Novellierung der Schlüsselzuweisung für die Haushalte der Kirchengemeinden.

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Novellierung der Schlüsselzuweisung für die Haushalte der Kirchengemeinden

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Novellierung der Schlüsselzuweisungfür die Haushalte der Kirchengemeinden

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1.Gründe und Ziele für eine Novelle der Systematik der Schlüsselzuweisung

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Ausgangslage

1. Seit dem Jahr 2010 gab es verstärkte Debatten zum Schlüsselzuweisungssystem, da das bestehende Punktesystem bei Fusionen die Kirchengemeinden benachteiligte.

2. Wegfallende Sockelbeträge führten zu finanziellen Einbußen. Zusammenschlüsse waren daher finanziell nachteilig.

3. Mit der Aufgabe von Zweitkirchen und Pfarrheimen fielen auch entsprechende Zuweisungen weg. Die Anpassung an den notwendigen Bedarf wurde behindert.

1. Gründe und Ziele

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Basis der Überarbeitung:Prinzipien der Schlüsselzuweisung

Planungssicherheit und Gestaltungsmöglichkeiten für die Kirchengemeinden - Subsidiarität

nachvollziehbare Kriterien - Objektivität

Ausgleich zwischen strukturstarken und -schwachen Kirchengemeinden - Solidarität

seit 1974 ein vom Erzbistum praktiziertes bewährtes Verfahren.

1. Gründe und Ziele

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Schlüsselzuweisungen für 88 Pastorale Räume …

dürfen keine strukturellen, rechtlichen oder organisatorischen Vorbedingungen stellen

müssen unterschiedlichen Wirklichkeiten in den Pastoralen Räumen gerecht werden können

sollen auch das Zusammenwachsen in den Pastoralen Räumen unterstützen

1. Gründe und Ziele

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2.Status QuoDie Komponenten der heutigen Schlüsselzuweisung

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Komponenten der heutigen Schlüsselzuweisung

2. Status Quo

Sockelbetrag

+ Mitgliederansatz

+ Zuschläge

- anrechenbare Einnahmen

= Schlüsselzuweisung

Rechenbeispiel

Pfarrei

1.000 Mitglieder

1 Pfarrheim

10.000 €

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Komponente Sockelbetrag

2. Status Quo

Sockelbetrag

+ Mitgliederansatz

+ Zuschläge

- anrechenbare Einnahmen

= Schlüsselzuweisung Für alle Kirchengemeinden:

als Pfarrei oder Pfarrvikarie mit eigener Vermögens-verwaltung : 6.500 Punkte

als Pfarrvikarie ohne eigene Vermögensverwaltung:2.500 Punkte

St. Paul hat 1.000 Mitglieder und ist eine Pfarrei:

6.500 Punkte

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Komponente Mitgliederansatz

2. Status Quo

Sockelbetrag

+ Mitgliederansatz

+ Zuschläge

- anrechenbare Einnahmen

= Schlüsselzuweisung

St. Paul hat 1.000 Mitglieder:

9.000 Punkte

bis 4.500 Mitglieder: 9 Punkte je Mitglied

4.501. bis 7.000. Mitglied:11 Punkte je Mitglied

ab 7.001. Mitglied:6 Punkte je Mitglied

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Komponente Zuschläge

2. Status Quo

St. Paul erhält für Pfarrheim und als Stellenzuschlag:

3.900 Punkte

Sockelbetrag

+ Mitgliederansatz

+ Zuschläge

- anrechenbare Einnahmen

= SchlüsselzuweisungKriterium Punkte

Pfarrheim 3.000

Pfarrsaal 1.000

weitere Kirche 2.500

Kapelle 1.000

Dienstwohnung 1.500

Stellenzuschlag:

• bis 1.000 Mitglieder 900

• bis 4.500 Mitglieder je 0,9

• 4.500 bis 7.000 Mitglieder je 1,2

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2. Status Quo

Sockel: 6.500 Punkte

Mitgliederpunkte: 9.000 Punkte

Gebäudepunkte: 3.000 Punkte

Sonstiges: 900 Punkte

Punktsumme: 19.400 Punkte

x Punktwert (1,75 €) 33.950 €

abzgl. eigene Einnahmen = Schlüsselzuweisung

Berechnung für St. Paul

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Komponente Einnahmen

2. Status Quo

Für Einnahmen von 10.000 € werden St. Paul in Abzug gebracht:

6.636 €

Sockelbetrag

+ Mitgliederansatz

+ Zuschläge

- anrechenbare Einnahmen

= SchlüsselzuweisungEinnahmen werden aus Etat und Jahresrechnung ermittelt.

Einnahme lt. Haushaltsplan

- Freibetrag (520 €)

= anrechenbare Einnahmen

Anrechnung (70%)

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Anrechenbare Einnahmen

2. Status Quo

Mieten, Pachten, Erbbauzinsen aus als betriebsnotwendig eingestuften Vermögensgegenständen

Mieten, Pachten, Erbbauzinsen aus als nicht betriebsnotwendig eingestuften Vermögensgegenständen, sofern sie für allgemeine Haushaltszwecke verwendet werden

Kapitalerträge, soweit nicht aus zweckgebundenen Zuwendungen oder Vermächtnissen

Erträge aus Sondervermögen (z. B. Sozialfonds) Erträge aus Immobilienfonds-Anteilen, soweit nicht aus

zweckgebunden Zuwendungen oder Vermächtnissen

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Umrechnung in € und Summefür das Rechenbeispiel

2. Status Quo

Punkte Punktwert Betrag

Punktsumme 19.400 1,75 € 33.950 €

-Anrechnung Einnahmen (9.480 € * 70%) - 6.636 €

= Schlüsselzuweisung 27.314 €

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Heutiges Punktesystem

Allgemeine Auswirkungen auf das Verhalten der Kirchengemeinden:

• Sockelbetrag: Anreiz zur rechtlichen Eigenständigkeit

• Gebäudepunkte: Anreiz zum Festhalten am geförderten Gebäudebestand

• Mitgliederpunkte: Anreiz, die Gemeindegröße nicht durch Zusammenschluss über 7.000 Mitglieder zu erhöhen

Bisheriges Punktesystem

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Beispiel:

Zusammenschluss von vier Kirchengemeinden mit je 1.000 Mitgliedern, vier Pfarrheimen, zwei Dienstwhg

Punkte vor dem Zusammenschluss:

Sockelbetrag 4 x 6.500 Pkte = 26.000 Pkte

Pfarrheim 4 x 3.000 Pkte = 12.000 Pkte

Dienstwhg 2 x 1.500 Pkte = 3.000 Pkte

Gesamt: 41.000 Punkte

Bisheriges Punktesystem

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Beispiel:

Zusammenschluss von vier Kirchengemeinden mit je 1.000 Mitgliedern, vier Pfarrheimen, zwei Dienstwhg

Punkte nach dem Zusammenschluss:

Sockelbetrag 1 x 6.500 = 6.500 Punkte

3 weitere Kirchen 3 x 2.500 = 7.500 Punkte

Pfarrheim 4 x 3.000 = 12.000 Punkte

Dienstwhg 2 x 1.500 = 3.000 Punkte

Gesamt: 29.000 Punkte

Bisheriges Punktesystem

Verlust: 12.000 Punkte

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Bisheriges Punktesystem

Finanzielle Folgen des Zusammenschlusses der vier Kirchengemeinden:

Die Punktzahl geht durch den Zusammenschluss um 12.000 zurück.

Dieser Rückgang wird im heutigen System durch einen fünfjährigen Sonderzuschuss und anschließender zehnjähriger Abschmelzung abgemildert. Langfristig muss die größere Gemeinde Kostenfaktoren (Gebäude) abbauen.

Folge: Der Zusammenschluss ist aus Sicht der Gemeinden finanziell

unattraktiv !

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3.Eckpunktefür die Umstrukturierung der Schlüsselzuweisung

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Ziel: keine Vorbedingungen Wie wirkt die heutige Förderung auf das Verhalten

der Kirchengemeinden?

Sockelpunkte:

Anreiz zur Eigenständigkeit

Gebäudepunkte:

Anreiz zum Festhalten am Gebäudebestand

Mitgliederpunkte:

Anreiz zu Gemeindegröße unter 7.000 Kath.

3. Eckpunkte

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Ziele und Bedingungen der Novellierung

1. Grundstrukturen bleiben erhalten – Schlüsselpunkte nach Gemeindegröße und –ausstattung– Solidarität durch Anrechnung eigener Erträge

2. Mehr Entscheidungsfreiheit vor Ort über die gemeindlich genutzten Gebäude

3. Benachteiligung von Zusammenschlüssen von Kirchengemeinden wird aufgehoben

4. Stärkung der Ebene des Pastoralen Raumes als Rahmen für die Erledigung und Finanzierung gemeindeübergreifender Aufgaben

5. Höhe der gesamten Schlüsselzuweisung zum Umstellungsstichtag bleibt annähernd erhalten

3. Eckpunkte

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Neues Punktesystem

Grundidee • Der bisherige Sockelbetrag und der

Gebäudezuschlag für Kirchen und Pfarrheime werden in mitgliederbezogene Strukturpunkte umgerechnet.

• Der Stellenzuschlag der Gemeinden wird ersetzt durch eine Sockelförderung für die Pastoralverbünde.

3. Eckpunkte

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Sockel und Gebäudepunkte werden in die Mitgliederpunkte integriert

1. Sockel- und Gebäudepunkte werden zum Stichtag rechnerisch auf die Mitgliederzahl aufgeteilt

2. Je nach Größe und Ausstattung der Gemeinde ergibt sich ein individueller Ansatz für „Strukturpunkte je Mitglied“

3. Die bisherigen Mitgliederpunkte und die Strukturpunkte werden addiert

3. Eckpunkte

Neues Punktesystem

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• Berechnungsregeln Strukturpunkte– werden einmalig bei Umstellung 2014/ 2015 berechnet– werden in künftigen Perioden dauerhaft weiter gewährt

• Berechnungsregeln Mitgliederpunkte– jede Kirchengemeinde erhält je Mitglied 9 Punkte– Erst ab dem 20.001. Mitglied: 6 Punkte

• Auswirkungen für die Kirchengemeinden– Die künftige Förderung hängt stärker von der

Mitgliederzahl als von dem rechtlichen Status und der Anzahl der Gebäude ab.

– Der Status als selbständige Kirchengemeinde und die Anzahl der Dienstgebäude ist für die Förderung weniger relevant.

Neues Punktesystem

3. Eckpunkte

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Stellenzuschläge werden durch Förderung für Pastoralverbünde ersetzt

1. Personalkosten vor Ort sind aus der mitgliederbezogenen Förderung zu finanzieren

2. Übergreifend anfallende Personalkosten (z.B. Sekretärin) sind aus dem Etat des Pastoralverbunds zu finanzieren

3. Anstatt der Stellenzuschläge gibt es einen Sockelbetrag je „altem“ PV von 5.500 Punkten

(s. KA v. 06.07.2000 gemäß Zirkumskriptionsgesetz)

4. Die Förderung folgt der Verlagerung der Kosten.

3. Eckpunkte

Neues Punktesystem

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4.Neues Systemfür die Berechnung der Schlüsselzuweisung

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Ziel: Förderung möglichst erhalten Zum Stichtag der Umstellung (01.01.2015)

Punkteberechnung mit gleichem Ergebnis.

4. Neues System

bisher

Sockel 6.500

Mitglieder + 9.000

Gebäude + 3.000

Sonstige + 900

Punkte = 19.400

neu9 Punkte je Mitglied 9.0009,5 Strukturpunk-te je Mitglied + 9.500

Punkte = 18.500

Sockelpunkte 6.500+ Gebäudepunkte 3.000___________________

Mitgliederzahl

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4. Neues System

Mitgliederpunkte (alt): 9.000 Punkte

Strukturpunkte: 9.500 Punkte

Punktsumme: 18.500 Punkte

x Punktwert (1,75 €) = 32.375 €

./. eig. Einnahmen ./. 6.300 €

(Freibetrag von 520 € erhöht auf 1.000 €)

Schlüsselzuweisung = 26.075 €

Neue Berechnung für St. Paul

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Ziel: keine Vorbedingungen

Für Berechnung nicht mehr maßgeblich:

Status Pfarrei oder Pfarrvikarie mit eigener Vermögensverwaltung

Zahl der Kirchen, Kapellen, Pfarrheime ...

Mitgliederzahl einziges Berechnungsmerkmal

4. Neues System

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Szenario: Entwicklung Pfarrei

6.500

3.000

1.000 Mitglieder

- 1 % pro Jahr9.000

1.000 Mitglieder

- 1 % pro Jahr

je 9 Punkte

je 9,5 Punkte

4. Neues System

Aufgabe Pfarrheim

Aufgabe Pfarrheim

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Beispiel 2: Kirchengemeinde mit 5.000 Mitgliedern

Altes System Neues SystemSockelbetrag 6.500 12.000 / 5.000 = 2,4Pfarrheim 3.000 Strukturpunkte/MitgliedZweite Kirche 2.500 5.000 * 2,4 PunkteDienstwohnung 1.500 Dienstwhg 1.500

Gesamt 13.500 13.500

Neues Punktesystem

4. Neues System

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Behandlung von bereits fusioniertenGesamtpfarreien

• Gebäudepunkteberechnung bleibt unverändert• Sockelbeträge der ursprünglichen Gemeindestruktur

werden auf die Gesamtkatholikenzahl der Gemeinde umgerechnet

• Keine Schlechterstellung durch bereits getroffene Entscheidungen

Neues Punktesystem

4. Neues System

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Pastoralverbundsetat (für gemeinsame Aufgaben)

Beispiel: Pastoraler Raum aus 2 alten Pastoralverbünden mit 12.000

Katholiken

Bisher: Künftig:1 Punkt pro Mitglied 1 Punkt pro Mitglied

+ 5.500 Punkte pro PV (gemäß Umschreibung aus dem Jahr 2000; KA Nr. 87)

= 12.000 Punkte = 23.000 Punkte

Neues Punktesystem

4. Neues System

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Weitere Änderungen• Wegfall der Stolgebühren• Erhöhung der Fahrtkostenpunkte („regionale Dichte“) • Erhöhung des Freibetrags für anrechenbare Einnahmen

(auf 1.000 EUR)

Inkrafttreten• Einführung zum 01.01.2015

Neues Punktesystem

4. Neues System

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Umstellungsverfahren• Der neue Berechnungsbogen ist bereits

programmiert und auch in unsere Finanzsoftware integriert

• Letzte Haushaltshinweise des EGV sollen in Kürze folgen. Noch offen:

- Ausschüttung des Aachener Immobilienfonds

- u. U. Änderung der Fahrtkostenregelung für Geistliche

Neues Punktesystem

4. Neues System

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5.Vergleichfür die Berechnung der Schlüsselzuweisung

Altes Punktesystem – Neues Punktesystem

Beispiel in Übersicht (auf Excel-Basis)