InfoEck - Jugendinfo Tirol · Resettlement bezeichnet die dauerhafte Neuansiedlung besonders...
Transcript of InfoEck - Jugendinfo Tirol · Resettlement bezeichnet die dauerhafte Neuansiedlung besonders...
InfoEck - Jugendinfo Tirol
2 InfoEck - Jugendinfo Tirol
1. Wer ist ein Flüchtling? .......................................................................................... Seite 3
2. Begriffe von A bis Z .............................................................................................. Seite 3
3. Argumente gegen Vorurteile ................................................................................ Seite 7
4. Workshops für Schulen ........................................................................................ Seite 9
5. Übersicht über das Asylverfahren ..................................................................... Seite 10
6. Schule und Bildung ............................................................................................ Seite 12
7. Arbeit ................................................................................................................... Seite 15
8. Wohnen ............................................................................................................... Seite 17
9. Begegnungsmöglichkeiten ................................................................................ Seite 18
10. Beratungsstellen .............................................................................................. Seite 20
11. Anlaufstellen für Unterstützerinnen und Unterstützer ................................... Seite 24
3 InfoEck - Jugendinfo Tirol
Flüchtlinge sind Menschen, die ihr Herkunftsland verlassen haben, weil sie dort nicht
mehr sicher leben können. Sie haben unterschiedliche Gründe dafür aus ihrem Land
fortzugehen. Manche Menschen fliehen, weil es in ihrem Land Krieg gibt. Andere wer-
den in ihrem Land verfolgt, zum Beispiel wegen ihrer politischen Ansicht, ihrer Hautfar-
be, ihrem Geschlecht oder ihrer Religion. Einige verlassen ihr Land wegen Hunger und
Armut, weil es nicht mehr genug zu trinken, essen oder ausreichend Medizin gibt. Man-
che Menschen fliehen auch vor Naturkatastrophen wie Dürren, Erdbeben oder Über-
schwemmungen.
Mehr Informationen bekommst du in der Broschüre „Mein neuer Nachbar“ der
Österreichischen Jugendinfos. Du kannst sie dir im nächsten InfoEck abholen
oder auf www.mei-infoeck.at herunterladen.
Die Abschiebung ist eine von den Behörden erzwungene Ausreise von Menschen, zum
Beispiel wenn in Österreich ein Aufenthaltsverbot vorliegt oder der Asylantrag rechts-
kräftig abgelehnt worden ist. Sie wird meistens dann durchgeführt, wenn die betroffene
Person nicht freiwillig zeitgerecht ausgereist ist.
Der Asylantrag ist das Ersuchen, in Österreich Schutz vor Verfolgung zu bekommen.
Der Asylantrag kann nur direkt in Österreich gestellt werden und zwar in einem der Auf-
nahmequartiere des Bundes oder bei der Polizei.
Im Asylverfahren wird entschieden, ob jemand, der in Österreich einen Asylantrag ge-
stellt hat, Asyl bekommt und damit als anerkannter Flüchtling in Österreich bleiben
darf. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob Österreich überhaupt für die Durchfüh-
rung des Verfahrens zuständig ist. Ist das der Fall, wird im inhaltlichen Verfahren fest-
gestellt, ob der Antragsteller oder die Antragstellerin Schutz vor Verfolgung braucht.
4 InfoEck - Jugendinfo Tirol
Asylsuchende (Asylwerberinnen und Asylwerber) sind Personen, die in einem fremden
Land um Asyl – also um Aufnahme und Schutz vor Verfolgung – ersuchen und deren
Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist eine Behörde, die dem Innenmi-
nisterium unterstellt ist und unter anderem für das Asylverfahren in erster Instanz zu-
ständig ist. In diesem Zusammenhang prüft das BFA, welcher Staat der EU für das Asyl-
verfahren verantwortlich ist, ob es sich um einen zulässigen Asylantrag handelt, ob
Fluchtgründe im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention vorliegen oder eine andere
Schutzform gewährt werden muss. Darüber hinaus entscheidet die Behörde auch über
den humanitären Aufenthalt.
Das Bundesverwaltungsgericht ist als zweite Instanz des Asylverfahrens unter anderem
für Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl
zuständig.
Die Dublin-Verordnung legt fest, welches EU-Land sowie Norwegen, Island und die
Schweiz für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Damit soll sichergestellt
werden, dass ein Asylverfahren nur in einem EU-Land durchgeführt wird. In der Regel
ist jenes Land für das Verfahren zuständig, in dem der Asylsuchende das erste Mal
einen Asylantrag gestellt hat oder in dem er nachweislich „EU-Boden“ betreten hat.
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist eine Konvention des Europara-
tes zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, die sich auf die Allgemei-
ne Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNO) bezieht. Über ihre Um-
setzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Mit Familienzusammenführung ist das Nachholen von ausländischen Ehepartnerinnen
oder Ehepartnern, minderjährigen Kindern oder Eltern von minderjährigen Kindern
nach Österreich gemeint. Im Asylbereich ist eine Familienzusammenführung für aner-
kannte Flüchtlinge sowie subsidiär Schutzberechtigte (nach einer Frist von einem Jahr)
möglich.
Flüchtlinge sind nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) Menschen, die sich au-
ßerhalb ihres Heimatlandes befinden und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität,
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Über-
zeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung haben und den Schutz ihres
5 InfoEck - Jugendinfo Tirol
Landes nicht in Anspruch nehmen oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dort-
hin zurückkehren können.
Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist das wichtigste völkerrechtliche Dokument
für den Schutz von Flüchtlingen. Sie legt klar fest, wer als Flüchtling anerkannt wird
und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Rund 150 Staaten haben die
GFK unterschrieben, darunter auch Österreich.
Die Grundversorgung umfasst grundlegende Leistungen vor allem für hilfsbedürftige
Asylsuchende im laufenden Asylverfahren.
Über den humanitären Aufenthalt (Bleiberecht) entscheidet das Bundesamt für Frem-
denwesen und Asyl. Dieser wird in der Regel jenen Personen gewährt, die schon jahre-
lang legal in Österreich sind, sich hier ein Leben aufgebaut oder enge Familienmitglie-
der im Land haben und besonders gut integriert sind.
Als „Illegale“ werden Menschen bezeichnet, die sich in einem Land aufhalten, obwohl
sie keine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Asylsuchende erhalten für die Dau-
er ihres Asylverfahrens eine Aufenthaltsberechtigung und sind legal in Österreich.
Migrantinnen und Migranten (auch manchmal Wirtschaftsflüchtlinge genannt) sind
Personen, die ihre Heimat freiwillig verlassen, um ihre persönlichen Lebensbedingun-
gen zu verbessern. Im Gegensatz zu anerkannten Flüchtlingen werden Migrantinnen
und Migranten nicht verfolgt und können wieder in ihr Heimatland zurückkehren.
Der „Non-Refoulement“- Grundsatz in der Genfer Flüchtlingskonvention besagt, dass
ein Flüchtling nicht in ein Land zurückgewiesen werden darf, in dem er Verfolgung be-
fürchten muss. Durch den „Non-Refoulement“- Grundsatz in weiteren menschenrechtli-
chen Verträgen, wie zum Beispiel in der Europäischen Menschenrechtskonvention,
werden auch alle anderen Personengruppen vor einer Abschiebung in ein Land ge-
schützt, wo ihnen unmenschliche Behandlung oder Folter drohen würde.
Resettlement bezeichnet die dauerhafte Neuansiedlung besonders verletzlicher Flücht-
linge in einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat, der ihnen vollen Flüchtlingsschutz ge-
währt und ihnen die Möglichkeit bietet, sich im Land dauerhaft zu integrieren.
Schlepperinnen und Schlepper sind Personen, die wissentlich und meistens für Geld
6 InfoEck - Jugendinfo Tirol
Menschen ohne gültige Reisedokumente bei der Ein- oder Durchreise in andere Länder
helfen, weil sie diese nicht auf legalem Weg erreichen können. Dafür, dass diese
Schlepperinnen und Schlepper Menschen über die Grenzen schmuggeln, bezahlen die
meisten viel Geld.
Schubhaft ist die Inhaftierung von Menschen mit dem Zweck, ihre Ausreise aus Öster-
reich sicherzustellen. Es ist eine Sicherungshaft und keine Strafhaft. Insgesamt können
Betroffene bis zu 10 Monate in Schubhaft genommen werden.
Subsidiärer Schutz wird Menschen gewährt, die aus ihrem Heimatland geflüchtet sind,
jedoch nicht die Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) erfüllen, de-
ren Leben oder Sicherheit aber zum Beispiel durch Krieg, Unruhen oder Folter in ihrem
Heimatland gefährdet ist.
Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden Kinder und Jugendliche (unter
18 Jahren) bezeichnet, die ohne Eltern oder andere obsorgeberechtigte Erwachsene
nach Österreich flüchten mussten.
Beim Verfassungsgerichtshof kann in bestimmten Fällen eine Beschwerde gegen die
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erhoben werden. Dies ist vor allem dann
möglich, wenn in der Verfassung festgeschriebenes Recht durch die Entscheidung ver-
letzt wird, wie das Recht auf Familienleben oder das Recht auf Gleichbehandlung.
Der Verwaltungsgerichtshof ist für Beschwerden (Revisionen) gegen Entscheidungen
des Bundesverwaltungsgerichts zuständig, wenn es zum Beispiel um bestimmte rechtli-
che Fragen des Asylgesetzes geht, für die es noch keine oder widersprüchliche gericht-
liche Entscheidungen gibt.
Anmerkung: Dieses Verzeichnis wurde von UNHCR (United Nations High Commissioner
for Refugees) verfasst und ist auf www.unhcr.at/unhcr/in-oesterreich/fluechtlingsland-
oesterreich/questions-and-answers/glossar.html abrufbar.
7 InfoEck - Jugendinfo Tirol
Vorurteil: „Es kommen zu viele Flüchtlinge nach Europa! Wir können doch
nicht die ganze Welt aufnehmen.“
Laut UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) sind weltweit mehr als
65 Millionen Menschen auf der Flucht. Die Mehrheit der Menschen flieht jedoch an
einen sicheren Ort innerhalb ihres eigenen Landes oder in ein Nachbarland.
Das ist auch bei Syrien der Fall. Alleine im Nachbarland Türkei leben 1,8 Millionen syri-
sche Flüchtlinge. Auch in das Nachbarland Libanon sind sehr viele Menschen geflohen.
Dort sind inzwischen ein Viertel der Bevölkerung syrische Flüchtlinge.
Weltweit leben 86% der Flüchtlinge in Entwicklungsländern.
Die Flucht nach Europa ist nicht nur weit und gefährlich sondern auch teuer. Daher
können sie sich nur wenige Menschen leisten. Nur etwa einer von zehn Menschen, die
aus ihrem Heimatland fliehen mussten, lebt in der EU (Europäischen Union). Auch
wenn im Jahr 2015 mehr Flüchtlinge als in den Jahren zuvor gekommen sind, ist ihre
Zahl so gesehen noch sehr gering.
Vorurteil: „Wir haben nicht genug Platz, die neu ankommenden Flüchtlinge
unterzubringen. Das können wir uns nicht leisten.“
Beim Schutz vor Verfolgung handelt es sich um ein Menschenrecht. Durch die Unter-
zeichnung der Genfer Flüchtlingskonventionen hat sich Österreich dazu verpflichtet,
dieses Menschenrecht einzuhalten und muss dieser Verpflichtung auch nachkommen.
Vorurteil: „Die meisten sind nur Wirtschaftsflüchtlinge.“
Die Genfer Flüchtlingskonvention regelt, wer als Flüchtling anzusehen ist. Während
dem Asylverfahren wird genau kontrolliert, ob es sich bei einer Person, die um Asyl an-
sucht, um einen Flüchtling handelt. Es wird nicht nur die allgemeine Lage in dem Her-
kunftsland überprüft, sondern auch die Fluchtgründe jeder einzelnen Person. Das ist
wichtig, damit zum Beispiel politisch Verfolgte oder Minderheiten, deren Rechte miss-
achtet werden, Schutz finden können.
Es kommt auch vor, dass Menschen ihr Land verlassen, weil dort Armut herrscht, sie
keinen Job finden und dort keine Zukunft für sich sehen. Europa wird von außen von
vielen als „Schlaraffenland“ gesehen und sie hoffen, dort mehr Glück zu finden.
8 InfoEck - Jugendinfo Tirol
Vorurteil: „Asylsuchende leben in Österreich im Luxus!“
Asylsuchende, die weder Geld noch Vermögen haben, bekommen in Österreich die so-
genannte Grundversorgung. Dadurch sind sie mit dem Notwendigsten versorgt. Die
Grundversorgung beträgt jedoch deutlich weniger als die Mindestsicherung, die Öster-
reicherinnen und Österreichern zusteht.
Asylsuchende, die in einem Vollversorger Heim wohnen, bekommen:
Krankenversicherung
einen Platz in einem Flüchtlingsheim (meistens Mehrbettzimmer, Gemein-
schaftsbad, Gemeinschaftsküche)
drei Mahlzeiten pro Tag
40 Euro Taschengeld pro Monat
Asylsuchende, die in einem Selbstversorger Heim wohnen, bekommen:
Krankenversicherung
einen Platz in einem Flüchtlingsheim (meistens Mehrbettzimmer, Gemein-
schaftsbad, Gemeinschaftsküche)
Verpflegungsgeld (für Erwachsene 200 Euro, für Minderjährige 100 Euro, unbe-
gleitete minderjährige Flüchtlinge 215 Euro pro Monat)
40 Euro Taschengeld
Asylsuchende, die privat wohnen, bekommen:
Krankenversicherung
einen Mietzuschuss (150 Euro für Einzelpersonen oder 300 Euro für Familien
pro Monat)
Verpflegungsgeld (für Erwachsene 215 Euro, Minderjährige 100 Euro, unbeglei-
tete minderjährige Flüchtlinge 215 Euro pro Monat)
Zusätzlich bekommen Asylsuchende Bekleidungsgeld (maximal 150 Euro jährlich) und
Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 15. Lebensjahr Unterstützung Schulgeld
(maximal 100 Euro pro Semester).
Anmerkung: Stand 1. Juli 2016, Quelle: www.tsd.gv.at/leistungen.html
Noch mehr Fakten und Argumente gegen Vorurteile findest du zum Beispiel in
der Broschüre „Pro Menschenrechte. Contra Vorurteile.“ Du kannst sie dir
unter www.proasyl.de/thema/rassismus/fakten-gegen-vorurteile
herunterladen.
9 InfoEck - Jugendinfo Tirol
Bei den hier angeführten Workshops kannst du dich ausführlich und unter Anleitung
mit dem Thema „Flucht und Asyl“ auseinandersetzten.
Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge, ohne Wertung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Flucht verstehen.
Informationen,
Hintergründe und ich.
Kooperation von Plattform
Rechtsberatung und young
Caritas Tirol
E-Mail: workshop@plattform-
rechtsberatung.at oder [email protected]
Web: www.plattform-
rechtsberatung.at
Ein Basisworkshop zu Flucht verste-
hen mit Unterstützung von Workshop-
Leiterinnen oder Leitern
Aufbaumodule:
Aufbau 1: Ich bin da! Wie leben
Asylwerberinnen und Asylwerber in
Tirol?
Aufbau 2: Zusammen leben! Was
hat das alles mit mir zu tun?
für
Schulklassen
und
Jugendgruppen
ab 14 Jahren
Flucht, Asyl & Integration
komm!unity Wörgl
Christian-Plattner-Straße 8
6300 Wörgl
Tel.: 0664 88 74 52 06
E-Mail: integration@
kommunity.me
Web: www.kommunity.me
Spielerische und beteiligende Metho-
den, um einen Überblick über die The-
men zu bekommen
Woher kommen die Menschen?
Warum müssen sie fliehen?
Wie kommen Flüchtlinge zu uns?
Wie geht es ihnen dann in Tirol?
Wer entscheidet, ob die Menschen
bleiben dürfen?
Wie können wir helfen?
ab der 1. Schul-
stufe
10 InfoEck - Jugendinfo Tirol
Da
s A
syl
ve
rfa
hre
n in
Öste
rre
ich
ist
se
hr
ko
mp
lizi
ert
. D
iese
Gra
fik
hilft
dir
da
be
i, e
ine
n Ü
be
rblick
üb
er
die
ein
zeln
en
Sch
ritt
e z
u b
ek
om
me
n.
11 InfoEck - Jugendinfo Tirol
An
me
rku
ng:
Die
se
Gra
fik s
tam
mt
vo
m B
M.I
(B
un
de
sm
inis
teri
um
fü
r In
ne
res)
un
d i
st
au
f w
ww
.bfa
.gv.a
t/
bm
i_d
ocs/1
73
8.p
df
zu f
ind
en
.
12 InfoEck - Jugendinfo Tirol
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche
Alle Kinder im schulpflichtigen Alter, die in Österreich leben, haben das Recht und die
Pflicht, die Schule zu besuchen. Das gilt auch für Kinder, die um Asyl ansuchen oder
Asyl gewährt bekommen haben. Die zuständigen Schulsprengel müssen alle schul-
pflichtigen Kinder aufnehmen und wenn möglich dem Alter entsprechend einstufen.
Mehr Informationen dazu haben folgende Stellen:
Nicht schulpflichtige Kinder und Jugendliche
Weiterführende Schulen
Jugendliche Flüchtlinge (Asylsuchende, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtig-
te), die aus ihrem Herkunftsland eine gute Bildung mitbringen, können in eine AHS
bzw. in eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule gehen.
Übergangsklassen
Jugendliche, die zwischen 15 und 19 Jahre alt sind und die mindestens 8 Jahre eine
Schule besucht haben, können Übergangsklassen besuchen. Es werden Deutsch-
kenntnisse der ersten Stufe (A1) vorausgesetzt. Die Anmeldung erfolgt über die jeweili-
gen Flüchtlingsbetreuerinnen oder Flüchtlingsbetreuer.
Berufsschulen
Jugendliche, die eine Lehre machen, besuchen gleichzeitig eine Berufsschule. Mehr
Informationen dazu findest du auf Seite 15 unter dem Punkt „Lehre“.
Pflichtschulabschluss nachholen
Der Pflichtschulabschluss ersetzt den Abschluss einer Hauptschule oder Neuen Mittel-
schule. Mit einem Pflichtschulabschluss können höhere Schulen und weitere
Landesschulrat für Tirol
MigrantInnenberatung
Natasa Marosevac
Innrain 1
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 520 33
Mail: [email protected]
Web: www.lsr-t.gv.at
Tiroler Soziale Dienste
GmbH (TSD)
Sterzinger Straße 1
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 21 440
E-Mail: [email protected]
Web: www.tsd.gv.at
Amt der
Tiroler Landesregierung
Abteilung Bildung
Markus Brunner
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck
Tel: 0512 508 77 60
Mail: [email protected]
Web: www.tirol.gv.at/
abteilung-bildung
13 InfoEck - Jugendinfo Tirol
Berufsausbildungen besucht werden. Personen ab dem 16. Lebensjahr können beim
Berufsförderungsinsitut Tirol (BFI) den Pflichtschulabschluss nachholen. Kurse finden
in Innsbruck, Kufstein und Imst statt.
BFI Tirol
Ing-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck
Maria Waser
Tel.: 0512 59 66 08 42
E-Mail: [email protected]
Bildung ohne Altersbeschränkung Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge, ohne Wertung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Organisation Angebot
Cuda Welcome Club
Innovia
Rennweg 7
6020 Innsbruck
Tel.: 0676 843 843 61
E-Mail: [email protected]
Web: www.innovia.at
Kostenlose Computernutzung
E-Learning
Unterstützung durch Freiwillige
Zusatzangebote je nach Bedarf (Deutsch Konversa-
tion, Bewerbungstraining, …)
offen von Montag bis Freitag von 16:00 bis 18:00
Quali-Fair 3.0
Open Learning Center
BFI Tirol
Ing.-Etzel-Straße 7, 3. Stock
6010 Innsbruck
Tel.: 0664 13 57 796
E-Mail: [email protected]
Web: www.bfi-tirol.at unter EU-
Projekte
Lernraum mit PC-Arbeitsplätzen, Internet, Lern-
materialien, e-learning-Angeboten, Infomaterial zu
Ausbildung und Weiterbildung
Individuelle Bildungs- und Lernbegleitung
Tutorien und Kompetenz-Orientierungs-Workshops
offen von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis
12:00 und von 14:00 bis 18:00 und Freitag von
9:00 bis 12:00
14 InfoEck - Jugendinfo Tirol
Es gibt inzwischen auch schon sehr viele Online-Kurse und Apps zum Deutsch
lernen. Diese ersetzen zwar keinen Deutschkurs, sind aber eine gute
zusätzliche Lernmöglichkeit. Einige kostenlose Apps sind zum Beispiel
AnkiApp, DeutschAkademie, Duolingo oder der Goethe Institut- Deutsch Voka
beltrainer.
Anerkennung von Bildungsabschlüssen
AST – Anlaufstelle für
Personen mit im
Ausland erworbenen
Qualifikationen
Andreas-Hofer-Straße 46
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 57 71 70
E-Mail: [email protected]
Web: www.zemit.at/de/ast
Mehrsprachige Anerkennungsberatung
Abklären, ob eine formale Anerkennung notwendig/
möglich ist
Organisieren beglaubigter Übersetzungen von Diplomen
und Zeugnissen
Weiterleiten von Bildungsabschlüssen an die
zuständigen Stellen
Gegebenenfalls Begleitung im gesamten Anerkennungs-
verfahren
Information über weiterführende Bildungs- und
Beratungsmöglichkeiten
Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und
Nachmittags nach Terminvereinbarung
Deutschkurse In Tirol gibt es zahlreiche Einrichtungen, die Deutschkurse
anbieten. Der passende Deutschkurs hängt sowohl vom
Aufenthaltsstatus als auch von den Sprachkenntnissen
ab. Einige der Sprachkurse sind kostenlos und für andere
muss ein Beitrag gezahlt werden.
Eine umfangreiche Liste von Deutschkursen findest du
auf der Website des Land Tirol. Du kannst sie dir unter
folgendem Link ansehen:
www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/integration/
integrationsstrategie-fuer-fluechtlinge/deutsch/
15 InfoEck - Jugendinfo Tirol
Saisonarbeit in Landwirtschaft und Gastronomie
Asylsuchende können mit einer Beschäftigungsbewilligung des Arbeitsmarktservice
(AMS) für die Saisonarbeit in Tourismus, Land- und Forstwirtschaft angestellt werden.
Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:
Die asylwerbende Person muss seit mindestens drei Monaten zum Asylverfahren
zugelassen sein.
Für die Arbeitsbereiche werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz (BMASK) Höchstzahlen für jede Saison festlegt und es muss
ein Arbeitsplatz in der Region frei sein.
Es kann keine andere Person (Inländerin, Inländer, Migrantin oder Migrant), die
beim AMS als arbeitssuchend gemeldet ist, für diese Stelle vermittelt werden.
Gemeinnützige Arbeiten
Asylsuchende dürfen bei Bund, Land oder den Gemeinden gemeinnützige Arbeit leis-
ten. Sie erledigen dabei reine Hilfstätigkeiten und bekommen dafür einen Anerken-
nungsbeitrag von drei Euro pro Stunde. Sie dürfen mit diesen Arbeiten maximal 110
Euro pro Monat verdienen.
Selbstständige Arbeit
Asylsuchende dürfen drei Monate nach der Zulassung zum Asylverfahren einer selb-
ständigen Tätigkeit nachgehen. Dafür müssen jedoch die Voraussetzungen für den
notwendigen Gewerbeschein erfüllt werden.
Lehre
Junge Asylsuchende dürfen bis zum 25. Lebensjahr eine Lehre beginnen. Dies ist aller-
dings nur in einem Mangel-Lehrberuf möglich. Das sind Lehrberufe, für die es zu weni-
ge Arbeitskräfte gibt. Die aktuelle Liste aller Mangel-Lehrberufe sowie alle Informatio-
nen über die Lehre für Asylsuchende bekommst du beim AFZ-Ausländerfachzentrum.
AFZ-Ausländerfachzentrum
AMS Tirol
Amraser Straße 8
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 58 19 990
E-Mail: [email protected]
Allgemeine Informationen zum Thema Lehre findest du im Infoblatt „Lehre“.
Du kannst es dir im nächsten InfoEck holen oder auf www.mei-infoeck.at
herunterladen.
16 InfoEck - Jugendinfo Tirol
Bildungs- und Berufsberatung Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge, ohne Wertung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Organisation Angebot Zusatzinfo.
Bildungs- und Berufsbe-
ratung
INNOVIA
Rennweg 7a
6020 Innsbruck
Tel.: 0676 843 843 65
oder 0676 843 843 61
E-Mail: brigitte.carraro@
innovia.at
Web: bildungsberatung.
innovia.at
Ausbildungen und Erfahrungen klären
Stärken, Talente und Interessen
erkennen
Bildungsziel formulieren
Bildungsplan erstellen
Finanzierungsmöglichkeiten abklären
Berufsorientierung
Unterstützung bei der Erstellung von
Bewerbungsunterlagen
Vermittlung zur Anerkennung von
Zeugnissen
für Menschen
mit Migrations-
und Flucht-
erfahrung
Mentoring für Migrantin-
nen und Migranten
Web:
www.integrationsfond.at
unter Themen/
Weiterbildung
Asylberechtigte bekommen eine
Mentorin/ einen Mentor aus der Wirt-
schaft
die Mentorin/ der Mentor unterstützt
bei der Suche nach einer passenden
Arbeitsstelle
Voraussetzung: ausreichende Sprach-
kenntnisse und Ausbildung zumindest
auf Fachkraftniveau
Für Menschen
ab 18 mit
Migrations-
hintergrund
ZeMiT
Andreas-Hofer-Str. 46
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 57 71 70
E-Mail:
Web: www.zemit.at
Information, Beratung und Betreuung:
in fremdenrechtlichen Angelegenheiten
zum Ausländerbeschäftigungsgesetz
in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen
zum Arbeitslosenversicherungsgesetz
und vieles mehr
Beratungen finden auch in AMS Regio-
nalstellen statt. Die Kontaktdaten findest
du auf der Website des AMS unter
www.ams.at/tirol unter Geschäftsstellen.
ausländische
Arbeitnehme-
rinnen,
Arbeitnehmer
und deren
Familienange-
hörige,
für Eingebür-
gerte und Asyl-
berechtigte
17 InfoEck - Jugendinfo Tirol
Ausbildungsprogramme Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge, ohne Wertung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Asylberechtigte sind österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern
nahezu gleichgestellt. Das bedeutet, dass sie alle Bildungsangebote nutzen
können. Ausführliche Informationen dazu erhältst du in unseren Infoblättern
„Zweiter Bildungsweg“ und „Ausbildungswege“! Du kannst sie dir im nächsten
InfoEck holen oder auf www.mei-infoeck.at herunterladen.
Asylsuchende
Asylsuchende können entweder in einer organisierten Unterkunft (Flüchtlingsheim)
wohnen oder sich selbst eine Wohnmöglichkeit organisieren. Asylsuchende, die privat
wohnen, bekommen einen Mietzuschuss von maximal 150 Euro pro Person oder 300
Euro für eine Familie.
Organisation Angebot Zusatzinformation
Freiwilliges
Integrationsjahr (FIJ)
Tel: 01 532 45 45 11 90
E-Mail: integrationsjahr@
dieberater.com
Web:
www.integrationsjahr.at
Mitarbeit in einer Einrichtung
zum Beispiel in der Pflege oder
Sozialarbeit
Berufserfahrung sammeln und
Deutschkenntnisse verbessern
Dauer: sechs bis zwölf Monate,
16 bis 34 Stunden pro Woche
für Asylberechtigte
und subsidiär
Schutzberechtigte
Voraussetzungen:
Erhalt der Mindest-
sicherung,
Zuerkennung des Sta-
tus liegt nicht länger
als zwei Jahre zurück
Pole Position – Start-
klar für den Arbeits-
markt
BFI Tirol
Ing-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck
Tel.: 0664 88 45 63 23
E-Mail: projekte@
bfi-tirol.at
Web: www.bfi-tirol.at un-
ter EU-Projekte
Kurs zur Vorbereitung auf den Ar-
beitsmarkt
Deutschkenntnisse verbessern
notwendiges Fachvokabular
lernen
Informationen über den
österreichischen Arbeitsmarkt
Der Kurs findet in Innsbruck statt,
Fahrtkosten werden erstattet.
für Asylberechtigte,
subsidiär Schutz-
berechtigte und
Personen aus Dritt-
staaten mit einer
Aufenthaltsberechti-
gung für Österreich
18 InfoEck - Jugendinfo Tirol
In Tirol ist die Tiroler Soziale Dienste GmbH (TSD) für die Grundversorgung von Asylsu-
chenden (Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung,… ) zuständig.
Tiroler Soziale Dienste GmbH (TSD)
Sterzinger Straße 1 6020 Innsbruck
Tel.: 0512 21 440
E-Mail: [email protected]
Web: www.tsd.gv.at
Personen, die nicht in einem Heim sondern privat wohnen möchten, können sich an
das Projekt „Flüchtlinge Willkommen Österreich“ wenden, das freie Plätze in Wohn-
gemeinschaften und andere Wohnmöglichkeiten an Flüchtlinge vermittelt.
Information und Anmeldung unter www.fluechtlinge-willkommen.at.
Asylberechtigte
Asylberechtigte müssen innerhalb von 4 Monaten nachdem sie die Aufenthalts-
berechtigung bekommen haben aus dem Flüchtlingsheim ausziehen. Es gibt in Tirol
einige Einrichtungen, die bei der Suche nach Wohnungen unterstützen. Die Kontakt-
daten findest du ab Seite 20 unter Punkt „10. Beratungsstellen“.
Unser Infoblatt "Wohnen" hilft dir bei der Wohnungssuche. Du findest darin
Informationen rund um Kosten und nützliche Tipps und Links zur Wohnungs-
suche. Du kannst es dir entweder im nächsten InfoEck holen oder unter
www.mei-infoeck.at herunterladen.
Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge, ohne Wertung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Organisation Angebot Zusatzinformation
Haus der Begegnung
der Diözese Innsbruck
Rennweg 12
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 58 78 69 12
E-Mail:
Web:
www.hausderbegegnung.
com
Sprachencafé: in fremden Sprachen
miteinander sprechen –
jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
von 18:00 bis 20:00. Es gibt auch
einen Deutschtisch.
Veranstaltungen und Fortbildungen
zu Flucht und Asyl
Offen für alle.
19 InfoEck - Jugendinfo Tirol
KAMA Innsbruck
E-Mail:
Web:
www.kama.or.at/innsbruck
Kochkurse, Sprachkurse,
Bewegungs- und Tanzkurse, Musik-
und Kreativkurse
Kurse werden von Asylsuchenden,
Asylberechtigten, Migrantinnen und
Migranten angeboten
Freiwillige unterstützen bei der
Organisation der Kurse und
begleiten die Kursleiterinnen und
Kursleiter
Teilnahme an den Kursen gegen
eine freiwillige Spende
Offen für alle.
Asylsuchende,
Asylberechtigte
und subsidiär
Schutz-
berechtigte
können Kurse
anbieten.
Moustache Monday
Plattform Rechtsbera-
tung - FÜR MENSCHEN
RECHTE
Café/Bar Moustache
Herzog-Otto-Straße 8
(Badgasse)
6020 Innsbruck
E-Mail: info@
plattform-rechtsberatung.at
Web: www.plattform-
rechtsberatung.at
Menschen treffen Menschen
Zusammensein bei Essen und
Spiel
Gestaltung durch Besucherinnen
und Besucher
4 mal jährlich
Offen für alle.
Gemeinschaftsgärten
Servicestelle Gemein-
schaftsgärten im Tiroler Bil-
dungsforum
Tel.: 0650 88 90 835
E-Mail: gemeinschafts
Web:
www.gemeinschaftsgärten.
tirol
für all jene, die einen Gemein-
schaftsgarten gründen oder mit
einem Gemeinschaftsgarten in
ihrer Umgebung in Kontakt treten
möchten
Offen für alle.
20 InfoEck - Jugendinfo Tirol
In vielen Gemeinden gibt es Frauentreffs, Jugendzentren, religiöse Einrichtun-
gen und Sportvereine, in denen du Leute mit ähnlichen Interessen kennen
lernen, Kontakte knüpfen und Freundschaften schließen kannst. Mehr Infor-
mationen dazu bekommst du in deinem Gemeindeamt oder Stadtamt.
Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge, ohne Wertung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
SOS-Kinder.Welt Tschamlerstraße 10 6020 Innsbruck Tel.: 0676 88 144 359 E-Mail: kinder.welt@
sos-kinderdorf.at
interkultureller Spiel- und Lernraum
spielen, basteln und herumtoben ge-
meinsam mit österreichischen Kindern
Deutschkurse und „Eltern-Café“ für
Menschen aus aller Welt
für Kinder und
ihre Eltern nach
der Flucht
Organisation Angebot Zusatzinfo
Caritas Flüchtlings- und
Integrationshilfe
Heiliggeiststraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 7270-13
E-Mail:
Web: www.caritas-tirol.at/
hilfe-angebote/fluechtlinge
Unterstützung bei:
Wohnungssuche
Deutsch lernen
Arbeitssuche
Start in Schule und Kindergarten
Alltagsleben
für Asyl-
berechtigte,
subsidiär
Schutzberech-
tigte
Diakonie Flüchtlings-
dienst: ANKYRA-
Zentrum für interkultu-
relle Psychotherapie
Müllerstraße 7 / 3. Stock
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 564 129
Mail: [email protected]
Web: fluechtlingsdienst.
diakonie.at
Dolmetschunterstützte Psycho-
therapie im Einzel- und Gruppen-
setting
Psychiatrische und medizinische Be-
ratung
Die Fahrtkosten für Menschen in der
Grundversorgung werden vom TSD
übernommen.
für
Asylsuchende,
subsidiär
Schutzberech-
tigte,
Asylberechtigte,
Migrantinnen
und Migranten
21 InfoEck - Jugendinfo Tirol
Diakonie
Integrationsstationen Tirol
Imst
Floriangasse 22
6460 Imst
Wörgl
Salzburger Straße 3
6300 Wörgl
Tel.: 0664 886 307 81
E-Mail: oscar.thomas-olalde
@diakonie.at
Web: fluechtlingsdienst.
diakonie.at
Unterstützung bei der Wohnungs-
suche/ Wohnversorgung
Alphabetisierung und Deutsch-
kurse (A1)
Beratung und Begleitung zu den
Themen: Wohnen, Bildung und
Integration
Projekte im Bereich Erwachse-
nenbildung für anerkannte
Flüchtlinge und subsidiär Schutz-
berechtigte
Mitarbeitmögichkeiten und
Fortbildungen für Ehrenamtliche
für Asyl-
berechtigte und
subsidiär Schutz-
berechtigte
für Ehren-
amtliche
Diakonie Flüchtlingsdienst:
NARA
Bürgerstraße 21
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 32 30 72
E-Mail: [email protected]
Web:
fluechtlingsdienst.diakonie.at
Beratung und Hilfestellung
Unterstützung bei Beantragung
eines Aufenthaltstitels oder einer
Duldung
für ehemalige
Asylsuchende mit
einer
abweisenden
Entscheidung
Diakonie Flüchtlingsdienst:
unabhängige
Rechtsberatung
Diakonie Flüchtlingsdienst
Bürgerstraße 21
6020 Innsbruck
Tel.: 0664 885 88 911
E-Mail: [email protected]
Web:
fluechtlingsdienst.diakonie.at
Unabhängige Rechtsberatung
durch ehrenamtlich tätige Rechts-
beraterinnen und Rechtsberater
offene Beratungszeit:
Montag von 16:00 -18:00 Uhr
Donnerstag von 10:00 - 12:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
für Asylsuchende,
subsidiär Schutz-
berechtigte
und Asylberech-
tigte
22 InfoEck - Jugendinfo Tirol
FLUCHTpunkt
ARGE Schubhaft
Jahnstraße 17
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 58 14 88
E-Mail: info@
fluchtpunkt.org
Web: www.fluchtpunkt.org
ist eine Anlaufstelle für geflüchtete
Menschen
orientiert sich an den Notlagen der
Menschen, unabhängig von ihrem
Aufenthaltsstatus
berät zu Fragen der Grundversor-
gung, des Asyl- und Fremdenrechts
und zu gesundheitlichen, finanziel-
len und anderen Fragen
Die Beratung ist anonym und wenn
notwendig mit Dolmetscherin oder
Dolmetscher.
für Asylsuchen-
de, anerkannte
Flüchtlinge,
subsidiär Schutz-
berechtigte und
illegalisierte
Personen
Frauen aus allen
Ländern
Tschamlerstraße 4/5.Stock
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 56 47 78
E-Mail: info@
frauenausallenlaendern.org
Web: www.
frauenausallenlaendern.org
Spiel- und Sprachgruppe für Mütter
und Kinder (0-5 Jahre)
Freizeit- und Kulturangebote
(Radfahrkurse, Yogakurse, Ausflüge)
Gemeinsame Gartenarbeit
Gruppenberatung (mit Kinder-
betreuung)
Mehrsprachige Einzelberatung zu
Bildung, Arbeit, Wohnen, Aufenthalt,
Existenzsicherung, Familie, Gewalt,
Diskriminierung etc.
Mütter- und Erziehungsberatung
Bildungs- und Berufsberatung
für Frauen mit
Migrations-
hintergrund
und/oder
Fluchterfahrung
komm!unity Wörgl
Fachbereich Diversität und
Integration
Christian-Plattner-Straße 8
6300 Wörgl
Tel.: 0664 88 74 52 06
E-Mail: integration@
kommunity.me
Web: www.kommunity.me
Anlauf und Koordinationsstelle
allgemeine Beratung
Unterstützung bei Formalitäten
Sprachkurse und Freizeitaktivitäten
mit Ehrenamtliche
Ehrenamtliche Dolmetscherinnen
und Dolmetscher
Vermittlung gemeinnütziger Arbeit
Koordination von Ehrenamtlichen
Offen für alle.
für Personen mit
Migrations- und
Fluchthinter-
grund
für Ehrenamtli-
che
23 InfoEck - Jugendinfo Tirol
Rotes Kreuz:
FamilienTreffen
ÖRK LV Tirol
Steinbockallee 13
6063 Rum
Tel.: 0664 60 46 63 04 15
E-Mail:
doris.olumba@roteskreuz-
tirol.at
Web: www.roteskreuz.at/tirol
Für Familien:
Beratung
Begleitung durch ehrenamtli-
che Buddies
Deutschlernhilfe für Frauen
für Familien aus der
Familienzusammen-
führung
(Asylberechtigte &
subsidiär Schutzbe-
rechtigte)
Rotes Kreuz: Suchdienst
ÖRK LV Tirol
Steinbockallee 13
6063 Rum
E-Mail: suchdienst@
roteskreuz-tirol.at
Tel.: 0664 88 27 10 68
Web: www.roteskreuz.at/tirol/
migration-suchdienst/
suchdienst/
Suche nach vermissten Ange-
hörigen weltweit
Beratung zur Zusammenfüh-
rung getrennter Flüchtlingsfa-
milien
Telefonisch erreichbar am
Dienstag und Donnerstag
von 09:00-12:00 Uhr
Familienzusammen-
führung nur für Asyl-
berechtigte und
subsidiär Schutzbe-
rechtigte
Personensuche für
alle
TIGRA
Salurner Straße 1
6020 Innsbruck
Tel.: 0680 21 49 100
E-Mail: [email protected]
Web: www.tigra.cc
Beratung für Menschen, die
Rassismus erfahren oder
beobachten
Dokumentation von
rassistischen Vorfällen
themenbezogene Informa-
tions- und Bildungsarbeit
für Menschen, die
Rassismus erfahren
oder beobachten,
und die themen-
bezogene Informatio-
nen und Bildungsan-
gebote suchen
Verein Menschenrechte
Österreich
Meinhardstraße 5
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 58 25 51
E-Mail: tirol@verein-
menschenrechte.at
Web: www.verein-
menschenrechte.at
Rechtsberatung von Asylwer-
ber und Fremden im Verfah-
ren nach dem AsylG und FPG
Beratung und Unterstützung
zur freiwilligen Rückkehr ins
Heimatland
Beratung im Dublinverfahren
für Asylsuchende,
subsidiär
Schutzberechtigte,
Fremde im Sinne des
FPG (Fremden-
polizeigesetz)
24 InfoEck - Jugendinfo Tirol
Verein Multikulturell
Andreas Hofer Straße 46
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 56 29 29
E-Mail: [email protected]
Web: www.migration.cc
mehrsprachige Beratung über das
Schul- und Berufsbildungssystem
in Österreich
Laufbahnberatung und
Kompetenzfeststellung
mehrsprachige Berufsorientierung
und Jobcoaching
Frauencafé
Psychotherapie auf Deutsch und
Türkisch
mehrsprachige Ehe- und Familien-
beratung
für Asylberechtigte,
Migrantinnen und
Migranten
Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge, ohne Wertung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Organisation Angebot Zusatzinfo
Freiwilligenpartnerschaft
Tirol und regionale Freiwil-
ligenzentren
Koordinationsstelle Land Ti-
rol, Abt. Landesentwicklung
und Zukunftsstrategie
Heiliggeiststr. 7-9
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 508 36 31
E-Mail: [email protected]
Web: www.freiwillige-tirol.at
Erstgespräch, Beratung und Ver-
mittlung von Menschen die
freiwillig/gemeinnützig/
ehrenamtlich tätig sein wollen
Unterstützung von Einrichtungen,
die Freiwillige suchen
für Ehrenamtliche
und
Organisationen,
die Ehrenamtliche
suchen
Hotline Flüchtlingshilfe
Tel.: 0800 08 07 77
Kostenlose Telefonnummer
erreichbar von Montag bis Frei-
tag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr
Informationen, wie du Flüchtlinge
mit Sachspenden oder ehrenamt-
licher Arbeit unterstützen kannst
für
Unterstützerinnen
und Unterstützer
25 InfoEck - Jugendinfo Tirol
interprAID:
Dolmetschplattform
Andreas Hofer Str. 37
6020 Innsbruck
Tel.: 0660 712 37 57
E-Mail: [email protected]
Web: www.interpraid.org
Vermittlung von Dolmetscherin-
nen und Dolmetschern (vor Ort
und per Video Call)
Anmeldung kostenlos
Stundensätze werden von den
Dolmetscherinnen und Dolmet-
schern selbst definiert
für NGOs, soziale
Einrichtungen,
Gesundheitsein-
richtungen, Behör-
den
Patenschaftsprojekt
„ertebat“
Plattform Rechtsberatung -
FÜR MENSCHEN RECHTE
Bürgerstraße 21 / 1. OG
6020 Innsbruck
Tel.: 0681 10 75 05 57
E-Mail: b.schmidt@plattform-
rechtsberatung.at
Web: www.plattform-
Patinnen und Paten für unbeglei-
tete minderjährige Flüchtlinge
zwischen 14 und 18 Jahren
Bildung von Freundschaften und
Netzwerken durch gemeinsame
Unternehmungen
Mindestalter für
Patinnen und Pa-
ten ist 25 Jahre,
jüngere Menschen
bei besonderer
Eignung
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
26 InfoEck - Jugendinfo Tirol
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
27 InfoEck - Jugendinfo Tirol
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
28 InfoEck - Jugendinfo Tirol
Die Informationen wurden von den InfoEck Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingeholt. Für die Rich-
tigkeit, Vollständigkeit und Qualität des Angebots kann keine Gewähr übernommen werden. Die Auflis-
tung erfolgt ohne Wertung und Empfehlung.
Stand: Juli 2017 / mm
Impressum:
Verein Generationen und Gesellschaft, Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck, ZVR 399 463 751