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EEG 2014 (Erneuerbare- Energien-Gesetz) Ausbau der erneuerbaren Energien steuern & Ausbau-Kosten senken ZIEL DES EEG PUNKT 1: 2 0 5 0 80 % 55-60% 65% 50% 35% 40-45% des Energiemixes sollen bis 2050 aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. 2025 2035 2020 2030 2040 Novelle 2014 Novelle 2012 Im neuen EEG sind erstmals Ausbaupfade für die jeweiligen Erzeugungsarten vorgegeben. Damit diese Vorgaben eingehalten werden, sinken oder steigen die Fördersätze bei Verlassen des festgelegten Ausbaukorridors.

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EEG 2014(Erneuerbare- Energien-Gesetz)

Ausbau der erneuerbaren Energien steuern &Ausbau-Kosten senken

ZIEL DES EEG

PUNKT 1:

2050

80%55-60% 65% 50% 35%40-45%

des Energiemixes sollen bis 2050 aus erneuerbaren

Energien erzeugt werden.

2025 2035 202020302040

Novelle 2014 Novelle 2012

Im neuen EEG sind erstmals Ausbaupfade für die jeweiligen Erzeugungsarten vorgegeben. Damit diese Vorgaben eingehalten werden, sinken oder steigen die Fördersätze

bei Verlassen des festgelegten Ausbaukorridors.

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Verteilung der Förderkosten

PUNKT 2:

AUSBAUPFAD

OFFSHORE ONSHORE PHOTOVOLTAIK BIOGAS

Ziel: 12 ct/kWh

Stauchungsmodellverlängert bis 31.12.2019

Auswahl zweier Fördermodelle:

15,4 ct/kWh für 12 Jahre

19,4 ct/kWh für 8 Jahre

nach Fristablauf: 3,9ct/kWh

Aktuell: 17 ct/kWh

2.500 MW/Jahr zzgl. Repowering

2.500 MW/Jahr

bis 2020: 6.500 MWbis 2030:15.000 MW 100 MW / Jahr

Durchschnittliche Vergütung für

Anlagenbetreiber von erneuerbaren Energien (EE)

Die „Besondere Ausgleichsregelung“ befreite bisher Teile der Industrie sowie Eigenstromversorger von der EEG-Umlage. Ein Kompromiss mit der EU-Kommission sieht nun folgende Regelungen vor:

AUSGLEICHSREGELUNG

EIGENSTROMVERSORGUNG

30% EEG-Umlage

40%

35%

WIND PHOTOVOLTAIK BIOGAS

Gestaffelte BeteiligungErste GWh volle EEG-Umlage, danach Reduzierung auf 15 % der EEG-Umlage, Begrenzung der Belastung auf 4 % bzw. 0,5 % der Bruttowertschöpfung des jeweiligen Unternehmens

vorher: privilegierte Unternehmen von EEG-Umlage befreit

Ausnahme-

Regelung

ENERGIEINTENSIVE UNTERNEHMEN

für Neuanlagen nach dem 31.07.2014 und vor dem

01.01.2016

für Neuanlagen nach dem 31.12.2015 und vor dem

01.01.2017

Eine Ausnahmeregelung existiert für Unternehmen, die in internationalem Wettbewerb stehen

Antragsberechtigte Unternehmen in 2 Listen des EEG aufgeführt (gemäß Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission als stromkosten- und handelsintensiv eingestuft)

Eintrittsschwelle abhängig von Stromkostenintensität der Bruttowertschöpfung der Unternehmen (Liste 1: 16 % bzw. 17 %, Liste 2: 20 %)

vorher: einheitlich 14 Prozent

Bestandsanlagen (erneuerbare & konventionelle)

bleiben von EEG-Umlage befreit.

Regelung gilt für Anlagen 10 kW

für Neuanlagen nach dem 01.07.2017

3

21

EEG-Umlage

EEG-Umlage

AUSGLEICHSREGELUNG

EIGENSTROMVERSORGUNG

30% EEG-Umlage

40%

35%

WIND PHOTOVOLTAIK BIOGAS

Gestaffelte BeteiligungErste GWh volle EEG-Umlage, danach Reduzierung auf 15 % der EEG-Umlage, Begrenzung der Belastung auf 4 % bzw. 0,5 % der Bruttowertschöpfung des jeweiligen Unternehmens

vorher: privilegierte Unternehmen von EEG-Umlage befreit

Ausnahme-

Regelung

ENERGIEINTENSIVE UNTERNEHMEN

für Neuanlagen nach dem 31.07.2014 und vor dem

01.01.2016

für Neuanlagen nach dem 31.12.2015 und vor dem

01.01.2017

Eine Ausnahmeregelung existiert für Unternehmen, die in internationalem Wettbewerb stehen

Antragsberechtigte Unternehmen in 2 Listen des EEG aufgeführt (gemäß Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission als stromkosten- und handelsintensiv eingestuft)

Eintrittsschwelle abhängig von Stromkostenintensität der Bruttowertschöpfung der Unternehmen (Liste 1: 16 % bzw. 17 %, Liste 2: 20 %)

vorher: einheitlich 14 Prozent

Bestandsanlagen (erneuerbare & konventionelle)

bleiben von EEG-Umlage befreit.

Regelung gilt für Anlagen 10 kW

für Neuanlagen nach dem 01.07.2017

3

21

EEG-Umlage

EEG-Umlage

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Erneuerbare Energien weiter an den Markt heranführen

PUNKT 3:

EE-Anlagenbetreiber erhalten künftig keine feste Einspeisevergütung mehr, sondern müssen für ihren Strom selbst einen Abnehmer finden.

AUSGLEICHSREGELUNG

EIGENSTROMVERSORGUNG

30% EEG-Umlage

40%

35%

WIND PHOTOVOLTAIK BIOGAS

Gestaffelte BeteiligungErste GWh volle EEG-Umlage, danach Reduzierung auf 15 % der EEG-Umlage, Begrenzung der Belastung auf 4 % bzw. 0,5 % der Bruttowertschöpfung des jeweiligen Unternehmens

vorher: privilegierte Unternehmen von EEG-Umlage befreit

Ausnahme-

Regelung

ENERGIEINTENSIVE UNTERNEHMEN

für Neuanlagen nach dem 31.07.2014 und vor dem

01.01.2016

für Neuanlagen nach dem 31.12.2015 und vor dem

01.01.2017

Eine Ausnahmeregelung existiert für Unternehmen, die in internationalem Wettbewerb stehen

Antragsberechtigte Unternehmen in 2 Listen des EEG aufgeführt (gemäß Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission als stromkosten- und handelsintensiv eingestuft)

Eintrittsschwelle abhängig von Stromkostenintensität der Bruttowertschöpfung der Unternehmen (Liste 1: 16 % bzw. 17 %, Liste 2: 20 %)

vorher: einheitlich 14 Prozent

Bestandsanlagen (erneuerbare & konventionelle)

bleiben von EEG-Umlage befreit.

Regelung gilt für Anlagen 10 kW

für Neuanlagen nach dem 01.07.2017

3

21

EEG-Umlage

EEG-Umlage

AUSGLEICHSREGELUNG

EIGENSTROMVERSORGUNG

30% EEG-Umlage

40%

35%

WIND PHOTOVOLTAIK BIOGAS

Gestaffelte BeteiligungErste GWh volle EEG-Umlage, danach Reduzierung auf 15 % der EEG-Umlage, Begrenzung der Belastung auf 4 % bzw. 0,5 % der Bruttowertschöpfung des jeweiligen Unternehmens

vorher: privilegierte Unternehmen von EEG-Umlage befreit

Ausnahme-

Regelung

ENERGIEINTENSIVE UNTERNEHMEN

für Neuanlagen nach dem 31.07.2014 und vor dem

01.01.2016

für Neuanlagen nach dem 31.12.2015 und vor dem

01.01.2017

Eine Ausnahmeregelung existiert für Unternehmen, die in internationalem Wettbewerb stehen

Antragsberechtigte Unternehmen in 2 Listen des EEG aufgeführt (gemäß Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission als stromkosten- und handelsintensiv eingestuft)

Eintrittsschwelle abhängig von Stromkostenintensität der Bruttowertschöpfung der Unternehmen (Liste 1: 16 % bzw. 17 %, Liste 2: 20 %)

vorher: einheitlich 14 Prozent

Bestandsanlagen (erneuerbare & konventionelle)

bleiben von EEG-Umlage befreit.

Regelung gilt für Anlagen 10 kW

für Neuanlagen nach dem 01.07.2017

3

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EEG-Umlage

EEG-Umlage

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AUSSCHREIBUNGEN

PV-Pilotprojekt

Start 2015Versteigerung PV-Bebauungsgebiete:

jährlicher Zubau 400 MW (nur PV)

5 % der neu zu installierenden Leistung für ausländische Projekte geöffnet

Auktion

Senkung der Kostendurch Umstellung der Fördersystematik

PUNKT 4:

AUSSCHREIBUNGEN

PV-Pilotprojekt

Start 2015Versteigerung PV-Bebauungsgebiete:

jährlicher Zubau 400 MW (nur PV)

5 % der neu zu installierenden Leistung für ausländische Projekte geöffnet

Auktion

Mit der EEG-Reform des EEG wird von einem Förderinstrumentarium auf ein Ausschreibungsmodell umgestellt. Ab dem 1. Halbjahr 2015 soll daher in ersten

Pilotprojekten die Förderhöhe für Strom aus Photovoltaik-Anlagen wettbewerblich über Ausschreibungen ermittelt werden.

DIREKTVERMARKTUNG

Novelle 2014Novelle 2012

ab 01.08.2014: alle Neuanlagen ab 500 kW

ab 01.06.2016: alle Neuanlagen ab 100 kW

DIREKTVERMARKTUNG + MARKTPRÄMIE

PAUSCHALEVERGÜTUNG

ODER

STROMBÖRSE / DIREKTVERMARKTUNG

Abhängig vom erzieltenBörsenpreis +

zusätzlicher Marktprämie

OFFSHORE ONSHORE

PHOTOVOLTAIK BIOGAS

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AUSSCHREIBUNGEN

PV-Pilotprojekt

Start 2015Versteigerung PV-Bebauungsgebiete:

jährlicher Zubau 400 MW (nur PV)

5 % der neu zu installierenden Leistung für ausländische Projekte geöffnet

Auktion

Stromeinspeisungsgesetz:

Netzbetreiber verpflichtet zur Abnahme & Mindestvergütung des Stroms aus EE

EEG ersetzt altes Stromeinspeisungsgesetz:

Stärkere Differenzierung der Fördersätze

Einbeziehung weiterer Technologien wie z.B. Geothermie

1. Novellierung

Anpassung an EU-Richtlinie zur Förderung der Strom- erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizi-tätsbinnenmarkt

Änderung der Fördersätze

Verbesserung der juristischen Stellung der Betreiber von EE-Anlagen gegenüber örtlichen Netzbetreibern

3. Novellierung

Förderung der Direkt-vermarktung durch Marktprämienmodell

Veränderung der Einspeisetarife, starke PV-Kürzung

4. Novellierung

Herstellung EU-Rechtskonformität

Markt- und System- integration der EE

Senkung der Kosten

2. Novellierung

Erhöhung des EE-Anteils an Stromversorgung auf 30 % bis 2020

1991

2000

2009

2012

2014

2004

Stromeinspeisungsgesetz:

Netzbetreiber verpflichtet zur Abnahme & Mindestvergütung des Stroms aus EE

EEG ersetzt altes Stromeinspeisungsgesetz:

Stärkere Differenzierung der Fördersätze

Einbeziehung weiterer Technologien wie z.B. Geothermie

1. Novellierung

Anpassung an EU-Richtlinie zur Förderung der Strom- erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizi-tätsbinnenmarkt

Änderung der Fördersätze

Verbesserung der juristischen Stellung der Betreiber von EE-Anlagen gegenüber örtlichen Netzbetreibern

3. Novellierung

Förderung der Direkt-vermarktung durch Marktprämienmodell

Veränderung der Einspeisetarife, starke PV-Kürzung

4. Novellierung

Herstellung EU-Rechtskonformität

Markt- und System- integration der EE

Senkung der Kosten

2. Novellierung

Erhöhung des EE-Anteils an Stromversorgung auf 30 % bis 2020

1991

2000

2009

2012

20142004

Meilensteine der EE-Förderung seit 1991

HISTORIE:

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Stromeinspeisungsgesetz:

Netzbetreiber verpflichtet zur Abnahme & Mindestvergütung des Stroms aus EE

EEG ersetzt altes Stromeinspeisungsgesetz:

Stärkere Differenzierung der Fördersätze

Einbeziehung weiterer Technologien wie z.B. Geothermie

1. Novellierung

Anpassung an EU-Richtlinie zur Förderung der Strom- erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizi-tätsbinnenmarkt

Änderung der Fördersätze

Verbesserung der juristischen Stellung der Betreiber von EE-Anlagen gegenüber örtlichen Netzbetreibern

3. Novellierung

Förderung der Direkt-vermarktung durch Marktprämienmodell

Veränderung der Einspeisetarife, starke PV-Kürzung

4. Novellierung

Herstellung EU-Rechtskonformität

Markt- und System- integration der EE

Senkung der Kosten

2. Novellierung

Erhöhung des EE-Anteils an Stromversorgung auf 30 % bis 2020

1991

2000

2009

2012

2014

2004

AUSBLICK

www.dialog-energie-zukunft.deEine Initiative der EnBW Energie Baden-Württemberg AG.

weitere Novellierung des EEG geplant, Systemwechsel zu Ausschreibungen soll vollzogen werden

„Marktdesign-Gesetz“ für besseres Zusammenspiel zw. EE und konventionellen Kraftwerken

Umstellung der EE-Förderung auf Ausschreibungen

Überprüfung Eigenstrom-regelung nach Absprache mit der EU

bis 2016

2016

bis/ab 2017 2017