Im Kfz-technIKer-handwerK · Der Meister im Kfz-Techniker-Handwerk übernimmt innerhalb des...

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INFORMATIONEN ZUR MEISTERPRÜFUNG TEIL I + II IM KFZ-TECHNIKER-HANDWERK

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InformatIonen zur

meIsterprüfung teIl I + II

Im Kfz-technIKer-handwerK

Stand 23.01.2020 - Seite 2

der meIster Im Kfz-technIKer-handwerK

Der Meister im Kfz-Techniker-Handwerk übernimmt innerhalb des Werkstattbe-reichs verantwortungsvolle Tätigkeiten. Er koordiniert das Personal und sämtli-che Arbeitsabläufe in der Werkstatt von der Auftragsabwicklung bis zur Zeiterfas-sung. Er sorgt u.a. dafür, dass Werkstatt-termine eingehalten werden und prüft,

ob die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt sind. Darüber hinaus kalkuliert er Reparaturen und erstellt Kostenvoran-

schläge. Zu seinen Tätigkeiten gehört auch, innerbetriebli-chen Schulungen zu organisieren und die Lernfortschritte der Auszubildenden zu begleiten.

Nach Erhalt des Meisterbriefes ist es möglich, sich selbstän-dig zu machen und einen eigenen Betrieb zu führen. Für die Position eines Meisters braucht es Führungsgeschick, ein gu-tes kaufmännische und technisches Verständnis sowie Kos-tenbewusstsein und Teamfähigkeit.

zulassungsvoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

Nachweis einer bestandenen Gesellenprüfung, wenn die Meisterprüfung im gleichen oder ver-wandten Handwerk abgelegt wird.

Gesellenzeiten (maximal 3 Jahre) sind nur dann noch nachzuweisen, wenn eine Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anderen Hand-werk abgelegt wurde.

Der Nachweis einer Gesellenzeit wird seit 2004 nicht mehr verlangt. Dennoch empfehlen wir Interessen-ten für die Meisterprüfung, zumindest einige Jahre in einem Kfz-Betrieb zu arbeiten, bevor sie sich zur

Meisterprüfung anmelden.

Wissensgrundlagen im Themenbereich Elektrik und Elektronik auf dem Kenntnisstand der derzeitigen Gesellenprüfung zum Kfz-Mechatroniker werden vorausgesetzt.

Die Teilnahme an einem Informationsabend in der Kfz-Innung Schwaben ist verpflichtend und gilt als Zulassungsvoraussetzung. Die Termine dazu werden frühzeitig mitgeteilt.

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Meisterprü-fungsausschuss der zuständigen Handwerkskammer.

dIe meIsterprüfung besteht aus vIer teIlen

Teil I

Prüfung der meisterhaften Verrichtung der gebräuchlichen Arbeiten (fachpraktisch)

Teil II

Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse

Teil III

Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kauf-männischen und rechtlichen Kenntnisse

Teil IV

Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Die Teile I, II, III und IV können in beliebiger Reihen-folge abgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, nach Möglichkeit die Teile III und IV zuerst abzule-gen.

KraftfahrzeugtechnIKer-meIsterverordnung

Das Berufsbild der Kfz-Techniker-Meisters ist erheblich breiter geworden. Es umfasst alle Instandhaltungsarbeiten an Kraftfahrzeugen, einschließlich der Fahrzeuglackierung. Neben den rein instandsetzungstechnischen Qualifikationen wird ein Fokus auf die Bereiche Kundenberatung, Auftrags-abwicklung und Betriebsorganisation gesetzt.

Die praktische Prüfung (Teil I) der Meisterprüfung im Kfz-Techniker-Handwerk ermöglicht den Prüfungs-kandidaten eine Wahl zwischen dem Handlungsfeld Kraftfahrzeugsystemtechnik und dem Handlungsfeld Karosserieinstandhaltungstechnik.

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lehrgangsInhalte

Die Kfz-Innung Schwaben führt Vorbereitungslehrgänge nach der seit 01.01.2001 gültigen Meisterverordnung für das Kraft-fahrzeugtechniker-Handwerk für die Teile I und II (fachpraktischer und fachtheoretischer Teil) der Meisterprüfung durch. Einzelheiten zu diesem Lehrgang entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Seiten.

Teil I = praktische KenntnisseKraftfahrzeugsystemtechnik:

Fehler und Schäden an Fahrzeugen erkennen, Schadenfälle un-terscheiden Mess- u. Prüfgeräte einsetzen, Fahrzeugsysteme diagnostizieren, Karosserie- und Lackschäden beurteilen,...

Teil II = fachtheoretische KenntnisseKraftfahrzeuginstandhaltungstechnik und Kraftfahrzeugtechnik:

Beurteilung und Beschreibung kraftfahrzeugtechnischer Sachverhalte, Kundenaussagen auswerten, Mess- und Prüf-werte auswerten, Diagnosedaten ermitteln, Physikalische und chemische Zusammenhänge erklären,...

Auftragsabwicklung:

Fahrzeugdaten erfassen, Schadenfälle aufnehmen und unter-scheiden, Rechtsberatungsgesetz beachten, Garantie, Kulanz und Gewährleistung unterscheiden, Unteraufträge vergeben und kontrollieren,...

Betriebsführung:

Kunden- und Mitarbeitergespräche führen, Konfliktsituati-onen bewältigen und Probleme lösen, den Kfz-Betrieb re-präsentieren, Umweltschutzmaßnahmen einhalten, Preise und Stundenverrechnungssätze kalkulieren, Angebote und Kostenvoranschläge erstellen, richtig investieren, Werbestra-tegien erarbeiten,...

meIsterprüfung teIl 1

Wahlmöglichkeit:Der Teilnehmer kann im praktischen Teil der Meisterprüfung (Teil I) zwischen den Bereichen Kraftfahrzeugsystem-technik und Karosserieinstandsetzungstechnik wäh-len.

Derzeit finden in der Kfz-Innung Schwaben nur Vorbereitungslehrgänge für das Handlungsfeld „Kraftfahrzeugsystemtechnik“ statt.

Die Prüfung in dem jeweiligen Handlungsfeld besteht aus einer Situationsaufgabe und einem darauf bezogenen Fachgespräch. Die Situationsaufgabe soll der Abwicklung eines vollständigen Kundenauftrages entsprechen. Damit werden auch in der Prüfung die tatsächlichen Anforderungen abgebildet, die sich in einem Kraftfahrzeugbetrieb ergeben.

Im Fachgespräch sollen die Prüfungsteilnehmer im Anschluss an die praktische Prüfung die der Situationsaufgabe zu Grun-de liegenden fachlichen Zusammenhänge aufzeigen und den Ablauf begründen. Hier hat der Prüfling Gelegenheit, bei-spielsweise sein markenspezifisches Fachwissen zu einem Themenbereich unter Beweis zu stellen, das während der Prüfung nicht zur Geltung kam.

befreIung von teIl I der meIsterprüfung

Im Handlungsfeld „Kraftfahrzeugsystemtechnik“ entspricht die Gesamtkonzeption der Situationsaufgabe den Vorgaben der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte/r Kfz-Servicetechniker/in“ vom 15. Dezember 1997.

Beide Prüfungen sind daher als gleichwertig anzusehen, so dass gemäß § 46 Abs. 3, Satz 4 HwO ein Prüfungsteilnehmer von Teil I der Meisterprüfung auf Antrag bei der Hand-werkskammer zu befreien ist, wenn er auf der Grundlage der Fortbildungsverordnung zum/zur Kfz-Servicetechniker/in eine Prüfung bestanden hat.

Dies gilt im Übrigen auch für erfolgreich abgelegte Kfz-Ser-vicetechnikerprüfungen, die in der Zeit vom 01.01.1992 bis 30.06.1998 nach dem Branchenmodell des ZDK (Zentral-verband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe) abgelegt wurden. Weitere Informationen zur Fortbildung „Geprüfter Ser-

vicetechniker/in“ finden Sie unter: https://www.kfz-in-nung-schwaben.de/bildungszentrum/weiterbildung/kfz-servicetechniker.html.

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meIsterprüfung teIl II

Die aktuelle Kraftfahrzeugtechniker-Meisterverordnung sieht drei gleichwertige Prüfungsfächer vor:

Kraftfahrzeuginstandhaltungstechnik und Kraft-fahrzeugtechnik

Auftragsabwicklung

Betriebsführung und Betriebsorganisation

Es werden fallorientierte Aufgaben und offene Fragen ge-stellt. Auch eine EDV-Aufgabe ist Teil der Prüfung.

Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, kraft-fahrzeuginstandhaltungstechnische Aufgaben und Probleme unter Beachtung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte in einem Kraftfahrzeugbetrieb zu bearbeiten.

erforderlIche vorKenntnIsse

Für das Erreichen des Ausbildungsziels im theoretischen Unterricht (Teil II) muss ein Grundwissen im EDV-Bereich vorhan-den sein.

wIederholungsmöglIchKeIt

Die Prüfung kann in allen Teilen dreimal wiederholt werden.

InformatIonsabend

Rechtzeitig vor Beginn des Meistervorbereitungslehrgan-ges laden wir Sie zu einem Info-Abend ein. Wir informie-ren rund um den Lehrgang, Unterrichtsmaterialien, Prüfung,

Prüfungsablauf, etc. Die Teilnahme an diesem Info-Abend ist verpflichtend und gilt als Zulassungsvoraussetzung.

lehrgangsort

Im Bildungszentrum der Kfz-Innung Schwaben Robert-Bosch-Str. 1 - 86167 Augsburg

Der Unterricht wird von erfahrenen haupt- und nebenbe-ruflichen Lehrkräften und Dozenten erteilt. Im Bildungszen-trum stehen den Lehrgangsteilnehmern Geräte und Einrich-tungen zur Verfügung, die ständig dem neuesten Stand der Automobiltechnik angepasst werden.

zeItplan

Die Kfz-Innung bietet Vollzeit-Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung für die Teile I + II und nur den Teil II an (nur für Teilnehmer, die bereits „geprüfte/r Kfz-Servicetechniker/in“ sind)

Freie Plätze für die Teile I und II(Fachpraktischer und fachtheoretischer Unterricht)

Juni 2021* – Dezember 2021*(konkrete Termine stehen noch nicht fest)

Prüfung Teil IIVoraussichtlich Dezember 2021*

Prüfung Teil IVoraussichtlich Dezember 2021*

*Änderungen vorbehalten

Freie Plätze für Teil II: Wir bieten Teilnehmern, die bereits den anerkann-ten Abschluss als „geprüfte/r Kraftfahrzeug-Service-techniker/in“ haben, (kann auf Antrag als Teil I der Meisterprüfung angerechnet werden) auch nur den Teil II (Fachtheorie).

Januar 2021* – Mai 2021* an.

Der Unterricht für Teil II ist grundsätzlich in zwei Unterrichtsblöcke unterteilt:

1. Unterrichtsblock:

Die ersten 6 Wochen ab Beginn des Vorbereitungslehrganges.*

2. Unterrichtsblock:

Die letzten 4 Wochen des Vorbereitungslehrganges.*

Prüfung Teil II:

Voraussichtlich Mai 2021*

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unterrIchtszeIten für alle teIlnehmer

Jeweils Montag – Freitag 08:00 Uhr – 16:30 Uhr Gesamtstunden Teil I: ca. 360 U.-Stunden

Gesamtstunden Teil II: ca. 410 U.-Stunden

anmeldung zum Kurs

Zum Vorbereitungslehrgang selbst verwenden Sie beiliegendes Anmeldeformular und tragen den entsprechenden Zeitraum, laut Zeitplan, ein. Sie erhalten von der Kfz-Innung Schwaben eine Bestä-tigung, zu welchem Termin Sie eingeplant werden.

Ist zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung der ausgeschriebene Kurs bereits voll belegt, werden Sie auto-matisch in den nächsten Kurs mit freien Plätzen eingeplant.

zulassung zur meIsterprüfung

Sie beantragen die Zulassung zur Prüfung mit dem beiliegenden Formular „Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung“, einzureichen bei:

Handwerkskammer für Schwaben Siebentischstraße 52 – 58 86161 Augsburg

oder per E-Mail an: [email protected]

Von dort erhalten Sie einen entsprechenden Zulassungsbescheid. Nur dann kann an den Prüfungen teilgenommen werden.

lehrgangs- und prüfungsgebühren

Stand März 2016

Prüfungsgebühren: (Rechnungsstellung erfolgt durch die Handwerkskammer Schwaben)

Teil I 270,00 €*Teil II 230,00 €*Teil III 175,00 €*Teil IV 175,00 €*Zusatzkosten für die prak-tische Meisterprüfung (fällig mit der Ladung zur praktische Prüfung)

ca. 350,00 €*

Meisterbrief 40,00 €*

Lehrgänge:Teil I (wird vom Kursträger, der Kfz-Innung Schwaben, in Rech-nung gestellt)

2.390,00 €*

Teil II (wird vom Kursträger, der Kfz-Innung Schwaben, in Rech-nung gestellt)

2.990,00 €*

Teil III + IV (Rechnungsstellung durch die Handwerkskammer für Schwaben - ab 01.08.2018)

1.850,00 €*

8.470,00 € *

Dazu kommen noch individuelle Kosten für Fachbücher und Unterrichtsmaterial.

*Änderungen vorbehalten

zahlungsbedIngungen

Bitte beachten Sie dazu Punkt 2) der anhängenden Teilnahmebedingungen. Der Rechnungsbetrag wird ca. 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn fällig, bitte stellen Sie deshalb rechtzeitig die finanziellen Mittel bereit.

lehrmIttel

Im Rahmen einer Sammelbestellung können bei Kursbeginn Fachbücher und Lehrmaterial über unsere WiG Schwaben bezogen werden.

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Dagmar Weichl Telefon: 0821 740260 [email protected]

WiG schwaben

WiG Schwaben Wirtschaftsgesellschaft des schwäbischen Kfz-Gewerbes mbH

Robert-Bosch-Straße 1 86167 Augsburg Tel 0821 74026-21 Fax 0821 74026-219 [email protected] www.wig-schwaben.de

Geschäftsleitung: Petra Brandl Sitz: Augsburg Amtsgericht Augburg: HRB 13967

Fachkunde Kfz-Technik Europa-Verlag / 720 Seiten mit über 1600 Bildern, inkl. Bilder-CD

Kraftfahrzeugtechnik: Unter Berücksichtigung der veränderten Lerninhalte im

Berufsbild des Kraftfahrzeug-Mechatronikers vollständig neu konzipiert. Zu-

sätzlich wurden aktuelle Kfz-technische Entwicklungen mit aufgenommen, wie

z. B. Pflege, Wartung, Betriebsprüfung, Kommunikation, FSI-Motoren, EOBD,

Doppelkupplungsgetriebe, Elektronische Bremse, Luftdruckkontrollsysteme,

Kurvenlicht, Hochfrequenztechnik, EMV, ACC, Einparkhilfe, Navigation usw.

Best.-Nr.: 8000 Preis 39,50 €

Tabellenbuch Kfz-Technik mit Formelsammlung Europa-Verlag / 496 Seiten und 64 Formeln Kfz-Technik

Aus dem Inhalt: Mathematik Betriebsführung Grundkenntnisse Zeichnen Fachkenntnisse Elektrische Anlage VorschriftenBest.-Nr.: 8002 Preis 30,60 €Achtung: dieser Artikel wird bereits ab Unterrichtsbeginn benötigt!

Arbeitsmittel für die Praxis im Meisterkurs:

Multimeter inkl. Batterie Best.-Nr.: 0535 Preis 15,00 €Messzubehör, 2 Abgreifklemmen und 2 Messleitungen (1 m lang)

Best.-Nr.: 5051 Preis 13,00 €

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zusätzlIche angebote während des meIsterKurses

Sie haben die Möglichkeit, AU-Lehrgänge während Ihrer Teilnahme am Meisterkurs zu Sonderkonditionen zu absol-vieren.

Teilnehmer, die sich für die Teile I und II der Meisterprüfung angemeldet haben, erhalten ohne zusätzliche Kosten ei-nen Sachkundenachweis über „Umgang mit Airbag und Gurtstraffern“ und „Umgang mit Kältemitteln in Kraftfahr-zeugen“, sowie die „Fachkunde für Arbeiten an HV-eigensi-cheren Fahrzeugen“, sofern sie am jeweiligen Theorie- und Praxisunterricht teilgenommen haben.

Teilnehmer, die sich nur für den Teil II der Meisterprüfung an-gemeldet haben, können die Sachkundenachweise zu einem Sonderpreis erwerben:

230,00 € inkl. MwSt.für den „Umgang mit Airbag und Gurtstraffern“

230,00 € inkl. MwSt.für den Nachweis der Sach-kunde beim Umgang mit Kältemitteln in Kraftfahrzeu-gen gemäß Chemikalien- Klimaschutzverordnung“

510,00 € inkl. MwSt.für den „Fachkundigen für Arbeiten an HV-eigensicheren Fahrzeugen“.

übernachtungsmöglIchKeIten

Bei rechtzeitiger Anmeldung kann das

Kolping-Bildungswerk Frauentorstr. 21, 86152 Augsburg Telefon: 0821 3443-261

eine kostengünstige Unterbringung vermitteln.

Weitere Unterkunftsmöglichkeiten finden Sie unter www.augsburg-pension.de oder www.pension-guide.de.

Wir raten auswärtigen Lehrgangsteilnehmern drin-gend, sich rechtzeitig um eine Unterkunft in Augs-burg zu bemühen.

versIcherungsschutz

Während des Meistervorbereitungskurses Teil I und Teil II sind die Teilnehmer über die Berufsgenossenschaft des Bildungszentrums der Kfz-Innung Schwaben unfallver-sichert. Das bedeutet Versicherungsschutz für Wegeunfälle und Arbeitsunfälle in den Werkstätten.

Während der Vollzeitphase des Meisterkurses sind die Teil-nehmer nicht automatisch krankenversichert.

Es ist deshalb über die zuständige Krankenversicherung ab-zuklären, ob für den Kursteilnehmer

die beitragsfreie Familienversicherung, z. B. als Lediger bis zum 25. Lebensjahr - Mitversicherung bei einem El-ternteil

oder

als Verheirateter - Mitversicherung beim Ehegatten oder

als Lediger ab dem 25. Lebensjahr - Nach Sondertarifen für Fachschüler bei den Krankenkassen anfragen.

oder

die bisherige Pflichtversicherung als freiwillige Mitglied-schaft

in Frage kommt.

Wir empfehlen, sich auf jeden Fall rechtzeitig mit der zustän-digen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, damit ein naht-loser Versicherungsschutz für den Meisterschüler und seine Familienangehörigen sichergestellt werden kann.

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das aufstIegs-bafög

Das „Meister-BAföG“ existiert seit 1996. Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungs-gesetzes (3. AFBÄndG) werden zum 01. August 2016 die AFBG-Leistungen umfassend verbessert und erweitert.

Voraussetzungen bei Vollzeit: mindestens 400 Unterrichtsstunden

innerhalb von 36 Kalendermonaten

vier Werktage pro Woche

mind. 25 Unterrichtsstunden pro Woche

Voraussetzungen bei Teilzeit: mindestens 400 Unterrichtsstunden

innerhalb von 48 Kalendermonaten

innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden.

Informationen und die Antragsformulare können Sie auch im Internet unter www.Aufstiegs-bafoeg.info abrufen. Beratung erhalten Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnort bei den zuständigen Landratsämtern. Dort können Sie auch das sog. „Meister-BAföG“ beantragen.

Die Förderung kann frühestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.

Grundsätzlich gilt:Die Gesamtsumme der Förderung wird für jeden Antragstel-ler individuell berechnet.

Beiträge zu Fortbildungskosten (Lehrgangsgebühren) wer-den einkommensunabhängig gezahlt.

Beitrag zum Lebensunterhalt:Bei Vollzeitmaßnahmen wird einkommens- und vermö-gensabhängig ein Unterhaltsbeitrag bis zur individuellen Be-darfssatzhöhe geleistet.

Nähere Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Flyer.

Da für die Gewährung der Förderung auch das Ehegatten-einkommen berücksichtigt wird, ist es unbedingt erforder-lich, sich direkt vom Amt für Ausbildungsförderung beraten zu lassen.

Auskunft über finanzielle Förderung bei Bundeswehrsolda-ten gibt der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.

Steuerliche Auswirkungen:Lehrgangs-, Prüfungs- und Unterbringungskosten sowie Auf-wendungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung der Meisterprüfung entstehen, können Sie bei der Einkommen-steuererklärung als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Steuerberater und heben Sie alle Belege in Zusammen-hang mit der Meisterprüfung sorgfältig auf.

Meister-BAföG - kein Geld verschenken!

meIsterbonus (gIlt befrIstet bIs 31.12.2020)

In Bayern erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister den Meisterbonus der bayeri-schen Staatsregierung in Höhe von 2.000 Euro.

Die wichtigsten Anspruchsvoraussetzungen sind:

Die Meisterprüfung muss vor einer bayerischen Kammer abgelegt und bestanden worden sein und der Meisterprüf-ling muss seinen Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern haben.

teIl III und Iv

Den Teil III (Prüfung der erforderlichen betriebswirt-schaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kennt-nisse) und den Teil IV (Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse) füh-ren die Handwerkskammer Schwaben mit den Stand-orten in Augsburg, Dillingen, Kaufbeuren, Kempten, Sonthofen und Weißenhorn durch.

Bitte melden Sie sich dort selbständig an.

Informationen zu Ansprechpartnern und den Veranstaltungs-orten der Teile III und IV finden Sie auf Seite 11 und 12.

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Ihre ansprechpartnerIn

Frau Daniela Digel Telefon: 0821 74946-37 Fax: 0821 74946-379 [email protected]

Kfz-Innung Schwaben Körperschaft des öffentlichen Rechts Robert-Bosch-Straße 1 86167 Augsburg

Immer aktuell informiert sind Sie mit unserem Internetauftritt

www.kfz-innung-schwaben.deWir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg zur Meisterprüfung und wünschen Ihnen dabei viel Erfolg.

Kfz-Innung Schwaben

Petra Brandl Geschäftsleitung

Anlagen

erfolgreIche exIstentsgründung

Die Handwerkskammer für Schwaben bietet ein Existenzgründungs-Seminar für die Teilnehmer, die vorhaben, sich selbstän-dig zu machen.

Weitere Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie von der

Handwerkskammer für Schwaben Siebentischstraße 52-58 86161 Augsburg Telefon: 0821 3259-0 [email protected]

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Um Ihr leibliches Wohl kümmert sich das Team

der InHoga gGmbH!

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Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Seminareder Kfz-Innung Schwaben und der WiG Schwaben

1) Anmeldung Der Teilnehmer bestätigt durch seine Anmeldung, dass er am Lehrgang teilnehmen will und diese Teilnahme-bedingungen anerkennt. Die Anmeldung soll möglichst frühzeitig erfolgen und ist schriftlich vorzunehmen. Der Veranstalter behält sich vor, den angebotenen Lehrgang aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht durch-zuführen. Daher kommt erst mit Zugang einer Einladung zum Lehrgang beim Teilnehmer der Vertrag verbindlich zu-stande. Mit der Einladung, die einer Anmeldebestätigung entspricht, werden die Lehrgangsunterlagen und gegebe-nenfalls auch die Rechnung zugeschickt. Die gegenüber dem Veranstalter abgegebenen Daten, werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert.

2) ZahlungsbedingungenDie Lehrgangsgebühr ist mit Erhalt der Rechnung ohne Abzüge unter Angabe der Rechnungsnummer fällig. Sie muss spätestens zum genannten Zahlungsziel auf einem Konto der Kfz-Innung Schwaben oder der WiG Schwa-ben eingegangen sein. Erfolgt keine rechtzeitige Zahlung, kann bei Lehrgängen, bei denen die Rechnung bereits vor Lehrgangsbeginn erstellt wird, eine Lehrgangsplatzreser-vierung nicht garantiert werden.

3) Widerrufsbelehrung, NichtteilnahmeJeder Teilnehmer kann seine Anmeldung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerru-fen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Beleh-rung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzei-tige Absendung des Widerrufs an die unten angeführte Anschrift des Veranstalters. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn mit dem Lehrgang (mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers) vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wird, oder der Teilnehmer die Ausführung des Lehrgangs selbst veranlasst hat. Teilnehmer, die zu einem späteren Zeitpunkt (bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn) ihre Teilnahme absagen, bezahlen 50 % der Lehrgangsgebühr. Teilnehmer, die nicht am Tag des Beginns des Lehrgangs erscheinen oder nach dem Beginn des Lehrgangs nur zeitweise erscheinen, sind zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet. Die Ver-pflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird und der Lehrgangsplatz rechtzeitig anderweitig besetzt werden kann. Eine Verwal-tungspauschale in Höhe von 50,00 Euro wird jedoch bei nicht rechtzeitigem Widerruf grundsätzlich fällig.

4) KündigungJeder Teilnehmer kann den Vertrag zu jeder Zeit aus wich-tigem Grund schriftlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt z.B. bei Einziehung zum Wehr- oder Zivildienst oder bei einer nicht vorübergehenden Krankheit, die die Teilnahme unmöglich macht, vor. Über das Vorliegen einer nicht vo-rübergehenden Krankheit ist ein ärztliches Attest notwen-dig. Bei einer vorübergehenden Krankheit (mit ärztlichem Attest), am Tag des Beginns des Lehrgangs oder danach, wird die Lehrgangsgebühr einbehalten. Der Teilnehmer kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt den Lehrgang wiederholen. Ein Dozentenwechsel berechtigt den Teil-nehmer aber nicht zur Kündigung aus wichtigem Grund.

5) Rücktritt des Veranstalters, Änderungen der Lehrgangs

Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteili-gung, Ausfall eines Dozenten oder anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn des Lehrgangs vom Vertrag zu-rückzutreten. Bereits bezahlte Lehrgangsgebühren wer-den zurückerstattet; weitergehende Ansprüche des Teil-nehmers sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, organisatorische und inhaltliche Änderungen, die den Ablauf des Lehrgangs oder den Einsatz von Dozenten betreffen vorzunehmen. Solche Änderungen berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Rechnungsbetrags.

6) HaftungDer Veranstalter haftet nicht für Schäden der Teilnehmer (Drittschäden). Der Veranstalter haftet nicht für höhere Gewalt und jede Art von Schadensersatz, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrläs-sigem Verhalten des Veranstalters, von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Es wird klargestellt, dass im Hinblick auf die individuellen Fähigkeiten des Teilnehmers für einen erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs, keine Gewähr übernommen werden kann. Auch für sämtliche Lehrgangsinhalte wird keine Haftung übernommen.

7) CopyrightDie Benutzung der vom Veranstalter zur Verfügung ge-stellten Skripten und sonstige Lehrmaterialien sind nur dem Teilnehmer gestattet. Die Vervielfältigung und oder Nutzung durch Dritte ist nicht erlaubt. Der Teilnehmer ist auch nicht berechtigt, diese Unterlagen zu vermieten, ver-leasen oder zu verleihen.

8) SchlussbestimmungenGerichtsstand ist, sofern der Teilnehmer Kaufmann ist, Augsburg. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teil-weise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in die-sen Bestimmungen eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Rege-lung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächs-ten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Vertragsschluss bedacht hätten.

Stand: Mai 2007

kfz-innung schwabenkörperschaftdes öffentlichen rechtsrobert-bosch-straße 186167 augsburgtel 0821 74946-0fax 0821 [email protected]

wig schwabenwirtschaftsgesellschaft des schwäbischen kfz-gewerbes mbHrobert-bosch-straße 186167 augsburgtel 0821 740260fax 0821 [email protected]äftsführung: petra brandlsitz: augsburgamtsgericht augsburg:hrb 13967

Stand Februar 2018 - Änderungen vorbehalten!

Stand 23.01.2020 - Seite 11

Handwerkskammer für Schwaben Siebentischstraße 5486161 Augsburg

Kontakt: [email protected]: 0821 3259-1323, -1325Fax: 0821 3259-21323www.hwk-schwaben.de

Meisterprüfung

Für die Zulassung zur Meisterprüfung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Nachweis einer bestandenen Gesellenprüfung oder einer entsprechenden Abschlussprüfung, wenn Sie die Meisterprüfung im gleichen oder einem damit verwandten Handwerk ablegen wollen.

Der Nachweis von Gesellenzeiten (maximal drei Jahre) wird dann verlangt, wenn Sie eine Gesellen-prüfung oder Abschlussprüfung nicht in dem Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen, bestanden haben.

Die Meisterprüfung selbst gliedert sich in vier Prüfungsteile:

Teil I: Praktische PrüfungTeil II: Fachtheoretische PrüfungTeil III: Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen KenntnisseTeil IV: Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Zur Vorbereitung auf die Teile III und IV der Meisterprüfung können Sie bei der Handwerkskammer für Schwaben einen Kurs besuchen. Unser Lehrgang dauert ca. 7 Wochen, jeweils Montag bis Freitag, Tagesunterricht (ca. 08:00 Uhr bis 16:45 Uhr) und umfasst ca. 350 Unterrichtsstunden. Soweit Sie nur den Teil III besuchen, verringert sich die Kursdauer auf ca. 5 Wochen bzw. nur den Teil IV, auf ca 2 Wo-chen. Im Anschluss an diesen Kurs wird die Prüfung in den Teilen III und IV abgenommen. Es werden 24 Kurse jährlich in Schwaben durchgeführt.

Termine und Anmeldung zum Teil III und IV

Für die Teile III und IV melden Sie sich bitte telefonisch an 0821 3259 1323, per E-Mail [email protected] oder im Internet www.hwk-schwaben.de/meister.

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Meistervorbereitungskurse für die Teile III und IV:

Beratung und Anmeldung: Siebentischstraße 52-5886161 AugsburgTel: 0821 3259 1323www.hwk-schwaben.de

Beratung und Anmeldung: 0821 3259 1323

Vollzeitkurse: Der Meistervorbereitungslehrgang Teil III und IVkann an folgenden Standorten der HWK Schwaben abgelegt werden:

Standort Augsburg (Akademie)Standort Sonthofen Standort Kaufbeuren Standort WeißenhornStandort DillingenStandort Kempten

Teilzeitkurse: Termine auf Anfrage

Änderungen vorbehalten!