Immobilien vererben? Vortrag am 28.04.2014 in den Geschäftsräumen der Sparkasse Harburg-Buxtehude...

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Immobilien vererben? Vortrag am 28.04.2014 in den Geschäftsräumen der Sparkasse Harburg-Buxtehude in Buchholz in der Nordheide Poststraße 3 – 21244 Buchholz Tel.: 04181/5031 oder 04181/9905-0 Fax: 04181/39897 oder 04181/9905-20 Mail: [email protected] Hans-Gerd Findeklee, Rechtsanwalt und Notar a.D. Fachanwalt für Erbrecht und Mediator www.fachanwalt-erbrecht-findeklee.de

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Immobilien vererben?

Vortrag am 28.04.2014

in den Geschäftsräumen der Sparkasse Harburg-Buxtehude in Buchholz in der Nordheide

Poststraße 3 – 21244 BuchholzTel.: 04181/5031 oder 04181/9905-0Fax: 04181/39897 oder 04181/9905-20Mail: [email protected]

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IMMOBILIE VERERBEN? - WAS KÖNNEN WIR MIT UNSEREN IMMOBILIEN SONST NOCH ANFANGEN?

Beispiele:• Vermietung (löst nicht das Problem der Nachfolge)

• Lebzeitige Übertragung (Schenkung) – ggf. Vorbehalt von Nutzungsrechten

• Verkauf zu einem Barkaufpreis oder gegen Leibrente

• Einbringung in eine Gesellschaft (z.B. Familienpool)

• Einbringung in eine Stiftung

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• WELCHE ZIELE WOLLEN WIR MIT UNSEREN IMMOBILIEN VERFOLGEN?

• LIQUIDITÄT ZUR EIGENEN ALTERSVERSORGUNGz.B. noch verkaufen zu können, um sich anderswo einen angemessenen Alterswohnsitz schaffen

• ERHALT DES GRUNDBESITZES FÜR DIE FAMILIEz. B. Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder, Verwandte in der Seitenlinie

STÖRFAKTOREN: - ERBSCHAFTSSTEUER - hohe SCHULDEN – SOZIALREGRESSE - PFLICHTTEILE

• ERHALT DES GRUNDBESITZES FÜR EIN UNTERNEHMEN Erhaltung des „Lebenswerks“ , Erhalt von Arbeitsplätzen

• FÖRDERUNG DES GEMEINWOHLS

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WER SOLL SIE BERATEN UND UNTERSTÜTZEN?

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Rechtsanwalt , Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht,

Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Steuerberater, Finanzberater,

für Einigung innerhalb mehrerer Beteiligter: Mediator

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• KINDERLOSES EHEPAAR. Ehemann ist allein im Grundbuch eingetragen, hat nur einen Bruder

Immobilien vererben?

Der Ehemann will vor allen Dingen seine Frau gut versorgen. Muss er überhaupt etwa unternehmen?Gehört nicht ohnehin nach seinem Tod seiner Ehefrau alles?

Ist allein im Grundbuch eingetragen

Wert ca. 200.000 €

Eltern sind verstorben

Bruder

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• KINDERLOSES EHEPAAR. Ehemann ist allein im Grundbuch eingetragen, hat nur einen Bruder

Immobilien vererben?

Der Ehemann will vor allen Dingen seine Frau gut versorgen. Muss er überhaupt etwa unternehmen? – JA!Gehört nicht ohnehin seiner Ehefrau alles? - NEIN!

Ist allein im Grundbuch eingetragen

Wert ca. 200.000 €

Eltern sind verstorben

Bruder

JA! Er muss etwas unternehmen!Der Ehefrau gehört nichts vom Haus.Wenn der Mann verstirbt wird sein Bruder zu ¼ AnteilMiterbe. Könnte den Grundbesitz sogar versteigern lassen!

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• KINDERLOSES EHEPAAR. Ehemann ist allein im Grundbuch eingetragen, hat nur einen Bruder

Immobilien vererben?

Der Ehemann will vor allen Dingen seine Frau gut versorgen. Soll er das Haus zu einhalb oder ganz auf die Frau überschreiben? - NEIN!

Ist allein im Grundbuch eingetragen

Wert ca. 200.000 €

Eltern sind verstorben

Bruder

Mit einer Übertragung der Miteigentumshälfte ist dieses Problem nicht gelöst. Wenn einer der Eheleute verstirbt, tritt die Erbfolge ein. Beide müssen darauf achten, dass Verwandte in der Seitenlinie nicht mit Erben werden, also die Erbfolge regeln!Testament! – am besten notariell, damit kein Erbschein erforderlich ist.

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• KINDERLOSES EHEPAAR. Ehemann ist allein im Grundbuch eingetragen, hat nur einen Bruder

Immobilien vererben?

Der Ehemann will vor allen Dingen seine Frau gut versorgen. Soll er das Haus zu einhalb oder ganz auf die Frau überschreiben? –

Mit hoher Wahrscheinlichkeit lässt sich bei einem derart hohen Wert Erbschafts- und Schenkungsteuer vermeiden, wenn der Ehemann die Traumvilla unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall ihres Vorversterbens auf die Frau überträgt.

Ist allein im Grundbuch eingetragen

TraumvillaWert ca. 2.000.000 €

Eltern sind verstorben

Bruder

Gegenwärtiges Erbschaftsteuerrecht:Bei testamentarischer Erbfolge: Familienheim! Nur dann keine Erbschaftsteuer, wenn die Frau noch zehn Jahre nach dem Tod des Mannes im Haus lebt. Kann sie das Haus halten?Bei Überschreibung unter Rückforderungsvorbehalt bei Vorversterben:Überhaupt keine Schenkungs- und Erbschaftsteuer!Achtung:Wohl verfassungswidrig!Noch in diesem Jahr will das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Rechtzeitige Überschreibung wird wohl für Sicherheit sorgen, weil kaum eine rückwirkende Entscheidung zu erwarten ist.

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• KINDERLOSES EHEPAAR Mutter des Mannes lebt noch, hat aber kein wesentliches Vermögen. Ehemann ist allein im Grundbuch eingetragen.

Immobilien vererben?

Der Ehemann will vor allen Dingen seine Frau gut versorgen, soll er nur ein Testament machen oder die Frau mit ins Grundbuch eintragen lassen?

Ist allein im Grundbuch eingetragen

Mutter des Ehemannes lebt noch,hat kein wesentliches Vermögen

Lösung durch Testament: Wenn Ehemann verstirbt und seine Frau als Alleinerbin eingesetzt hat, hat seine Mutter einen Pflichtteilsanspruch (von einem Achtel = 25.000 € , wenn der Mann ansonsten weder Vater noch Geschwister hinterlässt). Sollte seine Mutter Sozialleistungen beziehen, kann das Sozialamt den Pflichtteilsanspruch auf sich überleiten.

Was sind Pflichtteile? -> Exkurs nächste Folie

Wert:Ca. 200.000 €

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Unter Umständen haben auch Beschenkte etwas herauszugeben,wenn ein Erbe nicht zu zahlen braucht.

Zahlungs-anspruchZahlungs

anspruch

Pflichtteile sind Ansprüche besonders begünstigter Personen in Höhe des halbengesetzlichen Erbteils. Gesetzliche Bestimmungen:www.bmj.de -> Gesetze im In ter net -> Ge set ze/Ver ord nun gen -> BGB ->§§ 1371, 1923 ff (für die Erbquoten) und §§ 2303 ff (für das Pflichtteilsrecht).

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• KINDERLOSES EHEPAAR - Mutter des Mannes lebt noch, hat aber kein wesentliches Vermögen. Ehemann ist allein im Grundbuch eingetragen.

Immobilien vererben?

Der Ehemann will vor allen Dingen seine Frau gut versorgen, soll er nur ein Testament machen oder die Frau mit ins Grundbuch eintragen lassen?

Ist allein im Grundbuch eingetragen

Mutter des Ehemannes lebt noch,hat kein wesentliches Vermögen

Lösung durch Überschreibung: Wenn Ehemann verstirbt, hat die Mutter einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Hier gilt das vorher Gesagte. Allenfalls lässt sich der Anspruch etwas reduzieren, wenn die Ehefrau Gegenleistungen übernimmt. Ob die Möglichkeit besteht, den Pflichtteilsergänzungsanspruch durch einen Pflichtteilsverzichtsvertrag mit der Mutter gegen entsprechende Versorgungsverpflichtungen zu vermeiden, ist im einzelnen noch nicht geklärt, kann vielleicht Erfolg haben.

Wert:Ca. 200.000 €

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• KINDERLOSES EHEPAAR Mutter des Mannes lebt noch, hat aber kein wesentliches Vermögen. Ehemann ist allein im Grundbuch eingetragen.

Immobilien vererben?

Der Ehemann will vor allen Dingen seine Frau gut versorgen, soll er nur ein Testament machen oder die Frau mit ins Grundbuch eintragen lassen?

Ist allein im Grundbuch eingetragen

Mutter des Ehemannes lebt noch,hat kein wesentliches Vermögen

Lösung durch Testament: Wenn beim Tod des Mannes das Darlehen abgezahlt ist, bleibt es bei den hohen Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Dann ist die Mutter wahrscheinlich aber auch schon verstorben.Lösung durch Überschreibung : Weil die Ehefrau die Hälfte des Darlehens übernimmt, liegt nur eine geringfügige Schenkung vor, so dass keine hohen Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen.Anmerkung:Risikolebensversicherung sinnvoll! Versicherungsnehmer muss gleichzeitig der Bezugsberechtigte sein!

Wert:Ca. 200.000 €

160.000 € Immobiliendarlehen

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EHEPAAR MIT 2 KINDERN – je zur Hälfte im Grundbuch eingetragen. Sie möchten zunächst selbst versorgt sein, notfalls das Haus verkaufen können. Die Kinder sollen nur den Überrest erhalten.

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½ Miteigentum

Lösung durch Testament: Üblicherweise so genanntes „Berliner Testament“ – gegenseitig Alleinerben, Schlusserben die Kinder – Vorbehalt der Änderung durch den Längstlebenden ist möglich, sollte genau klargestellt werden. Testament sollte beurkundet werden!Vorteil für die Eheleute: Weitgehende Freiheit,Nicht zu vermeiden: Pflichtteile schon nach dem Erstversterbenden und erst recht nach dem Letztversterbenden. Erbschaftsteuer voraussichtlich auch in Zukunft kein Problem.Lösung durch Überschreibung auf die Kinder: Vorteil für die Kinder: Sicherung des künftigen Erbes.Nachteil für die Eheleute: Verlust der Freiheit, zu verkaufen und zu belasten - insbesondere, wenn die Kinder noch minderjährig sind. Bei volljährigen Kindern besteht aber die Möglichkeit, eine Überschreibung mit Pflichtteilsverzichten, und umfangreichen Vorbehalten zu verbinden (Nießbrauch, Rückforderung).

Wert:Ca. 200.000 €

½ Miteigentum

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ÄLTERES EHEPAAR MIT 2 ERWACHSENEN KINDERN – je zur Hälfte im Grundbuch eingetragen. Sohn hat schon je 100.000 € von den Eltern zur Begleichung seiner Schulden erhalten - ohne Anrechnung auf das Erbe! Tochter soll nach beider Tod das Haus zur freien Verfügung haben.

Immobilien vererben?

½ Miteigentum

Lösung durch Testament: „Berliner Testament“ – gegenseitig Alleinerben, Schlusserbin die Tochter allein.Vorteil für die Eheleute: Weitgehende Freiheit,Nachteil: Pflichtteilsansprüche beider Kinder nach dem Erstversterbenden und des Sohnes nach dem Letztversterbenden. Anrechnung ist nachträglich nicht möglich! Erbschaftsteuer voraussichtlich auch in Zukunft kein Problem.

Lösung durch Überschreibung auf die Tochter unter Vorbehalt von Nießbrauch oder Wohnungsrecht und mit Pflichtteilsverzicht der Tochter: Vorteil: der Sohn kann im Hinblick auf das Haus nur noch P f l i c h t t e i l s e r g ä n z u n g s a n p r ü c h e haben und muss sich in jedem Fall dasjenige anrechnen lassen, was er vom jeweiligen Elternteil schon geschenkt erhalten hat. Er erhält also nichts!

Wert:Ca. 200.000 €

½ Miteigentum

Hat je 100.000 € erhalten

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ÄLTERES EHEPAAR MIT 2 ERWACHSENEN KINDERN – je zur Hälfte im Grundbuch eines wertvollen MEHRFAMILIENHAUSES eingetragen. Sohn hat schon je 100.000 € von den Eltern zur Begleichung seiner Schulden erhalten - ohne Anrechnung auf das Erbe! Tochter soll nach beider Tod das Haus zur freien Verfügung haben.

Immobilien vererben?

½ Miteigentum

Lösung durch Testament: „Berliner Testament“ – gegenseitig Alleinerben, Schlusserbin die Tochter allein.Vorteil für die Eheleute: Weitgehende Freiheit,Nachteil: Pflichtteilsansprüche beider Kinder nach dem Erstversterbenden und des Sohnes nach dem Letztversterbenden. Anrechnung ist

nachträglich nicht möglich! Erbschaftsteuer ist problematisch wegen des hohen Wertes und einer möglicherweise bevorstehenden Verschärfung des Steuerrechts!

Lösung durch Überschreibung auf die Tochter unter Vorbehalt einer Leibrente (anstelle von Nießbrauch!) und mit Pflichtteilsverzicht der Tochter: Vorteil: der Sohn hätte im Hinblick auf das Haus nur noch P f l i c h t t e i l s e r g ä n z u n g s a n p r ü c h e und erhält wegen der Anrechnung nichts!Erbschaftsteuer hier überhaupt nicht! – bei noch höheren Werten u. U. alle 10 Jahre nur Anteile!

Wert:Ca. 1.000.000 €

½ Miteigentum

Hat je 100.000 € erhalten

Pflichtteils-ergänzung nach dem Längstlebenden:

Netto-Schenkung an Tochter 300.000,00 € Vorempfang 100.000,00 € Summe 400.000,00 € Pflichtteil 1/4 100.000,00 € abzüglich Vorempfang 100.000,00 €- Pflchtteilsergänzung - €

Tochter erhält von jedem Elternteil: MEA i.W. v. brutto 500.000 €-Kapitalwert Leibrente – 200.000 €- Nettoschenkung 300.000 €

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Pflichtteilsvermeidung durch lebzeitige Zuwendung – z.B. Grundstücksübertragung - Abschmelzung

Hans überträgt sein Mehrfamilienhaus auf Sohn Siegfried gegen Zahlung einer

lebenslangen Leibrente für Hans und Luise.Wert der Nettoschenkung: 200.000 €

Luise und HansSiegfried

Pflichteils-quote für Sohn August:1/8=25.000 €

Je später Hans stirbt, umso mehr schmilzt der Pflichtteilsergänzungsanspruch von August. Er beträgt nach

1 Jahr 2 Jahren 3 Jahren 4 Jahren 5 Jahren 6 Jahren 7 Jahren 8 Jahren 9 Jahren 10 Jahren

22.500€ 20.000€ 17.500€ 15.000€ 12.500€ 10.000€ 7.500 € 5.000 € 2.500 € 0 €

Achtung:Keine Abschmelzung, wenn Hans an Ehefrau Luise überträgt!

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ÄLTERE PERSON OHNE KINDER („Tante“)– gut versorgt, möchte ihr Mehrfamilienhaus im Wert von 1 Mio € einer Nichte und ihrer Familie zukommen lassen.

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TanteAlleineigentum

Lösung durch Übertragung – geg. Nießbrauch bzw. Wohnungsrecht und Versorgungsverpflichtungen : a) Nichte Alleinerwerberin

Vorteil: Tante hat Anspruch auf Versorgungsleistungen. Nichte hat Sicherheit, bei Schenkungsteuer Abzug für Nutzungsvorbehalt und Versorgungsverpflichtung Nachteil: Nichte hat trotz Abzug für den Nutzungsvorbehalt und die Versorgungsverpflichtung schon jetzt extrem hohe Schenkungsteuer!b) Alle 6 Personen erwerben Verschlechterung : Nichte hat keine freie Hand, über den Grundbesitz zu verfügen! 4 Kinder als Miteigentümer problematisch! Verbesserung : Nach jetzigem Steuerrecht bei geschickter Verteilung geringere Schenkungsteuer - 6 Freibeträge!

Wert:Ca. 1.000.000 €

Nichte

Ehemann der Nichte

4 Kinder der Nichte

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ÄLTERE PERSON OHNE KINDER („Tante“)– gut versorgt, möchte ihr Mehrfamilienhaus im Wert von 1 Mio € einer Nichte und ihrer Familie zukommen lassen.

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TanteAlleineigentum

Lösung durch Testament: a) Nichte Alleinerbin Vorteil: für Tante frei abänderbar. Nichte hat später freie Hand – erst beim Tod Erb‘Steuer! Nachteil: Tante hat keinen Anspruch auf Versorgungsleistungen Nichte hat keine Sicherheit, Extrem hohe Erbschaftsteuer!b) Alle 6 Personen Erben Verschlechterung : Nichte hat keine freie Hand Verbesserung : Nach jetzigem Steuerrecht bei geschickter Verteilung geringere Erbschaftsteuer - 6 Freibeträge! c) Nichte Alleinerbin, darf aber durch Bestimmungsvermächtnis selbst verteilen. Verbesserung: Nichte hat freie Hand, kann auf künftiges Steuerrecht reagieren!LASSEN SICH DIESE VORTEILE MIT MEHR SICHERHEIT FÜR DIE TANTE UND DIE NICHTE ERREICHEN?

Wert:Ca. 1.000.000 €

Nichte

Ehemann der Nichte

4 Kinder der Nichte

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ÄLTERE PERSON OHNE KINDER („Tante“)– gut versorgt, möchte ihr Mehrfamilienhaus im Wert von 1 Mio € einer Nichte und ihrer Familie zukommen lassen.

Immobilien vererben?

TanteAlleineigentum

LASSEN SICH DIE VORTEILE EINER LETZTWILLIGEN ZUWENDUNG MIT BESTIMMUNGSVERMÄCHTNIS MIT MEHR SICHERHEIT FÜR DIE TANTE UND DIE NICHTE ERREICHEN?

JA!Erbvertrag mit Versorgungsverpflichtung und Verfügungsunterlassungsvertrag: Nichte wird erbvertraglich zur Alleinerbin eingesetzt (mit Verteilungsmöglichkeit durch Bestimmungsvermächtnis), Verpflichtung der Tante, über den Grundbesitz nicht zu verfügen, sowie im Falle des Verstoßes den Grundbesitz auf die Nichte zu übertragen – Sicherung durch AuflassungvormerkungTante behält die Nutzung, hat Anspruch auf Versorgung

Verbesserung: Beiderseitige Verpflichtungen und dennoch Verteilungsmöglichkeit für die Nichte – Erbschaftsteuer entsteht erst beim Tod der Tante und wird kaum ungünstiger sein, weil z.Zt. die Seitenverwandten relativ hoch besteuert werden, was in der Öffentlichkeit kritisiert wird.

Wert:Ca. 1.000.000 €

Nichte

Ehemann der Nichte

4 Kinder der Nichte

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Betriebsgrundstück

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Persönlich als Eigentümer eingetragen

M-GmbH

Alleiniger Gesellschafter

Mietvertrag

Frau soll versorgt werden

Sohn soll den Betrieb erhalten

Soll der Mann der Ehefrau das Betriebsgrundstück im Erbwege zuwenden, damit sie von der Miete leben kann?

N E I N !Das Betriebsgrundstück ist steuerrechtlich für den Ehemann notwendiges Betriebsvermögen, die Zuwendung an die Ehefrau gilt als dessen Entnahme. Sein Buchwert ist durch Abschreibungen weit unter den tatsächlichen Wert gesunken. Es entstehen mit dem Erbfall hohe Ertragsteuern. Auch könnte die Ehefrau die Erbschaft ausschlagen und Zugewinnausgleich und den Pflichtteil verlangen. Der Sohn müsste möglicherweise auch Betriebsvermögen verkaufen und dann auch noch für das Betriebsvermögen Erbschaftssteuer zahlen, weil die Vergünstigungen wegfallen. Im schlimmsten Fall müsste er Insolvenz anmelden. Im Übrigen ist mit einer Verschärfung der Erbschaftsteuer in Zukunft zu rechnen!

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Betriebsgrundstück

Immobilien vererben?

Persönlich als Eigentümer eingetragen

M-GmbH

Alleiniger Gesellschafter

Mietvertrag

Frau soll versorgt werden

Sohn soll den Betrieb erhalten

Was soll geschehen?Der Ehemann sollte eine einvernehmliche Lösung mit allen Beteiligten anstreben. Hierzu ist nicht nur die erbrechtliche sondern auch die steuerrechtliche Beratung unabdingbar. Denkbar wäre ein Vertrag, in welchem die Ehefrau eine Leibrente abgesichert wird und im Gegenzuge auf Pflichtteil und Zugewinnausgleich verzichtet. Eine lebzeitige Übertragung des Betriebes und des Betriebsgrundstücks auf den Sohn - gegebenenfalls im Abstand von jeweils zehn Jahren in Teilen - könnte planerische Sicherheit schaffen. Der Ehemann kann sich durch Rücktrittsvorbehalte für Situationen, die eine Rückabwicklung rechtfertigen - z.B. Scheidung, Vorversterben der Ehefrau oder des Sohnes - absichern.

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ZusammenfassungJeder Fall ist etwas anders gelagert. Eine allgemeine Empfehlung kann es daher nicht geben.

Unsere jeweiligen Ziele führen aber häufig zu bestimmten Tendenzen, z.B.: Ziel Tendenz

Immobilien vererben?

Freie Verfügung über seinen Grundbesitz ->

Eigene Versorgung ->

Schutz vor Pflichtteilen, eigenen Gläubigern, Sozialregressen ->

Schutz vor Erbschaftsteuer ->

-> vererben

-> vererben, wenn Grundbesitz eigene Versorgung ist; lebzeitig übertragen, wenn Erwerber die Versorgung gewährt

-> lebzeitig übertragen, z.B. bei Pflichtteilen wenn Abschmelzung und/oder Vorempfang eingreift

-> lebzeitige Übertragung, wenn Vorbehalte und Gegenleistungen abziehbar sind und Verschlechterung der Rechtslage droht

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Immobilien vererben?

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit