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April 2015 Der Kanzler der Universität zu Köln Dezernat 9, International Office Informationen des International Office für Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer zur Bewerbung für ein Studium an der Universität zu Köln

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April 2015 Der Kanzler der Universität zu Köln Dezernat 9, International Office

Informationen des International Office

für Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer zur Bewerbung für ein Studium

an der Universität zu Köln

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Inhaltsverzeichnis

Seite 1 Kurzinformation zur Bewerbung

2 TestAS

3 Bildungsausländer/innen

APS China, Mongolei, Vietnam 4 Sie haben kein Äquivalent zur deutschen Hochschulreife?

Studienkolleg/Feststellungsprüfung/Zugangsprüfung an der Univ. zu Köln (Humanwissenschaftliche, Mathematisch-Naturwissenschaftliche, Medizini-sche, Philosophische Fakultät)

5 Sie haben ein Äquivalent zur deutschen Hochschulreife Bewerbung zum Deutschkurs erforderliche Deutschkenntnisse

6 Bewerbung zum Fachstudium (grundständige Studiengänge) erforderliche Deutschkenntnisse Studienangebot – Wahl des Studienfachs

7 Studierfähigkeitsprüfung (Humanwissenschaftliche, Mathematisch-Naturwissenschaftliche, Medizinische, Philosophische Fakultät)

8 Studienfächer mit Eignungsprüfung Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Bewerbung zum höheren Fachsemester / Prüfungsämter

9 Visum Wohnen / Leben / Kosten Semesterbeitrag / Sozialbeitrag

10 Wohin und bis wann sende ich meine Bewerbungsunterlagen? EU-Bürger/innen, Nicht-EU-Bürger/innen, Bewerber/innen für Masterstudiengänge Bearbeitungsgebühr bei uni-assist e.V.

11 Anschriften, Infos und Internetseiten Hinweise zur Übersetzung

12 Hinweise zur Beglaubigung 13 Checkliste der einzureichenden Unterlagen für Nicht-EU/EWR-Bürger/innen -

grundständiges Studium

14 Checkliste der einzureichenden Unterlagen für EU/EWR-Bürger/innen – grund ständiges Studium

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Informationen für Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer zur Bewerbung zum Studium an der Universität zu Köln

Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber, über Ihr Interesse an einem Studium an der Universität zu Köln freuen wir uns sehr. Für eine sorgfältige Planung Ihres Studiums an der Universität zu Köln und eine erfolgreiche Bewerbung ist es notwendig, dass Sie die folgenden Informationen sorgfältig lesen und die Hinweise genau beachten. Nur vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen können bearbeitet werden. ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass sich die Voraussetzungen für die Bewerbung um ei-nen Studienplatz (z.B. Termine, Gebühren, notwendige Sprachkenntnisse) von Hochschule zu Hochschule unterscheiden können.

Kurzinformation zur Bewerbung

Äquivalent zur deutschen allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife: Wenn Ihre schulische und gegebenenfalls universitäre Vorbildung als gleichwertig mit der deutschen Hochschulreife anzusehen ist, dann können Sie sich um einen Studien-platz oder um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs bewerben (siehe www.anabin.kmk.org, www.inobis.de oder www.daad.de/deutschland/de)

Deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH: Lehrsprache an der Universität zu Köln ist in allen grundständigen Studiengängen und den meisten Masterstudiengängen die deutsche Sprache. Vor Beginn des Fachstudi-ums müssen Studienbewerber/innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsbe-rechtigung daher nachweisen, dass sie über sehr gute Kenntnisse der deutschen Spra-che verfügen. Dies gilt auch für Bewerber/innen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die nicht die deutsche allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife erworben haben.

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Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) oder eines Äquivalents (siehe S. 5-6).

Bewerbungsende für zulassungsbeschränkte Studiengänge (siehe S. 7) 15. Januar zum Sommersemester - 15. Juli zum Wintersemester Bewerbungsende für zulassungsfreie Studiengänge und höhere Fachsemester 15. März zum Sommersemester - 15. September zum Wintersemester

Welche Gebühren fallen an? Alle Studierenden an der Universität zu Köln zahlen einen Sozialbeitrag in Höhe von zurzeit € 245,52 pro Semester. (Für den studienvorbereitenden Deutschkurs zusätzlich € 500.) Sollten Sie Ihren Zulassungsantrag zur Vorprüfung Ihrer Unterlagen bei uni-assist e.V. in Berlin einreichen müssen (siehe S. 10), wird von uni-assist e.V. eine Bear-beitungsgebühr erhoben (www.uni-assist.de Zahlungstransfer).

TestAS – Test für ausländische Studierende Der TestAS soll ausländischen Studienbewerber/innen die Möglichkeit bieten, die Aus-sichten auf ein erfolgreiches grundständiges Studium in Deutschland realistisch einzu-schätzen. Ab dem Sommersemester 2015 ist die Vorlage eines TestAS-Zertifikats für Bewerber/innen aus einem Nicht-EU/EWR-Land (ausgenommen vergaberechtlich Deut-schen gleichgestellte Bewerber/innen) für alle grundständige Studiengänge erforderlich.

TestAS-Prüfungstermine - ab 2015 kostenpflichtig (voraussichtlich € 80):

Mittwoch, 4. März 2015 (Anmeldung 10. November 2014 bis 19. Januar 2015) Samstag, 18. April 2015 (Anmeldung 2. Februar bis 9. März 2015) Samstag, 10. Oktober 2015 (Anmeldung 1. Juni bis 24. August 2015)

TestAS – Kerntest und studienfeldspezifisches Testmodul

Die TestAS-Prüfung kann in deutscher oder englischer Sprache abgelegt werden und ist zeitlich unbegrenzt gültig. Die Prüfung besteht aus dem Kerntest und dem studienfeld-spezifischen Testmodul. Für die Mathematisch-Naturwissenschaftliche und Medizini-sche Fakultät wählt man das studienfeldspezifische Testmodul Mathematik, Infor-matik und Naturwissenschaften. Für die Philosophische, Rechtswissenschaftliche und Humanwissenschaftliche Fakultät wählt man das studienfeldspezifische Testmodul Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften. Für die Wirtschafts- und Sozial-wissenschaftliche Fakultät wählt man das studienfeldspezifische Testmodul Wirt-schaftswissenschaften. Weitere Informationen zur TestAS-Prüfung (z.B. wo befinden sich Testzentren, Modell-aufgaben usw.) finden Sie unter www.testas.de

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Bildungsausländer/innen Diese Informationen gelten für sogenannte Bildungsausländer/innen:

ausländische Studienbewerber/innen ohne deutsches Abitur bzw. deutschen Studi-enabschluss

deutsche Studienbewerber/innen, die eine ausländische, aber keine deutsche Hoch-schulzugangsberechtigung (HZB) besitzen.

Für Deutsche und zulassungsrechtlich den deutschen gleichgestellte Bewer-ber/innen (Staatsangehörige der EU, Bürger/innen Islands, Liechtensteins und Norwegens (EWR) sowie in Deutschland wohnende ausländische Bewerber/innen, die Familienangehö-rige von EU/EWR-Bürger/innen sind, die in Deutschland beschäftigt sind) gelten teilweise abweichende Regelungen und Termine. Insbesondere müssen diese Bewerber/innen, die im Folgenden als EU/EWR-Bürger/innen bezeichnet werden, nicht an der Studierfähig-keitsprüfung (siehe Seite 7) teilnehmen. Für Ihre Bewerbung ist also die Einreichung eines TestAS-Zertifikats nicht erforderlich. Für grundständige Studiengänge bewerben Sie sich online auf dem Bewerbungsportal KLIPS 2.0 der Universität zu Köln. Für die Stu-diengänge Medizin und Zahnmedizin erfolgt die Bewerbung bei der „Stiftung für Hochschul-zulassung“ (Hochschulstart) in Dortmund. Sie sollten sich dort bereits sehr frühzeitig über die besonderen Bewerbungsfristen informieren: www.hochschulstart.de. Außerdem nehmen die folgenden Studiengänge am sogenannten Dialogorientierten Ser-viceverfahren teil (DoSV):

1. Rechtswissenschaften 2. Physik 3. Geophysik/Meteorologie

Das bedeutet für Sie, dass die Bewerbung zwar regulär über das Bewerbungsportal KLIPS 2.0 der Universität zu Köln erfolgt, Sie sich jedoch zuvor bei der Stiftung für Hochschulzu-lassung registrieren müssen: www.hochschulstart.de. Sollten Sie eine Zulassung für die Universität zu Köln erhalten, ist eine Einschreibung ohne den Nachweis mindestens der DSH-2 oder eines Äquivalents (siehe S. 6) nicht möglich. ACHTUNG: Bewerber/innen mit Zeugnissen aus CHINA, der MONGOLEI und VIETNAM benötigen eine APS (außer Inhaber/innen eines Feststellungsprüfungszeugnisses). Beach-ten Sie bitte das jeweilige Informationsblatt auf unserer Homepage.

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1. Sie haben kein Äquivalent zu einer deutschen Hochschulreife?

Dann können Sie eventuell eine Feststellungsprüfung machen! Studienbewerber/innen, deren ausländischer Schulabschluss keine direkte Hochschulzu-gangsberechtigung (HZB) darstellt, müssen vor Beginn ihres Fachstudiums in Deutschland eine Feststellungsprüfung ablegen. Wenn bereits ein Studium im Heimatland begonnen wurde, kann gegebenenfalls darauf verzichtet werden.

Wie machen Sie die Feststellungsprüfung?

Die externe Feststellungsprüfung bzw. Ergänzungsprüfung im Land Nordrhein-Westfalen wird von der Bezirksregierung Köln (www.bezreg-koeln.nrw.de) angeboten. Studienbewer-ber/innen können zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung einen einjährigen Vorberei-tungskurs an einem Studienkolleg besuchen. Weitere Informationen: www.studienkollegs.de

Zugangsprüfung an der Universität zu Köln

Auch ohne Feststellungsprüfung können Sie an der Humanwissenschaftlichen, Philoso-phischen, Mathematisch-Naturwissenschaftlichen (ausgenommen Bachelor Lehramt) oder Medizinischen Fakultät studieren. Voraussetzung ist der Nachweis der Berechtigung, den gewünschten Studiengang im Heimatland studieren zu dürfen oder die formale Zu-gangsberechtigung zu einem Studienkolleg in Deutschland. Eine Zulassung zum Studium ist nur über eine Zugangsprüfung möglich. Die Zugangsprüfung umfasst zwei Stufen:

Die erfolgreiche Teilnahme am TestAS (Test für ausländische Studierende / umfas-sende Informationen siehe S. 2)

Die erfolgreiche Teilnahme an den studienpraktischen Prüfungsteilen im Rahmen des einsemestrigen Programms Studienstart International. (www.uni-koeln.de/international -> Incoming -> Studium in Köln -> Studienstart International)

Bewerbung zur Zugangsprüfung Der Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache (mindestens eine DSH-2 oder Äquivalent, s. S. 6) und ein TestAS-Zertifikat sind mit den erforderlichen Unterlagen bei uni-assist e.V. einzureichen.

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2. Sie haben ein Äquivalent zu einer deutschen allgemeinen oder fach-gebundenen Hochschulreife

Lehrsprache an der Universität zu Köln ist in allen grundständigen Studiengängen und den meisten Masterstudiengängen die deutsche Sprache. Vor Beginn des Fachstudiums müs-sen Studienbewerber/innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung daher nachweisen, dass sie über sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzu-gang“ (DSH) oder einer äquivalenten Prüfung (z.B. TestDaF, siehe unten). Zur Vorberei-tung auf die DSH ist es möglich, sich für einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs zu bewerben.

2. a. Bewerbung zum studienvorbereitenden Deutschkurs

Die Universität zu Köln kann keine Deutschkurse für Anfänger anbieten. Deshalb benötigen Sie zur Bewerbung ein Zertifikat über eine bestandene Sprachprüfung, das Sie privat er-werben müssen. Das Sprachzeugnis darf nicht älter als 2 Jahre sein. Teilnahmebeschei-nigungen können nicht akzeptiert werden. Akzeptiert werden:

Goethe-Zertifikat C 1 (Zentrale Mittelstufenprüfung, ZMP)

TestDaF mit mindestens der Niveaustufe 3 in allen vier Prüfungsteilen

Telc Deutsch B 2

onDaF B 2 Die studienvorbereitenden Deutschkurse werden ausschließlich für Studienbewerber/innen angeboten. Für die Bewerbung zum studienvorbereitenden Deutschkurs gelten folgende Fristen: 15. Januar zum Sommersemester / 15. Juli zum Wintersemester Der Deutschkurs beginnt Mitte Oktober (Wintersemester) bzw. Mitte April (Sommersemes-ter). Er dauert maximal 2 Semester und schließt mit der DSH-Prüfung ab. Einstufungstest: Wenn Sie im Auswahlverfahren einen Platz in unserem Deutschkurs erhalten, senden wir Ihnen einen Zulassungsbescheid mit der Angabe der Einschreibefrist zu. Bitte kümmern Sie sich umgehend um eine rechtzeitige Anreise. Denn zu Beginn der Deutschkurse findet ein Einstufungstest statt, in dem Ihre aktuellen Deutschkenntnisse überprüft werden. Eine endgültige Aufnahme erfolgt erst dann, wenn Sie den Einstufungstest bestehen. Die Teilnahme am Deutschkurs ist nicht möglich, wenn Sie den Einstufungstest nicht bestehen. Beachten Sie bitte, dass eine Gebühr in Höhe von € 500 pro Semester (zusätzlich zu dem Sozialbeitrag in Höhe von zurzeit € 245,52) für die Teilnahme an dem studienvorbereiten-den Deutschkurs erhoben wird.

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2. b. Bewerbung zum Fachstudium (grundständige Studiengänge)

Wenn Sie die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) oder eine äquiva-lente Prüfung bestanden haben, können Sie sich zum Fachstudium bewerben. Für die Ein-schreibung in einen grundständigen Studiengang und in die deutschsprachigen Masterstu-diengänge werden die DSH-3 oder DSH-2 akzeptiert. Als äquivalent zur DSH-2 oder DSH-3 gelten außerdem:

Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II)

Goethe Institut: C-2 Zertifikat, Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines oder Gro-ßes Sprachdiplom

TestDaF mit mindestens der Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen Nur für EU/EWR-Bürger/innen: Sollten Sie eine Zulassung zum Fachstudium von der Universität zu Köln oder für Medi-zin/Zahnmedizin durch die „Stiftung für Hochschulzulassung“ erhalten und noch nicht über eines der oben genannten Zertifikate verfügen, können Sie nur dann an der DSH-Prüfung der Universität zu Köln vor Semesterbeginn teilnehmen, wenn Sie bereits sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen können. Den Nachweis können Sie durch Vorlage eines der folgenden Zertifikate erbringen:

Goethe-Zertifikat C 1 (ZMP) mit der Note „sehr gut" oder

onDaF C 1 oder

TestDaF mit mindestens der Niveaustufe 4 in zwei schriftlichen (HV, LV, SA) und Ni-veaustufe 3 in den beiden anderen Prüfungsteilen oder

eine DSH-1 oder eine DSH der Deutschen Sporthochschule oder Eine Immatrikulation in das Fachstudium ohne Nachweis der geforderten Deutschkenntnis-se (DSH-2 oder DSH-3 oder Äquivalent, siehe oben) ist nicht möglich.

Studienangebot – Wahl des Studienfachs Listen der angebotenen grundständigen Studiengänge und Master-Studiengänge, finden Sie auf der Homepage der Zentralen Studienberatung:

www.zsb.uni-koeln.de Bewerber www.zsb.uni-koeln.de Studienangebot Fächerübersicht

Beachten Sie bitte, dass die meisten Studiengänge in einem Wintersemester beginnen. Informieren Sie sich gut über die notwendigen Vorkenntnisse, die Sie für Ihr Studienfach benötigen, z.B. Fremdsprachenkenntnisse, Latinum, Graecum, Mathematik. Englisch-kenntnisse benötigen Sie für sämtliche Studienfächer an der Universität zu Köln. Es gibt zurzeit keine zulassungsfreien grundständigen Studiengänge. Einige wenige Fächer im Lehramtsstudium sind zwar zulassungsfrei, sie unterliegen aber einer Kombinations-pflicht mit einem NC-Fach. Weil in der Regel mehr Bewerbungen eingehen, als Studien-plätze zur Verfügung stehen, werden zur Vergabe der Studienplätze und auch der Plätze im Deutschkurs Auswahlverfahren durchgeführt. Eine vollständige Bewerbung führt also nicht zwangsläufig zu einer Zulassung.

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Studierfähigkeitsprüfung Wenn Sie ein grundständiges Studium (außer Bachelor Lehramt) an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen, der Philosophischen, der Humanwissenschaftlichen oder der Me-dizinischen Fakultät aufnehmen möchten, müssen Sie vor dem Beginn des eigentlichen Fachstudiums erfolgreich eine sogenannte Studierfähigkeitsprüfung bestehen. Diese be-steht aus zwei Stufen:

1. Die erfolgreiche Teilnahme am TestAS. 2. Die erfolgreiche Teilnahme an dem einsemestrigen Programm des Studienstarts In-

ternational. Den TestAS müssen Sie bereits vor der Bewerbung ablegen. Das TestAS-Zertifikat müssen Sie dann mit den übrigen Bewerbungsunterlagen bei uni assist e.V. einreichen. Die Bewer-berauswahl findet an der Universität zu Köln anhand des TestAS-Ergebnisses statt. Wenn Sie ausgewählt werden, müssen Sie vor dem Beginn des eigentlichen Fachstudiums an dem einsemestrigen Programm des Studienstarts International teilnehmen. Studienstart International bereitet Sie optimal auf ihr weiteres Studium vor, indem Sie neben ersten Fachveranstaltungen nicht nur fachspezifische Deutschkurse besuchen, sondern auch mit Hilfe diverser interkultureller Module optimale Hilfestellungen für Ihren Studienstart an der Universität zu Köln bekommen. Details zum Programm des Studienstarts finden Sie unter: http://ukoeln.de/RGG5J Für Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Team des Studienstarts International: http://ukoeln.de/29KTQ Für wen gilt dies? Dies gilt für alle Nicht-EU/EWR-Bürger/innen, die ein grundständiges Studium an einer der o.g. Fakultäten beginnen möchten. Sie sind als Nicht-EU/EWR-Bürger/in nur dann da-von befreit, wenn Sie einem Deutschen/einer Deutschen gleichgestellt sind. Einer Deut-schen/einem Deutschen gleichgestellt sind Sie, wenn Sie zwar eine Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Landes haben, aber zum Beispiel ein deutsches Abitur haben oder zum Beispiel mit einer Deutschen/einem Deutschen verheiratet sind, die/der hier in Deutschland arbeitet. EU/EWR-Bürger/innen müssen nicht an dem Programm des Studienstarts International teilnehmen.

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Studienfächer mit Eignungsprüfung Für die Fächer Musik, Kunst und Sport im Lehramt sowie den deutsch-französischen und deutsch-englischen Bachelor Rechtswissenschaft ist das Bestehen der jeweiligen Eignungsprüfung erforderlich. Die Bescheinigung darüber muss spätestens bei der Ein-schreibung vorgelegt werden. Nähere Informationen erhalten Sie auf folgender Website:

www.zsb.uni-koeln.de Bewerber Bewerbung zum ersten Fachsemester Eignungsprüfungen

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Sie haben in Ihrem Heimatland oder an einer deutschen Universität bereits studiert? Dann können Sie sich gegebenenfalls Ihre Studienleistungen an der Universität zu Köln anerken-nen lassen.

Höherstufung: Sie sind bereits an der Universität zu Köln eingeschrieben und möchten im gleichen Studienfach für ein höheres Fachsemester mit Zulassungsbeschränkung zugelassen werden.

Ortswechsel von einer anderen Hochschule in Deutschland zur Universität zu Köln,

Quereinstieg (anerkannte Leistungen aus einem anderen Studiengang an der Universi-tät zu Köln oder aus Ihrem Heimatland).

Unter welchen Voraussetzungen Sie sich für ein höheres Fachsemester an der Universität zu Köln bewerben können, erfahren Sie auf den Internetseiten des International Office.

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Visum Bitte beantragen Sie ein Studentenvisum in Ihrem Heimatland bei der Vertretung der Bun-desrepublik Deutschland sobald - Sie einen Zulassungsbescheid der Universität zu Köln erhalten haben oder - Sie von uni-assist e.V. die schriftliche Mitteilung erhalten haben, dass Ihre Bewerbung in

Ordnung ist und an die Universität zu Köln weitergeleitet wurde. Reisen Sie auf keinen Fall mit einem Touristenvisum in die Bundesrepublik Deutschland ein. Es besteht keine Möglichkeit, dieses in ein Studentenvisum umzuwandeln. Wohnen / Leben / Kosten Kümmern Sie sich – falls Sie einen Zulassungsbescheid erhalten – sofort um eine Wohnung. Die Wohnungssuche in Köln ist sehr schwierig. Das International Office kann Ihnen nur in äußerst begrenztem Maß helfen. Beim Studentenwerk der Universität zu Köln können Sie einen Wohnheimplatz beantragen (www.kstw.de Wohnen online-Bewerbung). Allerdings stehen in Köln zu wenige Wohnheimplätze zur Verfügung. Für das Leben in Köln müssen Sie mit durchschnittlichen Kosten von mindestens € 670 pro Monat rechnen. Sie sollten also selbst genügend finanzielle Mittel zur Finanzierung Ihres Studiums zur Verfügung haben oder sich um ein Stipendium, z. B. beim DAAD (www.daad.de Infos für Ausländer Stipendien finden), bemühen. Semesterbeitrag / Sozialbeitrag Studierende im Fachstudium müssen lediglich den Semesterbeitrag/Sozialbeitrag in Höhe von zurzeit € 245,52 pro Semester bezahlen.

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Wohin und bis wann sende ich meine Bewerbungsunterlagen? 1. Bürger/innen der EU oder des EWR sowie zulassungsrechtlich den Deutschen gleichge-

stellte Ausländer/innen (siehe S. 3) bewerben sich für grundständige Studiengänge auf dem Online-Bewerbungsportal KLIPS 2.0 (www.uni-koeln.de/studsek und

http://ukoeln.de/7N4SF) und zwar bis zum 15. Januar/15. Juli. Die erforderlichen Zeugnis-se müssen spätestens am 20. Januar/20. Juli im International Office eingegangen sein. Eine Bewerbung zum studienvorbereitenden Deutschkurs muss bis zum 15. Januar/15. Juli mit allen erforderlichen Unterlagen im International Office eingegangen sein (siehe Checkliste auf der S. 14).

2. Alle Nicht-EU/EWR-Bürger/innen, die nicht ausnahmsweise zulassungsrechtlich Deut-schen gleichgestellt sind, bewerben sich für einen grundständigen Studiengang oder für den studienvorbereitenden Deutschkurs online auf folgendem Portal: https://www.uni-assist.de/online/uni-koeln und senden anschließend alle in unserer Checkliste (siehe S. 13) genannten Unterlagen bis spätestens 15. Juli/ 15. Januar zur Vorprüfung an uni-assist e.V. (Adresse siehe S. 11. Je früher Ihre Unterlagen dort vollständig eingegangen sind, des-to eher erhalten Sie eine Rückmeldung über die erfolgte Vorprüfung. Wichtiger Hinweis: uni-assist e.V. übernimmt lediglich die Vorprüfung von Bewerbungsunterlagen für die Uni-versität zu Köln. Eine Studienberatung kann und darf von uni-assist e.V. nicht geleistet wer-den. Achtung: Zulassungsanträge für grundständige Studiengänge der Medizinischen, Human-wissenschaftlichen, Mathematisch-Naturwissenschaftlichen oder Philosophischen Fakultät (außer Lehramt Bachelor), die nur in einem Wintersemester beginnen, müssen zum vorher-gehenden Sommersemester gestellt werden (Bewerbungsfristende 15. Januar). Beispiel: al-le Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät beginnen im Wintersemester – also Bewerbungsfristende 15. Januar.

3. Bewerber/innen für einen Masterstudiengang der Philosophischen, der Humanwissen-schaftlichen oder der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät sowie für die Mas-terstudiengänge Chemie, Mathematik, Physik, Physik der Erde und der Atmosphäre sowie Wirtschaftsmathematik müssen sich zunächst online auf folgendem Portal bewerben: https://www.uni-assist.de/online/uni-koeln und senden anschließend alle erforderlichen Un-terlagen an uni-assist e.V. (Adresse siehe S. 11). Die Bewerbungsformalitäten und Bewerbungsfristen für Masterstudiengänge erfahren Sie bei den dafür zuständigen Masterprüfungsausschüssen: www.zsb.uni-koeln.de Stu-dienangebot Fächerübersicht Master.

Bearbeitungsgebühr bei uni-assist e.V. Für die Vorprüfung Ihrer Unterlagen durch uni-assist e.V. wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Bitte überweisen Sie das Entgelt rechtzeitig. Anträge, für die das Entgelt nicht bis zum 15. Januar (SS) bzw. 15. Juli (WS) auf dem Konto von uni-assist e.V. eingegangen ist, können nicht bearbeitet werden. Ausführliche Informationen zur Überweisung der Bearbei-tungsgebühr finden Sie unter:

www.uni-assist.de Zahlungstransfer Bankverbindung Bitte fügen Sie den Nachweis über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr Ihren Antragsunter-lagen bei (z.B. Kopie der Überweisung oder Einzahlung, Kontoauszug). Bedenken Sie bitte, dass der Geldtransfer eine gewisse Zeit dauern kann. Planen Sie genügend Zeit ein, damit das Entgelt deutlich vor dem Ende der Bewerbungsfrist bei uni-assist e.V. eintrifft.

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Anschriften, Infos und Internetseiten

Postanschrift von uni-assist e.V. Hinweis: uni-assist e.V. übernimmt lediglich die Vorprüfung von Bewerbungsunterlagen für die Uni-versität zu Köln. Eine Studienberatung kann und darf von uni-assist e.V. nicht geleistet werden. Website:

Universität zu Köln c/o uni-assist e.V. Geneststraße 5, 10829 Berlin www.uni-assist.de www.inobis.de

Post- und Besucheranschrift des International Office der Universität zu Köln:

Universität zu Köln International Office Universitätsstraße 22a D - 50923 Köln

Sprechzeiten im Zulassungsbereich des Internatio-nal Office der Universität zu Köln: Telefonische Sprechzeiten: Anfragen via Internet/E-Mail über unser Kontakt-formular:

montags, dienstags, donnerstags, freitags: 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr mo.-fr. 9-10 Uhr +49-(0)221/470-1661 http://ukoeln.de/Q7MCK

Im Internet finden Sie uns unter folgender Adresse: Fax:

www.uni-koeln.de/international Incoming Studium in Köln Internationale Bewerbungen an der Universität zu Köln +49-(0)221/470-5016

Weitere nützliche Websites: Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen anabin Datenbank Zentrale Studienberatung der Universität zu Köln Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Kölner Studentenwerk Akademischer Übersetzer- und Dolmetscherdienst (AKÜDO) Stadt Köln Stiftung für Hochschulzulassung

www.anabin.kmk.org/ www.zsb.uni-koeln.de www.daad.de www.kstw.de www.akuedo.de www.stadt-koeln.de www.hochschulstart.de

Hinweise zur Übersetzung Ihrer Zeugnisse

Alle fremdsprachigen Zeugnisse und Bescheinigungen müssen als amtlich beglaubigte Ko-pien in der Originalsprache vorgelegt werden. Wenn das fremdsprachige Original nicht in englischer Sprache abgefasst ist, müssen zusätzlich vereidigte Übersetzungen ins Deut-sche oder Englische (von einem deutschen Konsulat oder einem vereidigten Übersetzer) vorgelegt werden. Französischsprachige Dokumente müssen nur dann nicht übersetzt werden, wenn sie im International Office der Universität zu Köln eingereicht werden müssen (und nicht zur Vor-prüfung bei uni-assist).

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Hinweise zur Beglaubigung Amtliche Beglaubigungen kann jede Behörde und sonstige öffentliche Stelle anfertigen, die ein Dienstsiegel führt; z.B. Notare oder Behörden wie Gerichte oder Stadt-/Kreisverwaltungen (aber: nicht jede deutsche Stadt-/Kreisverwaltung beglaubigt Kopien fremdsprachiger Dokumente [wie z.B. die Stadt Köln]), kirchliche Einrichtungen. Auch die diplomatischen Vertretungen der BRD und die Kulturabteilung der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt, können eine amtliche Beglaubigung vornehmen. Nicht akzeptiert werden Beglaubigungen von folgenden Stel-len (auch wenn sie ein Siegel führen): Rechtsanwälte, Vereine, Verbände, Krankenkassen, Banken, Sparkassen, AStA, DAAD, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Übersetzer/Dolmetscher (diese können nur Kopien ihrer eigenen Übersetzungen bestätigen). Die amtliche Beglaubigung (siehe Muster un-ten) muss mindestens enthalten:

1. einen Beglaubigungsvermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (der Vermerk darf nur in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sein),

2. die Unterschrift des Beglaubigenden und 3. den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfa-

cher Schriftstempel genügt nicht. Besteht die Kopie aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (zum Beispiel schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so überstempelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelab-drucks erscheint (siehe unten: linker oberer Teil des Musters). Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Ur-kunde. Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie und kommt es auf den Inhalt beider Seiten an, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (zum Beispiel: "Hiermit wird beglaubigt, dass die vor-/umstehende Kopie mit dem Original überein-stimmt"). Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite gesondert beglaubigt werden. Bei einer notariellen Beglaubigung (mit Schnur und Siegelmarke) genügt der Beglaubigungsvermerk auf einer Seite der Kopie/Abschrift. Bei notariellen Beglaubigungen eines einzigen Blattes, das auf der Vorder- und Rückseite beschriftet ist, genügt ebenfalls der Beglaubigungsvermerk auf nur einer Seite der Kopie/Abschrift. Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrücktes Siegel (ein sogenanntes Prägesiegel), so ist dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat. Genügt die Beglaubigung den Anforderungen nicht, kann der Beleg nicht anerkannt werden!

MUSTER:

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Einzureichende Unterlagen für Nicht-EU/EWR-Bürger/innen Bewerbungen zum grundständigen Studium

Checkliste

1. Den unterschriebenen Ausdruck der Online-Bewerbung auf dem Online-Portal: https://www.uni-assist.de/online/uni-koeln und ein Passbild

2. Ihren lückenlosen, tabellarischen Lebenslauf in deutscher Sprache mit Angabe Ihrer Adresse,

Telefon-Nummer und E-Mail. 3. Ein handgeschriebenes, selbstverfasstes Motivationsschreiben in deutscher Sprache, aus dem

hervorgeht: - warum Sie den genannten Studiengang studieren möchten, - warum Sie sich für die Universität zu Köln entschieden haben, - welchen Berufswunsch oder welche Berufsvorstellung Sie mit der Wahl des genannten Stu-

diengangs verbinden, - wie Sie Informationen über den genannten Studiengang und die Universität zu Köln erhalten

haben, - wie Sie die Internetseiten des International Office beurteilen (für Anregungen und Kritik sind

wir Ihnen dankbar). 4. Einen Nachweis (amtlich beglaubigte Kopie) über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache

a. für den Deutschkurs (siehe S. 5) b. für das Fachstudium (siehe S. 6)

5. Die amtlich beglaubigte Kopie sowie die Übersetzung Ihres Schulabschlusszeugnisses mit Fä-

cher- und Notenaufstellung

Gegebenenfalls Nachweis der im Herkunftsland bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung für den beantragten Studiengang

Gegebenenfalls Zeugnis der Feststellungsprüfung (nach Besuch eines Studienkollegs in Deutschland)

Inhaber von Zeugnissen aus China, der Mongolei oder Vietnam: APS-Zertifikat im Original

Inhaber/innen eines International Baccalaureate / Baccalauréat International (IB): zusätzlich amtlich beglaubigte Kopien der Schulzeugnisse der letzten beiden Schuljahre mit Fächer- und Notenübersicht und einen Nachweis über 12 Schuljahre (z.B. durch eine Bescheinigung der Schule oder durch das Abschlusszeugnis der 10. Klasse in amtlich beglaubigter Kopie)

Bewerbungen für alle grundständige Studiengänge (siehe S. 2): TestAS Zertifikat für den Kerntest und das studienfeldspezifische Modul. Für die Zugangsprüfung (siehe S. 4): zusätz-lich den Nachweis der Studienberechtigung im Heimatland für das beantragte Fach (z.B. Hochschulaufnahmeprüfung, Zulassungsbescheid oder Immatrikulationsbescheinigung).

6. Die amtlich beglaubigte Kopie sowie die Übersetzung der Studiennachweise mit Fächer- und

Notenaufstellung (transcript). Das Studienfach/der Studiengang und die Dauer des Studiums müssen erkennbar sein. Name und Art der besuchten Hochschule müssen zweifelsfrei feststell-bar sein. Fügen Sie möglichst einen Ausdruck der entsprechenden Seite aus dem Internet bei (www.anabin.kmk.org).

7. Eine Kopie Ihres Passes. (Bei doppelter Staatsangehörigkeit muss die deutsche oder EU-

Staatsangehörigkeit - falls vorhanden - angegeben werden; ein Verschweigen kann zum Verlust des Studienplatzes führen.) Bei Namensänderungen bitte eine Kopie der Urkunde beifügen (z.B. Heiratsurkunde).

8. Beleg über die Einzahlung der Bearbeitungsgebühr an uni-assist e.V.

Page 16: Informationen des International Office · onDaF C 1 oder TestDaF mit mindestens der Niveaustufe 4 in zwei schriftlichen (HV, LV, SA) und Ni-veaustufe 3 in den beiden anderen Prüfungsteilen

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Einzureichende Unterlagen für EU/EWR-Bürger/innen Bewerbungen zum grundständigen Studium

Checkliste

1. Den unterschriebenen Antrag auf Zulassung, den Sie nach Ihrer Online-Bewerbung auf KLIPS 2.0 ausdrucken müssen

2. Ein Passbild

3. Einen Nachweis (amtlich beglaubigte Kopie) über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache c. für den Deutschkurs (siehe S. 5) d. für das Fachstudium (siehe S. 6)

4. Die amtlich beglaubigte Kopie sowie die Übersetzung Ihres Schulabschlusszeugnisses mit

Fächer- und Notenaufstellung

Gegebenenfalls Nachweis der im Herkunftsland bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung für den beantragten Studiengang

Gegebenenfalls Zeugnis der Feststellungsprüfung (nach Besuch eines Studienkollegs in Deutschland)

Inhaber/innen eines International Baccalaureate / Baccalauréat International (IB): zusätzlich amtlich beglaubigte Kopien der Schulzeugnisse der letzten beiden Schuljahre mit Fächer- und Notenübersicht und einen Nachweis über 12 Schuljahre (z.B. durch eine Bescheinigung der Schule oder durch das Abschlusszeugnis der 10. Klasse in amtlich beglaubigter Kopie)

5. Gegebenenfalls die amtlich beglaubigte Kopie sowie die Übersetzung der Studiennachweise mit Fächer- und Notenaufstellung (transcript). Das Studienfach/der Studiengang und die Dauer des Studiums müssen erkennbar sein. Name und Art der besuchten Hochschule müssen zweifelsfrei feststellbar sein. Fügen Sie möglichst einen Ausdruck der entsprechen-den Seite aus dem Internet bei (www.anabin.kmk.org).

6. Eine Kopie Ihres Passes. (Bei doppelter Staatsangehörigkeit muss die deutsche oder EU-

Staatsangehörigkeit - falls vorhanden - angegeben werden; ein Verschweigen kann zum Verlust des Studienplatzes führen.) Bei Namensänderungen bitte eine Kopie der Urkunde beifügen (z.B. Heiratsurkunde).