Incrementum Inflation Diversifier Fund...Incrementum Inflation Diversifier Fund - 3 - Geprüfter...

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Incrementum Inflation Diversifier Fund OGAW nach liechtensteinischem Recht in der Rechtsform der Treuhänderschaft (Umbrella-Konstruktion, die mehrere Teilfonds umfassen kann) Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017 Asset Manager: Verwaltungsgesellschaft:

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Incrementum Inflation Diversifier

Fund

OGAW nach liechtensteinischem Recht

in der Rechtsform der Treuhänderschaft

(Umbrella-Konstruktion, die mehrere Teilfonds umfassen kann)

Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Asset Manager:

Verwaltungsgesellschaft:

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Incrementum Inflation Diversifier Fund - 2 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................................................................... 2

Verwaltung und Organe ............................................................................................................................................ 3

Tätigkeitsbericht ......................................................................................................................................................... 4

Vermögensrechnung ................................................................................................................................................. 6

Ausserbilanzgeschäfte ............................................................................................................................................... 6

Erfolgsrechnung .......................................................................................................................................................... 7

Verwendung des Erfolgs ............................................................................................................................................ 8

Veränderung des Nettovermögens ......................................................................................................................... 8

Anzahl Anteile im Umlauf .......................................................................................................................................... 8

Kennzahlen.................................................................................................................................................................. 9

Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe ........................................................................................................... 10

Ergänzende Angaben .............................................................................................................................................. 16

Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer ...................................................................................... 30

Kurzbericht des Wirtschaftsprüfers .......................................................................................................................... 32

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Incrementum Inflation Diversifier Fund - 3 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Verwaltung und Organe

Verwaltungsgesellschaft IFM Independent Fund Management AG

Austrasse 9

FL-9490 Vaduz

Verwaltungsrat Heimo Quaderer

S.K.K.H. Simeon von Habsburg

Hugo Quaderer

Geschäftsleitung Luis Ott

Alexander Wymann

Michael Oehry

Administration und Domizil IFM Independent Fund Management AG

Austrasse 9

FL-9490 Vaduz

Asset Manager, Promoter Teilfonds: Incrementum Inflation Diversifier Fund

und Vertriebsstelle

Incrementum AG

Im alten Riet 102

FL-9494 Schaan

Verwahrstelle Liechtensteinische Landesbank AG

Städtle 44

FL-9490 Vaduz

Wirtschaftsprüfer Ernst & Young AG

Schanzenstrasse 4a

CH-3008 Bern

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Incrementum Inflation Diversifier Fund - 4 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Tätigkeitsbericht

Sehr geehrte Anlegerinnen

Sehr geehrter Anleger

Wir freuen uns, Ihnen den Jahresbericht des Incrementum

Inflation Diversifier Fund vorlegen zu dürfen.

Der Nettoinventarwert pro Anteilschein der Anteilsklasse

-CHF-I- ist seit 31. Dezember 2016 von CHF 88.09 auf CHF

86.50 gesunken und reduzierte sich somit um 1.81%.

Es befanden sich 288'444 Anteile im Umlauf.

Der Nettoinventarwert pro Anteilschein der Anteilsklasse

-EUR-I- ist seit 31. Dezember 2016 von EUR 89.68 auf EUR 88.61

gesunken und reduzierte sich somit um 1.19%.

Es befanden sich 23'194.316 Anteile im Umlauf.

Der Nettoinventarwert pro Anteilschein der Anteilsklasse

-EUR-R- ist seit 31. Dezember 2016 von EUR 88.61 auf EUR

87.07 gesunken und reduzierte sich somit um 1.73%. Es be-

fanden sich 15'800 Anteile im Umlauf.

Am 31. Dezember 2017 belief sich das Fondsvermögen auf

EUR 24.8 Mio.

Im Kalenderjahr 2017 zeigte das Incrementum Inflationssignal

durchgängig fallende Inflationstendenz an, bis Anfang Sep-

tember 2017 ein Signalwechsel erfolgte. Den Rest des Jahres

wurde steigende Inflationstendenz signalisiert, wobei das

volle Inflationssignal bis Jahresende nicht erreicht wurde.

Im Jahr 2017 waren die Bewegungen an den Finanzmärkten

geprägt von der neuen politischen Situation in den USA.

Bereits im Vorfeld der Angelobung des 45. US-Präsidenten

Donald Trump hat sich abgezeichnet, dass die Präsident-

schaft des unkonventionellen Politikers sich durchwegs auch

auf die Entwicklungen an den Märkten auswirken würde.

Während die Vereinigten Staaten sich außenpolitisch, was

internationale Institutionen und Abkommen angeht, neu

orientieren zu scheint, haben auch die wirtschaftspolitischen

Aktionen in der nach wie vor stärksten Volkswirtschaft der

Welt die Märkte bewegt. So erhielten beispielsweise die

globalen Aktienmärkte Rückenwind durch die stark steigen-

den US-Märkte, welche wiederum die Aussicht auf unter-

nehmerfreundliche, deregulierende Reformen goutierten. Ein

entscheidendes Thema im Laufe des Jahres 2017 war die US-

Steuerreform, welche Ende des Jahres verabschiedet wurde.

Was die inflationssensitiven Märkte betrifft, so waren unter-

schiedliche Entwicklungen zu verzeichnen. Die ausgewiese-

ne Preisinflation ist in der Tendenz sowohl diesseits, als auch

jenseits des Atlantiks gestiegen. Der von Eurostat errechnete

HVPI wies für die Eurozone im Jahr 2017 eine Preissteigerung

von 1,4% aus, während für das Vorjahr nur 1,1% ausgewiesen

wurden. Entscheidender für die künftige Preistendenz sind

jedoch die Entwicklungen an den Finanzmärkten, da diese

künftige Inflationsentwicklungen vorwegenehmen.

So ging der US-Dollar, welcher aus unserer Sicht langfristig

relevant für die globale Inflationstendenz ist, über das Jahr

gesehen, relativ zu den meisten anderen Währungen, merk-

lich schwächer. Dies ist ebenfalls im Lichte der Trump-

Präsidentschaft zu erklären. Einerseits wurden diverse State-

ments abgegeben, welche darauf schließen lassen, dass die

US-Administration einen schwächeren Dollar befürwortet.

Andererseits hat sich die Haushaltssituation in den USA nach

der Verabschiedung der Steuerreform deutlich verschlech-

tert, da sich die Steuereinnahmen verringern und die Ausga-

ben erhöhen werden. Beide Faktoren wiegen negativ auf

den US-Dollar.

Die Bewegungen der Wechselkurse werden auch bemerk-

bar, wenn man sich die divergente Entwicklung des Gold-

preises ansieht. Während der Goldpreis gemessen in USD

eine ordentliche Performance von 13,6% erzielte, war die

Performance in Euro sogar leicht negativ. Ein breites Rohstoff-

investment (Bloomberg Commodity TR Index) konnte in US

nur eine knapp positive Rendite erzielen, deutlich negativ

waren die Entwicklungen gemessen in Währungen wie dem

EUR oder auch dem CHF. Bemerkenswert ist hier auch, der

zweigeteilte Performanceverlauf. Während die erste Jahres-

hälfte deutlich negativ für Rohstoffinvestments verlief, so war

die zweite Hälfte einigermaßen versöhnlich. Dies wurde auch

vom Incrementum Inflationssignal richtig widergespiegelt.

Ebenfalls bemerkenswert ist die Umkehr der US-Renditen,

welche im September eingesetzt hatte. Nach einem volati-

len Seitwärtsmarkt fielen US- Staatsanleihen im letzten Quar-

tal deutlich und somit erhöhten sich deren Renditen. Diese

Entwicklung wird für das Jahr 2018 aus unserer Sicht jeden-

falls höchst relevant werden.

Im Fonds wurde die Investitionsquote gemäß des Invest-

mentprozesses tief belassen, solange das Inflationssignal

keine positive Tendenz anzeigte. Die Volatilität des Fonds-

preises fiel dementsprechend unterdurchschnittlich aus. Als

das Inflationssignal im September steigende Inflationsten-

denzen signalisierte wurden die Investitionsquoten auf etwa

50% hochgefahren. Dies trug zum Anstieg des Fondspreises

gegen Jahresende bei. Entsprechend höher ist auch die

Volatilität des Fondspreises geworden. Die Veranlagung bei

gegebenen Inflationssignal erfolgte weiterhin diversifizier in

unterschiedliche inflationssensitive Anlageklassen. Dies

schloss eine Gewichtung von Energieaktien, Goldminenak-

tien, Wertpapiere welche an den Rohstoffpreisentwicklun-

gen partizipieren sowie rohstoffsensitive Währungspaare mit

ein. Die Allokation innerhalb dieser Anlagen erfolgt Risikoge-

wichtet. Das bedeutet, die Anlageklasse mit der höchsten

Volatilität (Goldminenaktien) wurde weniger stark gewichtet

als die Anlageklasse mit geringerer Volatilität. Die Liquidität

wurde größtenteils in Euro Staatsanleihen mit bester Bonität

geringer Restlaufzeit veranlagt.

In einer langfristigen Betrachtung wird klar ersichtlich, dass

Aktien im Verhältnis zu Rohstoffen extrem teuer sind. Da von

einer Rückkehr zum Mittel der relativen Bewertung der Anla-

geklassen ausgegangen werden kann, macht uns die Per-

spektive einer ansteigenden Inflationsdynamik zuversichtlich,

dass wir vor einer Renaissance des Bullenmarktes der derzeit

(noch) ungeliebten und unbeachteten Anlageklassen „Infla-

tionsassets“ stehen.

Incrementum AG

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Incrementum Inflation Diversifier Fund - 5 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Tätigkeitsbericht (Fortsetzung)

Rohstoffpreise relativ zu Aktienpreisen

Quelle: Incrementum AG

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Incrementum Inflation Diversifier Fund - 6 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Vermögensrechnung

31. Dezember 2017

EUR

Bankguthaben auf Sicht 375'913.75

Bankguthaben auf Zeit 0.00

Wertpapiere zum Bewertungskurs 24'185'933.94

Derivate Finanzinstrumente -115'639.37

Sonstige Vermögenswerte 433'379.94

Gesamtfondsvermögen 24'879'588.26

Verbindlichkeiten -121'102.14

Nettofondsvermögen 24'758'486.11

Ausserbilanzgeschäfte

Allfällige, am Ende der Berichtsperiode offene derivative

Finanzinstrumente sind aus dem Vermögensinventar ersicht-

lich.

Allfällige, am Bilanzstichtag ausgeliehene Wertpapiere

(Securities Lending) sind aus dem Vermögensinventar er-

sichtlich.

Am Bilanzstichtag waren keine aufgenommenen Kredite

ausstehend.

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Incrementum Inflation Diversifier Fund - 7 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Erfolgsrechnung

01.01.2017 - 31.12.2017

EUR

Ertrag

Aktien

5'539.91

Obligationen, Wandelobligationen, Optionsanleihen

573'534.93

Zielfonds

509.92

Ertrag Bankguthaben

-707.20

Sonstige Erträge

0.00

Einkauf laufender Erträge (ELE)

1.36

Total Ertrag 578'878.92

Aufwand

Reglementarische Vergütung an die Verwaltung

420'132.44

Performance Fee

0.00

Reglementarische Vergütung an die Verwahrstelle

1'512.68

Revisionsaufwand

8'278.52

Passivzinsen

472.67

Sonstige Aufwendungen

33'523.51

Ausrichtung laufender Erträge (ALE)

2'811.53

Total Aufwand 466'731.35

Nettoertrag 112'147.57

Realisierte Kapitalgewinne und Kapitalverluste

-1'649'466.13

Realisierter Erfolg -1'537'318.56

Nicht realisierte Kapitalgewinne und Kapitalverluste

-903'917.08

Gesamterfolg -2'441'235.64

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Incrementum Inflation Diversifier Fund - 8 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Verwendung des Erfolgs

EUR

Nettoertrag des Rechnungsjahres 112'147.57

Zur Ausschüttung bestimmte Kapitalgewinne des Rechnungsjahres

0.00

Zur Ausschüttung bestimmte Kapitalgewinne früherer Rechnungsjahre

0.00

Vortrag des Vorjahres

0.00

Zur Verteilung verfügbarer Erfolg

112'147.57

Zur Ausschüttung an die Anleger vorgesehener Erfolg

0.00

Zur Wiederanlage zurückbehaltener Erfolg

112'147.57

Vortrag auf neue Rechnung 0.00

Veränderung des Nettovermögens

EUR

Nettofondsvermögen zu Beginn der Periode

27'552'192.11

Saldo aus dem Anteilsverkehr

-352'470.36

Gesamterfolg

-2'441'235.64

Nettofondsvermögen am Ende der Berichtsperiode 24'758'486.11

Anzahl Anteile im Umlauf

-CHF-I- -EUR-I- -EUR-R-

Anzahl Anteile zu Beginn der Periode 288'969.000 24'676.000 17'974.000

Neu ausgegebene Anteile 0.000 10'300.316 5'725.000

Zurückgenommene Anteile -525.000 -11'782.000 -7'899.000

Anzahl Anteile am Ende der Periode 288'444.000 23'194.316 15'800.000

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Incrementum Inflation Diversifier Fund - 9 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Kennzahlen

Incrementum Inflation Diversifier Fund 31.12.2017 31.12.2016

Nettofondsvermögen in EUR 24'758'486.11 27'522'192.10

Transaktionskosten in EUR 37'293.60 48'481.20

Incrementum Inflation Diversifier Fund -CHF -I- 31.12.2017 31.12.2016

Nettofondsvermögen in CHF 24'951'305.73 25'456'502.07

Ausstehende Anteile 288'444 288'969

Inventarwert pro Anteil in CHF 86.50 88.09

Performance in % -1.81 -1.67

Performance in % seit Liberierung am 29.09.2015 -8.29 -6.60

TER 1 in % (exkl. performanceabhängige Vergütung) 1.70 1.57

Performanceabhängige Vergütung in % 0.00 0.00

TER 2 in % (inkl. performanceabhängige Vergütung) 1.70 1.57

Incrementum Inflation Diversifier Fund -EUR -I- 31.12.2017 31.12.2016

Nettofondsvermögen in EUR 2'055'296.07 2'212'847.04

Ausstehende Anteile 23'194.316 24'676

Inventarwert pro Anteil in EUR 88.61 89.68

Performance in % -1.19 -0.82

Performance in % seit Liberierung am 20.02.2014 -11.39 -10.32

TER 1 in % (exkl. performanceabhängige Vergütung) 1.67 1.55

Performanceabhängige Vergütung in % 0.00 0.00

TER 2 in % (inkl. performanceabhängige Vergütung) 1.67 1.55

Incrementum Inflation Diversifier Fund -EUR -R- 31.12.2017 31.12.2016

Nettofondsvermögen in EUR 1'375'708.92 1'592'608.05

Ausstehende Anteile 15'800 17'974

Inventarwert pro Anteil in EUR 87.07 88.61

Performance in % -1.73 -1.28

Performance in % seit Liberierung am 20.02.2014 -12.93 -11.39

TER 1 in % (exkl. performanceabhängige Vergütung) 2.25 1.90

Performanceabhängige Vergütung in % 0.00 0.00

TER 2 in % (inkl. performanceabhängige Vergütung) 2.25 1.90

Rechtliche Hinweise

Die historische Wertentwicklung eines Anteils ist keine Garantie für die laufende und zukünftige Performance. Der Wert eines An-

teils kann jederzeit steigen oder fallen. Die Performancedaten lassen zudem die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile

erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt.

TER

Sofern Anteile anderer Fonds (Zielfonds) im Umfang von mindestens 10% des Fondsvermögens erworben werden, wird eine synthe-

tische TER berechnet. Die TER des Fonds setzt sich aus Kosten, welche auf Ebene des Fonds direkt angefallen sind und im Falle der

Berechnung der synthetischen TER zusätzlich aus der anteilmässigen TER der einzelnen Zielfonds, gewichtet nach deren Anteil am

Stichtag sowie der effektiv bezahlten Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge der Zielfonds, zusammen.

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Incrementum Inflation Diversifier Fund - 10 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe

WHG Portfolio Bezeichnung Käufe 1) Verkäufe 1) Bestand per Kurs Kurswert % des

31.12.2017 in EUR NIW

WERTPAPIERE UND ANDERE ANLAGEWERTE

BÖRSENNOTIERTE ANLAGEWERTE

Aktien

CAD Americas Silver 10'300 0 10'300 4.58 31'326 0.13%

CAD Barkerville Gold 0 364'000 98'000 0.75 48'808 0.20%

CAD Barsele Minerals 100'000 0 100'000 0.69 45'819 0.19%

CAD Canadian Natural Resources Ltd. 1'019 0 1'019 44.92 30'396 0.12%

CAD Detour Gold Corp 15'000 0 15'000 14.78 147'219 0.59%

CAD Franco-Nevada Corp. 4'350 0 4'350 100.46 290'190 1.17%

CAD Helio Resource Corp. 0 13'000 804'000 0.01 5'339 0.02%

CAD Kirkland Lake Gold 12'000 0 12'000 19.27 153'554 0.62%

CAD Mag Silver Corp 15'000 17'800 15'000 15.52 154'590 0.62%

CAD Premier Gold Mines Limited 50'000 92'000 50'000 3.60 119'529 0.48%

CAD Sunridge Gold Corp. 0 0 180'000 0.00 0 0.00%

CAD Victoria Gold Corp. 140'000 0 140'000 0.44 40'441 0.16%

USD Exxon Mobil Corp. 424 0 424 83.64 29'537 0.12%

USD Pan American Silver Corp. 9'000 0 9'000 15.56 116'637 0.47%

USD Randgold Resources Sp ADR 2'000 0 2'000 98.89 164'727 0.67%

1'378'112 5.57%

Anleihen

EUR 1.250% Niederlande 15.01.2018 0 0 6'923'426 100.09 6'929'311 27.99%

EUR 3.250% Deutschland 04.01.2020 8'100'000 1'700'000 6'400'000 107.86 6'902'720 27.88%

EUR 4.375% Finnland 04.07.2019 0 0 6'415'000 107.55 6'899'333 27.87%

20'731'363 83.73%

Exchange Traded Funds

EUR iShares Gold Producers UCITS ETF 90'000 0 90'000 8.12 730'800 2.95%

730'800 2.95%

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Incrementum Inflation Diversifier Fund - 11 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe

WHG Portfolio Bezeichnung Käufe 1) Verkäufe 1) Bestand per Kurs Kurswert % des

31.12.2017 in EUR NIW

Hybride, strukturierte Instrumente

EUR Vontobel / 2X Long Index to Silver open

end

123'499 0 123'499 5.37 663'190 2.68%

663'190 2.68%

TOTAL BÖRSENNOTIERTE ANLAGEWERTE 23'503'465 94.93%

AN EINEM ANDEREN, DEM PUBLIKUM OFFENSTEHENDEN MARKT GEHANDELTE ANLAGEWERTE

Gemischter Fonds

EUR Incrementum Permanent Fund -EUR-I- 7'314 0 7'314 93.31 682'469 2.76%

682'469 2.76%

TOTAL AN EINEM ANDEREN, DEM PUBLIKUM OFFENSTEHENDEN MARKT GEHANDELTE ANLAGEWERTE 682'469 2.76%

TOTAL WERTPAPIERE UND ANDERE ANLAGEWERTE 24'185'934 97.69%

EUR Bankguthaben auf Sicht 375'914 1.52%

EUR Derivate Finanzinstrumente -115'639 -0.47%

EUR Sonstige Vermögenswerte 433'380 1.75%

GESAMTFONDSVERMÖGEN 24'879'588 100.49%

abzüglich:

EUR Forderungen und Verbindlichkeiten -121'102 -0.49%

NETTOFONDSVERMÖGEN 24'758'486 100.00%

Durch Rundung bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Fussnoten:

1) Inkl. Split, Gratisaktien und Zuteilung aus Anrechten

2) Vollständig oder teilweise ausgeliehene Wertpapiere (Securities Lending)

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Incrementum Inflation Diversifier Fund - 12 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe

Umsatzliste

Geschäfte, die nicht mehr im Vermögensinventar erscheinen:

WHG Portfolio Bezeichnung Käufe Verkäufe

BÖRSENNOTIERTE ANLAGEWERTE

Aktien

AUD Metals X 0 235'000

AUD Westgold Resources 0 117'500

CAD Endeavour Silver Corp 0 32'100

CAD Falco Resources 0 160'000

CAD Klondex Mines 0 36'000

CAD Mandalay Resources 0 317'000

CAD Osisko Mining 0 88'505

CAD Royal Nickel Corp. 0 109'476

CAD Terrax Minerals 0 250'000

CAD Torex Gold Resourcs 0 9'000

CAD TriMetals Mining 0 140'000

CAD Wesdome Gold Mines 0 98'800

GBP Lonmin 0 70'000

USD Agnico Eagle Mines Ltd. 0 3'100

USD Cameco Corp. 0 20'000

Anleihen

EUR 0.102% Deutschland Inflation Linked 15.04.2023 0 6'700'000

Gemischter Fonds

EUR Lyxor MSCI World Energy TR UCITS ETF -C-EUR- 0 5'800

Hybride, strukturierte Instrumente

EUR Vontobel / 10x Long Index linked to Gold open end 0 8'400

EUR Vontobel / 8x Long Index Silver open end 0 4'450

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Incrementum Inflation Diversifier Fund - 13 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe

Devisentermingeschäfte

Am Ende der Berichtsperiode offene Derivate auf Devisen:

Fälligkeit Kauf Verkauf Kauf Verkauf

Betrag Betrag

22.02.2018 CHF EUR 24'370'000.00 20'958'645.16

Während der Berichtsperiode getätigte Derivate auf Devisen:

Fälligkeit Kauf Verkauf Kauf Verkauf

Betrag Betrag

17.01.2017 EUR CHF 23'793'515.20 25'904'000.00

17.01.2017 CHF EUR 738'000.00 688'304.42

17.01.2017 EUR CHF 23'444'035.59 25'166'000.00

17.01.2017 CHF EUR 25'166'000.00 23'444'035.59

06.04.2017 CHF EUR 25'400'000.00 23'721'929.67

06.04.2017 EUR CHF 23'721'929.67 25'400'000.00

06.04.2017 EUR CHF 23'751'636.43 25'400'000.00

06.04.2017 CHF EUR 25'400'000.00 23'751'636.43

26.06.2017 CHF EUR 25'400'000.00 23'780'700.74

26.06.2017 EUR CHF 23'780'700.74 25'400'000.00

22.09.2017 CHF EUR 25'320'000.00 23'338'750.16

22.09.2017 EUR CHF 23'338'750.16 25'320'000.00

22.09.2017 EUR CHF 448'155.11 495'000.00

22.09.2017 CHF EUR 495'000.00 448'155.11

14.12.2017 CHF EUR 24'940'000.00 21'630'810.46

14.12.2017 EUR CHF 21'630'810.46 24'940'000.00

22.02.2018 CHF EUR 24'370'000.00 20'958'645.16

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Incrementum Inflation Diversifier Fund - 14 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe

Futures

Am Ende der Berichtsperiode offene engagementerhöhende Derivate:

Basiswert Verfall Kauf Verkauf Endbestand

Dow Jones Indices 21.03.2018 700 0 700

Stoxx Europe 600 Oil&Gas Index 19.03.2018 200 0 200

Am Ende der Berichtsperiode offene engagementreduzierende Derivate:

Basiswert Verfall Kauf Verkauf Endbestand

AUD/USD 19.03.2018 30 0 30

CAD/USD 20.03.2018 30 0 30

Während der Berichtsperiode getätigte engagementerhöhende Derivate:

Basiswert Verfall Kauf Verkauf Endbestand

10 Years Tr Nts USA 22.03.2017 83 153 0

10 Years Tr Nts USA 21.06.2017 229 229 0

10 Years Tr Nts USA 20.09.2017 182 182 0

10 Years Tr Nts USA 19.12.2017 117 117 0

CAD/USD 19.12.2017 41 41 0

Dow Jones Indices 15.03.2017 105 210 0

Dow Jones Indices 20.09.2017 370 370 0

Dow Jones Indices 20.12.2017 871 871 0

Dow Jones Indices 21.03.2018 700 0 700

Stoxx Europe 600 Oil&Gas Index 18.12.2017 273 273 0

Stoxx Europe 600 Oil&Gas Index 19.03.2018 200 0 200

USD Treasury Bonds 30 Years 20.09.2017 20 20 0

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Incrementum Inflation Diversifier Fund - 15 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe

Während der Berichtsperiode getätigte engagementreduzierende Derivate:

Basiswert Verfall Kauf Verkauf Endbestand

AUD/USD 13.03.2017 18 36 0

AUD/USD 18.12.2017 41 41 0

AUD/USD 19.03.2018 30 0 30

CAD/USD 14.03.2017 17 34 0

CAD/USD 20.03.2018 30 0 30

EUR/USD 13.03.2017 40 20 0

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Incrementum Inflation Diversifier Fund - 16 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Ergänzende Angaben

Basisinformationen

Incrementum Inflation Diversifier Fund

Anteilsklassen EUR-R CHF-R USD-R

ISIN-Nummer LI0226274319 LI0295081124 LI0229249078

Liberierung 20. Februar 2014 offen offen

Rechnungswährung des Fonds Euro (EUR)

Referenzwährung der Anteilsklassen Euro (EUR) Schweizer Franken (CHF) US Dollar (USD)

Rechnungsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember

Erstes Rechnungsjahr vom 20. Februar 2014 bis 31. Dezember 2014

Erfolgsverwendung thesaurierend

Max. Ausgabeaufschlag 3%

Rücknahmeabschlag zu Gunsten des

Fondsvermögens keiner

Umtauschgebühr beim Wechsel von einer

Anteilsklasse in eine andere Anteilsklasse keine

Max. Pauschalgebühr 2.05% p.a.

zzgl. CHF 5'000.-- p.a. pro Anteilsklasse ab der 2. Anteilsklasse

Performance Fee

15% der Outperformance

gegenüber dem CPTFEMU

Index + 1% p.a. (annuali-

siert)

15% der Outperformance

gegenüber dem SZCPII

Index + 1% p.a. (annuali-

siert)

15% der Outperformance

gegenüber dem CPURN-

SA Index + 1% p.a. (annua-

lisiert)

Hurdle-Rate keine

High Watermark ja

Aufsichtsabgabe

Einzelfonds CHF 2'000.-- p.a.

Umbrella-Fonds für den ersten Teilfonds CHF 2'000.-- p.a.

für jeden weiteren Teilfonds CHF 1'000.-- p.a.

Zusatzabgabe 0.0015% p.a. des Nettovermögens des Einzelfonds resp. Umbrellafonds

Errichtungskosten werden linear über 3 Jahre abgeschrieben

Kursinformationen

Bloomberg VPAEGOR LE n/a n/a

Telekurs 22.627.431 29.508.112 22.294.907

Reuters 22627431X.CHE n/a n/a

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Incrementum Inflation Diversifier Fund - 17 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Ergänzende Angaben

Incrementum Inflation Diversifier Fund

Anteilsklassen EUR-I CHF-I USD-I

ISIN-Nummer LI0226274285 LI0295080977 LI0345287879

Liberierung 20. Februar 2014 29. September 2015 offen

Rechnungswährung des Fonds Euro (EUR)

Referenzwährung der Anteilsklassen Euro (EUR) Schweizer Franken (CHF) US Dollar (USD)

Rechnungsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember

Erstes Rechnungsjahr vom 20. Februar 2014 bis 31. Dezember 2014

Erfolgsverwendung thesaurierend

Max. Ausgabeaufschlag keiner

Rücknahmeabschlag zu Gunsten des

Fondsvermögens keiner

Umtauschgebühr beim Wechsel von einer

Anteilsklasse in eine andere Anteilsklasse keine

Max. Pauschalgebühr 1.50% p.a.

zzgl. CHF 5'000.-- p.a. pro Anteilsklasse ab der 2. Anteilsklasse

Performance Fee

15% der Outperformance

gegenüber dem CPTFMEU

Index +1% p.a. (annuali-

siert)

15% der Outperformance

gegenüber dem SZCPII

Index +1% p.a. (annuali-

siert)

15% der Outperformance

gegenüber dem CPURN-

SA Index +1% p.a. (annua-

lisiert)

Hurdle-Rate keine

High Watermark ja

Aufsichtsabgabe

Einzelfonds CHF 2'000.-- p.a.

Umbrella-Fonds für den ersten Teilfonds CHF 2'000.-- p.a.

für jeden weiteren Teilfonds CHF 1'000.-- p.a.

Zusatzabgabe 0.0015% p.a. des Nettovermögens des Einzelfonds resp. Umbrellafonds

Errichtungskosten werden linear über 3 Jahre abgeschrieben

Kursinformationen

Bloomberg VPAEGOI LE AEGOPCH LE n/a

Telekurs 22.627.428 29.508.097 34.528.787

Reuters 22627428X.CHE 29508097X.CHE n/a

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Incrementum Inflation Diversifier Fund - 18 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Ergänzende Angaben

Incrementum Inflation Diversifier Fund

Anteilsklassen EUR-Z CHF-Z USD-Z

ISIN-Nummer LI0345287853 LI0345287846 LI0345287861

Liberierung offen offen offen

Rechnungswährung des Fonds Euro (EUR)

Referenzwährung der Anteilsklassen Euro (EUR) Schweizer Franken (CHF) US Dollar (USD)

Rechnungsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember

Erstes Rechnungsjahr vom 20. Februar 2014 bis 31. Dezember 2014

Erfolgsverwendung thesaurierend

Max. Ausgabeaufschlag keiner

Rücknahmeabschlag zu Gunsten des

Fondsvermögens keiner

Umtauschgebühr beim Wechsel von einer

Anteilsklasse in eine andere Anteilsklasse keine

Max. Pauschalgebühr 0.95% p.a.

zzgl. CHF 5'000.-- p.a. pro Anteilsklasse ab der 2. Anteilsklasse

Performance Fee

15% der Outperformance

gegenüber dem CPTFMEU

Index +1% p.a. (annuali-

siert)

15% der Outperformance

gegenüber dem SZCPII

Index +1% p.a. (annuali-

siert)

15% der Outperformance

gegenüber dem CPURN-

SA Index +1% p.a. (annua-

lisiert)

Hurdle-Rate keine

High Watermark ja

Aufsichtsabgabe

Einzelfonds CHF 2'000.-- p.a.

Umbrella-Fonds für den ersten Teilfonds CHF 2'000.-- p.a.

für jeden weiteren Teilfonds CHF 1'000.-- p.a.

Zusatzabgabe 0.0015% p.a. des Nettovermögens des Einzelfonds resp. Umbrellafonds

Errichtungskosten werden linear über 3 Jahre abgeschrieben

Kursinformationen

Bloomberg n/a n/a n/a

Telekurs 34.528.785 34.528.784 34.528.786

Reuters n/a n/a n/a

Internet www.ifm.li

www.lafv.li

www.fundinfo.com

Tageszeitungen Börsen-Zeitung

Publikationen des Fonds

Der Prospekt, die Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID), der Treuhandvertrag

und der Anhang A „OGAW im Überblick“ sowie der neueste Jahres- und Halbjahres-

bericht, sofern deren Publikation bereits erfolgte, sind kostenlos auf einem dauer-

haften Datenträger bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle, bei den

Zahlstellen und bei allen Vertriebsstellen im In- und Ausland sowie auf der Web-Seite

des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter www.lafv.li erhältlich.

Page 19: Incrementum Inflation Diversifier Fund...Incrementum Inflation Diversifier Fund - 3 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017 Verwaltung und Organe Verwaltungsgesellschaft IFM

Incrementum Inflation Diversifier Fund - 19 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Ergänzende Angaben

TER Berechnung Die TER wurde nach der in der CESR-Guideline 09-949 dargestellten und in der CESR-

Guideline 09-1028 festgelegten Methode (ongoing charges) berechnet.

Transaktionskosten

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Geschäftsjahr für

Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direk-

tem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen

stehen.

Bewertungsgrundsätze

Das jeweilige Netto-Teilfondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen bewertet:

1. Wertpapiere, die an einer Börse amtlich notiert sind, werden zum letzten

verfügbaren Kurs bewertet. Wird ein Wertpapier an mehreren Börsen amt-

lich notiert, ist der zuletzt verfügbare Kurs jener Börse massgebend, die der

Hauptmarkt für dieses Wertpapier ist.

2. Wertpapiere, die nicht an einer Börse amtlich notiert sind, die aber an

einem dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden, werden

zum letzten verfügbaren Kurs bewertet. Wird ein Wertpapier an verschie-

denen dem Publikum offenstehenden Märkten gehandelt, ist grundsätzlich

der zuletzt verfügbare Kurs jenes Marktes massgebend, der die höchste Li-

quidität aufweist.

3. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente mit einer Restlaufzeit von weniger

als 397 Tagen können mit der Differenz zwischen Einstandspreis (Erwerbs-

preis) und Rückzahlungspreis (Preis bei Endfälligkeit) linear ab- oder zuge-

schrieben werden. Eine Bewertung zum aktuellen Marktpreis kann unter-

bleiben, wenn der Rückzahlungspreis bekannt und fixiert ist. Allfällige Boni-

tätsveränderungen werden zusätzlich berücksichtigt.

4. Anlagen, deren Kurs nicht marktgerecht ist und diejenigen Vermögenswer-

te, die nicht unter Ziffer 1, Ziffer 2 und Ziffer 3 oben fallen, werden mit dem

Preis eingesetzt, der bei sorgfältigem Verkauf im Zeitpunkt der Bewertung

wahrscheinlich erzielt würde und der nach Treu und Glauben durch die

Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft oder unter deren Leitung

oder Aufsicht durch Beauftragte bestimmt wird.

5. OTC-Derivate werden auf einer von der Verwaltungsgesellschaft festzule-

genden und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis bewertet, wie ihn

die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben und nach allgemein

anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsmodellen

auf der Grundlage des wahrscheinlich erreichbaren Verkaufswertes fest-

legt.

6. OGAW bzw. Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) werden zum

letzten festgestellten und erhältlichen Nettoinventarwert bewertet. Falls für

Anteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder bei geschlossenen OGA kein

Rücknahmeanspruch besteht oder keine Rücknahmepreise festgelegt

werden, werden diese Anteile ebenso wie alle anderen Vermögenswerte

zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft

nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprü-

fern nachprüfbaren Bewertungsmodellen festlegt.

7. Falls für die jeweiligen Vermögensgegenstände kein handelbarer Kurs

verfügbar ist, werden diese Vermögensgegenstände, ebenso wie die sons-

tigen gesetzlich zulässigen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert

bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben und

nach allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Be-

wertungsmodellen auf der Grundlage des wahrscheinlich erreichbaren

Verkaufswertes festlegt.

8. Die flüssigen Mittel werden zu deren Nennwert zuzüglich aufgelaufener

Zinsen bewertet.

9. Der Marktwert von Wertpapieren und anderen Anlagen, die auf eine an-

dere Währung als die jeweilige Teilfondswährung lauten, wird zum letzten

Devisenmittelkurs in die entsprechende Teilfondswährung umgerechnet.

Page 20: Incrementum Inflation Diversifier Fund...Incrementum Inflation Diversifier Fund - 3 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017 Verwaltung und Organe Verwaltungsgesellschaft IFM

Incrementum Inflation Diversifier Fund - 20 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Ergänzende Angaben

Die Bewertung erfolgt durch die Verwaltungsgesellschaft.

Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, zeitweise andere adäquate Bewertungs-

prinzipien für das Teilfondsvermögen anzuwenden, falls die oben erwähnten Kriterien

zur Bewertung auf Grund aussergewöhnlicher Ereignisse unmöglich oder un-

zweckmässig erscheinen. Bei massiven Rücknahmeanträgen kann die Verwaltungs-

gesellschaft die Anteile des entsprechenden Teilfondsvermögens auf der Basis der

Kurse bewerten, zu welchen die notwendigen Verkäufe von Wertpapieren voraus-

sichtlich getätigt werden. In diesem Fall wird für gleichzeitig eingereichte Emissions-

und Rücknahmeanträge dieselbe Berechnungsmethode angewandt.

Wechselkurse per Berichtsdatum EUR 1 = CHF 1.1699

CHF 1 = EUR 0.8548

EUR 1 = USD 1.2007

USD 1 = EUR 0.8329

EUR 1 = CAD 1.5059 CAD 1 = EUR 0.6640

EUR 1 = GBP 0.8884 GBP 1 = EUR 1.1256

Hinterlegungsstellen

SIX SIS AG, Zürich

UBS AG, Zürich UBS

Deutsche Bank AG, Frankfurt

LLB

Vertriebsländer AT CH DE FL FR GB SWE

Private Anleger

Professionelle Anleger

Qualifizierte Anleger

Risikomanagement

Berechnungsmethode Gesamtrisiko Value at Risk (absolut), historische Simulation

VaR max. 20%

Konfidenzintervall 99%

Betrachtungsperiode 20 Tage

Beobachtungszeitraum ≥ 250 Geschäftstage

Value at Risk

Maximum VaR Minimum VaR Ø VaR

VaR -CHF-I- 4.09% 0.51% 2.18%

VaR -EUR-I- 4.13% 0.50% 2.16%

VaR -EUR-R- 4.11% 0.51% 2.16%

Leverage aus den derivaten

Finanzinstrumenten

Ø Leverage

-CHF-I- 39.98%

-EUR-I- 39.98%

-EUR-R- 39.98%

Page 21: Incrementum Inflation Diversifier Fund...Incrementum Inflation Diversifier Fund - 3 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017 Verwaltung und Organe Verwaltungsgesellschaft IFM

Incrementum Inflation Diversifier Fund - 21 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Ergänzende Angaben

Auskünfte über Angelegenheiten besonderer Bedeutung

Prospektänderung

Die IFM Independent Fund Management AG möchte die Anleger des Teilfonds „Austrian Economics Golden Opportunities Fund“

informieren, dass die Verwaltungsgesellschaft sowie die Verwahrstelle des OGAW wechseln.

Der erwähnte Wechsel der nachfolgenden Funktionsträger erfolgt per 1. Januar 2017. Zudem erfolgt zum gleichen Zeitpunkt eine

Namensänderung des OGAW:

Bisherige Verwaltungsgesellschaft: VP Fund Solutions (Liechtenstein) AG, Vaduz

Neue Verwaltungsgesellschaft: IFM Independent Fund Management AG, Vaduz

Bisherige Verwahrstelle: VP Bank AG, Vaduz

Neue Verwahrstelle: Liechtensteinische Landesbank AG, Vaduz

Bisheriger Fondsname: Austrian Economics Golden Opportunities Fund

Neuer Fondsname: Incrementum Inflation Diversifier Fund

Die Ernst & Young AG, Bern, wird weiterhin als Wirtschaftsprüfer für den OGAW fungieren. Der Wechsel der Funktionsträger wurde im

Prospekt des OGAW sowie in den konstituierenden Dokumente des OGAW, dem Treuhandvertrag inkl. teilfondsspezifische Anhän-

ge sowie in den KIID‘s, geändert. Alle materiellen Änderungen finden Sie in untenstehender Tabelle. Des Weiteren wurden redakti-

onelle Anpassungen aufgrund der Mustervorlage des Liechtensteinischen Anlagefondsverbandes (LAFV) in die konstituierenden

Dokumente aufgenommen, welche nicht separat publiziert werden. Anleger können sich jedoch jederzeit an die neue Verwal-

tungsgesellschaft, die IFM Independent Fund Management AG, Vaduz, wenden, welche den Anlegern kostenlos Auskunft über

diese redaktionellen Anpassungen erteilt.

Prospekt & Treuhandvertrag

Prospekt:

Die Organisation des OGAW

im Überblick

Angabe der neuen Verwaltungsgesellschaft und Verwahrstelle

Die Incrementum AG, Schaan, fungiert zusätzlich Vertriebsstelle des OGAW.

Änderung der Zahl- und Informationsstelle in Deutschland (neu nur noch Informa-

tionsstelle):

Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA

Kaiserstrasse 24, D-60311 Frankfurt am Main

Prospekt: Ziffer 5.3

Verwaltungsgesellschaft

IFM Independent Fund Management Aktiengesellschaft (im Folgenden: Verwal-

tungsgesellschaft), Austrasse 9, FL-9490 Vaduz, Handelsregister-Nummer FL-0001-

532-594-8.

Die IFM Independent Fund Management AG wurde am 29. Oktober 1996 in Form

einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Vaduz, Fürstentum Liech-

tenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat der Verwal-

tungsgesellschaft am 26. November 1996 die Bewilligung zur Aufnahme der Ge-

schäftstätigkeit erteilt. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäss Kapitel III des Ge-

setzes vom 28. Juni 2011 über Organismen für gemeinsame Anlagen von der

liechtensteinischen Aufsichtsbehörde zugelassen und auf der offiziellen Liste der

liechtensteinischen Verwaltungsgesellschaften eingetragen.

Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt 1 Million Schweizer Fran-

ken und ist zu 100% einbezahlt.

Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im aus-

schliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und

gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Teilfonds

im Überblick“.

Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet,

um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und verwal-

tungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wert-

papiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen

sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Ver-

mögen des OGAW zusammen hängen.

Page 22: Incrementum Inflation Diversifier Fund...Incrementum Inflation Diversifier Fund - 3 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017 Verwaltung und Organe Verwaltungsgesellschaft IFM

Incrementum Inflation Diversifier Fund - 22 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Ergänzende Angaben

Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs

befindet sich auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsver-

band unter www.lafv.li.

Ziffer 5.3.1 Verwaltungsrat

Präsident: Heimo Quaderer, Managing Partner der Principal Vermö-

gensverwaltung AG, Vaduz

Mitglieder: S.K.H. Simeon von Habsburg, Erzherzog von Österreich,

Managing Partner der Principal Vermögensverwaltung AG,

Vaduz

Hugo Quaderer, unabhängiger Verwaltungsrat der IFM

Independent Fund Management AG, Schaan

Ziffer 5.3.2 Geschäftsleitung

Vorsitzender: Luis Ott, Geschäftsführer

Mitglieder: Alexander Wymann, stv. Geschäftsführer

Michael Oehry

Prospekt: Ziffer 5.5

Vertriebsstelle

Als Vertriebstelle für die Teilfonds fungiert die Incrementum AG, Im alten Riet 102,

FL-9494 Schaan.

Die genaue Ausführung des Auftrags regelt ein zwischen der Verwaltungsgesell-

schaft und der Incrementum AG abgeschlossener Vertriebsvertrag.

Prospekt: Ziffer 5.6

Verwahrstelle

Als Verwahrstelle für die Teilfonds fungiert die Liechtensteinische Landesbank AG,

Städtle 44, FL-9490 Vaduz.

Die Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft besteht seit 1861. Die

Haupttätigkeiten der Bank liegen in der Anlageberatung und Vermögens-

verwaltung sowie im Kreditgeschäft. Weitere Informationen zur Verwahrstelle (z.B.

Geschäftsberichte, Broschüren, etc.) können direkt an ihrem Sitz oder online auf

ihrer Web-Seite www.llb.li bezogen werden.

Die Verwahrstelle verwahrt das Vermögen für Rechnung des OGAW. Sie kann es

mit Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft ganz oder teilweise anderen Ban-

ken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen

Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Aufgaben der Ver-

wahrstelle bestehen zudem in der Ausführung von Anträgen bzw. Aufträgen zur

Zeichnung, Rücknahme, Umtausch und zur Übertragung von Anteilen sowie in der

Führung des Anteilsregisters.

Die Funktion der Verwahrstelle richtet sich nach dem Gesetz vom 28. Juni 2011

über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG),

dem Verwahrstellenvertrag, dem Treuhandvertrag (Art. 5 Verwahrstelle) sowie

diesem Prospekt. Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und

ausschliesslich im Interesse der Anleger.

Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von OGAW

vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände auf gesonderten

Konten, die auf den Namen des OGAW oder der für den OGAW handelnden

Verwaltungsgesellschaft eröffnet wurden und überwacht, ob die Verfügungen

der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften

des UCITSG und den Anlagevorschriften entsprechen. Die Anlage von Vermö-

gensgegenständen in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie

Verfügungen über solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Verwahr-

stelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage

bzw. Verfügung mit den Anlagevorschriften und den Vorschriften des UCITSG

vereinbar ist.

Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben:

Ausgabe und Rücknahme der Anteile des OGAW,

Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile sowie die An-

teilwertermittlung den Vorschriften des UCITSG und den Anlagevorschriften

des OGAW entsprechen,

Page 23: Incrementum Inflation Diversifier Fund...Incrementum Inflation Diversifier Fund - 3 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017 Verwaltung und Organe Verwaltungsgesellschaft IFM

Incrementum Inflation Diversifier Fund - 23 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Ergänzende Angaben

Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger

getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen in ihre

Verwahrung gelangt,

Sicherzustellen, dass die Erträge des OGAW nach den Vorschriften des UCI-

TSG und des Treuhandvertrags (Verwendung der Erträge) verwendet werden,

Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Verwaltungsgesellschaft für

Rechnung des OGAW sowie gegebenenfalls Zustimmung zur Kreditaufnah-

me,

Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Kreditaufnahmen rechtswirksam bestellt

und jederzeit vorhanden sind.

Unterverwahrung

Die Verwahrstelle kann die Verwahraufgabe auf andere Unternehmen (Unter-

verwahrer) übertragen.

Die Verwahrung der für Rechnung des OGAW gehaltenen Vermögens-

gegenstände kann durch die auf der Web-Seite der Liechtensteinischen Landes-

bank AG unter www.llb.li genannten Unterverwahrer erfolgen.

Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus dieser Übertragung ergeben: Kei-

ne.

Die oben genannten Informationen hat die Verwaltungsgesellschaft von der

Verwahrstelle mitgeteilt bekommen. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Informa-

tionen auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der Information durch

die Verwahrstelle angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im

Einzelnen nicht überprüfen. Die Liste der auf der Web-Seite der Liechtensteini-

schen Landesbank AG unter www.llb.li genannten Unterverwahrer kann sich

allerdings jederzeit ändern. Im Regelfall werden auch nicht sämtliche dieser Un-

terverwahrer für den OGAW genutzt.

Haftung der Verwahrstelle

Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstände, die von ihr

oder mit ihrer Zustimmung von einer anderen Stelle verwahrt werden, verant-

wortlich. Im Falle des Verlustes eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die

Verwahrstelle gegenüber dem OGAW und dessen Anlegern, ausser der Verlust ist

auf Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen.

Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen, haf-

tet die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den

Vorschriften des UCITSG mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat.

Informationen über die Verwahrstelle

Die Anleger des OGAW haben jederzeit die Möglichkeit persönlich bei der Ver-

wahrstelle kostenlos Informationen über die Aufgaben und Pflichten der Verwahr-

stelle sowie Informationen über den OGAW unter den oben erwähnten Kontakt-

daten zu beantragen.

Die Verwahrstelle unterzieht sich den Bestimmungen des Foreign Account Tax

Compliance Acts ("FATCA") gemäss dem Abkommen zwischen Liechtenstein und

den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine er-

leichterte Umsetzung von FATCA.

Prospekt: Ziffer 7.1.3

Treuhandvertrag: Art. 30

Zugelassene Anlagen

Anteile von OGAW und anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen

für gemeinsame Anlagen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Ziffer 17 UCITSG, sofern diese

nach ihren konstituierenden Dokumenten höchstens 10% ihres Vermögens in

Anteile eines anderen OGAW oder vergleichbarer Organismen für gemeinsame

Anlagen anlegen dürfen;

Prospekt: Ziffer 7.3.19

Treuhandvertrag: Art. 33

Anlagegrenzen

Buchstabe C. Aktive Anlagegrenzverstösse:

Ein eingetretener Schaden, welcher aufgrund einer aktiven Verletzung der Anla-

gegrenzen/Anlagevorschriften entstanden ist, muss dem OGAW bzw. Teilfonds

unverzüglich ersetzt werden.

Page 24: Incrementum Inflation Diversifier Fund...Incrementum Inflation Diversifier Fund - 3 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017 Verwaltung und Organe Verwaltungsgesellschaft IFM

Incrementum Inflation Diversifier Fund - 24 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Ergänzende Angaben

D. Besondere Techniken und Instrumente, die Wertpapiere und Geldmarktinstru-

mente zum Gegenstand haben:

[…]

Die Verwaltungsgesellschaft stellt sicher, dass zu keinem Zeitpunkt das Gesamtrisi-

ko des entsprechenden Portfolios einen absoluten VaR in Höhe von 20% über-

steigt und insbesondere keine Positionen eingegangen werden, die ein für das

Vermögen des Teilfonds unlimitiertes Risiko darstellen. Bei der Berechnung der

Risiken werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige vorherseh-

bare Marktentwicklungen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt.

[…]

Prospekt: Ziffer 7.5.1 / 7.5.2

Treuhandvertrag: Art. 32

Risikomanagementverfahren

Ziffer 7.5.1:

Die Verwaltungsgesellschaft verwendet ein Basismodell zur Berechnung der Ri-

siken aus den Anlageinstrumenten, insbesondere in Bezug auf derivative Fi-

nanzinstrumente, und verwendet hierbei allgemein anerkannte Berechnungsme-

thoden. Die Verwaltungsgesellschaft verwendet zur Risikomessung den absoluten

Value at Risk (VaR). Sie hat sicherzustellen, dass zu keinem Zeitpunkt das Gesam-

trisiko des Portfolios einen absoluten VaR in Höhe von 20% übersteigt und insbe-

sondere keine Positionen eingegangen werden, die ein für das Vermögen unlimi-

tiertes Risiko darstellen.

Die von der Verwaltungsgesellschaft angewandte VaR-Methode basiert auf

einem Konfidenzintervall von 99%, einer Betrachtungsperiode von 20 Handelsta-

gen und eines historischen Beobachtungszeitraums von mindestens einem Jahr

(250 Geschäftstage).

Bei der Risikobemessung des OGAW müssen sowohl sein Ausfallrisiko als auch die

mit derivativen Finanzinstrumenten erzielte Hebelwirkung berücksichtigt werden.

Kombinationen aus derivativen Finanzinstrumenten und Wertpapieren müssen

diese Vorschriften ebenfalls zu jedem Zeitpunkt erfüllen.

Die Verwaltungsgesellschaft kann sich für den OGAW insbesondere folgender

derivativen Finanzinstrumente, Techniken und Instrumente bedienen:

Ziffer 7.5.2 (2. Abschnitt):

Die Verwaltungsgesellschaft verwendet zur Risikomessung den absoluten Value at

Risk (VaR). Sie hat sicherzustellen, dass zu keinem Zeitpunkt das Gesamtrisiko des

Portfolios einen absoluten VaR in Höhe von 20% übersteigt und insbesondere

keine Positionen eingegangen werden, die ein für das Vermögen unlimitiertes

Risiko darstellen.

Art. 32:

Das Gesamtrisiko des Portfolios darf zu keinem Zeitpunkt einen absoluten Value at

Risk (VaR) in Höhe von 20% übersteigen. Der OGAW bzw. der Teilfonds darf als Teil

der Anlagepolitik innerhalb der in Art. 53 UCITSG festgelegten Grenzen Anlagen in

Derivaten tätigen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen des

Art. 54 UCITSG nicht überschreitet. Bei der Berechnung dieses Risikos werden der

Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuationen und die

Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. […]

Prospekt: Ziffer 7.5.5.

Sicherheitenpolitik

Aufnahme der Sicherheitenpolitik und Anlage von Sicherheiten für die Teilfonds

Prospekt: Ziffer 9.2

Allgemeine Informationen zu

den Anteilen

Die Anteile werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate aus-

gegeben.

Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, innerhalb der Teilfonds Anteile ver-

schiedener Klassen zu bilden sowie bestehende Klassen aufzuheben oder zu

vereinen.

Die verschiedenen Anteilsklassen unterscheiden sich namentlich hinsichtlich des

Einsatzes von Währungskurssicherungsgeschäften sowie der Gebührenstruktur,

nicht jedoch bezüglich der Anlagepolitik und sind somit Teile ein und desselben

Vermögens des jeweiligen Teilfonds.

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Incrementum Inflation Diversifier Fund - 25 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Ergänzende Angaben

Zurzeit bestehen Anteilsklassen mit den Bezeichnungen „EUR-R“, „EUR-I“, „EUR-Z“,

„CHF-R“, „CHF-I“, „CHF-Z“, „USD-R“, „USD-I“ sowie „USD-Z“. Anteile der Anteilsklas-

se „EUR-R“, „EUR-I“ und, „EUR-Z“ werden in der Rechnungswährung des Teilfonds,

dem Euro, Anteile der Anteilsklassen „CHF-R“, „CHF-I“ und „CHF-Z“ in Schweizer

Franken sowie Anteile der Anteilsklassen „USD-R“, „USD-I“ und „USD-Z“ in US Dollar

ausgegeben und zurückgenommen.

Die Währung in den Bezeichnungen der einzelnen Anteilsklassen bezeichnet

jeweils deren Referenzwährung. Sie ist nicht die Währung, in der notwendiger-

weise die Anlagen erfolgen. Die Währungsrisiken der in „CHF“ und „USD“ aufge-

legten Währungsklasse können ganz oder teilweise abgesichert werden; dies

kann negative Auswirkungen auf den NAV der in „EUR“ aufgelegten Währungs-

klassen haben. Die allfälligen Kosten einer Währungsabsicherung der CHF- sowie

der USD-Anteilsklassen werden derjenigen entsprechend zugeordnet.

Die Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit jedem Teilfonds aufgelegt sind,

sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen der Teilfonds entstehenden Gebüh-

ren und Vergütungen sind in Anhang A "Teilfonds im Überblick" genannt.

Zusätzlich werden bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus

den Vermögenswerten der Teilfonds beglichen. Siehe dazu Ziffer 11 und 12 (Steu-

ervorschriften sowie Kosten und Gebühren).

Prospekt: Ziffer 9.3

Treuhandvertrag: Art. 6

Berechnung des Nettoini-

ventarwertes pro Anteil

2. Wertpapiere, die nicht an einer Börse amtlich notiert sind, die aber an einem

dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden, werden zum letzten

verfügbaren Kurs bewertet. Wird ein Wertpapier an verschiedenen dem Pub-

likum offenstehenden Märkten gehandelt, ist grundsätzlich der zuletzt verfüg-

bare Kurs jenes Marktes massgebend, der die höchste Liquidität aufweist.

3. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente mit einer Restlaufzeit von weniger

als 397 Tagen können mit der Differenz zwischen Einstandspreis (Erwerbspreis)

und Rückzahlungspreis (Preis bei Endfälligkeit) linear ab- oder zugeschrieben

werden. Eine Bewertung zum aktuellen Marktpreis kann unterbleiben, wenn

der Rückzahlungspreis bekannt und fixiert ist. Allfällige Bonitätsveränderungen

werden zusätzlich berücksichtigt.

6. OGAW bzw. andere Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) werden

zum letzten festgestellten und erhältlichen Nettoinventarwert bewertet. Falls

für Anteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder keine Rücknahmepreise fest-

gelegt werden, werden diese Anteile ebenso wie alle anderen Vermögens-

werte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesell-

schaft nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschafts-

prüfern nachprüfbaren, Bewertungsmodellen festlegt.

Prospekt: Ziffer 11

Steuervorschriften

Ziffer 11.1: Fondsvermögen

FATCA

Der OGAW unterzieht sich den Bestimmungen des Foreign Account Tax Compli-

ance Acts ("FATCA", gemäss dem Abkommen zwischen Liechtenstein und den

Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte

Umsetzung von FATCA, sowie den entsprechenden Ausführungsvorschriften.

Prospekt: Ziffer 12.2

Kosten und Gebühren zu Las-

ten des Teilfonds

Treuhandvertrag: Art. 36

A. Vom Vermögen abhängige Pauschalgebühr

Vom Anlageerfolg abhängige Gebühr (Performance-Fee):

Ferner ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, eine erfolgsabhängige Ver-

gütung („Performance-Fee“) gemäss Anhang A „Teilfonds im Überblick“ des

Wertzuwachses des um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen be-

reinigten Anteilswertes der jeweiligen Anteilsklasse zu erhalten, sofern die Wert-

entwicklung des Nettofondsvermögens der jeweiligen Anteilsklasse eine Outper-

formance gegenüber dem Benchmark gemäss Anhang A „Teilfonds im Über-

blick“ aufweist.

Eine etwaige Performance Fee wird an jedem Bewertungstag auf der Basis der

Anzahl umlaufender Anteile der jeweiligen Anteilsklasse ermittelt und abgegrenzt,

sofern der Anteilspreis der entsprechenden Anteilsklasse kumulativ eine Outper-

formance nach Abzug aller Kosten gegenüber dem Benchmark aufweist und

über der High Watermark liegt.

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Incrementum Inflation Diversifier Fund - 26 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Ergänzende Angaben

Eine abgegrenzte Performance-Fee wird quartalsweise (März, Juni, September,

Dezember) nachträglich ausgezahlt.

Als Berechnungsgrundlage wird das Prinzip der High Watermark (Outperformance

vs. Benchmark) angewendet. Die Performance-Fee wird erst wieder erhoben,

wenn der um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigte

Anteilspreis der jeweiligen Anteilsklasse nach Abzug aller Kosten eine zusätzliche

Outperformance gegenüber der High Watermark generiert.

Ein schematisches Berechnungsbeispiel ist in Anhang A „Teilfonds im Überblick“

enthalten.

Prospekt: Ziffer 12.2

Kosten und Gebühren zu Las-

ten des Teilfonds

Treuhandvertrag: Art. 34

Laufende Gebühren

[Ergänzung]

B. Vom Vermögen unabhängiger Aufwand (Einzelaufwand)

Die folgenden externen Kosten und Aufwendungen können zusätzlich belastet

und/ oder pauschaliert abgegolten werden. Die Höhe der tatsächlich belasteten

Kosten und Aufwendungen wird einzeln oder aggregiert im Halbjahres- und Jah-

resbericht ausgewiesen:

Kosten für Erstellung oder Änderung, Übersetzung, Hinterlegung, Druck und

Versand vom Prospekt und den konstituierenden Dokumenten (Treuhandver-

trag, KIID, Berechnung SRRI, etc.) in den Ländern, in denen die Anteile ver-

trieben werden;

Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Voraussetzungen und

Folgepflichten eines Vertriebs der Anteile im In- und Ausland (z.B. Gebühren

für Zahlstellen, Vertreter und andere Repräsentanten mit vergleichbarer Funk-

tion, Gebühren bei Fondsplattformen (z. B. Listing-Gebühren, Setup-Gebüh-

ren, etc.), Beratungs-, Rechts-, Übersetzungskosten) anfallen;

Kosten für die Ermittlung, der Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen

und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des

jeweiligen ausländischen Steuerrechts ermittelt wurden;

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Stimmrechten

oder Gläubigerrechten durch den Teilfonds, einschliesslich der Honorarkosten

für externe Berater;

Transaktionskosten und Service-Fee der Verwahrstelle

Zusätzlich tragen die Teilfonds sämtliche aus der Verwaltung des Vermögens

erwachsenden Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (markt-

konforme Courtagen, Kommissionen, Abgaben) sowie alle Steuern, die auf

das Vermögen des jeweiligen Teilfonds sowie dessen Erträge und Aufwen-

dungen erhoben werden (z.B. Quellensteuern auf ausländischen Erträgen).

Die Teilfonds tragen ferner allfällige externe Kosten, d.h. Gebühren von Drit-

ten, die beim An- und Verkauf der Anlagen anfallen. Diese Kosten werden di-

rekt mit dem Einstands- bzw. Verkaufswert der betreffenden Anlagen ver-

rechnet. Ferner tragen die Teilfonds die periodische Service-Fee der Verwahr-

stelle in Höhe von CHF 420.-- pro Quartal.

Liquidationsgebühren

Im Falle der Auflösung des OGAW bzw. des Teilfonds kann die Verwaltungsge-

sellschaft eine Liquidationsgebühr in Höhe von max. CHF 10‘000.-- zu ihren

Gunsten erheben. Zusätzlich zu diesem Betrag sind durch den OGAW bzw.

den betroffenen Teilfonds alle Kosten von Behörden, des Wirtschaftsprüfers

und der Verwahrstelle zu tragen.

Laufende Gebühren (Total Expense-Ratio, TER)

Das Total der laufenden Gebühren vor einem allfälligen erfolgsabhängigen

Aufwand (Total Expense-Ratio vor Performance Fee; TER) wird nach allge-

meinen, in den Wohlverhaltensregeln niedergelegten Grundsätzen berechnet

und umfasst, mit Ausnahme der Transaktionskosten, sämtliche Kosten und

Gebühren, die laufend dem Vermögen des OGAW belastet werden. Die TER

des jeweiligen Teilfonds ist im Halbjahres- und Jahresbericht anzugeben sowie

bei Publikation des nächsten Halbjahres- oder Jahresberichtes auf der Web-

Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter www.lafv.li aus-

zuweisen.

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Incrementum Inflation Diversifier Fund - 27 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Ergänzende Angaben

Anhang A: Teilfonds im Überblick

A1. Der Teilfonds im Überblick

Bewertungsintervall:

Bisher: wöchentlich

Neu: mindestens wöchentlich

Mindestanlage bei den Anteilsklassen EUR-R, CHF-R und USD-R:

Bisher: 1 Anteil

Neu: keine

Mindestanlage bei den Anteilsklassen EUR-I und CHF-I:

Bisher: EUR 1 Mio. bzw. CHF 1 Mio.

Neu: EUR 500‘000 bzw. CHF 500‘000

Stückelung:

Bisher: keine Dezimalstellen

Neu: drei Dezimalstellen

Max. Ausgabeaufschlag:

EUR-R:

Bisher: 5% p.a.

Neu: 3% p.a.

CHF-R:

Bisher: 5% p.a.

Neu: 3% p.a.

USD-R:

Bisher: 5% p.a.

Neu: 3% p.a.

Max. Pauschalgebühr:

EUR-R:

Bisher: 2.05% p.a. oder min. CHF 30‘000.--

Neu: 2.05% p.a.

CHF-R:

Bisher: 2.07% p.a. oder min. CHF 30‘000.--

Neu: 2.05% p.a.

USD-R:

Bisher: 2.05% p.a. oder min. CHF 30‘000.--

Neu: 2.05% p.a.

EUR-I:

Bisher: 1.50% p.a. oder min. CHF 30‘000.--

Neu: 1.50% p.a.

CHF-I:

Bisher: 1.52% p.a. oder min. CHF 30‘000.--

Neu: 1.50% p.a.

zzgl. CHF 5‘000.-- p.a. pro Anteilsklasse ab der 2. Anteilsklasse

Aufnahme der folgenden, vier neuen Anteilsklassen für den Teilfonds:

USD-I, EUR-Z, CHF-Z, USD-Z.

Die Modalitäten dieser Anteilsklassen sind im Anhang zum Treuhandvertrag fest-

gehalten.

Höhe der max. Verwaltungsgebühren auf Stufe der indirekten Anlagen: Angabe

wurde entfernt.

B1. Aufgabenübertragung b) Vertriebsstelle

Als Vertriebstelle für diesen Teilfonds fungiert die Incrementum AG, Im alten Riet

102, FL-9494 Schaan.

E1. Anlagegrundsätze

a) Anlageziel und Anlagepolitik

Der Incrementum Inflation Diversifier Fund strebt als Anlageziel langfristige Wert-

zuwächse unter Inkaufnahme eines höheren Risikos an. Der Teilfonds investiert

sein Vermögen weltweit flexibel nach einem opportunistischen Ansatz. Soweit für

den Teilfonds in lit. E1 dieses Anhangs keine abweichenden Anlagegrundsätze

festgelegt sind, gilt Ziffer V des Treuhandvertrages „Allgemeine Anlagegrundsätze

und –beschränkungen“.

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Incrementum Inflation Diversifier Fund - 28 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Ergänzende Angaben

Um das Anlageziel zu erreichen werden die globalen, makroökonomischen Ge-

gebenheiten vorwiegend aus der Perspektive der Österreichischen Schule der

Nationalökonomie durch den Asset Manager analysiert und daraus relevante

Investmentthemen formuliert. Aufgrund der chronischen Verschuldungssituation

vieler Industriestaaten ist eine wesentliche Schlussfolgerung der Ausgangsüberle-

gungen, dass das Risiko einer erhöhten Preisinflation mittelfristig immanent ist. Der

Asset Manager kann im Rahmen der Anlagepolitik des OGAW inflationssensitive

Anlageklassen einsetzen um positive Diversifikationseigenschaften im OGAW zu

erreichen. Die Allokation zu inflationssensitiven Anlageklassen erfolgt gemäss

einem proprietärem Inflationssignal.

Der Teilfonds kann Anlagen in der ganzen Welt, in allen Währungen und sämtli-

chen Wirtschaftssektoren vornehmen, welche sich nach Ansicht des Asset Mana-

gers für die Wertsteigerung des Vermögens besonders eignen. Für die Asset Allo-

kation, d.h. bei der grundlegenden Strukturierung des Vermögens nach Anlage-

möglichkeiten, Wertpapierarten, Währungen, geografischen Lokationen, Lauf-

zeiten, Branchen, usw., bestehen keine prozentualen Beschränkungen.

Das Vermögen des Teilfonds kann je nach Einschätzung der Wirtschaftslage und

der Börsenaussichten weltweit in Beteiligungspapiere und Beteiligungswertrechte

(Aktien, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine, Genussscheine, Aktien mit

Warrants, etc.), in fest- oder variabel-verzinsliche Forderungspapiere und Forde-

rungswertrechte von privaten, gemischt-wirtschaftlichen und öffentlich-recht-

lichen Schuldnern (Obligationen, Renten, Notes, Zerobonds, Floating Rate Notes,

Wandel- und Optionsanleihen, Schuldverschreibungen, etc.), in Einlagen

und/oder in Geldmarktinstrumente angelegt werden.

Der Teilfonds ist ferner ermächtigt, im Rahmen der in Ziffer V des Treuhandvertra-

ges „Allgemeine Anlagegrundsätze und –beschränkungen“ festgesetzten Anla-

gegrenzen in sonstige zugelassene Anlagen zu investieren. Insbesondere ist es

dem Teilfonds erlaubt sein Vermögen in Finanzinstrumente [z.B. Exchange Traded

Funds (ETF), Exchange Traded Notes (ETN), Zertifikate und derivative Finanz-

instrumente] zu investieren, welche durch andere Vermögenswerte besichert sind

oder an die Entwicklung anderer Vermögenswerte (z.B. Edelmetalle, Waren, Roh-

stoffe, Immobilienindizes, Volatilitäten, etc.) gekoppelt sind, sofern diese Finanzin-

strumente an einem geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt

werden und sofern eine physische Lieferung dieser anderen Vermögenswerte

ausgeschlossen ist.

Der Teilfonds darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen

OGAW oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für ge-

meinsame Anlagen investieren. Diese anderen Organismen für gemeinsame

Anlagen dürfen nach ihrem Prospekt bzw. ihren konstituierenden Dokumenten

höchstens bis zu 10% ihres Vermögens in Anteilen eines anderen OGAW oder

eines anderen vergleichbaren Organismus für gemeinsame Anlagen investieren.

Ferner kann der Teilfonds in Zeiten, in denen keine Anlage die Auswahlkriterien

des Asset Managers erfüllt, sein ganzes Vermögen in Einlagen und Geldmarktin-

strumenten halten.

Der Teilfonds unterliegt keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Währungsallo-

kation. Der Anteil des Teilfondsvermögens, der in nicht auf Euro lautende Wert-

papiere angelegt ist, wird je nach Marktlage unterschiedlich sein. Um das Wäh-

rungsrisiko zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten, vor-

übergehend oder dauernd gegen den Euro abgesichert werden. Die Währungs-

risiken der in „CHF“ und „USD“ aufgelegten Währungsklassen können ganz oder

teilweise abgesichert werden; dies kann negative Auswirkungen auf den NAV der

in „EUR“ aufgelegten Währungsklassen haben. Die allfälligen Kosten einer Wäh-

rungsabsicherung der CHF- sowie der USD-Anteilsklassen werden derjenigen ent-

sprechend zugeordnet.

Zur effizienten Verwaltung kann der Teilfonds zu Absicherungs- und Anlage-

zwecken derivative Finanzinstrumente auf Wertpapiere, Aktien- und Rentenindi-

zes, Währungen und Exchange Traded Funds sowie Devisentermingeschäfte und

Swaps einsetzen.

Es kann keine Zusicherung gemacht werden, dass das Anlageziel erreicht wird.

Dementsprechend können der Wert der Anteile und deren Ertrag sowohl zu- als

auch abnehmen.

Page 29: Incrementum Inflation Diversifier Fund...Incrementum Inflation Diversifier Fund - 3 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017 Verwaltung und Organe Verwaltungsgesellschaft IFM

Incrementum Inflation Diversifier Fund - 29 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Ergänzende Angaben

Es gilt die teilfondsspezifischen Risiken in lit. G1 dieses Anhangs sowie die allge-

meinen Risiken in Ziffer 8.2 des Prospekts zu beachten.

c) Profil des typischen Anlegers

Der Incrementum Inflation Diversifier Fund eignet sich für Anleger mit einem lang-

fristigen Anlagehorizont, die in ein diversifiziertes Portfolio unter Berücksichtigung

von möglichen inflationärer ökonomischen Szenarien investieren wollen. Der

Fonds kann dabei als Portfoliobaustein eingesetzt werden.

G1. Teilfondsspezifische Risiken

Aufgrund der möglichen Investition des Vermögens des Incrementum Inflation

Diversifier Fund in Beteiligungspapiere und -wertrechte besteht bei diesem Anla-

getyp ein Markt- und Emittentenrisiko, welches sich negativ auf das Teilfondsver-

mögen auswirken kann. Daneben können andere Risiken wie etwa das Wäh-

rungsrisiko und das Zinsänderungsrisiko in Erscheinung treten.

Aufgrund der möglichen Investition des Vermögens des Incrementum Inflation

Diversifier Fund in Forderungspapiere und Forderungswertrechte besteht bei die-

sem Anlagetyp eine erhöhte Gefahr des Zinsänderungsrisikos, welches sich nega-

tiv auf das Nettovermögen auswirken kann. Daneben können andere Risiken wie

etwa das Währungsrisiko, das Emittentenrisiko, aber auch das Marktrisiko in Er-

scheinung treten.

Aufgrund der möglichen Investition in Finanzinstrumente [z.B. Exchange Traded

Funds (ETF), Exchange Traded Commodities (ETC), Exchange Traded Notes (ETN),

Zertifikate und derivative Finanzinstrumente], welche durch andere Vermö-

genswerte besichert sind oder an die Entwicklung anderer Vermögenswerte (z.B.

Edelmetalle, Waren, Rohstoffe, Immobilienindizes, Volatilitäten, etc.) gekoppelt

sind, besteht beim Incrementum Inflation Diversifier Fund eine Reihe zusätzlicher

spezifischer Risiken, die nachstehend aufgeführt sind. Es gilt zu beachten, dass die

Aufzählung beispielhaft und nicht abschliessend ist:

Anlagen in Finanzinstrumente, welche durch andere Vermögenswerte (z.B. Edel-

metalle, Waren, Rohstoffe) besichert sind oder an die Entwicklung anderer Ver-

mögenswerte gekoppelt sind

Zusätzlich zu den Risiken, die traditionelle Anlageformen beinhalten (Markt-, Kre-

dit- und Liquiditätsrisiken), können Anlagen in Edelmetallen, Waren und Rohstof-

fen im Vergleich zu diesen grössere Kursschwankungen beinhalten. Als Beimi-

schung in einem breit abgestützten Portfolio jedoch zeichnen sich Anlagen in

Waren und Rohstoffen in der Regel durch eine tiefe Korrelation zu den traditionel-

len Anlagen aus.

Die Verwaltungsgesellschaft verwendet ein Basismodell zur Berechnung der Ri-

siken aus den Anlageinstrumenten, insbesondere in Bezug auf derivative Finanz-

instrumente, und verwendet hierbei allgemein anerkannte Berechnungsmetho-

den. Die Verwaltungsgesellschaft verwendet zur Risikomessung den absoluten

Value at Risk (VaR). Sie hat sicherzustellen, dass zu keinem Zeitpunkt das Gesam-

trisiko des Portfolios einen absoluten VaR in Höhe von 20% übersteigt und insbe-

sondere keine Positionen eingegangen werden, die ein für das Vermögen unlimi-

tiertes Risiko darstellen. Die von der Verwaltungsgesellschaft angewandte VaR-

Methode basiert auf einem Konfidenzintervall von 99%, einer Betrachtungsperio-

de von 20 Handelstagen und eines historischen Beobachtungszeitraums von

mindestens einem Jahr (250 Geschäftstage).

Die Verwaltungsgesellschaft erwartet, dass die aus dem Einsatz von Derivaten

resultierende Hebelwirkung (Leverage) des OGAW grundsätzlich unter 20 liegen

wird.

J1. Berechnungsbeispiel für

Performance-Fee

Es wurde ein schematisches Beispiel für die Berechnung der Performance-Fee auf

Stufe der jeweiligen Anteilsklasse mit dem jeweiligen Benchmark in den Anhang

zum Treuhandvertrag aufgenommen.

Des Weiteren werden die Anleger in Deutschland hiermit informiert, dass sonstige Mitteilungen an die Anleger zukünftig nur noch im

elektronischen Bundesanzeiger publiziert werden.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat nach Art. 6 UCITSG die Änderung der konstituierenden Dokumente am 21. November 2016 ge-

nehmigt. Die Änderungen traten per 1. Januar 2017 in Kraft.

Page 30: Incrementum Inflation Diversifier Fund...Incrementum Inflation Diversifier Fund - 3 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017 Verwaltung und Organe Verwaltungsgesellschaft IFM

Incrementum Inflation Diversifier Fund - 30 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer

Hinweise für Anleger in Österreich

Ergänzende Informationen für österreichische Anleger

Die nachfolgenden Informationen richten sich an potentielle

Erwerber des Incrementum Inflation Diversifier Fund in der

Republik Österreich, indem sie den Prospekt einschliesslich

Treuhandvertrag mit Bezug auf den Vertrieb in Österreich

präzisieren und ergänzen:

1. Zahl- und Informationsstelle sowie Vertreter in Österreich

Zahl- und Informationsstelle sowie Vertreter in Österreich

ist die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG,

Am Belvedere 1, A-1100 Wien (Telefon 0043 (0) 50100

12139, Fax 0043 (0) 50100 9 12139)

Das vorgenannte Kreditinstitut ist ein Kreditinstitut im Sinne

des § 141 des Bundesgesetzes über die Kapitalanlage-

fonds (InvFG 2011) und hat bestätigt, dass es die Voraus-

setzungen des § 41 Abs. 1 InvFG 2011 erfüllt.

Anteile können über die Zahlstelle erworben und zurück-

gegeben werden. Der Prospekt, der Treuhandvertrag,

die wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) sowie der

jeweils neueste Jahresbericht - und sofern nachfolgend

veröffentlicht, auch der neueste Halbjahresbericht kön-

nen bei der vorgenannten Stelle kostenfrei bezogen

werden.

2. Veröffentlichungen

Die Anteilsinhaber („Anleger“) können die vorgeschrie-

benen Informationen im Sinne der § 141 InvFG 2011 bei

der Zahl- und Informationsstelle unter folgender Adresse

beziehen:

Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG

Am Belvedere 1, A-1100 Wien

Telefon 0043 (0) 50100 12139

Fax 0043 (0) 50100 9 12139

Alle Ausgabe- und Rücknahmepreise des OGAW und al-

le übrigen Bekanntmachungen werden auf der Web-

Seite der Verwaltungsgesellschaft unter www.ifm.li sowie

auf der Web-Seite des Liechtensteinischen Anlagefonds-

verbandes (LAFV) unter www.lafv.li publiziert.

Der deutsche Wortlaut des Prospekts, des Treuhandver-

trags sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (KIID)

und sonstiger Unterlagen und Veröffentlichung ist mass-

geblich.

Page 31: Incrementum Inflation Diversifier Fund...Incrementum Inflation Diversifier Fund - 3 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017 Verwaltung und Organe Verwaltungsgesellschaft IFM

Incrementum Inflation Diversifier Fund - 31 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer

Hinweise für Anleger in Deutschland

Die Gesellschaft hat ihre Absicht, Anteile in der Bundesre-

publik Deutschland zu vertreiben, angezeigt und ist seit Ab-

schluss des Anzeigeverfahrens zum Vertrieb berechtigt.

1. Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland

Die Funktion der deutschen Informationsstelle hat

Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG

Kaiserstraße 24

D-60311 Frankfurt am Main

übernommen.

In Deutschland können die wesentlichen Anlegerinfor-

mationen, der Verkaufsprospekt, der Treuhandvertrag,

die Jahres-/ Halbjahresberichte sowie sonstige Informati-

onen kostenlos in Papierform über die Informationsstelle

bezogen werden.

Bei der Informationsstelle sind auch alle sonstigen Infor-

mationen erhältlich, auf die Anleger im Fürstentum Liech-

tenstein einen Anspruch haben. Die Ausgabe- und Rück-

nahmepreise sind ebenfalls kostenlos bei der Informati-

onsstelle erhältlich.

2. Rücknahme von Anteilen und Zahlungen an Anleger in

Deutschland

Die Rücknahme von Anteilen sowie Zahlungen an Anle-

ger in Deutschland (Rücknahmeerlöse, etwaige Aus-

schüttungen und sonstige Zahlungen) können über die

Informationsstelle erfolgen.

3. Veröffentlichungen

Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden in der Bör-

sen-Zeitung veröffentlicht. Sonstige Mitteilungen an die

Anleger werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

In folgenden Fällen werden die Anleger zusätzlich mittels

eines dauerhaften Datenträgers im Sinne von § 167

KAGB informiert:

a) die Aussetzung der Rücknahme der Anteile oder

Aktien eines Investmentvermögens,

b) die Kündigung der Verwaltung eines Investment-

vermögens oder dessen Abwicklung,

c) Änderungen der Anlagebedingungen, die mit den

bisherigen Anlagegrundsätzen nicht vereinbar sind,

die wesentliche Anlegerrechte berühren oder die

Vergütungen und Aufwendungserstattungen be-

treffen, die aus dem Investmentvermögen ent-

nommen werden können, einschließlich der Hinter-

gründe der Änderungen sowie der Rechte der An-

leger in einer verständlichen Art und Weise; dabei

ist mitzuteilen, wo und auf welche Weise weitere In-

formationen hierzu erlangt werden können,

d) die Verschmelzung von Investmentvermögen in

Form von Verschmelzungsinformationen, die ge-

mäß Artikel 43 der Richtlinie 2009/65/EG zu erstellen

sind, und

e) die Umwandlung eines Investmentvermögens in ei-

nen Feederfonds oder die Änderungen eines Mas-

terfonds in Form von Informationen, die gemäß Arti-

kel 64 der Richtlinie 2009/65/EG zu erstellen sind.

Page 32: Incrementum Inflation Diversifier Fund...Incrementum Inflation Diversifier Fund - 3 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017 Verwaltung und Organe Verwaltungsgesellschaft IFM

Incrementum Inflation Diversifier Fund - 32 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Kurzbericht des Wirtschaftsprüfers

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Incrementum Inflation Diversifier Fund - 33 - Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2017

Kurzbericht des Wirtschaftsprüfers

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