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Amtsblatt für die Marktgemeinde Buttenheim Bekanntmachungen Kirchliche Nachrichten · Vereinsnachrichten M A R K T A N Z E I G E R für Buttenheim Dreuschendorf · Frankendorf · Gunzendorf · Hochstall · Kälberberg · Ketschendorf · Stackendorf · Tiefenhöchstadt 19. Jahrgang Freitag, 1. Mai 2020 Nummer 17 / 18 INFORMATIONEN ZU ÖFFNUNG & SERVICE IHRER GEMEINDEVERWALTUNG Am 4. Mai 2020 „öffnet“ das Rathaus Buttenheim wieder und bietet gewohnte Dienstleistungen an – zumindest soweit, wie es die derzeitige Situation zulässt. Die Sicherheit der Bürger und Mitarbeiter besitzt weiterhin oberste Priorität. Des- halb ist die „Öffnung“ des Rathauses mit einigen Besonderheiten verbunden: Persönliche Vorsprachen nur mit Termin möglich Ein Einlass ins Rathaus Buttenheim erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Dies hat für Sie folgende Vorteile: So können wir zum einen vermeiden, dass es zu einer größeren Ansammlung von Personen und zu Wartezeiten im Rat- haus kommt. Zum anderen lässt sich dadurch bereits im Vorfeld abklären, ob ein persönliches Erscheinen überhaupt not- wendig ist und ggf. welche Unterlagen erforderlich sind. Darüber hinaus können im Falle einer Infektion die jeweiligen Kontaktpersonen ermittelt werden. Hinsichtlich einer Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an 09545 9222-0 oder direkt an den zuständigen Sachbear- beiter. Die Kontaktdaten der jeweiligen Sachbearbeiter finden Sie auf unserer Homepage www.buttenheim.de und auf Seite 379 dieser Ausgabe des Amtsblattes. Masken- und Händedesinfektionspflicht Für Termine im Rathaus Buttenheim gelten eine Maskenpflicht sowie das Händedesinfizieren beim Betreten. Im Ein- gangsbereich des Rathauses Buttenheim wurde eine Möglichkeit zur Handdesinfektion geschaffen. An allen Arbeitsplät- zen wurden Plexiglas-Scheiben als Infektionsschutz angebracht. Online-Dienst rund um die Uhr: Bürgerserviceportal Von zahlreichen Dienstleistungen ist vieles ohne einen Gang ins Rathaus lösbar. Nutzen Sie hierzu unser Bürgerservi- ceportal unter www.buttenheim.de/Aktuelles. Das Portal bietet Ihnen die Möglichkeit mit nur wenigen Klicks die zahl- reichen Angebote und Dienstleistungen vom eigenen PC, Notebook, Tablet oder Smartphone aus online und bequem von zu Hause zu beantragen – und das rund um die Uhr. Unser Handeln geht einher mit den Lockerungsmaßnahmen, die aktuell in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens umgesetzt werden. Solange keine wirksame Medikation gegen Covid-19 auf dem Markt existiert, besteht nach wie vor großes Ansteckungsrisiko. Wir bitten deshalb um Verständnis für die von uns getroffenen Sicherheitsmaßnahmen. Bleiben Sie gesund! Ihr Michael Karmann Erster Bürgermeister

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Amtsblatt für dieMarktgemeinde Buttenheim

BekanntmachungenKirchliche Nachrichten · Vereinsnachrichten

MARKTANZEIGERfür Buttenheim

Dreuschendorf · Frankendorf · Gunzendorf · Hochstall · Kälberberg · Ketschendorf · Stackendorf · Tiefenhöchstadt

19. Jahrgang Freitag, 1. Mai 2020 Nummer 17 / 18

INFORMATIONEN ZU ÖFFNUNG & SERVICEIHRER GEMEINDEVERWALTUNG

Am 4. Mai 2020 „öffnet“ das Rathaus Buttenheim wieder und bietet gewohnte Dienstleistungen an – zumindest soweit,wie es die derzeitige Situation zulässt. Die Sicherheit der Bürger und Mitarbeiter besitzt weiterhin oberste Priorität. Des-halb ist die „Öffnung“ des Rathauses mit einigen Besonderheiten verbunden:

Persönliche Vorsprachen nur mit Termin möglichEin Einlass ins Rathaus Buttenheim erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Dies hat für Sie folgende Vorteile: So können wir zum einen vermeiden, dass es zu einer größeren Ansammlung von Personen und zu Wartezeiten im Rat-haus kommt. Zum anderen lässt sich dadurch bereits im Vorfeld abklären, ob ein persönliches Erscheinen überhaupt not-wendig ist und ggf. welche Unterlagen erforderlich sind. Darüber hinaus können im Falle einer Infektion die jeweiligenKontaktpersonen ermittelt werden.

Hinsichtlich einer Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an 09545 9222-0 oder direkt an den zuständigen Sachbear-beiter. Die Kontaktdaten der jeweiligen Sachbearbeiter finden Sie auf unserer Homepage www.buttenheim.de und aufSeite 379 dieser Ausgabe des Amtsblattes.

Masken- und HändedesinfektionspflichtFür Termine im Rathaus Buttenheim gelten eine Maskenpflicht sowie das Händedesinfizieren beim Betreten. Im Ein-gangsbereich des Rathauses Buttenheim wurde eine Möglichkeit zur Handdesinfektion geschaffen. An allen Arbeitsplät-zen wurden Plexiglas-Scheiben als Infektionsschutz angebracht.

Online-Dienst rund um die Uhr: BürgerserviceportalVon zahlreichen Dienstleistungen ist vieles ohne einen Gang ins Rathaus lösbar. Nutzen Sie hierzu unser Bürgerservi-ceportal unter www.buttenheim.de/Aktuelles. Das Portal bietet Ihnen die Möglichkeit mit nur wenigen Klicks die zahl-reichen Angebote und Dienstleistungen vom eigenen PC, Notebook, Tablet oder Smartphone aus online und bequemvon zu Hause zu beantragen – und das rund um die Uhr.

Unser Handeln geht einher mit den Lockerungsmaßnahmen, die aktuell in vielen Bereichen des öffentlichen Lebensumgesetzt werden. Solange keine wirksame Medikation gegen Covid-19 auf dem Markt existiert, besteht nach wie vorgroßes Ansteckungsrisiko. Wir bitten deshalb um Verständnis für die von uns getroffenen Sicherheitsmaßnahmen.

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Michael KarmannErster Bürgermeister

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Freitag, 1. Mai 2020 378

AMTLICHE MITTEILUNGEN Die Marktgemeinde Buttenheim informiert:

Abfuhrtermine „Gelber Sack”

Abfuhrtermin „Papiertonne”Montag, 4. Mai Dienstag, 2. Juni Montag, 29. Juni

Abfuhrtermin „Biotonne”Mittwoch, 13. Mai Mittwoch, 27. Mai Mittwoch, 10. Juni

Abfuhrtermin „Restmülltonne”Donnerstag, 7. Mai Mittwoch, 20. Mai Donnerstag, 4. Juni

Wertstoffhof im LandkreisBamberg: HirschaidRichtung Autobahn, zwischen Hirschaid und Seigendorf

SOMMERZEIT (bis 25. Oktober)

Dienstag 15.00 - 18.00 UhrDonnerstag 14.00 - 18.00 UhrSamstag 9.00 - 15.00 Uhr

Anmeldeschluss fürdie Sperrmüllsammlungdes jeweiligen QuartalsDienstag, 9. Juni – keine Ab ho lung vonSperrmüll an diesem Tag.Sperrmülltelefon: 0951 85-555

Dienstag, 5. Mai:

Buttenheim,Dreuschendorf,Fran ken dorf,Gunzendorf,Hochstall,Käl berberg,Ketschendorf,Senftenberg,Stackendorf,Tiefen höchstadt

Terminvorschau – MarktgemeinderatssitzungMittwoch, 13. Mai 2020 um 19 Uhr in der Turnhalle der Deichselbach-Schule

Öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Buttenheim (konstituierende Sitzung)

Bitte beachten: Aufgrund des regen Interesses der Öffentlich-keit findet diese konstituierende Sitzung des Marktgemeindera-tes in der Turnhalle der Deichselbach-Schule statt. Dort kann mitausreichendem Abstand bestuhlt werden. Die Sitzung ist öffent-lich, wir bitten in diesem Zuge aber alle etwaigen Besucherimmer den notwendigen Mindestabstand zu beachten!

Anpassung der organisatorischen Maßnahmen im Hinblickauf die Corona-Krise im Bereich des Marktes Buttenheim

Die Regelungen zum eingeschränkten Dienstbetrieb im Rathaus, Veranstaltun-gen der Gemeinde und Schließung gemeindeeigener Einrichtungen wurdenvorläufig bis 4. Mai verlängert.

Nach dem Willen des Ministerrates wird folgender Corona-Fahrplan ver-folgt: Ab 20. April öffneten als erste wieder die Baumärkte, Gärtnereien und Garten-center. Darüber hinaus ist auch der Kontakt mit einer nicht im gemeinsamenHaushalt lebenden Person erlaubt.Ab 27. April folgten alle Ladengeschäfte mit einer maximalen Ladenfläche von800 qm. Voraussetzung ist aber, dass der Betreiber dafür sorgt, dass sich jeweilsmaximal nur ein Kunde pro 20 qm Ladenfläche im Geschäft aufhält. Ab dem 4. Mai öffnen u. a. Friseure und Fußpfleger. Berufsgruppen, bei denenein wirksames Schutzkonzept notwendig ist, da die Kunden hautnah behandeltwerden.

Öffnung der beiden Backöfen in Gunzendorf und StackendorfIm Rahmen seiner kommunalen Selbstverwaltung öffnete der Markt Butten-heim im Rahmen der moderaten gemeindlichen Lockerungsmaßnahmen zum27. April 2020 zunächst die beiden gemeindlichen Backöfen in Gunzendorfund Stackendorf.

Am 4. Mai 2020 „öffnet“ das Rathaus Buttenheim wieder und bietet gewohnteDienstleistungen an – zumindest soweit, wie es die derzeitige Situation zulässt.Ein Einlass ins Rathaus Buttenheim erfolgt zunächst nur nach vorheriger Ter-minvereinbarung um die unbefriedigende Situation zu langer Wartezeiten zuvermeiden.

Die Pandemie stellt uns vor bislang unbekannte personelle und organisatori-sche Herausforderungen. Unser Tun wird möglichst immer den Schutz vonLeib und Leben unserer Bürgerinnen und Bürger zum Ziel haben. Dies sollteden wesentlichsten Gesichtspunkt unseres sozialen Zusammenlebens darstel-len.

Für Ihr Verständnis bedanken wird uns herzlich.

Michael KarmannErster Bürgermeister - Markt Buttenheim

QR-Code Markt Buttenheim

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379 Freitag, 1. Mai 2020

Dienststunden im RathausMontag 8.00 - 12.00 UhrDienstag 8.00 - 12.00 Uhr

und 13.00 - 15.30 UhrMittwoch 8.00 - 12.00 UhrDonnerstag 8.00 - 12.00 Uhr

und 14.30 - 18.30 UhrFreitag 8.00 - 12.00 Uhr

RufnummernTelefon (0 95 45) 92 22 - 0Telefax (0 95 45) 92 22 - 55E-Mail: [email protected]

1. Bürgermeister:Herr Michael Karmann 92 22 - 0

Vorzimmer: Frau Anschyla Dotterweich 92 22 - 13

Geschäftsleitung, Kämmerei:Herr Peter Münch 92 22 - 31

HauptamtFrau Martina Römer 92 22 - 34

Standesamt:Frau Michaela Kaiser 92 22 - 21Frau Carmen Kramer 92 22 - 25

Bürgerbüro:Frau Nathalie Albert 92 22 - 22Frau Nicola Schrade 92 22 - 23

Marktanzeiger:Frau Nathalie Albert 92 22 - 22

Bauangelegenheiten, Bodennutzung: Herr Josef Dillig 92 22 - 41Herr Jürgen Först 92 22 - 42Herr Peter Wagner 92 22 - 43Frau Sylke Dorbritz 92 22 - 45

Kasse/Finanzen: Herr Heinrich Kupfahl 92 22 - 32Herr Andreas Hattel 92 22 - 33Frau Daniela Hippacher 92 22 - 35

Tourismus und Fremdenverkehr:Frau Dr. Tanja Roppelt 4 40 99 36

Schülerbetreuung: Herr Ralph Pfeufer 4 40 98 20

Behindertenbeauftragter: Herr Sigurd Disch 43 59

Jugendbeauftragte/-r: Herr Klaus Kalb (0170) 7 37 55 36Frau Anita Göller 44 54 72

Seniorenbeauftragte: Frau Dr. Magdalena Lux 40 01

FAMILIENSTÜTZPUNKT IN DER HAGER VILLA Bürozeiten: Dienstag von 9.00 bis 16.00 UhrHauptstraße 60, Buttenheim 3 59 85 89

Bücherei 44 10 46

Kläranlage:Herr Manfred Koch und Herr Harald Pühl 12 84

Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe - Zentrale 4 44 - 170

Notruf bei Wasserrohrbrüchen 82 03

Revierleiter Forstrevier ButtenheimHerr Diezel (0 95 45) 3 11 93 50

(0160) 90 75 93 78

STÖRUNGSNUMMERStrom (0941) 28 00 33 66Gas (0941) 28 00 33 55

Marktgemeinde Buttenheim

Wo kann Essen abgeholt werden –wer liefert Essen nach Hause ???

Essen zum Abholenund MitnehmenLöwenbräu Keller Buttenheimin der Zeit von 17 bis 20 Uhr(Donnerstag, Freitag, Samstag)sowie 11 bis 14 Uhr (Sonntag)Tel. 09545 509346

Löwenbräu Buttenheimin der Zeit von 11 bis 14 Uhr (Do bis So)sowie in der Zeit von 17 bis 19 Uhr (Do bis Sa)Tel. 09545 332

Pizzeria „La Minerva“in der Zeit von 17 bis 22 Uhr (außer Mittwoch)Tel. 09545 7740

Pizza Fati Lieferservicein der Zeit von 17 bis 22 Uhr (außer Montag)Tel. 09545 322937

PIZZA & PASTA von Bakiin der Zeit von 17 bis 22 Uhr(Mittwoch und Donnerstag Ruhetag)Tel. 09545 359724

St. GeorgenBräu Bierkellerin der Zeit von 15 bis 19 Uhr(Mittwoch bis Sonntag)Tel. 0151 18020990

Markt Buttenheim –Wir gemeinsam gegen CoronaSolidarität – Einrichtung von „Corona-Hotlines“in allen Orten des Marktes ButtenheimIn diesen außergewöhnlichen Zeiten sind wir alle froh und dankbar um das Wis-sen, dass uns unsere Mitmenschen nahe stehen auch wenn sie Distanz zu unshalten müssen. Dankbarerweise haben sich über unsere Feuerwehren in allenunseren Ortschaften Ansprechpartner gefunden, die in einem individuellen Coro-na-Notfall regionale Hilfe koordinieren und einen Helferkreis hinter sich wissen.

• Ein Notfall ist für uns gegeben, sobald eine Person positiv auf den CoronaVirus getestet wurde und sich mit seiner Familie in Quarantäne begebenmuss.

• Ein Notfall ist für uns gegeben, wenn ältere Personen ohne verwandt-schaft lichen Bezug ihre Besorgungen nicht mehr erledigen können.

Unsere Helfer erledigen dabei Ihre Einkäufe und besorgen die für Sie wichtigenMedikamente.

Gerne nehmen Sie die in den oben genannten Notfallsituationen angeboteneHilfe durch folgende Kontakte in Anspruch:

Tiefenhöchstadt-Kälberberg-Hochstall: Thomas Hirsch, Tel. 0175 4143442 oder 0173 8638533

Frankendorf: Aurelia Brehm, Tel. 09545 8448

Stackendorf: Roland Büttner, Tel. 0176 96216934

Gunzendorf: Markus Büttner, Tel. 0176 81148399

Dreuschendorf: Heidi und Robert Saffer, Tel. 09545 5333Ketschendorf: Norbert Motzelt, Tel. 09545 4410689 von 7 bis 16 Uhr

Buttenheim: Dirk Röscher, Tel. 09545 443935

Gerne wenden Sie sich auch an den genannten Personenkreis, sofern Sie selbstHilfe anbieten wollen.

Vielen herzlichen Dankfür die gelebte Solidarität!

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Michael Karmann Erster Bürgermeister

Essenslieferungnach HausePizza Fati Lieferservicein der Zeit von 17 bis 22 Uhr(außer Montag)Tel. 09545 322937

Pizzeria „La Minerva“in der Zeit von 17 bis 22 Uhr(außer Mittwoch)Tel. 09545 7740

PIZZA & PASTA von Bakiin der Zeit von 17 bis 22 Uhr(Mittwoch und DonnerstagRuhetag)Tel. 09545 359724

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Freitag, 1. Mai 2020 380

Markt Buttenheim

Bekanntmachung der Satzung des Marktes Butten-heim über die förmliche Festlegung des Sanierungs-gebietes „Altort Buttenheim“

Der Marktgemeinderat Buttenheim hat in seiner Sitzung am 2.März 2020 auf Grundlage des Integrierten Städtebaulichen Ent-wicklungskonzeptes mit Vorbereitenden Untersuchungen dieförmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes zur Durchfüh -rung von Sanierungsmaßnahmen beschlossen.

Der nachfolgende Wortlaut der Sanierungssatzung „Altort But-tenheim“ wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der räumlicheGeltungsbereich des Sanierungsgebietes ist dem als Anlage zurSatzung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebie-tes „Altort Buttenheim“:

Aufgrund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassungder Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)erlässt der Markt Buttenheim folgende Sanierungssatzung:

§ 1Festlegung des Sanierungsgebiets

Im Sanierungsgebiet liegen umfangreiche städtebauliche Miss-stände vor, welche durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmenwesentlich verbessert oder umgestaltet werden sollen. Das insge-samt ca. 33,8 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich alsSanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung„Altort Buttenheim“.

Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstück-steile innerhalb der im Lageplan (Originalmaßstab M 1:1000)des Büros Schirmer Architekten & Stadtplaner abgegrenztenFläche. Dieser ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beige-fügt.

Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszu-sammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstückegebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flur-stücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzungebenfalls anzuwenden.

§ 2Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahrengemäß § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Anwendung derbesonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis156a BauGB ist ausgeschlossen.

Anlage zur Sanierungssatzung:Lageplan Sanierungsgebiet „Altort Buttenheim“

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381 Freitag, 1. Mai 2020

§ 3Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtigeVorhaben, insbesondere der Abriss von Gebäuden und dieErrichtung von Dachaufbauten, Stellplätzen, Garagen und Car-ports sowie Grundstücksteilungen und Rechtsvorgänge findenAnwendung.

§ 4Sanierungszeitraum

Die Durchführung der Sanierung im förmlich festgelegten Sanie-rungsgebiet „Altort Buttenheim“ wird gemäß § 142 Abs. 3BauGB auf 15 Jahre zeitlich befristet.

§ 5Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrerBekanntmachung rechtsverbindlich. Gleichzeitig tritt die am25.11.1997 ausgefertigte Satzung über die förmliche Festlegungdes Sanierungsgebietes „Ortskern“ außer Kraft.

Buttenheim, den 17. April 2020

gez. KarmannErster Bürgermeister

Angebote und Dienstleistungenjetzt auch rund um die Uhronline beantragen

Besuchen Sie unserBÜRGERSERVICE-PORTALim Internetunter www.buttenheim.de!

@ Ihr E-Mail-Kontakt mit dem Markt Buttenheim, aber sicher!Mit Hilfe des sicheren Kontaktformulars über das BayernPortal unter www.freistaat.bayern ist das möglich.

Diesen Link finden Sie auch auf der Internetseite des Marktes Buttenheim unter:https://www.buttenheim.de/Kontakt

Haben Sie Fragen zum sicheren Kontaktformular, dann können Sie sich telefonisch an die Gemeindever-waltung des Marktes Buttenheim unter Tel. 09545 9222-45 wenden. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.

Hinweise:Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Vorausset-zungen für die Geltendmachung der Verletzung vonVerfahrens- und Formvorschriften und von Mängelnder Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs.1 BauGB hingewiesen. Unbeachtlich werden dem-nach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtli-che Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften und

2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel desAbwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntma-chung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Ge -meinde unter Darlegung des die Verletzung begrün-denden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Die einschlägigen Vorschriften können während derallgemeinen Dienststunden im Rathaus (Bauamt) ein-gesehen werden.

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Freitag, 1. Mai 2020 382

Selbstwerber für dieBorkenkäferbekämpfunggesuchtAufgrund der anhaltenden Trockenheit und Borken -käferbefall sterben derzeit viele Fichten ab.

Der Markt Buttenheim sucht für die vielen kleinenSchadflächen im Gemeindewald Selbstwerber zurAufarbeitung.

Das Brennholz kann zu günstigen Konditionen erwor-ben werden.

Interessierte Bürger melden sich bitte beimFörster Roman Diezelunter 09545 3119350 bzw. 0160 907 593 78 [email protected]

Landratsamt Bamberg

Wasserentnahmen aus Oberflächengewässernhaben gesetzliche GrenzenBeim Gartengießen und Bewässern auch an den Gewässer-schutz denken!

Bei Wasserentnahmen aus Oberflächengewässer ist besonders zuberücksichtigen, dass nicht nur Blumen und Gemüsepflanzenvom Austrocknen bedroht sind, sondern auch, dass die in denGewässern lebenden Tiere und Pflanzen ohne Wasser nicht über-leben können.

Bereits jetzt sind in den Fließgewässern für die Jahreszeit niedri-ge Abflüsse registriert worden. Daher ist bei längerer Trocken-heit wieder mit kritischen Wasserständen zu rechnen. Um dieGewässer zu entlasten, sollten Regentonnen und -zisternen ver-mehrt genutzt werden.

Besonders bei dauerhaft heißer und trockener Wetterlage mussauf eine sparsame Wasserentnahme geachtet werden (z. B. solltedas Beregnen von Wiesenflächen unterbleiben).

Trotz der allgemein bekannten Problematik musste im vergange-nen Jahr wieder festgestellt werden, dass verschiedentlich Anlie-ger aus kleinen Bächen und Gräben so viel Wasser herauspump-ten, dass Bäche zeitweise trockengefallen sind.

Das Landratsamt Bamberg weist deshalb im Interesse desGewässerschutzes auf die bestehende Rechtslage hin:

Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Flüs-se, Bäche, Gräben, Seen und Teiche) bedarf nach den geltendengesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtli-chen Gestattung, die vorher beim Landratsamt zu beantragenist (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes– WHG).

Ausnahmen von dieser generellen Erlaubnispflicht bestehennur in engen Grenzen, das heißt nur dann, wenn die Wasserent-nahme unter den sogenannten Gemeingebrauch bzw. denEigentümer- oder Anliegergebrauch am Gewässer fällt.

1. GemeingebrauchDer Gemeinverbrauch steht grundsätzlich jedermann zu. Dabeiist jedoch zu berücksichtigen, dass die erlaubnisfreie Wasserent-nahme nur durch Schöpfen mit Handgefäßen (also nur ingeringen Mengen) erfolgen darf (vgl. Art. 18 Abs. 1 BayerischesWassergesetz – BayWG).

Eine Entnahme mittels Entnahmeleitung mit oder ohnePumpe ist im Rahmen des Gemeingebrauchs lediglich aus Flüs-sen mit größerer Wasserführung und auch dort nur in geringenMengen für das Tränken von Vieh und den häuslichenBedarf der Landwirtschaft möglich, eine Feldbewässerung(außerhalb der Hofstätte) scheidet jedoch aus.

2. Eigentümer- und AnliegergebrauchDer Eigentümergebrauch (vgl. § 26 WHG) an einem oberirdi-schen Gewässer setzt zunächst voraus, dass der Nutzer überhauptEigentümer des Gewässergrundstückes ist. Aber auch dann darfWasser für den eigenen (auch landwirtschaftlichen) Bedarf nurentnommen werden, wenn dadurch keine nachteiligen Verän-derungen der Eigenschaften des Wassers, keine wesentlicheVerminderung der Wasserführung, keine andere Beeinträch-tigung des Wasserhaushaltes und keine Beeinträchtigung (d.h. tatsächliche und spürbare Behinderung) anderer (z. B.Inhaber von Rechten und Befugnissen, Gemeingebrauchs-und andere Anliegergebrauchsausübende) zu erwarten ist.

Bei anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasser-ständen haben jedoch bereits geringfügige Wasserentnahmennachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie v. a. inden kleineren Gewässern (Fischsterben, trockenes Bachbett),so dass die Wasserentnahme nicht mehr vom Eigentümer-bzw. Anliegergebrauch gedeckt ist.

Diese Einschränkungen gelten im vollen Umfang auch für denAnliegergebrauch. (Anlieger sind: Eigentümer von an oberirdi-sche Gewässer angrenzenden Grundstücken und die zur Nutzungder Grundstücke Berechtigten).

Ein Anliegergebrauch an Bundeswasserstraßen oder sonstigenGewässern, die schiffbar oder künstlich errichtet sind, istgrundsätzlich ausgeschlossen.

Weiterhin sind Einbauten jeder Art im Gewässer, die zumZwecke des Aufstauens ohne vorherige Gestattung errichtetwurden, in jedem Falle verboten und müssen beseitigt wer-den.

Das Landratsamt Bamberg bittet daher um größte Zurückhaltungbei der Wasserentnahme in sommerlichen Trockenperioden. Mitverstärkten Kontrollen ist zu rechnen.

Verstöße gegen die wasserrechtlichen Vorschriften könnenals Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Bußgelderngeahndet werden. Darüber hinaus müsste das Landratsamt

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383 Freitag, 1. Mai 2020

zum Schutze des Wasserhaushalts kostenpflichtige Anord-nungen erlassen und nötigenfalls Zwangsgelder festsetzen.

Ein solches Vorgehen sollte sich jedoch im Interesse aller Betei-ligten vermeiden lassen.

Landratsamt Bamberg

Wertstoffhöfe im Landkreis Bamberg öffnen wieder

Längere Öffnungszeiten - Einlassbeschränkungen

Nach einiger Zeit der Schließung aufgrund der Corona-Pandemiewerden die Wertstoffhöfe im Landkreis Bamberg ab kommenderWoche wieder öffnen.

Um Staus und lange Wartezeiten in der Anfangszeit zu vermei-den, werden die Öffnungszeiten der Entsorgungseinrichtungenfür zunächst zwei Wochen deutlich erweitert. Größere Wertstoff-höfe stehen dann auch an einigen Vormittagen zur Verfügung.

Folgende Öffnungszeiten gelten zunächst für zwei Wochenbis 3. Mai 2020:

HirschaidDi. 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 UhrMi. 14.00 bis 18.00 UhrDo. 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 UhrSa. 9.00 bis 15.00 Uhr

Darüber hinaus macht der Fachbereich Abfallwirtschaft daraufaufmerksam, dass sowohl die Sperrmüllsammlungen, die Lee-rungen aller Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie die Abho-lung der gelben Säcke weiterhin wie vorgesehen stattfinden.

Bei Fragen zur Abfallwirtschaft steht die Abfallberatung desLandkreises gerne zur Verfügung, Tel. 0951 85-708 oder 85-706.

Landratsamt Bamberg

Papiertonnen – Übermengen wiederzum Wertstoffhof Wertstoffhöfe im Landkreis Bamberg haben wieder geöffnet

In den vergangenen Wochen hat die Menge an Papier, Pappe oderKartonagen (PPK), die neben den grünen Papiertonnen zurAbholung bereit gestellt wurden, erheblich zugenommen. Ursa-che ist sicherlich das durch die Corona-Pandemie geänderte Kon-sumverhalten, aber auch die zeitweise zum Schutz der Bevölke-rung erfolgte Schließung der Wertstoffhöfe. Die Besatzungen derSammelfahrzeuge haben sehr gute Arbeit geleistet und währendder Schließzeit der Wertstoffhöfe versucht, möglichst alle Altpa-pierübermengen mitzunehmen, auch wenn die „haushaltsübli-chen Mengen“ teils erheblich überschritten waren.

Dennoch stoßen die Sammelteams aufgrund der großen und zahl-reichen Beistellungen inzwischen an ihre Grenzen, weil derzusätzliche PPK-Abfall für sie einen deutlichen Mehraufwanddarstellt und vor allem auch arbeitsschutzrechtliche Probleme

verursacht, da die Abfälle oft auch vom Boden aufgehoben wer-den müssen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass das Materi-al bei Regen aufweicht, dadurch an Qualität verliert und sich sonur schwer in das Entsorgungsfahrzeug verbringen lässt. Bei böi-gen Winden kann es zudem vorkommen, dass die Abfälle in derStraße verteilt werden.

Da die Wertstoffhöfe seit Dienstag, 21. April 2020, wieder geöff-net sind, bittet der Fachbereich Abfallwirtschaft nachdrücklichdarum, keine Übermengen mehr neben den grünen Tonnen bereitzu stellen und insbesondere für große Kartonagen künftig wiederdie Wertstoffhöfe zu nutzen. Dort stehen 20 m³-Presscontainerzur kostenfreien Abgabe auch größerer Mengen an Papier oderKartonagen bereit.

Bei Nutzung der grünen Papiertonnen sollte zudem darauf geach-tet werden, dass vor allem Kartonagen vor dem Einwurf entspre-chend zerkleinert werden, damit das Volumen der Behälter aus-genutzt werden kann. Bei der Abgabe am Wertstoffhof ist diesnicht erforderlich.

Ausgedehnte Öffnungszeiten nutzen – besondere VorgabenberücksichtigenIn den Kalenderwochen 17 und 18/2020 bietet die Abfallwirt-schaft an sämtlichen 11 Standorten ausgedehnte Öffnungszeitenan. Details sind unter

www.landkreis-bamberg.de/abfallwirtschaft ersichtlich.

Die Abfallwirtschaft macht ausdrücklich darauf aufmerksam,dass für den Aufenthalt auf den Wertstoffhöfen im LandkreisBamberg selbstverständlich die allgemeinen von der bayerischenStaatsregierung vorgegebenen Sicherheitsregeln zu berücksichti-gen sind. Dazu zählen insbesondere:

• Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 Meter • Mundschutzgebot („Community-Maske“)• Husten- bzw. Niesetikette

Entsprechend den Empfehlungen des Bayerischen Innenministe-riums ist ferner nur eine begrenzte Anzahl von Anlieferern aufden Wertstoffhöfen zugelassen, so dass ggf. eine Einlassregelungerfolgen muss.

Bei Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Bamberggerne zur Verfügung, Tel. 0951 85-706 oder 85-708.

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Freitag, 1. Mai 2020 384

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385 Freitag, 1. Mai 2020

Landratsamt Bamberg

Landratsamt kehrt schrittweise zu ursprünglichen Öffnungszeiten zurückDie Zulassungsstelle kann am 27. April ohne, alle anderenBereiche des Landratsamts Bamberg mit Terminvereinba-rung aufgesucht werden

Bamberg - Das Landratsamt Bamberg kehrt ab kommendenMontag schrittweise zu den vor der Corona-Pandemie gültigenÖffnungszeiten zurück. Mit zwei Besonderheiten: Für alle Berei-che der Behörde - außer für die Zulassungsstelle - sind Termin-vereinbarungen notwendig. Dies deshalb, um Besucher undBeschäftigte zu schützen und Wartezeiten zu vermeiden. ZumGesundheitsschutz ist es außerdem notwendig, Schutzmasken zutragen und die bekannten Abstandsregeln zu beachten.

Das Landratsamt bittet außerdem darum, sich zunächst nur mitdringenden Angelegenheiten an die Behörde zu wenden und denKontakt auch weiterhin vorrangig per Telefon, Post oder E-Mailzu suchen. In vielen Fällen wird es möglich sein, die Angelegen-heit auch ohne Vorsprache zu erledigen. Sofern Vorsprachennötig werden, werden Termine vereinbart. Nur nach Terminver-einbarung ist eine Vorsprache von Einzelpersonen möglich.

Sonderregelung Kfz-ZulassungsstelleVon dieser Regelung ausgenommen ist der Besuch der Kfz-Zulassungsstelle. Ab Montag, den 27. April entfallen die Ter-minvergaben per Telefon und E-Mail. Das Landratsamt bittetdiesbezüglich von Anfragen abzusehen. Ein Besuch ist ohnevorherige Terminvereinbarung möglich. Auch hier gilt aberdie Bedingung sich auf dringend benötigte Zulassungen zubeschränken. Für Montag und Dienstag wurden noch vor derEntscheidung über die generelle Öffnung Termine vereinbart.Diese bleiben gültig und binden bereits Kapazitäten. Insofernsind die Kapazitäten für Zulassungen ohne Voranmeldungbegrenzt. Deshalb rät das Landratsamt, die Zulassungsstellewenn möglich erst ab Mittwoch zu besuchen. Die Behörde rech-net für die komplette kommende Woche mit längeren Wartezei-ten. Deshalb werden zur Steuerung des Besucherverkehrs imHofraum des Landratsamtes entsprechende Vorkehrungen ge -troffen (z. B. getrennte „Anstellschlangen“ für Terminkunden/Händler und übrige Kunden der Zulassungsstelle). Nach wie vorgilt: Im Landratsamt können nur Zulassungen für Bürger aus demLandkreis Bamberg vorgenommen werden. Die Bürger und Bür-gerinnen werden nur am jeweiligen Schalter bedient, ein Aufent-halt im Wartebereich ist derzeit nicht möglich, ausgenommenhiervon sind Menschen mit Behinderungen, Schwangere etc.

Diese weiteren Hinweisegelten: Kinder unter siebenJahren sollen das Landrat-samt zum allgemeinen Schutzgrundsätzlich nicht betreten.Im Landratsamt Bambergbesteht beim Betreten Mas-kenpflicht. Bürger und Bür-gerinnen müssen daher eineentsprechende eigene Mund-/Nasenbedeckung (Alltags-maske, Schal etc.) tragen.

Unter diesen Telefonnummern können Terminevereinbart werden: Öffentliche Sicherheit und Ordnung Tel. 0951 85-318Ausländerwesen Tel. 0951 85-389Führerscheinwesen Tel. 0951 85-334Veterinärwesen Tel. 0951 85-751Lebensmittelüberwachung Tel. 0951 85-751Sozialhilfe Tel. 0951 85-134Asyl Tel. 0951 85-578Jugendamt - Unterhaltsvorschüsse Tel. 0951 85-599Jugendamt - Wirtschaftl. Jugendhilfe Tel. 0951 85-543Jugendamt - Kindswohlgefährdung Tel. 0172 1490745Wirtschaftsförderung Tel. 0951 85-207Schwangerenberatung Tel. 0951 85-669

FührerscheinstelleAufschiebbare Angelegenheiten können derzeit nicht angenom-men werden. Darunter fallen z. B. • Umtausch von Führerscheinen (Papierführerschein in Karten-führerschein oder unbefristete Karte in befristete Karte)

• Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl (bitte jedoch Mittei-lung per Telefon, Fax, E-Mail oder Post an Führerscheinstellegeben)

• Internationale Führerscheine (bitte beachten Sie hierzu unbe-dingt auch die Einreise- und Ausreisehinweise des jeweiligenLandes!)

• Sollten Sie bei der Beantragung Ihres derzeit laufenden Verfah-rens den Hinweis bekommen haben, dass der Führerschein inder Infothek des Landratsamtes Bamberg abzuholen ist, so istauch dieses Anliegen ab sofort ausschließlich über eine vorhe-rige telefonische Terminvereinbarung (Tel. 0951 85-334) abzu-wickeln. Die Abholung erfolgt dann in der Führerscheinstelle.

GesundheitsamtDas Gesundheitsamt (Tel. 0951 85-651) ist bis auf besondersdringliche, unaufschiebbare Angelegenheiten nicht für den Par-teiverkehr geöffnet. Zu den unerlässlichen Angelegenheitenzählen:• amtsärztliche Untersuchungen und Einschulungsuntersuchungen

• Vollzug der Trinkwasserverordnung• Genehmigungsverfahren im Apothekenrecht

Die derzeitige Lage erfordert vor allem im Interesse der Gesund-heit der gesamten Bevölkerung weiterhin außergewöhnlicheMaßnahmen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Landratsamt Bamberg

Wertstoffhöfe – erste Erfahrungennach der Wiedereröffnung positivMengenbegrenzungen müssen beachtet werden

Seit 21. April 2020 sind die Wertstoffhöfe im Landkreis nachknapp 5 Wochen wieder eröffnet worden. Neben den Aufsichts-kräften der Einrichtungen waren an den ersten Tagen auch Mitar-beiter/-innen des Fachbereichs Abfallwirtschaft vor Ort, um sichein Bild davon zu machen, wie der Anlieferbetrieb wieder ange-laufen ist und ob Nachbesserungen erforderlich sind.

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Freitag, 1. Mai 2020 386

Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich die deutlich verlänger-ten Öffnungszeiten als sehr positiv erweisen, weil dadurch bisjetzt Staus und längere Wartezeiten – bis auf wenige Ausnahmen– vermieden werden konnten. Aufgrund einer Einlassregelungbefinden sich aktuell jeweils nur eine bestimmte Anzahl an Fahr-zeugen bzw. Kunden auf den Plätzen. Dadurch können die erfor-derlichen Abstände gut eingehalten werden.

Damit der positive Verlauf auch weiterhin anhält, bittet der Fach-bereich Abfallwirtschaft die grundsätzlichen Mengenbegrenzun-gen einzuhalten und – gerade in der Anfangszeit – auf die Anlie-ferungen von großen Mengen zu verzichten. Dies gilt für alleAbfallarten, insbesondere jedoch für Bauschutt, Metallschrottund Papier/Pappe.

Bei zu großen Mengen kann es sonst vorkommen, dass die bereit-gestellten Container nicht ausreichen, obwohl mit den Entsor-gern vereinbart wurde, dass auch kurzfristige Abholungen bzw.Containertausche ermöglicht werden. Bedingt durch die längerenÖffnungszeiten sind die Zeitfenster für Tauschvorgänge jedochgeringer. Daher sollten die Anlieferungen zunächst auf dasNötigste beschränkt werden. Andernfalls kann es im Einzelfallvorkommen, dass bei vollen Containern auch Kunden wiederabgewiesen und auf den nächsten Öffnungstag vertröstet werdenmüssen.

Bei der Anlieferung von Bauschutt ist unbedingt zu beachten,dass die Mengengrenze von 0,5 m³ eingehalten wird und dasangelieferte Material frei von Boden und Störstoffen (Dämmwol-le, Kunststoffe, Kabelreste, Holz, usw.) ist.

Die verlängerten Öffnungszeiten (zu finden unter www.landkeis-bamberg.de/abfallwirtschaft) gelten zunächst bis zum 2. Mai2020.

Besondere Vorgaben berücksichtigenAn den ersten Öffnungstagen wurden die allgemeinen von derbayerischen Staatsregierung vorgegebenen Sicherheitsregeln (z.B. Sicherheitsabstand, Husten- bzw. Niesetikette, usw.) fast aus-nahmslos eingehalten. Die Abfallwirtschaft erinnert dennoch da -ran, dass diese schon alleine aus Eigeninteresse der Anliefererweiterhin zu berücksichtigen sind. Ferner wird das Tragen einesMundschutzes („Community-Maske“) dringend empfohlen.

Bei Fragen zum Betrieb der Wertstoffhöfe steht die Abfallbera-tung des Landkreises Bamberg gerne zur Verfügung, Tel. 095185-706 oder 85-708.

Landratsamt Bamberg

Wo Alltagsmasken verfügbar sind

Liste mit Kontaktdaten verfügbar

Bamberg - Ab dem 27. April gilt bayernweit eine Maskenpflichtbeim Einkaufen oder Fahrten mit dem Öffentlichen Personen-nahverkehr. Stadt und Landkreis bieten eine vorläufige Liste mitKontaktdaten von Privatleuten, Initiativen, Geschäften und Ein-richtungen an, die Mund-Nasen-Schutz zum Verkauf oder gegeneine Spende anbieten. Grundlage für diese Liste ist eine Umfragein den sozialen Netzwerken.

Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit undwird stetig aktualisiert. Wer sich noch eintragen lassen möchte,schreibt bitte eine E-Mail an [email protected] mit seinenKontaktdaten und dem Betreff „Anlaufstelle Alltagsmasken“.Die Liste wird auf der Internetseite www.stadt.bamberg.de/all-tagsmasken und auf Facebook und Instagram veröffentlicht.

Feldgeschworenen-Vereinigung Bamberg

Terminabsage des Feldgeschworenentages

Aufgrund der Coronapandemie muss der 15. OberfränischeFeldgeschworenentag am Samstag, 13. Juni 2020 in Zedtlitzabgesagt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

E R S C H E I N U N G S W E I S EDie nächste Ausgabe erscheint am

Freitag, 15. Mai 2020.Abgabeschluss für Vereinsnachrichten u. Anzeigen:

Donnerstag, 7. Mai 2020,um 12.00 Uhr, im Bürgerbüro bei Frau Albert im EG.

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V H S B A M B E R G - L A N D

Volkshochschule Bamberg-Land

Die VHS Bamberg-Land beendet alle Präsenzkurseim Frühjahr/Sommer 2020Online-Programm wächst jedoch mit großer Resonanz

Aufgrund der Infektionsgefahr in unseren Kursen stellt dieVolkshochschule Bamberg-Land ihr Programm für alle Präsenz-veranstaltungen im Sommersemester komplett ein. Diese Ent-scheidung betrifft alle Kurse und Veranstaltungen, wo sich Men-schen in Gruppen treffen. Eine weitere Verbreitung desCorona-Virus soll damit verhindert und Kursleitende und Teil-nehmende geschützt werden. Alle Betroffenen werden über dieAbwicklung der Kurse gesondert informiert.Dagegen boomen gerade unsere Online-Kurse, Livestreams undWebinare, an deren Aufbau und Umsetzung die Volkshochschule

Bamberg-Land gerade mit Hochdruck arbeitet. So führen bereitseine Reihe von Lehrkräften ihre Kurse online weiter, wie Yoga,Autogenes Training, Zumba, Fitness oder Gitarre. Im Verbundmit weiteren bayerischen Volkshochschulen läuft zudem ein viel-fältiges und kostenloses Programm „vhs.daheim“ mit Vorträgen,Lesungen und Konzerten namhafter Referenten und Künstler.Auch in der beruflichen Fortbildung startet eine neue Webinar-Reihe „Xpert Business“ mit den Themen „Finanzbuchführung“und „Lohn und Gehalt“.Die Planungen für das Herbstsemester laufen derzeit ganzregulär an - wie und unter welchen Bedingungen Kurse dannwieder stattfinden können, muss sich im Laufe der nächstenMonate zeigen.

Weitere Infos und Anmeldung: www.vhs-bamberg-land.de

Das vhs-Büro ist aktuell nur zu eingeschränkten Zeiten telefo-nisch und per E-Mail zu erreichen:Tel. 0951 85-760, [email protected]

VHS-Außenstelle Buttenheim

Absage sämtlicher Kurse undRückzahlungsmodalitätenLiebe Kursteilnehmer/innen, liebe Kursleiter,auf Grund der Coronasituation entfallen im Semester 2020/I absofort sämtliche Kurse. Die Kursgebühren werden ganz, oderfalls der Kurs bereits begonnen hatte, anteilig zurückerstattet.Die Rückzahlung erfolgt entweder bargeldlos durch die Ge -schäftsstelle in Bamberg, oder bei bar gezahlten Gebühren durchdie Außenstellenleiterin.Ich bedauere diese unumgängliche Maßnahme und hoffe aufeinen Neustart im neuen Semester.

Vielen Dank für Ihre Treue. Bitte bleiben Sie gesund!Christine Bickel

Hager VillaFamilienstutzpunkt undNachbarschaftshilfeHauptstraße 60 · 96155 Buttenheim

09545 3598589

[email protected]

Liebe Eltern, der Familienstützpunkt ist derzeit leider geschlossen. Esbesteht die Möglichkeit einer telefonischen Beratung,auch Ihre Mails beantworte ich gern. Ich wünsche Ihnenund Ihrer Familie alles Gute. Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße,Jeanette Vollmayer

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395 Freitag, 1. Mai 2020

Markt Buttenheim

Informationen aus der öffentlichen Marktgemeinde-ratssitzung vom 21. April 2020

Bauleitplanung Markt Buttenheim: Entwurf zum Bebau-ungsplan ‘Bamberger Weg Erweiterung’ (als Wiedervorlage)

Erster Bürgermeister Michael Karmann begrüßt zum o.g. TOPHerrn Köhler vom Planungsbüro IVS aus 96317 Kronach. Ererläutert, dass die heutige Behandlung keinen offiziellen Schrittim Bauleitplanverfahren darstellt. Vielmehr sollten im Vorfeldmöglichst viele Interessen der Allgemeinheit und der Anlieger-schaft Berücksichtigung finden. Dies führe im rechtlichen Ver-fahren zu einer problemloseren Behandlung.

Herr Köhler präsentiert die vom Marktgemeinderat in der Sit-zung vom 3. Februar 2020 favorisierte und zwischenzeitlich nochweiter optimierte Planvariante, die den Räten mit der Ladungzugegangen war. In der nunmehr vorgestellten Planversion konn-ten bereits einige qualifizierte Anregungen der Anlieger desBebauungsplangebiets Bamberger Weg eingearbeitet werden.

Auf Rückfrage geht Herr Köhler nochmals auf das Wegekonzeptein. Die bestehenden öffentlichen Feld- und Waldwege sollen biszur Errichtung der Umgehungsstraße in ihrer Funktion erhaltenbleiben. Somit ergibt sich auch keine Einschränkung für denlandwirtschaftlichen Verkehr. Später kann der Verkehrsraumabgesperrt und nur noch für den Notfallverkehr zugänglichgemacht werden. Dabei ergäben sich durchaus Möglichkeiten füreine naturnahe Aufwertung und Steigerung der Attraktivität fürdie Bevölkerung. Ggf. können Naturschutzmaßnahmen in dasüber die ILE entstehende Ökokataster mit eingebracht werden.Die straßenmäßige Anbindung an das bestehende BaugebietBamberger Weg soll unattraktiv ausgebildet werden, so dass derVerkehr mit den damit einher gehenden Belastungen für dieAnwohner nicht durch bestehende Baugebiete abgeleitet wird.

Auf Rückfrage erklärt sich der Marktgemeinderat mit dem vorge-legten Planungskonzept einverstanden.

Auf Grund von Ergebnismitteilungen auf Basis gesonderter Auf-tragsvergaben z. B. hinsichtlich der Leitungsplanungen und einerLärmberechnung ist die Realisierbarkeit und Dimension und dieLage der Regenüberlaufbecken sowie der notwendigen Lärm-schutzmaßnahmen ggf. nochmals zu optimieren.

Bürgermeister Karmann weist darauf hin, dass in folgenden Ver-fahrensschritten noch weitere Grundsatzentscheidungen zu tref-fen sind. So z. B. im Hinblick auf die Notwendigkeit der Errich-tung von Zisternen oder der Umsetzung eines Nahwärmenetzesund von Photovoltaikanlagen. Darüber hinaus ist über die Erd-verkabelung der bestehenden 20 kV Stromleitung zu be -schließen. In diesem Zusammenhang sollte auch die Erdverkabe-lung dieser Stromleitung im Bebauungsplangebiet „Buttenheim-Nord“ thematisiert werden.

Sachvortrag zur baulichen Entwicklungder Marktgemeinde ButtenheimBürgermeister Karmann legt einen Rechenschaftsbericht zurbaulichen Entwicklung von Buttenheim in der Legislaturperiode

2020-2026 vor. Er bezieht dabei die seit langer Zeit laufendenPlanungen der Umgehungsstraße Nord/West und der konzeptio-nellen Entwicklung von Buttenheim mit ein.

West-Nord-UmgehungDie West-Nord-Umgehung von Buttenheim fand zur verkehrli-chen Entlastung der Ortschaft bereits im Jahr 1992 Aufnahme indie damals durchgeführten städtebaulichen Voruntersuchungen,welche die Basis für viele umgesetzte Maßnahmen der Städte-bauförderung bilden. Seither wurde das Ziel, für eine signifikan-te Verkehrsentlastung von Buttenheim zu sorgen, immer weiter-verfolgt. Immer wieder befassten sich die Marktgemeinderäteder verschiedensten Legislaturperioden mit diesem Thema,regelmäßig wurden auch die hiesigen Bürgerinnen und Bürgerbeteiligt und informiert.

Bürgermeister Karmann informiert in chronologischer Reihen-folge über einige Beschlüsse des Marktgemeinderates Butten-heim in den letzten vier Wahlperioden in diesem Themenbereich:

öffentliche Marktgemeinderatssitzungam 8. April 2002 – Wahlperiode 1996 - 2002

TOP 4. GVS St 2260/St 2210 – 2. BauabschnittBgm. Kalb erinnerte daran, dass der Markt Buttenheimbereits seit Anfang der neunziger Jahre versucht habe, aufverschiedenen Wegen eine Ortsumgehung des zentralenGemeindeteils Buttenheim zu verwirklichen. So wurde z.B. an den Landkreis Bamberg im Jahr 1992 der Antraggestellt, den Schwerverkehr aus Buttenheim abzuleiten.Erst mit Verwirklichung des ersten Teils der Westumfah-rung Buttenheims gelang es, dem Gesamtvorhaben einenwesentlichen Schritt näher zu kommen.Um jedoch die Entlastung Buttenheims vom stark zuneh-menden Fahrzeugverkehr in der Gesamtheit zu verwirkli-chen, ist es nötig, jetzt an die Planung des 2. Bauabschnit-tes zu gehen. Insbesondere durch den zunehmenden Be -völkerungsanteil im Norden Buttenheims komme esimmer mehr zu einer Belastung des Innenortes. Für diesenmüsse die Entlastung in erster Linie geschaffen werden.Insgesamt wird die Westumgehung in ihrer gesamtenLänge zu einer wesentlichen Verbesserung der Verkehrs-ströme führen. Die bereits bestehende Vorplanung, bzw.das Grobkonzept des Ingenieurbüros Schmidt muß nunüberprüft und sodann eine konkrete Kostenermittlungdurchgeführt werden. Zudem muß ermittelt werden, wasdie Planungen für den 2. Bauabschnitt kosten werden. AufGrund der aktuellen Haushaltslage ist dieses Kriteriumextrem wichtig.Anschließend diskutierte der Marktgemeinderat ausführ-lich über die Problematik. Die Notwendigkeit der Ver-wirklichung des 2. Bauabschnittes der Maßnahme wurdevon allen Marktgemeinderäten betont.

Beschluss:Der Markt Buttenheim wird den 2. Bauabschnitt der GVSSt 2260/St 2210 verwirklichen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt weiterzuent-wickeln und Grundlage für eine konkrete Planung zuschaffen. Abstimmung: 14:0

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Freitag, 1. Mai 2020 396

öffentliche Marktgemeinderatssitzungam 14. Juni 2004 – Wahlperiode 2002 - 2008

TOP 3. Planung 2. Bauabschnitt der Gemeindeverbin-dungsstrasse GVS 2260 - 22101. Bürgermeister Kalb erläutert, dass der 2. Bauabschnittder Ortsumgehung St 2960-2260-2210 nunmehr in An -griff genommen werden sollte. Für die gesamte Ortsum-gehung liegt bereits eine Planung des Ing.-Büros Schmidt,Buttenheim, vor. Die Planung sieht die Entlastung der Ortsdurchfahrt vonButtenheim vor. Im Rahmen der Städtebauförderung But-tenheim wurde Wert auf ein Gesamtkonzept gelegt, nachdem der Verkehr um den Ort herumgeführt werden soll. Die Baumaßnahme soll baldmöglichst durchgeführt wer-den.

Beschluss:Die Planungen des 2. Bauabschnitts der Ortsumgehung St2960-2260-2210 sollen vom Ing.-Büro Schmidt, Butten-heim fortgeführt werden.Abstimmung: 15:0

öffentliche Marktgemeinderatssitzungam 28. Juli 2008 – Wahlperiode 2008 - 2014(9 einstimmige Verfahrensbeschlüsse am 28. Juli 2008)

TOP 13.1.8. Verfahrens- und Billigungsbeschlusszur 9. Flächennutzungsplanänderung

Beschluss:Der Marktgemeinderat Buttenheim nimmt Kenntnis vonder Durchführung der Beteiligung der Behörden und son-stiger Träger öffentlicher Belange zur 9. Flächennut-zungsplanänderung und billigt die Planung unter Einar-beitung der behandelten Änderungen. Mit der aktuellen Planfassung ist eine öffentliche Ausle-gung sowie eine weitere Beteiligung der Behörden undsonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.Abstimmung: 16:0

öffentliche Marktgemeinderatssitzungam 4. Mai 2009 – Wahlperiode 2008 - 2014

TOP 5. Bauleitplanung5.1. 9. Flächennutzungsplanänderung - Bereich See-wiesen - Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2BauGB und der Träger öffentlicher Belange sowie derNachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB - Billi-gungsbeschlussDer nächste Verfahrensschritt im Rahmen der 9. Flächen-nutzungsplanänderung ist die Beteiligung der Öffentlich-keit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicherBelange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2BauGB.

Beschluss:Der Entwurf zur 9. Flächennutzungsplanänderung und dieErgänzung zum Erläuterungsbericht werden in der vorlie-genden Form (Planstand: 2. April 2009) gebilligt.Abstimmung: 17:0

öffentliche Marktgemeinderatssitzungam 6. Juli 2009 – Wahlperiode 2008 - 2014(16 einstimmige Verfahrensbeschlüsse am 6. Juli 2009)

TOP 2.1.15. 9. Flächennutzungsplan-Änderung - Fest-stellungsbeschlussBeschluss:Der Marktgemeinderat Buttenheim stimmt der 9. Flä -chen nutzungsplanänderung mit den o.g. Ergänzungen zuund stellt den geänderten Flächennutzungsplan fest.Abstimmung: 17:0

Fazit: Im Jahr 2010 wurde dieser Bauabschnitt in den Flächen-nutzungsplan des Marktes Buttenheim eingearbeitet. In demöffentlichen Verfahren haben sich alle beteiligten Behörden, Ver-bände und öffentlichen Stellen (Naturschutz, Immissionsschutz,Wasserrecht, Straßenverkehrsrecht, Bauernverbband etc.) positivgeäußert. Von Seiten der Buttenheimer Bevölkerung wurde da -mals lediglich eine Einwendung erhoben. Die Stellungnahmeeiner Nachbargemeinde wurde abgewogen.

öffentliche Marktgemeinderatssitzungam 18. Juni 2013 – Wahlperiode 2008 - 2014(erstmals nicht einstimmig)

2. Neubau einer Gemeindeverbindungsstraße als Ort-sumgehung St2260 - St2210, Bauabschnitt IIEinführend stellt Erster Bürgermeister Johann Kalb denSachverhalt, der bereits in der Sitzung vom 3. Juni 2013behandelt wurde, ausführlich dar. So sei eine geplanteOrtsumgehung wichtig für eine positive Entwicklung derMarktgemeinde. Für den Ortskern ist sie eine nicht zuunterschätzende Verkehrsberuhigung. Der Schulweg wieauch der Kindergartenweg können wesentlich sicherergestaltet werden. Nach intensiven Gesprächen bei der

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Regierung von Oberfranken und dem Staatlichen BauamtBamberg, Straßenbauabteilung, kann mit einer Förderungzwischen 80 und 85 % gerechnet werden. Dies wiederumwäre eine einmalige Chance zur Finanzierung des Projek-tes. Der Grunderwerb sei ebenfalls größtenteils getätigt.Auch verweist Erster Bürgermeister Johann Kalb darauf,dass der 1. Bauabschnitt bereits realisiert ist. Die Planun-gen hierzu wurden im Jahre 1995 und die bauliche Umset-zung 1996 ausgeführt. Die Planungen zum 2. Bauab-schnitt mit Bebauungsplan „Seewiesen“ und der 9.Flächennutzungsplanänderung (im Jahr 2008 - 2010) sindder Bevölkerung durch zahlreiche Bekanntmachungen imMarktanzeiger bekannt. Darüber hinaus stellt er fest, dass für den Markt Butten-heim, falls der zweite Bauabschnitt nicht umgesetzt wird,Rückforderungen im Raum stehen und verweist dabei aufdas Schreiben vom 8. April 2009 durch das LandratsamtBamberg. Unter Anwesenheit einer großen Zuhörerschaft ergibtsich eine umfangreiche und kontroverse Diskussion. Inderen Verlauf wurden mehrere vom Vorsitzenden gestat-tete Wortmeldungen aus dem Publikum geäußert. Am Ende dieses Tagesordnungspunktes bedankt sich derBürgermeister ausdrücklich bei den Zuhörern für die kon-struktive Diskussion und wünscht sich bei weiteren Ver-fahrensschritten eine ähnlich rege Teilnahme der Bevöl-kerung.

Beschluss:Nach eingehender Diskussion wird beschlossen, die Maß-nahme „Neubau der Gemeindeverbindungsstraße als Ort-sumgehung St 2210 - St 2260 BA II“ in gemeindlicherSonderbaulast durchzuführen und baldmöglichst einenAntrag auf Förderung zu stellen.Abstimmung: 13:2

Im folgenden Bürgerentscheid im Jahr 2013 stimmten 940Wählerinnen und Wähler für den Bau der Ortsumgehung(61,84 %) – 580 Wählerinnen und Wähler stimmten gegenden Bau der Ortsumgehung (38,16 %). Ein deutlicher Auftrag aus der Bevölkerung an die Verwal-tung des Marktes Buttenheim, die Planungen fort- und dieOrtsumgehung umzusetzen!

In der Legislaturperiode 2014 - 2020 wurden die Planungender Straße immer wieder im Gremium mit deutlichen Mehr-heiten (1 bis 3 Gegenstimmen) bestätigt:• Vergabe zu den Untersuchungen eines avifaunistischen Gut-achtens und einer artenschutzrechtlichen Prüfung (3. Novem-ber 2014 – nö)

• Vergabe eines Verkehrsgutachtens (7. Juli 2015 – nö) • Zusammenfassend erfolgte ein ausführlicher Sachstandsbe-richt in der öffentlichen Sitzung am 24. Juli 2017 mit der Ent-scheidung zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens- und somit gegen die Durchführung eines gemeindlichen Bau-leitplanverfahrens.

• Ergänzende Planungsauftragsvergabe mit dem Ziel einen 2.Kreisverkehr mit in die Planungen aufzunehmen (9. Oktober2017 – nö)

• Auftragsvergabe schalltechnische Untersuchungen (8. Januar2018 – nö)

397 Freitag, 1. Mai 2020

• Ausführliche Planvorstellung incl. zweier Kreisverkehrsanla-gen in öffentlicher Sitzung am 5. März 2018 durch Fr. Grohmeund Hr. Männling vom planenden Büro SRP. Fachliche Unter-stützung und zuständige Informationen wurde von Hr. Dotter-weich (Tiefbauamt Landkreis Bamberg) und Hr. Raab (Staatl.Bauamt Bamberg) geleistet. Technische Details, die Kostensi-tuation sowie das Förderszenario wurden ausführlich darge-stellt. Beschluss: 11:3

• Kenntnisgabe des Verkehrsgutachtens in Papierform an alleMarktgemeinderäte in der Sitzung vom 11. Juni 2018.

• Beschluss zur Einleitung und Durchführung des Planfeststel-lungsverfahrens durch die Regierung von Oberfranken inöffentlicher Sitzung am 7. Oktober 2019. Beschluss: 12:2

• Bekanntgabe zur Auslegung der Planfeststellungsunterlagen inöffentlicher Sitzung am 3. Februar 2020

Konzeptionelle Entwicklung von Buttenheim

Innerhalb der vergangenen 1 3/4 Jahre hat der Markt Buttenheimein ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept)erarbeitet. Zunächst wurde das Büro SCHIRMER | ARCHITEK-TEN + STADTPLANER aus Würzburg im Rahmen eines Wett-bewerbs mit der Erstellung eines Integrierten städtebaulichenEntwicklungskonzeptes mit vorbereitenden Untersuchungen fürden Altort beauftragt. Im ISEK sollen langfristig wirksame undlokal abgestimmte Lösungen für eine Vielzahl an städtebaulichenDefiziten im Ort erarbeitet werden. Das ISEK betrachtet dieGesamtkommune, dabei liegt der Schwerpunktbereich in derEntwicklung des Altorts.

Im Rahmen des ISEK wurden alle interessierten Bürgerinnen undBürger mehrfach um Mitarbeit und um Einbringung von Vor-schlägen zur städtebaulichen Entwicklung gebeten. FolgendeInstrumente konnten bespielt werden:

• Bürgerworkshop (mehrere Ankündigungen für diese Veran-staltung in Amtsblatt und der gemeindlichen Homepage)

• MyPinion (eine Onlinebefragung über einen Zeitraum von 6Wochen im Bereich des Jahreswechsels 2018/2019)

• Bürgerforum (Entwurf des erarbeiteten ISEK lag zuvor einenMonat sowohl in Papierform als auch digital aus!)

In vielen weiteren Zusammenkünften und Abstimmungsge-sprächen wurden 10 Projektideen für den Bereich „Ortsbausteine/ Neue Nutzungen“, 20 Projektideen für den Bereich „Ortsbildund öffentlicher Raum“ sowie 14 Projektideen für den Bereich„Verkehr und Mobilität“ erarbeitet.

Dabei wird im Projektfeld 3 (Verkehr und Mobilität) die Ortsum-fahrung als geplante Umgehungsstraße thematisch behandelt.Alle überörtlichen Straßenadern, die sich durch das Gebiet desMarktes Buttenheim ziehen, sind optisch dargestellt.

Im „Entwicklungsbereich Nord“ wird die Symbiose zwischender geplanten Ortsumfahrung und einer möglichen Siedlungsar-rondierung aufgezeigt.

Das ISEK Buttenheim stellt einen umfangreichen Handlungsleit-faden für die Entwicklung der gesamten Marktgemeinde für dienächste Dekade dar und wurde in öffentlicher Marktgemeinde-ratssitzung am 2. März 2020 verabschiedet.

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Freitag, 1. Mai 2020 398

Zum Themenbereich „Ortsumfahrung“ und der im ISEKdargestellten Siedlungsarrondierung im „Entwicklungsbe-reich Nord“ wurde im gesamten über 1 3/4 Jahre währendenISEK-Prozess keine einzige Stellungnahme eingereicht!

Bürgermeister Karmann zeigt sich ob dieser Tatsache verwundertund verweist auf eine im Wahlkampf erschienene Publikation, inwelcher das ISEK und die damit verbundene Bürgerbeteiligungals Basis einer gesunden und nachhaltigen Gemeindeentwick-lung, in die man sich kraftvoll einbringen kann, dargestellt wird.

Äußerst irritiert zeigt sich Bürgermeister Karmann vor diesemHintergrund über den am Donnerstag vor der Kommunalwahlerschienenen Wahlkampfflyer, in welchem suggeriert wird, dassder Markt Buttenheim eine Siedlungserweiterung mittels überdi-mensioniertem Flächenfraß in der Dimension von ca. 82 ha kon-zeptionell plant.

Er empfindet diese Veröffentlichung dem Markt Buttenheim,jedem Marktgemeinderat und der Verwaltung gegenüber alsunseriös. Er begründet diese Aussage mit folgenden Fakten: Inden vergangenen Jahren haben sich Vertreter des Marktes Butten-heim intensiv mit den Themen der Nachverdichtung und dessparsamen Verbrauchs von Grund und Boden beschäftigt. So -wohl in der ILE Regnitz-Aisch als auch im ISEK Buttenheimwurden zahlreiche Instrumente der Förderung von Nachverdich-tungsmaßnahmen erarbeitet, mit dem Ziel, die Ortskerne allerOrtschaften vital zu erhalten bzw. zu revitalisieren. u.a. wurde das Folgende umgesetzt:• Die Erfassung von Baulücken, Leerständen und von Leerstandbedrohten Gebäuden im Zuge eines „Vitalitätchecks“ in einerDatenbank im Rahmen der ILE.

• Die Einführung eines aktiven Flächenmanagements (Regel-mäßiger Kontakt mit den Eigentümern unbebauter Grund-stücke, Service eines kostenlosen Immobilienportals) im Rah-men der interkommunalen Zusammenarbeit in der AllianzRegnitz-Aisch.

• Das Angebot einer kostenlosen Architektenberatung im Hin-blick auf die Revitalisierung von Leerstandsgebäuden in denKernbereichen aller Orte.

• Die Unterstützung von Sanierungsvorhaben im Innerortsbe-reich.

• Die Möglichkeit der monetären und steuerlichen Förderung beiBehebung innerörtlicher Leerstände.

• Die Führung einer großen Warteliste als Beweis des Bauland-bedarfs.

Als weiteren Beweis, dass auch in den vorigen Jahrzehnten spar-sam mit Grund und Boden umgegangen worden ist, visualisiertBürgermeister Karmann eine Datenbank, welche auf Flächener-hebungen des statistischen Landesamtes basiert. Demnach ver-fügt der Markt Buttenheim über den mit Abstand sparsamstenSiedlungsflächenanteil im Verhältnis zur Gesamtgebietsflächealler im Regnitztal der A73 anliegenden Kommunen zwischenZapfendorf und Baiersdorf. Eine moderate Ausweisung von Bau-oder auch Gewerbebauland würde an dieser Situation nichtsändern.

Sofern alle Nachverdichtungsbemühungen den vorhandenenNachfragestau in keinster Weise befriedigen können und keinBauland aus vorhandenen Baulücken zur Verfügung steht, so istdie sinnvolle Ausweisung von Bauland ist ureigenste Aufgabe

jeder Gemeinde. Um dieser Aufgabe verantwortungsvoll nach-zukommen begab man sich beim Markt Buttenheim in einen überdie gesamte Wahlperiode 2014 - 2020 hinweg andauernden Ent-scheidungsprozess. Zunächst wurden alle Gemeinderäte undWählergruppierungen im Jahr 2014 um Vorschläge hinsichtlichder baulichen Entwicklung Buttenheims und aller anderen Ortegebeten.

Auf Basis dieser Vorschläge und der vorhandenen Rahmenbedin-gungen wurden drei kompetente Städteplanungsbüros im Rah-men eines planerischen Wettbewerbs damit beauftragt, Konzepteüber eine – auch abschnittsweise zu realisierende - städtebaulicheEntwicklung Buttenheims zu erarbeiten und diese Überlegungenim Rahmen einer Sondersitzung persönlich zu erläutern. DieseSondersitzung fand am 22. September 2015 statt.

Die drei Planungsbüros waren das Büro für Städtebau und Archi-tektur plan & werk aus Bamberg, das IVS Ingenieur-Büro ausKronach und das Büro für Städtebau und Bauleitplanung Witt-mann, Valier und Partner aus Bamberg. Folgende Überlegungenwurden von den Fachleuten u.a. angestellt:• Ein Vorschlag sah kurz- und mittelfristige Bauentwicklungs-stufen (mit den drei Entwicklungsoptionen nord-west, nord-ostund süd-ost) vor, wobei zusätzlich die vorhandenen Baulückenthematisiert wurden.

• Ein weiteres Konzept sah die Entwicklung zwischen der Auto-bahn A73 und der Staatsstraße 2210.

• Die dritte Studie baute auf einer Lärmberechnung von derAutobahn A73 her auf. Auf dieser immissionsrechtlichen Basiswurde dem Marktgemeinderat die möglichen baulichen Nut-zungsarten (Gewerbe-, Misch- und Wohnbaugebiet) und diedafür benötigten Abstände zur Autobahn erläutert.

Als unseriös bezeichnet Bürgermeister Karmann die Tatsache,dass der Wahlkampfflyer ein isoliert für sich betrachtetes Ergeb-nis eines städtebaulichen Wettbewerbs als den Flächen fressen-den und die Umwelt zerstörenden Planungswillen der Gemeindesuggeriert. Alle Beteiligten Fachplaner sollten ganz bewußt vieleOptionen baulicher Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen, andenen sich der Marktgemeinderat bei künftigen Planungen orien-tieren kann. Dieser Aufgabenstellung sind sie auch entsprechendnachgekommen.

Der jeweils im Amt befindliche Marktgemeinderat hat nunmehrdie Möglichkeit, auf Basis eines qualitätsvollen städtebaulichenWettbewerbs über die notwendigen weiteren Entwicklungs-schritte zu beraten. Diese Option wurde im Rahmen der erstenEntwürfe zur Entwicklung des Baugebietes „Bamberger Weg –Erweiterung“ bereits genutzt. Das Grundgerüst der ersten Pla-nungsentwürfe wurde einstimmig verabschiedet.

Auch für die Zukunft wird man gehalten sein, innovativ zu den-ken, zu planen und sich Entwicklungsoptionen offen zu halten.Bürgermeister Karmann zeigt sich überzeugt, dass auch in denkommenden Jahren von verantwortungsvollen Marktgemein-derätinnen und Marktgemeinderäten bebauungsplanrechtlicheEntscheidungen mit Vernunft und Weitblick getroffen werden.

Planfeststellung für die ICE-Trasse – 2. Planänderungsver-fahren: Beteiligung des Marktes Buttenheim und der sonsti-gen Träger öffentlicher Belange

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399 Freitag, 1. Mai 2020

Zum o. g. Vorhaben wurde die Beteiligung der Öffentlichkeitwegen der Corona-Pandemie bekanntlich bis auf Weiteres ver-schoben.

Aktuell läuft jedoch hinsichtlich der ICE-Trasse und zum 2.Planänderungsverfahren die Beteiligung des Marktes Butten-heim und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der MarktButtenheim ist aufgefordert, erneut und im Rahmen des 2. Ände-rungsverfahrens bis einschließlich 14. Mai 2020 zum VorhabenStellung zu nehmen.

Es ergeben sich im Rahmen des 2. Änderungsverfahrens entlangder Trasse auf Höhe Buttenheim/Altendorf u.a. die folgendenÄnderungen:• Ausbau der Brücknerstraße in Altendorf bis Fertigstellung derDurchbindung der St 2260, d.h. die Brücknerstraße wird aufsieben Meter ausgebaut. Eine zusätzliche Behelfsbrücke überden Deichselbach, die als Zwischenlösung für den Fahrverkehrin nördlicher Fahrtrichtung erstellt werden muss, wird nach denBaumaßnahmen wieder zurückgebaut.

• Anpassung der Rampenbreiten in der Jurastraße in Altendorfgemäß Anwohnerangaben

• Anpassung der Baustelleneinrichtungsflächen (d.h. die Lager-fläche am nördlichen Ortsrand von Altendorf entfällt und wirdin Richtung Hirschaid verschoben)• Verlängerung der Lärmschutzwände entlang der Trasse südlichund nördlich

• Erhöhung der Lärmschutzwand Ost auf 5 m • Einpassung transparenter Elemente in die Lärmschutzwand imBereich der Jurastraße in Altendorf

Für den Markt Buttenheim ergeben sich demnach keine signifi-kanten Änderungen.

Der Markt Buttenheim hat sich bereits im Jahr 1997 zum Vorha-ben geäußert. Zuletzt auch im Rahmen des 1. Änderungsverfah-rens im Jahr 2017 mit allgemeinen (Teil 1 mit Schriftsatz vom25.10.2017 und Teil 2 vom 27.10.2017) und individuellen Ein-wendungen (vom 27.10.2017).

Beschluss:Der Markt Buttenheim nimmt das 2. Planänderungsverfahren zurKenntnis. Hinsichtlich dieses Verfahrens soll im Rahmen einer Stellun-gnahme auf alle bisher vorgebrachten Einwendungen aus denJahren 1997 (Ausgangsplanung) und 2017 (1. Planänderungsver-fahrens) verwiesen und diesbezüglich um Beachtung im Rahmender weiteren Planung gebeten werden.Als Mitgliedsgemeinde des Schulverbandes Buttenheim/Alten-dorf und des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Ge -meinden Buttenheim/Altendorf verweist der Markt Buttenheimausdrücklich auch auf die Stellungnahmen der genannten Ver-bände.

Planfeststellung Kreisverkehr St 2260 südlich Altendorf –Beteiligung des Marktes Buttenheim

Die vorliegende Planung behandelt den Neubau eines Kreisver-kehrsplatzes (KVP) im Zuge der St 2244 mit der St 2260 südlichvon Altendorf im Landkreis Forchheim.

Die Maßnahme umfasst den Neubau eines vierarmigen KVP zurVerknüpfung der vorhandenen St 2244 mit der im Zuge des Ver-kehrsprojektes Deutsche Einheit (VDE) 8.1 – ABS Nürnberg –Ebensfeld, Planungsabschnitt 21/Hirschaid zu verlegenden St2260. Gleichzeitig wird eine neue Gemeindestraße hergestelltund angebunden. Auf Wunsch der Gemeinde Altendorf solldurch die Anlage des KVP künftig auch eine verkehrsgerechteAnbindung der Fa. Röckelein westlich der St 2244 ermöglichtwerden. Im Zuge der St 2244 werden zur Umfahrung des KVPfür Radfahrer westlich und östlich des KVP unselbständige Rad-wege angelegt.

Der geplante KVP erhält nach dem „Merkblatt für die Anlagevon Kreisverkehren“ einen Außendurchmesser von 40 m miteiner asphaltierten Fahrbahnbreite von 6,50 m (Breite zwischenden Borden 7,00 m).

Kostenträger sind der Freistaat Bayern und die Gemeinde Alten-dorf. Die Maßnahme soll von der DB Netz AG im Rahmen desPF 21 durchgeführt werden.

Beschluss:Der Markt Buttenheim nimmt das o.g. Verfahren zur Kenntnis.Bedenken oder Anregungen ergeben sich nicht.

Verabschiedung ausscheidender Marktgemeinderäte

Vor Verabschiedung der ausscheidenden Marktgemeinderäte be -dankt sich Bürgermeister Michael Karmann beim Marktgemein-derat, seinen beiden Stellvertretern Erich Werner und OttmarBrütting und der Verwaltung für die konstruktive und jederzeitfaire Zusammenarbeit in der Legislaturperiode 2014 bis 2020.

Er weist darauf hin, dass das Gremium im Jahr 2014 durch dreineue Mitglieder (Anita Göller, Peter Fleischmann und UdoSchamberger) ergänzt wurde. Das gros des Gemeinderates mitgroßem Erfahrungsschatz blieb erhalten, was ihm selbst die Ein-führung in das Amt als frisch gewähltem Bürgermeister durchauserleichtert habe.

Weiterhin freut er sich, dass alle im Jahr 2014 in den Marktge-meinderat gewählten Mitglieder ihr Amt bis zum Ende der Wahl-periode ausgeübt haben.

Das gute Klima und der große Arbeitseinsatz im Gremium undder Verwaltung schlug sich in zahlreichen gelungenen Projektennieder, die Bürgermeister Karmann kurz Revue passieren lässt.Ausdrücklich weist er darauf hin, dass er nicht jedes Projekt nen-nen kann, da ansonsten der zeitliche Rahmen gesprengt werdenwürde.

Als Großprojekte sind zweifellos anzusehen:Die Errichtung des Gesundheitszentrums Buttenheim mit 6barrierefreien Wohnungen, einer Physiotherapiepraxis und demMilon-Kraftzirkel über die EVB GmbH.Das erfolgreiche Breitbandprojekt, welches nur mittels großergemeinsamer Anstrengungen in allen Orten unserer Flächenge-meinde umzusetzen war. Der Erfolg des BürgerNet gibt dergemeinsamen Initiative der Gemeinden Altendorf, Pettstadt undButtenheim recht. Der Zeitpunkt der Umsetzung war genau rich-tig. Zum heutigen Stand ließe sich das Projekt nicht mehr eigen-

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wirtschaftlich umsetzen.Die überaus gelungene Sanierung der Kreisstraße und diedamit verbundene Dorferneuerung Stackendorf mit einemüberwiegend vom Landkreis getragenen Kostenvolumen von ca.4,3 Mio. € . Das Ortsbild wird von der Stackendorfer Bevölke-rung vorbildlich gepflegt. Zudem konnte auf die Umsetzung derStraßenausbaubeitragssatzung nach einer Gesetzesänderung ver-zichtet werden.Die Schaffung des Waldkindergartens Gunzendorf in zweiUm setzungsschritten. Zunächst mit Errichtung der Schutzhütteund anschließend die Konstruktion eines selbst geplanten Baum-hauses mit Niedrigseilgarten. Das im Jahr 2015 neu angeboteneKonzept erfreut sich in 2 Kindergartengruppen großer Beliebt-heit.Der gemeinsam mit den Gemeinden Altendorf und Eggolsheimneu angelegte Wirtschaftsweg zwischen Buttenheim und Un -terstürmig zur gemeinschaftlichen Nutzung für Landwirtschaft,Tourismus und Naherholung.Die Errichtung des höchst ansprechenden Rathauses als moder-nes und funktionelles Dienstleistungszentrum für die Bevölke-rung.Der gelungene Neubau der integrativen Kindertagesstätte„Sternschnuppe“ als weitere hervorragend nachgefragte Ergän-zung unseres breiten Angebotes im Servicebereich für Kinder. Die in zwei Bauabschnitten durchgeführte Sanierung derStraßenverbindung zwischen Buttenheim und Dreuschendorfmit gleichzeitiger Errichtung eines seit Jahrzehnten gewünschtensicheren Geh- und Radweges und Neugestaltung des Ortsein-gangsbereichs von Dreuschendorf. Die Umsetzung erfolgte inZusammenarbeit zwischen dem Landratsamt Bamberg, demStaatlichen Bauamt Bamberg und dem Markt Buttenheim, im 2.Bauabschnitt durch den Landkreis.Der Spatenstich für das Baugebiet Platte in Gunzendorf, wel-ches im Jahr 2020 erschlossen sein wird.Erfreut stellt er ein weiteres Zusammenwachsen der Bevölkerungaller Ortschaften fest. Exemplarisch gezeigt z. B. durch die Fei-erlichkeiten des 900jährigen Bestehens von Buttenheim oderdem 150jährigen Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Fran-kendorf, vielmals gelebt durch die Identifikation aller Bürgerin-nen und Bürger mit „ihrer“ Gemeinde.

Ohne nur den leisesten Anspruch auf Vollständigkeit zu er -wecken erwähnt er u.a. noch:Die Kirchensanierung und die Erweiterung des Gemeinschafts-hauses für Feuerwehrzwecke in Tiefenhöchstadt. Den Anbau an das Gemeinschaftshaus Frankendorf und denUmbau der Gemeinschaftsscheune zum Feuerwehrhaus eben-falls in Frankendorf. In Gunzendorf die aufwändige Kirchensanierung mit einem Ge -samtkostenaufwand von über 600.000 € , die Stationierung einesFeuerwehrfahrzeugs und die Beendigung des Flurbereinigungs-verfahrens.In Ketschendorf die gelungene und Ortsbild prägende Beendi-gung des Dorferneuerungsverfahrens.

Die ausscheidenden Gemeinderäte erhielten eine Sondereditiondes Allianz-Gutscheines und eine individuelle Urkunde. AllenMarktgemeinderäten wird noch ein gerahmtes Gruppenbild aus-gehändigt.Darüber hinaus verabschiedete sich Bürgermeister Karmann beiden aus dem Gremium ausscheidenden Mitstreitern der vergan-genen sechs Jahre wie folgt:

Udo Schamberger (Marktgemeinderat 1. Mai 2014 – 30. April 2020)Udo Schamberger brachte sein fachliches Wissen aus dem Be -reich des Bankwesens vor allem in die EVB GmbH und in dieFirmierung des Breitbandprojektes qualifiziert ein. Im Breit-bandprojekt wurden immerhin über 4 Mio. Euro netto in Glasfa-serleitungen investiert. Diese Investition trägt große Früchte (vgl.Titelseite des vorherigen Amtsblatts). Die EVB GmbH hat dasGesundheitszentrum Buttenheim errichtet. Es wurden barriere-freie Wohneinheiten geschaffen und Räumlichkeiten für die Phy-siotherapie errichtet. Im Marktgemeinderat zeigte er sich interes-siert und engagiert, wirkte durchaus auch kritisch aber immerkonstruktiv an der Entwicklung der Gemeinde mit.Seine Funktion in der Rechnungsprüfung nahm er überaus kor-rekt wahr. Er arbeitete sich fleißig in die Materie ein, stellte qua-lifizierte Fragen und trug so zur transparenten Darstellung deskommunalen Finanzwesens bei.

Anita Göller (Marktgemeinderätin 1. Mai 2014 – 30. April 2020)Anita Göller zeigte größtes Engagement bei der Flüchtlingsinte-gration seit März 2016 bis zum heutigen Tag. Sehr aktiv begleite-te sie ihre Funktion als Jugendbeauftragte und arbeitete hervorra-gend mit Margit Fritschi beim erfolgreichen Ferienprogrammzusammen. Als Mitglied im ILE-Ausschuss des Marktes Butten-heim wirkte sie an der Erarbeitung des ILEK (Integriertes ländli-ches Entwicklungskonzept) mit. Sie zeigte ihre Personalkompe-tenz im Personalausschuss und engagierte sich im Schulverband(Einstieg in Planungen für Schulanbau) ebenso wie im Vorstanddes Fördervereins der Deichselbachschule. Sie wirkt als Motorder Partnerschaft mit Ronzo Chienis und ist höchst fleißig inallen Bereichen des kommunalen Lebens. Den Aktivitäten vonVereinen oder Institutionen bringt sie vielmals durch eigeneArbeitsdienste oder durch den Besuch der jeweiligen Veranstal-tungen die verdiente Anerkennung ehrenamtlicher Leistungenentgegen.

Peter Schlund (Marktgemeinderat 1. Mai 2008 – 30. April 2020)In seiner ersten Wahlperiode wirkte Peter Schlund als Jugendbe-auftragter des Marktes Buttenheim. Durchgängig über 12 Jahrebrachte er seine Kompetenz als Gremiumsmitglied des Abwas-serzweckverbandes ein. Seit dieser Wahlperiode wirkte er zusätz-lich im Rechnungsprüfungsausschuss des Marktes Buttenheimund überwachte pflichtbewusst die kommunalen Finanzen. Inseiner Funktion als Jugendbeauftragter war er maßgeblicher In -itiator der Errichtung eines Beachvolleyballplatzes im Schul-sportgelände. Bei den Erweiterungsarbeiten des Spielplatzes imBaugebiet „Erlach“ wirkte er engagiert mit. Im Gremium vertrater die Interessen der Landwirtschaft und ist diesbezüglich auchüberregional als stellvertretender Vorsitzender Kreisobmann imBauernverband, Kreisverband Bamberg, aktiv. Politisch ist erdarüber hinaus landkreisweit im parteifreien Bürgerblock enga-giert.

Erwin Saffer (Marktgemeinderat 12. Januar 2009 – 30. April 2020)Als Nachfolger des damals tragisch tödlich verunglückten AchimHolschuh zog Erwin Saffer kurz nach Beginn der Legislaturperi-ode 2008 - 2014 in den Gemeinderat ein. Neben seinen kommu-nalen Tätigkeiten zeigt er sich engagiert in der Kirchenverwal-tung und hier besonders interessiert an der Neustrukturierung des

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Seelsorgebereichs. Seine fachkundige Begleitung der Straßensa-nierung und Dorferneuerung in Stackendorf trug zweifellos zumsehr guten gestalterischen Ergebnis bei. Von Beginn an hat er sichgegen den in Stackendorf erstmals zu vereinnahmenden Straßen-ausbaubeitrag gewehrt. Durch die Gesetzesänderung war diesesEngagement von Erfolg gekrönt. Er brachte sein Wissen imStraßen- und wasserrechtlichen Bereich und als kompetenter Be -rater in Vertragsangelegenheiten des Straßenbaus in das Gremi-um ein, wirkte von Beginn an im Bau- und Umweltausschuss mitund vertrat den Markt Buttenheim in der abgelaufenen Periodeim Abwasserzweckverband. Er stellt als aktives Mitglied bei derFFW Stackendorf – auch durch die Teilnahme an Leistungsprü-fungen – seinen Mann und wird im Dorfgemeinschaftsleben vonStackendorf sicher auch in Zukunft nicht weg zu denken sein.

Dr. Magdalena Lux (Marktgemeinderat 1. Mai 2008 – 30. April 2020)Ab Beginn ihrer Tätigkeit im Gremium übte Frau Dr. MagdalenaLux das Amt der Seniorenbeauftragten des Marktes Buttenheimaus. In dieser Funktion war sie schon von Berufs wegen auchimmer in ihrer Praxis ansprechbar. Als Mitinitiatorin der Seni-orennachmittage im Rahmen der Buttenheimer Kirchweih zeigtesie für eine immer stärker nachgefragte Veranstaltung verant-wortlich. Durchgehend über 12 Jahre vertrat sie den Markt But-tenheim im Schulverband. In diese Zeit fielen die Errichtung desAnbaus für die Mittagsbetreuung und die Konzeption für denbenötigten Schulanbau. Sie fungierte für den Bürgermeister alszuverlässige und objektive Ratgeberin in Sachen „Gesundheit“und ist in ihrer Funktion als Allgemeinärztin ein wichtiger Stan-dortfaktor, den der Markt Buttenheim hoffentlich noch lange Zeitfür sich beanspruchen kann. Zudem wirkt sie als Hausärztin vie-ler unserer Marktgemeinderäte.

Sigurd Disch (Marktgemeinderat 1. Mai 2002 – 30. April 2020)Sigurd Disch vollendet in Kürze 18 Jahre aktive Marktgemeinde-ratstätigkeit. Auf Grund dessen wird ihm wohl noch im Jahr 2020die kommunale Dankurkunde verliehen. Höchst korrekt, enga-giert und immer gut vorbereitet begleitete er Funktionen im Per-sonalausschuss in der EVB GmbH, im Rechnungsprüfungsaus-

schuss und als Vertreter des Marktes Buttenheim im Zweck -verband Abwasser. Das Amt des Marktgemeinderates übte er mitgroßer Konsequenz aus. Er wirkte viele Jahre als „Mann für alleFälle“ (Zitat des Kreisheimatpflegers Wolfgang Rössler) undbrachte seine Lebenserfahrung und berufliche Kompetenz in vie-len Bereichen des öffentlichen Lebens für den Markt Buttenheimein. Ohne seine Sisyphusarbeit hätte die Eigentümergemein-schaft der alten Gefrieranlage in Ketschendorf wohl nie aufgelöstwerden können. Das Ergebnis des auf dieser Basis entstandenenEnsembles im Rahmen der Dorferneuerung trägt somit seineHandschrift. Als leidenschaftlicher Verantwortlicher für denUmbau der alten Schule zum Dorfgemeinschaftshaus übergibt erder Dorfgemeinschaft zweifellos ein großes Erbe. In Erinnerungbleibt weiterhin sein Engagement in der Schule für den freiwilli-gem Englischunterricht. Wir wünschen ihm alle einen gesundenÜbergang in den wohlverdienten Ruhestand!

Johann Modschiedler (Marktgemeinderat 28. Juli 1997 – 30. April 2020)Johann Modschiedler ist seinem Vater, der vom 1. Mai 1960 biszu seinem Ableben am 5. Juli 1997 das Amt des 2. Bürgermei-sters des Marktes Buttenheim begleitete, in den Marktgemeinde-rat nachgefolgt. Ebenso verhielt es sich beim Kreistag Bamberg.Für seine besonderen Verdienste um die kommunale Selbstver-waltung in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens erhielt er imJahre 2015 die kommunale Dankurkunde. Seit Beginn seinerTätigkeit im Gremium wirkte er im Rechnungsprüfungsaus-schuss des Marktes Buttenheim mit und verantwortete somitauch das finanzielle Wirken der Gemeinde. Nach einer Periodeim Wasserzweckverband erfolgte als Vertreter des Marktes But-tenheim der Wechsel zum Abwasserzweckverband in den letztenbeiden Wahlperioden. Sowohl im kommunalen als auch imöffentlichen Leben der Gemeinde stellt „der Hansi“ eine Institu-tion dar. Seit jeher unterstützt er Vereine und Institutionen völliguneigennützig, so vor allem auch beim Neubau des Sportheimesin Buttenheim. Die Buttenheimer Interessen werden von ihmweiterhin im Kreistag vertreten. Aus dem Marktgemeinderatzieht er sich auf eigenen Wunsch zurück, wobei die Hoffnung aufein jederzeit offenes Ohr für die Kommune und die Vereine ver-bleibt – so wie in der Vergangenheit auch.

Die Gemeinderäte des Marktes Buttenheim der Legislaturperiode 2014 bis 2020

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Heinrich Breitfelder (Marktgemeinderat 1. Mai 1996 – 30. April 2020)Gemeinsam mit Ottmar Brütting ist Heinrich Breitfelder in denMarktgemeinderat Buttenheim eingezogen. Es waren damals dieeinzigen „Neuen“ im kommunalen Gremium. Wer hätte damalsgeglaubt, dass die gemeinsame und höchst engagierte Tätigkeitzum Wohle der Bevölkerung 24 Jahre andauern würde? Für seinegroßen Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung wurdeHeinrich Breitfelder im Jahr 2014 mit der kommunalen Dankur-kunde ausgezeichnet. Herausragendes ehrenamtliches Engage-ment legte er beim höchst gelungenen Bau des Gemeinschafts-hauses in Dreuschendorf an den Tag und ist bis heute noch seinvorbildlicher Verwalter. Für die Dauer von 17 Jahren wirkte erbis zur Erreichung der Altersgrenze im Jahr 2010 als stellvertre-tender Feuerwehrkommandant. Die attraktive Dorferneuerungvon Dreuschendorf wurde von ihm federführend und kompetentmit begleitet. Zunächst im Abwasserzweckverband und ansch-ließend im Wasserzweckverband vertrat er die Interessen desMarktes Buttenheim. Er zeigte ausgeprägten Gerechtigkeitssinnin allen Gremien und war immer ansprechbar für die Belange derGemeinde. Seine uneigennützigen Tipps und Vorschläge wusstenwir alle sehr zu schätzen. Für die Zukunft im wohlverdientenRuhestand wünschen wir ihm alle vor allem Gesundheit.

Ottmar Brütting (Marktgemeinderat 1. Mai 1996 – 30. April 2002,3. Bürgermeister 1. Mai 2002 – 30. April 2020)Im Jahr 1996 gemeinsam in den Marktgemeinderat eingezogen,verbindet Ottmar Brütting und Heinrich Breitfelder eine beson-dere Beziehung – eine Freundschaft, die beide auch zum Wohleder Allgemeinheit eingesetzt haben. Ottmar Brütting begleiteteseit Wiedereinführung dieser Position seit 1. Mai 2002 das Amtdes 3. Bürgermeisters des Marktes Buttenheim als sehr guterRepräsentant. Im November 2019 übte er alleinverantwortlichfür einen Monat die Amtsgeschäfte des Bürgermeisters aus. Fürseine großen Verdienste um die kommunale Selbstverwaltungwurde ihm im Jahr 2014 die kommunale Dankurkunde verliehen.Bei der Errichtung des Gemeinschaftshauses Gunzendorf zeigteer größtes Engagement und auch den Neubau des Feuerwehr-gerätehauses Gunzendorf leitete er mit in die Wege. Für vieleJahre begleitete er die Position des 2. Vorstandes bei derFSG/DJK Gunzendorf. Ottmar Brütting ist ein Paradebeispiel füreinen Amtsträger, der sowohl die Interessen des eigenen Wohn-orts im Auge behält und dessen Entwicklung forciert als auch dasZusammenwachsen aller Ortschaften zu einer harmonischenGemeinde im Auge behält und sich entsprechend verhält. Er istüberall in der Gemeinde persönlich präsent, bekannt für sein kla-res Wort und seinen besonderen Humor. Er ist ein hervorragenderRatgeber in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens und einerder Motoren des Breitbandprojektes. Er zeigte sich immer gutvorbereitet, ob in der letzten Periode als Mitglied des Rechnungs-prüfungsausschusses oder während der letzten drei Wahlzeitenim ZV Abwasser – oder natürlich in Gänze während seiner ge -samten Marktgemeinderatstätigkeit. Als Mitglied des Aufsichts-rates des Seniorenzentrums warf er durchaus auch kritische Fra-gen auf und bemühte sich immer um eine Weiterentwicklung zuGunsten unserer Senioren. Als Mitinitiator und tragende Säulewirkte er von Beginn an bei der Partnerschaft mit Ronzo-Chienismit und belegte deshalb zusätzlich Italienischkurse. Freuen wür-den sich sicherlich viele, weiterhin von seinem großen Erfah-rungsschatz profitieren zu können.

Erich Werner (Marktgemeinderat 1. Mai 2002 – 30. April 2014,2. Bürgermeister 1. Mai 2014 – 30. April 2020)Erich Werner vollendet in Kürze 18 Jahre aktive Marktgemeinde-ratstätigkeit. Auf Grund dessen wird ihm wohl noch im Jahr 2020die kommunale Dankurkunde verliehen. Seit 1. Mai 2014 wirkteErich Werner als 2. Bürgermeister für den Markt Buttenheim undals hervorragender Repräsentant für seine Heimatgemeinde beiden vielen Terminen, die er in seiner Amtszeit wahrgenommenhat. In den vergangenen Jahren ergab sich bei ihm eine Ballungan Ausschuss-Sitzen und ehrenamtlichen Positionen. Zunächstwar er im neu gegründeten Bau- und Umweltausschuss aktiv.Anschließend wechselte er auf Grund seiner großen Erfahrung inPersonalführung und -Einstellung in den seit 2008 bestehendenPersonalausschuss. Im Zweckverband zur Wasserversorgung warer seit 2008 tätig und wirkte bei der Umsetzung vieler Großpro-jekte, die in einem Masterplan erarbeitet wurden, mit. Sowohl alsAufsichtsrat als auch als Ansprechpartner der Senioren in derSeniorenzentrum GmbH ist er ehrenamtlich aktiv. Seit Beginnseiner Marktgemeinderatstätigkeit wacht er im Rechnungsprü-fungsausschuss mit über die Finanzen. Seine Markenzeichen:Immer gut vorbereitet, strukturiert denkend und arbeitend. Erverfügt über ein breites kommunales Gedächtnis sowie eine vor-zügliche und korrekte eigene Ablage und Registratur. Darüberhinaus wirkt er als hervorragender Ratgeber rund um das kom-munale Leben. Erich Werner ist treibende und kompetente Kraft in der Weiter-entwicklung des Erbes von Levi Strauss, sei es als 2. Vorsitzenderdes Fördervereins, als Ansprechpartner der Museumsleitung, alsimmer interessierter Gast des Shops oder durch Einbringungimmer neuer Ideen rund ums Museum. In seiner langjährigenTätigkeit in der Kirchenverwaltung wirkte er durchaus kritischaber immer auch konstruktiv vor allem im Hinblick auf die Neu-strukturierung der Seelsorgebereiche – nicht nur aktuell sondernbereits 2008! Er scheidet sozusagen auf dem Höhepunkt der poli-tischen Laufbahn aus. Wir wünschen ihm vor allem Gesundheitund dass er dem Markt Buttenheim gewogen bleibt!

Bürgermeister Michael Karmann bedankt sich nochmals beiallen Amtsträgern und schließt die letzte öffentliche Sitzungder Legislaturperiode 2014 - 2020.

Hinterm Herrn 9 | 96129 Strullendorf | Telefon 0 95 43 / 40 600Fax 0 95 43 / 40 601 | e-mail: [email protected] | www.carodruck.com

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Eichendorff-Gymnasium Bamberg

Aufnahme in das Eichendorff-Gymnasium- nur Mädchen- Ausbildungsrichtungen: Neusprachlich und Sozialwissenschaftlich

- Angebot: offene Ganztagsschule

Anmeldungen von Grundschülerinnen der 4. Jahrgangsstufe, dieim Schuljahr 2020/2021 in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasi-ums eintreten wollen, müssen durch die Erziehungsberechtigtenvorgenommen werden und zwar in der Woche vom

18. Mai bis 22. Mai 2020,Montag bis Mittwoch, von 8.15 bis 16.00 Uhr,

und Freitag, von 8.15 bis 13.00 Uhr,

im Sekretariat (Zimmer 120, 1. Stock) des Eichendorff-Gymnasi-ums, Kloster-Langheim-Str. 10, 96050 Bamberg.

Vorzulegen sind:- Übertrittszeugnis der Grundschule im Original- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch- ggf. Sorgerechtsbeschluss und evtl. die schriftliche Einwilligung des anderen Elternteils

- Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes (Impfbuch oder ärztliche Bescheinigung)

Soweit ein Probeunterricht erforderlich ist, findet dieser vom 26.bis 28. Mai 2020 statt.

Die persönliche Anmeldung des Kindes durch die Erziehungsbe-rechtigten ist nicht erforderlich. Die Anmeldung für das Schul-jahr 2020/2021 kann auch online, telefonisch oder schriftlich(auch per Mail) erfolgen. Die Erziehungsberechtigten können derSchule die erforderlichen Anmeldeunterlagen fristgerecht aufdem Postweg, per E-Mail ([email protected]) oder auch persönlich übermitteln. Das Übertrittszeug-nis der Grundschule ist dennoch unbedingt im Original vor-zulegen. Die übrigen Unterlagen können auch in (ggf. digitaler)Kopie eingereicht werden.

Sie finden unsere Unterlagen für die Anmeldung auf unsererHomepage unter: Infos zum Übertritt – Dokumente (rechtsunten). Natürlich können Sie die erforderlichen Unterlagen auchdirekt in der Schule (abholen) ausfüllen.

Sollten die Erziehungsberechtigten eine Beratung wünschen,erfolgt diese telefonisch, per Mail oder auf Wunsch der Eltern,sofern möglich, auch persönlich.

Weitere Auskünfte erteilen wir gerne unter Telefon 0951 9146-300. Informationen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepageunter www.eg-bamberg.de.

SC H U L N A C H R I C H T E N

Anzeigenannahme für gewerbl iche und pr ivate Anzeigen:

CARO Druck & Verlag GmbHTelefon 09543 40600 · Fax 40601 · e-mail: [email protected]

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Freitag, 1. Mai 2020 408

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Die aktuellen Bestimmungen zu Bestattungen erfahren Sie beimPfarrteam und den Bestattungsunternehmen. Mit Ausnahmege-nehmigung finden Bestattungen im engsten Familienkreis aufden Friedhöfen statt.

Alle Informationen zum Gemeindeleben während der Coro-na-Krise finden Sie auf der Homepage der Kirchengemeinde:www.hirschaid-evangelisch.de

Bleiben Sie gesund und zu Hause, damit Sie und Ihre Lieben inder Nähe und Ferne auch gesund bleiben können.

„Und bis wir uns wiedersehen,halte Gott Dich fest in seiner Hand!“Ihre Gemeindepfarrer Eckhard H. Mattke und Mirjam Elsel

Sollten wir im Mai wieder Gottesdienste feiern dürfen, star-ten wir mit folgenden Gottesdiensten am 10. Mai 2020.

Sonntag, 10. Mai, Kantate9.00 Gottesdienst (Pfr. Mattke), St. Johanniskirche Hirschaid9.00 Gottesdienst (Pfrin. Elsel), Matthäuskirche Buttenheim10.30 Gottesdienst (Pfrin. Elsel)

St. Laurentiuskirche StrullendorfKollekte: Kirchenmusik in Bayern

Sonntag, 17. Mai, Rogate (Pfr. Mattke)9.00 Gottesdienst, St. Johanniskirche Hirschaid18.00 Feierabend, Matthäuskirche Buttenheim (Pfrin. Elsel)

Kollekte: Partnerdekanat Meru

Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch auf die geltenden Vor-schriften.

Für Sie im Dienst:1. Pfarrstelle: Pfarrer Eckhard H. MattkeSt.-Johannis-Str. 3, Hirschaid, Tel. 09543 63882. Pfarrstelle (0,5): Pfarrerin Mirjam ElselHauptstr. 60, 96155 Buttenheim, Tel. 09545 3598599 Sprechzeit: dienstags 11 bis 13 Uhr oder nach Vereinbarung

Pfarramt-Öffnungszeiten (St. Johannis-Str. 3):Mo. + Mi. + Do. 9.00 - 11.00 UhrPfarramtssekretärin: Jutta Wahner, Tel. 09543 6388www.hirschaid-evangelisch.de

Evang.-Luth. Pfarrgemeinde Hirschaid-Buttenheim

Gottesdienste und Veranstaltungen

Liebe Gemeindemitglieder,zum Zeitpunkt der Artikelabgabe am 23. April stand noch nichtfest, ab wann Gottesdienste wieder stattfinden können. Sollte esmöglich sein, wieder Gottesdienste zu halten, verweisen wir aufdie regulären Gottesdienstzeiten und -orte, wie wir sie im aktuel-len Gemeindebrief oder auf unserer Homepage (www.hirschaid-evangelisch.de) veröffentlicht haben.

Bis dahin entfallen alle Gottesdienste, Veranstaltungen undTreffen in der Kirchengemeinde Hirschaid-Buttenheim.

Wenn Sie ein seelsorgerliches Gespräch wünschen, Fragen ha -ben oder Hilfe brauchen, erreichen Sie den Pfarrer oder die Pfar-rerin telefonisch.

Pfarrer Eckhard Mattke unter Tel. 09543 63 88Pfarrerin Mirjam Elsel unter Tel. 0151 51560380 Das Pfarrbüro ist ausschließlich telefonisch Montag, Mittwochund Donnerstag von 9 bis 11 Uhr unter Tel. 09543 6388 zu errei-chen.

In Fernsehen, Rundfunk und Internet gibt es ein breitesAngebot an Gottesdiensten und Andachten:

• Das ZDF überträgt jeden Sonntag um 9:30 Uhr einen katholi-schen oder evangelischen Gottesdienst.

• Andachten und Gottesdienste von Kirchengemeinden in Bay-ern finden Sie unter: https://www.sonntagsblatt.de/artikel/kir-che/gottesdienste-online-corona-kirche

• Die Evangelische Kirche in Deutschland hat ein breites Gottes-dienstangebot „Kirche von zu hause“ zusammengestellt:www.ekd.de/kirche-von-zu-hause-53952.htm

Katholische und evangelische Kirchengemeinden laden ein,jeden Tag um 21 Uhr eine Kerze zu entzünden und ans Fen-ster zu stellen. In Zeiten des Abstandshaltens leuchten so Zei-chen der Solidarität und Verbundenheit in den Häusern.

Die Konfirmationen am 8./9. Mai werden auf einen späterenZeitpunkt verschoben.

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Allgemeiner Hinweis zu allen Gottesdienstenund VeranstaltungenNach der bisherigen Entwicklung im Zusammenhang mit derCoronavirus-Krise sind mit Wirkung vom 16. März 2020 sämtli-che Gottesdienste und Veranstaltungen ausgesetzt. Diese Rege-lung erstreckt sich anhand von Vorgaben der staatlichen Behör-den mindestens bis zwei Wochen nach den Osterferien (3. Mai2020). Zum jetzigen Zeitpunkt können darüber hinausgehend lei-der keine verlässlichen Angaben gemacht werden. Weitere Infor-mationen zum aktuellen Sachstand werden fortlaufend auf derInternetseite der Pfarrei Heiligenstadt-Burggrub veröffentlicht(https://www.pfarrei-heiligenstadt.de).

Aktueller Hinweis zu diesjährigen Firmungen Nach aktuellem Beschluß der bayerischen Diözesen finden Fir-mungen in diesem Schuljahr, das heißt, bis Ende der Sommerfe-rien, Mitte September, nicht statt. Weitere Informationen erfol-gen nach Absprache und Planungen des Pastoralen Personals imSeelsorgebereich zu gegebener Zeit.

Gößweinsteinwallfahrt der Kuratie GunzendorfDie für Samstag, 9. Mai und Sonntag, 10. Mai 2020,geplante Fußwallfahrt nach Gößweinstein kann aufgrundder aktuellen Situation leider nicht stattfinden.

Kuratie Gunzendorf

Kontakt zum PfarramtWer ein Anliegen hat, das nicht unter die Rubrik „hohe Priorität“bzw. „seelsorgerischer Notfall“ fällt, möchte bitte die ausgewie-senen Amtszeiten beachten. Das Pfarramt ist in der Regel immerDienstagnachmittag von 14 bis 16 Uhr und Donnerstagvormittagvon 8.30 bis 10.30 Uhr besetzt (Tel. 09198 324). Nach Möglich-keit sind Anfragen per Email zu empfehlen. ([email protected]). Aktuelle Auskünfte und Infor-mationen auf der Homepage der Pfarrei Heiligenstadt-Burggrub(https://www.pfarrei-heiligenstadt.de).

TauffeiernAufgrund der bisherigen Entwicklungen im Zusammenhang mitdem neuartigen Coronavirus Sars-Covid-2 können derzeit leiderkeine weiteren Tauftermine veröffentlicht werden. Wir bitten umBeachtung und Verständnis dafür!

Trauungen, Jubelfeiern, JubiläenWer in der nächsten Zeit eine kirchliche Feier wünscht (z. B.Trauung, Jubelhochzeit, Jubiläum, ...), möchte sich bitte frühzei-tig an das Katholische Pfarramt in Heiligenstadt wenden. Kon-krete Planungen sind erst nach Absprache mit allen Beteiligtenan einer Festivität sinnvoll.

BeerdigungenWer den Termin für eine Beerdigung vereinbaren möchte, wennHerr Pfarrer Kaiser nicht persönlich vor Ort ist, kann sich anHerrn Mesner Bayer aus Gunzendorf wenden (Tel. 09545 8469).Herr Bayer hilft bei der Terminfindung bzw. stellt den Kontaktmit Herrn Pfarrer Kaiser her.

Wichtiger Hinweis zu unserer GottesdienstordnungMit Wirkung vom 16. März 2020 sind in unseren Kirchen undVersammlungsräumen sämtliche Gottesdienste und Veranstal-tungen mindestens bis Ende der Osterferien ausgesetzt. Aller-dings das Pfarramt Heiligenstadt-Burggrub gibt weiter eine Gott-esdienstordnung heraus, die wie bisher am Schriftenstand in derKuratiekirche Gunzendorf aufliegt. Unsere großen Kirchen sindgeöffnet und für Gläubige weiter begehbar. Dieser Kontakt ist inder gegenwärtig schweren Zeit wichtig.

409 Freitag, 1. Mai 2020

K i r c h l i c h e N a c h r i c h t e n

Christusgemeinde, Hirschaid

Sonntag, 3. MaiGottesdienst online

Sonntag, 10. MaiGottesdienst online

Sonntag, 17. MaiGottesdienst online

Unsere Gottesdienste finden zur Zeit online unter www.christus-gemeinde-hirschaid.de statt, sei herzlich willkommen!

CHRISTUS-Gemeinde, 96114 Hirschaid, Alleestr. 30Gemeindeleiter Peter Neudecker, Tel. 09545 5636www.christusgemeinde-hirschaid.de

Jeder Weg geht einmal zu Ende ...Wir stehen Ihnen im Trauerfall oder bei der Bestattungs vorsorge zur Seite.

Am Friedhof 4 · 96114 Hirschaidund Hartmannstr. 25 · 91330 Eggolsheim

Tel.: 09543/85 17 05 · Mobil: 0171/4 06 11 61www.bestattungen-schmuck.de

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Rettungsdienst Notarzt, Krankentransport, Bergrettung,

Wasserrettung, Feuerwehren

Notruf 112

DiensthabendeApothekenServicenummer

0800 2282280

ÄrztlicherBereitschaftsdienstAllgemeinarzt, HNO-Arzt, Augenarzt, Frauenarzt, Kinderarzt, Chirurgen

Servicenummer

116 117(außerhalb der üblichen Sprechzeiten der Arztpraxen)

Donnerstag, 14. MaiFranz-Ludwig Apotheke, BambergHirsch-Apotheke, HirschaidEasy-Apotheke, Forchheim

Freitag, 15. MaiSüdwest-Apotheke, BambergStadt-Apotheke, BaunachKloster-Apotheke, Forchheim

Samstag, 16. MaiAhorn-Apotheke, BambergSeehof-Apotheke, MemmelsdorfLinden-Apotheke, ButtenheimMarien-Apotheke, Forchheim

Ärztlicher Notfalldienst Unter der kostenlosen Servicerufnum-mer 116 117 wird der zuständige Bereit-schaftsarzt vermittelt.

Kinderärztlicher Notdienstin Bamberg und UmgebenungWelche/r Kinderarzt/ärztin Notdienst hat,erfahren Sie über den AnrufbeantworterIhres Kinderarztes oder über die kosten -lose Servicerufnummer 116 117.

Zahnärztlicher Notfalldienst Behandlungszeitraum:Der zahnärztliche Notfalldienst erstreckt sichauf die Behandlungszeit in der Praxis von 10bis 12 Uhr und von 18 bis 19 Uhr. Die allge-meinde Servicenummer lautet 0800 / 6649289.

Freitag, 1. Mai Dr. Claudia SchallerBamberg, Pödeldofer Straße 142Dr. Susanne WittigschlagerNeunkirchen a.B., Äußerer Markt 7Tel. 09134 9084500

Samstag/Sonntag, 2./3. MaiHans-Georg SchinnerBamberg, Pödeldorfer Straße 11Dr. Peter RaspLangensendelbach, Hauptstraße 34aTel. 09133 7699900

Freitag, 1. MaiApotheke am Kranen, BambergBären-Apotheke, SassanfahrtDon Bosco-Apotheke, Forchheim

Samstag, 2. MaiApotheke am Cherbonhof, BambergWallenstein-Apotheke, DrosendorfEasy-Apotheke, Forchheim

Sonntag, 3. MaiStern-Apotheke, BambergSt. Johannes-Apotheke, FrensdorfKloster-Apotheke, Forchheim

Montag, 4. MaiGartenstadt-Apotheke, BambergSt. Kilian-Apotheke, HallstadtLinden-Apotheke, ButtenheimMarien-Apotheke, Forchheim

Dienstag, 5. MaiLuitpold-Apotheke, BambergMarien-Apotheke, ScheßlitzSt. Martins-Apotheke, Forchheim

Mittwoch, 6. MaiLuisen-Apotheke, BambergSt. Nikolaus-Apotheke, Breitengüßb.Regnitz-Apotheke im E-Center, Fo.

Donnerstag, 7. MaiRosen-Apotheke, BambergNeue Apotheke, StegaurachSchützenweg-Apotheke, Forchheim

Freitag, 8. MaiSt. Hedwig-Apotheke, BambergVitale Apotheke e. K. im Real, HallstadtMartin-Apotheke, EggolsheimStadt-Apotheke, Forchheim

Samstag, 9. MaiMedicon-Apotheke, BambergSt. Peter u.Paul-Apotheke, KemmernWest-Apotheke, Forchheim

Sonntag, 10. MaiLinden-Apotheke, BambergApotheke am Rathaus, HirschaidApotheke im Hornschuch-Park, Fo.

Montag, 11. MaiVita-Apotheke, BambergGlocken-Apotheke, StrullendorfApotheke im Globus, ForchheimDon Bosco-Apotheke, Neuses

Dienstag, 12. MaiHainapotheke OHG, BambergVitale Apotheke e. K. im Ertl, HallstadtApotheke am Klinikum, Forchheim

Mittwoch, 13. MaiFranken-Apotheke, BambergMarkt-Apotheke, BischbergDon Bosco-Apotheke, Forchheim

Gesundheitsdienst

APOTHEKEN D IENST

Toxikologische Abteilung der II. Medizinischen Klinikdes Klinikums rechts der Isar –Technische Universität München

Ismaninger Straße 22 · 81675 München

Telefon 089 19240 · Fax 089 41402467

Email: [email protected]

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GIFTNOTRUF MÜNCHEN

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ich heut

Zahweh !

Wer hot denn

Notdienst ...

Samstag/Sonntag, 9./10. MaiSvitlana SchiriBamberg, Dr.-von-Schmitt-Str. 13Dr. Florian Rathe MScForchheim, Bayreuther Str. 39Tel. 09191 / 341500

Tierärztlicher Notfalldienst

Notfalldienst bitte telefonisch erfragen !

Martina Glabasnia-Bittel Telefon 09545 202 Buttenheim, Buchenweg 6

Dr. DreselTelefon 09543 41104Hirschaid, Amlingstadter Straße

Freitag, 1. Mai 2020 410

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Bamberger Bereitschaftspraxisim Klinikum am BruderwaldTel. 0951 7002070 / für Hausbesuche Tel. 116 117Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung:Mo, Di, Do 19.00 - 21.00 UhrMittwochs 16.00 - 21.00 UhrFreitags 16.00 - 21.00 UhrSamstags 9.00 - 21.00 UhrSonntags 9.00 - 21.00 UhrFeiertags 9.00 - 21.00 Uhr

Ärztliche Notfallpraxis ForchheimKrankenhausstr. 8 (gegenüber des Klinikums Forchheim) Tel. 09191 979630 / für Hausbesuche Tel. 116 117Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung:Mo, Di, Do 19.00 - 21.00 UhrMittwochs 16.00 - 21.00 UhrFreitags 16.00 - 21.00 UhrSamstags 9.00 - 21.00 UhrSonntags 9.00 - 21.00 UhrFeiertags 9.00 - 21.00 Uhr

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411 Freitag, 1. Mai 2020

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Der „MARKTANZEIGER” ist das Amtsblatt für die Markt-gemeinde Buttenheim mit den Gemeindeteilen Dreuschendorf,Frankendorf, Gunzendorf, Hochstall, Kälberberg, Ketschendorf,Stackendorf, Tiefenhöchstadt.

Verantwortlich für den amtlichen Teil ist der 1. Bürgermeister,für den kirchlichen Teil der jeweilige Pfarrer, für die Vereins-nachrichten der zuständige Vorstand. Namentlich gezeichneteArtikel geben die Meinung des Autors wieder. Für unverlangteingesandte Manuskripte, Fotos, Zeichnungen usw. wird keineHaftung übernommen. Der Schreiber akzeptiert Textkürzungen.Für eine korrekte Wiedergabe der Texte übernimmt der Verlagkeine Haftung, auch dann nicht, wenn dadurch irgendwelcheFolgeschäden für den Verein bzw. Schreiber entstehen sollten.

Herausgeber:Markt Buttenheimverantwortlich: 1. Bürgermeister Michael KarmannHauptstraße 15 · 96155 Buttenheim

Layout und Druck:CARO Druck & Verlag GmbH, HRB Bamberg 2160Geschäftsführender Gesellschafter: Markus MetznerHinterm Herrn 9 · 96129 StrullendorfTelefon 09543 40600 · Telefax 09543 40601e-mail: [email protected]

Anzeigenannahme: 09543 40600

Erscheinungsweise: 14täglich, kostenlos an alle Haushaltungenim Verbreitungsgebiet.

Anzeigenpreise: Preisliste 2017,zahlbar sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug.

Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infol-ge höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.Die gesamte Zeitung ist urheberrechtlich geschützt, soweit sichaus dem Urheberrechtsgesetz und sonstigen Vorschriften nichtsanderes ergibt. Darunter fallen auch alle Anzeigen, deren Gestaltung vom Ver-lag übernommen wurde. Jede Verwertung ist ohne schriftlicheZustimmung des Verlages unzulässig. Dies gilt insbesondere fürVervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Ein-speicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme.

Gerichtsstand ist Bamberg.

Wir drucken der Umwelt zuliebe auf Recyclingpapier,aus 100 % Altpapier.

VEREINSNACHRICHTEN

Freitag, 1. Mai 2020 412

Flussparadies Franken e.V.

Tüte um Tüte –Programm und Malwettbewerb

Malwettbewerb für KinderBis es losgeht, können sich Kinder undJugendliche zwischen 3 und 18 Jahre ausder Region an einem Kreativ-Wettbewerbbeteiligen. Alle bis 30. Mai 2020 beimFlussparadies Franken eingereichten Wer -ke sollen ab Juli 2020 im Sitzungsgebäudedes Landratsamtes Bamberg gezeigt wer-den. Aus diesen werden fünf Gewinnergezogen, die dann für ihre Schulklasseoder ihre Kindergartengruppe ein buchba-res Angebot aus dem Programm aussu-chen dürfen. Viele Angebote der Umwelt-bildungseinrichtungen sind problemlosauch im Herbst und Winter durchführbar.

Die Werke bitte mit dem ausgefüllten undunterschriebenen Teilnehmerformular perPost an das Flussparadies Franken (Lud-wigstr. 23, 96052 Bamberg) schicken.Das Teilnehmerformular und alle Infor-mationen gibt es unterwww.flussparadies-franken.de

VdK - Ortsverband Buttenheim-AltendorfLiebe Mitglieder und Freunde des VdKZur diesjährigen Muttertagsfeier im Bürgerhaus Altendorf hattenwir Sie alle herzlich eingeladen. Gerne hätten wir - wie alljährlich -mit Ihnen gefeiert. Es lag nicht in unserer Hand, dass wir auch diesewichtige Veranstaltung nicht mit Ihnen durchführen können.Wir wünschen allen Mitgliedern und Freunden des VdK - OV But-tenheim-Altendorf eine gute Zeit und Durchhaltevermögen.Bleiben - oder werden Sie - gesund!!!Bis wir uns wieder treffen dürfen und können. Liebe Grüße.

An alle Geburtstagskinder der nächsten Monate:Seit dem 1. April mussten wir leider die Geburtstagsbesuche fürÄltere und Kranke einsteilen. Wir wissen, dass unsere Besuche fürviele Mitglieder eine kleine Freude und Erwartung sind. Wirgrüßen Sie stattdessen mit einer Geburtstagskarte.Ihr Verständnis ist uns sicher.

Freundlichst:Carmen Schweidler, OV-Vorsitzendeund die gesamte Vorstandschaft

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413 Freitag, 1. Mai 2020

Landratsamt Bamberg

Virtueller Rundgang durch die Sonderausstellung„Volk - Heimat - Dorf“

Ideologie und Wirklichkeit im ländlichen Bayern der1930er und 1940er Jahre im Bauernmuseum BambergerLand in Frensdorf

Da die Museen aufgrund der Corona-Krise nach wie vorgeschlossen sind, hat sich das Team des BauernmuseumsBamberger Land etwas einfallen lassen. Ab sofort kann die

S O N S T I G E Sdiesjährige Sonderausstellung „Volk - Heimat - Dorf“ digitalbesucht werden. Unter https://bauernmuseum-frensdorf.byse-um.de/de/museum/ausstellungen bekommen Besucher dieMöglichkeit, in einem virtuellen Rundgang Einblicke in dieIdeologie und Wirklichkeit im ländlichen Bayern der 1930erund 1940er Jahre zu bekommen.

„Volk - Heimat - Dorf“Die NS-Zeit war eine der einschneidendsten Epochen derdeutschen Geschichte, schwer wiegt die Last der Vergangen-heit bis heute. Die Ausstellung „Volk – Heimat – Dorf“ richtetihren Fokus speziell auf den ländlichen Raum und ermöglichtdabei neue Einblicke in ein schon vielfach beleuchtetesThema.

Auf welche Weise änderte sich das von Traditionen geprägte

Unsere Angebote im MaiUnsere Angebote im Mai1 Kasten Libella (Orange, Zitrone, Cola Mix, Cola, Eistee Pfirsich) 6,50 € zzgl. Pfand2 Kästen Libella (Orange, Zitrone, Cola Mix, Cola, Eistee Pfirsich) 12,00 € zzgl. Pfand3 Kästen Libella + Zugabe (Orange, Zitrone, Cola Mix, Cola, Eistee Pfirsich) 18,00 € zzgl. Pfand1 Kasten Libella (Apfelschorle, Iso Sport Grape, Iso Sport Kirsch, 7,50 € zzgl. Pfand

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2 Kästen Libella (Apfelschorle, Iso Sport Grape, Iso Sport Kirsch, 14,00 € zzgl. PfandACE, Früchtekorb, Rote Schorle)

3 Kästen Libella + Zugabe (Apfelschorle, Iso Sport Grape, Iso Sport Kirsch, 21,00 € zzgl. PfandACE, Früchtekorb, Rote Schorle)

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Leben in den Dörfern nach 1933? Dieser zentralen Fragemöchte die Ausstellung nachgehen und dabei schlaglichtartigwichtige Aspekte des Landlebens aufgreifen. Propagan-daschriften über „Erzeugungsschlachten“ und Anleitungenfür die Haushaltsführung dokumentieren den starken Einflussder NS-Politik auf die bäuerliche Gesellschaft. Mit derUmdeutung kirchlicher Bräuche und der Einrichtung vonHitlerjugend, BDM und Reichsarbeitsdienst griff man tief indie ländliche Kultur ein, brach die Familienstrukturen auf underlangte schnell die Kontrolle über die Landwirtschaft und dasAlltagsleben.

In der Ausstellung offenbaren scheinbar harmlose Exponatewie Honigschleuder, Kochkiste, Schulbücher, Trachten undSpielzeug, dass auch das als idyllisch propagierte Landlebenalles andere als unpolitisch war.

Die Ausstellung ist ein Gemeinschaftsprojekt süddeutscherFreilichtmuseen. Ein Begleitband mit gleichem Titel vertieftund erweitert die Themen der Ausstellung. Das Bauernmuse-um Bamberger Land hat speziell für Jugendliche ein museum-spädagogisches Angebot bereitgestellt. Es geht vor allem derFrage nach, auf welche Weise das NS-Regime in das Lebenjunger Menschen eingegriffen hat. Die Veränderungen inFamilie und Schule werden ebenso thematisiert wie die Ange-bote der nationalsozialistischen Jugendorganisationen, dieSport, Gemeinschaft und Be frei ung aus der Enge familiärerund dörflicher Autorität versprachen. Und schließlich sollendie fatalen Folgen angesprochen werden, die der Jugendkultder NS-Zeit in Kom - bination mit der Forderung nach bedin-gungslosem Gehorsam für eine ganze Generation hatte.

Dringender Appell an Kleiderspender in derCorona-Krise – wir bitten um Unterstützung!Die Ausbreitung des Covid-19-Virus und die damit einherge-henden Einschränkungen treffen auch die aktion hoffnung alsgemeinnützigen Alttextilsammler. Die Secondhand-Shops inAugsburg, Ettringen und Nürnberg sind derzeit geschlossen;die von März bis Mai geplanten Frühjahrs-Straßensammlun-

gen wurden abgesagt. Im Ergebnis nehmen die Mengen in denKleidersammelbehältern zu.

Wir sind weiterhin bemüht, eine zeitnahe Entleerung der Con-tainer sicherzustellen und eine Vermüllung um den Behälterzu vermeiden. Allerdings wird dies mit zunehmender Dauerdes Ausnahmezustands immer schwieriger; auch weil dieKapazitäten zur Lagerung und zur Sortierung von Alttextilieninsgesamt an ihre Grenzen stoßen. Deshalb unsere dringendeBitte an alle Kleiderspender:1. Bitte lagern Sie die Kleiderspenden nach Möglichkeit zuHause ein und geben Sie sie erst nach einer Normali -sierung ab.

2. Stellen Sie keine Sammeltüten vor oder neben überfüllteKleiderbehälter. Helfen Sie so mit, die Vermüllung zuvermeiden und melden Sie die Überfüllung.

3. Unterlassen Sie in jedem Fall die Entsorgung von nichttextilen Abfällen über die Sammelbehälter. Es entstehenda durch hohe Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle.

Bitte unterstützen Sie uns in diesen schwierigen Zeiten undbeherzigen Sie die Hinweise.

Service-Telefon zur Meldung überfüllter Sammelbehälter: 0821 3166-3601 oder [email protected]

Weitere Informationen zur aktion hoffnung unter www.aktion-hoffnung.de

Landratsamt Bamberg

Alltagsmasken für die Region nähen

Seit 27. April gilt auch in Bayern eine Maskenpflicht in allenGeschäften und im öffentlichen Nahverkehr. Damit wird derBedarf an einfachen, nichtmedizinischen Masken für dieBevölkerung deutlich zunehmen. Um diesem Bedarf gerechtwerden zu können, sind auch die vielen ehrenamtlich En -gagierten gefragt.

Wer daheim selbst näht und einige Masken für andere Men-schen übrig hat, kann dieses Angebot im jeweiligen Rathausmelden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, geeignetenStoff vom Landratsamt zu erhalten, um daraus eine größereMenge Masken für die Erstversorgung herzustellen. Informa-tionen und Kontaktdaten dazu können von der Ehrenamtsko-ordinatorin des Landkreises Bamberg erfragt werden.

Wer ehrenamtlich nähen möchte oder Materialien für dieMasken abgeben kann, kann sein Angebot auch gern an [email protected] mailen.

Das Bildungsbüro des Landkreises Bamberg regt zudem an,sich über den Bamberger Ressourcenpool bei der Carithekauszutauschen. Wer Nähmaschinen oder Material zur Verfü-gung stellen kann, um andere beim Nähen von Masken zuunterstützen, kann sein Angebot unter www.pool-bamberg.demitteilen.

Brauchbare Anleitungen zum Nähen von Masken finden Sieunter www.bildungsregion-bamberg.de/corona-hilfen.

Freitag, 1. Mai 2020 414

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Landratsamt Bamberg

ÖPNV macht Schritt in Richtung Normalität

Seit Montag, 27. April verkehrt der ÖPNV im LandkreisBamberg wieder wie an Schultagen; für alle Fahrgäste abdem 7. Lebensjahr gilt Maskenpflicht

Abweichend davon verkehren die Linien der StadtwerkeBamberg vom 22. April 2020 bis 3. Mai 2020 nach dem Sam-stagsfahrplan mit zusätzlichen Fahrten zur Sicherstellungder Erreichbarkeit von Schulen und Geschäften. Unterwww.stadtwerke-bamberg.de/unternehmen/corona/ sind diejeweils gültigen Fahrpläne der Stadtwerke Bamberg veröf-fentlicht.

Hinweise zur BusbenutzungFür alle Fahrgäste ab dem 7. Lebensjahr ist es gemäß derVerordnung zur Änderung der 2. Bayer. Infektionsschutzmaß-nahmenverordnung vom 21. April 2020 seit Montag, 27. April2020 verpflichtend, in den Bussen wie auch Bussteigen undBahnhöfen etc. eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dasgilt demzufolge auch für Schülerinnen und Schüler sowieAuszubildende, die wieder im Präsenzunterricht beschultwerden. Dabei können auch selbstgenähte Stoffmasken (sog.„Community-Masken“) oder Schals und Tücher zur Anwen-dung kommen.

In den Bussen und Bahnen ist zudem möglichst auf die Ein-haltung der gültigen Abstandsregelungen von 1,5 m zu acht-en. Die Verkehrsunternehmen sind angehalten, die zu nutzen-

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Freitag, 1. Mai 2020 416

den bzw. die gesperrten Sitzplätze zu kennzeichnen. DasFahrpersonal ist berechtigt, bei Missachtung der Regeln denentsprechenden Personen die Mitfahrt zu verweigern oderderen Mitfahrt abzubrechen.

Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH

Busse und Bahnen bitte nur nochmit Mund-Nasen Schutz nutzen

Der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) emp-fiehlt dringend das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzesund appelliert an alle Fahrgäste, die bekannten Hygien-evorschriften zu beachten.

Die heute von der bayerischen Staatsregierung beschlossenenAnpassungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie er -fordern zusätzliche Maßnahmen zum vorbeugenden Infek-tionsschutz. Um Fahrgäste und Fahrpersonal bestmöglich zuschützen, empfiehlt der VGN ab sofort das Tragen einesMund-Nasen-Schutzes in allen Bussen und Bahnen.

VGN-Geschäftsführer Jürgen Haasler: „Schützen Sie sich undandere und tragen Sie eine Abdeckung für Mund und Nase,gerne auch selbstgenäht oder in Form eines Halstuches, wennSie mit Bus und Bahn unterwegs sind. Halten Sie, wo immeres möglich ist, Abstand zu anderen Fahrgästen, indem Sie z.B. im Schienenverkehr die gesamte Länge des Bahnsteigs undalle Türen zum Einsteigen nutzen.“

Was muss jeder einzelne Fahrgast beachten, um der Coro-na-Erkrankungswelle bestmöglich zu begegnen?

• Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes! Denn auch Menschen, die unwissentlich infiziert sind und keine Symptome aufweisen, sind mit Mund-Nasen-Schutz weniger ansteckend

• Abstand halten!o Fahren Sie früher oder später als sonst üblich, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben.

o Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu aus- oder einstei- genden Fahrgästen.

o Stehen Sie sich nicht Angesicht zu Angesicht gegenüber.

• Beachtung der Hygieneregeln!o Hände waschen, wann immer dies nötig und möglich ist.

o Husten- und Niesetikette beachten: Bitte in die Ellenbeuge husten bzw. niesen! Das gilt auch, wenn Sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

o Vermeiden Sie das Berühren ihres Gesichtes mit ihren Händen.

In Summe tragen alle Maßnahmen dazu bei, dass Busse undBahnen auch in diesen Zeiten sicher nutzbar bleiben.

Landratsamt Bamberg

Absage Kreishegeschau 2020

Die für Samstag, den 25. April 2020 im Hegelsaal der Konz-ert- und Kongresshalle in Bamberg anberaumte diesjährigeKreishegeschau entfiel. Grund sind die Vorsichtsmaßnahmenzur Eindämmung des Corona-Virus. Wie der Jagdschutz- undJägerverein Kreisgruppe Bamberg im LandesjagdverbandBayern e.V. meldet, finden im Zuge dessen auch dieVortrophäenschauen in diesem Jahr nicht statt. Beide Ver-anstaltungen werden nicht nachgeholt. Auch die Jägerinnenund Jäger der Kreisgruppe Bamberg möchten vermeiden, dasssich Mitglieder und Gäste bei den Veranstaltungen möglicher-weise infizieren und erkranken.

Kath. Erwachsenenbildung im Landkreis Bamberg e. V.

Terminabsagen für Veranstaltungen im Mai

Die bereits angekündigten Veranstaltungen im Mai diesesJahres

Geschwister –jedes Kind hat seinen Platz, Bücherei Stegaurach

undMit Kindern reden –

Kesser Elternabend, KiTa Reundorfwurden aus Gründen der Kontaktbeschränkungen (SARS 2-Corona-Virus ) abgesagt. Wir sind bemüht, Ersatztermine zufinden.

Fränkische Schweiz-MuseumDas Fränkische Schweiz-Museum sammelt Dinge aus undüber die Fränkische Schweiz. Mehrere 10.000 Objekteschlummern in den umfangreichen Magazinen. Geschicht-strächtiges und erinnerungswürdiges passiert aber auchimmer in der Gegenwart.

Es liegt auf der Hand, dass wir derzeit eine Situation durch-leben, die in dieser Form für uns alle einzigartig ist. DasFränkische Schweiz-Museum ist auf der Suche nach Dingen,die mit der aktuellen Coronakrise verbunden sind.

Seuchen gab es in der Geschichte immer wieder. Es sei an diePestwellen im 14. Jahrhundert, die Tuberkulose im 19.Jahrhundert oder an die schreckliche, in letzter Zeit immerwieder erwähnte Spanische Grippe erinnert. Das Museum-steam steht nun vor der Aufgabe Gegenstände zu sammeln,die zukünftige Generationen an unsere jetzige Situation erin-nern. Die Museumsmacher schauen dabei weit in die Zukunft,denn irgendwann in einigen Jahren oder Jahrzehnten wird esüber die jetzige Krise Ausstellungen geben.

Heute an das Morgen denkenDas Fränkische Schweiz-Museum ruft daher die Bevölkerungauf, materielle Zeugnisse im Anschluss an diese Krise derwissenschaftlichen Sammlung des Museums zu überlassen.Was sind materielle Zeugnisse dieser Krise? MuseumsleiterDr. Kraus formuliert es so: „Wir denken da beispielsweise an

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417 Freitag, 1. Mai 2020

selbstgemachten Hinweisschilder wie „Abstand halten“, „Hil-fsangebote an die Nachbarschaft“ oder an ein Rundschreibendes Kindergartens wegen der Schließung der Einrichtung.Selbstverständlich haben wir nach der Krise auch Interesse anden unterschiedlichen Formen von selbstgenähten Maskenoder Kinderbastelarbeiten, die während des Home-Officesentstanden sind. Auch Fotos sind für uns wichtig, beispiel-sweise von einem leeren Regal oder einer Abstandsmar -kierung auf dem Boden eines Supermarktes“. „Die überlasse-nen Objekte werden gemäß den Sammlungsrichtlinien desMuseums erfasst und in den Magazinen deponiert“ versichertKraus.

Wer also Gegenstände an die wissenschaftliche Sammlungdes Museums abgeben möchte, meldet sich bitte per Telefonoder per Mail beim Museum. Die Kontaktdaten lauten:Fränkische Schweiz-Museum, Am Museum 5, 91278 Potten-stein, 09242 7417090, [email protected], www.fsmt.de.

Digitale Einblicke in das Museum stellt das Museum aufseinem Youtube-Kanal zur Verfügung.

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Kreismusikschule bietet Fernunterricht an

Anmeldeschluss für das kommende Schuljahr wird auf 26.Juni verschoben

Aufgrund der aktuellen Lage entfallen alle geplanten öffentli-chen Veranstaltungen der Kreismusikschule Bamberg bis einsch-ließlich 31. Juli 2020 ersatzlos. Lehrkräfte und Schülern bedau-ern sehr, dass sie im laufenden Schuljahr keine Möglichkeit mehrhaben, ihr Können einem größeren Publikum vorzustellen.Da der Einzel- und Kleingruppenunterricht teilweise weiterhinals Fernunterricht stattfindet, werden die Gebühren für das 4.Quartal im Juni planmäßig eingezogen. Sobald der tatsächlicheUnterrichtsausfall genau feststeht, werden wir über die möglichstkulanten Gebührenrückerstattungen informieren.

Die Kreismusikschule Bamberg freut sich nichtsdestotrotz aufzahlreiche Anmeldungen für das kommende Schuljahr 2020/2021. Da aufgrund der aktuellen Corona-Krise der geplante „Tagder offenen Tür“ nicht stattfinden kann, können sich interessierteEltern und Kinder auf der Homepage www.kreismusikschule-bamberg.de über das Angebot der Kreismusikschule informie-ren. Hier stehen auch die Informationsbroschüre sowie dasAnmeldeformular als Download bereit. Der Anmeldeschluss fürdas Schuljahr 2020/2021 wird auf Grund der Krisensituation aufFreitag, 26. Juni 2020 verschoben. Für weitere Fragen steht dieMusikschulverwaltung telefonisch (0951 85-165) oder per E-Mail ([email protected]) zur Verfügung.

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