stadtanzeiger 2019 11 01 - Annaberg-Buchholz

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28. Jahrgang Ausgabe 11 29.11.2019 Auch 2019 steht „Die ganze Stadt ein Weihnachtsberg“ als Motto über der Advents- und Weihnachtszeit. Den Mittel- punkt unseres Weihnachtsberges bildet der Annaberger Weihnachtsmarkt. Mit der wunderschönen Marktpyramide, der neuen Wichtelstadt, dem großen Weihnachts- baum, dem „Essen wie von Omas Herd“ und vielen weiteren Angeboten ist er im neuen UNESCO-Welterbe „Montanregion Erzgebirge“ ein Anziehungspunkt für Zehn- tausende Gäste aus dem In- und Ausland. „Zeit haben für das Besondere“ steht als große Überschrift über dem Weihnachts- markt. Weihnachtliche Musiken und Düfte, Faltsterne und Holzkunst sowie leckere kulinarische Angebote sorgen für den stimmungsvollen Rahmen. Anziehungs- punkte für Kinder und Familien sind u.a. die neue Wichtelstadt, außerdem Wichtel- werkstatt, Wichtelpost, Wichtelbackstube und die Wichteldrechselschule. eue Annaberger Weihnachtswichtel und neue Weihnachtsmarkttassen freuen. Neu ist auch die diesjährige Weihnachts- marktsuppe, die Sauerkrautsupp´, die in sieben Varianten angeboten wird. Erstmals gibt es die „Gänseburger-Hütte“ sowie eine neue Miniaturwerkstatt an der Wichteldrechselschule. Künftig sollen noch mehr dieser Werkstätten auf traditionelles Auch in diesem Jahr dürfen sich die Gäste auf n Handwerk im Erzgebirge hinweisen. Neu für Kinder ist, ein „Schankwichtel-Geselle“ in der Hutzn-Stub werden zu können. Veranstaltungshöhepunkte laden mit der „lebendigen Marktpyramide“ am 29.11., dem Einzug von Weihnachtsmann und Wichteln am 30.11. und dem 19. Erzgebir- gischen Stollentag am 1.12. ein. Zum Bergmannsadvent am 8.12. wird ab 16.00 Uhr in der Annenkirche eine neue Figur für den Annaberger Krippenweg vorgestellt. Zum Wichteladvent am 15.12. ist das Winterstein-Theater mit Auszügen aus dem Märchen „Schneeweißchen und Rosenrot“ sowie aus „Der Wunschpunsch“ zu Gast. Ein Höhepunkt ist erneut die größte Berg- parade der Adventszeit. Diesmal lädt sie am Sonntag, dem 22.12. ab 13.30 Uhr ein. Über 1.100 Mitglieder von Bergmannsver- einen, davon rund 300 Bergmusiker, sorgen dabei für echtes Gänsehaut-Flair. Ergänzt wird das Angebot des Weihnachts- marktes durch die Manufaktur der Träume, die Bergmännische Krippe in der Bergkir- che, Veranstaltungen im „Weihnachtshaus Erzhammer“, durch Weihnachtsausstellun- gen sowie Adventskonzerte und Metten- spiele in den Kirchen der Stadt. Attraktiv sind die Adventskalender-Tombola mit Preisen von über 10.000 € sowie der Adventskalender auf der städtischen Face- book-Seite mit seinen Sonderangeboten. Amtsblatt der Stadt Annaberg-Buchholz STADTANZEIGER Themen in dieser Ausgabe Seite 1 Annaberger Weihnachtsmarkt 2 Annaberger Weihnachtsmarkt: Programme, Veranstaltungen _______________________________ 3 Fernsehsendungen, Bergparade _______________________________ 4 _______________________________ Buchholzer Weihnachtsmarkt Neue Figur für Krippenweg Straßenwidmung im Wohngebiet _______________________________ 5 Stadtratstagung 24. Oktober: 6 Hauptsatzung der Stadt Annaberg-Buchholz _______________________________ 7 Hauptsatzung der Stadt Annaberg-Buchholz _______________________________ 8 Hauptsatzung der Stadt Annaberg-Buchholz _______________________________ 9 Hauptsatzung der Stadt Annaberg-Buchholz Melderecht, Gewerberäume _______________________________ 10 Jugend, Kultur, Museen 11 Sport, Senioren, Theater _______________________________ 12 Ortsteil-Report „Heiterer Blick“ Elternbeiträge für Kitas, Friedhofs- gebühren, Bodenplanung, Gesell- schaftsverträge komm. Betriebe _______________________________ _______________________________ 01.12.1889 08.12.1979 12.12.1579 16.12.1804 24.12.1934 31.12.1994 Eröffnung der Eisenbahn- linie Annaberg - Schwarzenberg 24 km lang, Stilllegung am 1.1.1998 Felix Kube wird Ehrenober- steiger der Bergbrüderschaft Frohnau Matthias Oeder (Öder) aus Annaberg wird kurfürstlicher Mark- scheider.Von 1586 - 1630 erste Landes- vermessung in Sachsen durch Oeder Christian Felix Weiße in Stötteritz b. Leipzig gestorben, (geboren 28.01.1726 Annaberg), Schöpfer erster Kinder- und Jugendliteratur Die große Krippe an der Kirchhofmauer in Buchholz, geschaffen von Max Konczak, wird der Öffentlich- keit übergeben. Stilllegung der Bahnstrecke Königswalde, ob. Bhf. - Annaberg, ob. Bhf., bestand seit dem 1.8.1906 Annaberger Weihnachtsmarkt 29.11. bis 22.12.2019 Geschichte und Jubiläen von Heimatforscher Frank Dahms

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28. Jahrgang Ausgabe 11 29.11.2019

Auch 2019 steht „Die ganze Stadt einWeihnachtsberg“ als Motto über derAdvents- und Weihnachtszeit. Den Mittel-punkt unseres Weihnachtsberges bildet derAnnaberger Weihnachtsmarkt. Mit derwunderschönen Marktpyramide, der neuenWichtelstadt, dem großen Weihnachts-baum, dem „Essen wie von Omas Herd“und vielen weiteren Angeboten ist er imneuen UNESCO-Welterbe „MontanregionErzgebirge“ ein Anziehungspunkt für Zehn-tausende Gäste aus dem In- und Ausland.„Zeit haben für das Besondere“ steht alsgroße Überschrift über dem Weihnachts-markt. Weihnachtliche Musiken und Düfte,Faltsterne und Holzkunst sowie leckerekulinarische Angebote sorgen für denstimmungsvollen Rahmen. Anziehungs-punkte für Kinder und Familien sind u.a.die neue Wichtelstadt, außerdem Wichtel-werkstatt, Wichtelpost, Wichtelbackstubeund die Wichteldrechselschule.

eue Annaberger Weihnachtswichtelund neue Weihnachtsmarkttassen freuen.Neu ist auch die diesjährige Weihnachts-marktsuppe, die Sauerkrautsupp´, die insieben Varianten angeboten wird.Erstmals gibt es die „Gänseburger-Hütte“sowie eine neue Miniaturwerkstatt an derWichteldrechselschule. Künftig sollen nochmehr dieser Werkstätten auf traditionelles

Auch in diesem Jahr dürfen sich die Gästeauf n

Handwerk im Erzgebirge hinweisen. Neufür Kinder ist, ein „Schankwichtel-Geselle“in der Hutzn-Stub werden zu können.Veranstaltungshöhepunkte laden mit der„lebendigen Marktpyramide“ am 29.11.,dem Einzug von Weihnachtsmann undWichteln am 30.11. und dem 19. Erzgebir-gischen Stollentag am 1.12. ein. ZumBergmannsadvent am 8.12. wird ab 16.00Uhr in der Annenkirche eine neue Figur fürden Annaberger Krippenweg vorgestellt.Zum Wichteladvent am 15.12. ist dasWinterstein-Theater mit Auszügen aus demMärchen „Schneeweißchen und Rosenrot“sowie aus „Der Wunschpunsch“ zu Gast.Ein Höhepunkt ist erneut die größte Berg-parade der Adventszeit. Diesmal lädt sie amSonntag, dem 22.12. ab 13.30 Uhr ein.Über 1.100 Mitglieder von Bergmannsver-einen, davon rund 300 Bergmusiker, sorgendabei für echtes Gänsehaut-Flair.Ergänzt wird das Angebot des Weihnachts-marktes durch die Manufaktur der Träume,die Bergmännische Krippe in der Bergkir-che, Veranstaltungen im „WeihnachtshausErzhammer“, durch Weihnachtsausstellun-gen sowie Adventskonzerte und Metten-spiele in den Kirchen der Stadt.Attraktiv sind die Adventskalender-Tombolamit Preisen von über 10.000 € sowie derAdventskalender auf der städtischen Face-book-Seite mit seinen Sonderangeboten.

Amtsblatt der Stadt Annaberg-Buchholz

STADTANZEIGER

Themen in dieser Ausgabe

Seite

1 Annaberger Weihnachtsmarkt

2 Annaberger Weihnachtsmarkt:Programme, Veranstaltungen

_______________________________3

Fernsehsendungen, Bergparade

_______________________________4

_______________________________

Buchholzer Weihnachtsmarkt

Neue Figur für Krippenweg

Straßenwidmung im Wohngebiet

_______________________________5 Stadtratstagung 24. Oktober:

6 Hauptsatzung der StadtAnnaberg-Buchholz

_______________________________7 Hauptsatzung der Stadt

Annaberg-Buchholz_______________________________8 Hauptsatzung der Stadt

Annaberg-Buchholz_______________________________9 Hauptsatzung der Stadt

Annaberg-BuchholzMelderecht, Gewerberäume

_______________________________10 Jugend, Kultur, Museen

11 Sport, Senioren, Theater_______________________________12 Ortsteil-Report

„Heiterer Blick“

Elternbeiträge für Kitas, Friedhofs-gebühren, Bodenplanung, Gesell-schaftsverträge komm. Betriebe

_______________________________

_______________________________

01.12.1889

08.12.1979

12.12.1579

16.12.1804

24.12.1934

31.12.1994

Eröffnung der Eisenbahn-linie Annaberg - Schwarzenberg24 km lang, Stilllegung am 1.1.1998

Felix Kube wird Ehrenober-steiger der Bergbrüderschaft Frohnau

Matthias Oeder (Öder) ausAnnaberg wird kurfürstlicher Mark-scheider. Von 1586 - 1630 erste Landes-vermessung in Sachsen durch Oeder

Christian Felix Weiße inStötteritz b. Leipzig gestorben, (geboren28.01.1726 Annaberg), Schöpfer ersterKinder- und Jugendliteratur

Die große Krippe an derKirchhofmauer in Buchholz, geschaffenvon Max Konczak, wird der Öffentlich-keit übergeben.

Stilllegung der BahnstreckeKönigswalde, ob. Bhf. - Annaberg, ob.Bhf., bestand seit dem 1.8.1906

Annaberger Weihnachtsmarkt 29.11. bis 22.12.2019

Geschichte und Jubiläenvon Heimatforscher Frank Dahms

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Adressen und Informationen

Stadt Annaberg-Buchholz,Markt 1, Tel.: 425-0; Fax: 425 202, 425 140

Öffnungszeiten Bürgerzentrum:Mo. - Do. 09.00 - 18.00 UhrFr., Sa. 09.00 - 12.00 Uhrübrige Fachbereiche und Sachgebiete:Di. 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 UhrDo. 13.00 - 16.00 UhrFr. 09.00 - 12.00 Uhr

Partnerstädte: Weiden, Chomutov, Paide

Stadtwerke Annaberg-Buchholz GmbHund Energie AG, Robert-Schumann-Str. 1Tel. 56 13- 0, Fax 56 13 15

Telefon Störmeldungen:Strom: 56 13 23Gas: 56 13 33Fernwärme: 56 13 43

Erzgebirge Trinkwasser GmbH ETWRathenaustr. 29, Tel. 138-0, Fax 42162

und Sehmatal”, Talstraße 55, 09488Thermalbad Wiesenbad, OT SchönfeldTel. 5002-0, Fax 5002-40

Städtische Wohnungsgesellschaft mbH,Rathausplatz 1 (Stadtteil Buchholz)Tel. 6770-0, Fax 677 015

Gemeinnützige Wohn- und PflegezentrumAnnaberg-Buchholz GmbHWohngebiet Adam Ries 23,Tel. 135-0, Fax 135 500

EKA Erzgebirgsklinikum Annaberg gGmbH,Chemnitzer Str. 15,Tel. 80-0, Fax 80 4008

Rettungsleitstelle:Str. der Freundschaft 11Tel. 23163, 19222

Notrufe:Polizei: 110Feuerwehr/ Rettungsdienst: 112

_________________________________________

Herausgeber: Stadt Annaberg-Buchholz,Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz

Druck: MD Medien- und Druckhaus UG,Gewerbering 11, 09456 Annaberg-Bhz.Tel. 03733/64090; Fax 03733/63400E-mail: [email protected]

Verantwortlich für den Inhalt des Amtsblattesist Oberbürgermeister Rolf Schmidt

Informationen im redaktionellen Teil:Stadt Annaberg-BuchholzPressestelle, Matthias FörsterPF 100 232, 09442 Annaberg-Buchholz,Tel. 03733 / 425 118, Fax 03733 / 425 [email protected]

Anzeigensatz: Schiewick EtikettenBuchenstraße 1, 09456 Annaberg-BuchholzTel. 03733/608574 Fax: 03722/5992482E-Mail: [email protected]

Anzeigenakquise: Renate Berger,Tel. 03733/51546, 03733/64159

Internet: www.annaberg-buchholz.deFotos: Dieter Knoblauch, Matthias Förster

Abwasserzweckverband „Oberes Zschopau-

tel. Seelsorge: 08001110111, 08001110222

Impressum

Die Stadt informiertSeite 2 Stadtanzeiger 11/2019

Der Weihnachtsmann ist daMo.-Fr. 15 - 16 Uhr, Sa., So. 12 - 14 Uhr

samstags und sonntags, 14.00 - 16.00 Uhr

montags - freitags, ab 16.00 Uhr

täglich ab 17.00 Uhr

Bergmännische Krippe in der Bergkirche

Nachtwächter - Touren

Sonderausstellungen zur Weihnachtszeit

Kulturzentrum Erzhammer

Christvespern und Krippenspiele

In seiner Weihnachtsstube auf der Bühneerwartet er alle Kinder mit ihren Wünschen.

Der Weihnachtsmann verschenkt Süßigkeiten aufdem Annaberger Weihnachtsmarkt.

geöffnet täglich 11.00 - 18.00 Uhr

Tour durch die AltstadtTreffpunkt: 19.00 Uhr Portal St. Annenkirche

10.00 Uhr Eröffnung d. Weihnachtshauses

18.00 Uhr Adventseinblasen am Portal17.00 Uhr Konzert „Harmonic Brass“17.00 Uhr Adventsmusik im Kerzenschein16.00 Uhr Bergmannsadvent17.00 Uhr Weihnachtsoratorium J.S. Bach17.00 Uhr Konzert der Chöre der EGE

5.30 Uhr Frohnauer Christmette

14.00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel15.30 Uhr Christvesper17.00 Uhr musikalische Christvesper

16.00 Uhr Christvesper5.00 Uhr Christmette mit Krippenspiel

16.00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel6.00 Uhr Christmette

16.00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel

Bläserquartett d. Bergmusikkorps „Frisch Glück“

Märchenzeit auf der Weihnachtsmarktbühne

15.30 Uhr Christvesper

5.00 Uhr Geyersdorfer Christmette

29.11., 7., 14. und 21.12.

1.12.

30.11.1.12.7.12.8.12.

14.12.21.12.

24.12.

24.12.

24.12.25.12.

24.12.25.12.

24.12.

St. Annenkirche

Bergkirche

St. Annenkirche Annaberg

Martin-Luther-Kirche Kleinrückerswalde

St. Katharinenkirche Buchholz

Martin-Luther-Kirche Cunersdorf

Haus der Hoffnung, Barbara-Uthmann-Ring

Ev.-luth. Kirche Geyersdorf

24.12.

25.12.

Weihnachtshaus

15.00 Uhr Erzgeb. Hutzn-Nachmittag

10.00 Uhr und 14.30 Uhr Märchenstunde

Erzhammer: imMusikzimmer „Keramiken zum Schmunzeln“Erzgebirgsmuseum: „Von der Hut-schnur bis zum Schnürsenkel“ - Geschichte derPosamentenproduktion in unserer StadtFrohnauer Hammer: „Bergparaden -Bestandteil erzgebirgischer Weihnachtstradition“Manufaktur der Träume: „Glasper-lenleuchter - Lichter der Weihnacht“

14.00 Uhr 19. Erzgebirgischer Stollentag14.30 Uhr Märchen: Das Tierhäuschen

14.30 Uhr Seniorenweihnachtsfeier14.30 Uhr Adventskonzert Musikschule15.00 Uhr Weihnachtskonzert Musikkreis

19.30 Uhr Der Nussknacker (Klavier undErzählung mit Richard Vardigans)19.00 Uhr Freies Singen mit C. Drechsler18.00 Uhr Programm „Dancing Energy“19.30 Uhr Tanzparty mit „Happy Feeling“

jeweils 16.00 Uhr Jahreskonzert desBergmusikkorps „Frisch Glück“14.30 Uhr Märchen „Das Tierhäuschen“20.00 Uhr Silvesterparty

ab 30.11.

ab 29.11.

ab 30.11.

bis 23.2.2020

1.12.3./4.12.4.12.7.12.8.12.

13.12.

19.12.22.12.26.12.27.12.27./28.12.

28.12.31.12.

11./15.12.

Anschieben der Ortspyramiden

Programme Weihnachtsmarkt

Barbaratag im und am Erzgebirgsmuseum

Bergmannsadvent

Wichteladvent

13.30 Uhr Große Bergparade und ab14.30 Uhr bergmännisches Abschluss-konzert an der Annenkirche

29.11.

30.11.

7.12.

14.12.

15.12.

21.12.

17.00 Uhr Annaberger Weihnachtsmarkt:Markteröffnung mit dem Schauspiel„Lebendige Marktpyramide“18.00 Uhr Kleinrückerswalde19.00 Uhr Frohnau15.00 Uhr Geyersdorf16.00 Uhr Barbara-Uthmann-Ring16.30 Uhr Buchholz17.00 Uhr Cunersdorf

Eröffnung der Wichtelstadt16.00 Uhr Programm des Musikkreises17.30 Uhr Weihnachtliche Bläsermusik

Öffnung Weihnachtsfenster a. d. Pyramide14.00 Uhr16.00 Uhr Weihnachtslieder m. S. Riedel

14.30 Uhr Konzert der Bergkapelle Seiffen16.00 Uhr Jagdhornklänge mit denOriginal Grünhainer Jagdhornbläsern17.30 Uhr Festliche Adventsmusik:Bläsernachwuchs BMK „Frisch Glück“

Öffnung Weihnachtsfenster Pyramide14.30 Uhr Bergkonzert des Bergmusik-korps „Frisch Glück“ auf der Marktbühne16.00 Uhr Annenkirche: Bergandacht,neue Figur für Annaberger Krippenweg17.30 Uhr Weihnachtsgrüße der Nacht-wächter und der Sankt-Annen-Pfeiffer15.00 Uhr Jagdhornklänge mit denOriginal Grünhainer Jagdhornbläsern16.00 Uhr Weihnachtsprogramm derMusikschule Fröhlich

Öffnung Weihnachtsfenster a. d. Pyramide14.00 Uhr Weihnachtliche Bläsermusikmit dem Chemnitzer Bläserquintett15.00 Uhr Posaunenchor Kleinrückersw.

16.30 Uhr Schneeweißchen u. Rosenrot17.30 Uhr W

15.00 Uhr Weihnachtslieder m. S. Riedel16.00 Uhr Posaunenchor Kleinrückersw.17.10 Uhr Jagdhornklänge mit denOriginal Grünhainer Jagdhornbläsern

Öffnung Weihnachtsfenster Pyramide

14.30 Uhr Weihnachtsmusik mit dem

29.11.30.11.

4.12.

www.annaberg-buchholz.de/weihnachtsmarkt

17.00 Uhr Anschieben Marktpyramide13.00 Uhr De „Annaberger Sperrgusch“erzählt Neues vom Weihnachtsmarkt(jeweils an den Adventswochenenden)14.00 Uhr

mit dem Chemnitzer Bläserquartett

Bläserquartett Bergmusikkorps

17.30 Uhr Weihnachtsgrüße der Anna-berger und Chemnitzer Nachtwächter

10.00 Uhr Ernennung Ehrenbergmann

18.00 Uhr Weihnachtskonzert derMusikschule Zschopau

eihnachtsgrüße der Nacht-wächter und der Sankt-Annen-Pfeifer

Bläserquartett BMK „Frisch Glück“

Internet:

13.15 Uhr Anschnitt des Riesenstollens13.30 Uhr Lebendige biblische Geschichte

13.30 Uhr Lebendige biblische Geschichte

13.30 Uhr Lebendige biblische Geschichte

16.00 Uhr „Der Wunschpunsch“ mit demEduard-von-Winterstein-Theater

13.00 Uhr Lebendige biblische Geschichte

1.12.

8.12.

22.12.

Advent und Weihnachten: Termine, Veranstaltungen

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Die Stadt informiertSeite 3 Stadtanzeiger 11/2019

Buchholzer Weihnachtsmarkt am 30. November

Am 30. November laden die Bürgerinitiati-ve „Pro Buchholz“, Pfad-Finder und Orts-feuerwehr Buchholz sowie die Ev.-luth.Kirchgemeinde zum Buchholzer Weih-nachtsmarkt ein. Ab 14.00 Uhr lädt eineAndacht und ein Programm der Kita „Buch-

ein, a

Kalender für das Jahr 2020, Fahnen,allerlei Weihnachtliches

16.30 Uhrfolgt das Pyramidenanschieben an derKarlsbader Straße.

holzer Waldzwerge“ in die Katharinenkircheb 14.30 Uhr beginnt das bunte Markt-

treiben. Buchholzer Artikel, wie Faltsterne,Stollen,

und Leckereienstehen dabei im Mittelpunkt.Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.Musikalisch umrahmen Lieder und Kinder-programme den Nachmittag.

Posaunenchor, Kurrendeund Nachtwächter gestalten die Feierstunde.

Auch für die Jüngsten ist zum BuchholzerWeihnachtsmarkt gesorgt. Kinder könnensich in einer Bastelbude kreativ entfalten.Sehenswert sind z. B. der Buchholzer Krip-penberg in der Katharinenkirche, Ausblickevom Kirchturm in die vorweihnachtlichgeschmückte Stadt oder von der Halde 116in die Stadt und das Erzgebirge.

Im Jahr 2015 wurde das große Holzbild-hauer-Kunstwerk, die Bergmännische Krip-pe fertiggestellt. Seither laden 32 Figurendazu ein, das biblische Weihnachtsgesche-hen so zu erleben, als wäre das Christuskindam Ende des 19. Jahrhunderts in unsererStadt zur Welt gekommen. Dargestellt ist,wie sich die Nachricht von der Christgeburtwie ein Lauffeuer durch die Stadt verbreitet.Seit drei Jahren weist auch der AnnabergerKrippenweg auf dieses außergewöhnlicheKunstwerk hin. Eine Krankenschwester wardie erste Figur dieses Krippenweges. Siehat im Erzgebirgsklinikum ihren Platzgefunden. Im Vorjahr kam ein Hüttenfactormit seiner Frau bei der Weihe einer Berg-glocke hinzu. Sie sind im Turm der Annen-kirche zu bewundern. In diesem Jahr wirdam 8. Dezember die Figur eines Patienten

mit Krücke ab 16.00 Uhr in der Annenkir-che vorgestellt, danach in die Bergkirche,einige Tage später ins Erzgebirgsklinikum

weges sind bisher die Holzbildhauer Fried-helm Schelter und Jesko Lange. Für die pas-sende Farbgebung sorgt in bewährter WeiseKunstmaler Günter Kreher aus Wiesa.

überführt. Schöpfer der Figuren des Krippen-

Große Bergparade am 22. Dezember in der Altstadt

vom Busbahnhof über die WolkensteinerStraße und den Annaberger Markt zumEduard-von-Winterstein-Theater. Danachgeht es zurück zum Markt und zur Annen-kirche. Auf dem Unteren Kirchplatz gibt eszum Abschluss ab etwa 14.30 Uhr eingroßes bergmännisches Konzert, gestaltetvon rund 300 Bergmusikern.

Auch in diesem Jahr bildet die AnnabergerBergparade den Höhepunkt und Abschlussdes Annaberger Weihnachtsmarktes undder Adventszeit in unserer Stadt. Einwohnerund Gäste sind herzlich eingeladen, diePräsentation, die mit 1.100 Trachtenträgernerstmals im neuen UNESCO-Welterbe„Montanregion Erzgebirge stattfindet, am4. Advent am 22. Dezember zu erleben.Ab 13.30 Uhr bewegt sich die große Berg-parade, angeführt von Mitgliedern desBundes- und Landesvorstandes der deut-schen Bergmanns-, Hütten- und Knappen-vereine, der sächsischen Landesstandarte,der gastgebenden Bergknapp- und Brüder-schaft „Glück auf“ Frohnau/Annaberg-Buchholz e. V. sowie dem Bergmusikkorps„Frisch Glück“ Annaberg-Buchholz e. V.

Advent in unserer Stadt

Die heimelige Atmosphäre von Weihnach-ten im Erzgebirge wird in unserer Stadt ne-ben dem Weihnachtsmarkt (siehe Seite 1),seinen Buden und seiner Wichtelstadt anvielen Stellen deutlich. Neben den Orts-pyramiden, dem Buchholzer Krippenbergoder der Weihnachtskrippe an der Schlet-tauer Straße laden in den Museen attraktiveAusstellungen ein. Im Frohnauer Hammerist ab 30. November die Weihnachtsausstel-lung „Bergparaden-Bestandteil erzgebirgi-scher Weihnachtstradition“ zu sehen. DieSchau „Von der Hutschnur bis zum Schnür-senkel“ rückt im Erzgebirgsmuseum dieIndustriegeschichte unserer Stadt insBlickfeld. In der Manufaktur der Träumewerden sehenswerte Glasperlenleuchtergezeigt. Im „Weihnachtshaus Erzhammer“gibt es ein buntes Programm mit Musik,Märchen und Hutzennachmittagen, demJahreskonzert des Bergmusikkorps sowieTanz- und Silvesterparty. Zum 19. Erzgebir-gischen Stollentag am 1. Dezember steht ab14.00 Uhr das beliebte Weihnachtsgebäckim Blickpunkt (Foto unten).

Gleich mehrfach rückt das Fernsehen unse-re Stadt in der Adventszeit ins Blickfeld.Bereits am 11. Dezember macht die MDR-Weihnachtstour ab 19.00 Uhr Station inunserer Stadt. Ines Klein hat dabei eine

Neue Figur für Annaberger Krippenweg wird vorgestellt

Stadtaufgabe für unsere Einwohner mit, diees gemeinsam zu lösen gilt.Außerdem geht Axel Bulthaupt am 15. De-zember ab 20.15 Uhr mit seiner beliebtenSendereihe „Sagenhaft“ auf Tour durchunsere Region. Diesmal steht die Sendungunter der Überschrift „Advent im Weih-nachtsland“. In unserer Stadt werden dabeidie Nachtwächter Rainer Eckel und DieterFrank, die Annenkirche sowie die Traditionder Paradiesgärten ins Bild gesetzt.Am 22. Dezember werden die Abschluss-bergparade der sächsischen Bergmanns-,Hütten- und Knappenvereine sowie berg-bauliche Traditionen unserer Stadt und derRegion von 16.00 bis 17.20 Uhr in einerMDR-Sendung übertragen. Redakteur istStephan Bischof.Am 25. Dezember geht Uta Bresan unterder Überschrift „So schön ist Weihnachtenim Erzgebirge“ ab 19.50 Uhr mit dem MDRzwei Stunden lang auf eine musikalischeReise durch unsere Stadt und Region.

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Amtliche BekanntmachungenSeite 4 Stadtanzeiger 11/2019

13. Weg zwischen Kohlweg und Bergmei-sterweg

2. Verfügung:2.1.

2.2. Widmungsbeschränkungen:

3. Neuer Träger der Straßenbaulast

4. Wirksamwerden der Verfügung

5.1. Gründe für Widmung:

5.2.

6. Rechtsbehelfsbelehrung:

Hinweis:

(Flurstück noch zu sondern)zwischen 899/225 und 899/226(lt. Bebauungsplan)Zukünftige Bezeichnung: Am SteinbruchAnfangspunkt: KohlwegEndpunkt: Bergmeisterweg, Länge: 26 m

Die unter 11. - 13. bezeichneten,bestehenden Wege werden gewidmet zubeschränkt-öffentlichen Wegen

nur Fußgänger

Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz:

01.01.2020

Stadtratsbeschluss 0028/19/07-StR/03/19vom 24.10.2019, ausgefertigt 25.10.2019

Die Verfügung nach Nr. 2 kann einge-sehen werden bei der Stadt Annaberg-Buch-holz, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz,Zi. 1.13 vom 29.11.2019 - 29.12.2020,Di. 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr,Do. 13.00 - 16.00 Uhr, Fr. 9.00 - 12.00 Uhr

Gegen die Verfügung kann innerhalb einesMonats nach ihrer Bekanntgabe schriftlichoder zur Niederschrift bei der GroßenKreisstadt Annaberg-Buchholz, Markt 1,09456 Annaberg-Buchholz Widersprucheingelegt werden.

Rolf Schmidt, OberbürgermeisterAnnaberg-Buchholz, den 4.11.2019

Die Karte dient nur der öffentlichenBekanntgabe der Straßenwidmungen.Sie erhebt keinen Anspruch auf maßstabs-genaue Darstellung.

Stadt Annaberg-Buchholz, Frau PabsdorfAZ: 661403 Telefon: 425233

ErzgebirgskreisStadt Annaberg-Buchholz

Flurstück 899/238Anfangspunkt: Schlettauer StraßeEndpunkt: Bergmeisterweg, Länge: 457 m

Flurstück 899/230Anfangspunkt: BergmeisterwegEndpunkte: Eisenspatweg, Basaltweg,Bergmeisterweg, Länge: 239 m

Flurstück 899/242Anfangspunkt: Drei-König-StollenEndpunkt: Kobaltweg, Länge: 113 m

Flurstück 899/168Anfangspunkt: Drei-König-StollenEndpunkt: Kobaltweg, Länge: 108 m

Flurstück 899/24Anfangspunkt: Schlettauer StraßeEndpunkt: Drei-Königsstollen, Länge: 124 m

Flurstück 899/111Anfangspunkt: Drei-König-StollenEndpunkt: Bergmeisterweg, Länge: 238 m

Flurstück 899/246Anfangspunkt: Wendehammer am Flurstück899/233Endpunkt: Bergmeisterweg, Länge: 146 m

Widmung öffentlicher StraßenVerfügung und Bekanntmachung1. StraßenbeschreibungLandkreis:Gemeinde:

Bezeichnung der Ortstraßen:1. Drei-König-Stollen

2. Kobaltweg

3. Eisenspatweg

4. Basaltweg

5. Am Windmühlenteich

6. Nickelweg

7. Haspelweg

8. Teilfläche Gehweg auf privater Fläche

9. Bergmeisterweg

10. Teilfläche Flurstück 899/51 ParkplatzBergmeisterweg

2. Verfügung:2.1.

2.2. Widmungsbeschränkungen:

Bezeichnung der beschränkt-öffentlichenWege:

11. Weg zwischen Schlettauer Straße undDrei-König-Stollen

12. Weg zwischen Kohlweg und Drei-König-Stollen

Flurstück 899/167, befindet sich an derSchlettauer-Straße/Drei-König-Stollen

Flurstücke 229/2, 899/224Anfangspunkt: Drei-König-StollenEndpunkt: Dörfler Weg, Länge: 538 m

(lt. Bebauungsplan)Anfangspunkt: am Flurstück 899/60Endpunkt: am Flurst. 899/52, Länge: 66 m(fließt nicht in die Länge der Ortstraßen ein,da straßenbegleitend zu Bergmeisterweg)

Die unter 1. - 10. bezeichneten, beste-henden Straßen werden gewidmet zurOrtsstraße.

keine--------------------------------------------------------

Flurstück 899/247 undgeringfügige Teilfläche von 899/233(lt. Bebauungsplan)Zukünftige Bezeichnung: Am AdlerwasserAnfangspunkt: Schlettauer StraßeEndpunkt: Drei-König-Stollen, Länge: 129 m

Flurstück 899/228(lt. Bebauungsplan)Zukünftige Bezeichnung: Zum KohlwegAnfangspunkt: KohlwegEndpunkt Drei-König-Stollen, Länge: 27 m

Sitzungstermine des Stadtrates und derAusschüsse, in der Regel im Ratssaal desAnnaberger Rathauses, Markt 1.

3.12.2019, 18.00 Uhr

5.12.2019, 18.00 Uhr

10.12.2019, 18.00 Uhr

19.12.2019, 18.00 UhrÄnderungen bleiben vorbehalten.

Verwaltungsausschuss:

Technischer Ausschuss:

Ausschuss für :

Stadtrat:

Soziales und Kultur (neu)

Internet:www.annaberg-buchholz.de/ratsinformationen

Stadtrat und Ausschüsse

Page 5: stadtanzeiger 2019 11 01 - Annaberg-Buchholz

Seite 5 Stadtanzeiger 11/2019Die Stadt informiert

Stadtrat am 24. Oktober: Kita- und Friedhofsgebühren, Zukunft für OPEW GmbH

Am 24. Oktober traf sich der Stadtrat zuseiner turnusmäßigen Sitzung im Annaber-ger Rathaus. Auf der Tagesordnung standendie künftige Nutzung des OPEW-Betriebsge-ländes, die Verwendung pauschaler Gelderdes Freistaates Sachsen für Kommunensowie die Festsetzung der Elternbeiträge fürdie kommunalen Kindertagesstätten. Außer-dem wurden neue Friedhofsgebühren be-schlossen, Straßen im Wohngebiet „HeitererBlick“ öffentlich gewidmet sowie ein State-ment zu einem vorgesehenen Bodenpla-nungsgebiet im mittleren Erzgebirge durchden Stadtrat abgegeben. Darüber hinausging es um die Förderung für eine baulicheSanierung am Gebäude Fleischergasse 6.Nicht zuletzt wurden Gesellschaftsverträgestädtischer Unternehmen modifiziert.

Ein zentrales Thema der Stadtratssitzungwar die Zukunft des gegenwärtig von derOPEW GmbH genutzten Geländes an derBahnhofstraße 1a sowie die Zukunft desBetriebes. Die Firma will auch künftig inunserer Stadt ansässig sein, allerdings ihretechnologischen Abläufe optimieren. Dazuist der Aufbau eines neuen Betriebes im neuerschlossenen Industriegebiet an der B 101durch eine Dresdner Projektentwicklungs-firma geplant.Um nach dem Auszug des Betriebes nichteine Industriebrache mitten in der Stadt zuhaben, soll in dem bisherigen Areal derOPEW GmbH an der Bahnhofstraße (Fotounten) ein Einzelhandelsbetrieb angesiedeltwerden. Geplant ist ein so genannter Voll-sortimenter, also ein Supermarkt.Innerhalb des Stadtrates gab es zu diesemkombinierten Projekt durchaus geteilteMeinungen. Stadtrat Frank Dahms sagte,Kaufkraft sei nur einmal vorhanden. Diesewürde ggf. aus anderen Einzelhandesbetrie-ben abgezogen. Ein Vertreter der SPD siehtinnerstädtische Arbeitsplätze dadurch inGefahr. Stadtrat Thomas Siegel sagte u.a.„Städteplanerisch kann uns nichts Besserespassieren. Wir erhalten eine Einkaufsmög-lichkeit zwischen den Stadtzentren vonAnnaberg und Buchholz und verhinderneine Industriebrache“. In dieselbe Brescheschlug Stadtrat Steffen Simon. Er stellte fest„Die Innenstadt endet nicht am Weidener

Perspektive für OPEW GmbH

nen, mit denen Materialaufwendungen,Personalkosten, betriebliche Aufwendungensowie kalkulatorische Abschreibungen undZinsen rechnerisch erfasst werden. Gebüh-ren werden u.a. erhoben für die Nutzungvon Feierhallen, Kühlzellen, Beisetzungenund Bestattungen sowie die Nutzung be-stimmter Grabstätten. Außerdem fallen Ge-bühren für weitere Leistungen wie z. B.Grabpflege, das Aufsetzen von Gräbern,Entsorgung von Grabmalen, Genehmigun-gen sowie Standsicherheitsprüfungen undSonderleistungen an. Auf der Basis der ak-tuellen Kalkulation wurde die Anlage 1 zurFriedhofsgebührensatzung geändert. Siewird im Stadtanzeiger 12/2019 veröffent-licht und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Ebenfalls ohne Gegenstimme wurde be-schlossen, notwendige Sanierungsmaßnah-men am Gebäude Fleischergasse 6 miteinem Zuschuss von ca. 71 T€ zu fördern.

Um künftig einen rechtssicheren, unbüro-kratischeren und preiswerteren Umgang mitBodenaushub, insbesondere bei Tief- undStraßenbauarbeiten zu gewährleisten,befürwortete der Stadtrat die Ausweisungeines so genannten Bodenplanungsgebietesim mittleren Erzgebirge durch die Sächsi-sche Landesdirektion. Hintergrund diesesVorhabens ist vor allem, dass gegenwärtigAushub, der mit Schwermetallen belastetist, meist aufwändig und teuer auf Sonder-mülldeponien entsorgt werden muss,obwohl sich im unmittelbaren Umfeld derStraße oder des Kanals dasselbe belasteteMaterial befindet. Künftig sollen durch eineeinheitliche Planungsgrundlage Flächen mitgleicher Belastung ausgewiesen werden, sodass Bauherren, Bauträger, Auftraggeber,aber auch Landwirte und Privatpersonenmehr Handlungsspielräume für die Boden-verwertung erhalten. In diesem Zusammen-hang werden u.a. Belastungsgrade ausge-wiesen sowie Sanierungs- und Handlungs-empfehlungen gegeben. Neben Bauherrensollen auch z. B. Kleingärtner und Landwir-te davon profitieren. Nicht zuletzt ist esZiel, durch die flächenmäßige Ausweisungentsprechender Gebiete Untersuchungs-pflichten für belastetes Bodenmaterial zuvermindern.

Einmütig billigten die Stadträte außerdemdie öffentliche Widmung von Straßen undWegen im Wohngebiet „Heiterer Blick“ imStadtteil Buchholz. Die Mehrzahl der Stras-sen bzw. Flurstücke werden als Ortsstraßen,drei Wege als beschränkt-öffentliche Wegegewidmet. Die entsprechende Bekanntma-chung ist auf Seite 4 abgedruckt.

Bodenplanungsgebiet

Straßenwidmung, Bausanierung

·

Platz. Geben wir dem Investor Gelegenheit,sein Vorhaben umzusetzen“. Sachgebiets-leiter Christian Uhlig ergänzte, dass für dieUmsetzung sowie die verkehrstechnischeAnbindung ein Vorhaben- und Erschlies-sungsplan aufgestellt werde.Mit 18 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimmesowie vier Enthaltungen wurde beschlos-sen, im Gelände Bahnhofstraße 1 a eineSonderfläche „Einzelhandel“ zur Ansied-lung eines Vollsortimentes zu entwickelnsowie eine Fläche von 11.051 m² im Indus-triegebiet an der B 101 an die DP DresdnerProjektentwicklungs GmbH zum Zweckeder Umsiedlung der OPEW GmbH zuverkaufen.

Mit drei Enthaltungen billigte der Stadtrateine Erhöhung der Elternbeiträge für kom-munal betriebene Krippen, Kindertages-stätten und Horte der Stadt. Die Basis dafürbilden die jeweilige Betriebskostenabrech-nung des Vorjahres sowie das SächsischeGesetz über Kindertageseinrichtungen.Danach sollen sich die ungekürzten Eltern-beiträge bei Krippen zwischen mindestens15% und höchstens 23%, bei Kindertages-stätten zwischen 15% und höchstens 30%sowie in Horten bei maximal 30% der fest-gestellten Betriebskosten bewegen. DieÄnderungen sind wie folgt beschlossen:

bis 12/2019 ab 01/2020Krippe 224,00 € 249,00 €Kita 126,50 € 128,50 €Hort 68,40 € 69,50 €

. Grund-lage dafür sind entsprechende Kalkulatio-

Weiterhin befasste sich der Stadtrat mit derVerwendung der Pauschale zur Stärkungdes ländlichen Raumes, die in Höhe vonmaximal je 70.000 € von Freistaat an diesächsischen Kommunen ausgereicht wurde.Einstimmig beschlossen wurde, diese fürnotwendige Sanierungsmaßnahmen imstadteigenen Pöhlberghotel auszugeben.

Einstimmig wurde weiterhin beschlossen,die Friedhofsgebühren anzupassen

Verwendung pauschaler Gelder

Elternbeiträge Kinderbetreuung

Änderung Friedhofsgebühren

Page 6: stadtanzeiger 2019 11 01 - Annaberg-Buchholz

Seite 6 Stadtanzeiger 11/2019

Neufassung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz

Bekanntmachung der Neufassungder Hauptsatzung der GroßenKreisstadt Annaberg-Buchholz vom27.08.2019

Aufgrund des § 2 der 1. Änderungssatzungzur Hauptsatzung der Stadt Annaberg-Buchholz vom 27.08.2019 wird nachste-hend der Wortlaut der Hauptsatzung derStadt Annaberg-Buchholz in der abBekanntgabe im Stadtanzeiger 09/2019geltenden Fassung bekannt gemacht.

Die Neufassung berücksichtigt:1. die Hauptsatzung der Stadt Annaberg-Buchholz vom 29.11.20182. die 1. Änderungssatzung zur Hauptsat-zung der Stadt Annaberg-Buchholz vom27.08.2019

Annaberg-Buchholz, den 27.08.2019

Rolf Schmidt (Dienstsiegel)Oberbürgermeister

ERSTER TEILORGANE DER STADT

Organe der Stadt sind der Stadtrat und derOberbürgermeister.

Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürgerund das Hauptorgan der Stadt. Er führt dieBezeichnung Stadtrat. Der Stadtrat legt dieGrundsätze für die Verwaltung der Stadt festund entscheidet über alle Angelegenheitender Stadt, soweit nicht der Oberbürgermei-ster kraft Gesetzes zuständig ist oder ihmder Stadtrat bestimmte Angelegenheitenüberträgt. Der Stadtrat überwacht dieAusführung seiner Beschlüsse und sorgtbeim Auftreten von Missständen in derStadtverwaltung für deren Beseitigungdurch den Oberbürgermeister.

(1) Der Stadtrat besteht aus den Stadträtenund dem Oberbürgermeister alsVorsitzenden.

(2) Nach dem Stand vom 31.12.2017beträgt die Einwohnerzahl der Stadt 20.000Einwohner. Die Zahl der Stadträte wirdgemäß § 29 Abs. 3 SächsGemO auf 26festgesetzt.

§ 1 Organe der Stadt

ERSTER ABSCHNITTSTADTRAT

§ 2 Rechtsstellung und Aufgaben desStadtrates

§ 3 Zusammensetzung des Stadtrates

§ 4 Beschließende Ausschüsse

(1) Es werden folgende beschließendeAusschüsse gebildet:1. der Verwaltungsausschuss,2. der Technische Ausschuss,3. der Ausschuss für Soziales und Kultur.

(2) Jeder dieser Ausschüsse besteht aus demOberbürgermeister als Vorsitzenden und 8weiteren Mitgliedern des Stadtrates. DerStadtrat bestellt die Mitglieder und je Aus-schussmitglied 2 weitere Stellvertreterwiderruflich aus seiner Mitte. Die Stellver-treter sind nicht persönlich zugeordnet. DieSätze 2 und 3 gelten entsprechend für dieAusschussbesetzung im Benennungsverfah-ren nach § 42 Abs. 2 Satz 4 und 5SächsGemO. In diesem Fall benennen dieFraktionen dem Oberbürgermeister nebenden Ausschussmitgliedern 2 Stellvertreter jeAusschussmitglied.

(3) Den beschließenden Ausschüssenwerden die in den §§ 6 bis 8 bezeichnetenAufgabengebiete zur dauernden Erledigungübertragen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeitentscheiden die beschließenden Ausschüs-se an Stelle des Stadtrates. Innerhalb ihresGeschäftskreises sind die beschließendenAusschüsse zuständig für:

1. die Ausführung von Maßnahmen beiGesamtkosten von mehr als 50.000,00 Eurobis zu 150.000,00 Euro.2. die Vergabe von Aufträgen über Leistun-gen (Lieferungen und Dienstleistungen) beiAuftragswerten von mehr als 50.000,00Euro bis zu 150.000,00 Euro.3. die Zustimmung zu über- und außerplan-mäßigen Auszahlungen von mehr als40.000,00 Euro, aber nicht mehr als80.000,00 Euro im Einzelfall, soweit sienicht innerhalb des Budgets gedecktwerden können,4. die Zustimmung zu über- und außerplan-mäßigen Aufwendungen von mehr als40.000,00 Euro, aber nicht mehr als80.000,00 Euro im Einzelfall, soweit diewirtschaftliche Verursachung noch nichteingetreten ist und eine Deckung innerhalbdes Budgets nicht möglich ist,5. die Bestätigung der über- und außerplan-mäßigen Aufwendungen, soweit deren wirt-schaftliche Verursachung bereits eingetretenist, von mehr als 40.000,00 Euro, aber nichtmehr als 80.000,00 Euro im Einzelfallsoweit sie nicht innerhalb des Budgetsgedeckt werden können.

(4) Soweit sich die Zuständigkeit der be-schließenden Ausschüsse nach Wertgren-zen bestimmt, beziehen sich diese auf deneinheitlichen wirtschaftlichen Vorgang.Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in

mehrere Teile zur Begründung einer ande-ren Zuständigkeit ist nicht zulässig. AlsZerlegung eines wirtschaftlichen Vorgangszählt nicht die Vergabe eines Auftrags alsNachtrag. Als Auftragswert für die Vergabeeines Nachtrags gilt allein der Wert desNachtrags. Über den Nachtrag entscheidetdas Gremium, das wertmäßig für die Ver-gabe des Nachtrags ohne Hinzurechnungdes Auftragswertes des ursprünglichenAuftrags zuständig ist. Bei voraussehbarwiederkehrenden Leistungen bezieht sichdie Wertgrenze auf den Jahresbetrag.

(1) Wenn eine Angelegenheit für die Stadtvon besonderer Bedeutung ist, können diebeschließenden Ausschüsse die Angelegen-heit dem Stadtrat mit den Stimmen einesFünftels aller Mitglieder zur Beschlussfas-sung unterbreiten. Lehnt der Stadtrat eineBehandlung ab, entscheidet der zuständigebeschließende Ausschuss.

(2) Der Stadtrat kann jede Angelegenheit ansich ziehen und Beschlüsse der beschlies-senden Ausschüsse, solange sie noch nichtvollzogen sind, ändern oder aufheben. DerStadtrat kann den beschließenden Aus-schüssen allgemein oder im EinzelfallWeisungen erteilen.

(3) Angelegenheiten, deren Entscheidungdem Stadtrat vorbehalten ist, sollen demzuständigen beschließenden Ausschuss zurVorberatung zugewiesen werden. AufAntrag des Vorsitzenden oder eines Fünftelsaller Mitglieder des Stadtrates sind sie demzuständigen beschließenden Ausschuss zurVorberatung zu überweisen.

(4) Widersprechen sich die noch nicht voll-zogenen Beschlüsse zweier Ausschüsse, sohat der Oberbürgermeister den Vollzug derBeschlüsse auszusetzen und die Entschei-dung des Stadtrates herbeizuführen.

(1) Die Zuständigkeit des Verwaltungsaus-schusses umfasst die ThemenbereicheFinanzen, Verwaltung und Ökologie mitfolgenden Aufgabengebieten:1. Personalangelegenheiten, allgemeineVerwaltungsangelegenheiten,2. Finanz- und Haushaltswirtschafteinschließlich Abgabenangelegenheiten,3. Umweltschutz, Landschaftspflegeeinschließlich Park- und Gartenanlagen“4. Verwaltung der städtischen Liegen-schaften einschließlich der Waldbewirt-schaftung, Jagd, Fischerei und Weide5. Annahme oder Vermittlung von Spenden,

§ 5 Beziehungen zwischen dem Stadtratund den beschließenden Ausschüssen

§ 6 Verwaltungsausschuss

Amtliche Bekanntmachungen

Page 7: stadtanzeiger 2019 11 01 - Annaberg-Buchholz

Seite 7 Stadtanzeiger 11/2019

Schenkungen und ähnlichen Zuwen-dungen.

(2) In seinem Geschäftskreis entscheidet derVerwaltungsausschuss über:1. die Ernennung, Einstellung, Höhergrup-pierung, Entlassung und sonstige personal-rechtliche Entscheidungen von Beamten derLaufbahngruppe 2 bis einschließlich Besol-dungsgruppe A 10 und von Beschäftigtender Entgeltgruppen TVöD E 9 b bis E 10sowie S 11 bis S 18 soweit es sich nicht umAushilfsbeschäftigte handelt.

2. die Bewilligung von nicht durch dasBudget gedeckten Zuschüssen von mehr als2.500,00 Euro bis zu 5.000,00 Euro,

3. die Stundung von Forderungen von mehrals 12 Monaten bis zu 24 Monaten und inunbeschränkter Höhe, von mehr als 24Monaten und von mehr als 20.000,00 Eurobis zu einem Höchstbetrag von 100.000,00Euro,

4. den Verzicht auf Ansprüche der Stadtoder die Niederschlagung solcher Ansprü-che, die Führung von Rechtsstreitigkeitenund den Abschluss von Vergleichen, wennder Verzicht oder die Niederschlagung, derStreitwert oder bei Vergleichen das Zuge-ständnis der Stadt im Einzelfall mehr als20.000,00 Euro, aber nicht mehr als100.000,00 Euro beträgt,

5. die Veräußerung und dingliche Belas-tung, den Erwerb und Tausch von Grundei-gentum oder grundstücksgleichen Rechten,

aber nicht mehr als 5.000,00 Euro imEinzelfall beträgt,

6. Verträge über die Nutzung von Grund-stücken oder beweglichem Vermögen beieinem jährlichen Miet- oder Pachtwert vonmehr als 2.500,00 Euro, aber nicht mehr als5.000,00 Euro im Einzelfall, bei der Vermie-tung stadteigener Wohnungen in unbe-schränkter Höhe,

7. die Veräußerung von sonstigen Teilen desAnlagevermögens im Buchwert von mehrals 2.500,00 Euro, aber nicht mehr als5.000,00 Euro im Einzelfall,

8. die Entscheidung über die Annahme oderVermittlung von Spenden, Schenkungenund ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73Abs. 5 SächsGemO ab einem Wert von imEinzelfall 50 Euro, sofern die Entscheidungnicht gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 14 demOberbürgermeister obliegt.

9. alle übrigen Angelegenheiten, für dienicht nach § 7 Abs. 1 der TechnischeAusschuss oder nach § 8 Abs. 1 derAusschuss für Soziales und Kultur zu-ständig ist.

wenn der Buchwert mehr als 2.500,00 Euro,

§ 7 Technischer Ausschuss

§ 8 Ausschuss für Soziales und Kultur

§ 9 Ältestenrat

§ 10 Beirat für geheimzuhaltendeAngelegenheiten

(1) Die Zuständigkeit des TechnischenAusschusses umfasst die ThemenbereicheBau, Wirtschaft, Verkehr und Stadtentwick-lung mit folgenden Aufgabengebieten:1. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch-und Tiefbau, Vermessung, Denkmalschutz),2. Angelegenheiten von Wirtschaft,Industrie, Handwerk und Handel3. Versorgung und Entsorgung4. Straßenbeleuchtung, technische Verwal-tung der Straßen, Gewässerunterhaltung,Bauhof, Fuhrpark,5. Verkehrsorganisation, Verkehrsplanung,6. Feuerlöschwesen sowie Katastrophen-und Zivilschutz,7. Friedhofs- und Bestattungsangelegen-heiten,8. technische Verwaltung stadteigenerGebäude,

(2) Innerhalb seines Geschäftskreises unddes Geschäftskreises des Ausschusses fürSoziales und Kultur entscheidet derTechnische Ausschuss über die Planungund Ausführung einer Baumaßnahme(Baubeschluss) und die Genehmigung derBauunterlagen bei voraussichtlichen bzw.tatsächlichen Gesamtbaukosten von nichtmehr als 1.000.000 Euro im Einzelfall.

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Sozi-ales und Kultur umfasst die Themenberei-che Bildung, Kultur, Marketing und Sportmit folgenden Aufgabengebieten:1. soziale Angelegenheiten, insbesondereder Familie, der Kinder und Senioren, derBehinderten und der Gesundheit2. Angelegenheiten des Sports3. Spiel-, Bade- und Freizeiteinrichtungen,

eder Museen und kulturellen Einrichtungen5. Angelegenheiten der Bildung, insbeson-dere Schulangelegenheiten, Angelegenhei-ten der Kindertagesstätten,6. Angelegenheiten des Tourismus und desMarketing7. Marktangelegenheiten, Feste undVeranstaltungen“

Es wird ein Ältestenrat gebildet, der denOberbürgermeister in Fragen der Tagesord-nung und des Ganges der Verhandlungenberät. Das Nähere regelt die Geschäftsord-nung.

(1) Es kann ein Beirat gebildet werden, derden Oberbürgermeister in geheimzuhalten-den Angelegenheiten (§ 53 Abs. 3 Satz 2SächsGemO) berät.

4. Kulturelle Angelegenheiten, insbesonder

(2) Der Beirat hat 3 Mitglieder. Die Mitglie-der werden vom Stadtrat aus seiner Mittebestellt. Vorsitzender des Beirates ist derOberbürgermeister.

ZWEITER ABSCHNITTOBERBÜRGERMEISTER

(1) Der Oberbürgermeister ist Vorsitzenderdes Stadtrates und Leiter der Stadtverwal-tung. Er vertritt die Stadt.

(2) Der Oberbürgermeister ist hauptamt-licher Beamter auf Zeit. Seine Amtszeitbeträgt sieben Jahre.

(1) Der Oberbürgermeister ist für die sach-gemäße Erledigung der Aufgaben und denordnungsmäßigen Gang der Stadtverwal-tung verantwortlich und regelt die innereOrganisation der Stadtverwaltung. Er erle-digt in eigener Zuständigkeit die Geschäfteder laufenden Verwaltung und die ihmsonst durch Rechtsvorschrift oder vomStadtrat übertragenen Aufgaben.

(2) Dem Oberbürgermeister werden folgen-de Aufgaben zur Erledigung dauernd über-tragen, soweit es sich nicht bereits um Ge-schäfte der laufenden Verwaltung handelt:

1. Bewirtschaftung der Ansätze im Ergebnis-und Finanzhaushalt innerhalb der durchden Haushaltsplan festgesetzten Budgetsmit Ausnahme dera) Entscheidung über die Ausführung vonMaßnahmen bei Gesamtkosten von mehrals 50.000,00 Euro,b) Vergabe von Aufträgen über Leistungen(Lieferungen und Dienstleistungen) beiAuftragswerten von mehr als 50.000 Euro,c) Vergabe der Bauleistungen bei Auftrags-werten von über 50.000 Euro einschließlichder mit der Baumaßnahme zusammenhän-genden und im Auftragswert untergeordne-ten Leistungen,

2. die Zustimmung zu überplanmäßigenund außerplanmäßigen Auszahlungen biszu 40.000,00 Euro im Einzelfall, soweit sienicht innerhalb des Budgets gedecktwerden können,

3. die Zustimmung zu über- und außerplan-mäßigen Aufwendungen bis zu 40.000,00Euro im Einzelfall, soweit die wirtschaftli-che Verursachung noch nicht eingetreten istund eine Deckung innerhalb des Budgetsnicht möglich ist,

4. die Bestätigung der über- und außerplan-mäßigen Aufwendungen, soweit derenwirtschaftliche Verursachung bereitseingetreten ist, bis zu 40.000,00 Euro im

§ 11 Rechtsstellung des Oberbürgermeisters

§ 12 Aufgaben des Oberbürgermeisters

Amtliche Bekanntmachungen

Page 8: stadtanzeiger 2019 11 01 - Annaberg-Buchholz

Seite 8 Stadtanzeiger 11/2019

Einzelfall, und eine Deckung innerhalb desBudgets nicht möglich ist,

5. die Ernennung, Einstellung, Höhergrup-pierung, Entlassung und sonstige personal-rechtliche Entscheidungen von Beamten derLaufbahngruppe 1 bis BesoldungsgruppeA 8 und von Beschäftigten bis Entgeltgrup-pe E 9a bzw. S 8b, von Aushilfen, Beamten-anwärtern, Auszubildenden, Praktikantenund anderen in Ausbildung stehendenPersonen,

6. die Gewährung von unverzinslichenLohn- und Gehaltsvorschüssen sowie vonUnterstützungen und Arbeitgeberdarlehenim Rahmen der vom Stadtrat erlassenenRichtlinien,

7. die Bewilligung von nicht durch dasBudget gedeckten Zuschüssen bis zu2.500,00 Euro im Einzelfall,

8. die einmalige Stundung von Forderungenim Einzelfalla) bis 2.000,00 Euro ohne zeitlicheBeschränkungb) bis zu 12 Monaten in unbeschränkterHöhe,c) bis zu 24 Monaten bis zu einem Höchst-betrag von 20.000,00 Euro

die Niederschlagung solcher Ansprüche,die Führung von Rechtsstreitigkeiten undden Abschluss von Vergleichen, wenn derVerzicht oder die Niederschlagung, derStreitwert oder bei Vergleichen das Zuge-ständnis der Stadt im Einzelfall nicht mehrals 20.000,00 Euro beträgt,

10. die Veräußerung und dingliche Belas-tung, der Erwerb und Tausch von Grund-eigentum oder grundstücksgleichenRechten im Buchwert bis zu 2.500,00 Euroim Einzelfall,

11. Verträge über die Nutzung von Grund-stücken oder beweglichem Vermögen biszu einem jährlichen Miet- oder Pachtwertvon 2.500,00 Euro im Einzelfall,

12. die Veräußerung von sonstigen Teilendes Anlagevermögens im Buchwert bis zu2.500,00 Euro im Einzelfall,

13. die Bestellung von Sicherheiten, dieÜbernahme von Bürgschaften und von Ver-pflichtungen aus Gewährverträgen und denAbschluss der ihnen wirtschaftlichgleichkommenden Rechtsgeschäfte, soweitsie im Einzelfall den Betrag von 2.500,00Euro nicht übersteigen.

14. die Annahme oder Vermittlung vonSpenden, Schenkungen und ähnlichenZuwendungen zugunsten von Museen,Bibliotheken und Archiven, deren Träger

9. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt und

die Stadt ist, sowie für die Annahme oderVermittlung von Spenden, Schenkungenund ähnlichen Zuwendungen bis zu einemWert von im Einzelfall 50 Euro.Entscheidungen nach Satz 1 Nr. 1, die dieBelange einer Ortschaft betreffen, sollen imBenehmen mit dem Ortschaftsrat getroffenwerden.

(3) Der Oberbürgermeister muss Beschlüs-sen des Stadtrates widersprechen, wenn erder Auffassung ist, dass sie rechtswidrigsind; er kann ihnen widersprechen, wenner der Auffassung ist, dass sie für die Stadtnachteilig sind. Der Widerspruch muss un-verzüglich, spätestens jedoch binnen einerWoche nach Beschlussfassung gegenüberden Stadträten ausgesprochen werden. DerWiderspruch hat aufschiebende Wirkung.Gleichzeitig ist unter Angabe der Wider-spruchsgründe eine Sitzung einzuberufen,in der erneut über die Angelegenheit zubeschließen ist; diese Sitzung hat spätestensvier Wochen nach der ersten Sitzung statt-zufinden. Ist nach Ansicht des Oberbürger-meisters auch der neue Beschluss rechts-widrig, muss er ihm erneut widersprechenund unverzüglich die Entscheidung derRechtsaufsichtsbehörde über die Recht-mäßigkeit herbeiführen.

(4) Absatz 3 gilt entsprechend für Beschlüs-se, die durch beschließende Ausschüssegefasst werden. In diesen Fällen hat derStadtrat über den Widerspruch zuentscheiden.

(1) Der Stadtrat bestellt einen Beigeordne-ten als hauptamtlichen Beamten auf Zeit.Die Amtszeit beträgt sieben Jahre.

(2) Der Beigeordnete vertritt den Oberbür-germeister neben dem Fall der Verhinde-rung ständig in seinem Geschäftskreis. DerGeschäftskreis des Beigeordneten wird vomOberbürgermeister im Einvernehmen mitdem Stadtrat festgelegt. Der Oberbürger-meister kann dem Beigeordneten allgemeinoder im Einzelfall Weisungen erteilen.

(3) Der Stadtrat bestellt aus seiner Mitte ei-nen weiteren Stellvertreter des Oberbürger-meisters. Die Stellvertretung beschränktsich auf die Fälle der Verhinderung desOberbürgermeisters und des Beigeordne-ten. Ferner beschränkt sich die Stellvertre-tung auf die Fälle der Verhinderung beimVorsitz im Stadtrat, bei der Vorbereitung derSitzungen des Stadtrates und seiner Aus-schüsse sowie bei der Repräsentation derStadt.

(4) Für die Stellvertretung bei Verhinderungdes Oberbürgermeisters und des Beigeord-neten im Übrigen bestellt der Oberbürger-

§ 13 Rechtsstellung und Aufgaben desBeigeordneten

meister im Einvernehmen mit dem Stadtrateinen oder mehrere Bedienstete. Die Be-stellung und die Bestimmung der Reihen-folge nimmt der Oberbürgermeister vor.

(5) Dem Beigeordneten wird die Bezeich-nung „Bürgermeister“ verliehen.

(1) Der Stadtrat bestellt eine Beauftragte fürdie Gleichstellung von Frau und Mann. DieBeauftragte ist hauptamtlich tätig und demOberbürgermeister zugeordnet.

(2) Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt aufdie Verwirklichung des Grundrechtes derGleichberechtigung von Frau und Mann imZuständigkeitsbereich der Stadt hin.

(3) Die Gleichstellungsbeauftragte ist in derAusübung ihrer Tätigkeit unabhängig. Siehat das Recht, an den Sitzungen des Stadt-rates und der für ihren Aufgabenbereichzuständigen Ausschüsse mit beratenderStimme teilzunehmen. Ein Antrags- oderStimmrecht steht der Gleichstellungsbeauf-tragten dabei nicht zu. Die Stadtverwaltungunterstützt die Gleichstellungsbeauftragtebei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

ZWEITER TEILMITWIRKUNG DER EINWOHNER

Allgemein bedeutsame Stadtangelegenhei-ten sollen mit den Einwohnern erörtertwerden. Zu diesem Zweck soll der Stadtratmindestens einmal im Jahr eine Einwohner-versammlung anberaumen. Eine Einwoh-nerversammlung ist anzuberaumen, wenndies von den Einwohnern beantragt wird.Der Antrag muss unter Bezeichnung der zuerörternden Angelegenheiten schriftlicheingereicht werden. Der Antrag muss vonmindestens fünf vom Hundert der Einwoh-ner, die das 16. Lebensjahr vollendethaben, unterzeichnet sein.

Der Stadtrat muss Stadtangelegenheiten, fürdie er zuständig ist, innerhalb von dreiMonaten behandeln, wenn dies von denEinwohnern beantragt wird. Der Antragmuss unter Bezeichnung der zu behandeln-den Angelegenheit schriftlich eingereichtwerden. Der Antrag muss von mindestensfünf vom Hundert der Einwohner, die das16. Lebensjahr vollendet haben, unter-zeichnet sein.

Die Durchführung eines Bürgerentscheidesnach § 24 SächsGemO kann schriftlich vonden Bürgern der Stadt beantragt werden

§ 14 Gleichstellungsbeauftragte

§ 15 Einwohnerversammlung

§ 16 Einwohnerantrag

§ 17 Bürgerbegehren

Amtliche Bekanntmachungen

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Amtliche BekanntmachungenSeite 9 Stadtanzeiger 11/2019

(Bürgerbegehren). Das Bürgerbegehrenmuss von mindestens fünf vom Hundert derBürger der Stadt unterzeichnet sein.

DRITTER TEILORTSCHAFTSVERFASSUNG

(1) ln den Ortschaften Frohnau, Geyersdorfund Cunersdorf wird die Ortschaftsverfas-sung eingeführt. Die Ortschaften umfassendas Gebiet innerhalb der jeweiligenGemarkungen.

(2) Der Ortschaftsrat besteht aus jeweils 8Mitgliedern.

(3) Der Ortschaftsrat wählt den Ortsvorste-her und einen oder mehrere Stellvertreterfür seine Wahlperiode. Der Ortsvorsteher

(4) Der Ortsvorsteher vertritt den Oberbür-germeister und den Beigeordneten ständigbei dem Vollzug der Beschlüsse des Ort-schaftsrates. Der Oberbürgermeister undder Beigeordnete können dem Ortsvorste-

§ 18 Ortschaftsverfassung der OrtschaftenFrohnau, Geyersdorf und Cunersdorf

ist zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen.

her allgemein oder im Einzelfall Weisungenerteilen, soweit er ihn vertritt. Der Oberbür-germeister kann dem Ortsvorsteher fernerin den Fällen des § 52 Abs. 2 und 4SächsGemO Weisungen erteilen.

(5) In den Ortschaften wird keine örtlicheVerwaltung eingerichtet.

(6) Den Ortschaftsräten werden über die in§ 67 Abs. 1 SächsGemO genanntenAngelegenheiten hinaus folgende weiterenAufgaben, soweit sie die Ortschaftbetreffen, zur dauernden Erledigungübertragen:1. Angelegenheiten der jeweiligenOrtsfeuerwehr2. sonstige Angelegenheiten andererEinrichtungen des Ortsteils3. Vorberatung von Angelegenheiten, diedie Ortschaft betreffen, vor der Entschei-dung durch den Stadtrat oder die beschlies-senden Ausschüsse

(7) Den Ortschaftsräten werden zur Erfül-lung der ihnen zugewiesenen Aufgabenangemessene Haushaltsmittel zur Verfü-gung gestellt. Die ortschaftsbezogenenHaushaltsansätze werden im Rahmen der

Gesamtausgaben der Stadt unter Berück-sichtigung des Umfanges der in der jewei-ligen Ortschaft vorhandenen Einrichtungenund der durch sie wahrgenommenenAufgaben festgesetzt.

(8) Die Ortschaftsräte sind zu wichtigenAngelegenheiten der Stadt, die die Ort-schaft betreffen oder von unmittelbarerBedeutung für die Ortschaft sind, zu hören,insbesondere bei der Aufstellung der ort-schaftsbezogenen Haushaltsansätze, derWahrnehmung der gemeindlichen Pla-nungshoheit und der Vermietung, Verpach-tung oder Veräußerung der in der jeweili-gen Ortschaft gelegenen öffentlichenGrundstücke. Sie haben ein Vorschlagsrechtzu allen Angelegenheiten, die die jeweiligeOrtschaft betreffen.

(9) Bürgerentscheide und Bürgerbegehrengem. §§ 24, 25 SächsGemO können auchin den Ortschaften durchgeführt werden.

VIERTER TEILSONSTIGE VORSCHRIFT

§ 19 (Inkrafttreten)

Amtliche Bekanntmachung der Pass- u. Meldebehörde

Widerspruchsrecht - Übermittlungssperrennach § 9 Nr. 5 BMG (Bundesmeldegesetz)

Die Pass- und Meldebehörde kann aus demMelderegister Daten an verschiedeneBehörden und Institutionen übermitteln.

Nach § 58c des Soldatengesetzes übermit-telt die Meldebehörde dem

jähr-lich bis zum 31. März personenbezogeneDaten von Personen mit deutscher Staatsan-gehörigkeit, die im darauf folgenden Jahrvolljährig werden. Diese Datenübermitt-lung dient dazu, an diese PersonenInformationsmaterial zur Bundeswehrzusenden zu können.

Nach § 42 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzesdarf die Meldebehörde an

neben denDaten von Mitgliedern auch die Daten vonFamilienangehörigen übermitteln, wenndiese nicht derselben oder keiner öffent-lich-rechtlichen Religionsgesellschaftangehören.

Nach § 50 Abs. 2 BMG darf die Meldebe-hörde Namen, Doktorgrad, Anschrift, Tagund Art des Jubiläums von Alters- undEhejubiläen, soweit im Melderegistergespeichert, an

übermitteln. Altersjubilare sindEinwohner, die den 70. Geburtstag, jeden

Bundesamt fürPersonalmanagement der Bundeswehr

öffentlich-recht-liche Religionsgesellschaften

Mandatsträger, Presse oderRundfunk

fünften weiteren Geburtstag und ab dem100. Geburtstag jeden folgenden Geburts-tag begehen. Ehejubilare sind Einwohner,die die goldene Hochzeit oder ein späteresEhejubiläum begehen.

Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzesdarf die Meldebehörde sechs Monate vorWahlen oder Abstimmungen auf staatlicherund kommunaler Ebene die Datenbestimmter Gruppen von Wahlberechtigtenan

zum Zweckeder Wahlwerbung übermitteln.

Nach § 50 Abs. 3 BMG darf die Meldebe-hörde Daten (Familienname, Vorname,Doktorgrad und derzeitige Anschrift) vonvolljährigen Einwohnern an

übermitteln.

fünf genanntender Orte

Annaberg-Buchholz, Kurort Oberwiesen-thal, Thermalbad Wiesenbad und deren da-zugehörigen Ortsteile,

Der Widerspruch ist im Bürgerzentrumder Stadt Annaberg-Buchholz schriftlichoder durch persönliche Vorsprache einzu-legen. Der Widerspruch gilt bis auf Wider-ruf und wird gebührenfrei eingetragen.

Meldebehörde der Stadt Annaberg-

Parteien, Wählergruppen und anderenTrägern von Wahlvorschlägen

Adressbuch-verlage

Gegen die Datenübermitt-lungen kann jeder Einwohner

Widerspruch erhe-ben.

Buchholz, 16.09.2019

Die Stadt Annaberg-Buchholz bietet ab so-fort Gewerberäume im Gebäude DresdnerStraße 22 als Gesamtpaket an. Sie befindensich direkt an der B 101. Im Innenhof ste-hen für das Mietobjekt mehrere Parkplätzezur Verfügung. Die hellen, vollkommentrockenen Räume im Erdgeschoss habeneine Gesamtgröße von 312 m² und sind absofort nutzbar.Interessenten wenden sich bitte an folgendeAdresse: Stadt Annaberg-Buchholz,FB Bau, Sachgebiet LiegenschaftenMarkt 1, 09456 Annaberg-BuchholzTel. 03733 425197, E-Mail:[email protected]

Räume für Gewerbe

Die Pflege von Kriegsgräbern ist ein wichti-ges gesellschaftliches Anliegen. Wer dieseArbeit unterstützen möchte, hat die Mög-lichkeit, Spenden an den Volksbund Deut-sche Kriegsgräberfürsorge e. V. zu überwei-sen, Spendenkonto:Ostsächsische Sparkasse Dresden,IBAN: DE95 8505 0300 3120 1044 68BIC: OSDDDDE81XXXDie Spenden sind ab einer Höhe von 10 €steuerlich abzugsfähig. Anliegen der Arbeitdes Volksbundes ist aktive Völkerverständi-gung, Versöhnung und Ehre für die Toten.

Kriegsgräberfürsorge

Page 10: stadtanzeiger 2019 11 01 - Annaberg-Buchholz

Service/VeranstaltungenSeite 10 Stadtanzeiger 11/2019

Jugendzentrum Meisterhaus

Familienzentrum Annaberg e.V.

Friedensstraße 2, Tel. 608462, Fax 64511E-Mail:

Internet:

Geyersdorfer Straße 34, Tel. 24801, Fax 429 315

Tel. 52700

Paulus-Jenisius-Str. 21, Tel. 23276, Fax 23287

[email protected]

www.altebrauerei-annaberg.de

www.cvjm-annaberg.de

Öffnungszeiten

Regelmäßige Veranstaltungen

Wöchentliche Angebote Schafstall:

Wöchentliche Angebote CVJM:Haus der Kirche, Kleine Kirchgasse 23

Angebote für Familien:

Angebote für Senioren:

Mo./Di. geschlossen, Mi. - Do. 11.00 - 18.00 UhrFr. 15.00 - 21.00 Uhr, 1x monatl. Sa. 10.30 - 13.30 Uhr1 x monatlich Sa. Familientag 14.00 - 18.00 Uhr

Mi. Projekttag Handwerkstechniken und KreativtagDo. Projekttag und Tea TimeFr. Offener Treff und Kochabend

jeden Nachmittag gegen 16.00 Uhr„Zeit im Advent“ mit weihnachtlichen Leckereien,Liedern, Geschichten und gemütlichem Zusammensein

große Weihnachtsfeier im MeisterhausWeihnachtsessen im Meisterhaus

15 - 17.30 Uhr Hutznnachmittag21 - 23.30 Uhr Hutznabend21 Uhr Turbokill + Tension + Saver20 Uhr Stephan Eichner spielt Reinhard Mey21 Uhr Die Nachtwächter: Buzz Dee + Snoopy21 Uhr Weihnachtsreggae21 Uhr Coppelius-Nacht 2019

Kinder bis 14 Jahre Mi. - Fr. 14.00 - 17.30 UhrJugendliche ab 14 J. Di. - Do. 18.00 - 21.00 Uhr

Fr. 18.00 - 22.00 Uhr

Mi. 18.30 Uhr MusikworkshopDo. 15.30 Uhr MädchentreffFr. 15.00 -16.00 Uhr Sport für Mädchen oder Jungen(wöchentlicher Wechsel) TH GS „An der Riesenburg“Fr. 18.00 - 19.30 Uhr Volleyball (ab 14 Jahre)

Mo. 16.15 Uhr - 17.15 Uhr Jungschar Jungen (10-14 J.)Mi. 17.30 Uhr Junge GemeindeDo. 17.00 - 18.00 Uhr Jungschar Mädchen (10-14 J.)So. Volleyball (nach Absprache)

Mo. 15.30 Uhr Musik und Bewegung für Eltern undKinder (bitte anmelden)Do. 9.00 – 12.00 Uhr Offene ElternsprechstundeDo. 9.00 – 17.00 Uhr Elternberatung (bitte anmelden)Weitere Kurse: www.familienzentrum-annaberg.de

Mo. 9.00 und 10.00 Uhr SeniorengymnastikMo. gerade KW ab 8.00 Uhr HardangerstickereiMo. ungerade KW 13.30 Uhr Treff verwitweter Frauenund Männer

ab 27.11.

13.12.24.12.

1.12.1.12.7.12.

18.12.20.12.26.12.28.12.

Alte Brauerei Jugend- u. Kulturzentrum

Internet:

Am Wiesaer Weg 11a,

www.familienzentrum-annaberg.de

Öffnungszeiten Jugendcafe:

Geschäftsstelle/Programm/Vorverkauf

Sprachkurse:Sport/Tanz:Computerkurse

VolxkücheSecondhand-Shop:Schlagzeugunterricht:Gitarrenunterricht:

Übernachtungsmöglichkeiten

Öffnungszeiten:

Mo.15 - 21 Uhr/Di. - Fr. 13 - 23 Uhr (Tel. 4269868)

Mi. bis 20 Uhr (Tel. 429316)

Mo - Fr. 10 - 18 Uhr (Tel. 24801)Tschechisch/Englisch (Tel. 429316)

Zumba, Salsa, Tanzkursfür Kinder, Erwachsene und Senioren

(Termine unter Tel. 429316)(vegetarisches Kochen): Do. ab 18.30 Uhr

Bücher, LPs, CDs Mo.-Fr. 14-18 UhrDi.-Fr. (Tel. 0171 7260825)

Mo-Fr. (Tel. 0172 4451987)einfache : (Tel. 24801)

Mo., Mi., Do. 9.00 - 17.00 UhrDi., Fr. 9.00 - 12.00 Uhr

Medientreff „Webkiste“ (für Kinder) Mo. - Fr. 13 - 18 Uhr

CVJM Jugendhaus „Alter Schafstall“

tägl. ab 9.00 Uhr Eltern-Kind-Kurse plus (bitte anmelden)

Haus des Gastes Erzhammer

Stadtbibliothek

Kunstkeller

Studienraum Carlfriedrich Claus

A

ABC-Galerie in der „Alten Schule“

Salon WEST, Buchholzer Straße 1

Erzgebirgsmuseum mit Bergwerk

Museum Frohnauer Hammer

Buchholzer Straße 2, Tel. 425190, Fax 425295

Klosterstraße 5, Tel. 22030, Fax 288508E-Mail: [email protected]

Wilischstraße 11, Tel./Fax 42001www.kunstkeller-annaberg.de

Johannisgasse 10, www.carlfriedrich claus.de

Obere Wolkensteiner Gasse 3, Tel. 4196552www.atelier-rosa-sabine-sachs.de

Barbara-Uthmann-Ring 155

Tel. 0152 34265151, www.grrwest.com

Große Kirchgasse 16, Tel. 23497, Fax 676112

Sehmatalstr. 3, Tel. 22000, Fax 671277

Öffnungszeiten Klöppelschule „Barbara Uthmann“

Öffnungszeiten Schnitzschule „Paul Schneider“

Veranstaltungen

Ausstellungen

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten:Grafikkabinett:

Öffnungszeiten:

Kunstkinder:

Öffnungszeiten:

offen:

Öffnungszeiten:Führungen im Bergwerk:

Schauschmieden:

Mo. - Do. 10.00 - 17.00 Uhr, Fr. 10.00 - 15.00 Uhr

Mo. - Mi. 10 - 16 Uhr, Do. 10 - 18 Uhr, Fr. 10 - 16 Uhr

Musikzimmer:Advent in den Höfen: Der Cunersdorfer

Markus Richter war mit seiner Kamera unterwegs undfing wunderbare Impressionen von der Premiere im Jahr2018 ein. Im Jahr 2020 soll die Veranstaltung wieder inunserer Stadt stattfinden.

Treppenhaus:Keramik zum Schmunzeln von Harald Wolf

Lassen Sie sich in der diesjährigen Weihnachtsstubeverzaubern von den unverwechselbaren Keramikarbei-ten von Harald Wolf aus Annaberg-Buchholz

Mo., Do., Fr. 12.00 - 18.00 UhrDi. 10.00 - 18.00 UhrSa. 10.00 - 12.00 Uhr

Ausstellung: Die Erzgebirgsweihnacht inzauberhaften Scherenschnitten

10.00 und 13.30 Uhr Musiktheater SpielARTmit Stellmäcke und Michael Meikel Müller

täglich nach vorheriger Abspracheallgem. Angebot von Grafik und Malerei

-

Mi. bis Sa.: 12.00 bis 17.00 Uhraußerhalb der Öffnungszeiten Anmeldung unterTel. (03733) 19433 oder (03733) 23497

www.kunstkinder-annaberg-buchholz.de

täglich 11.00 bis 17.00 Uhr

Di. - So. 14.00 - 20.00 Uhr oder n. Vereinbarung

täglich 10.00 - 17.00 Uhr außer Mo.Di. - Fr. 12.00 und 15.00 Uhr

Sa, So. 11.00, 12.30, 14.00 und 15.30 UhrPosamentenausstellung zur Industriegeschichte:„Von der Hutschnur bis zum Schnürsenkel“

ab 10.00 Uhr Barbaratag, zahlreiche Angebote

18.00 Uhr Anmeld: Tel. 22000Weihnachtsausstellung „Bergparaden –

Bestandteil erzgebirgischer Weihnachtstraditionen“18.00 Uhr Die letzte Schicht im Jahr -

Mettenschicht im Hammerwerk

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.

siehe Seite 2 unter Kulturzentrum Erzhammer

ab 30.11.

ab 30.11.

ab 30.11.

9.12.

4.12.

9.11.ab 30.11.

30.12.

.

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telier Rosa - Sabine Sachs

Offenes Atelier:

Galerie:

Führungen:

Di. 9.00 - 12.00 Uhr, Kurse auf Anfrage

Ausstellung „Komm, wir spielen Frieden!“

tägl. 9.00-12.00, 13.00-16.00 Uhr außer Mo.

Bergschmiede Markus Röhling

Dorotheastolln/Himmlisch Heer

Adam-Ries-Museum

St. Annenkirche

chwimmhalle Atlantis

Manufaktur der Tr ume

Markus-Röhling-Weg 1, Tel. 4269864

Sehmatalstr. 15, Tel. 52979, Fax. 542631www.roehling-stolln.de

Dorotheenstr. 8, Tel. 66218

Johannisgasse 23, Tel. 22186

Kleine Kirchgasse 23, Tel. 23190, Fax 288577www.annenkirche.de

Tel. 64128, www.pro-buchholz.com

Buchholzer Straße 2, Tel. 19433, Fax 5069755Mail: [email protected]

Buchholzer Straße 2, Tel. 425-284, Fax 5069755Internet: www.manufaktur-der-traeume.de

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten:

Adam-Ries-Museum/Schatzkammer der Rechenkunst

Kirchturmöffnung an Adventswochenenden

Öffnungszeiten Kirche

Öffnungszeiten:

Schwimmhalle:

Öffnungszeiten:

Altstadtführungen (Treffpunkt Tourist-Information)

Nachwächterführungen (Treffpunkt Annenkirche)

Öffentliche Themenführungen

Öffnungszeiten:

Sa., So., Feiertage 11.00 - 19.00 Uhr

täglich von 10.00 - 16.00 Uhr stündlich Führungen(ca. 80 min.) - ab sechs Jahre und ab vier Personen

Mo.- Fr. 7.00 - 15.00 UhrSa. 10.00 und 14.00 Uhr (Führungsbeginn)Sonder- und Sonntagsführungen: Tel. 66218

Di. - Fr. 10.00 - 16.00 Uhr, Sa./So. 12.00 - 16.00 UhrSilvester: 10.00 - 13.00 Uhr,

Mo. - Sa. 10 - 17 Uhr, So. 13.30 - 17 Uhr

Mo. - Sa. 10 - 17 Uhr, So. und Feiertage 12 - 17 Uhr

18 Uhr Adventseinblasen vom Kirchturm17 Uhr Adventskonzert Harmonic Brass17 Uhr Adventsmusik im Kerzenschein16 Uhr Bergmannsadvent in St. Annen17 Uhr Weihnachtsoratorium 1-3 von J. S. Bach17 Uhr Adventskonzert mit den Chören der EGE

täglich 11.00 - 17.00 Uhr

16.00 Uhr Frank Schöbel & Band + Gäste16.00 Uhr Die Schäferweihnacht

ab 14.00 Uhr 11. Buchholzer Weihnachtsmarkt16.00 Uhr Laternenwanderung durch Buchholz

Di., Do. 6.00 - 7.00 Uhr FrühschwimmenDi. u. Do. 11.00 - 22.00 UhrMi., Fr., Sa, So. 10.00 - 22.00 UhrFeiertage, Ferien 9.00 - 22.00 Uhr

täglich 10.00 - 18.00 UhrTickets, Zimmervermittlung, Infos, Service, Shop u.a.m.

Di., Do. 14.00 Uhr, Sa. 11.00 Uhr

, ab 19.00 Uhr

täglich 10.00 - 18.00 Uhr24./31.12. 10.00 – 14.00 Uhr, 1.1. 12.00 – 18.00 Uhr

Sonderausstellung „Glasperlenleuchter –Lichter der Weihnacht“

Besucherbergwerk Markus-Röhling-Stolln

www.adam-ries-museum.de

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Schließtage: 24.12.-26.12.

30.11.1.12.7.12.8.12.

14.12.21.12.

7.12.13.12.

30.11.28.12.

29.11., 7.12., 14.12., 21.12.

bis 23.2.

.

.

Bergkirche St. Marien

Festhalle

Veranstaltungen in Buchholz

S

Tourist-Information

ä

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Öffnungszeiten Sauna: täglich 9.00 - 22.00 Uhr

Informationen, Details und Termine unter:

.

www.annaberg-buchholz.de/de/angebote.php

Page 11: stadtanzeiger 2019 11 01 - Annaberg-Buchholz

Service/VeranstaltungenSeite 11 Stadtanzeiger 11/2019

Silberlandhalle Annaberg-Buchholz

Sport / Turniere / Veranstaltungen

Talstraße 8, Tel.: 44953, Fax: 429 516E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten: täglich 7.00 - 22.00 Uhr

14.00 – 16.00 Uhr KreissportbundKraftsport Klassen 3 und 4

7.00 – 12.00 UhrRisiko-Raus-Kampagne - Finale ANA

8.00 – 17.00 UhrJahresabschluss Sportlehrer - Volleyballturnier

9.00 – 13.00 UhrVorrunde Hallenfußball der Förderschulen

17.00 – 24.00 UhrNachtturnier Hallenfußball des FC Ramazotti

12.00 Uhr Kreisliga Erzgebirgemännliche Jugend D – HV Grüna14.00 Uhr Kreisliga Erzgebirgemännliche Jugend C – Rotation Weißenborn16.00 Uhr BezirksklasseMänner – SG Rotation Borstendorf18.00 Uhr BezirksklasseFrauen – Zwönitzer HSV 1928 II.

10.00 Uhr Kreisliga Erzgebirgemännliche Jugend D – HSG Freiberg II.12.00 Uhr Kreisliga Erzgebirgemännliche Jugend C – Geringswalder SV14.00 Uhr Kreisliga Erzgebirgeweibliche Jugend C – Zwönitzer HSV

10.30 Uhr LandesklasseA-Junioren – VFL Chemnitz

10.30 Uhr LandesklasseB-Junioren – FC Wacker Plauen I.

10.30 Uhr LandesklasseA-Junioren – FC Wacker Plauen I.

Ende der Saison - es finden keine Punktspiele statt.

15.00 Uhr Bezirksklasse1. Herren – TTV Schwarzenberg II.

16.00 Uhr Bezirksklasse1. Herren – SV Dörnthal - Pockau

9.00 Uhr Kreisliga3. Herren – TSV RW Arnsfeld

17.00 Uhr ERZ Liga2. Herren – TTV Stützengrün

8.00 – 18.00 UhrKreispunktwertung U 11 – U 18

Ende der Saison - es finden keine Punktspiele statt.

Training jeweils dienstags 20.00 – 22.00 Uhr

9.00 Uhr Bezirksliga U 16SC 1865 Annaberg-Buchholz – Post CrimmitschauSC 1865 Annaberg-Buchholz – SK König Plauen 2

4.12.

11.12.

14.12.

17.12.

21.12.

7.12.

15.12.

1.12.

7.12.

8.12.

7.12.

30.11.

1.12.

7.12.

14.12.

27.12.

Handballclub Annaberg-Buchholz

VfB Annaberg - Sportplatz Kurt Löser

ESV Buchholz Sportplatz Neu-Amerika

SV Geyersdorf, Abt. Tischtennis

Turnhalle im „Sportpark Grenzenlos“Tischtennisclub Annaberg TTC

Badmintonverein Annaberg-Buchholz

TSV 1847 Buchholz - Floorball

Schach im Erzhammer

B

Ansprechpartner Seniorenbeirat

AWO-Kommunikationsstützpunkt

Kindertreff Stadtmitte

Clubkino Neues Konsulat e.V.

Sprechstunde Friedensrichter/in

egegnungszentrum „Zur Spitze“

Feuerwehrdienste

Barbara-Uthmann-Ring 153, Tel. 671166

Barbara-Uthmann-Ring 131, Tel. 1436043

Museumsgasse 5, Tel. 44892

Buchholzer Straße 57, www.neueskonsulat.de

Öffnungszeiten:Klöppeln:

Veranstaltungen

Öffnungszeiten (Schulzeit)

täglich ab 11.00 Uhrvierzehntägig, ab 18.30 Uhr

16.00 Uhr Pyramidenanschieben15.00 Uhr Handarbeitsnachmittag15.00 Uhr Advent in den Herzen: Lesung undMusik: Weihnachtsgeschichten aus alter undneuer Zeit, u.a. mit Sonja Lippert und ThomasHaubold sowie Musikern der Kreismusikschule14.30 Uhr Spielenachmittag15.00 Uhr Singen macht gesund18.00 Uhr große Silvesterparty

Frank Latta (Vorsitzender) Tel. 608963Hans-Günther Schubert (stv. Vorsitz.) Tel. 506880Steffen Schmidt Tel. 25923Dagmar Schwipper Tel. 51177Hannelore Steinhorst Tel. 52280Petra Wagner Tel. 44760

Di. 9.00 - 12.00 Uhr, Do. 14.00 - 17.00 UhrE-Mail: [email protected]ürgerberatung, Anträge, Schreiben, Widersprüche u. a.

Mo., Fr. 12.00 - 17.00 UhrDi., Mi. 12.00 - 20.00 Uhr, Do. 9.00 - 17.30 UhrTäglich kostenloses Mittagessen

Mo. Flöten- und GitarrenunterrichtJungenarbeit Inklusive: Lego-Projekt Minecraft

ab 15.00 Uhr große Kindertreff-Weihnachts-feier in der Adventgemeinde, Zick-Zack-Promen. 8

Di. Jungenarbeit Inklusive: Modellbau, RC-CarsKochkurs Juniorpfanneab 17.45 Uhr Mädchenabende (10 - 14 Jahre)

ThemenabendVorbereitung der Weihnachtsfeier

Mi. Jungenarbeit Inklusive: Lego-City, Fahrradwerkstatt

Bibel-Minecraftcoole Plätzchen backenspannender Jahresrückblick

Do. wöchentlich ab 9.00 Uhr Eltern-Kind-Kreis,Jungenarbeit Inklusive: Minecraft, RC-Car-Projekt,Kreativangebot

Fr. 14.00 Uhr Fußball in der Turnhalle Talstraße14.00 Uhr Mädchenzeit

Vom bleibt derKindertreff geschlossen.

20.00 Uhr „How to make a Karzl Movie…?“Ein Abend für alle Trickfilmfreunde und Karzlfans

20.00 Uhr Lange Nacht des kurzen Films.Wir zeigen kurze Filme zur längsten Nacht des Jahres inZusammenarbeit mit der Kurzfilm AG

20.00 Uhr Karaoke Abend - Alle sind zumMitsingen und Tanzen herzlichst eingeladen.

16.30 - 18.00 Uhr Kulturzentrum ErzhammerBitte Termine vorher unter Tel. 425-231 im FachbereichRecht und Ordnung der Stadt anmelden.

Annaberg, Buchholz, Cunersdorf, Frohnau:montags, 19.00 - 21.00 Uhr

Geyersdorf: vierzehntägig freitags 19.00 - 21.00 Uhr

30.11.2.12.

11.12.

12.12.16.12.31.12.

16.12.

3.12.10.12.

4.12.11.12.18.12.

Achtung: 23.12.2019 bis zum 3.1.2020

30.11.

21.12.

28.12.

18.12.

17.12. Wichtelabend

15.45 Uhr Kinder-Bibelclub17.45 Uhr Jungsabende (8 - 14 Jahre)

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Page 12: stadtanzeiger 2019 11 01 - Annaberg-Buchholz

der Starke zum Saturnusfest am 26. Septem-ber 1719 die Bergleute des Erzgebirgesaufmarschieren, um so den Gästen seinewirtschaftliche Stärke zu zeigen.

Ortsvorsteher Kai WaltherTel. 0162 9009389

19.00 Uhr Pyramidenanschieben:Kinderprogramm u. stimmungsvolle Musik

Schauschmieden d. HammerbundesBitte unter Tel. 22000 anmelden.

Kontakt:

Veranstaltungen29.11.

14.12.

Ortsteil-ReportSeite 12 Stadtanzeiger 11/2019

G E Y E R S D O R F E RN A C H R I C H T E N

Am 28. Oktober fand eine erneute Sitzungdes Ortschaftsrates Geyersdorf statt. Auf derTagesordnung standen u.a. die weitere Sa-nierung des Dorfbaches, der Flächennut-zungsplan, speziell im Bereich Geyersdorf,sowie allgemeine Ortsangelegenheiten.

Sachgebietsleiter Christian Uhlig berichte-te über den Fortgang der Arbeiten am Dorf-bach. Saniert werden müsse noch das Stückbis zur Einmündung in den Pöhlbach. Dazugehören die Sanierung von Bachbett, Stütz-mauern und Durchlässen sowie der Straßen-bau. Für das ca. 1,2 Mio. € teure Projektwerde man versuchen, Fördermittel über dieRichtlinie kommunaler Straßenbau zu erhal-ten. Realistisch rechne er mit einem Baube-ginn frühestens ab 2021 und einer Bauzeitvon zwei Jahren.

Nachträglich wurde Frau Karolin Wolf alsOrtschaftsrätin auf ihr Amt verpflichtet.Ortsvorsteher Thomas Siegel dankte ihr fürdie Bereitschaft zur Mitarbeit.

Mehrheitlich plädierte der Ortschaftsratdafür, auf der Dorfstraße noch vorhandenePflastersteine schrittweise durch Asphalt zuersetzen. Dieser sei länger haltbar.

Ortsvorsteher Thomas Siegel informierteüber seinen Besuch bei der LandesdirektionChemnitz. Er sprach dabei im Blick auf denstädtischen Flächennutzungsplan wichtigePunkte für Geyersdorf, wie einen Camping-platz und die Erweiterung des Wohngebietsan der Alten Königswalder Straße, an.

Da es immer noch keine Lösung für einenneuen Containerstellplatz gibt, haben Orts-vorsteher Thomas Siegel und OrtschaftsrätinPia Gebhardt auf der Parkstraße nach Mög-lichkeiten gesucht und festgestellt, dass esmehrere Varianten gibt. Diese Vorschlägewerden an die Stadt weitergeleitet.

Für die Neuwahl des Seniorenbeirates imkommenden Jahr werden engagierte Bürgergesucht. Diese können sich bei Frau AnnettDietrich, Tel. (03733) 425251 melden.

Informiert wurde, dass es am Roten Guteinen Vor-Ort-Termin gab. Nun kann einGutachten für eine geplante Zwangsverstei-gerung erstellt werden.

2020 findet das Jubiläum „500 Jahre KÄT“statt. Dabei ist zur Eröffnung ein Festumzugvorgesehen, der die Historie von den Anfän-gen des Volksfestes bis heute darstellt.Ortsvorsteher Thomas Siegel möchte gernmit dem Ortschaftsrat im Festumzug einehistorische Anekdote darstellen.

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Veranstaltungen15.00 Uhr Pyramidenanschieben

und weihnachtliches Backofenfest, u.a.:Programm der Kindertagesstätten und derMusikschule Fröhlich, Leckeres aus demBackofen, Linsensuppe, Gegrilltes u.a.

14.30 Uhr Turnhalle: Weihnachtsfeierfür Senioren mit den „Hutzenbossen“

30.11.

6.12.

Am 13. November traf sich der OrtschaftsratCunersdorf zu einer erneuten Sitzung.Besprochen wurden u.a. die Würdigung desehrenamtlichen Engagements von Bürgern,der Busverkehr durch den Ort sowie dieVerwendung von Mehrweggeschirr beiVeranstaltungen.

Seit Jahren gibt es in Cunersdorf die Aktionder „Dankeschön-Stollen“. Auch in diesemJahr sollen Bürger, die sich uneigennützigfür den Ort und seine Bürger einsetzen,einen solchen Dank erhalten. In den ver-gangenen Jahren wurden pro Jahr siebenStollen vergeben, z. B. für hervorragendenEinsatz zur 650-Jahr-Feier, für die Pflege desOrtsbildes sowie für andere Aktivitäten, diedas dörfliche Leben förderten.

Kritik gab es von Seiten des Ortschaftsratesan der Zusammenarbeit mit der RVE GmbH.Während der Sperrung der B 95 zwischendem Abzweig Bärensteiner Straße und derMorgensonne habe die Stadtverkehrslinie Anicht durch Cunersdorf verkehren können,was akzeptiert wurde. Negativ sei jedochgewesen, dass die örtlichen Haltestellendurch den Jöhstädter Bus selten, zum Teilüberhaupt nicht bedient wurden. Busse derLinie 210 in bzw. aus Richtung Oberwie-senthal hätten zwar gehalten, seien aber oftsehr voll gewesen. Vor allem für Kinder, die

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C U N E R S D O R F E RM I T T E I L U N G E N

F R O H N A U E RM I T T E I L U N G E N

Im Oktober fand keine Sitzung des Ort-schaftsrates Frohnau statt. Die Ergebnisseder Sitzung des Ortschaftsrates am 21.November lagen zum Redaktionsschlussnoch nicht vor. Wir berichten in der Ausga-be Dezember über die Inhalte. In dieserAusgabe nutzen wir deshalb die Chance,aktuelle Aktivitäten in der Kindertagesstätte„Kleine Silberlinge“ vorzustellen sowie aufkommende Veranstaltungen hinzuweisen.

In diesem Jahr wurde in der Kindertages-stätte „Kleine Silberlinge“ das Projekt „Öko-Kindergarten“ weiter vorangetrieben. Dabeiwurden u.a. eine Wiese angelegt sowieBeerensträucher und Obstbäume gepflanzt.Außerdem wurde ein Fundament für einenBackofen geschaffen. Inzwischen nimmtdieser vor Ort sichtbar Gestalt an.

Am 29. November lädt der Ortschaftsratab 19.00 Uhr wieder zum traditionellenPyramidenanschieben in das Gelände amFrohnauer Hammer ein. Die Ortspyramidezeigt sich dabei im komplett neuen Ge-wand. Wie in jedem Jahr dürfen sich dieFrohnauer und ihre Gäste auf ein advent-lich-heiteres Programm der Kindertagess-tätte „Kleine Silberlinge“ freuen. Dazu gibt´sstimmungsvolle Musik sowie ein Grußwortvom neuen Ortsvorsteher Kai Walther.

Am 30. November öffnet im FrohnauerHammer die sehenswerte Ausstellung„Bergparaden - Bestandteil erzgebirgischerWeihnachtstradition“ ihre Pforten (Foto).Die Schau geht auf die Wurzeln und dieEntwicklung dieser eindrucksvollen Präsen-tation des regionalen Brauchtums ein. DenAusgangspunkt bildet dabei die berühmteBergparade im Plauenschen Grund beiDresden. Anlässlich der Hochzeit seinesSohnes, Kronprinz Friedrich August mitMaria Josepha von Österreich ließ August

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Schulen im Stadtzentrum besuchen, habesich diese Tatsache negativ ausgewirkt,zumal diese dadurch mehrfach zu spät zumUnterricht kamen. Eine Bürgerin, die diesesProblem ansprach, erhielt von der RVEGmbH leider keine Antwort. Fazit: Beikünftigen Sperrungen müsse der Busverkehrin Cunersdorf besser koordiniert werden.

Beschlossen wurde außerdem, aus demBudget des Ortschaftsrates die Anschaffungeines Gastronie-Geschirrspülers für denHeimatverein Cunersdorf mit 500 € zufördern. Er kann für alle Veranstaltungengenutzt werden, die in Regie des Vereinsdurchgeführt werden. Damit wird die Ver-wendung von Mehrweggeschirr möglich.

Ferner stimmten die Ortschaftsräte demVerkauf eines Grundstücks in der Nähe derKirche einhellig zu.

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Veranstaltungen17.00 Uhr Pyramidenanschieben

mit musikalischer Umrahmung (Foto oben)30.11.