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MINISTERIUM FÜR FOSSILE BRENNSTOFFE UND ENERGIE DER UKRAINE Staatliches ingenieurwissenschaftliches Zent- rum und Notfallmanagement Nationales Unternehmen für Kernkraftnutzung ENERGOATOM Informationsanalytische Materialübersicht „KERNKRAFTWERK CHMELNIZKIJ. TECHNISCH-ÖKONOMISCHE MACHBARKEITSSTUDIE ÜBER DEN BAU DER KRAFTWERKSBLÖCKE NR. 3, 4 (TÖM)“ Kiew – 2011

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MINISTERIUM FÜR FOSSILE BRENNSTOFFE UND ENERGIE DER UKRAINE

Staatliches ingenieurwissenschaftliches Zent-rum und Notfallmanagement

Nationales Unternehmen für Kernkraftnutzung ENERGOATOM

Informationsanalytische Materialübersicht

„KERNKRAFTWERK CHMELNIZKIJ. TECHNISCH-ÖKONOMISCHE MACHBARKEITSSTUDIE ÜBER DEN BAU DER

KRAFTWERKSBLÖCKE NR. 3, 4 (TÖM)“

Kiew – 2011

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ........................................................................... 4

1.1 Ausgangsinformationen ............................................................................. 5

1.2 Vorherige Tätigkeiten im Rahmen des Baus und der Nutzung des Kernkraftwerks Chmelnizkij ...................................................................... 6

1.3 Wesentliche Etappen des Lebenszyklus und der Planungsphasen neuer Kraftwerksblöcke ............................................................................. 8

1.4 Grundlagen für die Ausarbeitung der technisch-ökonomischen Machbarkeitsstudie .................................................................................... 8

1.5 Hauptaufgaben der technisch-ökonomischen Machbarkeitsstudie ............ 9

2.1 Rolle der Kernenergie .............................................................................. 10

2.2 Bedarf an zusätzlicher Leistung aus Kernenergie ................................... 10

2.3 Wirtschaftlichkeit des Ausbaus des Kernkraftwerks Chmelnizkij .......... 11

3.1 Wahl des Standorts der neuen Kraftwerksblöcke .................................... 13

3.2 Konformität des Standorts mit gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Empfehlungen ................................................................. 15

4.1 Allgemeine Informationen ....................................................................... 18

4.2 Reaktorraum ............................................................................................. 19

4.3 Turbinenraum ........................................................................................... 23

4.4 Nebenbauten............................................................................................. 24

5.1 Qualitätssicherung .................................................................................... 26

5.2 Nukleare Sicherheit .................................................................................. 26

5.3 Strahlenschutz .......................................................................................... 28

5.4 Brandsicherheit ........................................................................................ 30

5.5 Arbeitsschutz ............................................................................................ 31

5.6 Objektsicherung ....................................................................................... 32

6.1 Bauphasen ................................................................................................ 33

6.2 Objektverzeichnis des Bauabschnitts der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 ..... 33

6.3 Umfang der wesentlichen Bau- und Montagearbeiten ............................ 35

6.4 Bedarf an Fachkräften für Bau und Montage .......................................... 36

6.5 Bedarf an wesentlichen Konstruktionen, Gütern und Materialien .......... 37

6.6 Bedarf an Energieressourcen, Wasser und gasartigen Arbeitsmitteln ..... 37

7.1 Technisch-ökonomische Kennzahlen ...................................................... 38

7.2 Versorgung mit Kernbrennstoffen ........................................................... 39

7.3 Versorgung mit anderen Brennstoffressourcen ....................................... 39

7.4 Versorgung mit Wasservorkommen ........................................................ 39

7.5 Versorgung mit Chemikalien ................................................................... 40

7.6 Bedarf an Fachkräften .............................................................................. 41

8.1 Umgang mit verarbeiteten Kernbrennstoffen .......................................... 41

8.2 Umgang mit radioaktiven Abfällen ......................................................... 42

8.3 Umgang mit allgemeinen Industrieabfällen ............................................. 44

9.1 Strategie zur Außerbetriebsetzung ........................................................... 45

9.2 Umgang mit radioaktiven Abfällen während der Außerbetriebsetzung ................................................................................ 46

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10.1 Ausgangsinformationen ........................................................................... 47

10.2 Kurzbeschreibung des Standorts der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij ................................................................... 48

10.3 Bewertung der Auswirkungen auf die geologische Umgebung .............. 57

10.4 Bewertung der Auswirkungen auf die Atmosphäre ................................ 57

10.5 Bewertung der Auswirkungen auf ober- und unterflächige Gewässer.... 61

10.6 Bewertung der Auswirkungen auf die Bodendecke ................................ 62

10.7 Bewertung der Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt ............... 65

10.8 Bewertung der Auswirkungen auf die soziale Umwelt ........................... 67

10.9 Bewertung der Auswirkungen auf die industrielle Umgebung ............... 74

10.10 Bewertung der Auswirkungen technologischer Abfälle auf die Umgebung ................................................................................................ 75

10.11 Bewertung der Auswirkungen auf die Umgebung im grenzüberschreitenden Kontext ............................................................... 75

10.12 Errichtung einer Schutz- und Überwachungszone .................................. 76

10.13 Maßnahmen zur Sicherstellung eines vorschriftsmäßigen Zustands der Umgebung.......................................................................................... 77

10.14 Zusammenfassende Übersicht über die Auswirkungen und Bewertung des ökologischen Risikos ...................................................... 79

11.1 Verhältnis der Bevölkerung im Standortgebiet des Kernkraftwerks Chmelnizkij zu dessen Erweiterung ........................................................ 89

11.2 Gesamtstaatliche und regionale Folgen der Erweiterung des Kernkraftwerks Chmelnizkij ................................................................... 90

11.3 Entwicklung der sozialen Infrastruktur der Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij und der Stadt Netischin ............................. 91

ENDNOTENVERZEICHNIS .............................................................................. 93

ANLAGE A: „ERKLÄRUNG ÜBER DIE ÖKOLOGISCHEN AUSWIRKUNGEN DER ERRICHTUNG UND DES BETRIEBS DER KRAFTWERKSBLÖCKE NR. 3, 4 DES KERNKRAFTWERKS CHMELNIZKIJ“ ............................................................................................. 96

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

BW - Lagerbecken; WАО - Hochradioaktive Abfälle; WО - Kühlwasserreservoir; GNIZ SKAR - Staatliches Unternehmen „Staatliches ingenieurwissenschaftliches Zent-

rum und Notfallmanagement“, Stadt Kiew; GZK - Hauptumwälzkreislauf; GZN - Hauptumwälzpumpe; GZT - Hauptumwälzleitungen; SchRO - Flüssige radioaktive Abfälle; SN - Überwachungszone; SPA - auslegungsüberschreitender Störfall; IAO - Informationsanalytische Materialübersicht der technisch-ökonomischen

Machbarkeitsstudie; KD - Druckausgleichseinrichtung; KIEP - Öffentliche Aktiengesellschaft „Kiewer wissenschaftliches Forschungs-

, Projektierungs- und Konstruktionsinstitut ‚Energoprojekt‘, Stadt Kiew KO - Beratungen mit der Öffentlichkeit MPA - Auslegungsstörfall; MCE - Maximal denkbares Erdbeben; MED - Expositionsdosisleistung (Gammastrahlung); NAEK ‚Energoatom‘

- Staatliches Unternehmen „Nationales Unternehmen für Kernkraftwerk-nutzung ‚Energoatom‘“, Stadt Kiew;

ND - Normatives Dokument; NPG - Normaler Stauhorizont; ORDES - Hilfskraftwerk mit Dieselantrieb für alle Blöcke; OES - Energieverbundsystem; OJaT - Verarbeiteter Kernbrennstoff; PS - Betriebserdbeben; PRK - Inbetriebnahme- und Reservekesselraum; RAO - Radioaktive Abfälle; RDES - Hilfskraftwerk mit Dieselantrieb; RO - Reaktorraum; RU - Reaktoranlage; SAOS - Notkühlsystem des Reaktorkerns; SSS - Schutzzone; Strategie - Energiestrategie der Ukraine für den Zeitraum bis 2030; SE - Außerbetriebsetzung; TWS - Brennelement; TO - Turbinenraum; TRO - Feste radioaktive Abfälle; TU - Turbinenanlage; TEO - Technisch-ökonomische Machbarkeitsstudie über den Bau der Kraft-

werksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij; OP ChAES - Niederlassung Kernkraftwerk Chmelnizkij ORU - Freiluftschaltanlage; UGW - Grundwasserstand; UTZ - Ausbildungs- und Schulungszentrum; ChAES - 3, 4 - Kraftwerksblöcke Nr.3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij;

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JaU - Kernanlage.

1 EINLEITUNG

1.1 Ausgangsinformationen

1.1.1 Die Planung neuer Kernkraftwerksblöcke wird durch die in der Uk-raine ratifizierten internationalen Verträge [1-4], ukrainische Gesetze [5-11], nor-mative Rechtsakte [12-19], die Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) [20] und andere Dokumente geregelt. Gemäß den Anforde-rungen der nationalen Gesetzgebung ist die Ausarbeitung der technisch-ökonomischen Machbarkeitsstudie für den Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij (TÖM) eine obligatorische Planungsphase solcher Objekte.

1.1.2 Die TÖM wurde von der öffentlichen Aktiengesellschaft „Kiewer wissenschaftliches Forschungs-, Projektierungs- und Konstruktionsinstitut ‚Energoprojekt‘“ (KIEP, Stadt Kiew) auf Antrag des staatlichen Unternehmens „Nationales Unternehmen für Kernkraftwerknutzung ‚Energoatom‘“ (NAEK „Energoatom“, Stadt Kiew) ausgearbeitet.

1.1.3 Die gesetzlich vorgesehene [3, 4, 6, 11, 16] Teilnahme der Öffent-lichkeit am Treffen ökologisch relevanter Entscheidungen, die Besprechung der geplanten Tätigkeit mit den interessierten gesellschaftlichen Organisationen und einzelnen Bürgern in der Entscheidungsfindungsphase dient als Überprüfung der Vollständigkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung, Vermeidung ungünstiger Fol-gen zu treffender Entscheidungen, Steigerung des Investitionseffekts, etc.

Vor Beginn der Ausarbeitung der TÖM wurde im Jahr 2008 die „Absichts-erklärung bezüglich des Baus der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 auf dem Gelände des Kernkraftwerks Chmelnizkij“ angefertigt und verbreitet. In Zusammenhang mit der Fertigstellung der Ausarbeitung der TÖM ist ein neuer Zyklus für die Beratung mit der Öffentlichkeit (KO) geplant.

1.1.4 Dieses Dokument ist eine informationsanalytische Materialübersicht (IAO) der TÖM, die angefertigt wurde, um die Öffentlichkeit über ihre grundsätz-lichen Bestimmungen zu unterrichten, darin eingeschlossen die prognostizierten sozialen, gesundheitlichen, ökologischen und andere Folgen des Baus, der Inbe-triebnahme, des Betriebs und der Außerbetriebsetzung der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij (ChAES - 3, 4). Das Dokument wurde vom staatlichen Unternehmen „Staatliches ingenieurwissenschaftliches Zentrum und Notfallmanagement“ (GNIZ SKAR, Stadt Kiew) auf Antrag von NAEK „Energoatom“ erstellt.

1.1.5 Die informationsanalytische Materialübersicht umfasst eine kurze Übersicht der Anfangsdaten und Begründungen, die Beschreibung wesentlicher technischer Lösungen und die Ergebnisse der Analyse, Bewertungen und Progno-

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sen, die in 23 Bänden der TÖM [21-43] präsentiert werden, einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung [33].

1.1.6 Die informationsanalytische Materialübersicht ist eine Übersicht, die keine zusätzlichen Daten, Originalbewertungen oder unabhängigen Schlussfolge-rungen enthält und die im Großen und Ganzen auf Informationen aus der TÖM be-ruht. Dabei wurde die Reihenfolge der Informationen im Vergleich zum Aufbau der TÖM für eine einfacheres Verständnis etwas verändert.

Die Informationen, die in den Absätzen 1.2-1.5 des Abschnitts 1 der IAO ge-liefert werden, werden in den Materialien der TÖM ausführlich dargelegt [21, 25, 32, 33].

1.2 Vorherige Tätigkeiten im Rahmen des Baus und der Nutzung des Kernkraftwerks Chmelnizkij

1.2.1 Der Bau eines großen Kernkraftwerks in den zentralen Gebieten der Ukraine wurde laut Beschluss des Ministerrats der UdSSR vom 16.03.1971 vorge-sehen. Das Ministerium für Energie und Elektrifizierung der UdSSR hat auf der Grundlage der Ergebnisse eines Vergleichs möglicher Platzierungsvarianten des Kernkraftwerks, der von der Kiewer Abteilung des Instituts Teploelektroprojekt (späteres KIEP) durchgeführt wurde, am 17.04.1975 den Beschluss Nr. 80 über den Bau des Kernkraftwerks West-Ukraine Nr. 2 gefasst. Die Wahl des Ortes Netischin im Gebiet Chmelnizkij als Baustelle dieses neuen Kernkraftwerks und seine Benennung als Kernkraftwerk Chmelnizkij wurden mit dem Akt der Regie-rungskommission des Ministerrats der USSR Nr. 2 vom 22.07.1975 festgelegt, der mit dem Beschluss des Gosplans der USSR Nr. 56 vom 14.08.1975 abgestimmt und mit dem Beschluss des Ministerrats der USSR Nr. 536 vom 10.12.1975 bestä-tigt wurde.

Das technische Projekt des Kernkraftwerks Chmelnizkij mit vier Kraft-werksblöcken und mit einer Gesamtleistung von 4000 MW wurde von der Kiewer Abteilung des Instituts Teploelektroprojekt ausgearbeitet und mit der Anordnung des Ministeriums für Energie und Elektrifizierung der UdSSR Nr. 150 PS vom 28.11.1979 bestätigt. Der Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 1, 2, 3, 4 des Kernkraft-werks Chmelnizkij wurde jeweils 1979, 1983, 1985 und 1986 begonnen.

Der Kraftwerksblock Nr. 1 des Kernkraftwerks Chmelnizkij wurde 1987 in Betrieb genommen.

Der Bau der Blöcke Nr. 2, 3, 4 wurde 1990 auf der Grundlage des Moratori-ums hinsichtlich des Baus von Kernkraftwerken auf dem Gebiet der Ukraine, das laut Beschluss des Obersten Sowjets der USSR vom 02.08.1990 verhängt wurde, eingestellt. Zum Zeitpunkt der Unterbrechung der Bauarbeiten gab es bereits eine Infrastruktur für das Kernkraftwerk mit einer projektierten Leistung von 4000 MW, darin eingeschlossen ein Sondergebäude, die Rohrleitungen für das Neben-kühlwasser für Verbraucher der Gruppe A und Sprühbecken, Nebenanlagen und Anlagen außerhalb der Baustelle, einschließlich des Kühlwasserreservoirs für die

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gesamte projektierte Leistung. Die Bauarbeiten an den Kraftwerksblöcken Nr. 2, 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij waren jeweils zu 80 – 85 %; 35 – 40 % und 5 – 10 % abgeschlossen.

Das Moratorium für den Bau des Kernkraftwerks auf dem Gebiet der Ukrai-ne wurde mit dem Beschluss des Obersten Sowjets der Ukraine Nr. 3538-XII vom 21.10.1993 aufgehoben. 1993 wurden die Bauarbeiten am Kraftwerksblock Nr. 2 des Kernkraftwerks Chmelnizkij wieder aufgenommen und 2004 abgeschlossen. Das Protokoll über die industrielle Inbetriebnahme des Kraftwerkblocks Nr. 2 des Kernkraftwerks Chmelnizkij wurde am 07.09.2005 von der staatlichen Aufnahme-kommission unterzeichnet.

Seit 2008 werden Vorbereitungsarbeiten für Objekte, bei denen die Bauar-beiten nicht vollendet wurden (Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij), ausgeführt.

1.2.2 Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich im Kernkraftwerk Chmelnizkij zwei Kraftwerksblöcke der Bauart WWER-1000 in Betrieb. Jeder Kraftwerksblock umfasst die folgende Grundausrüstung: • Wasser-Wasser-Energie-Reaktor auf der Grundlage thermischer Neutronen, der

aus einer Reaktoranlage des Typs V-320 mit einer thermischen Leistung von 3000 MW besteht (als Wärmeträger und Moderator wird boriertes Wasser unter einem Druck von 15,68 MPa verwendet, als Reaktorbrennstoff dient Urandio-xyd, angereichert mit dem Uranisotop 235U zu 4,0 - 4,4 %);

• vier Dampferzeuger des Typs PGW-1000 mit einer Leistung von 1470 t/h tro-ckengesättigten Dampfes mit einem Druck von 6,27 MPa;

• vier Hauptumwälzpumpen des Typs GZN-195 М; • ein Turboaggregat des Typs K-1000-60/3000; • ein Generator des Typs TWW-1000-2-US mit einer Leistung von 1000 MW,

mit einer Klemmspannung von 24 kV. Der Reaktor, die Dampferzeuger und andere Ausrüstung, die bei einem

Druck von 15,68 MPa arbeiten, befinden sich im Stahlbetoncontainment, um bei einem potentiellen Störfall die radioaktiven Auswürfe in die Umgebung auszu-schließen.

Die Kraftwerksblöcke haben Dreikanal-Sicherheitssysteme, wobei jeder Ka-nal bei möglichen Störungen des Routinebetriebs und bei Auslegungsstörfällen die Umstellung der Reaktoranlage in einen sicheren Zustand gewährleistet.

Das Schema der Nebenkühlwasserversorgung wichtiger Verbraucher der Kraftwerksblöcke Nr. 1, 2 ist ein Kreislaufsystem mit Sprühbecken. Das Schema der Nebenkühlwasserversorgung unwichtiger Verbraucher ist durch ein Kreislauf-system mit einem zu befüllenden Kühlwasserreservoir vorgesehen, das in der Flussniederung der Flüsse Horyn und Gniloj Rog errichtet wurde.

Der Betriebsmodus der Kraftwerksblöcke ist grundlegend. Die Abgabe der Leistung in das System ist bei einer Spannung zwischen 330 und 750 kV vorgese-hen.

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1.2.3 Die Sicherheit und das hohe Niveau der betrieblichen Zuverlässig-keit der aktiven Kraftwerksblöcke Nr. 1, 2 des Kernkraftwerks Chmelnizkij wer-den durch die Realisierung anfänglicher Projektlösungen sowie mittels Maßnah-men zur weiteren Erhöhung der Sicherheit und Modernisierung sichergestellt und werden durch Prüfungen und Untersuchungen bestätigt, die von nationalen Behör-den und unabhängigen internationalen Experten (IAEO, Riskaudit, TACIS, WANO u.a.) durchgeführt werden.

1.3 Wesentliche Etappen des Lebenszyklus und der Planungsphasen neuer Kraftwerksblöcke

1.3.1 Die wesentlichen Lebenszyklusetappen der Kernkraftwerksblöcke entsprechen den durch die geltende normative Rechtsgrundlage für Kernanlagen (JaU) bestimmten Etappen [6, 8, 18]: • Wahl des Standorts; • Planung; • Bau; • Inbetriebnahme; • Betrieb; • Außerbetriebsetzung.

1.3.2 Gemäß den Anforderungen der Norm DBN А.2.2-3-2004 [15] er-folgt die Ausarbeitung der Projektdokumentation für Objekte mit einem höheren Aufwand, zu denen auch ein Kernkraftwerk zählt, in drei Phasen: • Technisch-ökonomische Machbarkeitsstudie (TÖM); • Projekt; • Ausführungsunterlagen.

Dieser Ansatz ermöglicht es, in den anschließenden Planungsphasen die in der TÖM getroffenen Entscheidungen unter Berücksichtigung detaillierter An-fangsdaten, der Detaillierung ausgewählter Technologien u. a. genau zu bestim-men.

Gemäß [15] wird die TÖM für Betriebsobjekte ausgearbeitet, die eine detail-lierte Begründung entsprechender Entscheidungen und die Bestimmung von Vari-anten und der Zweckmäßigkeit des Baus des Objekts erfordern. Dabei muss in der TÖM die allseitige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hinsichtlich der geplan-ten Tätigkeit erfolgen; die empfehlenswerten Entscheidungen der TÖM müssen anhand von Ergebnissen der UVP begründet werden; die Materialien der UVP, die in Form eines Sonderteils (Abschnitts) der Dokumentation ausgefertigt wurden, sind ein unverzichtbarer Bestandteil der TÖM. Die Anforderungen an den Umfang und den Inhalt der UVP werden durch die Norm DBN А.2.2-1-2003 [16] geregelt.

1.4 Grundlagen für die Ausarbeitung der technisch-ökonomischen Machbarkeitsstudie

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1.4.1 Der Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 am Standort des Kernkraft-werks Chmelnizkij ist eine der vorrangigen Aufgaben der „Energiestrategie der Ukraine für den Zeitraum bis 2030“ (Strategie) [44].

1.4.2 Die unmittelbare Begründung für die Ausarbeitung der technisch-ökonomischen Machbarkeitsstudie für den Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij sind: • Anweisung des Ministerkabinetts der Ukraine „Über vorbereitende Maßnahmen

zum Bau neuer Kraftwerksblöcke des Kernkraftwerks Chmelnizkij“ Nr. 281-r vom 21.07.2005 [45];

• Anordnung des Ministeriums für Brennstoffe und Energie „Über zusätzliche Maßnahmen zum Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij“ Nr. 425 vom 22.08.2005 [Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.];

• Anweisung des Ministerkabinetts der Ukraine „Über die Bestätigung des Maß-nahmenplans in den Jahren 2006 - 2010 zur Realisierung der Energiestrategie der Ukraine für den Zeitraum bis 2030“ Nr. 436-r vom 27.07.2006 [47];

• Anweisung des Ministerkabinetts der Ukraine „Über erstrangige Maßnahmen zum Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij“ Nr. 118 vom 18.02.2009 [48].

1.5 Hauptaufgaben der technisch-ökonomischen Machbarkeitsstudie

1.5.1 Ausgehend von den Aufgaben [44-48] und den normativen Anforde-rungen [15, 16] wurden die Hauptaufgaben für die Ausarbeitung der TÖM wie folgt festgelegt: • Begründung der Notwendigkeit und Bewertung der ökonomischen Zweckmä-

ßigkeit des Ausbaus des Kernkraftwerks Chmelnizkij; • Nachweis darüber, dass der Standort des Kernkraftwerks Chmelnizkij die An-

forderungen geltender normativer Dokumente (ND) unter Berücksichtigung des Ausbaus des Kernkraftwerks Chmelnizkij erfüllt;

• Begründung wesentlicher technischer Lösungen hinsichtlich der Kraftwerks-blöcke Nr. 3, 4 und des Kernkraftwerks in seiner Gesamtheit;

• Bewertung der Auswirkungen des Kernkraftwerks Chmelnizkij auf die Umge-bung imRoutinebetrieb und bei Störfällen unter Berücksichtigung seines Aus-baus;

• Bewertung wesentlicher technisch-ökonomischer Kennzahlen der Kraftwerks-blöcke Nr. 3, 4 und des Kernkraftwerks in seiner Gesamtheit;

• Vorbereitung der Materialien für die Beratung mit der Öffentlichkeit auf Grundlage der ausgearbeiteten TÖM.

2 BEGRÜNDUNG FÜR DIE NOTWENDIGKEIT UND ZWECKMÄSSIGKEIT DES BAUS DER KRAFTWERKSBLÖCKE NR. 3, 4 DES KERNKRAFTWERKS CHMELNIZKIJ

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Die Informationen, die in diesem Abschnitt 2 der IAO geliefert werden, werden in den Materialien der TÖM ausführlich dargelegt [21, 22, 33, 40-42].

2.1 Rolle der Kernenergie

2.1.1 Die Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit und ökologische Sicherheit der Elektrizitätserzeugung in modernen Kernkraftwerken werden international an-erkannt. In den vergangenen 40 Jahren ist der Anteil der Kernenergie der weltwei-ten Elektrizitätserzeugung um das 20-fache gewachsen und macht heute ungefähr 18 % aus.

Bei den steigenden Preisen fossiler Brennstoffe (Erdgas, Kohle, Erdöl) und der Instabilität der Weltmärkte für Erdöl und Erdgas wird die Fähigkeit der Kern-energie, den zunehmenden Bedarf der Bevölkerung und der industriellen Produkti-on an relativ günstiger Elektroenergie zu decken, immer mehr anerkannt.

Die Vorteile moderner Kernkraftwerke gegenüber den herkömmlichen Quel-len sind neben den geringeren Produktionsselbstkosten die geringere Auswirkung auf die Umwelt, die Möglichkeit, Brennstoffreserven für einen langfristigen Zeit-raum zu schaffen, und im Hinblick auf die Ukraine auch das Vorhandensein we-sentlicher Vorräte natürlicher Ressourcen (Uran, Zirkonium u.a.). Unter Berück-sichtigung der beschränkten, einheimischen Erdöl- und Erdgasvorräte sowie der physikalischen Abnutzung der Grundausrüstung für thermische Erzeugung be-stimmt die Kernenergie heute maßgeblich die Energiesicherheit der Ukraine.

2.1.2 Das Unternehmen, das alle in der Ukraine aktiven Kernkraftwerke (Kernkraftwerk Saporischschja, Kernkraftwerk Riwne, Kernkraftwerk Chmelnizkij und Kernkraftwerk Süd-Ukraine) betreibt, ist NAEK Energoatom. Momentan wer-den in 4 aktiven Kernkraftwerken 15 Kraftwerksblöcke des Typs WWER betrie-ben. Im Laufe des vergangenen Jahrzehnts betrug ihr Anteil an der gesamten Elekt-rizitätserzeugung in der Ukraine 45 – 48 %.

2.2 Bedarf an zusätzlicher Leistung aus Kernenergie

2.2.1 Ausgehend von den weltweiten und inländischen Realien und Ten-denzen beträgt der in der Strategie [44] geplante Teil der Kernkraftwerke für den Zeitraum bis 2030 ungefähr die Hälfte der gesamten Elektrizitätserzeugung in der Ukraine. Demnach zählen die Verlängerung der Nutzungsdauer der aktiven Kern-kraftwerke, die Vorbereitung ihrer Außerbetriebsetzung und der rechtzeitige Bau neuer Leistungen in Ergänzung und als Ersatz für die Kernkraftwerke, die außer Betrieb gesetzt werden, zu den vorrangigen Aufgaben für die Entwicklung der Kernenergie in der Ukraine [44].

2.2.2 Ausgehend von den Möglichkeiten existierender Standorte ist der Bau der ersten zwei neuen Kraftwerksblöcke in der [44] am Standort des aktiven Kernkraftwerks Chmelnizkij vorgesehen (0).

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Abb. 2.2-1 Von der Strategie [44] vorgesehenes Balkendiagramm der Nut-zung, der Nutzungsverlängerung und des Neubaus im Zeitraum bis 2020

2.3 Wirtschaftlichkeit des Ausbaus des Kernkraftwerks Chmelnizkij

2.3.1 Die allgemeine Schlussfolgerung der TÖM hinsichtlich der wirt-schaftlichen Notwendigkeit der Investition in den Ausbau des Kernkraftwerks Chmelnizkij mittels des Baus der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 erfolgte auf der Grundlage der Ergebnisse der in [49] durchgeführten Bilanzanalyse der Leistung und der Elektroenergie für den Zeitraum bis 2025 sowie der Einschätzung des aus-sichtsreichen Markts für Elektroenergie bis 2065.

In [49] wurde auf der Grundlage der erhaltenen Ergebnisse eine Schlussfol-gerung darüber gezogen, dass in dem Zeitraum bis zu den Jahren 2020 - 2025 das südwestliche Energiesystem auch ohne Berücksichtigung der Inbetriebnahme der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij überschüssig ist. In diesem Zeitraum wird die Möglichkeit in Betracht gezogen, die überschüssige Elektroenergie, die im südwestlichen Energiesystem erzeugt wird, in das Energie-verbundsystem (OES) der Ukraine über Zwischensystemverbindungen (WL-750, 330 kV) zu übertragen sowie sie nach Russland, Weißrussland, Moldawien und in die Länder der Europäischen Union zu exportieren. Somit wird die Elektroenergie, die durch die Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij erzeugt wird, einen Absatzmarkt haben.

Laut [49] ermöglicht die Leistungssteigerung des Kernkraftwerks Chmelnizkij im Zeitraum bis 2020 die Zuverlässigkeit der Stromversorgung wäh-rend maximaler Belastung sowohl der entsprechenden Region als auch des OES der Ukraine insgesamt zu erhöhen und wird zur Sicherstellung der verlustlosen Arbeit des OES der Ukraine (bei Sicherstellung ausreichender Netzkapazität) bei-

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tragen. Abgesehen davon kann der Leistungsüberschuss, der im südwestlichen Energiesystem im Zeitraum der nächtlichen Lastreduzierung unter Berücksichti-gung des Grundbetriebszustands des Kernkraftwerks entsteht, zum Aufladen der Pumpspeicherkraftwerke Dnestrowsk und Kaniw, deren Inbetriebnahme in dem Zeitraum von 2010 - 2020 geplant ist, genutzt werden.

Langfristig gesehen wird aus folgenden Gründen bis 2065 ein Bedarfs-wachstum der OES der Ukraine an neuen Leistungen prognostiziert: • nach 2020 werden die negativen Erscheinungen in der Wirtschaft der Ukraine

und der Nachbarländer überwunden sein, das Wachstumstempo der Industrie beziehungsweise des Stromverbrauchs wird erheblich steigen;

• physikalisch und moralisch veraltete Erzeugungsanlagen in thermischen Kraft-werken in der Ukraine und in den Nachbarländern werden stillgelegt, was dazu führt, dass sie ersetzt werden müssen.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Betrieb der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij bis jeweils 2065 bzw. 2066 (die geplante Betriebsdauer beträgt 50 Jahre) geplant ist, wurde in der TÖM auf der Grundlage der Ergebnisse von [49] eine allgemeine Schlussfolgerung darüber gezogen, dass die Elektroenergie, die durch diese Kraftwerksblöcke erzeugt wird, langfristig ge-sehen einen relativ stabilen und sicheren Absatzmarkt haben wird. Dabei kann die durch diese Kraftwerksblöcke erzeugte Elektroenergie in Abhängigkeit von den Realien der inländischen Wirtschaft auf inländische und ausländische Märkte um-verteilt werden.

2.3.2 Unter den heutigen Bedingungen wird den Fragen der wirtschaftli-chen Effektivität und der sozialen Zweckmäßigkeit der Investition immer mehr Aufmerksamkeit geschenkt, insbesondere bei der Realisierung solcher technisch schwieriger und investitionsintensiver Projekte wie der Bau neuer Kraftwerksblö-cke.

Die TÖM beinhaltet die Baukosten der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kern-kraftwerks Chmelnizkij, die nach Angaben des erstellten Kostenvoranschlags des Bauprojekts mit Preisen aus dem Jahr 2010 bestimmt wurden. Der gesamte Kos-tenvoranschlag des Projekts bezüglich des Ausbaus des Kernkraftwerks Chmelnizkij wird in der TÖM unter Berücksichtigung der Kosten neuer Objekte und der Rekonstruktion einer Reihe existierender Hilfs- und Serviceobjekte festge-legt und beträgt 25.186,753 Mio. UAH (Preise aus dem Jahr 2010, ohne MwSt.).

Die in der TÖM festgelegte Rückflussdauer unter Berücksichtigung der Tat-sache, dass die Realisierung des Projekts 2010 anfängt: • Die einfache Rückflussdauer, die ab dem Zeitpunkt berechnet wurde, an dem

die Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij die volle projek-tierte Leistung erreichen (2017), beträgt 12,8 Jahre (19,3 Jahre ab Investitions-beginn);

• Der interne Zinsfluss beträgt 8,96 %, so dass der Diskontierungssatz von 5,3 % beinahe um das doppelte überschritten wird.

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2.3.3 Unter Berücksichtigung einer Reihe von Unstimmigkeiten, die mit der Realisierung des Projekts in Zusammenhang stehen und seine Effektivität be-einflussen, wurde in der TÖM die Empfindlichkeit des Projekts bei Veränderungen unterschiedlicher Ausgangsparameter analysiert, darin eingeschlossen: • Baukosten (Investitionsumfang); • Stromtarife (Marktpreis); • Betriebskosten (Unkosten); • Diskontierungssätze.

Die Ergebnisse der Empfindlichkeitsanalyse bezeugen die Stabilität des In-vestitionsprojekts bei potentiellen Abweichungen der analysierten Parameter von den Ausgangswerten. Bei dem in der TÖM angenommenen Finanzierungsschema bleibt das Projekt sogar bei der Steigerung der Baukosten und der Betriebskosten um 100 % stabil.

3 BEGRÜNDUNG FÜR DEN BAU NEUER KRAFTWERKSBLÖCKE

Die Informationen, die im Abschnitt 3 der IAO geliefert werden, werden in den Materialien der TÖM ausführlich dargelegt [21, 24, 33].

3.1 Wahl des Standorts der neuen Kraftwerksblöcke

3.1.1 Ausgehend von den Entscheidungen der Regierung hinsichtlich des Baus der Kernkraftwerksblöcke Nr. 3, 4 am bestehenden Standort des Kernkraft-werks Chmelnizkij [44-48] werden in der TÖM keine alternativen Erzeugungsvari-anten und keine Standorte neuer Leistungen untersucht.

Wie bereits in Absatz 1.2.1 erwähnt wurde, wurde der bestehende Standort des Kernkraftwerks Chmelnizkij ausgewählt und für einen Kernkraftwerk mit einer Leistung von 4000 MW in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Gesetz-gebung, die zum Zeitpunkt des Baus von Kraftwerksblock Nr. 1 galt, bestätigt.

3.1.2 Der Standort des Kernkraftwerks Chmelnizkij befindet sich im Nordwesten des Kreises Slawuta im Gebiet Chmelnizkij in der Ukraine, 18 km westlich vom Kreiszentrum Slawuta, 100 km nördlich vom Gebietszentrum Chmelnizkij, in der Nähe der Stadt Netischin (Kernkraftwerkdorf). Das Gebiet, auf dem sich das Kernkraftwerk Chmelnizkij befindet und seine Überwachungszone (SN) sind in der 0 zu sehen.

In der Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij befinden sich Gebiete des Gebiets Chmelnizkij (Land der Kreise Isjaslaw, Slawuta, Bilohirja und Schepetiwka) und des Gebiets Riwne (Land der Kreise Ostroh, Hoschtscha und Sdolbuniw).

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Abb.3.1-1 Gebiet, auf dem sich das Kernkraftwerk Chmelnizkij befindet.

3.1.3 Entlang der nördlichen Grenze des Dorfes Kriwin in einer Entfer-nung von 8,00 - 9,00 km verläuft der Abschnitt der Haupteisenbahnstrecke Schepetiwka-Sdolbuniw-Lwiw, auf der sich der Zwischenbahnhof Kriwin der Klasse III befindet. Am Bahnhof schließt sich ein Anschlussgleis der Niederlage „Selzo“ an, der 8,4 km lang ist und über eine Brücke über dem Fluss Horyn führt. Vor dem Brückenübergang wurde der Bahnhof Selzo der Klasse VI gebaut, zu dem nach seiner Rekonstruktion der Anschluss der Eisenbahnanbindung des Kern-kraftwerks gemacht wurde.

Die Kraftfahrstraße Berditschiw-Schepetiwka-Ostroh verläuft 6,3 km nörd-lich von dem Industriegelände. Die Haupteinfahrt auf das Kernkraftwerkgelände erfolgt über die Zufahrtsstraße mit einer Länge von 6,3 km und den Anschluss an die genannte Bundesstraße. Außerdem existieren Kraftfahrstraßen mit Anschluss an die Kraftfahrstraße Berditschiw-Schepetiwka-Ostroh.

Es gibt keinen Schiffsverkehr.

3.1.4 Der Lageplan des Kernkraftwerks Chmelnizkij mit den Grenzen sei-ner Schutzzone (SSS) wird in der 0 dargestellt.

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Abb. 3.1-2 Lageplan des Kernkraftwerks Chmelnizkij

3.2 Konformität des Standorts mit gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Empfehlungen

3.2.1 Der Standort ist gemäß den Anforderungen normativer Dokumente [17, 19] und internationaler Empfehlungen [20] für die Platzierung des Kernkraft-werks geeignet, wenn nachgewiesen wird, dass es möglich ist, seinen gefahrlosen Betrieb in jedem Betriebszustand einschließlich Notfallsituationen und Störfällen unter Berücksichtigung der für diesen Standort charakteristischen Faktoren zu ge-währleisten, darin eingeschlossen: • Beschaffenheit des Bodens und des Grundwassers; • Naturphänomene und Naturereignisse; • Anthropogene äußere Ereignisse; • Bestehende und zukunftsweisende ökologische und demographische Eigen-

schaften des Gebiets, in dem sich das Kernkraftwerk befindet; • Lager- und Transportbedingungen neuer und verarbeiteter Kernbrennstoffe

(OJaT) sowie radioaktiver Abfälle (RAO); • Realisierbarkeit von Schutzmaßnahmen im Falle eines schweren Störfalls.

3.2.2 In der TÖM werden alle im Absatz 3.2.1 genannten Faktoren unter-sucht. Insbesondere im Hinblick auf die Naturbedingungen entspricht der Standort den Anforderungen normativer Dokumente [13, 18, 19] und internationaler Emp-

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fehlungen [52]: • im Hinblick auf die seismischen Eigenschaften PS = 5 Punkte, MPS = 6 Punkte

(maximal 8 Punkte zulässig); • im Hinblick auf die Bodenbeschaffenheit gibt es keine Karsterscheinungen,

keine setzungsanfälligen, stark zusammendrückenden Böden; • die höchsten Schneeschmelz- und Regenhochwasserspiegel auf dem Fluss

Horyn stellen für den Bau des Kernkraftwerks unter Berücksichtigung der Pla-niermarkierungen des Standortes (206,00 m) keine Gefahr dar;

• der Grundwasserstand (UGW) liegt bei 3,00 bis 4,00 m (es sind mindestens 3,00 m erforderlich);

• die Häufigkeit schwacher Winde bis zu 2 m/s beträgt 26 % und die Nebelhäu-figkeit auch 26 % innerhalb eines Jahres (es sind weniger als 40 % erforder-lich).

Unter Berücksichtigung der Empfehlungen [52] haben sich die berechneten Akzelerogramme für das MPS auf der Spitzenbeschleunigung des Bodens von 0,1 g normalisiert.

Zu den Naturbedingungen, die die Platzierung des Kernkraftwerks ein-schränken, gehört die Lage des Standorts im Gebiet mit Wirbelsturmgefahr mit Kr = 2,75 (der Faktor ist ungünstig, die Platzierung wird bei Erbringung technischer Maßnahmen zugelassen). Die zu beschließenden technischen Lösungen berück-sichtigen diesen Faktor, insbesondere beim Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 ist es vorgesehen, die Sprühbecken des Kühlsystems wichtiger Verbraucher des Reak-torraums in den Kraftwerksblöcken Nr. 3, 4 mit Schutz vor Wirbelstürmen auszu-statten.

3.2.3 Im Hinblick auf die Wirkung äußerer anthropogener Faktoren auf die Sicherheit, darin eingeschlossen äußeres Feuer und äußere Explosion, ent-spricht der Standort den Anforderungen und Empfehlungen [18 - 20] und eignet sich für die Platzierung des Kernkraftwerks. In der TÖM wird die territoriale Plat-zierung von Industrieunternehmen, Militäranlagen und Verkehrsanlagen unter-sucht, auf denen Störfälle oder extreme äußere Auswirkungen erfolgen können. Die durchgeführte Analyse belegt Folgendes: • Brände, die außerhalb und innerhalb des Kernkraftwerkgeländes entstehen kön-

nen, haben keine Auswirkungen auf Objekte, die für die Sicherheit von Bedeu-tung sind und sich im Bereich der Kraftwerksblöcke befinden;

• die untersuchten potentiellen äußeren Quellen stellen keine Gefahr dar, da der Grad der Druckwellenwirkung bei Störfällen, die auf eine Explosion folgen, um eine Größenordnung niedriger als die berechneten Werte ist, die im Projekt für den Reaktorraum und das Hilfskraftwerk mit Dieselantrieb angenommen wur-den.

3.2.4 Im Hinblick auf die ökologischen Bedingungen entspricht der Standort den in den normativen Dokumenten [13, 17 - 19] dargelegten Anforde-

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rungen. Insbesondere in [50] wurden auf der Grundlage der Ergebnisse der von LwowORGRES durchgeführten Untersuchungen des Kühlwasserreservoirs (WO) und der vom ukrainischen wissenschaftlichen Forschungsinstituts für ökologische Probleme in Charkiw durchgeführten mathematischen Modellierung der Prozesse im Kühlwasserreservoir beim Betrieb von 4 Kraftwerksblöcken Empfehlungen zur Verbesserung der Kühlfähigkeit des Kühlwasserreservoirs zur Sicherstellung eines stabilen Kernkraftwerkbetriebs bei normaler Leistung von vier Kraftwerksblöcken des Typs WWER-1000 einschließlich bei ungünstigen (heißen) nassen Wetterbe-dingungen im Sommer formuliert.

Gemäß der Berechnung der Wasserwirtschaftsbilanz [51] ist der Abfluss des Flusses Horyn im März – April mit einem Versorgungsgrad von 95 % ausreichend für das Befüllen des Wasserbeckens beim Betrieb der 4 Kraftwerksblöcke des Kernkraftwerks Chmelnizkij.

Für die Trinkwasserversorgung des Kernkraftwerks und der Wohnsiedlung (Stadt Netischin) ist eine Quelle vorgesehen – artesische Wasserentnahme. Es ist eine Erweiterung der bestehenden artesischen Wasserentnahme durch vier Bohrlö-cher (20 % der Gesamtmenge der Bohrlöcher) gemäß den Anforderungen der Bau-vorschriften [53] vorgesehen. Der Grundwasserleiter Gorbaschew, der von der Wasserentnahme der Stadt Netischin genutzt wird, ist gut geschützt vor der Ober-flächenkontamination einer starken Tuffserie. Es wurde kein direkter Zusammen-hang zwischen tief liegenden Grundwasserleitern und dem Grundwasser festge-stellt. Der Fluss Horyn ist ein fließendes Wasserobjekt und kann keine Verunreini-gungsquelle des tief liegenden Grundwasserleiters Gorbaschew sein. Zur Verhin-derung der chemischen und mikrobiellen Verunreinigung des Grundwasserleiters der Wasserentnahme der Stadt Netischin sind drei Schutzzonengürtel vorgesehen (I. Gürtel – aktiver Kontrollbereich, II., III. Gürtel – Zonen eingeschränkter wirt-schaftlicher Tätigkeit).

3.2.5 Im Hinblick auf die sozialen Bedingungen entspricht der Standort den internationalen Empfehlungen [20]: • durchschnittliche Bevölkerungsdichte in der Überwachungszone beträgt 74

Einw./km2 (es werden maximal 100 Einw./km2 empfohlen); • es gibt keine Städte mit einer Einwohnerzahl ab 100.000 Einwohner in einem

Radius von 30 km; • Einwohnerzahl der Stadt Netischin beträgt 34.750 Einwohner (es werden ma-

ximal 50.000 Einwohner empfohlen); • in der Überwachungszone gibt es keine staatlichen Naturschutzgebiete; • Entfernung bis zum Fluss Horyn beträgt 1,90 km, (es werden mindestens 1 km

empfohlen); • in der Schutzzone befinden sich keine Wohnhäuser, Gesellschaftsbauten, Kin-

der- sowie Heil- und Genesungseinrichtungen, Objekte der Trinkwasserversor-gung, Industrie- und Hilfsanlagen, die nicht zum Kernkraftwerk Chmelnizkij gehören;

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• das Gelände ist gut ausgestattet und begrünt; • bei der Nutzung des Bodens und der Gewässer, die sich um das Kernkraftwerk

befinden, wird eine obligatorische radiologische Kontrolle durchgeführt.

3.2.6 Die Pläne und Technologien bezüglich Lagerung und Transport neuer und verarbeiteter Kernbrennstoffe der neuen Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 wer-den analog zu denen sein, die bei den aktiven Kraftwerksblöcken Nr. 1, 2 des Kernkraftwerks Chmelnizkij verwendet werden. Das System des Umgangs mit ra-dioaktiven Abfällen in den neuen Kraftwerksblöcken gleicht dem aktuellen Sys-tem. Die Realisierbarkeit und Suffizienz der Schutzmaßnahmen im Falle eines schweren Störfalls werden mit der Begründung aktueller Notfallpläne des Kern-kraftwerks Chmelnizkij bestätigt.

3.2.7 Auf der Grundlage der Analyseergebnisse wurde in der TÖM eine Schlussfolgerung darüber gezogen, dass der Standort des Kernkraftwerks Chmelnizkij den Anforderungen normativer Dokumente und den internationalen Empfehlungen in allen in Absatz 3.2.1 genannten Faktoren voll und ganz ent-spricht.

4 WESENTLICHE TECHNISCHE LÖSUNGEN Die Informationen, die im Abschnitt 4 der IAO geliefert werden, werden in

den Materialien der TÖM ausführlich dargelegt [25 - 27, 29].

4.1 Allgemeine Informationen

4.1.1 Die geplante Nutzungsdauer der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij beträgt 50 Jahre und muss bei der Entwurfsplanung genauer festgelegt werden. Die Kraftwerksblöcke sind für die Elektrizitätserzeu-gung im normalen Betrieb mit der Möglichkeit des Betriebs zur Regulierung der Leistung bestimmt. Die Realisierungsbedingungen und die konkreten Eigenschaf-ten solcher Betriebsarten werden bei der Entwurfsplanung bestimmt.

4.1.2 Das vereinfachte Grundschema der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij wird in der 0 gezeigt. Jeder Kraftwerksblock umfasst: • Reaktorraum (RO); • Turbinenraum (TO), einschließlich Maschinenraum und Entgasungsbereich.

Abgesehen davon erfordert der Betrieb der Kraftwerksblöcke das Vorhan-densein von Nebenanlagen (s. Abs. 4.4 der vorliegenden IAO).

4.1.3 Beim Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 sollen die vorhandenen Baukonstruktionen des Reaktorraums, des Hilfskraftwerks mit Dieselantrieb (RDES) und anderer Objekte, deren Bau noch nicht abgeschlossen wurde, verwen-det werden. Dabei werden bei den Objekten, deren Bau noch nicht abgeschlossen wurde, Instandsetzungsarbeiten ausgeführt, deren Umfang anhand der Ergebnisse der Überprüfung und Bewertung des technischen Zustands dieser Objekte be-stimmt wird.

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Abb. 4.1-1 Vereinfachtes Grundschema der Kraftwerksblöcke.

4.2 Reaktorraum

4.2.1 Für den Reaktorraum der neuen Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 wurden die technischen Lösungen, die den realisierten Lösungen des aktiven Blocks Nr. 2 des Kernkraftwerks Chmelnizkij ähnlich sind, unter Berücksichtigung der Ände-rungen und Nachbearbeitungen in Zusammenhang mit der neuen Reaktoranlage (RU) verwendet.

Gemäß den Schlussfolgerungen der Wettbewerbskommission, den Empfeh-lungen des wissenschaftlich-technischen Rats des Ministeriums für Brennstoffe und Energie und laut Beschluss des Kollegiums des Ministeriums für Brennstoffe und Energie [54] wird in der TÖM die Reaktoranlage des Typs W-392 als Reak-toranlage für die neuen Blöcke erörtert.

4.2.2 Zu der wesentlichen technologischen Ausrüstung und den Systemen des primären Kreislaufes gehören: • Hauptumwälzkreislauf (GZK); • Druckausgleichssystem; • Systeme des Routinebetriebs, die für die Sicherheit von Bedeutung sind; • Sicherheitssysteme.

4.2.3 Der Hauptumwälzkreislauf umfasst: • einen Leistungskernreaktor des Typs W-392 mit einem Gehäuse und mit

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Druckwasser; • vier Umwälzschleifen, von denen jede Folgendes beinhaltet:

− Dampferzeuger (PG) des Typs PGW-1000М; − Hauptumwälzpumpenaggregat GZNA-1391; − Hauptumwälzleitungen (GZT), die die Ausrüstung der Schleifen mit dem

Reaktor verbinden. Die Ausrüstung und die Leitungen der Reaktoranlage befinden sich in einer

hermetischen Hülle (0). Die Kompaktheit der Aufstellung der Grundausrüstung des Hauptumwälzkreislaufs und die Platzierung des Reaktorsockels, des Dampferzeu-gers und der Hauptumwälzpumpe (GZN) auf einer Ebene ermöglichen es, die Thermospannungen in den Hauptumwälzleitungen zu reduzieren. Die wechselsei-tige Anordnung der Ausrüstung und der Leitungen der Reaktoranlage ermöglicht es, einen sicheren Naturumlauf sicherzustellen, während die Hauptumwälzpumpen nicht in Betrieb sind. Zur Einschränkung der Verschiebung der Ausrüstung und zur Verhinderung der Bildung fliegender Gegenstände, die die hermetische Hülle bei einem Leitungsbruch zerstören können, sind Halterungen vorgesehen, die die Lei-tungen und die bewegliche Ausrüstung von großen Verschiebungen und dem Sto-ßen gegen die benachbarte Ausrüstung abhalten.

Ein vereinfachtes Grundschema des Leistungskernreaktors des Typs W-392 wird in der 0 gezeigt.

1 – Bündel der Kerninnendetektoren; 2 – Oberblock; 3 – Schutzrohrblock; 4 – Schacht im Inneren des Gehäuses; 5 – Umfriedung; 6 – Reaktorkern; 7 – Kernreaktorbehälter

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Abb. 4.2-1 Vereinfachtes Grundschema des Leistungskernreaktors des Typs W-392. Der Wasser-Wasser-Energie-Reaktor mit thermischen Neutronen stellt ein

Zylindergefäß dar, das aus einem Gehäuse und einem abnehmbaren Oberblock mit Deckel besteht. Im Gehäuse befinden sich Innenvorrichtungen und der Reaktor-kern, der aus Brennelementen besteht.

Der Dampferzeuger PGW-1000М stellt einen horizontalen rekuperativen Wärmetauscher bestehend aus einem Gehäuse mit einem eingetauchten Rohrbün-del mit einer Korridoranordnung dar und ist dafür bestimmt, trockengesättigten Dampf zu erzeugen. Das Gehäuse des Dampferzeugers und des Kollektors wurde aus legiertem Baustahl hergestellt.

Das Hauptumwälzpumpenaggregat GZNA-1391, das dafür bestimmt ist, ei-ne Wärmeträgerzirkulation im primären Kreislauf zu erzeugen, stellt eine vertikale, einstufige Zentrifugalpumpe mit einer hydrostatischen Wellendichtung, einem frei-tragenden Laufrad, einer axialen Wasserzuleitung und einem externen Elektromo-tor dar.

Die Hauptumwälzleitungen bestehen aus Rohrleitungen mit einem Innen-durchmesser von 850 mm und einer Dicke von 70 mm, die fugenlos aus leicht le-giertem Kohlenstoffstahl (Perlitstahl) mit Innenplattierung aus korrosionsbeständi-gem Stahl hergestellt wurden.

4.2.4 Das Druckausgleichsystem umfasst: • Druckausgleichseinrichtung; • Kondensationskammer; • Rohrleitungen, die die Druckausgleichseinrichtung und die Kondensations-

kammer miteinander und mit dem primären Kreislauf verbinden; • Armatur.

Das System ist dafür bestimmt, Druck im primären Kreislauf im stationären Betriebszustand zu erzeugen und zu erhalten, die Druckabweichungen im Über-gangs- und Störfallbetrieb einzuschränken und den Druck im Abfahrbetrieb zu senken.

Die Druckausgleichseinrichtung (KD) wird beim erhalten des Drucks im primären Kreislauf bei Störungen des Routinebetriebs und bei Auslegungsstörfäl-len betrieben. Das Verhältnis des Wasser- und Dampfvolumens der Druckaus-gleichseinrichtung wurde gewählt, damit in keinem der Projektbetriebszustände der Dampf aus der Druckausgleichseinrichtung in den primären Kreislauf eintritt und die Elektroerhitzer der Druckausgleichseinrichtung nicht austauchen.

4.2.5 Systeme des Routinebetriebs, die für die Sicherheit von Bedeutung sind, umfassen: • spezielle Wasserreinigungssysteme; • Ausblase- und Einspeisesysteme des primären Kreislaufs, einschließlich Borre-

gelung;

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• Entwässerungs- und Entlüftungssystem; • System organisierter Lecks im Wärmeträger des primären Kreislaufs; • Abkühlsystem des Lager- und Umladebeckens verarbeiteter Kernbrennstoffe; • Stickstoff- und Abgassystem; • System des industriellen Kreislaufs; • Ausblassystem der Dampferzeuger.

4.2.6 Die Sicherheitssysteme, die für die Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 ge-plant sind, können bedingt in zwei Kategorien unterteilt werden: Systeme, die de-nen ähnlich sind, die bei den aktiven Kraftwerksblöcken Nr. 1, 2 des Kernkraft-werks Chmelnizkij mit der Reaktoranlage des Typs W-320 vorhanden sind, und zusätzliche Systeme. Zur ersten Kategorie zählen: • System zum Schutz des primären Kreislaufs vor Drucküberschreitung; • Notentgasungssystem; • passiver Teil des Notkühlsystems der Zone (SAOS); • Notkühlsystem des Reaktorkerns unter hohem Druck; • Notkühlsystem des Reaktorkerns unter niedrigem Druck; • System zum Schutz des sekundären Kreislaufs vor Drucküberschreitung; • System zur Zuführung von Havariespeisewasser in die Dampferzeuger.

Die zu den vorhandenen Systemen bei den Reaktoranlagen des Typs W-320 zusätzlichen Sicherheitssysteme sind: • zusätzliches System zur passiven Flutung des Reaktorkerns (DSPSAS); • System der passiven Wärmeabführung (SPOT); • System für den Hydraulikbehälter der zweiten Stufe des Notkühlsystems der

Zone; • System der schnellen Boreinführung (SBWB)

Das zusätzliche System zur passiven Flutung des Reaktorkerns ist für die passive Zuführung der Borsäurelösung in den Reaktorkern bestimmt, mit dem Ziel der Dauerkühlung des Brennstoffs bei Kühlmittelverluststörfällen des primären Kreislaufs, die einen Störfall des aktiven Teils des Notkühlsystems der Zone zur Folge haben. Die Leitungen des Hydraulikbehälters des zusätzlichen Systems zur passiven Flutung des Reaktorkerns sind mit dem Hauptumwälzkreislauf über die Leitungen des Notkühlsystems der Zone verbunden. Das System wird bei Druck-abfall im primären Kreislauf betrieben.

Das System der passiven Wärmeabführung ist für die dauerhafte Abführung der Restwärmefreisetzung vom Reaktorkern bei auslegungsüberschreitenden Stör-fällen mit Verlust aller Stromversorgungsquellen des Wechselstroms bestimmt, sowohl beim dichten primären Kreislauf als auch bei Entstehung undichter Stellen im primären oder sekundären Kreislauf. Im Falle einer undichten Stelle im primä-ren Kreislauf wird das System zusammen mit den Hydraulikbehältern des Not-kühlsystems der Zone der zweiten Stufe betrieben.

Das System der schnellen Boreinführung ist für das Funktionieren in Not-

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fallsituationen mit einer Störung des Notschutzes bestimmt (die Notwendigkeit des Systems muss bei der Entwurfsplanung genauer festgelegt werden).

4.3 Turbinenraum

4.3.1 Die Ausführung des Turbinenraums der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 ähnelt den Blöcken Nr. 1, 2 mit Ausnahme des Übergangs der schnell laufenden Turbinenanlage zur langsam laufenden (s. Abs. 4.3.3 dieser IAO).

4.3.2 Zu der wesentlichen technologischen Ausrüstung und den Systemen des sekundären Kreislaufs zählen: • Turbinenanlage; • System der Hauptdampfleitungen; • System des Hauptkondensats, einschließlich des Reinigungssystems (Blockent-

salzungsanlage und granulierte Aktivkohle); • Speisewassersystem; • Fernwärmeversorgungsanlage; • System zur Versorgung der Turbinenanlage mit Öl; • System der chemischen Entsalzung des Wassers und der Sicherheitseinspeisung

der Entgaser; • Abkühlsystem der Kernanlage durch den sekundären Kreislauf; • Nebenkühlwasserversorgung.

4.3.3 Gemäß den Empfehlungen des wissenschaftlich-technischen Rats und dem Beschluss der Wettbewerbskommission von NAEK „Energoatom“ wird in der TÖM eine Anlage auf der Grundlage der langsam laufenden Dampfturbine K-1000-60/1500-2М, die von der OAO [öffentliche AG] „Turboatom“ hergestellt wurde, mit einer Nennleistung von 1000 MW (mit der Möglichkeit, die Leistung aus 1100 MW zu erhöhen) und mit einem Turbogenerator des Typs TWW-1000-4US, der von der OAO „Elektrosila“ hergestellt wurde, mit einer Leistung von 1000 MW als Turbinenanlage für die neuen Blöcke untersucht.

Die Turbine K-1000-60/1500-2М ist eine Kondensationsturbine mit vier Zy-lindern ohne regulierende Dampfentnahme, mit Entwässerung und mit einer einfa-chen zweistufigen und dampfförmigen Zwischenüberhitzung (mit Anzapf- und Frischdampf), mit einer Drehgeschwindigkeit von 1500 U/min.

4.4 Nebenbauten

4.4.1 Zu den Nebenbauten, die für den Betrieb der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 erforderlich sind, zählen: • Sondergebäude; • Hilfskraftwerk mit Dieselantrieb (RDES); • Hilfskraftwerk mit Dieselantrieb für alle Blöcke (ORDES); • Wasseranlage; • gemeinsames Nebengebäude;

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• Inbetriebnahme- und Reservekesselraum (PRK) mit einem gemeinsamen Öl- und Heizölbereich;

• Freiluftschaltanlagen (ORU); • Hochspannungsfernleitungen.

4.4.2 Das vorhandene Sondergebäude ist für alle vier Kraftwerksblöcke des Kernkraftwerks Chmelnizkij bestimmt. Im Sondergebäude befinden sich: • Systeme zur speziellen Wasseraufbereitung:

− Abwasseraufbereitungssystem; − System zur Reinigung des Wassers im Abkling- und Umladebecken; − System zur Reinigung des Abschlämmwassers der Dampferzeuger; − Borsäurerückgewinnungssystem; − System zur Reinigung des Wassers der Dekontaminationswäscherei und des

Duschwassers. • System für den Umgang mit flüssigen radioaktiven Abfällen (SchRO); • System für den Umgang mit festen radioaktiven Abfällen (TRO).

4.4.3 Das Hilfswerk mit Dieselantrieb ist als Notstromsystem ein versor-gendes Sicherheitssystem. Bei einem normalen Betrieb des Kernkraftwerks befin-det sich das Hilfswerk mit Dieselantrieb in einem Zustand der ständigen Bereit-schaft, in Betrieb genommen zu werden („Standby-Modus“).

Laut Projekt sind drei autonome Sicherheitssystemkanäle im technologi-schen Teil beziehungsweise drei autonome Sicherheitssystemkanäle der Notstrom-versorgung vorgesehen. Jeder Kanal umfasst eine elektrotechnische Anlage, einen Dieselgenerator, Hilfssysteme, die den Betrieb des Dieselgenerators sicherstellen, und die BMSR-Technik.

Der Betrieb des Hilfswerks mit Dieselantrieb ist funktionell mit dem Betrieb des Nebenkühlwassersystems wichtiger Verbraucher und mit dem Heizungs- und Lüftungssystem verbunden.

4.4.4 Das Hilfswerk mit Dieselantrieb für alle Blöcke ist eine autonome Notstromversorgungsanlage für wichtige Mechanismen der Kraftwerksblöcke des Kernkraftwerks, die dafür sorgen, dass im Falle eines totalen Ausfalls des Wech-selstroms die Funktionsfähigkeit der Ausrüstung der Kraftwerksblöcke erhalten bleibt.

Das Hilfswerk mit Dieselantrieb für alle Blöcke kann auch für die Stromver-sorgung besonders wichtiger Verbraucher des Kernkraftwerks verwendet werden, die dafür sorgen, dass der Kernkraftwerksbetrieb nach seinem Totalspannungsaus-fall schnell wieder aufgenommen wird.

Das Hilfswerk mit Dieselantrieb für alle Blöcke besteht aus zwei Zellen, die sich in einem Gebäude befinden. In jeder Zelle wird ein Dieselgenerator des Typs ASD-5600 mit einer Leistung von 5600 kW und einer Spannung von 6,3 kV instal-liert. Die Zellen werden mit einem autonomen Brennstoffsystem, Ölsystem, Kühl-wassersystem, Anlassluftsystem, Steuersystem, Schutzsystem, Signalsystem, etc.

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ausgerüstet. Die Systeme verschiedener Zellen sind nicht verbunden.

4.4.5 Zur Wasseranlage zählen: • System zur Kühlung der Grundausrüstung; • System zur Kühlung der Verbraucher der Gruppe „A“; • System zur Kühlung der Verbraucher der Gruppe „B“; • System zur Versorgung der Verbraucher des ORDES-2 mit Wasser.

Das System zur Kühlung der Grundausrüstung muss die Wasserkühlung der Turbinenkondensatoren, der Hilfsmaschinen sowie die Kühlung der Kondensato-ren und der Hilfsausrüstung der Turbospeisepumpen sicherstellen. Das Kühlsystem ist ein Kreislaufsystem mit einem Kühlwasserreservoir (WO). Die Grundeinrich-tung umfasst ein Abfüllbecken für Wasser, Zuführungskanal, Blockpumpstationen, zuführende und ablassende Umlaufleitungen, einen geschlossenen ableitenden Dükerkanal, eine Hebeanlage, eine offenen Ableitungskanal, eine Verbindungsan-lage und eine Pumpstation für Zuschusswasser.

Das System zur Kühlung der Verbraucher der Gruppe „A“ gehört zum ver-sorgenden Sicherheitssystem, besteht aus drei voneinander unabhängigen Kühlka-nälen und ist von den anderen Kühlsystemen isoliert. Der Kühler jedes Kanals ist das entsprechende Sprühbecken.

Das System zur Kühlung der Verbraucher der Gruppe „B“ ist für die Küh-lung unwichtiger Verbraucher bestimmt, die sich im Reaktorraum, Turbinenraum und im Sondergebäude befinden. Der Kühler des Systems ist das Wasserbecken, das hydraulische System, das mit dem System zur Kühlung der Grundausrüstung verbunden ist.

Das System zur Versorgung der Verbraucher des ORDES-2 mit Wasser ist ein Kreislaufsystem mit einem Kühlwasserreservoir, das dem System zur Kühlung der Grundausrüstung ähnlich ist.

5 GEWÄHRLEISTUNG DER SICHERHEIT Informationen, die im Abschnitt 5 der IAO geliefert werden, werden in den

Materialien der TÖM ausführlich dargelegt [28, 32, 33, 37, 38].

5.1 Qualitätssicherung

5.1.1 Das Qualitätsmanagementsystem der Niederlassung Kernkraftwerk Chmelnizkij (OP ChAES) wurde als Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems des Betreibers NAEK „Energoatom“ erstellt und dokumentarisch belegt und fun-giert gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung [18, 55 - 57]. Alle Tätigkeitsbe-reiche, die Einfluss auf die Sicherheit des Kernkraftwerks Chmelnizkij in allen Etappen des Lebenszyklus haben, sind Gegenstand dieses Systems. Die Schlüssel-elemente der dokumentarischen Belegung genannter Systeme sind Qualitätssiche-rungsprogramme, die von der Niederlassung Kernkraftwerk Chmelnizkij und NAEK „Energoatom“ ausgearbeitet wurden und dort gelten.

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5.1.2 Das Qualitätssicherungsprogramm (Qualitätsmanagement) für die Lebenszyklusphase „Planung“ des Kraftwerkblocks Nr. 3 wurde von der Nieder-lassung Kernkraftwerk Chmelnizkij ausgearbeitet und eingesetzt. Ein ähnliches Dokument wird gerade für den Kraftwerksblock Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij ausgearbeitet. Das Vorhandensein von Qualitätssicherungsprogram-men der Lebenszyklusphasen „Bau“, „Inbetriebnahme“, „Betrieb“ und „Außerbetriebsetzung“ wird eine der Bedingungen sein, die der Betreiber für den Erhalt entsprechender Lizenzen erfüllen muss.

5.1.3 Die Konstruktions-, Planungs-, Bau-, Instandsetzungs-, Montage- und Inbetriebsetzungsunternehmen, Unternehmen wissenschaftlich-technischer Unterstützung, Herstellungsfabriken der Ausrüstung und Unternehmen, die bei der Planung, dem Bau, der Inbetriebnahme und dem Betrieb der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij Dienstleistungen erbringen, arbeiten auch Qualitätssicherungsprogramme für ihre Tätigkeitsbereiche aus und realisieren die-se. Der Betreiber stellt bei der Lieferantenbeurteilung gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung die Organisation und die Koordination der Ausarbeitung und der Ausführung gemeinsamer und einzelner Qualitätssicherungsprogramme der Auf-tragnehmer sicher.

5.2 Nukleare Sicherheit

5.2.1 Gemäß [18] ist das Hauptziel der Sicherheit eines Kernkraftwerks der Schutz des Personals, der Bevölkerung und der Umgebung vor der unzulässi-gen Strahlungswirkung während der Inbetriebnahme, dem Betrieb und der Außerbetriebsetzung des Kernkraftwerks. Das wird insbesondere durch die Umset-zung technischer und organisatorischer Maßnahmen erzielt, die darauf gerichtet sind, die Folgen eines Störfalls im Kernkraftwerk, einschließlich nuklearer Unfälle, zu verhindern und einzuschränken. Zu solchen Störfällen gehören Störfälle, die zur Beschädigung der Brennstoffe führen, die die festgelegten Grenzen eines sicheren Betriebs überschreitet, die durch Folgendes hervorgerufen wurden: • Verletzung der Kontrolle und Leitung der Kernspaltungskettenreaktion im Re-

aktorkern der Reaktoranlage; • Bildung kritischer Masse bei der Umladung, beim Transport und bei der Lage-

rung des Kernbrennstoffs.

5.2.2 Die nukleare Sicherheit wird durch ein System technologischer und organisatorischer Mittel sichergestellt.

Der Umgang mit dem Kernbrennstoff bis zu seiner Beladung und nach sei-ner Entladung aus dem Reaktorkern der Reaktoranlage ist so organisiert, dass die Wahrscheinlichkeit der Entstehung einer Kernspaltungskettenreaktion ausge-schlossen ist.

Zu den technologischen Mitteln, die die nukleare Sicherheit der Reaktoran-lage sicherstellen, zählen: • Nutzung von Eigenschaften des inneren Selbstschutzes der Reaktoranlage;

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• Nutzung von Sicherheitssystemen, die unter Verwendung des Prinzips der Ein-zelstörung, der Vielfalt, der Reservierung und physikalischer Teilung entworfen wurden.

Die nukleare Sicherheit wird beim Abklingen verarbeiteter Kernbrennstoffe im Lagerbecken technologisch auf Kosten folgender Punkte sichergestellt: • Ausschließung einer spontanen Kernspaltungskettenreaktion im Lagerbecken in

beliebigen Situationen, hauptsächlich aufgrund der Anordnung der Brennele-mente (TWS) in den Lagerzellen (Gestell) mit einem sicheren Schritt;

• Einsatz effektiver, nicht gewinnbarer, heterogener Neutronenabsorber, die eine nukleare Sicherheit des Lagerbeckens im Falle von kochendem Wasser garan-tieren;

• Verwendung eines homogenen Absorbers im Wasser des Lagerbeckens, der die nukleare Sicherheit zusätzlich garantiert;

• bauliche Stabilisierung der Systeme und Ausrüstung des Lagerbeckens vor Au-ßeneinwirkungen;

• Reservierung der Kühlsysteme des Lagerbeckens; • Ausstattung des Lagerbeckens mit Sicherheitssystemen (Sicherheitseinsprit-

zung in das Lagerbecken mit Spritzpumpen aus Borkonzentratbehältern), die für die Warnung vor Störfällen und Einschränkung ihrer Folgen bestimmt sind.

5.2.3 Zu den organisatorischen Mitteln, die die nukleare Sicherheit der Reaktoranlage gewährleisten, zählen: • Nutzung etablierter Ingenieurpraxis; • Einhaltung von Normen, Regeln und Standards nuklearer Sicherheit und des

Strahlenschutzes sowie Erfüllung der Anforderungen des Kernkraftwerkpro-jekts;

• Vorhandensein erforderlicher Betriebsunterlagen; • Ausführung aller Arbeiten mit neuem und verarbeitetem Kernbrennstoff gemäß

dem bewilligten Plan; • Einhaltung und Weiterentwicklung der Sicherheitskultur; • Nutzung von Qualitätsmanagementsystemen in allen Lebenszyklusphasen der

Kernenergieanlage; • Garantie entsprechender Qualifikation des Personals; • Berücksichtigung der Betriebserfahrung.

5.2.4 Ein wesentliches Dokument, das den sicheren Betrieb des Kraft-werkblocks bestimmt, sind die technischen Regeln, welche Regeln und wesentli-che Maßnahmen für einen sicheren Betrieb des Kraftwerkblocks, allgemeines Ver-fahren für die Durchführung von Operationen, die mit der Sicherheit des Kraft-werkblocks in Zusammenhang stehen, sowie Grenzen und Bedingungen eines si-cheren Betriebs umfassen. Die genannten Regeln für die Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij werden nach der Entwurfsplanung auf der Grund-lage der Projektunterlagen und dem Bericht über die Sicherheitsanalyse ausgear-

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beitet.

5.3 Strahlenschutz

5.3.1 Gemäß [18] wird das Hauptziel der Sicherheit (Abs. 5.2.1) unter ra-diologischem Aspekt durch die Nichtüberschreitung der durch Gesundheitsschutz-vorschriften festgelegten Grenzen der Strahlungswirkung auf das Personal, die Be-völkerung und die Umgebung während eines Routinebetriebs, bei Störungen eines Routinebetriebs und bei Auslegungsstörfällen erreicht. Dabei ist es erforderlich, die Bedingungen zu erfüllen, damit die genannte Strahlungswirkung sich auf mi-nimal möglichem Niveau unter Berücksichtigung ökonomischer und sozialer Fak-toren befindet.

5.3.2 Zusätzlich zu den technologischen und organisatorischen Mitteln zur Sicherstellung nuklearer Sicherheit (Abs. 5.2), wird der Strahlenschutz auch durch Folgendes sichergestellt: • Nutzung des Konzepts tief gegliederten Schutzes; • hohe Zuverlässigkeit der Ausrüstung, die unter Berücksichtigung der Betriebs-

erfahrung des Kernkraftwerks weiterentwickelt wurde, bei der Einführung von Alternativlösungen, die durch den Betrieb von Kernenergieanlagen unterschied-lichen Typs mit Verhinderung vorliegender Störfälle überprüft wurden;

• geringe Häufigkeit der Anfangsereignisse, die den Routinebetrieb stören; • Verringerung der Wahrscheinlichkeit eines „Totalschadens“ des Reaktorkerns

bis zu einem Grad von 5 х 10-6 Jahr-1 [12]; • Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Auswurfs bei einem Störfall

außerhalb des Kraftwerkblocks (Auswurf, bei dessen Überschreitung Maßnah-men zur Evakuierung der Bevölkerung außerhalb der gewählten Zone getroffen werden müssen), bis zu einem Grad von 10-7 Jahr-1 [12];

• Erhöhung der Zeitreserven für das Personal für die Steuerung auslegungsüber-schreitender Störfälle, in denen die Entwurfsdaten von Schutzbarrieren sicher-gestellt werden;

• Schutz vor Störfällen aus einem allgemeinen Grund und vor Fehlern, die durch das Personal verursacht wurden, etc.

5.3.3 Das Konzept des tief gegliederten Schutzes, das im Projekt der Re-aktoranlage W-392 realisierbar ist, beruht auf der Anwendung des Systems aufei-nanderfolgender physikalischer Barrieren auf dem Wege der Ausbreitung radioak-tiver Stoffe und ionisierender Strahlung in der Umwelt und auf dem System tech-nischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der Barrieren und zur Er-haltung ihrer Effektivität, die an die Schutzebene anlehnen.

Das System physikalischer Barrieren umfasst folgende Elemente: • Brennstoffmatrix; • Brennstabhülle; • Grenze des Reaktorkühlmittelkreislaufs;

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• hermetische Abschirmung der Reaktoranlage und biologischer Schutz. Das System technischer und organisatorischer Maßnahmen bildet fünf Ebe-

nen des tief gegliederten Schutzes: • Ebene 1 (Schaffung von Bedingungen, die die Störung des Routinebetriebs ver-

hindern): − Bewertung und Wahl des Standortes, der für die Platzierung des Kernkraft-

werks geeignet ist; − Ausarbeitung eines Projekts auf der Grundlage eines konservativen Ansatzes

mit entwickelten Eigenschaften des inneren Selbstschutzes der Reaktoranla-ge;

− Sicherstellung erforderlicher Qualität von Systemen (Elementen) des Kern-kraftwerks und auszuführender Arbeiten;

− Kernkraftwerksbetrieb in Übereinstimmung mit den Anforderungen normati-ver Dokumente, technischer Regeln und Betriebsanleitung;

− Erhaltung der Systeme (Elemente), die für die Sicherheit wichtig sind, in ei-nem guten Zustand, indem Mängel rechtzeitig festgestellt werden, Vorbeu-gemaßnahmen getroffen werden, ausgediente Ausrüstung ersetzt wird und indem ein wirksames System organisiert wird, mit dem die Arbeits- und Kontrollergebnisse dokumentiert werden;

− Auswahl des Personals und Sicherstellung des erforderlichen Grads seiner Qualifikation für Handlungen unter Bedingungen des Routinebetriebs und Störungen des Routinebetriebs einschließlich Notfällen und Störfällen;

− Schaffung einer Sicherheitskultur. • Ebene 2 (Verhinderung von Auslegungsstörfällen mit Hilfe von Systemen des

Routinebetriebs): − rechtzeitige Feststellung von Abweichungen vom Normalbetrieb und ihre

Beseitigung; − Steuerung bei Störungen des Routinebetriebs.

• Ebene 3 (Verhinderung von Störfällen mit Hilfe von Sicherheitssystemen): − Verhinderung der Entwicklung von Gerätefehlern und Fehlern, die durch das

Personal verursacht werden, bei Auslegungsstörfällen und Verhinderung von Auslegungsstörfällen bei auslegungsüberschreitenden Störfällen unter An-wendung von Sicherheitssystemen;

− Milderung der Störfallfolgen, die nicht verhindert werden konnten, mittels Zurückhaltung frei werdender radioaktiver Stoffe durch eindämmende Sicherheitssysteme.

• Ebene 4 (Steuerung auslegungsüberschreitender Störfälle): − Verhinderung der Entwicklung auslegungsüberschreitender Störfälle und

Milderung ihrer Folgen; − Schutz hermetischer Schutzeinrichtung vor Zerstörung bei auslegungsüber-

schreitenden Störfällen und Erhaltung ihrer Leistungsfähigkeit;

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− Wiederherstellung des Kontrollzustands des Kernkraftwerks, bei dem die Kernspaltungskettenreaktion beendet wird, die ständige Kühlung des Kern-brennstoffs und die Zurückhaltung radioaktiver Stoffe in den gesetzten Gren-zen gewährleistet wird.

• Ebene 5 (Planung von Maßnahmen zum Schutz des Personals und der Bevölke-rung):

− Festlegung der Schutzzone und der Überwachungszone in der Umgebung des Kernkraftwerks;

− Vorbereitung und ggf. Durchführung von Maßnahmenplänen zum Schutz des Personals und der Bevölkerung.

5.4 Brandsicherheit

5.4.1 Das Kernkraftwerk Chmelnizkij gehört zu der Gruppe von Objekten, bei denen ein Brand zur Schädigung von Menschen und der Umgebung durch se-kundäre Auslösungen gefährlicher Faktoren des Brands führen kann, vor allem bei Austritt radioaktiver Stoffe und Materialien außerhalb der Schutzeinrichtung.

In diesem Zusammenhang befindet sich in der Niederlassung Kernkraftwerk Chmelnizkij eine militarisierte Feuerwehr des ukrainischen Katastrophenschutzmi-nisteriums (MTschS), die mit erforderlicher Feuerwehrtechnik und Brandbekämp-fungsmitteln sowie Unterrichtsräumen und Mitteln zuverlässiger Fernmeldever-bindung (stationär und mobil) mit erforderlicher Duplikation ausgerüstet ist.

5.4.2 Die Brandsicherheit der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraft-werks Chmelnizkij werden gemäß den Anforderungen von [58] und anderer nor-mativer Rechtsakte durch Untersysteme der Brandverhütung und des Brandschut-zes gewährleistet.

Die Brandverhütung wird durch die Vorbeugung der Entstehung einer brennbaren Umgebung und die Vorbeugung der Entstehung einer Zündquelle in der brennbaren Umgebung (oder dass diese in die Umgebung gebracht wird) er-zielt.

Der Brandschutz wird nach dem Prinzip seiner tiefen Staffelung aufgebaut. Das Untersystem des Brandschutzes umfasst Folgendes: • Löschwasserversorgungssystem; • Wasserversorgungsquellen einschließlich externer und interner Netze; • Feuermeldesysteme; • Feuerlöschsysteme; • Rauchschutzsysteme; • Brandmeldesysteme und Leitung der Evakuierung; • Blitzschutz und Erdung; • erste Löschhilfe.

5.4.3 Gemäß den Anforderungen von [15] werden im Stadium der „tech-nisch-ökonomischen Machbarkeitsstudie“ die Grundlösungen hinsichtlich der Ge-

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währleistung von Brandsicherheit der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraft-werks Chmelnizkij festgelegt, die in den folgenden Planungsstadien (Entwurfspla-nung und Ausführungsunterlagen) genauer festgelegt und detailliert werden müs-sen.

5.5 Arbeitsschutz

5.5.1 In [59] und anderen normativen Rechtsakten wurden bezüglich des Arbeitsschutzes grundlegende Anforderungen an Folgendes festgelegt: • Ausrüstung, deren Einsatz im Projekt vorgesehen ist; • Erstellung technischer Schemata; • Anordnung der Platzierung der Gebäudes und Einrichtungen aus Sicht der Ge-

währleistung von Sicherheit des Produktionsprozesses und des Arbeitsschutzes des Personals, das das Kernkraftwerk betreibt, die Reparaturarbeiten daran und Wartungsarbeiten an Systemen, Ausrüstung und ihren Elementen ausführt;

• organisatorische Maßnahmen, die die Sicherheit des Kraftwerkpersonals bei der Ausführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Ausrüstung, den Sys-temen, Gebäuden und Einrichtungen gewährleisten.

5.5.2 In der TÖM sind Grundlösungen bezüglich des Arbeitsschutzes vor-gesehen, darin eingeschlossen: • in Bezug auf die gesamte industrielle Sicherheit, darin eingeschlossen Fragen

bezüglich: − elektrischer Sicherheit; − Sturzgefahr von Ladungen; − Verletzungsgefahr des Personals; − Sicherheit des Personals bei einem Brand;

• in Bezug auf die Betriebshygiene, darin eingeschlossen Fragen bezüglich: − Lärmschutz; − Beleuchtung; − Arbeitsbedingungen; − Gesundheitsservice;

• in Bezug auf die Strahlensicherheit, darin eingeschlossen Fragen bezüglich: − hygienischer Schleusenordnung; − medizinischer Kontrolle und Hygieneregeln; − Versorgung mit persönlicher Schutzausrüstung;

• in Bezug auf den Umgang mit giftigen und stark wirkenden Mitteln. Die in der TÖM vorgeschlagenen Lösungen müssen in den folgenden Pla-

nungsstadien (Entwurfsplanung und Ausführungsunterlagen) genauer festgelegt und detailliert werden.

5.5.3 Es ist vorgesehen, dass alle in der Niederlassung Kernkraftwerk Chmelnizkij vorhandenen Unterlagen bezüglich Arbeitsschutz und Arbeitsschutz-technik vollständig auf die zu bauenden Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 unter Berück-

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sichtigung ihrer spezifischen Besonderheiten erweitert werden.

5.6 Objektsicherung

5.6.1 Gemäß den Bestimmungen von [60] und anderen normativ-rechtlichen Dokumenten ist die Objektsicherung des Kernkraftwerks für die Erfül-lung folgender Funktionen bestimmt: • Einschränkung der Anzahl von Personen, die Zutritt zu Kernmaterialien und zur

Kernanlage haben, auf ein Minimum; • Verhinderung des unbefugten Zutritts zum Kernkraftwerksgelände, zum Kern-

material, zu lebenswichtigen Stellen; • rechtzeitige und zuverlässige Feststellung von Versuchen des unbefugten Ein-

dringens in die Zone mit begrenztem Zutritt; • Verhinderung des Eindringens; • Verhinderung unbefugter Handlungen; • Festnahme von Personen, deren Handlungen darauf gerichtet sein können, ei-

nen nuklearen Terrorakt zu begehen oder vorzubereiten oder Kernmaterial zu stehlen.

5.6.2 Für die Erfüllung der in 5.6.1 genannten Funktionen wurde im Kernkraftwerk Chmelnizkij ein gestaffeltes System der Objektsicherung geschaf-fen, das auf Folgendes beruht: • Organisation von Zonen mit Zutrittsbeschränkung, die durch physikalische Bar-

rieren getrennt sind, die mit Mitteln zur Feststellung von Einbrüchen und/oder Kontrolle und Steuerung des Zutritts an den Grenzen dieser Zonen ausgerüstet sind;

• Einführung eines automatischen Pakets ingenieurtechnischer Mittel der Objekt-sicherung;

• Durchführung organisatorisch-rechtlicher Maßnahmen.

5.6.3 In der TÖM ist vorgesehen, dass das für die Kraftwerksblöcke 3, 4 gültige System der Objektsicherung im Kernkraftwerk Chmelnizkij territorial unter Erhaltung des Konzepts seiner Struktur und Funktionsweise erweitert wird.

6 BAUORGANISATION FÜR DIE KRAFTWERKSBLÖCKE NR. 3, 4 DES KERNKRAFTWERKS CHMELNIZKIJ

Informationen, die im Abschnitt 6 der IAO geliefert werden, werden in den Materialien der TÖM ausführlich dargelegt [21, 29, 35, 36].

6.1 Bauphasen

6.1.1 Anfang des unvollendeten Baus (s. Abs. 1.2.1) von: • Kraftwerksblock Nr. 3......................................................... September 1985; • Kraftwerksblock Nr. 4................................................................... Juni 1986.

Die Fertigstellung des Baus und der Montage der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij beträgt 28 % bzw. 10 %.

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6.1.2 Die Dauer der Vorbereitungsphase wurde unter Berücksichtigung des Zustands der vorhandenen Baubasis ermittelt und beträgt 18 Monate. Der An-fang der Vorbereitungsphase wird mit dem Zeitpunkt der Verabschiedung des Ge-setzes über den Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij in Übereinstimmung mit [11] bestimmt.

6.1.3 Die Dauer der Hauptbauphase der Kraftwerksblöcke mit den Reak-toren des Typs WWER-1000 W-392 wird anhand der Errichtungsdauer der Haupt-gebäude bestimmt. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Reaktorraums beträgt die Dauer der Hauptbauphase der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kern-kraftwerks Chmelnizkij 54 Monate (4,5 Jahre), wobei die Dauer für den Bau des 3. Kraftwerkblocks 42 Monate (3,5 Jahre) beträgt.

6.1.4 Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Inbetriebnahme der Kraftwerks-blöcke: • Kraftwerksblock Nr. 3.................................................................. 2016; • Kraftwerksblock Nr. 4.................................................................. 2017.

6.2 Objektverzeichnis des Bauabschnitts der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4

6.2.1 Das Objektverzeichnis des Bauabschnitts der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 befindet sich in 0.

Tabelle 6.2-1 Objektverzeichnis des Bauabschnitts der Blöcke Nr. 3, 4

Nr. Gruppe / Bezeichnung des Gebäudes, der Einrichtung

1 Vorbereitung des Baugeländes 1.1 Organisation der Entwässerung auf dem Industriegelände

2 Wesentliche Produktionsobjekte 2.1 Hauptgebäude 2.2 Reaktorraum 2.3 Turbinenraum 2.4 Sondergebäude 2.5 Freiluftanlage der Transformatoren mit Gleisen zum Rollen 2.6 Zugmittel 2.7 Freiluftschaltanlage mit 330 kV mit einem Autotransformator 330/110/35 kV, Stromver-

sorgung für den Eigenbedarf der Niederlassung Kernkraftwerk Chmelnizkij außerhalb des Industriegeländes

2.8 Freiluftschaltanlage mit 750 kV, bestehend aus 4 Zellen mit Unterbringung eines Werk-stattgebäudes für die Reparatur der Ausrüstung der ORU-750 kV

2.9 Kabelunterführungen und Kanäle 2.10 Hilfskraftwerk mit Dieselgenerator 2.11 Hilfskraftwerk mit Dieselantrieb für das gesamte Kraftwerk Nr. 2 2.12 Prozessrohrleitungsbrücken

3 Nebenkühlwasserversorgungseinrichtungen 3.1 Blockpumpstation

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Nr. Gruppe / Bezeichnung des Gebäudes, der Einrichtung 3.2 Berieselungsanlagen wichtiger Verbraucher, mit Anlagen von zwei Becken und Schutz vor

Tornados 3.3 Rohrleitungen der Kraftwerkseinheit 3.4 Kühlwasserreservoir 3.5 Zuführungskanal (Rechen zum Schutz vor Müll) 3.6 Auslaufkanal mit einer verbindenden Einrichtung und einer Brücke 3.7 Erddamm

4 Hilfs- und Bedienungsobjekte 4.1 Vereintes Hilfsgebäude (Erweiterung der chemischen Wasserreinigung und des Tankla-

gers) 4.2 Ingenieurtechnisches Gebäude 4.3 Labor- und Haushaltsgebäude Nr. 2 mit einer Kantine mit 300 Plätzen 4.4 Übergangsbrücken 4.5 Gemeinsamer Öl- und Heizölbereich mit Diesel 4.6 Ingenieurtechnische Mittel der Objektsicherung 4.7 Ausbildungs- und Schulungszentrum (Simulator der Blöcke Nr. 3, 4) 4.8 Atombunker für 1000 Personen 4.9 Informationszentrum 4.10 Zentrum zur Vorbereitung des Personals auf die Objektsicherung 4.11 Prophylaktorien

5 Objekte des Transportwesens und des Fernmeldewesens 5.1 Internes Fernmeldewesen und Meldeeinrichtung 5.2 Äußeres Fernmeldewesen, Meldeeinrichtung und Fernwirktechnik 5.3 Eisenbahngleise auf dem Gelände 5.4 Autostraßen auf dem Gelände 5.5 Autostraßen außerhalb des Geländes

6 Externe Netze und Einrichtungen der Wasserversorgung, Kanalisation, Wärmever-sorgung und Gasversorgung

6.1 Netze und Einrichtungen der Betriebs- und Trinkwasserversorgung 6.2 Netze und Einrichtungen der Löschwasserleitung 6.3 Netze und Einrichtungen der Betriebs- und Schmutzwasserkanalisation des freien Kont-

rollbereichs 6.4 Netze und Einrichtungen der Betriebs- und Schmutzwasserkanalisation des strengen Kont-

rollbereichs 6.5 Netze und Einrichtungen der Kanalisation, die mit Erdölprodukten verschmutzt ist 6.6 Netze und Einrichtungen der Produktions- und Regenwasserkanalisation 6.7 Netze und Einrichtungen von Drainagewasser 6.8 Netze und Einrichtungen der Kanalisation für schlammhaltiges Wasser 6.9 Kläranlage von Betriebs- und Schmutzwasserabflüssen, mit einem erweiterungsfähigen

Teil 6.10 Heiznetze

7 Bauliche Gestaltung und Begründung des Geländes 7.1 Bauliche Gestaltung des Industriegeländes 7.2 Außen- und Schutzbeleuchtung 7.3 Umzäunung des Industriegeländes

8 Temporäre Gebäude und Einrichtungen

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Nr. Gruppe / Bezeichnung des Gebäudes, der Einrichtung 8.1 Temporäre Gebäude und Einrichtungen des Industriegeländes 8.2 Objekte der Wohn- und Versorgungswirtschaft des Kernkraftwerks Chmelnizkij

6.3 Umfang der wesentlichen Bau- und Montagearbeiten

6.3.1 Der Umfang der wesentlichen Bau- und Montagearbeiten, der in der TÖM basierend auf den Ergebnissen von Untersuchungen der Objekte, deren Bau nicht vollendet wurde (ohne Berücksichtigung der Reparatur- und Wiederherstel-lungsarbeiten) eingeschätzt wurde, wird in Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dargestellt.

Tabelle 6.3-1 Umfang wesentlicher Bau- und Montagearbeiten

Lfd. Nr.

Bezeichnung der Arbeitsart Maßeinheit Für den Bau insgesamt

1 Bodenaushub Tsd. m3 393,4 2 Schüttung und Hinterfüllung Tsd. m3 177,3 3 Aufschüttung des Haufwerks Tsd. m3 189,4 4 Aufschüttung von Schotter Tsd. m3 11,1 5 Aufschüttung von Sand Tsd. m3 114,4 6 Ausführung monolithischer Beton- und Stahlbetonkon-

struktionen Tsd. m3 107,67

7 Montage montierbarer Beton- und Stahlbetonkonstrukti-onen

Tsd. m3 67,55

8 Montage von Metallbaukonstruktionen Tsd. t 21,26 9 Montage der Metallkonstruktionen SPOT Tsd. t 0,62 10 Ummantelung mit korrosionsfestem Stahl Tsd. t 0,63 11 Montage technologischer Ausrüstungen und Rohrleitun-

gen Tsd. t 65,48

12 Montage elektrotechnischer Ausrüstung Tsd. t 25,50 13 Verkabelung für die Stromversorgung km 9800 14 Verlegen von Eisenbahngleisen km 1,10 15 Errichtung von Kraftfahrstraßen und Plätzen Tsd. m2 56,86 16 Wasserspülung des Leitdamms Tsd. m3 600,0

6.4 Bedarf an Fachkräften für Bau und Montage

6.4.1 Die Anzahl des Bau- und Produktionspersonals (SPP) pro Baujahr der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij wird in der 0 dar-gestellt.

6.4.2 Zum Bau- und Produktionspersonal gehört das Personal, das bei Bau- und Montagearbeiten und bei Hilfsproduktionen eingesetzt wird, sowie das Personal, das in Dienstleistungsbereichen und in anderen Bereichen, die zur Bau-produktion gehören, beschäftigt ist. In der TÖM wurde die folgende Struktur des Bau- und Produktionspersonals beim Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kern-kraftwerks Chmelnizkij angenommen: • Arbeiter.................................................................................. 83,9 %;

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• Ingenieure und Beschäftigte................................................... 14,6 %; • Reinigungspersonal und Wachpersonal................................ 1,5 %.

6.4.3 Der Bau wird zu 40 % durch örtliche qualifizierte Fachkräfte für Bau und Montage sichergestellt, deshalb wird in der TÖM das Anwerben von Spe-zialisten aus anderen Regionen vorausgesetzt: • Anwerben von Fachkräften für eine Festanstellung mit Bereitstellung einer vo-

rübergehenden Unterkunft – 1100 Personen; • Einstellung und Schulung von Fachkräften aus den nahe liegenden Siedlungen

der Kreise Isjaslaw, Slawuta, Ostroh – 1100 Personen; • Zuteilung von Fachkräften verbundener Unternehmen aus anderen Regionen

der Ukraine (JuTEM, JuEM, TEM, etc.) mit Bereitstellung einer vorübergehen-den Unterkunft – 540 Personen.

Tabelle 6.4-1 Anzahl des Bau- und Produktionspersonals.

Baujahr 1. 2. 3. 4. 5. 6. Bauarbeiter 677 1232 1820 2010 1028 420 Heizungsmonteure 72 130 1160 1280 720 300 Elektroinstallateure 50 92 700 870 437 120 Lüftungsinstallateure 25 46 248 273 257 100 Isolierer 21 40 207 137 130 60

Insgesamt: 845 1540 4135 4570 2572 1000

6.5 Bedarf an wesentlichen Konstruktionen, Gütern und Materialien

6.5.1 Der Baubedarf an wesentlichen Konstruktionen, Gütern und Materi-alien wurde in der TÖM auf der Grundlage des in Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. genannten mengenmäßigen Arbeitsumfangs bewertet und in der 0 angeführt.

Tabelle 6.5-1 Bedarf an baulichen Konstruktionen, Gütern und Materialien

Lfd. Nr.

Bezeichnung der Konstruktionen und Materialien Maßeinheit Für den Bau insgesamt

1 Montierbare Beton- und Stahlbetonkonstruktionen Tsd. m3 67,56 2 Metallbaukonstruktionen Tsd. t 21,269 3 Metallkonstruktionen SPOT Tsd. t 0,620 4 Armatur Tsd. t 21,01 5 Beton Tsd. m3 190,98 6 Zement, Marke M-400 Tsd. t 68,1 7 Schotter Tsd. m3 202,47 8 Sand Tsd. m3 227,05 9 Sand für den Leitdamm Tsd. m3 600,00 10 Kabel km 9800 11 Haufwerk Tsd. m3 189,40 12 Gleise Tsd. t 0,144 13 Technologische Ausrüstung und Rohrleitungen Tsd. t 65,485

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Lfd. Nr.

Bezeichnung der Konstruktionen und Materialien Maßeinheit Für den Bau insgesamt

14 Elektrotechnische Ausrüstung Tsd. t 25,500

6.6 Bedarf an Energieressourcen, Wasser und gasartigen Arbeitsmit-teln

6.6.1 Der in der TÖM bewertete Baubedarf an Energieressourcen, Wasser und gasartigen Arbeitsmitteln wird in der 0 dargestellt.

Tabelle 6.6-1 Baubedarf an Energieressourcen, Wasser und ga-sartigen Arbeitsmitteln

Lfd. Nr.

Bezeichnung der Ressource Maßeinheit Für den Bau insgesamt

1 Elektroenergie (installierte Leistung der Stromabneh-mer)

kV•A 67,56

2 Warmwasserversorgung Gcal/h 21,269 3 Fabrikationsdampf t/h 0,620 4 Trinkwasser m3/h 21,01 5 Nebenkühlwasser m3/h 190,98 6 Sauerstoff m3/h 68,1 7 Azetylen m3/h 202,47 8 Propan/Butan m3/h 227,05 9 Argon m3/Block 600,00 10 Kohlenstoffdioxid m3/Block 9800 11 Fluorchlorkohlenwasserstoff m3/Block 189,40 12 Druckluft m3/min 0,144

7 BETRIEB DER KRAFTWERKSBLÖCKE NR. 3, 4 DES KERNKRAFTWERKS CHMELNIZKIJ

Informationen, die im Abschnitt 7 der IAO geliefert werden, werden in den Materialien der TÖM ausführlich dargelegt [23, 28, 30, 42].

7.1 Technisch-ökonomische Kennzahlen

7.1.1 In der Phase „technisch-ökonomische Machbarkeitsstudie“ gibt es keine endgültigen Angaben von den Herstellern der Grundausrüstung (Reaktoran-lage und Turbinenanlage). Die wesentlichen technisch-ökonomischen Kennzahlen der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4, die in der TÖM vorläufig anhand von ähnlichen Objekten mit einer Reaktoranlage des Typs W-392 bewertet wurden, befinden sich in 0. Die präsentierten Eigenschaften müssen bei der Entwurfsplanung genauer festgelegt werden.

7.1.2 Die geplante Nutzungsdauer der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij beträgt 50 Jahre und muss bei der Entwurfsplanung genauer festgelegt werden. Geplanter Termin der endgültigen Abschaltung: • Kraftwerksblock Nr. 3.................................................................. 2065;

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• Kraftwerksblock Nr. 4.................................................................. 2066.

Tabelle 7.1-1 Wesentliche technisch-ökonomischen Kennzah-len der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij

Kennzahl, Maßeinheit Wert Thermische Nennleistung des Reaktors, MW (t) 3012 Installierte elektrische Leistung (Nennleistung), MW 1047 Bereitschaftsfaktor des Kraftwerksblocks 0,85 Benutzungsfaktor der installierten elektrischen Leistung 0,82 Benutzungsstundenzahl der installierten elektrischen Nennleistung, Tsd. h/Jahr 8175 Reparaturzeit, h 1320 Spezifischer Wärmeverbrauch für den auf der Grundlage des Projekts modernisier-ten Turboaggregats K-1000-60/1500-2М, brutto, kcal/kWh

2426,7

Wirkungsgrad der Reaktoranlage W-392B 0,99 Wirkungsgrad des Dampferzeugers PGW-1000M 0,99 Für den Zeitraum durchschnittliche elektrische Leistung des Kraftwerkblocks, MW 1047 Elektroenergieerzeugung, Mio. kWh/Jahr 7522 Eigenstromverbrauch, Mio. kWh/Jahr 372 Nutzbare Elektroenergieabgabe, Mio. kWh/Jahr 7150 Relativer Eigenstromverbrauch, % 4,95 Jahreswärmeabgabe, Gcal/Jahr – Wirkungsgrad des Kraftwerkblocks, netto, % 31,87 Art des Brennelements TWSA Abbrandtiefe, MWd/kg U 48

7.2 Versorgung mit Kernbrennstoffen

7.2.1 Für die Erzeugung thermischer und elektrischer Energie in den Kraftwerksblöcken Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij wird genauso wie bei anderen ukrainischen Kernkraftwerken die Kernspaltungsenergie von 235U ver-wendet, das sich im Reaktor in Form von Urandioxydtabletten (UO2) befindet.

Während des Reaktorbetriebs erfolgt im Kernbrennstoff die Reduzierung der Konzentration des ursprünglichen Spaltmaterials 235U mit gleichzeitiger Spaltpro-duktansammlung und Bereitstellung neuer Spaltmaterialien einschließlich Plutoni-umisotope.

Der Reaktorkern setzt sich zusammen aus Brennelementen, die ein sechssei-tiges Profil haben. Die Konstruktionsgrundlage der Brennelemente bildet ein Kraftgerüst, das die Verformung des Bündels verhindert. Die Stabilität des Gerüsts wird durch Versteifungsrippen in den Ecken und Abstandsgitter sichergestellt. Die Versteifungsrippen, Abstandsgitter und Führungskanäle sind aus Zirkoniumlegierungen.

7.2.2 In den Kraftwerksblöcken Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij kann Brennstoff des Typs TSWA, TWS-2, TWS-2М, etc. verwendet werden. Die Entscheidung hinsichtlich des Typs des zu verwendenden Brennstoffs wird bei der

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Entwurfsplanung genauer festgelegt.

7.3 Versorgung mit anderen Brennstoffressourcen

7.3.1 Für die Versorgung der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraft-werks Chmelnizkij mit anderen Brennstoffressourcen werden folgende Nebenanla-gen verwendet: • Lager für zugeliefertes Propan/Butan, Azetylen; • Kraft- und Schmierstofflager; • Öl- und Heizölbereich.

7.3.2 Es ist eine Erweiterung des Dieselkraftstofflagers mit einem Fas-sungsvermögen des Behälters von 1000 m3 vorgesehen.

7.4 Versorgung mit Wasservorkommen

7.4.1 Das Kühlsystem und das Nebenkühlwasserversorgungssystem der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij werden im Absatz 4.4.5 kurz beschrieben.

Für die Kühlung der Haupt- und Nebenanlagen des Kernkraftwerks Chmelnizkij wird ein befüllbares Kühlwasserreservoir, das durch den Bau eines Rückhaltebeckens im Tal des Flusses Gniloj Rog entstanden ist, sowie eine Kon-densationskammer verwendet. Das Kühlwasserreservoir wurde auf der Grundlage der zulässigen Temperatur des Wasserabkühlung (höchstens 33 °С) für die Wär-meabgabe von den Anlagen eines Kernkraftwerks mit einer Leistung von 4000 MW unter Berücksichtigung der Reparaturpläne von vier Kraftwerksblöcken be-rechnet.

7.4.2 Die Trinkwasserversorgung des Kernkraftwerks Chmelnizkij und der Stadt Netischin erfolgt über eine zentrale Wasserversorgungsanlage, die das Gebiet der Stadt auch mit dem Wasser zur Brandbekämpfung versorgt. Das Wasser wird nach der Enteisenung, Fluorierung und der Entkeimung mittels Pumpen der 2. Pumpstufe aus den Reserven des Vorrats an reinem Wasser in das Netz einge-speist.

7.4.3 Die Quelle der Trinkwasserversorgungsanlage ist die lineare artesi-sche Wasserentnahme, die 16 Bohrlöcher umfasst. Mit dem Ausbauprojekt der ar-tesischen Wasserentnahme ist die Schaffung von 4 Reservelöchern vorgesehen, wodurch die Wasserentnahme von 14,5 auf 18 Tsd. m3/Tag steigt. Dabei beträgt der unmittelbare Verbrauch für den Standort des Kernkraftwerks Chmelnizkij mit vier Kraftwerksblöcken 0,98 Tsd. m3/Tag.

Der Betriebsvorrat in Höhe von 18 Tsd. m3/Tag ist gesichert. Der Einsatz von Reservelöchern verringert die Belastung in der Mitte der Wasserentnahme, da-bei werden mit der Erweiterung der Wasserentnahme keine Veränderungen der Umwelt und der Gewässer prognostiziert.

7.4.4 Für das Befüllen des primären und sekundären Kreislaufs der

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Kraftwerksblöcke 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij mit vollentsalztem Wasser sowie für das Auffüllen von Verlusten während ihres Betriebs wird eine chemische Wasseraufbereitung verwendet, die zeitgleich mit dem Kraftwerksblock Nr. 1 in Betrieb genommen wurde und für alle 4 Kraftwerksblöcke des Kernkraftwerks Chmelnizkij bestimmt ist.

Im Sondergebäude befinden sich Tanks für den Eigenbedarf mit einem Fas-sungsvermögen von 200 m3. Für die Sicherstellung des Betriebs der Kraftwerks-blöcke Nr. 3, 4 werden zusätzlich zwei Vorratstanks für das Kondensat mit einem Fassungsvermögen von jeweils 1000 m3 installiert.

7.5 Versorgung mit Chemikalien

7.5.1 Zu den wesentlichen Chemikalien, die für den Betrieb der Kraft-werksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij notwendig sind, gehören: • Borsäure; • Ammoniak; • Hydrazinhydrat; • Kalk; • Kaliumhydroxid; • Natriumhydroxid;

• Salpetersäure; • Schwefelsäure; • Kaliumnitrat; • Kaliumpermanganat; • Oxalsäure.

Die aufgelisteten Chemikalien sind für die Vorreinigung, die Regeneration der Filter von der Entsalzungsanlage der chemischen Wasseraufbereitung, die Re-generation der Filter von den Entsalzungsanlagen der Blöcke, Filter und Verdamp-fer von Anlagen spezieller Wasseraufbereitung, für die Erhaltung der Wasserver-hältnisse und chemischen Verhältnisse des primären und sekundären Kreislaufs der Kraftwerksblöcke, für die Dekontamination, etc. bestimmt.

7.5.2 Die wesentlichen Ionenaustauscherharze, die in den Filtern der Ent-salzungsanlage der chemischen Wasseraufbereitung, der Entsalzungsanlagen der Blöcke und der Anlagen spezieller Wasseraufbereitung verwendet werden, sind: • stark saure Kationenaustauscher; • stark basische Anionenaustauscher; • schwach basische Anionenaustauscher.

7.6 Bedarf an Fachkräften

7.6.1 Bei der Inbetriebnahme der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 ist die Erwei-terung des Bedienungs- und Wartungspersonals des Kernkraftwerks Chmelnizkij erforderlich. Die Anzahl des zusätzlichen Betriebs- und Wartungspersonals ist in 0 aufgeführt.

Die Notwendigkeit der Erweiterung und die Anzahl des zusätzlichen Perso-nals für den Betrieb der Objekte im gesamten Kraftwerk, die mit den Kraftwerks-blöcken Nr. 3, 4 gleichzeitig eingeführt werden (Bau der Nebenkühlwasserversor-gung, Labor- und Haushaltsgebäude Nr. 2, Kraftwerke mit Dieselantrieb, Ausbil-

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dungs- und Schulungszentrum, etc.), werden in den nachfolgenden Entwurfsstadi-en auf der Grundlage der möglichen Erweiterung der Personalversorgungsbereiche, der Automatisierungssysteme der Ausrüstung, etc. festgelegt.

7.6.2 Die Vorbereitung des für die Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 zuständigen Personals wird im Ausbildungs- und Schulungszentrum (UTZ) unter Berücksichti-gung seiner Erweiterung erfolgen.

Tabelle 7.6-1 Anzahl des Betriebs- und Wartungspersonals der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij

Bezeichnung Personal des Blocks Nr. 3, Pers.

Personal des Blocks Nr. 3, Pers.

Zusätzliche Ge-samtzahl, Pers.

Betriebspersonal: 53 50 1045 - Bedienungspersonal 25 25 514

- unterstützendes Personal 28 25 531

Wartungspersonal 40 40 818

Insgesamt 93 90 1863 8 UMGANG MIT TECHNOLOGISCHEN ABFÄLLEN Informationen, die im Anschnitt 8 der IAO geliefert werden, werden in den

Materialien der TÖM ausführlich dargelegt [27, 28, 30, 33].

8.1 Umgang mit verarbeiteten Kernbrennstoffen

8.1.1 Was den Umgang mit verarbeiteten Kernbrennstoffen angeht, so wird davon ausgegangen, dass die technischen Lösungen für die Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 analog zu den der Kraftwerksblöcke Nr. 1, 2 sind.

Der verarbeitete Kernbrennstoff wird nach dem Entfernen aus dem Reaktor-kern im Lagerbecken des entsprechenden Kraftwerkblocks (s. Abs. 5.2.2) gesam-melt und gelagert, damit seine Aktivität und Wärmefreisetzung sich auf ein Niveau reduziert, das für den Transport und die verfahrenstechnische Lagerung des verar-beiteten Kernbrennstoffs außerhalb der Kraftwerksblöcke zulässig ist. Diese Lage-rung ist in einem separaten Zentrallager für verarbeitete Kernbrennstoffe WWER (außerhalb des Geländes des Kernkraftwerks Chmelnizkij) vorgesehen, bis eine Entscheidung über die abschließende Phase des Umgangs mit verarbeiteten Kern-brennstoffen getroffen und umgesetzt wird (Aufbereitung oder Lagerung als radio-aktiver Abfall).

8.1.2 Der Umfang entstehender verarbeiteter Kernbrennstoffe in den Kraftwerksblöcken Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij wird von der Art des zu verwendenden Brennstoffs (s. Abs. 7.2.2) und dem Umladeplan des Reaktor-kerns bestimmt.

8.2 Umgang mit radioaktiven Abfällen

8.2.1 Die Systeme für den Umgang mit flüssigen und festen radioaktiven Abfällen sind im vorhandenen Sondergebäude für alle vier Kraftwerksblöcke des

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Kernkraftwerks Chmelnizkij untergebracht.

8.2.2 Das System für den Umgang mit flüssigen radioaktiven Abfällen umfasst ein Sammel- und Lagersystem für flüssige radioaktive Abfälle und ein System zur Aufbereitung flüssiger radioaktiver Abfälle.

Das Sammel- und Lagersystem für flüssige radioaktive Abfälle besteht aus zwei Untersystemen: • Zwischeneinheit für das Sammeln und die vorübergehende Lagerung flüssiger

radioaktiver Abfälle (Flüssigabfalllager Nr. 1), die gleichzeitig mit dem Kraft-werksblock Nr. 1 in Betrieb genommen wurde und Folgendes umfasst:

− Einheit für die Aufnahme und Lagerung flüssiger radioaktiver Abfälle, die zwei Filtermaterialbehälter und einen Reservebehälter (mit einem Fassungs-vermögen von jeweils 100 m3) sowie zwei Eindampfrückstandsbehälter (je-weils 200 m3) enthält;

− Einheit für den Transport flüssiger radioaktiver Abfälle, die ein Montejus, zwei hydraulische Elevatoren, eine Verstärkerpumpe (Pumpe zum Ausspülen von Schlamm) enthält.

• Erweiterung des Tanklagers (Flüssigabfalllager Nr. 2), das gleichzeitig mit dem Kraftwerksblock Nr. 2 in Betrieb genommen wurde und drei Behälter mit ei-nem Fassungsvermögen von jeweils 750 m3 für die Aufnahme von Eindampf-rückständen und einen Fußbodenabwassertank umfasst.

Die Rekonstruktion oder Modernisierung der Systeme zum Sammeln und zur vorübergehenden Lagerung flüssiger radioaktiver Abfälle ist mit der Inbetrieb-nahme der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 nicht vorgesehen.

Ein wesentliches Element des sich in Betrieb befindlichen Systems zur Auf-bereitung flüssiger radioaktiver Abfälle ist die Anlage starker Eindampfung UGU 1-500М, die 1990 in Betrieb genommen wurde.

Als Ergebnis des Betriebs der UGU wird der Eindampfrückstand bis zu ei-nem Konzentrat mit einem hohen Salzgehalt eingedampft, das später in einen Con-tainerfass gegeben wird, in dem sich nach der Abkühlung ein festes Salzprodukt (Salzschmelze) bildet.

Mit der Inbetriebnahme der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 ist die Entwicklung einer zweiten Linie mit der UGU 1-500М vorgesehen.

8.2.3 Das bestehende System für den Umgang mit festen radioaktiven Ab-fällen umfasst Folgendes: • Lager fester radioaktiver Abfälle im Sondergebäude (ChTRO SK), das gleich-

zeitig mit dem Kraftwerksblock Nr. 1 in Betrieb genommen wurde und aus 29 Zellen in Form von Stahlbetonschächten mit einer Tiefe von 4,8 bis 18 m und einem Gesamtfassungsvermögen von 6368 m3, die für die Lagerung fester radi-oaktive Abfälle der Kategorien 1, 2, 3 bestimmt sind, besteht;

• Modullager fester radioaktiver Abfälle in Containern des Typs „BB-kub“, das für die Lagerung von 100 Containern des Typs „BB-kub“ in zwei Lagen be-

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stimmt ist (jeder Container des Typs „BB-kub“ beherbergt 12 Containerfässer mit Salzschmelze einer Aktivitätsgruppe);

• Lagerblock des Gebäudes zum Lagern fester radioaktiver Abfälle, der aus Stahlbetonzellen mit einem rechtwinkligen und runden Profil mit einer Tiefe von 10 m besteht und für die Lagerung fester radioaktiver Abfälle der Kategorie 1 und 2 und aufbereiteter fester radioaktiver Abfälle der Kategorie 2 und 3 be-stimmt ist;

• System für den Umgang mit festen radioaktiven Abfällen der Kategorie 1; • System für den Umgang mit verarbeiteten Kanälen der Neutronenmessungen

(KNI) und Thermoelementen (TP), Abfällen der Kategorie 2 und 3 und Quellen ionisierender Strahlung (III).

Das Verfahren für den Umgang mit festen radioaktiven Abfällen der Kate-gorie 1 ist bei jedem Kraftwerksblock gleich und umfasst: • Sammlung fester radioaktiver Abfälle der Gruppe I an den Sammelstellen fester

radioaktiver Abfälle; • Transport der Sammelbehälter mit festen radioaktiven Abfällen der Kategorie 1

von der Sammelstelle fester radioaktiver Abfälle zum Lager fester radioaktiver Abfälle im Sondergebäude.

Das Verfahren für den Umgang mit Kanälen der Neutronenmessungen und Thermoelementen, Abfällen der Kategorie 2 und 3 und Quellen ionisierender Strahlung ist bei jedem Kraftwerksblock gleich und umfasst: • Transport der Container mit den Kanälen der Neutronenmessungen und

Thermoelementen vom Reaktorraum der Kraftwerksblöcke Nr. 1 - 4 zum Lager fester radioaktiver Abfälle im Sondergebäude;

• Sammlung fester radioaktiver Abfälle der Kategorie 2 an den Sammelstellen und Transport der Container mit den festen radioaktiven Abfällen der Kategorie 2 von der Sammelstelle fester radioaktiver Abfälle zum Lager fester radioakti-ver Abfälle im Sondergebäude;

• Transport der Container mit festen radioaktiven Abfällen der Kategorie 3 zum Lager fester radioaktiver Abfälle im Sondergebäude;

• Transport verarbeiteter hochaktiver Quellen ionisierender Strahlung zur Gam-ma-Defektoskopie mit dem Isotop Iridium –192 und Abgabe zur Lagerung beim Unternehmen Isotop oder Radon oder zur Lagerung in einer Zelle im La-ger fester radioaktiver Abfälle;

• Transport des Laborcontainers mit verarbeiteten hochaktiven Quellen ionisie-render Strahlung vom Lager für Laborquellen und Quellen der Messtechnik zum Lager fester radioaktiver Abfälle im Sondergebäude;

• Transport der Verpackung mit verarbeiteten schwachaktiven Quellen ionisie-render Strahlung zum Lager fester radioaktiver Abfälle im Sondergebäude.

8.3 Umgang mit allgemeinen Industrieabfällen

8.3.1 Was den Umgang mit flüssigen und festen nicht radioaktiven Abfäl-

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len im Kernkraftwerk Chmelnizkij angeht, so bleiben die vorhandenen Lösungen bestehen. Für das Aufkommen, das Sammeln, die Lagerung, die Unterbringung, die Verwertung und den Transport von Abfällen hat die Niederlassung Kernkraft-werk Chmelnizkij Sondergenehmigungen und festgelegte Grenzen.

8.3.2 Zu den flüssigen nicht radioaktiven Abfällen des Kernkraftwerks Chmelnizkij zählen ölhaltige Abflüsse, nicht ölhaltige Haushaltsabflüsse und Re-genabflüsse.

Die ölhaltigen Abflüsse werden in der Anlage „Kristall“ gereinigt, die sich im Inbetriebnahme- und Reservekesselraum befindet. Das Wasser, das gereinigt wurde und bei dem Öl und Erdölprodukte entfernt wurde, wird in den Auslaufka-nal geleitet und die eingefangenen Erdölprodukte werden zur Verbrennung in den Inbetriebnahme- und Reservekesselraum geleitet.

Die Kläranlagen für Haushaltsabflüsse sind für die biologische Vollreini-gung der Abflüsse mit Nachreinigung in Bioteichen geplant. Die gereinigten Ab-flüsse werden in das Kühlwasserreservoir der Nebenkühlwasserversorgung des Kernkraftwerks Chmelnizkij geleitet.

8.3.3 Im Rahmen der Kläranlagen von Haushaltsabflüssen sind aerobe Stabilisatoren zur Aufbereitung von Schlamm aus Vorklärbecken und aktiven Schlamm vorgesehen. Der aerobe, ausgefaulte und verdichtete Schlamm wird zum Schlammtrockenplatz zur Trocknung und Lagerung und anschließend zu den Kompostplätzen mit erzwungener Aeration und wasserundurchlässiger Abdeckung geleitet. Nach einer solchen Aufbereitung kann der kompostierte Schlamm (Kom-post) in der Landwirtschaft als Düngemittel verwendet werden. Die Leistung der Kompostplätze beträgt 2900 m3/Jahr.

8.3.4 An den Stellen zur Unterbringung fester nicht radioaktiver Abfälle erfolgt gemäß den bestätigten Vorschriften eine chemische Kontrolle der Bodenbe-schaffenheit. Das Gelände für Haushaltsabfälle und der Schlammspeicher werden im geplanten Betrieb betrieben.

9 AUSSERBETRIEBSETZUNG DER KRAFTWERKSBLÖCKE NR. 3, 4 DES KERNKRAFTWERKS CHMELNIZKIJ

Informationen, die im Abschnitt 9 der IAO geliefert werden, werden in den Materialien der TÖM ausführlich dargelegt [31 - 33].

9.1 Strategie zur Außerbetriebsetzung

9.1.1 Gemäß den Anforderungen von [18, 61, 62] erfolgt die Außerbetriebsetzung (SE) der Kernanlage in Übereinstimmung mit dem Projekt ihrer Außerbetriebsetzung, das spätestens bis zum Ablauf ihrer Nutzungsdauer laut Projekt ausgearbeitet und genehmigt sein muss. Bis zur Ausarbeitung und Geneh-migung des Projekts ist das Dokument, das die Tätigkeit des Betreibers hinsicht-lich der Vorbereitung auf die Außerbetriebsetzung regelt, das Konzept zur

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Außerbetriebsetzung der Kernanlage [61]. Die allgemeinen Ansätze zur Außerbetriebsetzung (SE) aktiver und aus-

sichtsreicher Kraftwerksblöcke des Typs WWER ukrainischer Kernkraftwerke nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer sind in [63] festgelegt. Die Vorbereitung auf die Außerbetriebsetzung der aktiven Kraftwerksblöcke Nr. 1, 2 des Kernkraftwerks Chmelnizkij erfolgt in Übereinstimmung mit [64].

9.1.2 In [63] sind zwei mögliche Varianten der Außerbetriebsetzung eines separaten Kernkraftwerkblocks festgelegt: • unverzügliche Demontage; • aufgeschobene Demontage.

Beide Varianten verfügen über einen identischen Anfangs- und Endzustand, eine ungefähr gleiche Ausrichtung der Arbeiten und Maßnahmen, jedoch unter-scheiden sie sich durch die Umsetzungsdauer der Maßnahmen und den Kosten-aufwand. Bei den aktiven Kraftwerksblöcken Nr. 1, 2 des Kernkraftwerks Chmelnizkij ist der Unterschied der geschätzten Ausgaben für die Außerbetriebsetzung gemäß den zwei genannten Varianten nicht höher als 20 % und die Umsetzungsdauer beträgt jeweils 22 Jahre und 45 - 52 Jahre bei den Vari-anten der unverzüglichen und aufgeschobenen Demontage [64].

9.1.3 In der TÖM werden die allgemeinen Prinzipien für die Wahl der bestmöglichen Variante der Außerbetriebsetzung für die Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij, die allgemeinen Bestimmungen für die Gewähr-leistung der Sicherheit bei der Außerbetriebsetzung, die Vorabentscheidungen in Bezug auf den Umgang mit radioaktiven Abfällen und anderen Aspekten der Außerbetriebsetzung beschrieben. Die Strategien bezüglich der Außerbetriebsetzung der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij werden bei der Entwurfsplanung detailliert.

9.1.4 Die Sammlung der Geldmittel für die Ausarbeitung und Umsetzung des Projekts zur Außerbetriebsetzung der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kern-kraftwerks Chmelnizkij beginnt gemäß den Bestimmungen von [61] mit der Inbe-triebnahme der Kraftwerksblöcke.

9.2 Umgang mit radioaktiven Abfällen während der Außerbetriebsetzung

9.2.1 Die detaillierte Berechnung der Mengen und Aktivität radioaktiver Abfälle, die bei der Außerbetriebsetzung entstehen, muss bei der Ausarbeitung des Projekts zur Außerbetriebsetzung auf der Grundlage der Analyse der Projektunter-lagen und des Betriebsverlaufs sowie auf der Grundlage der komplexen techni-schen Strahlungsuntersuchung erfolgen.

Laut den vorläufigen Schätzungen von [63, 64] werden die festen radioakti-ven Abfälle der Kategorie hochradioaktiver Abfälle (WAO) hauptsächlich durch den Reaktordruckbehälter und seine Elemente innerhalb und außerhalb des Behäl-

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ters gebildet. Die Schätzung des Gesamtgewichts solcher hochradioaktiver Abfälle, die als Ergebnis direkter Aktivierung entstehen, für die Reaktoranlage des Typs WWER-1000 beträgt ungefähr 1,14 Tsd. Tonnen/Block. Die aktivierten Teile blei-ben über einen längeren Zeitraum (Jahrzehnte oder sogar Jahrhunderte) hochradio-aktiv.

9.2.2 Die radioaktive Kontamination der Ausrüstung und Konstruktions-elemente, die mit ihrer direkten Aktivierung in keinem Zusammenhang steht, ist äußerlich. Die Hauptquelle solcher Kontamination ist der direkte Kontakt der Ele-mente und Materialien mit dem Wärmeträger des primären Kreislaufs. Die Konta-mination des Wassers des primären Kreislaufs mit aktivierten Korrosionsprodukten erfolgt aufgrund des Kontakts mit dem Reaktordruckbehälter, der aus austenitischem, rostfreiem Stahl hergestellt wurde, Brennelementen, die aus einer Zirkoniumlegierung hergestellt wurden und anderen sich im Reaktor befindlichen Elementen. Die Undichtigkeit der Brennelementhüllen führt dazu, dass die Spal-tungsprodukte, die auch zur Gesamtkontamination der Elemente und Materialien beitragen, die direkten Kontakt zum Wärmeträger des primären Kreislaufs haben, in den Wärmeträger gelangen.

9.2.3 Die Besonderheit der Außerbetriebsetzung der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij ist die, dass sich die älteren Blöcke Nr. 1, 2 zum Zeitpunkt ihrer endgültigen Abschaltung im Stadium der Lagerung befinden und sich auf die Demontage vorbereiten. Auf diese Weise muss am Standort des Kernkraftwerks Chmelnizkij zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung der Kraft-werksblöcke Nr. 3, 4 die Infrastruktur bezüglich des Umgangs mit radioaktiven Abfällen funktionieren, die während der Außerbetriebsetzung entstehen.

9.2.4 Die Sammlung der Geldmittel für den Umgang mit radioaktiven Ab-fällen von der Außerbetriebsetzung der Kraftwerksböcke Nr. 3, 4 des Kernkraft-werks Chmelnizkij beginnt gemäß den Bestimmungen von [7] mit der Inbetrieb-nahme der Kraftwerksblöcke.

10 BEWERTUNG DER AUSWIRKUNGEN AUF DIE UMGEBUNG Informationen, die im Abschnitt 10 der IAO geliefert werden, werden in den

Materialien der TÖM ausführlich dargelegt [24, 28, 33].

10.1 Ausgangsinformationen

10.1.1 Bei der Bewertung der Auswirkungen der geplanten Tätigkeit auf die Umgebung wurde(n) in der UVP im Rahmen der TÖM: • der bestehende Zustand der Umgebung an der Baustelle des Objekts und in den

angrenzenden Gebieten geprüft; • alle Quellen potentieller Auswirkungen des Objekts auf die Umgebung be-

stimmt; • die Auswirkung auf alle Komponenten der Umgebung bewertet.

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Die durchgeführte Bewertung hat gezeigt, dass die wesentlichen Auswir-kungsarten der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij auf die Komponenten der Umgebung die Strahlungswirkung, die thermische und die che-mische Wirkung sind.

10.1.2 In der UVP wurden mögliche Auswirkungen unter normalen Bedin-gungen und bei einem Störfall auf die folgenden Komponenten der Umgebung analysiert: • geologische Umgebung; • Atmosphäre; • Gewässer; • Boden;

• Pflanzen- und Tierwelt; • industrielle Umgebung; • soziale Umwelt.

10.1.3 Für die Analyse der Störfälle wurden in der TÖM folgende Störfälle in einem der neuen Kraftwerksblöcke gewählt: • Auslegungsstörfall (MPA) bedingt durch den Scherbruch der Hauptumwälzlei-

tung mit zweiseitigem Austritt; • auslegungsüberschreitender Störfall (SPA) bedingt durch den Scherbruch des

Hauptumwälzkreislaufs mit Ausfall aktiver Notkühlsysteme der Zone und der sich in Betrieb befindlichen Sprühanlage.

10.2 Kurzbeschreibung des Standorts der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij

10.2.1 Der Standort des Kernkraftwerks Chmelnizkij befindet sich auf dem Gebiet des Kreises Slawuta im Gebiet Chmelnizkij 100,00 km nördlich von der Stadt Chmelnizkij und 45,00 km südöstlich von der Stadt Riwne (0).

10.2.2 Im geologischen Bau des Gebiets sind Gebilde einer breiten Alters-spanne und Zusammensetzung, von Geschiebeablagerungen aus der Quartärzeit bis hin zum kristallinen Gestein des Grunds der Osteuropäischen Platte archäisch-proterozoischen Alters, beteiligt.

Die Oberfläche des kristallinen Bodens liegt in dem zu prüfenden Gebiet in einer Tiefe von 60,00 m im Osten und bis zu 1200,00 m im Westen. Die Tiefenla-ge des kristallinen Gesteins direkt auf dem Gelände des Kernkraftwerks Chmelnizkij beträgt 540,00 - 560,00 m.

Die Gesteine aus dem archäischen Zeitalter werden von Härtlingen der Dnister-Bug-Serie vertreten; diese Abfolge besteht aus Granat- und Biotitgneisen und manchmal aus Cordieritgneisen und Silimanitgneisen.

Die frühproterozoischen Gebilde werden von der Teteriw-Serie (Kotschriw-Folge und Gorod-Folge) und der Nowohrad-Wolynskyj-Ablagerung des frühen Proterozoikums vertreten.

Die Ablagerungsformation wird von oberproterozoischen und meso-känozoischen Ablagerungen vertreten. Das Gebilde des Sedimentmantels setzt sich aus drei wesentlichen strukturellen und tektonischen Stockwerken zusammen:

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riphäisches (oberproterozoisches) Stockwerk, das sich aus Sandstein, Aleurolith und Tonschiefer der Polesien-Serie zusammensetzt; oberproterozoisches - unter-paläozoisches Stockwerk, das von vulkanosedimentärer, terrigener und karbonati-scher Formation vertreten wird; meso-känozoisches Stockwerk, das alle tiefer lie-genden Gesteine mit Decke überlagert und sich aus einer terrigenen, karbonati-schen und kontinentalen Formation zusammensetzt.

Der strukturelle und tektonische Bau des Gebiets, in dem sich das Kern-kraftwerk Chmelnizkij befindet, ist von einem stark ausgeprägten pegmatoiden Ge-füge gekennzeichnet. Hier werden die folgenden geologischen Blöcke der I. Ord-nung hervorgehoben: Polesien im Nordwesten des Gebiets, Osnizk im Norden und teilweise im Nordosten, Lwiw im Westen und im Südwesten, Dubno in der Mitte, Ternopil-Nowohrad-Wolynskyj im Süden und Podolsk im Südosten des Gebiets. Als Grenzen zwischen den Blöcken dienen die Tiefenzonen von Verwerfungen I. Ranges: Luzk (Horyn), Kremenez (Suschtschi)-Perschansk, Teteriw, Radechiw, Podolsk und Zentralnaja (Sarny-Warwariwka). Außerdem treten Verwerfungen II. Ranges und Verwerfungen III. Ranges hervor.

Aus neotektonischer Sicht liegt die 30 km lange Zone des Kernkraftwerks Chmelnizkij im mittleren Teil des neotektonischen Gebirgssattels Riwne, der im Westen durch die Verwerfungszone Riwne und im Osten durch die Verwerfung Schepetiwka eingegrenzt wird, die eine submeridionale Streichrichtung haben. Der mittlere Teil des Gebiets, in dem sich das Kernkraftwerk Chmelnizkij befindet, ist der Makroblock Slawuta, der von geringeren Mengen neotektonischer Aktivität gekennzeichnet ist.

Die Analyse der Ergebnisse neotektonischer Untersuchungen zusammen mit geologisch-physikalischen Untersuchungen hat gezeigt, dass tatsächlich keine ein-zige Verwerfung auf ihrer ganzen Länge tektonisch aktiv ist.

Aus geomorphologischer Sicht befindet sich das Industriegelände des Kern-kraftwerks Chmelnizkij innerhalb der Talwasserscheide auf der linken Flussseite des Flusses Horyn in dem geplanten Gebiet.

Die wesentlichen Bauten des Kernkraftwerks Chmelnizkij (Hauptgebäude, Sondergebäude, etc.) befinden sich auf dem Gebiet mit der geplanten planierten Kote von 206,00 m. Aufgrund der schwierigen Planierungsbedingungen differieren die absoluten Höhenkoten der planierten Oberfläche auf dem Gelände stark (204,4 - 222,4 m).

Die Erdschicht, die den geologischen Schnitt des Industriegeländes des Kernkraftwerks Chmelnizkij bildet, ist in 14 geotechnische Elemente geteilt. Als Boden unter den Fundamenten können Gesteine der Aleurolith- und Schieferabfol-ge, eine dünne Schiefer-Aleurolith-Sandstein-Wechsellagerung, dienen. Das sind leicht zusammendrückbare Böden.

Innerhalb der Abfolge mit einer Dicke von mehr als 45,00 m gibt es am Standort des Kernkraftwerks Chmelnizkij keine dynamisch instabilen, stark zu-sammendrückbaren, setzungsanfälligen, wasserlöslichen Böden. Es wurden keine aktiven Karstlandschaften, Suffosions- und Karstprozesse, tektonisch aktiven

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Verwerfungen, Einstürze und Erdrutsche festgestellt.

10.2.3 Eine seismische Gefährdung für den Standort des Kernkraftwerks Chmelnizkij können nur die Erdbeben der Zone Vrancea (Rumänien) und örtliche potentielle Zonen für die Entstehung von Hypozentren darstellen.

Im Laufe einer komplexen geologischen und seismotektonischen Analyse in der Nähe des Kernkraftwerks Chmelnizkij wurden 8 seismotektonische Zonen von vier Stufen potentieller seismischer Aktivität festgestellt: potentielle Entstehungen von Hypozentren der I. und II. Rangordnung und eine seismotektonische Zone der I. Rangordnung, deren seismotektonische Aktivität sehr gering ist. Die seismische Auswirkung örtlicher potentieller Zonen für die Entstehung von Hypozentren wur-de wie folgt bewertet: geplantes Erdbeben - 5 Punkte; maximal denkbares Erdbe-ben - 6 Punkte.

Um die Seismizität genauer festzulegen, wurden in Abhängigkeit lokaler geotechnischer Bedingungen komplexe geotechnische und instrumentelle seismo-logische Untersuchungen des Industriegeländes des Kernkraftwerks Chmelnizkij und des Gebiets im Umkreis von 3 km durchgeführt.

Die Gesamtbewertung der seismischen Gefährdung unter Berücksichtigung der seismischen Gebietsmikroaufteilung des Geländes des Kernkraftwerks Chmelnizkij beträgt: Erdbeben - 5 Punkte; maximal denkbares Erdbeben - 6 Punk-te.

10.2.4 Der Standort des Kernkraftwerks Chmelnizkij befindet sich im nordwestlichen Teil der Ukraine im Gebiet Wolhynisch-Polesien, in der milden Kontinentalklimazone mit einem positiven Feuchtigkeitsgleichgewicht. Für diesen Klimatyp sind relativ hohe Temperaturen und eine geringe relative Luftfeuchtig-keit im Sommer und niedrige Temperaturen, eine beachtliche Feuchtigkeit und ei-ne Schneebedeckung im Winter typisch.

Die Jahresdurchschnittstemperatur der Luft beträgt 9,5 °С, die Durch-schnittstemperatur im Winter beträgt -4,3 °С, im Frühling 6,9 °С und im Sommer 17,5 °С. Juli ist mit 18,2 °C der wärmste Monat und Januar mit -5,4 °С der kälteste Monat. Die höchste Lufttemperatur beträgt 34,4 °С und die niedrigste Lufttempe-ratur -14,9 °С.

Die jahresdurchschnittliche relative Luftfeuchtigkeit beträgt 74 %, die höchste relative Luftfeuchtigkeit 81 - 88 % (November, Dezember) und die nied-rigste relative Luftfeuchtigkeit 69 - 72 % (April - Mai).

Die Jahresniederschlagsmenge beträgt 710 mm. Der höchste (beobachtete) Niederschlag an einem Tag beträgt 112 mm.

Der langjährige Durchschnittswert der Evapotranspiration pro Jahr beträgt 538 mm, davon fallen 452 mm auf die Warmperiode im Jahr und 86 mm auf die Kaltperiode.

Die Hauptwindrichtung innerhalb eines Jahres ist der Westwind (in der Warm- und Kaltperiode). Die jahresdurchschnittliche Windgeschwindigkeit beträgt 3,5 m/s; im winter beträgt die Windgeschwindigkeit 3,1 - 3,4 m/s und im Sommer

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2 - 5 m/s. Die höchste berechnete Windgeschwindigkeit mit einem Versorgungs-grad von 0,01 % beträgt 35 m/s. Die höchste gemessene Windgeschwindigkeit be-trägt 38 - 40 m/s.

Die Häufigkeit schwacher Winde (bis 2 m/s) beträgt in der Kaltperiode 32,0 % und im Jahr 26,0 %.

Die durchschnittliche Nebelhäufigkeit beträgt 15,0 % und in der Kaltperiode 28,0 %.

Die Häufigkeit bodennaher Temperaturumkehr im Jahr beträgt 36,0 % und die Häufigkeit gehobener Umkehr im Jahr beträgt 11,8 %.

Im Gebiet, in dem sich das Kernkraftwerk Chmelnizkij befindet, besteht Tornadogefahr. Die berechnete Kategorie der Intensivität eines Tornados ist Kr = 2,75. Die jährliche Tornado-Wahrscheinlichkeit (Ps) in dem vorgegebenen Gebiet beträgt 14x10-7.

Was die Bildung von Glatteis angeht, so zählt das Gebiet zum Glatteisgebiet der Kategorie III.

10.2.5 Aus hydrogeologischer Sicht befindet sich die Stelle des Kernkraft-werks Chmelnizkij am östlichen Rand des Wolhynisch-Podolischen artesischen Beckens.

Innerhalb der erkundeten Tiefe auf dem Industriegelände lassen sich zwei Grundwasserleiter verfolgen: quartärer Grundwasserleiter (Grundwasser) und ge-spannter oberproterozoischer Grundwasserleiter (Ediacarium).

Das Grundwasser ist flächendeckend verbreitet. Zu dem wasseraufnehmen-dem Gestein zählen aufgeschüttete Böden (Sandböden), fluvioglaziale sandig-tonige Formationen. Der Durchlässigkeitskoeffizient ist Ko = 1 m/Tag.

Die Grundwasserverhältnisse haben sich unter dem Einfluss natürlicher so-wie anthropogener Faktoren herausgebildet, die in erster Linie mit dem Bau des Kühlwasserreservoirs des Kernkraftwerks Chmelnizkij mit einem normalen Stau-horizont (NPG) von 203,00 m, dem Bau zuführender und ableitender Kanäle, dem Bau der Drainage und der allgemeinen Bebauung des Geländes zusammenhängen.

Die Grundwasserspeisung erfolgt auf Kosten der Niederschlagsversickerung sowie auf Kosten der Anreicherung durch gespanntes Wasser von unten. Der nächstliegende Grundwasserbereich ist das „begrabene Tal“, das südöstlich und in unmittelbarer Nähe von dem Industriegelände gelegen ist. Der Grundwasserstand im „begrabenen Tal“ (im mittleren Teil) befindet sich in absoluten Höhenkoten 210,00 - 211,00 m. Das Wasser des „begrabenen Tals“ ist eine der Speisequellen sowohl des Grundwassers als auch des tieferliegenden oberproterozoischen Grundwasserleiters.

Der oberproterozoische Grundwasserleiter und das Grundwasser werden teilweise durch die zuführenden und ableitenden Kanäle drainiert; in der Zone, die an den Kanälen angrenzt, ist ein Gefälle zur Seite der Kanäle, hervorgerufen durch das Druckniveau des oberproterozoischen Grundwasserleiters. Dies weist auf eine ausreichende Drainagefähigkeit und Stabilität hydrogeologischer Bedingungen hin.

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Für die wasserundurchlässige Schicht zwischen dem ersten und zweiten Wasserstockwerk ist der Wert des Durchlässigkeitskoeffizienten Ko = 10-3 m/Tag und für die wasserundurchlässige Abfolge zwischen dem zweiten und dritten Was-serstockwerk Ko = 10-4 m/Tag.

Der Sollwert des Verteilungskoeffizienten der Radionuklide im „Boden-Wasser“-System ist Kd = 5 l/kg. Der Istwert beträgt: • 137Cs - Kd = 1000 - 8000 l/kg - für Ton, Lehm und Staubböden; • 137Cs - Kd = 100 - 1000 l/kg - für Sand; • 90Sr - Kd = 100 - 400 l/kg - für Ton, Lehm und Staubböden; • 90Sr - Kd = 100 l/kg - für Lehmsand; • 90Sr - Kd = 4 - 50 l/kg - für Sand.

10.2.6 Das hydrographische Netz auf dem Gebiet des Kernkraftwerks Chmelnizkij bilden die Flüsse vom Flussbecken des Flusses Horyn sowie Seen, Teiche, der Wasserspeicher und das Meliorationsnetz der Kanäle.

Die Quellen der Nebenkühlwasserversorgung des Kernkraftwerks sind der Fluss Horyn und der Fluss Gniloj Rog. Zusätzlich zu diesen zwei Flüssen fließen innerhalb der 30 km langen Zone des Kernkraftwerks der Fluss Wilija linksufriger und der Fluss Zwetocha rechtsufriger Nebenfluss des Flusses Horyn sowie ihre Nebenflüsse (Wasserströme von minderer Bedeutung).

Die Gesamtanzahl der Seen in der Zone des Kernkraftwerks Chmelnizkij be-läuft sich auf 111. Ihre Gesamtwasseroberfläche beträgt 5,92 km2. Die meisten Seen befinden sich in den Flussbecken der Flüsse Wilija (28 - 1,55 km2) und Zwetocha (22 - 1,02 km2). Es befinden sich insgesamt drei Wasserspeicher in der Zone des Kernkraftwerls Chmelnizkij, wobei der größte Wasserspeicher das Kühlwasserreservoir des Kernkraftwerks Chmelnizkij ist.

Der Jahreswasserstand des Flusses Horyn und seiner Nebenflüsse innerhalb der Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij ist von einem starken An-stieg des Stands zur Zeit des Hochwassers im Frühjahr und von einem niedrigen Stand zur Zeit des Niedrigwassers gekennzeichnet. Zur Zeit des Niedrigwassers im Sommer, Herbst und Winter ist ein kurzzeitiger Anstieg des Wasserstands auf-grund von Regen und des Tauwetters im Winter zu beobachten. Eine langjährige Amplitude der Wasserstandsschwankungen des Flusses Horyn und seines Neben-flusses Wilija beträgt 3,00 - 3,40 m, bei kleinen Flüssen sind es 1,00 - 1,50 m.

Der nominale Hochwasserstand des Flusses Horyn mit einem Versorgungs-grad von 0,01 % beträgt 197,84 m und der Eisstand 195,50 m. Bei dem Fluss Gniloj Rog jeweils 193,70 m und 192,18 m. Angesichts der Höhenkoten zur Pla-nierung des Industriegeländes des Kernkraftwerks Chmelnizkij stellen die höchsten Hochwasserspiegel von Tau- und Regenwasser des Flusses Horyn keine Gefahr für den Bau des Kernkraftwerks dar.

Die Wasserführung des Flusses Horyn im untersuchten Gebiet ist von fol-genden Wassermengen (m3/s) gekennzeichnet: • Jahresdurchschnittswassermenge 15,80;

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• höchste Wassermenge mit einem Versorgungsgrad von: − р = 0,01 %: 1260; − р = 0,1 %: 850; − р = 1 %: 507;

• niedrigste Monatsdurchschnittswassermenge mit einem Versorgungsgrad von 95 %:

− im Sommer/Herbst 4,21; − im Winter 14,16.

Auf der Grundlage des wasserwirtschaftlichen Ausgleichs des Flusses Horyn, der im Jahr 2007 durchgeführt wurde, wurde in der TÖM die Schlussfolge-rung über das Vorkommen erforderlicher Wasservorratsmengen für die Deckung des Wasserbedarfs des Wasserwirtschaftskomplexes des Kernkraftwerks Chmelnizkij (unter Berücksichtigung des Bedarfs der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4) und anderer Wirtschaftszweige in der Region gezogen. Die Berechnungen haben gezeigt, dass bei dem langfristig bis zum Jahr 2020 zu prognostizierenden Ent-wicklungstempo in der Region mit keinem Wasservorratsdefizit zu rechnen ist.

Bei der Analyse der Daten wurde in der TÖM vermerkt, dass der Anstieg der Wassermineralisation, der Natrium- und Kaliumsulfate in den Flüssen Horyn und Gniloj Rog in den 70ern - 90ern erfolgt ist und auf dem erreichten Stand bleibt. In den vergangenen zehn Jahren ließ sich keine Wachstumstendenz der Wasserverschmutzung in den Wasserobjekten feststellen. Im Fluss Gniloj Rog hat sich der Magnesiumgehalt etwas vergrößert, dabei ist sein Gehalt im Wasser des Flusses Gniloj Rog höher als im Kühlwasserreservoir. Im Großen und Ganzen er-füllt die Qualität des Wassers in den Wasserobjekten gemäß den angeführten Wer-ten die Anforderungen normativer Dokumente.

Die Angaben zum Radionuklidgehalt im Wasser offener Gewässer belegen, dass ihre Konzentration im Kühlwasserreservoir des Kernkraftwerks Chmelnizkij und im Fluss Horyn beinah gleich ist und etwas geringer als ihre zulässigen Kon-zentrationen im Trinkwasser DKingest ist [12].

10.2.7 Die Struktur der Bodendecke in der Überwachungszone des Kern-kraftwerks Chmelnizkij unterscheidet sich durch eine starke Vielfalt (45 Bodenar-ten und ungefähr 500 Bodenunterarten). Dies wurde mit dem feuchten und milden Klima, der Heterogenität der chemischen und granulometrischen Zusammenset-zung bodenbildender und unterlagernder Gesteine, dem gut entwickelten Meso- und Mikrorelief bei einer allgemeinen Ebenheit des größten Teils des Territoriums (außer des westlichen, südwestlichen und südlichen Teils der Zone in einem Um-kreis von 20 bis 30 km), der nahen Grundwasserlagerung, der Vielfältigkeit pflanz-licher Formationen und der unterschiedlich intensiven Auswirkung der wirtschaft-lichen Tätigkeit des Menschen begründet.

Beachtliche Flächen in der Struktur der Bodendecke nehmen rasenpodsolige Böden ein, die alluviale Sanderebenen und alte alluviale Ebenen abdecken, die dünn mit den alten Uferwellen der Flüsse verbunden sind. Dies ist im mittleren und

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südöstlichen Teil der Zone vorzufinden. Den nordöstlichen, nordwestlichen und südlichen Teil der Überwachungs-

zone des Kernkraftwerks Chmelnizkij nehmen podsolige Böden ein, die sich auf Staubböden und Lößlehm (hellgraue und dunkelgraue Waldböden) bilden.

Die podsolige Schwarzerde bildete sich auf hohen, gut drainierten Lößebe-nen und dringt in Areale dunkelgrauer und grauer Waldböden und manchmal auch typischer Schwarzerde ein. Sie sind als separate Massive im südwestlichen, östli-chen und nördlichen Teil der Überwachungszone vorzufinden.

Die typische Schwarzerde (schwache und starke, leicht humöse und wenig humusreiche, hoch und tief brausende) ist mit Wasserscheidegebieten, drainierten, abgeflachten oder flach gewölbten Gebieten, einer relativ ebenen Platte und hohen Lößterrassen verbunden. Sie sind im nordwestlichen, südwestlichen und südöstli-chen Teil der Überwachungszone vorzufinden.

In der Gruppe hydromorpher Böden nehmen Wiesenböden und alluviale Wiesenböden, Wiesen- und Moorböden sowie Moorböden die größte Fläche ein.

Die Torfmoorböden und Torfböden unterschiedlicher Dichte in der Überwa-chungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij werden nur von niedrigen Arten ver-treten. Sie belegen Flussniederungen, Urtäler, Senkungen neben Terrassen, Bal-kenböden und Seewannen.

Im Hinblick auf den Kalium-, Kalzium- und Stickstoffgehalt ist eine geringe Schwankung nur in den leicht podsoligen Rasen- und Sandböden unter den Wäl-dern, in allen anderen Böden und unter natürlicher Vegetation zu vernehmen, und auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen schwankt der Kalium-, Kalzium- und Stickstoffgehalt zwischen 30 und 100 % sogar innerhalb einer typologischen Diffe-renz. Noch variabler sind der Phosphorgehalt, Magnesiumgehalt, Gehalt des aus-tauschbaren Aluminiums, Gehalt der hydrolytischen Säure, die Summen aus-tauschbarer Basen und die Kapazitäten des Bodenabsorptionskomplexes.

Die Bildung der aktuellen anthropogenen radioaktiven Kontamination der Bodendecke in der Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij erfolgte hauptsächlich unter der Auswirkung der durch die Tschernobyl-Katastrophe verur-sachten Ausfälle im Jahre 1986. Vor der Inbetriebnahme des Kraftwerkblocks Nr. 1 des Kernkraftwerks Chmelnizkij betrug die jahresdurchschnittliche Expositionsdosisleistung der Gammastrahlung (MED) bei einer Entfernung von 1 m von der Bodenoberfläche zwischen 6 und 8 mkR/h und im Kreis der Stadt Slawuta betrug sie 12 mkR/h (Stand: 1983). 1987 hat sich die Expositionsdosisleistung infolge des Unfalls im Kernkraftwerk Tschernobyl an ei-nigen Stellen verdoppelt oder verdreifacht. Zum jetzigen Zeitpunkt haben sich die Werte der Expositionsdosisleistung innerhalb der Überwachungszone stabilisiert und überschreiten an den meisten Kontrollpunkten das Niveau von 1983 um 1 - 3 mkR/h.

Die durchschnittliche Dichte der Oberflächenkontamination des Bodens in der Überwachungszone mit dem Radionuklid 137Cs wird in der 0 im Vergleich zum Ausgangszustand (vor der Inbetriebnahme des Kraftwerkblocks Nr. 1) dargestellt.

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Tabelle 10.2-1 Dichte der Oberflächenkontamination des Bo-dens in der Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij mit dem Radionuklid 137Cs, Bq/m2

Entfernung 1987 2007 Industriegelände 7,50Е+02 3,42Е+02 Schutzzone bis 3 km 7,99Е+02 3,55Е+02 Überwachungszone bis 8 km 1,20Е+03 8,61Е+02 Überwachungszone bis 15 km 1,10Е+03 5,91Е+02 Überwachungszone bis 20 km 1,37Е+03 6,26Е+02 Kontrollposten Stadt Misotsch 8,99Е+02 2,04Е+02

10.2.8 Die Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij befindet sich in der westukrainischen Provinz der ukrainischen Waldsteppenzone, deren Fläche in drei physikalisch-geographische Gebiete unterteilt wird: Wolhynische Platte, Klein-Polesien und Nordpolesien. Zwei der drei physikalisch-geographischen Gebiete sind Verbreitungsgebiete von Waldsteppenlandschaften und ein Gebiet ist das Verbreitungsgebiet von Mischwaldlandschaften.

10.2.9 Gemäß der geobotanischen Gebietsgliederung befindet sich die Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij an der Grenze zwischen dem europäischen Breitblattwaldgebiet und dem europäisch-sibirischen Waldsteppen-gebiet. Innerhalb des ersten Gebiets gehört die Fläche zu drei geobotanischen Be-zirken und fünf geobotanischen Kreisen und innerhalb des zweiten Gebiets gehört sie zu einem Bezirk und zwei Kreisen. Dies weist auf eine große Vielfalt der Vege-tationsdecke hin.

Die landwirtschaftlichen Nutzflächen und die bebauten Flächen belegen 63,2 % und die natürliche Vegetation 36,2 % der Fläche. Davon sind 26,4 % Wald, 8,1 % Wiese, 1,2 %Moor und 1,1 % Wasservegetation.

In der Vegetationsdecke der Überwachungszone ist eine Dominanz von Kie-ferwäldern sowie Eichen- und Kieferwäldern bedingt durch den edaphischen Fak-tor zu beobachten. Die Hainbuchen- und Eichenwälder sowie Hainbuchen-, Kiefer- und Eichenwälder nehmen kleinere Flächen ein, relativ große Flächen nehmen Er-lenwälder und Birkenwälder ein. Die Wiesenvegetation ist in den Flussniederun-gen verbreitet, in denen Moor- und Torfwiesen dominieren. Mitten im Moor domi-niert eutrophes Moor mit langem Gras.

Der Genpool der Vegetation in der Überwachungszone zählt 178 Assoziati-onen und unterscheidet sich durch eine große Vielfalt: 86 Waldassoziationen, 39 Wiesenassoziationen, 20 Moorassoziationen, 27 Wasserassoziationen und Uferas-soziationen, 3 Heideassoziationen und 3 Gebüschassoziationen.

Die Flora am Standort des Kernkraftwerks Chmelnizkij zählt 1146 Arten, davon sind 858 Arten der natürlichen Flora (75 %), 132 Unkrautarten (11 %), 156 eingeführte Arten (14 %).

Die Flora ist holarktisch und boreal. Zu den allgemeinen Gesetzmäßigkeiten anthropogener Veränderungen der

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Vegetationsdecke in der Überwachungszone gehören: • Verkleinerung der Moor- und Wiesenflächen, die durch die Trockenlegung und

anschließende Urbarisierung hervorgerufen wurde; • Transformation der Vegetation trockengelegter Moore in Richtung stufenweiser

Bildung von Torfwiesen; • Transformation echter Wiesen infolge von Überweidung in Torfwiesen; • Transformation der Wiesen in Moore in der Überflutungszone des Kühlwasser-

reservoirs; • Flächenausdehnung der Kiefer- und Fichtenmonokultur an der Stelle von

schwierigeren Waldgesellschaften.

10.2.10 Gemäß der ökologisch-zoologischen Gliederung der Ukraine gehört die Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij zum bessarabisch-podolischen Abschnitt der Breitblatt- und Mischwaldzone. Die Überwachungszone ist gekennzeichnet von einer bedeutenden Artenvielfalt von wirbellosen Tieren und Wirbeltieren.

Laut Zwischenwertung leben in der Überwachungszone nicht weniger als fünftausend Insektenarten, die zu mehr als 20 Ordnungen gehören. In Bezug auf die Artenvielfalt dominieren die Zweiflügler, Hautflügler, Käfer, Schmetterlinge, Gleichflügler und Wanzen. Am wertvollsten sind die entomologischen Komplexe im Wald und auf der Wiese, unter denen die größte Anzahl geschützter Arten fest-gestellt wurde.

In der Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij leben ungefähr 300 Arten, 30 Gattungen, 5 Wirbeltierklassen, davon 19 Arten, die auf der ukraini-schen roten Liste gefährdeter Arten stehen, 2 Arten, die auf der europäischen roten Liste gefährdeter Arten stehen (Wachtelkönig und Fischotter), und ungefähr 20 Ar-ten in der europäischen Liste der Arten, die vom Aussterben bedroht sind.

Die Amphibienfauna wird in der Überwachungszone von 11 Arten vertreten. Die Reptilienfauna wird von 7 Arten vertreten. Die Vogelfauna zählt ungefähr 120 Arten. Ein Teil davon sind Zugvögel und

transiente Vögel. Sie besuchen diese Region saisonbedingt und zeitweise. Die Avifauna der 30 km langen Zone besteht hauptsächlich aus den Vertretern des Waldkomplexes, Wasser- und Moorkomplexes, Wiesenkomplexes sowie Feld-komplexes. Hier nisten mehr als 60 Vogelarten.

Die Säugetierfauna der Region zählt ungefähr 50 Arten. Die verbreitetesten Vertreter der Ordnung Insectivora sind: der Maulwurf (Talpa europaea), der Igel (Erinaceus europaeus), die Waldspitzmaus (Sorex araneus), die Zwergspitzmaus (Sorex minutus). Die Chiroptera-Fauna dieser Region wird von mindestens 10 Fle-dermausarten vertreten. Der große Abendsegler und die Zwergfledermaus sind häufig vertreten. Der am häufigsten verbreitete Vertreter der Raubtiere ist der Rot-fuchs (Vulpes vulpes). Eher selten sind der Wolf (Canis lupus) und der Marder-hund (Nyctereutes procyonoides) vertreten. Ein gewöhnliches, jedoch seltenes Tier, das auf der ukrainischen roten Liste gefährdeter Arten steht, ist der Dachs

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(Meles meles). In der ukrainischen roten Liste ist auch der Otter (Lutra lutra) ein-getragen. Es kommen Marder vor: Steinmarder (Martes foina) und Baummarder (Martes martes), Mauswiesel (Mustela nivalis), europäischer Iltis (Mustela putorius) (alle in der ukrainischen roten Liste gefährdeter Arten), Steppeniltis (Mustela eversmanii), Hermelin (Mustela erminea) und europäischer Nerz (Mustela lutreola). Weit verbreitet ist der Feldhase (Lepus europaeus).

10.2.11 Die Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij erfasst ei-ne Fläche von sieben Kreisen des Gebiets Chmelnizkij und des Gebiets Riwne (Abs. 3.1.2, 0). Die Fläche der Überwachungszone beträgt 2826 km2, wobei 1024 km2 im Gebiet Riwne und 1802 km2 im Gebiet Chmelnizkij liegen.

Nach Angaben der Umweltschutzbehörden des Gebiets Chmelnizkij und des Gebiets Riwne befinden sich in der Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij 47 Naturschutzfondsobjekte unterschiedlicher Schutzkategorien mit einer Fläche von mehr als 3000 ha. Das ist etwas mehr als 1 % der Fläche der Überwachungszone.

10.2.12 In der Überwachungszone befinden sich 207 Ortschaften, in denen 195.760 Menschen leben. Die Bevölkerungsdichte beträgt 69,27 Einwohner/km2. Die Eigenschaften der am Kernkraftwerk Chmelnizkij am nächsten gelegenen grö-ßeren Ortschaften werden in der 0 dargestellt.

Tabelle 10.2-2 Dem Kernkraftwerk Chmelnizkij am nächsten gelegenen größeren Ortschaften

Bezeichnung Einw., Tsd. Pers. Richtung Entfernung, km Stadt Sdolbuniw 28,5 Nordwesten 35 Stadt Isjaslaw 18,8 Südosten 21 Stadt Netischin 35,6 Norden 3,5 Stadt Ostroh 13,4 Nordwesten 11 Stadt Riwne 245,0 Nordwesten 45 Stadt Slawuta 38,3 Osten 13 Stadt Chmelnizkij 260,0 Süden 100

10.3 Bewertung der Auswirkungen auf die geologische Umgebung

10.3.1 Die geologische Umgebung des Industriegeländes und Standorts des Kernkraftwerks Chmelnizkij ist geprägt von ausreichender Widerstandsfähigkeit. Ihre negative Wirkung auf den Betrieb vorhandener Bauten des Kernkraftwerks und auf die Objekte der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 wird nicht prognostiziert.

10.3.2 Die Auswirkung des Kernkraftwerks Chmelnizkij auf die geologi-sche Umgebung wurde praktisch vollständig beim Bau und bei der Inbetriebnahme der Objekte, die zum Komplex der Kraftwerksblöcke Nr. 1, 2 gehören, realisiert und durch die Grenzen des Industriegeländes und Standorts des Kernkraftwerks Chmelnizkij eingegrenzt. Die meisten dieser Objekte dienen für das gesamte Kern-kraftwerk und werden auch für die Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 verwendet (Kühl-

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wasserreservoir, zuführende und ableitende Kanäle, Blockpumpstationen, Woh-nungsbau in der Stadt Netischin, etc.). Für die Betriebsdauer der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 werden keine anthropogenen Zustandsveränderungen der geologischen Umgebung unter der Auswirkung der Objekte des Kernkraftwerks Chmelnizkij prognostiziert.

10.4 Bewertung der Auswirkungen auf die Atmosphäre

10.4.1 Die Vorausschätzungen der bodennahen Konzentration nicht radio-aktiver Schadstoffe in der Atmosphäre haben gezeigt, dass nach der Inbetriebnah-me der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 die quantitativen und qualitativen Merkmale nicht radioaktiver Auswürfe sich im Großen und Ganzen nicht wesentlich verän-dern, und es kann angenommen werden, dass ihre Parameter beim vorherigen Stand bleiben.

Somit kann bestätigt werden, dass die bodennahen Konzentrationen der Schadstoffe, bedingt durch die Auswürfe der Niederlassung Kernkraftwerk Chmelnizkij, bei allen Bestandteile sowie Summationsgruppen die maximal zuläs-sigen Werte für Ortschaften nicht überschreiten. Innerhalb der Schutzzone betra-gen sie 0,2 bis 0,6 MAK und in der Zone am nächsten gelegener Ortschaften 0,02 bis 0,12 MAK. Außerhalb der Schutzzone überschreitet kein Wert maximaler bo-dennaher Konzentrationen von Summationsgruppen und von jedem Bestandteil 0,05 MAK.

10.4.2 Mit der Vergrößerung der Menge des aufgewärmten Wassers, das in das Kühlwasserreservoir gelangt, von 50 m3/s bei Betrieb eines Kraftwerkblocks auf 200 m3/s beim Betrieb von vier Kraftwerksblöcken und der vorhandenen Tech-nologie zur Kühlung des Wassers, beträgt der Wasserverlust bei der Nachverdamp-fung von der Oberfläche des Kühlwasserreservoirs 53,1 Mio. m3/Jahr und aus der Kondensationskammer 0,876 Mio. m3/Jahr. Außerdem betragen die vertropften Verluste aus der Kondensationskammer 3,92 Mio. m3/Jahr.

Die Vergrößerung der Wärmeabgabe in das Kühlwasserreservoir schafft ei-nige andere Bedingungen des Wasseraustauschs in der Oberschicht des Wasserbe-hälters und des Wärmeaustauschs in der ihr angrenzenden Schicht der atmosphäri-schen Luft.

Die Auswirkung der Kühlsysteme zeigt sich in erster Linie im Mikroklima des Luftraums, der sich über der Wasserfläche des Wasserbehälters befindet und verbreitet sich auf einem kleinen an ihn angrenzenden Gebiet.

Bei der Inbetriebnahme des dritten und anschließend des vierten Kraftwerk-blocks wird die Auswirkung der Kühlsysteme auf das Mikroklima durch die Ver-größerung der Nachverdampfung und somit der Luftfeuchtigkeit ersichtlich. Die Lufttemperatur soll sich nicht proportional zur Wärmeabgabe vergrößern, da die Wärme für die Nachverdampfung und Bildung von „Dampfnebel“ verbraucht wird. Es werden mehr Tage mit Nebel und Glatteis erwartet. Im Vergleich zur Lufttemperatur, die sich beim Betrieb von zwei Kraftwerksblöcken fixiert, wird

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sich die Lufttemperatur beim Betrieb von vier Kraftwerksblöcken innerhalb zuläs-siger Grenzen ändern. Die Auswirkungszone des Kühlwasserreservoirs ist nicht größer als 1 km vom Uferrand.

Unter Berücksichtigung der zulässigen Auswirkung der Kühlsysteme auf die klimatischen Parameter sind keine speziellen Maßnahmen zur Einschränkung die-ser Auswirkungen beim Betrieb von vier Kraftwerksblöcken erforderlich.

10.4.3 Für die Bewertung der Auswirkungen von Lärm auf die Umgebung wurden in der TÖM folgende Voraussetzungen angenommen: • Bewertung der Auswirkungen zusätzlicher Lärmquellen wird durchgeführt, die

mit der Inbetriebnahme der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 eintreten; • aufgrund fehlender ständiger Arbeitsplätze für Bedienungspersonal auf dem In-

dustriegelände, außerhalb der Produktionsgebäude und -anlagen, wird die Be-wertung der Auswirkungen von Lärm nur innerhalb dieser Gebäude und Anla-gen durchgeführt;

• aufgrund fehlender irgendwelcher Wohnräume oder Verwaltungs- und Aufent-haltsräume innerhalb der Schutzzone, in denen sich ständig Personen befinden, die nicht zum Kernkraftwerkspersonal gehören (Einwohner), wurden für die Bewertung der Auswirkungen von Lärm die von GOST 12.1.003-83 vorge-schriebenen Schalldruckhöchstwerte für Arbeitsplätze des Bedienungsperso-nals, das sich dort ständig oder zeitweise befindet, angenommen.

Je nach Bestimmungstyp und Eigenschaft von Produktionsräumen wird für die Reduzierung des Schalldrucks ein Wärme- und Lärmschutz durchgeführt, es werden schallisolierende Kabinen eingerichtet und es wird die Verwendung von Kapselgehörschutz vorgesehen.

10.4.4 Es sind keine Ultraschallwirkungen der sich in Betrieb befindlichen wärmemechanischen Ausrüstung während des Betriebs der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij zu erwarten. Während der Reparatur ist bei der Ultraschallprüfung des Schweißstoßes eine einmalige kurzzeitige lokale Ultra-schallwirkung möglich.

10.4.5 Die Vibrationswirkung kann innerhalb der Produktionsräume auftre-ten, sich jedoch nicht in der Umgebung ausbreiten.

10.4.6 Gemäß den Gesundheitsvorschriften ist der Schutz der Bevölkerung vor der Auswirkung des elektrischen Felds der Starkstromfreileitungen mit einer Spannung von höchstens 220 kV, die den Anforderungen der „Regeln für den Bau von Stromanlagen“ entsprechen, nicht erforderlich. Für den Schutz des Personals vor der Auswirkung des elektrischen Felds der Freiluftschaltanlage sind Schutz-mittel vor Ort vorgesehen.

10.4.7 Bei der Bewertung der Strahlungswirkung auf die Atmosphäre auf-grund von gas- und aerosolförmigen Auswürfen des Kernkraftwerks Chmelnizkij beim Routinebetrieb für die Dauer von 45 Jahren wurden Auswürfe aus den Belüf-tungsrohren der Reaktorräume der vier Kraftwerksblöcke und der Sondergebäude

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berücksichtigt. Bei der Bewertung wurden 89 Radionuklide mit unterschiedlichen Halb-

wertzeiten, unterschiedlicher ausgeworfener Aktivität und demzufolge einem un-terschiedlichen Beitrag zur Dosisbelastung berücksichtigt. Als Ergebnis der durch-geführten Berechnungen wurden in der UVP die Kontaminationsdichten von 3H, 137Cs und 90Sr und die Volumenkonzentrationen der radioaktiven Edelgase (IRG) 41Ar, 85Kr und 133Xe in bodennaher Luftschicht in der Schutzzone und Überwa-chungszone bei fortlaufendem Routinebetrieb der vier Kraftwerksblöcke für die Dauer von 45 Jahren bewertet.

Die durchgeführten Bewertungen haben gezeigt, dass den Hauptanteil der Dosis gas- und aerosolförmiger Auswürfe während der Betriebsdauer des Kraft-werks die radioaktiven Edelgase aufgrund der Bestrahlung aus den Wolken bilden werden. Die Bewertungsergebnisse der bodennahen Konzentration des wesent-lichsten radioaktiven Edelgases 133Xe werden in der 0 dargestellt. Die Konzentrati-onen aller radioaktiver Edelgase in der bodennahen Luftschicht unter normalen Be-triebsbedingungen der Kraftwerksblöcke werden als etwas niedriger als die höchst-zulässigen Konzentrationen prognostiziert.

Somit ist die Auswirkung gasförmiger radioaktiver Auswürfe auf die Atmo-sphäre zulässig und die Inbetriebnahme der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 führt sowohl auf dem Gelänge des Kernkraftwerks Chmelnizkij als auch in der Überwachungs-zone nicht zu Norm überschreitenden Veränderungen der Strahlungsverhältnisse.

10.4.8 Beim Auslegungsstörfall und auslegungsüberschreitenden Störfall wird der radioaktive Auswurf in die Umgebung anhand der Undichtigkeit der her-metischen Hülle des Kraftwerkblocks und der Dauer des Hochdrucks darin be-stimmt. Der Auswurf in die Atmosphäre umfasst radioaktive Edelgase, radioaktive Jodisotope, Aerosole 137Cs, 90Sr und andere Radionuklide. Die Gesamtaktivität der Auswürfe bei einem Auslegungsstörfall und einem auslegungsüberschreitenden Störfall beträgt jeweils ungefähr 3 х 1013 und 3 х 1015 Bq, wobei die der Jodisotope ungefähr 3 х 1012 und 5 х 1014 Bq beträgt. Die in der UVP bewerteten Auswirkun-gen der Verbreitung von Radioaktivität in der Atmosphäre für das Oberflächenge-wässer, die Böden, die Tier- und Pflanzenwelt sowie für die soziale Umwelt bei einem Auslegungsstörfall und einem auslegungsüberschreitenden Störfall werden nachstehend dargestellt.

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Abb. 10.4-1 Volumenkonzentration von 133Xe in der bodennahen Luftschicht in der Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij beim Routinebe-trieb der vier Kraftwerksblöcke

10.5 Bewertung der Auswirkungen auf ober- und unterflächige Ge-wässer

10.5.1 Während des Betriebs der Kraftwerksblöcke Nr. 1, 2 des Kernkraft-werks Chmelnizkij hat es infolge der Einsickerns von Betriebswasser Änderungen im Untergrundwasser, das den Zustand bestimmt, gegeben. Infolgedessen wurden in einigen Abschnitten eine Temperaturerhöhung und Mineralisation von Unter-grundwasser registriert, die zurzeit relativ beständig ist, jedoch handelt es sich hierbei um einen lokalen Prozess, der sich außerhalb des Industriegeländes nicht ausdehnt. Die Inbetriebnahme der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 kann den entstande-nen Zustand des Untergrundwassers mit Erscheinungen lokaler Temperaturerhö-hung, seiner Mineralisation oder eines geringen Spiegelanstiegs auf der einge-schränkten Fläche prägen. Das hat keine Auswirkung auf die Wasserentnahme der Trinkwasserversorgung.

Die Erhöhung der Wasserversorgung der Stadt Netischin und des Kern-kraftwerks Chmelnizkij wurde bei der erneuten Bewertung der Vorräte am unterir-dischen artesischen Wasser der Wasserentnahme der Stadt Netischin bis 18.000

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m3/h begründet. Der jährliche Trinkwasserverbrauch der Stadt Netischin beträgt 6,57 Mio. m3/Jahr und der jährliche Verbrauch des Kernkraftwerks Chmelnizkij (unter Berücksichtigung von vier Kraftwerksblöcken) 0,36 Mio. m3/Jahr.

Der Strahlungszustand des Untergrundwassers, darin eingeschlossen die Wasserentnahme der Stadt Netischin, ist zufriedenstellend, die Konzentration der Radionuklide im Wasser liegt unter der Grenze, die von normativen Dokumenten festgelegt wird. Gemäß den Schlussfolgerungen in der TÖM ist der für die Was-serentnahme zu nutzende Wasserstockwerk vom Schutz vor äußerer Kontaminati-on durch Chemikalien und Radionuklide gekennzeichnet, d.h. er gehört zu den ökologisch beständigen Quellen der Trinkwasserversorgung.

Die Inbetriebnahme der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 und ihr Betrieb unter normalen Betriebsbedingungen, bei einem Auslegungsstörfall und einem ausle-gungsüberschreitenden Störfall führt nicht zu Norm überschreitenden Veränderun-gen des Strahlungszustands des Untergrundwassers.

10.5.2 Bei den Wasserbilanzierungen (WChB) der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij wurde die Wasserverlustgröße bei einer Nach-verdampfung von 53,1 Mio. m3/Jahr unter Berücksichtigung der Leistungsverfüg-barkeit von 0,82 berücksichtigt. Demzufolge beträgt das Defizit der Wasserres-sourcen (Bedarf an frischem Nebenkühlwasser für das Kühlwasserreservoir aus dem Fluss Horyn) in der Fluchtlinie während des Betriebs von vier Kraftwerksblö-cken 3,23 bis 41,92 Mio. m3/Jahr (von einem wassereichen Jahr mit einem Was-serversorgungsgrad von 1 % bis zu einem wasserarmen Jahr mit einem Wasserver-sorgungsgrad von 95 %). Das Ausgleichen des Defizits der Wasserressourcen ist auf Kosten der Inanspruchnahme des Speichernutzinhalts des Kernkraftwerks mit seiner anschließenden Auffüllung durch den Ablauf des Flusses Gniloj Rog und des Flusses Horyn (im März/April) möglich. Der Fluss Horyn ist in der Lage, das genannte Bedürfnis zu decken, ohne den festgelegten, unantastbaren sanitären Verbrauch (6 m3/s) unter Berücksichtigung der Bedürfnisse an frischem Wasser für die Kondensationskammer, die chemische Wasseraufbereitung und die Bewässe-rung zu stören.

10.5.3 Eine potentielle Quelle für die Verschmutzung des Wassers in der Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij ist das Kühlwasserreservoir. Das Wasser aus dem Kühlwasserreservoir kann beim Ausspülen sowie beim im Projekt vorgesehenen „erzwungenen“ Überlauf des Wassers durch die automati-sche Hochwasserentlastung des Kühlwasserreservoirs bei der Überschreitung des Betriebswasserstauziels zur Zeit des Hochwassers im Frühjahr oder des Regen-hochwassers in die Wasserumgebung gelangen.

Die in der UVP durchgeführten Bewertungen zeigen, dass bei rechtzeitigen kontrollierten Ausspülungen des Kühlwasserreservoirs im Hochwasserzeitraum und unter Einhaltung vorschriftsmäßiger Anforderungen die chemische Auswir-kung auf das Oberflächengewässer zum ökologisch annehmbaren Minimum her-abgesetzt werden kann, das die Möglichkeit der Nichteinhaltung von Forderungen

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der Gesundheitsvorschriften im Hinblick auf die hydrochemischen Werte aus-schließt.

10.5.4 Die Vergrößerung der Wärmeabgabe im Kühlwasserreservoir schafft einige andere Bedingungen des Wasseraustauschs in der oberen Schicht des Wasserbehälters und des Wärmeaustauschs mit der daran angrenzenden Schicht der atmosphärischen Luft. Die hydrothermischen Modellrechnungen des Kühlwas-serreservoirs haben gezeigt, dass die Temperatur des sich in ihm befindenden Was-sers während des Betriebs von vier Kraftwerksblöcken die natürliche Wassertem-peratur des Flusses Horyn um 13,84 °С überschreitet. Die berechnete Monats-durchschnittstemperatur des gekühlten Wassers für die meteorologischen Faktoren im April beträgt 22,04 °С (der Monat des Hochwassers im Frühjahr ist der wahr-scheinlichste Monat für den Abschlämmablass), die natürliche Wassertemperatur des Flusses Horyn beträgt dabei 8,2 °С.

In Anbetracht dessen, dass zur Zeit des Hochwassers im Frühjahr der Was-serverbrauch im Fluss Wilija 10 bis 100 m3/s erreicht und der Verbrauch des Abschlämmablasses in einem großen Bereich (mindestens 0 bis 10 m3/s) geregelt wird, ist die Möglichkeit der Einhaltung der durch Gesundheitsvorschriften vorge-sehenen Temperaturverhältnisse in der berechneten Fluchtlinie mittels Verdünnung des Abschlämmwassers offensichtlich und lässt sich einfach mittels Wassertempe-raturmessungen kontrollieren.

10.6 Bewertung der Auswirkungen auf die Bodendecke

10.6.1 Gemäß den Ergebnissen der in der UVP durchgeführten Untersu-chungen befinden sich der Kupfergehalt, Zinkgehalt und Kadmiumgehalt in den Böden des dem Kernkraftwerk Chmelnizkij angrenzenden Gebiets auf dem Grund-niveau. Es ist eine geringe zusätzliche Kontamination des Bodens landwirtschaftli-cher Nutzflächen, die an den Kraftfahrstraßen angrenzen, mit Blei möglich. Dies führt jedoch nicht zur Überschreitung der maximal zulässigen Konzentration in den landwirtschaftlichen Produkten.

Die Degradationsprozesse der Böden, die mit dem Bau des Kernkraftwerks Chmelnizkij in Zusammenhang stehen, sind nur auf dem Gebiet des Industriege-ländes verbreitet. Ihr Vorkommen in der Überwachungszone steht praktisch in kei-nem Zusammenhang mit dem Kraftwerksbetrieb.

Die Analyse der physikalischen und chemischen Eigenschaften der Böden in der Region hat im Großen und Ganzen gezeigt, dass trotz der beachtlichen Vielfalt der Bodendecke die meisten Böden über eine beachtliche gepufferte Beständigkeit gegenüber anthropogenen Belastungen verfügen. Die Landschaften der nahen Zone des Kernkraftwerks Chmelnizkij sind eine sichere Barriere, die der Ausdehnung der Zone primärer Kontamination mittels Migration vorbeugt.

10.6.2 Die derzeitige radiologische Situation am Standort des Kernkraft-werks Chmelnizkij wird im Großen und Ganzen anhand der natürlichen Radionuk-lide ermittelt. In der Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij wurden

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keine kurzlebigen anthropogenen Isotope festgestellt. Der Kontaminationsgrad des Gebiets mit 137Cs (0) ist nah an dem globalen Kontaminationsgrad (ungefähr 3 kBq/m2).

Das Oberflächenrelief der am Kraftwerk nah anliegenden Zone und das Vorkommen orographischer Barrieren wurden bei der Modellierung der Streuung gas- und aerosolförmiger Auswürfe unter normalen Betriebsbedingungen, bei ei-nem Auslegungsstörfall und einem auslegungsüberschreitenden Störfall berück-sichtigt.

Abb. 10.6-1 Zu beobachtende Dichte der Oberflächenkontamination des Bo-dens mit 137Cs in der Überwachungszone des Kernkraftwerks.

Die zu prognostizierende Dichteverteilung der Oberflächenkontamination des Bodens mit 137Cs innerhalb der Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij beim Routinebetrieb der vier Blöcke für die Dauer von 45 Jahren wird in 0 dargestellt. Im Großen und Ganzen ist die zusätzliche radioaktive Kontamina-tion des Gebiets aufgrund von gas- und aerosolförmigen Auswürfen des Kern-kraftwerks Chmelnizkij unter normalen Betriebsbedingungen bedeutungslos vor dem Hintergrund der bestehenden Kontamination in Zusammenhang mit der natür-lichen Aktivität und den globalen Ausfällen.

Die radioaktive Kontamination bei einem Auslegungsstörfall und einem aus-legungsüberschreitenden Störfall führt zu keiner Veränderung physikalisch-chemischer oder physikalischer Eigenschaften und Wassereigenschaften des Bo-

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dens. Die bei einem Auslegungsstörfall zu prognostizierende Dichte der zusätzli-

chen Kontamination des Gebiets mit 137Cs außerhalb der Schutzzone ist mit der be-stehenden Untergrundkontamination vergleichbar. Die gesamte Kontamination mit Jodradionukliden in der Schutzzone kann in den ersten Wochen nach dem Störfall zweistellige Werte (MBq/m2) erreichen. Einige Monate nach dem Störfall werden die langlebigen Radionuklide 137Cs und 90Sr den Hauptanteil der gesamten Dichte der Kontamination bilden.

Abb. 10.6-2 Prognose der Oberflächenkontamination des Bodens mit 137Cs in der Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij beim Routinebe-trieb der vier Kraftwerksblöcke für die Dauer von 45 Jahren

Bei einem auslegungsüberschreitenden Störfall kann die Dichte der zusätzli-chen Kontamination des Gebiets mit 137Cs innerhalb der Schutzzone die bestehen-den Kontaminationsgrade um zwei Größenordnungen überschreiten. Außerhalb dieser Zone bis zu einer Entfernung von 15 km kann die maximale zusätzliche Kontamination die Untergrundwerte um eine Größenordnung überschreiten. Die Dichte der zusätzlichen Kontamination mit 90Sr kann innerhalb der Schutzzone zweistellige Werte (kBq/m2) erreichen und außerhalb der Schutzzone ist sie mit dem Untergrund vergleichbar. Die gesamte Kontamination mit Jodradionukliden kann in den ersten Wochen nach dem Störfall in der Schutzzone einige hundert

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MBq/m2 und außerhalb der Schutzzone einige MBq/m2 erreichen. Ähnlich wie beim Auslegungsstörfall werden die langlebigen Radionuklide 137Cs und 90Sr eini-ge Monate nach dem auslegungsüberschreitenden Störfall den Hauptanteil der ge-samten Dichte der Kontamination bilden.

10.7 Bewertung der Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt

10.7.1 Der Betrieb von zwei weiteren Kraftwerksblöcken des Kernkraft-werks Chmelnizkij wird im Großen und Ganzen keine Auswirkung auf die Struk-tur und Dynamik der Pflanzen haben sowie keine Änderungen der Anzahl von Po-pulationen seltener Pflanzenarten, die auf der Liste gefährdeter Arten stehen, zur Folge haben.

Die derzeitige Strahlungssituation im Gebiet der Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij wird hauptsächlich anhand von Radionukliden natür-lichen Ursprungs ermittelt. Als Bioindikatoren radioaktiver Kontamination werden Pilze sowie die Kiefer, die Blaubeere, Moos und Flechten (für jede Schicht) ver-wendet, für die eine ausreichende Datenbank und festgelegte entsprechende Ab-hängigkeiten vorhanden sind. Im Großen und Ganzen hat sich keine Strahlungs-wirkung der über zwanzig Jahre langen Aktivität des Kernkraftwerks Chmelnizkij auf den Zustand der Pflanzenwelt in der Überwachungszone gezeigt.

Es wurde festgestellt, dass die Inbetriebnahme und der Routinebetrieb der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 keine negativen Auswirkungen auf die Tierwelt in der Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij haben werden. Es werden keine Störungen der Futterbasis, Verstecke, Nistplätze und Migrationswege der Tiere vorhergesehen.

Ein weiterer positiver Faktor in Bezug auf den Umweltschutz ist die Errich-tung des nationalen Naturparks „Klein-Polesien“ im Gebiet Chmelnizkij. Die Grenzen des Nationalparks (mit einer Fläche von ungefähr 25905 ha) verlaufen entlang der Grenzen der Flüsse und des Kühlwasserreservoirs. Im Norden ist der Fluss Horyn und das Kühlwasserreservoir; im Osten in der Fluss Horyn, im Nord-westen ist der Fluss Wilija und im Süden sind die Nebenflüsse des Flusses Horyn und des Flusses Wilija. Ein Großteil des nördlichen und des südöstlichen Sektors der Überwachungszone liegt in diesem Nationalpark. Die Errichtung des Parks wird den Schutz einmaliger natürlicher Ressourcen der Region fördern.

10.7.2 Gemäß den Ergebnissen der in der UVP durchgeführten Berechnun-gen und Bewertungen für Notfallsituationen können die kurzlebigen Radionuklide als wesentliche, die Dosis bildende Radionuklide für Biozönose angesehen wer-den.

Bei einem Auslegungsstörfall beträgt die konservative Bewertung der höchs-ten absorbierten Dosis für Pflanzen und Nutztiere im ersten Jahr nach dem Aus-wurf (bei einer Entfernung von 2,7 km entlang der Mittellinie der Emissionsspur, bei ungünstigsten Witterungsverhältnissen) jeweils ungefähr 20 und 4 mGy/Jahr (Außenbestrahlung). Die erhaltenen Bewertungen des Grads absorbierter Dosen

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haben gezeigt, dass die Änderungen in den Pflanzen- und Tiergesellschaften auf der Artenebene äußerst unwahrscheinlich sind. Demzufolge werden unter der Wir-kung von Strahlungsfaktoren keine Veränderungen der Biozönosen eintreten.

Bei einem auslegungsüberschreitenden Störfall beträgt die konservative Be-wertung der höchsten absorbierten Dosis für Pflanzen im ersten Jahr nach dem Auswurf (bei einer Entfernung von 4 km entlang der Mittellinie der Emissionsspur, bei ungünstigsten Bedingungen) ungefähr 1 Gy/Jahr, so dass bei äußerst strahlen-empfindlichen Nadelgewächsen der Grenzwert der aktuell festgelegten unteren Grenze für den Nachweis schwacher Strahlungseffekte überschritten wird. Dabei werden außerhalb der Schutzzone keine mittlere oder hohe Last der Strahlungsef-fekte sowie keine Dosisgrenze starker Bestrahlung, die bei jeder taxonomischen Gruppe zu einer 100 %igen Zerstörung führt, erreicht.

Die Konservative Bewertung der maximalen äußeren absorbierten Dosis für Nutztiere unter den gleichen Bedingungen beträgt ungefähr 0,04 Gy/Jahr, so dass bei den Säugertieren der Grenzwert der aktuell festgelegten unteren Grenze für den Nachweis schwacher Strahlungseffekte nicht überschritten wird.

Die erhaltenen Bewertungen des Grads absorbierter Dosen ermöglichen die Bestätigung, dass die Änderungen in den Pflanzen- und Tiergesellschaften auf der Artenebene unwahrscheinlich sind, obwohl bei einem auslegungsüberschreitenden Störfall in einem eingeschränkten Gebiet entlang der Mittellinie der Emissionsspur bei Nadelbäumen radiobiologische Effekte beobachtet werden können. Demzufol-ge werden unter der Wirkung von Strahlungsfaktoren keine strukturellen Verände-rungen der Biozönosen außerhalb der Schutzzone eintreten.

Innerhalb der Schutzzone in einem eingeschränkten Gebiet besteht die Mög-lichkeit der Überdosis einer starken Bestrahlung von Vertretern äußerst strahlen-empfindlicher Organismen (Nadelbäume, Säugetiere (Nagetiere)), bei der Erschei-nungen geringer Auswirkungen ionisierender Strahlen möglich sind (Beschädi-gungen der Chromosomen, der Reproduktionsfunktion und der Physiologie). Eine starke Bestrahlungsdosis (5 Tage) bei einer Kiefer bei einer Entfernung von 1 km von der Strahlungsquelle (Wolkenachse, konservative Bewertung) kann 1 Gy be-tragen.

10.8 Bewertung der Auswirkungen auf die soziale Umwelt

10.8.1 Der Formationsprozess des Gesundheitszustands der Bevölkerung wird von einem ganzen Komplex natürlicher und klimatischer, sozialökonomi-scher, medizinisch-biologischer, anthropogener und anderer Faktoren beeinflusst.

Eine der wichtigsten Kennzahlen des Gesundheitszustands der Bevölkerung ist die Erkrankungshäufigkeit, deren ständige Analyse es ermöglicht, die laufende und zukunftsorientierte Tätigkeit lokaler Selbstverwaltungsorgane sowie Organe der sanitär-epidemiologischen Aufsicht zu planen und zu optimieren. Mit den durchgeführten Untersuchungen wurden keine negativen Veränderungen des Gesundheitszustands der Bevölkerung in der Überwachungszone, bedingt durch

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die Auswirkungen der Auswürfe des Kernkraftwerks Chmelnizkij, festgestellt und demzufolge überschreitet die Gefahr, dass die Erkrankungshäufigkeit der einheimi-schen Bevölkerung ansteigt, nicht die durchschnittliche Gefahr im ganzen Land.

Nach der Inbetriebnahme der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 werden die unter normalen Betriebsbedingungen möglichen Auswirkungen auf den Zustand der At-mosphäre, die geologische Umgebung, das ober- und unterflächige Gewässer, die Böden, die Pflanzen- und Tierwelt, die soziale und industrielle Umgebung die zu-lässigen Auswirkungen nicht überschreiten, was indirekt das Fehlen zusätzlicher negativer Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung gewährleis-tet.

10.8.2 Die in der UVP durchgeführte Bewertung der individuellen effekti-ven Dosis der Bevölkerung, die aufgrund von gas- und aerosolförmigen Auswür-fen des Kernkraftwerks Chmelnizkij bei einem Routinebetrieb von vier Kraft-werksblöcken unter konservativen Bedingungen (45 Jahre Betrieb des Kraftwerks, maximale Übergangskoeffizienten) gebildet wird, hat gezeigt, dass an der Grenze der Schutzzone die effektive Jahresdosis unter Berücksichtigung aller Wirkungs-formen für die kritische Bevölkerungsgruppe 0,6 mkSv beträgt (0). Bei einer Ent-fernung von 25 km verringert sich die effektive Dosis bis auf ein paar Hundertstel mkSv. mkSv/Jahr

Abb. 10.8-1 Effektive Jahresdosis der Bevölkerung (Bezugsgruppe „Er-wachsener“, Landbevölkerung) bei 45 Jahre Betrieb des Kernkraftwerks Chmelnizkij mit vier Kraftwerksblöcken.

Den Hauptanteil der Jahresdosis bildet die Bestrahlung der Wolke gas- und aerosolförmiger Auswürfe des Kernkraftwerks Chmelnizkij, in erster Linie auf-grund der Volumenaktivität radioaktiver Edelgase (41Ar, 85Kr, 133Xe). Der nächst-

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größte Anteil ist die Aufnahme der Radioaktivität über die Nahrungskette (0). Die in der UVP durchgeführten Bewertungen haben die Zweckmäßigkeit der

Nutzung von Milch und Pilzen als Indikatoren für die anthropogene radioaktive Kontamination des Gebiets bestätigt.

Die Milch ist ein kritisches Produkt für die Aufnahme von 137Cs in die Rati-on des Menschen unter Berücksichtigung der Übergangskoeffizienten dieses Ra-dionuklids in den Kettengliedern „Boden-Tier-Milch“. Die in der UVP bewerteten maximalen Kontaminationsgrade der zusätzlichen Kontamination von Milch durch 137Cs aufgrund von gas- und aerosolförmiger Auswürfe des Kernkraftwerks Chmelnizkij beim Routinebetrieb von vier Blöcken bei einer Betriebsdauer von 45 Jahren (0) sind um viele Größenordnungen geringer als der zulässige Grad (100 Bq/l) und bedeutungslos vor dem Hintergrund gegenwärtiger Kontaminationsgrade der Milch (einige Bq/l).

Die Pilze gehören zwar nicht zur Hauptration, sind jedoch Hyperspeicher von 137Cs und können in Waldregionen erheblich zur gesamten effektiven Dosis beitragen. Die in der UVP bewerteten maximalen Kontaminationsgrade der zusätz-lichen Kontamination von Pilzen durch 137Cs aufgrund von gas- und aerosolförmi-ger Auswürfe des Kernkraftwerks Chmelnizkij beim Routinebetrieb von vier Blö-cken bei einer Betriebsdauer von 45 Jahren werden in 0 dargestellt. Ähnlich wie bei der Milch sind diese Werte, um viele Größenordnungen geringer als der zuläs-sige Grad und bedeutungslos vor dem Hintergrund gegenwärtiger Kontaminations-grade der Pilze.

Abb. 10.8-2 Maximale Kontaminationsgrade zusätzlicher Kontamination von Milch durch 137Cs aufgrund von gas- und aerosolförmiger Auswürfe des

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Kernkraftwerks Chmelnizkij beim Routinebetrieb der 4 Blöcke bei einer Be-triebsdauer von 45 Jahren.

Abb. 10.8-3 Maximale Kontaminationsgrade zusätzlicher Kontamination von Pilzen durch 137Cs aufgrund von gas- und aerosolförmiger Auswürfe des Kernkraftwerks Chmelnizkij beim Routinebetrieb der 4 Blöcke bei einer Be-triebsdauer von 45 Jahren.

10.8.3 In der UVP wurden individuelle effektive Dosen der Bevölkerung infolge eines Auslegungsstörfalls bewertet. Die konservativen Bewertungen der Dosisbelastungen der Bevölkerung haben unter Berücksichtigung aller Wirkungs-formen außer der Aufnahme von Radionukliden mit Nahrungsmitteln gezeigt, dass bei einem Auslegungsstörfall das Ergreifen irgendwelcher außergewöhnlicher oder dringender Gegenmaßnahmen (darunter die Jodprophylaxe) nicht erforderlich ist.

Die radioaktive Kontamination landwirtschaftlicher Erzeugnisse infolge ei-nes Auslegungsstörfalls kann die Grade, die in [12, 65] festgelegt sind, überschrei-ten, d.h. es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass das Ergreifen langfristiger Ge-genmaßnahmen erforderlich ist.

Die größte Wahrscheinlichkeit der Notwendigkeit, Entscheidungen über die Beschlagnahme, den Austausch und die Einschränkung des Verzehrs lokaler land-wirtschaftlicher Erzeugnisse außerhalb der Schutzzone in unmittelbarer Nähe ihrer Grenzen zu treffen, besteht für Blattgemüse und Milch. Außerhalb der Schutzzone ist das Verhängen eines Verbots des Verzehrs von Blattgemüse und Milch für ei-nen Zeitraum von 1 bis 3 Monaten möglich. Beim Blattgemüse kann dieses Verbot bis zur Grenze der Überwachungszone verhängt werden und bei Milch bis zu 15 km vom Kernkraftwerk Chmelnizkij. Das Ergreifen dieser Gegenmaßnahmen steht

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im Großen und Ganzen mit der Kontamination des Gebiets durch Jodisotope und kurzlebige Radionuklide in Zusammenhang. Es besteht auch die Wahrscheinlich-keit, dass ein Verbot des Verzehrs von Getreideerzeugnissen und Fleisch von Tie-ren, die in unmittelbarer Nähe der Schutzzone (bis 6 km) angebaut und gezüchtet wurden, verhängt wird. Gemäß den erhaltenen konservativen Bewertungen kann das verhängte Verbot des Verzehrs von Getreideerzeugnissen und Fleisch von Tie-ren, die in diesem Gebiet angebaut oder gezüchtet wurden, bis zu zwei Jahre dau-ern.

Die Abhängigkeit der voraussichtlichen vitalen effektiven Dosis von der Entfernung unter Berücksichtigung der Aufnahme von Radionukliden mit Nah-rungsmitteln (ohne Ergreifen von Gegenmaßnahmen und mit Verbot des Verzehrs von Nahrungsmitteln gemäß den Kriterien von [12]) wird in 0 dargestellt.

Die bewerteten individuellen effektiven Dosen der Bevölkerung erreichen nicht den Grenzwert für das Eintreten determinierter Effekte. Die individuellen Ri-siken des Eintretens stochastischer Effekte für die Bevölkerung sind auf einem be-deutungslos niedrigem Niveau (0).

10.8.4 In der UVP wurden individuelle effektive Dosen der Bevölkerung infolge eines auslegungsüberschreitenden Störfalls bewertet. Ausgehend von den maximalen Bewertungen effektiver Dosen ist es notwendig, dass eine Beschrän-kung hinsichtlich des Aufenthalts der Bevölkerung an der freien Luft in einem Ab-stand von 4 km von der Emissionsquelle auferlegt wird. Die genannte Gegenmaß-nahme wird anhand einer vorbeugenden Dosis für den ganzen Körper bestimmt. Die berechnete Dosis für die Schilddrüse überschreitet nicht die untere Grenze der Vertretbarkeit für die Durchführung der Jodprophylaxe. Trotzdem bilden die radi-oaktiven Jodisotope insgesamt mehr als 80 % der effektiven Dosis im akuten Zeit-raum des Störfalls, wobei die gesamte effektive Dosis an der Grenze der Schutzzo-ne hauptsächlich aufgrund der Inhalation gebildet wird. Demnach stellt sich die Anwendung der Jodprophylaxe für die Bevölkerung, die in der Schutzzone lebt, im frühesten Stadium des Störfalls offensichtlich als berechtigt heraus. Sv

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km

Abb. 10.8-4 Voraussichtliche vitale, individuelle effektive Dosis der Bevöl-kerung bei einem Auslegungsstörfall.

km

Abb. 10.8-5 Gesamtrisiko des Eintretens stochastischer Effekte bei einem Auslegungsstörfall.

Bei einem auslegungsüberschreitenden Störfall kann die radioaktive Konta-

mination landwirtschaftlicher Erzeugnisse in der Überwachungszone die festgeleg-ten Kriterien zum Fällen der Entscheidung über die Beschlagnahme, den Aus-tausch und die Einschränkung des Verzehrs solcher Erzeugnisse überschreiten. Entlang der Mittellinie der Emissionsspur kann die Überschreitung zulässiger Höhen des Gehalts von 137Cs [65] in der Milch, im Rindfleisch, im Getreide für Ernährungszwecke und im Blattgemüse bei einer Entfernung von mindestens 25 km vom Kernkraftwerk Chmelnizkij, im Kohl bei einer Entfernung bis 20 km, im Obst bei einer Entfernung bis 10 km vom Kernkraftwerk Chmelnizkij erwartet

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werden. Der Gehalt von 90Sr kann entlang der Mittellinie der Emissionsspur die zu-lässigen Höhen im Getreide für Ernährungszwecke und im Blattgemüse bei einer Entfernung 30 km vom Kernkraftwerks Chmelnizkij, in der Milch bis 10 km, im Fleisch, Gemüse und Obst bis 4 - 6 km überschreiten. Gemäß den in der UVP durchgeführten konservativen Bewertungen kann das verhängte Verbot des Ver-zehrs von Getreideerzeugnissen und Fleisch, die in diesem Gebiet angebaut oder gezüchtet wurden bis zu zwei Jahre dauern. Die Überschreitung zulässiger Höhen des Gehalts von 131I in der Milch kann bei Entfernungen bis zu 40 km vom Kern-kraftwerk Chmelnizkij erwartet werden. Dies berechtigt auch die Einführung der Einschränkung des Verzehrs von Milch. Dabei können solche Einschränkungen an der Grenze der Schutzzone für einen längeren Zeitraum bestehen bleiben (für die Säuglingsmilch bis 2 Monate nach dem Störfall).

Die genannten Einschränkungen des Verzehrs lokaler Nahrungsmittel beru-hen auf den unteren Grenzen der Vertretbarkeit gemäß der ukrainischen Norm für Strahlenschutz NRBU-97 [12]. Bei der Anwendung absolut berechtigter Ein-griffswerte [12] für das Fällen der Entscheidung über die Beschlagnahme, den Austausch und die Einschränkung des Verzehrs radioaktiv verseuchter Nahrungs-mittel werden die Einschränkungsparameter (Verbotsdauer, Flächen landwirt-schaftlicher Nutzflächen, etc.) wesentlich geringer sein.

Die Abhängigkeit der voraussichtlichen vitalen effektiven Dosis von der Entfernung unter Berücksichtigung aller Formen der Aufnahme von Radionukliden (ohne Ergreifen und mit Ergreifen genannter Gegenmaßnahmen) wird in 0 darge-stellt.

Die individuellen Risiken des Eintritts stochastischer Effekte für die Bevöl-kerung überschreiten im Falle des Nichtergreifens von Gegenmaßnahmen (Ein-schränkung des Aufenthalts der Bevölkerung an der freien Luft) die Grenze des in-dividuellen Risikos bei Entfernungen bis 4 km von der Emissionsquelle (0). Wenn die genannte Gegenmaßnahme ergriffen wird, überschreiten die Risiken des Ein-tritts stochastischer Effekte nicht die Grenze des individuellen Risikos für die Be-völkerung.

Sv

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km

Abb. 10.8-6 Voraussichtliche vitale, individuelle effektive Dosis der Bevöl-kerung bei einem auslegungsüberschreitenden Störfall.

km

Abb. 10.8-7 Gesamtrisiko des Eintretens stochastischer Effekte bei einem auslegungsüberschreitenden Störfall.

10.9 Bewertung der Auswirkungen auf die industrielle Umgebung

10.9.1 Die Anlagen und das System des bestehenden Teils der Niederlas-sung Kernkraftwerk Chmelnizkij wurden unter Berücksichtigung möglicher Aus-wirkungen extremer Ereignisse entworfen und erbaut. Ähnliche Projektlösungen wurden in der TÖM der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 angewendet.

10.9.2 Die Bedingungen für die Platzierung des Kernkraftwerksgeländes schließen die Möglichkeit äußerer anthropogener Auswirkungen von anderen Ob-jekten wirtschaftlicher Tätigkeit (Feuer, Explosionswelle, Überschwemmung, Aus-stoß schädlicher Gase) aus, die zur Störung des Routinebetriebs des Kernkraft-werks Chmelnizkij führen können. Das bedeutet, dass auch keine zusätzlichen

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Quellen der Auswirkungen des Kraftwerks auf die industrielle Umgebung geschaf-fen werden.

10.9.3 Wie die Vorausschätzungen gezeigt haben, ist der zusätzliche Bei-trag zur Kontamination der industriellen Umgebung durch langlebige Radionuklide aufgrund von gas- und aerosolförmigen Auswürfen mehrere zehntausend Mal nied-riger als die bestehende Kontamination, die wiederum viel niedriger als die festge-legten zulässigen Grade ist. Demzufolge sind spezielle agrotechnische Maßnahmen mit der Veränderung der Struktur landwirtschaftlicher Bodennutzung, die Umprofilierung von Branchen der Agrarindustrie und die Änderungen der techno-logischen Verarbeitung von Erzeugnissen bei der Inbetriebnahme von zwei neuen Kraftwerksblöcken unzweckmäßig.

10.9.4 In der UVP werden im Großen und Ganzen keine negativen Aus-wirkungen beim Bau, bei der Inbetriebnahme und beim Betrieb des Kraftwerksblö-cke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij auf die Objekte der industriellen Umgebung, die sich innerhalb der Überwachungszone befinden, prognostiziert.

10.10 Bewertung der Auswirkungen technologischer Abfälle auf die Umgebung

10.10.1 Die Grundarten der Abfälle, die beim Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij entstehen werden, sind: • unsortierter Schrott von Schwarzmetallen; • stückige Betonabfälle; • Bruch von Stahlbetonbauelementen; • Reinigungsmaterial, das mit Erdölprodukten verschmutzt ist; • Metallpackung mit Farbe beschmutzt; • Reste und Stummel stählerner Schweißelektroden; • Kartonpackung von den Elektroden; • Schweißschlacke; • Hausmüll.

Die prognostizierte Gesamtmenge der Bauabfälle beträgt ungefähr 9.100 t.

10.10.2 Beim Betrieb der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij werden gasförmige, flüssige und feste technologische Abfälle erzeugt. Die in der TÖM vorgeschlagenen technischen Lösungen hinsichtlich des Umgangs mit solchen Abfällen und der Verringerung ihres Umfangs werden im Abschnitt 8 beschrieben.

10.10.3 Gemäß den Schlussfolgerungen der UVP wird dank des Komplexes entsprechender Schutz- und Sicherungsmaßnahmen (s. Abs. Fehler! Verweisquel-le konnte nicht gefunden werden.), keine negative Auswirkung der Abfälle auf die Umgebung prognostiziert.

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10.11 Bewertung der Auswirkungen auf die Umgebung im grenzüber-schreitenden Kontext

10.11.1 Für die Bewertung des radiologischen Werts der grenzüberschrei-tenden Übertragung radioaktiver Kontamination unter normalen Betriebsbedin-gungen wurden in der TÖM die Berechnungsergebnisse der Verbreitung gas- und aerosolförmiger Auswürfe verwendet, die unter Berücksichtigung reeller meteoro-logischer Daten am Standort des Kernkraftwerks Chmelnizkij durchgeführt wur-den.

Im Zuge der Entfernung von der Emissionsquelle verkleinert sich schnell die Kontaminationsdichte des durch Radionuklide kontaminierten Gebiets und folglich verringert sich auch die Dosisbelastung der Bevölkerung. Bereits an der Grenze der Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij scheint die Dosisbelastung unter normalen Betriebsbedingungen um einige Größenordnungen unter der Quote des Dosisgrenzwerts zu liegen (0). Das bedeutet, dass die Quote des Dosisgrenzwerts für die Bevölkerung angrenzender Staaten nicht überschritten wird. Dabei ist der Wert der Quote des Dosisgrenzwerts in den meisten europäi-schen Ländern höher als in der Ukraine und beträgt 200 mkSv/Jahr.

Somit wird die Strahlungswirkung während des Routinebetriebs des Kern-kraftwerks Chmelnizkij auf die angrenzenden Länder erheblich kleiner als die fest-gelegten Dosisquoten und erst recht unter der Grenze der individuellen effektiven Jahresdosis von 1 mSv sein.

10.11.2 Das Gesamtrisiko des Eintretens stochastischer Effekte bei einem Auslegungsstörfall und einem auslegungsüberschreitenden Störfall, sogar ohne Er-greifen von Gegenmaßnahmen ist bereits an der Grenze der Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij um einige Größenordnungen unter der in [14] festgelegten Grenze des individuellen Risikos von 5 х 10-5 Jahr-1 (0, 0). Das bedeu-tet, dass bei einem Auslegungsstörfall und einem auslegungsüberschreitenden Störfall im Kernkraftwerk Chmelnizkij das Gesamtrisiko des Eintretens stochasti-scher Effekte für die Bevölkerung angrenzender Staaten erheblich geringer als die zulässige Grenze des individuellen Risikos ist.

10.12 Errichtung einer Schutz- und Überwachungszone

10.12.1 Die Größe der Schutzzone für vier Kraftwerksblöcke des Kern-kraftwerks Chmelnizkij (die die Stellen organisierter Auswürfe aus den Belüf-tungsrohren der Kraftwerksblöcke mit einem Radius von 2,7 km umkreist) wurde mit der Anordnung des Ministeriums für Energie und Elektrifizierung der UdSSR Nr. 150 PS vom 28.11.1979 festgelegt. Mit dem „Befund der staatlichen sanitär-epidemiologischen Prüfung“ Nr. 05.03.02-07/17573 vom 27.03.2008 hat das ukra-inische Gesundheitsministerium die vorher festgelegte Größe der Schutzzone des Kernkraftwerks Chmelnizkij bestätigt.

10.12.2 Die Grenzen der Überwachungszone des Kernkraftwerks

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Chmelnizkij mit einem Radius von 30 km werden in 0 gezeigt.

10.12.3 Gemäß den Schlussfolgerungen der UVP verlangt die Inbetriebnah-me und der Betrieb der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 keine Änderung der Größe von der Schutzzone und Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij.

10.13 Maßnahmen zur Sicherstellung eines vorschriftsmäßigen Zu-stands der Umgebung

10.13.1 Die geplanten Lösungen der TÖM hinsichtlich der Sicherstellung eines vorschriftsmäßigen Zustands der Umgebung sehen folgende Maßnahmen-gruppen vor: • Ressourcensparende Maßnahmen; • Schutzmaßnahmen; • Wiederherstellungsmaßnahmen;

• Kompensationsmaßnahmen; • Sicherungsmaßnahmen.

10.13.2 Die ressourcensparenden Maßnahmen befassen sich mit Fragen rati-oneller Verwendung von Boden-, Wasser- und Brennstoffressourcen.

Bei der Platzierung der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 und des Nebenanlagen-komplexes wurde das Gebiet, das von der Niederlassung Kernkraftwerk Chmelnizkij ständig genutzt wird, maximal genutzt.

Für die Einsparung des Nebenkühlwassers ist ein Kreislaufsystem der Ne-benkühlwasserversorgung unter Verwendung des Wasserspeichers des Flusses Gniloj Rog als künstlicher Wasserkühler der Haupt- und Nebenanlagen des Turbi-nenraums sowie zur Kühlung von Verbrauchern der Gruppe „B“ vorgesehen. Zur Kühlung der Ausrüstung des Reaktorraums und der Verbraucher der Gruppe „A“ ist ein unabhängiges Kreislaufsystem zirkulierender Wasserversorgung unter Ver-wendung als Kühler der Kondensationskammer vorgesehen.

Mit dem Ziel, die Energiereserven für das Hauptsystem zirkulierender Was-serversorgung zu sparen, wurden Zweigangmotoren und Pumpen mit einem Wen-demechanismus der Blätter verwendet, die es ermöglichen, ihren Wirkungsgrad zu vergrößern.

10.13.3 Zu den in der TÖM vorgesehenen Schutzmaßnahmen zählen ent-sprechende Architektur-, Bau- und Planlösungen sowie Maßnahmen zur Verringe-rung der Strahlungswirkungen und strahlungsfreien Wirkungen auf die Umgebung.

Eine der wichtigsten Maßnahmen, die im Projekt vorgesehen sind, ist die Si-cherstellung der Undurchlässigkeit der Gebäude und Anlagen, in denen radioaktive Stoffe und Mittel hantiert und gelagert werden. Im Projekt ist eine hermetische Hülle um die Ausrüstung des primären Kreislaufs herum vorgesehen, mit dem Ziel, die frei werdenden Aktivitäten bei Lecks oder Spalten in der Ausrüstung zu lokalisieren sowie vor äußeren extremen Auswirkungen zu schützen.

Als Grundlage für die Planung der Produktionsgebäude und -räume dient ein Hauptgesundheitsprinzip, bei dem die Gebäude und Räume je nach Art der techno-logischen Prozesse, der installierten Ausrüstung, der Art und dem Grad der Kon-

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tamination von Räumen durch radioaktive Stoffe in Zonen eingeteilt werden. Der Schutz der Umgebung vor der Wirkung ionisierender Strahlung wäh-

rend des Kernkraftwerkbetriebs wird durch folgende Maßnahmen sichergestellt: • Einrichtung von Lokalisierungsbarrieren in Übereinstimmung mit dem Prinzip

des tief gegliederten Schutzes; • Entwicklung geschlossener Kreisläufe mit radioaktiven Mitteln; • Unterbringung von Drucksystemen des primären Kreislaufs innerhalb der her-

metischen Hülle; • Entwicklung von Zwischenkreisläufen des Kühlwassers; • Unterteilung der Produktionsräume in strenge und weniger strenge Kontrollbe-

reiche; • Unterteilung der Belüftungssysteme strenger und weniger strenger Kontrollbe-

reiche; • Entwicklung eines organisierten Systems zur Erfassung und Reinigung radioak-

tiver Lecks; • Entwicklung eines organisierten Systems zur Erfassung flüssiger und fester ra-

dioaktiver Abfälle; • Lagerung und Verarbeitung von Abfällen in einem speziellen Gebäude; • Aufrechterhaltung von Strahlungs- und Klimaverhältnissen in den Produktions-

räumen mit Hilfe von Belüftungssystemen; • Vorhandensein eines Systems zur Lokalisierung von Störfällen im Reaktor-

raum. Die Hauptquelle für die Kontamination der Atmosphäre durch schädliche

chemische Mittel ist der Inbetriebnahme- und Reservekesselraum, der nach der In-betriebnahme der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 nur in einigen Notfallsituationen, bei denen alle Kraftwerksblöcke zum Stillstand kommen, in Betrieb genommen wird. Die restlichen Quellen chemischer Emissionen gehören zu den Quellen, die perio-disch tätig sind, und führen nicht zur Störung des vorschriftsmäßigen Zustands der bodennahen Luftschicht.

Die technischen Lösungen zur Verringerung der strahlungsfreien Wirkung auf die Umgebung beim Umgang mit Industrieabfällen werden in Abs. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. beschrieben.

10.13.4 Die Maßnahmen zur Bodenrekultivierung waren zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Kraftwerkblocks Nr. 1 des Kernkraftwerks Chmelnizkij voll-ständig abgeschlossen. Irgendwelche speziellen agrotechnischen Maßnahmen zur Veränderung der Struktur landwirtschaftlicher Bodennutzung, zur Umprofilierung von Branchen der Agrarindustrie oder zur Änderung der technologischen Verarbei-tung von Erzeugnissen sind nicht erforderlich.

10.13.5 Zu den in der TÖM vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen gehören: • Funktion des Systems zur Kontrolle der Strahlungsverhältnisse auf dem Gelän-

de des Kernkraftwerks Chmelnizkij und im angrenzenden Gebiet;

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• Funktion des Systems zur Überwachung ober- und unterflächiger Gewässer; • hydrobiologisches Monitoring; • Funktion des Systems zur Überwachung geologischer Prozesse und Bodenver-

hältnisse; • Funktion des Systems zur Überwachung der Errichtung von Gebäuden und An-

lagen; • Funktion des Warn- und Meldesystems in der Überwachungszone des Kern-

kraftwerks Chmelnizkij; • Realisierung des Systems in Bezug auf die Maßnahmen zur Sicherung der in-

dustriellen Umgebung; • Umsetzung eines komplexen Plans technisch-organisatorischer Maßnahmen zur

Richtlinie „Umweltschutz und rationelle Verwendung natürlicher Ressourcen“.

10.14 Zusammenfassende Übersicht über die Auswirkungen und Be-wertung des ökologischen Risikos

10.14.1 Die zusammenfassende Übersicht über die Auswirkungen befindet sich in Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden..

10.14.2 Gemäß den Schlussfolgerungen der UVP gibt es im Großen und Ganzen kein ökologisches Risiko im Hinblick auf die Faktoren äußerer Auswir-kungen beim Bau, bei der Inbetriebnahme und beim Betrieb der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij. Das ökologische Risiko im Hin-blick auf die Faktoren chemischer (strahlungsfreier) Kontamination der Umgebung wird minimal sein. Das ökologische Risiko im Hinblick auf die Faktoren der Strah-lungswirkungen: • wird unter normalen Betriebsbedingungen unter dem zulässigen ökologischen

Risiko sein (Prognosewerte der Strahlungsverhältnisse der Umgebung und Si-cherheit für die Lebenstätigkeit der Bevölkerung sind wesentlich geringer als die zulässigen Werte);

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Tabelle 10.14-1 Zusammenfassende Übersicht über die Auswirkungen

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1 Strahlungswirkung 1.1 Gas- und aerosolförmige radioaktive Stoffe aus den Belüftungsrohren des Reaktorraums, den Sondergebäuden der vier Kraftwerksblöcke und der Personenschleuse Auswurfleistung wesentlicher Radionuklide, Bq/Tag: Argon-41 - 3,85Е+10; Cäsium-137 - 4,97Е+05; Krypton-85 - 3,15Е+09; Xenon-133 - 1,21Е+13; Tritium - 2,85Е+10; Strontium-90 - 1,34Е+01. Die berechneten jahres-durchschnittlichen Höchstkonzentrationen radioaktiver Edelgase in der Luft, die unge-fähr einen Kilometer östlich vom Kernkraft-werk gemessen wurden, Bq/m3 • 41Аr - n10-2;

• 85Kr - n10-3; • 133Xe - 2,0, was 103-105 Mal gerin-ger als die maximal zu-lässigen Konzentratio-nen ist.

- - Die Kontamination des Gebiets durch 137

Сs hat den gleichen Grad wie die globale Kontamina-tion (ungefähr 3 kBq/m2). Der Betrieb des Kernkraftwerks mit vier Kraftwerksblöcken hat praktisch keinen Einfluss auf die Werte des natürlichen, radio-aktiven Untergrunds der Böden

Als Bioindikatoren ra-dioaktiver Kontamina-tion können Pilze, die Blaubeere, die Kiefer, Moosgewächse und Flechten dienen, für die es eine Datenbank und festgelegte entspre-chende Abhängigkeiten gibt. Die Inbetriebnahme und der Routinebetrieb der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 werden auf die Tierwelt in der Über-wachungszone keine negativen Auswirkun-gen haben: Es werden keine Störungen der Futterbasis, Verstecke, Nistplätze und Migrati-onswege vorhergesehen

Die maximale berech-nete, effektive indivi-duelle Dosis von 0,34 mkSv/Jahr wurde einen Kilometer entfernt vom Kernkraftwerk gemes-sen. Die bewerteten Dosisbelastungen au-ßerhalb der Schutzzone sind zwei Größenord-nungen unter dem Wert festgelegter Grenzen. Von einigen Stunden natürlicher Hinter-grundbestrahlung (auf-grund von 40K, 239U, 232Th und der Produkte ihres Zerfalls) erhält der Mensch ungefähr die Dosis wie von den Auswürfen des Stan-dorts Kernkraftwerk Chmelnizkij in einem Jahr

1.2 Bewertung des radiologischen Werts grenzüberschreitender Übertragung. Im Zuge der Entfernung von der Emissionsquelle verringert sich schnell die Kontamination des durch Radionuklide kontaminierten Gebiets und so verringert sich auch die Dosisbelastung der Bevölkerung. Bereits an der Grenze der Schutzzone überschreiten die Dosisbelastungen nicht den Dosisgrenzwert für die Bevölkerung. Das bedeutet, dass die Quote des Dosisgrenzwerts für die Bevölkerung angrenzender Staaten nicht überschritten wird (in den meisten europäischen Ländern ist sie höher als in der Ukraine und beträgt 200 mkSv/Jahr). Es kann bestätigt werden, dass die Strah-lungswirkung beim Routinebetrieb des Kernkraftwerks auf die angrenzenden Länder erheblich kleiner als die festgelegten Dosisquoten ist und erst

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recht unter der Grenze der individuellen effektiven Jahresdosis von 1 mSv ist. 1.3 Ablass des neutralisierten Regenerationswassers der chemischen Wasseraufbereitung in das Kühlwasserreservoir mit einer Aktivität unter dem in der ukrainischen Norm für Strahlenschutz NRBU-97 festgelegten Wert von PCB

ingest. Anthropogenes Einsickern. Verlangsamte hydrogeologische Migration anthropogener Schadstoffe, einschließlich Radionuklide, bedingt durch bedeutungslose Vertikalgradiente zwischen den Wasserstockwerken. Mitreißen der Feuchtigkeit durch den Wind aus der Kondensationskammer im Abstand von mehr als 12,5 m (au-ßerhalb der wasserundurchlässigen Wasserschutzböschung). - Der Kontaminations-

grad der Wasserreser-voirs (Kühlwasserre-servoir, Fluss Horyn, Fluss Wilija) in Bezug auf 137

Сs und 90Sr von der Norm PCB

ingest ge-mäß der ukrainischen Norm für Strahlen-schutz NRBU-97 be-trägt, %: • 137

Сs- 0,04 bis 0,13; • 90Sr - 0,1 bis 0,14, was den Anforderungen der genannten Norm vollständig entspricht

Gemäß den Prognosen kann nur der quartäre Grundwasserleiter der Kontamination durch 90Sr mit einem Konta-minationsgrad unter 5 % der oben realisierba-ren 100 %igen Konta-mination ausgesetzt werden. Die prognosti-sche Konzentration von 137Сs ist eine Größen-

ordnung unter 90Sr und wird keine praktische Bedeutung haben. Der für die Wasserentnah-me zu verwendende Wasserstockwerk ist gekennzeichnet vom Schutz vor oberflächli-cher chemischer Kon-tamination und Strah-lungskontamination, d.h. er gehört zu den ökologisch beständigen Quellen der Trinkwas-serversorgung

- - -

1.4 Periodische Ausspülung des Systems aus der Kondensationskammer in das Kühlwasserreservoir. Das Gesamtvolumen des Lagers für flüssige Abfälle beträgt 800 m3 (entworfen für vier Kraftwerksblöcke). Die periodische Ausspülung des Systems aus der Kondensationskammer in das Kühlwasserreservoir erfolgt unter Einhaltung des anhand von Normen festgelegten Grads zulässiger Wasserakti-vität in der Kondensationskammer, nämlich:

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• zulässige Aktivität von Tritium im Wasser DТW<6,0·10-6 Ci/dm3 • zulässige Wasseraktivität insgesamt, D∑W<2,0·10-10 Ci/dm3 Das maximal zulässige Volumen des Auslaufs beträgt 200.000 m3/Jahr. Während des Betriebs von zwei Kraftwerksblöcken beträgt der mittlere Jahres-auslauf des neutralisierten Wassers 83.850 m3/Jahr 1.5 Feste radioaktive Abfälle. Es sind zwei Lager für feste radioaktive Abfälle vorgesehen: • im Sondergebäude; • im freistehenden Gebäude zur Lagerung und Aufbereitung fester radioaktiver Abfälle. Im Lager für feste radioaktive Abfälle des Sondergebäudes befinden sich 29 Zellen mit einem Gesamtvolumen von 6.132 m3

(für Abfälle der Gruppe I, II und III). Das Gesamtvolumen der Blockzellen im Lager für feste radioaktive Abfälle zur Lage-rung fester radioaktiver Abfälle der Gruppe I und II beträgt 8.004 m3. Die Wahl der Ausrüstung, die Ausführung, die Zugäng-lichkeit für die Durchführung von Wartungsarbeiten, die Durchführung von Tätigkeiten mit festen radioaktiven Abfällen in geschlossenen Räumen verhindern den Austritt und den Auswurf radioaktiver Stoffe in die Umgebung während des Betriebs

Der Strahlungsschutz der Zellen für feste ra-dioaktive Abfälle stellt die Nichtüberschreitung der festgelegten Dosisbelastungen im Hinblick auf die beruf-liche Strahlenbelastung sicher.

2 Chemische Wirkung 2.1 Die Auswürfe von Schadstoffen (SW) in die Atmosphäre von Quellen des Kernkraftwerkgeländes, die periodisch arbeiten (der Inbetriebnahme- und Reservekesselraum, das Hilfskraftwerk mit Dieselantrieb für alle Blöcke, das Hilfskraftwerk mit Dieselantrieb, etc.), sowie die Kaminfortluft von Lagern für Chemikalien, in denen ein Be- und Entlüftungssystem mit dem zehnfachen Luftwechsel vorgesehen ist. Nach Berichtsangaben betragen der jahresdurchschnittlichen (2003-2008) Auswürfe 128,381 t/Jahr. Nach der Inbetriebnahme der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 ändern sich die quantitativen und qualitativen Kennzahlen der Auswürfe von Schadstoffen nicht und ihre Parameter bleiben auf dem vorheri-gen Stand mit Tendenz zur Reduzierung, da die Betriebsdauer des Inbetriebnahme- und Reservekesselraums beim Vorhandensein von vier Kraftwerks-blöcken auf ein Minimum eingeschränkt wird Die bodennahen Kon-zentrationen der Schad-stoffe, bedingt durch die Auswürfe des Kernkraftwerks, über-schreiten bei allen Be-standteilen und Sum-mationsgruppen nicht die maximal zulässigen Werte für Ortschaften. Innerhalb der Schutz-zone betragen sie 0,2 bis 0,6 MAK und in der Zone am nächsten ge-legener Ortschaften

- - Der Kupfergehalt, Zinkgehalt und Kadmi-umgehalt in den Böden des dem Kernkraftwerk angrenzenden Gebiets befinden sich auf dem Grundniveau. Es ist ei-ne geringe zusätzliche Kontamination des Bo-dens landwirtschaftli-cher Nutzflächen, die an den Kraftfahrstraßen angrenzen, mit Blei möglich. Dies führt je-doch nicht zur Über-

Es werden keine erheb-lichen Auswirkungen chemischer Faktoren erwartet, da der recht hohe Anteil seltener Pflanzenarten in dem Gebiet eine Kenngröße des Schutzes von Na-tursystemen ist

Die Bewertung der ne-gativen Wirkung schäd-licher chemischer Ver-bindungen auf die Ge-sundheit der Bevölke-rung in der Überwa-chungszone wurde für die giftigen und krebs-erregenden Verbindun-gen separat durchge-führt (sogenanntes nicht krebserregendes und krebserregendes Risi-ko). Es wurde erforscht, dass das Risiko des An-

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0,02 bis 0,12 MAK, unter Berücksichtigung des Untergrunds sollten die Konzentrationen außerhalb der Schutz-zone 0,5 MAK nicht überschreiten. Der zehnfache Luftwechsel der Lagerräume für Chemikalien stellt si-cher, dass das Konzent-rationsniveau der Schadstoffe in der Ka-minfortluft niedriger als das vorgeschriebene Niveau ist, was die Zu-lässigkeit der Auswir-kungen auf die Umge-bung bezeugt

schreitung der maximal zulässigen Konzentra-tion in den landwirt-schaftlichen Produkten. Die Landschaften der nahen Zone des Kern-kraftwerks verfügen über eine beachtliche gepufferte Beständig-keit gegenüber anthropogenen Belas-tungen und sind eine sichere geochemische Barriere

stiegs der Erkrankungs-häufigkeit der Bevölke-rung in der Schutzzone der Niederlassung Kernkraftwerk Chmelnizkij das Durch-schnittsrisiko im Land nicht überschreitet

2.2 Einsickern von Betriebswasser. Die Spülung des Kühlwasserreservoirs (aufgrund von Filterlecks und mittels gesteuerter Ablässe) sowie die im Projekt vorgesehenen „erzwungenen“ Überläufe des Wassers durch die automatische Wasserentlastung im Kühlwasserreservoir bei Überschreitung des Betriebswasserstauziels zur Zeit des Hochwassers im Frühjahr oder des Regenhochwassers. Der berechnete Wert von Filterlecks beträgt 9,53 Mio. m3/Jahr (d.h. 0,3 m3/s). Nur während des Hochwassers kann der Ablass in den Fluss Horyn die sekündliche Durchflussmenge in Höhe von 0,317 m3/s überschreiten. - Die Filterlecks sind auf

der Frontseite des Erddamms mit einer Länge von 7,0 km gleichmäßig verteilt und gelangen praktisch auf der gleichen Länge in den Fluss, deshalb üben sie keinen erhebli-chen Einfluss auf die Temperatur und den Salzhaushalt im Fluss Horyn aus. Bei recht-

Es ist eine lokale Erhö-hung der Wassertempe-ratur, eine Wassermine-ralisation oder ein ge-ringer Spiegelanstieg möglich. Dies hat kei-nen Einfluss auf die Wasserentnahme der Trinkwasserversorgung

- - -

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zeitigen, gesteuerten Spülungen des Kühl-wasserreservoirs in Zei-ten des Hochwassers läuft die chemische Wirkung auf das Ober-flächengewässer auf das umweltgerechte Minimum hinaus

2.3 Flüssige nicht radioaktive Abfälle. (Verarbeitetes Öl, darin eingeschlossen das Turbinenöl TP-22S, Schlamm, Erdölprodukte, Haushaltsabflüsse). Jahresdurchschnittlicher Durchfluss der Abfälle, t: • Erzeugungsgrenze - 70,0; • Erzeugung im Jahr - 33,6; • Entsorgung, Verwertung im Jahr -32,3; • Rest am 01.01 des Folgejahres - 1,5. Der Gesamtdurchfluss von Haushaltsabflüssen der Stadt Netischin und des Standorts der Kraftwerksblöcke Nr. 1-4 beträgt 6,252 Mio. m3/Jahr. In den Kläranlagen von Haushaltsabflüssen sind aerobe Stabilisatoren zur Aufbereitung von Schlamm, Schlammtrockenplätze zur Trocknung und Lagerung, Kompostplätze mit erzwungener Aeration und wasserundurchlässiger Abdeckung vorgesehen. - Ein Teil der Abfälle

wird entsorgt und ein Teil wird in der Anlage „Kristall“ gereinigt. Die eingefangenen Erdölprodukte werden im Inbetriebnahme- und Reservekesselraum verbrannt. Der Ölgehalt im aufbereiteten Was-ser beträgt 1 mg/dm3. Die Kläranlagen für Haushaltsabflüsse sind für die biologische Vollreinigung der Ab-flüsse mit Nachreini-gung in Bioteichen ge-plant. Die gereinigten

- Der kompostierte Schlamm kann in der Landwirtschaft als Düngemittel verwendet werden. Die Leistung der Kompostplätze be-trägt zwischen 7 und 9 m3 Kompost pro Tag.

- -

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Abflüsse werden in das Kühlwasserreservoir geleitet, ohne gegen die Qualitätskennwerte seines Wassers zu ver-stoßen

2.4 Feste nicht radioaktive Abfälle Im Kernkraftwerk werden gefährliche Abfälle unterschiedlicher Gefahrenklassen erzeugt. Die jahresdurchschnittliche Abfallerzeugung nach Gefahren-klassen, t: 1. Gefahrenklasse (abgenutzte quecksilberhaltige Leuchtstofflampen) – 3,7; 2. Gefahrenklasse (Akkumulatoren, Altöl (Erdölprodukte) – 17,8; 3. Gefahrenklasse – 0,0; 4. Gefahrenklasse (Abfälle der Wärmedämmung, der Holzverarbeitung, Unverbranntes von Kalk, Haushalts- und Bauabfälle u.a.) – 2127,6. Der Umgang mit gefährlichen Abfällen in der Niederlassung Kernkraftwerk Chmelnizkij erfolgt auf der Grundlage von Genehmigungen zur Erzeu-gung, zum Sammeln, zur Lagerung, Verwertung, Endlagerung und zum Transport gefährlicher Abfälle sowie auf der Grundlage von Normen zur Er-zeugung und Grenzen zur Lagerung gefährlicher Abfälle. Die Entgiftung und Lagerung von Abfällen erfolgt in speziellen technischen Anlagen, den Mülldeponien zur Lagerung gefährlicher Industrieabfälle. Die Abfälle der 1. Gefahrenklasse werden vollständig zur Demerkurisation entsorgt. Ein Teil von Abfällen der 2. Gefahrenklasse und der 4. Gefahren-klasse wird verwertet und zur Endlagerung (ungefähr 75 %) in speziellen technischen Anlagen, den Mülldeponien zur Lagerung gefährlicher Industrie-abfälle entsorgt, und der Rest von ihnen wird zur Lagerung in speziellen Behältern und Lagern, Schlammsammler in Übereinstimmung mit den gelten-den Vorschriften geleitet. Die chemische Kontrolle des Bodenzustands an Stellen der Abfalllagerung, in der Schutzzone und in der Überwachungszone wird von einem speziali-sierten, ökologischen, chemischen Laboratorium in Übereinstimmung mit den von der Niederlassung Kernkraftwerk Chmelnizkij bestätigten Vor-schriften und Kontrollumfängen durchgeführt. Das Kraftwerk erstattet jedes Jahr den staatlichen Organen für Statistik Bericht gemäß Formular Nr. 1 (bis 2006 „Giftige Abfälle“, seit dem 01.01.2006 „Gefährliche Abfälle“), es wurden keine Fälle der unbefugten Abfalllagerung in der Umgebung regis-triert. Der Umweltschutz beim Umgang mit gefährlichen Abfällen erfolgt in Übereinstimmung mit der geltenden Umweltschutzgesetzgebung der Ukraine. Somit überschreitet der Grad der Auswirkung fester nicht radioaktiver Abfälle auf die Umgebung nicht die festgelegten Normen. 3 Auswirkungen physikalischer Faktoren 3.1 Wärmeeinwirkung Zunahme der Wärmebelastung des Kühlwasserreservoirs und der Kondensationskammer beim Betrieb von vier Kraftwerksblöcken bis 8460 gCal/h. Die berechneten Gesamtwerte des Wasserverlusts aufgrund von Nachverdampfung und der tropfweisen Austragung durch den Wind aus dem Kühl-wasserreservoir und der Kondensationskammer beim Betrieb von vier Kraftwerksblöcken können 0,0068 Mio. m3/h erreichen. Die maximal zulässige Temperatur des Kühlwasser beträgt 33 °С. Es sind mehrere Tage mit Nebel und Glatteis zu erwarten (bei einer

Die hydrothermischen Modellrechnungen des Kühlwasserreservoirs

- - Der Anstieg der Was-sertemperatur im Kühlwasserreservoir

-

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Entfernung von unge-fähr einem Kilometer vom Uferrand). Die Lufttemperatur wird sich nicht erheblich än-dern. Die möglichen Veränderungen im Mikroklima werden als ökologisch zulässige Veränderungen gewer-tet.

haben gezeigt, dass die Temperatur des sich in ihm befindenden Was-sers während des Be-triebs von vier Kraft-werksblöcken die na-türliche Wassertempe-ratur des Flusses Horyn um ungefähr 13 °С überschreiten kann. Die Einhaltung der Tempe-raturverhältnisse in der berechneten Fluchtlinie wird durch die Verdün-nung des Abschlämmwassers er-zielt.

führt zur quantitativen Neuverteilung im en-tomologischen Kom-plex des Wassers in Richtung Vergrößerung des Anteils wärmelie-bender und eurybionter Arten. Es vergrößert sich die Anzahl von Populationen der Zugarten, die im Gebiet des Kühlwasserreser-voirs überwintern. Die Anzahl der Höcker-schwäne, der Blässhüh-ner, der Stockenten, der Krickenten, der Möwen und anderer Arten steigt an. Die Auswirkung auf die Organismen ist recht vielfältig und die Wirkung auf sie kann sowohl einen positiven als auch einen negati-ven Effekt haben.

3.2 Auswirkungen von Lärm, Ultraschall, Vibrationen und elektromagnetischer Strahlung Die Bewertung der Auswirkungen von Lärm, Vibrationen und Ultraschall wurde bei Räumen, Gebäuden und Anlagen durchgeführt, in denen sich ständige Arbeitsplätze für Bedienungspersonal befinden. Eine einmalige, kurzzeitige lokale Ultraschallwirkung ist während der Reparatur bei der Ult-raschallprüfung der Schweißverbindung möglich. In der Freiluftschaltanlage wird die Spannung elektrischer Felder an allen Stellen, an denen sich das Personal aufhält, gemessen. Die von der Freiluftschaltanlage abgehenden Starkstromfreileitungen von 330 und 750 kV wurden unter Berücksichtigung der Anforderungen der Gesundheitsschutzvorschriften ausgeführt Je nach Bestimmungs-typ und Eigenschaft von Produktionsräumen wird für die Reduzie-rung des Schalldrucks ein Wärme- und Lärm-

- - - Die Verlegung einer Hochspannungsleitung durch durchgehende Waldbestände vergrö-ßert für einige Arten die Anzahl der Verstecke,

Aufgrund der ausrei-chenden Abgelegenheit der Wohnbauten von der Niederlassung Kernkraftwerk Chmelnizkij (~3 km)

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schutz durchgeführt, es werden schallisolieren-de Kabinen eingerichtet oder es wird die Ver-wendung von Kapsel-gehörschutz vorgese-hen. Das zulässige Vib-rationsniveau am Ar-beitsplatz wird unter Einhaltung der Anfor-derungen von GOST 12.1.012-78 sicherge-stellt. Es sind keine Ultraschallwirkungen wärmemechanischer Ausrüstung und der Elektroausrüstung wäh-rend des Betriebs der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 zu erwarten.

was als Grundlage für den weiteren Anstieg ihrer Anzahl und die Ausdehnung der Popu-lationsareale dient

wird erwartet, dass die Grade der Auswirkun-gen von Lärm, Ultra-schall, Vibrationen und elektromagnetischer Strahlung auf die Be-völkerung der Überwa-chungszone bedeu-tungslos gering sind. Ein Schutz der Bevöl-kerung vor der Auswir-kung des elektrischen Felds der Hochspan-nungsleitung mit einer Spannung von höchs-tens 220 kV, die den Anforderungen der Gesundheitsvorschrif-ten entspricht, ist nicht erforderlich. Für den Schutz des Per-sonals vor der Auswir-kung des elektrischen Felds der Freiluft-schaltanlage, ein-schließlich der Umge-hungswege, sind Schutzmittel vor Ort vorgesehen (Schirme, Schilder, etc.)

4 Auswirkung demographischer Faktoren Wachstum der Einwohnerzahl in der Stadt Netischin, das mit der Erweiterung der Niederlassung Kernkraftwerk Chmelnizkij in Zusammenhang steht - - Nach Angaben von

PDP der Stadt Netischin beträgt der Trinkwasserbedarf in Übereinstimmung mit

- Es ist eine Verringe-rung der Populations-anzahl einiger Arten des entomologischen Komplexes der Wiese

Es werden Abzüge in Höhe von 10 % von den Baukosten für die Infra-strukturentwicklung in der Überwachungszone

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der prognostizierten Einwohnerzahl, Tsd. m3/Tag: 16,6 im Jahr 2010 und im Berech-nungszeitraum des Wachstums (2020-2025) 18,4. Die bestä-tigte Reserve beträgt 18.000 m3/Tag. Die zu verwendenden Grund-wasserleiter sind ge-schützt

und ein Anstieg der Anzahl schädlicher In-sekten zu erwarten; Zu-nahme freizeitorientier-ter Belastung

vorgesehen. Es wird eine Entwicklung im Bereich neuer Produk-tionen prognostiziert

Gesamtbewertungen restlicher Auswirkungen Die Auswirkungen überschreiten nicht die zulässigen Auswirkun-gen

Die Auswirkungen überschreiten nicht die zulässigen Auswirkun-gen

Die Auswirkungen überschreiten nicht die zulässigen Auswirkun-gen

Die Auswirkungen überschreiten nicht die zulässigen Auswirkun-gen

Die Auswirkungen überschreiten nicht die zulässigen Auswirkun-gen

Die Auswirkungen überschreiten nicht die zulässigen Auswirkun-gen

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• bei einem Auslegungsstörfall wird ein zumutbares ökologisches Risiko im Hin-blick auf alle Komponenten prognostiziert (die zulässigen Werte der Strah-lungsverhältnisse der Umgebung und die geltenden Gesundheitsvorschriften werden nicht überschritten);

• bei einem auslegungsüberschreitenden Störfall, unter Berücksichtigung der ge-ringen Wahrscheinlichkeit eines solchen Störfalls, ist das ökologische Risiko zumutbar und die individuellen Risiken der Bestrahlung für die Bevölkerung außerhalb der Schutzzone infolge von gas- und aerosolförmigen Auswürfen überschreiten nicht die Grenzen zumutbarer Höhe des individuellen Risikos beim Ergreifen entsprechender Schutzmaßnahmen (Gegenmaßnahmen).

11 SOZIALÖKONOMISCHE ASPEKTE DER

PROJEKTDURCHFÜHRUNG Informationen, die im Abschnitt 11 der IAO geliefert werden, werden in den

Materialien der TÖM ausführlich dargelegt [22, 33, 39, 41].

11.1 Verhältnis der Bevölkerung im Standortgebiet des Kernkraft-werks Chmelnizkij zu dessen Erweiterung

11.1.1 Zu den Maßnahmen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die zu planende Tätigkeit bis hin zur Vollendung der Ausarbeitung der TÖM gehörten: • sofortige Unterrichtung der Öffentlichkeit; • Zusammenwirken mit Behörden, staatlichen Einrichtungen und Arbeitskollek-

tiven; • Zusammenarbeit mit regionalen und zentralen Massenmedien; • Organisation auswärtiger Treffen führender Experten von NAEK Energoatom

und der Niederlassung Kernkraftwerk Chmelnizkij mit der Öffentlichkeit; • berufsorientierte Arbeit mit Schülern; • Besichtigungs- und Vortragstätigkeit, etc.

In Zusammenhang mit dem Abschluss der Ausarbeitung der TÖM wird ein neuer Zyklus für die Beratung mit der Öffentlichkeit geplant.

11.1.2 Die ausführliche soziologische Forschung zwecks Untersuchung der Einstellung der in der Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij leben-den Bevölkerung zum Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij wurde Anfang 2009 durch das Forschungsinstitut der nationalen Uni-versität „Akademie Ostroh“ durchgeführt. Im Zuge der Meinungsumfrage wurden Ziele gesetzt: • Einstellung der Befragten zur Kernenergie herausfinden; • Einstellung der Befragten zur Erweiterung des Kernkraftwerks Chmelnizkij be-

stimmen; • Hauptgründe der Nichtzweckmäßigkeit des Ausbaus untersuchen, falls vorhan-

den;

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• Niveau des Syndroms nach der Tschernobyl-Katastrophe bestimmen; • Bedingungen festlegen, unter denen die Befragten, die eine negative Einstel-

lung zur Erweiterung des Kernkraftwerks Chmelnizkij haben, dazu bereit sind, diese negative Einstellung in eine positive zu ändern;

• die aktuellsten Probleme der Bevölkerung nach ihrer Priorität bestimmen; • herausfinden, mit welchen Vergünstigungen die Bevölkerung im Falle der Er-

weiterung des Kernkraftwerks Chmelnizkij rechnet; • bestimmen, was die Erweiterung des Kernkraftwerks Chmelnizkij im sozioöko-

nomischen Bereich beeinflussen kann, etc.

11.1.3 Bei der soziologischen Forschung wurden 3200 Personen befragt. Ihren Ergebnissen zufolge ist die Einstellung der Befragten zur Erweiterung des Kernkraftwerks Chmelnizkij wie folgt verteilt: • absolute Befürwortung der Erweiterung des Kernkraftwerks Chmelnizkij: 18,3

%; • eher „Ja“ als „Nein“ 22,5 %; • eher „Nein“ als „Ja“: 18,9 % • gegen die Erweiterung des Kernkraftwerks Chmelnizkij: 26,7 %; • schwanken zwischen den Antworten: 13,6 %.

11.1.4 Gemäß den Schlussfolgerungen der soziologischen Forschung kann die Einstellung der Bevölkerung zur Erweiterung des Kernkraftwerks Chmelnizkij im Großen und Ganzen als eine potentiell positive Einstellung bezeichnet werden, jedoch muss die Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit der Region weiterhin durchgeführt und aktiviert werden.

11.2 Gesamtstaatliche und regionale Folgen der Erweiterung des Kernkraftwerks Chmelnizkij

11.2.1 Als Strategie von [44] beim Bau neuer Atomleistungen in der Ukra-ine wird die maximale Beauftragung inländischer Unternehmen vorgesehen, darin eingeschlossen: • wissenschaftlich-technische Unternehmen sowie Entwurfs- und Konstruktions-

unternehmen; • Unternehmen der industriellen Produktion; • Bau- und Montageunternehmen; • Bildungseinrichtungen.

Die grundlegenden ukrainischen Hersteller für die Ausrüstung und Systeme der Energieobjekte, die mit der Ausführung des Baus der Kernkraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij beauftragt werden sollen, sind insbeson-dere: • OAO Truboatom, Charkiw; • SAO KZKBA, Kiew; • SAO Saporoschtransformator, Saporischschja;

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• SAO Impuls, Sewerodonezk; • SAO Radi, Kirowohrad; • NPO Monolit, Charkiw; • ОАО Sumskoj sawod Nasosenergomasch, Sumy; • ChGPS mit dem Namen Schewtschenko; Charkiw; • ООО Westron; Charkiw; • ОАО Sumskoe maschinenherstellende NPO [Wissenschafts- und Produktions-

vereinigung] mit dem Namen Frunse, Sumy; • ОАО Melitopolski kompressor, Melitopol, etc.

11.2.2 In regionaler Hinsicht gewährleistet die wesentliche Erweiterung des Kernkraftwerks Chmelnizkij als grundlegendes stadtbildendes Unternehmen der Region die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie den Zufluss von qualifiziertem Personal und führt zum Einwohnerwachstum in der Stadt Netischin. Als Ergebnis davon wird das gesamte Bildungs- und Qualifikationsniveau der Bevölkerung in der Region steigen und folglich werden neue Produktionen entstehen.

11.3 Entwicklung der sozialen Infrastruktur der Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij und der Stadt Netischin

11.3.1 Die in der TÖM vorgesehenen Ausgaben für die Entwicklung der sozialen Infrastruktur in der Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij betragen bis zu 10 % der Baukosten. Die Liste konkreter Nachfolgeeinrichtungen wird bei der Entwurfsplanung auf Antrag örtlicher Behörden der Selbstverwaltung in der gesetzlich vorgeschrieben Weise erstellt.

11.3.2 In der Stadt Netischin ist der Bau eines prophylaktischen Betriebs-sanatoriums und Rehabilitationszentrums sowie eines Sport- und Gesundheitsför-derungskomplexes vorgesehen. Diese Objekte ermöglichen es, die qualitative Gesundheitsförderung der Kernkraftwerksarbeiter und ihrer Familienmitglieder zu gewährleisten, die soziale Spannung zu beseitigen, indem die Kinder und Jugendli-chen zum Turnen und Sport gelockt werden, sowie dienen im Großen und Ganzen der Weiterentwicklung der Basis zur Gesundheitsfürsorge in der Region.

12 FAZIT

12.1 Laut den Schlussfolgerungen der TÖM basiert die vorgeschlagene Er-richtung der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij auf zu-kunftsorientierten technisch-wissenschaftlichen Befunden, Technologien und An-lagen und entspricht den gesetzlichen Anforderungen.

12.2 In der TÖM wird die Zulässigkeit der Errichtung der Kraftwerksblö-cke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij gemäß ökologischen und sanitär-epidemiologischen Faktoren nachgewiesen.

12.3 Die TÖM zeigt die wirtschaftliche Notwendigkeit, technische Um-

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setzbarkeit, soziale und ökonomische Zweckmäßigkeit der geplanten Erweiterung des Kernkraftwerks Chmelnizkij.

12.4 Die ТÖM nennt die Anforderungen und Schlussfolgerungen der je-weils nachfolgenden Entwicklungsphase der Kraftwerksblöcke des Kernkraftwerks Chmelnizkij.

12.5 Auf Grundlage der in der TÖM erarbeiteten Analyseergebnisse und Bewertungen wird die „Erklärung über die ökologischen Auswirkungen der Errich-tung und des Betriebs der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij“ erstellt, deren vollständiger Text der Anlage A zu entnehmen ist.

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ENDNOTENVERZEICHNIS 1. Ukrainisches Gesetz „Über die Ratifikation des vereinigten Übereinkommens über die Si-

cherheit beim Umgang mit verarbeitetem Brennstoff und über die Sicherheit beim Umgang mit radioaktiven Abfällen“, Nr. 1688-III vom 20.04.2000.

2. Ukrainisches Gesetz „Über die Ratifikation des Übereinkommens über die nukleare Si-cherheit“, Nr. 736/97-WR vom 17.12.1997.

3. Ukrainisches Gesetz „Über die Ratifikation des Übereinkommens über den Zugriff auf In-formationen, Teilnahme der Öffentlichkeit am Entscheidungsprozess und Zugriff auf die Rechtsprechung in Umweltangelegenheiten“, Nr. 832-XIV vom 06.07.1999.

4. Ukrainisches Gesetz „Über die Ratifikation des Übereinkommens über die Bewertung der Auswirkung auf die Umgebung im grenzüberschreitenden Kontext“, Nr. 534-XIV vom 19.03.1999.

5. Ukrainisches Gesetz „Über den Umweltschutz“ Nr. 1264-XII vom 25.07.1991. 6. Ukrainisches Gesetz „Über die Nutzung von Kernenergie und den Strahlenschutz“ Nr.

39/95-WR vom 08.02.1995. 7. Ukrainisches Gesetz „Über den Umgang mit radioaktiven Abfällen“ Nr. 255/95-WR vom

30.07.1995. 8. Ukrainisches Gesetz „Über die Genehmigungstätigkeit im Bereich Kernenergienutzung“

Nr. 1370-XIV vom 11.01.2000. 9. Ukrainisches Gesetz „Über den Schutz des Menschen vor der Wirkung ionisierender Strah-

lung“ Nr. 15/98-WR vom 14.01.1998. 10. Ukrainisches Gesetz „Über die Umweltprüfung“ Nr. 45/95-WR vom 09.02.1995. 11. Ukrainisches Gesetz „Über das Entscheidungsverfahren hinsichtlich der Unterbringung,

des Entwurfs und des Baus von Kernanlagen und Objekten, die für den Umgang mit radio-aktiven Abfällen bestimmt sind, die von gesamtstaatlicher Bedeutung sind“ Nr. 2861-IV vom 08.09.2005.

12. NRBU–97. Ukrainische Normen für Strahlenschutz. Staatliche Gesundheitsnormen. Ukrai-nisches Gesundheitsministerium, 1997.

13. GSP 6.177-2005-09-02. Wesentliche ukrainische Gesundheitsvorschriften zur Gewährleis-tung von Strahlenschutz (OSPU). Staatliche Gesundheitsvorschriften. Ukrainisches Gesundheitsministerium 2005.

14. NRBU–97/D-2000 Ukrainische Normen für Strahlenschutz. Zusatz: Strahlungsschutz vor Quellen potentieller Bestrahlung. Ukrainisches Gesundheitsministerium, 2000.

15. DBN А.2.2-3-2004 Zusammensetzung, Reihenfolge der Ausarbeitung, der Abstimmung und der Genehmigung der Entwurfsunterlagen für den Bau. Ukrainisches staatliches Komi-tee für Bau und Architektur, 2004.

16. DBN А.2.2-1-2003 Zusammensetzung und Inhalt von Materialien der Umweltverträglich-keitsprüfung (UVP) beim Entwurf und Bau von Betrieben, Gebäuden und Anlagen. Ukrai-nisches staatliches Komitee für Bau und Architektur, 2004.

17. SP АS-88, PNAE Gesundheitsvorschriften beim Entwurf und Betrieb von Kernkraftwer-ken.

18. NP 306.2.141-2008 Allgemeine Sicherheitsbestimmungen von Kernkraftwerken (OPB-2008), Staatliches Komitee für Atomregelung, 2008.

19. NP 306.2.144-2008 Sicherheitsanforderungen bei der Wahl des Standortgebiets für das Kernkraftwerk. Staatliches Komitee für Atomregelung, 2008.

20. Unterlagen der IAEO Nr. 50–C –S. Sicherheitsanleitung. Sicherheit von Kernkraftwerken – Wahl des Standorts für Kernkraftwerke.

21. 43-814.203.004.OE.01 Wesentliche Ausgangspositionen 22. 43-814.203.004.OE.02 Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Baus der Kraftwerksblö-

cke Nr. 3, 4. Leistung des Kernkraftwerks, einzelne Leistung von jedem Kraftwerksblock

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23. 43-814.203.004.OE.03 Versorgung des Kernkraftwerks mit Brennstoff, Materialien, Was-ser und anderen Ressourcen

24. 43-814.203.004.OE.04 Bestätigung der Nutzbarkeit vom Standort des Kernkraftwerks Chmelnizkij für den Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 in Übereinstimmung mit den An-forderungen geltender normativer Dokumente

25. 43-814.203.004.OE.05 Konfiguration der Kraftwerksblöcke Nr.3, 4 und des gesamten Kernkraftwerks unter Berücksichtigung der Erweiterung durch die Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4

26. 43-814.203.004.OE.06 Generalplan und Transport 27. 43-814.203.004.OE.07 Wesentliche technologische Lösungen 28. 43-814.203.004.OE.08 Gewährleistung von nuklearer Sicherheit und Strahlenschutz 29. 43-814.203.004.OE.09 Wesentliche bauliche und architektonische Lösungen 30. 43-814.203.004.OE.10 Betrieb 31. 43-814.203.004.OE.11 Außerbetriebsetzung 32. 43-814.203.004.OE.12 Qualitätssicherung in allen Lebenszyklusphasen des Kernkraft-

werks 33. 43-814.203.004.OE.13 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) 34. 43-814.203.004.OE.14 Organisation der Projektverwaltung 35. 43-814.203.004.OE.15 Grundsätzliche Bestimmungen im Hinblick auf die Bauorganisati-

on, Bauzeiten 36. 43-814.203.004.OE.16 Wesentliche Lösungen hinsichtlich der Vorbereitung des Geländes

und Schutz der Objekte vor gefährlichen natürlichen und/oder anthropogenen Faktoren 37. 43-814.203.004.OE.17 Wesentliche Lösungen hinsichtlich der Sanitär- und Haushaltsver-

sorgung 38. 43-814.203.004.OE.18 Wesentliche Lösungen hinsichtlich des Brandsicherheit und des

Arbeitsschutzes 39. 43-814.203.004.OE.19 Soziale Aspekte in Bezug auf die Projektrealisierung 40. 43-814.203.004.OE.20 Voranschlagsdokumentation 41. 43-814.203.004.OE.21 Begründung der wirtschaftlichen Effektivität der Kernkraftwerks-

erweiterung 42. 43-814.203.004.OE.22 Technisch-ökonomische Kennzahlen 43. 43-814.203.004.OE.23 Schlussfolgerungen und Vorschläge 44. Anweisung des Ministerkabinetts der Ukraine über die Genehmigung der Energiestrategie

der Ukraine für den Zeitraum bis 2030 Nr. 145-r vom 15.03.2006. 45. Anweisung des Ministerkabinetts der Ukraine über vorbereitende Maßnahmen zum Bau

neuer Kraftwerksblöcke des Kernkraftwerks Chmelnizkij Nr. 281-r vom 21.07.2005. 46. Anordnung des Ministeriums für Brennstoffe und Energie über zusätzliche Maßnahmen

zum Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij Nr. 425 vom 22.08.2005.

47. Anweisung des Ministerkabinetts der Ukraine über die Bestätigung des Plans der Maß-nahmen in den Jahren 2006 - 2010 zur Realisierung der Energiestrategie der Ukraine für den Zeitraum bis 2030 Nr. 436-r vom 27.07.2006.

48. Anweisung des Ministerkabinetts der Ukraine über erstrangige Maßnahmen zum Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij Nr. 118 vom 18.02.2009.

49. Ausarbeitung von Schematavarianten zur Abgabe von Leistung des Kernkraftwerks Chmelnizkij bei der Inbetriebnahme der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4. Bericht des In-stituts Ukrenergosetyprojekt, Inventarnr. 6357-Т1Charkiw, 2009.

50. Kernkraftwerk Chmelnizkij. Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4. Prüfung und Bewertung des tech-nischen Zustands des Kühlwasserreservoirs für die Vorbereitung des Baus der Kraftwerks-

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blöcke. 43-613.216.001.ОТ00, Bericht der ОАО KIEP, Inventarnr. 42486-w, K.: ОАО KIEP. − 2008.

51. Prüfung und Bewertung des technischen Zustands des Kühlwasserreservoirs für die Vorbe-reitung des Baus der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 der Niederlassung Kernkraftwerk Chmelnizkij. Wasserhaushalt des Flusses Horyn. Bericht der ОАО Ukrwodprojekt, Inventarnr. 3465, K: ОАО Ukrwodprojekt 2007.

52. Dokument der IAEO Nr. 50-SG-S1. Sicherheitsanleitung. Berücksichtigung von Erdbeben und den mit ihnen in Zusammenhang stehenden Ereignissen bei der Wahl des Standorts für Kernkraftwerke, Wien: IAEO, 1994.

53. Baunormen und -vorschriften 2.04.02-84 Wasserversorgung. Außennetze und Anlagen. 54. Beschluss des Kollegiums des Ministeriums für Brennstoffe und Energie „Bestätigung der

Entscheidung hinsichtlich der Wahl des Typs der Reaktoranlage für den Bau der Kraft-werksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij“ Nr. 4.1 vom 13.10.2008.

55. NP 306.5.02/3.017-99. Anforderungen an das Qualitätssicherungsprogramm in allen Le-benszyklusphasen der Kernanlagen.

56. NP 306.5.02/2.069-2003. Sicherheitsanforderungen und -bedingungen (Lizenzbedingun-gen) während der Durchführung von Tätigkeiten hinsichtlich des Entwurfs der Kernanlage oder des Lagers für die Endlagerung radioaktiver Abfälle.

57. Staatliche Normvorschrift der Ukraine ISO 10005:2007. Qualitätsmanagementsysteme. Leitung der Qualitätsprogramme.

58. Ukrainisches Gesetz „Über die Brandsicherheit“ Nr. 3745 vom 17.12.1993. 59. Ukrainisches Gesetz „Über den Arbeitsschutz“ vom 21.11.2002. 60. Ukrainisches Gesetz „Über den physischen Schutz von Kernanlagen, Kernmaterial, radio-

aktiven Abfällen und anderen Quellen ionisierender Strahlung“ Nr. 2064-III vom 19.10.2000.

61. Ukrainisches Gesetz „Über Fragen in Zusammenhang mit der Gewährleistung nuklearer Sicherheit“ Nr. 1868-IV vom 24.06.2004.

62. ND 306.2.02/1.004-98. Allgemeine Bestimmungen zur Gewährleistung von Sicherheit bei der Außerbetriebsetzung von Kernkraftwerken und Forschungskernreaktoren. Ministerium für ökologische Sicherheit, 1998.

63. Konzept zur Außerbetriebsetzung aktiver ukrainischer Kernkraftwerke, das mit der Anord-nung des Ministeriums für Brennstoffe und Energie Nr. 249 vom 12.05.2004 bestätigt wur-de.

64. 0.OB.5797.PN-08 Konzept zur Außerbetriebsetzung von Kraftwerksblöcken des Typs WWER-1000 der Niederlassung Kernkraftwerk Chmelnizkij. K.: Staatliches Unternehmen NAEK Energoatom, 2008.

65. GN 6.6.1.1-130-2006 Zulässige Höhe des Gehalts der Radionuklide 137Cs und 90Sr in den Nahrungsmitteln und im Trinkwasser. Gesundheitsnorm

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ANLAGE A: „ERKLÄRUNG ÜBER DIE ÖKOLOGISCHEN AUSWIRKUNGEN DER ERRICHTUNG UND DES BETRIEBS DER KRAFTWERKSBLÖCKE NR. 3, 4 DES KERNKRAFTWERKS CHMELNIZKIJ“

Die Kernenergie hält eine der führenden Positionen in der ukrainischen Wirtschaft. Vier aktive Kernkraftwerke (KKW) mit 15 Kraftwerksblöcken, in denen Kernreaktoren des Typs WWER installiert sind und deren Anteil 26,6 % der gesamten installierten Leistung des Landes beträgt, erzeugen beinah die Hälfte der Elektroenergie in der Ukraine.

Das staatliche Unternehmen Nationales Unternehmen für Kernkraftwerknutzung Energoatom (GP NAEK Energoatom) ist der Betreiber, der in Übereinstimmung mit dem ukrainischen Gesetz „Über die Nutzung von Kernenergie und den Strahlenschutz“ für die Sicherheit aktiver Kernkraftwerke im Land verantwortlich ist.

Die Hauptaufgabe von GP NAEK Energoatom war und bleibt die Elektrizitätserzeugung im Kernkraftwerk sowie die Entwicklung neuer Leistungen unter dem notwendigen Vorbehalt der Gewährleistung des Sicherheitsniveaus in Übereinstimmung mit den geltenden Anforderungen.

ANGABEN ZUR GEPLANTEN TÄTIGKEIT, DEM ZIEL UND DER ART UND WEISE IHRER DURCHFÜHRUNG

Der Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij ist eine der vorrangigen Aufgaben zur Entwicklung der Energiewirtschaft in der Ukraine. Die Entwicklung zusätzlicher Atomleistungen gewährleistet die Festigung der Energiesicherheit des Landes und deckt die Elektroenergiebedürfnisse beim zukünftigen Wirtschaftswachstums des Landes.

Der Bau, die Inbetriebnahme und der Betrieb neuer Kraftwerksblöcke sind am Standort des bestehenden Kernkraftwerks Chmelnizkij (ChAES) vorgesehen, der für einen Kernkraftwerk mit einer Leistung von 4000 MW ausgewählt und genehmigt wurde. Der Standort des Kernkraftwerks Chmelnizkij mit den aktiven Kraftwerksblöcken Nr. 1 und Nr. 2 mit einer Gesamtleistung von 2000 MW befindet sich im Westen des Kreises Slawuta im Gebiet Chmelnizkij.

Die Notwendigkeit des Baus der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij wurde durch folgende Unterlagen bestimmt:

− Anweisung des Ministerkabinetts der Ukraine über vorbereitende Maßnahmen zum Bau neuer Kraftwerksblöcke des Kernkraftwerks Chmelnizkij Nr. 281-r vom 21.07.2005;

− Anordnung des Ministeriums für Brennstoffe und Energie über zusätzliche Maßnahmen zum Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij Nr. 425 vom 22.08.2005;

− Energiestrategie der Ukraine für den Zeitraum bis 2030, die durch die Anweisung des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 145-r vom 15.03.2006 genehmigt wurde;

− Anweisung des Ministerkabinetts der Ukraine über die Sicherstellung des Maßnahmenplans in den Jahren 2006 - 2010 zur Realisierung der Energiestrategie der Ukraine für den Zeitraum bis 2030 Nr. 436-r vom 27.07.2006;

− Anweisung des Ministerkabinetts der Ukraine über erstrangige Maßnahmen zum Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij Nr. 118 vom 18.02.2009.

Gemäß den Bestimmungen der genannten Dokumente ist die erste Tätigkeitsphase in Bezug auf den Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij die Ausarbeitung der technisch-ökonomischen Machbarkeitsstudie (TÖM) einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die TÖM gehört zu den Dokumenten, die für die Fassung des Baubeschlusses gemäß des ukrainischen Gesetzes „Über das

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Entscheidungsverfahren hinsichtlich der Unterbringung, des Entwurfs und des Baus von Kernanlagen und Objekten, die für den Umgang mit radioaktiven Abfällen bestimmt sind, die von gesamtstaatlicher Bedeutung sind“ Nr. 2861-IV vom 08.09.2005 notwendig sind.

Die TÖM für den Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij wurde von der öffentlichen Aktiengesellschaft Kiewer wissenschaftliches Forschungs-, Projektierungs- und Konstruktionsinstitut Energoprojekt (PAT KIEP) auf Antrag des staatlichen Unternehmens NAEK Energoatom ausgearbeitet.

In der TÖM des Baus der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij:

− wird die Akzeptanz des Standorts des Kernkraftwerks Chmelnizkij gemäß den Anforderungen der in der Ukraine geltenden normativen Dokumente bestätigt;

− werden die wesentlichen technischen Lösungen und technisch-ökonomischen Kennzahlen der Kraftwerksblöcke bestimmt;

− wird der Sicherheitsbericht (über die nukleare Sicherheit, den Strahlenschutz und die ökologische Sicherheit) erstellt;

− wird die UVP durchgeführt. Der Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij ist unter

der Verwendung bestehender Baukonstruktionen des Hauptgebäudes und anderer Objekte, deren Bau noch nicht fertiggestellt wurde, vorgesehen.

WESENTLICHE FAKTOREN, DIE UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER MÖGLICHKEIT DES EINTRETENS AUSSERGEWÖHNLICHER UMWELTSITUATIONEN DEN ZUSTAND DER UMWELT BEEINFLUSSEN ODER BEEINFLUSSEN KÖNNEN

Bei der Bewertung der Auswirkungen der geplanten Tätigkeit auf die Umgebung: − wurde der bestehende Zustand der Umgebung auf der Baustelle des Objekts und in den

angrenzenden Gebieten geprüft; − wurden alle Quellen möglicher Auswirkungen des Objekts auf die Umgebung bestimmt; − wurde eine Bewertung der Auswirkungen auf alle Komponenten der Umgebung

durchgeführt. Die Auswirkungen auf die Komponenten der Umgebung, die zur Überschreitung

normativer Höhen führen, wurden bei der Bewertung nicht festgestellt. Die durchgeführte Bewertung hat gezeigt, dass die Strahlungswirkung, die

Wärmewirkung und die chemische Wirkung die Hauptauswirkungsarten der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij auf die Komponenten der Umgebung sind.

In der UVP werden mögliche Auswirkungen für normale Bedingungen und Störfälle auf folgende Komponenten der Umgebung analysiert:

− geologische Umgebung; − Atmosphäre; − Wasserumgebung; − Böden; − Pflanzen- und Tierwelt; − industrielle Umgebung; − soziale Umwelt.

Die möglichen Auswirkungen wurden für normale Tätigkeitsbedingungen sowie für Auslegungsstörfälle und auslegungsüberschreitende Störfälle bewertet. Die Bewertungskriterien sind die Anforderungen ukrainischer normativer Dokumente.

Für die Analyse der Störfälle wurden folgende Störfälle in einem der neuen Kraftwerksblöcke gewählt:

− Auslegungsstörfall (MPA) bedingt durch den Scherbruch der Hauptumwälzleitung mit zweiseitigem Austritt;

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− auslegungsüberschreitender Störfall (SPA) bedingt durch den Scherbruch des Hauptumwälzkreislaufs mit Ausfall aktiver Notkühlsysteme der Zone und der sich in Betrieb befindlichen Sprühanlage (Wahrscheinlichkeit eines solchen auslegungsüberschreitenden Störfalls – 10-8 Jahr-1).

QUANTITATIVE UND QUALITATIVE KENNZAHLEN DER BEWERTUNG DES GRADS DES UMWELTRISIKOS UND DER SICHERHEIT FÜR DIE LEBENSTÄTIGKEIT DER BEVÖLKERUNG DER GEPLANTEN TÄTIGKEIT

Der Bau und der Betrieb der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 wird auf dem bestehenden und anfangs für diese Zwecke bestimmten Industriegelände des Kernkraftwerks Chmelnizkij geplant. Die Landschaft des Geländes ist eine industrielle Landschaft und wird für die Unterbringung der Kraftwerksblöcke des Kernkraftwerks einschließlich der Infrastruktur als geeignet bewertet.

In dem Zeitraum des Baus und des Betriebs der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij werden keine anthropogenen Veränderungen des Zustands der geologischen Umgebung unter der Auswirkung der Objekte des Kernkraftwerks Chmelnizkij prognostiziert. Es wird auch keine negative Auswirkung der Kraftwerksblöcke auf die Objekte der industriellen Umgebung, die sich innerhalb der Überwachungszone befinden, prognostiziert.

Die Auswirkungen von Lärm, Vibrationen und elektromagnetischen Feldern beschränken sich auf das Gelände des Kernkraftwerks Chmelnizkij und überschreiten keine zulässigen Werte.

Die Bewertung der Strahlungswirkung auf die Atmosphäre unter normalen Betriebsbedingungen (NUE) hat gezeigt, dass den Haupanteil der Dosis gas- und aerosolförmiger Auswürfe der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij die radioaktiven Edelgase (IRG) bilden werden, deren Konzentration um einige Größenordnungen unter den zulässigen Höhen prognostiziert wird.

Nach der Inbetriebnahme der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 werden die quantitativen und qualitativen Eigenschaften nicht radioaktiver Auswürfe des Kernkraftwerks Chmelnizkij sich nicht wesentlich ändern und die durch sie bedingten bodennahen Konzentrationen der Verunreinigungsstoffe bei allen Bestandteilen sowie allen Summationsgruppen werden die maximal zulässigen Werte für Ortschaften nicht überschreiten. Dank der Inbetriebnahme der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 ist die Nutzung des Inbetriebnahme- und Reservekesselraums, der Hauptquelle der heutigen Auswürfe chemischer Schadstoffe, praktisch überhaupt nicht mehr nötig.

Der Betrieb der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij führt zur Vergrößerung der Wärmeabgabe in das Kühlwasserreservoir, was die Bedingungen des Wasseraustauschs in der Oberschicht des Kühlwasserreservoirs und des Wärmeaustauschs in der ihr angrenzenden Schicht der atmosphärischen Luft etwas verändert. Die Zone der Wirkung auf das lokale Mikroklima (Temperaturveränderungen und Veränderungen der Luftfeuchtigkeit, der Nebelhäufigkeit und von Glatteis) ist nicht größer als 1,0 km ab der Wasserscheidelinie des Kühlwasserreservoirs. Unter Berücksichtigung der zulässigen Auswirkung der Kühlsysteme auf die lokalen Klimaparameter sind keine speziellen Maßnahmen zur Einschränkung dieser Auswirkungen beim Betrieb von vier Kraftwerksblöcken des Kernkraftwerks Chmelnizkij erforderlich.

Der Einfluss des Betriebs der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij auf die hydrogeologische Umgebung kann in Form einer lokalen Temperaturerhöhung des Untergrundwassers, seiner Mineralisation oder eines geringen Spiegelanstiegs auf der eingeschränkten Fläche auftreten, was keine Auswirkungen auf die Wasserentnahme der Trinkwasserversorgung haben wird. Das Wasserstockwerk ist durch den

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Schutz vor äußerer Kontamination durch Chemikalien und Radionuklide gekennzeichnet. Der Bedarf der Nebenkühlwasserversorgung während des Betriebs von vier

Kraftwerksblöcken des Kernkraftwerks Chmelnizkij wird auf Kosten des Flusses Horyn gedeckt, ohne den für ihn festgelegten unantastbaren sanitären Verbrauch zu stören. Die Deckung des niedrigen Defizits soll durch die teilweise Inanspruchnahme des Speichernutzinhalts des Kühlwasserreservoirs mit seiner weiteren Auffüllung durch den Abfluss des Flusses Gniloj Rog und des Flusses Horyn während des Hochwassers im Frühjahr erfolgen.

Die durchgeführten Bewertungen zeigen, dass die vorschriftsmäßige Durchführung von Ausspülungen des Kühlwasserreservoirs im Hochwasserzeitraum die chemische Wirkung und die Wärmewirkung auf das Oberflächengewässer verringert, wodurch die Möglichkeit der Nichteinhaltung von Anforderungen hygienischer Normen im Hinblick auf ihre hydrochemische Werte und Temperaturverhältnisse ausgeschlossen wird.

Der radiologische Zustand der Böden im Standortgebiet des Kernkraftwerks Chmelnizkij wird heute hauptsächlich durch natürliche Radionuklide bestimmt, das wird auch später für die normalen Betriebsbedingungen prognostiziert.

Der Kupfer-, Zink- und Kadmiumgehalt in den Böden, die am Gelände des Kernkraftwerks Chmelnizkij anliegen, befindet sich auf dem Grundniveau und wird auch später so prognostiziert.

Die mit dem Bau des Kernkraftwerks Chmelnizkij in Zusammenhang stehenden Degradationsprozesse in den Böden sind nur innerhalb des Geländes verbreitet. Ihr Vorkommen in der Überwachungszone (SN) steht in keinem Zusammenhang mit dem Kernkraftwerksbetrieb.

Der Betrieb von zwei weiteren Kraftwerksblöcken des Kernkraftwerks Chmelnizkij führt zu keiner direkten Auswirkung auf die Struktur und Dynamik der Pflanzengesellschaften sowie auf die Tierwelt und ruft keine Änderungen der Anzahl von Populationen seltener Pflanzenarten und Tiere hervor, die auf der ukrainischen Liste gefährdeter Arten stehen.

Gemäß den Ergebnissen durchgeführter Untersuchungen wurden keine negativen Veränderungen des Gesundheitszustands der in der Überwachungszone lebenden Bevölkerung, bedingt durch die Auswirkung des Kernkraftwerks Chmelnizkij, nachgewiesen, das Morbiditätsrisiko der örtlichen Bevölkerung überschreitet nicht das durchschnittliche Risiko des Landes. Beim Betrieb von zwei weiteren Kraftwerksblöcken wird die Erhöhung eines solchen Risikos nicht prognostiziert.

Die durchgeführte konservative Bewertung der Auswirkung gas- und aerosolförmiger Auswürfe des Kernkraftwerks Chmelnizkij bestehend aus vier Blöcken unter normalen Betriebsbedingungen zeigt, dass an der Grenze der Schutzzone die effektive Jahresdosis unter Berücksichtigung aller Formen der Auswirkung für die kritische Bevölkerungsgruppe die 6 % der Höchstdosis nicht überschreitet.

Die positive Auswirkung des Baus der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij auf die soziale Umwelt wird in erster Linie die Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur sein, wofür in der TÖM entsprechende Abzüge in Höhe von 10 % der Baukosten vorgesehen werden.

Die Bedingungen für die Platzierung des Geländes des Kernkraftwerks Chmelnizkij schließen die Möglichkeit äußerer anthropogener Auswirkungen von anderen Objekten wirtschaftlicher Tätigkeit (Feuer, Explosionswelle, Überschwemmung, Ausstoß schädlicher Gase, etc.) aus, die zur Störung normaler Betriebsbedingungen von Objekten des Kernkraftwerks Chmelnizkij führen können. Der Bau, die Inbetriebnahme und der Betrieb des Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij werden wiederum keinen Einfluss auf die industrielle Umgebung haben. Es sind spezielle agrotechnische Maßnahmen zur Veränderung der Struktur landwirtschaftlicher Bodennutzung, Umprofilierung von Branchen der Agrarindustrie oder Änderungen der technologischen Verarbeitung von Erzeugnissen erforderlich.

Gemäß den Schlussfolgerungen der UVP gibt es im Großen und Ganzen kein ökologisches Risiko im Hinblick auf die Faktoren äußerer Auswirkungen beim Bau, bei der

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Inbetriebnahme und beim Betrieb der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij. Das ökologische Risiko im Hinblick auf die Faktoren chemischer (strahlungsfreier) Kontamination der Umgebung wird minimal sein. Das ökologische Risiko im Hinblick auf die Faktoren der Strahlungswirkungen:

− wird unter normalen Betriebsbedingungen unter dem zulässigen ökologischen Risiko sein (Prognosewerte der Strahlungsverhältnisse der Umgebung und Sicherheit für die Lebenstätigkeit der Bevölkerung sind wesentlich geringer als die zulässigen Werte);

− bei einem Auslegungsstörfall wird ein zumutbares ökologisches Risiko im Hinblick auf alle Komponenten prognostiziert (die zulässigen Werte der Strahlungsverhältnisse der Umgebung und die geltenden Gesundheitsvorschriften werden nicht überschritten);

− bei einem auslegungsüberschreitenden Störfall, unter Berücksichtigung der geringen Wahrscheinlichkeit eines solchen Störfalls, ist das ökologische Risiko zumutbar und die individuellen Risiken der Bestrahlung infolge von gas- und aerosolförmigen Auswürfen für die Bevölkerung außerhalb der Schutzzone überschreiten nicht die Grenzen zumutbarer Höhe des individuellen Risikos beim Ergreifen entsprechender Schutzmaßnahmen (Gegenmaßnahmen).

Gemäß den Bewertungsergebnissen der Folgen eines Störfalls müssen die heute bestehende Schutzzone (SSS) und Überwachungszone des Kernkraftwerks Chmelnizkij bei der Inbetriebnahme der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 nicht erweitert werden. Außerhalb der Schutzzone überschreiten die individuellen Risiken des Eintritts stochastischer Effekte bei der Bevölkerung, bedingt durch die Strahlungswirkung aerosolförmiger Auswürfe des Kernkraftwerks Chmelnizkij, nicht den zulässigen Grad, der in der ukrainischen Norm für Strahlenschutz NRBU-97 festgelegt ist. Es gibt keine Risiken des Eintretens determinierter Effekte.

Die Bewertungsergebnisse der grenzüberschreitenden Auswirkung bezeugen, dass bei keinem der untersuchten Störfälle der Grenzwert der individuellen, effektiven Jahresdosis für Personen der kritischen Gruppe in angrenzenden Staaten überschritten wird.

MASSNAHMEN, DIE DIE DURCHFÜHRUNG DER TÄTIGKEIT GEMÄSS DEN ÖKOLOGISCHEN NORMEN UND NORMVORSCHRIFTEN GARANTIEREN

Der Komplex der Entwurfslösungen hinsichtlich der Gewährleistung des normativen Zustands der Umgebung beim Bau und Betrieb der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij umfasst eine Gruppe von Maßnahmen unterschiedlicher Richtungen, nämlich:

− Ressourcensparende Maßnahmen - Wahrung und rationelle Verwendung der Ressourcen; − Schutzmaßnahmen - Entwicklung von Schutzeinrichtungen, etc.; − Wiederherstellungsmaßnahmen - Rekultivierung, Normalisierung des Zustands einzelner

Komponenten der Umgebung, etc.; − Kompensationsmaßnahmen; − Sicherungsmaßnahmen - Umgebungsüberwachung.

Die Realisierung der in der TÖM vorgesehenen Entwurfslösungen gewährleistet den normativen Zustand der Umgebung.

LISTE RESTLICHER AUSWIRKUNGEN

Die restliche Auswirkung auf die Atmosphäre, die Wasserumgebung, die Böden, die Pflanzen- und Tierwelt, die industrielle Umgebung und die soziale Umwelt ist beim Bau, bei der Inbetriebnahme und beim Betrieb der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij minimal.

Die Folgen eines Auslegungsstörfalls der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij überschreiten nicht die Werte, die von geltenden hygienischen Normen festgelegt wurden.

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Die Folgen eines auslegungsüberschreitenden Störfalls der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij überschreiten unter der Voraussetzung, dass Schutzmaßnahmen (Gegenmaßnahmen) ergriffen werden, nicht die Grenze des annehmbaren Grads des individuellen Risikos.

ERGRIFFENE MASSNAHMEN ZUR UNTERRICHTUNG DER ÖFFENTLICHKEIT ÜBER DIE GEPLANTE TÄTIGKEIT, DAS ZIEL UND DIE ART UND WEISE IHRER DURCHFÜHRUNG

Zu Beginn der Arbeiten zur Ausarbeitung der TÖM wurde die „Absichtserklärung bezüglich des Baus der Kraftwerksblöcke Nr. 3, 4 auf dem Gelände des Kernkraftwerks Chmelnizkij“ angefertigt und mittels regionaler Massenmedien verbreitet.

Zwecks der Gewährleistung einer sofortigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Massenmedien über den Betrieb des Kernkraftwerks Chmelnizkij, über die Aussichten des Baus der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 und über die Ereignisse im Kernkraftwerk führt GP NAEK Energoatom folgende Arbeiten aus:

− ein automatischer Telefondienst ist täglich in Betrieb, um die Bevölkerung über den Betrieb der Kraftwerksblöcke Nr. 1 und Nr. 2, das Leistungsniveau, die Elektrizitätserzeugung pro Tag, seit dem Monatsanfang, über den Verlauf planmäßiger und vorbeugender Wartungsarbeiten, Informationen über den Fehlbetrieb der Kraftwerksblöcke, über die Strahlungsverhältnisse auf dem Industriegelände und in der Überwachungszone zu unterrichten;

− jede Woche werden Informationen über Ereignisse im Kernkraftwerk Chmelnizkij bekannt gegeben und verbreitet: über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, über die Strahlungsverhältnisse auf dem Industriegelände, über Versammlungen, Pressekonferenzen, Seminare, Besuche, Beratungen, Zusammenarbeit mit Experten aus dem Ausland, etc.;

− jeden Monat werden der Staatsverwaltung, den Umweltaufsichtsbehörden, den Zivilschutzstabs, den Massenmedien des Gebiets und der Region allgemeine Informationen über die technisch-ökonomischen Kennzahlen des Betriebs der Kraftwerksblöcke und den chemischen Zustand des Wassers im Kühlwasserreservoir verschickt;

− auswärtige Treffen führender Experten von GP NAEK Energoatom mit der Öffentlichkeit; − berufsorientierte Arbeit mit Schülern; − Besichtigungs- und Vortragstätigkeit, etc.

Die Ergebnisse der soziologischen Forschungen, die 2009 durch das Forschungsinstitut der nationalen Universität „Akademie Ostroh“ durchgeführt wurden, haben im Großen und Ganzen eine positive Einstellung der Bevölkerung zum Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij gezeigt.

In Zusammenhang mit der Fertigstellung der Ausarbeitung der TÖM ist ein neuer Zyklus für die Beratung mit der Öffentlichkeit (KO) geplant, der folgendes umfassen wird:

− Beratungen, gegenseitiges Einverständnis bezüglich der geplanten Maßnahmen und Zusammenwirken mit den örtlichen Organen der Staatsmacht und der Selbstverwaltung im Zuge öffentlicher Maßnahmen während des Prozesses der öffentlichen Projektbesprechung;

− Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Anfang und die geplanten Maßnahmen des Prozesses der Beratung mit der Öffentlichkeit (über Massenmedien, per Post, per E-Mail und per Fax);

− Organisation und Durchführung von Besprechungen für Vertreter zentraler und örtlicher Massenmedien über den Anfang und die geplanten Maßnahmen des Prozesses der Beratung mit der Öffentlichkeit;

− Vorbereitung und Verbreitung des Infopakets der Dokumente zur Vorlage bei den Vertretern gesellschaftlicher Organisationen, der Massenmedien und einzelnen Bürgern, die Interesse am Prozess der Beratung mit der Öffentlichkeit zeigen, darin eingeschlossen:

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Pressemitteilung über den Prozess der Beratung mit der Öffentlichkeit, Maßnahmenplan in Bezug auf die Beratung mit der Öffentlichkeit über den Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij (Maßnahmenplan), Informationsanalytische Materialübersicht der technisch-ökonomischen Machbarkeitsstudie für den Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij (IAO TÖM); Formular für die Registrierung der Anmeldung zur Teilnahme am Prozess der Beratung mit der Öffentlichkeit; Formular zur Einreichung von Fragen, Anmerkungen, Empfehlungen und Kommentaren;

− Organisation und Sicherstellung der Tätigkeit von Büros für die Arbeit mit der Öffentlichkeit (Registrierung der Anmeldungen zu Teilnahme am Prozess der Beratung mit der Öffentlichkeit, Erfassung von Fragen, Anmerkungen, Empfehlungen und Kommentaren von Vertretern gesellschaftlicher Organisationen und einzelnen Bürgern, etc.);

− Unterrichtung angrenzender Staaten über eine mögliche grenzüberschreitende Auswirkung gemäß der Gesetzgebung;

− Organisation und Durchführung von Gesprächen am runden Tisch, an denen Vertreter zentraler und örtlicher Organe der Staatsmacht und der Selbstverwaltung, gesellschaftliche Organisationen und interessierte Personen sowie Vertreter der Massenmedien teilnehmen, in Übereinstimmung mit dem Maßnahmenplan, Erfassung der bei den Gesprächen am runden Tisch erhaltenen Fragen, Anmerkungen, Empfehlungen und Kommentare;

− Versorgung mit Informationen und technisch-organisatorische Unterstützung öffentlicher Anhörungen im Falle einer Beschlussfassung örtlicher Organe der Staatsmacht und der Selbstverwaltung über ihre Durchführung, Erfassung der bei den öffentlichen Anhörungen erhaltenen Fragen, Anmerkungen, Empfehlungen und Kommentare;

− Vorbereitung und Verbreitung von Pressemitteilungen über die Ergebnisse der Gespräche am runden Tisch und öffentlicher Anhörungen;

− Erstellung eines Berichts über die Beratungen mit der Öffentlichkeit im Hinblick auf den Bau der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 des Kernkraftwerks Chmelnizkij einschließlich der Fragen und Antworten (als Anhang zum Bericht);

− Erstellung eines Berichts über die Maßnahmen zur Unterrichtung angrenzender Staaten über eine mögliche grenzüberschreitende Auswirkung;

− Nachbearbeitung der TÖM unter Berücksichtigung der Ergebnisse vom Prozess der Beratung mit der Öffentlichkeit.

VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS IM HINBLICK AUF DIE UMSETZUNG DER ENTWURFSLÖSUNGEN IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN NORMEN UND REGELN ZUM UMWELTSCHUTZ UND DEN ANFORDERUNGEN ÖKOLOGISCHER SICHERHEIT IN ALLEN BAU- UND BETRIEBSPHASEN DES OBJEKTS DER GEPLANTEN TÄTIGKEIT

Der Betreiber GP NAEK Energoatom, der sich der Bedeutung der auszuführenden Tätigkeit in vollem Umfang bewusst ist und der die Sicherheit des Menschen und den Umweltschutz über alles stellt, verpflichtet sich:

− die Anforderungen der ukrainischen Umweltschutzgesetzgebung, internationaler Vereinbarungen der Ukraine, der Normen und Regeln im Bereich der Kernenergienutzung, der Naturnutzung und des Umweltschutzes zu erfüllen;

− Systeme zur Leitung des Umweltschutzes zu entwickeln und umzusetzen, die insbesondere die Erfassung quantitativer und qualitativer Kennzahlen der Schadstoffemission, der Abflüsse in die Wasserobjekte, des Umgangs mit allen Abfallarten und die rationelle Verwertung natürlicher Ressourcen, etc. umfassen;

− die Überwachung der Umgebung in der Schutzzone und in der Überwachungszone mittels Organisation der Überwachung von Strahlungsverhältnissen, hydrogeologischen und

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hydrochemischen Verhältnissen der Objekte der Umgebung durchzuführen; − die Bevölkerung mit offenen und richtigen Informationen über den Zustand der Umgebung

im Standortgelände des Kernkraftwerks Chmelnizkij zu versorgen; − bei Angelegenheiten der ökologischen Sicherheit konstruktiv mit den Aufsichtsbehörden,

gesellschaftlichen Organisationen und den Massenmedien zusammenzuwirken. GP NAEK Energoatom verpflichtet sich, alle technischen Lösungen, organisatorischen

Lösungen, Finanzlösungen und andere Lösungen, die im Projekt vorgesehen sind, in vollem Umfang zu realisieren sowie während der ganzen Betriebsdauer der Kraftwerksblöcke Nr. 3 und Nr. 4 die technischen Regeln einzuhalten, die Rohstoff- und Materialkosten zur Gewährleistung ihres sicheren Betriebs zu tragen und dadurch die Erfüllung ökologischer Anforderungen zu garantieren.

Im Namen des Auftraggebers: Im Namen des Generalplaners: Präsident Vorstandsvorsitzender GP NAEK Energoatom PAT KIEP

(UNTERSCHRIFT, STEMPEL) (UNTERSCHRIFT, STEMPEL)

_______________Ju. А. Nedaschkowski __________________Ju. W. Malachow __________________2011 __________________2011