Immissionsgutachten Mobilfunk · 2020. 12. 15. · Surberg v3.docx Bericht Nr. F20/303 -(0 89) 57...

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Datum: 13. November 2020 Unsere Zeichen: IS-USG-MUC/gri/tim Dokument: 2011 B ImmPro Gemeinde Surberg v3.docx Bericht Nr. F20/303 - IP Das Dokument besteht aus 26 Seiten. Seite 1 von 26 Die auszugsweise Wiedergabe des Dokumentes und die Verwendung zu Werbezwecken bedürfen der schriftlichen Genehmigung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände. Sitz: München Amtsgericht München HRB 96 869 USt-IdNr. DE129484218 Informationen gemäß § 2 Abs. 1 DL-InfoV unter www.tuvsud.com/impressum Aufsichtsrat: Reiner Block (Vors.) Geschäftsführer: Ferdinand Neuwieser (Sprecher), Thomas Kainz Telefon: +49 89 5791-1040 Telefax: +49 89 5791-1174 www.tuvsud.com/de-is TÜV SÜD Industrie Service GmbH Niederlassung München Umwelt Service Genehmigungsmanagement Westendstraße 199 80686 München Deutschland Immissionsgutachten Mobilfunk Abteilung Umwelt Service Elektromagnetische Umweltverträglichkeit Dr. Thomas Gritsch Dr. Andrea Thiemann Öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMVU) Mobilfunkstandort: Mobilfunkanlage der Telekom auf dem Flurstück 1529 Gemarkung Auftraggeber: Gemeinde Surberg Burgstraße 2 83362 Surberg Ziel der Untersuchung: Bewertung verschiedener Immissionsszenarien Auftragsnummer: 3 321 246 Berichtsnummer: F20/303 - IP Bestellzeichen: Michael Wimmer per E-Mail vom 10.09.2020 Sachverständige Dr. Thomas Gritsch Dr. Andrea Thiemann Telefon-Durchwahl: (0 89) 57 91 - 11 10 (Dr. Gritsch) (0 89) 57 91 - 37 56 (Dr. Thiemann) E-Mail [email protected] [email protected] Berichtsumfang: 26 Seiten

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Datum: 13. November 2020

Unsere Zeichen:

IS-USG-MUC/gri/tim

Dokument:

2011 B ImmPro Gemeinde

Surberg v3.docx

Bericht Nr. F20/303 - IP

Das Dokument besteht aus

26 Seiten.

Seite 1 von 26

Die auszugsweise Wiedergabe des

Dokumentes und die Verwendung

zu Werbezwecken bedürfen der

schriftlichen Genehmigung der

TÜV SÜD Industrie Service GmbH.

Die Prüfergebnisse beziehen

sich ausschließlich auf die

untersuchten Prüfgegenstände.

Sitz: München Amtsgericht München HRB 96 869 USt-IdNr. DE129484218 Informationen gemäß § 2 Abs. 1 DL-InfoV unter www.tuvsud.com/impressum

Aufsichtsrat: Reiner Block (Vors.) Geschäftsführer: Ferdinand Neuwieser (Sprecher), Thomas Kainz

Telefon: +49 89 5791-1040 Telefax: +49 89 5791-1174 www.tuvsud.com/de-is

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

Niederlassung München Umwelt Service Genehmigungsmanagement

Westendstraße 199 80686 München Deutschland

Immissionsgutachten Mobilfunk

Abteilung Umwelt Service

Elektromagnetische Umweltverträglichkeit

Dr. Thomas Gritsch Dr. Andrea Thiemann Öffentlich bestellter und beeidigter

Sachverständiger für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMVU)

Mobilfunkstandort: Mobilfunkanlage der Telekom

auf dem Flurstück 1529 Gemarkung

Auftraggeber: Gemeinde Surberg Burgstraße 2 83362 Surberg

Ziel der Untersuchung: Bewertung verschiedener Immissionsszenarien

Auftragsnummer: 3 321 246

Berichtsnummer: F20/303 - IP

Bestellzeichen: Michael Wimmer per E-Mail vom 10.09.2020

Sachverständige Dr. Thomas Gritsch

Dr. Andrea Thiemann

Telefon-Durchwahl: (0 89) 57 91 - 11 10 (Dr. Gritsch)

(0 89) 57 91 - 37 56 (Dr. Thiemann)

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Inhaltsverzeichnis

0 ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN ............................................................ 3

1 AUFGABENSTELLUNG .................................................................................................................. 5

2 MOBILFUNKANLAGE ..................................................................................................................... 5

4 IMMISSIONSPUNKTE ...................................................................................................................... 7

5 GRUNDLAGEN DER IMMISSIONSBERECHNUNGEN .................................................................. 8

5.1 Beurteilungsgrößen für hochfrequente Felder .................................................................. 8

5.2 Berechnungsverfahren ..................................................................................................... 9

5.3 Fehlerabschätzung .......................................................................................................... 9

6 BEWERTUNGSGRUNDLAGEN .................................................................................................... 10

6.1 Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV) ............................................................ 10

6.2 Schweizer Anlage-Grenzwert ......................................................................................... 10

6.3 Österreichische Vorsorgewert ........................................................................................ 11

7 IMMISSIONSPROGNOSE .............................................................................................................. 11

7.1 Immissionsberechnung für Szenario 1: geplanter Betrieb .............................................. 12

7.2 Immissionsberechnung für Szenario 2: Vollausbau nach StOB ...................................... 14

7.3 Immissionsberechnung für Szenario 3:Vollausbau nach StOB mit allen Netzbetreibern 16

8 EINZELIMMISSIONSWERTE AN DEN IMMISSIONSPUNKTEN.................................................. 18

9 ANHANG ........................................................................................................................................ 20

9.1 Einzelwerte an den Immissionspunkten für die Szenarien ............................................. 20

9.2 Technische Daten der Mobilfunkanlagen ....................................................................... 23

9.3 Literatur ......................................................................................................................... 24

9.4 Glossar .......................................................................................................................... 25

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0 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Die Ergebnisse der Immissionsprognose sind in Abb. 1 zusammengefasst.

Abb. 1: Mittlere Immissionen an den Immissionspunkten, Wert am Waldkindergarten sowie

höchste Werte als Ausschöpfung des Grenzwerts der 26. BImSchV

Aus den im Folgenden dargestellten Ergebnissen lassen sich folgende Schlussfolgerungen ablei-

ten:

o Die durch den Betrieb der neuen Mobilfunkanlage verursachten Immissionen liegen mit

einer mittleren Ausschöpfung des Grenzwerts von 2,4 % unter dem Durchschnitt. Zur bes-

seren Einordnung der Immissionen können die Ergebnisse eines kommunalen Messpro-

gramms mit 3563 Immissionspunkten [9] herangezogen werden. Hierbei wurde eine mitt-

lere Immission von 2,65 % vom Grenzwert der 26. BImSchV im direkten Umfeld der Mobil-

funkstandorte ermittelt. Nimmt man nur die Messpunkte der letzten 10 Jahre, dann liegt

der Mittelwert bei 2,8 % vom Grenzwert. Der Wert am Waldkindergarten wurde zu 2,6 %

vom Grenzwert bestimmt, der höchste Wert im Berechnungsgebiet zu 7,8 % vom Grenz-

wert.

o Bei Vollausbau der Mobilfunkanlagen mit der höchsten in der Standortbescheinigung ge-

nehmigten Anlagenauslastung würden die mittleren Immissionen auf 3,2 % vom Grenz-

wert ansteigen. Der Wert am Waldkindergarten wird hier zu 3,1 % vom Grenzwert ausge-

schöpft, der höchste Wert im Berechnungsgebiet bis zu 12,8 % vom Grenzwert.

o Bei Vollausbau der Mobilfunkanlagen mit allen Netzbetreibern würden die mittleren Immis-

sionen weiter auf 5,6 % vom Grenzwert ansteigen. Der Wert am Waldkindergarten wird

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hier zu 5,4 % vom Grenzwert ausgeschöpft, als höchster Wert im Berechnungsgebiet bis

zu 22,6 % vom Grenzwert.

o Die deutschen Grenzwerte der 26. BImSchV werden jedoch insgesamt für alle Szenarien

und an allen Immissionsorten nur zu geringem Maße ausgeschöpft.

o Der Schweizer und Österreichische Vorsorgewerte wird für die beiden Szenarien „Vollaus-

bau“ und „Vollausbau mit allen Netzbetreibern“ nur für den Höchsten Wert im Gesamtge-

biet überschritten, der allerdings im unbebauten Bereich mitten im Wald liegt.

o Es sei darauf hingewiesen, dass die Immissionsprognose vom ungünstigsten Fall aus-

geht: Volle Sendeleistung auf allen Sendekanälen und durch Bäume, Sträucher und Ge-

bäude ungehinderte Ausbreitung der Funkwellen. Die tatsächlichen Immissionswerte, ins-

besondere im Inneren von Gebäuden und auch an Orten im Freien, wo keine Sichtverbin-

dung zu den Sendeanlagen vorhanden ist, werden daher typischerweise um den Faktor

1,5 bis 20 niedriger liegen.

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1 Aufgabenstellung

Die Gemeinde Surberg beauftragte die TÜV SÜD Industrie Service GmbH eine Immissionsprog-

nose für die geplante Neuerrichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Flurstück 1529 Gemarkung

Surberg durch die Fa. Telekom zu erstellen.

Ziel soll es sein, eine fachliche solide Entscheidungsgrundlage für die Gemeindeverwaltung und

die Gemeindegremien zu erhalten. Dazu wird mit einer Immissionsberechnung die Immissions-

verteilung für die verschiedenen Szenarien flächig um den Standort berechnet und mit Grenzwer-

ten und Vergleichswerten in Relation gesetzt.

2 Mobilfunkanlage

Von Hr. Käßler von der Fa. Telekom wurden uns am 01.10.2020 die technischen Daten der ge-

planten Anlage auf dem Flurstück 1529 Gemarkung Surberg übersandt. Die Telekom will dem-

nach auf einem Masten in einer Höhe von 38 m über Boden zwei Multiband-Sektorantennen in-

stallieren, die jeweils in zwei Himmelsrichtungen (Westen und Osten) abstrahlen. Der Mast dient

demnach vorrangig zur Versorgung der Bahntrasse.

Es werden für den Erstausbau Mehrbereich-Systeme für vier Frequenzbänder beantragt MB08,

MB09, LTE1800 und MB211. Weiterhin wird der Mast für einen späteren Vollausbau für die Sys-

teme MB07 und LTE1500 bereits vorbereitet.

Jede der Sektorantennen wird folgende Funksysteme abstrahlen

Sendeleistung

Funksystem Geplanter Betrieb im

Erstausbau

Vollausbau nach

Standortbescheinigung

MB07 - 1 x 60 W

MB08 1 x 65 W 1 x 65 W

MB09 1 x 95 W 1 x 95 W

MB21 1 x 120 W 1 x 120 W

LTE1500 - 2 x 60 W

LTE1800 2 x 22,5 W 2 x 22,5 W

Summe 325 W 505 W

Tab 1: Konfiguration der geplanten Sendeanlage

Für den Vollausbau wird der maximal mögliche elektrische Neigungswinkelbereich der Antennen

(Downtilt) von 2° bis 12° berücksichtigt. Für den geplanten Betrieb wurde jedoch der Neigungs-

winkel auf den vorgesehenen Wert von 4° bis 6 ° mit einer Toleranz eingeschränkt. So dass für

1 „MB“ steht dabei für Mehrbereichsnutzung, d.h. es können im gleichen Frequenzband sowohl GSM (2G), UMTS (3G) oder LTE (4G) simultan oder alternativ abgestrahlt werden. Gedeckelt ist jedoch die in Summe abgestrahlte Sendeleistung. Die darauffolgen-den zwei Zahlen stehen für das Frequenzband z.B. „07“ für das 700 MHz-Frequenzband, „21“ für das 2100 MHz-Frequenzband.

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den geplanten Betrieb ein Neigungswinkelbereich von 3° bis 7° angenommen wurde. Eine Auflis-

tung der verwendeten technischen Daten findet sich im Anhang.

Abb. 2: Seitenansicht des Funkmasts

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3 Untersuchte Szenarien

Im Rahmen der Aufgabenstellung werden drei Szenarien untersucht:

1. Geplanter Betrieb der Mobilfunkanlagen

2. Vollausbau der Mobilfunkanlagen der Telekom entsprechend der Standortbescheinigung.

3. Vollausbau der Mobilfunkanlagen mit allen drei Betreibern (zusätzlich Vodafone und Te-

lefónica), Antennen jeweils mit ähnlichen Konfigurationen wie von der Telekom beantragt.

Abb. 3: Mobilfunkstandort, Immissionspunkte hinterlegt mit Flurkarte und digitalem Höhenmo-

dell2

4 Immissionspunkte

Die Auswirkung der verschiedenen Szenarien auf die elektr. Feldstärke werden an ausgewählten

Immissionspunkten (IP) gegenübergestellt und bewertet.

Die Immissionsberechnung wurde flächig in 1,5 m Höhe (Aufenthalt im Freien) berechnet. Der

höchste Wert im gesamten Untersuchungsgebiet (mit „Max“ bezeichnet) ist zusätzlich für die Be-

zugshöhe der Berechnung mit angegeben. Da dieser „Max“-Wert abhängig von den einzelnen

Szenarien von der Lage variieren kann, sind hierfür keine Koordinaten angegeben.

Grundlage ist jeweils freie Sicht auf die Sendeanlage. In den Gebäuden selbst ohne Sichtverbin-

dung auf die Mobilfunkanlagen sind deutlich niedrigere Immissionswerte aufgrund der Schirmwir-

kung von Mauern und der ggfs. vorhandenen Wärmeschutzverglasung zu erwarten.

2 Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung

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IP Nr. Bezeichnung

Berech-

nungshöhe

in m

UTM-Koordinaten Höhe

über N.N.

in m Rechtswert Hochwert

1 Jahn 1 1,5 774827 5309021 613,6

2 Thunstetten 1,5 775385 5308844 628,6

3 Sonnenstraße 1,5 775648 5308948 622,0

4 Bergstr. 41 1,5 775832 5309117 624,5

5 Haunerting 1 1,5 775812 5309484 628,6

6 Waldkindergarten 1,5 774799 5309247 612,7

7 Jahn 5 1,5 774480 5309076 614,3

8 Selberting 2 1,5 775791 5309572 629,4

9 Dorfstr. 9 1,5 776081 5308960 630,4

10 Fichtenweg 17 1,5 774246 5308948 615,4

11 Lacken 3 1,5 776744 5309195 620,1

12 Papst-Benedikt XVI.-Weg 37 1,5 774001 5309186 609,8

Max Höchster Wert, gesamt 1,5 -- - -

Tab 2: Koordinaten der Immissionspunkte

Die Immissionsberechnung ist auf maximale Sendeleistung aller Sendekanäle und ungehinderter

Ausbreitung bezogen und beschreibt daher den ungünstigsten Fall.

5 Grundlagen der Immissionsberechnungen

5.1 Beurteilungsgrößen für hochfrequente Felder

Die Immissionswerte hochfrequenter elektromagnetischer Felder mit einer Frequenz von mehr als

30 MHz werden üblicherweise mit folgenden Kenngrößen beurteilt:

o der Effektivwert der elektrischen Feldstärke E in Volt pro Meter (V/m)

o die Leistungsflussdichte S in Watt pro Quadratmeter (W/m²) oder Milliwatt pro Quadratme-

ter (mW/m²; 1 Milliwatt = 1 / 1000 Watt)

Die Leistungsflussdichte gibt die durch eine Fläche von einem Quadratmeter fließende Leistungs-

menge an, die durch die elektromagnetische Welle transportiert wird.

Die Beurteilungsgröße Feldstärke und Leistungsflussdichte beschreiben prinzipiell das gleiche

und lassen sich mit der Formel S = E² / Z0 im Fernfeld auch direkt ineinander umrechnen. Z0 ist

dabei der Freiraumwiderstand in Höhe von 377 Ohm. Wichtig ist jedoch, da der Zusammenhang

zwischen den beiden Größen quadratisch ist, dass die elektrische Feldstärke E linear (~ 1/r) mit

dem Abstand r abfällt, während die Leistungsflussdichte S quadratisch (~ 1/r²) mit dem Abstand

abfällt.

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In der vorliegenden Immissionsprognose wird der Ausschöpfungsgrad des Grenzwerts generell

auf die Feldstärke bezogen, da in dieser Größe auch die Grenzwerte in der 26. BImSchV festge-

legt sind.

5.2 Berechnungsverfahren

Die Berechnungen werden als "worst-case" - Abschätzung mit der auch von der Bundesnetza-

gentur angewandten Formel für die ideale Freiwellenausbreitung durchgeführt. Reflexionen, Beu-

gungen und Abschattungen durch Gebäude werden damit nicht berücksichtigt.

Es wird jeweils der Immissionswert der elektrischen Feldstärke berechnet. Ab einem Abstand von

mehr als etwa 20 m zur Sendeanlage liegen so genannte Fernfeldbedingungen vor. Elektrisches

und magnetisches Feld sind dann fest miteinander verkoppelt und können direkt ineinander über-

führt werden. Eine gesonderte Berücksichtigung der magnetischen Feldstärke ist daher nicht er-

forderlich. Das unmittelbare Nahfeld der Antenne wird nicht berücksichtigt, weil sich dieser Be-

reich innerhalb des von der Bundesnetzagentur vorgeschriebenen Schutzabstands befindet.

Die Berechnung nimmt den ungünstigsten Fall der ungehinderten Ausbreitung der elektromagne-

tischen Wellen an. Sie geht zudem davon aus, dass alle Sendeanlagen mit maximaler Sendeleis-

tung auf allen Kanälen arbeiten.

5.3 Fehlerabschätzung

Das Rechenmodell kann die tatsächlichen Immissionen aufgrund der oben beschriebenen Ein-

flussfaktoren nur näherungsweise beschreiben. Für einen Punkt im Untersuchungsgebiet, der di-

rekte Sichtverbindung zu den Mobilfunkanlagen hat, ist ab einer Entfernung von mehr als 100 m

mit einer Unsicherheit von ca. 15 % zu rechnen. Bei einer Entfernung von 25 m bis 100 m können

hingegen aufgrund möglicher Reflexionen und Ungenauigkeiten in der Digitalisierung der Topo-

graphie und der Lage von Immissionspunkten und Antennen Unsicherheiten bis zu 40 % auftre-

ten.

Für einen Punkt im Untersuchungsgebiet, der keine direkte Sichtverbindung zu den Mobilfunkan-

lagen hat, ist davon auszugehen, dass die tatsächlichen Werte gegenüber den prognostizierten

Werten um den Faktor 1,5 - 20 (z. B. innerhalb von Gebäuden) niedriger liegen.

Zur Berücksichtigung der Unsicherheiten der Berechnung, wie sie beispielsweise durch Reflexio-

nen entstehen können, wurden die berechneten Werte mit einem empirisch ermittelten Aufschlag

von 1,36 dB (entspricht einem Faktor 1,17) multipliziert.

Wegen der komplexen Ausbreitung elektromagnetischer Wellen kann eine Immissionsprognose

niemals eine hundertprozentige Zuverlässigkeit erreichen. Des Weiteren ist klarzustellen, dass

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der Prognose die technischen Daten zugrunde liegen, die auf Grund der aktuellen Planungen des

Betreibers vorgesehen sind. Änderungen dieser technischen Parameter sind jederzeit möglich

und können zu einer Veränderung der in der Prognose enthaltenen Immissionswerte führen.

6 Bewertungsgrundlagen

Grenzwerte zum Schutz von schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder

sind in Deutschland für die Allgemeinbevölkerung in der 26. Verordnung zum Immissionsschutz-

gesetz niedergelegt (26. BImSchV vom 16.12.1996, geändert am 14.08.2013). Sie basiert auf

den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP).

6.1 Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV)

Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind ortsfesten Hochfrequenzanlagen mit einer

Sendeleistung von 10 Watt EIRP (äquivalente isotrope Strahlungsleistung) oder mehr, die elekt-

romagnetische Felder im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 300 Gigahertz erzeugen, unter Be-

rücksichtigung von Immissionen durch andere Hoch- und Niederfrequenzanlagen, so zu errichten

und zu betreiben, dass in ihrem Einwirkungsbereich an Orten, die zum dauerhaften oder vorüber-

gehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung

folgende Grenzwerte für die Effektivwerte der elektrischen und magnetischen Feldstärke für den

jeweiligen Frequenzbereich eingehalten werden:

Frequenz f

[MHz]

Elektrische Feldstärke E

(effektiv)

[V/m]

Magnetische Feldstärke H

(effektiv)

[A/m]

0,1 - 1 87 0,73 / f

1 - 10 87/√𝑓 0,73 / f

10 - 400 28 0,073

400 - 2.000 1,375 ∙ √𝑓 0,0037 ∙ √𝑓

2.000 - 300.000 61 0,16

Tab. 1: Grenzwerte nach Anhang 1b der 26. BImSchV

Da die Mobilfunkbetreiber innerhalb der Frequenzbänder die Frequenzen der Sendekanäle häufi-

ger wechseln, wurde für die Beurteilung des Ausschöpfungsgrads des Grenzwertes jeweils der

niedrigste Grenzwert im Frequenzband herangezogen.

6.2 Schweizer Anlage-Grenzwert

Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) des Schweizer Bundes-

rats vom 23.12.1999 enthält zusätzlich zu den normalen Immissionsgrenzwerten, die den Grenz-

werten der 26. BImSchV entsprechen, einen sogenannten Anlage-Grenzwert, der nur bei der Er-

richtung neuer Funkanlagen anzuwenden ist. Die von diesen Anlagen ausgesandten Funkwellen

müssen in sogenannten OMEN (Orten mit empfindlicher Nutzung wie Wohnungen, Kindergärten,

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Schulen) in der Nachbarschaft einen gegenüber der der 26. BImSchV etwa um den Faktor 10 re-

duzierten Wert einhalten. Für gemischte Mobilfunksendeanlagen beträgt der Anlage-Grenzwert

5 V/m.

6.3 Österreichische Vorsorgewert

Regelmäßig seit dem Jahr 2008, letztlich im Jahr 2014, spricht der oberste Sanitätsrat im Bun-

desministeriums für Gesundheit, Österreich, folgende Empfehlung aus:

Da langfristige Effekte nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können, sollen

Funkanlagen, die zu einer lang dauernden Exposition von Menschen führen, vorsorglich unter

Anwendung von Zielwerten eingerichtet werden. Diese Zielwerte sollten für Hochfrequenzeinwir-

kungen mindestens um den Faktor 100 bezogen auf die Leistungsflussdichte unter den Referenz-

werten liegen. Dies entspricht einem Faktor 10 bezogen auf die Feldstärke.

7 Immissionsprognose

Die folgenden Abbildungen zeigen die Verteilung der elektrischen Feldstärke für die Berech-

nungshöhe 1,5 m (Erdgleiche – Außenbereich) im Untersuchungsgebiet. Ebenfalls können den

Feldstärkeplots die jeweiligen konkreten Immissionswerte an den Immissionspunkten für die

elektr. Feldstärke in der Einheit Volt pro Meter entnommen werden. Die Lage des höchsten Wer-

tes im gesamten Berechnungsgebiet ist in der jeweiligen Ansicht mit einem kleinen grünen Kreis

markiert.

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7.1 Immissionsberechnung für Szenario 1: geplanter Betrieb

Abb. 4: Immissionswerte für den geplanten Betrieb

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Abb. 5: Immissionswerte für den geplanten Betrieb - Ausschnitt

Höchster Wert, gesamt: 3,70 V/m (roter Pfeil)

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7.2 Immissionsberechnung für Szenario 2: Vollausbau nach StOB

Abb. 6: Immissionswerte für den Vollausbau nach StOB

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Abb. 7: Immissionswerte für den Vollausbau nach StOB - Ausschnitt

Höchster Wert, gesamt: 6,22 V/m (roter Pfeil)

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7.3 Immissionsberechnung für Szenario 3: Vollausbau nach StOB mit allen Netz-

betreibern

Abb. 8: Immissionswerte für den Vollausbau nach StOB mit allen drei Netzbetreibern

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Abb. 9: Immissionswerte für den Vollausbau nach StOB für alle drei Netzbetreiber- Ausschnitt

Höchster Wert, gesamt: 10,99 V/m (roter Pfeil)

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8 Einzelimmissionswerte an den Immissionspunkten

Die in der Immissionsprognose errechneten Immissionswerte an den Immissionspunkten für die

verschiedenen Szenarien werden graphisch in den folgenden Abbildungen dargestellt. Eine Auf-

listung der genauen Zahlenwerte findet sich in Abschnitt 9.1. Ebenfalls angegeben ist der höchste

Immissionswert im gesamten Darstellungsbereich.

Abb. 10: Immissionswerte der elektrischen Feldstärke E in V/m

Abb. 11: Prozentualer Anteil am Grenzwert der 26. BImSchV

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Abb. 12: Prozentualer Anteil am Grenzwert der 26. BImSchV, vergrößerte Ansicht

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9 Anhang

9.1 Einzelwerte an den Immissionspunkten für die Szenarien

1 2 3

Immissionspunkte Erstausbau

Telekom Vollausbau

Telekom

Vollausbau alle Netzbe-

treiber

1-Jahn 1 1,33 V/m 1,62 V/m 2,81 V/m

2-Thunstetten 0,47 V/m 0,58 V/m 1,01 V/m

3-Sonnenstraße 1,36 V/m 1,58 V/m 2,75 V/m

4-Bergstr. 41 1,69 V/m 2,06 V/m 3,56 V/m

5-Haunerting 1 0,99 V/m 1,22 V/m 2,11 V/m

6-Waldkindergarten 1,24 V/m 1,51 V/m 2,62 V/m

7-Jahn 5 0,89 V/m 1,08 V/m 1,86 V/m

8-Selberting 2 0,73 V/m 0,92 V/m 1,59 V/m

9-Dorfstr. 9 0,95 V/m 1,16 V/m 2,00 V/m

10-Fichtenweg 17 0,69 V/m 0,84 V/m 1,45 V/m

11-Lacken 3 0,57 V/m 0,70 V/m 1,22 V/m

12-Papst-Benedikt XVI.-Weg 37 0,56 V/m 0,68 V/m 1,18 V/m

Max-Höchster Wert 3,70 V/m 6,22 V/m 10,99 V/m

Mittelwert gesamt 1,17 V/m 1,55 V/m 2,70 V/m

Tab 3: Einzelwerte an den Immissionspunkten in Einheiten der elektrischen Feldstärke in V/m (Überschreitungen des Schweizer-Vorsorgewert sind rot hinterlegt)

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1 2 2

Immissionspunkte Geplanter

Betrieb Vollausbau Vollausbau

1-Jahn 1 2,8% 3,3% 5,8%

2-Thunstetten 1,0% 1,2% 2,1%

3-Sonnenstraße 2,8% 3,3% 5,7%

4-Bergstr. 41 3,5% 4,2% 7,3%

5-Haunerting 1 2,0% 2,5% 4,2%

6-Waldkindergarten 2,6% 3,1% 5,4%

7-Jahn 5 1,9% 2,2% 3,8%

8-Selberting 2 1,5% 1,8% 3,2%

9-Dorfstr. 9 2,0% 2,4% 4,1%

10-Fichtenweg 17 1,4% 1,7% 3,0%

11-Lacken 3 1,2% 1,5% 2,5%

12-Papst-Benedikt XVI.-Weg 37 1,2% 1,4% 2,4%

Max-Höchster Wert 7,8% 12,8% 22,6%

Mittelwert gesamt 2,4% 3,2% 5,6%

Tab 4: Einzelwerte an den Immissionspunkten als Anteil des Grenzwerts der 26. BImSchV

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1 2 2

Immissionspunkte Erstausbau Te-

lekom Vollausbau Te-

lekom Vollausbau alle Netzbetreiber

1-Jahn 1 4,7 mW/m² 7,0 mW/m² 20,9 mW/m²

2-Thunstetten 0,6 mW/m² 0,9 mW/m² 2,7 mW/m²

3-Sonnenstraße 4,9 mW/m² 6,6 mW/m² 20,1 mW/m²

4-Bergstr. 41 7,6 mW/m² 11,3 mW/m² 33,6 mW/m²

5-Haunerting 1 2,6 mW/m² 3,9 mW/m² 11,8 mW/m²

6-Waldkindergarten 4,1 mW/m² 6,0 mW/m² 18,2 mW/m²

7-Jahn 5 2,1 mW/m² 3,1 mW/m² 9,2 mW/m²

8-Selberting 2 1,4 mW/m² 2,2 mW/m² 6,7 mW/m²

9-Dorfstr. 9 2,4 mW/m² 3,6 mW/m² 10,6 mW/m²

10-Fichtenweg 17 1,3 mW/m² 1,9 mW/m² 5,6 mW/m²

11-Lacken 3 0,9 mW/m² 1,3 mW/m² 3,9 mW/m²

12-Papst-Benedikt XVI.-Weg 37 0,8 mW/m² 1,2 mW/m² 3,7 mW/m²

Max-Höchster Wert 36,3 mW/m² 102,6 mW/m² 320,4 mW/m²

Mittelwert gesamt 5,4 mW/m² 11,7 mW/m² 36,0 mW/m²

Tab 5: Einzelwerte an den Immissionspunkten in Einheiten der Leistungsflussdichte S in mW/m²

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9.2 Technische Daten der Mobilfunkanlagen

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9.3 Literatur

[1] Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

(Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) vom 16. Dezember 1996 in der Fassung vom 14. August 2013

[2] Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. Bundes-Immissionsschutzverordnung) des Länderausschusses für Immissionsschutz; 2004

[3] DIN EN 50413 (VDE 0848-1) / August 2009, Grundnorm zu Mess- und Berechnungsverfah-ren der Exposition von Personen in elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz)

[4] 1999/519/EG; Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz — 300 GHz); Amtsblatt der Eu-ropäischen Gemeinschaften L 199/59

[5] ICNIRP – Richtlinie 1998, Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, mag-netic, und electromagnetic Fields (up to 300 GHz), Health Physics 74 (4): 494-522; 1998.

[6] SSK 2001, Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektro-magnetischen Feldern, Empfehlung der Strahlenschutzkommission; Verabschiedet in der 173. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 04. Juli 2001.

[7] Elektromagnetische Felder im Alltag - Aktuelle Informationen über Quellen, Einsatz und Wirkungen; LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württem-berg, Karlsruhe und Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg, Bezug über www.lfu.bayern.de/strahlung/index.htm

[8] Schirmung elektromagnetischer Wellen im persönlichen Umfeld, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg, Bezug über www.lfu.bayern.de/strahlung/index.htm

[9] Vortrag des LfU Bayerns (Dr. Kurz) im Rahmen des Treffens der FEE-Messtellen Januar 2020

[10] TÜV SÜD / IHF der Universität Stuttgart im Auftrag der LUBW; Großräumige Ermittlung von Funkwellen in Baden-Württemberg 2009, veröffentlicht unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/53103/

[11] Gritsch, Th., Menges, H, Ratzel, U., Immissionen durch Funkwellen, Großräumige Ermitt-lung von Funkwellen in Baden-Württemberg, Immissionsschutz 2-11, S. 78

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9.4 Glossar

Antennensektor horizontaler Winkelbereich, in den die Antennen abstrahlen. Es sind zwei Haupttypen im Einsatz: einerseits Rundstrahler, die einen Winkelbereich von 360 ° mit einer Antenne ver-sorgen, anderseits Sektorantennen, die einen Winkelbereich von 60° bis 90° versorgen. Eine deckende Funkversorgung wird daher durch die Anordnung von 3 um 120° versetzte Antennen erreicht

AP Ein Access Point (AP) (englisch für Zugangspunkt) oder Basisstation genannt, ist ein elekt-ronisches Gerät, das als Schnittstelle für kabellose Kommunikationsgeräte fungiert

Basisstation GSM-Mobilfunksendestation eines Netzbetreibers

BCCH Broadcast Control Channel, wird immer mit konstanter maximaler Leistung von der Basis-station ausgestrahlt. Das Handy beurteilt anhand dieses Kanals, wie gut der Empfang zu der Basisstation ist

BImSchV Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

BNetzA Bundesnetzagentur, zuständig für die Ausstellung von Standortbescheinigungen

BOS Funknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, d. h. Feuerwehr, Po-lizei, Rettungsdienste

D1 Abkürzung für den Netzbetreiber der Firma Telekom

D2 Abkürzung für den Netzbetreiber Vodafone D2 GmbH

DECT Digitaler Übertragungsstandard bei schnurlosen Telefonen. DECT-Telefone können im Freien eine Reichweite bis zu 300 m haben. Sie senden im Frequenzbereich von 1880 MHz bis 1900 MHz. Abkürzung für Digital Enhanced Cordless Telecommunication.

Dezibel- Mikrovolt pro Meter (dBµV/m)

in der Hochfrequenztechnik gebräuchliche Maßeinheit für die elektrische Feldstärke auf der Basis von Mikrovolt (entsprechend 1 Millionstel Volt). Dezibel ist eine logarithmische Ein-heit: Ein Sprung von 6 Dezibel entspricht hier einer Verdopplung der Intensität. Ein Sender dessen Immissionsfeldstärke mit 120 dBµV/m (entsprechend 1 V/m) gemessen wurde ist daher am Immissionsort doppelt so stark, wie ein Sender mit der Feldstärke von 114 dBµV/m (entsprechend 0,5 V/m).

D-Netz auch GSM 900-Netz genannt. Der Frequenzbereich im Downlink für das D-Netz liegt in Deutschland zwischen 925 MHz bis 960 MHz. Im D-Netz senden die Mobilfunknetzbetrei-ber T-Mobile und Vodafone.

Downlink Abstrahlung einer Basisstation bei einer Funkverbindung im Gegensatz zu "Uplink"

E Formelzeichen für elektrische Feldstärke

E1 Abkürzung für den Netzbetreiber E-Plus Mobilfunk GmbH

E2 Abkürzung für den Netzbetreiber Firma Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

EIRP Equivalent Isotropic Radiation Power – die effektiv über die Antenne abgegebene Sende-leistung in Hauptstrahlrichtung. Diese setzt sich zusammen aus der vom Sender abgege-benen Sendeleistung abzüglich der Verluste in der Kabelleitung vom Sender zur Antenne, multipliziert mit dem Verstärkungsfaktor der Antenne, der sich aufgrund der Richtwirkung von Sektorantennen gegenüber isotropen Antennen ergibt.

EMF Abk. für Elektromagnetische Felder

E-Netz auch GSM 1800-Netz genannt. Der Frequenzbereich im Downlink für das E-Netz liegt in Deutschland zwischen 1805 MHz bis 1880 MHz. Im E-Netz senden hauptsächlich die Mo-bilfunknetzbetreiber E-Plus und O2, jedoch haben auch T-Mobile und Vodafone hier einen Frequenzbereich zur Verfügung.

Frequenz Schwingungsanzahl von Wellen je Sekunde, gemessen in Herz

Gigahertz (GHz) Technische Einheit für 1 Milliarde Schwingungen pro Sekunde

GSM Abkürzung für Global System of Mobile Communication; Mobilfunksystem der zweiten Ge-neration (2G); Bezeichnung für den im D-Netz, E-Netz und GSM Rail gebräuchlichen digi-talen Übertragungsstandard.

GSM Rail Mobilfunknetz der Deutschen Bahn basierend auf dem GSM-Standard. Die Sendefrequen-zen liegen im Bereich 920 MHz bis 925 MHz.

Hertz (Hz) Technische Einheit für 1 Schwingung pro Sekunde

HSDPA High Speed Downlink Packet Access stellt eine Weiterentwicklung der UMTS-Technik hin zu höherer Datengeschwindigkeit dar. Datengeschwindigkeiten bis 7 MBit/s sind hiermit möglich.

HSK Hauptsendekeule; Hauptabstrahlrichtung einer Antenne

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LOS Line of Sight; es besteht Sichtverbindung zu einer Antenne

LTE Long Term Evolution; Mobilfunksystem der vierten Generation (4G) und UMTS-Nachfolger. LTE erreicht Datenübertragungsgeschwindigkeiten bis zu 300 Megabit pro Sekunde und wird in den Frequenzbändern 800 MHz, 1800 MHz und 2600 MHz ausgestrahlt.

MB09 Mehrbereichsnutzung des 900 MHz Bands. Wahlweise kann hier vom Mobilfunkbetreiber GSM, LTE oder UMTS abgestrahlt werden.

MCPA Multi Carrier Power Amplifier: Bei dieser Technik kann die Sendeleistung bedarfsabhängig dynamisch auf die einzelnen Sendekanäle verteilt werden.

Megahertz (MHz) Technische Einheit für 1 Million Schwingung pro Sekunde

NLOS Non Line of Sight; es besteht keine Sichtverbindung zu einer Antenne

Node B Bezeichnung für eine Basisstation im UMTS-Netz

OFDMA Orthogonal Frequency Division Multiple Access - Übertragungsverfahren für LTE

RegTP Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (heute BNetzA)

Repeater Verstärkt die Mobilfunkstrahlung; wird z. B. in Gebäuden eingesetzt, in denen schlechter Empfang besteht, oder in hügeligen Gelände, um abgeschattete Gebiete besser zu versor-gen.

Rx Receiving Channels; Abkürzung für Empfangskanäle; Im Gegensatz zu Tx

Sendeleistung Die von einer Sendeantenne abgestrahlte Leistung

StOB Standortbescheinigung

TCH Traffic Channel, Verkehrskanal. Die Ausstrahlung der Verkehrskanäle ist abhängig vom Gesprächsaufkommen und der Verbindungsqualität. Bei wenigen Gesprächen wird nur der BCCH-Kanal ausgestrahlt. Bei steigendem Gesprächsaufkommen werden sukzessive ein oder mehrere TCH-Kanäle hinzu geschaltet. Diese sind leistungsgeregelt, d. h. besteht eine gute Verbindung zum Handy kann die abgestrahlte Leistung reduziert werden. Maxi-mal 8 Gespräche können über einen TCH-Kanal gleichzeitig geführt werden.

Tx Transmitting Channels; Abkürzung für Sendekanäle; Überbegriff für BCCH und TCH-Ka-näle, Im Gegensatz zu Rx

UHS Ultra High Site, von der Fa. E-Plus patentiertes Verfahren, zur ergänzenden, flächende-ckenden UMTS-Versorgung von Ballungsräumen von Standorten mit einer Höhe größer 100 m

UKW Ultrakurzwelle

UMTS Universal Mobile Telecommunication System; Mobilfunksystem der dritten Generation (3G) mit deutlich höherer Datenübertragungskapazität und anderem Übertragungsstandard. Da-tengeschwindigkeiten bis 2 MBit/s sind hiermit möglich.

Uplink Abstrahlung eines Handys bei einer Funkverbindung im Gegensatz zu "Downlink"

Volt pro Meter (V/m)

Technische Maßeinheit für die elektrische Feldstärke. Diese ist ein Maß für den Span-nungsabfall zwischen zwei Punkten. Die Feldstärke von 1 V/m entspricht daher einer Span-nungsverminderung von 1 Volt in 1 m Abstand. In dieser Einheit sind die Grenzwerte der 26. BImSchV angegeben.

Watt (W) Technische Einheit für die Sendeleistung

Watt pro Quadrat-meter (W/m²)

Technische Einheit für die Leistungsflussdichte, auch in den Einheiten mW/m² = 1/1.000 W/m² und µW/m² = 1/1.000.000 W/m² gebräuchlich

WCDMA Wideband Code Division Multiple Access, Übertragungsverfahren für UMTS

WLAN Wireless Local Area Network (drahtloses lokales Netzwerk – Wireless LAN, WLAN) be-zeichnet ein lokales Funknetz, auf Grundlage eines Standards der IEEE-802.11-Familie. Es wird in Deutschland im 2,4 GHz- und 5 GHz- Band abgestrahlt.