Immobilien in der Nachfolgeplanung Peter Sahli. 2 Grundsätzliches (1/2) Es ist selten zu früh,...
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Immobilien in der Nachfolgeplanung
Peter Sahli
2
Grundsätzliches (1/2)
Es ist selten zu früh,
aber oft zu spät!
3
Grundsätzliches (2/2)
Verbindlich vereinbarte
Regelungen nur soweit,
wie die Lösung nachhaltig
überzeugt!
4
Themenabgrenzung / Übersicht
Nachfolge Erben für Immobilien1)?
Nein Ja2)
Zuwendungan Dritte
Verkaufan Dritte
keineRegelung
LebzeitigeVereinbarung
Regelung aufden Tod hin
Lebzeitig / aufden Tod hin
Erlös imNachlass
Immobilienim Nachlass
Verkauf Schenkung Erbvorbezug Testament/Erbvertrag• Teilungsvorschrift• Sachvermächtnis
Gesetzliche Regeln für• Quoten• Zuteilung(Art. 610 Abs. 1 ZGB)
1) Eingrenzung auf Privatvermögen (ohne landwirtschaftliche Gewerbe und Grundstücke)
2) Ausklammerung Themen einer Verselbstständigung (Stiftungen/Trusts)
5
Beweggründe / Auslöser
• „Klare“ Situationen regeln
• Aufteilung mehrere Immobilien unter den Erben
• Altersbedingter Umzug (Einfluss auf Verwandtenunterstützung?)
• Anstehende grössere Kosten / Arbeiten(Steuern / Zuständigkeiten)
6
Rahmenbedingungen
• Güterrecht(Güterstand / ehevertragliche Regelungen)
• Erbrecht(gesetzliche Erbteile / Pflichtteile / verfügungsfreie Quoten)
• Steuerrecht➨ Erbschafts- und Schenkungssteuer➨ Grundstückgewinnsteuer
Anhang 1
Anhang 2
Anhang 3
Anhang 4
7
Lebzeitige Lösung ohne Begünstigung (1/2)
• Verkehrswertschätzung(Marktwert = Kaufpreis)
• Vertragsabschluss(öffentlich beurkundeter Kaufvertrag)
➨ Schuldübernahmen➨ Verrechnung evtl. erbrachter Leistungen➨ evtl. Vereinbarung Wohn-/Nutzungsrechte
oder Leibrente(Verrechnung Kapitalwert)
➨ Restzahlung / evtl. Darlehensbegründung
8
Lebzeitige Lösung ohne Begünstigung (2/2)
• Vollzug(Grundbuchanmeldung)
➨ Eigentumsübertragung➨ Eintragung dingliche Rechte
(Wohnrecht; Benutzungsrecht; Nutzniessung)
➨ Eintragung Grundpfandrechte(Absicherung Darlehen)
• Deklaration Grundstückgewinnsteuer(Beachtung kantonale Eigenheiten wie z.B. bei der Ersatzbeschaffung etc.)
9
Lebzeitige Lösung mit beschränkter Begünstigung (1/2)• Verkehrswertschätzung
• Vertragsabschluss(öffentlich beurkundeter Abtretungs-/Erbvorbezugsvertrag)
➨ Festlegung Anrechnungswert(u.U. „moderater“ Marktwert)
➨ analog Kaufvertrag➨ Festlegung Höhe Erbvorbezug (Verrechnung)➨ evtl. Auszahlungen an Miterben als Erbvorbezüge
gegenüber dem zukünftigen Erblasser(auf Abrechnung an Anrechnungswert)
➨ Anordnung Ausgleichung Erbvorbezug(bei Nachkommen gem. Art. 626 Abs. 2 ZGB vermutet)
➨ Befreiung Ausgleichung Mehrwert zwischen Erbvorbezug und Erbanfall
➨ evtl. Vereinbarung Gewinnanteilsrecht(u.U. vererblich; evtl. Absicherung mit Grundpfandrecht)
10
Lebzeitige Lösung mit beschränkter Begünstigung (2/2)
• Vollzug(Grundbuchanmeldung)
➨ analog Vollzug Kaufvertrag➨ evtl. Eintragung Grundpfandrecht für
Gewinnanteilsrecht
• Veranlagung Erbschafts-/ Schenkungssteuer oder Grundstückgewinnsteuer(kantonale Befreiungstatbestände, Quotenregelungen für Erbschaftssteuer etc. beachten)
11
Lebzeitige Lösung mit maximaler Begünstigung (1/2)
• Verkehrswertschätzung
• Vertragsabschluss(öffentlich beurkundeter Schenkungsvertrag)
➨ gemischter Vertrag / gemischte Schenkung möglich mit Regelungen aus
• Kaufvertrag und /oder• Abtretungs-/Erbvorbezugsvertrag
➨ Befreiung Schenkung (und Mehrwert) von Ausgleichung -wird sonst vermutet-
➨ Befreiung Schenkung (und Mehrwert) von Herabsetzung1)
➨ evtl. Erbverzicht des Beschenkten als Gegenleistung (Erbauskauf)2)
➨ u.U. Regelung Rückfall an Schenkgeber (beim Vorversterben des Beschenkten ohne eigene Nachkommen)
1) Mitwirkung pflichtteilsgeschützte Miterben (besser: Regelung mit Pflichtteilserben in Erbvertrag!)
2) in Erbvertragsform (am Besten unter Mitwirkung sämtlicher Pflichtteilserben)
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Lebzeitige Lösung mit maximaler Begünstigung (2/2)
• Vollzug(Grundbuchanmeldung)
➨ analog Vollzug Kaufvertrag und Abtretungs-/ Erbvorbezugsvertrag
➨ evtl. Vormerkung Rückfall an Schenkgeber
• Veranlagung Erbschafts-/ Schenkungssteuer(kantonale Eigenheiten beachten!)
13
Ausgleichung (1/3)
• Gesetzliche Grundlagen:Art. 626-632 ZGB
• Bei Schenkung Immobilien an Nachkommen wird Ausstattung nach Art. 626 Abs. 2 ZGB und damit Ausgleichung vermutet!(BGE 116 II 667, 128 II 231)
Anhang 5
14
Ausgleichung (2/3)
• Befreiungsanordnung/-vereinbarung➨ formlos, sofern gleichzeitig mit Zuwendung➨ Verfügung von Todes wegen
(Testament oder bindender Erbvertrag)
➨ Widerruf möglich(der Widerruf erbvertraglich vereinbarter Befreiungen ist aber nach Art. 494 Abs. 3 ZGB anfechtbar)
• Ausschlagung statt Ausgleichung➨ Ausschlagender verliert seine gesetzlichen
Erbrechte am Nachlass➨ Ausschlagender erhält jedoch verfügungsfreie
Quote(Vorteile z.B. bei vier oder mehr Nachkommen)
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Ausgleichung (3/3)
• Erträge lebzeitiger Zuwendungen als Gegenstand der Ausgleichung?
➨ Verweis auf Besitzregeln(Art. 630 Abs. 2/Art. 938 Abs. 1 ZGB)
➨ kein Ausgleich durch gutgläubigen Besitzer(Gutgläubigkeit wird vermutet)
16
Herabsetzung (1/3)
• Gesetzliche Grundlagen:Art. 522-533 ZGB
• Schutz der gesetzlichen Pflichtteile (inkl. diejenigen von überlebenden Ehegatten)
➨ primär Herabsetzung von Begünstigungen aus Verfügungen von Todes wegen!
Anhang 6
17
Herabsetzung (2/3)
• Schenkungen unterliegen bei Pflichtteilsverletzung der Herabsetzung:
➨ sofern innert 5 Jahren vor dem Tod ausgerichtet(Art. 527 Zf. 3 ZGB)
➨ bei Umgehung der Verfügungsbeschränkung (Art. 527 Zf. 4 ZGB)/Beweislast der beeinträchtigten Pflichtteilserben
➨ generell als „Ausstattung“ nach Art. 527 Zf. 1 (in der Lehre umstritten!)
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Herabsetzung (3/3)
• Lebzeitige Zuwendungen gegen Erbverzicht➨ Herabsetzung nur, soweit Pflichtteil des
Begünstigten und verfügungsfreie Quote überschritten (Art. 535 ZGB)
• Gesetzliche Reihenfolge der Herabsetzung lebzeitiger Zuwendungen (Art. 532) widerspricht Gleichheitsidee der Ausgleichungsregeln
➨ macht Regelung/Verfügung des Erblassers nötig
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Lösung auf den Tod hin ohne Begünstigung
• Testament(eigenhändiges oder öffentliches)
• Bestätigung gesetzliche Erbfolge(keine quotenmässigen Begünstigungen)
• Teilungsvorschrift zugunsten Bedachtem(Recht aber nicht Pflicht zur Übernahme)
• Verkehrswert (Marktwert) als massgebender Anrechungswert Anhang 7
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Lösung auf den Tod hin mit beschränkter Begünstigung
• Verfügung von Todes wegen➨ Testament (Erblasser bleibt frei)➨ Erbvertrag mit Erblasser und Begünstigtem als
Parteien (bindende Wirkung)
• Zuwendung an den Bedachten im Rahmen der verfügungsfreien Quote
➨ Vorausvermächtnis für Immobilie(ausdrücklich bestimmen, da sonst Teilungsvorschrift angenommen, Art. 608 ZGB)
➨ Erbeinsetzung im Umfang der verfügungsfreien Quote und Teilungsvorschrift zum Verkehrswert (Marktwert)
➨ Teilungsvorschrift mit reduziertem Anrechnungswert(darf Pflichtteile der anderen Erben nicht verletzen)
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Lösung auf den Tod hin mit maximaler Begünstigung (1/2)
• Verfügung von Todes wegen➨ Testament
(Erblasser bleibt frei/Herabsetzung bei Pflichtteilsverletzung!)
➨ Erbvertrag Erblasser / Begünstigter / übrige Pflichtteilserben(bindende Wirkung für Erblasser und übrige Pflichtteilserben)
• Zuwendung an den Bedachten ohne Rücksicht auf die Höhe der verfügungsfreien Quote
➨ Vorausvermächtnis für Immobilie(ausdrücklich bestimmen, da sonst Teilungsvorschrift angenommen)
➨ Teilungsvorschrift mit u.U. stark reduziertem Anrechnungswert(kann u.U. Pflichtteile anderer Erben verletzen)
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Lösung auf den Tod hin mit maximaler Begünstigung (2/2)
• Anerkennung der vereinbarten Lösung durch die anderen Pflichtteilserben in erbvertraglicher Form
➨ Anerkennung Vorausvermächtnisse/Anrechnungswerte
➨ Verzicht auf Herabsetzungsansprüche für sich selbst und Nachkommen
23
Fragen ? Bemerkungen?