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Seite 1 ISA-Daten 31.12.2012 Informationssystem Stoffe und Anlagen des Landes Nordrhein-Westfalen Auswertungen zum Datenstand 31. Dezember 2012 www.umwelt.nrw.de

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ISA-Daten 31.12.2012

Informationssystem Stoffe und Anlagen des Landes Nordrhein-Westfalen Auswertungen zum Datenstand 31. Dezember 2012

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Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung 3

2 Informationssystem Stoffe und Anlagen (ISA) 6

2.1 Das System 6

2.2 Weiterentwicklung und Neuerungen im Jahr 2012 7

3 Grunddaten von ISA – Arbeitsstätten- und Anlagendatei 8

4 Anlagendatei 9

4.1 Stand der Anlagenerfassung am 31. Dezember 2012 9

4.2 Zahl der erfassten Anlagen nach Obergruppen der 4. BImSchV 12

4.3 Entwicklung der Erfassung von Anlagen bei den Umweltverwaltungen in den Jahren 2003 bis 2012 13

4.4 Entwicklung der Erfassung von Anlagen nach Obergruppen der 4. BImSchV in den Jahren 2003 bis 2012 14

5 Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 16

6 Lösemittel - Verwendung organischer flüchtiger Verbindungen in bestimmten Anlagen (31. BImSchV und 2. BImSchV) 17

7 Nachbarbeschwerden 19

8 Genehmigungsverfahren nach §§ 4/16 BImSchG 21

8.1 Anzahl und Investitionssummen der im Jahr 2012 durchgeführten Genehmigungsverfahren 21

8.2 Dauer der im Jahr 2012 abgeschlossenen Genehmigungsverfahren 23

8.3 Entwicklung der Investitionen aus Genehmigungsverfahren in den Jahren 2003 bis 2012 25

8.4 Entwicklung der Zahl der Genehmigungsverfahren in den Jahren 2003 bis 2012 26

8.5 Dauer abgeschlossener Genehmigungsverfahren in den Jahren 2003 bis 2012 27

9 Anzeigen nach § 15 BImSchG 28

9.1 Anzeigen nach § 15 Abs. 1 BImSchG (Änderungsanzeige) 28

9.2 Anzeigen nach § 15 Abs. 3 BImSchG (Betriebseinstellung) 29

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1 Zusammenfassung Die Arbeit der Bezirksregierungen und der Unteren Umweltschutzbehörden im Be-reich des Immissionsschutzes wird zu einem großen Teil durch Aufgaben bei der Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen bestimmt. Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit der Unteren Umweltschutzbehör-den liegt in der Überwachung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen. Den Umweltbehörden der Landesverwaltung steht mit dem 'Informationssystem Stoffe und Anlagen - ISA' nunmehr seit 21 Jahren und den Unteren Umweltschutz-behörden der Kreise und kreisfreien Städte nunmehr seit 5 Jahren ein Instrument zur Verfügung, das aussagekräftige Informationen zu Anlagenüberwachung und Genehmigung, Berichterstattung, Stoffen und zur Erstellung von Texten liefert. ISA unterstützt somit den Vollzug der Vorschriften des Immissionsschutzrechts auf einer breiten Basis. Es sind überwiegend Daten über genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erfasst, aber auch zu aus-gewählten Anlagearten nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen. Der vorliegende Bericht wertet die wesentlichen Informationen aus ISA zum Stich-tag 31. Dezember 2012 aus: Die Bezirksregierungen und Unteren Umweltschutzbehörden waren für die Überwa-chung und Konzessionierung von insgesamt 17.978 genehmigungsbedürftigen An-lagen und Anlagenteilen i. S. des Anhangs zur 4. BImSchV (Verordnung über ge-nehmigungsbedürftige Anlagen) zuständig. Davon fielen 3.074 Anlagen und Anla-genteile unter den Geltungsbereich der IVU-Richtlinie. Die Struktur der Branchen-schwerpunkte in Nordrhein-Westfalen hat sich in den letzten Jahren deutlich ge-wandelt. Die Zahl der Anlagen in der Eisen- und Stahlerzeugung und der Baustoff-industrie ging in den Jahren 2003 bis 2012 kontinuierlich um 41% bzw. 22% zurück. Die Zahl der Chemieanlagen stieg in 2012 zwar an, sank im 10-Jahresvergleich aber um 13%. Dagegen verdoppelte sich seit 2003 i.V.m. mehreren Änderungen der 4. BImSchV die Zahl der genehmigungsbedürftigen Anlagen im Bereich der Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Die Zahl der genehmigungsbedürftigen Anlagen der Nahrungsmittelproduktion halbierte sich infolge der Änderung der 4. BImSchV im Jahr 2007, steigt seitdem wieder stetig an. Die Zahl der Energiean-lagen hat sich in den vergangenen zehn Jahren insbesondere durch den Zuwachs bei den Windkraftanlagen und Biogasanlagen mehr als verdoppelt.

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Durch die Bezirksregierungen wurden insgesamt 563 Betriebsbereiche erfasst, die unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung fallen. Auf 269 Betriebsbe-reiche finden die Grundpflichten nach Störfall-Verordnung Anwendung, auf 294 Be-triebsbereiche auch die erweiterten Pflichten. Seit dem 1.1.2008 sind Bezirksregierungen und Untere Umweltschutzbehörden die Genehmigungsbehörden für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. Die Zahl der im Land Nordrhein-Westfalen jährlich durchgeführten Genehmigungs-verfahren lag in den vergangenen 10 Jahren zwischen ca. 800 und 1.250. Im Jahr 2012 lag die Zahl der abgeschlossenen Verfahren mit 921 im unteren Bereich die-ser Spanne. Die Investitionen im Zusammenhang mit behördlichen Entscheidungen in diesen Genehmigungsverfahren erreichten im Jahr 2012 eine Summe von über 4 Milliarden Euro. Die Bearbeitungsdauer der durchgeführten Genehmigungsverfah-ren betrug im Jahr 2012 durchschnittlich 3,6 Monate.

Durchschnittliche Dauer und Anzahl der in den Jahren 2003 bis 2012 abgeschlossenen Genehmigungsverfahren bzw. getroffenen Entscheidungen

3,5

3,0 3,0 2,93,2

3,4 3,43,2

3,43,6

1.065

1.151

1.2321.196

891809

966

872921

1.106

0

1

2

3

4

5

6

7

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Dau

er in

Mon

aten

0

200

400

600

800

1.000

1.200

1.400

Anza

hl G

eneh

mig

ungs

ents

chei

dung

en

_

Dauer von GenehmigungsentscheidungenAnzahl Genehmigungsentscheidungen

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Bei den Bezirksregierungen und Unteren Umweltschutzbehörden gingen im Jahr 2012 des Weiteren knapp 1.300 Änderungsanzeigen nach § 15 BImSchG ein. Die Anzeigen führen zu betrieblichen Anlagenänderungen ohne Genehmigungsverfah-ren, sofern sie 'nicht wesentlich sind', d.h. keine nachteiligen Auswirkungen hervor-rufen können. Von diesen Anzeigen führten 15 zur behördlichen Mitteilung über das Erfordernis eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, da sich die geplanten Änderungen bei der Prüfung durch die Behörde als wesentlich heraus stellten. Zudem gingen bei den Behörden 35 Anzeigen über die Betriebseinstellung von genehmigungsbedürftigen Anlagen ein. Es sind über 2400 Anlagen erfasst, die unter den Anwendungsbereich der Lösemit-telverordnung fallen. Den Schwerpunkt bilden hier die Anlagen zur Fahrzeugrepara-turlackierung und die Beschichtungsanlagen für Metall- und Kunststoffoberflächen. In weiteren etwa 1.070 erfassten Chemischreinigungs- und Oberflächenbehand-lungsanlagen werden leichtflüchtige halogenierte Verbindungen verwendet. Die Bezirksregierungen und insbesondere die Unteren Umweltschutzbehörden er-fassten im Jahr 2012 fast 5200 Nachbarschaftsbeschwerden, deren Überprüfung einen großen Teil der Arbeitskraft im Bereich der Anlagenüberwachung bindet. In knapp der Hälfte aller Beschwerden fühlten sich die betroffenen Menschen von Lärm durch betriebstechnische Anlagen beeinträchtigt (48%) und zu über einem Fünftel von Gerüchen (22%), die zumeist von betrieblichen Anlagen ausgingen. Die ganz überwiegende Zahl (84%) der Nachbarbeschwerden ist bei den Unteren Um-weltschutzbehörden eingegangen.

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2 Informationssystem Stoffe und Anlagen (ISA) 2.1 Das System Zur Unterstützung der Bezirksregierungen (BR) und der Unteren Umweltschutzbe-hörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten (UUB) bei ihren vielfältigen Aufga-ben im Bereich des Immissionsschutzrechtes stehen die EDV-Programme des 'In-formationssystems Stoffe und Anlagen' (ISA) zur Verfügung. ISA bietet u.a. eine umfangreiche Datensammlung zur Überwachung von Anlagen, zur Beurteilung von Stoffen, Hilfen bei der Terminverfolgung, der Erstellung von Texten, Möglichkeiten zur Auswertung und Erfüllung nationaler bzw. europarechtlicher Berichterstattungs-pflichten, d.h. generell zum Vollzug von Vorschriften des Immissionsschutzrechts. Hauptsächlich sind Daten zu genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG er-fasst, aber auch zu ausgewählten Anlagenarten nicht genehmigungsbedürftiger An-lagen. Das System wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) betrieben und weiterentwickelt. Ein Arbeitskreis aus Fachanwendern der Bezirksregierungen und Unteren Umweltschutzbehörden, LANUV und MKULNV ist dauerhaft zur Unterstützung der Weiterentwicklung von ISA eingerichtet. Die entwickelten ISA-Anwendungen mit modularem Aufbau basieren auf JAVA-Technologie, so dass die Benutzung lediglich einen Browser für den Zugriff auf den zentralen Server des Landes erfordert.

Startmenü ISA-Java

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2.2 Weiterentwicklung und Neuerungen im Jahr 2012

In ISA wurden im Jahr 2012 mehrere Funktionalitäten zur Erhöhung der Benutzer-freundlichkeit verwirklicht, so unter anderem:

Vereinheitlichung der Module - Die Sprungmöglichkeit zu Arbeitsstätte und Anlage ist nun einheitlich im Kopfbe-

reich aller Module enthalten. - Die Module erhielten eine neue und intuitivere Benutzerführung beim Neuerfas-

sen von Datensätzen. - Das konzeptionierte Überwachungsmodul erhält ebenfalls diese einheitlichen

Modifikationen. Die Einführung des Überwachungsmoduls ist nach Abschluss der Pilotierung für das Jahr 2013 geplant.

Auswertungen und Berichte Von den Anwendern selbst erstellte ISA-Trefferlisten lassen sich nach Excel expor-tieren, dort bearbeiten und auch wieder nach ISA laden. Das Dateiformat heißt .csv (comma-separated values) und dient der einfachen Weiterverarbeitung anlagenbe-zogener Daten außerhalb von ISA. Schulungen Im Jahr 2012 erfolgte an 14 Terminen für 140 Bedienstete der Bezirksregierungen und der Unteren Umweltschutzbehörden eine ISA-Schulung. Diese unterteilte sich in Grundlagen und Vertiefung zu den einzelnen Modulen. Weitergehende Informationen zu ISA und seinen Anwendungen finden Sie auf den Webseiten des LANUV unter: http://www.lanuv.nrw.de/anlagen/isa.htm.

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3 Grunddaten von ISA – Arbeitsstätten- und Anlagendatei Bei der Anlagendatei handelt es sich in Verbindung mit der Arbeitsstättendatei (Betreiberdatei) um die Grundlage des ISA-Systems. Jede in Nordrhein-Westfalen erfasste Arbeitsstätte ist eindeutig durch ihre Arbeitsstättennummer gekennzeichnet und jede Anlage innerhalb einer Arbeitsstätte wiederum durch ihre Anlagennummer. Alle weiteren ISA-Anwendungen greifen auf die Stammdaten dieser beiden Module zurück. Weitere eindeutige Beziehungen werden durch die Eingabe anlagenbezogener und teils auch arbeitsstättenbezogener Daten in diesen Modulen und den neun weiteren Modulen erzeugt, so insbesondere durch

- Kennzeichnung als 'IVU-Anlage' (Europäische Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, seit 24.11.2010: aufgegangen in der Industrieemissionsrichtlinie IED)

- Stoffnummern in den Modulen Störfall-Verordnung, Genehmigungsdaten und VAwS

- Erzeuger- und Entsorgernummern - Beschreibung von Betriebsbereichen nach Störfall-Verordnung - Verknüpfung mit Schadensereignissen - Zuordnung von Tätigkeiten nach der Lösemittelverordnung - Verbindung von Nachbarbeschwerden mit dem Verursacher - 'Aktenzeichen' in Genehmigungsverfahren nach §§ 4/16 BImSchG sowie in

Anzeigeverfahren nach § 15 BImSchG - sowie durch Anlegen der Basisbeziehung zum

- Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister PRTR und zum - Emissionshandelsregister DEHSt.

Mit der Anlagendatei können sowohl genehmigungsbedürftige Anlagen nach 4. BImSchV als auch nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 22 BImSchG erfasst werden.

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4 Anlagendatei Die Auswertungen des Kapitels 4 greifen im Folgenden ausschließlich auf Daten immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen zurück. 4.1 Stand der Anlagenerfassung am 31. Dezember 2012 In Nordrhein-Westfalen waren zum Stichtag 31. Dezember 2012

- 13.868 genehmigungsbedürftige Anlagen

(davon 2.310 Anlagen, die unter die IVU-Richtlinie* fallen)

im Sinne von § 1 Abs. 1 der 4. BImSchV erfasst, zu denen weitere

- 4.110 Anlagenteile, Verfahrensschritte und Nebeneinrichtungen (AVN**)

(davon 764 AVN, die unter die IVU-Richtlinie fallen)

im Sinne des § 1 Abs. 2 der 4. BImSchV zählen.

Insgesamt sind somit

- 17.978 genehmigungsbedürftige Anlagen und AVN

(davon 3.074 Anlagen und AVN, die unter die IVU-Richtlinie fallen)

erfasst.

__________________________________________________________________

* Die in ISA als unter die IVU-Richtlinie fallend gekennzeichneten Anlagen und AVN entsprechen nicht exakt den in der Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parla-ments und des Rates definierten und zu Haupttätigkeiten zusammengefassten IVU-Anlagen, da zum einen in den ISA-Modulen bereits eine Kennzeichnung erfolgt, so-bald eine Anlage bzw. ein AVN für sich selbst genommen ('Stand-Alone-Anlage') unter die Richtlinie fallen würde und zum anderen immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Abfallbehandlungsanlagen/Deponien, die hier nicht aufge-führt werden.

** AVN sind Teile von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anla-gen, die für sich betrachtet eigenständig genehmigungsbedürftig wären, jedoch eine dienende Funktion für den Betrieb der 'Hauptanlage' haben und somit unter deren Genehmigungserfordernis fallen (vgl. § 1 Abs. 2 der 4. BImSchV). Sie finden sich beispielsweise als Prozessfeuerungen, Lagerbehälter in Chemieanlagen oder La-gerplatz von Abfallbehandlungsanlagen.

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Die folgende Tabelle schlüsselt die Summe der genehmigungsbedürftigen Anlagen

und AVN für das Jahr 2012 in die Obergruppen nach der 4. BImSchV auf und diffe-

renziert nach Zuständigkeit der Bezirksregierungen und der Unteren Umweltschutz-

behörden der Kreise und kreisfreien Städte. (In den Zahlen der Bezirksregierung

Arnsberg sind auch 185 Anlagen und AVN enthalten, die in der Zuständigkeit der

Bergaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg liegen.)

BR = Bezirksregierung, UUB'en = Untere Umweltschutzbehörden der Kreise und kreisfreie Städte im Regierungsbezirk

Obergruppe 1. Energie 2. Steine, Erden 3. Stahl, Eisen 4. Chemie 5. Oberflächenb. 6. Holz

Dienstbezirk Anlagen AVN Anlagen AVN Anlagen AVN Anlagen AVN Anlagen AVN Anlagen AVN

BR Arnsberg 161 145 60 63 341 188 50 27 36 3 11 -

BR Detmold 56 68 35 20 50 18 23 30 32 1 6 - BR Düsseldorf 117 203 41 38 263 89 184 50 25 14 8 - BR Köln 116 90 32 14 89 28 235 23 17 8 14 5

BR Münster 118 25 32 32 61 10 127 96 25 5 2 -

UUB'en Arnsberg 635 26 225 19 65 9 - - 79 6 - -

UUB'en Detmold 630 34 165 28 1 - - - 48 - - -

UUB'en Düsseldorf 472 14 120 7 53 - - - 48 5 - -

UUB'en Köln 624 14 124 20 11 - - - 73 5 - -

UUB'en Münster 933 13 91 2 1 - - - 39 - - -

Summe NRW 3862 632 925 243 935 342 619 226 422 47 41 5 davon IVU-Anl. 203 125 82 20 521 226 543 213 82 9 33 5

IVU-Anl. BR'en 203 125 82 20 513 226 543 213 27 5 33 5

IVU-Anl. UUB'en - - - - 8 - - - 55 4 - -

Obergruppe 7. Nahrung 8. Abfall 9. Lagerung 10. Sonstiges Gesamt Gesamt

Dienstbezirk Anlagen AVN Anlagen AVN Anlagen AVN Anlagen AVN Anlagen AVN Anlagen AVN

BR Arnsberg 2 - 415 460 101 104 21 4 1198 994 BR BR Detmold 7 1 463 68 36 41 26 - 734 247

BR Düsseldorf 8 2 417 387 190 149 46 6 1299 938 BR Köln 4 1 365 219 145 163 36 12 1053 563

BR Münster 7 - 304 157 77 57 41 8 794 390

5078

3132

UUB'en Arnsberg 171 8 254 174 85 41 222 6 1736 289 UUB'en

UUB'en Detmold 292 10 292 70 45 45 174 4 1647 191

UUB'en Düsseldorf 227 2 255 139 116 33 187 7 1478 207

UUB'en Köln 79 2 276 91 62 31 247 5 1496 168

UUB'en Münster 977 8 236 64 58 24 98 12 2433 123

8790

978

Summe NRW 1774 34 3277 1829 915 688 1098 64 13868 4110 17978 davon IVU-Anl. 540 6 284 155 - 1 22 4 2310 764 3074

IVU-Anl. BR'en 19 3 277 152 - - 22 4 1719 753 2472

IVU-Anl. UUB'en 521 3 7 3 - 1 - - 591 11 602

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ISA-Daten 31.12.2012

Die Bezirksregierungen waren im Jahr 2012 für 37% der in ISA erfassten genehmi-

gungsbedürftigen Anlagen zuständig, die Kreise und kreisfreien Städte für 63%.

(Unter Einbeziehung der AVN waren die Bezirksregierungen für 46% der genehmi-

gungsbedürftigen Anlagen zuständig, die Kreise und kreisfreien Städte für 54%.)

Die prozentuale Verteilung im Jahr 2012 blieb im Vergleich mit dem Jahr 2011 un-

verändert.

Das folgende Diagramm veranschaulicht die Verteilung der genehmigungsbedürfti-

gen Anlagen in den fünf Regierungsbezirken.

Anzahl der in NRW erfassten genehmigungsbedürftigen Anlagen (ohne AVN)und ihre Verteilung auf die Dienstbezirke (gerundet) - Stand 31.12.2012

UUB'en im Regierungsbezirk Münster

18%

BR Arnsberg9%

UUB'en im Regierungsbezirk Arnsberg

13%

BR Detmold5%

UUB'en im Regierungsbezirk Detmold

12%

BR Düsseldorf9%UUB'en im

Regierungsbezirk Düsseldorf11%

BR Köln8%

UUB'en im Regierungsbezirk Köln

11%

BR Münster6%

BR = Bezirksregierung, UUB'en = Untere Umweltschutzbehörden der Kreise und kreisfreie Städte im Regierungsbezirk

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4.2 Zahl der erfassten Anlagen nach Obergruppen der 4. BImSchV Das folgende Diagramm gibt eine landesweite Übersicht über die Anlagearten nach Obergruppen der 4. BImSchV.

Anzahl der in NRW erfassten genehmigungsbedürftigen Anlagen einschl. AVN und ihre Verteilung nach Obergruppen der 4. BImSchV (Stand 31.12.2012)

2. Steine, Erden11686%

8. Abfall510629%

9. Lagerung16039%

1. Energie449425%

10. Sonstiges11626%

4. Chemie8455%

3. Stahl, Eisen12777%

5. Oberflächenb.4693%

6. Holz46

< 1%

7. Nahrung180810%

Im Vorjahresvergleich ist ein Anstieg in der Obergruppe 'Energie' mit rund 106 An-lagen um 2,4% und 'Nahrung' mit 68 Anlagen um 4% festzustellen. Die Obergruppe 'Abfälle' ist mit 134 Anlagen um 2,7% gewachsen sowie die "Chemie" mit 35 Anla-gen um 4,3%. Unter Kapitel 4.4 finden sich weitere Details zu diesen Veränderungen.

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4.3 Entwicklung der Erfassung von Anlagen bei den Umweltver-

waltungen in den Jahren 2003 bis 2012 Die Zahl der genehmigungsbedürftigen Anlagen und AVN stieg im Zeitraum der Jahre 2003 bis 2007 von 14.763 kontinuierlich bis auf 18.091 an. 2008 sank die Zahl auf 16.343 und stieg bis 2012 wieder auf 17.987 genehmigungsbedürftige An-lagen an. Die Entwicklung im Laufe der Jahre hat mehrere Ursachen, so u.a. Ände-rungen des Anlagenkatalogs der 4. BImSchV (insbes. durch die Novelle vom 23.10.2007, wobei die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit zahl-reicher Anlagenarten entfallen ist und Leistungsgrenzen erhöht wurden) und Aus-wirkungen der Konjunktur.

Anzahl der bei den Umweltverwaltungen erfassten Anlagen und AVN nach 4. BImSchV (Stichtag 31. Dezember)

17.33118.091

16.343

17.97817.65217.229

16.60616.25815.29714.763

0

5.000

10.000

15.000

20.000

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Der Zeitraum wird zu Gunsten der Darstellbarkeit auf die letzten 10 Jahre begrenzt (so auch in den folgenden Diagrammen).

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4.4 Entwicklung der Erfassung von Anlagen nach Obergruppen

der 4. BImSchV in den Jahren 2003 bis 2012 Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die in ISA erfassten Anlagen und AVN nach Obergruppen der 4. BImSchV der vergangenen 10 Jahre: Obergruppe 4. BImSchV 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

1. Energie 1.996 1.973 2.808 3.386 3.643 3.734 3.823 4.007 4.388 4.494 2. Steine, Erden 1.496 1.427 1.396 1.381 1.348 1.240 1.180 1.181 1.176 1.168 3. Stahl, Eisen 2.169 1.976 1.839 1.749 1.603 1.421 1.359 1.321 1.303 1.277 4. Chemie 975 948 949 885 867 827 811 812 810 845 5. Oberflächenb. 436 476 499 504 500 487 479 473 463 469 6. Holz, Papier 46 51 45 45 49 46 45 48 47 46 7. Nahrungsmittel 1.911 2.503 2.596 2.832 2.893 1.449 1.482 1.633 1.740 1.808 8. Abfälle 2.696 3.051 3.275 3.658 4.323 4.379 4.668 4.984 4.972 5.106 9. Lagerung 1.673 1.641 1.623 1.650 1.648 1.566 1.591 1.604 1.587 1.603 10. Sonstiges 1.365 1.251 1.228 1.241 1.217 1.194 1.168 1.166 1.166 1.162 Summe NRW 14.763 15.297 16.258 17.331 18.091 16.343 16.606 17.229 17.652 17.978

Seit dem 1.7.2005 sind Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m genehmigungsbedürftig. Die Obergruppe 1 "Energieanlagen" wuchs hierdurch stark an. Ende des Jahres 2012 wurden in Nordrhein-Westfalen 2.650 Windkraftanlagen i.S. der Nr. 1.6 des Anhangs zur 4. BImSchV registriert. Im Vorjahresvergleich er-gibt sich in ISA ein Anstieg der Windkraftanlagen um 50 bzw. 2 %. Auch neu errich-tete Biogasanlagen besonders in landwirtschaftlich geprägten Gebieten tragen zum Anstieg dieser Obergruppe bei. Durchweg rückläufige Anlagenzahlen weisen in den letzten 10 Jahren mit rund ei-nem Minus von 41% die Obergruppen 2 "Steine, Erden" und 3 "Stahl, Eisen" auf. Die Obergruppe 4 "Chemie" wies im Zeitraum 2003 bis 2011 durchgehend eine leicht sinkende Anlagenzahl auf; im Vorjahresvergleich stieg die Zahl der Chemie-anlagen im Jahr 2012 mit 4% erstmalig wieder an. Der Anlagenbestand in der Obergruppe 7 "Nahrungsmittel, Genuss- und Futtermit-tel, landwirtschaftliche Erzeugnisse" stieg bis zum Jahr 2007 auf einen Höchststand mit knapp 2.900 Anlagen an. Durch die Novelle der 4. BImSchV vom 23.10.2007 halbierte sich im Jahr 2008 die Anlagenzahl der Obergruppe 7. Seitdem wächst die Obergruppe 7 wieder kontinuierlich an und erreicht im Jahr 2012 die Zahl von 1.808 Anlagen.

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ISA-Daten 31.12.2012

Einen deutlichen Anstieg der erfassten Anlagen weisen die Anlagen der Obergrup-pe 8 "Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen" in den Jah-ren 2003 bis 2012 auf. Dies ist auf den allgemeinen Ausbau der Branche zurückzu-führen. Die Zahl der Anlagen im Bereich 'Abfälle' betrug Ende des Jahres 2012 über 5.106 und lag somit wieder über dem Vorjahresniveau. Die Entwicklung über 10 Jahre wird im folgenden Diagramm dargestellt:

Anzahl der in den Jahren 2003, 2008 und 2012 erfassten Anlagen nach Obergruppen des Anhangs der 4. BImSchV

1.99

6

1.49

6

2.16

9

975

436

46

1.91

1

2.69

6

1.67

3

1.36

5

3.73

4

1.24

0

1.42

1

827

487

46

1.44

9

4.37

9

1.56

6

1.19

4

4.49

4

1.16

8

1.27

7

845

469

46

1.80

8

1.60

3

1.16

2

5.10

6

0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

1. Ene

rgie

2. Stei

ne, E

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3. Stah

l, Eise

n

4. Che

mie

5. Obe

rfläch

enb.

6. Holz

, Pap

ier

7. Nah

rungs

mittel

8. Abfä

lle

9. La

gerun

g

10. S

onsti

ges

2003 2008 2012

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ISA-Daten 31.12.2012

5 Störfall-Verordnung (12. BImSchV) Zum 31.12.2012 waren bei den Bezirksregierungen insgesamt 563 Betriebsberei-che erfasst. Auf 269 Betriebsbereiche finden die Grundpflichten nach Störfall-Verordnung Anwendung, auf 294 Betriebsbereiche auch die erweiterten Pflichten. In den Zahlen der Bezirksregierung Arnsberg sind 6 Betriebsbereiche mit erweiter-ten Pflichten enthalten, die der Bergaufsicht unterliegen. Im Vorjahresvergleich stieg die Zahl der Betriebsbereiche um 35, entsprechend fast 7%. Dieser Anstieg geht u.a. auf neue Betriebsbereiche mit Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen einschl. der Biogasanlagen zurück.

Anzahl Betriebsbereiche (Stand 31. Dezember 2012)

72

31

82

4836

57

17

87

72

61

129

48

169

120

97

0

20

40

60

80

100

120

140

160

180

BR Arnsberg BR Detmold BR Düsseldorf BR Köln BR Münster

mit erweiterten Pflichtenmit Grundpflichten

Die 563 Betriebsbereiche umfassen 1.360 genehmigungsbedürftige Anlagen (hier ohne AVN), von denen wiederum 716 unter den Anwendungsbereich der IVU-Richtlinie fallen.

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ISA-Daten 31.12.2012

6 Lösemittel - Verwendung organischer flüchtiger Verbindungen in bestimmten Anlagen (31. BImSchV und 2. BImSchV)

Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organi-

scher Verbindungen (31. BImSchV)

Zum Stichtag 31.12.2012 waren durch die Bezirksregierungen und die Unteren Umweltschutzbehörden 2.424 Anlagen erfasst, die unter den Anwendungsbereich der Lösemittelverordnung -31. BImSchV- fallen. Davon sind 326 Anlagen immissi-onsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig; 94 Anlagen fallen unter den Anwen-dungsbereich der IVU-Richtlinie.

Nr. Bezeichnung der Anlagen nach Anhang I der 31. BImSchV Anzahl 1.1 Heatset-Rollenoffsetdruck 15 1.2 Illustrationstiefdruck 3 1.3 Sonstige Drucktätigkeiten 29 2.1 Oberflächenreinigung von Materialien oder Produkten 44 3.1 Textilreinigung 145 4.1 Serienbeschichtung von Kraftfahrzeugen 7 4.2 Serienbeschichtung von Fahrerhäusern 0 4.3 Beschichten von Nutzfahrzeugen 7 4.4 Beschichten von Bussen 1 4.5 Beschichten von Schienenfahrzeugen 2 5.1 Fahrzeugreparaturlackierung 1682 6.1 Beschichten von Bandblech 9 7.1 Beschichten von Wickeldraht (i.V.m. Phenol, Kresol, Xylenol) 4 7.2 Beschichten von Wickeldraht (Sonstigen Beschichtungsstoffe) 0 8.1 Beschichten von sonstigen Metall- oder Kunststoffoberflächen 267 9.1 Beschichten von Holz oder Holzwerkstoffen - 5-15 t/a 52 9.2 Beschichten von Holz oder Holzwerkstoffen - über 15 t/a 52 10.1 Beschichten oder Bedrucken von Textilien und Geweben 9 10.2 Beschichten von Folien- oder Papieroberflächen 14 11.1 Beschichten von Leder 0 12.1 Holzimprägnierung mit lösemittelhaltigen Holzschutzmitteln 1 12.2 Holzimprägnierung mit Teerölen (Kreosote) 0 13.1 Laminierung von Holz oder Kunststoffen 0 14.1 Klebebeschichtung 12 15.1 Schuhherstellung 1 16.1 Herstellung von Anstrich- oder Beschichtungsstoffen 38 16.2 Herstellung von Bautenschutz- oder Holzschutzmitteln 3 16.3 Herstellung von Klebstoffen 4 16.4 Herstellung von Druckfarben 4 17.1 Umwandlung von Kautschuk 2 18.1 Extraktion von Pflanzenöl, Tierfett, Pflanzenölraffination 5 19.1 Herstellung von Arzneimitteln 12

Summe NRW 2.424

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ISA-Daten 31.12.2012

Den mit Abstand größten Anteil stellen die fast 1.700 Anlagen zur Fahrzeugrepara-turlackierung, gefolgt von knapp 270 Beschichtungsanlagen für Metall- und Kunst-stoffoberflächen, 145 Textilreinigungsanlagen unter Einsatz von Kohlenwasserstoff-lösemitteln (KWL) sowie rund 100 Holzbeschichtungsanlagen. Im Vorjahresver-gleich ergibt sich bei den Anlagen nach 31. BImSchV eine leichte Abnahme um et-wa ein Prozent. Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen

halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) Zum Stichtag 31.12.2012 waren durch die Bezirksregierungen und die Unteren Umweltschutzbehörden 1066 Anlagen erfasst, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten orga-nischen Verbindungen -2. BImSchV- fallen. Im Vorjahresvergleich ergibt sich bei den Chemischreinigungs- und Textilausrüstungsanlagen ein Rückgang um vier Prozent.

Anlagen nach 2. BImSchV

Oberflächenbehandlungsanlagen (§ 3) 243

Chemischreinigungsanlagen und Textilausrüstungsanlagen (§ 4) 823

Summe NRW 1.066

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ISA-Daten 31.12.2012

7 Nachbarbeschwerden Ein großer Teil des Personals der Bezirksregierungen und insbesondere der Unte-ren Umweltschutzbehörden wird bei der Überprüfung und Bearbeitung von Nach-barbeschwerden eingesetzt. Die Überwachungsbehörden leisten hierdurch einen wichtigen Beitrag im Bereich der Anlagenüberwachung. Als Arbeitshilfe zur Bewälti-gung dieser umfangreichen Aufgabe steht den Behörden die ISA-Anwendung 'Nachbarbeschwerden' zur Verfügung. Durch die Nutzung dieser Anwendung wird ein bedeutender Teil der Aufgaben und Tätigkeiten der Umweltbehörden im Bereich der Anlagenüberwachung dokumentiert.

BR = Bezirksregierung, UUB'en = Untere Umweltschutzbehörden der Kreise und kreisfreie Städte im Regierungsbezirk Im Jahr 2012 gaben die Bezirksregierungen und Unteren Umweltschutzbehörden 5.182 Nachbarbeschwerden in das System ein. Bei den Unteren Umweltschutzbe-hörden gingen 84% der Nachbarbeschwerden ein, bei den Bezirksregierungen 16%.

Art und Anzahl der Nachbarbeschwerden im Jahr 2012

Dienstbezirk

Abf

alle

ntso

rgun

g

Elek

trom

agne

tisch

e Fe

lder

Ersc

hütte

rung

en

Fisc

hste

rben

Ger

üche

Gew

ässe

r-ve

rsch

mut

zung

Lich

t

Luftv

erun

rein

igun

g (g

asfö

rmig

, Bra

ndga

se)

Luftv

erun

rein

igun

g (S

taub

)

Lärm

Scha

ttenw

urf

Sons

tiges

Ges

amt

BR Arnsberg 1 16 96 1 1 11 32 73 17 248 BR Detmold 4 1 2 5 1 13 BR Düsseldorf 2 9 1 108 11 3 51 103 158 36 482 BR Köln 22 1 4 19 7 54 BR Münster 12 15 15 9 51 UUB'en Arnsberg 7 3 15 91 3 14 33 90 424 1 159 840 UUB'en Detmold 2 7 6 71 6 39 23 226 1 36 417 UUB'en Düsseldorf 22 11 44 501 8 41 129 225 1060 106 2147 UUB'en Köln 6 1 7 55 1 9 21 17 243 1 14 383 UUB'en Münster 1 7 158 6 21 40 257 2 55 547 Summe NRW 41 22 104 1 1118 24 80 316 551 2480 5 440 5182 davon: Summe BR 3 0 25 1 242 12 4 64 156 270 0 70 848 Summe UUB'en 38 22 79 0 876 12 76 243 395 2210 5 370 4334

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ISA-Daten 31.12.2012

Die Nachbarbeschwerden betrafen zu 48% Lärmprobleme, 22% Gerüche, 17% staub- und gasförmige Luftverunreinigungen. Die anderen Beschwerdegründe spiel-ten zahlenmäßig eine geringere Rolle:

Art und Anzahl der Nachbarbeschwerden im Jahr 2012

Lärm48%

Gerüche22%

AbfallentsorgungGewässerverschmutzung

Elektromagnetische FelderSchattenwurfFischsterbenjeweils < 1%

Licht2%

Luftverunreinigung (gasförmig, Brandgase)

6%

Sonstiges9%

Erschütterungen2%

Luftverunreinigung (Staub)

11%

Der Vorjahresvergleich ergibt einen Rückgang der Nachbarschaftsbeschwerden um knapp 6%. Der Anteil der in ISA registrierten Beschwerden über Lärm ist um 4% gestiegen, der Anteil der Beschwerden über Gerüche und Gewässerverschmutzungen um 4% bzw. 1,5% gesunken.

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ISA-Daten 31.12.2012

8 Genehmigungsverfahren nach §§ 4/16 BImSchG 8.1 Anzahl und Investitionssummen der im Jahr 2012 durchge-

führten Genehmigungsverfahren Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren dient der präventiven Prüfung der Einhaltung von Schutz- und Vorsorgepflichten beim Betrieb von techni-schen Anlagen. In der folgenden Tabelle werden die im Jahr 2012 bei den Bezirksregierungen und den Unteren Umweltschutzbehörden (jeweils in einem Regierungsbezirk) einge-gangenen Genehmigungsanträge nach §§ 4/16 BImSchG und die in diesem Zeit-raum getroffenen Genehmigungsentscheidungen, d.h. erteilte Genehmigungen, An-tragsrücknahmen und Ablehnungen gegenübergestellt.

Stand 31.12.2012 Anlagen nach Spalte 1 der 4. BImSchV

Anlagen nach Spalte 2 der 4. BImSchV

Investitionssumme [in Mio. Euro]

Verfahren Dienstbezirk

Ein

gega

ngen

e A

nträ

ge

Erte

ilte

Gen

ehm

igun

gen,

A

bleh

nung

en,

Rüc

knah

men

Ein

gega

ngen

e A

nträ

ge

Erte

ilte

Gen

ehm

igun

gen,

A

bleh

nung

en,

Rüc

knah

men

Ein

gega

ngen

e A

nträ

ge

Erte

ilte

Gen

ehm

igun

gen

BR Arnsberg 99 85 58 43 731 603 UUB'en Arnsberg 12 10 67 57 1.020 77 BR Detmold 22 18 42 32 67 59 UUB'en Detmold 15 11 91 62 466 191 BR Düsseldorf 121 96 70 60 1.274 1.602 UUB'en Düsseldorf 18 14 42 52 198 77 BR Köln 79 73 25 18 824 391 UUB'en Köln 4 8 50 30 88 399 BR Münster 63 66 31 28 258 UUB'en Münster 51 45 74 72

272 281 402

Summe NRW 484 426 550 454 5.219 4.059 BR = Bezirksregierung, UUB'en = Untere Umweltschutzbehörden der Kreise und kreisfreie Städte im Regierungsbezirk

Im Jahr 2012 wurden 1075 Anträge für Anlagen nach Spalte 1 und 2 des Anhangs zur 4. BImSchV gestellt und gleichzeitig wurden 921 Genehmigungsentscheidungen getroffen. Mit den eingegangenen Anträgen sind Investitionen in Höhe von 5.219 Mio. Euro vorgesehen, während die erteilten Genehmigungen mit Investitionen von 4.059 Mio. Euro verbunden sind. (In den Zahlen der Bezirksregierung Arnsberg ist auch ein Verfahren enthalten, das von der Bergaufsicht der Bezirksregierung Arns-berg durchgeführt wurde.)

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ISA-Daten 31.12.2012

Das nächste Diagramm veranschaulicht die Verteilung der eingegangenen Anträge und der getroffenen Entscheidungen auf die Bezirksregierungen und die Unteren Umweltschutzbehörden je Regierungsbezirk:

Anzahl der im Jahr 2012 in NRW erfassteneingegangenen Anträge und Genehmigungsentscheidungen nach §§ 4/16 BImSchG

157

79

64

106

191

60

104

54

94

166

128

67

50

73

156

66

91

38

94

158

0

50

100

150

200

250

BR Arns

berg

UUB'en A

rnsbe

rg

BR Detm

old

UUB'en D

etmold

BR Düs

seldo

rf

UUB'en D

üsse

ldorf

BR Köln

UUB'en K

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BR Mün

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UUB'en M

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Anz

ahl A

nträ

ge u

nd E

ntsc

heid

unge

n

Eingegangene Anträge Genehmigungsentscheidungen

BR = Bezirksregierung, UUB'en = Untere Umweltschutzbehörden der Kreise und kreisfreie Städte im Regierungsbezirk

Die im Jahr 2012 abgeschlossenen Genehmigungsverfahren bzw. Genehmigungs-entscheidungen verteilen sich wie folgt auf die Obergruppen der 4. BImSchV, wobei die Bezirksregierungen 519 und die Unteren Umweltschutzbehörden 402 der insge-samt 921 Genehmigungsentscheidungen trafen:

Branchenbezogene Genehmigungsentscheidungen im Jahr 2012

77

24

95115

10

127

42

10

110

23

11

170

61

13812

4

9

178187 188

21

51

23

99

47

0

20

40

60

80

100

120

140

160

180

200

01 E

nergi

e

02 S

teine

, Erde

n

03 S

tahl, E

isen

04 C

hemie

05 O

berflä

chen

beh.

06 H

olz

07 N

ahrung

08 A

bfälle

09 La

gerun

g

10 S

onsti

ges

Entscheidungen Untere Umweltschutzbehörden

Entscheidungen Bezirksregierungen

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Seite 23

ISA-Daten 31.12.2012

8.2 Dauer der im Jahr 2012 abgeschlossenen Genehmigungsver-

fahren Die Tabelle verdeutlicht die Dauer der Genehmigungsverfahren, die im Jahr 2012 mit einer behördlichen Entscheidung abgeschlossen wurden:

Dauer der im Jahr 2012 abgeschlossenen Genehmigungsverfahren Neugenehmigung Änderungsgenehmigung

Öffentlichkeitsbeteiligung:

Verfahren

Frist Anzahl Dauer mit ohne mit ohne

Sonstige Verfahren (Fristung)

Alle Verfahren

Frist nach BImSchG [Monate]

7 3 6 3 ohne Vorgabe

Anzahl Verfahren 45 197 52 563 64 921

in der Frist abge-schlossen

36 80%

123 62%

37 71%

329 58%

durchschnitt-liche Dauer [Monate]

5,7 3,6 5,7 3,6 1,4 3,6

Die vorgegebenen Fristen können von der Genehmigungsbehörde jeweils um 3 Monate verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Prüfung oder aus Gründen, die dem Antragsteller zuzurechnen sind, erforderlich ist. Diese Frist-verlängerungen sind in der durchschnittlichen Verfahrensdauer bereits enthalten. Die durchschnittliche Verfahrensdauer für die Genehmigung einer neuen Anlage mit Öffentlichkeitsbeteiligung lag im Jahr 2012 mit 6 Monaten deutlich unter den nach BImSchG vorgegebenen 7 Monaten. Bei Neugenehmigungen, die ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurden, lag die durchschnittliche Dauer der im Jahr 2012 abgeschlossenen Verfahren bei 3,6 Monaten und somit noch nahe am gesetzlich vorgegebenen Richtwert von 3 Monaten für die Dauer dieser Verfahrensart. Innerhalb der gesetzlichen Frist konn-ten 62% dieser Verfahren mit Bescheiderteilung abgeschlossen werden.

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ISA-Daten 31.12.2012

Im Jahr 2012 wurden von den Verfahren zur Genehmigung wesentlicher Anlagen-änderungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit 71% innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Monaten abgeschlossen. Die durchschnittliche Dauer aller Verfahren un-terschritt mit 5,7 Monaten die nach BImSchG vorgegebene Frist. Von den 563 Verfahren zur Genehmigung wesentlicher Änderungen ohne Beteili-gung der Öffentlichkeit konnten 58% innerhalb der ersten drei Monate mit Be-scheiderteilung beendet werden; die durchschnittliche Verfahrensdauer lag mit 3,6 Monaten nahe am gesetzlich vorgegebenen Richtwert von 3 Monaten. Über die Darstellung der abgeschlossenen Genehmigungsverfahren hinaus wurde in 194 Verfahren von den Genehmigungsbehörden auf Antrag die 'Zulassung vor-zeitigen Beginns' gem. § 8a BImSchG vorläufig beschieden, d.h. der Antragsteller durfte bereits vor Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit der Errichtung der Anlage beginnen. Ferner wurden über die Darstellung hinaus 18 Genehmigungsanträge noch vor der behördlichen Feststellung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen durch den An-tragsteller zurück genommen. Diese Anträge sind (obwohl teils mit erheblichem Be-arbeitungsaufwand verbunden) nicht als Genehmigungsverfahren zu werten.

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ISA-Daten 31.12.2012

8.3 Entwicklung der Investitionen aus Genehmigungsverfahren in

den Jahren 2003 bis 2012 Die von Jahr zu Jahr schwankenden Investitionssummen werden von einzelnen Großvorhaben mit geplanten Herstell- und Errichtungskosten bis zur Milliardenhöhe beeinflusst. In den Jahren 2008 bis 2010 verringerten sich die verzeichneten Inves-titionen einerseits durch den im Jahr 2007 reduzierten Katalog der genehmigungs-bedürftigen Anlagen und die konjunkturelle Entwicklung, erhöhten sich andererseits wieder durch den Neubau einiger Kraftwerke. Im Jahr 2012 geht der deutliche An-stieg der Investitionen besonders auf die Genehmigungen von zwei Großprojekten in der Obergruppe 01-Energie zurück (fast 1.000 Mio. Euro für den Bau von zwei Gas-und-Dampfturbinen-Kraftwerken), aber auch auf die Obergruppen 02-Steine/Erden und 07-Nahrungsmittel/Landwirtschaft (mit einem Anstieg um jeweils rund 100 Mio. Euro.

Investitionen aus abgeschlossenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren der Jahre 2003 - 2012 (in Mio. €)

2.1452.013

4.542

3.643 3.743

3.0503.188

2.235

2.683

4.059

0

1000

2000

3000

4000

5000

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

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Seite 26

ISA-Daten 31.12.2012

8.4 Entwicklung der Zahl der Genehmigungsverfahren in den Jah-

ren 2003 bis 2012 Die Zahl der bei den nordrhein-westfälischen Umweltverwaltungen durchgeführten Verfahren bewegt sich in der Betrachtung über die letzen 10 Jahre jährlich zwi-schen ca. 800 und 1.250. Die Gründe für die Schwankungen sind komplex und u.a. auf konjunkturelle Einflüsse, Strukturänderungen der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen und Änderungen des Verfahrensrechtes zurückzuführen. Im Jahr 2008 wirkte sich insbesondere die Änderung des Anlagenkatalogs der 4. BImSchV durch die Novelle vom 23.10.2007 auf die Zahl der Genehmigungsverfahren stark rückläu-fig aus: Einige Anlagenarten sind seitdem nicht mehr bzw. erst in Verbindung mit höheren Leistungsgrenzen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig.

Anzahl der abgeschlossenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren der Jahre 2003 - 2012

1.1061.065

1.151

1.232

809

966921

891 872

1.196

0

250

500

750

1000

1250

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

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8.5 Dauer abgeschlossener Genehmigungsverfahren in den Jah-

ren 2003 bis 2012 Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Genehmigungsanträge (von der Fest-stellung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen bis zur Entscheidung) durch die Genehmigungsbehörden lag im Durchschnitt der letzen 10 Jahre bei 3,3 Monaten.

Durchschnittliche Dauer von Genehmigungsverfahren 2012

Neugenehmigung Änderungsgenehmigung Öffentlichkeitsbeteiligung:

mit ohne mit ohne

Sonstige Verfahren

Alle Verfahren

Art

Jahr Anzahl Monate Anzahl Monate Anzahl Monate Anzahl Monate Anzahl Monate Anzahl Monate

2003 26 5,4 259 3,7 40 5,5 707 3,6 74 1,3 1106 3,5

2004 32 4,7 257 3,1 22 4,6 651 2,9 103 2,2 1065 3,0

2005 34 6,0 313 3,1 26 5,3 692 2,8 86 1,4 1151 3,0

2006 25 5,5 384 2,9 42 5,4 672 2,7 109 1,8 1232 2,9

2007 33 4,2 400 3,1 53 4,9 644 3,2 66 2,2 1196 3,2

2008 50 3,7 218 3,8 68 3,9 495 3,3 60 1,3 891 3,4

2009 45 4,7 190 3,7 65 4,8 430 3,3 79 1,3 809 3,4

2010 56 4,3 265 2,8 81 4,2 473 3,4 91 1,4 966 3,2

2011 80 4,6 213 3,3 63 4,6 451 3,4 65 1,5 872 3,4

2012 45 5,7 197 3,6 52 5,7 563 3,6 64 1,4 921 3,6

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9 Anzeigen nach § 15 BImSchG Seit dem Jahr 2010 werden die Auswertungen der von den Bezirksregierungen und Unteren Umweltschutzbehörden registrierten Anzeigen nach § 15 BImSchG in den ISA-Bericht aufgenommen. Hierdurch wird ein wichtiger Teil der Aufgaben und Tä-tigkeiten der Umweltbehörden im Bereich der Anlagenüberwachung dokumentiert. 9.1 Anzeigen nach § 15 Abs. 1 BImSchG (Änderungsanzeige) Bestimmte Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen können seitens des Anlagenbetreibers -soweit es sich nicht um wesentliche Änderungen i.S. des § 16 BImSchG handelt- nach § 15 Abs. 1 BImSchG den Umweltbehörden angezeigt werden. Teilt die Behörde dem Anlagenbetreiber mit, dass seine angezeigte Ände-rung keiner Genehmigung bedarf oder äußert sie sich nicht innerhalb eines Monats, so darf die Änderung vorgenommen werden. Von dieser Anzeigemöglichkeit haben Anlagenbetreiber im Jahr 2012 in 1290 Fäl-len Gebrauch gemacht:

Im Jahr 2012 bei den Bezirksregierungen und Unteren Umweltschutzbehörden eingegangene Anzeigen über Änderungen nach § 15 Abs. 1 BImSchG

Obergruppe 4. BImSchV

Dienstbezirk 1. E

nerg

ie

2. S

tein

e, E

rden

3. E

isen

, Sta

hl

4. C

hem

ie

5. O

berf

läch

en-

b

ehan

dlun

g

6. H

olz,

Pap

ier

7. N

ahru

ngsm

ittel

8. A

bfal

l

9. L

ager

ung

10. S

onst

iges

Ges

amt

BR 101 58 122 304 24 11 10 315 65 16 1026

davon führten zu Änderungsgenehmi-gungsverfahren

1 6 1 1 1 10

UUB'en 54 19 2 18 89 60 6 16 264

davon führten zu Änderungsgenehmi-gungsverfahren

1 1 3 5

BR und UUB'en 155 77 124 304 42 11 99 375 71 32 1290

davon führten zu Änderungsgenehmi-gungsverfahren

2 6 1 1 4 1 15

BR = Bezirksregierung, UUB'en = Untere Umweltschutzbehörden der Kreise und kreisfreie Städte im Regierungsbezirk

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ISA-Daten 31.12.2012

Die Prüfung der Anzeigen durch die Umweltbehörden ergab in 15 Fällen (rund 1%) das Erfordernis eines Genehmigungsverfahrens nach § 16 BImSchG, da sich die geplanten Änderungen doch als wesentlich heraus stellten. Der Vorjahresvergleich ergibt eine annähernd gleichbleibende Zahl von Anzeigen nach § 15 Abs. 1 BImSchG. 9.2 Anzeigen nach § 15 Abs. 3 BImSchG (Betriebseinstellung) Beabsichtigt der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage den Betrieb sei-ner Anlage einzustellen, so hat er dies gegenüber der zuständigen Umweltbehörde nach § 15 Abs. 3 BImSchG anzuzeigen. Im Jahr 2012 wurden 35 Anzeigen über Betriebseinstellungen registriert:

Im Jahr 2012 bei den Bezirksregierungen und Unteren Umweltschutzbehörden eingegangene Anzeigen über Betriebseinstellungen nach § 15 Abs. 3 BImSchG

Obergruppe 4. BImSchV

Dienstbezirk 1. E

nerg

ie

2. S

tein

e, E

rden

3. E

isen

, Sta

hl

4. C

hem

ie

5. O

berf

läch

en-

b

ehan

dlun

g

6. H

olz,

Pap

ier

7. N

ahru

ngsm

ittel

8. A

bfal

l

9. L

ager

ung

10. S

onst

iges

Ges

amt

BR 2 3 5 3 4 1 5 1 3 27

UUB'en 3 1 1 1 1 1 8

BR und UUB'en 5 1 4 5 3 4 2 6 2 3 35

BR = Bezirksregierung, UUB'en = Untere Umweltschutzbehörden der Kreise und kreisfreie Städte im Regierungsbezirk

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Besonderer Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen der Bezirksregierungen und der Unteren Umweltschutzbehörden, die durch ihre Arbeit in der betrieblichen Anlagen-überwachung und Konzessionierung und letztlich durch ihre Dateneingaben die Qualität des Informationssystems erhalten, den Kolleginnen und Kollegen des Lan-desamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW für die Weiterentwicklung und Instandhaltung des Systems und den Mitgliedern des ISA-Arbeitskreises 'An-wender' für ihre eingebrachten Anregungen und Erfahrungen. Impressum Herausgeber Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) Fachredaktion Referat V-4 „Immissionsschutz bei Anlagen, Anlagensicherheit“ Christian Esser E-Mail: [email protected]

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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Telefon 0211 4566-666 Telefax 0211 4566-388 [email protected] www.umwelt.nrw.de