INFORMATIONSORGAN DER TIROLER...
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ZAHNARZT IN TIROL l 1
Thema
in Tirol
INFORMATIONSORGAN DER TIROLER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER ◆ AUSBILDUNG ZUR ZAHNÄRZTLICHEN ASSISTENZ
◆ SCHWARZES BRETT
◆ WOHLFAHRTSFONDS
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www.tiroler.zahnaerztekammer.at
ZAHNARZT 7
12. JAHRGANG · AUSGABE 3 · 12. OKTOBER 2017
Narkosesanierung und
Lachgassedierung in der
niedergelassenen Praxis?
Gesunde Finanzen.
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Wir sind für Sie da. Immer dann, wenn es darum geht, Chancen für Ihren Erfolg zu nutzen. Dafür geben wir unser Bestes.
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ZAHNARZT IN TIROL l 3
Editorial
Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Tiroler Landeszahnärztekammer, Anichstraße 7, 6020 Innsbruck, vertreten durch den Präsidenten Dr. Wolfgang Kopp. Layout & Druck: Ablinger.Garber Medienturm Saline, 6060 Hall, Tel. 05223/513-0. Gesamtorganisation und Inseratenverwaltung: CW-Consult GmbH, Fischnalerstraße 4, 6020 Innsbruck. Namentlich gezeichnete Artikel stellen die Meinung der Autoren und nicht die Meinung der Tiroler Landeszahnärztekammer dar. Titelbild: fotolia.com © mitiu
KAMMERAMT
Das Team des Kammeramts der Landes-zahnärztekammer für Tirol steht Ihnen zu folgenden Büroöffnungszeiten zur Verfügung:
Parteienverkehr:Mo-Fr von 8.30-12.30 Uhr nachm. nach telefonischer VereinbarungTelefonisch erreichen Sie uns auch von Mo-Do von 14.00-16.00 UhrTel: 050511- 6021 Frau Christine Hanin
6022 Mag. Heidi Blum 6020 Frau Magdalena Bini-Hanin
Fax: 050511-6026
E-Mails: [email protected]@[email protected][email protected]
www.tiroler.zahnaerztekammer.at
Ohne Zweifel ändern sich die Zeiten
und der Wunsch nach Kooperati-
onen, „Ärzte- und Zahnärztehäu-
sern“ und ähnlichem besteht vor allem bei
jungen KollegInnen. Dagegen, also gegen
Ordinations- und Apparategemeinschaften, ist
nichts einzuwenden, wogegen ich mich aber
stelle, sind Konzepte, bei welchen fachfremde
„Investoren“, meist aus dem Bereich der Den-
talindustrie oder von Zahntechnikern Praxen
einrichten und mittels benachteiligende Ver-
träge an junge Kollegen weitergeben, mit dem
Ziel, an der zahnärztlichen Wertschöpfung
finanziell teilzuhaben.
Ich werde nicht müde, junge Kolleginnen
und Kollegen zu ermuntern, den Weg in die
Selbständigkeit zu gehen. Es werden in der
nächsten Zeit sehr viele gut eingeführte Or-
dinationen aus Pensionierungsgründen frei
und einige erfolgreiche Übernahmen zeigen,
dass Konzepte der Praxisnachfolge für Überge-
ber und Übernehmer große Vorteile bergen.
Aus diesem Grund bieten wir im Rahmen des
Zahnärztetages am 18.11.2017 am Vormittag
wieder den Themenschwerpunkt Praxisgrün-
dung, Praxisübergabe, Praxiszurücklegung an,
parallel wird eine Strahlenschutzfortbildung
angeboten und am Nachmittag ein Fachvor-
trag von Prof. Glockner(eine Einladung wird
noch erfolgen, aber halten Sie sich bei Inte-
resse den Termin frei).
Eine sehr erfolgreich bereits abgelaufene Ver-
anstaltung mit der Ärztekammer, das Spätsom-
merfest, stand wie immer unter einem günstigen
Wetterstern und fand unter guter Beteiligung
der Zahnärzteschaft statt.
Als recht gelungen möchte ich auch unser neues
„Schwarzes Brett“ auf unserer Homepage tiroler.
zahnaerztekammer.at bezeichnen. Wir haben
hier die Möglichkeit geschaffen, Inserate im Zu-
sammenhang mit der Berufsausübung zu veröf-
fentlichen bzw durch das Kammeramt veröffent-
lichen zu lassen. Das Angebot wird bereits gut
angenommen, deutlich führend sind jedoch die
Anzeigen zwecks Personalsuche. Auch hier wird
ein längerfristiger Ausweg darin zu sehen sein,
dass die niedergelassene Zahärzteschaft selbst
in die Ausbildung und damit in die Personalent-
wicklung investiert. Auch sogenannte Schnup-
pertage bei Zahärzten könnten von Vorteil sein,
um Interesse am Beruf zu wecken. Es darf auch
nicht vergessen werden, dass freundliches und
kompetentes Personal ein Aushängeschild für
eine qualitätsorientierte Praxis ist und sehr zur
Patientenbindung und Vertrauensentwicklung
beiträgt. Zu diesem Thema dürfen wir in dieser
Ausgabe ein interessantes Interview einer Aus-
zubildenden abdrucken.
Ich wünsche Ihnen jedenfalls einen erfolg-
reichen Herbst!
Ihr Wolfgang Kopp
INHALT
k
Seite 4: Narkosesanierung und Lachgassedierung
Seite 5: Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz – kompetente ExpertInnen mit Handwerks- und Organisationsgeschick
Seite 7: Schwarzes Brett – neue Börse für berufsbezogene Inserate
Seite 8: Wohlfahrtsfonds
Seite 9: Wanted – Patenzahnärzte für das Projekt „MuGe Sen“!
Seite 11: Österreichische Zahnärztetage | Verdienstkreuz des Landes Tirol für DDr. Elmar Favero
Seite 13: Spätsommerfest 2017
Seite 14: Ausschreibung Stellen
Seite 16: Standesveränderungen
Seite 18: Steuertipp
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!
4 I ZAHNARZT IN TIROL
Aktuelles
Betrübliche Nachrichten gibt es für Patienten,
die konventionell nicht behandelbar sind:
die Universitätsklinik für ZMK hat mitgeteilt,
da die Warteliste für Narkosesanierung in-
nerhalb des letzten Jahres auf 15 Monate
angewachsen sei, könne die Univ.-Klinik für
Zahnersatz und Zahnerhaltung in nächster
Zeit keine Vormerkungen für Narkosesanie-
rung mehr annehmen. Dies haben wir an
den zuständigen Landesrat weitergeleitet
und hoffen, dass die Politik für diese un-
tragbare Situation für kleine Kinder, aber
auch behinderte Personen und erwachsene
phobische Patienten eine Lösung findet.
An den periphären Bezirkskrankenhäusern
läuft die Versorgung durch niedergelassenen
Zahnärzte weiterhin zufriedenstellend, aber
der Bedarf kann aufgrund der mangelnden
Kapazitäten längst nicht gedeckt werden.
Zwar bieten vereinzelt Zahnärzte in Zusam-
menarbeit mit Fachärzten für Anästhesie
derartige Eingriffe in der Niederlassung an,
diese sind jedoch privat vom Patienten zu
bezahlen und für viele schlicht nicht leistbar
und bieten im Falle eines Narkosezwischen-
falles nicht die Sicherheit eines Spitales. Bei
Narkossanierungen im niedergelassenen
Bereich mit Hinzuziehung eines FA für An-
ästhesie läuft der Zahnarzt auch Gefahr für
einen Narkosezwischenfall haftbar gemacht
zu werden, insbesondere auch bei möglichen
Aufklärungsmängel in Bezug auf Anästhesie.
In diesem Fall wird der Anästhesist als Er-
füllungsgehilfe betrachtet. Darüber hinaus
sind wir der Meinung, dass aus Sicherheits-
erwägungen Vollnarkosen im intramuralen
Bereich vorgenommen werden sollten.
Darüberhinaus wurde uns nun auch eine
Information des BMFG weitergeleitet, mit
welcher klargestellt wird, dass der Oberste
Sanitätsrat empfiehlt, die Anwendung von
Lachgas zur Sedierung durch Zahnärzte und
Zahnärztinnen nicht zu erlauben. Der OSR
bezieht sich in seinem Beschluss auf eine
Stellungnahme der Österreichischen Ge-
sellschaft für Anästhesiologie, Reanimation
und Intensivmedizin, die zwar eine prinzipiell
sichere Verwendung von Lachgas für die
Sedierung durch Zahnärzte ohne Beiziehung
eines FA für Anästhesiologie theoretisch
für möglich hält. Aber aufgrund der Gefahr
einer Diffusionshypoxämie mit potenziell
lebensbedrohlichen Konsequenzen sind
organisatorische, personelle und technische
Voraussetzungen unbedingt erforderlich. In
der Stellungnahme wird aber die Erfüllung
der geforderten Voraussetzungen im ex-
trahospitalen Bereich für nicht realisierbar
angesehen. Von einer Anwendung von
Lachgas zur Sedierung in zahnärztlichen Or-
dinationen muss daher unsererseits aufgrund
dieses Beschlusses des OSR nun abgeraten
werden.
Jede Investition sollte man generell kritisch
hinterfragen und sich über das möglich Ge-
fahrenpotential informieren. So vermeidet
man Fehlinvestitionen in der Praxis.
VP DDr. Paul Hougnon:
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Narkosesanierung und Lachgassedierung
ZAHNARZT IN TIROL l 5
Interview
Die Ausbildung zur zahnärztlichen
Assistenz dauert insgesamt drei
Jahre, wovon zwei Jahre lang der
theoretische Unterricht einmal pro
Woche am AZW stattfindet. In der
unterrichtsfreien Zeit erfolgt die Aus-
bildung direkt in den zahnärztlichen
Ordinationen. Anna-Lena Penz hat
uns erzählt, wie sie den ersten „Durch-
gang“ erlebt:
Warum hast Du Dich für die Ausbil-dung zur zahnärztlichen Assisten-tin entschieden?Anna-Lena Penz: Ich habe schon
immer nach einer Möglichkeit ge-
sucht, mit Menschen zu arbeiten. Bei
einem spannenden Schnuppertag
bei Herrn Dr. Gugg in Imst durfte
ich in alle Bereiche etwas hinein-
schauen: Wie werden die Instru-
mente vorbereitet? Wie macht man
Röntgenbilder? Wir haben uns dann
sozusagen beide dafür entschieden,
dass ich mit der Ausbildung zur zahnärztlichen
Assistentin bei Herrn Dr. Gugg beginnen darf.
Wurden Deine Erwartungen an die Ausbil-dung erfüllt?Seit März 2017 bin ich einmal pro Woche
immer mittwochs im Unterricht am AZW. Am
Anfang wurden die eher theoretischen Fächer
wie Biochemie und Physik unterrichtet. Am
Nachmittag waren wir auch sehr oft an der Kli-
nik, um direkt vor Ort den Unterricht zu erhal-
ten. Das ist sehr vorteilhaft, finde ich, weil wir
da die Theorie gleich praktisch ausprobieren
können. Da werden Zähne poliert, Abdrücke
gemacht und Zement angerührt. Man sieht
von allem etwas. Das ist sehr wichtig, da im
Berufsalltag ja auch nicht immer das Gleiche
von allen gemacht wird. Besonders gut gefällt
mir, die Sichtweise der PatientInnen zu erle-
ben. Wenn uns selbst bei einem Abdruck das
Wasser aus dem Mund läuft, kann man aus
eigener Erfahrung nachvollziehen, dass das
nicht angenehm ist.
Wie funktioniert die duale Ausbildung: Beruf und Schule?Ich finde, die duale Ausbildung funktioniert
wirklich top. Es ist angenehm, eine Abwechs-
lung in der Woche zu haben. Man lernt in
der Schule jene Inhalte, die in der Arbeit
manchmal zu kurz kommen, zum Beispiel
Parodontologie oder besondere hygienische
Belange. In der Praxis geht es dann darum, die
erlernten Fähigkeiten konkret umzusetzen,
die man im Unterricht vermittelt bekommt.
Grundlagenwissen wie Anatomie, Hygiene
und Administration ist dabei am wichtigsten.
Die häufigsten Tätigkeiten sind eigentlich
organisatorische Aufgaben oder die richtige
Lagerung von Materialien.
Was würdest Du Interessierten, die den Beruf der zahnärztlichen Assistenz ergreifen wollen, raten? Ich finde den Umgang mit den
unterschiedlichsten Menschen am
Spannendsten. Dazu braucht man
aber ein gewisses Einfühlungsvermö-
gen. Vor allem mit AngstpatientInnen,
Menschen mit großen Schmerzen
oder Kindern muss man auf spezielle
Art umgehen. Ein Talent, das im Beruf
besonders hilft, ist auf jeden Fall ein
gutes Zeitmanagement und eine dis-
ziplinierte Selbstorganisation. Es kann
sehr oft sehr stressig werden und da
verliert man leicht den Überblick.
Wichtig ist auch ein verlässliches Team
um sich herum. Jede und jeder muss
wissen, was er oder sie wann und wie
zu tun hat. So wird ein reibungsloser
Ablauf möglich.
Man braucht auch eine geringe
Hemmschwelle im Umgang mit
menschlichen Flüssigkeiten, wie Blut
und Speichel. Man gewöhnt sich an die Situati-
onen, irgendwann ist man so eingespielt, dass
es ganz automatisch gut funktioniert. Ich freue
mich auf jeden Fall schon sehr auf die weitere
Ausbildung.
Der nächste Lehrgang zur zahnärztlichen Assi-
stenz beginnt übrigens am 7. März 2018 mit der
theoretischen Ausbildung. Die Bewerbungsfrist
hierfür läuft von 4. September 2017 bis 6. De-
zember 2017, wofür der Bewerbungsbogen auf
der Homepage des AZW auszufüllen ist. Hier
findet man auch nähere Informationen und
alles Weitere zur Anmeldung.
Kontakt:Christina Happt: +43/512/5322-75234
f: +43 512 5322-6775234
Foto
: azw
Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz – kompetente ExpertInnen mit Handwerks- und Organisationsgeschick
Das Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe der tirol kliniken (AZW) in Innsbruck kann auf eine 25-jährige Erfahrung mit dualen Ausbildungsangeboten im Bereich der Gesundheitsberufe zurückblicken. Seit März 2017 bietet das AZW erstmals die theoretische Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz an. Dafür konnten die Zahnklinik, die Landeszahnärztekammer und die Tiroler ZahnärztInnen als KooperationspartnerInnen gewonnen werden.
6 I ZAHNARZT IN TIROL
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ZAHNARZT IN TIROL l 7
Aktuelles
SCHWARZES BRETT – neue Börse für berufsbezogene Inserate
Das „Schwarze Brett“, welches sich auf der
Startseite der Landeszahnärztekammer
tiroler.zahnaerztekammer.at befindet, soll
dazu dienen, dass Interessierte, die zB Geräte
verkaufen, Ordination abgeben wollen, eine
Vertretung suchen, eine ZASS suchen etc In-
serate einstellen können. Es besteht nicht die
Möglichkeit, dass Interessenten Inserate selbst
eingeben, sondern diese werden gebeten, ih-
ren Text an das Kammeramt zu übermitteln,
welches dann das Inserat in der entspre-
chenden Kategorie einstellt.
Derzeit vorhandene Kategorien sind:
Praxisübergabe/Praxisübernahme
Kooperations- und Vertretungsbörse
ZASS – Stellengesuche und Stellenangebote
Sonstiges (Verkauf von Geräten etc)
Im Zusammenhang mit der Aufgabe von Stel-
lenanzeigen machen wir dringend auf die Be-
stimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes
aufmerksam.
In Stelleninseraten sind verpflichtend Anga-
ben zum Mindestentgelt zu machen! Diese
Verpflichtung gilt auch für Stelleninserate am
Schwarzen Brett. Die Landeszahnärztekam-mer wird nur noch Stelleninserate veröffent-lichen, die dieser gesetzlichen Bestimmung entsprechen.
Im Stelleninserat ist das für den ausgeschrie-
benen Arbeitsplatz geltende kollektivver-
tragliche Mindestentgelt anzugeben. Diese
Angabe hat
betragsmäßig,
unter Anführung der Zeiteinheit von Stunde/
Woche/Monat,
ohne anteilige Sonderzahlungen,
unter Einrechnung personenbezogener
Zulagen, die bereits zum Zeitpunkt der Aus-
schreibung bekannt sind – dies betrifft bei
uns den Zuschlag für die PASS, wenn eine
PASS gesucht wird
Der Arbeitgeber kann im Stelleninserat auf
seine Bereitschaft zur kollektivvertraglichen
Überzahlung hinweisen.
Beispiele für Formulierungen: „Entlohnung nach KV, mind brutto € 1.219/
monatlich bei 40 pro Woche. Überzahlung je
nach Tätigkeit, Qualifikation und Berufserfah-
rung möglich.“
„Wir suchen eine ausgebildete Zahnärztliche
Assistentin zu € ... brutto monatlich.“
„Wir bieten Ihnen ein marktkonformes Brutto-
monatsgehalt von € ... brutto bis € ... brutto je
nach konkreter Qualifikation.“
„Zahnärztliche Assistentin gesucht; überkol-
lektivvertragliche Entlohnung ab € ... brutto
pro Monat.“
„Verhandlungsbasis: € ... brutto Monatsgehalt
mit Bereitschaft zur Überzahlung“
8 I ZAHNARZT IN TIROL
Thema
Invalidität im Sinne der Satzung des Wohl-
fahrtsfonds ist nur bei gänzlicher Unfähigkeit
zur Ausübung des ärztlichen bzw. zahnärzt-
lichen Berufes gegeben. Die Satzung sieht
keine Teilinvalidität vor. Der Verwaltungsaus-
schuss ist dazu berufen, erforderlichenfalls
eine vertrauensärztliche Untersuchung und
Begutachtung anzuordnen, ob die Vorausset-
zungen für eine Invaliditätsversorgung nach
der Satzung vorliegen oder nicht.
Die Zuerkennung einer Berufsunfähig-
keitspension nach dem ASVG für Angestell-
te bzw. einer Erwerbsunfähigkeitspension
nach dem GSVG für selbständig erwerbs-
tätige Ärzte/Ärztinnen bedingt keineswegs
automatisch auch die Gewährung einer Inva-
liditätsversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds.
Das Vorliegen der Voraussetzungen für die
Invaliditätsversorgung ist im Rahmen des
Wohlfahrtsfonds autonom zu beurteilen.
Das Ausmaß der Invaliditätsversorgung ergibt
sich zunächst aus den bis zum Invaliditäts-
zeitpunkt bereits durch Beitragsleistungen
erworbenen Anwartschaften zur Grundrente
bzw. bei niedergelassenen Ärzten aus den
durch Beitragsleistungen bereits erworbenen
Anwartschaften zur Ergänzungsrente und
dem Ansparkapital zur Individualrente. Bei
der Grundrente und der Ergänzungsrente
werden aufgrund des im Wohlfahrtsfonds
verwirklichten Solidaritätsprinzips Hinzu-
rechnungen nach der Satzung für noch feh-
lende Beitragszeiten vorgenommen.
Das Ergebnis der Berechnung nach erfolgter
Hinzurechnung für noch fehlende Beitrags-
zeiten wird bei Inanspruchnahme vor dem
vollendeten 65. Lebensjahr verkürzt („Inva-
liditätsversorgungs-Malus“).
Für Zuerkennungsstichtage einer Invalidi-
tätsversorgung nach dem 1.4.2014 werden
0,4167 % p.m. oder max. 25 % als Malus in
Abzug gebracht.
Dieser „Invaliditätsversorgungs-Malus“ ist et-
was geringer als der Malus für die vorzeitige
Inanspruchnahme der regulären Altersver-
sorgung. Die Verminderung durch den Ma-
lus bleibt jeweils für die Dauer des Bezuges
wirksam und wirkt auch für die Versorgung
der Hinterbliebenen fort.
Die Zuerkennung der Invaliditätsversorgung
kann entweder unbefristet oder aber – wenn
nach Beurteilung des Verwaltungsausschus-
ses eine Wiedererlangung der zumindest teil-
weisen Fähigkeit zur Berufsausübung hinrei-
chend wahrscheinlich erscheint – befristet
erfolgen. Bei Auslaufen der Befristung hat
eine neuerliche Antragstellung und Prüfung
zu erfolgen.
Wiederkehrende Leistungen wie die Invali-
ditätsversorgung werden bei Erfüllung der
Voraussetzungen ab dem auf die Antrag-
stellung folgenden Monatsersten oder wenn
die vollständige Antragstellung selbst auf
den Monatsersten fällt, ab diesem Stichtag
zuerkannt.
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Invaliditätsversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds
Für die Gewährung ist Voraussetzung, dass der/die Wohlfahrtsfonds-Teilnehmer/in infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen zur Ausübung des ärztlichen bzw. zahnärztlichen Berufes dauernd oder zumindest 26 Wochen vorübergehend unfähig ist.
ZAHNARZT IN TIROL l 9
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WANTED – Patenzahnärzte für das Projekt „MuGe Sen“!Es wurde bereits mehrfach über das Projekt
MuGe Sen „Mundgesundheit von Bewohnern
in Wohn- und Pflegeheimen“ berichtet. Um
die Projektziele zu erreichen werden für die
Wohnheime sogenannte „Patenzahnärzte“
gesucht. Diese Zahnärzte sollten Vertrags-
zahnärzte sein, damit die Leistungen über die
üblichen Vertragspartnerabrechnungen ab-
gegolten werden können. Idealerweise sollte
jeder Heimbewohner, der sich freiwillig un-
tersuchen lassen möchte, mindestens einmal
jährlich untersucht werden. Wenn aufgrund
dieser Untersuchung eine Zahnbehandlung
notwendig ist, dann kann diese in der Ordina-
tion eines Zahnarztes (kleine Behandlungen
eventuell auch im Heim) erfolgen.
Wichtig ist, dass auch das Pflegepersonal bei
den Statuskontrollen anwesend ist und dass
Pflegeinformationen gezielt weitergegeben
werden. Es würde uns freuen, wenn wir noch
Projektbeteiligte finden könnten und SIE sich
bei uns melden.
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ZAHNARZT IN TIROL l 11
Ehrung | Zahnärztekongress
DDr. Elmar Favero, Mitbegründer und Vorstandsmitglied des Vereines „Zahn-gesundheit Tirol“, wurde am Dienstag, 15.8.2017, von Landeshauptmann Günther Platter des Verdienstkreuz des Landes Tirol verliehen.„Tirol dankt mit dieser hohen Landesaus-
zeichnung“, so Landeshauptmann Platter,
„Herrn DDr. Favero für seine herausragenden
Verdienste um die Zahngesundheitsvorsorge
im Bundesland Tirol“.
Die wesentlichen Verdienste des DDr. Elmar
Favero im Bereich der Zahngesundheitsvor-
sorge:
– Entwick lung, Aufbau und Umsetzung
des landesweiten zahnmedizinischen
Vorsorgeprogramms für Kindergärten und
Volksschulen, welches sich in kürzester Zeit
zum erfolgreichsten Gesundheitsvorsorge-
Programm in Österreich entwickelt hat.
– Erarbeitung des Berufsbildes für Zahnge-
sundheitserzieherinnen und Implemen-
tierung des entsprechenden Ausbildungs-
lehrganges.
– Mitbegründung und Durchführung der
Ausbildungskurse für Prophylaxeassisten-
tinnen. Seit 2001 leistet er auch einen
wesentlichen Beitrag zur Ausbildung der
PASS Tirol, seit dieser Zeit wurden 17 Aus-
bildungskurse in Tirol durchgeführt und
500 Prophylaxeassistentinnen ausgebildet.
– Seit 1988 Organisation der „Innsbrucker
Zahnprophylaxetage“, die sich in kürzester
Zeit zum größten österreichischen Kongress
für Themen der Zahngesundheitsvorsorge
entwickelt haben.
Verdienstkreuz des Landes Tirol für DDr. Elmar Favero
Foto
: zVg
v. l.: Landeshauptmann Tirol Günther Platter, DDr. Elmar Favero, Landeshauptmann Südtirol
Dr. Arno Kompatscher
Österreichischer Zahnärzteärztekongress Innsbruck 2017
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: Chr
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Unter dem Motto „WISSEN. STRATEGIEN. LÖSUNGEN.“ fand vom 28.–30.09.2017 im Congress Innsbruck der Österreichische Zahnärztekongress 2017 statt. Unter der Ägide von KongresspräsidentUniv.-Prof. Dott. Adriano CRISMANI, Präsi-dent des Vereins Tiroler Zahnärzte, wurde die wichtigste nationale, wissenschaftliche Veranstaltung im Bereich der Zahnheilkunde sehr erfolgreich ausgetragen. Bei der feier-lichen Kongresseröffnung richtete neben dem Kongresspräsidenten Dott. Crismani, Dr. Keidel und LR Dr. Tilg per Videobotschaft auch der Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer Dr. Horejs das Wort an die ZuhörerInnen. MR Dr. Thomas Horejs betonte in seinen Begrüßungsworten die Relevanz der zahnärztlichen Fortbildung, strich die hohe Anzahl der von der Österreichischen Zahnärztekammer vergebenen Fortbildungs-diplome hervor und kritisierte den in die Jahre gekommenen Gesamtvertrag und den
Präs. MR Dr. Horejs spricht seine GrußworteOMR Dr. Kopp, Congresspräsident Prof. Dott.
Adriano Crismani, OMR DR. Hougnon.
Honorartarif, der der modernen Zahnheilkun-de nicht mehr entspricht. Rund 850 BesucherInnen profitierten von SpitzenreferentInnen aus dem nationalen und internationalen Umfeld, die bewährte Methoden, neue Errungenschaften sowie eigene Erfahrungen aus allen Fachbereichen
der Zahnmedizin vorstellten. Die Fachausstel-lung war gewohnt gut besucht und fand im Congress in idealer Nähe zu den Vortrags-sälen statt. Der Gesellschaftsabend war heuer in moderner und lockerer Art gestaltet, Präsident Dr. Kopp spielte mit der Band Hot Upland Five in gewohnt lässiger Art auf.
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ZAHNARZT IN TIROL l 13
Nachbericht
SPÄTSOMMERFEST 2017 – ein rauschendes Fest bei Wetterglück
Unter dem Motto „fête du savoir-vivre“ kam
dieses Jahr französisches Flair nach Tirol. Ge-
mäß dem Motto wurden die rund 400 Gäs te
mit verschiedensten Spezialitäten aus Frank-
reich kulinarisch versorgt.
Im Seminarraum im Stöckl fand die alljährliche
Weinverkostung mit Alfred Walch, Weinsom-
melier der Firma Wedl, statt. Dieses Jahr prä-
sentierte er eigens ausgewählte Weine aus der
Region Bordeaux. Fünf Musiker, unter ihnen
zwei Arztkollegen, umrahmten das gemütliche
Beisammensein im Innenhof. Im Quintett
unter der Leitung von MR. Dr. Wolfgang Kopp
(Präsident der Tiroler Zahnärztekammer) wirkte
auch der Neurologe MR Dr. Reinhard Kröss mit.
Die zahlreichen Gäste waren begeistert vom
zwanglosen Treffen in der Ärztekammer, den
ausgezeichneten Speisen und Getränken und
zu guter Letzt von dem wunderbaren Wetter,
welches das Fest zu einem einzigartigen
Abend gemacht hat.
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Am 25. August luden die Ärztekammer für Tirol und die Landeszahnärztekammer zum Spätsommerfest in den Räumlichkeiten der Ärztekammer für Tirol ein.
14 I ZAHNARZT IN TIROL
Stellenausschreibungen
AUSSCHREIBUNG VON FREIEN KASSEN-ZAHNARZTSTELLEN FÜR ZAHNÄRZTEGemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages werden im Einvernehmen mit der Tiroler Ge¬biets-krankenkasse (TGKK) und der Versicherungs-
anstalt öffentlich Bediensteter (BVA) nachstehende Ver-tragszahnarztstellen ausgeschrieben:
FACHÄRZTE FÜR ZAHN-, MUND- UND KIEFERHEILKUNDE BZW. ZAHNÄRZTE
1 Stelle für Seefeld zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für Telfs zum 1.1.2018 (TGKK)1 Stelle für Oberperfuss zum 1.1.2018 (TGKK)1 Stelle für Elbigenalp zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für Lermoos zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für Thiersee zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für Angerberg zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für Wörgl zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für Kramsach zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)2 Stellen für Kufstein zum 1.1.2018 (TGKK+BVA, TGKK)1 Stelle für Kirchberg zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für St. Johann i.T. zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für Sillian zum 1.1.2018 (TGKK)1 Stelle für Fügen zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für Achenkirch zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für Kaltenbach oder Aschau zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für Mayrhofen zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)2 Stellen für Schwaz zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für Silz zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)
Die Berufung als Vertragszahnarzt erfolgt nach Abschluss eines Einzelvertrages. Die Honorierung des in Vertrag genommenen Zahnarztes erfolgt
nach der Honorarordnung zum Gesamtvertrag. Bewerber haben ihre Gesuche, belegt mit nachstehend angeführten Unterlagen, bis spätestens
2. November 2017 an die Landeszahnärztekammer für Tirol zu senden.
Zwingende Bewerbungsunterlagen:a) Schriftliches Ansuchen;
b) Geburtsurkunde;
c) ausführlicher Lebenslauf;
d) Nachweis der Staatsbürgerschaft des EWR
e) Nachweis des Abschlusses des Zahnmedizinstudiums bzw. Medizinstudiums (zB Promotionsurkunde);
f ) Nachweis der Berechtigung zur selbständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufes in Österreich (zB Diplom für Facharzt für Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde, Diplom für Dr. med.dent., Approbationsurkunde zum Zahnarzt samt zahnärztlichem Prüfungszeugnis);
g) schriftliche Erklärung, dass ab dem Zeitpunkt der Eröffnung der Kassenpraxis keine andere hauptberufliche Tätigkeit (siehe Abschnitt IV Zif 6
lit f ) ausgeübt wird.
Fakultative Bewerbungsunterlagen (falls für die Punkteberechnung erforderlich):a) Geburtsurkunde(n) des(r) Kindes(r) und Nachweis der Sorgepflicht (zB Familienbeihilfenbescheinigung, gerichtlicher Unterhaltsbeschluss);
b) Bestätigung von Zeiten als angestellter Zahnarzt nach Erlangung der Berechtigung zur selbstständigen Berufsausübung
(Eintragung in die Zahnärzteliste);
ZAHNARZT IN TIROL l 15
Stellenausschreibungen
c) Bestätigung der zuständigen Interessensvertretung über Zeiten der Niederlassung;
f ) Bestätigung der Praxisvertretungen eines Vertragszahnarztes
g) Diplome oder Zertifikate, verliehen oder anerkannt von der ÖÄK oder der ÖZÄK;
h) Nachweis des abgeleisteten Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes, Mutterschutzzeiten;
i) Nachweis des behindertengerechten Zuganges zur Zahnarztpraxis gemäß ÖNORM B 1600 und B 1601;
j) schriftliche Zusage, sich ernsthaft zu bemühen, einen behindertengerechten Praxiszugang innerhalb eines Jahres nach Vertragsbeginn nach
den Bestimmungen der ÖNORM B 1600 und B 1601 zu schaffen.
Sämtliche Bewerbungen müssen schriftlich bei der Landeszahnärztekammer für Tirol eingereicht werden, da nur schriftliche Unterlagen bei der
Beschlussfassung durch den Landesausschuss berücksichtigt werden können. Urkunden sind im Original bzw. beglaubigte Kopien zu belegen.
Werden Angaben nicht oder nicht ausreichend vor Ablauf der Bewerbungsfrist durch entsprechende Dokumente belegt, finden diese bei der Punkte-
berechnung keine Berücksichtigung. Bei Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung beizuschließen.
Zur administrativen Erleichterung wird von der Landeszahnärztekammer für Tirol ein Bewerbungsformular aufgelegt, das inhaltlich den neuen
Reihungsrichtlinien entspricht. Die Verwendung dieses Formulars bei ei-ner Bewerbung ist nicht zwingend, wird jedoch aus Gründen der Vermei-
dung von Formalfehlern empfohlen. (Bewerbungsformular als „PDF-Datei“ unter www.zahnaerztekammer.at)
16 I ZAHNARZT IN TIROL
Standesmeldungen
STANDESVERÄNDERUNGENSTICHTAG 25.8.2017
NG Ang. davon
NG+AG
WSZA Zugänge seit
19.6.2017
Abgänge seit
19.6.2017
Bezirk Imst 25 4
Bezirk Ibk-Stadt 114 41 4 18 4 NG; 2 ANG; 2 WSZÄ 2 NG; 5 ANG; 1 WSZA
Innsbruck Land 64 8 1 NG; 1 WSZA 1 NG; 1 WSZA
Kitzbühel 36 3 1NG
Kufstein 55 1 3
Landeck 18 3 1 WSZA 1 WSZA
Lienz 22 1
Reutte 12 1 1
Schwaz 33 3 1 NG 1 WSZA
Insgesamt 379 43 4 44
STANDESÄNDERUNGEN SEIT 19.6.2017 IM DETAIL:
Legende: NG (niedergelassen), ANG (angestellt), WSZA (Wohnsitzzahnarzt)
» Bezirk Ibk.-Stadt Dr. Margit Lechner; Niederlegung der Ordi-
nation in 6020 Innsbruck, Reichenauer Stra-
ße 33 mit 30.6.2017; ab 1.7.2017 Führung
in der Zahnärzteliste als außerordentliches
Kammermitglied;
Dr. med.dent. Andres Raoul Kaindl; Ordina-
tion in 6020 Innsbruck, Schöpfstraße 6b/II.
ruhend => Berufsunterbrechung gemäß §
44 ZÄG mit 1.7.2017;
ZÄ lic. Mihaela-Ana Toma; Ende Berufsun-
terbrechung gemäß § 44 ZÄG mit 2.7.2017;
Eintragung in die Zahnärzteliste als nieder-
gelassene Zahnärztin in 6020 Innsbruck,
Andechsstraße 46/I mit 3.7.2017;
DDr. Helfried Fischer; Eintragung in die
Zahnärzteliste als niedergelassener Zahn-
arzt in 6020 Innsbruck, Schillerstraße 15 mit
6.7.2017; (siehe hiezu auch Bezirk Landeck)
Dr. med.dent. Joscha Gröger; Beendigung
der Angestelltentätigkeit im Zahnambula-
torium der TGKK in 6020 Innsbruck, Klara-
Pölt-Weg 8 mit 30.6.2017; Eintragung in
die Zahnärzteliste als niedergelassener
Zahnarzt in 6020 Innsbruck, Reichenauer
Straße 33a mit 3.7.2017;
Dr. med.dent. Claudia Moser; Zugang aus
dem Bundesland Oberösterreich; Eintra-
gung in die Zahnärzteliste als niedergelas-
sene Zahnärztin in 6020 Innsbruck, Innrain
36 mit 18.8.2017;
Dr. Waltraud Steiner; Beendigung der Tä-
tigkeit als angestellte Fachärztin für ZMK
im Zahnambulatorium der VAEB in 6020
Innsbruck, Südtiroler Platz 3 mit 30.6.2017
bei gleichzeitiger Streichung aus der Zahn-
ärzteliste;
Dr. med.dent. Philipp Feichtner; Neuzugang;
Eintragung in die Zahnärzteliste als ange-
stellter Zahnarzt im Zahnambulatorium der
TGKK in 6020 Innsbruck, Klara-Pölt-Weg 8
mit 3.7.2017;
ZA Wolfgang Roth; Neuzugang; Eintragung
in die Zahnärzteliste als angestellter Zahn-
arzt im Zahnambulatorium der TGKK in 6020
Innsbruck, Klara-Pölt-Weg 8 vom 24.7.2017
bis 28.7.2017; ab 29.7.2017 Berufsunterbre-
chung gemäß § 44 ZÄG;
Dr. med.dent. Markus Hribar; Beendigung
der Anstellung im Heeresspital in 6020
Innsbruck, Köldererstraße 4 mit 26.7.2017;
Berufsunterbrechung gemäß § 44 ZÄG ab
27.7.2017;
Dr. med. Gregor Schmidt-Tobolar; Beendi-
gung der Anstellung in der Zahnklinik Inns-
bruck, Abtlg. MKG und Berufsunterbrechung
gemäß § 44 ZÄG mit 20.8.2017;
Dr. med.dent. Sandra Klammer; Neuzugang;
Eintragung in die Zahnärzteliste als Wohn-
sitzzahnärztin mit 5.7.2017;
ZAHNARZT IN TIROL l 17
Standesmeldungen
d-r Rafah Mohamed; Neuzugang; Eintragung
in die Zahnärzteliste als Wohnsitzzahnärztin
mit 5.7.2017;
Dr. med.dent. Gerald Falkensammer-Zöch-
bauer; Beendigung der Tätigkeit als Wohn-
sitzzahnarzt mit 17.7.2017 und Abgang nach
Oberösterreich mit 18.7.2017;
» Bezirk Ibk-Land ZA Eduardo Belandria; Neuzugang; Eintra-
gung in die Zahnärzteliste als niedergelas-
sener Zahnarzt in 6060 Hall i.T., Faistenber-
gerstraße 15 vom 3.7.2017 bis 6.8.2017; ab
7.8.2017 Eintragung in die Zahnärzteliste als
Wohnsitzzahnarzt;
Dr. med.dent. Christina Krause; Beendigung
der Tätigkeit als Wohnsitzzahnärztin mit
30.6.2017; (siehe hiezu auch Bezirk Schwaz)
» Bezirk Kitzbühel Dr. med.dent. Friederike Wäldrich; Neuzu-
gang; Eintragung in die Zahnärzteliste als
niedergelassene Zahnärztin in 6370 Kitzbü-
hel, Im Gries 31 mit 26.6.2017; Ordinations-
und Apparategemeinschaft mit Dr. med.
dent. Thomas Hagel ab 26.6.2017;
» Bezirk Landeck
DDr. Helfried Fischer; Beendigung der Tä-
tigkeit als Wohnsitzzahnarzt mit 5.7.2017;
(siehe hiezu auch Bezirk Innsbruck-Stadt)
Dr. med.dent. Hans-Peter Bredt; Neuzugang;
Eintragung in die Zahnärzteliste als Wohn-
sitzzahnarzt mit 25.7.2017;
» Bezirk Schwaz Dr. med.dent. Christina Krause; Eintragung
in die Zahnärzteliste als niedergelassene
Zahnärztin in 6200 Jenbach, Huberstraße
33 mit 1.7.2017; Ordinations- und Appara-
tegemeinschaft mit Dr. med.dent. Stefanie
Matt ab ab 1.7.2017;
Dr. Herbert Foidl; Beendigung der Tätigkeit
als Wohnsitzzahnarzt mit 15.7.2017; ab
16.7.2017 Führung in der Zahnärzteliste als
außerordentliches Kammermitglied;
» Ordinationsstättenwechsel: DDr. Marlies Moser von 6020 Innsbruck,
Südtiroler Platz 1 => 6020 Innsbruck, Fürs-
tenweg 120 mit 1.6.2017;
Dr. med.dent. Andreas Kranebitter von 6170
Zirl, Schulgasse 12a => 6170 Zirl, Bahnhof-
straße 18b mit 24.7.2017;
DDr. Markus Stampfer von 6170 Zirl, Schul-
gasse 12a => 6170 Zirl, Bahnhofstraße 18b
mit 1.8.2017; (Zweitordination);
Dr. med.dent. Anna-Kathrin Rottler von 6330
Kufstein, Kreuzgasse 2 => 6330 Kufstein,
Kaiserbergstraße 34 mit 21.8.2017;
» Namensänderungen: ZÄ Susan Aktan => Opatril; (WSZÄ);
Die Tiroler Gebietskrankenkasse und die
Versicherungsanstalt öffentlich Bediens-
teter sowie die Landeszahnärztekammer
für Tirol informieren aufgrund § 5a der
Reihungskriterien-Verordnung BGBl II Nr.
487/2002 idgF über die einvernehmliche
Vergabe folgender Vertragszahnarztstelle:
DDr. Hannes Preindl (TGKK+BVA) für Mils
zum 1.10.2017 (vorzeitige WB Kassenstelle
Dr. Rainer Bracco)
In unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung Campagne-Areal (insgesamt ca. 1.000 neue Wohnungen) entsteht in absoluter TOP-Lage am Langen Weg ab Herbst 2017 ein fünfstöckiges Bürogebäude.
• Vermietung von ca. 1.100 m² • 3. und 4. OG• Hervorragend geeignet für Praxis- und
Therapieräumlichkeiten• Individuelle Gestaltung noch möglich• Mietpreis auf Anfrage
Rückfragen: Androschin Privatstiftung Innsbruck, Telefon 0676/9146313
Langer Weg, Innsbruck, neues BürogebäudeIndividuelle Praxis- oder Therapieräume
bezugsfertig ab4. Quartal 2018
18 I ZAHNARZT IN TIROL
STEUERPLANUNG 2017 FÜR ZAHNMEDIZINER/INNENVor allem Zahnärztinnen und Zahnärzte haben die Möglichkeit, ihre Steuerlast durch Verschiebemaßnahmen in einem nicht zu unterschätzenden Maße zu planen. Zudem können nun schon seit Jahren bei optimaler Planung bis zu 13% der Gewinne vollkommen steuerfrei lukriert werden. Wir zeigen Ihnen hier, wie Sie diese einfachen Möglichkeiten der Steuerplanung in gewinnstarken Jahren am besten nutzen können.
V. l.: Stb. Dr. Verena Maria Erian, Stb. Mag.
Eva Messenlechner, Stb. Raimund Eller
Gewinnplanung durch GewinnverschiebungBei hoher Gewinnerwartung gilt es die na-hende Einkommensteuernachzahlung für das ablaufende Jahr möglichst gering zu halten, indem Gewinne in das nächste Jahr verscho-ben werden. Dies ist insbesondere dann interessant, wenn akuter höherer Geldbedarf besteht (z.B. für Immobilieninvestments). Oft liegt der Nutzen aber auch einfach darin, die Liquidität bei stark steigenden Umsätzen so lange wie möglich für weitere Investition-sprojekte in der Zahnarztpraxis zu halten. Durch die Verschiebung von Gewinnen entsteht ein wesentliches Liquiditätsplus, da die korrespondierende Steuernachzahl-ung ein weiteres Jahr später fällig wird. Zudem werden damit auch die Einkommen-steuervorauszahlung für das Folgejahr auf möglichst niedrigem Stand gehalten, was zu einer weiteren Liquiditätssteigerung führt.Die Technik ist ganz einfach:– Timen Sie Ihre Honorarabrechnung so,
dass der Zahlungseingang in das Folgejahr rutscht.
– Reichen Sie die Kassenabrechnungen so verspätet ein, dass das Geld erst 2018 kommt.
– Bei bereits gestellten Honoraren können Sie mit dem Patienten als Zahlungstermin Jänner 2018 vereinbaren. Je früher Sie Ihr optimales Verschiebepotential kennen, desto effektiver können Sie hier vorgehen.
– Bezahlen Sie alle offenen Eingangsrech-nungen noch dieses Jahr.
– Decken Sie sich mit Zahnärztebedarf und sonstigem Verbrauchsmaterial ein.
– Geben Sie alle anstehenden Reparaturar-beiten noch heuer in Auftrag.
– Leisten Sie für bereits getätigte Bestellun-gen Anzahlungen.
– Bezahlen Sie 2018 abzufragende Lieferungen und Leistungen im vorhinein bereits 2017.
– Tätigen Sie Vorauszahlungen für 2018 ge-plante Fortbildungsreisen.
Für Spitzensteuerzahler mit einem Höchsts-teuersatz von 50% bedeutet eine gekonnte Verschiebung von z.B. € 30.000,- Euro eine Steuerstundung von bis zu € 15.000,- Euro.
Durch diese Verschiebetechnik können Sie sich auf Steuernachzahlungen im Endeffekt schon bis zu zwei Jahre vor Fälligkeit vorbe-reiten. Zudem haben Sie auch für die trotz Verschiebung noch verbleibende Steuer-nachzahlung 2017 jetzt noch ein Jahr Zeit und können den optimalen Einreichzeitraum
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ZAHNARZT IN TIROL l 19
Steuertipp
T E A M J Ü N G E R S T E U E R B E R A T E R O G
Kaiserjägerstraße 24 • 6020 InnsbruckTel: +43 512 59859–0 • Fax: +43 512 59859–25
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bereits jetzt im Herbst mit ihrem persönlichen Steuerberater vereinbaren.
Anspruchszinsen vermeidenIm Zuge der Gewinnplanung 2017 sollten Sie auch gleich nochmal ein prüfendes Auge auf Ihre Steuersituation 2016 werfen. Ergibt sich eine Nachzahlung und wurde diese noch nicht gleistet, so berechnet das Finanzamt ab 1. Okto-ber 2017 Anspruchszinsen in Höhe von jährlich 1,38%. Erreichen diese bis zum Festsetzungsda-tum den Mindestbetrag von 50 Euro, so werden diese auch tatsächlich vorgeschrieben. Haben Sie bis dato noch keinen Steuerbescheid 2016, so können Sie die Anspruchszinsen dennoch einsparen, indem sie einfach den voraussicht-lichen Nachzahlungsbetrag mit der Widmung "E 1-12/2016" einzahlen, noch bevor die kor-respondierenden Zinsen den Grenzwert von 50 Euro erreichen (optimale Ausnutzung des zinsfreien Zeitraumes).
Garantie für den 13%igen GewinnfreibetragUnd das allerwichtigste: Sie benötigen die ermittelten Planzahlen für Ihre Disposition zur Ausschöpfung des Gewinnfreibetrages 2017. So können Sie auch heuer wieder bis zu 13% des Gewinnes vollkommen steuerfrei lukrieren, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Abgesehen von einem Grundfreibetrag in Höhe von € 3.900,- gibt es den Gewinnfreibetrag näm-lich nur dann, wenn in gleicher Höhe bestimmte Investitionen getätigt werden bzw. Wertpapiere gekauft werden. Hier ist die Auswahl heuer er-stmals wieder größer, da die Beschränkung auf Wohnbauanleihen mit Wirkung 2017 nun end-lich wieder aufgehoben wurde. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich rechtzeitig an Ihren Bankbe-treuer, um geeignete Wertpapiere zu finden, die sich dann auch tatsächlich noch vor Jahresende auf Ihrem Depotauszug wiederfinden.
Resümee:Planmäßiges vorgehen lohnt sich. Wer plant muss nicht über vollendete Tatsachen klagen, sondern kann die Zukunft aktiv gestalten. Auch die Steuer muss nicht passiv hingenommen werden, sondern kann auf legale Art und Weise zu einem guten Teil beeinflusst und gelenkt werden. Insbesondere ein überlegtes Timing und die Ausschöpfung des Gewinnfreibetrages führen zu deutlich besseren Nettoergebnissen. Wir empfehlen daher jedes Jahr im Herbst frühzeitig eine Jahreshochrechnung als wichtig-ste Entscheidungsgrundlage für Ihre steuer-lichen Dispositionen vor dem Jahreswechsel.
Thema
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