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1. Wer ist ein Flüchtling? .......................................................................................... Seite 3

2. Begriffe von A bis Z .............................................................................................. Seite 3

3. Argumente gegen Vorurteile ................................................................................ Seite 7

4. Workshops für Schulen ........................................................................................ Seite 9

5. Übersicht über das Asylverfahren ..................................................................... Seite 10

6. Schule und Bildung ............................................................................................ Seite 12

7. Arbeit ................................................................................................................... Seite 15

8. Wohnen ............................................................................................................... Seite 17

9. Begegnungsmöglichkeiten ................................................................................ Seite 18

10. Beratungsstellen .............................................................................................. Seite 20

11. Anlaufstellen für Unterstützerinnen und Unterstützer ................................... Seite 24

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Flüchtlinge sind Menschen, die ihr Herkunftsland verlassen haben, weil sie dort nicht

mehr sicher leben können. Sie haben unterschiedliche Gründe dafür aus ihrem Land

fortzugehen. Manche Menschen fliehen, weil es in ihrem Land Krieg gibt. Andere wer-

den in ihrem Land verfolgt, zum Beispiel wegen ihrer politischen Ansicht, ihrer Hautfar-

be, ihrem Geschlecht oder ihrer Religion. Einige verlassen ihr Land wegen Hunger und

Armut, weil es nicht mehr genug zu trinken, essen oder ausreichend Medizin gibt. Man-

che Menschen fliehen auch vor Naturkatastrophen wie Dürren, Erdbeben oder Über-

schwemmungen.

Mehr Informationen bekommst du in der Broschüre „Mein neuer Nachbar“ der

Österreichischen Jugendinfos. Du kannst sie dir im nächsten InfoEck abholen

oder auf www.mei-infoeck.at herunterladen.

Die Abschiebung ist eine von den Behörden erzwungene Ausreise von Menschen, zum

Beispiel wenn in Österreich ein Aufenthaltsverbot vorliegt oder der Asylantrag rechts-

kräftig abgelehnt worden ist. Sie wird meistens dann durchgeführt, wenn die betroffene

Person nicht freiwillig zeitgerecht ausgereist ist.

Der Asylantrag ist das Ersuchen, in Österreich Schutz vor Verfolgung zu bekommen.

Der Asylantrag kann nur direkt in Österreich gestellt werden und zwar in einem der Auf-

nahmequartiere des Bundes oder bei der Polizei.

Im Asylverfahren wird entschieden, ob jemand, der in Österreich einen Asylantrag ge-

stellt hat, Asyl bekommt und damit als anerkannter Flüchtling in Österreich bleiben

darf. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob Österreich überhaupt für die Durchfüh-

rung des Verfahrens zuständig ist. Ist das der Fall, wird im inhaltlichen Verfahren fest-

gestellt, ob der Antragsteller oder die Antragstellerin Schutz vor Verfolgung braucht.

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Asylsuchende (Asylwerberinnen und Asylwerber) sind Personen, die in einem fremden

Land um Asyl – also um Aufnahme und Schutz vor Verfolgung – ersuchen und deren

Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist eine Behörde, die dem Innenmi-

nisterium unterstellt ist und unter anderem für das Asylverfahren in erster Instanz zu-

ständig ist. In diesem Zusammenhang prüft das BFA, welcher Staat der EU für das Asyl-

verfahren verantwortlich ist, ob es sich um einen zulässigen Asylantrag handelt, ob

Fluchtgründe im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention vorliegen oder eine andere

Schutzform gewährt werden muss. Darüber hinaus entscheidet die Behörde auch über

den humanitären Aufenthalt.

Das Bundesverwaltungsgericht ist als zweite Instanz des Asylverfahrens unter anderem

für Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl

zuständig.

Die Dublin-Verordnung legt fest, welches EU-Land sowie Norwegen, Island und die

Schweiz für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Damit soll sichergestellt

werden, dass ein Asylverfahren nur in einem EU-Land durchgeführt wird. In der Regel

ist jenes Land für das Verfahren zuständig, in dem der Asylsuchende das erste Mal

einen Asylantrag gestellt hat oder in dem er nachweislich „EU-Boden“ betreten hat.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist eine Konvention des Europara-

tes zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, die sich auf die Allgemei-

ne Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNO) bezieht. Über ihre Um-

setzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Mit Familienzusammenführung ist das Nachholen von ausländischen Ehepartnerinnen

oder Ehepartnern, minderjährigen Kindern oder Eltern von minderjährigen Kindern

nach Österreich gemeint. Im Asylbereich ist eine Familienzusammenführung für aner-

kannte Flüchtlinge sowie subsidiär Schutzberechtigte (nach einer Frist von einem Jahr)

möglich.

Flüchtlinge sind nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) Menschen, die sich au-

ßerhalb ihres Heimatlandes befinden und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität,

Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Über-

zeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung haben und den Schutz ihres

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Landes nicht in Anspruch nehmen oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dort-

hin zurückkehren können.

Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist das wichtigste völkerrechtliche Dokument

für den Schutz von Flüchtlingen. Sie legt klar fest, wer als Flüchtling anerkannt wird

und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Rund 150 Staaten haben die

GFK unterschrieben, darunter auch Österreich.

Die Grundversorgung umfasst grundlegende Leistungen vor allem für hilfsbedürftige

Asylsuchende im laufenden Asylverfahren.

Über den humanitären Aufenthalt (Bleiberecht) entscheidet das Bundesamt für Frem-

denwesen und Asyl. Dieser wird in der Regel jenen Personen gewährt, die schon jahre-

lang legal in Österreich sind, sich hier ein Leben aufgebaut oder enge Familienmitglie-

der im Land haben und besonders gut integriert sind.

Als „Illegale“ werden Menschen bezeichnet, die sich in einem Land aufhalten, obwohl

sie keine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Asylsuchende erhalten für die Dau-

er ihres Asylverfahrens eine Aufenthaltsberechtigung und sind legal in Österreich.

Migrantinnen und Migranten (auch manchmal Wirtschaftsflüchtlinge genannt) sind

Personen, die ihre Heimat freiwillig verlassen, um ihre persönlichen Lebensbedingun-

gen zu verbessern. Im Gegensatz zu anerkannten Flüchtlingen werden Migrantinnen

und Migranten nicht verfolgt und können wieder in ihr Heimatland zurückkehren.

Der „Non-Refoulement“- Grundsatz in der Genfer Flüchtlingskonvention besagt, dass

ein Flüchtling nicht in ein Land zurückgewiesen werden darf, in dem er Verfolgung be-

fürchten muss. Durch den „Non-Refoulement“- Grundsatz in weiteren menschenrechtli-

chen Verträgen, wie zum Beispiel in der Europäischen Menschenrechtskonvention,

werden auch alle anderen Personengruppen vor einer Abschiebung in ein Land ge-

schützt, wo ihnen unmenschliche Behandlung oder Folter drohen würde.

Resettlement bezeichnet die dauerhafte Neuansiedlung besonders verletzlicher Flücht-

linge in einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat, der ihnen vollen Flüchtlingsschutz ge-

währt und ihnen die Möglichkeit bietet, sich im Land dauerhaft zu integrieren.

Schlepperinnen und Schlepper sind Personen, die wissentlich und meistens für Geld

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Menschen ohne gültige Reisedokumente bei der Ein- oder Durchreise in andere Länder

helfen, weil sie diese nicht auf legalem Weg erreichen können. Dafür, dass diese

Schlepperinnen und Schlepper Menschen über die Grenzen schmuggeln, bezahlen die

meisten viel Geld.

Schubhaft ist die Inhaftierung von Menschen mit dem Zweck, ihre Ausreise aus Öster-

reich sicherzustellen. Es ist eine Sicherungshaft und keine Strafhaft. Insgesamt können

Betroffene bis zu 10 Monate in Schubhaft genommen werden.

Subsidiärer Schutz wird Menschen gewährt, die aus ihrem Heimatland geflüchtet sind,

jedoch nicht die Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) erfüllen, de-

ren Leben oder Sicherheit aber zum Beispiel durch Krieg, Unruhen oder Folter in ihrem

Heimatland gefährdet ist.

Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden Kinder und Jugendliche (unter

18 Jahren) bezeichnet, die ohne Eltern oder andere obsorgeberechtigte Erwachsene

nach Österreich flüchten mussten.

Beim Verfassungsgerichtshof kann in bestimmten Fällen eine Beschwerde gegen die

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erhoben werden. Dies ist vor allem dann

möglich, wenn in der Verfassung festgeschriebenes Recht durch die Entscheidung ver-

letzt wird, wie das Recht auf Familienleben oder das Recht auf Gleichbehandlung.

Der Verwaltungsgerichtshof ist für Beschwerden (Revisionen) gegen Entscheidungen

des Bundesverwaltungsgerichts zuständig, wenn es zum Beispiel um bestimmte rechtli-

che Fragen des Asylgesetzes geht, für die es noch keine oder widersprüchliche gericht-

liche Entscheidungen gibt.

Anmerkung: Dieses Verzeichnis wurde von UNHCR (United Nations High Commissioner

for Refugees) verfasst und ist auf www.unhcr.at/unhcr/in-oesterreich/fluechtlingsland-

oesterreich/questions-and-answers/glossar.html abrufbar.

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Vorurteil: „Es kommen zu viele Flüchtlinge nach Europa! Wir können doch

nicht die ganze Welt aufnehmen.“

Laut UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) sind weltweit mehr als

65 Millionen Menschen auf der Flucht. Die Mehrheit der Menschen flieht jedoch an

einen sicheren Ort innerhalb ihres eigenen Landes oder in ein Nachbarland.

Das ist auch bei Syrien der Fall. Alleine im Nachbarland Türkei leben 1,8 Millionen syri-

sche Flüchtlinge. Auch in das Nachbarland Libanon sind sehr viele Menschen geflohen.

Dort sind inzwischen ein Viertel der Bevölkerung syrische Flüchtlinge.

Weltweit leben 86% der Flüchtlinge in Entwicklungsländern.

Die Flucht nach Europa ist nicht nur weit und gefährlich sondern auch teuer. Daher

können sie sich nur wenige Menschen leisten. Nur etwa einer von zehn Menschen, die

aus ihrem Heimatland fliehen mussten, lebt in der EU (Europäischen Union). Auch

wenn im Jahr 2015 mehr Flüchtlinge als in den Jahren zuvor gekommen sind, ist ihre

Zahl so gesehen noch sehr gering.

Vorurteil: „Wir haben nicht genug Platz, die neu ankommenden Flüchtlinge

unterzubringen. Das können wir uns nicht leisten.“

Beim Schutz vor Verfolgung handelt es sich um ein Menschenrecht. Durch die Unter-

zeichnung der Genfer Flüchtlingskonventionen hat sich Österreich dazu verpflichtet,

dieses Menschenrecht einzuhalten und muss dieser Verpflichtung auch nachkommen.

Vorurteil: „Die meisten sind nur Wirtschaftsflüchtlinge.“

Die Genfer Flüchtlingskonvention regelt, wer als Flüchtling anzusehen ist. Während

dem Asylverfahren wird genau kontrolliert, ob es sich bei einer Person, die um Asyl an-

sucht, um einen Flüchtling handelt. Es wird nicht nur die allgemeine Lage in dem Her-

kunftsland überprüft, sondern auch die Fluchtgründe jeder einzelnen Person. Das ist

wichtig, damit zum Beispiel politisch Verfolgte oder Minderheiten, deren Rechte miss-

achtet werden, Schutz finden können.

Es kommt auch vor, dass Menschen ihr Land verlassen, weil dort Armut herrscht, sie

keinen Job finden und dort keine Zukunft für sich sehen. Europa wird von außen von

vielen als „Schlaraffenland“ gesehen und sie hoffen, dort mehr Glück zu finden.

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Vorurteil: „Asylsuchende leben in Österreich im Luxus!“

Asylsuchende, die weder Geld noch Vermögen haben, bekommen in Österreich die so-

genannte Grundversorgung. Dadurch sind sie mit dem Notwendigsten versorgt. Die

Grundversorgung beträgt jedoch deutlich weniger als die Mindestsicherung, die Öster-

reicherinnen und Österreichern zusteht.

Asylsuchende, die in einem Vollversorger Heim wohnen, bekommen:

Krankenversicherung

einen Platz in einem Flüchtlingsheim (meistens Mehrbettzimmer, Gemein-

schaftsbad, Gemeinschaftsküche)

drei Mahlzeiten pro Tag

40 Euro Taschengeld pro Monat

Asylsuchende, die in einem Selbstversorger Heim wohnen, bekommen:

Krankenversicherung

einen Platz in einem Flüchtlingsheim (meistens Mehrbettzimmer, Gemein-

schaftsbad, Gemeinschaftsküche)

Verpflegungsgeld (für Erwachsene 200 Euro, für Minderjährige 100 Euro, unbe-

gleitete minderjährige Flüchtlinge 215 Euro pro Monat)

40 Euro Taschengeld

Asylsuchende, die privat wohnen, bekommen:

Krankenversicherung

einen Mietzuschuss (150 Euro für Einzelpersonen oder 300 Euro für Familien

pro Monat)

Verpflegungsgeld (für Erwachsene 215 Euro, Minderjährige 100 Euro, unbeglei-

tete minderjährige Flüchtlinge 215 Euro pro Monat)

Zusätzlich bekommen Asylsuchende Bekleidungsgeld (maximal 150 Euro jährlich) und

Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 15. Lebensjahr Unterstützung Schulgeld

(maximal 100 Euro pro Semester).

Anmerkung: Stand 1. Juli 2016, Quelle: www.tsd.gv.at/leistungen.html

Noch mehr Fakten und Argumente gegen Vorurteile findest du zum Beispiel in

der Broschüre „Pro Menschenrechte. Contra Vorurteile.“ Du kannst sie dir

unter www.proasyl.de/thema/rassismus/fakten-gegen-vorurteile

herunterladen.

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Bei den hier angeführten Workshops kannst du dich ausführlich und unter Anleitung

mit dem Thema „Flucht und Asyl“ auseinandersetzten.

Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge, ohne Wertung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Flucht verstehen.

Informationen,

Hintergründe und ich.

Kooperation von Plattform

Rechtsberatung und young

Caritas Tirol

E-Mail: workshop@plattform-

rechtsberatung.at oder [email protected]

Web: www.plattform-

rechtsberatung.at

Ein Basisworkshop zu Flucht verste-

hen mit Unterstützung von Workshop-

Leiterinnen oder Leitern

Aufbaumodule:

Aufbau 1: Ich bin da! Wie leben

Asylwerberinnen und Asylwerber in

Tirol?

Aufbau 2: Zusammen leben! Was

hat das alles mit mir zu tun?

für

Schulklassen

und

Jugendgruppen

ab 14 Jahren

Flucht, Asyl & Integration

komm!unity Wörgl

Christian-Plattner-Straße 8

6300 Wörgl

Tel.: 0664 88 74 52 06

E-Mail: integration@

kommunity.me

Web: www.kommunity.me

Spielerische und beteiligende Metho-

den, um einen Überblick über die The-

men zu bekommen

Woher kommen die Menschen?

Warum müssen sie fliehen?

Wie kommen Flüchtlinge zu uns?

Wie geht es ihnen dann in Tirol?

Wer entscheidet, ob die Menschen

bleiben dürfen?

Wie können wir helfen?

ab der 1. Schul-

stufe

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Schulpflichtige Kinder und Jugendliche

Alle Kinder im schulpflichtigen Alter, die in Österreich leben, haben das Recht und die

Pflicht, die Schule zu besuchen. Das gilt auch für Kinder, die um Asyl ansuchen oder

Asyl gewährt bekommen haben. Die zuständigen Schulsprengel müssen alle schul-

pflichtigen Kinder aufnehmen und wenn möglich dem Alter entsprechend einstufen.

Mehr Informationen dazu haben folgende Stellen:

Nicht schulpflichtige Kinder und Jugendliche

Weiterführende Schulen

Jugendliche Flüchtlinge (Asylsuchende, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtig-

te), die aus ihrem Herkunftsland eine gute Bildung mitbringen, können in eine AHS

bzw. in eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule gehen.

Übergangsklassen

Jugendliche, die zwischen 15 und 19 Jahre alt sind und die mindestens 8 Jahre eine

Schule besucht haben, können Übergangsklassen besuchen. Es werden Deutsch-

kenntnisse der ersten Stufe (A1) vorausgesetzt. Die Anmeldung erfolgt über die jeweili-

gen Flüchtlingsbetreuerinnen oder Flüchtlingsbetreuer.

Berufsschulen

Jugendliche, die eine Lehre machen, besuchen gleichzeitig eine Berufsschule. Mehr

Informationen dazu findest du auf Seite 15 unter dem Punkt „Lehre“.

Pflichtschulabschluss nachholen

Der Pflichtschulabschluss ersetzt den Abschluss einer Hauptschule oder Neuen Mittel-

schule. Mit einem Pflichtschulabschluss können höhere Schulen und weitere

Landesschulrat für Tirol

MigrantInnenberatung

Natasa Marosevac

Innrain 1

6020 Innsbruck

Tel.: 0512 520 33

Mail: [email protected]

Web: www.lsr-t.gv.at

Tiroler Soziale Dienste

GmbH (TSD)

Sterzinger Straße 1

6020 Innsbruck

Tel.: 0512 21 440

E-Mail: [email protected]

Web: www.tsd.gv.at

Amt der

Tiroler Landesregierung

Abteilung Bildung

Markus Brunner

Heiliggeiststraße 7

6020 Innsbruck

Tel: 0512 508 77 60

Mail: [email protected]

Web: www.tirol.gv.at/

abteilung-bildung

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13 InfoEck - Jugendinfo Tirol

Berufsausbildungen besucht werden. Personen ab dem 16. Lebensjahr können beim

Berufsförderungsinsitut Tirol (BFI) den Pflichtschulabschluss nachholen. Kurse finden

in Innsbruck, Kufstein und Imst statt.

BFI Tirol

Ing-Etzel-Straße 7

6010 Innsbruck

Maria Waser

Tel.: 0512 59 66 08 42

E-Mail: [email protected]

Bildung ohne Altersbeschränkung Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge, ohne Wertung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Organisation Angebot

Cuda Welcome Club

Innovia

Rennweg 7

6020 Innsbruck

Tel.: 0676 843 843 61

E-Mail: [email protected]

Web: www.innovia.at

Kostenlose Computernutzung

E-Learning

Unterstützung durch Freiwillige

Zusatzangebote je nach Bedarf (Deutsch Konversa-

tion, Bewerbungstraining, …)

offen von Montag bis Freitag von 16:00 bis 18:00

Quali-Fair 3.0

Open Learning Center

BFI Tirol

Ing.-Etzel-Straße 7, 3. Stock

6010 Innsbruck

Tel.: 0664 13 57 796

E-Mail: [email protected]

Web: www.bfi-tirol.at unter EU-

Projekte

Lernraum mit PC-Arbeitsplätzen, Internet, Lern-

materialien, e-learning-Angeboten, Infomaterial zu

Ausbildung und Weiterbildung

Individuelle Bildungs- und Lernbegleitung

Tutorien und Kompetenz-Orientierungs-Workshops

offen von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis

12:00 und von 14:00 bis 18:00 und Freitag von

9:00 bis 12:00

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14 InfoEck - Jugendinfo Tirol

Es gibt inzwischen auch schon sehr viele Online-Kurse und Apps zum Deutsch

lernen. Diese ersetzen zwar keinen Deutschkurs, sind aber eine gute

zusätzliche Lernmöglichkeit. Einige kostenlose Apps sind zum Beispiel

AnkiApp, DeutschAkademie, Duolingo oder der Goethe Institut- Deutsch Voka

beltrainer.

Anerkennung von Bildungsabschlüssen

AST – Anlaufstelle für

Personen mit im

Ausland erworbenen

Qualifikationen

Andreas-Hofer-Straße 46

6020 Innsbruck

Tel.: 0512 57 71 70

E-Mail: [email protected]

Web: www.zemit.at/de/ast

Mehrsprachige Anerkennungsberatung

Abklären, ob eine formale Anerkennung notwendig/

möglich ist

Organisieren beglaubigter Übersetzungen von Diplomen

und Zeugnissen

Weiterleiten von Bildungsabschlüssen an die

zuständigen Stellen

Gegebenenfalls Begleitung im gesamten Anerkennungs-

verfahren

Information über weiterführende Bildungs- und

Beratungsmöglichkeiten

Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und

Nachmittags nach Terminvereinbarung

Deutschkurse In Tirol gibt es zahlreiche Einrichtungen, die Deutschkurse

anbieten. Der passende Deutschkurs hängt sowohl vom

Aufenthaltsstatus als auch von den Sprachkenntnissen

ab. Einige der Sprachkurse sind kostenlos und für andere

muss ein Beitrag gezahlt werden.

Eine umfangreiche Liste von Deutschkursen findest du

auf der Website des Land Tirol. Du kannst sie dir unter

folgendem Link ansehen:

www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/integration/

integrationsstrategie-fuer-fluechtlinge/deutsch/

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15 InfoEck - Jugendinfo Tirol

Saisonarbeit in Landwirtschaft und Gastronomie

Asylsuchende können mit einer Beschäftigungsbewilligung des Arbeitsmarktservice

(AMS) für die Saisonarbeit in Tourismus, Land- und Forstwirtschaft angestellt werden.

Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:

Die asylwerbende Person muss seit mindestens drei Monaten zum Asylverfahren

zugelassen sein.

Für die Arbeitsbereiche werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und

Konsumentenschutz (BMASK) Höchstzahlen für jede Saison festlegt und es muss

ein Arbeitsplatz in der Region frei sein.

Es kann keine andere Person (Inländerin, Inländer, Migrantin oder Migrant), die

beim AMS als arbeitssuchend gemeldet ist, für diese Stelle vermittelt werden.

Gemeinnützige Arbeiten

Asylsuchende dürfen bei Bund, Land oder den Gemeinden gemeinnützige Arbeit leis-

ten. Sie erledigen dabei reine Hilfstätigkeiten und bekommen dafür einen Anerken-

nungsbeitrag von drei Euro pro Stunde. Sie dürfen mit diesen Arbeiten maximal 110

Euro pro Monat verdienen.

Selbstständige Arbeit

Asylsuchende dürfen drei Monate nach der Zulassung zum Asylverfahren einer selb-

ständigen Tätigkeit nachgehen. Dafür müssen jedoch die Voraussetzungen für den

notwendigen Gewerbeschein erfüllt werden.

Lehre

Junge Asylsuchende dürfen bis zum 25. Lebensjahr eine Lehre beginnen. Dies ist aller-

dings nur in einem Mangel-Lehrberuf möglich. Das sind Lehrberufe, für die es zu weni-

ge Arbeitskräfte gibt. Die aktuelle Liste aller Mangel-Lehrberufe sowie alle Informatio-

nen über die Lehre für Asylsuchende bekommst du beim AFZ-Ausländerfachzentrum.

AFZ-Ausländerfachzentrum

AMS Tirol

Amraser Straße 8

6020 Innsbruck

Tel.: 0512 58 19 990

E-Mail: [email protected]

Allgemeine Informationen zum Thema Lehre findest du im Infoblatt „Lehre“.

Du kannst es dir im nächsten InfoEck holen oder auf www.mei-infoeck.at

herunterladen.

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Bildungs- und Berufsberatung Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge, ohne Wertung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Organisation Angebot Zusatzinfo.

Bildungs- und Berufsbe-

ratung

INNOVIA

Rennweg 7a

6020 Innsbruck

Tel.: 0676 843 843 65

oder 0676 843 843 61

E-Mail: brigitte.carraro@

innovia.at

Web: bildungsberatung.

innovia.at

Ausbildungen und Erfahrungen klären

Stärken, Talente und Interessen

erkennen

Bildungsziel formulieren

Bildungsplan erstellen

Finanzierungsmöglichkeiten abklären

Berufsorientierung

Unterstützung bei der Erstellung von

Bewerbungsunterlagen

Vermittlung zur Anerkennung von

Zeugnissen

für Menschen

mit Migrations-

und Flucht-

erfahrung

Mentoring für Migrantin-

nen und Migranten

Web:

www.integrationsfond.at

unter Themen/

Weiterbildung

Asylberechtigte bekommen eine

Mentorin/ einen Mentor aus der Wirt-

schaft

die Mentorin/ der Mentor unterstützt

bei der Suche nach einer passenden

Arbeitsstelle

Voraussetzung: ausreichende Sprach-

kenntnisse und Ausbildung zumindest

auf Fachkraftniveau

Für Menschen

ab 18 mit

Migrations-

hintergrund

ZeMiT

Andreas-Hofer-Str. 46

6020 Innsbruck

Tel.: 0512 57 71 70

E-Mail:

[email protected]

Web: www.zemit.at

Information, Beratung und Betreuung:

in fremdenrechtlichen Angelegenheiten

zum Ausländerbeschäftigungsgesetz

in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen

zum Arbeitslosenversicherungsgesetz

und vieles mehr

Beratungen finden auch in AMS Regio-

nalstellen statt. Die Kontaktdaten findest

du auf der Website des AMS unter

www.ams.at/tirol unter Geschäftsstellen.

ausländische

Arbeitnehme-

rinnen,

Arbeitnehmer

und deren

Familienange-

hörige,

für Eingebür-

gerte und Asyl-

berechtigte

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17 InfoEck - Jugendinfo Tirol

Ausbildungsprogramme Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge, ohne Wertung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Asylberechtigte sind österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern

nahezu gleichgestellt. Das bedeutet, dass sie alle Bildungsangebote nutzen

können. Ausführliche Informationen dazu erhältst du in unseren Infoblättern

„Zweiter Bildungsweg“ und „Ausbildungswege“! Du kannst sie dir im nächsten

InfoEck holen oder auf www.mei-infoeck.at herunterladen.

Asylsuchende

Asylsuchende können entweder in einer organisierten Unterkunft (Flüchtlingsheim)

wohnen oder sich selbst eine Wohnmöglichkeit organisieren. Asylsuchende, die privat

wohnen, bekommen einen Mietzuschuss von maximal 150 Euro pro Person oder 300

Euro für eine Familie.

Organisation Angebot Zusatzinformation

Freiwilliges

Integrationsjahr (FIJ)

Tel: 01 532 45 45 11 90

E-Mail: integrationsjahr@

dieberater.com

Web:

www.integrationsjahr.at

Mitarbeit in einer Einrichtung

zum Beispiel in der Pflege oder

Sozialarbeit

Berufserfahrung sammeln und

Deutschkenntnisse verbessern

Dauer: sechs bis zwölf Monate,

16 bis 34 Stunden pro Woche

für Asylberechtigte

und subsidiär

Schutzberechtigte

Voraussetzungen:

Erhalt der Mindest-

sicherung,

Zuerkennung des Sta-

tus liegt nicht länger

als zwei Jahre zurück

Pole Position – Start-

klar für den Arbeits-

markt

BFI Tirol

Ing-Etzel-Straße 7

6010 Innsbruck

Tel.: 0664 88 45 63 23

E-Mail: projekte@

bfi-tirol.at

Web: www.bfi-tirol.at un-

ter EU-Projekte

Kurs zur Vorbereitung auf den Ar-

beitsmarkt

Deutschkenntnisse verbessern

notwendiges Fachvokabular

lernen

Informationen über den

österreichischen Arbeitsmarkt

Der Kurs findet in Innsbruck statt,

Fahrtkosten werden erstattet.

für Asylberechtigte,

subsidiär Schutz-

berechtigte und

Personen aus Dritt-

staaten mit einer

Aufenthaltsberechti-

gung für Österreich

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18 InfoEck - Jugendinfo Tirol

In Tirol ist die Tiroler Soziale Dienste GmbH (TSD) für die Grundversorgung von Asylsu-

chenden (Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung,… ) zuständig.

Tiroler Soziale Dienste GmbH (TSD)

Sterzinger Straße 1 6020 Innsbruck

Tel.: 0512 21 440

E-Mail: [email protected]

Web: www.tsd.gv.at

Personen, die nicht in einem Heim sondern privat wohnen möchten, können sich an

das Projekt „Flüchtlinge Willkommen Österreich“ wenden, das freie Plätze in Wohn-

gemeinschaften und andere Wohnmöglichkeiten an Flüchtlinge vermittelt.

Information und Anmeldung unter www.fluechtlinge-willkommen.at.

Asylberechtigte

Asylberechtigte müssen innerhalb von 4 Monaten nachdem sie die Aufenthalts-

berechtigung bekommen haben aus dem Flüchtlingsheim ausziehen. Es gibt in Tirol

einige Einrichtungen, die bei der Suche nach Wohnungen unterstützen. Die Kontakt-

daten findest du ab Seite 20 unter Punkt „10. Beratungsstellen“.

Unser Infoblatt "Wohnen" hilft dir bei der Wohnungssuche. Du findest darin

Informationen rund um Kosten und nützliche Tipps und Links zur Wohnungs-

suche. Du kannst es dir entweder im nächsten InfoEck holen oder unter

www.mei-infoeck.at herunterladen.

Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge, ohne Wertung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Organisation Angebot Zusatzinformation

Haus der Begegnung

der Diözese Innsbruck

Rennweg 12

6020 Innsbruck

Tel.: 0512 58 78 69 12

E-Mail:

[email protected]

Web:

www.hausderbegegnung.

com

Sprachencafé: in fremden Sprachen

miteinander sprechen –

jeden 1. und 3. Dienstag im Monat

von 18:00 bis 20:00. Es gibt auch

einen Deutschtisch.

Veranstaltungen und Fortbildungen

zu Flucht und Asyl

Offen für alle.

Page 19: InfoEck - Jugendinfo Tirol · Resettlement bezeichnet die dauerhafte Neuansiedlung besonders verletzlicher Flücht-linge in einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat, der ihnen vollen

19 InfoEck - Jugendinfo Tirol

KAMA Innsbruck

E-Mail:

[email protected]

Web:

www.kama.or.at/innsbruck

Kochkurse, Sprachkurse,

Bewegungs- und Tanzkurse, Musik-

und Kreativkurse

Kurse werden von Asylsuchenden,

Asylberechtigten, Migrantinnen und

Migranten angeboten

Freiwillige unterstützen bei der

Organisation der Kurse und

begleiten die Kursleiterinnen und

Kursleiter

Teilnahme an den Kursen gegen

eine freiwillige Spende

Offen für alle.

Asylsuchende,

Asylberechtigte

und subsidiär

Schutz-

berechtigte

können Kurse

anbieten.

Moustache Monday

Plattform Rechtsbera-

tung - FÜR MENSCHEN

RECHTE

Café/Bar Moustache

Herzog-Otto-Straße 8

(Badgasse)

6020 Innsbruck

E-Mail: info@

plattform-rechtsberatung.at

Web: www.plattform-

rechtsberatung.at

Menschen treffen Menschen

Zusammensein bei Essen und

Spiel

Gestaltung durch Besucherinnen

und Besucher

4 mal jährlich

Offen für alle.

Gemeinschaftsgärten

Servicestelle Gemein-

schaftsgärten im Tiroler Bil-

dungsforum

Tel.: 0650 88 90 835

E-Mail: gemeinschafts

[email protected]

Web:

www.gemeinschaftsgärten.

tirol

für all jene, die einen Gemein-

schaftsgarten gründen oder mit

einem Gemeinschaftsgarten in

ihrer Umgebung in Kontakt treten

möchten

Offen für alle.

Page 20: InfoEck - Jugendinfo Tirol · Resettlement bezeichnet die dauerhafte Neuansiedlung besonders verletzlicher Flücht-linge in einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat, der ihnen vollen

20 InfoEck - Jugendinfo Tirol

In vielen Gemeinden gibt es Frauentreffs, Jugendzentren, religiöse Einrichtun-

gen und Sportvereine, in denen du Leute mit ähnlichen Interessen kennen

lernen, Kontakte knüpfen und Freundschaften schließen kannst. Mehr Infor-

mationen dazu bekommst du in deinem Gemeindeamt oder Stadtamt.

Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge, ohne Wertung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

SOS-Kinder.Welt Tschamlerstraße 10 6020 Innsbruck Tel.: 0676 88 144 359 E-Mail: kinder.welt@

sos-kinderdorf.at

interkultureller Spiel- und Lernraum

spielen, basteln und herumtoben ge-

meinsam mit österreichischen Kindern

Deutschkurse und „Eltern-Café“ für

Menschen aus aller Welt

für Kinder und

ihre Eltern nach

der Flucht

Organisation Angebot Zusatzinfo

Caritas Flüchtlings- und

Integrationshilfe

Heiliggeiststraße 16

6020 Innsbruck

Tel.: 0512 7270-13

E-Mail:

[email protected]

Web: www.caritas-tirol.at/

hilfe-angebote/fluechtlinge

Unterstützung bei:

Wohnungssuche

Deutsch lernen

Arbeitssuche

Start in Schule und Kindergarten

Alltagsleben

für Asyl-

berechtigte,

subsidiär

Schutzberech-

tigte

Diakonie Flüchtlings-

dienst: ANKYRA-

Zentrum für interkultu-

relle Psychotherapie

Müllerstraße 7 / 3. Stock

6020 Innsbruck

Tel.: 0512 564 129

Mail: [email protected]

Web: fluechtlingsdienst.

diakonie.at

Dolmetschunterstützte Psycho-

therapie im Einzel- und Gruppen-

setting

Psychiatrische und medizinische Be-

ratung

Die Fahrtkosten für Menschen in der

Grundversorgung werden vom TSD

übernommen.

für

Asylsuchende,

subsidiär

Schutzberech-

tigte,

Asylberechtigte,

Migrantinnen

und Migranten

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21 InfoEck - Jugendinfo Tirol

Diakonie

Integrationsstationen Tirol

Imst

Floriangasse 22

6460 Imst

Wörgl

Salzburger Straße 3

6300 Wörgl

Tel.: 0664 886 307 81

E-Mail: oscar.thomas-olalde

@diakonie.at

Web: fluechtlingsdienst.

diakonie.at

Unterstützung bei der Wohnungs-

suche/ Wohnversorgung

Alphabetisierung und Deutsch-

kurse (A1)

Beratung und Begleitung zu den

Themen: Wohnen, Bildung und

Integration

Projekte im Bereich Erwachse-

nenbildung für anerkannte

Flüchtlinge und subsidiär Schutz-

berechtigte

Mitarbeitmögichkeiten und

Fortbildungen für Ehrenamtliche

für Asyl-

berechtigte und

subsidiär Schutz-

berechtigte

für Ehren-

amtliche

Diakonie Flüchtlingsdienst:

NARA

Bürgerstraße 21

6020 Innsbruck

Tel.: 0512 32 30 72

E-Mail: [email protected]

Web:

fluechtlingsdienst.diakonie.at

Beratung und Hilfestellung

Unterstützung bei Beantragung

eines Aufenthaltstitels oder einer

Duldung

für ehemalige

Asylsuchende mit

einer

abweisenden

Entscheidung

Diakonie Flüchtlingsdienst:

unabhängige

Rechtsberatung

Diakonie Flüchtlingsdienst

Bürgerstraße 21

6020 Innsbruck

Tel.: 0664 885 88 911

E-Mail: [email protected]

Web:

fluechtlingsdienst.diakonie.at

Unabhängige Rechtsberatung

durch ehrenamtlich tätige Rechts-

beraterinnen und Rechtsberater

offene Beratungszeit:

Montag von 16:00 -18:00 Uhr

Donnerstag von 10:00 - 12:00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

für Asylsuchende,

subsidiär Schutz-

berechtigte

und Asylberech-

tigte

Page 22: InfoEck - Jugendinfo Tirol · Resettlement bezeichnet die dauerhafte Neuansiedlung besonders verletzlicher Flücht-linge in einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat, der ihnen vollen

22 InfoEck - Jugendinfo Tirol

FLUCHTpunkt

ARGE Schubhaft

Jahnstraße 17

6020 Innsbruck

Tel.: 0512 58 14 88

E-Mail: info@

fluchtpunkt.org

Web: www.fluchtpunkt.org

ist eine Anlaufstelle für geflüchtete

Menschen

orientiert sich an den Notlagen der

Menschen, unabhängig von ihrem

Aufenthaltsstatus

berät zu Fragen der Grundversor-

gung, des Asyl- und Fremdenrechts

und zu gesundheitlichen, finanziel-

len und anderen Fragen

Die Beratung ist anonym und wenn

notwendig mit Dolmetscherin oder

Dolmetscher.

für Asylsuchen-

de, anerkannte

Flüchtlinge,

subsidiär Schutz-

berechtigte und

illegalisierte

Personen

Frauen aus allen

Ländern

Tschamlerstraße 4/5.Stock

6020 Innsbruck

Tel.: 0512 56 47 78

E-Mail: info@

frauenausallenlaendern.org

Web: www.

frauenausallenlaendern.org

Spiel- und Sprachgruppe für Mütter

und Kinder (0-5 Jahre)

Freizeit- und Kulturangebote

(Radfahrkurse, Yogakurse, Ausflüge)

Gemeinsame Gartenarbeit

Gruppenberatung (mit Kinder-

betreuung)

Mehrsprachige Einzelberatung zu

Bildung, Arbeit, Wohnen, Aufenthalt,

Existenzsicherung, Familie, Gewalt,

Diskriminierung etc.

Mütter- und Erziehungsberatung

Bildungs- und Berufsberatung

für Frauen mit

Migrations-

hintergrund

und/oder

Fluchterfahrung

komm!unity Wörgl

Fachbereich Diversität und

Integration

Christian-Plattner-Straße 8

6300 Wörgl

Tel.: 0664 88 74 52 06

E-Mail: integration@

kommunity.me

Web: www.kommunity.me

Anlauf und Koordinationsstelle

allgemeine Beratung

Unterstützung bei Formalitäten

Sprachkurse und Freizeitaktivitäten

mit Ehrenamtliche

Ehrenamtliche Dolmetscherinnen

und Dolmetscher

Vermittlung gemeinnütziger Arbeit

Koordination von Ehrenamtlichen

Offen für alle.

für Personen mit

Migrations- und

Fluchthinter-

grund

für Ehrenamtli-

che

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23 InfoEck - Jugendinfo Tirol

Rotes Kreuz:

FamilienTreffen

ÖRK LV Tirol

Steinbockallee 13

6063 Rum

Tel.: 0664 60 46 63 04 15

E-Mail:

doris.olumba@roteskreuz-

tirol.at

Web: www.roteskreuz.at/tirol

Für Familien:

Beratung

Begleitung durch ehrenamtli-

che Buddies

Deutschlernhilfe für Frauen

für Familien aus der

Familienzusammen-

führung

(Asylberechtigte &

subsidiär Schutzbe-

rechtigte)

Rotes Kreuz: Suchdienst

ÖRK LV Tirol

Steinbockallee 13

6063 Rum

E-Mail: suchdienst@

roteskreuz-tirol.at

Tel.: 0664 88 27 10 68

Web: www.roteskreuz.at/tirol/

migration-suchdienst/

suchdienst/

Suche nach vermissten Ange-

hörigen weltweit

Beratung zur Zusammenfüh-

rung getrennter Flüchtlingsfa-

milien

Telefonisch erreichbar am

Dienstag und Donnerstag

von 09:00-12:00 Uhr

Familienzusammen-

führung nur für Asyl-

berechtigte und

subsidiär Schutzbe-

rechtigte

Personensuche für

alle

TIGRA

Salurner Straße 1

6020 Innsbruck

Tel.: 0680 21 49 100

E-Mail: [email protected]

Web: www.tigra.cc

Beratung für Menschen, die

Rassismus erfahren oder

beobachten

Dokumentation von

rassistischen Vorfällen

themenbezogene Informa-

tions- und Bildungsarbeit

für Menschen, die

Rassismus erfahren

oder beobachten,

und die themen-

bezogene Informatio-

nen und Bildungsan-

gebote suchen

Verein Menschenrechte

Österreich

Meinhardstraße 5

6020 Innsbruck

Tel.: 0512 58 25 51

E-Mail: tirol@verein-

menschenrechte.at

Web: www.verein-

menschenrechte.at

Rechtsberatung von Asylwer-

ber und Fremden im Verfah-

ren nach dem AsylG und FPG

Beratung und Unterstützung

zur freiwilligen Rückkehr ins

Heimatland

Beratung im Dublinverfahren

für Asylsuchende,

subsidiär

Schutzberechtigte,

Fremde im Sinne des

FPG (Fremden-

polizeigesetz)

Page 24: InfoEck - Jugendinfo Tirol · Resettlement bezeichnet die dauerhafte Neuansiedlung besonders verletzlicher Flücht-linge in einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat, der ihnen vollen

24 InfoEck - Jugendinfo Tirol

Verein Multikulturell

Andreas Hofer Straße 46

6020 Innsbruck

Tel.: 0512 56 29 29

E-Mail: [email protected]

Web: www.migration.cc

mehrsprachige Beratung über das

Schul- und Berufsbildungssystem

in Österreich

Laufbahnberatung und

Kompetenzfeststellung

mehrsprachige Berufsorientierung

und Jobcoaching

Frauencafé

Psychotherapie auf Deutsch und

Türkisch

mehrsprachige Ehe- und Familien-

beratung

für Asylberechtigte,

Migrantinnen und

Migranten

Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge, ohne Wertung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Organisation Angebot Zusatzinfo

Freiwilligenpartnerschaft

Tirol und regionale Freiwil-

ligenzentren

Koordinationsstelle Land Ti-

rol, Abt. Landesentwicklung

und Zukunftsstrategie

Heiliggeiststr. 7-9

6020 Innsbruck

Tel.: 0512 508 36 31

E-Mail: [email protected]

Web: www.freiwillige-tirol.at

Erstgespräch, Beratung und Ver-

mittlung von Menschen die

freiwillig/gemeinnützig/

ehrenamtlich tätig sein wollen

Unterstützung von Einrichtungen,

die Freiwillige suchen

für Ehrenamtliche

und

Organisationen,

die Ehrenamtliche

suchen

Hotline Flüchtlingshilfe

Tel.: 0800 08 07 77

Kostenlose Telefonnummer

erreichbar von Montag bis Frei-

tag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr

Informationen, wie du Flüchtlinge

mit Sachspenden oder ehrenamt-

licher Arbeit unterstützen kannst

für

Unterstützerinnen

und Unterstützer

Page 25: InfoEck - Jugendinfo Tirol · Resettlement bezeichnet die dauerhafte Neuansiedlung besonders verletzlicher Flücht-linge in einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat, der ihnen vollen

25 InfoEck - Jugendinfo Tirol

interprAID:

Dolmetschplattform

Andreas Hofer Str. 37

6020 Innsbruck

Tel.: 0660 712 37 57

E-Mail: [email protected]

Web: www.interpraid.org

Vermittlung von Dolmetscherin-

nen und Dolmetschern (vor Ort

und per Video Call)

Anmeldung kostenlos

Stundensätze werden von den

Dolmetscherinnen und Dolmet-

schern selbst definiert

für NGOs, soziale

Einrichtungen,

Gesundheitsein-

richtungen, Behör-

den

Patenschaftsprojekt

„ertebat“

Plattform Rechtsberatung -

FÜR MENSCHEN RECHTE

Bürgerstraße 21 / 1. OG

6020 Innsbruck

Tel.: 0681 10 75 05 57

E-Mail: b.schmidt@plattform-

rechtsberatung.at

Web: www.plattform-

Patinnen und Paten für unbeglei-

tete minderjährige Flüchtlinge

zwischen 14 und 18 Jahren

Bildung von Freundschaften und

Netzwerken durch gemeinsame

Unternehmungen

Mindestalter für

Patinnen und Pa-

ten ist 25 Jahre,

jüngere Menschen

bei besonderer

Eignung

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28 InfoEck - Jugendinfo Tirol

Die Informationen wurden von den InfoEck Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingeholt. Für die Rich-

tigkeit, Vollständigkeit und Qualität des Angebots kann keine Gewähr übernommen werden. Die Auflis-

tung erfolgt ohne Wertung und Empfehlung.

Stand: Juli 2017 / mm

Impressum:

Verein Generationen und Gesellschaft, Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck, ZVR 399 463 751