Ihr Kind wird schulpflichtig und Sie machen sich Gedanken über den richtigen Lernort für Ihr Kind?
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Ihr Kind wird schulpflichtig und Sie machen sich Gedanken über den richtigen Lernort für Ihr Kind?
Leitfaden für Eltern zur Einschulung
von Kindern mit einem Anspruch auf einsonderpädagogisches
Beratungs-, Unterstützungs- undBildungsangebot
Einschulung 2012/2013
Verantwortlich für die Einschulung aller Kinder:
Schulleitung der zuständigen Grundschule
• Bekommt Ihr Kind Unterstützung im Kindergarten über die Eingliederungshilfe?
Der Weg zur Grundschule
Sammeln Sie alle wichtigen Unterlagen und Berichte:
• Hat ihr Kind Therapien (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie…)?
• Gehen Sie mit Ihrem Kind zur Frühförderung?
• Waren Sie mit Ihrem Kind beim Arzt (Kinderarzt, Sozialpädiatrisches Zentrum, Gesundheitsamt, Fachärzte…)?
• Besucht Ihr Kind einen Schulkindergarten?
• Waren Sie im Kindergarten im Gespräch mit dem Sonderpädagogischen Dienst einer Sonderschule?
• Werden Sie als Familie durch das Jugendamt unterstützt?
• …
Die Beratung in der GrundschuleDie Schulleitung der zuständigen Grundschule bespricht mit Ihnen die Situation und informiert Sie über die schulischen Möglichkeiten und erforderlichen Schritte zur Einschulung Ihres Kindes.
• Einschulung
Allgemein gibt es 3 Möglichkeiten:
• Zurückstellung und erforderliche Maßnahmen im Jahr der Zurückstellung
• Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot und Möglichkeiten bei der Umsetzung
Klärung des sonderpädagogischen Bildungsanspruches
Die Antragstellung erfolgt bis spätestens Ende Februar.
Die Grundschule stellt einen Antrag auf Klärung des sonderpädagogischen Bildungsanspruches.
Der Antrag geht mit Anlagen direkt an die fachlich zuständige Sonderschule.
Ggf. werden Kontakte hergestellt, um außerschulische Hilfen in die Wege zu leiten (Sozialamt, Jugendamt).
Das Staatliche Schulamt Konstanz erhält eine Kopie des Antrages mit den Anlagen.
Dem Antrag wird eine Entbindung der Schweigepflicht beigefügt.
Die Sonderpädagogische Diagnostik
Eine Sonderschullehrkraft sichtet alle vorliegenden Informationen und führt eine ausführliche Diagnostik durch.
Es wird eine Bewertung hinsichtlich der individuellen Möglichkeiten und Einschränkungen des Kindes und den daraus resultierenden Bedarfen für die weitere Lern- und Persönlichkeitsentwicklung vorgenommen:
Anspruch auf ein sonderpädagogisches
Bildungsangebot
in der Grundschule Beratung bzw.
Unterstützung durch Sonderpädagogischen
Dienst
Besonderer Förderbedarf im
Rahmen der Möglichkeiten der
Grundschule
Auf der Grundlage aller diagnostischer Ergebnisse erstellt die Sonderschullehrkraft bei einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungs- oder Bildungsangebot ein sonderpädagogisches Gutachten.
Die Sonderschullehrkraft informiert Sie ausführlich über die Ergebnisse des Sonderpädagogischen Gutachtens und erläutert Ihnen die Gründe, die zu den Bewertungen im Sonderpädagogischen Gutachten geführt haben.
Sie haben ein Wahlrecht!
Die Sonderschullehrkraft informiert Sie über konkrete Möglichkeiten. Sie können entscheiden, ob der Sonderpädagogische Bildungsanspruch in der allgemeinen Schule oder in der Sonderschule umgesetzt werden soll.
Sehen Sie sich verschiedene Möglichkeiten an und nennen Sie dann der Sonderschullehrkraft Ihre Vorstellungen als Eltern.
Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
Gibt es wohnortnah noch kein bestehendes kooperatives Bildungsangebot und Sie wünschen eine gemeinsame Beschulung für Ihr Kind, so wird dies ebenfalls als Ihr Erziehungsplan im Sonderpädagogischen Gutachten beschrieben .
Wenn Sie sich für ein bestehendes kooperatives Beschulungsangebot an einer allgemeinen Schule oder für die Sonderschule als Lernort entscheiden, wird dies im Sonderpädagogischen Gutachten als Ihr Erziehungsplan festgehalten.
Die Sonderschullehrkraft schickt das Sonderpädagogische Gutachten mit den Unterlagen an das Staatliche Schulamt und an die zuständige Grundschule eine Kopie des Sonderpädagogischen Gutachtens.
Das Staatliche Schulamt
Wie oben beschrieben entscheidet dann das Staatliche Schulamt über den Anspruch auf ein (in der Regel befristetes) sonderpädagogisches Bildungsangebot, benennt den Lernort und die beteiligten Schulen.
Das Staatliche Schulamt entscheidet über den (in der Regel) befristeten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot und benennt den Lernort und die beteiligten Schulen.
Bei Bedarf wird das Staatliche Schulamt im Rahmen von Gesprächen (Bildungswegekonferenz) mit Ihnen und mit allen zu beteiligenden Partnern mögliche schulische Lernorte unter Berücksichtigung der gegebenen Umständen für Ihr Kind erarbeiten.
Sie entscheiden sich für einen der möglichen Lernorte.
Die Regionalkoordinatoren des Staatlichen Schulamt
Bei Bedarf werden Sie in allen Fragestellungen zu inklusiver Beschulung beraten durch die pädagogischen Fachkräfte des Staatlichen Schulamtes Konstanz, die Regionalkoordinatoren.
Susanne DreymannKareen Feit Jürgen Gruber
Kontakt über:[email protected]
Gerne können Sie auch über die Telefonzentrale des Staatlichen Schulamtes um einen Rückruf bitten: 07531/80201-0 . Die Regionalkoordinatoren werden zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind einen erfolgreichen und freudvollen Start
in die Schule.