Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

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SH GmbH & Co. Projektentwicklungs KG Verkaufsprospekt 10|2012 Seniorenwohn- und Pflegeheim Heideck

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SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Verkaufsprospekt 10|2012

Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck

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SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Zukunft Die Zukunft planen.Eine sinnvolle Sozialvorsorge.

Eine Investition in eine Immobilie, die

speziell für Senioren konzipiert ist, stellt

auch für die eigene Vorsorge ein Stück

Zukunftssicherheit dar.

Das Seniorenwohn- und Pfl egeheim

Heideck bietet dafür die optimalen

Voraussetzungen – für vitale Menschen,

die jetzt schon an eine mögliche Pfl ege-

bedürftigkeit denken, genauso wie für

Investoren, die eine gute Anlagemöglich-

keit suchen.

Wer jetzt investiert, kann gleichzeitig von

günstigen Kaufpreisen und niedrigen

Zinsen profi tieren. Das macht Pfl ege-

immobilien zu einer sinnvollen Entschei-

dung, auch im Hinblick auf die private

Altersvorsorge.

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SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

InhaltSeniorenwohn- und Pfl egeheim HeideckEin zukunftsweisendes Projekt

Helmut StranzingerGeschäftsführer

Helmut Stranzinger ist seit über 25 Jahren in der Baubranche tätig. Als Zimmermeister und Mitglied im Bundesverband freier Sachver-ständiger e.V. ist er umfassend mit der Ent-wicklung und Realisierung von Bauprojekten vertraut.

Die SH GmbH & Co. Projektentwicklungs KG ist ein Unternehmen, das sich seit dem

Jahr 2006 mit der Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten beschäftigt. Nicht

der kurzfristige Erfolg, sondern ausgereifte Lösungen stehen bei uns im Vordergrund.

Mit dem Bau eines stationären Seniorenpfl egeheims soll ein Ort entstehen, an dem

Menschen Halt fi nden, kombiniert mit einer guten Rendite für Sie als Investor. Das ist

das Ziel von SH-Projekte.

Gemeinsam mit dem Bayerischen Roten Kreuz realisieren wir mit dem Seniorenwohn-

und Pfl egeheim Heideck ein zukunftsweisendes Konzept: Die Bewohner leben in

Hausgemeinschaften zusammen, genießen gleichermaßen liebevolle, fachkundige Be-

treuung und private Rückzugsmöglichkeiten. Durch die Aufteilung in 56 Sondereigen-

tumseinheiten können Sie sich als Investor an diesem Projekt beteiligen. Wir laden Sie

herzlichst ein, das Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck und das BRK als Betreiber

auf den folgenden Seiten näher kennen zu lernen.

Ihr

Demografi sche Entwicklung 6Immobilien mit sozialem Aspekt 8 Immobilien mit Sicherheitsaspekt, TÜV-geprüft 9Das Sorglos-Immobilienpaket 10BRK, der starker Partner 12Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck 14Hausgemeinschaften nach KDA, Köln 15Seniorenpfl egeheime BRK und SH-Projekte 16BRK-Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck – die Lage 17Heideck in fränkischen Seenland 18Das Projekt im Detail 22 Ansichten 24 Zimmerbeispiele 26 Gemeinschaftsräume 29 Grundrisse 30Bau- und Lieferbeschreibung 36Wichtige Informationen ... zum Projekt 42 zu den Verträgen des Objektes 44 Was regelt der Kaufvertrag? 47 Was regelt der Mietvertrag? 51 Was wird im Verwaltervertrag geregelt? 58 Was wird im Mietverwaltungsvertrag geregelt? 58Chancen und Risiken 64Beispielrechnung 72Preisliste 74Referenzen 76Ihre Vorteile 78Partner 79Kontakt, Vertriebspartner 80

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Wertentwicklung Immobilien seit 1950

Wertverfall Geld seit 1950

19501990

2010

9 0

20101990

Quelle: Deutscher Immobilienindex, IPD, stat. Bundesamt

Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 2007

28,828,728,6

24,6

21,520,520,519,4

15,215,6

12,7

Bevölkerung (60 Jahre und älter) in Deutschland in absoluten Zahlen in Mio.

10

20

30

0 1960 1970 1980 1990 2000 2005 2010 2020 2030 2040 2050 Jahr2050

Männer Frauen

600.000 300.000 300.0000 600.000

20

40

60

80

100

0

Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 2007

2000

*1915 - 1919

*1930 - 1933

*1942 - 1945

1997

400

200

500

100

0

600

700

2010 2020 2030 2040 2050

300

*Geburtenschwache Jahrgänge

Prognose der Entwicklung der über 85-Jähri-gen in Bayern [in Tsd.]Quelle: Bay. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (10. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung 2004)

Demografi eDemografi sche EntwicklungJetzt für die Zukunft vorsorgen

Richtig investieren –Werte steigern mit eingebauter Sicherheit

Gegenwärtig erleben wir in unserer

Gesellschaft einen tief greifenden Struk-

turwandel: Während auf der einen Seite

deutlich weniger Kinder geboren werden,

steigt andererseits die Zahl der älteren

Menschen kontinuierlich an. Altersbe-

dingte Erkrankungen aus dem Bereich

der Psychogerontologie treten häufi ger

auf und erfordern entsprechende Auf-

merksamkeit. Deshalb denken auch wir

bei SH Projekte heute intensiv darüber

nach, wie wir für das Miteinander der

Generationen künftig eine noch bessere

Basis schaffen können.

Gerade für Menschen im dritten Lebens-

abschnitt werden sich neue Formen des

Wohnens herausbilden, in denen neben

individueller Pfl ege und umfassender

Versorgung auch die Nähe zur Familie

und zur gewohnten Umgebung gewähr-

leistet ist. Die sogenannte „wohnortnahe

Versorgung” wird in Zukunft immer

wichtiger werden. Für ältere Menschen,

die in ein Seniorenwohn- und Pfl egeheim

umziehen, ist es sehr wichtig, dabei mög-

lichst in der bisherigen Region bleiben

zu können. Denn mit jedem Kilometer

Entfernung nimmt die Besuchshäufi gkeit

von Verwandten, Bekannten und früheren

Nachbarn ab. Es gilt, den Senioren ein

Höchstmaß an Freiräumen für eigenver-

antwortliches Handeln zu schaffen und

gemeinschaftliches Erleben zu fördern –

auch im Umfeld stationärer Senioren-

wohn- und Pfl egeheime.

Eine gute Vorsorge für das Alter ist heute

wichtiger denn je. Daher sollte sie unter

zwei Gesichtspunkten betrachtet werden.

Zum einen, damit Sie im Alter richtig ver-

sorgt sind und sich rundum wohl fühlen,

weil Ihnen die Gemeinschaft mit anderen

Menschen Halt gibt.

Zum anderen, und das ist noch ein viel

wichtigerer Aspekt, können Sie mit Ihrer

Investition in das Seniorenwohn- und

Pfl egeheim Heideck schon heute für

Ihren Lebensabend bestens vorsorgen.

Daher ist eine solide und möglichst

sichere Anlage eine wichtige Vorausset-

zung. Während eine reine, auf Verzinsung

basierende Geldanlage dem allgemeinen

Wertverfall unterliegt und spekulative

Anlagen ein sehr großes Risiko bergen,

ist eine Investition in eine Immobilie

eine gute Alternative. Der zentrumsnahe

Standort in einer wirtschaftlich starken

Region im Bundesland Bayern wertet die

Immobilie zusätzlich auf.

Die beste Lösung ist es doch, beide

Aspekte miteinander verbinden zu können:

Im Alter gut versorgt zu sein und sein

Geld in einer wertorientierten Immobilie

anzulegen.

Neben der seit jeher zu beobachtenden

Wertentwicklung von Immobilien, bietet

Ihnen eine Investition in das Senioren-

wohn- und Pfl egeheim Heideck beson-

dere Vorteile. Der langfristig angelegte,

indexierte Mietvertrag führt bei einer

Steigerung der Lebenshaltungskosten

auch zu einer anteiligen Erhöhung der

Miete (60 %). Die Trägerschaft durch das

Bayerische Rote Kreuz bietet zudem nicht

nur ein hervorragendes Pfl egekonzept,

sondern auch außergewöhnliche Sicher-

heit. Da das BRK als Körperschaft des öf-

fentlichen Rechts der Rechtsaufsicht des

Freistaates Bayern (Art. 25(1) BayAGGVG)

untersteht (Art. 1, 3(1) BRK-Gesetz),

kann über das Vermögen nach derzeitiger

Rechtslage kein Insolvenzverfahren statt-

fi nden.

Nicht zuletzt aufgrund der demografi -

schen Entwicklung ist davon auszugehen,

dass der analysierte Bedarf ansteigen

wird, was die Attraktivität des Senioren-

pfl egeheims steigert.

Zusätzlich bietet SH Projekte mit dem

bevorzugten Belegungsrecht in einem

BRK Seniorenwohn- und Pfl egeheim in

den Landkreisen Roth, Weißenburg-

Gunzenhausen, der Stadt Schwabach so-

wie in allen anderen, von der SH GmbH

& Co Projektentwicklungs KG realisierten

Pfl egeheimen einen ganz besonderen

Vorteil.

Eine Investition mit hohem Maß an SicherheitGut zu wissen: Während die Kaufkraft des

Geldes über längere Zeiträume stetig ab-

nimmt, haben Immobilien seit den 1950er

Jahren stark an Wert gewonnen, Tendenz

weiter steigend Gerade in wirtschaftlich

turbulenten Zeiten erweisen sich attraktive

Immobilien nach wie vor als solide Basis

für die persönliche Vermögensbildung.

Immobilien von hoher Bauqualität in guter

Lage bleiben im Wert stabil und liefern

einen gesicherten Ertrag.

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SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Vorsorgen für eine gute Zukunft

Auch auf dem Immobilienmarkt gilt:

Die Nachfrage bestimmt das Angebot.

Objekte wie das Seniorenwohn- und

Pfl egeheim Heideck des BRK tragen der

demografi schen Entwicklung Rechnung.

Denn immer mehr ältere Menschen

werden in den kommenden Jahrzehnten

Bedarf auf einen Wohn- und Pfl egeplatz

anmelden.

Das pfl egeleichte Sorglos-

Immobilienpaket:

– Großer Bedarf in Heideck und im Landkreis Roth

– BRK als starker Partner – mit gesetzlicher Absicherung BayAGGVG Art. 25(1)

– Baubegleitende Qualitäts- sicherung durch den TÜV SÜD

– Mietvertrag über 25 Jahre

– Bevorzugtes Belegungsrecht für Investoren, auch an anderen BRK-Standorten

– Interessante Steuervorteile

– Sachwerte sind sicherer als Geldwerte

– Ertrags- und Wertentwicklung durch indexierten Mietvertrag

– Attraktive Rendite mit hohem Krisenschutz

Eine gute Entscheidung, für Ihre

Zukunft hervorragend zu sorgen.

Neben den fi nanziellen Vorteilen einer

sicheren Geldanlage genießen Investoren

des BRK-Seniorenwohn- und Pfl ege-

heims Heideck auch ein bevorzugtes

Belegungsrecht. Sichern Sie sich mit

Ihrer Investition für den Bedarfsfall

einen Pfl egeplatz auch an anderen BRK-

Standorten.

Die Investition in das fünfte Senioren-

wohn- und Pfl egeheim von SH Projek-

te ist eine gute Entscheidung, mit der

Sie vorausschauend für Ihre Zukunft

sorgen.

MehrwertrweehrDas pfl egeleichte Sorglos

ilienp

er Bedarf in Heideck

Immobilien mit SicherheitsaspektDer TÜV SÜD übernimmt das Baucontrolling

Immobilien mit sozialem AspektEine Investition mit Mehrwert

Das qualitätssichere

Sorglos-Immobilienpaket:

– Baubegleitendes Qualitäts- controlling durch den TÜV SÜD stellt sicher, dass Baubeschrei- bung, Bauplanung und Bau ausführung übereinstimmen

– Die qualifi zierten Mitarbeiter be- sitzen hervorragende Kenntnis aller relevanten Richtlinien und Normen und sorgen für eine transparente und erfolgreiche Realisierung des Projekts

– Bessere Bauqualität schützt vor Baumängeln und schafft damit große Kundenzufriedenheit

– TÜV SÜD – das ist die Sicherheit eines neutralen Partners von der Planung bis zur Fertigstellung

Baucontrolling durch den

TÜV SÜD – Erfahrung ist durch

nichts zu ersetzen!

Qualität hat Vorrang

Ein reibungsloser Betrieb ist das eine,

das andere ist der Immobilienwert selbst.

Bei SH Projekte haben Sie auch an dieser

Stelle gute Voraussetzungen für eine

hohe Sicherheit.

Die Erstellung des Gebäudes wird

während der gesamten Bauphase mit

einem baubegleitenden Qualitäts-

controlling durch den TÜV SÜD über-

wacht.

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– Sicherheit ist Ihnen wichtiger als

nur reines Renditedenken

– Niedrige Zinsen von derzeit um

1 % für Festgelder auf der Bank

stellen Sie nicht zufrieden

– Sie vertrauen einer Geldanlage in

Sachwerten mehr als Papiergeld

– 4,25 % Rendite in Bezug auf

Gesamtkaufpreis zur Jahresmiete

überzeugen Sie

– Sie vertrauen einer Investition mit

indexiertem Mietvertrag und einer

Laufzeit von 25 Jahren

– Sie möchten das bevorzugte Bele-

gungsrecht zu späterer Zeit even-

tuell selbst nutzen

– Sie haben nicht die Zeit, sich um

Mieterwechsel und sonstige

Verpfl ichtungen rund um eine

Immobilie zu kümmern

– Sie möchten eine optimale Geldan-

lage und eine vermögenserhalten-

de Lebensvorsorge kombinieren

– Die Qualität der Immobilie ist Ihnen

wichtig, für die der TÜV SÜD als

starker Partner mit seinem baube-

gleitenden Qualitätscontrolling sorgt

Denken Sie schon heute mit Weitblick an Ihre gesicherte Zukunft:

Eine Investition in das pfl egeleichte Sorglos-Immobilienpaket mit 25 Jahren

Mietlaufzeit ist die richtige Entscheidung.

Pfl egeleichtes Sorglos-ImmobilienpaketBis zur Hausverwaltung – alles aus einer Hand

Durchdachtes Gesamt-paket mit einem Ansprechpartner

Mit der SH GmbH & Co. Projekt-

entwicklungs KG haben Sie einen

Bauträger, der nicht nur für den Bau

des Objektes verantwortlich ist. Mit der

SH Verwaltungs GmbH kümmern wir

uns auch selbst um die Hausverwal-

tung. Wir sind sowohl für Sie als Inves-

tor als auch das BRK als Betreiber für

die nächsten Jahre Ihr Ansprechpartner

bei sämtlichen Anliegen und Fragen

rund um das Seniorenwohn- und

Pfl egeheim.

Das pfl egeleichte Immobilien-Sorglospaket Ihre Immobilieninvestition bei SH

Projekte ist auch gut versorgt. Die SH

Verwaltungs GmbH übernimmt die

Verwaltung komplett und kümmert

sich um alle Belange, die um das

Objekt entstehen. Sie selbst können

sich an pünktlichen Zahlungseingängen

erfreuen und einmal im Jahr, falls Sie

dies wünschen, dabei sein, wenn in

der Eigentümerversammlung auf den

Jahresverlauf zurückgeblickt wird

Eine Geldanlage, der Sie vertrauen könnenDie Entwicklung und Realisierung von

Immobilien-Projekten wird immer kom-

plexer, erfordert umfassendes Wissen,

Sachverstand und das richtige Gespür

für Marktbewegungen. Verlassen Sie

sich deshalb ganz auf ausgewiesene

Fachleute. Bei SH Projekte sind Sie gut

aufgehoben, um zukunftsgerichtet in

Immobilien zu investieren.

Investieren Sie in Ihr pfl egeleichtes

Sorglos-Immobilienpaket.

1110

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Rot es Kreuzoteseseses Das neue BRK Seniorenwohn- und Pfl e-

geheim entsteht in der Stadt Heideck, im

Stadtteil Ziegelmoos, direkt angrenzend

an eine kleine Kapelle. Aufgrund der Lage

am Ortsrand hat man einen herrlichen,

weitreichenden Ausblick ins Grüne und

trotzdem ist das Stadtzentrum in nur

wenigen Minuten zu Fuß erreichbar.

Mit dem Pilotprojekt beschreitet der

BRK Kreisverband neue, zielorientierte

Wege im Landkreis Roth, die sich auf

langjährige Erfahrungen in der Senioren-

arbeit in den unterschiedlichsten Facetten

stützen und damit als zukunftsorientiert

gelten. Dieses neue Konzept ist ein

herausragendes Beispiel, pfl egebedürf-

tigen Menschen ein echtes Zuhause mit

Perspektive und nicht nur eine Wohnstatt

zu geben.

Mit dem BRK Kreisverband Südfranken

ist es SH-Projekte gelungen, einen erfah-

renen und leistungsfähigen Partner zu ge-

winnen, der zudem über breit gefächerte

Erfahrungen in der Pfl egearbeit verfügt

und kontinuierlich an der Weiterentwick-

lung und Verbesserung dieser Aufgabe

arbeitet.

Das BRK unterliegt als Körperschaft des

öffentlichen Rechts der Rechtsaufsicht

des Freistaates Bayern (Art. 1, 3 (1) BRK-

Gesetz), wodurch über das Vermögen

kein Insolvenzverfahren stattfi nden kann

(Art. 25 (1) BayAGGVG).

Das BRK ist gerade in der Altenhilfe und

-pfl ege leidenschaftlich engagiert und

kümmert sich seit jeher um das Wohl

älterer, pfl egebedürftiger Menschen.

Pfl ege im Zeichen der Menschlichkeit

Das Rote Kreuz gehört in Deutschland

mit Abstand zu den bekanntesten Wohl-

fahrtsverbänden – und das aus gutem

Grund. Seit seiner Gründung im Jahr

1863 helfen Mitglieder des Roten Kreu-

zes Opfern von Kriegen und Katastrophen

ebenso wie Kranken und pfl egebedürfti-

gen Menschen in aller Welt.

Derzeit zählt das Deutsche Rote Kreuz

circa 4,5 Millionen Mitglieder, von denen

ungefähr 500.000 im Hilfe-, Rettungs-

und Pfl egebereich tätig sind.

Als rundherum kompetenter Dienstleister im Bereich Altenhilfe freuen wir uns darauf, in Kooperation mit SH Projekte ein vorbildliches Seniorenwohn- und Pfl egeheim in Heideck zu verwirklichen. Ansprechende Architektur, frische Farben und ein modernes Interieur setzen zusammen mit einem innovativen Betreuungskonzept neue Maßstäbe in Ausstattung und Pfl egequalität.

Rainer BraunKreisgeschäftsführer BRK Kreisverband Südfranken

Als Geburtsstunde des Roten Kreuzes

gilt allgemein die Schlacht bei Solferino

in Oberitalien, die 1859 stattgefunden

hat. Der Gründer des Roten Kreuzes,

der Genfer Kaufmann Henry Dunant, der

sich zu dieser Zeit auf Geschäftsreise

in Solferino aufhielt, wurde eher zufällig

Zeuge einer der blutigsten Schlachten der

Geschichte.

Schockiert vom Elend der Opfer und der

Hilfl osigkeit der Sanitätskräfte reifte in

ihm der Gedanke an eine internationale

und unabhängige Hilfsorganisation.

Schon bald verwirklichte Dunant seine

Pläne und gründete im Jahr 1863 in Genf

das Internationale Komitee vom Roten

Kreuz. Nur ein Jahr später beschlossen

13 Staaten die erste Genfer Konvention.

Bayern trat der Konvention im Jahr 1868

bei.

Bald nach seiner Gründung wurden die

Ziele des Roten Kreuzes weiter gesteckt

als ursprünglich vorgesehen. Nicht nur

in Kriegszeiten, sondern auch im Frieden

sollte es den Menschen humanitäre Hilfe

bringen: Fürsorge für Gebrechliche, Alte

und Jugendliche. Hilfe bei Naturkatas-

trophen, im Kampf gegen Krankheiten

und bei der Rettung aus allgemeinen

Gefahren.

Auch in Deutschland gründeten sich

ab 1863 Vereinigungen, die auf dem

Rotkreuz-Gedanken beruhten. Sechs

Jahre später schlossen sich diese Lan-

desvereine zu einer Gesamt-

organisation zusammen. Aus dieser Ge-

samtorganisation entstand am 25. Januar

1921 das Deutsche Rote Kreuz. Von den

Nationalsozialisten 1937 dem Innenmi-

nisterium unterstellt, bildeten sich nach

Kriegsende wieder neue Landesverbän-

de, die am 04. Februar 1950 das jetzige

Deutsche Rote Kreuz als eingetragenen

Verein gründeten.

24. Juni 1859Schlacht bei Solferino.

Henry Dunant© DRK

Bereits am 22. Mai 1945 beauftragte

die Amerikanische Besatzungsbehörde

den Münchner Oberbürgermeister Dr.

Scharnagl, den Neuaufbau des Baye-

rischen Roten Kreuzes in die Wege zu

leiten. Am 27. Juli 1945 verlieh Bayerns

Ministerpräsident Schäffer dem BRK die

Anerkennung als Körperschaft des öffent-

lichen Rechts. Adalbert Prinz von Bayern

wurde erster Präsident des BRK.

Die Geschichte des Roten KreuzesEine weltweite Erfolgsstory

Der starke PartnerEngagement, das sich auszahlt

1312

Page 8: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Gemeinschaft – Seniorenwohn- und Pfl egeheim der IV. Generation, konzipiert nach den neuesten Erkenntnissen des Kurato- riums Deutsche Altershilfe (KDA) in Köln

– Ideal für aktive Bewohner bis hin zu Pfl egebedürftigen der Stufe 3

– Einbindung in den gemeinsamen Tagesablauf nach Belieben möglich

– Mithelfen beim Kochen, Besor- gungen und andere tägliche Aktivitäten fördern die körperliche und geistige Fitness

– Fachkundige Umsorgung im gesamtenTagesablauf durch Hauswirtschafterinnen und Pfl egepräsenzkräfte

– Förderung des Gemeinschafts- sinns durch Mitgestalten des Tagesablaufs und auch des Speiseplans

– Private Rückzugsmöglichkeiten, ganz nach den eigenen Vorlieben

Modernes Wohnen im Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck bietet

viele Vorteile:

Das BRK Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck rückt den Menschen mit all seiner Individualität in den Mittelpunkt. Respekt für den Bewohner und seine Bedürfnisse steht an oberster Stelle. Die gesamte Konzeption des Heimes ist darauf ausgelegt, älteren und pfl egebedürftigen Menschen ein Zuhause zu geben, in dem sie ihre Würde bewahren können und voll in die Gemeinschaft integriert bleiben.

Wohlfühlen im Alter steht im Vordergrund:

– Gemeinsam aktiv den Alltag

gestalten

– Ein Zuhause in der Gemeinschaft

unter Gleichgesinnten erleben

– Jederzeit die eigene Privatsphäre

genießen können

– In jeder Lebenslage gut gepfl egt

und umsorgt sein

– Sich auf fachlich und menschlich

kompetente Kräfte verlassen können

Ein gutes Zuhause

Das BRK Seniorenwohn- und Pfl egeheim

schließt für die gesamte Region eine

Lücke in der Versorgung älterer und pfl e-

gebedürftiger Mitbürger. Mit 60 Plätzen

für die Langzeitpfl ege ist die Einrichtung

vergleichsweise klein ausgelegt. Das ist

durchaus beabsichtigt. Denn das Heim

möchte in erster Linie den Menschen

ein Zuhause bieten, die in der näheren

Umgebung seit jeher ihren Lebensmit-

telpunkt hatten. Die Heimbewohner

bewegen sich weiterhin in ihrem ver-

trauten Umfeld und bleiben in der Nähe

der Menschen, die ihnen immer lieb und

teuer waren.

Die Häufi gkeit der Besuche von Freunden

und Verwandten kann dadurch nachweis-

lich gesteigert werden.

Die Größe des Heimes lässt es zu, dass

Leistungen individuell, jedoch aber auch

wirtschaftlich erbracht werden können.

Das Haus wird nach neuesten energeti-

schen Gesichtspunkten gebaut und erhält

unter anderem eine Holzpelletsheizung.

Der Betrieb kann dadurch nachhaltig

ökologisch, energieeffi zient und wirt-

schaftlich erfolgen!

Das Zentrum bildet ein großer offe-ner Küchen- und Wohnbereich. Hier hat jede/r Bewohner/in die Möglich-keit, aktiv am Gemeinschaftsleben teilzunehmen – oder sich in seine privaten Räumlichkeiten zurückzu-ziehen.

Ziel des Hausgemeinschaftskonzeptsist es, die Bewohner/innen in ihrer aktuellen Lebenssituation zu beglei-ten und zu fördern und auf ihre indi-viduellen Gewohnheiten einzugehen. Ein strukturierter Alltag mit gezielten beschäftigungstherapeutischen Akti-vitäten bildet hierfür die Grundlage. Gemeinsam mit den betreuenden Fachkräften werden die Mahlzeiten vorbereitet und – fein abgestimmt auf die Fähigkeiten des Einzelnen – auch in die alltäglichen hauswirt-schaftlichen Tätigkeiten eingebunden.

Ein festes Team von Pfl ege- und Hauswirtschaftsfachkräften ist in den Gruppen dauerhaft präsent. Diese bieten den Bewohnerinnen und Be-wohnern als feste Bezugspersonen psychischen Halt und Unterstützung in allen Angelegenheiten des tägli-chen Lebens.

In den Privatzimmern wird Wohlfüh-len großgeschrieben – jede/r Bewoh-ner/in kann den jeweils eigenen, per-sönlichen Bereich so individuell mit vertrauten Gegenständen einrichten, wie sie oder er möchte. In der vom BRK eingebrachten Grundausstattung verfügen alle Zimmer über ein mo-dernes Pfl egebett samt Nachttisch und einer Notrufanlage. Die Dusche/Toilette wird barrierefrei ausgeführt.

Das neue Seniorenwohn- und Pfl egeheim in Heideck ist im mittelfränkischen

Raum neuartig in seiner Konzeption. Es ist im mittelfränkischen Raum eines der

ersten Häuser, das ausschließlich Hausgemeinschaften nach dem Modell des

Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) in Köln führt. Es ist als Seniorenwohn-

und Pfl egeheim der IV. Generation zukunftsorientiert und setzt auf Freiräume und

Bewegungsmöglichkeiten sowie auf das Zusammengehörigkeitsgefühl.

Ein modernes Pfl egeheimSeniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck

Hausgemeinschaften nach KDAGemeinsam aktiv den Tag gestalten

1514

Page 9: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

Landkreis Roth

Heideck

HaimingTüßling

GrünwaldMünchen

Feldafi ng

Gräfelfi ngFürstenfeldbruck

Gilching

Freilassing

Neuburg/Donau

Aichach

Oberstdorf

Buxheim

Krumbach

Kaufbeuren

Ebersdorf

Gößweinstein

Oberasbach

Bad Staffelstein

Ludwigsstadt

Friedberg

Füssen (3x)

Bayreuth (2x)

Forchheim

Fürth

Donauwörth

Marktoberdorf (2x)

Höchstadt/Aisch

Wiesenttal

Kronach

(3x)

Marktleugast

Bad Neustadt a. d. Saale

Würzburg (2x)

GerbrunnRottendorf

Geisenfeld

Wolnzach

Pfaffenhofen

Ergoldsbach

Geisen-hausen

Velden

Woffenbach, Neumarkt

Hirschau

Neumarkt/Opf.

Zandt

Kastl

Bad Kötzting

Plattling

Roding

Kelheim

Waldmünchen

Abensberg

Deggendorf

Landshut-Hofberg

Gangkofen

Drachselsried

Burglengenfeld

Rotthal-münsterWurmannsquick

Simbach a. Inn

Viechtach

Nabburg

Mallersdorf, Pfaffenberg

Kemnath

GrafenwöhrWeiden

Mitterfels

EschenbachPlößberg

Tirschenreuth (2x)

Regensburg

Ensdorf

Vilseck

AltöttingNeuötting

Nürnberg

Ingolstadt

Niederbayern

Oberpfalz

OberfrankenUnterfranken

FüFü thth NMittelfranken

Oberbayern

Schwaben

Pfl egeheime des BRK in Bayern

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Wendelstein

AnsbachRothWindsbachAurach

Rothenburg o.T.

Brombachsee

Pleinfeld

Denkendorf

Neustadt

Gunzenhausen

Wasser-trüdingen

Eichstätt

Ingolstadt

Manching

NeuburgDonauwörth

Nördlingen

Beilngries

Berching

Parsberg

Regensburg

Georgens-gmünd

Dinkelsbühl

Feuchtwangen

Hilpoltstein

Fürth

Feucht

Nürnberg

Freystadt

Thal-mässing

Weißenburg

Treuchtlingen

Greding

Kehlheim

DietfurthHemau

Velburg

Hersbruck

Burgthann

Amberg

Burg-lengenfeld

Regenstauf

SchwandorfSchwabach

Neumarkt

13

6

6

9

9

3

3

93

93

7

7

13 14

8

8

2

2

8

13

13

13

466

299

299

466

ZiegelmoosHopfenstr.

Alleestr.

dter Str.

Kreuther Str.

StadthalleFestplatz

Sudetenstr.Schulstr.Frankenstr.

Jahnstr.

Westenstr.

Stadt-weiher

Ziegelmoos

Ziegelmoos

Ziegelmoos

Südl. Stadtgraben

Nördl. Stadtgraben

Hauptstr.

Bahnh

ofst

r. Herren-weiher

Selingstädter Str

Laff

enau

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tr.

Marktplatz

Rud

letz

holz

er S

tr.

Schlossberger Str.

Siebenloher Weg

Pfl egeheime undBetreutes Wohnen erbaut durch

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

In zahlreichen BRK Pfl egeheimen können

Sie sich nach Terminabsprache vor Ort

von der Leistungsfähigkeit des BRK über-

zeugen.

Gerne beraten wir Sie über Ihre Mög-

lichkeiten, sinnvoll in die Zukunft zu

investieren.

Sprechen Sie mit uns.

Ideale Lage im Landkreis RothSeniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck

Pfl egeheime des BRKEin überzeugendes Leistungsangebot

ZiegelmoosZiegelmoosZiegelmoos SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

SH-ProjektSeniorenwohn- und Pfl egeheim HeideckRudletzholzer Straße

Im Zuge eines Altenhilfeplans für den Landkreis Roth wurde im Auftrag eines Bamberger Forschungsverbundes eine Marktanalyse erstellt.

Demnach wird ein deutlicher Anstieg des Pfl egeplatzbedarfs prognostiziert:• Bis zum Jahr 2015 steigt der Platzbedarf auf bis 1.370, • bis 2020 sogar auf bis zu 1.712 Pfl egeplätze.

Derzeit stehen im Landkreis Roth lediglich 1.034 Pfl egeplätze (inklu-sive Kurzzeit- und Tagespfl ege-plätzen sowie betreutes Wohnen) zur Verfügung, sodass spätestens 2015 die Nachfrage deutlich über dem Pfl egeplatzangebot liegen wird.

BHeideck

Pfl egeplatzbedarf in der Region – Tendenz steigend!

1716

Page 10: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

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Heidec kLeben in schönster Umgebung Heideck im fränkischen Seenland

Die Stadt Heideck mit ihren ca. 4.600

Einwohnern befi ndet sich im südlichen

Mittelfranken, idyllisch gelegen zwischen

Rothsee und Brombachsee und gehört

zum Landkreis Roth. Sie wurde bereits

1192 erstmals urkundlich erwähnt.

1278 ließen die Herren von Heideck auf

dem 610 Meter hohen Schlossberg eine

mächtige Burg erbauen, von der heute

leider nur noch Ruinen zu sehen sind. Im

darunterlegenden Tal der kleinen Roth

entstand die neue Stadt Heideck.

Während der Ort

früher überwiegend

landwirtschaftlich ge-

prägt war – vor allem

Hopfenanbau war ein

wichtiger wirtschaftli-

cher Faktor – dominieren heute moderne

Industriebetriebe und vor allem, durch die

ideale Lage im Fränkischen Seeland, der

Tourismus.

Verkehrstechnisch durch die Nähe zur

A9 und eine VGN-Buslinie zum Bahnhof

Allersberg gut erschlossen, ist Heideck

aus allen Richtungen schnell zu erreichen.

Im Ort laden viele historische Gebäude

wie z.B. das Rathaus aus dem Jahr

1481 mit seinem seltenen Stufengiebel,

liebevoll erhaltene Fachwerkhäuser, die

zwei großen Kirchen sowie zahlreiche

Kunstwerke zu einem Streifzug durch die

bewegte Vergangenheit der Stadt ein.

Wer Ruhe und Entspannung sucht, fi ndet

diese auf Wander- und Radwegen rund

um Heideck in Mitten einer herrlichen

Natur. Besonders zu erwähnen ist hierbei

der Heidecker Burgenweg, und auch die

beiden großen Seen sind jeweils nur 15

Autominuten entfernt.

Heideck macht es den Bewohnern und

deren Angehörigen leicht, auch außerhalb

des Seniorenwohn- und Pfl egeheims ein

abwechslungsreiches Tagesprogramm zu

gestalten.FotosChristian Albrecht, Bau- & Ordnungsamt

„Seit vielen Jahren haben wir uns in Heideck um eine neue Seniorenwohn- und Pfl egeeinrich-tung bemüht, die älteren Menschen ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und gesellschaft-licher Teilhabe ermöglicht. Mit der

Firma SH GmbH &Co. Projektentwicklungs KG als Investor wurde nun ein zuverlässiger Partner zur Errichtung gefunden und mit dem BRK Südfranken ein ebenso verläss-licher Betreiber, der das zukunftsweisende Konzept der offenen Pfl egeabteilungen realisiert. Ich hoffe, dass die neue Einrich-tung alle Erwartungen erfüllt und allen, die darin leben, schöne und zufriedene Jahre beschert – frei und fl exibel, zugleich aber betreut und sicher.“

Ottmar Brunner, 1. Bürgermeister

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

SH-ProjektSeniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck

1918

Page 11: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Das ProjektDas Projekt im DetailSeniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck

Das Seniorenwohn- und Pfl egeheim

Heideck befi ndet sich am grünen Rand

der Stadt und trotzdem in zentrumsnaher

Lage. Zu Fuß sind es nur wenige Minuten

in die historische Innenstadt. Gleich

nebenan, direkt auf dem Grundstück,

befi ndet sich die Sebastianskapelle mit

einem herrlichen Blick über die weiten

fränkischen Wiesen, Äcker und Wälder,

die anschließend im Süden des Senioren-

wohn- und Pfl egeheims liegen.

Der Landkreis Roth, die Ferienlandschaft

zwischen Reichswald und Jura bietet

für Freizeitaktivitäten zusätzlich viel Ab-

wechslung.

2120

Page 12: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

AnsichtenDas Projekt im DetailAnsichten und Lageplan

Rud

letz

hofe

r Str

aße Ziegelmoos

Haupteingang

Hof der

Stille

Terrasse/

Balkon

Grundstücksfl äche ca. 5.954 m2

Müll

Parkplätze

Quell-

stein

Hoch-

beet

Streuobstwiese

Streuobst-wiese

Eine moderne architektonische Gestal-

tung prägt das Gebäude. Große Fenster-

fl ächen geben den Räumen im Inneren

viel Licht und schaffen so eine Wohlfühl-

atmosphäre.

Bei der Fassadengestaltung geben zeit-

gemäße Farben und anthrazitfarbene

Fensterelemente dem Gebäudekomplex

eine besondere Note. Parkmöglichkeiten

werden gegenüber beim ehemaligen

Pestfriedhof errichtet.

Aufgrund des fl ach geneigten Pultdaches

ergibt sich eine optisch niedrige Gebäu-

dehöhe. Das Dach wird mit einer lang-

lebigen und wartungsarmen Metalldach-

deckung ausgeführt.

Zwei voneinander getrennte Eingänge für

Besucher und Anlieferungen werten das

Projekt auf. Die für das Brandschutzkon-

zept notwendigen Fluchttreppen werden

statt der sonst üblichen außen liegenden

Stahlwendeltreppen in den Gebäude-

körper integriert.

Durch die niedriger gestalteten Brüs-

tungshöhen und die somit größeren

Fenster werden die Belichtungsfl ächen

vergrößert und den Bewohnern ist ein

besserer Blick nach außen – auch im

Liegen – möglich. Ein Aufzug, der auch

für den Transport von Betten geeignet ist,

verbindet alle Geschossfl ächen barriere-

frei miteinander.

In der Draufsicht lässt sich gut die attrak-

tive Gestaltung des Gesamtkomplexes

erkennen. Das moderne Seniorenwohn-

und Pfl egeheim mit dem zukunftsweisen-

den Hauswirtschaftskonzept wird durch

den Innenhof zusätzlich aufgewertet.

Entlang eines Rundweges im Innenhof

mit Duftpfl anzen, Stauden und Hoch-

beeten laden Bänke zum Verweilen ein.

Daran schließen sich im Außengelände

großzügig angelegte Streuobstwiesen

an.

Nordansicht

Südansicht

Westansicht

Ostansicht

2322

Page 13: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Det ailsDas Projekt im DetailHerzlich willkommen

Ein überdachter Balkon im Innenhof

ermöglicht es, die Tische und Stühle bei

jeder Witterung stehenlassen zu können

und frische Luft zu genießen.

Ausreichend breit gepfl asterte Wege

laden zu Spaziergängen im Innenhof-

bereich und zu den außenseitig liegenden

Hochbeeten ein.

Alle Bewohnerzimmer werden durch

Brandmelder zentral überwacht – keine

gesetzliche Anforderung, aber eine Maß-

nahme, die den Bewohnern zusätzliche

Sicherheit verleiht. Jedes Bewohnerbad

erhält eine Entlüftung mit Entlüftungsfüh-

rung über das Dach.

Ein überdachter Balkon im Innenhof

ermöglicht es, die Tische und Stühle bei

jeder Witterung stehenlassen zu können

und frische Luft zu genießen.

2524

Page 14: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Beispiel Einzelzimmer 1.01

Wohnfl äche14,22 m2

Wohnfl äche14,44 m2

Bad4,15 m2

Bad 5,16 m2

3,95 m

2,31 m1,53 m

2,15

m3,

60 m

5,85

m

5,85

m

Vorraum3,45 m2

Vorraum4,19 m2

4,31 m

2,53 m 1,67 m

2,40

m3,

35 m

Ermittlung der Wohnfl äche nach Wohnfl ächen-verordnung (§3 Abs. 4 WoFlV) ermittelt nach Rohbaumaßen

Beispiel Einzelzimmer 1.14 (R-Ausführung)

Das Projekt im DetailGrundriss in R-Ausführung

Das Projekt im DetailGrundriss Einzelzimmer

Einzelzimmer

Die Einzelzimmer werden größer ausgeführt als es

in der früheren Heim-Mindestbauverordnung vorge-

schrieben war.

Das Bad ist barrierefrei gemäß DIN 18040/2 ausge-

führt. Die Wandlänge mit 2,41 m bietet zudem die

Möglichkeit das Bett auf der Längsseite aufzustellen.

Somit hat der Bewohner mehr Möglichkeiten bei der

Einrichtung seines Pfl egezimmers.

Jedes Zimmer verfügt über einen Telefon- und

Fernseh anschluss sowie über eine ausreichen de

Anzahl an Steckdosen. Das Bad wird durch eine

Schiebetür vom Vorraum getrennt.

Einzelzimmer in R-Ausführung

(optimiert für Rollstuhlnutzung)

Einzelzimmer in R-Ausführung (nach

DIN 1840-2 „R“) sind im Prinzip ausge-

führt wie die normalen Einzelzimmer,

jedoch mit einer rollstuhlgerechten Aus-

stattung sowie einer größeren Fläche um

die benötigten Rollstuhlradien gewähr-

leisten zu können. Damit kann das BRK

diese Pfl egebereiche optimal nach den

gesetzlichen Anforderungen anbieten.

Ermittlung der Wohnfl äche nach Wohnfl ächen-verordnung (§3 Abs. 4 WoFlV) ermittelt nach Rohbaumaßen

2726

Page 15: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Pfl egebad Besprechung WC WC Treppe

FlurPatientenzimmer

Patientenzimmer

Flur

Küche

Müll

EssbereichWohnbereich

Schwestern-zimmerSpeisekammer

Wäschekammer Terrasse

Beispiel Aufenthaltsraum und Küche

Bad4,15 m2

Wohnfl äche14,22 m2

Wohnfl äche14,22 m2

5,67 m

2,31 m

3,95 m

8,07 m

3,95 m

3,25 m

2,15

m

5,85

m

3,60

m

Vorraum7,00 m2

Ermittlung der Wohnfl äche nach Wohnfl ächen-verordnung (§3 Abs. 4 WoFlV) ermittelt nach Rohbaumaßen

Beispiel Doublette 1.16

Doublette

Doubletten sind für die Bewohner eine

kostengünstige Wohnalternative im

Vergleich zum Einzelzimmer. Hier teilen

sich zwei Bewohner ein gemeinsames

Bad, jedoch hat jeder sein eigenes

Pfl egezimmer mit allen Vorzügen eines

Einzelzimmers.

Für den Investor ergeben sich aufgrund

der unterschiedlichen Pfl egeheimzimmer-

größen individuell gestaltbare Möglichkei-

ten bei seiner Investition.

Doubletten eignen sich besonders gut

für die Belegung durch Ehepaare, die

gemeinsam im Seniorenwohn- und

Pfl egeheim Heideck die Dienste des

BRK nützen wollen.

Die Möblierung aller Zimmer erfolgt

betreiberseitig durch das BRK, kann aber

auch mit eigenen Möbeln individuell

ergänzt werden.

Der großzügig dimensionierte Aufent-

haltsraum teilt sich auf in die Bereiche

Essen mit entsprechender Bestuhlung

zur Einnahme der Mahlzeiten und für ge-

meinsame Aktivitäten wie z.B. Spiele und

Kurse sowie den Bereich Wohnen. Dieser

soll an ein häusliches Wohnzimmer er-

innern, ausgestattet vom BRK mit be-

quemer Couch, Fernseher, Stereoanlage

usw. Hier können es sich die Bewohner

ganz nach Belieben bequem machen,

ein Buch lesen oder auch einen kleinen

Mittagsschlaf halten.

Das Zentrum des Aufenthaltsbereiches

ist allerdings die Küche, um die sich,

wie früher in den Haushalten üblich, der

Tagesablauf hauptsächlich dreht. Aus

diesem Grund kommt der Haushalts- und

Präsenzkraft eine besondere Bedeutung

zu.

Diese zentralen Bereiche sind in jeder der

vier Wohngruppen zu fi nden.

Das Projekt im DetailGrundriss Gemeinschaftsräume

Das Projekt im DetailGrundriss Doublette

2928

Page 16: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Pflegedienstleitung19,91 m²

Heimleitung 19,91 m²WC Beh.4,80 m²

Personalaufenthalt25,81 m²

Sekretariat20,90 m²

Rezeption10,83 m²

Flur32,56 m²

EingangshalleHaupteingang 27,09 m²

Treppenhaus 135,74 m²

Multifunktionsraum

Hof der Stille

71,06 m²

36,93 m²

8,76 m²

Flur54,46 m²

Flur54,46 m²

Küche34,65 m²

Flur30,95 m²

Flur30,95 m²

Wohnbereich 1

13,95 m²Pflegebad

BesprechungPersonal14,86 m²

6,75 m²

Wohnen22,72 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Rollstühle14,16 m²

Rollstühle14,16 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

4,15 m²Bad

Rollstühle6,80 m²

Schwestern-dienstplatz

Wohnbereich 2

Hauswirtschaft14,82 m²

Küche34,65 m²

Speisekammer6,75 m²

3,09 m²Müll

3,09 m²Müll

Friseur22,18 m²

Kapelle 23,46 m²

2,99 m²Pfarrer

WC Bes.1,82 m²

WC Pers.1,82 m²

19,66 m²

Treppen-haus 3

14,70 m²Wäsche

57,06 m²Flur

57,06 m²Flur

Wohnen22,72 m²

Essen36,99 m²

Essen36,99 m²

Aufzug 7,29 m²

Speisekammer

Wäsche14,70 m²

14,22 m²Doublette

14,22 m²Doublette

14,22 m²Doublette

14,22 m²Doublette

7,00 m²Vorraum

4,95 m²Pfl.unrein

4,15 m²Bad

7,00 m²Vorraum

4,95 m²Pfl.unrein

EinzelzimmerR-Ausführung23,79 m²

EinzelzimmerR-Ausführung23,79 m²

EinzelzimmerR-Ausführung23,79 m²

EinzelzimmerR-Ausführung23,79 m²

19,66 m²

Treppen-haus 2

57,35 m²Terrasse

Treppenhaus 135,74 m²

8,76 m²

Flur54,46 m²

Flur54,46 m²

Küche34,65 m²

Flur30,95 m²

Flur30,95 m²

Wohnbereich 3

Verwaltungstrakt EG

13,95 m²Pflegebad

BesprechungPersonal14,86 m²

6,90 m²

Wohnen22,72 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Rollstühle14,16 m²

Rollstühle14,16 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82 m²

Einzelzimmer21,82m²

4,15 m²Bad

Rollstühle6,80 m²

Schwestern-dienstplatz

Wohnbereich 4

Hauswirtschaft14,82 m²

Küche34,65 m²

Speisekammer6,89 m²

3,09 m²Müll

3,08 m²Müll

WC Bes.1,82 m²

WC Pers.1,82 m²

19,66 m²

Treppen-haus 3

14,70 m²Wäsche

Wohnen22,72 m²

Essen36,99 m²

Essen36,99 m²

Aufzug 7,29 m²

Speisekammer

Wäsche14,70 m²

Flur57,06 m²

Flur57,06 m²

14,22 m²Doublette

14,22 m²Doublette

14,22 m²Doublette

14,22 m²Doublette

7,00 m²Vorraum

4,95 m²Pfl.unrein

4,15 m²Bad

7,00 m²Vorraum

4,95 m²Pfl.unrein

EinzelzimmerR-Ausführung23,79 m²

EinzelzimmerR-Ausführung23,79 m²

EinzelzimmerR-Ausführung23,79 m²

EinzelzimmerR-Ausführung23,79 m²

19,66 m²

Treppen-haus 2

57,35 m²Balkon

Hof der Stille

Das Projekt im DetailGrundriss Obergeschoss

Das Projekt im DetailGrundriss Erdgeschoss

Geschossfl ächen Erdgeschoss Obergeschoss

Netto-Grundfl äche ca. 1.700 m² ca. 1.363 m²Wohnfl äche ca. 980 m² ca. 867 m²Gemeinschaftsfl äche ca. 330 m² ca. 217 m²Verkehrsfl äche ca. 372 m² ca. 312 m²Zimmeranzahl: 28 28

Ermittlung der Wohnfl äche nach Wohn-fl ächenverordnung (§3 Abs. 4 WoFlV) ermittelt nach Rohbaumaßen.

2.151.15 2.101.10

2.161.16 2.111.11

2.171.17 2.121.12

2.181.18 2.13

2.191.19 2.142.281.28 2.091.09

2.271.27 2.081.08

2.251.25 2.061.06

2.231.23 2.041.04

2.211.21 2.021.02

2.261.26 2.071.07

2.241.24 2.051.05

2.221.22 2.031.03

2.201.20 2.011.01

1.13

1.14

Erdgeschoss

Sie haben als Investor die Wahl zwischen einem normalen Einzelzimmer, einem Einzelzimmer in „R-Ausführung“ oder einer Doublette. Die detaillierte Auf-stellung der jeweiligen Größen fi nden Sie in der Gesamtansicht auf Seite 74.

Obergeschoss

Einzelzimmer

Einzelzimmerin „R-Ausführung“

Doublette

3130

Page 17: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Treppenhaus 133,86 m²

Schacht 2,5 m²

Flur79,19 m²

Flur79,19 m²

Elektro17,79 m²

Heizung28,99 m²

Lichtschacht Lichtschacht Lichtschacht

Batterie7,11 m²

HA Wasser7,11 m²

Pelletslager29,68 m²

Dekolager11,88 m²

Putzmittel15,51 m²

Hilfsmittel15,51 m²

EDV17,82 m²

Vorratsraum20,71 m²

Kühlzelle19,95 m²

Lager 131,78 m²

Umkleide H12,92 m²

Dusche8,02 m²

WC2,47 m²

WC2,47 m²

Dusche8,02 m²

Umkleide D38,27m²

Lager 232,35 m²

Werkstatt22,40 m²

BMZ4,87 m²

Aufzug 7,29 m²

LichtschachtLichtsLichtschachtchacht LichtsLichtschachtchacht LichtsLichtschachtchacht LichtsLichtschachtchacht

Das Projekt im DetailGrundriss Gemeinschaftsräume, Verwaltung

Sekretariat

Rezeption

MultifunktionsraumHaupteingang

zumTreppenhaus Kapelle

Pfarrer

Pfl egedienst-leitung

Aufenthalts-raum

Personal

Hof der Stille

FriseurBeh.WC

Heimleitung

GrundGrundriss Gemeinschaftsräume, Verwaltung

GrunGruunununununununuuunununuuuuunGrunGrunGGGGGGGGrGGrGGrrrrrrrruuuuuuuururururuuururuununununununuuGGGGrrrruuuuuuuuuuuuGGGGGGGGrGrGGrurururururururururururuGGGGGGGGGGGGGG uuuuununuuururrurrrrrrGGGGGGGGGGGGGGGGGrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGruuuuuuuurrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrruruuuuuununuunnnH i l

ndrDas Projekt im DetailGrundriss Kellergeschoss

Geschossfl ächen Kellergeschoss

Netto-Grundfl äche ca. 491 m²Nutzfl äche ca. 242 m²techn. Funktionsfl äche ca. 116 m²Verkehrsfl äche ca. 133 m²

Ermittlung der Wohnfl äche nach Wohn-fl ächenverordnung (§3 Abs. 4 WoFlV) ermittelt nach Rohbaumaßen.

Der Multifunktionsraum kann sowohl für

Messen und Andachten, als auch für Ver-

anstaltungen aller Art, wie beispielsweise

die jährlichen Eigentümerversammlung

genutzt werden. Er lässt sich fl exibel

bestuhlen. Ziel ist es, diesen Raum auch

ortsansässigen Vereinen und Gemein-

schaften zur Verfügung zu stellen, um

auf diese Weise das Seniorenwohn- und

Pfl egeheim als aktiven Bestandteil in das

Gemeindeleben zu integrieren.

Angrenzend an den Multifunktionsraum

fi ndet sich eine optisch schöne Freifl äche,

der sogenannte „Hof der Stille“ über

den die angrenzenden Räume zusätzlich

helles Tageslicht bekommen.

Auf der anderen Seite grenzt eine Kapelle

für stille Andachten und Gottesdienste

an den Innenhof.

Im Keller befi nden sich die Funktions-

räume, die vor allem für die Versorgung

der Gebäudetechnik notwendig sind und

verschiedene Lagerräume.

Die zentrale Heizungsanlage ist eine

zukunftsweisende, umweltfreundliche

Holzpelletsheizung. Im Elektroraum ist die zentrale Stromver-sorgung untergebracht.

Weiterhin beherbergt dieses Geschoss

verschiedene Lagerräume, Umkleide-

räume mit Duschen und WC für das

Personal, eine Werkstatt für den

Hausmeister, einen EDV-Raum und ein

Lebensmittellager mit Kühlraum, wo auch

die Bewohner ihren kleinen „Einkauf“

machen können.

Ein zentral gelegener, großer Aufzug

sorgt für einen barrierefreien Zugang zu

allen Etagen.

Verwaltung und Gemeinschaftsräume

Kellergeschoss

3332

Page 18: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Die Zukunft im BlickUnabhängigkeit im Alter schaffen

Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte,

für die Mutigen die Chance.

Victor Hugo

”“

3534

Page 19: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Auss tatt ungBau- und LieferbeschreibungDarauf dürfen Sie sich freuen

ALLGEMEINES

Die Realisierung erfolgt nach den aner-kannten Regeln der Technik, insbesonde-re unter der Beachtung aller einschlägigen DIN-Normen (DIN 18024, DIN 18040-2Barrierefreies Bauen, usw.), der Energie-Einsparverordnung (EnEV 2009), dem Bayerischen Pfl egewohnqualitätsgesetz (Pfl egWoqG) Teil 1 – bauliche Anforderun-gen – § 1 bis § 10, der Ausführungsver-ordnung zum Pfl egWoqG und sämtlicher einschlägiger gesetzlichen Bestimmun-gen, die zum Stand der Planung 2012 Gültigkeit haben.

Die Ausführung erfolgt ausdrücklich nach den Maßgaben/Vorgaben der DIN 4109 für den Schallschutz in Krankenanstalten und Sanatorien und damit ausdrücklich nicht nach den Maßgaben/Vorgaben der Technik (Stand der Technik), die für Geschoßhäuser mit Wohnungen bzw. für Eigentum im Wohnungsbau gilt.

Abweichend zur AV Pfl egWogG werden in Abstimmung mit FQA und dem Betrei-ber folgende Regelungen getroffen:

Die Türen zum Außenbereich werden mit einer Schwellhöhe von max. 15 mm Höhe ausgeführt, die Bewohnertüren werden mit einem Schalldämmmaß von mindestens RwP 27 dB ausgeführt.

Die Brüstungshöhen der Fenster in den Bewohnerzimmern werden mit einer Höhe von ca. 65-75cm ausgeführt.

In den „R“-Zimmern werden im Hinblick auf die Schutzziele für die Bewohner, die Griffoliven am Fenster mit einer Griffhöhe von 1,30 m und die Höhe der Türdrücker mit einer Höhe von 1,05 m ausgeführt.

In den Bädern der „R“-Zimmer wird auf einer Seite der Toiletten ein geeigneter Haltegriff an die Wand montiert werden, an der anderen Seite wird die Unterkon-struktion für den späteren Anbau von Stütz-/Klappgriffen vorgesehen.

Zimmer- und Bäderausstattung entspre-chen zudem den Vorgaben der zum Zeit-punkt der Vertragsunterzeichnung gelten-den DIN 18040-2 mit Ausnahme der Anforderung „R“. Diese Anforderung wird einvernehmlich abbedungen. Es werden 8 Bewohnerzimmer und Bewohnerbäder für die uneingeschränkte Rollstuhlnut-zung „R“ ausgeführt sowie ausgestattet (nach DIN 18040-2 R).

Änderungen der Bauausführung aufgrund von gesetzlichen und behördlichen Aufl agen/Vorgaben, sowie Vorgaben aus technischen Bestimmungen/Richtlinien (wie z.Bsp. Baugenehmigung, Energie-einsparverordnung, Werkplanung etc), bzw. Änderungen auf Grund von Vorga-ben für den betrieblichen Ablauf durch den Betreiber sind möglich bzw. werden vorbehalten.

FUNDAMENTEAlle Fundamente werden nach der statischen Berechnung in Beton bzw. in Stahlbeton errichtet.

AUSSENWÄNDEGeschosswände als Massivwände gemäß statischer Berechnung/EnEV Berechnung, gegebenenfalls mit Wärme-dämmverbundsystem.

INNENWÄNDETragende Wände als Massivwände; nicht-tragende Zwischenwände in Trockenbau als Metallständerkonstruktion, oder als Massivwände;

Trennwände der Bewohnerzimmer in Tro-ckenbau als Metallständerkonstruktion. Vorsatzschalen ebenfalls in Trockenbau.

ABDICHTUNGWaagrechte/vertikale Abdichtung Keller-geschoss gemäß Vorgaben.

GESCHOSSDECKEN, TREPPENStahlbetonmassivdecken nach statischer Berechnung; Stahlbetontreppe mit Po-desten. Innen liegende Fluchttreppen aus Beton. Decke über OG als abgehängte

GK-Decke an Binderkonstruktion oder Stahlbetonmassivdecke.

DÄCHERDachstuhl Binderkonstruktion oder glw.; Dacheindeckung in Metall.

PUTZ

TechnikräumeZiegelwände mit einlagigem Maschinen-putz, Betonfl ächen entgratet und gestri-chen oder GK-Wände.

Sonstige RäumeMauerwerk mit einlagigem Maschinen-putz, Leichtbauwände gespachtelt, Betonwände geputzt mit einlagigem Maschinenputz oder glatt gespachtelt.

FassadeAußenputz zweilagig aus Unterputz Kalk-Zement, Oberputz aufgeglätteter Struk-turputz bzw. Wärmedämmverbundsystem mit Oberputzkörnung max. 3 mm.

DECKENBEHANDLUNGOrtbetondecken mit einlagigem Maschi-nenputz; Fertigteildecken verspachtelt und mit Raufaser gespritzt; abgehängte Flurdecken im Obergeschoss gespachtelt und gestrichen.

SPENGLERARBEITENAlle Dachrinnen und Regenfallrohre in Metall, Kupfer oder Titanzink, passend zum Dach; Außenfensterbänke in Alu.

AUFZUGSANLAGENPersonenaufzug, der auch zum Transport von Betten geeignet ist. Der Aufzug ist ausgestattet mit automatischer Schiebe-tür in Edelstahl oder Metall lackiert, rollstuhl- und behindertengerechtem Bedientableau, Klappsitz und Einbaube-leuchtung.

AUSBAU

FENSTER UND FENSTERTÜRENFenster und Fenstertüren in Kunststoff mit Isolierverglasung; eloxierte Leicht-metallbeschläge als Einhandbeschläge; Fenster in den Bewohnerzimmern als

Dreh-Kippfl ügel; Fensterbänke innen aus Naturstein Jura oder glw.

ROLLLÄDEN UND SONNENSCHUTZSämtliche Außenfenster in den Bewoh-nerzimmern, den Stationszimmern und den Stationsbädern erhalten Kunststoff-rollläden mit Aufbau- oder Vorbaukasten, manuell betrieben, soweit technisch mög-lich. Die Aufenthaltsräume erhalten bei den nach Osten, und Westen orientierten Fenstern Sonnenschutzeinrichtungen.

TÜREN

HaupteingangTürelement als Drehtür, 1-fl üglig, in Aluminium mit Seitenverglasungen, mit elektrisch betriebenem Öffnungsmecha-nismus.

Eingangstüren zu den Pfl egezimmern Stahlumfassungszargen mit umlaufender Gummidichtung. Schalldämmendes Voll-spantürblatt mit mindestens RwP 27 dB, CPL kunststoffbeschichtet, Oberfl äche nach Mustervorlage. Zylinderschloss mit Leichtmetall-Beschlag, schwellenlos mit Schallex-Dichtung.

BadtürenSchiebetüren vor der Wand laufend mit Schiebetürkasten und Durchgangszarge in Stahlblech, lackiert. Glatte Türblätter, Schiebetürgriff außen, Griffmuschel innen, Türblatt CPL kunststoffbeschichtet, Oberfl äche nach Mustervorlage, schwel-lenlos.

Sonstige TürenStahlumfassungszargen mit glatten Tür-blättern, Ausstattung mit Zylinderschloss.

BrandschutztürenAusführung der Brandschutztüren nach den Vorgaben Brandschutzkonzept.

Als Stahlblechtüren mit der entsprechen-den Zulassung für das KG. Stahl-Glastü-ren in den Fluren EG und OG teilweise mit Feststeller und Schließung über Rauch- und Brandmelder, Stahl-Glastüren zu den Treppenhäusern ohne Feststellvor-

richtung, sowie Holz-Brandschutztüren in den entsprechenden Räumen EG und OG. Sämtliche Türen in den Bereichen, die den Bewohnern zugänglich sind, wer-den schwellenlos ausgeführt.

BODENBELÄGE

Nebenräume, Heizungs- und TechnikräumeZementestrich mit Betonfarbe gestrichen.

Bewohnerzimmer-BäderRutschhemmender Fliesenbelag.

Pfl egezimmerPVC-Belag mit PVC-Sockelleiste oder Flotexbelag gemäß Bemusterung.

Flure, AufenthaltsräumePVC-Belag mit PVC-Sockelleiste. oder Flotexbelag gemäß Bemusterung.

Pfl egeräume, Küchen, SpeisPVC-Belag mit PVC-Sockelleiste.

Pfl egebäder, sonstige NassräumeRutschhemmender keramischer Boden-belag.

Foyer und EmpfangKeramischer Bodenbelag mit keramischenSockelleisten oder Flotexbelag gemäß Bemusterung.

Müll-, Fäkalien- und WäscheräumePVC-Belag mit PVC-Sockelleiste oder rutschhemmender Fliesenbelag.

VerwaltungsräumePVC-Belag mit PVC-Sockelleiste.

MultifunktionsraumPVC-Belag mit PVC-Sockelleiste.

TreppenhäuserKeramischer Bodenbelag, Treppenstufen mit Edelstahl Kantenprofi len und kerami-schen Sockelleisten.

KellerräumePVC-Belag mit PVC-Sockelleiste.

WANDFLIESEN

Bewohnerzimmer-BäderTürhoch auf zwei Seiten gefl iest; mit Bor-düre oder eingestreuten farbigen Fliesen.

Pfl egebäderIm Spritzwasserbereich gefl iest, mit Bor-düre oder eingestreuten farbigen Fliesen.

Personal WCs, PersonalduschenTürhoch gefl iest.

KücheIm Bereich der Küchenarbeitsplatten Fliesenschürze oder gleichwertig.

Sonstige BetriebsräumeIn Bereichen von Waschtischen und Spülen Fliesenschürze.

ANSTRICHEInnenwände und Decken wischfeste Innenanstriche, weiß oder pastellfarben nach Vorgaben der Mieter; sämtliche Holzanstriche in Holzlasur; Fassade mit Silikatfarbenanstrich; Eisen- und Stahltei-le gut deckend mit Ölfarbe seidenmatt.

TREPPENGELÄNDER INNENTreppengeländer als Stahlkonstruktion gestrichen mit Holzhandlauf

HANDLÄUFE INNENHolzhandläufe aus Buche in den Fluren und in den Treppenhäusern einseitig.

SONSTIGESDem Mieter werden vor Ausführung der Arbeiten Ausführungspläne sowie Material- und Farbmuster zur Freigabe vorgelegt.

HEIZUNG, LÜFTUNG, SANITÄR

HEIZUNGFür das Bauvorhaben wird eine eigene Wärmeerzeugungsanlage nach geltender Vorschrift erstellt.

Technikzentrale im Untergeschoss des Ge-bäudes. Als Kesselanlage ist ein Pellets-kessel mit angeschlossenem Pelletsbun-ker zur Befüllung von außen vorgesehen.

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Page 20: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Auss tatt ungBau- und LieferbeschreibungDarauf dürfen Sie sich freuen

LÜFTUNGInnenliegende Räume wie WC’s, Putzräu-me, Fäkalienräume, erhalten zur mechani-schen Entlüftung Einzelabluftventilatoren für Wandeinbau. Auslegung der Abluft-menge nach DIN 18017 Einzelentlüftungs-anlagen. Ansteuerung über Lichtkontakt mit elektrischem Nachlaufrelais.

Abluftführung über Dach, Nachströmung über Türunterschneidung bzw. Nachströ-melemente.

Für die Bewohnerküchen werden Ab-lufthauben mit Abluftrohren über Dach führend vorgesehen.

Lüftungsleitungen aus Stahlblech ver-zinkt, mit Wärmedämmung, nichtbrenn-bar Klasse A1.

Durchdringungen von Brandabschnitten mit zugelassenen Brandschutzeinrichtun-gen.

SANITÄRAbwasserentsorgung des Gebäudes nach DIN 1986 und der Abwassersatzung der Stadt Heideck.

Anschluss an den öffentlichen Kanal.

Für Grund- und Kanalleitungen wird KG-Kunststoffabfl ussrohr eingesetzt. Fallstränge und Verzüge im Gebäude aus muffenlosem Guss-Abfl ussrohr, Objekt-anschlüsse mit HT-Kunststoffabfl ussrohr.

Entwässerung von Bereichen die ggf. unter der Rückstauebene liegen, erfolgt über eine Hebeanlage.

Wasserversorgung des Gebäudes nach DIN 1988 und der Wasserversorgungs-satzung der Stadt Heideck. Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung. Übergabe im Technikraum Untergeschoss mit Hauptabsperrung, Hauptzählung und zentraler Filteranlage.

Verteilung der Wasserversorgung auf die Gebäudekaltwasserversorgung, die Warmwasserbereitung mit Gebäude-warmwasserversorgung mit Zirkulation. Steuerung der Zirkulation über Zeitpro-gramm.

Warmwasserbereitung über Warmwas-serspeicher mit integrierter Heizschlange, mit vorgeschalteter Dosiereinrichtung zur Härtestabilisierung.

Wasserverteilung im Gebäude mit Edelstahlrohr, Presssystem. Dezentrale Absperrarmaturen für bereichsweise Absperrbarkeit.

Wärmedämmung nach geltender Energieeinsparverordnung (ENEV), nichtbrennbar Klasse A1, Oberfl ächen in Sichtbereichen mit Kunststofffolie.

Sanitäre Einrichtungen aus formschöner Sanitärkeramik, Farbe weiß, WC-Anlagen wandhängend mit Unterputzspülkasten. Behinderten-WC’s mit entsprechenden Sonderausstattungen.

Duschbereiche in den Pfl egezimmern bodengleich mit Ablauf über Gully.

Sanitäre Armaturen als Aufputz-Eingriff-armaturen mit mechanischem Verbrüh-schutz durch Anschlagsbegrenzung, in verchromter Ausführung.

SANITÄRES EINRICHTUNGS-ZUBEHÖR WIE FOLGT:

WC-ANLAGERollenhalter, Reserverollenhalter, Bürstengarnitur

Behinderten-WC-AnlageRollenhalter, Reserverollenhalter, Bürs-tengarnitur, Unterkonstruktion als Vorrüs-tung für einen möglichen Stützklappgriff (optional durch Mieter) und Winkelgriff.

WT- / WB-AnlageWahlweise Ausführung einer Ablage aus Keramik und oberfl ächenbündigem Spiegel ab Ablage, bzw. oberfl ächenbün-diger Spiegel bis zum Waschbecken ohne Ablage, Handtuchhalter

Behinderten WT- Anlage: Unterfahrbar, fl ächenbündiger Spiegel, Handtuchhalter

Duschanlage Pfl egezimmer: Gleitstange mit Brauseschlauch und Handbrause, Handlauf L-förmig.

Duschanlage Personalbereich: Dusch-wanne Stahl emailliert, Gleitstange mit Brauseschlauch und Handbrause, Dusch-abtrennung mit Schiebetür in Kunststoff.

Die Stationsbäder erhalten als Sanitär-ausstattung ein Hänge-WC, ein Wasch-becken, eine Hubbadewanne. Diese Ausstattung stellt der Vermieter.

Die Fäkalienspülen werden ebenfalls durch den Vermieter ausgeführt.

ELEKTRO

ELEKTROINSTALLATION

Vorschriften – GrundlageDIN / VDE 100 und fortlaufend für Elektro-installation, EN 12464-1 und EN 12193 für Beleuchtung, DIN 14675 / VDE 0833 für Brandmelde-/ Hausalarmanlagen, VDE 0108-100 für Sicherheitsbeleuchtung sowie VDE 0185-305 für Blitzschutz.

Schaltgeräte nach Erfordernis und DIN 18040, Teil 2.

Jedes Bewohnerzimmer erhält eine Telefon- sowie eine Antennenanschluss-dose, sowie einen Telefonanschluss. Die Telefonanlage/Geräte kommt durch den Mieter.

Aufenthaltsbereiche erhalten ebenfalls ei-nen Antennenanschluss. Satellitenanlage oder Kabelanschluss

Alle Bewohnerzimmer mit Nasszellen sowie die Pfl egebäder erhalten Verkabe-lungen für das betreiberseitige Telefon (Dect) und Notrufsystem.

Diesbezügliche Installationen erfolgen auch in den Schwesternzimmern usw.

Alle Flure und Rettungswege erhalten Einzelakkuleuchten. Ausführung nach VDE. Fluchtweghinweisleuchten werden zusätzlich ausgeführt.

Brandschutztüren in Fluren erhalten Obertürschließer mit integriertem Rauch-melder.

Eine Brandmeldeanlage, welche mit Druckknopf und automatischen Rauch-meldern ausgestattet ist, alarmiert im Gefahrenfall über Sirenen im Gebäude.

Gleichzeitig wird die Feuerwehr oder ein Wachunternehmen automatisch informiert. Jedes Bewohnerzimmer erhält einen automatischen Rauchmelder.

Die Sprechanlage ist so ausgeführt, dass sie auf das bauseits gestellte Dect-System aufgeschaltet werden kann. Die Anlieferung erhält eine zusätzliche Sprechanlage.

BELEUCHTUNGWand und Deckenleuchten in den Fluren.

Aufbauleuchten in den Bewohnerzim-mern, im Bad zusätzlich Wandlampe (Höhe 2,25 m)

Formschöne Pollerleuchten im Außenbe-reich

BLITZSCHUTZ

Äußerer Blitzschutz Falls erforderlich in Alu oder verzinkter Ausführung, verbunden mit dem Funda-menterder, nach DIN VDE 0185 Teil 304 der Norm IEC 62305 sowie VDE 0108-100

Innerer Blitzschutz Grobschutz im Bereich der Einspeisung E-Raum. Mittelschutz, eingesetzt in den Unterverteilungen

KÜCHENEINRICHTUNG

Erdgeschoss/Obergeschoss

Küche bestehend aus:Einbauschränken als Hoch- bzw. Unter-bauschränken mit Türen, Schubkästen und teilweise feststehenden Blenden, kunstoffbeschichtet, Oberfl äche nach Musterfl äche. Arbeitsplatte aus Holzwerk-stoffplatten, kunststoffbeschichtet nach Mustervorlage oder Granitarbeitsplatte 3 cm, poliert, Kanten gerade gefasst, nach Mustervorlage.

Aufteilung siehe Grundrisspläne.

Mit folgenden Einaugeräten:- Einbau-Kühl-Gefrierkombination

- Einbau-Backofen/Mikrowelle

- Einbaugeschirrspüler vollintegriert

- Besteckeinteilung 60 cm, samtgrau

- Aufsatzspüle mit Einhebelmisch- batterie reversibel mit Ablauffern- bedienung

- Handwaschbecken mit Armatur mit Sensortechnik

- Elektroherd mit Cerankochfeld

- Edelstahl-Dunstabzugs-Inselhaube für Umluft.

- Abfalltrennsystem

AUSSENANLAGEN

GRÜNANLAGEN:Die gesamte Anlage wird nach der Grünfl ächenplanung mit Bäumen und Sträuchern sorgfältig bepfl anzt. Eingänge werden rollstuhlgerecht angelegt. Die Außenanlagen werden ausgestattet mit Bänken zum Verweilen.

PKW-ZUFAHRT UND ANLIEFERUNG:Asphaltiert, soweit von der Genehmi-gungsbehörde gestattet. Ansonsten Betonpfl aster.

PKW-STELLPLÄTZE:Rasenfugen-Betonsteine.

GEHWEGE:Behindertenfreundliches Betonpfl aster soweit von der Genehmigungsbehörde gestattet.

ABSTELLPLÄTZE MÜLLTONNEN/CONTAINER:Befestigte Fläche mit Betonpfl aster

GERÄTESCHUPPEN:Geräteschuppen aus Metall oder Holz. Ausführung in gegenseitiger Abstimmung mit dem Betreiber.

Anlagenauslegung im Niedertemperatur-bereich 75/55°C. Die Heizkreisregelung erfolgt außentemperaturabhängig glei-tend, mit wählbarer Nachtabsenkung mittels elektronischen Regelsystems.

Warmwasserbereitung über die Kessel-anlage über Warmwasserspeicher mit integrierter Heizschlange. Aufl adung nach dem Ladepumpenprinzip, mit Legionellenschaltung zur periodischen Aufheizung.

Umwälzpumpen als Einzelpumpen mit elektronischer Leistungsregelung für Heizkreise.

Heizfl ächen als fertig lackierte Platten-heizkörper aus Stahlblech, mit Thermos-tatventil und absperrbarer Rücklaufver-schraubung. Berechnung der Heizlast und Festlegung der Raumtemperaturen nach DIN 12831. Heizkörperanschlüsse im Zweirohrsystem.

Wärmeverteilung im Gebäude im Zweirohrsystem mit Stahlgewinderohr, Stahlrohr für Hauptleitungen und Mehr-schichtenverbundrohr für Heizkörperan-schlüsse.

Wärmedämmung nach geltender Energie-einsparverordnung (ENEV), nichtbrennbar Klasse A1, Oberfl ächen in Sichtbereichen mit Kunststofffolie.

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Page 21: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Jeanne Moreau

Französische Schauspielerin, Film-regisseurin und Sängerin, geboren 23. Januar 1928 in Paris

Alternde Menschen sind wie Museen: Nicht auf die Fassade kommt es an, sondern auf die Schätze im Innern.

Jeanne Moreau

”“

4140

Page 22: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Wichtige InformationenDas sollten Sie wissen

Wichtige Informationen zum Projekt Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck

Was wird in Heideck gebaut?

Auf dem Vertragsgrundstück Ziegelmoos/

Rudletzholzer Straße in Heideck wird auf

einer Fläche von ca. 5.954 m² ein Senio-

renwohn- und Pfl egeheim errichtet.

Im gesamten Bereich des Gebäudes,

bestehend aus einem zweigeschossigen,

U-förmigen Gebäude und einem einge-

schossigen, angebauten Verwaltungstrakt

wird eine stationäre Einrichtung der

Altenhilfe errichtet. Das Seniorenwohn-

und Pfl egeheim wird eine Einrichtung

gemäß dem Bayerischen Pfl ege- und

Wohnqualitätsgesetz (Pfl eWoqG) und

unterliegt diesen Vorschriften sowie den

dazu ergangenen Begleitgesetzen und

Verordnungen.

Es werden in diesem Bereich 56 Sonder-

eigentumseinheiten gebildet und darin

60 Pfl egeplätze in 52 Einzel- und 4 Doub-

letten erstellt.

Was ist ein stationäres Seniorenwohn-

und Pfl egeheim?

Das stationäre Wohn- und Pfl egeheim

unterliegt als stationäre Einrichtung der

Altenhilfe dem Bayerischen Pfl ege- und

Wohnqualitätsgesetz (Bay Pfl eWoqG)

und somit auch der Kontrolle durch die

staatliche Heimaufsichtsbehörde.

Außerdem wird das Pfl egeheim durch die

Pfl egekassen, den medizinischen Dienst

der Krankenkassen und die Gewerbeauf-

sicht kontrolliert.

Während bei Betreuungsformen wie z.B.

dem „Betreuten Wohnen“ das Wohnen

im Vordergrund steht, und somit die allge-

meinen gesetzlichen Vorschriften für den

Wohnungsbau gelten, ist bei stationären

Pfl egeheimen das Pfl eWoqG einzuhalten.

Hier werden spezielle Anforderungen an

das Gebäude bezüglich Ausführung und

Ausstattung für die zu erbringende Be-

treuungs- und Pfl egeleistung sowie auch

an räumliche Mindestgrößen gestellt.

Das stationäre Seniorenwohn- und

Pfl egeheim wird insgesamt von einem

Betreiber angemietet und betrieben.

Dieser überlässt den pfl egebedürftigen

Bewohnern das jeweilige Pfl egezimmer

und erbringt die für die Betreuung

notwendigen Dienstleistungen. Aus

diesem Grund handelt es sich bei einem

stationären Pfl egeheim nicht um eine

„Wohnimmobilie“, sondern um eine

gewerblich genutzte Immobilie. Der

Mietvertrag mit dem Seniorenwohn- und

Pfl egeheim-Betreiber unterliegt nach der-

zeitiger Rechtslage nicht den Regelungen

der Mietgesetzgebung für Wohnräume

und deren Einschränkungen.

Wie können Sie sich an diesem

Projekt beteiligen?

Die Firma SH GmbH & Co. Projekt-

entwicklungs KG realisiert das Senio-

renwohn- und Pfl egeheim Heideck

als Bauträger. Unter Berücksichtigung

der gesetzlichen Bestimmungen des

Wohn eigentumsgesetzes (WEG) wurde

das Seniorenwohn- und Pfl egeheim so

aufgeteilt, dass die einzelnen Pfl egezim-

mer jeweils eine Sondereigentumsein-

heit bilden und somit an verschiedene

Investoren veräußert werden können.

Diese Konzeption geht konform mit dem

Pfl egeversicherungsgesetz und den dazu

erlassenen Begleitgesetzen und Verord-

nungen.

Der Betreiber ist das BRK Bayerische

Rote Kreuz, Kreisverband Südfranken,

Rothenburger Str. 33, 91781 Weißenburg.

Es wurde ein Mietvertrag mit einer

Laufzeit von 25 Jahren, zuzüglich einer

Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre

abgeschlossen. Mit dem Kauf eines

Pfl egezimmers gehen alle Rechte und

Pfl ichten dieses Mietvertrages auf den

jeweiligen Eigentümer der Sondereinheit

über. Dies stellt einen großen Vorteil für

den einzelnen Käufer dar, denn er kann

bereits vor dem Kauf alle im Mietvertrag

getroffenen Vereinbarungen prüfen und

es bestehen keine vertraglichen Unge-

wissheiten.

Welche Größe hat das Objekt?

Die Brutto-Grundfl äche BGF des Gebäu-

des beträgt ca. 3.961 m².

Die Netto-Grundfl äche NGF beträgt

ca. 3.524 m². Davon entfallen auf die

Sondereigentumseinheiten (Pfl ege-

zimmer) ca. 1.300 m² und auf die

gemeinschaftlichen Nutz-, Funktions- und

Verkehrsfl ächen des Seniorenwohn- und

Pfl egeheims (z.B.Verwaltungsräume,

Sozialräume, Aufenthaltsräume, Flure,

Archiv, Schwesternzimmer, Multifunkti-

onsraum, Lagerräume, Werkstatt, usw.)

ca. 2.224 m².

Gibt es bereits eine Baugenehmigung?

Das Bebauungsplan-Verfahren läuft. Der

Bauantrag wurde bereits beim Bauamt

Roth eingereicht.

Wann ist Baubeginn?

Der Baubeginn ist für Frühjahr 2013

geplant. Die Bezugsfertigkeit und Inbe-

triebnahme des Seniorenwohn- und Pfl e-

geheims ist für 30.06.2014 geplant und

wird im Mietvertrag bis zum 30.09.2014

auch zugesichert.

Wo befi ndet sich das Baugrundstück?

Das Vertragsgrundstück befi ndet sich

zwischen Ziegelmoos und Rudletzholzer

Straße. Das Grundstück hat die Flur-

Nummer 2136/622 mit einer Fläche

von ca. 5.954 m². Das Grundstück ist

im Grundbuch Schwabach, Blatt 2136

eingetragen und mit notarieller Vertrags-

unterzeichnung von der Fa. SH GmbH

& Co. Projektentwicklungs KG gesichert

worden.

Gibt es Belastungen auf dem

Baugrundstück?

Das Baugrundstück ist mit

der Urkunde 2118/2012

vom 04.10.2012 mit einem

Wohnungsbelegungsrecht zu

Gunsten des Mieters, dem

Bayerischen Roten Kreuz, Kreis-

verband Südfranken, beschränkt

auf die Dauer des Mietvertrages

belastet. Dieses Recht sichert dem BRK

als Betreiber die einheitliche Nutzung als

Seniorenwohn- und Pfl egeheim.

Die Kosten der Bestellung dieser Dienst-

barkeit trägt die Fa. SH GmbH & Co.

Projektentwicklungs KG, die Kosten der

Löschung nach Beendigung des Miet-

verhältnisses die jeweiligen Eigentümer

der Pfl egezimmer.

Ansonsten ist das Grundstück, mit Aus-

nahme von Grundpfandrechten für die

Bauträgerzwischenfi nanzierung, die im

Zuge der Kaufvertragsabwicklung wieder

zur Löschung gelangt, lastenfrei. Die

Kosten für die Löschung dieser Grund-

pfandrechte trägt die Fa. SH GmbH & Co.

Projektentwicklungs KG.

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Page 23: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

wichtigWichtige InformationenDas sollten Sie wissen

Welche Regelungen enthalten die

Teilungserklärung und die Gemein-

schaftsordnung?

Sowohl die Teilungserklärung, als auch

die dazugehörige Gemeinschaftsordnung

werden den Kaufi nteressenten vor dem

Kauf, zusammen mit weiteren Informatio-

nen zugesendet.

Trotzdem möchten wir Ihnen mit diesem

Prospekt einige Regelungen daraus

zusätzlich erläutern.

Die Teilungserklärung

Die Teilungserklärung für das Senio-

renwohn- und Pfl egeheim Heideck

wurde mit Urkunde Nr. 2117/2012 vom

04.10.2012 beurkundet.

Durch die Teilungserklärung wurde das

Gebäude entsprechend den Bestim-

mungen des § 8 Wohneigen tumsgesetz

(WEG) in 56 Sonder eigentumseinheiten

aufgeteilt. Jedes Pfl egezimmer bildet

eine Sondereigentumseinheit für die im

Grundbuchamt Schwabach ein eigenes

Grundbuchblatt angelegt wird.

Die sogenannten Gemeinschaftsfl ächen

wie z.B. die Verwaltungsräume, Sozial-

räume, Aufenthaltsräume, Flure, Archiv,

Schwesternzimmer, Multifunktionsraum,

Lagerräume, Werkstatt usw., oder

auch das Vertragsgrundstück inkl. der

errichteten Außenanlagen befi nden sich

dagegen im Gemeinschaftseigentum aller

Eigentümer.

Die einzelnen Sondereigentumseinheiten

sind gemäß den der Teilungserklärung

beiliegenden Plänen in sich abgeschlos-

sen im Sinne des Wohneigentumsgeset-

zes.

Für das Verhältnis der Wohnungs- bzw.

Teileigentümer untereinander und der

Rechtsbeziehungen zwischen ihnen und

dem Verwalter gelten die Bestimmungen

der beigefügten Gemeinschaftsordnung,

des Verwaltervertrages sowie den Be-

stimmungen der WEG.

Außerdem wird in der Teilungserklärung

die Verwalterbestellung geregelt.

Als Verwalter wird die Fa. SH Verwal-

tungs GmbH mit Sitz in Pfarrkirchen auf

die Dauer von 3 Jahren bestellt.

Die Kosten dieser Urkunde trägt die Fa.

SH GmbH & Co Projektentwicklungs KG.

Die Gemeinschaftsordnung

Mit Urkunde Nr. 2117/2012 vom

04.10.2012 wurde die Gemeinschafts-

ordnung für das Seniorenwohn- und

Pfl egeheim Heideck beurkundet.

In Abschnitt 1 dieser Urkunde wird das

Sonder- und Gemeinschaftseigentum in

Ergänzung der Bestimmungen des WEG

festgelegt. Es wird aufgeführt, welche

Bauteile, Flächen und Rechte in den je-

weiligen Bereichen zum Sondereigentum

und welche zum Gemeinschaftseigentum

gehören.

In der Gemeinschaftsordnung wird ge-

regelt, dass für die Rechte und Pfl ichten

der Sondereigentümer untereinander

und für die Rechtsbeziehungen zwischen

ihnen und dem Verwalter die Vorschriften

des WEG und ergänzend des BGB gel-

ten, sofern nichts anderes bestimmt ist.

Außerdem wird der Umfang der Nutzung

und die Zweckbestimmung dahingehend

geregelt, dass das Seniorenwohn- und

Pfl egeheim gemäß dem bayerischen

Pfl ege- und Wohnqualitätsgesetz genutzt

wird. Eine Änderung dieser Zweckbe-

stimmung kann nur durch die Eigentü-

merversammlung mit einer Mehrheit von

90% der in der Eigentümerversammlung

vertretenen Stimmen beschließen.

Des Weiteren wird in der Gemeinschafts-

ordnung geregelt, dass jeder einzelne

Sondereigentümer des Seniorewohn- und

Pfl egeheims die Sondereigentumseinheit

samt anteiligem Gemeinschaftseigentum

einheitlich an einen Betreiber vermietet.

Eine Nutzung des Sondereigentums

durch den Eigentümer selbst ist daher –

zumindest solange die genannte Zweck-

bindung besteht – ausgeschlossen.

Wie eine Eigennutzung erfolgen kann

und welche Vorteile Ihnen hier das be-

vorzugte Belegungsrecht bietet, wird im

Mietvertrag mit dem Betreiber geregelt

und in diesem Prospekt auf Seite 56

erläutert.

Eine vorzeitige Beendigung des Mietver-

hältnisses mit dem Betreiber durch den

einzelnen Sondereigentümer ist nur zu-

lässig, wenn dies, neben dem Vorliegen

der mietvertraglichen Voraussetzungen,

durch die Eigentümerversammlung

mit einer Mehrheit von 90% der in der

Versammlung vertretenen Stimmen

beschlossen wird. Liegt ein solcher

Beschluss vor, sind sämtliche Eigentümer

verpfl ichtet, das Rechtsverhältnis mit

dem Betreiber vorzeitig zu beenden.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses

entscheidet die Eigentümerversammlung

des Seniorenwohn- und Pfl egeheims mit

einer Mehrheit von mehr als 90 % der in

dieser Versammlung vertretenen Stim-

men, an welchen Betreiber das Senioren-

wohn- und Pfl egeheim vermietet wird.

Wichtige Informationen zu den Verträgen dieses Objektes

Dem Ordner Verkaufsinformationen

10/2012, den jeder Käufer vor Abschluss

des Kaufvertrages erhält, liegen sämtliche

Verträge mit ausführlichen Informationen

bei. Trotzdem möchten wir Ihnen einige

Punkte aus den Verträgen nachfolgend

genauer erörtern.

Als erster Betreiber ist das Bayerische

Rote Kreuz, Kreisverband Südfranken mit

Mietvertrag vom 12.09.2012 für die Dau-

er von 25 Jahren zuzüglich einer Verlänge-

rungsoption für den Mieter für weitere

5 Jahre vertraglich festgelegt.

Gemäß WEG wurde ein Verwalter be-

stellt. Die Zustimmung des Verwalters ist

zur Vermietung des Seniorenwohn- und

Pfl egeheims grundsätzlich erforderlich,

was eine weitere Sicherheit für eine ein-

heitliche Vermietung an einen Betreiber

darstellt. Der WEG-Verwalter soll mit

dem Mietverwalter identisch sein. Für

beide Aufgaben wurde die Fa. SH Verwal-

tungs GmbH vertraglich verpfl ichtet.

Mit dem Verwaltervertrag vom 15.10.2012

und dem Mietverwaltungsvertrag, in

welche der jeweilige Käufer einer Son-

dereigentumseinheit des Seniorenwohn-

und Pfl egeheims einsteigt, wurden die

Voraussetzungen geschaffen.

4544

Page 24: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

wichtigWichtige InformationenDas sollten Sie wissen

Im Mietverwaltungsvertrag vom

15.10.2012 ist der Verwalter mit der Ab-

wicklung aller Angelegenheiten, die das

Mietverhältnis des Seniorenwohn- und

Pfl egeheims betreffen, insbesondere das

Inkasso der Mietzahlungen, beauftragt

und bevollmächtigt. Der jeweilige Eigen-

tümer einer Sondereigentumseinheit des

Seniorenwohn- und Pfl egeheims braucht

sich somit nicht um den pünktlichen

Eingang der Mietzahlungen und um

sämtliche das Mietverhältnis betreffende

Erklärungen sowie den Schriftverkehr

dazu zu kümmern. Hierzu ist der Mietver-

walter vertraglich verpfl ichtet.

In der Gemeinschaftsordnung ist auch

geregelt, dass das jeweilige Sondereigen-

tum veräußerlich und vererblich ist und

wie die Übertragung an den Erwerber

erfolgt.

Ein Wiederverkauf, eine Schenkung

oder eine Vererbung ist somit jederzeit

möglich, auch ohne Zustimmung der

Eigentümergemeinschaft oder des Ver-

walters. Solange das Seniorenwohn- und

Pfl egeheim durch einen Betreiber ein-

heitlich genutzt wird, werden die Kosten

für Instandhaltungsarbeiten sowohl für

das Sondereigentum, als auch für das

Gemeinschaftseigentum von der Eigen-

tümergemeinschaft des Seniorenwohn-

und Pfl egeheims getragen. Wann und

in welcher Höhe die Kosten für Instand-

haltung und auch Schönheitsreparaturen

vom Mieter getragen werden, ist im

Mietvertrag mit dem Betreiber geregelt.

Des Weiteren ist in der Gemeinschafts-

ordnung geregelt, dass bauliche Verän-

derungen am Gemeinschaftseigentum

durch den Sondereigentümer nicht

möglich sind. Bauliche Änderungen am

Gemeinschaftseigentum sind nur ohne

Änderung des Nutzungs zweckes des

Gesamtgebäudes und mit einer Mehrheit

von 50% der in der Eigentümerversamm-

lung vertretenen Stimmen möglich.

Um das Bauwerk zu schützen, sind von

der Eigentümergemeinschaft entspre-

chende Versicherungen abzuschließen

und etwa anfallende Versicherungsleis-

tungen auch zur Wiederherstellung der

jeweiligen Bauteile zu verwenden. Wel-

che Versicherungen durch den Verwalter

abzuschließen sind, ist ebenfalls in der

Gemeinschaftsordnung festgelegt.

In der Gemeinschaftsordnung wird

weiter geregelt, wie die Bewirtschaf-

tungskosten, sofern sie nicht durch den

Mieter getragen werden, gemäß dem

WEG aufgeteilt werden und, dass der

Verwalter für jedes Jahr im Voraus einen

Wirtschaftsplan aufzustellen hat. Nach

Ablauf eines jeden Wirtschaftsjahres

hat der Verwalter der Eigentümerge-

meinschaft über alle seiner Verwaltung

unterliegenden Vermögensangelegenhei-

ten der Gemeinschaft Rechnung zu legen

und jedem Teileigentümer noch vor der

Eigentümerversammlung zuzustellen.

Wie die Eigentümerversammlungen

stattzufi nden haben, ist ebenfalls in der

Gemeinschaftsordnung festgelegt. Die

Versammlung ist mindestens einmal im

Jahr vom Verwalter einzuberufen und soll

in der Regel am Ort des Seniorenwohn-

und Pfl egeheimes abgehalten werden.

Der Verwalter wird von der Eigentümer-

versammlung gewählt und abberufen. Zu

den Rechten und Pfl ichten des Verwal-

ters gehört es, das Seniorenwohn- und

Pfl egeheim im Rahmen der gesetzlichen

Bestimmungen und des jeweils gültigen

Wirtschaftsplanes ordnungsgemäß zu

verwalten und in Erweiterung der gesetz-

lichen Befugnisse des WEG sich bei der

Erfüllung seiner Aufgaben für bestimmte

Bereiche auch Dritter zu bedienen. Der

Verwalter ist zur Sorgfalt eines ordent-

lichen Kaufmanns verpfl ichtet und hat

die Grundsätze einer ordnungsgemäßen

Buchführung zu beachten.

Neben dem Verwalter ist auch ein

Verwaltungsbeirat, gemäß §29 WEG ein-

zurichten. Dieser hat die ihm nach dem

Gesetz zugewiesenen Befugnisse. Der

Verwaltungsbeirat besteht aus mindes-

tens 3 Mitgliedern und wird in der ersten

Eigentümerversammlung gewählt.

Was regelt der Kaufvertrag?

Der Kaufvertrag wurde nach den Be-

stimmungen der Makler- und Bauträger-

verordnung (MaBV) ausgeführt. Gemäß

diesem Vertrag errichtet die Firma

SH GmbH & Co. Projektentwicklungs KG

das Seniorenwohn- und Pfl egeheim

Heideck als Bauträger und veräußert die

einzelnen Sondereinheiten in Teileigen-

tum, inkl. dem dazugehörigen Gemein-

schaftseigentum, zu einem Festpreis. Der

Vertrag besteht aus einem befristeten

Angebot, das vom Käufer beim Notar

unterzeichnet wird und kann innerhalb

der festgelegten Frist vom Bauträger

angenommen werden.

Der Käufer verpfl ichtet sich in diesem

Angebot, den Kaufpreis durch eine Bürg-

schaft oder einer unwiderrufl ichen Finan-

zierungszusage einer deutschen oder

österreichischen Bank für den Bauträger

abzusichern und diese Finanzierungs-

zusage innerhalb 3 Wochen an den

Bauträger zu übergeben. Diese Finanzie-

rungsbestätigung stellt sicher, dass alle

Teileigentümer die in den Kaufverträgen

eingegangenen Verpfl ichtungen nachkom-

men können. Sie dient somit dem Schutz

des gesamten Projektes und stellt auch

für jeden einzelnen Investor eine zusätz-

liche Sicherheit dar. Im Kaufvertrag geht

der Bauträger eine Bauverpfl ichtung ein,

wonach er sich verpfl ichtet, das Gebäude

nach den amtlichen Bauplänen, unter

Maßgabe der Baubeschreibung und den

insbesondere für Pfl egeheime im Sinne

des Bayerischen Pfl ege- und Wohnquali-

tätsgesetzes geltenden Bauvorschriften,

technisch einwandfrei zu erstellen.

Er verpfl ichtet sich normgerechte Bau-

stoffe zu verwenden und die gültigen

DIN-Vorschriften einzuhalten.

Bauträger ist die Firma SH GmbH & Co.

Projektentwicklungs KG mit Sitz in Pfarr-

kirchen. Diese ist im Handelsregister des

Amtsgerichts Landshut unter der HRA-Nr.

9878 eingetragen. Die Haftsumme der

Firma SH GmbH & Co. Projektentwick-

lungs KG beträgt EUR 100.000,00.

Persönlich haftende Gesellschafterin der

SH GmbH & Co. Projektentwicklungs KG

ist die Firma SH Verwaltungs GmbH mit

Sitz in Pfarrkirchen, ein getragen im Han-

delsregister am Amts gericht Landshut

unter HRB-Nr. 6964; deren Stammkapital

beträgt EUR 25.000,00, deren Geschäfts-

führer ist Herr Helmut Stranzinger.

Kommanditisten der SH GmbH & Co.

Projektentwicklungs KG und an dem

Haftkapital von EUR 100.000,00 beteiligt

mit einer Kommanditeinlage in Höhe von

jeweils EUR 50.000,00 sind zum einen

die HS Vermögensverwaltungs GmbH

(mit Sitz in Pfarrkirchen, eingetragen im

Handelsregister des Amtsgerichts Lands-

hut unter HRB 7621) und zum anderen

die RMI Immobilien GmbH (mit Sitz in

Pfarrkirchen, eingetragen im Handelsre-

gister des Amtsgerichts Landshut unter

HRB 4710).

Wie setzt sich der Kaufpreis

zusammen?

Im Kaufvertrag wird auch der Kaufpreis

festgelegt und aufgeschlüsselt in Grund-

stückskosten, der Kosten für Einrichtung

und Ausstattung (z.B. Küche) sowie die

Bauleistungskosten (anteiliger Kaufpreis

für die Herstellung des Gebäudes).

Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Er ent-

hält die Kosten für die schlüsselfertige

Herstellung des Kaufobjektes gemäß

Baubeschreibung samt Außenanlagen,

die Grundstückskosten und alle Bau-

nebenkosten, die Vermessungskosten,

die Kosten für Versorgungs- und

Abwasseranlagen, insbesondere die

Erschließungsbeiträge nach dem BauGB

und die Herstellungsbeiträge nach dem

Kommunalabgabengesetz, sowie alle

Anschlusskosten für die Versorgungs-und

Entsorgungsleitungen. Außerdem sind

die Vertriebskosten bereits im Kaufpreis

enthalten.

4746

Page 25: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Wichtige InformationenDas sollten Sie wissen

Auch bei diesen Partnern können Sie sich

über dieses Projekt und den Verkauf infor-

mieren. Soweit hierdurch Verkaufs- bzw.

Vermittlungsprovisionen anfallen, trägt

diese die SH GmbH & Co. Projektent-

wicklungs KG, sodass auch in diesem

Fall für den Käufer keine zusätzlichen

Vertriebskosten anfallen.

Der Kaufvertrag wird beim Notar ge-

schlossen. Der Notar steht Ihnen mit Rat

und Tat zur Seite, zumal der Notar schon

von Gesetzes wegen verpfl ichtet ist, den

Willen aller Parteien zu erforschen und

beider Interessen zu wahren. Lassen Sie

sich also ruhig von Ihrem Notar bei allen

Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf

der Immobilie beraten. Mit der notariellen

Urkunde haben Sie außerdem einen

sicheren und durchsetzbaren Vertrag in

der Hand, ein Schutz für alle Beteiligten,

besonders wenn ein Käufer mit Immobili-

en noch unerfahren ist.

Wann ist die Abnahme und

Übergabe?

Der Kaufvertrag regelt auch, wann die

Übergabe und wie der Ablauf der Überga-

be zu erfolgen hat. Demnach wird die

Bezugsfertigkeit bis 30.04.2014 ange-

strebt, so wie auch im Mietvertrag mit

dem Betreiber dieser Termin als frühest

möglicher Termin für die Übernahme

festgelegt ist.

Im Sinne einer verbindlichen Vertrags frist

wurde mit dem Betreiber des Senioren-

wohn- und Pfl egeheims im Mietvertrag

als Termin spätestens 30.09.2014

festgelegt. Bis zu diesem Termin kann

der Erwerber auch gemäß Kaufvertrag

keine Schadensersatzansprüche oder

Rücktrittsrechte herleiten.

Der Abnahmetermin wird vom Veräuße-

rer bestimmt und wird dem Erwerber

mindestens 2 Wochen vorher schriftlich

mitgeteilt. Die Abnahme erfolgt durch

eine gemeinsame Besichtigung. Dabei

wird ein von beiden Vertragspartnern

zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll

angefertigt, in das alle Vorbehalte über

Mängel aufzunehmen sind.

Der Veräußerer verpfl ichtet sich, die fest-

gestellten Mängel in angemessener Frist

zu beseitigen.

Nimmt der Erwerber den Übergabeter-

min nicht wahr, so hat der Veräußerer

einen neuen Termin mit einer Ladungs-

frist von mindestens einer Woche festzu-

legen. Nimmt der Erwerber auch diesen

Termin schuldhaft nicht war, so gilt die

Übergabe und Abnahme als erfolgt. Der

Veräußerer hat den Erwerber hierüber

vorab schriftlich zu informieren.

Mit der Abnahme gehen Besitz, Lasten

und Nutzen auf den Erwerber über und

gleichzeitig beginnen die Gewährleis-

tungsfristen zu laufen.

Die Abnahme des Gemeinschaftseigen-

tums erfolgt durch die (künftige) Eigen-

tümer- bzw. Erwerbergemeinschaft,

bestehend aus sämtlichen Käufern.

Bis zur Bezugsfertigkeit und Besitzüber-

gabe trägt der Veräußerer das gesamte

Bauherrenrisiko, insbesondere auch das

Kostenrisiko.

Der Veräußerer haftet gegenüber dem

Käufer für Sachmängel am Gebäude und

der Einrichtung. Die Gewährleistungs-

fristen sind hinsichtlich der vertragsge-

Nicht enthalten sind die durch den Kauf

anfallende Grunderwerbsteuer in Höhe

von 3,5% des Kaufpreises ohne Möblie-

rung (z.B. Küche).

Im Kaufpreis nicht enthalten sind auch

die Kosten, die bei den Behörden, dem

Grundbuchamt und beim Notar im

Zusammenhang mit dem Kaufvertrag

anfallen.

Die Notarkosten für die grundbuchmäßi-

ge Abwicklung der Kaufverträge betragen

ca. 1,5% des Kaufpreises, abhängig

davon, ob und in welcher Höhe die

Finanzierung des Kaufpreises durch eine

Grundschuld/Hypothek abgesichert wird.

Die Zahlungen erfolgen entsprechend

den vom Notar erbrachten Leistungen in

verschiedenen Schritten, z.B. nach Ab-

schluss des Kaufvertrages, nach Eintra-

gung der Aufl assungsvormerkung, nach

Eintragung eventueller Grundpfandrechte

für die Finanzierung und nach Übergabe

und entsprechender Eigentumsum-

schreibung. Durch den Betreiber des

Seniorenwohn- und Pfl egeheims werden

die Kosten für den Telefonanschluss

übernommen.

Wann ist der Kaufpreis fällig?

Die Kaufpreisfälligkeit ist gesetzlich gere-

gelt und erfolgt gemäß der Makler- und

Bauträgerverordnung in mehreren Zah-

lungsraten, entsprechend dem jeweiligen

Baufortschritt.

Gemäß §632 a BGB gewährt der Bau-

träger einen zusätzlichen Einbehalt von

5% als Sicherheit für die rechtzeitige

Herstellung des Vertragsobjektes ohne

wesentliche Mängel.

Demzufolge ist der Kaufpreis wie folgt

zur Zahlung fällig:

• 25 % nach Baubeginn (Erdarbeiten),

• 28 % nach Fertigstellung Rohbau

einschließlich Zimmererarbeiten,

• 11,9 % nach Fertigstellung der

Dachfl ächen und Dachrinnen, der

Rohinstallation der Heizungsanlagen,

der Rohinstallation der Sanitär-

anlagen und Herstellung der Roh-

installation der Elektroanlagen,

• 7 % nach Fertigstellung des Fenster-

einbaus einschließlich Verglasung,

• 9,1 % nach Fertigstellung der

Estricharbeiten, des Innenputzes

(ausgenommen Beiputzarbeiten)

und der Fliesenarbeiten im Sanitär

bereich,

• 10,5 % nach Bezugsfertigkeit und

Fertigstellung der Fassadenarbeiten

sowie Zug um Zug gegen Besitz-

übergabe,

• 3,5 % nach vollständiger Fertig-

stellung.

Der einbehaltene Restbetrag von 5%

des Kaufpreises ist zur Zahlung fällig,

wenn das Vertragsobjekt rechtzeitig ohne

wesentliche Mängel fertig gestellt ist.

Ist dies nicht der Fall, bestimmt sich die

Fälligkeit nach den gesetzlichen Bestim-

mungen.

Die einzelnen Teilbeträge sind innerhalb

von 10 Tagen, nach Vorlage eines entspre-

chenden Bautenstandsberichts zu zahlen.

Der im Kaufvertrag ausgewiesene Kauf-

preis der Küche ist erst zu einem spä-

teren Zeitpunkt in einem Betrag mit der

Bezugsfertigstellung und Besitzübergabe

zur Zahlung fällig.

Wie erfolgt der Verkauf?

Der Vertrieb erfolgt zum einen direkt

durch die Fa. SH GmbH & Co. Projektent-

wicklungs KG.

Aus diesem Grunde fallen auch keinerlei

Verkaufsprovisionen für den Käufer an.

Um die mit dem Vertrieb verbundenen

Dienstleistungen, wie z. B. Akquisition,

Beratung, Absprache von Besichti-

gungsterminen, Vorbereitung des

Beurkundungstermines beim Notar, usw.

kümmern wir uns persönlich.

Als Partner im Vertrieb stehen uns die

Sparkasse Mittelfranken Süd, die Volks-

bank Regensburg eG, die Raiffeisenbank

Reischach-Wurmannsquick-Zeilarn eG,

die Sparkasse Regensburg, die Firma

SH Bau- und Vertriebs GmbH sowie

weitere verbundene Partner zur Seite.

4948

Page 26: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

wichtigWichtige InformationenDas sollten Sie wissen

Was regelt der Mietvertrag?

Der Mietvertrag mit dem Bayerischen Ro-

ten Kreuz, Kreisverband Südfranken wur-

de bereits am 12.09.2012 geschlossen.

Das Bayerische Rote Kreuz ist eine Kör-

perschaft des öffentlichen Rechts und un-

terliegt der Rechtsaufsicht des Freistaa-

tes Bayern. Der Kreisverband Südfranken

hat seinen Sitz in der Rothenburger Str.

in 91781 Weißenburg. Geschäftsführer ist

Herr Rainer Braun.

Vorsitzender des Kreisverbandes Südfran-

ken ist Herr Wolf-Dieter Ueberrück.

Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass

der Betreiber das Seniorenwohn- und

Pfl egeheim schlüsselfertig mietet, d.h.

dass das Seniorenwohn- und Pfl egeheim

mit Bodenbelägen, Innentüren und Wand-

bzw. Deckenoberfl ächen versehen ist.

Die Einrichtung und Ausstattung, das Ver-

brauchsmaterial und die Verbrauchsartikel

zum Betrieb des Seniorenwohn- und Pfl e-

geheims sind vom Betreiber zu stellen.

Durch das Bayerische Rote Kreuz wird

das komplette Seniorenwohn- und

Pfl egeheim gemietet, also diejenigen

56 Sonder eigentumseinheiten mit

60 Pfl egeplätzen, die in der Anlage zum

Mietvertrag planmässig erfasst sind.

Zudem wird von dem Mieter das

Gemeinschaftseigentum mitgemietet.

In dem mitvermieteten Gemeinschafts-

eigentum befi nden sich insbesondere

Stationszimmer, Aufenthaltsräume,

Personalräume, Lagerräume, ein Multi-

funktionsraum und weitere zum Betrieb

des Seniorenwohn- und Pfl egeheims

erforderlichen Räume entsprechen der

Planung.

Als Betriebszweck wurde die ausschließ-

liche Nutzung während der Mietvertrags-

dauer als Seniorenwohn- und Pfl egeheim

im Sinne des bayerischen Pfl ege- und

Wohnqualitätsgesetzes festgelegt.

Die Mietfl äche beträgt ca. 1.300,92 m2

und ergibt sich aus der Summe der ein-

zelnen Sondereigentumseinheiten. Um

die Aufteilung der Gesamtmiete auf die

einzelnen Sondereigentümer einfacher

gestalten zu können, wurden die im

Gemeinschaftseigentum stehenden

Flächen mit ca. 2.224,02 m2 nicht zur

Berechnung der Gesamtmietfl äche be-

rücksichtigt.

genständlichen Bauleistungen gemäß

Werkvertragsrecht des BGB 5 Jahre.

Bezüglich der anteilig mitverkauften

beweglichen Gegenstände (z.B. Küche)

gelten die gesetzlichen Gewährleistungs-

fristen des Kaufvertragsrechtes mit

2 Jahren.

Des Weiteren verpfl ichtet sich der Käufer

im Bauträgervertrag, dass er in sämtliche

Rechte und Pfl ichten aus der Teilungser-

klärung und Gemeinschaftsordnung, aus

dem Mietvertrag, dem Mietverwaltungs-

vertrag und dem Verwaltervertrag an

Stelle des Verkäufers mit Besitzübergang

eintritt. Im Falle einer Sonderrechts-

nachfolge in das Vertragsobjekt (Verkauf,

Schenkung) gibt er die sich hieraus

ergebenden Verpfl ichtungen den Rechts-

nachfolgern weiter.

Welchen Vorteil bringt der TÜV SÜD

mit dem baubegleitenden Qualitäts-

controlling?

Die Fa. SH GmbH & Co. Projektentwick-

lungs KG verpfl ichtet sich gegenüber

jedem Käufer, ein baubegleitendes

Qualitätscontrolling sowohl für alle Son-

dereigentumseinheiten, als auch für das

Gemeinschaftseigentum durchzuführen.

Ein entsprechender Vertrag hierüber

wurde bereits mit dem TÜV SÜD aus

München abgeschlossen und liegt dem

Verkaufsinformations-Ordner, der Ihnen

im Zuge der Verkaufsgespräche überge-

ben wird, bei.

Auf diese Weise wollen wir Mängel

schon während der Bauphase möglichst

ausschließen, auch wenn diese grund-

sätzlich am Bau kaum ganz zu vermeiden

sind. Ein hochwertiges baubegleitendes

Qualitätscontrolling, wie es der TÜV SÜD

anbietet, schafft Vertrauen und steigert

die Wertbeständigkeit der Immobilie.

Sämtliche Leistungen des TÜV SÜD

dienen dem Ziel, die Nutzungsqualität,

Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaf-

tigkeit des gesamten Gebäudes sowie

des Seniorenwohn- und Pfl egeheims,

insbesondere durch Minimierung von

Baumängeln, vertragsgemäß zu erfüllen.

Insgesamt werden mindestens 6 gut-

achterliche Baustellenbegehungen durch

einen Bausachverständigen der Fachrich-

tung Bautechnik stattfi nden, zu folgenden

Baustadien:

• Vor Verfüllung des Kellerarbeitsraumes,

nach den Abdichtungsarbeiten

• Nach Rohbau und Rohinstallation,

vor dem Schließen der Schlitze

• Während der Rohinstallation von

Heizung-, Lüftung- und Sanitärgewerke

• Während des Einbaus der Fenster,

zur Kontrolle der Montage

• Während der Abdichtungsarbeiten

der Fußböden in den Feuchträu-

men, Fliesenarbeiten

• Während der Ausführung der Gewerke

Putzarbeiten, Fliesenarbeiten, Boden-

belagsarbeiten und Malerarbeiten

Nach jeder Begehung wird von TÜV SÜD

ein schriftliches Gutachten erstellt, fest-

gestellte Mängel werden dokumentiert

und die Beseitigung im Zuge der folgen-

den Begehungen kontrolliert.

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens

wird ein Bausachverständiger die

Schlussbegutachtung der Bauteile im

Gemeinschaftseigentum im Zuge der

Fertigstellung (ausschließlich Bautechnik)

im Beisein des AG begutachten und ein

Protokoll hierzu erstellen.

Die Kosten für diese Dienstleistung des

TÜV SÜD werden von der Fa. SH GmbH

& Co. Projektentwicklungs KG getragen.

Den Käufern steht es frei, einen anderen

Sachverständigen zu beauftragen. Die

Kosten tragen dann die beschließenden

Erwerber.

5150

Page 27: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

wichtigWichtige InformationenDas sollten Sie wissen

Die Beschaffenheit des Mietgegenstan-

des wurde defi niert. Die Bau- und Liefer-

beschreibung sowie der Lageplan und die

Grundrisspläne wurden dem Mietvertrag

als Anlage beigelegt.

Außerdem wurden die entsprechen-

den Genehmigungserfordernisse, die

Übergabe des Mietgegenstandes und

die Veräußerung bzw. Zusammenfassung

und Spaltung des Vertrages der 56 Ein-

zelmietverträge betreffend die jeweiligen

Sondereigentumseinheit festgelegt. Die

Parteien sind sich darüber einig, dass bei

der Veräußerung einzelner Sondereigen-

tumseinheiten der jeweilige Erwerber

der Sondereigentumseinheit in sämtliche

Rechte und Pfl ichten aus dem Mietver-

hältnis mit dem Inhalt des Mietvertrages

ausschließlich für die erworbene Son-

dereigentumseinheit eintritt. Im Mietver-

trag wurde auch die Gebrauchsüberlas-

sung sowie der Mietzins geregelt.

Was ist bezüglich der Miete

geregelt?

Entsprechend der als Anlage 3 dem

Mietvertrag beiliegenden Aufstellung ist

der Mietzins für die jeweilige Sonderei-

gentumseinheit festgelegt.

Der Vermieter optiert nicht zur Umsatz-

steuer gemäß dem § 9 des Umsatz-

steuergesetzes. Aus diesem Grund ist

auch in dem vereinbarten Mietzins keine

Umsatzsteuer enthalten.

Wer trägt die Betriebskosten?

Zusätzlich zum Mietzins übernimmt der

Mieter die anfallenden Betriebskosten

gemäß der Betriebskostenverordnung

(BetrKV), sowie die Wartungskosten für

Anlagen und Einrichtungen. Zu den Be-

triebskosten zählen, z. B. die Heizkosten,

die Stromkosten, die Wasserversorgung

und Entwässerung, die Gebäudeversi-

cherungen, der Hausmeister, der Schorn-

steinfeger usw. In den Betriebskosten

nicht enthalten sind z. B. die ‚Mietver-

waltung, die Hausverwaltung und die

Instandhaltungsrücklage nach dem WEG

usw. Diese Kosten sind ab dem Zeitpunkt

des Besitzüberganges vom Eigentümer

zu tragen.

Die Kosten für Telefon/Notruf und für den

Empfang von Rundfunk und Fernseh-

programmen trägt der Mieter. Soweit

es möglich ist, übernimmt der Mieter

die Betriebskosten direkt gegenüber

dem jeweiligen Leistungserbringer und

nicht über die Hausverwaltung. Auf

die Betriebskosten erbringt der Mieter

monatliche Vorauszahlungen, die am

Jahresende dann mit den tatsächlichen

Kosten verrechnet werden.

Wie erfolgt die Mietzahlung?

Der Mietzins sowie die Betriebs kosten-

vorauszahlungen sind monatlich im Vor-

aus, spätestens zum fünften Werktag des

jeweiligen Monats zur Zahlung fällig. Der

Mieter wird die Miete für das gesamte

Haus an den Mietverwalter bezahlen.

Aufgabe des Mietverwalters ist es unter

anderem, den vom Mieter in einer

Summe geleisteten Mietzins an die

jeweiligen Eigentümer aufzuteilen und

bis spätestens zum letzten Werktag des

Monats an den jeweiligen Eigentümer

weiterzuleiten.

Was besagt die Wertsicherungs klausel?

Im Mietvertrag ist außerdem eine Wert-

sicherungsklausel eingebaut.

Für den Fall, dass sich nach dem

3. Mietjahr der veröffentlichte Verbrau-

cherpreisindex des statistischen Bundes-

amtes der Bundesrepublik Deutschland

im Verhältnis zum Monat des Beginns

des 4. Mietjahres um mehr als 10% er-

höht oder vermindert, wird der Mietzins

prozentual um 60% der Erhöhung oder

Verminderung des Verbraucherindex

erhöht oder vermindert werden. Steigen

also die Lebenshaltungskosten, wovon

erfahrungsgemäß ausgegangen werden

kann, so steigt auch anteilig die Miete.

Im Mietvertrag werden außerdem die

Kosten für Schönheitsreparaturen, sowie

die Kosten für Instandhaltung und In-

standsetzung geregelt.

Wer trägt die Kosten für

Schönheitsreparaturen?

Der Mieter verpfl ichtet sich im Mietver-

trag, sämtliche Schönheitsreparaturen

innerhalb des Gebäudes auf eigene

Kosten zu übernehmen und diese in

angemessenen Zeitabständen fach-

gerecht ausführen zu lassen.

Was ist mit den Instandhaltungs- und

Instandsetzungskosten?

Die Instandhaltung und Instandsetzung

des Mietgegenstandes ist grundsätzlich

Sache des Vermieters. Im Mietvertrag ist

jedoch geregelt, dass sich der Mieter an

diesen Kosten beteiligt.

Bis zu einer Summe von 5.000,- € netto

für das gesamte Objekt und innerhalb

eines Jahres, beteiligt sich der Mieter an

den Kosten z. B. der Heizungs-, Sanitär-,

Aufzugs- und Lüftungsanlagen sowie

an anderen technischen Einrichtungen,

sofern sie im Einzelfall nicht mehr als

2.500,- € zzgl. Mwst. überschreiten.

Etwaige Beteiligungsbeträge des Mieters

werden von ihm auf das vom Verwalter

geführte Hausgeldkonto der Eigentümer-

gemeinschaft überwiesen.

Deine menschliche Umgebung

ist es, die das Klima bestimmt.

Mark Twain

“5352

Page 28: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

wichtigWichtige InformationenDas sollten Sie wissen

Gegenstände, die vom Vermieter zur

Ersteinrichtung gestellt werden (z.B. die

Küchen) sind vom Mieter laufend instand

zu halten bzw. auf eigene Kosten zu

ersetzen oder zu erneuern.

Was ist mit den Außenanlagen?

Der Mieter übernimmt auch die Rei-

nigung und Pfl ege der Außenanlagen

auf seine Kosten. Er wird für diese

Tätigkeiten einen eigenen Hausmeister

anstellen oder diese Arbeit durch Dritte

erfüllen lassen. Im Mietvertrag ist weiter

geregelt, unter welchen Umständen

bauliche Veränderungen vorgenommen

werden können und wann der Mieter

eine Zustimmung der Vermieter bzw. der

Eigentümergemeinschaft verlangen kann.

Bezüglich der Verkehrssicherungspfl ichten

wird im Mietvertrag der Pfl ichtenumfang

des Mieters und des Vermieters festge-

legt. So hat der Mieter dafür zu sorgen,

dass z.B. die zugänglichen Verkehrsfl ä-

chen in einem verkehrssicheren Zustand

gehalten werden und hinsichtlich der zum

Grundstück gehörenden Wege und Plätze

der Winterdienst, insbesondere etwaige

bestehende Streupfl ichten, eingehalten

werden.

Wie sind Versicherungsleistungen

geregelt?

Es obliegt jeder Vertragspartei, die gemäß

dem Mietvertrag oder den gesetzlichen

Vorschriften entsprechenden Versicherun-

gen abzuschließen.

So hat der Vermieter insbesondere fol-

gende Versicherungen abzuschließen:

• Gebäudebrandversicherung,

• Grundstückshaftpfl ichtversicherung,

• Leitungswasser- und Sturmversiche-

rung,

• Elementarversicherung.

Die Kosten dieser Versicherungen trägt

allerdings der Mieter, sodass hier keine

Kosten für den Eigentümer entstehen.

Der Mieter wird für den Betrieb und

seinen Zweck insbesondere folgende

Versicherungen abschließen:

• Betriebshaftpfl ichtversicherung,

• Inventarversicherung.

Bei ganzer oder teilweiser Zerstörung

des Bauwerkes sind die Vermieter unter

Berücksichtigung der im Mietvertrag ge-

regelten Bestimmungen gegenseitig ver-

pfl ichtet, das Bauwerk gemeinschaftlich

wieder herzustellen. Anfallende Versiche-

rungsleistungen sind zum Wiederaufbau

zu verwenden.

Haben die Eigentümer ein Zutritts-

recht?

Den Vermietern stehen gemäß Mietver-

trag sowohl ein allgemeines Zutrittrecht,

als auch weitere besondere Zutrittsrechte

zu. Das allgemeine Zutrittsrecht steht

dem Vermieter oder seinem Beauftragten

zum Mietgegenstand einmal monatlich

zu, um dessen Zustand zu prüfen. Aus

Rücksicht auf die Bewohner ist der Zutritt

nur montags bis freitags in der Zeit von

10.00 Uhr bis 17.00 Uhr und nach vorheri-

ger einwöchiger Ankündigung möglich.

Besondere Zutrittsrechte stehen dem

Eigentümer oder seinem Beauftragten

zu, wenn Gefahr in Verzug ist, Arbeiten

am Mietgegenstand durchzuführen sind,

oder ein Verkauf bzw. eine Weitervermie-

tung beabsichtigt ist.

Außerdem ist ein Rücksichtnahmegebot

im Mietvertrag festgelegt, wonach z.B.

bei Ausübung der Zutrittsrechte auf den

Betriebszweck Rücksicht zu nehmen ist

und Belästigungen der Heimbewohner

auf das absolut unvermeidbare Mindest-

maß zu beschränken sind.

Wann ist Vertragsbeginn und

Vertragsende?

Der Vertrag ist mit beiderseitiger Unter-

zeichnung in Kraft getreten.

Die Laufzeit des Mietvertrages ist auf

die Dauer von 25 Jahren, ab dem der Be-

zugsfertigkeit folgenden Monats ersten,

fest abgeschlossen. Als Bezugsfertigkeit

ist der 30.04.2014 geplant und wird bis

30.09.2014 zugesichert.

Gibt es eine Verlängerungsoption?

Der Mieter ist berechtigt, einmalig zum

Ablauf der 25-jährigen Festmietzeit eine

Verlängerung um weitere 5 Jahre (Opti-

onsrecht) zu verlangen. Der Mieter muss

diese Verlängerungsoption spätestens

12 Monate vor Vertrags ende schriftlich

geltend machen.

Die Option kann nur zusammen für alle

Sondereigentumseinheiten des Seni-

orenwohn- und Pfl egeheims ausgeübt

werden.

Das Mietverhältnis verlängert sich unge-

achtet des vereinbarten Beendigungster-

mins jeweils um weitere 2 Jahre, wenn

es nicht durch den Vermieter mindestens

12 Monate bzw. vom Mieter nicht min-

destens 8 Monate vor dem Beendigungs-

termin entsprechend gekündigt wird.

Welche Kündigungsrechte/

Rücktrittsrechte bestehen?

Eine ordentliche Kündigung dieses

Vertrages während der fest vereinbarten

Mietzeit ist grundsätzlich ausgeschlossen

und frühestens zum Ablauf der 25-jähri-

gen Festmietdauer möglich.

Eine vorzeitige Beendigung des Miet-

verhältnisses mit dem Betreiber durch

den einzelnen Sondereigentümer ist nur

zulässig, wenn neben dem Vorliegen der

mietvertraglichen Voraussetzungen die

Eigentümerversammlung der Eigentums-

einheiten des Seniorenwohn- und Pfl ege-

heims mit einer Mehrheit von mehr als

90% sämtlicher existierender Stimmen die

vorzeitige Beendigung beschließt.

Die gesetzlichen Rechte einer jeden

Partei zur außerordentlichen Kündigung

bleiben unberührt. Im Mietvertrag wird

beispielhaft aufgelistet, wann der Ver-

mieter zur außerordentlichen Kündigung

berechtigt ist.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht

besteht z.B. falls der Mieter mit der

Mietzahlung mit einem Betrag, der dem

Mietzins von drei Monaten entspricht,

trotz Abmahnung in Verzug ist, oder falls

die zum Betrieb des Seniorenwohn- und

Pfl egeheims erforderliche Erlaubnis von

dem Mieter nicht beantragt bzw. von der

Heimbehörde bestandskräftig zurückge-

nommen wurde.

Neben den Kündigungsrechten wurden

auch Rücktrittsrechte im Mietvertrag

vereinbart.

So hat der Vermieter das Recht, bis zum

30.04.2013 ohne Angabe von Gründen

einseitig zurückzutreten. Dieses Rück-

trittsrecht erlischt mit Abschluss des

ersten Kaufvertrages für eine Sonder-

eigentumseinheit.

Auch der Mieter hat gemäß Mietvertrag

Rücktrittsrechte für den Fall, dass

der Baubeginn nicht bis spätestens

30.04.2013 erfolgt ist oder aufgrund

behördlicher Aufl agen das Seniorenwohn-

und Pfl egeheim nicht zumutbar oder

nicht mit der geplanten Bettenzahl unter

Berücksichtigung der Toleranzabweichung

von weniger als 10% gebaut werden

kann.

Für den Fall der Ausübung der Rücktritts-

rechte bestehen wechselseitig keine

Ansprüche, insbesondere Schadenersatz-

und Aufwendungsersatzansprüche.

Was geschieht nach Vertragsbeendi-

gung?

Nach Ablauf der Mietlaufzeit oder auch

im Falle einer vorzeitigen Aufl ösung des

Mietverhältnisses ist die Eigentümerge-

meinschaft der Sondereigentümer des

Seniorenwohn- und Pfl egeheims berech-

tigt, selbst oder durch einen Dritten den

Heimbetrieb fortzuführen. In diesem Fall

ist der Mieter verpfl ichtet, alle erforderli-

chen Erklärungen abzugeben, insbeson-

dere der Eigentümergemeinschaft der

Sondereigentümer des Seniorenwohn-

und Pfl egeheims alle Rechte und Pfl ich-

ten aus Pensions-, Heim- oder sonstigen

Verträgen zu übertragen. Der Mieter

ist verpfl ichtet, alle zur Fortsetzung des

Betriebes erforderlichen Auskünfte zu

erteilen sowie Unterlagen zu übergeben.

Über die Rückgabe des Mietgegen-

standes ist ein Protokoll anzufertigen,

aus dem sich der Zustand zum Rück-

gabezeitpunkt ergibt.

Gibt es zusätzliche Sicherheiten für

Forderungen aus dem Mietverhältnis?

Im Mietvertrag sind keine Mietsicherhei-

ten/Kautionen vereinbart.

5554

Page 29: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Wichtige InformationenDas sollten Sie wissenDas so

Wie ist das bevorzugte Belegungsrecht

geregelt?

Im Mietvertrag sind bevorzugte Bele-

gungsrechte für die Eigentümer der

Sondereigentumseinheiten und deren

Familienangehörige vereinbart, die

den Zugriff auf einen frei werdenden

Pfl egeplatz sichern. An erster Stelle sind

die Eigentümer des Seniorenwohn- und

Pfl egeheims Heideck und deren Angehö-

rige (Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern,

Kinder, Enkeln, Großeltern des Ehegatten

und Geschwisterehegatten) aufzuneh-

men.

An zweiter Stelle sind die Eigentümer/

Erwerber und deren Angehörige anderer

von SH GmbH & Co Projektentwicklungs

KG errichteten, initiierten oder projektier-

ten Pfl egeeinheiten zu berücksichtigen.

Das heißt insbesondere für den Investor

bzw. Käufer einer Sondereinheit im Senio-

renwohn- und Pfl egeheim Heideck auch,

dass er in den Genuss eines bevorzugten

Belegungsrechts in einem anderen, von

der SH GmbH & Co Projektentwick-

lungs KG errichteten Pfl egeheimen in

Wurmannsquick bzw. dem Landkreis

Rottal/Inn, Regensburg sowie dem

Landkreis Regensburg und Plößberg

bzw. dem Landkreis Tirschenreuth haben,

soweit die Häuser vom Mieter betrieben

werden. Erst dann, wenn keine Bewerber

aus dem Kreis der Eigentümer vorhanden

sind, kann der freie Platz an sonstige

Personen vergeben werden.

Der Mieter verpfl ichtet sich gegenüber

dem Vermieter, diese Prioritätenvereinba-

rung bei der Belegung einzuhalten.

Zudem räumt der Mieter dem Vermieter

und dessen Familienangehörigen eine

bevorzugte Belegung in allen von ihm,

seinen Tochter- oder Schwesterunterneh-

men derzeit und auch in Zukunft geführ-

ten Seniorenwohn- und Pfl egeheimen,

Seniorenzentren und Behindertenpfl ege-

einrichtungen in den Landkreisen Roth,

Weißenburg-Gunzenhausen, der Stadt

Schwabach sowie in allen von der SH

GmbH & Co Projektentwicklungs KG

realisierten Pfl egeheimen ein.

Sollte ein Vermieter des Seniorenwohn-

und Pfl egeheims Heideck für sich oder

für einen Familienangehörigen das

bevorzugte Belegungsrecht nicht im

Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck,

sondern in einem anderen Haus des Mie-

ters geltend machen, geht dieses Recht

im Rang nach den jeweiligen für diese

Häuser bereits bestehenden bevorzugten

Belegungsrechten Dritter.

Machen mehrere Bewerber im gleichen

Rang gleichzeitig von diesem bevorzug-

tem Belegungsrecht Gebrauch, so regelt

sich die Belegung nach dem Datum der

Antragsstellung bei dem Mieter.

Die bevorzugten Belegungsrechte

beziehen sich nur auf nicht, durch die zu-

ständigen Kommunen oder den Freistaat

Bayern mit öffentlichen Mitteln geförder-

te Pfl egeplätze.

Bei öffentlich geförderten Wohn- und

Pfl egeplätzen haben ausschließlich die je-

weiligen Landkreise ein Belegungsrecht.

Wie kann eine Eigennutzung erfolgen?

Für den Fall, dass ein Eigentümer oder

einer seiner Familienangehörigen die

Eigennutzung beabsichtigt, so ist mit

dem BRK als Betreiber ein erforderlicher

Heimvertrag in der Weise abzuschießen,

wie er auch mit einem Bewohner, der

nicht Eigentümer im Seniorenwohn- und

Pfl egeheim Heideck ist, abgeschlossen

wird. Der Heimvertrag wird gemäß dem

bayerischen Pfl ege- und Wohnqualitäts-

gesetz geschlossen.

Der Eigentümer hat somit für die vom

BRK erbrachten Leistungen gemäß

Heimvertrag zu bezahlen, er erhält jedoch

im Gegenzug die vom BRK zu zahlende

Miete gemäß Mietvertrag, sodass er im

Ergebnis noch die Differenz daraus zu

zahlen hat.

Eine Kündigung des Mietvertrages

aufgrund einer Eigennutzung ist nicht

möglich.

Der Eigentümer kann auch nicht verlan-

gen, dass ein Bewohner ausziehen muss,

damit er seine Sondereigentumseinheit

selbst nutzen kann. Die Eigennutzung

kann nur erfolgen, sofern ein Pfl egezim-

mer auch frei ist bzw. frei wird.

Damit der Eigentümer auch kurzfristig Zu-

griff auf einen frei werdenden Pfl egeplatz

hat, kann er das bevorzugte Belegungs-

recht in anderen Pfl egeeinrichtungen

des Bayerischen Roten Kreuzes in den

Landkreisen Roth, Weißenburg – Gun-

zenhausen sowie der Stadt Schwabach

sowie in allen von der SH GmbH & Co.

Projektentwicklungs KG realisierten Pfl e-

geheimen nutzen.

Was regelt der 1. Nachtrag zum Miet-

vertrag?

Dieser 1. Nachtrag zum Mietvertrag vom

12.09.2012 regelt einen einmaligen Ein-

richtungskostenzuschuss und eventuell

weitere Zuschüsse, welche ausschließlich

und alleinig die SH GmbH & Co. Projekt-

entwicklungs KG zu tragen hat.

Auf den Erwerber einer Pfl egeeinheit

kommen hier keine Kosten zu!

Was regelt der 2. Nachtrag zum Miet-

vertrag?

Mit dem Preopening- und Organisations-

zuschuss, vertraglich geregelt im 2. Nach-

trag zum Mietvertrag vom 12.09.2012,

gewährt der Vermieter dem Mieter einen

pauschalen Zuschuss in Höhe von drei

Monatskaltmieten, einschließlich einer

evtl. anfallenden Umsatzsteuer. Zum

Vergleich - in zahlreichen anderen Senio-

renwohn- und Pfl egeheimen, oder auch

Hotels und Kliniken wird ein derartiger

Zuschuss bis zu einer Höhe von sechs

Monatsmieten gewährt.

Der Preopening- und Organisations-

kostenzuschuss wird vom Mieter für

den entstehenden Aufwand vor Be-

triebseröffnung, der Anschaffung von

Betriebsmitteln, den Kosten im Zuge der

Personalbeschaffung, der Umsetzung von

Werbemaßnahmen, sowie zur teilweisen

Abdeckung von Anlaufverlusten verwen-

det.

Der Zuschuss wird fällig in drei gleichen

Monatsraten, jeweils zum Ablauf des

fünften Werktages des ersten, zweiten

und dritten Monats nach Mietbeginn. Der

Mieter ist berechtigt, den Preopening-

und Organisationskostenzuschuss mit

der Miete für die ersten drei Monate

aufzurechnen, so dass im Ergebnis für

den Mieter die ersten drei Monate miet-

frei sind und der Mieter in den ersten

drei Monaten nur die Betriebskosten zu

zahlen hat.

Damit der Vermieter in den ersten drei

Monaten nicht in Vorleistung gehen

muss, ist die Firma SH Verwaltungs

GmbH bereit, die durch die monatliche

Pauschalgebühr abgegoltenen Leistungen

als Verwalter und als Mietverwalter für

diesen Zeitraum kostenlos zu erbringen.

5756

Page 30: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

wichtigWichtige InformationenDas sollten Sie wissen

Was wird im Verwalterver-trag geregelt?

Der Verwaltervertrag zwischen der Eigen-

tümergemeinschaft Seniorenwohn- und

Pfl egeheim Heideck, vertreten durch die

SH GmbH & Co. Projektentwicklungs KG

und der Firma SH Verwaltungs GmbH

wurde bereits am 15.10.2012 geschlos-

sen. Er regelt die Verwaltung des

Gemeinschaftseigentums für das Senio-

renwohn- und Pfl egeheim.

In diesem Verwaltervertrag werden die

Aufgaben und Pfl ichten des Verwalters

für die Dauer von 3 Jahren ab der

Bezugsfertigkeit der ersten Sonder-

eigentumseinheit geregelt.

Die Verwaltertätigkeit nach dem WEG

umfasst die Feststellung von Gewähr-

leistungsmängeln am Gemeinschaftsei-

gentum sowie ggf. die Veranlassung der

Mängelbeseitigung.

Außerdem ist in diesem Vertrag die

Verwaltung des Gemeinschaftseigen-

tums, insbesondere in technischer,

bestandserhaltender, organisatorischer

und kaufmännischer Hinsicht enthalten.

Der Vertrag beinhaltet insbesondere auch

die Abhaltung von Eigentümerversamm-

lungen, die Erstellung von Abrechnungen

und Wirtschaftsplänen, die Buchführung

der Eigentümergemeinschaft, die Ver-

waltung der Instandhaltungsrücklagen,

die Beauftragung und Überwachung von

Instandhaltungsmaßnahmen usw.

Die Verwaltergebühr beträgt je Sonderei-

gentumseinheit des Gebäudes monatlich

16,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatz-

steuer

Damit der Vermieter in den ersten drei

Monaten (siehe Preopening- und Orga-

nisationszuschuss) nicht in Vorleistung

gehen muss, ist die Firma SH Verwal-

tungs GmbH bereit, für diesen Zeitraum

die durch die monatliche Pauschalgebühr

abgegoltenen Leistungen kostenlos zu

erbringen.

Der Verwalter erbringt seine Leistungen

somit in den ersten drei Monaten kosten-

los für den jeweiligen Eigentümer einer

Sondereigentumseinheit.

Was wird im Mietverwaltungs-vertrag geregelt?

Der Mietverwaltungsvertrag zwischen

SH GmbH & Co. Projektentwicklungs KG

und der Firma SH Verwaltungs GmbH

wurde bereits am 15.10.2012 für die

Dauer von drei Jahren geschlossen. Er

verlängert sich jeweils um ein weiteres

Jahr, wenn er nicht drei Monate vor dem

Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit

gekündigt wird.

Der Mietverwaltungsvertrag regelt die

Verwaltung des Sondereigentums der

Sondereigentumseinheiten des Senioren-

wohn- und Pfl egeheims.

Der Mietverwalter rechnet die Betriebs-

kosten mit dem Mieter, dem Vermieter

und der Eigentümergemeinschaft ab.

Gemäß dem Mietverwaltungsvertrag hat

der Verwalter den pünktlichen Eingang

der Mietzahlungen zu überwachen und

die vom Mieter gestellte Mietbürgschaft

zu verwalten.

Er hat dafür zu sorgen, dass die vom Mie-

ter für das Seniorenwohn- und Pfl ege-

heim in einem Betrag zu zahlende Miete

nach Abzug der Instandhaltungsrücklage

und sonstiger auf den Mieter nicht

umlagefähiger Bewirtschaftungskosten

(Verwaltergebühren für die Verwaltung

nach dem WEG, Mietverwaltergebühren

und sonstige Kosten der Verwaltung,

wie z.B. Kontoführungsgebühren usw.)

auf die einzelnen Eigentümer der Son-

dereigentumseinheiten (Pfl egezimmer)

aufgeteilt wird.

Es gehört außerdem zu seinen Aufgaben,

den Verbraucherpreisindex zu Zwecken

der Mietanpassung zu überwachen und

sich um die Beseitigung von Gewähr-

leistungsmängeln am Sondereigentum

(Pfl egezimmer) zu kümmern.

Er hat das Sondereigentum des Senioren-

wohn- und Pfl egeheims auf erforderliche

Instandhaltungsmaßnahmen und Schön-

heitsreparaturen regelmäßig zu überprü-

fen, ggf. erforderliche Instandhaltungs-

arbeiten zu veranlassen und die Ausfüh-

rung dieser Arbeiten zu überwachen.

Die Mietverwaltungsgebühr beträgt mo-

natlich 6,00 € zuzüglich der gesetzlichen

Umsatzsteuer.

Damit der Vermieter in den ersten drei

Monaten (siehe Preopening- und Orga-

nisationszuschuss) nicht in Vorleistung

gehen muss, ist die Firma SH Verwal-

tungs GmbH bereit, für diesen Zeitraum

die durch die monatliche Pauschalgebühr

abgegoltenen Leistungen kostenlos zu

erbringen. Der Mietverwalter erbringt

seine Leistungen somit in den ersten drei

Monaten kostenlos für den jeweiligen Ei-

gentümer einer Sondereigentumseinheit.

Der Mietverwalter wird die Sondereigen-

tumseinheiten des Seniorenwohn- und

Pfl egeheims regelmäßig auf Schäden

überprüfen. Falls Schäden vorhanden

sind, wird er deren Beseitigung veran-

lassen und die Ausführung der Arbeiten

überprüfen.

Vor Ablauf der 5-jährigen Gewähr-

leistungsfrist wird er eine sorgfältige

Begehung des Gebäudes durchführen,

eventuell festgestellte Gewährleistungs-

mängel an den Sondereigentumsein-

heiten beanstanden und sich um die

Beseitigung kümmern.

5958

Page 31: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

wichtigWichtige InformationenDas sollten Sie wissen

Die Investition in eine Immobilie kann,

je nach Ihren Einkommensverhältnissen

und Ihrer steuerlichen Situation, attraktive

Steuerersparnisse einbringen. Dies ist

von der Höhe der Fremdfi nanzierung

und den Mieteinnahmen abhängig.

Aufgrund der guten Mieteinnahmen und

der derzeit günstigen Zinsen ist es bei

einer Investition in das Seniorenwohn-

und Pfl egeheim Heideck möglich, dass

sich sogar von Anfang an steuerliche

Überschüsse ergeben können. Dies

richtet sich aber danach, ob keine oder

nur eine sehr geringe Fremdfi nanzierung

notwendig ist. Einschränkend ist hierzu

allerdings festzustellen, je rentabler sich

eine Investition darstellt, umso weniger

Steuerersparnisse sind realisierbar.

Auf Wunsch des Eigentümers werden

die relevanten Objektdaten nach dem

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) an

ihn direkt oder an seinen Steuerberater

jährlich durch den Verwalter übermittelt.

Welcher Zusammenhang besteht zur

Kirchensteuer?

Die Höhe der Kirchensteuer ist von der

Einkommenssteuer abhängig und beläuft

sich auf 8 Prozent bzw. 9 Prozent der

Einkommenssteuer (der Prozentsatz ist

abhängig vom Bundesland). Durch eine

Ersparnis bei der Einkommenssteuer

ergibt sich somit auch eine Ersparnis bei

der Kirchensteuer.

Was ist bei Weitervererbung bzw.

Schenkung zu berücksichtigen?

Der Erbschaft- und Schenkungsteuer

unterliegen alle Vermögensübertragun-

gen, die auf einem Erwerb von Todes

wegen oder auf einer Schenkung unter

Lebenden beruhen. Steuerpfl ichtig ist

dabei die „Bereicherung“ des Erben oder

des Beschenkten. Die „Bereicherung“ ist

der Betrag, der sich aus dem steuerlichen

Wert des Nachlasses bzw. der Schen-

kung abzüglich derjenigen Verbindlichkei-

ten, die vom Erben bzw. Beschenkten

übernommen worden sind, errechnet.

Der Mietverwalter wird alle Eigentümer

laufend über die Erkenntnisse der Bege-

hungen sowie über alle wichtigen sons-

tigen Ereignisse rund um die Immobilie

informieren.

Wie oft fi nden Eigentümerversamm-

lungen statt?

Eigentümerversammlungen werden

normalerweise 1x jährlich durch den

Verwalter einberufen. Die erste Eigen-

tümerversammlung ist eigentlich eine

Versammlung zukünftiger Eigentümer

oder eine Käuferversammlung, denn

der Eigentumsübergang (Eintrag ins

Grundbuch) erfolgt erst Zug um Zug mit

vollständiger Zahlung des geschuldeten

Kaufpreises. Die Zahlung der letzten

Kaufpreisrate erfolgt erst nach der Abnah-

me und Übergabe an den Käufer.

Die erste Eigentümerversammlung bzw.

Käuferversammlung fi ndet voraussichtlich

am Tag der Abnahme statt.

Wie hoch ist die Instandhaltungsrück-

lage?

Die Höhe der Instandhaltungsrücklage

wird in der Eigentümerversammlung

bestimmt. Die Höhe kann von den Eigen-

tümern in der jährlichen Eigentümerver-

sammlung jeweils geändert werden. Für

das erste Jahr wurden 0,70 € je 1/1.000

Miteigentumsanteil festgelegt. Insge-

samt ergibt sich somit ein Betrag von

8.400,– €/Jahr.

In der ersten Eigentümerversammlung

wird der Verwalter vorschlagen, die

Zahlungen der Instandhaltungsrücklage

für die ersten drei Monate zu verschie-

ben und im vierten Monat dann mit der

ersten Mietzahlung zu verrechnen. Der

jeweilige Eigentümer muss somit nicht in

Vorleistung gehen.

Erfahrungsgemäß fallen einige Kosten

(z.B. Versicherungsprämien) mit der Über-

gabe des Objektes an. Zu diesem Zeit-

punkt sind auf dem Hausgeldkonto noch

keine Guthaben aufgelaufen. Damit die

Eigentümergemeinschaft in den ersten

Monaten ihren Zahlungsverpfl ichtungen

nachkommen kann, ohne dass die Eigen-

tümer in Vorleistung gehen müssen, ist

die Firma SH Verwaltungs GmbH bereit,

ein zinsloses Darlehen für 6 Monate ab

Übergabe des Mietobjekts zur Verfügung

zu stellen. Nach Ablauf der 6 Monate

wird das gewährte Darlehen dann vom

Hausgeldkonto wieder zurückgeführt.

Welche Aspekte sind bei der Einkom-

menssteuer zu berücksichtigen?

Bei einer Fremdfi nanzierung entstehen

Bankkosten für Disagio, Kontoführungs-

gebühren, Bereitstellungszinsen und

laufende Zinsen für den Kredit. Diese

fallen während der Bauzeit und auch

während der Vermietungsphase (je nach

Kreditlaufzeit) an, können jedoch steuer-

lich berücksichtigt werden.

Sofern Sie das Pfl egeheimzimmer im

Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck

als Privatvermögen erworben haben,

stellen die Mieteinnahmen aus der

Pfl egeeinheit steuerlich Einkünfte aus

Vermietung und Verpachtung dar.

Sie können außerdem über einen

Zeitraum von bis zu 50 Jahren Abschrei-

bungen für die Gebäudeherstellungskos-

ten in Höhe von 2 % steuerlich geltend

machen (nach § 7 Abs. 4 Einkommens-

steuergesetz). Die Gebäudeherstellungs-

kosten errechnen sich aus dem Kaufpreis

abzüglich der anteiligen Kosten für die

Küche und dem Anteil für die Anschaf-

fungskosten für das Grundstück.

In einem Zeitraum von fünf bis sechzehn

Jahren (im Durchschnitt sind dies erfah-

rungsgemäß zwölf Jahre) können Sie die

Anschaffungskosten für die Möblierung

und Ausstattung der Gemeinschafts-

räume (Küche) zusätzlich abschreiben.

Bei zwölf Jahren Abschreibungsdauer

ergibt sich daraus ein durchschnittlicher

Abschreibungssatz von jährlich 8,33 %.

Zeitanteilig mit je 1/12 pro Monat kann

die Abschreibung gemäß § 7 Abs. 1

Einkommenssteuergesetz (Gebäudeab-

schreibung betreffend Möblierung und

Ausstattung) für den Zeitraum ab der

Bezugsfertigkeit steuerlich geltend ge-

macht werden. Dies gilt für das Jahr der

Bezugsfertigkeit.

Mit der ersten Hausgeldabrechnung wird

jedem Eigentümer eine Aufstellung mit

den Objektangaben für die Steuerer-

klärung, inklusive der Kosten der Küche

überreicht.

Die Ansätze der Anschaffungs- und

Herstellungskosten für die Gebäudeab-

schreibung für die jeweilige Pfl egeeinheit

können Sie aus der Preisliste ersehen.

Positive Einkünfte, auch anderer

Einkunftsarten, können Sie mit even-

tuellen Verlusten aus Vermietung und

Verpachtung verrechnen. Zudem ist ein

Verlustrücktrag bis zu einem Betrag

von 511.500,– ¤ (Alleinstehende) oder

1.023.000,– ¤ (gemeinsam Veranlagte)

möglich. Ferner ist ein Verlustvortrag bis

zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte

von 1.000.000,– ¤ (Alleinstehende) oder

2.000.000,– ¤ (gemeinsam Veranlagte)

uneingeschränkt und darüber hinaus noch

zu 60 % möglich.

6160

Page 32: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

wichtigWichtige InformationenDas sollten Sie wissen

Der Notar wird dem Käufer mindestens

14 Tage vor dem Beurkundungstermin

das Kaufvertragsangebot direkt zusen-

den. Dadurch wird Ihnen die Möglichkeit

gegeben, den Angebotstext ausführlich

zu prüfen und ggf. Fachleute Ihres Ver-

trauens wie z.B. Steuerberater/Rechtsbe-

rater oder Bankberater hinzuzuziehen.

hinaus auch dann nicht ausgeschlossen,

soweit es sich um die Haftung der Firma

SH GmbH & Co. Projektentwicklungs

KG wegen Verletzung von wesentlichen

Vertragspfl ichten (Kardinalspfl ichten), der

Inanspruchnahme besonderen Vertrauens

handelt oder der Haftungsausschluss

eine unangemessene Benachteiligung

des Eigentümers darstellen würde.Im

Übrigen gelten die gesetzlichen Haf-

tungsregeln.

Wie ist die Vertragsabwicklung ge-

regelt?

Zum Kauf einer Pfl egeeinheit im

Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck

ist lediglich der Kaufvertrag beim Notar

abzuschließen. Alle weiteren Verträge,

wie z.B. der Mietvertrag mit Bau- und

Lieferbeschreibung, der Verwaltervertrag,

der Mietverwaltervertrag, die Teilungser-

klärung mit Gemeinschaftsordnung, das

Wohnungsbelegungsrecht für das BRK

usw., wurden bereits durch die Firma SH

GmbH & Co. Projektentwicklungs KG ab-

geschlossen und werden mit Abschluss

des Kaufvertrages durch den Käufer

übernommen.

Sämtliche Verträge sind im Ordner Ver-

kaufsinformationen 10/2012 enthalten,

welchen jeder Interessent ausgehändigt

bekommt. So ist ihm eine Prüfung der

Verträge bereits frühzeitig möglich.

Der Kaufvertrag besteht aus einem

unwiderrufl ichen Kaufangebot, das der

Bauträger innerhalb 4 Wochen annehmen

kann.

Wie erfolgt die Besteuerung von

Gewinnen aus Wertzuwächsen bei

privaten Immobilienveräußerungen?

Nach einem Ablauf einer zehnjährigen

Spekulationsfrist (§ 23 Einkommenssteu-

ergesetz) sind Veräußerungsgewinne,

die aus dem Verkauf privater Immobilien

entstehen, steuerfrei.

Haben Sie weitere steuerliche

Fragen?

Wir stellen Ihnen gerne den Kontakt zu

einem fachkundigen Steuerberater her,

der Sie in allen Fragen und Anliegen zu

den steuerlichen Auswirkungen berät.

Welche Angaben müssen wir uns

vorbehalten?

Alle in diesem Prospekt gemachten An-

gaben entsprechen dem Stand Oktober

2012 und wurden mit größter Sorgfalt

und nach bestem Wissen getätigt. Es

wurden keine wesentlichen Umstände

ausgelassen.

Technische Änderungen oder Abweichun-

gen von der Bau- und Lieferbeschreibung

aus wichtigen oder sachlich gerechtfer-

tigten Gründen bleiben vorbehalten. Dies

gilt auch für die Auswahl der Baustoffe,

die Ausstattung der Küche sowie Ab-

weichungen gegenüber den gezeigten

Plänen und Perspektiven.

Die gezeigten Einrichtungen und Möblie-

rungen sind, bis auf die Küchen, nicht im

Liefer- und Leistungsumfang enthalten

und werden durch den Betreiber gestellt.

Die beschriebenen steuerlichen Auswir-

kungen sind nicht Gegenstand des Ver-

trages, somit kann auch keine Gewähr-

leistung für die Richtigkeit übernommen

werden.

Die namentliche Nennung einzelner

Personen in diesem Prospekt dienen

der besseren Information für die Interes-

senten, nicht aber, um eine persönliche

Vertrauensbildung zu beabsichtigen.

Maßgeblich sind ausschließlich die im

notariellen Kaufvertrag und den sons-

tigen bereits geschlossenen Verträgen

enthaltenen Angaben.

Verantwortlich für diesen Prospekt ist die

Firma SH GmbH & Co. Projektentwick-

lungs KG.

Von diesem Prospekt abweichende Anga-

ben oder Zusagen bedürfen der schriftli-

chen Bestätigung der Firma SH GmbH &

Co. Projektentwicklungs KG.

Wann ist die Haftung ausgeschlossen?

Ansprüche aus dem Prospekt gegen die

Firma SH GmbH & Co. Projektentwick-

lungs KG wegen fahrlässiger Pfl ichtver-

letzung sind ausgeschlossen. Dies gilt

nicht für Schäden aus der Verletzung

des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit, die auf einer fahrlässigen

Pfl ichtverletzung der Firma SH GmbH &

Co. Projektentwicklungs KG oder einer

vorsätzlichen oder fahrlässigen Pfl icht-

verletzung eines gesetzlichen Vertreters

oder Erfüllungsgehilfen der Firma SH

GmbH & Co. Projektentwicklungs KG

beruhen. Der Haftungsausschluss gilt

ferner nicht für sonstige Schäden, die auf

einer grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung

der Firma SH GmbH & Co. Projektent-

wicklungs KG oder auf einer vorsätzlichen

oder grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung

eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül-

lungsgehilfen der Firma SH GmbH & Co.

Projektentwicklungs KG beruhen.

Die Haftung für fahrlässige Pfl ichtver-

letzungen der Firma SH GmbH & Co.

Projektentwicklungs KG ist darüber

Bei Geld oder Wertpapieren ist der steu-

erlich anzusetzende Wert in der Regel

der tatsächliche (Nominal-) Wert oder der

zum Zeitpunkt des Todes bzw. der Schen-

kung entsprechende Börsenkurs.

Grundvermögen (z.B. unbebaute oder

bebaute Grundstücke, Erbbaurechte,

Wohnungseigentum) ist seit dem 1.

Januar 2009, vor allem dann, wenn die

Immobile vermietet wird, für schenkung-

und erbschaftsteuerliche Zwecke mit

dem „Verkehrswert“ zu bewerten.

Für Wohnungs- und Teileigentum wird

regelmäßig der sogenannte „Vergleichs-

wert“ ermittelt. Der Vergleichswert wird

aus den Kaufpreisen für gleichartige

Grundstücke gebildet. Grundlage sind

vorrangig die von den Gutachteraus-

schüssen der Städte und Landkreise

mitgeteilten Vergleichspreise. Dabei

werden aber wertbeeinfl ussende Belas-

tungen des konkreten Einzelfalles nicht

berücksichtigt. Dies kann nur über ein

Sachverständigengutachten erfolgen. Es

können aber auch zeitnahe Kaufpreise

aus der Umgebung oder innerhalb eines

Immobilienobjekts berücksichtigt werden.

Da seit dem 1. Januar 2009 auch die

erbschafts- und schenkungsteuerli-

chen Freibeträge für Erbschaften und

Schenkungen im Bereich von Ehegatten

(500.000,– ¤) und Kindern (400.000,– ¤

pro Kind und Elternteil) deutlich angeho-

ben worden sind, wird in den meisten

Fällen eine Steuer nicht entstehen oder

bei geschickter Gestaltung vermieden

werden können. Die Freibeträge gelten

im Übrigen für alle Vermögensübertra-

gungen durch dieselbe Person innerhalb

von 10 Jahren, sie können also im Laufe

eines Lebens mehrfach genutzt werden.

Sollten Sie noch Fragen haben, so

können Sie sich auch direkt an den Notar

oder gerne auch an uns wenden. Haben

Sie sich für den Kauf einer Pfl egeeinheit

im Seniorenwohn- und Pfl egeheim

Heideck entschieden, dann kontaktieren

Sie uns einfach und wir vereinbaren kurz-

fristig einen Beurkundungstermin beim

Notariat.

6362

Page 33: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Was ist generell bei einer Immobilieninvestition zu beachten?

Der Wert einer Immobilie kann grundsätzlich von verschiedenen Faktoren, wie der politischen, (steuer-)rechtlichen und wirtschaft-lichen Lage, beeinfl usst werden. Bei schlechten Umfeld bedingungen besteht das Risiko von Wertverlusten in nicht vorhersehbarer Höhe bis hin zum Totalverlust inklusive Verlust der Erwerbsnebenkosten und etwaiger Finanzierungskosten.

Die durchschnittliche Wertentwicklung von Immobilien ist seit Jahrzehnten nur durch kleine Schwankungen gekennzeichnet und entwickelt sich im Mittel überdurchschnittlich positiv.

Die immer noch nicht vollständig überwundene Finanzkrise zeigt eindeutig, welche Vorteile in Sach- gegenüber Geldwerten stecken: höhere Sicherheit und eine enorme Wertbeständigkeit.

Wie attraktiv ist eine Spezialimmobilie?

Beeinfl usst von einer sinkenden Nachfrage nach stationären Senio-renwohn- und Pfl egeheimplätzen kann es möglich sein, dass aufgrund mangelnder Auslastung ein Betrieb und damit eine Anmietung des Objekts mehr als unattraktiv wird.

Reduzierte Mieteinnahmen und im schlechtesten Fall eine Kün digung des Mietvertrages können eintreten. Darüber hinaus ist die Spezial-immobilie geprägt von der erheblich eingeschränkten Nutzungsmög-lichkeit im Gesamten und der einzelnen Einheit. Eine sinnvolle Nut-zung ist nur durch die Vermietung/Verpachtung im Gesamten an einen Betreiber möglich, sodass eine Änderung der Nutzung des Objekts oder der einzelnen Sondereigentumseinheit des Seniorenwohn- und Pfl egeheims nur mit einem Eigentümerbeschluss mit einer Mehrheit von 90 % sämtlicher existierender Stimmen möglich ist. Unabhängig hiervon ist eine Änderung der Nutzung voraussichtlich mit erhebli-chem Umbau- und Kosten aufwand für die einzelnen Eigentümer und die Eigentümer gemeinschaft verbunden.

Die langjährige demografi sche Entwicklung zeigt, dass der Bedarf an Pfl egeplätzen, unabhängig von regionalen Gegebenheiten,überproportional steigt. Dies wird sich perspektivisch nicht ändern. Laut der Studie „Altenhilfeplan für den Land-kreis Roth“ von Professor Pieper steigt auch hier der Bedarf von derzeit ca. 1.000 Plätzen bis 2020 auf 1.335 bis maximal 1.712 Plätzen an. Mit dieser Studie und der vom Kreisverband Südfranken durchgeführten Bedarfsanalyse für das Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck, mit seinen 60 Plätzen, ist von einer durchge-hend und langfristigen sehr guten Belegung auszugehen. Zumal das für diese Region neu-artige Betreuungskonzept mit seinen dezentra-len Hausgemeinschaften dieses Seniorenwohn- und Pfl egeheims besonders attraktiv macht.

Wie sicher sind die Mieteinnahmen?

Wirtschaftliche Risiken von Mietern sind ein generelles Risiko, das vom Vermieter nicht beeinfl ussbar ist. Es besteht die Gefahr, dass der Mieter aufgrund wirtschaftlicher Schiefl age nicht in der Lage ist, die Mietzahlungen zu leisten. Dies kann dazu führen, dass Mietzahlungen verspätet, reduziert oder überhaupt nicht erbracht werden können. Hat der Erwerber das Objekt fi nanziert, kann dies bedeuten, dass die Finanzierung nicht mehr aus den Mieteinnahmen erfolgen kann, sondern weitere Eigenmittel notwendig sind.

Das Risiko von Mietausfällen ist beim Senio-renwohn- und Pfl egeheim Heideck für die ersten 25 Jahre minimiert. Das BRK unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Rechtsaufsicht des Freistaates Bayern (Art. 1, 3 (1) BRK-Gesetz), wodurch über das Vermögen nach derzeitiger Rechtslage kein Insolvenzver-fahren stattfi nden kann (Art. 25 (1) BayAGGVG).

Wie geht es nach Ablauf des Mietvertrages weiter?

Der Mietvertrag mit dem BRK ist auf die Dauer von 25 Jahren geschlossen. Es ist möglich, dass dieser Vertrag nach Ablauf nicht verlängert wird oder auch, dass (siehe vorherige Anmerkung zur Sicherheit der Mieteinnahmen) aus anderen Gründen eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrages erfolgt. Es besteht dann das Risiko, dass ein Vertrag mit einem neuen Betreiber nicht unmittelbar im Anschluss, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt oder auch mit geringeren Mieteinnahmen oder anderen Zugeständnissen (kostenlo-se Umbauarbeiten, Renovierung etc.) geschlossen werden kann oder überhaupt kein neuer Betreiber gewonnen werden könnte. Im Fall einer Betreibersuche kann daher zusätzlicher Aufwand für Dienstleis-ter, Berater oder Makler entstehen und darüber hinaus ein Mietausfall in nicht vorhersehbarer Höhe gegeben sein, sodass letztlich die Eigentümergemeinschaft des Seniorenwohn- und Pfl egeheims auch gezwungen sein kann, eine Änderung der Nutzung mit weiterem Kostenaufwand zu beschließen.

Der Mietvertrag mit dem BRK hat zugunsten des BRK eine Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre. Das BRK selbst ist gerade in der Versorgung pfl egebedürftiger Menschen seitJahrzehnten stark engagiert. Dies wird sich sicherlich nicht ändern. Statistisch gesehen wächst der Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung stark an. Dies hat einen überdurch-schnittlichen Bedarf an Seniorenwohn- und Pfl egeheimplätzen zur Folge. Aus diesem Grund ist das Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck sowohl für das BRK als auch für vergleichbare Betreiber ein sehr interessantes Objekt – heute und gerade auch in Zukunft.

Wie stellt sich die Wertentwicklung der Immobilie dar?

Die Wertentwicklung einer Immobilie, insbesondere auch einer Spezi-alimmobilie, ist im Wesentlichen geprägt von der Qualität der Immo-bilie, dem Standort und der Lage der Immobilie, von der allgemeinen Kostenentwicklung (Baukosten/Grundstückskosten), dem Bedarf an Immobilien der konkreten Art, den Nutzungs möglichkeiten und nicht zuletzt dem Zeitpunkt des Verkaufs und der dann vorherrschenden allgemeinen wirtschaftlichen Rahmen bedingungen. Die Wertentwick-lung ist darüber hinaus gerade bei Spezialimmobilien, die nicht zur Eigennutzung erworben werden, stark geprägt von dem durch die Im-mobilie erzielbaren Ertrag, also den Miet-/Pachteinnahmen. Alle diese Faktoren, die zum Zeitpunkt der Tätigung der Immobilieninvestition nicht sicher prognostizierbar sind, können dazu führen, dass der Wert der Immobilie sich negativ entwickelt und auch erheblich unter dem Einstandspreis liegen kann. Daneben ist die Wertentwicklung auch abhängig von dem Angebot vergleichbarer Immobilien, was das Risiko birgt, dass die Errichtung weiterer Seniorenwohn- und Pfl egeheime, insbesondere im näheren Einzugsbereich des Objekts in Heideck, zur Verringerung der Nachfrage und damit der Mieten und letztlich auch des Werts der Immobilie selbst führt. Auch kann ein Fallen der Grundstücks- und Baupreise zu einem Wert-verfall der Immobilie führen.

Der Mietvertrag mit dem BRK ist indexiert, sodass bei einer Steigerung der Lebenshal-tungskosten die vertraglich vereinbarte Miete sich anteilig (60 % der Erhöhung der Lebenshal-tungskosten) erhöht. Andererseits kann bei der Veräußerung einer Immobilie unter günstigen Bedingungen erfahrungsgemäß ein Verkaufs-preis erzielt werden, der den Erwerbsaufwand erheblich übersteigt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Immobilie als langfristige Investition betrachtet wird. Im Gegensatz zu vielen anderen Branchen ist der Pfl egebereich ein Wachstumsmarkt, der eher steigen wird als rückläufi g zu sein.

Chancen und RisikenDas sollten Sie bedenken

Risiken&ChancenRisikenRisisikenbei einer Immobilieninvestition zu beachten &Chancen&ChanncenWie geht es nach Ablauf des Mietvertrages weiter?

Risiken RisikenChancen Chancen

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Page 34: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Was ist bei dem Verkauf der Immobilie zu beachten?

Eine Immobilie stellt eine langfristige Anlageform dar. Dennoch ist der Verkauf der Immobilie rechtlich jederzeit möglich. Der potenzielle Erwerber ist in diesem Falle über die Teilungserklärung/Gemein-schaftsordnung und Verträge verpfl ichtet, in die bestehen den Verträge einzutreten, kann also keine Eigennutzung des Objekts geltend ma-chen, sondern ist an die Nutzung durch einen einheitlichen Betreiber gebunden. Es besteht weiter das Risiko, dass bei einem Verkauf zu einem ungünstigen Zeitpunkt Verluste entstehen oder aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Spezialimmobilie handelt, die Käufer-suche längere Zeit (auch über ein Jahr hinweg) andauert. Der Wert der Immobilie kann daher nicht kurzfristig in Barmittel umgesetzt werden. Andererseits kann ein Verkaufsdruck zu erheblichen Preisreduzierun-gen führen.

Eine Immobilie als langfristige Anlageform hat grundsätzlich eine positive Wertentwicklung. Bei einem Verkauf besteht deshalb die Chance, dass ein Gewinn erzielt wird und somit der Ver-kaufspreis den Einstandspreis übersteigt. Auf-grund der Tatsache, dass Seniorenwohn- und Pfl egeheimplätze durch die demografi sche Ent-wicklung an sich und durch den wohnortnahen Standort in Heideck im speziellen, dauerhaft eine hohe, stetig steigende Nachfrage haben werden, ist von einer überproportionalen Preisentwicklung und damit Wertsteigerung auszugehen.

Was passiert, wenn der Bauträger insolvent wird?

In der Insolvenz des Bauträgers besteht das Risiko, dass das Objekt nicht fertiggestellt wird. Trotz der Zahlung nach Baufortschritt gemäß Makler- und Bauträgerverordnung besteht das Risiko, dass die geleisteten Zahlungen des Käufers wertlos sind, da bei einer Fertigstellung des Objekts durch die Eigentümergemeinschaft oder Dritte weitere Kosten (z. B. durch neue abzuschließende Werkverträge mit höheren Preisen) entstehen oder geleistete Zahlung ganz oder teilweise wertlos sind, so dass sich letztlich der Kaufpreis deutlich er-höhen kann. Wird das Objekt im Falle einer Insolvenz rückabgewickelt und das Eigentum am Baugrundstück nicht den Käufern übertragen, so besteht die Gefahr, dass geleistete Kaufpreisraten wertlos sind, da Rückforderungsansprüche unter Umständen nur zur Insolvenztabelle angemeldet werden können.

Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist mit entsprechenden Eigenmitteln und Sicherheiten durch den Bauträger gesichert. Außerdem wird von allen Käufern bei Vertragsabschluss eine Finanzierungsbestätigung der kreditgebenden Bank verpfl ichtend vorgelegt. Dadurch wird eine hohe Finanzierungssicherheit erreicht, sowohl für den Bauträger als auch für den einzelnen Käufer. Damit ist zumindest weitgehend sicher-gestellt, dass jeder Käufer sein Seniorenwohn- und Pfl egeheimzimmer fi nanzieren kann. Alle Zahlungen erfolgen nur nach Baufortschritt und entsprechenden Bautenstandsberichten.

Was passiert, wenn sich die Fertigstellung verzögert?

Sollte sich die Fertigstellung des kompletten Gebäudes verzögern – egal ob durch oder ohne Verschulden des Bauträgers oder der von ihm beauftragten Unternehmen bzw. durch unbekannte Einfl üsse von außen – kann dies falls sich die Fertigstellung solange verzögert und so die Frist zur Übergabe des Seniorenwohn- und Pfl egeheims an den Mieter 30.09.2014 nicht eingehalten werden kann, dazu führen, dass der Mieter vom Mietvertrag zurücktritt und/oder Schadensersatzan-sprüche geltend macht. Hierdurch könnte es z. B. auch erforderlich sein, nach Vertragsrücktritt einen neuen Betreiber für das Senioren-wohn- und Pfl egeheim zu fi nden. Gelingt dies nicht, würden die Miet-einnahmen komplett ausfallen. Darüber hinaus führt die Verzögerung der Fertigstellung zu einer Verschiebung der Mietzahlungspfl icht und damit, je nach Finanzierungsvereinbarung, ggf. zu erhöhten Finanzie-rungskosten. Angrenzend an das Baugrundstück befi ndet sich der ehemalige Pest-friedhof. Hier hat es schon archäologische Funde gegeben. Es kann daher durch entsprechende Funde zu Bauverzögerungen kommen.

Die komplette Abwicklung zur Herstellung des Gebäudes unterliegt einer eng gefassten Pla-nung und einer professionellen Projektsteue-rung. Aufgrund des Controllings ist es möglich, Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und frühzeitig gegensteuern zu können. Zusätzlich ist im Vertrag mit dem BRK vorsorglich eine Frist vereinbart, wodurch selbst bei einer Verzögerung von bis zu sechs Monaten keine Gefährdung des Mietverhältnisses besteht. Für den Fall einer Bauverzögerung durch Knochenfunde wegen des Pestfriedhofs wurde im Mietvertrag vereinbart, dass die Fristen sich entsprechend um denjenigen Zeitraum verlängern, für welchen auf Grund behördlicher Anordnung ein Baustopp angeordnet wird.

Können Baumängel eintreten, die den Wert der Immobilie mindern?

Gravierende Baumängel können den Eigentümern erhebliche Kosten verursachen, was nicht nur den Wert der Immobilie negativ beein-fl usst, sondern auch zu Mietausfällen bzw. Kürzungen führen kann, wenn wegen dieser Mängel nur eine eingeschränkte Nutzung möglich ist. Dabei ist zu beachten, dass Baumängel nicht nur während der Gewährleistungszeit auftreten können, sondern auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, was zu hohen Kosten der Eigentümergemein-schaft bzw. der einzelnen Eigentümer für die Sanierung führen kann, die auch die Rücklagen aus der Instandsetzungsrücklage bei Weitem übersteigen können. Während der Gewährleistungszeit besteht zudem das Risiko, dass die ausführenden Unternehmer oder der Bauträger insolvent werden und deswegen die Gewährleistungsansprüche nicht realisiert werden können und damit die Kosten der Beseitigung der Mängel den Eigentümern zur Last fallen.

Qualitätskontrollen und die richtigen Bau fi rmen sind bei der Umsetzung von Bau werken ein wichtiger Aspekt, um Baumängel oder schlechte Ausführungen zu vermeiden. Bei der Auswahl der ausführenden Bau fi rmen wird deshalb größter Wert auf hohe Qualität und entsprechende Referenzen gelegt. Zusätzlich wird mit dem TÜV SÜD eine unab-hängige und anerkannte Institution verpfl ichtet, durch ein baubegleitendes, lückenloses Qualitätscontrolling für eine einwandfreie Bau-ausführung zu sorgen.

Welchen Einfl uss nimmt die Qualität auf die Investition?

Gebäudequalität und -zustand haben direkte Auswirkungen auf die Ertragskraft und die Wertentwicklung der Immobilie. Bau mängel, die ungeplante Instandhaltungs- oder Instandsetzungs aufwendungen erforderlich machen, beeinfl ussen unweigerlich die Rendite und die Prognosen negativ.

Im Falle von zu befürchtenden Qualitäts-mängeln greift wiederum das baubegleitende Qualitätscontrolling des TÜV SÜD. Er prüft, ob die Bauausführungen den Plänen, den Normen, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Baubeschreibung entsprechen. Somit würden eventuelle Qua-litätsprobleme sofort erkannt und Schäden vermieden.

Was passiert, wenn es zu Schäden durch äußere Einfl üsse kommt?

Es können durch nicht vorhersehbare äußere Einfl üsse Schäden entstehen, wie beispielsweise Brand- und Wasserschäden, sowie Elementarschäden, die durch Naturkatastrophen wie Stürme oder sogar Erdbeben entstehen können. Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Immobilie nicht mehr nutzbar ist und es damit zu dauerhaften Mietausfällen kommt bzw. die Immobiliensubstanz im Gesamten verlustig geht. Dabei besteht auch das theoretische Risiko, dass ein solcher Schaden nicht versichert bzw. nicht versicherbar ist und damit der Anleger einen Totalverlust erleidet.

Mögliche Brand- und Wasserschäden sowie Schäden aus Naturkatastrophen sind, sofern diese versicherbar sind, bereits in der Baupha-se durch entsprechende Versicherungen abge-deckt. Es werden eine Elementarversicherung, eine Leitungswasser- und Sturmversicherung, eine Grundstückshaftpfl ichtversicherung sowie eine Gebäudebrandversicherung abgeschlos-sen.

Chancen und RisikenDas sollten Sie bedenken

Risiken&ChancenRisikenRisisikenVerkauf der Immobilie zu beachten? &Chancen&ChanncenKönnen Baumängel eintreten, die den Wert der Immobilie mindern?

Risiken Chancen ChancenRisiken

6766

Page 35: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Wie beeinfl ussen mögliche Steuergesetzänderungen die Investition?

Bei den kalkulierten Kosten wurde unter anderem die derzeitige steuerliche Behandlung von Sozialimmobilien in Form eines stationä-ren Seniorenwohn- und Pfl egeheims gemäß dem Bayerischen Pfl ege- und Wohnqualitätsgesetz berücksichtigt. Die derzeit gültigen Steuer-gesetze könnten jedoch jederzeit durch den Gesetzgeber verändert werden und somit die Ertragssituation maßgeblich beeinfl ussen.

Eine Immobilie ist ein langfristiges Anlage-gut, sodass davon auszugehen ist, dass die Wertentwicklung, die sich durch die Steuer-gesetzgebung und steuerliche Behandlung ergeben, Schwankungen nach oben und unten aufweisen kann. Aus diesem Grund ist eine Investition in eine Immobilie dann von großem Vorteil, wenn sie sich für den Anleger auch ohne steuerliche Vorteile bereits rechnet.

Steuerliche Vorteile sind am Ende dann eine erfreuliche Zugabe.

Welche weiteren Kosten können zukünftig zu Lasten des Eigentümers anfallen?

Wie bereits aus den vorherstehenden Risikodarstellungen ersichtlich, ist eine Immobilienanlage langfristig zu sehen, sodass Höhe und Art von zusätzlich anfallenden Kosten nicht absehbar sind. Neben Kosten, die aus der Herstellung oder der Bausubstanz der Immobilie entstehen können, können z. B. auch Kosten aus geänderten Finanzie-rungskonditionen entstehen. Darüber hinaus können bei Immobilien auch grundstücks- oder objektbezogene Kosten für zukünftige Er-schließungen (Straßenerrichtung, Straßenverbesserung, Kanalisation, Beleuchtung etc.), die nach Bezugsfertigstellung durch die Kommune erfolgen, entstehen, die dann durch die Eigentümer zu übernehmen sind. Darüber hinaus haften die Eigentümer auch neben dem Bau-träger für die anfänglich entstehenden Erschließungskosten – die im Kaufpreis enthalten sind – gegenüber der Stadt.

Nach dem Mietvertrag treffen die Kosten der Instandhaltung und In-standsetzung des Objektes den Vermieter und damit die Eigentümer. Des Weiteren sind die Kosten für Umbaumaßnahmen, die für den Betrieb des Seniorenwohn- und Pfl egeheims aufgrund neuer Ge-setzesvorgabe erforderlich werden, von den Eigentümern zu tragen.

Die Immobilie wird – unter Beaufsichtigung des TÜV SÜD – mit hohen Qualitätsanforde-rungen in der baulichen Umsetzung erstellt. Daher ist nicht mit außerplanmäßigen Kosten aus der Bausubstanz zu rechnen. Anfängliche Erschließungskosten sind mit dem Kaufpreis abgedeckt.

Ist eine Beeinfl ussung durch gesetzliche Vorgaben und Verordnungen möglich?

In Deutschland ist die Trägerschaft für Seniorenwohn- und Pfl ege-heimeinrichtungen durch gesetzliche Vorgaben und Verordnungen, insbesondere durch das Bayerische Pfl ege- und Wohnqualitätsgesetz, Pfl ege versicherungsgesetz und die hierzu erlassenen Begleitgesetze reglementiert. Dies bedeutet, dass Änderungen in der Gesetzes lage auch direkten Einfl uss auf den Betrieb des Seniorenwohn- und Pfl ege-heims Heideck haben können. Sind z. B. zukünftig zusätzliche bau liche Maßnahmen bei einem stationären Seniorenwohn- und Pfl egeheim erforderlich, kann dies zu einer Belastung der Eigentümer oder zu ei-ner negativen Rentabilität für den Betreiber führen, sodass dieser von einer Fortsetzung des Mietverhältnisses absehen kann.

Die Reglementierung in der stationären Pfl ege hat einen ausgeprägten sozialen Aspekt. Dieser bewirkt, dass pfl egebedürftige Menschen geregelt und vergleichbar gut versorgt werden, um vor allem die Menschenwürde zu wahren. Sie sollen nicht durch rein ertragsorientiertes Wirtschaften möglicher weise benachteiligt werden. Die starke Reglementierung trägt dazu bei, dass der Staat eine entsprechend starke Verantwortung für die Träger und Betreiber übernimmt und vor allem die Möglichkeit von Kontrollen hat, die jedem Bewohner zugute kommen.

Chancen und RisikenDas sollten Sie bedenken

Risiken&ChancenRisikenRisisikenmögliche Steuergesetzänderungen die Investition? &Chancen&ChanncenIst eine Beeinfl ussung durch gesetzliche Vorgaben und Verordnungen möglich?

Risiken RisikenChancen Chancen

6968

Page 36: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Zukunft im Blick habenUnabhängigkeit im Alter schaffen

Gib jedem Tag die Chance, der schönste

deines Lebens zu werden.

Mark Twain

”“

7170

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SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

BeispielrechnungEinbett-Zimmer Einbett-Zimmer (R-Ausführung) Doublette

Fläche Zimmer 21,68 m2 23,65 m2 39,45 m2

+ anteilige Nutz-, Funktions- und Verkehrsfl äche

am Pfl egeheimbereich37,06 m2 40,43 m2 67,44 m2

Gesamtfl äche 61,48 m2 85,04 m2 112,30 m2

Mietertrag

(Verhältnis Gesamtkaufpreis zur jährlichen Miete)4,25 % 4,25 % 4,25 %

+ Grunderwerbsteuer

(3,5 % v. Kaufpreis ohne Küche)

3.950,99 €

4.310,01 €

7.189,42 €

+ Notar- u. Grundbuchkosten

(+ ca. 1,5 % v. Gesamtkaufpreis)1.718,28 € 1.874,41 € 3.126,67

Erwerbsaufwand 120.221,20 € 131.145,36 € 218.760,45 €

./. Verwaltergebühr (WEG) jährlich

(monatl. 16,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.)

228,48 €

228,48 €

228,48 €

./. Mietverwaltungsgebühr jährlich

(monatl. 6,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.)85,68 € 85,68 € 85,68 €

./. Sonst. Verwaltungskosten jährlich

(ca. monatl. 0,24 € je 1/1.000 ME)

16,67 / 18,18 / 30,32 ME (Mieteigentumsanteil)

48,01 € 52,36 € 87,32 €

Mietüberschuss vor AfA (Abschreibungen) 4.512,38 € 4.950,97 € 8.468,49 €

./. Instandhaltungsrücklage jährlich

(monatl. 0,70 € je 1/1.000 ME)

16,67 / 18,18 / 30,32 ME (Mieteigentumsanteil)

140,03 € 152,71 € 254,69 €

Mietausschüttung jährlich: 4.372,35 € jährlich: 4.798,26 € jährlich: 8.213,80 €

monatl.: 364,36 € monatl.: 399,85 € monatl.: 684,48 €

+ GGrundderwerbbstteuer

85,04 m2 112,30 m2

// VVerw laltterg bebühühr (W(WEGEG)) jäjähhrlili hch

Gesamtkaufpreis inklusive Küche

Gesamtfl äche

Jährliche Miete

114.551,93 €

58,74 m2

4.874,55 €

124.960,94 €

64,08 m2

5.317,49 €

208.444,36 €

106,89 m2

8.869,97 €

BeispielrechnungAufstellung Mietausschüttung

Errechnung Kaufpreis:

GESAMTKAUFPREIS

Herstellungskosten Gebäude (anteilig)

Grundstückskosten (anteilig)

Anschaffungskosten Küche (anteilig)

BeispielBeeispiieleispiieleispiei ielieispiei ielppBeispielrechnuB i i l hEinbett-Zim

Fläche Zimmer 21,68 m

ns-

h

ufpr

iMiMi teterttrag

Gesamtfl äche 61,48 m2

pGesamtfl ächeGesamtfl ächeGesamtfl äche 58,74 m61,48 m261,48 m22

ung Kaufpr

Das Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck ist in

doppelter Hinsicht eine zukunftsweisende Investition:

– Wohnen im Alter nach neuesten

Erkenntnissen

– Investieren mit attraktiver Rendite

und Vorzugsbelegungsrecht

7372

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SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Einheit Nr.

Anzahlder

Pfl ege-plätze

Fläche des Pfl egeheim-

appartements (m2)

anteiligegemein-

schaftlicheFlächen (m2)

Gesamtfl äche einschl. anteiliger

gemeinschaftlicher Flächen (m2)

Grundstücks-anteil

(€)

Herstellungs-kosten

Gebäude (€)

Anschaffungs-kosten

der Küche(€)

Gesamtkaufpreis der

Einheit (€)

Miteigentums-anteil

(1/1000)

jährlicher Mietertrag

(€)

Mietertrag im Verhältnis

zum Kaufpreis (%)

1.01

Erd

ges

cho

ss

1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.02 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.03 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.04 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.05 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.06 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.07 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.08 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.09 1 23,65 40,43 64,08 4.352,16 118.790,84 1.817,94 124.960,94 18,18 5.317,49 4,25%1.10 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%

1.11 A+B 2 39,45 67,44 106,89 7.259,73 198.152,16 3.032,47 208.444,36 30,32 8.869,97 4,25%1.12 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.13 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.14 1 23,65 40,43 64,08 4.352,16 118.790,84 1.817,94 124.960,94 18,18 5.317,49 4,25%1.15 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%

1.16 A+B 2 39,45 67,44 106,89 7.259,73 198.152,16 3.032,47 208.444,36 30,32 8.869,97 4,25%1.17 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.18 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.19 1 23,65 40,43 64,08 4.352,16 118.790,84 1.817,94 124.960,94 18,18 5.317,49 4,25%1.20 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.21 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.22 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.23 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.24 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.25 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.26 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.27 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.28 1 23,65 40,43 64,08 4.352,16 118.790,84 1.817,94 124.960,94 18,18 5.317,49 4,25%

2.01

Ob

erg

esch

oss

1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.02 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.03 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.04 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.05 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.06 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.07 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.08 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.09 1 23,65 40,43 64,08 4.352,16 118.790,84 1.817,94 124.960,94 18,18 5.317,49 4,25%2.10 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%

2.11 A+B 2 39,45 67,44 106,89 7.259,73 198.152,16 3.032,47 208.444,36 30,32 8.869,97 4,25%2.12 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.13 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.14 1 23,65 40,43 64,08 4.352,16 118.790,84 1.817,94 124.960,94 18,18 5.317,49 4,25%2.15 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%

2.16 A+B 2 39,45 67,44 106,89 7.259,73 198.152,16 3.032,47 208.444,36 30,32 8.869,97 4,25%2.17 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.18 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.19 1 23,65 40,43 64,08 4.352,16 118.790,84 1.817,94 124.960,94 18,18 5.317,49 4,25%2.20 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.21 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.22 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.23 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.24 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.25 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.26 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.27 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.28 1 23,65 40,43 64,08 4.352,16 118.790,84 1.817,94 124.960,94 18,18 5.317,49 4,25%

Gesamtkaufpreis der

Einheit (€)

114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93124.960,94114.551,93208.444,36114.551,93114.551,93124.960,94114.551,93208.444,36114.551,93114.551,93124.960,94114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93124.960,94

114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93124.960,94114.551,93208.444,36114.551,93114.551,93124.960,94114.551,93208.444,36114.551,93114.551,93124.960,94114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93124.960,94

Übersicht und PreislisteGesamtaufstellung aller Pfl egeeinheiten

Der Kaufpreis erhöht sich um 1,0 %

gegenüber dem Verkaufspreis nach Preis-

liste für den Fall, dass der Kaufvertrag

mit einem Käufer erst nach Beginn der

Baumaßnahme abgeschlossen wird.

Der Kaufpreis erhöht sich um 2,0 % für

den Fall, dass der Kaufvertrag mit einem

Käufer erst nach der Bezugsfertigkeit

des Seniorenwohn- und Pfl egeheims

geschlossen wird. Somit haben diejeni-

gen Käufer, die sich als erstes zu einem

Kauf einer Einheit am Seniorenwohn- und

Pfl egeheim Heideck entscheiden, auch

einen preislichen Vorteil den anderen

gegenüber.

Bevor Sie sich für eines der Senioren-

wohn- und Pfl egeheimzimmer entschei-

den, können Sie sich mit dieser Übersicht

ausführlich informieren.

Berechnung der Wohnfl äche nach Wohnfl ächenverordnung (WoFlV §3 Abs. 4). Ermittelt nach Rohbaumaßen. 7574

Page 39: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

ReferenzenBRK-Seniorenpfl egeheim Wurmannsquick

Auf einer Bruttogesamtfl äche von 3.236 m2

wurden in Wurmannsquick, Landkreis

Rottal-Inn 48 Plätze für die Langzeitpfl ege

in 32 Einzelzimmern, 4 Doppelzimmern

und 4 Doubletten umgesetzt.

Auch hier ist jedes Bewohnerzimmer

behindertengerecht ausgestattet und hat

ein eigenes Bad. Die Brüstungshöhen

sind niedriger gestaltet und durch die

somit größeren Fenster werden die

Belichtungsfl ächen vergrößert.

Ein freundliches und funktionelles Gebäu-

de, das die aktuellen Energiestandards

bei weitem übetrifft und ein attraktiver

Garten im Innenhofbereich bilden das

neue Zuhause der Bewohner.

Das bevorzugte Belegungsrecht gilt auch

für dieses Pfl egeheim und die weiteren

Pfl egeheime des BRK im Landkreis

Rottal/Inn.

Referenzen im Bereich Sozialimmobiliender SH GmbH & Co. Projektentwicklungs-KG

BRK-Pfl egeheim, betreutes Wohnen und Hotel in Regensburg

Das Seniorenpfl egeheim in Regensburg schloss

eine Lücke in der Versorgung älterer bzw. pfl ege-

bedürftiger Senioren mit einem modernen Konzept

häuslich orientierter Lebensgemeinschaften.

Auf einer Bruttogesamtfl äche von 6.324 m2 wurde

ein Gebäude mit 97 barrierefreien Plätzen in Einzel-

und Doppelzimmern sowie die dazugehörigen

Funktionsräume erbaut.

Auch im Pfl egeheim Regensburg und den BRK

Heimen des Betreibers im Landkreis Regensburg

haben die Käufer einer Einheit in Plößberg ein

bevorzugtes Belegungsrecht.

Im Erdgeschoß des Pfl egeheims wurde ein Hotel

realisiert. Hier können auch Besucher der Pfl ege-

heimbewohner eine Übernachtung buchen. Das

Hotel erfreut sich wachsender Beliebtheit.

Zusätzlich entstand und ein weiterer Gebäudekom-

plex mit 27 Apartments in Größen zwischen 45 und

70 m2, die dem betreuten Wohnen vorbehalten

sind. Hier können Senioren selbstbestimmt und pri-

vat leben – auf Wunsch mit einer großen Auswahl

an Dienst- und Pfl egeleistungen des BRK.

7776

Page 40: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Investition mit attraktiver Rendite, Vorzugs-

belegungsrecht und pfl egeleichtem Sorglos-

Immobilienpaket:

– Großer Bedarf in Heideck und seinem Um-

land, durch die demografi sche Entwicklung

ist eine Steigerung des Bedarfs zu erwarten –

dies bedeutet perspektivisch eine gute

Auslastung

– BRK als starker Partner und anerkannt guter

Betreiber – mit gesetzlicher Absicherung

und somit hoher Krisensicherheit

– Eine baubegleitende Qualitätssicherung

durch den TÜV während der Bauphase sorgt

für eine hohe Qualität der Immobilie

– Attraktive Rendite: Immobilien sind als

Sachwerte grundsätzlich eine der

attraktivsten und sichersten Wertanlagen –

interessante Steuervorteile eingeschlossen

– Ertrags- und Wertentwicklung durch

indexierten Mietvertrag mit einer vertraglich

vereinbarten Mietlaufzeit von 25 Jahren

– Komplette und zuverlässige Verwaltung der

Immobilie verschafft eine sorgenfreie

Investition ohne organisatorischen Aufwand

– Bevorzugtes Belegungsrecht für Investoren,

auch an anderen BRK-Standorten

– Seniorenwohn- und Pfl egeheim der IV. Generation,

konzipiert nach den neuesten Erkenntnissen des

Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), Köln

– Ideal für aktive Bewohner bis hin zu

Pfl egebedürftigen der Stufe 3

– Freiwillige Einbindung in den gemeinsamen

Tagesablauf (Mithelfen beim Kochen,

Besorgungen und andere tägliche

Aktivitäten) fördert die körperliche und

geistige Fitness

– Perfekte Umsorgung im gesamten

Tagesablauf durch Hauswirtschafterinnen

und Pfl egepräsenzkräfte

– Professionelle Pfl egekräfte bieten den

Bewohnern als feste Bezugsperson

psychischen Halt

– Private Rückzugsmöglichkeiten, ganz nach

Ihren eigenen Bedürfnissen

SicherheitheitcherSic SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

Zuverlässige PartnerGemeinsam für ein gutes Projekt

Ihre VorteileDie wichtigsten Argumente im Überblick

Das Bayerische Rote Kreuz gehört mit zu den bekanntesten und zuverläs-sigsten Wohlfahrtsverbänden und ist unter anderem gerade in der Altenhilfe und -pfl ege leidenschaftlich engagiert. Die Mitarbeiter/-innen weisen in der Pfl ege und Betreuung von älteren Menschen sehr viel Erfahrung auf und kümmern sich mit modernsten Methoden um das Wohl vor allem pfl egebedürftiger Menschen.

Pfl egeheimbetreiber und Mieter

Vorteile für Investoren:

Bauträger

Stadt Heideck

Kommune

Die Stadt Heideck unterstützt dieses Projekt, damit den Heideckern auch im Alter die Möglichkeit gegeben wer-den kann, in ihrer vertrauten „Heimat” leben zu können.

Die SH GmbH & Co. Projektentwick-lungs KG entwickelt Grundstücke für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Wir berücksichtigen sowohl wirtschaftli-che und ökologische Ziele genauso wie planungs- und baurechtliche Möglichkeiten. Von der ersten Idee über die Konzeptfi ndung bis hin zur wirtschaftlichen Realisierung sind wir der kompetente Partner für alle Projektbeteiligten.

SH VerwaltungsGmbH

Immobilienverwaltung

Die SH Verwaltungs GmbH ist regio-naler Partner für alle abwicklungstech-nischen Fragen und kümmert sich zuverlässig um den Ablauf der Immo-bilienverwaltung wie u.a. der Abrech-nung der Bewirtschaftungskosten, der Instandhaltung und Instandsetzung.

Dr. Margit TwehuesDr. Peter Fahr Notare

Notarielle Abwicklung

Die Sicherheit der Investition muss auch rechtssicher geregelt sein. Notarin Dr. Margit Twehues in Hilpolt-stein und Dr. Peter Fahr in Pfarrkirchen kümmern sich gerne um die notariel-len Aspekte. Für die Beurkundung und Abwicklung der Kaufverträge stehen sie Ihnen zur Verfügung.Dr. Peter Fahr hat auch die Teilungs-erklärung sowie die Gemeinschafts-ordnung beurkundet.

Dr. Margit TwehuesChristoph-Sturm-Str. 20, 91101 Hilpoltstein Telefon 09174/977990Dr. Peter FahrRingstr. 14, 84347 PfarrkirchenTelefon 08561/96550

Pfl ege nach den neuesten Erkenntnissen:

Partner im Vertrieb

Eng mit ihrer Region verwurzelte Geldinstitute sorgen für einen aktiven und reibungslosen Vertrieb. Neben den erfahrenen Beratern von SH-Projekte sind die Mitarbeiter dort Ihre Ansprechpartner, beantworten Ihnen alle Fragen und beraten Sie direkt über die besten Finanzierungs-möglichkeiten.

In Kooperation mit weiteren, verbundenen Partnern

Eine gute Entscheidung, für Ihre Zukunft hervor-ragend zu sorgen.

Der TÜV SÜD schafft für seine Kunden

„Mehr Sicherheit. Mehr Wert.“ Der

technische Dienstleistungskonzern ist

mehr als eine reine, anerkannte Prüf-

institution. Als engagierte und verant-

wortungsbewusste Prozesspartner mit

umfassenden Branchenkenntnissen

begleiten die Sachverständigen von

TÜV SÜD den gesamten Bauprozess

und erfüllen die Aufgaben des bau-

begleitenden Qualitätscontrollings.

Somit werden Planungs- und Ausfüh-

rungsfehler, die zu Baumängeln führen

können, vermieden bzw. zuverlässig

bereits in der Bauphase beseitigt.

Baubegleitendes Qualitätscontrolling

TÜV SÜDSparkasseMittelfranken Süd

SparkasseRegensburg

7978

Page 41: Informationsbroschüre zum Seniorenwohn- und Pflegeheim in Heideck

SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG

SparkasseMittelfranken Süd

SparkasseRegensburg

Eine gute Entscheidung

In zahlreichen BRK-Heimen können Sie

sich nach Terminabsprache von der Leis-

tungsfähigkeit überzeugen. Ihre Berater

von SH Projektentwicklung vermitteln

Ihnen gerne einen Termin mit einem

kompetenten Ansprechpartner in einem

BRK-Seniorenwohn- und Pfl egeheim.

Eine Investition in das Seniorenwohn-

und Pfl egeheim Heideck ist eine

zukunfts orientierte Wertanlage mit attrak-

tiver Rendite und hoher Sicherheit.

Betrachten Sie eine solche Investition

vor allem unter dem Gesichtspunkt einer

konservativen Wertanlage, die Ihnen

durch ihre hohe Wertbeständigkeit eine

vermögenserhaltende Altersvorsorge bie-

tet, mit der Sie sich ein Stück fi nanzieller

und sozialer Unabhängigkeit sichern, falls

Sie einen stationären Pfl egeplatz einmal

selbst in Anspruch nehmen müssen.

Wir beraten Sie gerne ausführlich und

beantworten Ihnen alle Fragen, die

noch offen geblieben sind.

Alle grafi schen Darstellungen des Gebäudes entsprechen dem Stand der Eingabeplanung und können im Detail von der tatsächlichen Ausführung abweichen. Auch auf Veranlassung des Bauamtes der Stadt Heideck können sich Änderungen ergeben. Alle Angaben und Informationen: Stand Oktober 2012

Kontakt:

SH GmbH & Co. Projektentwicklungs KGBahnhofstr. 3, 84347 Pfarrkirchen

Telefon 0 85 61/ 98 83 10Telefax 0 85 61/ 91 13 86E-Mail [email protected]

www.sh-projekte.de

In Kooperation mit weiteren, verbundenen Partnern

Unsere Partner im Vertrieb

stehen Ihnen auch gerne für Fragen zur

Finanzierung zur Verfügung.