorname:
Nachname:
Geburtsdatum: Tag / Monat / Jahr
Beruf:
Gesetzlich krankenversichert bei:
BERECHNUNGSVORGABEN Tag / Monat / Jahr
BERATUNGSDOKUMENTATION
Versicherungsbeginn:
Zahnzusatzversicherung incl. Absicherung für Kieferorthopädie
VOM VERSICHERUNGSNEHMER AUSGEWÄHLTE(R) TARIF(E)Anhand der drei Auswahlkriterien „Wartezeit”, „viele außervertragliche Leistungen bedingungsgemäß mitversichert” und „Erstattungshöhe für Kieferorthopädie” ergibt sich folgendes Ergebnis:
Versicherer Tarif/e
Tarif/e
Tarif/e
Monatsbeitrag in Euro
Monatsbeitrag in Euro
Monatsbeitrag in Euro
Versicherer
Versicherer
S. 1
Zur Versicherungsübersicht
Privatpatient im Krankenhaus (KH) Ein Upgrade zum Privatpatienten garantiert Ihrem Kind im Krankheitsfall die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch einen Spezialisten.
Krankenhaustagegeldversicherung (KHT) Absicherung gegen zusätzliche Kosten durch einen
KUNDENBEDARF
BERATUNGSDOKUMENTATION
Es werden folgende weitere Versicherungen zur Absicherung des Kindes gewünscht bzw. nicht gewünscht: Will ichWill ich
nicht
Plan B für mein Kind (Plan B)
Unfallversicherung (Unfall)
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Pflegeversicherung (PT)
Heilpraktiker
Auslandsreisen (Auslands KV)
Sparen für Kinder oder Enkel
Absicherung im Todesfall (Risiko-LV)
Haftpflichtversicherung (PHV)
Sorgerechtsverfügung
krankheitsbedingten stationären Krankenhausaufenthalt.
Wird bei Ihrem Kind eine schwere Krankheit (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs) diagnostiziert, ist Ihr Kind ab dem Zeitpunkt der gesicherten Diagnosestellung Privatpatient – und kein Kassenpatient mehr.Unfälle gehören zu den größten Gesundheitsrisiken für Kinder.
Bei chronischen Erkrankungen stößt die Schulmedizin manchmal an ihre Grenzen.
Schützen Sie sich und Ihr Kind vor unerwarteten Kosten (z.B. wochenlange intensivmedizinische Betreuung und Rücktransport aus dem Ausland).Geburtstag, Weihnachten, Ostern, Zeugnisse, … es gibt viele Anlässe, zu denen Eltern oder Großeltern ihren Kinder oder Enkelkindern etwas schenken. Regelmäßig einen Betrag sparen für den Führerschein, das erste Auto oder auch für das Studium.
Um eine Rente aufgrund verminderter Erwerbsunfähigkeit zu bekommen, müssen Sie der gesetzlichen Rentenversicherung mindestens fünf Jahre angehört haben. In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindesten 36 Pflichtbeiträge vorliegen.Neugeborene können durch Geburtsfehler oder angeborene Anomalien Pflegefälle werden. Dies ist überwiegend durch das Down-Syndrom, Entwicklungsstörungen, Hör- und Sehstörungen aber auch bei Krebsleiden der Fall.
Zu Lebzeiten ist alles ganz einfach. Mutter und Vater gehen arbeiten, die Kinder sind gut versorgt und die Raten für das Eigenheim können problemlos bezahlt werden. Doch was, wenn ein Elternteil oder beide plötzlich versterben? Wie sieht es dann finanziell aus?Mit einer Sorgerechtsverfügung, einer so genannten letztwilligen Verfügung, haben Eltern oder Alleinerziehende die Möglichkeit, im Voraus zu regeln, wer nach ihrem Tod ihre minderjährigen Kinder vertreten soll. Besteht keine Sorgerechtsverfügung entscheidet dies das Gericht.
Haftbar gemacht werden kann der Nachwuchs erst ab einem Alter von sieben Jahren, bei Schäden im Straßenverkehr ab zehn Jahren. Es gibt Versicherungen, die gegen einen Aufpreis bereits Schäden einschließen, die durch jüngere (deliktsunfähige) Kinder verursacht werden.
S. 2
1. Krankenhausversicherung
Versicherer, Vertrags-Nr.
bleibt bestehen wird gekündigt
2. Krankenhaustagegeldversicherung
Versicherer, Vertrags-Nr.:
3. Zahnzusatzversicherung
Versicherer, Vertrags-Nr.:
4. Unfallversicherung
Versicherer, Vertrags-Nr.:
5. Berufsunfähigkeitsversicherung
Versicherer, Vertrags-Nr.:
6. Pflegeversicherung
Versicherer, Vertrags-Nr.:
7. Heilpraktiker Versicherung
Versicherer, Vertrags-Nr.:
Für die versicherte Person besteht bereits Versicherungsschutz gegen folgende Risiken:
ÜBERSICHT BESTEHENDER VERSICHERUNGEN
BERATUNGSDOKUMENTATION S. 3
8. Auslandsreisekranken
Versicherer, Vertrags-Nr.:
9. Sparen für Kinder und Enkel
Versicherer, Vertrags-Nr.:
10. Absicherung im Todesfall
Versicherer, Vertrags-Nr.:
11. Haftpflichtversicherung
Versicherer, Vertrags-Nr.:
(Eine Kündigung des bisherigen Vertrages erfolgt immer erst nach Zustandekommen des neuen Versicherungsschutzes)
BERATUNGSDOKUMENTATION
ANGABEN ZU DEN BETEILIGTEN PERSONEN BEIM BERATUNGSGESPRÄCHBerater
Firma:
Vorname/Nachname:
Straße, Nr:
PLZ, Ort:
Anlass der Beratung: Abschluss einer Zahnzusatzversicherung inkl. Absicherung für Kieferorthopädie
Angaben zur Beratung
Tag der Beratung:
Ort der Beratung:
Dauer der Beratung:
Angaben zum Gesundheitszustand
Aktueller Zahnstatus wurde beigefügt:
Ergänzende Angaben zum Gesundheitszustand:
Teilnehmer der Beratung: Versicherungsnehmer:
Versicherte Person:
Berater:
Weitere Teilnehmer:
Ja
Ja
Nein
Nein
S. 4
RAT UND BEGRÜNDUNG DES BERATERSDer Berater stützt seinen Rat auf die objektive und ausgewogene Marktuntersuchung und empfiehlt unter Berücksichtigung der Kundenwünsche folgende(n) Tarif(e):
ENTSCHEIDUNG DES KUNDENUnter Abwägung der Vor- und Nachteile der verglichenen Versicherer und Zahnzusatztarife
BERATUNGSDOKUMENTATION
Versicherer/Tarif:
Begründung:
Monatlicher Beitrag in Euro
Monatlicher Beitrag in Euro
Versicherer/Tarif:
Begründung:
entscheidet sich der Kunde für folgenden Tarif:
folgt der Empfehlung des Beraters nicht und entscheidet sich wie folgt:
S. 5
VORVERTRAGLICHE ANZEIGEPFLICHT UND AUSGEHÄNDIGTE UNTERLAGEN
BERATUNGSDOKUMENTATION
Hinweis zu den Gesundheitsfragen Die Gesundheitsfragen wurden vom Antragssteller / der zu versichernden Person selbst ausgefüllt
Für die Gesundheitsfragen wurden zusätzlich gesonderte Beiblätter verwendet
Ja
Ja
Nein
Nein
Wenn Ja, bitte Anzahl der Beiblätter angeben:
Sofern der Vermittler das Antragsformular ausfüllt/ausgefüllt hat, bestätigt der Versicherungsnehmer ausdrücklich, dass er und die versicherte Person alle Fragen selbst gelesen und verstanden haben und der Berater alle Angaben zur Beantwortung der Fragen korrekt und vollständig im Antrag eingetragen hat.
VerbraucherinformationenFür den beantragten Versicherungsschutz habe ich die Beratungsdokumentation, eine Antragskopie, das Produktinformationsblatt, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die besonderen Versicherungsbedingungen zu dem/n beantragten Tarif/en erhalten.
Dem Versicherungsnehmer wurden noch folgende weitere Unterlagen ausgehändigt:
Ort, Datum
Ort, Datum
Unterschrift beratene Person/Kunde und ggf. weitere Gesprächsteilnehmer
Unterschrift Berater
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