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Infodienst KrankenhäuserIS
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Nr. 82 / Sept. 2018
VorwortLiebe Kolleginnen & Kollegen!
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Was für ein heißer Sommer – natürlich auch im
gesundheitspolitischen Sinne!
4.000 Beschäftigte, darunter auch Streikende aus
den Unikliniken Düsseldorf, Essen und Homburg
(Saarland), zogen am 20. Juni bei brütender Hitze
zum Düsseldorfer Tagungshotel der Gesundheits-
minister/innen der Länder und des Bundes. Ein be-
eindruckendes Statement an die Politik!
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verlautbart
inzwischen, die Politik hätte verstanden. Wir werden
ihn an seinen Taten messen!
Der seit 1. August vorliegende Kabinettsentwurf
zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) kommt
einer am tatsächlichen Pflegebedarf orientierten
Personalbemessung nun wirklich nicht nahe. ver.di
fordert daher deutliche Nachbesserungen. Details
findet ihr dazu auf den Seiten 10 und 11. Hinweise
zu den Aktionstagen PsychPVplus gleich dahinter.
Aktuell kämpfen unsere KollegInnen in den Unikli-
niken Düsseldorf und Essen mit unbefristeten Streiks
für einen Tarifvertrag Entlastung – in Homburg steht
eine solche Auseinandersetzung kurz bevor. Ihnen
allen gilt unsere uneingeschränkte Solidarität!
Einen Tarifvertrag zur Entlastung durchgesetzt
haben unsere KollegInnen in den vier Unikliniken in
Baden-Württemberg. Er ist am 1. Juli 2018 in Kraft
getreten. Den aktuellen »Unikliniken-Überblick«
findet ihr auf den Seiten 18 bis 21.
Auf den Zusammenhang zwischen Gewinn-
orientierung und Entlastung wiesen nicht nur zahl-
reiche Transparente in Düsseldorf hin, auch einige
Beiträge in diesem Infodienst setzen sich hiermit aus-
einander (Seiten 26 bis 32). Von Private-Equity-Über-
nahmen oder -Verkäufen betroffene Beschäftigte
sollten das IAT-Projekt »PEPPA« beachten (Seite 25).
Und wie in jeder September-Ausgabe gibt es auch
in diesem Jahr wieder eine umfangreiche Vorschau
auf Seminarangebote und Fortbildungsveranstaltun-
gen im kommenden Jahr. �
Mit weiterhin sommerlichen Grüßen
Joachim Lüddecke
Impressum
Der Infodienst Krankenhäuser ist eine Veröffentlichung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, ein Kooperationsprojekt aller 10 ver.di-Landesbezirke sowie des ver.di-Bundesvorstandes, Fachbereich 3, Ressort 9
V.i.S.d.P. Joachim Lüddecke, ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen, Goseriede 10, 30159 Hannover, Tel. 0511 / 12 400 - 250, Fax 12 400 - 154, [email protected]
Endredaktion: Joachim Lüddecke
Das Redaktionsteam behält sich vor, Zuschriften gekürzt zuveröffentlichen. Namentlich gekennzeichnete Artikel gebennicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder.
Preis: nach dem Selbstkostendeckungsprinzip, im ver.di-Mitgliedsbeitrag enthalten
Redaktionsschluss war am 16.8.2018 | Auflage: 13.900
Titelfoto: Renate Stiebitz | Düsseldorf am 20. Juni 2018
Herstellung: freeStyle grafik + unidruck, Hannover
ISSN 1612-9180
Erscheinungsweise: jeweils im letzten Monat eines Quartals(März, Juni, September, Dezember)
Redaktionsschluss: jeweils am 10. des Vormonats (Februar, Mai, August, November)
LeserInnenbriefe bitte an: Joachim Lüddecke,[email protected]
Bei Anfragen per E-Mail bitte Absender nicht vergessen, damit wir gleich die zuständigen Ansprechpersonen bei ver.divermitteln können.
Adress- und Verteileränderungen:bitte an [email protected]
Als PDF unter
https://infodienst-krankenhaeuser.verdi.deInfodienst-Newsletter formlos bestellen und abbestellen bei [email protected]
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https://klinikpersonal-entlasten.verdi.dehttps://mitgliedwerden.verdi.de
Am 7. August 2018 vor dem Büro des Säzzers
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In diesem Heft
Kontakte
ver.di-Landesbezirke und Bundesverwaltung __________________4
Mehr von uns ist besser für alle!
DKG macht den Weg frei: Pflegepersonal-untergrenzen gescheitert _______________5
Pflegestellen-Förderprogramm 2016 und 2017: Anreize reichen nicht _________6
Krankenhausstatistik: Vorläufige Zahlen für 2017 veröffentlicht _________________7
Das Soll ist voll: Vorstellung der Ergebnissedes Belastungschecks __________________7
Gesundheitsministerkonferenz:Starkes Signal an die Politik _____________8
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz:Nachbesserungen dringend erforderlich – Formulierung »Pflegeaufwand« führt in die Irre ______________________10
Große Mehrheit für ver.di-Forderungen ___11
Aktionstage 7. bis 10. Oktober 2018:Aktiv werden für eine gute Personal-bemessung in der Psychiatrie! ________12
Psychiatrie: Zwang vermeiden durch mehr Personal ________________13»Geheimniskrämerei ist ein Unding« ___14Offener Brief ______________________15
Volksbegehren »Stoppt den Pflege-notstand an Bayerns Krankenhäusern« ___16
Volksentscheid Berlin:Unterschriften übergeben______________17
Ultimatum am Uniklinikum Jena noch ohne angemessene Resonanz ______18
Countdown läuft ab … Uniklinik des Saarlandes steht vor Urabstimmung __18
Unikliniken Baden-Württemberg:Tarifvertrag Entlastung in Kraft getreten __20
Unikliniken Düsseldorf und Essen:Der Normalzustand ist der Skandal – nicht der Streik!____________________20
SRH-Klinikum Karlsbad-Langensteinbach:Tarifvertrag Entlastung kommt __________22
Tarifpolitik
Neue Entgeltordnung TVöD kommunal:250.000 Euro erstritten _______________23
Tarif- und Branchenpolitik: Konzerne
Ein neuer baptistisch-freikirchlicherGesundheitskonzern entsteht ___________24
Beteiligt euch am IAT-Forschungsprojekt»PEPPA« ___________________________25
Übernahmeangebot an die Capio-Aktionäre _______________26
Median-Kliniken vor dem Verkauf _______27
Celenus Hilchenbach:Manteltarifvertrag abgeschlossen________28
Orpéa: international brutal _____________29
Paracelsus-Kliniken: Investitionen in Personal sichern die Zukunft _________31
Vamed übernimmt Rehakliniken, Service-gesellschaften und Altenpflegeeinrichtungenvon Helios __________________________32
Helios-Tarifverhandlungen 2018 in Bayern___________________________33
Streik der Vivantes Service GmbH endet am 52. Tag ____________________37
Berufspolitik
Reform des Psychotherapeutengesetzes:Anforderungen aus gewerkschaft-licher Sicht _________________________38
300 PiA demonstrierten vor der Charité __39
Aus den Landesbezirken
Hamburg: Nach 12 Jahren zurück in das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes ___40
ver.di ist stärkste Fraktion in der Pflegekammer Niedersachsen _____41
Vor Ort
Klinikum St. Georg Leipzig:Die Zeichen stehen auf Streik ___________42
Tarifergebnis beim Klinikum Itzehoe _____42
Klinikum Niederlausitz: Tarifeinigung _____43
Uniklinik Frankfurt/M.:Aktionen für kostenlosen Nahverkehr ____44
Theresienklinik Bad Krozingen:Tarifrunde Entgelt ____________________44
Uniklinik Freiburg: Tarifbewegung in den Servicebereichen _______________45
Bildungsangebote, Seminare, Tagungen
Vorschau 2019: ver.di-Seminare für das Gesundheitswesen _____________46
BiG-Angebote 2019 __________________49
ver.di-Krankenhaustagung 2018 ________50
dia e.V.: Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht 2018___________51
dia e.V.: Seminare 2019 _______________51
Frauenpolitische ver.di-Seminare 2019____52
Bündnis Krankenhaus statt Fabrik:Kongress gegen die Ökonomisierung der Gesundheitsversorgung 2018 _______52
Literatur- und Internettipps
Familienfreundlichkeit lohnt sich ________53
EU-Unternehmensmobilität:Neue Gefahr für die Mitbestimmung _____53
Interessenkonflikte, Korruption undCompliance im Gesundheitswesen_______54
https://mezis.de/ _____________________54
Zielfokussiertes Evaluationstool für Innovationen im Gesundheitswesen______54
Machtverschiebung in der digitalen Arbeitswelt _________________________54
Weißbuch Patientensicherheit __________55
Handbuch Tarifpolitik und Arbeitskampf __55
Finanzinvestoren und Mitbestimmung ____55
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018 �3
Inhalt
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TE
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(2)
Am 20. Juni 2018 in Düsseldorf
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Kontakte
�4
Nord Hüxstr. 1, 23552 LübeckFax 0451 / 8100 - 888Steffen Kühhirt Tel. 0451 / 8100 - 801Wolfgang Hooke Tel. 0451 / 8100 - 805Christian Wölm Tel. 0451 / 8100 - 716Katrin Hirschlein Tel. 0451 / 8100 - 703Angelika Grabazius Tel. 0451 / 8100 - 714Vanessa Britt Tel. 0451 / 8100 - 709
HamburgBesenbinderhof 60, 20097 HamburgTel. 040 / 89 06 15 - 730, Fax 040 / 89 06 15 - 740Hilke Stein Tel. Tel. 040 / 89 06 15 - 731Sigrid Ebel Tel. 040 / 89 06 15 - 733Norbert Proske Tel. 040 / 89 06 15 - 734Sönke Rabisch Tel. 040 / 89 06 15 - 735Dr. Arnold Rekittke Tel. 040 / 89 06 15 - 736Michael Stock Tel. 040 / 89 06 15 - 737Karin Frey Tel. 040 / 89 06 15 - 738Anna Jürgens Tel. 040 / 89 06 15 - 739Heidi Kunz Tel. 040 / 89 06 15 - 741Dagmar Otto Tel. 040 / 89 06 15 - 742Desiree Schauerte Tel. 040 / 89 06 15 - 743
Niedersachsen-BremenGoseriede 10, 30159 HannoverFax 0511 / 12 400 - 151Joachim Lüddecke Tel. 0511 / 12 400 - 250Elke Nobel Tel. 0511 / 12 400 - 253Annette Klausing Tel. 0511 / 12 400 - 256Aysun Tutkunkardes Tel. 0511 / 12 400 - 251Jan-Erik Keilholz Tel. 0511 / 12 400 - 175Silvia Ganza Tel. 0511 / 12 400 - 254Christina Ölscher Tel. 0511 / 12 400 - 261
Bahnhofsplatz 22-28, 28195 BremenFax 0421 / 3301 - 392Ralf Krüger Tel. 0421 / 3301 - 330Diana Sternagel Tel. 0421 / 3301 - 331
HessenWilhelm-Leuschner-Str. 69-77, 60329 Frankfurt/M.Fax 069 / 2569 - 1329Georg Schulze-Ziehaus Tel. 069 / 2569 - 1322Stefan Röhrhoff Tel. 069 / 2569 - 1320Jens Ahäuser Tel. 069 / 2569 - 1220Saskia Jensch Tel. 069 / 2569 - 1323Petra Wegener Tel. 069 / 2569 - 1321Carmen Staab-Sommer Tel. 069 / 2569 - 1201
Nordrhein-WestfalenKarlstraße 123-127, 40210 DüsseldorfFax 0211 / 61824 - 463Wolfgang Cremer Tel. 0211 / 61824 - 290Jan von Hagen Tel. 0211 / 61824 - 295Susanne Hille Tel. 0211 / 61824 - 292Maria Tschaut Tel. 0211 / 61824 - 164Katharina Schwabedissen Tel. 0211 / 61824 - 168Serdar Boztemur Tel. 0211 / 61824 - 297Martina Kordon Tel. 0211 / 61824 - 296Natalie Preußer Tel. 0211 / 61824 - 184
Berlin-BrandenburgKöpenicker Str. 30, 10179 BerlinFax 030 / 8866 - 5925Meike Jäger Tel. 030 / 8866 - 5250Heike Modrow Tel. 030 / 8866 - 5251Heike Spies Tel. 030 / 8866 - 5260Ivo Garbe Tel. 030 / 8866 - 5261Ralf Franke Tel. 0355 / 4 78 58 15
Sachsen, Sachsen-Anhalt, ThüringenKarl-Liebknecht-Str. 30-32, 04107 LeipzigFax 0341 / 52901 - 630Bernd Becker Tel. 0341 / 52901 - 230Thomas Mühlenberg Tel. 0341 / 52901 - 111Manuela Schaar Tel. 0341 / 52901 - 235Viola Doktor-Wolf Tel. 0341 / 52901 - 232Annett Steinbach Tel. 0371 / 69034 - 32Cornelia Herwig Tel. 0341 / 52901 - 234Ingrid Besser Tel. 0341 / 52901 - 233
Rheinland-Pfalz-SaarlandMünsterplatz 2-6, 55116 MainzFax 06131 / 9726 - 288Frank Hutmacher Tel. 06131 / 9726 - 130Stephanie Unger-Maar Tel. 06131 / 9726 - 131Mirko Gelfert Tel. 06131 / 9726 - 170
BayernSchwanthalerstr. 64, 80336 MünchenFax 089 / 59977 - 1039Robert Hinke Tel. 089 / 59977 - 1030Kathrin Weidenfelder Tel. 089 / 59977 - 1033Nico Wickleder Tel. 0931 / 3 21 06 - 28Lorenz Ganterer Tel. 089 / 59977 - 1031Antonia Seefried Tel. 089 / 59977 - 1035Michael Kreusen Tel. 089 / 59977 - 1036
Baden-WürttembergTheodor-Heuss-Str. 2 / tHeo.1, 70174 StuttgartIrene Gölz Tel. 0711 / 88788 - 0330Yvonne Baumann Tel. 0711 / 88788 - 0310 Silke Hansen Tel. 0711 / 88788 - 0320Katrin Biro Tel. 0711 / 88788 - 0304Manuela Käfer Tel. 0711 / 88788 - 0301Cornelia Ullrich Tel. 0711 / 88788 - 0302Sabrina Kubitschko Tel. 0711 / 88788 - 0303
BesucherInnenanschrift ver.di-Bundesverwaltung, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Postanschrift ver.di-Bundesverwaltung, Fachbereich 3 (bzw. 4), 10112 Berlin
Telefon, Fax 030 / 6956 – DurchwahlTelefon Fax
Ressortleitung FB 3 / Koordination / KommunikationSylvia Bühler, Bundesvorstandsmitglied,
Bundesfachbereichsleiterin ___________________ –1800 –3250Doris Skirka, Mitarbeiterin _____________________ –1801 –3250Wolfgang Paul, Bereichsleitung
Koordination, Planung, Controlling ____________ –1806 –3250Janine Dröse, Mitarbeiterin (ab 1.9.2018) ________ –1807 –3250Astrid Sauermann, Kommunikation
und Öffentlichkeitsarbeit_____________________ –1814 –3250Beatrice Campe, Mitarbeiterin __________________ –1803 –3250
GesundheitspolitikGrit Genster, Bereichsleiterin ___________________ –1810 –3420Dietmar Erdmeier ____________________________ –1815 –3420Nelly Desfeux, Mitarbeiterin____________________ –1833 –3420
Tarifpolitik FB 3Heike von Gradolewski-Ballin,
Bereichsleiterin ____________________________ –1821 –3410Angelika Spautz _____________________________ –1831 –3410Sven Bergelin _______________________________ –1870 –3410Axel Weinsberg ______________________________ –1823 –3410Katrin Wegener, Mitarbeiterin __________________ –1860 –3410Nadine Garcon, Mitarbeiterin __________________ –1822 –3410
Telefon Fax
Berufspolitik FB 3Melanie Wehrheim, Bereichsleiterin _____________ –1830 –3420Delphine Pommier, Berufspolitik ________________ –2736 –3420Diana Sgolik, Jugendarbeit im FB 3______________ –1049 –3420Sandra Koziar, Mitarbeiterin____________________ –1852 –3420
Betriebs- und Branchenpolitik FB 3Niko Stumpfögger, Bereichsleiter________________ –1808 –3430Uwe Ostendorff, Konzernbetreuung _____________ –1849 –3430Cordula Kiank, Universitätskliniken ______________ –1840 –3430Gisela Neunhöffer, Psychiatrie,
Servicebetriebe ____________________________ –1842 –3430Mario Gembus, Kirchen, Diakonie und Caritas _____ –1049 –3420Sarah Bormann, Reha, Behindertenhilfe __________ –1843 –3430Michael Dehmlow, Konzernbetreuung,
Sozial- und Erziehungsdienst _________________ –1841 –3430Marion Leonhardt, Wohlfahrtsverbände,
Rettungsdienste____________________________ –1871 –3430Matthias Gruß, Altenpflege ____________________ –1832 –3430Kerstin Motz, Mitarbeiterin ____________________ –1813 –3430Sabrina Stein, Mitarbeiterin ____________________ –1872 –3430
FB 4 (Sozialversicherung) Bundesfachgruppe RentenversicherungRolf Behrens, Rehakliniken der Deutschen Rentenversicherung _________________ –1950 –3456
Fachbereich 3 im Internethttps://gesundheit-soziales.verdi.de
Bundesfachgruppe Rentenversicherung im Internethttps://sozialversicherung.verdi.de/fachgruppen/rentenversicherung
ver.di-Landesbezirksfachbereiche 3
ver.di-Bundesverwaltung
Alle ver.dianerInnen sind unter [email protected] zu erreichen.
Mehr von uns ist besser für alle!
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018 �5
ver.di begrüßt das Scheitern der
Verhandlungen zu den vollkom-
men unzureichenden Pflegeperso-
naluntergrenzen in Krankenhäu-
sern. Mit der Erklärung der
Deutschen Krankenhausgesell-
schaft (DKG), sie weise den Ver-
handlungsstand mit den Kranken-
kassen zurück, sei »der Weg frei
für die große Lösung«, so Sylvia
Bühler, Mitglied im ver.di-Bundes-
vorstand.
DKG und GKV-Spitzenverband
hatten sich zuvor nach einjährigen
Verhandlungen auf Untergrenzen
für wenige Bereiche geeinigt, die
lediglich verhindern sollten, dass
Patient/innen im Krankenhaus
noch kränker werden. Die Kran-
kenhäuser mit der schlechtesten
Personalausstattung sollten dabei
als Orientierung für die Untergren-
zen gelten. »Das war eine Mogel-
packung mit hohen Risiken für die
Versorgung, die das Personal nicht
entlastet hätte. Damit wäre weite-
res Vertrauen der Beschäftigten
und Patient/innen in die Politik
verspielt worden«, kritisiert Büh-
ler. »Es war ohnehin eine seltsame
Idee, den Bock zum Gärtner zu
machen und die Selbstverwalter
Untergrenzen erarbeiten zu lassen.
Unter diesen Voraussetzungen
waren gute Ergebnisse nicht zu
erwarten.«
Die Begründung der DKG, dass
der Personalbedarf in dem mit der
GKV gefundenem Kompromiss zu
hoch angesetzt sei, sei entlarvend,
so Bühler weiter. Die DKG nehme
gefährliche Pflege und schlechte
Patientenversorgung billigend in
Kauf. Tatsächlich brauche es für
eine gute Versorgung weit mehr
Pflegepersonal. »Wie blamabel die
DKG den Abbruch auch immer
begründet, entscheidend ist die
Konsequenz«, sagte Bühler. »Jetzt
muss Bundesgesundheitsminister
Jens Spahn übernehmen.«
Nötig seien Vorgaben für die
Personalausstattung für alle Berei-
che im Krankenhaus, die sich am
Bedarf der Patientinnen und Pa-
tienten orientierten. Nur so könne
eine gute Versorgung sicherge-
stellt und die Beschäftigten ent-
lastet werden.
Um zu einer schnellen Lösung zu
kommen, fordert ver.di, die bereits
bewährte Pflegepersonal-Regelung
(PPR) unter Einbeziehung einer
Expertenkommission weiterzuent-
wickeln. �
DKG macht den Weg frei
Am 24. Juli 2018 verkündete die Deutsche Krankenhausgesellschaft
das Scheitern der Verhandlungen zu Pflegepersonaluntergrenzen
in Krankenhäusern. Jetzt ist der Gesundheitsminister gefragt.
Den ver.di-Beitrag »Das Märchen von den Untergrenzen« gibt es unter
� http://tinyurl.com/Maerchen-Untergrenzen
Den ver.di-Beitrag »Die Mogelpackung« findet ihr unter
� https://mogelpackung-verhindern.verdi.de/
Die DKG-Presseerklärung vom 24.7.2018 findet ihr unter
� https://www.dkgev.de/media/file/90291.2018-07-24-PM_DKG_zu_Pflegepersonaluntergrenzen.pdf
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Am 20. Juni in Düsseldorf
Pflegestellen-Förderprogramm 2016 und 2017:Anreize reichen nicht
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Mehr von uns ist besser für alle!
�6
Das von der Bundesregierung vor
zwei Jahren aufgelegte Pflege-
stellenförderprogramm ist ein
Flop. Von Beginn an hat ver.di kri-
tisiert, dass die für 2016 bis 2018
veranschlagten Mittel von ins-
gesamt 660 Millionen Euro nicht
reichen, um den dramatischen
Personalmangel in den Kliniken zu
beheben.
Nun stellt sich heraus: Dieses
Geld wird von den Krankenhäu-
sern nicht einmal vollständig ge-
nutzt. Laut Bericht des Spitzen-
verbandes der Gesetzlichen
Krankenkassen (GKV-SV) haben
die Kliniken 2016 und 2017 zu-
sammen lediglich 157 Millionen
Euro abgerufen – weniger als die
Hälfte der 330 Millionen, die zur
Verfügung standen.
2017 sollen mit dem Programm
etwa 2.228 zusätzliche Stellen ge-
schaffen worden sein – bei 80.000
fehlenden Pflegestellen. Ob das
Geld tatsächlich für Neueinstellun-
gen verwendet wurde, könne erst
nachträglich festgestellt werden,
so der GKV-SV.
Seinen Angaben zufolge haben
besonders wenige private Kliniken
eine Finanzierung zusätzlicher
Stellen vereinbart. Die Kranken-
häuser müssen zehn Prozent der
Kosten selbst tragen. Der GKV-SV
zeigte sich erstaunt darüber, dass
ein Großteil der Krankenhäuser
auf die Möglichkeit zum Stellen-
aufbau verzichtet hat: »Dies ver-
wundert gerade vor dem Hinter-
grund, dass viele Krankenhäuser
einen Mangel an Pflegekräften be-
klagen.«
Auch Grit Genster von ver.di ist
verwundert – aber keineswegs
überrascht. »Dies ist ein erneuter
Beleg dafür, dass Anreize zur
Schaffung zusätzlicher Stellen
nicht ausreichen.« Schon beim
vorhergehenden, 2009 aufgeleg-
ten Förderprogramm sei bei der
Pflege am Bett nicht viel ange-
kommen.
»Die Krankenhäuser lassen keine
Gelegenheit aus, deutlich zu ma-
chen, dass sie ohne verbindliche
Vorgaben nicht bereit sind, für
Entlastung zu sorgen«, so die Lei-
terin des Bereichs Gesundheits-
politik beim ver.di-Bundesvor-
stand. Dafür spreche auch die
blamable Begründung, die die
Deutsche Krankenhausgesellschaft
für das Scheitern der Verhandlun-
gen über Personaluntergrenzen
vorgebracht habe.
»Jetzt ist Bundesgesundheits-
minister Jens Spahn gefordert: Er
muss Vorgaben für die Personal-
ausstattung in allen Bereichen der
Krankenhäuser machen, die sich
am Bedarf der Patientinnen und
Patienten orientierten.« Deren
Umsetzung müsse den Kliniken
verbindlich vorgeschrieben wer-
den, um eine gute Versorgung
sicherzustellen und die Beschäftig-
ten zu entlasten. �
Die GKV-SV-Pressemitteilung
vom 26.7.2018 sowie die PDF
»Bericht zum Pflegestellen-
Förderprogramm – Förderjahre
2016 und 2017« (33 Seiten)
findet ihr unter
� http://tinyurl.com/GKV-26-7-2018
Kliniken rufen nicht einmal die Hälfte des Geldes ab, das für
die Einstellung zusätzlicher Pflegekräfte zur Verfügung steht.
Das belegt: Es braucht verbindliche Vorgaben.
Am 20. Juni 2018 in Düsseldorf RE
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Dies geht aus einer Erhebung
hervor, die ver.di bundesweit unter
Teams in Krankenhäusern durch-
geführt hat. Nach Berechnungen
der Expertinnen und Experten –
der Pflegekräfte selbst – müssten
mindestens 22 Prozent mehr Stel-
len für eine gute Versorgung ge-
schaffen werden.
An dem ver.di-Belastungscheck
hatten sich bis Ende Mai bundes-
weit rund 600 Stationen beteiligt,
die insgesamt rund 13.000 Pflege-
fachkräfte repräsentieren. Die
Teams haben eine Schichtbeset-
zung geschrieben mit der Beset-
zung, die sie für notwendig erach-
ten, um Patienten gut versorgen
zu können, und diese mit dem
vorhandenen Personal abgeglichen.
Je nach Länge des Monats und der
Anzahl der Wochenend- und Feier-
tage variiert der »Soll-ist-voll«-Tag
– also der Tag, ab dem das Perso-
nal »aufgebraucht« ist.
Rechnet man die Zahlen auf das
Jahr hoch, so fällt der Soll-ist-Voll-
Tag für das Jahr 2018 auf den
22. Oktober – länger als 2 Monate
im Jahr müssten die Krankenhäuser
schließen, um an den restlichen
Tagen ausreichend Personal für
gute Pflege einsetzen zu können.
»Der Belastungscheck belegt
einmal mehr, dass die Personal-
decke erschreckend kurz ist. Die
Beschäftigten sind schon alle,
wenn der Monat noch gar nicht
rum ist«, sagte ver.di-Bundes-
vorstandsmitglied Sylvia Bühler.
»Das System funktioniert nur,
weil die Beschäftigten über ihre
Belastungsgrenze gehen und mit
hohem persönlichem Einsatz ver-
suchen, den Personalmangel aus-
zugleichen. Sie werden regelrecht
verschlissen.« �
Das Soll ist voll:Vorstellung der Ergebnisse des Belastungschecks
Krankenhäuser in Deutschland hätten im Juni 2018 ber eits
am 25. schließen müssen, wenn sie die Patientenversorgung dur ch
eine angemessene Schichtbesetzung gewährleisten wollten.
Krankenhausstatistik: Vorläufige Zahlen für 2017 veröffentlicht
2017 wurden knapp 19,5 Millionen
PatientInnen stationär im Krankenhaus
behandelt, das waren etwa 77.500 Be-
handlungsfälle oder 0,4% weniger
als im Jahr zuvor. Der Krankenhaus-
aufenthalt dauerte wie im Vorjahr durch-
schnittlich 7,3 Tage.
In 1.943 Krankenhäusern (2016:
1.951) standen für die stationäre Be-
handlung insgesamt 497.200 Betten zur
Verfügung. Das waren rund 1.500 Bet-
ten weniger.
Annähernd jedes zweite Krankenhaus-
bett stand in einem öffentlichen Kran-
kenhaus (48,0%, Vorjahr 47,9%), jedes
dritte Bett befand sich in einem frei-
gemeinnützigen Haus (33,2%, Vorjahr
33,5%). Der Anteil der Betten in Einrich-
tungen privater Träger stieg auf 18,8%
(Vorjahr 18,7%).
Rund 909.800 Vollkräfte versorgten
2017 die KrankenhauspatientInnen (Vor-
jahr 880.500).
Rund 161.200 Vollkräfte gehörten
zum ärztlichen Dienst und 748.600 zum
nichtärztlichen Dienst, darunter 328.500
Vollkräfte im Pflegedienst.
Die Zahl der Beschäftigten nahm im
Vergleich zum Vorjahr im ärztlichen
Dienst um 3.000 (+1,9%) und im nicht-
ärztlichen Dienst um 26.300 Vollkräfte
(+3,6%) zu.
Die Zahl der Pflegevollkräfte stieg um
3.400 (+1,0%). �
Daten 2016: Statistisches Bundesamt, Grunddaten der Krankenhäuser, Fachserie 12 Reihe 6.1.1 (zuletzt geändert am 10.7.2018)� https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Gesundheit/Krankenhaeuser/GrunddatenKrankenhaeuser.html
Daten 2017: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 292 vom 8. August 2018� https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2018/08/PD18_292_231.html
Keine relevante Veränderung in Sicht – so können die Beschäftigtenzahlen
aus der vorläufigen und damit noch fehlerbehafteten Kr ankenhausstatistik
2017 kommentiert werden. Die Stichworte:
Mehr Infos sowie die Zusammenfassung
der Ergebnisse findet ihr unter
� https://soll-ist-voll.verdi.de/
ver.di-Pressekonferenz am 18. Juni 2018
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Mehr von uns ist besser für alle!
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Diese Botschaft an die politisch
Verantwortlichen war nicht zu
überhören. Rund 4.000 Beschäf-
tigte aus Krankenhäusern und
Pflegeeinrichtungen des ganzen
Landes reisten am 20. Juni 2018
nach Düsseldorf, um den dort ta-
genden Gesundheitsminister/innen
des Bundes und der Länder laut-
stark klar zu machen: »Wir haben
keine Geduld mehr, wir brauchen
mehr Personal.« Mit dabei waren
auch hunderte Streikende aus den
Unikliniken Düsseldorf, Essen und
Homburg, die Entlastung per Tarif-
vertrag fordern. Aus der Ferne
grüßten ihre rund 100 ebenfalls
streikenden Kolleginnen und Kol-
legen des Städtischen Klinikums
Brandenburg. �
Gesundheitsministerkonferenz:Starkes Signal an die Politik
4.000 Beschäftigte – 17 Minister/innen
Beschäftigte aus Kliniken und Pflegeeinrichtungen konfr ontieren die Gesundheitsminister/innen
in Düsseldorf mit ihrer Forderung: Mehr Personal – jetzt, nicht irgendwann.
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(3) Alle Gesundheitsminister/innen
der Länder und Bundesgesund-
heitsminister Jens Spahn stellten
sich der Demonstration.
Dabei ließen die Kolleginnen und
Kollegen während der Reden von
Jens Spahn und Karl-Josef Lau-
mann (NRW) keinen Zweifel, dass
sie eine klare Botschaft erwarten:
Mehr Personal im Krankenhaus
und in der Altenpflege – bedarfs-
gerecht und bundeseinheitlich
per Gesetz!
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Roter Teppich für die Beschäftigten
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Kabinettsentwurf Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG
Am 1. August 2018 hat das
Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) einen Kabinettsentwurf des
Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes
veröffentlicht, in dem als wesent-
liche Änderung gegenüber dem
Referentenentwurf* ein neu ge-
fasster § 137 j SGB V enthalten ist.
Dieser beinhaltet unter der Über-
schrift »Pflegepersonalquotienten,
Verordnungsermächtigung« die
Festlegung von Pflegepersonal-
untergrenzen durch das BMG.
Das Konzept des sog. »Ganzhaus-
ansatzes« basiert zentral auf der
Verwendung des vom Institut für
das Entgeltsystem im Krankenhaus
(InEK) entwickelten sog. Pflege-
lastkataloges. Es handelt sich
damit nicht um einen am Pflege-
bedarf der Patienten orientierten
Ansatz. Die Grundlage bildet der
bisher im DRG-System enthaltene
Pflegeanteil als Ist-Durchschnitts-
wert. Der Pflegekostenanteil in
den gegenwärtigen Fallpauschalen
wird damit zum Maßstab gemacht.
Die Krankenhäuser, die danach
verhältnismäßig zu wenig Pflege-
personal beschäftigen, sollen vor-
aussichtlich ab 2020 mit Sanktio-
nen belegt werden. Näheres wie
z.B. die Festlegung von Untergren-
zen, der Sanktionen soll das BMG
in einer Rechtsverordnung regeln.
Gradmesser für die Bewertung
muss sein, dass die gesetzlichen
Regelungen eine gute und sichere
Versorgung für Patient/innen ge-
währleisten und Beschäftigten die
dringend notwendige Entlastung
bringen. Mit den vorliegenden An-
sätzen wird beides nicht gewähr-
leistet. Die Verwendung der Be-
grifflichkeiten »Pflegeaufwand«
suggeriert eine Orientierung am
Pflegebedarf, die in Wirklichkeit
nicht stattfindet.
Angesichts der Ausgestaltung
des Pflegepersonalquotienten ist
zu erwarten, dass ein Großteil der
Krankenhäuser sehr hohe Quoten
aufweisen werden. Aufgrund der
gesetzlichen Formulierung (»Pflege-
aufwand«) wird der Eindruck ver-
mittelt, dass der Pflegebedarf der
Patienten zu einem sehr hohen
Anteil gedeckt, obwohl dieser gar
nicht erfasst ist und de facto zu
einem erheblichen Anteil weiter
unberücksichtigt bleibt, denn
Pflegepersonalquotient und zu-
künftige Pflegepersonaluntergren-
zen bemessen sich am unzurei-
chenden Ist-Zustand.
Die Formulierung »Pflegeauf-
wand« führt dabei in die Irre. Es
muss bei Veröffentlichung der
Daten für die Menschen transpa-
rent sein, in welchen Kranken-
häusern eine gute Versorgung zu
erwarten ist. Was in anderen
Ländern üblich ist, darf auch für
Deutschland erwartet werden. Die
Pflegepersonaluntergrenzen sind
daher in Form einer Verhältniszahl
von Pflegefachkräften zu Patien-
ten (»nurse-to-patient-ratio«) an-
zugeben.
Mit der Herauslösung der Pflege-
personalkosten aus dem System
der Fallpauschalen wird zukünftig
viel vom Ergebnis der kranken-
hausindividuellen Verhandlungen
abhängen, ob die Pflegepersonal-
ausstattung nachhaltig verbessert
werden kann. Der Gesetzgeber
muss Antworten auf die Frage fin-
den, wie verhindert wird, dass die
Untergrenzen nach § 137 j SGB V
zum Maßstab der Vertragsparteien
vor Ort gemacht werden.
Solange diese die einzigen Vor-
gaben für die Pflegepersonalaus-
stattung an die Krankenhausträger
sind, wäre das Risiko hoch, dass
sich die Pflegepersonalausstattung
nach krankenhausindividuellen
Verhandlungen weiter verschlech-
tert.
Bei der Berechnung des jähr-
lichen Mehraufwands für die ge-
setzlichen Krankenversicherungen
(GKV) wird ab 2019 von 220 Mio.
Euro jährlichen Mehrkosten für
Pflegepersonal in Krankenhaus
(entspricht ca. 4.000 zusätzlichen
Stellen jährlich) ausgegangen. Das
entspricht gerade 5 Prozent des
durch ver.di ermittelten Bedarfs
und liegt weit vom tatsächlichen
Pflegebedarf entfernt.
Für eine bedarfsgerechte Ver-
sorgung in den Krankenhäusern
fehlen nach aktuellen ver.di-Be-
rechnungen 80.000 Vollzeitstellen
in der Pflege. Das Deutsche Insti-
tut für angewandte Pflegefor-
schung (DIP) hat mit dem Pflege-
thermometer 2014 erhoben, dass
80 Prozent der einbezogenen Sta-
tionsleitungen davon ausgingen,
dass auf ihren Stationen zumin-
dest teilweise die Patientensicher-
heit nicht gewährleistet war.
Wenn der Gesetzgeber die
dramatische Lage in den Kranken-
häusern erkannt hat, kann dies
nur ein allererster Schritt sein. Es
fehlt nach wie vor ein konkreter,
weiterführender Plan mit ambitio-
nierten Zielen, um den Pflege-
notstand in deutschen Kranken-
häusern konsequent anzugehen.
Keinesfalls darf die Politik mit
Scheinlösungen weiteres Ver-
trauen bei den Beschäftigten ver-
spielen.
Nachbesserungen dringend erforderlich | Formulierung »Pflegeaufwand« führt in die Irr e
* Die ver.di-Stellungnahme zum Referentenentwurf gibt es als PDF zum Download (18 Seiten) unter � http://tinyurl.com/verdi-PpSG
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Mehr von uns ist besser für alle!
�11
Das belegt eine Umfrage des
Insa-Instituts1, über die die Frank-
furter Allgemeine Zeitung (FAZ)
am 10. August 2018 berichtete.
Laut »Meinungstrend Pflege«, für
den gut 2.000 Wahlberechtigte
über 18 Jahre befragt wurden,
wollen 79 Prozent, dass »Kranken-
häusern eine Mindestzahl an qua-
lifiziertem Personal vorgeschrie-
ben« wird.
Ebenfalls vier von fünf Befragten
antworten positiv auf die Frage:
»Soll Pflegepersonal verpflichtend
nach Tarifvertrag bezahlt wer-
den?«
Eine deutliche Mehrheit von
61 Prozent spricht sich zudem
dafür aus, die Gewinnausschüt-
tung an Investoren von Pflege-
unternehmen zu begrenzen. Das
gilt selbst für 55 Prozent der FDP-
Anhänger.
Auch sonst zeigt sich laut FAZ,
»dass die Zustimmung über alle im
Bundestag vertretenen Parteien
hoch ausfällt und die Unterschiede
je nach Parteipräferenz gering
sind«.
Wie wichtig den Menschen in
Deutschland Verbesserungen im
Gesundheitswesen sind, macht
auch der aktuelle ARD-Deutsch-
landtrend2 deutlich: 69 Prozent
der gut 1.000 Befragten nennen
Gesundheitspolitik und Pflege als
wichtiges bzw. sehr wichtiges
Thema. Zum Vergleich: Das Thema
Asyl und Flüchtlinge, das seit Mo-
naten die Schlagzeilen bestimmt,
halten nur 39 Prozent für wichtig.
Der repräsentativen Erhebung
zufolge sind drei von vier Wahl-
berechtigten mit der Gesundheits-
politik der Bundesregierung unzu-
frieden. Und 84 Prozent glauben
nicht, dass sich die Situation der
Patientinnen und Patienten durch
die bislang von Bundesgesund-
heitsminister Jens Spahn (CDU)
geplanten Maßnahmen spürbar
verbessern wird.
Niko Stumpfögger, Bereichsleiter
Betriebs- und Branchenpolitik im
ver.di-Fachbereich Gesundheit,
Soziale Dienste, Wohlfahrt und
Kirchen, sieht die Umfragen als
weitere Belege für die Wirkung
der Bewegung für Entlastung.
»Wir haben es geschafft, die
Überlastung der Beschäftigten des
Gesundheitswesens ins öffentliche
Bewusstsein zu rücken.« Auch den
Streikenden an den Unikliniken
Düsseldorf und Essen, die sich für
einen Tarifvertrag Entlastung enga-
gieren, schlage eine Welle der
Solidarität entgegen, berichtete
Stumpfögger. »Die politischen
Entscheidungsträger müssen jetzt
endlich ihrer Verantwortung
gerecht werden. Wir brauchen
verbindliche und bedarfsgerechte
Personalvorgaben per Gesetz –
jetzt, nicht irgendwann.« �
Große Mehrheit für ver.di-Forderungen
ver.di streitet seit geraumer Zeit für mehr Personal, Entlastung
und eine angemessene Bezahlung in Krankenhäuser n und
Pflegeeinrichtungen.
In der Bevölkerung treffen diese Forderungen auf überwältigende
Zustimmung.
Notwendig ist jetzt
der Auftrag zur Entwicklung und
Anwendung eines am Pflegebedarf
orientierten Personalbemessungs-
instrumentes. Damit einhergehend
muss die schrittweise Anhebung
der Pflegepersonaluntergrenzen
auf ein bedarfsgerechtes Niveau
erfolgen.
Grobe Durchschnittswerte, die
sich an einer unzureichenden
Personalausstattung bemessen,
eignen sich weder für eine sichere
Patientenversorgung noch für
Entlastung beim Pflegepersonal.
Der Gesetzentwurf muss im weite-
ren parlamentarischen Verfahren
daher dringend nachgebessert
werden. �
1 Ausführliche Infos unter � https://www.insa-consulere.de/news/insa-umfrage-zum-thema-gesundheit-und-pflege/2 Ausführliche Infos unter � https://www.infratest-dimap.de/de/umfragen-analysen/bundesweit/ard-deutschlandtrend/2018/august/
bzw. als PDF � https://www.infratest-dimap.de/fileadmin/user_upload/dt1808_bericht.pdf
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Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018�12
Es gibt viele Gründe für die PsychPV plus– Aber sie kommt nicht von allein!
Aktionstage 7. bis 10. Oktober 2018
Die Personalbemessung Psychiatrie wird hinter verschlosse-nen Türen neu ausgehandelt. W ir mischen uns ein!
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Mehr von uns ist besser für alle!
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018 �13
Mehr von uns ist besser für alle!
Das Bundesverfassungsgericht
hat die Rechte von Patientinnen
und Patienten in der Psychiatrie
mit einem am 24. Juli 2018 ergan-
genen Grundsatzurteil gestärkt.
Werden sie länger als eine halbe
Stunde an fünf oder sieben Stellen
fixiert, muss künftig eine Richter/in
zustimmen. Die Fachgesellschaften
begrüßten das Urteil und veröf-
fentlichten zugleich Leitlinien zur
Vermeidung von Gewalt und
Zwang in psychiatrischen Einrich-
tungen. Dazu zählt unter anderen
eine »quantitativ und qualitativ
ausreichende Personalausstattung«.
Auch ver.di fordert angemessene
Personalstandards, damit sowohl
Zwangsmaßnahmen gegenüber
Patientinnen und Patienten als
auch Gewalt gegen Beschäftigte
vermieden werden können.
Fixierungen seien stets das
»letzte Mittel«, betonte der
Zweite Senat des Verfassungs-
gerichts. Nur wenn sie absehbar
weniger als eine halbe Stunde
dauern, dürften sie allein auf ärzt-
liche Anordnung eingesetzt wer-
den. Bei längerer Dauer muss eine
Richterin oder ein Richter zustim-
men – und zwar möglichst vorher,
ansonsten »unverzüglich« nach
der Fixierung. Damit gaben die
Karlsruher Richter/innen zwei Klä-
gern aus Baden-Württemberg und
Bayern recht, die längere Zeit
gegen ihren Willen fixiert worden
waren. Die meisten Bundesländer
müssen ihre Gesetze nun entspre-
chend ändern, wofür sie bis Mitte
nächsten Jahres Zeit haben.
Die in einer geschlossenen Ein-
richtung untergebrachte Person
sei in einer »Situation außer-
ordentlicher Abhängigkeit, in der
sie besonderen Schutzes bedarf«,
heißt es in der Urteilsbegründung.
Diese Menschen müssten davor
geschützt werden, dass ihre
Grundrechte beispielsweise wegen
der Überforderung von Beschäftig-
ten oder »bei nicht aufgaben-
gerechter Personalausstattung«
beschnitten werden.
Bei der mündlichen Anhörung
hatten etliche Expert/innen be-
tont, dass genug Personal nötig
ist, um Fixierungen weitgehend zu
vermeiden. In der Urteilsbegrün-
dung heißt es dazu: »Deeskalie-
rende Maßnahmen anstelle der
Fixierung wie das ›Talk Down‹ oder
eine personalintensivere Zwei-zu-
eins-Betreuung von Patienten
haben die Psychiater zwar mehr-
heitlich als wünschenswert, teil-
weise jedoch aufgrund Personal-
mangels als in der Praxis schwer
umsetzbar angesehen.«
Die Deutsche Gesellschaft für
Psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatik und Nervenheil-
kunde (DGPPN) begrüßte das Ur-
teil und legte gemeinsam mit 21
weiteren Fachgesellschaften einen
Katalog von Empfehlungen vor,
»die das Auftreten einer gefähr-
lichen Situation verhindern und
Zwang grundsätzlich vermeiden
helfen«. Neben einer geeigneten
Architektur der Einrichtungen und
dem Einsatz von Behandlungs-
vereinbarungen und Krisenplänen
fordern sie die Schulung von Be-
schäftigten in Deeskalationstech-
niken und im Umgang mit aggres-
sivem Verhalten. Vor allem aber
sind sich die Expert/innen einig:
»Eine quantitativ und qualitativ
ausreichende Personalausstattung
ist unverzichtbar für die Vermei-
dung von Gewalt und Zwang.«
Davon ist auch die Gewerkschaf-
terin Grit Genster überzeugt. »Es
ist gut, dass das Verfassungs-
gericht die Grundrechte und die
Menschenwürde von Patientinnen
und Patienten in den Mittelpunkt
stellt«, sagte die Leiterin des
Bereichs Gesundheitspolitik beim
ver.di-Bundesvorstand. »Nun
stehen die politisch Verantwort-
lichen in der Pflicht, die Bedingun-
gen dafür zu schaffen, Zwang und
Gewalt soweit wie möglich zu ver-
meiden. Das heißt vor allem: Es
muss mehr Personal in die Einrich-
tungen. Die Verantwortung dafür
trägt der Gesetzgeber.« �
Psychiatrie: Zwang vermeiden durch mehr Personal
Verfassungsgericht beschließt Richtervorbehalt bei längerer
Fixierung. Fachgesellschaften fordern »quantitativ und qualitativ
ausreichende Personalausstattung«
5-Punkt-Fixierung = Fesselung an beiden
Armen, beiden Beinen und am Bauch
7-Punkt-Fixierung = zusätzliche Fesselung
an Brust und Stirn
Aktuelle Infos aus dem Bereich der Psychiatrie immer unter
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Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Mehr von uns ist besser für alle!
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Psychiatrische Einrichtungen:»Geheimniskrämerei ist ein Unding«
Interview mit Thomas Wink, seit
vielen Jahren Krankenpfleger in
der Psychiatrie. Er ist Mitglied des
Personalrats am Klinikum Stuttgart
sowie Mitglied der Bundesfach-
kommission Psychiatrie von ver.di.
¿? 97 betriebliche Interessenver-
tretungen aus psychiatrischen und
psychosomatischen Kliniken haben
einen offenen Brief an Kranken-
kassen und Klinikbetreiber ver-
fasst. Aus welchem Anlass?
Kliniken und Kassen verhandeln
derzeit im Gemeinsamen Bundes-
ausschuss (G-BA) über eine neue
Personalbemessung – also über
Vorgaben, wie viel Personal die
Häuser einsetzen müssen. Die bis-
herige Psychiatrie-Personalverord-
nung (Psych-PV), die auslaufen
soll, reicht angesichts der gestie-
genen Anforderungen längst nicht
mehr aus. Die neue Personal-
bemessung muss bedarfsgerecht
sein. Wir haben große Sorgen,
dass der G-BA diesem Auftrag
nicht gerecht wird.
¿? Warum ist die bisherige
Psych-PV nicht mehr angemessen?
Sie ist in den 1990er Jahren ent-
standen und wurde seither nicht
weiterentwickelt. Zudem wird sie
vielfach nicht eingehalten. Geld,
das eigentlich für Personal ge-
dacht ist, wird zweckentfremdet
– zum Beispiel für Investitionen.
Es ist gut – und ein Erfolg der
Proteste von ver.di und anderen –,
dass der Erfüllungsgrad der Psych-
PV jetzt angehoben bzw. nachge-
wiesen werden soll. Aber selbst
eine 100-prozentige Erfüllung
würde nicht reichen, weil sie nicht
den heutigen Notwendigkeiten
entspricht. Deshalb plä-
dieren wir mit ver.di für eine
»Psych-PV plus«, die den
gestiegenen Personalbedarf
berücksichtigt und eine gute
Versorgung sowie gesunde
Arbeitsbedingungen gewähr-
leistet.
¿? Inwiefern sind die Interessen-
vertreter/innen der Beschäftigten
bei der Entwicklung eines neues
Personalbemessungssystems ein-
gebunden?
Gar nicht. Weder Mitarbeiterver-
tretungen, Betriebs- und Personal-
räte noch die Gewerkschaft ver.di
wird in diesen Prozess einbezogen.
Diese Geheimniskrämerei ist ein
Unding. Nur die Beschäftigten
können wirklich darlegen, wie sich
der Bedarf verändert hat. Schließ-
lich sind sie es, die tagtäglich
damit konfrontiert sind.
¿? Wie müsste eine Personal-
bemessung gestaltet sein?
Entscheidend ist wie gesagt: Es
muss den Bedarf der Patientinnen
und Patienten tatsächlich abde-
cken. In der schon vor 40 Jahren
entwickelten Psychiatrie-Enquête
wurden gewisse Qualitätsansprü-
che für die psychiatrische Versor-
gung festgeschrieben, hinter die
wir auch heute nicht zurückfallen
dürfen.
Auch müssen in der Personalbe-
messung sämtliche Berufsgruppen
abgedeckt sein. Es wäre fatal,
wenn Verbesserungen bei der
einen zu Lasten der anderen Be-
rufsgruppe gingen. Und vor allem:
Die Personalbemessung muss
transparent sein.
¿? Welche Folgen hat es, wenn in
der Psychiatrie zu wenig Personal
auf den Stationen ist?
Eine Folge des permanenten Per-
sonalmangels ist die Zunahme von
Gewalt gegenüber den Beschäftig-
ten. Eine andere ist der Drehtür-
effekt: Patientinnen und Patienten
werden entlassen und müssen
rasch wieder aufgenommen wer-
den.
Das hat auch damit zu tun, dass
bei der therapeutischen Arbeit
viele Abstriche gemacht werden.
Zum Beispiel Milieutherapie, ge-
meinsame Aktivitäten, soziale
Kontakte sichern – all das wird zu-
rückgefahren und es gibt nur noch
eine Grundversorgung, nach dem
Motto: In der Psychiatrie bekommt
man Medikamente, aber sonst
läuft da nicht mehr viel.
Das entspricht nicht den Ansprü-
chen, die wir an eine menschliche
Psychiatrie haben sollten. Wenn in
der Psychiatrie – oder überhaupt
in der Pflege – am Personal ge-
spart wird, geht das immer auf
Kosten der Patientinnen und
Patienten. Und zu Lasten der Be-
schäftigten. �
�Den Wortlaut des offenen
Briefes findet ihr auf der folgen-
den Seite.
Krankenkassen und Klinikbetreiber verhandeln über eine neue
Personalbemessung in der Psychiatrie. Doch die Vertreter/innen
der Beschäftigten werden nicht einbezogen.
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
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Offener Brief der Interessenvertretungen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern und Fachabteilungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, Betriebs- und Personalräte, Mit-
arbeiter- und Schwerbehindertenvertre-
tungen in den psychiatrischen Fach-
kliniken und psychiatrischen Abteilungen
an Allgemeinkrankenhäusern, treten
für bedarfsgerechte Personalmindest-
standards in der Krankenhauspsychiatrie
ein. Die bisherige Entwicklung dieses
Kernstücks des 2016 verabschiedeten
Gesetzes zur Weiterentwicklung der
Versorgung und Vergütung in Psychiatrie
und Psychosomatik (PsychVVG) beob-
achten wir mit großer Sorge.
Das PsychVVG enthält wesentliche
Schritte in die richtige Richtung, wie die
Wende zu einem budgetbasierten Ent-
geltsystem und die Nachweispflicht für
die Personalausstattung. Gleichzeitig
bleiben mit PEPP als Abrechnungssystem
sowie dem bundesweiten Krankenhaus-
vergleich starke pauschalierende und
Wettbewerbselemente enthalten, die zu
Fehlentwicklungen bei der Behandlungs-
qualität und der Personalausstattung
führen können, wenn keine klaren Stan-
dards gesetzt werden.
Ein wegweisender positiver Aspekt im
PsychVVG ist, dass es für den Bereich
der stationären psychiatrischen Einrich-
tungen weiterhin verbindliche Personal-
vorgaben geben wird. Die Auftrags-
bearbeitung im Gemeinsamen Bundes-
ausschuss ist jedoch intransparent. Die
Beschäftigten, die unmittelbar betroffen
sind, werden nicht informiert. Arbeit-
nehmervertreter/innen sind in die Ent-
wicklung der Mindestvorgaben für die
Personalausstattung nicht eingebunden.
Nach den uns vorliegenden Informa-
tionen ist bislang völlig unklar, wie die
neuen Mindeststandards praktisch aus-
sehen können und nach welchen Krite-
rien diese erstellt werden. Es besteht
Grund zur Sorge, dass der G-BA seinem
Auftrag nicht gerecht wird.
Die zu entwickelnden Mindestvorga-
ben müssen eine bedarfsgerechte Ver-
sorgung der Patientinnen und Patienten
in der Psychiatrie jederzeit sicherstellen,
sie sind Voraussetzung für eine hohe
Versorgungsqualität und gewährleisten
gute und sichere Arbeitsbedingungen.
Wir stehen für den Anspruch, gute,
humane psychiatrische Versorgung um-
fassend und für alle Patient/innen –
unabhängig von der Diagnose, Herkunft,
Religionszugehörigkeit und sozialem
Stand – zu leisten.
Als Interessenvertretungen sind wir
jedoch alltäglich mit den Folgen unzu-
reichender Personalausstattung für
Beschäftigte und Patient/innen kon-
frontiert.
� Wir erleben in vielen Kliniken zu-
nehmend alltägliche Überlastungs-
situationen unserer Kolleginnen und
Kollegen.
� Vielerorts sind wir mit einer stei-
genden Zahl an Mehrarbeit und Über-
stunden konfrontiert. Ein verlässlicher
Dienstplan ist oft nicht mehr umzuset-
zen. Immer wieder springen Kolleg/innen
aus ihrer Freizeit heraus ein, um an-
gesichts des Personalmangels adäquate
Versorgung noch zu gewährleisten.
� Die Betreuung von Patient/innen
durch Fachkräfte, wie in der PsychPV
und teilweise in den PsychKHGs (1:1-
Betreuung) vorgesehen, wird unterlau-
fen. Zuletzt haben zahlreiche Expert/
innen vor dem Bundesverfassungsgericht
auf den Zusammenhang zwischen Per-
sonalmangel und vermehrten Zwangs-
maßnahmen wie Fixierungen hinge-
wiesen.
� Wir erleben eine Zunahme von Ge-
walt und Aggression gegenüber den Be-
schäftigten, die maßgeblich durch perso-
nelle Unterbesetzung mitverursacht wird
und bei zu dünner Personaldecke nicht
angemessen aufgefangen werden kann.
� Wir sehen mit Sorge, dass viele
Kolleg/innen aufgrund der wachsenden
Belastungen aus dem Berufsfeld abwan-
dern oder junge Kolleg/innen nach der
Ausbildung nicht bleiben. Einer »Flucht
aus dem Krankenhaus« kann durch die
Sicherstellung adäquater Arbeitsbedin-
gungen entgegengewirkt werden.
Die bisher geltende Psychiatrie-Perso-
nalverordnung (PsychPV) wird noch
immer nicht zu 100% umgesetzt – hier
sehen wir zwar Verbesserungen durch
die Nachweispflicht, die jedoch noch
nicht ausreichen. Darüber hinaus deckt
die PsychPV die gestiegenen Anforde-
rungen und Aufgaben und damit den
eigentlichen Personalbedarf nicht mehr
vollständig ab. Besonders betroffen sind
die Kolleg/innen in der Pflege, aber auch
in anderen Berufsgruppen besteht Nach-
besserungsbedarf.
Als Interessenvertretungen in den
psychiatrischen Krankenhäusern und
Fachabteilungen setzen wir uns für den
Arbeits- und Gesundheitsschutz unserer
Kolleg/innen ein. Um diesem Auftrag
gerecht werden zu können, brauchen wir
bedarfsgerechte Regelungen zur Perso-
nalausstattung. Die Personalmindest-
standards müssen die vielfältigen Aufga-
ben aller medizinisch-therapeutischen
Berufsgruppen – auch und gerade der
Pflege – berücksichtigen und die Ein-
haltung der Arbeitnehmerschutzrechte
ermöglichen.
Die Vorgaben müssen verbindlich,
kohärent, lückenlos und transparent
sein. Sie müssen die nichtstationären
Behandlungsformen der Einrichtungen
(z.B. stationsäquivalente Behandlung)
einbeziehen. Ausfallzeiten müssen
realistisch einbezogen werden. Schlupf-
löcher müssen vermieden und die Um-
setzung kontrolliert werden. Bei Nicht-
erfüllung der Vorgaben muss es klare
Konsequenzen geben.
Ein ausführliches Positionspapier
zur PsychPV plus findet sich hier auf
der Webseite der Vereinten Dienst-
leistungsgewerkschaft ver.di:
http://kurzelinks.de/psychpvplus
Wir schließen uns der Forderung nach
einer PsychPV plus an und fordern Sie
dazu auf, darauf hinzuwirken, dass die
neuen Personalmindeststandards diesem
Anspruch gerecht werden. �
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Mehr von uns ist besser für alle!
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Am 26. Juli 2018 startete das Volksbegehren mit
einer Pressekonferenz in München. Dort wurden der
Gesetzesentwurf und die Ziele des Volksbegehrens
vorgestellt. Wir möchten 40.000 Unterschriften bis
zur Landtagswahl am 14. Oktober 2018 sammeln.
Das Bündnis wird täglich größer
Das Bündnis wird über Einzelpersonen hinaus von
zahlreichen Organisationen unterstützt: Die Linke
Bayern, SPD Bayern, Verein demokratischer Ärztinnen
und Ärzte, Katholische Arbeitnehmerbewegung,
DBfK Süd-Ost, Marburger Bund, Gesundheitsladen
München etc. Auch der ver.di-Landesbezirk Bayern
hat sich der Initiative angeschlossen.
Ungeachtet der Tatsache, dass wir weiterhin für
eine bundesweit einheitliche gesetzliche, am Bedarf
der PatientInnenversorgung orientierte Personal-
bemessung eintreten, greifen wir landespolitisch
gegebenen Möglichkeiten zur Verbesserung der
Situation auf.
Nachdem am 14. Juni 2018 eine Gesetzesinitiative
der SPD zur Änderung des Bayerischen Krankenhaus-
gesetzes im Bayerischen Landtag gescheitert war,
ergreifen wir selbst eine Gesetzesinitiative zur Per-
sonalbemessung – per Volksbegehren!
Damit folgen wir den Initiativen in Berlin
und Hamburg
Sollte die Bundespolitik sich weiterhin ihrer Ver-
antwortung entziehen, dürften weitere Volksbegeh-
ren in anderen Ländern folgen. Damit erhöhen wir
den Druck, auch auf Herrn Spahn, den Worten Taten
folgen zu lassen.
Wir haben letztes Jahr annähernd 60.000 Unter-
schriften für unseren »Appell für mehr Krankenhaus-
personal in Bayern« gesammelt. Diesmal wird es
etwas schwieriger, da die Listen und die Unterzeich-
nung formalen Vorschriften genügen müssen. Es geht
aber diesmal auch um mehr! Im ersten Schritt um die
Zulassung des Volksbegehrens!
Also, meldet euch bei euren Gewerkschafts-
sekretärInnen, verabredet, wie ihr das Volksbegehren
unterstützen könnt! Es gilt möglichst viele KollegIn-
nen und ihre Angehörigen für unser Volksbegehren
zu gewinnen! Eine gute Personalausstattung und
Patientenversorgung an Bayerns Krankenhäusern
geht uns alle an. �
Robert Hinke, ver.di Bayern
Volksbegehren »Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern«
� Den Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) findet ihr gemeinsam
mit weiteren Informationen auf der Homepage https://stoppt-pflegenotstand.de/
� Unterschriftenlisten findet ihr dort nicht, da nur das gedruckte Original Verwendung finden darf!
� Die Unterschriftenlisten bitte bei eurer zuständigen ver.di-SekretärIn bestellen.
� Da es beim Volksbegehren um unsere angestrebten Veränderungen geht, werden lediglich die zu
ändernden Passagen ausgewiesen. Den zu ändernden Grundtext des Bayerischen Krankenhausgesetzes
findet ihr unter: http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKrG/true
� Regelmäßige Rückgabe der ausgefüllten Unterschriftenlisten an die zuständige ver.di-SekretärIn,
spätestens bis 5. Oktober 2018
� Infos auch unter https://www.facebook.com/StopptPflegenotstandBayern/
• Für mehr Personal im Krankenhaus durch feste Personal-Patient*innen-Schlüssel
• Bessere Gesundheitsversorgung für alle
VolksbegehrenSTOPPT DENPFLEGENOTSTANDan Bayerns Krankenhäusern
JETZT AKTIV WERDEN UND UNTERSCHREIBEN
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018 �17
Mehr von uns ist besser für alle!
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Volksentscheid Berlin: Unterschriften übergeben
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Am 20. Juni in Düsseldorf
Am 19. Juni 2018 übergab der Berliner Bär im
Krankenhaushemd mit Unterstützung des Berliner
Bündnisses für mehr Personal im Krankenhaus die
fast 50.000 Unterschriften an die zuständige Senats-
verwaltung. Wir haben doppelt so viele gültige Unter-
schriften wie nötig bekommen! Das zeigt die breite
Unterstützung durch die vielfältigen Sammelaktionen
– von vielen Beschäftigten in ihrem privaten Umfeld,
von vielen GewerkschaftskollegInnen – nicht nur
ver.di, sondern auch IG Metall, GEW, NGG, EVG …
Es wurde in Arztpraxen, Apotheken, Läden und von
der Partei Die Linke gesammelt. Das Bündnis war bei
allen möglichen Gelegenheiten mit Listen unterwegs:
Demos, Laufveranstaltungen, 1. Mai, Fahrradstern-
fahrt/Umweltfestival, auf Wochenmärkten, in und vor
Krankenhäusern. Es kommen immer noch Unter-
schriftenlisten per Post an.
Jetzt warten wir auf die rechtliche Prüfung – dann
geht unser Gesetzentwurf entweder zur Abstimmung
ins Abgeordnetenhaus, wird juristisch angezweifelt
oder es wird verhandelt …
Wir sind auf alles vorbereitet, auch auf die nächste
Stufe, wo wir 175.000 Unterschriften in vier Monaten
sammeln müssen. Wir machen uns schon warm – was
bei den Temperaturen auch nicht so schwerfällt! �
Silvia Habekost
Mehr Infos zum
Berliner Volksentscheid
�https://volksentscheid-gesunde-krankenhaeuser.de/
Hamburger Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus
�http://www.pflegenotstand-hamburg.de/
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Siehe auch Info-
dienst 80, S. 20
und 81, S. 33
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Mehr von uns ist besser für alle!
�18
Ultimatum am Uniklinikum Jena noch ohne angemessene Resonanz
Die Pflegekräfte der Intermediate Care 1 Station
(IMC1) am Universitätsklinikum Jena hatten dem
Arbeitgeber ein Ultimatum gestellt. Sie fordern bis
zum 1. Oktober 2018 acht zusätzliche examinierte
Vollzeit-Pflegekräfte.
Obwohl den Beschäftigten in einer konstruktiven
Teambesprechung Hoffnung gemacht wurde, dass
endlich Bewegung in die Sache kommt, gab es bisher
keine angemessenen Reaktionen seitens der Ge-
schäftsführung. In der Frühschicht wurden teilweise
Pausenablösungen eingeführt, andererseits erklärte
die Leitung des Klinikums auf einer Teilpersonal-
versammlung, dass sie über die Situation der Kolle-
gInnen mit ver.di nicht sprechen wolle.
Der Vorstand des Klinikums verweist immer wieder
auf »außergewöhnliche Ereignisse« wie Grippewelle,
Urlaub oder Elternzeit. Diese dürfen nicht zum
Dauerzustand werden.
Nach ihrer Pressekonferenz, dem Infostand für Be-
schäftigte und Angehörige sowie der Teilnahme an
der Demo in Düsseldorf führten die Beschäftigten der
IMC1 gemeinsam mit der ver.di-Betriebsgruppe am
17. Juli eine »Pausenaktion« durch. Thema waren die
aufgrund der Überlastungssituation sehr häufig nicht
in Anspruch genommenen, gesetzlich festgeschriebe-
nen unbezahlten Pausen. Damit leisten die Beschäf-
tigten unbezahlte Überstunden und schenken ihrem
Arbeitgeber Lebenszeit. �
Philipp Motzke, ver.di SAT
Siehe auch Info-
dienst 81, S. 13
Countdown läuft ab … Uniklinik des Saarlandessteht vor Urabstimmung
Siehe auch Info-
dienst 81, S. 14
Der Vorstand des Universitäts-
klinikums des Saarlands (UKS) hat
bis dato kein Tarifverhandlungs-
angebot zum Thema Entlastung an
ver.di gesendet. ver.di sendete die
allererste Aufforderung zu Tarif-
verhandlungen dazu bereits am
15. November 2016.
»Wir fordern die Geschäftsfüh-
rung letztmalig auf, mit uns zum
Thema Entlastung zu verhandeln.
Wir nehmen unser Ultimatum
ernst«, sagt Frank Hutmacher, Ver-
handlungsführer und zuständiger
Landesfachbereichsleiter in ver.di.
ver.di wird am 13. August 2018
in die bereits vorbereitete Urab-
stimmung der Mitglieder einstei-
gen. »In den kommenden Wochen
hat jedes Mitglied die Möglichkeit
an der Urabstimmung teilzuneh-
men«, sagt Hutmacher und er-
gänzt: »Das UKS muss nun endlich
Verantwortung für seine Beschäf-
tigten, die Patienten und letztlich
das Saarland übernehmen.«
Dem vorangehen wird eine
Teamdelegiertenkonferenz, in der
die Urabstimmung offiziell begon-
nen wird und weitere Details be-
sprochen werden.
Am 18. Juni 2018 stellte das Ar-
beitsgericht Berlin final fest, dass
das UKS tariffähig ist. ver.di hatte
daran bereits vorher keine Zweifel.
Hutmacher betont: »Das nun dem
Personalrat der Vorschlag einer
Dienstvereinbarung gemacht wird,
wirkt wie eine Verzögerungstaktik.
Mehr von uns ist besser für alle!
�19Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Ein Tarifvertrag hat eine rechts-
verbindlich einklagbare Wirkung.
Er kann besser überwacht und
Verstöße sanktioniert werden. Die
Beschäftigten brauchen jetzt Ent-
lastung. 2020 oder später – ist zu
spät!« Diese Jahreszahl werde aus
dem Dienstvereinbarungsentwurf
der Geschäftsführung des UKS
deutlich.
»Es ist schön, wenn Minister-
präsident Tobias Hans vor kurzem
Verständnis für die schwierige
Situation der Beschäftigten in der
Uniklinik geäußert hat; allerdings
verbessert Verständnis nicht die
Situation der Beschäftigten. ver.di
erwartet, dass der Ministerpräsi-
dent und die Landesregierung sich
positiv in die Tarifauseinanderset-
zung einbringen«, sagt Michael
Blug, Landesbezirksleiter ver.di
Rheinland-Pfalz-Saarland.
ver.di kann nicht nachvollziehen,
warum weder beim Vorstand noch
bei der Landesregierung eine tarif-
vertragliche Lösung gesucht wird.
Augenscheinlich wird diese sogar,
unter Vorgabe rechtlicher Gründe,
vehement verhindert.
ver.di weist darauf hin, dass seit
2004 zwei Tarifverträge mit dem
UKS abschlossen worden sind. In
einer Textpassage eines Tarifver-
trag von 2007 heißt es »jede Tarif-
vertragspartei kann jeder Zeit die
Aufnahme von Tarifverhandlungen
verlangen, auch wenn dieser Tarif-
vertrag nicht gekündigt ist.«
Dieser Tarifvertrag wurde in Voll-
macht für die UKS handelnd vom
damaligen Minister für Inneres
und Sport, Klaus Meiser, unter-
zeichnet. Warum sich an der Tarif-
fähigkeit nun etwas geändert
haben solle, ist für ver.di absolut
unschlüssig. »Wenn die Urabstim-
mung positiv ausgeht, wovon aus-
zugehen ist, trägt der Vorstand die
alleinige Verantwortung für Streik-
auswirkungen. Wir haben alle an-
deren Mittel ausgeschöpft«, be-
tont Hutmacher. ver.di wird weiter
an seiner Forderung festhalten
und sie durchsetzen. �
Pressemitteilung ver.di Rheinland-
Pfalz-Saarland, 10. August 2018
Zum Ultimatum siehe �http://tinyurl.com/UKSultimatum
Zur Mitternachtsdemo zum Ablauf des 100-Tage-Ultimatums siehe den
Beitrag »Mit Feuer für Entlastung« unter �http://tinyurl.com/UKSfeuer
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(2)
Am 20. Juni in Düsseldorf
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Mehr von uns ist besser für alle!
�20
Unikliniken Baden-Württemberg: Tarifvertrag zur Entlastung in Kraft getreten
Die Kolleginnen und Kollegen
der vier Unikliniken in Baden-
Württemberg hatten zwischen
Dezember 2017 und März 2018
mit etlichen Warnstreiktagen an
allen vier Standorten erfolgreich
einen Tarifvertrag zur Entlastung
erkämpft. Kurz vor der massiven
Ausweitung der Arbeitsnieder-
legungen im März lenkten die
Arbeitgeber ein. Jetzt wurde der
Tarifvertrag unterschrieben und ist
zum 1.7.2018 in Kraft getreten.
Wir sind stolz darauf.
An allen vier Universitätskliniken
haben die Aktivitäten zur Umset-
zung begonnen, die wir sehr
genau beobachten. Stichwort:
Sonderkündigungsrecht.
Die Uniklinik Freiburg wirbt
bereits mit dem Tarifvertrag um
Personal. �
Irene Gölz, ver.di BaWü
Siehe auch Info-
dienst 79, S. 22
80, S. 26
und 81, S. 12
Unikliniken Düsseldorf und Essen: Der Normalzustand ist der Skandal – nicht der Str eik!
UK Düsseldorf UK Essen
Zusammenstehen!
Nach bislang ergebnislos verlaufenen Verhandlun-
gen über eine Entlastung der Beschäftigten in den
Unikliniken Düsseldorf und Essen befinden sich die
Beschäftigten in beiden Kliniken jetzt im unbefriste-
ten Streik für mehr Personal.
Die Streiks wurden ab dem 18. Juli 2018 für eine
Woche ausgesetzt, um den Weg für Verhandlungen
mit den Vorständen unter Führung der TdL frei zu
machen. Nach vier Verhandlungstagen musste Wolf-
gang Pieper, ver.di-Verhandlungsführer, feststellen:
»Eine Fortführung der Gespräche hat keine Grund-
lage, solange die Klinikvorstände nicht bereit sind, auf
der Grundlage von belastbaren Zahlen zur Personal-
besetzung auf den Stationen, in den OP-Bereichen
und in den Intensivstationen kurzfristig wirksame Ent-
lastungsmaßnahmen zu vereinbaren. Dass die Arbeit-
geber nach vier Verhandlungstagen immer noch kein
Angebot zu Personalaufstockungen vorgelegt haben,
wird der Belastungssituation in den Kliniken in keiner
Weise gerecht.« Auch die nordrhein-westfälische
Landesregierung sei jetzt in der Pflicht, schnell dazu
beizutragen, dass die Beschäftigten endlich entlastet
werden und die Patientenversorgung verbessert wird.
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Mehr von uns ist besser für alle!
�21
Dieser »Pflicht« kamen Gesund-
heitsminister Laumann und Wis-
senschaftsministerin Pfeifer-Pöns-
gen am 20. August nach und
luden Vorstände, Belegschafts-
vertreter*innen und ver.di zu
einem Gespräch ins Ministerium
ein.
Die Situation in beiden Häusern
spitzt sich seit Monaten zu. Vor
allem der Vorstand der Uniklinik
Düsseldorf agiert im eigenen
Hause nach Gutsherrenart. Die
Anliegen der Beschäftigten wer-
den ignoriert, ihre Belastungs-
situation als übertrieben abgetan.
Besonders prekär ist dort die
Situation bei den beiden Tochter-
gesellschaften. Hier arbeiten Kol-
leg*innen auf Grundlage eines
20 Jahre alten, gekündigten Tarif-
vertrags der IG BAU. Im »Mit-
bestimmungsland Nummer Eins«
herrschen tariflose Zustände. Bis
zu 350 Euro verdienen die Be-
schäftigten der Servicegesellschaf-
ten weniger für die gleiche Arbeit.
»Nicht ohne unsere Töchter« ist
seit Monaten die Botschaft. »Wir
lassen uns als Belegschaft nicht
spalten. Entlastung braucht es in
allen Bereichen und dazu gehört,
dass es einen Tarifvertrag für die
Kolleg*innen in unseren Tochter-
gesellschaften gibt.«
Die Arbeitgeberseite möchte –
wenn überhaupt – in beiden Uni-
kliniken nur über die Pflege reden.
Hier steht der Wind gerade gut,
seitdem die Bundesregierung ver-
standen hat, dass ihr der Pflege-
notstand um die Ohren fliegen
wird. Reinigung, Küche, Transport-
dienste, Handwerk und alle ande-
ren Berufsgruppen sollen aber
ohne Entlastung bleiben.
Gegen einen Tarifvertrag mit
ver.di wehren sie sich nach Kräften
und fordern stattdessen eine
Dienstvereinbarung mit den Perso-
nalräten ein. Das stößt in beiden
Belegschaften auf Unverständnis.
Pflegende haben 40 Jahre lang
gekämpft, um endlich gehört und
als eigenständige, professionelle
Fachkräfte gesehen zu werden.
Jetzt nochmal 40 Jahre zu warten,
bis die Verantwortlichen in Vor-
ständen und Parlamenten begrei-
fen, dass ein Krankenhaus nur als
Gesamtsystem funktioniert und
auch Transport, Essen und Reini-
gung wichtige Bestandteile von
Versorgung sind, das will hier nie-
mand mehr zulassen.
Auch in der Bevölkerung ist das
Thema angekommen. In Essen und
Düsseldorf haben sich Bündnisse
für mehr Personal im Krankenhaus
gebildet, die eng mit den Streiken-
den zusammenarbeiten und das
Thema Versorgungsmangel aktiv in
die Stadtgesellschaften tragen. In
Düsseldorf gehen seit Ende Juli
auch Patient*innen unter dem
Motto »Patient*innen solidarisch
mit den Streikenden« auf die Bar-
rikaden. Künstler*innen aus dem
Ruhrgebiet melden sich zu Wort
und zeigen Verständnis für die
Forderungen der Streikenden.
Die Solidarität ist groß – und sie
macht Mut! �
Katharina Schwabedissen,
ver.di NRW
Infos bei Facebook
ver.di Krankenhausnetz NRW � https://www.facebook.com/verdi-Krankenhausnetz-NRW-1044388125604285/
ver.di am Uniklinikum Essen � https://www.facebook.com/verdiukessen/
ver.di am UK Düsseldorf � https://www.facebook.com/verdi.amukd/
Düsseldorfer Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus � https://www.facebook.com/krankenhausbuendnis/
Essener Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus � https://www.facebook.com/Essener-B%C3%BCndnis-f%C3%BCr-mehr-Personal-im-Krankenhaus-265162447598472/
Soliadressen bitte an
Helios St. Johannes Klinik Duisburg
Frank Bsirske
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Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Mehr von uns ist besser für alle!
�22
Grundsatzeinigung über
Maßnahmenpaket erreicht
Nach fünf Verhandlungsrunden
seit November 2017, die letzte am
18. Juni 2018, hat die ver.di-Tarif-
kommission dem erreichten Ver-
handlungsstand in seinen wesent-
lichen Bestandteilen zugestimmt,
da eine spürbare Entlastungs-
wirkung auf den meisten Stationen
zu erwarten ist. Auch die Tatsache,
dass die personelle Mindestbeset-
zung der Stationen künftig mit
dem Betriebsrat abzustimmen ist,
wird zu einer Verbesserung gegen-
über der heutigen Situation, in der
diese allein vom Arbeitgeber fest-
gelegt wird, führen.
Der Tarifvertrag soll zum 1. Okto-
ber 2018 in Kraft treten. Einige
der Maßnahmen (zum Beispiel
Umgang mit Überlastungs- und
Gefährdungsanzeigen) sollen
bereits vorher realisiert werden.
Offen sind jetzt im Wesentlichen
nur noch einige Formulierungen
in der Ausgestaltung des Tarif-
vertragstextes (Verhandlungs-
termin: 4. September 2018).
Mit verschiedenen Maßnahmen
sollen die Arbeitsbelastung und
Arbeitsverdichtung reduziert und
so eine Entlastung der Beschäftig-
ten, insbesondere in der Pflege
erreicht werden:
� Verbesserungen in den Nacht-
diensten: Keine Nacht allein wird
durch eine verbindliche, durch
Tarifvertrag vorgegebene Soll-
besetzung für die Nachtdienste
realisiert. Dafür werden vier zu-
sätzliche Vollzeitstellen (Kranken-
pflegehelferInnen) geschaffen.
� Auf den Stationen werden
StationssekretärInnen künftig die
Pflege von Verwaltungstätigkei-
ten und administrativen Aufgaben
entlasten. Dafür werden 6 Voll-
zeitstellen neu geschaffen.
� Es wird mehr PraxisanleiterIn-
nen geben (künftig je drei auf den
Stationen, 0,5 Vollzeitkräfte zu-
sätzliche hauptamtliche Praxis-
anleitung). Die für die Praxisanlei-
tung notwendige Arbeitszeit,
inklusive der erforderlichen Vor-
und Nachbereitung, ist im Dienst-
plan zu berücksichtigen. Der Be-
triebsrat hat dieses in einem zu
vereinbarenden »Ausbildungs-
konzept« zu konkretisieren.
� Auszubildende Gesundheits-
und KrankenpflegerInnen, Medizi-
nische Fachangestellte und Opera-
tionstechnische AsistentInnen
erhalten nach Absolvierung ihrer
Ausbildung eine Übernahme-
garantie ohne Vorbedingungen
(zum Beispiel Abschlussnoten).
� Ein detailliertes Verfahren zum
Umgang mit Überlastungs- und
Gefährdungsanzeigen wird ver-
bindlich vereinbart. Sie werden als
»wichtige Warnhinweise« bei ein-
tretenden Überlastungssituationen
definiert. Eine paritätische Kom-
mission von Geschäftsführung und
Betriebsrat stellt sicher, dass diese
dann auch zu jeweils geeigneten
Abhilfe- oder Kompensationsmaß-
nahmen führen werden.
� Künftig ist die Sollbesetzung
über die Personalplanung ins-
gesamt und stationsbezogen mit
dem Betriebsrat abzustimmen.
Erstmalig muss dieses Verfahren
Ende 2018 für das Kalenderjahr
2019 zur Anwendung kommen.
Sollte es dabei zu Konflikten mit
dem Betriebsrat kommen, kann
dieser ein Moderationsverfahren
einleiten.
� Sollte die so vereinbarte Soll-
besetzung in Dienstplänen unter-
schritten werden, ist die paritäti-
sche Kommission einzubeziehen.
Dieses Abstimmungsverfahren mit
dem Betriebsrat zur personellen
Sollbesetzung geht weit über die
gesetzlichen Mitbestimmungsmög-
lichkeiten des Betriebsrates zur
Personalplanung hinaus. Es sichert
darüber hinaus, dass die Geschäfts-
führung nicht mehr allein die Per-
sonalausstattung für die Stationen
beliebig festlegen bzw. reduzieren
kann.
� Im Tarifvertrag werden auch
mögliche Kompensationsstrategien
definiert, die ergriffen werden,
wenn es zu Überlastungssituatio-
nen kommt. Ebenso muss es zu
Kompensationen kommen, wenn
die definierten Sollbesetzungen
unterschritten werden. Damit be-
kommen alle KollegInnen mehr
Sicherheit, welche Arbeiten »lie-
genbleiben« oder delegiert wer-
den dürfen.
� Wenn sich die Geschäftsfüh-
rung nicht an die Vereinbarungen
hält, hat ver.di jederzeit ein Son-
derkündigungsrecht. Sollte der
Tarifvertrag von uns vorab gekün-
digt werden, wären wir sofort wie-
der streikfähig.
Die Tarifkommission wird bis
Mitte des nächsten Jahres prüfen,
inwiefern die einzelnen Maßnah-
men zu einer Verbesserung der Ar-
beitssituation beigetragen haben.
Gegebenenfalls werden wir dann
die Geschäftsführung zu Gesprä-
chen über eine Weiterentwicklung
oder Konkretisierung dieser Maß-
nahmen auffordern. �
Sven Bergelin, ver.di-Bundes-
verwaltung
SRH-Klinikum Karlsbad-Langensteinbach (Baden-Württemberg): Tarifvertrag Entlastung kommt
Infos zu SRH immer unter � https://srh.verdi.de
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018 �23
Es geht um viel Geld: Zusammen
über 250.000 Euro haben die Lei-
terin der Krankenpflegeschule im
rheinland-pfälzischen Pirmasens,
Christine Boos, und ihre Stell-
vertreterin Anja Hammel bis zum
Rentenalter insgesamt mehr zu
erwarten.
Der Grund ist die von ver.di aus-
gehandelte neue Entgeltordnung
im TVöD: Seit dem 1. Januar 2017
steht den beiden Leitungskräften
deshalb ein deutlich höheres Ge-
halt zu. Doch die Klinik – sonst ein
guter Arbeitgeber, wie die beiden
Schulleiterinnen betonen – verwei-
gerte die Höhergruppierung. Boos
und Hammel fassten sich ein Herz
und reichten mit Unterstützung
von ver.di Klage ein – mit durch-
schlagendem Erfolg: Ihre Gehälter
steigen um rund 25 Prozent, die
Differenz muss rückwirkend aus-
gezahlt werden.
»Wir warten schon lange darauf,
dass Lehrkräfte an Pflegeschulen
und deren Leitungen besser be-
zahlt werden«, betont Boos. Ge-
messen an den Anforderungen sei
die bisherige Bezahlung unange-
messen gewesen. Denn neben der
pädagogischen Arbeit entwickeln
die Schulleiterinnen Lehrpläne und
Konzepte, bilden Praxisanleiter/
innen weiter, bauen Netzwerke für
externe Einsätze der Auszubilden-
den auf, unterstützen und fördern
ihre Schützlinge auf allen Ebenen.
»Das ist eine sehr vielfältige, an-
spruchsvolle Arbeit, die angemes-
sen honoriert werden muss«,
meint Hammel.
Viele Stellen in der Pflegepäd-
agogik könnten nicht besetzt wer-
den, weil anderswo mehr bezahlt
werde. »Deshalb ist die Aufwer-
tung der Pflege und Pädagogik im
Tarifvertrag so wichtig«, sagt die
50-Jährige.
Doch den beiden Frauen wurde
die Eingruppierung in die Entgelt-
gruppe 14 bzw. 15 verweigert. Die
Begründung: Sie haben keine
Hochschulausbildung vorzuweisen.
»Ich habe Ende der 80er eine
Weiterbildung zur Lehrerin für
Pflegeberufe gemacht, mehr ging
damals gar nicht«, berichtet Boos.
»Denn zu dieser Zeit war die
Pflege noch nicht an das Wissen-
schaftssystem angebunden.«
Später absolvierte sie noch einen
weiterbildenden Studiengang in
Betriebspädagogik. Auch ohne
akademischen Abschluss leisten
die Schulleiterinnen »hervorra-
gende Arbeit«, wie ihnen auch der
Arbeitgeber bescheinigt. Trotzdem
beharrte er darauf, sie niedriger
einzugruppieren.
Dabei steht im Tarifvertrag
nichts davon, dass ein Hochschul-
studium für die Eingruppierung
nötig ist. Und das ganz bewusst:
So wollte ver.di die Benachteili-
gung langjähriger Schulleitungen
verhindern, die vor den Zeiten der
Akademisierung angefangen
haben.
»Wenn wir früher zur Klinik-
leitung gegangen sind und gesagt
haben, wir müssten mehr verdie-
nen, hieß es immer: ›Tarif ist
Tarif‹«, sagt Boos, die die Pirma-
senser Schule mit aktuell 94 Aus-
zubildenden seit 2002 leitet. »Und
genau das gilt jetzt auch: Tarif ist
Tarif.«
Doch den eigenen Arbeitgeber
zu verklagen, fiel den Pflegepäd-
agoginnen nicht leicht. »Sabine
Schunck von ver.di hat uns immer
wieder den Rücken gestärkt und
uns ermutigt, am Ball zu bleiben«,
sagt Boos, die seit 40 Jahren ge-
werkschaftlich organisiert ist.
»Das war sehr wichtig und ich bin
echt froh, Mitglied in dieser Ge-
werkschaft zu sein.«
Für Schunck ist das Ganze ein
klarer Fall: »Eindeutiger geht es
gar nicht«, so die ver.di-Sekretä-
rin. »Es war ganz klar, dass sie in
die EG 14 bzw. 15 eingruppiert
werden müssen. Sie haben also
nur das eingefordert, was ihnen
zusteht.«
Das örtliche Arbeitsgericht sah
das genauso und verurteilte die
Klinik zur korrekten Eingruppie-
rung und zur Nachzahlung von je-
weils gut 14.000 Euro. »Das ist
ein voller Erfolg«, bilanziert
Schunck. »Er zeigt: Es lohnt sich,
für seine Rechte einzustehen.« �
Neue Entgeltordnung TVöD kommunal ver.di lohnt sich: 250.000 Euro erstritten
Die Leiterinnen der Krankenpflegeschule in Pirmasens haben mit
Unterstützung der Gewerkschaft auf eine korr ekte Eingruppie-
rung geklagt – mit durchschlagendem Erfolg.
Zur Eingruppierung von Lehrkräften an Pflegeschulen siehe
� http://tinyurl.com/EGO-Lehrkraefte
Tarifpolitik
Nachdem der Arbeitgeber Ende Juli 2018 erklärte, auf eine mögliche Berufung zu verzichten, ist das Urteilrechtskräftig.
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Tarif- und Branchen-politik: Konzerne
�24
Zum 1. Januar 2019 werden das
Hamburger Albertinen Diakonie-
werk und die Immanuel Diakonie
aus Berlin zu einem Konzer n.
Laut Selbstbeschreibung* ist das
Ziel des Zusammenschlusses von
Albertinen-Diakoniewerk und Im-
manuel Diakonie die Etablierung
eines inhalts- und finanzstarken,
deutschlandweit aktiven sowie
sektorübergreifend aufgestellten
freikirchlichen Diakoniekonzerns,
der auf Wachstum orientiert ist.
Der neue Konzern soll »Imma-
nuel Albertinen Diakonie« heißen
und mit rund 6.700 Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern in den
Bundesländern Berlin, Branden-
burg, Hamburg, Hessen, Mecklen-
burg-Vorpommern, Schleswig-Hol-
stein und Thüringen aktiv sein.
Über den einzelnen GmbHs wird
die Immanuel Albertinen Diakonie
gGmbH die Holding aller existie-
renden Gesellschaften von Alberti-
nen-Diakoniewerk und Immanuel
Diakonie sein, diese Holding wird
ihren Sitz in Hamburg haben.
Wie die genaue rechtliche Kon-
struktion sein wird, ist derzeit
noch nicht veröffentlicht, daher
sind für die Beschäftigten wichtige
Fragen wie Mitbestimmung und
Aufsichtsrat noch nicht bekannt.
Da sich der Konzern auf seinem
hochprofessionellen Internetauf-
tritt hierzu nicht äußert, aber sei-
nen freikirchlichen und diakoni-
schen Auftrag betont, ist davon
auszugehen, dass sich an dem der-
zeitigen System der Mitbestim-
mung über das evangelische Mit-
bestimmungsvertretungsrecht
nichts ändern soll.
Der neue Konzern soll in vier
Aufgabenbereiche unterteilt wer-
den:
� Gesundheit mit Krankenhäu-
sern, Rehabilitationskliniken,
Medizinischen Versorgungszentren,
Praxen sowie therapeutischen An-
geboten. Hierzu zählen die Kran-
kenhäuser wie das Albertinenkran-
kenhaus / Albertinenhaus und das
Ev. Amalie Sieveking Krankenhaus
in Hamburg, sowie das Immanuel
Klinikum Bernau, das Immanuel
Krankenhaus Berlin, die Immanuel
Klinik Rüdersdorf und diverse an-
dere Einrichtungen vor allem in
Berlin und Brandenburg.
� Pflegen & Wohnen mit Pflege-
einrichtungen (vollstationäre
Pflege, Kurzzeitpflege, Tages-
pflege, Sozialstationen), Hospizen,
Betreutem Wohnen, Servicewoh-
nen, ambulanten Angeboten
sowie Wohnen und Leben.
� Fördern & Helfen mit Einrich-
tungen der Behinderten- und
Suchtkrankenhilfe, der Kinder-
und Jugendhilfe sowie der psycho-
sozialen Beratung.
� Services mit Beratungsangebo-
ten, Einrichtungen der Aus-, Fort-
und Weiterbildung sowie ergän-
zenden Dienstleistungen. Hier ist
vor allem die Hospital LogiServe
GmbH hervorzuheben.
In dem neuen Konzern gibt es
eine Menge unterschiedlicher
Arbeitsrechtssetzungen.
So gelten in den Berliner und
Brandenburger Betrieben der Im-
manuelgruppe die Arbeitsvertrags-
richtlinien der Diakonischen Werkes
Deutschlands.
In den Hamburger Krankenhäu-
sern gilt der Tarifvertrag mit dem
Verband Kirchlicher Krankenhaus-
dienstgeber Hamburg (TV VKKH),
welcher auf dem Niveau und in
der Struktur des Tarifvertrages mit
dem Krankenhausarbeitgeberver-
band Hamburg (TV KAH) ist. Von
Seiten der Geschäftsführung der
Krankenhäuser der Albertinen-
gruppe ist derzeit weder eine Aus-
weitung noch eine Beendigung
des Tarifvertrages VKKH ge-
wünscht. Wir sind hier derzeit in
der Verhandlung, den Tarif-
abschluss des TVöD 2018 nach-
zuvollziehen. �
Dr. Arnold Rekittke, ver.di
Hamburg
Ein neuer baptistisch-freikirchlicherGesundheitskonzern entsteht
* siehe https://www.immanuelalbertinen.de/
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Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Tarif- und Branchen-politik: Konzerne
�25
Ziel und Aufgabenstellung
Einrichtungen des Gesundheits-
und Sozialwesens in Deutschland
gewinnen für nationale und inter-
nationale Kapitalinvestoren auf-
grund ihrer wirtschaftlichen Ent-
wicklungsperspektiven zunehmend
an Attraktivität. Durch den demo-
grafischen Wandel und die Zu-
nahme an älteren Menschen sowie
bedingt durch den medizinisch-
technischen Fortschritt bietet die
Branche kurz- und mittelfristig
vielversprechende Investitions-
möglichkeiten.
Die Gesundheits- und Sozialwirt-
schaft ist ein sozial-, wirtschafts-
und beschäftigungspolitisch be-
deutendes Feld. Das Leistungs-
geschehen wird in erheblichem
Umfang durch Sozialversiche-
rungsbeiträge refinanziert, die
Leistungserbringung ist sozial-
rechtlich reguliert und wettbe-
werblich organisiert. Insbesondere
Einrichtungen der Altenhilfe,
Krankenhäuser aber auch ambu-
lante Versorgungseinrichtungen
(z.B. Medizinische Versorgungs-
zentren) werden derzeit von Inves-
toren übernommen.
Auffällig im deutschen Gesund-
heits- und Sozialwesen ist dabei
unter anderem die gestiegene Ak-
tivität der Akteursgruppe Private
Equity. Dies verändert nicht nur
die Besitz- und Eigentumsverhält-
nisse, sondern stellt auch neue
Anforderung an die Management-
praxis und an betriebliche Arbeits-
beziehungen.
Bislang finden sich allerdings
kaum systematische Arbeiten, die
sich mit den quantitativen und
qualitativen Dimensionen von
Private-Equity-Investments in der
Gesundheits- und Sozialwirtschaft
– und vor allem deren Folgen für
Managementpraktiken, Produktivi-
tätskonzepte und Arbeit – ausein-
andersetzen.
Mit dem Forschungsprojekt wird
das Thema Private Equity in der
Gesundheits- und Sozialwirtschaft
in ihren quantitativen und qualita-
tiven, innovations- und arbeits-
politischen Dimensionen erstmalig
systematisch erschlossen.
Vorgehen
Das explorative Forschungs-
projekt liefert Antworten auf die
folgenden Fragen:
� Welche Bereiche des Gesund-
heits- und Sozialwesens sind für
Private-Equity-Investoren be-
sonders attraktiv?
� In welcher Größenordnung
finden sich Private-Equity-Investi-
tionen in der Gesundheits- und
Sozialwirtschaft?
� Um wen handelt es sich bei
Käufern und Verkäufern?
� Welche Aussagen zu Invest-
mentverläufen (Verkauf/Wieder-
verkauf) lassen sich treffen?
� Wie wirken sich neue Invest-
mentstrategien auf betriebliche
Managementpraktiken und Pro-
duktivitätskonzepte aus?
� Wie wirken sich Übernahmen
auf die Arbeits- und Beschäfti-
gungsverhältnisse aus (z.B. Kenn-
zahlensteuerung, betriebliche
Arbeitsbeziehungen, Mitbestim-
mungspraxis)?
� Inwieweit sind neue Investi-
tionsmodelle ein Treiber für
technologische Modernisierungs-
strategien von Unternehmen?
Das Forschungsvorhaben
wird methodisch durch
folgende Bausteine realisiert:
� Erfassung der quantitativen
Dimensionen durch die Auswer-
tung von Transaktionsdaten aus
dem Projekt »Private Equity Moni-
tor Deutschland«, das die Über-
nahmen durch Private-Equity-Ge-
sellschaften sowie die Merkmale
der übernommenen Unternehmen
(u.a. Beschäftigte, Umsatz), der
Käufer (Fondsvolumen, Herkunfts-
land) und der Verkäufer (Eigen-
tümertyp) dokumentiert.
� Durchführung leitfadenge-
stützter, problemzentrierter Inter-
views mit Leitungs- und Führungs-
kräften von Gesundheits- und
Sozialeinrichtungen und betrieb-
lichen Interessenvertretungen, mit
Experten aus Arbeitgeberverbän-
den, Gewerkschaften sowie des
Finanz- und Kapitalmarktes.
� Erstellung einer Unternehmens-
typologie und kategoriengeleitete
Aufbereitung und Analyse ausge-
wählter Betriebsfälle.
Das Forschungsprojekt wird in
Kooperation der IAT-Forschungs-
schwerpunkte »Arbeit und Wan-
del«, »Gesundheitswirtschaft
und Lebensqualität« und »Raum-
kapital« durchgeführt. �
Beteiligt euch am IAT-Forschungsprojekt »PEPPA«
PEPPA = Private Equity in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft: Auswirkungen auf Praktiken des Managements, Pr oduktivitätskonzepte und Arbeit
Das Projekt läuft bis zum 31.12.2018
Wer sich beteiligen möchte oder Interesse an
einem Interview hat, wendet sich bitte recht-
zeitig per Mail mit dem Betreff »Studie«
und einer kurzen »Fall-Beschreibung« an das
Institut Arbeit und Technik der Westfälischen Hoch-
schule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Am 13. Juli 2018 unterbreitete
der australische Krankenhaus-
konzern Ramsay Health Care über
seine französische Tochter Ramsay
Générale de Santé (RGdS) den
Aktionären des schwedischen
Krankenhauskonzerns Capio ein
Übernahmeangebot.1
Wie funktioniert ein öffent-
liches Übernahmeangebot?
Ein öffentliches Übernahme-
angebot (»public offer« bzw. »OPA«
= »Offre Publique d’Achat«) muss
gesetzlich festgelegte Regeln ein-
halten. Das Angebot kann nur
schriftlich in Form sog. »Angebots-
unterlagen« abgegeben werden.
Diese folgen einer festgelegten
Gliederung und sollen höchst-
mögliche Transparenz herstellen,
um die Aktionäre zu schützen.2
Die Unterlagen werden vor der
Veröffentlichung durch die zustän-
digen Finanzaufsichtsbehörden
geprüft und genehmigt.
Das eigentliche Verkaufsverfah-
ren beginnt also erst mit Veröffent-
lichung der Angebotsunterlagen.
Ein Übernahmeangebot nennt
auch einen Termin, bis zu dem
interessierte Aktionäre verbindlich
zusagen müssen, das Angebot
anzunehmen (»Annahmefrist«),
sowie eine Mindestquote, die
bis dahin zugesagt sein muss,
damit der gesamte Kauf zustande-
kommt.3
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Tarif- und Branchen-politik: Konzerne
Übernahmeangebot an die Capio-Aktionäre
�26
Stichworte CapioDer schwedische Gesundheitskonzern Capio AB (gelistet an der Nasdaq Stockholm)
betreibt Krankenhäuser und weitere Gesundheitseinrichtungen in Skandinavien (»Capio Nordic« = Schweden, Norwegen, seit 2017 auch Dänemark), Frankreich undDeutschland (18 Einrichtungen: 9 Kliniken + 9 MVZ). Beschäftigte insgesamt: etwa13.300 Vollkräfte, davon Nordic fast 6.700 (etwa 50%), Frankreich etwa 5.400 (etwa 41%), Deutschland etwa 1.200 (etwa 9%) (Interim Report 1. Halbjahr 2018).Umsatz 2017: etwa 1,5 Milliarden Euro, EBITDA-Marge 2017: 7,3%, EBITDA-Anteile2017: Nordic fast 53%, Frankreich etwa 39%, Deutschland etwa 8% (Annual Report2017).
Für das erste Halbjahr 2018 verzeichnet der Interim Report für Deutschland einnegatives Ergebnis (EBITDA-Marge: –0,7%). Dort wird auf Seite 2 unter der Überschrift »Focusing on the Nordics« beschrieben, dass Capio den Verkauf derfranzösischen und deutschen Einrichtungen prüfe: »In order to fully take advantage of the Nordic opportunities, the Board has over the past year ev aluated the structureand geographical presence of Capio. As Capio during spring has been approached by potential buyers of our non-Nordic oper ations, the Board is now running astructured process on possible divestments of the oper ations in France and Germany.«(https://capio.com/en/media/newsroom/press-releases/2018/capio-ab-publ-interim-report-january--june-2018/).
Stichworte Ramsay Générale de SantéRamsay Générale de Santé SA (gelistet an der Euronext Paris) ist neben Elsan
(gehört der US-amerikanischen Private-Equity-Gesellschaft CVC) einer der beidengrößten französischen Krankenhauskonzerne. Générale de Santé wurde 2014 mehr-heitlich gemeinsam von Ramsay Health Care (etwa 50,9%) und der französischen Bank-und Versicherungsgruppe Crédit Agricole (etwa 38,4%) übernommen. 120 Kliniken,etwa 23.000 Beschäftigte, etwa 2,2 Milliarden Euro Umsatz 2017 (Selbstdarstellung»Présentation du groupe Ramsay Générale de Santé« unter »Publications« auf der Seitehttps://presse.ramsaygds.fr/DocumentGallery.aspx).
Stichworte Ramsay Health CareRamsay Health Care Limited (gelistet an der Australian Securities Exchange)
ist der größte australische Krankenhauskonzern mit insgesamt etwa 60.000 Beschäf-tigten. Ramsay betreibt 221 Krankenhäuser und zahlreiche weitere Einrichtungen inAustralien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Indonesien und Malaysia. Umsatz etwa5,5 Milliarden Euro, EBITDA-Marge etwa 15,1% (Annual Report 2017, Geschäftsjahrbis Ende Juni). Ramsay bezeichnet sich als »one of the top five private hospitaloperators in the world« (http://www.ramsayhealth.com/About-Us/)
Zum Vergleich: Fresenius Helios Fresenius Helios ist der größte europäische Kr ankenhauskonzern, etwa 106.000
Beschäftigte, betreibt 133 Krankenhäuser und zahlreiche weitere Einrichtungen inDeutschland und Spanien, etwa 8,7 Milliarden Euro Umsatz, EBITDA-Marge 16,5%(inkl. der inzwischen an Vamed verkauften Rehakliniken, Servicegesellschaften undAltenpflegeeinrichtungen, Fresenius-Geschäftsbericht 2017).
* Zur Einordnung: Anzahl der Beschäftigten und Umsätze 2017 (Milliarden Euro)HCA Hospital Corporation of America (USA) ca. 253.000 ca. 37 Tenet Healthcare Corporation (USA) ca. 126.000 ca. 20 Fresenius Helios ca. 106.000 ca. 8,7 CHS Community Health Systems (USA) ca. 95.000 ca. 13 Universal Health Services (USA) ca. 83.000 ca. 9 Ramsay Health Care (Australien) ca. 60.000 ca. 5,5 Asklepios ca. 47.000 ca. 3,2 IHH Healthcare Berhad (Malaysia) ca. 35.000 ca. 2,3Mediclinic International (Südafrika) ca. 31.000 ca. 3,2Sana ca. 28.000 ca. 2,6(Angaben aus den jeweiligen Geschäftsberichten)
.*
1 siehe http://tinyurl.com/Ramsay-13-7-2018 undhttp://tinyurl.com/RamsayGdS-13-7-2018
2 siehe z.B. die 189 Seiten umfassenden Angebots-unterlagen der Finanzinvestoren Bain Capital und Cinven (Nidda Healthcare) zur Übernahme der Stada Arzneimittel AG unter http://tinyurl.com/BaFin-Stada
3 Nach einer Übernahme reichen 90%, um die verbliebenen,nicht verkaufswilligen Aktionäre zu zwingen, ihre Anteiledem Hauptaktionär zu überlassen (sog. »Squeeze-out«).
KR
IST
OFF
ER
BO
RR
MA
NN
Die Nachrichtenagentur Reuters
meldete am 24. Juli 2018, dass
der niederländische Finanzinvestor
und Median-Eigentümer Water-
land Private Equity mit den Vor-
bereitungen begonnen habe, die
Median-Kliniken zu verkaufen.1
Waterland hatte 2011 als Erst-
investment die RHM Kliniken und
Pflegeheime gekauft, 2014 die
Median-Kliniken und 2016 die
AHG AG übernommen und Median
durch zahlreiche Zukäufe einzel-
ner Kliniken2 so stark expandiert,
dass der Konzern inzwischen
über 10 Prozent aller Rehabetten
in Deutschland besitzt.
Aus Waterland-Sicht dürfte der
Zeitpunkt für einen Verkauf güns-
tig sein: »Kaufpreise im Gesund-
heitsmarkt steigen spürbar«, titelte
kma-online Ende Mai 2018.3
Außerdem befindet sich Median
im Vergleich zu anderen Private-
Equity-Investments jetzt schon
überdurchschnittlich lange im
Portfolio von Waterland.
Deshalb gilt auch für Median-
Beschäftigte: Den Prozess im Auge
zu behalten und sich durch eine
ver.di-Mitgliedschaft abzusichern,
ist in jedem Fall sinnvoll. �
Rainer Bobsin
Das erste Ramsay-Angebot
Das erste Angebot belief sich
auf 48,50 Schwedische Kronen
(SEK) pro Aktie bei einem Kurs am
Vortag des Angebots von 41,80
SEK. RGdS bot damit insgesamt
etwa 661 Millionen Euro. Formu-
liertes Ziel: mindestens 90% der
Stimmrechte.
Die für Capio zuständige Börse
ging am 13. Juli 2018 davon aus,
dass die Angebotsunterlagen um
den 5. September veröffentlicht
und die Annahmefrist bis etwa
7. Dezember 2018 laufen wird.4
Wie ging es weiter?
Mindestens vier der zehn wich-
tigsten Capio-Aktionäre (darunter
die drei größten Anteilseigner)5
und der Capio-Aufsichtsrat wiesen
das Angebot als zu niedrig zurück.
Außerdem würde es die durch die
mögliche Konzentration auf das
Skandinavien-Geschäft entstehen-
den Potenziale nicht berücksich-
tigen.6
Auch die Börse war dieser An-
sicht: Der Capio-Aktienkurs stieg
von 41,80 sofort auf 53 SEK, also
deutlich über das Ramsay-Angebot
von 48,50.
Die Nachrichtenagentur Bloom-
berg berichtete am 25. Juli 2018,
dass Ramsay plane, das Angebot
zu erhöhen und zu diesem Zweck
auch eine Kapitalerhöhung prüfe.7
Konkretere Informationen lagen
bis zum Infodienst-Redaktions-
schluss nicht vor. Zonebourse.com
schrieb am 15. August, dass es
keine relevanten Neuigkeiten gebe
(»Aucune actualité spécifique à la
valeur n’est à signaler.«).
Was bedeutet dies für die
Beschäftigten in Deutschland?
Auch wenn es Ramsay nicht
gelingen sollte, den gesamten
Capio-Konzern zu übernehmen,
ist es wahrscheinlich, dass Capio
Deutschland den Besitzer wechseln
wird.
Mit einem Verkauf gehen zu-
nächst alle arbeitsrechtlichen
Regularien und Verträge ohne Än-
derungen auf einen Käufer über.
Nach einem Kauf sind sie jedoch
veränderbar. Deshalb gilt: Den
Prozess im Auge zu behalten und
sich durch eine ver.di-Mitglied-
schaft abzusichern, ist in jedem
Fall sinnvoll. �
Rainer Bobsin
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Tarif- und Branchen-politik: Konzerne
�27
4 http://tinyurl.com/nasdaq-capio
5 Das berichtete die schwedische Wirtschaftszeitung Dagensindustri am 13. bzw. 17. Juli 2018. Fast 51% der Capio-Aktien gehören zurzeit den zehn größten Anteilseignern(Swedbank, der Familie af Jochnick, einem schwedischenPensionsfonds, Hedgefonds, weiteren Banken und Versiche-rungen sowie dem größten schwedischen Arbeitgeberverband).Sie halten jeweils zwischen 2,5 und 9,2% (siehehttps://capio.com/en/investors/the-share/shareholders/).
6 »Following the public cash offer from Ramsay Génerale deSanté (Ramsay GDS) on July 13, the Board of Directors ofCapio has unanimously decided to reject the Offer of SEK48.50 per share, representing a premium of approximately 16 per cent to the closing price of SEK 41.80 per share onNasdaq Stockholm on 12 July 2018. The Board believes theOffer does not adequately reflect the fundamental value ofCapio and believes that a possible repositioning of Capiotowards the Nordic markets has the potential to significantlyenhance the ability to deliver Capio’s strategic focus and driveshareholder value.« (http://tinyurl.com/Capio-13-7-2018).
7 http://tinyurl.com/BloombergRamsay
Der Umsatz beinhaltet alle Einnahmen eines Unternehmens.Über diese betriebswirtschaftliche Kennzahl kann die Größevon Unternehmen verglichen werden.
EBITDA ist eine betriebswirtschaftliche Erfolgskennzahl, daneben den Einnahmen auch die Ausgaben berücksichtigtwerden. Beim EBITDA werden unterschiedliche Einflüsse vonAbschreibungen, Steuern und Zinsen »herausgerechnet«,um verschiedenste Unternehmen vergleichbarer zu machen.
Die EBITDA-Marge gibt den Anteil des EBITDA am Umsatz an. Sie ist damit eine Kennzahl für den Vergleich der Rentabilität verschiedenster Unternehmen. (Vorteil: daslästige Währungsumrechnen entfällt.)
Median-Kliniken vor dem Verkauf
1 http://tinyurl.com/ReutersMedian2 zuletzt Anfang Juli 2018:
http://tinyurl.com/Waterland-3-7-2018 3 http://tinyurl.com/kma-30-5-2018
Zu Private Equity
siehe auch Info-
dienst 80, S. 36
und 81, S. 24
sowie Seite 25
in diesem Info-
dienst
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ES
TY
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Tarif- und Branchen-politik: Konzerne
�28
Stichworte Celenus
Celenus wurde 2010 durch den Private-
Equity-Investor Auctus Capital Partners
(München) gegründet, nachdem dieser
acht Rehakliniken der damaligen Marseille
Kliniken AG übernommen hatte. 2015 ver-
kauft an die französische Aktiengesell-
schaft Orpéa SA (gelistet an der Euronext
Paris). Heute betreibt Celenus 17 Kliniken
und hält seit 2017 auch die Mehrheit an
der Inoges-Holding mit der Marke Savea
mit 30 Standorten im Bereich der ambu-
lanten Rehabilitation.
Die Klinik an der Salza (Bad
Langensalza, Thüringen) übernahm
Celenus 2015.
Die Fachklinik Hilchenbach (NRW)
wurde 2012 von der Allgemeinen Hos-
pitalgesellschaft (AHG AG) an Celenus
verkauft, bevor die AHG AG 2016 vom
niederländischen Private-Equity-Investor
Waterland übernommen wurde.
Stichworte Orpéa
Orpéa betreibt Pflegeheime, Reha-
kliniken und psychiatrische Einrichtun-
gen. Insgesamt 86.750 Betten in 854
Einrichtungen in Frankreich, Deutsch-
land, Belgien, Niederlande, Österreich,
Schweiz, Tschechien, Polen, Italien,
Portugal, Spanien, Brasilien und China.
In Deutschland: 17.600 Betten
(davon etwa 15.000 Pflegeheimbetten)
in 165 Einrichtungen.
Größte Orpéa-Anteilseigner: ein
kanadischer Pensionsfonds (14,2%), die
Familie des Gründers (6,4%), FFP Invest
(Investmentgesellschaft der Peugeot-
Familie, 5,9%) und SOFINA (belgische
Beteiligungsgesellschaft, 3,7%).
Die Beschäftigten der neurologi-
schen Fachklinik in Hilchenbach
haben in den letzten Jahren Tarif-
geschichte geschrieben. So konn-
ten im Anschluss an den ersten
Tarifabschluss im Jahr 2013 in der
Folgezeit weitere Tarifverträge ge-
schlossen werden. Konkret geht es
dabei um einen Entgelttarifvertrag
mit Entgeltordnung und einen
Überleitungstarifvertrag.
Doch das Ganze war ein schwe-
res Stück Arbeit! Es ist der un-
ermüdlichen Arbeit der Tarifkom-
mission und dem Einsatz der vielen
organisierten Kolleginnen und
Kollegen zu danken, dass es Mitte
2016 nach insgesamt 6 Streik-
tagen in einem Schlichtungsver-
fahren zu diesem Abschluss kam.
Der Celenus-Konzern hatte damals
wirklich alles versucht, den Tarif-
abschluss zu verhindern.
Im Zuge dieser Verhandlungen
wurde schließlich auch vereinbart,
die im Jahr 2015 abgebrochenen
Verhandlungen über einen Mantel-
tarifvertrag wieder aufzunehmen.
Dies geschah im Sommer 2017.
Auf Seiten der Arbeitgeberin
wurde mit der Celenus-Personal-
leiterin, der Klinikleiterin und dem
Chefarzt ein neues Verhandlungs-
team ins Rennen geschickt – es
gab wohl die Einsicht, dass das in
der Vergangenheit praktizierte
Vorschicken eingekaufter, nicht
dem Konzern angehörender Ver-
handlungsführer kontraproduktiv
war.
Und so verliefen die Verhand-
lungen von Anfang an sehr
sachorientiert und konstruktiv.
Nachdem zunächst die aus 2015
bestehenden Verhandlungsgegen-
stände geklärt wurden, brachte
die ver.di-Tarifkommission einige
weitere materielle Tarifforderun-
gen ein. Darunter die Forderung
nach einem Urlaubsgeld für alle
Beschäftigten und die Forderung
nach Schicht- und Wechselschicht-
zulagen, die insbesondere den
Beschäftigten im Pflegedienst zu
Gute kommen würden.
Nachdem diese Forderungen
eingebracht waren, wurden die
Verhandlungen spürbar härter, die
Arbeitgeberseite stellte als Kom-
pensation andere materielle Leis-
tungen in Frage. Nach mehreren
Verhandlungsrunden kam es aber
schließlich am 24. Mai 2018 zu
einer Einigung über einen Mantel-
tarifvertrag. Dieser MTV wurde im
Verlauf des Juni 2018 im Zuge der
Redaktionsverhandlungen formu-
liert und muss nun mit der ver.di-
internen Prüfung durch das Tarif-
sekretariat des FB 3 in Berlin noch
die letzte Hürde nehmen.
Neben den vielen in MTV üb-
lichen Regelungen enthält der
Tarifvertrag eine ganze Anzahl von
positiven materiellen Punkten.
Dazu gehören die Einführung von
Schicht- und Wechselschicht-
zulagen, ein kleines Urlaubsgeld,
die Verbesserung der Urlaubsstaf-
fel, Erhöhung der Entgelte für
Rufbereitschaft, Überstunden und
Feiertagsarbeit sowie Überstunden-
zuschläge auch für Teilzeitkräfte.
Im Verein mit den vorher er-
kämpften tariflichen Regelungen
verfügt die Fachklinik Hilchenbach
nun über ein komplettes Tarif-
werk. �
Thomas Mehlin, ver.di Süd-
westfalen
Celenus-Fachklinik Hilchenbach: Manteltarifvertrag erfolgreich abgeschlossen!
Siehe auch Info-
dienst 63, S. 40,
64, S. 37,
72, S. 31,
74, S. 23 und
75, S. 19
2016: Entgelttarifrunde
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Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Tarif- und Branchen-politik: Konzerne
�29
und Gewerkschaftsmitgliedern für
einen Skandal sorgte. Das Unter-
nehmen hatte in drei Einrichtun-
gen bezahlte »Beobachter« damit
beauftragt, Informationen über
die Belegschaft zu sammeln und
an das Management weiterzu-
geben. Als Orpéa dabei ertappt
wurde, bot es der Gewerkschaft
CGT vier Millionen Euro an, um sie
von einer formellen Beschwerde
abzuhalten und zum Stillschwei-
gen über die Vorwürfe zu be-
wegen. Die Gewerkschaft lehnte
ab, der Fall ist immer noch an-
hängig.
Auch in jüngerer Zeit kam es in
Einrichtungen von Orpéa in Frank-
reich immer wieder zu Konflikten
und Streiks, die sich unter ande-
rem gegen Personalmangel und
unzulässige Entlassungen richte-
ten. So gingen Mitte Juli 2018
Beschäftigte der Résidence Saint
Jacques in Paris auf die Straße, um
gegen die Entlassung von zwei
Pflegekräften und eines weiteren
Beschäftigten zu protestieren, die
einen unzulässigen Dienstplan
zurückgewiesen hatten.
Gewerkschaftsverbände wie
CGT und FO kritisieren, dass das
Unternehmen »systematische
Angriffe auf die Grundrechte der
Gewerkschaften« führe und »ein
Klima der Angst unter den Be-
schäftigten« schaffe. Zudem
unterstütze Orpéa eine unterneh-
mensnahe »gelbe Gewerkschaft«,
um die Belegschaften zu spalten.
In der Schweiz ist die Orpéa-
Tochter Senevita – der zweitgrößte
private Pflegeheimbetreiber des
Landes – immer wieder wegen
schlechter Pflegequalität, vernach-
lässigter Bewohner/innen und
zu wenig Personal in den Schlag-
zeilen.
Bei einem Aktionstag im Okto-
ber 2017 kritisierte die Gewerk-
schaft Unia das Gewinnstreben
auf Kosten des Personals sowie
der Pflegebedürftigen und for-
derte »mehr Investitionen in Men-
schen statt in Profite«. Zuvor hat-
ten sich immer wieder besorgte
Angehörige sowie ehemalige
und aktuelle Beschäftigte von
Senevita bei der Unia gemeldet
und über katastrophale Zustände
bei dem Pflegeheimbetreiber be-
richtet. Das Senevita-Management
wies alle Vorwürfe zurück und
erklärte, alles sei in schönster
Ordnung. �
Dabei tun diese nichts anderes,
als ihr demokratisches Recht auf
Streik und gewerkschaftliche Or-
ganisierung wahrzunehmen, um
höhere Löhne durchzusetzen. Das
rabiate Vorgehen des zur französi-
schen Orpéa-Gruppe gehörenden
Unternehmens ist international
offenbar kein Einzelfall. In ganz
Europa klagen Gewerkschafter/
innen über die Methoden des
hoch profitablen Konzerns.
»Orpéa setzt überall auf Expan-
sion und Profitmaximierung – auf
Kosten des Personals und der Pfle-
gequalität«, sagt Adrian Durtschi,
Leiter des Fachbereichs Sozialversi-
cherungen und privates Gesund-
heitswesen (UNICARE) im interna-
tionalen Gewerkschaftsverband
UNI Global Union, dem auch ver.di
angeschlossen ist. »Uns liegen et-
liche Berichte aus verschiedenen
Ländern vor, dass der Konzern
dabei nicht davor zurückschreckt,
gegen grundlegende Beschäftig-
tenrechte zu verstoßen.«
So zum Beispiel in Frankreich,
wo Orpéa schon 2014 durch die
Bespitzelung von Beschäftigten
Orpéa: international brutal
Siehe auch Info-
dienst 81, S. 20
JOA
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Zwei fristlos gekündigte Gewerkschafterinnen, fünf ausgesperrte
Beschäftigte der Physiotherapie, geplante Stilllegung der Haus-
wirtschaft und Entlassung von zwölf Reinigungskräften – das ist
die vorläufige Bilanz des Feldzugs der Celenus-Spitze gegen die
Beschäftigten der Reha-Klinik an der Salza im thüringischen Bad
Langensalza.
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ITM
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Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Tarif- und Branchen-politik: Konzerne
�30
Doch auch aus anderen Ländern
wird über zu wenig Personal und
prekäre Arbeitsbedingungen be-
richtet. So haben 59 Prozent der
Beschäftigten in Polen nur einen
befristeten Arbeitsvertrag. In Spa-
nien kommt es immer wieder zu
Auseinandersetzungen mit den
Gewerkschaften, weil das Unter-
nehmen zum Beispiel gesetzliche
Arbeitszeiten oder Tarifverträge
nicht einhält. In Belgien legten
Mitglieder der Gewerkschaften
LBC-NVK, CNE, CGSLB-ACLVB und
SETCA-BBTK im März 2015 die
Arbeit nieder, rund 100 Delegierte
demonstrierten vor der belgischen
Orpéa-Zentrale in Uccle bei Brüs-
sel. Das Management weigerte
sich zwar, mit den Beschäftigten
zu sprechen, dennoch konnten die
Gewerkschaften letztlich Verbesse-
zwischen 15 und 30 Prozent, in
Deutschland bei 25,1 Prozent
(2017). Das ist weit mehr als viele
Industriebetriebe generieren.
Der Gewerkschafter Durtschi
sieht nur eine Möglichkeit, einem
solchen Konzern zu widerstehen:
mit Solidarität, internationaler
Organisierung und gemeinsamem
Handeln. »Die Beschäftigten bei
Orpéa und anderen Pflegefirmen
müssen zusammenhalten und sich
gemeinsam für gute Arbeitsbedin-
gungen und eine angemessene
Bezahlung einsetzen.«
Deshalb hat zum Beispiel die
französische FO ihre Solidarität
mit den Kolleginnen und Kollegen
in Bad Langensalza erklärt. »Wir
ziehen an einem Strang und hel-
fen uns gegenseitig – das macht
uns stark.« �
rungen bei den Arbeitsbedingun-
gen durchsetzen.
»Orpéa setzt auf Repression,
wenn sich Beschäftigte gegen
schlechte Bedingungen zur Wehr
setzen«, fasst Adrian Durtschi von
UNICARE zusammen. »Aber wenn
sich Kollegen nicht einschüchtern
lassen und die Profite bedroht
sind, kann auch dieses Unterneh-
men zu Zugeständnissen bewegt
werden. Letztlich geht es ihm nur
ums Geld.«
Und davon verdient Orpéa jede
Menge. In allen Ländern fährt der
Pflegekonzern satte Gewinne ein –
und entzieht dem Gesundheits-
wesen somit jedes Jahr hunderte
Millionen Euro. Das operative Er-
gebnis (ohne Mieten und Restruk-
turierungskosten, EBITDAR) lag in
den europäischen Ländern 2017
Aktuelle Infos immer unter � https://gesundheit-soziales.verdi.de/tarifbereiche/celenus
Solidarität aus JenaBodo Ramelow, Ministerpräsident von Thüringen, empfängt die ausgesperrten Kolleginnen im Landtag
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Tarif- und Branchen-politik: Konzerne
�31
rigen Bedingungen gut versorgt
und damit den Weiterbetrieb
der Kliniken und Einrichtungen
gesichert.
Jetzt kommt es darauf an, mit
der neuen Konzernleitung in Ver-
handlungen einzutreten, wie die
bestehenden Tarifverträge weiter-
entwickelt werden. Dabei wird es
wesentlich sein, attraktive Arbeits-
bedingungen zu erreichen, die
dazu dienen, Kolleginnen und Kol-
legen in den Kliniken zu halten
und neue zu gewinnen. Der Man-
gel an Personal ist in allen Kliniken
jetzt schon deutlich spürbar und
hat in einigen Paracelsus-Kliniken
dramatische Ausmaße angenom-
men.
Dabei liegt der Paracelsus-Ent-
gelttarifvertrag im Niveau deutlich
unter den maßgeblichen Tarif-
verträgen im Kliniksektor. Schon
bei Abschluss des neuen einheit-
lichen Tarifvertrages Anfang 2017
war uns bewusst, dass dieser mög-
lichst zeitnah weiterentwickelt
werden muss, um Anschluss an
andere Tarifverträge, wie zum Bei-
spiel den TVöD oder den Konzern-
tarifvertrag der Sana-Kliniken zu
halten und so wettbewerbsfähig
zu bleiben. Diesen Anschluss an
die allgemeine Tarifentwicklung
hat der Paracelsus-Entgelttarifver-
trag mittlerweile eingebüßt.
Zur Übernahme der Paracelsus-
Kliniken sind dreistellige Millionen-
beträge gezahlt worden. Jeder
private Investor will mit seinen
Investitionen – früher oder später
– auch eine Rendite erwirtschaf-
ten. Das ist legitim.
Falsch wäre jedoch angesichts
des Personalbedarfs und des
Niveaus der Entgelte jetzt eine
Personalpolitik fortzuführen, die
in der Vergangenheit mit dazu
beigetragen hatte, dass der Kon-
zern in die Insolvenz kam – einem
fortdauernden Sparen bei den
Beschäftigten und andauernde
Versuche des Managements, ihnen
»in die Tasche zu greifen«.
Das Gegenteil ist richtig: Nur
motivierte und engagierte Be-
schäftigte gewährleisten eine
zuverlässige Patientenversorgung
und damit die Basis für den wirt-
schaftlichen Erfolg jeder Klinik.
Dafür sind attraktive Entgelt- und
Arbeitsbedingungen nötig.
Die Tarifkommission hat daher
die Kündigung der Anlagen des
Entgelttarifvertrages zum 30. Sep-
tember 2018 beschlossen. Darin
geregelt sind die Eingruppierungs-
systematik, die Entgelt- und Zu-
lagentabellen. �
Sven Bergelin, ver.di-Bundes-
verwaltung
ver.di kündigt Entgelttabellen
und bereitet Tarifverhandlungen
vor
Schwierige Wochen und Monate
liegen hinter den Beschäftigten.
Mit der Beantragung der Insolvenz
im vergangenen Jahr kurz vor
Weihnachten waren Ängste und
Sorgen verbunden. Es gab Perso-
nalabbau und betriebsbedingte
Kündigungen. Die Häuser in Karls-
ruhe und in Bad Münster sind ge-
schlossen. Bitter für alle betroffe-
nen Kolleginnen und Kollegen.
Der Finanzinvestor Porterhouse
Group AG (Luzern, Schweiz) hat
Paracelsus übernommen, die Insol-
venz in Eigenregie ist beendet.
Und jetzt wird es darum gehen,
die Paracelsus-Kliniken mit geeig-
neten Maßnahmen zukunftsfähig
aufzustellen.
Alle Beschäftigten haben in die-
sem Prozess bereits viele Beiträge
zur Sanierung geleistet. Der Per-
sonalabbau führte zu weiterer Ar-
beitsbelastung, die ein nahezu
unerträgliches Maß erreicht hat.
Durch die Insolvenz wurde das
Weihnachtsgeld 2017 nicht aus-
gezahlt. Andere ausstehende Zu-
schläge, zum Beispiel für Über-
stunden, sind ebenfalls Teil der
Insolvenzforderungen geworden.
Die seit dem 1. September 2017
geltenden Entgelttabellen wären
erstmalig zum 30. Juni 2018 künd-
bar gewesen. Die ver.di-Tarifkom-
mission hatte auf eine Kündigung
zu diesem Zeitpunkt und so auf
mögliche Tarifsteigerungen ab
dem 1. Juli 2018 verzichtet. Auch
dieser Verzicht war ein weiterer
Beitrag zur Sanierung.
Die Kolleginnen und Kollegen
haben dabei trotz allem ihren
Kliniken weiterhin »die Treue ge-
halten«. Mehr noch – sie haben
mit ihrem Engagement und ihrer
Arbeit die Patienten unter schwie-
Paracelsus-Kliniken: Investitionen in Personal sichern die Zukunft
Zu Paracelsus
siehe auch Info-
dienst 81, S. 24,
80, S. 29 und
79, S. 28
Infos zu Paracelsus immer unter � https://paracelsus.verdi.de
Am 4. August 2018
KID 82 20.08.2018 10:21 Uhr Seite 31
Zum 1. Juli 2018
hat die Fresenius-Tochter Helios
Kliniken GmbH 38 Gesundheits-
einrichtungen, darunter 19 Reha-
Kliniken und mindestens 15 Ser-
vicegesellschaften in Deutschland
an eine andere Fresenius-Tochter,
die in Österreich ansässige Vamed,
übertragen. Betroffen sind rund
7.700 Mitarbeiter/innen.
Vamed schrieb am 6. Juni in
einer Presseinformation: »Das
Transaktionsvolumen beträgt
485 Mio Euro, inklusive der Über-
nahme von Netto-Finanzverbind-
lichkeiten von 15 Mio Euro. Die
Finanzierung erfolgt konzern-
intern.«*
Der deutsche Zweig der österrei-
chischen Vamed wird, mit Haupt-
sitz in Berlin, erweitert. In den
letzten Wochen wurden weitere
Servicegesellschaften an Helios-
Standorten, die ursprünglich nicht
Teil des Deals waren, an Vamed
übertragen. Die Betriebsräte und
Beschäftigten wurden teilweise
sehr kurzfristig über die anstehen-
den Veränderungen informiert.
Bisher ist Vamed in Deutschland
nicht direkt als Betreiber von
Kliniken in Erscheinung getreten,
sondern war im Bereich der Pla-
nung, Errichtung und dem Betrieb
von Gesundheitseinrichtungen
tätig. Ein Beispiel dafür ist der
Milliardenauftrag, den Vamed für
die Errichtung und den Betrieb des
Neubaus der Universitätsklinik
Schleswig-Holstein erhalten hat,
in Form eines »Public-Private-Part-
nership« (PPP).
Vamed betreibt aber bereits
Reha-Kliniken in Österreich, der
Schweiz, in Tschechien und Groß-
britannien.
ver.di unterstützt
die Betriebsräte in den über-
gegangenen Betrieben bei der
Etablierung überörtlicher Mit-
bestimmungsstrukturen. Die Er-
richtung eines Vamed-Konzern-
betriebsrates für die Rehakliniken
in Deutschland ist so schnell wie
möglich geplant. Um die Vernet-
zung der Kolleg/innen zu fördern,
organisiert ver.di Ende Oktober
eine bundesweite Betriebsräte-
Konferenz, zu der auch Vertreter
der Vamed-Konzernleitung erwar-
tet werden, um den Betriebsräten
Rede und Antwort zu stehen. �
Michael Dehmlow, ver.di-
Bundesverwaltung
Stichworte Vamed
Die Vamed AG (Sitz in Wien) unterteilt sich
in zwei Geschäftsfelder »Projektgeschäft«
und »Dienstleistungsgeschäft«, dazu ge-
hören:
– Projektentwicklung, Planung und Bau
von Gesundheitseinrichtungen (z.B.
Umbau Charité-Bettenhaus), PPP-Pro-
jekte (z.B. Uniklinik Schleswig-Holstein)
– technisches, kaufmännisches und infra-
strukturelles Facility Management sowie
Gesamtbetriebsführung (z.B. Übernahme
des Sterilgutaufbereiters Instruclean im
November 2017 von der Private-Equity-
Gesellschaft Deutsche Beteiligungs AG)
– Reha-Anbieter in Österreich, der
Schweiz, Tschechien und seit 2017 in
Großbritannien
– Vitality World: Thermen- und Gesund-
heitsresorts, Gesundheitstourismus
2017: rund 8.300 Beschäftigte, Umsatz:
fast 1,23 Milliarden Euro, EBITDA-Marge
7,1%.
Anteilseigner: Fresenius SE & Co. KGaA
(77%), Österreichische Bundes- und Indus-
triebeteiligungen (Republik Österreich,
13%) und B & C Industrieholding GmbH
(österreichische Privatstiftung, 10%).
Siehe auch www.vamed.com, Vamed-
Geschäftsbericht 2017.
Tarif- und Branchen-politik: Konzerne
�32
Vamed übernimmt Rehakliniken, Servicegesell-schaften und Altenpflegeeinrichtungen von Helios
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Konzernzentrale in Wien
Deutschlandzentrale in Berlin
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* https://www.vamed.de/2018/06/06/vamed-uebernimmt-rehakliniken-von-helios/
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
betriebsratKonzern-
Starke Vertretung
In Bayern besitzt der Helios-
Konzern sieben Krankenhaus-
gesellschaften, für die einzelne
Haustarifverträge abgeschlossen
werden. Für vier der Gesellschaf-
ten können die Verhandlungen
in der Tarifrunde 2018 als ab-
geschlossen gelten.
Für die Helios Amper Kliniken AG
ist darüber hinaus ein Eckpunkte-
papier zur Überleitung in den
TVöD-K verhandelt worden.
Die Vergütungs- und Eingruppie-
rungstarifverträge für die Franken-
waldklinik Kronach wurden bereits
gekündigt, für die Kliniken Bad
Grönenbach GmbH steht dies
noch aus.
Konnten wir bereits für die
letzten Tarifrunden bilanzieren,
die bislang besten Abschlüsse in
Bayern erzielt zu haben, so gilt
dies um so mehr für die Tarif-
bewegung 2018. Erklärtes Ziel
aller Tarifkommissionen: den
Abstand zum TVöD spürbar ein-
dampfen und das Eingruppierungs-
system modernisieren. Fragen der
Entlastung spielten im unter-
schiedlichen Maße eine Rolle.
Wie gewohnt liefen die arbeit-
geberseitigen Angebote auf eine
Ausdehnung der Vergütungs-Kluft
zum TVöD hinaus, häufig mit Blick
auf die Inflationsrate auf einen
absoluten Einkommensverlust.
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018 �33
Helios-Tarifverhandlungen 2018 in Bayern:Engagement lohnt sich!
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Tarif- und Branchen-politik: Konzerne
Am 24. März 2018: Protest gegen die zum 31. Mai 2018 erfolgte Schließung der Helios-Klinik Bad Schwalbach
Am 20. Juni 2018 in Düsseldorf JOA
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Nur mit erheblichen Aufwand und
kreativen Engagement war die Ar-
beitgeberseite zum Einlenken und
den schließlich erzielten Tarifkom-
promissen zu bewegen.
Streiks der Tarifrunden 2016/17
bei der Helios Amper Kliniken AG
und der Helios St. Elisabeth-Kran-
kenhaus Bad Kissingen GmbH ver-
halfen uns in den aktuellen Tarif-
runden zu spürbarem Rückenwind:
Über Streikdrohungen hinaus
reichten dieses Jahr alternative
Formen des Arbeitskampfes aus,
um den erforderlichen Druck zu
entfalten.
Die Verhandlungsverläufe in den
einzelnen Häusern werden nach-
stehend kurz umrissen. �
Helios Amper Kliniken AG
Die Vergütungs- und Eingruppie-
rungstarifverträge hatten wir zum
31.7.2017 gekündigt. Im Zentrum
unserer Forderungen stand jedoch
die Thematik der Entlastung. An-
gesichts des heruntergeschraubten
Personalstands, struktureller Über-
lastung und zwischenzeitlich von
vielen als gefährlich charakterisier-
ten Pflegesituation traf unsere
Forderung betrieblich und öffent-
lich ins Schwarze. Das arbeit-
geberseitige Angebot bedeutete
Reallohnverlust. Bei der Frage der
Entlastung sah man keinerlei
Handlungsbedarf: »Beim Entlas-
tungstarifvertrag verweisen wir
auf die politische Ebene. Wir ver-
trauen hier auf die Bundesregie-
rung« – so die arbeitgeberseitige
Verhandlungsführung. Im weiteren
Verlauf zeigte man sich noch nicht
einmal zu einer Regelung für ein
wirksames Ausfall- und Konse-
quenzenmanagement bereit.
Darauf hin forderten wir die
Beschäftigten im September und
Oktober erfolgreich zu Warnstreiks
auf – obgleich wir uns mit der
Arbeitgeberseite auf keine Not-
dienstvereinbarung einigen konn-
ten. In einer Urabstimmung
stimmten 97% unserer Mitglieder
für weitere Streikmaßnahmen. An-
statt mit uns nach Lösungen zu
suchen, bot Helios in letzter Mi-
nute Juristen und eine 188 Seiten
umfassende Klageschrift auf.
Das Arbeitsgericht hatte sich
dem Arbeitgeberanliegen nicht an-
geschlossen, unsere vorgelegte
Notdienstvereinbarung als Eingriff
in die unternehmerische Freiheit
zu sanktionieren, sah aber – aus
für uns nicht nachvollziehbaren
Gründen – eine Kollision unserer
Forderungen mit bestehenden
Tarifregelungen. Nachdem wir uns
von juristischen Kniffen unbeein-
druckt zeigten, flüchtete sich
Helios in ein unerwartetes An-
gebot: Überleitung in den TVöD –
wohl wissend, dass die Vereini-
gung der kommunalen Arbeit-
geberverbände ihren Mitgliedern
Verhandlungen von Entlastungs-
tarifverträgen untersagt hat.
Der TVöD schneidet nicht nur in
den meisten manteltarifvertrag-
lichen Regelungen besser ab als
der Haustarif, für praktisch sämt-
liche Berufsgruppen läuft die
Überleitung auf erhebliche Ein-
kommensverbesserungen hinaus
(bis zu 700 Euro/Monat). Seither
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Tarif- und Branchen-politik: Konzerne
Zur Amper
Kliniken AG
siehe auch Info-
dienst 80, S. 23
�34
Amper Kliniken AG
Vereinbarung eines vorläu-figen Eckpunktepapiers füreinen »Tarifvertrag zur Über-leitung der Beschäftigten derAmper Kliniken AG in denTVöD sowie zur Einbeziehungder Auszubildenden, Schülerund Praktikanten in dasVerbandstarifrecht«
Bis zur Überleitung in denTVöD zum 1.1.2019 wurdenzum 1.6.2018 eine Einmal-zahlung von 500 Euro und abdem 1.6. bis zum 31.12.2018eine monatliche Einmalzah-lung von 85 Euro vereinbart(= 1.095 Euro)
diverse Regelungen zurBesitzstandssicherung
Azubis zum 1.6.2018 Einmal-zahlung von 250 Euro sowieab dem 1.6.2018 bis zum 31.12.2018 monatlich +35 Euro (= 495 Euro); Über-leitung in den TVöD ab dem1.1.2020
Jahressonderzahlung beträgtfür 2018 90%
Miltenberg-Erlenbach
Tabellenwirksame Entgelt-erhöhungen (8%)ab dem 1.4.2018 +3,6%ab dem 1.1.2019 +3,4%ab dem 1.10.2019 +1%
MTLA und MTRA erhalten abdem 1. April 2018 eine mo-natliche Zulage von 150 Euro(TZ-Beschäftigte anteilig)
Azubis:ab dem 1.1.2018 +60 Euro,ab dem 1.1.2019 +60 Euro
Anerkennung der Ausbil-dungszeit als Berufserfahrung(Eingruppierung erfolgt dem-gemäß statt in die VG 8 Stufe 1 in VG 10 Stufe 2)
Jahressonderzahlung beträgtfür 2018 68,5% bzw. 201972,5%
Laufzeit bis zum 31.12.2019(24 Monate)
Bad Kissingen
Tabellenwirksame Entgelt-erhöhungen (8%)ab dem 1.3.2018 +3,25%ab dem 1.4.2019 +3,00%ab dem 1.3.2020 +1,75%
Zulage für Labormitarbeitermit Steigerung auf 300 Euro:ab dem 1.3.2018 +250 Euroab dem 1.4.2019 +275 Euroab dem 1..2020 +300 Euro
Azubis:ab dem 1.3.2018 +50 Euroab dem 1.1.2019 +50 Euroab dem 1.1.2020 +50 Euro
Jahressonderzahlung beträgtfür 2018 und 2019 80%
Laufzeit bis zum 31.8.2020(32 Monate)
Kipfenberg
Tabellenwirksame Entgelt-erhöhungen (4,4%)ab dem 1.3.2018 +3%ab dem 1.10.2018 +1,4%
Fortführung:Arbeitsmarktzulage für Pflege-kräfte (einschl. 1-jährigerPflegehelferausbildung) von100 Euro/Monat, monatlicheFunktionszulage 50 Euro fürStationssekretärInnen und AAP
Jahressonderzahlung beträgtfür 2018 90%
Laufzeit bis zum 30.4.2019(16 Monate)
München
Tabellenwirksame Entgelt-erhöhungen (7,4%)ab dem 1.4.2018 +3%ab dem 1.4.2019 +3%ab dem 1.4.2020 +1,4%
Azubis:ab dem 1.4.2018 +40 Euroab dem 1.4.2019 +30 Euroab dem 1.4.2020 +20 Euro
Jahressonderzahlung beträgtfür 2019 und 2020 je 75%
Laufzeit bis zum 30.9.2020(32 Monate)
Tabelle: Zusammenfassung zentraler Eckpunkte
verhandeln wir einen Überlei-
tungstarifvertrag und verfolgen
das Thema Entlastung betrieblich
und öffentlich weiter (was nicht
immer einfach zu vermitteln war).
Ende Juli 2018 gelang uns eine
vorläufige Einigung auf Eckpunkte
der Überleitung und einer zwischen-
zeitlichen Einmalzahlungen im
Volumen von 1.095 Euro (soziale
Komponente, keine Verknüpfung
mit der jeweiligen Vergütungs-
gruppe). Der KAV Bayern begleitet
die Verhandlungen und ist zur
Aufnahme der Amper Kliniken AG
bereit.
Ein historischer Erfolg, der un-
seren Kolleginnen und Kollegen
gelungen ist – der aber noch nicht
endgültig eingetütet ist!
Helios-Kliniken Miltenberg-
Erlenbach GmbH
Die Verhandlungen waren von
Beginn an davon belastet, dass die
arbeitgeberseitige Verhandlungs-
führung keine Bereitschaft zeigte,
die Verhandlungen auch vor Ort
zu führen. Stattdessen sollten
diese am Frankfurter Flughafen
stattfinden. Ungeachtet großen
Unmuts, einer breit getragenen
Unterschriftenliste, einer Face-
book-Aktion und schließlich über-
reichter, zu einem Album zu-
sammengeführter Protestfotos,
ließ sich der Arbeitgeber nicht zu
Verhandlungen in der vermeint-
lichen Provinz »nötigen«.
An dieser Frage wollten wir uns
nicht verkämpfen. Nach mehreren
Verhandlungsrunden im Frankfur-
ter Gewerkschaftshaus und am
Flughafen, einer an die Geschäfts-
führung adressierten Postkarten-
aktion, einer nächtlichen Postit-
Aktion am Standort Erlenbach,
einer aktiven Mittagspause und
guter Öffentlichkeitsarbeit zog
Helios kurz vor der Eskalations-
stufe Warnstreik die Reißleine:
Mit 8% mehr bei einer Laufzeit
von 24 Monaten, einer Zulage von
150 Euro für MTLA- und MTRA-
KollegInnen, 120 Euro für Auszu-
bildende (sowie eine Verbesserung
der Ersteingruppierung) und eine
Steigerung der Jahressonderzah-
lung war die Einigung erzielt.
Besonders hervorzeheben ist das
Engagement unserer Jugend, so ist
es auch nicht verwunderlich, dass
bei Übernahme nach der Ausbil-
dung nunmehr die Ausbildungszeit
als Berufserfahrung anerkannt
wird, was zu einer um zwei Ver-
gütungsgruppen und einer Stufe
besseren Eingruppierung führt.
Helios-Klinik Kipfenberg
Auch für Kipfenberg galt, dass
sich eine Eskalation der Tarifrunde
bereits im Vorfeld der eigentlichen
Aufnahme der Tarifverhandlungen
abzeichnete: Der Verhandlungsort
war strittig. Während wir darauf
bestanden, im Haus selbst zu ver-
handeln, waren die Arbeitgeber
ungeachtet unseres auch öffent-
lichen Protestes hierzu nicht be-
reit. Wir verhandelten im Gewerk-
schaftshaus München und am
Flughafen.
Zur Vorbereitung der Tarifrunde
hatten wir uns mehrmals mit unse-
rer Tarifkommission und Aktiven
getroffen. Die Aktionsplanung
stand: Fragebogen zur Forderung,
Unterschriftenlisten zur Bekräfti-
gung unserer Forderung zum Ver-
handlungsort, Facebook-Aktion,
Flugblattverteiler, Teamdelegierte,
Schulung zu 1:1-Gesprächen, ak-
tive Mittagspausen. Das arbeitge-
berseitige Sommerfest nutzen wir,
um mit eigens angefertigten Bier-
deckeln den Lohnabstand zum
TVöD zu verdeutlichen und auf
eine Mitgliederversammlung hin-
zuweisen.
In der vierten Verhandlung (und
einem Sondierungsgespräch) wur-
den wir von der Information �
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Tarif- und Branchen-politik: Konzerne
�35
Zu Miltenberg-
Erlenbach siehe
auch Infodienst
81, S. 23
Dachau Miltenberg
überrascht, dass die Klinik Kipfen-
berg an Vamed veräußert werden
wird. Der Betriebsrat hatte bislang
auch noch nichts erfahren.
Nunmehr galt es den Verhand-
lungsstand abzusichern: 4,4% in
zwei Schritten, Laufzeit von 16
Monaten, 90% Jahressonderzah-
lung, Beibehaltung des zum Teil
erheblichen Zulagensystems etc.
Der Verhandlungsstand zu einem
Ausfall- und Konsequenzen-
management bleibt Thema, nun
mit einem neuen Arbeitgeber.
Helios St. Elisabeth
Bad Kissingen GmbH
2016 hatten die KollegInnen
eine erste Annäherung an den
TVöD erstreikt. Nunmehr sollte ein
weiterer Schritt an das TVöD-
Niveau erzielt werden. Einem
neuen Geschäftsführer mussten
wir unsere Handlungsfähigkeit erst
näherbringen. Die Arbeitgeber-
seite hatte uns ein Angebot unter-
breitet, welches weniger als den
Inflationsausgleich beinhaltete
und dies mit einer ewigen Laufzeit
verbunden.
Auch im Fortgang verbesserten
sich die Angebote nicht substan-
ziell. Daher sahen wir keine
Grundlage für »schlichtes Weiter-
verhanden«. Unsere Tarifkommis-
sion erklärte, dass nunmehr un-
sere Mitgliedschaft das Wort habe.
Mittels einer Pressekonferenz auf
dem Parkplatz vor dem Standort
Bad Kissingen machten wir deut-
lich, dass ohne ein deutlich ver-
bessertes Angebot eine unnötige
Eskalation der Verhandlungen an-
stehen dürfte. Kurz vor der an-
stehenden Mitgliederversammlung
besserte die Arbeitgeberseite nach.
Unsere KollegInnen bekommen
in drei Schritten insgesamt 8%
mehr Lohn. Die Azubis erhalten
ebenfalls in drei Schritten ins-
gesamt 150 Euro pro Monat mehr.
Mit der Zulage für die Mitarbeite-
rInnen des Labors haben wir des-
sen Fortbestand gesichert – maß-
geblich für die Zukunftsfähigkeit
der Standorte Bad Kissingen und
Hammelburg.
Helios München-Perlach und
München West
Im Gegensatz zu den genannten
Häusern befinden sich diese Stand-
orte in einer Großstadt. In Mün-
chen darf der Wettbewerb um
Fachkräfte als besonders ausge-
prägt gelten. Dies hielt die Arbeit-
geber bislang aber nicht davon ab,
ihre Sparpolitik auf Kosten der
Beschäftigten fortzusetzen. Die
Fluktuation in beiden Häusern ist
zwischenzeitlich immens, was die
Vorbereitung der Tarifrunde nicht
erleichterte. Viele KollegInnen ver-
suchen es eher mit einer Flucht in
andere Häuser als sich gewerk-
schaftlich zu organisieren und sich
für ihre Interessen vor Ort einzu-
setzen.
In der laufenden Tarifrunde ge-
lang es uns, Teamdelegierte zu
gewinnen und der Verärgerung
über eine aktive Mittagspause
einen öffentlichen Raum zu
geben. Im Rahmen dreier enga-
gierter Tarifrunden konnten wir
eine Tarifsteigerung von 7,4% bei
einer Laufzeit von 30 Monaten er-
streiten. Damit sind wir aber noch
nicht am Ende: Wir werden die
Arbeit in den Arbeitsgruppen zur
Eingruppierung der MTAs und
Therapeuten, zum Arbeitszeit-
konto und zum »Einspringen aus
dem Frei« aktiv begleiten. Es gilt
die erzielte Stärke zu stabilisieren
und weiter zu entwickeln.
Wie geht es weiter?
Für Kipfenberg, München Pasing
und München West, Bad Kissingen
und Miltenberg-Erlenbach sind
paritätische Arbeitsgruppen zur
Überarbeitung der Entgeltordnung
vereinbart. Für die Helios Amper
Kliniken AG gilt es noch, den Über-
leitungstarifvertrag abzuschließen.
Es bleibt spannend! Engagement
lohnt sich! Unsere KollegInnen
haben es sich ver.di-ent! �
Robert Hinke, Christian Reischl,
Stefan Kimmel, Arina Wolf,
Mariette Eder, Kathrin Weiden-
felder, ver.di in Bayern
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Tarif- und Branchen-politik: Konzerne
�36
München West MA
RIO
NK
LAV
IS
Eckpunktepapier vereinbart
Nachdem der Streik nach fünf
Wochen endlich auch in der
Öffentlichkeit wahrgenommen
wurde – die Presse kam, als die
Streikenden eine Straße blockier-
ten –, kam es zu Gesprächen. Die
Auswirkungen vom Streik wurden
gerne heruntergespielt, aber es
mussten viele Operationen abge-
sagt werden und die Versorgung
mit Sterilgut wurde zunehmend
schwieriger. Am 30. Mai 2018
konnte ein Eckpunktepapier ver-
einbart werden. Der Streik wurde
am 1. Juni beendet und weitere
Verhandlungen aufgenommen, die
über den Infodienst-Redaktions-
schluss hinaus andauern.
Eckpunktepapier
Zusätzlich zu den Regelungen
der schon eingeführten Rahmen-
arbeitsbedingungen ab 1.1.2018:
� 70 Euro Sockelbetrag für die
Entgeltgruppen A und B; 2,1%
lineare Erhöhung für EG C bis F
(Umsetzung rückwirkend)
� ab 1.1.2019: 60 Euro Sockel-
betrag für EG A und B; nochmals
2,1% für die EG C bis F
� ab 1.1.2020: 3,5% für alle
Entgeltgruppen
Insgesamt also mindestens ein
Plus von 200 Euro.
� Zum 1.1.2019 werden Be-
schäftigte der Zentralsterilisation
mit FK I stufengleich von der
EG B in die EG C aufsteigen; Kol-
legInnen, die bisher schon in der
Gruppe C waren (Schichtleitung,
Steri IT) bekommen eine Zulage
von 200 Euro, um das Entgelt-
gefüge zu erhalten.
� Bei allen Beschäftigten wer-
den Vordienstzeiten, die bei ande-
ren Vivantes-Töchtern sowie bei
Vorgängereinrichtungen erworben
wurden, voll anerkannt, was sich
z.B. auf den Urlaubsanspruch aus-
wirkt.
� Der Urlaub steigt ab 2019 an:
Einsteiger erhalten 28 Tage, ab
dem 4. Jahr 29 Tage und ab dem
8. Jahr 30 Tage. Alle schon er-
reichten Besitzstände bleiben be-
stehen.
Fazit
Es sind nicht alle zufrieden
mit dem Ergebnis, weil das Ziel
»TVöD –10%« nicht für alle er-
reicht wurde. Aber insbesondere
für die KollegInnen im Steri ist
dies ein großer Erfolg.
Der Kampf ist ja auch nicht
beendet, sondern geht weiter!
Das Ziel ist und bleibt: TVöD für
alle und die Rückführung aller
Töchter! �
Silvia Habekost
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Tarif- und Branchen-politik: Konzerne
Siehe auch Info-
dienst 81, S. 35
�37
Streik der Vivantes Service GmbH endet am 52. Tag
Stichworte VSG
In der VSG sind ca. 400 Arbeitneh-
mer/innen beschäftigt und ca. 600 Be-
schäftigte sind von der Vivantes-Mutter
in die VSG gestellt. Die VSG ist eine
100-prozentige Tochter der Vivantes –
Netzwerk für Gesundheit.
SIL
VIA
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BE
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(2)
ING
OM
ÜLL
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»Müller« bezieht sich auf den Regierenden Bürgermeister von Berlin: Michael Müller (SPD)
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Berufspolitik
Reform des Psychotherapeutengesetzes:Anforderungen aus gewerkschaftlicher Sicht
�38
Aufgrund der Bologna-Reform
müssen die Zugangsvoraussetzun-
gen zur jetzigen Psychotherapeu-
tenausbildung seit langem ange-
passt werden.
Zudem ist die Situation der
Psychotherapeut/innen in Ausbil-
dung (PiA) während ihrer Ausbil-
dung gemäß Psychotherapeuten-
gesetz (PsychThG) finanziell
zumeist prekär.
Deshalb bedarf es eines umfas-
senden Konzepts für die Neuord-
nung von Aus- und Weiterbildung
für Psychotherapeut/innen. Ange-
kündigt ist zwar, dass die nach
dem Studium notwendige konse-
kutive psychotherapeutische Fach-
weiterbildung im Rahmen der
Kammervorschriften erfolgen soll.
Seitens des Gesetzgebers sind
dafür aber die Rahmenbedingun-
gen so zu regeln, dass die Weiter-
bildung in hinreichender Qualität
und Quantität gewährleistet ist.
Im Folgenden werden – auf der
Grundlage des vorgelegten Ar-
beitsentwurfs des BMG – Anforde-
rungen an eine Reform aus ge-
werkschaftlicher Sicht formuliert.
Sie stellen einen wesentlichen
Maßstab für unsere Bewertung
des ausstehenden Referenten-
entwurfs dar und bieten darüber
hinaus Vorschläge für die Aus-
gestaltung der Weiterbildung:
� Das Studium und die wesent-
lichen Rahmenbedingungen der
anschließenden Weiterbildung zur
Fachpsychotherapeutin/zum Fach-
psychotherapeuten müssen ge-
meinsam und gleichzeitig in einem
Gesamtkonzept beraten werden.
Derzeit fehlt es an entsprechenden
Vorschlägen, wie die Weiterbil-
dung gestaltet werden soll. Für
eine umfassende Bewertung des
Reformkonzeptes ist dies jedoch
unbedingt erforderlich.
� Die Qualifizierung der Heil-
berufe ist eine gesamtgesellschaft-
liche Aufgabe, deren Kosten auch
gesellschaftlich zu tragen sind.
Dafür spricht auch, dass dem
Beruf der Psychotherapeutin/des
Psychotherapeuten in zunehmen-
den Maße in unserem Gesund-
heitssystem Bedeutung zukommt.
� Sowohl im Studium als auch
in der Weiterbildung müssen
unterschiedliche ambulante sowie
stationäre Versorgungsbereiche
inkl. der sektorübergreifenden
Versorgung berücksichtigt werden.
Derzeit zielt die Ausbildung zu-
mindest implizit auf eine spätere
Niederlassung im vertragsärzt-
lichen/-psychotherapeutischen Be-
reich. Das ist verengt und führt
dazu, dass viele zentrale Tätig-
keitsfelder von Psychotherapeut/
innen zunehmend vernachlässigt
werden. Es bietet sich daher an, in
weiteren institutionellen Feldern
wie Beratungsstellen Weiterbil-
dung zu ermöglichen.
� Die psychotherapeutische
Verfahrensvielfalt (über die jetzi-
gen Richtlinienverfahren hinaus)
muss in Studium und Weiterbil-
dung gewährleistet sein. Bislang
wird auch die Psychotherapiefor-
schung in deutschen Hochschulen
künstlich verengt. Es bedarf daher
der Anpassung der sogenannten
Legaldefinition von Psychothera-
pie.
� Das Psychotherapiestudium
muss horizontal und vertikal mög-
lichst durchlässig ausgestaltet
werden, sodass Quereinstiege –
auch in Bezug auf Staatsexamen –
möglich sind. Fehlende Module
sollten während des Studiums
(Übergang von Bachelor zu
Master) oder nach dem Master-
abschluss nachgeholt werden
können.
� Die praktischen Ausbildungs-
phasen im Studium müssen Quali-
tätsstandards unterliegen (u.a. An-
leitung und Supervision). Wichtig
ist, dass die beteiligten Einrichtun-
gen in die Pflicht genommen wer-
den. Dafür braucht es verbindliche
gesetzliche Vorgaben sowie eine
entsprechende Ausgestaltung der
Kooperationsverträge. Damit die
Studierenden während ihrer prak-
tischen Ausbildungsphasen ausrei-
chend geschützt sind, bedarf es
zudem auch einer vertraglichen
Bindung zwischen den Einrichtun-
gen und den Studierenden, um
u.a. entsprechende Schutzrechte
für die Studierenden und ggf. – je
nach Umfang der geplanten prak-
tischen Ausbildungsphasen – eine
angemessene Aufwandsentschädi-
gung bzw. möglicherweise sogar
eine Vergütung regeln zu können.
� Die Weiterbildung nach dem
Staatsexamen muss ausschließlich
und in allen Einsätzen im Ange-
stelltenverhältnis und damit in
einem gesicherten arbeitsrecht-
Vor über einem Jahr hatte das Bundesministerium für Gesundheit
den Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Psycho-
therapeutenausbildung vorgelegt. Die Vorlage eines Referenten-
entwurfs steht weiterhin aus.
Der Ankündigung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für
die 19. Legislaturperiode, die Novellierung der Psychotherapie-
ausbildung abzuschließen, müssen schnell weitere Schritte
folgen. Notwendig ist ein zügiger Abschluss der Reform unter
breiter Beteiligung der betroffenen Akteure.
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018 �39
300 PiA demonstrierten vor der Charité
lichen und sozialversicherungs-
rechtlichen Status stattfinden. Für
den jeweiligen Weiterbildungsab-
schnitt sind schriftliche Verträge
mit den Einrichtungen zu schlie-
ßen, die den arbeitsrechtlichen
Standards entsprechen, in denen
u.a. eine angemessene Weiterbil-
dungsvergütung, Urlaub, Freistel-
lungsregelungen, Voraussetzungen
für die Kündigung, die regelmä-
ßige tägliche oder wöchentliche
Arbeitszeit, die Dauer und eine
zeitliche Gliederung der Weiterbil-
dung festgelegt sind. Die Weiter-
bildungsteilnehmer/innen unter-
liegen während der gesamten
Weiterbildungszeit der betrieb-
lichen Mitbestimmung. Die abge-
schlossene Weiterbildung führt in
Verbindung mit der Approbation
zu facharztäquivalentem sozial-
rechtlichen Status und psychothe-
rapeutisch angemessenen Befug-
nissen. Eine Weiterbildung in
Teilzeit ist zu ermöglichen, die
Weiterbildungszeit verlängert sich
entsprechend.
� Die Weiterbildungsphasen in
Kliniken und anderen Einrichtun-
gen erfolgen unter Aufsicht/Anlei-
tung entsprechend qualifizierter
Berufsangehöriger, die für die Zeit
der Aufsicht und Anleitung von
ihren anderen Aufgaben freige-
stellt werden. Zu diesem Zweck
sind in den Kliniken entspre-
chende verantwortliche Leitungs-
stellen für Psychotherapeutinnen
bzw. Psychotherapeuten zu schaf-
fen.
Die Finanzierung der
ambulanten Weiterbildungszeit
muss durch die vertragsärztliche/
-psychotherapeutische Versorgung
geregelt sein (Anpassung des
§ 117 Abs. 3 SGB V) und zusätz-
lich gefördert werden, analog zur
Förderung der ambulanten Allge-
meinarztweiterbildungen.
Psychotherapeut/innen benö-
tigen auch vertiefte Kenntnisse zur
psychopharmakologischen Be-
handlung von Menschen mit psy-
chischen Störungen. Hierzu gehört
auch das Erkennen und Beherr-
schen von Nebenwirkungen und
Intoxikationen. Diese vertieften
Kenntnisse müssen grundsätzlicher
Bestandteil der Approbationsaus-
bildung sein. Ein spezieller Modell-
studiengang Psychopharmakologie
für ausgewählte Studierende
dürfte dagegen nicht zielführend
sein. Inwieweit spezielle Weiterbil-
dungen zum Erwerb von Kompe-
tenzen für die eigenständige Um-
setzung psychopharmakologischer
Behandlungen zu konzipieren und
zu erproben sind, könnte zu einem
späteren Zeitpunkt geprüft wer-
den. Maßstab der Weiterentwick-
lung der Heilberufe muss dabei die
Verbesserung der Versorgungs-
qualität sein.
� Es müssen angemessene
Übergangsregelungen für die Teil-
nehmer/innen der jetzigen Ausbil-
dung (PiA) und die Studierenden
der jetzigen Studiengänge einge-
räumt werden. Die bisher geplan-
ten Regelungen bzw. Übergangs-
zeiträume/-fristen sind nach den
Erfahrungen aus der Praxis zu
kurz. Viele PiA sind aufgrund ihrer
prekären Situation in der Ausbil-
dung auf Nebenjobs angewiesen,
sodass sie länger für den Ab-
schluss der (jetzigen) Ausbildung
als die veranschlagten drei bis fünf
Jahre brauchen. Dazu kommen
häufig noch Erziehungs- und Be-
treuungszeiten, die die Ausbildung
erfahrungsgemäß weiter ausdeh-
nen. Auch sind die Umfänge der
Zugangsstudiengänge zu berück-
sichtigen, weil insbesondere das
Psychologiestudium bis heute von
vielen Studierenden aufgenommen
wird, um im Anschluss daran die
Psychotherapieausbildung begin-
nen zu können. Diese Möglichkeit
muss allen jetzigen Studierenden
der Zugangsstudiengänge erhalten
bleiben. �
Aktuelle Infos immer unter � https://psychiatrie.verdi.de
Am 13. Juli 2018 demonstrierten 300 PsychotherapeutInnen in
Ausbildung (PiA) vor der Berliner Charité, um ihren Forderungen
nach angemessener Vergütung lautstark Nachdruck zu verleihen.
1,40 Euro Stundenlohn: Das ist es, was sie an der Charité während
ihrer praktischen Tätigkeit verdienen.
Mehr Infos
beim PiA-Politik-Treffen (verbändeübergreifendes Aktionstreffen
berufspolitisch aktiver PsychotherapeutInnen, PiA und Studierender)
� https://piapolitik.de/
oder beim PiA-Forum Berlin (Vernetzungsorgan aller Berliner PiA)
� https://piaforum.de/ HT
TP
S:/
/PIA
FOR
UM
.DE/
(2)
Berufspolitik
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Aus den Landesbezirken
�40
2006 hatten die Asklepios-
Kliniken, das Universitätsklinikum
Hamburg-Eppendorf (UKE) und
das Universitäre Herzzentrum
(UHZ) den kommunalen Arbeit-
geberverband Arbeitsrechtliche
Vereinigung Hamburg (AVH) ver-
lassen und versucht, einseitige
Arbeitsvertragsrichtlinien durch-
zusetzen. Daran hatten wir sie
gehindert und uns unseren Tarif-
vertrag erstreikt.
Seit 2007 galt ein eigener Tarif-
vertrag für die Asklepios-Kranken-
häuser, das UKE und das UHZ: der
TV KAH (TV Krankenhaus Arbeit-
geberverband Hamburg). Dieser
hatte sich am TVöD orientiert, wir
konnten aber auch einige »Ham-
burgensien« durchsetzen. Und
so wurde es kein Billigmodell,
sondern unterm Strich sogar in
einigen Punkten besser für die
Beschäftigten.
Die im KAH zusammengeschlos-
senen Arbeitgeber hatten 2017
beschlossen, ihren Tarif nicht mehr
selbst verhandeln und gestalten,
sondern ab August 2018 den
TVöD VKA anwenden zu wollen.
ver.di begrüßt grundsätzlich
die Anwendung von Flächen-
tarifverträgen und auch die Initia-
tive des KAH, sich wieder in die
Mitgliedschaft des bisherigen Ar-
beitgeberverbands einzugliedern.
Denn: Gemeinsam erreichen wir
mehr!
Aber was ist dann mit den
»Hamburgensien«?
Seit 2007 hatten wir im TV KAH
einige Besonderheiten tariflich
vereinbart. Diese Besonderheiten
konnten wir in den Überleitungs-
verhandlungen sichern.
Hier die Übersicht:
� Bis zum 31. Juli 2018 galt der
TV KAH. Solange waren wir noch
in der Friedenspflicht. Seit dem
1. August gilt der TVöD-VKA.
� Ab August 2018 gelten die
Tabellen des TVöD für die Beschäf-
tigten im KAH. Damit sind für alle
Berufe Lohnsteigerungen verbun-
den. Die Tabellensteigerungen sind
nicht einheitlich, sondern unter-
schiedlich, da die Entgelttabelle in
Teilen neu gestaltet wurde. Insge-
samt bekommen alle Beschäftigten
bis 31.8.2020 (dem Ende der
Laufzeit) im Schnitt 7,5% bzw.
mindestens 175 Euro mehr.
� Am 1.8.2018 gab es für alle
die erste Erhöhung.
� Neben der prozentualen Er-
höhung, die für alle wegen der
neuen Tabelle unterschiedlich ist,
mindestens aber 2,89% beträgt,
gibt es für die Entgeltgruppen
E1-E6, S2-S4 und P5 und 6 noch
eine Einmalzahlung von 250 Euro.
� Die Auszubildenden bekom-
men ab 1.8.2018 35 Euro mehr.
Das ist dann die gleiche Höhe der
Ausbildungsvergütung wie im
TVA-öD.
� 2019 treten die Tabellenerhö-
hungen zu folgenden Zeitpunkten
in Kraft:
– Pflege: ab April 2019
– Allgemeine Tabelle und SuE:
ab Mai 2019
– Auszubildende: +50 Euro
ab März 2019
� 2020 tritt die Tabellenerhö-
hung zum März 2020 in Kraft.
Jahressonderzahlung
2018: Wie gehabt, ab 2019:
Staffelung wie im TVöD
Altersvorsorge
Die Tarifverträge über die be-
triebliche Altersversorgung bleiben
in Kraft, d.h. alles läuft so weiter
wie bisher.
Weitere Verbesserungen
aus dem TVöD,
die seit August 2018 auch im
Ex-TV-KAH gelten:
� Erhöhung Zusatzurlaub bei
Wechselschichtarbeit
� Verlängerung Altersteilzeit
� Erhöhung des Nachtarbeits-
zuschlags auf 20%
� Auszubildende: Erhöhung des
Urlaubsanspruchs um einen Tag
Hamburg: Nach 12 Jahren zurück in das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes
Die Asklepios-Kliniken Hamburg, das Asklepios-Westklinikum
Rissen, das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und das
Universitäre Herzzentrum Hamburg wenden seit August 2018
den TVöD VKA an. Was bleibt – was ändert sich?
Siehe auch Info-
dienst 29, S. 38,
30, S. 44,
31, S. 22,
33, S. 10,
35, S. 29,
40, S. 39,
46, S. 43 und
50, S. 39
Impressionen 2006 (»Ole« bezieht sich auf den damaligen CDU-Bürgermeister Ole von Beust)
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018 �41
Aus den Landesbezirken
ver.di ist stärkste Fraktion in derPflegekammer Niedersachsen
Laufzeit
� Die bisherige »Verzögerung«
des TV KAH im Vergleich zum
TVöD wird ab 2020 nicht mehr
bestehen, d.h. ab 2020 ist der
Ex-TV-KAH voll in der Tarifrunde
des TVöD mit dabei (Laufzeit
TVöD: bis 31. August 2020).
Sicherung der Besonderheiten
des TV KAH
Der Überstundenzuschlag für
Einspringen aus dem »Frei« bleibt
in der bisherigen Regelung erhal-
ten. Die Arbeitgeber sind erst An-
fang 2017 unserer Auslegung die-
ser tariflichen Regelung auch für
Dienstwechsel am gleichen Tag
gefolgt.
Besondere Zulagen
Diese besonderen Zulagen aus
dem TV KAH bleiben vollständig
erhalten:
� die »kleine« Fachweiterbil-
dungzulage in Höhe von 35 Euro
� die »große« Fachweiterbil-
dungszulage in Höhe von 100 Euro
� die Zulage für PraxisanleiterIn-
nen und Stationsleitungen
� Nichtanrechenbarkeit der
Maßregelvollzugszulage
Anrechnung von Zeiten
� Alle im TV KAH und in dessen
Vorgänger-Tarifverträgen gearbei-
teten und anerkannten Zeiten wer-
den übertragen und anerkannt.
Entgeltordnung
Insgesamt gilt die Entgeltord-
nung wie im TVöD mit wenigen
Besonderheiten.
Vorteilstage / ver.di-Tage
Diese Tage gibt es weiterhin. Wir
werden auch weiterhin betrieb-
liche Vorteilstage anbieten. Dazu
werden wir persönlich einladen. �
Michael Stock, ver.di Hamburg
Bis zum 28. Juni 2018 haben die
Wahlen zu Kammerversammlung
der Pflegekammer Niedersachsen
stattgefunden. ver.di hat das
Thema Pflegekammer in der
Diskussion kritisch begleitet.
Wir stehen einer Kammer wei-
terhin kritisch gegenüber und sind
nicht davon überzeugt, dass die
zentralen Probleme in der Pflege
durch eine Kammer gelöst werden
können.
Nachdem der niedersächsische
Landtag 2016 das Gesetz zur
Errichtung der Pflegekammer
beschlossen hat, wurde eine Ar-
beitsgruppe aus ver.di-KollegInnen
gegründet, die sich intensiv auf
die Wahl vorbereitet hat. Wir
konnten für alle drei Berufsgrup-
pen KandidatInnen zur Aufstellung
einer Liste für die Kammerwahl
finden.
Mit acht VertreterInnen ist ver.di
jetzt die stärkste Fraktion inner-
halb der Kammerversammlung, die
insgesamt 31 Mitglieder umfasst.
Das bestärkt uns in unserem Be-
streben, gerade die Interessen ab-
hängig Beschäftigter zu vertreten.
»Wir wollen uns gleich zu Be-
ginn der Pflegekammer für einen
transparenten Dialog einsetzen«,
sagt Sascha Sandhorst, der zusam-
men mit Melina Kregel von der
ver.di-Liste in den Vorstand der
Kammer eingezogen ist.
Noch in diesem Jahr sollen Aus-
schüsse der Kammer ihre Arbeit
aufnehmen. »Gerade für das
Thema Berufsordnung sollten wir
uns Zeit nehmen, um einen brei-
ten Dialog mit der Pflege vor Ort
führen zu können«, betont Melina
Kregel. �
Jan-Erik Keilholz, ver.di Nieder-
sachsen-Bremen
Stichworte
Es gibt ca. 80.000 Pflegekräfte in Niedersachsen,
davon waren 46.146 zum Wahlzeitpunkt registriert.
Wahlbeteiligung: 30,26%
Am 20. Juni 2018 beschloss der Errichtungsausschuss
die Beitragsordnung: Der Beitragssatz beträgt zunächst 0,4% der zu
versteuernden Jahreseinkünfte.
Beitragsfreiheit bis 5.400 Euro/Jahr (450-Euro-Kräfte)
Höchstgrenze bei 70.000 Euro/Jahr (280 Euro Jahresbeitrag)
Weitere Infos
auf der »Pflegekammer«-Seite des ver.di-Landesbezirks Nds-HB unter
dem Kurzlink �www.bit.ly/PfleKa-N-B
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Zweite Verhandlungsrunde mit
weiterer Annäherung an die
Tabelle des öffentlichen Dienstes
ver.di und die Klinikleitung des
Krankenhauses Itzehoe und des
Seniorenzentrums (Träger: Zweck-
verband des Kreises Steinfurt und
der Stadt Itzehoe, Schleswig-Hol-
stein) haben sich am Nachmittag
des 31. Juli 2018 auf ein vorläufi-
ges Ergebnis in der Tarifrunde
Entgelt geeinigt. Vorbehaltlich der
Zustimmung der ver.di-Mitglieder
in der angelaufenen Befragung
und der ebenso ausstehenden
Gremienzustimmung gibt es ein
Ergebnis, welches leicht über
dem Abschluss der öffentlichen
Krankenhäuser liegt.
ver.di-Verhandlungsführerin
Heike Maser-Festersen: »Mit einer
Tabellenerhöhung um insgesamt
8,1% bei einer Laufzeit von
31 Monaten liegen wir besser als
der öffentliche Dienst und damit
haben wir eines unserer Ziele,
nämlich die Einkommenslücke
weiter zu schließen, erreicht.«
Die Entgelte steigen in drei
Stufen: am 1.7.2018 um 3,2%,
am 1.8.2019 um 3,4% und am
Tarifergebnis beim Klinikum Itzehoe und demdazugehörenden Seniorenzentrum Olendeel
Auch in der fünften Verhandlungsrunde Anfang
August 2018 kam es zu keinem erweiterten Angebot.
Die Arbeitgeberseite berief sich erneut auf die Rahmen-
bedingungen.
»Seit acht Jahren sind die Beschäftigten von der all-
gemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt. Die sieben
Jahre davor haben sie mit einer Arbeitszeitreduzierung
das Klinikum unterstützt«, erklärt Bernd Becker,
ver.di-Landesfachbereichsleiter. »Das geht so nicht
weiter, jetzt sind die Beschäftigten dran.«
Die Tarifkommission hat der Arbeitgeberseite er-
neut deutlich gemacht, dass sie eine tarifliche Per-
spektive erwartet. Wir sehen hier vor allem die Stadt
Leipzig als Gesellschafter in der Verantwortung. Die
Stadt hatte bis 2010 Millionen vom Klinikum erhal-
ten. Auch mit einem sogenannten Cross-Border-Lea-
sing-Geschäft wollte man 2002 als Stadt mit den Ge-
bäuden und den Grundstücken des Klinikums Geld
verdienen. Für die so entstandene Lücke in der Tarif-
entwicklung ist die Stadt nicht ganz unschuldig.
Schließlich hat sich Oberbürgermeister Jung 2012
über die Empfehlung des Aufsichtsrats hinweggesetzt
und den Wiedereintritt in den Kommunalen Arbeit-
geberverband und damit die Tarifbindung an den
TVöD verhindert.
»Bleiben die Verantwortlichen bei ihrer Position,
werden wir die Warnstreiks ausweiten und im Sep-
tember dann zwangsläufig über eine Urabstimmung
mit unseren Mitgliedern diskutieren müssen«, so
Becker abschließend. �
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Vor Ort
Klinikum St. Georg Leipzig gGmbH:Die Zeichen stehen auf Streik
Siehe auch Info-
dienst 81, S. 38
�42
»Nummerntag« 2015
Warnstreik am 28. Juni 2018
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Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Vor Ort
�43
Tarifeinigung mit der Klinikum Niederlausitz GmbH
Siehe auch Info-
dienst 80, S. 44
1.8.2020 um 1,5%. Die Laufzeit
endet am 31.12.2020.
Es gäbe zwar zwei schmerzhafte
Nullmonate, so Maser-Festersen
weiter, dafür aber weitere deut-
liche Verbesserungen, so z.B.
beim Nachtzuschlag, dem Wech-
selschichturlaub und dem Weih-
nachtsgeld.
So würde jetzt auch im Klinikum
der Nachtzuschlag von 15% auf
20% angehoben, ein Tag mehr
Wechselschichturlaub gewährt
und die Bezugsgröße für das
Weihnachtsgeld erhöhe sich von
derzeit 90% auf 95% zum Jahres-
ende 2018 und auf 100% im Jahr
2019.
»Trotz einer nicht leichten
Situation der beiden Häuser ist es
uns gelungen, mit dem Gesamt-
abschluss deutliche Verbesserun-
gen beim Einkommen und Kom-
pensationen für Nacht- und Wech-
selschichten zu erreichen«, so
Maser-Festersen abschließend.
Der Tarifabschluss gilt für ca.
1.000 Beschäftigte im pflegeri-
schen Bereich. �
Jens Festersen, ver.di Pinneberg-
Steinburg
In der Nacht vom 22. auf den
23. Juni 2018 konnte die Verhand-
lungskommission in der achten
Verhandlungsrunde nach acht
Stunden eine Tarifeinigung für die
915 nichtärztlichen Beschäftigten
der kreiseigenen Klinikum Nieder-
lausitz GmbH (Landkreis Ober-
spreewald-Lausitz, Brandenburg,
Standorte in Senftenberg und
Lauchhammer) erzielen.
Die ver.di-Tarifkommission hat
diesem Ergebnis am 26. Juni 2018
einstimmig zugestimmt. Jetzt müs-
sen noch die Gremien auf ver.di-
Bundesebene zustimmen.
Die Beschäftigten hatten mit
Warnstreiks am 4. Juni und am
18. Juni, an denen sich jeweils
200 Beschäftigte beteiligt hatten,
und mit einer Protestkundgebung
am 21. Juni vor dem Kreistag ihre
Forderungen bekräftigt. So konnte
die Verhandlungskommission ein
deutlich besseres Ergebnis durch-
setzen, als die Klinikleitung in den
ersten sieben Verhandlungsrunden
angeboten hatte.
Mit der Tarifeinigung wird die
bestehende Entgeltdifferenz zum
40 Kilometer entfernten Carl-
Thiem-Klinikum wesentlich verrin-
gert. Die von ver.di geforderte Er-
höhung der Jahressonderzahlung
(Weihnachtsgeld) konnte jedoch
nicht durchgesetzt werden.
Mit der Tarifeinigung sollen sich
die Entgelte innerhalb der nächs-
ten 16 Monate schrittweise um
6,7% und für die Beschäftigten in
der Pflege schrittweise um 7,0%
erhöhen.
Der erste Erhöhungsschritt er-
folgt für alle nichtärztlichen Be-
schäftigten mit 2% rückwirkend
ab März 2018. Der zweite Erhö-
hungsschritt erfolgt für die Be-
schäftigten in der Pflege mit 1,5%
ab Oktober 2018 und für die übri-
gen Beschäftigten mit 1,2% ab
Dezember 2018. Der dritte Erhö-
hungsschritt erfolgt für alle ab
April 2019 mit 2% und der vierte
Erhöhungsschritt ebenfalls für alle
nichtärztlichen Beschäftigten ab
Oktober 2019 mit weiteren 1,5%.
Für die Beschäftigten im Ret-
tungsdienst in der Rettungswache
Senftenberg und in der Luftret-
tung erfolgt mit der Tarifeinigung
rückwirkend ab März 2018 eine
Angleichung an die Arbeitsbedin-
gungen bei den DRK-Rettungs-
wachen im Landkreis Oberspree-
wald-Lausitz. Damit wird ein
Entgeltniveau erreicht, welches
mindestens dem Tarifniveau des
TVöD entspricht. �
Ralf Franke, ver.di Cottbus
SenftenbergLauchhammer
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KE
(2)
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Vor Ort
�44
Uniklinik Frankfurt/M.: Aktionen für kostenlosen Nahverkehr
Beschäftigte aus Pflege, Service und Verwaltung
fordern ein kostenloses Nahverkehrsticket, das die
wissenschaftlichen Angestellten sowie Ärztinnen und
Ärzte als Landesbeschäftigte bereits bekommen.
Doch die rund 3.000 der insgesamt etwa 5.000 Be-
schäftigten bleiben außen vor.
Wir finden: »Einfach ungerecht«. Alle reden davon,
dass die Pflege aufgewertet und entlastet werden
muss. Die Klinikleitung könnte mit dem Hessen-Ticket
anfangen.
Ein formelles Problem ist, dass sich der Tarifvertrag
der Uniklinik am Tarifvertrag der Länder orientiert,
nicht am Tarifvertrag für das Land Hessen, der das
Nahverkehrsticket beinhaltet. »Unabhängig davon
sollte der Klinikleitung daran gelegen sein, diese so-
ziale Ungerechtigkeit innerhalb der Belegschaft zu
beseitigen«, betont ver.di-Sekretär Jens Ahäuser.
Sollte die Uniklinik dieser Forderung nicht von sich
aus nachkommen, will ver.di eine Tarifkommission
gründen und die Klinik zu Tarifverhandlungen über
das Thema auffordern. �
Theresienklinik Bad Krozingen: Tarifrunde Entgelt
Zum Mai 2018 wurde von ver.di
der Vergütungsrahmentarifvertrag
(VRTV) mit der Theresienklinik in
Bad Krozingen (Baden-Württem-
berg) gekündigt. ver.di hatte die
Beschäftigten im April 2018 be-
fragt und fordert u.a. +6,5%,
mindestens 200 Euro monatlich ab
1. Mai 2018, eine Erhöhung der
Jahressonderzahlung und der Zeit-
zuschläge sowie ein Jobticket. Am
12. Juli 2018 fand die erste Ver-
handlungsrunde zwischen ver.di
und dem Arbeitgeber statt.
Die Arbeitgeberseite wies die
Forderungen von ver.di bei den
Tabellenentgelten und der Jahres-
sonderzahlung als nicht finanzier-
bar zurück. Bei einer Erhöhung der
Zeitzuschläge und beim Einstieg in
ein Jobticket wurde Einigungs-
bereitschaft signalisiert.
Am Schluss der ersten Verhand-
lungsrunde bot die Arbeitgeber-
seite eine Erhöhung der Vergütun-
gen in 3 Stufen über 30 Monate
(analog TVöD) im Gesamtvolumen
von rund 6% an. Die Jahressonder-
zahlung soll für die Vergütungs-
gruppen 1 bis 6 ab 2019 minimal
erhöht werden.
Dieses Angebot lehnte die ver.di-
Tarifkommission ab. Das Volumen
ist nicht akzeptabel. Damit würde
die Spanne zwischen den Gehäl-
tern bei der Theresienklinik und
dem TVöD nochmals vergrößert.
Gute Arbeit muss anerkannt wer-
den, auch beim Einkommen!
Jetzt bekommt die Arbeitgeber-
seite eine Denkpause. ver.di
erwartet für die zweite Verhand-
lungsrunde ein deutlich verbesser-
tes Angebot. ver.di wird die Som-
merpause nutzen, um mit den
Beschäftigten ins Gespräch zu
kommen. Alle Beschäftigten der
Theresienklinik sind nun aufgefor-
dert, das Angebot zu diskutieren
und der Tarifkommission Rückmel-
dung zu geben.
Was ganz klar ist: Diese Tarif-
runde ist kein Selbstläufer. Nur
wenn die Beschäftigten Druck ma-
chen und sich einmischen, können
wir zu einem guten Tarifabschluss
kommen. �
Ingo Busch, ver.di Südbaden
Stichworte
Die Theresienklinik Bad Krozingen
ist eine Rehaklinik für Orthopädie und
Kardiologie mit 347 Betten und ca.
300 Beschäftigten. Träger ist die There-
sienklinik Bad Krozingen GmbH. Seit
2006 gibt es einen Haustarifvertrag, mit
dem es gelang, die Theresienklinik wirt-
schaftlich stabil zu halten, die Arbeits-
plätze zu sichern und auszubauen und
eine Trägerschaft im kommunalen bzw.
regionalen Bereich zu erhalten.
Ziel ist es nun, auf diesem Weg die
vorhandene Spanne zum TVöD zu ver-
kleinern und das Tarifniveau schrittweise
komplett an das Niveau des TVöD heran-
zuführen. Besonderheit: ver.di-Mitglieder
an der Theresienklinik erhalten pro Jahr
drei Tage zusätzlich Urlaub.
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Protestaktion am 23. Juli 2018
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018 �45
Vor Ort
Für die Uniklinika Baden-Würt-
tembergs gilt der TV-UK (Tarifver-
trag Uniklinika). Im Rahmen dieses
TV-UK gibt es an der Uniklinik
Freiburg eine Besonderheit: Seit
2006 gibt es für die Beschäftigten
in Hauswirtschaft, Speiseversor-
gung, Wäscherei und Logistik
einen besonderen Tarifteil, den TV-
SWE (Tarifvertrag zur Sicherung
der Wirtschaftsbetriebe, Eigen-
reinigung und Logistik). Unter die-
sen Tarifteil fallen knapp 1.000
Beschäftigte.
Mit dem Tarifwerk ist es gelun-
gen, ein Outsourcing weitgehend
zu verhindern und diese Beschäf-
tigten im TV-UK-Bereich zu halten.
Zwar müssen dafür Abstriche in
Kauf genommen werden, aber die
Entgelte liegen deutlich über den
Tariflöhnen der privaten Ver-
gleichsbranchen (Gebäudereiniger,
Textilreiniger, Hotel- und Gaststät-
tengewerbe). Die Beschäftigten
haben zudem neben den vielen
TV-UK-Ansprüchen z.B. auch die
wichtige Zusatzversorgung des
öffentlichen Dienstes.
Der Entgelttarifvertrag dieses
Service-Tarifvertrages, der TV-
SWE-E, wurde von ver.di zum
30. April 2018 gekündigt. ver.di
fordert für die Service-Beschäftig-
ten der Uniklinik Freiburg u.a. eine
Vergütungserhöhung analog des
TV-UK von +6,5%, mind. 200 Euro
monatlich. Weiter wird eine Öff-
nung der Berufserfahrungsstufen
gefordert, die noch nicht vollstän-
dig aktiviert sind. Zudem geht es
um eine Erhöhung des Nacht-
dienstzuschlages, die Gewährung
von Zeitzuschlägen im Bereit-
schaftsdienst, ein Wahlrecht Aus-
zahlung/Freizeit bei allen Zeit-
zuschlägen und einen zweiten
ver.di-Tag. Einen zusätzlichen
freien Tag für ver.di-Mitglieder
gibt es schon.
Uniklinik Freiburg: Tarifbewegung in den Servicebereichen
Am 23. Juli 2018 fand die erste
Verhandlungsrunde statt. Am Ende
dieser Runde erläuterten die Ar-
beitgeber ihre Vorstellungen: Sie
sind bereit, Alt- und Neubeschäf-
tigte im SWE-Bereich in eine ein-
heitliche Entgelttabelle zu inte-
grieren. Alt-Beschäftigte sind die
KollegInnen, deren Arbeitsverhält-
nis vor April 2006 begann. Seither
sind sie mit ihrem Besitzstand
separat geregelt.
Damit würden wir die jahrelange
Trennung in alt und neu überwin-
den. Die Stufe 1 der SWE-Tabelle
soll nach den Vorstellungen der
Arbeitgeber entfallen, dafür Ver-
längerung der Laufzeit in Stufe 2
auf 3 Jahre. Ein konkretes Ange-
bot zu Vergütungssteigerungen
wollten die Arbeitgeber noch nicht
machen, zunächst wollen sie die
Auswirkungen einer Tabelle für
alle und des Wegfalls der Stufe 1
berechnen. Ein Volumen analog
des TV-UK-Abschlusses (rund
3,2%) können sie sich wohl vor-
stellen. Kein Angebot gab es zur
vollständigen Öffnung der Berufs-
erfahrungsstufen. Ein Wahlrecht in
Freizeit oder Geld für alle Zeitzu-
schläge ist vorstellbar. Abgelehnt
wurde eine automatische Ankopp-
lung an die Erhöhungen des
TV-UK. Klar abgelehnt wurde die
Gewährung eines zweiten ver.di-
Tages. Analog der Tarifeinigung
TV-UK erfolgt die Erhöhung des
Nachtzuschlages zwischen 0 und
4 Uhr auf 35% und eine Gewäh-
rung von Sonntags- und Nacht-
dienstzuschlägen im Bereitschafts-
dienst.
Die nächste Verhandlungsrunde
wurde für den 12. September
2018 vereinbart. Der Verhand-
lungsstand muss jetzt diskutiert
werden. Am 4. September 2018
findet eine ver.di-Mitgliederver-
sammlung in der Arbeitszeit statt.
Die Beschäftigten in den Service-
bereichen müssen deutlich ma-
chen: Gute Arbeit gibt es nur für
gutes Geld. Wir kämpfen für eine
Hauswirtschaft, Zentralküche,
Casino, Zentralwäscherei und
Logistik in Eigenregie zu guten Be-
dingungen. Für die zweite Ver-
handlungsrunde erwarten wir
dafür von den Arbeitgebern ein
konkretes Angebot. �
Ingo Busch, ver.di Südbaden
Vorschau 2019: ver.di-Seminare für das Gesundheitswesen
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Bildungsangebote,Seminare, Tagungen
�46
Jugendseminare
04.02.–08.02.2019 NA 1663-190204125.02.–01.03.2019 NA 1663-190225111.03.–15.03.2019 NA 1663-190311118.03.–22.03.2019 BE 1663-190318108.04.–12.04.2019 NA 1663-190408120.05.–24.05.2019 NA 1663-190520103.06.–07.06.2019 NM 1663-190603124.06.–28.06.2019 NA 1663-190624112.08.–16.08.2019 NA 1663-190812102.09.–06.09.2019 MO 1663-190902116.09.–20.09.2019 NA 1663-1909161JAV-Praxis 2: Ausbildung checken undverbessern/für PflegeberufeQualitätssicherung der beruflichen Erstausbil-
dung (JAV 2)
� JAV, Freistellung: § 37 (6), § 46 (6),
§§ 19/30
� vorherige Teilnahme am JAV-1-Grund-
seminar wird vorausgesetzt
12.06.–14.06.2019 NA 01 190612 01 JAV Grundlagen: Diakonie und evange-lische Kirche: Einführung in die Arbeitder JAV � Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger
Kostenübernahmeerklärung des Arbeit-
gebers/der Dienststelle möglich.
� angesprochen sind JAVis in diakonischen
und evangelischen Einrichtungen
des Gesundheitswesens, Freistellung:
§ 19 Abs. 3 MVG-EKD
05.04.–07.04.2019 NA 07 190405 12Pflegeausbildung abgeschlossen?! Und dann?� angesprochen sind Auszubildende, JAVis,
junge Beschäftigte in der Pflege und
Beschäftigte mit Interesse an Weiter-
bildung, Freistellung: keine
13.05.–17.05.2019 NA 01 190513 04JAV/ BR / PR / MAV spezial:Mitbestimmung bei Ausbildungen imGesundheitswesenAzubi-Interessen kennen und verstehen
� Teilnahmevoraussetzung: Besuch des
BR-/PR-/JAV-Grundseminar
� BR, PR, MAV, JAVis im Gesundheitswesen,
Freistellung: § 37 (6), § 46 (6), §§ 19/30
03.06.–07.06.2019 NA 01 190603 0411.11.–15.11.2019 NA 01 191111 03JAV/ BR / PR / MAV spezial:Pflegeausbildung 2.0 – dein Update imAusbildungsrecht� BR, PR, MAV, JAVis im Gesundheitswesen,
Freistellung: § 37 (6), § 46 (6), §§ 19/30
12.06.–14.06.2019 NA 01 190612 02JAV/ BR / PR / MAV spezial:NEU Papier war gestern! Wie moderneTools die Arbeit und Kommunikation mitAzubis erleichtern können� BR, PR, MAV, JAVis im Gesundheitswesen,
Freistellung: § 37 (6), § 46 (6), §§ 19/30
02.09.–06.09.2019 NA 01 190902 03JAV/ BR /PR /MAV spezial – Krankenpflege:Betriebs- und Dienstvereinbarungen –Pflegeausbildung mitgestalten� BR, PR, MAV, JAVis im Gesundheitswesen,
Freistellung: § 37 (6), § 46 (6), §§ 19/30
09.12.–13.12.2019 NA 03 191209 05Wir streiken! Aber was ist mit denPatient_innen?� angesprochen sind Auszubildende, Aktive,
JAVis und Arbeitskampfleitungen im
Gesundheitswesen, Freistellung: BU
Gesundheitswesen
28.01.–30.01.2019 WA 1663-1901281 Was tun bei geplanter Ausgründung inBetrieben des Gesundheitswesens? Beteiligungsstrategie auf der Grundlage des
Betriebsverfassungsgesetzes
� BR, Freistellung: § 37 (6)
25.02.–27.02.2019 WA 1663-1902252Ausgegründet, was nun? Betriebliche Mitbestimmung in Service-
gesellschaften
� BR, Freistellung: § 37 (6)
Teil 1 25.02.–27.02. BSS 1600-1902253Teil 2 02.09.–04.09. BSS 1600-1909022Coaching für Betriebs-/Personalrats-vorsitzendeHandlungsorientiertes Angebot zur Weiter-
entwicklung der eigenen Führungspraxis
� Beide Workshops sind nur gemeinsam
buchbar.
� Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kos-
tenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/
der Dienststelle möglich.
� Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von
Betriebs-/Personalräten sowie wichtiger
Ausschüsse, Freistellung: § 37 (6), § 46 (6)
17.06.–19.06.2019 SF 1663-1906171 Mitbestimmung bei Um- und Neubautenvon Krankenhäusern und Pflegeeinrich-tungenUmstrukturierungen der Arbeits- und Ablauf-
organisation frühzeitig erkennen und dabei
mitbestimmen
� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30
Auf den folgenden Seiten findet ihr die Auszüge aus dem ver.di-Seminar-
programm 2019, von denen wir annehmen, dass sie für die Leserinnen und
Leser des Infodienstes interessant sind.
Die ver.di-Broschüre »Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozial-
wesen« enthält das vollständige Programm und wird voraussichtlich ab
Mitte September 2018 im Netz stehen und in gedruckter Form vorliegen.
Ausführliche Informationen und Anmeldeformulare findet ihr dann unter:
�https://gesundheit-soziales.verdi.de/service/seminare
Weitere Bildungsangebote und Hinweise zu den Anmeldemöglichkeiten
finden sich dann unter:
�https://bildungsportal.verdi.de/
2019
Abkürzungen
Bildungsstätten / VeranstaltungsorteBA Brannenburg BE Berlin BI BielefeldBSS Bad Soden-Saalmünster FD FuldaFFM Frankfurt/M. GL Gladenbach K KölnKO Koblenz KS Kassel MO MosbachN Nürnberg NA Naumburg NM Neumarkt i.d.OPf.SF Saalfeld WA Walsrode
ZielgruppeAR AufsichtsratBR BetriebsratJAV Jugend- und AuszubildendenvertretungMAV MitarbeitervertretungPR PersonalratSBV SchwerbehindertenvertretungVL VertrauensleuteWA Wirtschaftsausschuss
Freistellung§ 37 (6) (7) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)§ 46 (6) (7) Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bzw.
entspr. Gesetze der Länder (LPersVG)§§ 19/30 Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) bzw. MAVO§§ 179 (4) SGB IX (Schwerbehindertenvertretungen)§ 670 BGB Bürgerliches Gesetzbuch (Ersatz von Aufwendungen)BU Bildungsurlaub
17.06.–21.06.2019 SF 11 190617 01 Gesundheitswesen im Wandel � angesprochen sind VL sowie interessierte
Mitglieder aus dem Gesundheitswesen,
Freistellung: BU
30.09.–01.10.2019 BI 1663-1909301 Leiharbeit und WerkvertragFormen des flexiblen Personaleinsatzes
im Gesundheitswesen
� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30
30.09.–02.10.2019 BE 2100-1909302NEU Vielfalt und Respekt in Betriebund Dienststelle Umgang mit Diskriminierung und Rassismus als
Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretung
� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30, § 179 (4)
Digitalisierung
03.06.–05.06.2019 BI 1663-1906032NEU Arbeiten 4.0: Gute digitale Arbeit in KrankenhäusernGestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten der
betrieblichen Interessenvertretung
� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30, § 179 (4)
26.06.–28.06.2019 BA 1663-1906261NEU Arbeitnehmerdatenschutz 4.0 imSozial- und GesundheitswesenBeteiligungsrechte und Handlungsmöglich-
keiten der betrieblichen Interessenvertretung
� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30, § 179 (4)
16.09.–18.09.2019 SF 1663-1909162 Digitale (elektronische) Patientenakte� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30
Arbeitszeit
Seminarreihe Wirksam mitbestimmen bei der Dienstplanung � BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30
Teil 118.02.–20.02.2019 BE 1663-190218108.07.–10.07.2019 BA 1663-1907081Arbeitszeitrecht und Grundlagen der Arbeits-
zeitgestaltung
Teil 203.04.–05.04.2019 BE 1663-190403126.08.–28.08.2019 BA 1663-1908261Organisation und Verfahren der Dienstplan-
prüfung im Sozial- und Gesundheitswesen
Teil 320.05.–22.05.2019 BE 1663-190520221.10.–23.10.2019 BA1663-1910211Rechtliche und betriebliche Durchsetzung
der Mitbestimmung
� Teilnahmevoraussetzung:
Besuch des 1. Teils dieser Reihe
NEU Teil 401.07.–03.07.2019 BE 1663-190701111.11.–13.11.2019 BA 1663-1911111Workshop: Gute Arbeitszeit- und Dienstpläne
unter Beteiligung der Belegschaft durchsetzen
� Teilnahmevoraussetzung:
Besuch des 1. und 3. Teils dieser Reihe
22.08.–23.08.2019 SF 1663-1908221 Jahresarbeitszeit und Arbeitszeitkonten Vor- und Nachteile für die Beschäftigten
� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30
Arbeits- und Gesundheitsschutz
11.02.–13.02.2019 BI 1663-1902112Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Arbeit darf nicht krank machen!
� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30, § 179 (4)
06.03.–08.03.2019 BE 1663-1903061 Gefährdungsbeurteilung – PsychischeBelastungen im GesundheitswesenInstrumente zur Erhebung und Beteiligungs-
rechte der betrieblichen Interessenvertretung
� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30, § 179 (4)
23.09.–25.09.2019 BI 1663-1909231 Gewalt und Aggression gegen Beschäf-tigte in Sozial- und Gesundheitsberufen Ursachen, Auswirkungen und Handlungs-
möglichkeiten
� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30, § 179 (4)
25.09.–27.09.2019 KO 1663-1909251Gefährdungsanzeigen im Sozial- undGesundheitswesenWarum es so wichtig ist, Gefährdungs- und
Überlastungssituationen zu melden und zu
dokumentieren
� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30, § 179 (4)
28.10.–30.10.2019 SF 01 191028 04 Beurteilen allein genügt nicht!� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30, § 179 (4)
21.11.–22.11.2019 SF 1663-1911211 Umgang mit krankheitsbedingtenFehlzeiten � BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30, § 179 (4)
Gleichstellung
17.06.–19.06.2019 KS 1600-190617202.12.–04.12.2019 K 1400-1912022NEU Frauen als Vorsitzende dergesetzlichen Interessenvertretung� Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger
Kostenübernahmeerklärung des Arbeit-
gebers/der Dienststelle möglich
� Frauen in BR, PR, MAV, JAV, SBV,
Freistellung: § 37 (6), § 46 (6), §§ 19/30,
§ 179 (4)
10.09.–12.09.2019 KS 1600-1909101NEU Gleichstellung im Betriebdurchsetzen� Frauen in BR, PR, MAV, JAV, SBV,
Freistellung: § 37 (6), § 46 (6), §§ 19/30,
§ 179 (4)
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018 �47
Bildungsangebote,Seminare, Tagungen
REN
ATE
STIE
BIT
Z
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
25.03.–29.03.2019 BA 1663-190325102.09.–06.09.2019 WA 1663-1909022TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick – Gesundheitswesen undSoziale Dienste� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30
08.07.–12.07.2019 BA 1663-190708204.11.–08.11.2019 WA 1663-1911042TVöD-Aufbau: Eingruppierung in Krankenhäusern� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30
02.12.–04.12.2019 BI 1663-1912022NEU Workshop TVöD (VKA): Bearbei-tung von aktuellen EingruppierungsfällenSpeziell für Mitglieder betrieblicher Interessen-
vertretungen aus Krankenhäusern und
Psychiatrien
� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30
Wirtschaftsausschuss
01.04.–03.04.2019 BI 1663-190401101.07.–03.07.2019 BA 1663-1907012Der Wirtschaftsausschuss im Gesund-heitswesen (Teil 1) Rechtliches und betriebswirtschaftliches Grund-
wissen für die Arbeit im Wirtschaftsausschuss
� BR, PR, MAV, WA, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30
� Für praktische Übungen anhand eines ver-
öffentlichten Jahresabschlusses eines Kran-
kenhauses bitten wir darum, einen Laptop
mitzubringen.
08.05.–10.05.2019 BI 1663-190508109.09.–11.09.2019 BA 1663-1909091Der Wirtschaftsausschuss im Gesund-heitswesen (Teil 2) Informationsrechte und Grundwissen für die
Analyse unternehmerischer Planung
� BR, PR, MAV, WA, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30
� Wenn möglich: Bitte einen Laptop mit-
bringen, auf dem Excel installiert ist.
� Besuch von Teil 1 wird vorausgesetzt.
Aufsichtsrat
05.06.–07.06.2019 SF 1663-1906051Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen(Teil 1)Grundlagenseminar zu Aufgaben, Rechten
und Strategien zur Überwachung von Unter-
nehmensleitungen
� BR in AR des Gesundheitswesens auf
gesetzlicher und fakultativer Grundlage,
Freistellung: § 37 (6), § 670 BGB
28.08.–30.08.2019 SF 1663-1908281Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen(Teil 2)Selbstorganisation des Aufsichtsrats sowie
Sorgfalts- und Prüfpflichten
� BR in AR des Gesundheitswesens auf
gesetzlicher und fakultativer Grundlage,
Freistellung: § 37 (6), § 670 BGB
Betriebswirtschaft für Kranken-haus und Psychiatrie
Seminarreihe Keine Angst vor Zahlen –Betriebswirtschaftliche Grundlagen fürKrankenhaus und Psychiatrie� BR, PR, MAV, SBV, WA, AR sowie Mitglieder
in paritätischen Kommissionen nach
Sanierungs-TV im Gesundheitswesen,
Freistellung: § 37 (6), § 46 (6), §§ 19/30,
§ 179 (4)
� Voraussetzung zur Teilnahme: die jeweils
vorangegangenen Teile der Seminarreihe
müssen belegt worden sein
Teil 118.03.–20.03.2019 MO 1663-190318202.09.–04.09.2019 WA 1663-1909023
Teil 227.05.–29.05.2019 MO 1663-190527228.10.–30.10.2019 WA 1663-1910281� Wenn möglich: Bitte einen Laptop mit-
bringen, auf dem Excel installiert ist.
Teil 302.12.–04.12.2019 SF 1663-1912021� Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger
Kostenübernahmeerklärung des Arbeit-
gebers/der Dienststelle möglich.
Krankenhäuser
06.05.–07.05.2019 GL 1663-1905061NEU Ausfallkonzepte und verlässliche ArbeitszeitenHandlungsmöglichkeiten der Interessenvertre-
tung bei kurzfristiger Änderung von Dienst-
plänen und ungeplanten Einsätzen
� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30
13.05.–15.05.2019 GL 1663-1905131NEU Entlastung durch Mitbestimmung(Teil 1) Was kann die betriebliche Interessenvertretung
in Krankenhäusern tun, um eine Entlastung der
Beschäftigten durchzusetzen?
� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30
21.01.–23.01.2019 BE 1663-190121125.11.–27.11.2019 GL 1663-1911251NEU Entlastung durch Mitbestimmung(Teil 2) Vertiefung und Konkretisierung anhand
praktischer Beispiele
� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30
16.09.–20.09.2019 BE 1663-1909163Unikliniken aktuell Aktuelle Veränderungen in den Universitäts-
kliniken und ihre Bedeutung für die Arbeit der
Interessenvertretung
� BR, PR aus Unikliniken, Freistellung:
§ 37 (6), § 46 (6)
18.11.–20.11.2019 MO 1663-1911181Arbeitsteilung im Krankenhaus Die Arbeitsteilung vor dem Hintergrund zu-
nehmender Ökonomisierung der Krankenhäuser
� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Bildungsangebote,Seminare, Tagungen
�48
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Psychiatrie
25.02.–27.02.2019 BE 1663-190225319.08.–21.08.2019 FFM 1663-1908191NEU Gewalt gegen Beschäftigte in psychiatrischen EinrichtungenUrsachen von und Umgang mit gewalttätigen
Übergriffen auf Beschäftigte
� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30, § 179 (4)
29.04.–30.04.2019 GL 1663-1904291Home-Treatment als Teil derpsychiatrischen VersorgungsstrukturAuswirkungen auf und Anforderungen an die
Arbeitsbedingungen der Beschäftigten
� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30
27.05.–29.05.2019 WA 1663-1905271 Psychiatrie: Entgeltsystem und Personal-bemessung nach PsychVVGAuswirkungen des Gesetzes auf die Beschäftig-
ten und die Arbeit der gesetzlichen Interessen-
vertretung
� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30, § 179 (4)
26.08.–30.08.2019 BE 1663-1908262Neue Entwicklungen in der psychiatrischen Versorgung Auswirkungen auf die Beschäftigten
� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30, § 179 (4)
11.11.–15.11.2019 BA 1663-1911112Neue Entwicklungen in der Forensischen Psychiatrie� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30, § 179 (4)
Kirche, Diakonie und Caritas
17.06.–19.06.2019 WA 1663-1906172Diakonie: ArbeitsvertragsrichtlinienEinführung und Überblick
� Bitte die jeweils geltenden AVR mitbringen.
� MAV in evangelischen Einrichtungen, Frei-
stellung: § 19 Abs. 3 MVG
08.07.–10.07.2019 BI 1663-1907083Allgemeine Aufgaben von Mitarbeiter-vertretungen in kirchlichen EinrichtungenEin Seminar für aktive Interessenvertretungs-
arbeit
� Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger
Kostenübernahmeerklärung des Arbeit-
gebers/der Dienststelle möglich.
� MAV in evangelischen und katholischen
Einrichtungen, Freistellung: §§ 19/30
Berufspolitische Seminare
11.03.–13.03.2019 BE 1663-190311212.06.–14.06.2019 GL 1663-190612219.08.–21.08.2019 BI 1663-190819225.11.–27.11.2019 BA 1663-1911252
NEUDas neue Pflegeberufegesetz (PflBG) Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre
Umsetzung in die praktische Ausbildung
� BR, PR, MAV, JAV im Gesundheitswesen,
Freistellung: § 37 (6), § 46 (6), §§ 19/30
13.05.–17.05.2019 SF 11 190513 07 Arbeitsfeld Pflegeschule Seminar für Pflegelehrer/-innen
� Angesprochen sind Pflegelehrer/-innen,
Studierende der Pflegepädagogik,
Praxisanleiter/-innen und interessierte
Berufsangehörige aus dem Pflegebereich,
Freistellung: BU
15.05.–17.05.2019 SF 11 190515 08 Zeit für gute Praxisanleitung Seminar für Praxisanleiter/-innen
� Angesprochen sind Praxisanleiter/-innen
und interessierte Berufsangehörige aus
dem Pflegebereich, Freistellung: BU
16.09.–20.09.2019 BE 11 190916 02 Wie geht’s weiter in den MTA-Berufen?Seminar für Medizinisch-technische
Assistentinnen und Assistenten (MTA)
� Angesprochen sind MTA, BR, PR, VL,
Freistellung: BU, § 37 (7), § 46 (7)
09.10.–13.10.2019 WA 11 191009 07 Zwischen Arztpraxis und Krankenhaus Seminar für Medizinische Fachangestellte (MFA)
� Angesprochen sind Medizinische, Zahn-
medizinische und Tiermedizinische
Fachangestellte sowie interessierte
Beschäftigte aus den Gesundheitsberufen,
Freistellung: BU
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Bildungsangebote,Seminare, Tagungen
� Anpassungslehrgang zur Berufsanerkennung für ausländische Pflegekräfte in der Gesundheits- und Krankenpflege4.2.2019 bis 12.2.2020� https://www.big-essen.de/fort-und-weiterbildung/weiterbildung/9/
� Hygienebeauftragte in der PflegeHY-P 14: 4. bis 8.2.2019 und 8. bis 12.4.2019HY-P 15: 7. bis 11.10.2019 und 18. bis 22.11.2019 � https://www.big-essen.de/fort-und-weiterbildung/weiterbildung/50/
� Weiterbildung zur Hygienefachkraft 21.10.2019 bis 1.10.2021� https://www.big-essen.de/fort-und-weiterbildung/weiterbildung/4/
� Verkürzte Ausbildung für KrankenpflegehelferInnen und Gesundheits- undKrankenpflegeassistentInnen zu Gesundheits- und KrankenpflegerInnen1.10.2019 bis 30.9.2021� https://www.big-essen.de/fort-und-weiterbildung/weiterbildung/5/
BiG-Angebote 2019 | www.big-essen.de Bildungsinstitut im Gesundheitswesen
Weitere Infos und Anmeldung
BiG – Bildungsinstitut im Gesund-
heitswesen gGmbH – eine
Einrichtung der Dienstleistungs-
gewerkschaft ver.di
Kruppstr. 82-100, 45145 Essen
Tel. 0201 / 36140 - 0
�49
Mit welchen Ideen will die Bun-
desregierung die Branchenzukunft
in Angriff nehmen und wo hat sie
bereits begonnen? Wie wollen die
Arbeitgeber in der Zukunftsbran-
che Krankenhaus ihre Betriebe zu
einem attraktiven Arbeitsort ent-
wickeln? Was ist im Wettbewerb
mit anderen Branchen nötig? Wo-
rauf können die neu gewählten
Interessenvertretungen zählen?
Qualitätsoffensive, Mindestmen-
gen, bedarfsgerechte Pflege (SGB V)
und der demografische Wandel
beschreiben den wachsenden Be-
darf an Fachkräften in der Zu-
kunftsbranche.
Pflegepersonaluntergrenzen
helfen weder den Beschäftigten
noch den Patientinnen und Patien-
ten. Sie sind eine Mogelpackung.
Das bevorstehende Pflegepersonal-
Stärkungsgesetz soll immerhin
dafür sorgen, dass zusätzliche
Pflegestellen voll finanziert wer-
den. Das klingt gut. Aber den
ver.di-Krankenhaustagung 2018
»Branchen Zukunft schaffen – Fachkräfte für Mitbestimmung« 8. + 9. November 2018 | Berlin
für betriebliche Interessenvertretungen einschließlich JAVen öffentlicher, privater, freigemein-nütziger/kirchlicher Krankenhäuser/Universitätsklinika und angeschlossener Servicegesellschaften
Den Tagungsflyer mit allen nötigen Informationen und ein Anmeldeformular findet ihr unter
https://krankenhaustagung.verdi.de/
Krankenhäusern bleibt es erlaubt,
unbegrenzt Patientinnen und Pa-
tienten aufzunehmen, auch wenn
sie für deren Versorgung nicht ge-
nügend Personal an Bord haben.
Um Personalbemessung macht die
Politik weiter einen Bogen.
Und was ist mit den anderen
Berufsgruppen? Auch ihre Tarif-
erhöhungen müssen refinanziert
werden und auch dort setzen die
Arbeitgeber zu wenig Personal
ein.
Mit den Zukunftsfragen der
Krankenhausbranche werden wir
uns auf unserer Tagung gemein-
sam mit Fachreferent/innen und
betrieblichen Expert/innen intensiv
auseinandersetzen.
In neun Foren haben die Tagungs-
teilnehmer/innen die Möglichkeit,
sich zu bestimmten Themen zu in-
formieren, weiter auszutauschen,
ihre Erfahrungen einzubringen
und gemeinsam neue Herange-
hensweisen und Handlungsmög-
lichkeiten zu entwickeln. Aus der
betrieblichen Praxis erfahren wir,
wie es möglich ist, mit innovativen
Ideen Fachkräfte zu halten und als
Arbeitgeber attraktiv zu werden.
Damit befasst sich auch unsere
diesjährige Podiumsdiskussion mit
dem Titel »Fachkräfte – hin und
weg«.
Experten/innen aus Arbeits-
wissenschaft, Gewerkschaft und
Betrieben werden ihre Positionen
diskutieren; die Tagungsteilneh-
mer/innen können diese ergänzen
und kritisch hinterfragen.
Auszüge aus dem Programm
� Aktuelle Herausforderungen für
die Mitbestimmung
� Die Regierungsvorhaben der
neuen Bundesregierung, ins-
besondere die Umsetzung der
Personalbemessung
� Fachkräfte halten – Fachkräfte
gewinnen
Podiumsdiskussion:
Fachkräfte – hin und weg
Foren
� Starten im neuen Team – Nach
der Neuwahl des BR-Gremiums
� »Ich mach’ mich chic« – als
Interessenvertretung attraktiv
werden (nach innen und nach
außen)
� Attraktiv durch Gesundheits-
schutz
� Krankenhausfinanzierung –
Herausforderung und notwendi-
ges Grundwissen
� Den Arbeitgeber auf Augenhöhe
bringen
� Ein klarer Fall von Rechtsspruch
– aktuelle Rechtsfragen
� Digitalisierung – Potenzial für
Gestaltung
� Einfälle zum Ausfall
� Nicht abservieren lassen – er-
folgreich als Servicebetrieb
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Bildungsangebote,Seminare, Tagungen
�50
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Bildungsangebote,Seminare, Tagungen
dia e.V.: Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht
Diesen Fragen wollen wir auf
der diesjährigen Fachtagung nach-
gehen und gemeinsam nach Hand-
lungsmöglichkeiten suchen.
Auszüge aus dem Programm
� Private-Equity-Investoren kaufen
Gesundheitseinrichtungen –
Bestandsaufnahme und Folgen,
Rainer Bobsin, Autor
� Digitalisierung im Gesundheits-
und Sozialwesen – Chancen und
Risiken für die Beschäftigten,
Michaela Evans, Direktorin For-
schungsschwerpunkt Arbeit und
Wandel am Institut Arbeit und
Technik an der Westfälischen
Hochschule Gelsenkirchen
� Die Änderungen des MVG(-EKD),
Novellierung 2018, Bernhard
Baumann-Czichon, Rechtsanwalt
Bremen
Arbeits-/Vertiefungsgruppen
� MAV und Gewerkschaft – Zusam-
menarbeit trotz unterschiedlicher
Aufgaben
� Und ab morgen sagen wir mal:
Nein! Umsetzung des »neuen«
MVG-EKD
� Datenschutzgesetz der EKD/EU-
Datenschutzgrundverordnung –
was hat die MAV damit zu tun?
� Und es ist doch genug Geld vor-
handen: Grundlagen der Refinan-
zierung der Altenhilfe
� Pflegeberufegesetz – Herausfor-
derungen bei der Umsetzung
und (Mit-)Gestaltung der neuen
Pflegeausbildungen
� Digitalisierung und Mitbestim-
mung. Worauf achtet die MAV?
»Zukunft der sozialen Arbeit: digital, mitbestimmt und profitorientiert?«17. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht | 15. + 16. November 2018 | Kassel
bukoagmav + ga
Diakonische
ArbeitnehmerInnen
Initiative e.V.
Weitere Infos und Anmeldung
dia e.V. – Diakonische Arbeit-
nehmerInnen Initiative e.V.
Vogelsang 6, 30459 Hannover
Tel. 0511 / 41 08 97 50
Fax 0511 / 2 34 40 61
https://mav-seminare.de
Das Fortbildungsprogramm
von dia e.V. für MAV-, SBV- und
JAV-Mitglieder ist erschienen.
Mehr dazu ebenfalls unter
https://mav-seminare.de
dia e.V.: Seminare 2019
Die Sozialwirtschaft, auch die
kirchliche, befindet sich in einem
gewaltigen Umbruch: Obwohl die
Beschäftigten in der Eingliede-
rungshilfe, in Krankenhäusern, in
Altenheimen und anderen Einrich-
tungen schon lange das Gefühl
haben, dass die Zitrone längst aus-
gequetscht ist, nimmt die Belas-
tung am Arbeitsplatz weiter zu.
Die Situation in vielen Einrich-
tungen ist so dramatisch, dass sie
inzwischen auch öffentlich wahr-
genommen wird und Gegenstand
breiter Diskussion ist.
Wie so oft wird auch diese Not-
situation von Investoren rücksichts-
los ausgenutzt. Während kirchliche
und frei-gemeinnützige Einrichtun-
gen Mühe haben, schwarze Zahlen
zu schreiben, versprechen die
Investoren ihren Anlegern Renditen
von bis zu 15%. Dass die Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer
die Zeche zahlen, liegt auf der
Hand.
Mancher sieht in dieser prekären
Situation einen Ausweg in der
konsequenten Digitalisierung der
Arbeit. Dabei geht es längst nicht
mehr nur um die Vereinfachung
von Verwaltungs- und Dokumen-
tationstätigkeiten. Die Pflege-
roboter stehen schon vor der Tür.
Was bedeutet diese Entwicklung
für die Beschäftigten? Können sie
Einfluss nehmen, um auch zukünf-
tig nicht nur einen angemessenen
Lohn zu bekommen, sondern vor
allem unter menschenwürdigen Be-
dingungen arbeiten zu können?
Stehen ihnen für eine solche Ein-
flussnahme überhaupt Instrumente
zu, z.B. durch das Mitarbeiter-
vertretungsgesetz?
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Bildungsangebote,Seminare, Tagungen
�52
Frauenpolitische ver.di-Seminare 2019
Kongress gegen die Ökonomisierung der Gesundheitsversorgung
Macht macht Spaß
15.3. – 17.3. | BE 03 190315 08
Frauen sind engagiert und kompetent
– auf der Arbeit, zuhause, in Gremien und
im Ehrenamt. Doch in den »Führungs-
positionen« sind sie nur spärlich vertreten.
Damit bleiben wichtige Entscheidungen
den Männern überlassen. Das kann sich
ändern!
Macht und Einfluss ist nicht nur etw as
für Männer – Frauen können das auch!
Und vielmehr noch: richtig verstanden
und angewandt macht Macht auch Spaß!
Glaubt ihr nicht? Probiert es aus!
In diesem Seminar sollen typische Fallen
erkannt und neue Handlungsstrategien für
den Arbeitsalltag entwickelt werden.
Ziel ist es, die Spielregeln der »Macht«
zu »durchschauen« und die Talente und
Fähigkeiten der Frauen zu stärken, um sie
im Arbeitsalltag und in ihren ehrenamt-
lichen Funktionen fit zu machen für neue
Herausforderungen. �
Die Seminare finden in Berlin-Wannsee statt und sind offen für interessierte Kolleginnen, ver.di-Aktive und Interessen-vertretungen.
Fragen zu den Seminaren könnt ihr an � [email protected] richten. Online-Anmeldung unter � www.bbz.verdi.de.
Allgemeine Anregungen sowie Fragen zu Frauenpolitik oder Gleichstellung könnt ihr an � [email protected] senden.
Weitere Infos rund um die ver.di-Frauen- und Gleichstellungspolitik gibt es unter � www.frauen.verdi.de.
Keine Angst vor dem F-Wort
– Feminismus, was hat das mit
mir zu tun?
25.10. – 27.10. | BE 03 191025 07
Wir schauen uns wichtige Entwicklungen
im Kampf der Frauen um Gleichberechti-
gung und Chancengleichheit an, von der
ersten Welle des Feminismus bis zu Mäd-
chenmannschaft und Missy-Magazin.
Die Teilnehmerinnen sind eingeladen,
eigene Erfahrungen aus ihrem Alltag zu-
hause oder im Beruf zu betrachten und
Handlungsmöglichkeiten zu diskutieren.
Gemeinsam möchten wir den Blick für die
Realitäten von Menschen mit unterschied-
lichen Hintergründen schärfen und neue
Perspektiven aufzeigen.
In dem Seminar möchten wir der F rage
nachgehen, wie es wirklich steht mit der
Chancengleichheit zwischen Frauen und
Männern. Wir werden genau hinsehen:
Welche Möglichkeiten haben junge Frauen,
ihre Erwerbsbiografie und ihr Leben frei
zu gestalten – und wo laufen sie Gefahr
an Vereinbarkeitshürden oder gläserne
Decken zu stoßen. Welche Handlungsmög-
lichkeiten haben sie und welche Rolle
kann ver.di dabei spielen?
Über diese Fragen möchten wir ins Ge-
spräch kommen. Welche Erfahrungen habt
ihr gemacht? Diskutiert mit! �
NEU Frauen in der rechts-
extremen Szene – Randerscheinung
oder politische Gefahr?
17.5. – 19.5. | BE 03 190517 07
Als einfühlsam, friedfertig und als die
Hüterin der Familie wird die richtige deut-
sche Frau von den Rechtspopulisten be-
schrieben. Dieses Bild soll täuschen.
Frauen sind in den letzten Jahren in der
rechten Szenen ebenso aktiv wie ihre
männlichen Gesinnungsgenossen. Und die
Zahl rechtsextremer Frauen wächst stetig.
Dabei prägen traditionelle Geschlechter-
rollen den modernen Rechtsextremismus.
Das ist gefährlich.
Was macht Rechtsextremismus / Rechts-
populismus für Frauen attraktiv? Mit die-
ser Frage und dem Klären der Verklärung
des Frauenbildes durch rechtspopulistische
Propaganda wird sich dieses Seminar be-
fassen. Ziel ist es, die subtilen Strategien
und Methoden der Rechtspopulisten zu
durchschauen und Argumentations- und
Handlungskompetenzen in der Auseinan-
dersetzung mit dem Rechtspopulismus zu
entwickeln – Frauen zeigen Zivilcourage! �
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Auszüge aus dem Programm– Einführung in Krankenhausfinanzierung
und Krankenhauspolitik– Wir fühlen politischen Entscheidungs-
träger*innen auf den Zahn: Was ist eingutes Krankenhaus?
Workshops– Krankenhausplanung – bedarfsgerecht
oder marktgesteuert?– Personalbedarfsplanung als Gegen-
steuerung
Was kommt nach den Fallpauschalen?
Bündnis Krankenhaus statt Fabrik | 19. bis 21. Oktober 2018 | Gewerkschaftshaus Stuttgart
Infos + Anmeldung �https://www.krankenhaus-statt-fabrik.de/
– Sektorenübergreifende Steuerung– Unsere Krankenhäuser: »Netzknoten der
regionalen Gesundheitsversorgung«oder Profitquellen privater Investoren?
– Krankenhausfinanzierung – Preise(DRGs) oder Selbstkostendeckung?
– Psychiatrie-Personalbemessung– Behandlungsqualität, Medizinische Ethik
und das Geld– Ökonomisierung im Bereich der Ausbil-
dung, Weiterbildung und Studium
Ausblick– Vernetzung und Austausch– Welche Schlussfolgerungen ziehen wir
für eine Kampagne gegen die DRGs?– Welche politischen Handlungsmöglich-
keiten gibt es?– Eckpunkte einer großen Kampagne
gegen DRGs: Wer – wann – wie?
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018 �53
Literatur- und Internettipps
Familienfreundlichkeit lohnt sich – auch für Unter nehmen
Kinderbetreuung, Weiterbildung, Arbeitszeitkonten: Je besser
die Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, umso
schneller kehren Mütter nach der Geburt ihres Kindes an den
Arbeitsplatz zurück. Für Betriebe ist das eine echte Chance, gegen
den Fachkräftemangel anzugehen – doch sie nutzen sie immer noch
viel zu selten.
Mehr dazu beim DGB unter
�http://tinyurl.com/DGB-IAB-18-7-2018
IAB-Kurzbericht Nr. 18 (17.7.2018) als PDF unter
�http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1818.pdf
Bei der sich abzeichnenden
immer weitreichender werdenden
Internationalisierung auch von
Gesundheitseinrichtungen sollten
sich Interessenvertretungen mit
dem Thema »Company Law
Package« beschäftigen. Einen
Einblick bietet der Beitrag vom
24.7.2018 auf der entsprechenden
Internetseite der Hans-Böckler-
Stiftung.
Hier Auszüge: »Die EU-Kommis-
sion hat am 25. April 2018 ihr
lange erwartetes und häufig ver-
schobenes Unternehmensrechts-
paket (Company Law Package)
vorgestellt. Das Gesetzespaket
besteht aus zwei Richtlinien-
vorschlägen.
... Der zweite Richtlinienvorschlag
regelt die grenzüberschreitende
Umwandlungen, Verschmelzung
und Spaltung von Unternehmen.
Dieser Richtlinienvorschlag sieht
unter anderem vor, dass ein bis-
lang mitbestimmtes Unternehmen
nur dann eine grenzüberschrei-
tende Umwandlung vornehmen
kann (z.B. von einer GmbH in eine
Malta Ltd.), wenn Verhandlungen
über die Mitbestimmung stattge-
funden haben.
Eine vertiefte Analyse zeigt je-
doch, dass der Schutz der Unter-
nehmensmitbestimmung immer
zeitlich befristet ist, weil die
Unternehmensmitbestimmung
durch eine innerstaatliche oder
grenzüberschreitende Folge-
Restrukturierung nach nur drei
Jahren dauerhaft abgeschafft
werden kann.
Zudem könnte es Unternehmen
möglich sein, eine bereits vorhan-
dene paritätische Unternehmens-
mitbestimmung gewissermaßen
›abzustreifen‹, sofern ein Mit-
gliedsstaat eine Öffnungsklausel
nutzt und die Unternehmensmit-
bestimmung in seinem Hoheits-
gebiet auf maximal ein Drittel be-
schränkt.
Gänzlich fehlt in dem Gesetzes-
paket ein wirksamer Schutz für die
bereits heute vielfach praktizierte
Vermeidung von Mitbestimmung.
Im Ergebnis zeigt sich daher:
Die Regelungen zum Schutz der
Unternehmensmitbestimmung sind
lückenhaft und bieten massive
Anreize sowohl zur Flucht aus als
auch zur Flucht vor der Mitbestim-
mung.
Der DGB fordert das Europäische
Parlament und den Ministerrat
daher auf, deutliche Verbesse-
rungen am Gesetzespaket vorzu-
nehmen.« �
�https://www.mitbestimmung.de/html/neue-gefahr-fur-die-mitbestimmung-8523.html
EU-Unternehmensmobilität: Neue Gefahr für die Mitbestimmung
Literatur- undInternettipps
Literatur- undInternettipps
�54
Friedrich-Ebert-Stiftung: neu im Juli 2018
Nils B. Heyen, Tanja Bratan, Bärbel Hüsing, Thomas Reiß
ZEIG – ein zielfokussiertes Evaluationstool für Innovationen
im Gesundheitswesen
Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik, 30 Seiten
� http://library.fes.de/pdf-files/wiso/14563.pdf
Michael Schwemmle und Peter Wedde
Machtverschiebung in der digitalen Arbeitswelt:
Die Beschäftigten brauchen neue Rechte!
Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik, 4 Seiten
� http://library.fes.de/pdf-files/wiso/14566.pdf
Literatur- und Internettipps
https://mezis.de/
Die Initiative unbestechlicher
Ärztinnen und Ärzte – MEZIS e.V.
(»Mein Essen zahl ich selbst«) hat in einer umfang-
reichen Analyse das Sponsoring von Pharmafirmen
bei bundesweiten Ärzte-Fortbildungen des führenden
Anbieters Omniamed untersucht.
Die Ergebnisse sind erschreckend und nicht über-
raschend: Über 90% der ReferentInnen, die bei ge-
sponserten Veranstaltungen Vorträge hielten, hatten
zuvor Gelder von den sponsernden Pharmafirmen er-
halten. Dabei sind die Sponsoringsummen für eine
Tagesveranstaltung mit bis zu 200.000 Euro exorbi-
tant hoch.
Dr. Niklas Schurig, MEZIS-Vorstand: »Die Ärztinnen
und Ärzte werden mit kostenlosen Fortbildungen und
einem leckeren Essen geködert. Dabei zeigt unsere
Analyse anhand der massiven Interessenkonflikte,
dass die Vorträge reine Werbeblöcke der sponsern-
den Firmen sind.«
Dr. Christiane Fischer, Ärztliche Geschäftsführerin
MEZIS, ergänzt: »Dieses Sponsoring führt nachgewie-
sener Maßen zu schlechteren und zugunsten des
Sponsors verzerrten Vorträgen und darf nach unserer
Auffassung von den Landesärztekammern nicht auch
noch durch Fortbildungspunkte (CME: Continuing
Medical Education) belohnt werden. Wir freuen uns,
dass die Landesärztekammer Stuttgart erstmalig
einem führenden Anbieter von Ärztefortbildungen,
namentlich Omniamed, die Stirn bietet und die CME-
Zertifizierung verweigert, damit dieses unmoralische
Geschäftsmodell hoffentlich bald durch sponsoring-
freie Fortbildungen überholt werden kann.« […] �
MEZIS-Pressemitteilung, 7. August 2018
Klaus Lieb, David Klemperer,
Ralf Kölbel, Wolf-Dieter Ludwig
(Hrsg.)
Interessenkonflikte,
Korruption und Compliance
im Gesundheitswesen
1. Auf. 2018, 256 Seiten,
59,95 Euro, ISBN 978-3-95466-345-3, MWV Medizi-
nisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft
Von allen Akteuren im Gesundheitswesen, insbe-
sondere von den Ärzten, wird unabhängiges Denken
und Urteilen sowie uneigennütziges Handeln zum
besten Nutzen der Patienten erwartet. Letztlich auf
Eigeninteressen basierende Beziehungen zu pharma-
zeutischen Unternehmern und Herstellern von
Medizinprodukten, Kooperationen mit anderen
Leistungserbringern, finanzielle Anreizsysteme und
Schulenorientierung können zu ärztlichen Interessen-
konflikten führen. Diese bergen das Risiko, dass pro-
fessionelles Urteilsvermögen und Handeln beeinflusst
und beeinträchtigt werden. Fehleinschätzungen des
Nutzens und der Risiken von diagnostischen oder
therapeutischen Interventionen und die Gefährdung
von Patienten können daraus folgen. Außerdem be-
steht vor allem in der Forschung die Gefahr, dass
Studienergebnisse verzerrt, einseitig interpretiert und
kommuniziert werden.
Das Buch vermittelt das relevante Praxiswissen zu
Interessenkonflikten und Korruption. Zur Vermeidung
von Fehlverhalten und Sicherstellung von Compliance
werden praktische Handlungsempfehlungen, Lösungs-
vorschläge und Methoden für das Gesundheitswesen
aufgezeigt. �
www.mwv-berlin.de
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018
Weißbuch Patientensicherheit
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS)
und der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) haben
am 16. August 2018 gemeinsam mit dem Autor Prof.
Dr. Matthias Schrappe von der Universität Köln das
»Weißbuch Patientensicherheit« in Berlin vorgestellt.
Darin werden unter anderem ein erweitertes Ver-
ständnis von Patientensicherheit, eine Patienten-
sicherheitskultur in allen Einrichtungen des Gesund-
heitswesens sowie eine aktive Einbindung der
Patientinnen und Patienten gefordert. APS und vdek
formulierten zudem sieben konkrete Forderungen und
rufen zu einer Patientensicherheitsoffensive auf. �
Mehr Infos und Download der PDF (618 Seiten) unter
�http://www.aps-ev.de/aps-weissbuch/
Neuauflage
Handbuch Tarifpolitik und Arbeitskampf
4., aktualisierte Ausgabe, 240 Seiten, 19,80 Euro,
ISBN 978-3-89965-846-0, erscheint voraussichtlich
September 2018
Das bewährte Lern- und Arbeitsbuch für die tarif-
politische Praxis in der vierten, nochmals aktualisier-
ten Auflage – für Aktive in Betrieb und Gewerk-
schaft, Tarifkommissionsmitglieder, Betriebs- und
Personalräte.
Das Handbuch stellt Grundlagen- und vertiefendes
Wissen für die Tarifarbeit bereit – von der histori-
schen Entwicklung über ökonomische Basics bis zur
strategischen Arbeitskampfführung heute. Am Be-
ginn jedes Kapitels gibt es eine Kurzbeschreibung der
Inhalte sowie möglicher Lernziele, am Ende folgen
Arbeitsfragen und Literaturempfehlungen.
Die Themen wurden vom Autor in gewerkschaft-
lichen Seminaren für haupt- und ehrenamtliche Tarif-
aktive behandelt und in der Praxis erprobt. Abbil-
dungen, die sich an Flipcharts und Wandzeitungen
anlehnen, veranschaulichen die Darstellung. Schließ-
lich unterstützt ein Stichwortverzeichnis bei der
gezielten Suche nach Themen.
Der Autor: Peter Renneberg ist Referent und Bera-
ter zu den Themen Tarifpolitik, Arbeitskampf, Organi-
zing und Kampagnen sowie Arbeits- und Gesund-
heitsschutz. �
www.vsa-verlag.de
Literatur- undInternettipps
Alexander Sekanina
Finanzinvestoren und Mitbestimmung
Wie der Wandel der Investorenlandschaft
die Mitbestimmung herausfordert
Hans-Böckler-Stiftung, Mitbestimmungsreport Nr. 42 / 2018
Seit der Finanzkrise hat sich die Investorenlandschaft deutscher
Unternehmen deutlich verändert. Passive US-Vermögensverwalter
haben ebenso an Bedeutung gewonnen wie aktivistische Inves-
toren verstärkt börsennotierte Unternehmen attackieren. Im
Mittelstand hat dagegen das Anlagemodell »Private Equity«
neuen Auftrieb erhalten.
Aus Sicht der Mitbestimmung lassen diese Entwicklungen
eine Reihe neuer Herausforderungen erkennen, die Beschäftigten-
vertreterInnen mit großer Aufmerksamkeit verfolgen sollten. �
https://www.boeckler.de/51937.htm?produkt=HBS-006866
Download als PDF (24 Seiten) unter
� https://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2018_42.pdfMitbestimmungsreport Nr. 42, 04.2018 Seite 15
Schematischer Ablauf der Buyouts durch eine Private-Equity-Gesellschaft
Schematischer Ablauf der Beteiligungsphase und des Exits einer Private-Equity-Gesellschaft
Abbildung 11
Abbildung 12
Quellen: Eigene Darstellung
Quellen: Eigene Darstellung
investieren in Fonds (begrenzter Laufzeit)
leitet Erlöse weiter
gründet und verwaltet Fonds (begrenzte Laufzeit)
verwaltet Fonds und löst diese nach Verkauf der Unterneh-men auf
wird investiert
zahlt Zinsen auf Kredite
Dieses Vorgehen ist häufig anzutreffen, muss aber nicht auf jeden Private-Equity-Investor zutreffen. So verzichten einige Investoren z. B. gänzlich auf den Einsatz von Fremdkapital oder auf die Nutzung von Fonds-Konstruktionen.
führt Kauf durch und nimmt anschließend Einfluss im Unternehmen
strategischer Einfluss auf Unternehmen, leitet späte-ren Weiterverkauf ein i. d. R. umfassender Einsatz von Beratern
PRIVATE EQUITY GESELLSCHAFT
(= Beteiligungsgesellschaft)
PRIVATE EQUITY GESELLSCHAFT
(= Beteiligungsgesellschaft)
KAUFPREIS DES UNTERNEHMENS
FONDGESELLSCHAFTEN
FONDGESELLSCHAFTEN
EIGENKAPITALGEBER (z. B. Pensionsfonds,
Versicherer, Banken…)
EIGENKAPITALGEBER (z. B. Pensionsfonds,
Versicherer, Banken…)
FREMDKAPITALGEBER (Banken, Anleihegläubiger…)
FREMDKAPITALGEBER (Banken, Anleihegläubiger…)
ZIEL- UNTERNEHMEN
(= übernommenes Unternehmen)
ZIELUNTERNEHMEN(= übernommenes Unternehmen)
mögliche Verkaufswege:– Verkauf an strategischen
Investor der gleichen Branche
– Verkauf an weiteren Fi-nanzinvestor („secondarybuyout“)
– Börsengang– Management-Buyout
entscheidend: wie kann der höchste Verkaufser-lös erzielt werden
leitet Gelder der Investoren weiter
stellen Kredite zur Verfügung Nutzung des so ge-nannten „Leverage Effect“
Vergütung für Fondsverwaltung
(sog. „Management-Fee“) und Beteiligung
am Weiterverkaufserlös („Carried Interests“)
Auszahlung des Verkaufserlöses und ggf. Gewinnausschüttungen
�55
HA
NS-B
ÖC
KLE
R-S
TIF
TU
NG
Infodienst Krankenhäuser Nr. 82 � September 2018�56
REN
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STIE
BIT
Z