Ingelheim am Rhein · Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(2) BauGB 22. Mai 2017 bis 27. Juni...

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Ingelheim am Rhein Amt für Bauen, Planen und Umwelt, 60/5 Abteilung für Stadtentwicklung und Stadtplanung Bebauungsplan „Nördlich der Wilhelm-von-Erlanger-Straße Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(2) BauGB 22. Mai 2017 bis 27. Juni 2017 Wesentliche umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen aus den Beteiligungen nach §§ 3(1) 4(1) BauGB Bürger mit Anregungen (mit Umweltbezug): 1. 11 Anwohner Beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange mit Anregungen (mit Umweltbezug): 1. Struktur- und Genehmigungsdirektion Gewerbeaufsicht 2. Struktur- und Genehmigungsdirektion Wasser Abfall Boden 3. Kreisverwaltung Mainz- Bingen 4. Handwerkskammer Rheinhessen 5. Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs GmbH 6. LBM Landesbetrieb Mobilität Worms 7. DB Netz AG, Frankfurt 8. Generaldirektion Kulturelles Erbe Direktion Landesdenkmalpflege 9. Kaiserpfalz Ingelheim Forschungsstelle, Herrn Grewe 10. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz 11. Landesamt für Geologie und Bergbau Stadt Ingelheim am Rhein 1

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Ingelheimam Rhein

Amt für Bauen, Planen und Umwelt, 60/5 Abteilung für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Bebauungsplan„Nördlich der Wilhelm-von-Erlanger-Straße

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(2) BauGB22. Mai 2017 bis 27. Juni 2017

Wesentliche umweltbezogene Informationen und

Stellungnahmen aus den Beteiligungen nach §§ 3(1) 4(1) BauGB

Bürger mit Anregungen (mit Umweltbezug):

1. 11 Anwohner

Beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

mit Anregungen (mit Umweltbezug):

1. Struktur- und Genehmigungsdirektion Gewerbeaufsicht

2. Struktur- und Genehmigungsdirektion Wasser Abfall Boden

3. Kreisverwaltung Mainz- Bingen

4. Handwerkskammer Rheinhessen

5. Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs GmbH

6. LBM Landesbetrieb Mobilität Worms

7. DB Netz AG, Frankfurt

8. Generaldirektion Kulturelles Erbe Direktion Landesdenkmalpflege

9. Kaiserpfalz Ingelheim Forschungsstelle, Herrn Grewe

10. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

11. Landesamt für Geologie und Bergbau

Stadt Ingelheim am Rhein 1

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Anwohner Ansprechpartner:

Ingelheim, den 20.12.2016

<n' 1 "U. •.

Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Nördlich der Wilhelm-von-Erlanger-Straße

Sehr geehrte Damen und Herren, * 1 2 3 4

haben uns dem

Bebauungsplan „Nördlich der Wilhelm-von-Erlanger-Straße auseinander gesetzt. Wir fühlen uns

durch die momentan geplante Ausführungsform in unserer Lebensqualität eingeschränkt und

befürchten zudem eine deutliche Wertminderung unserer Immobilien, kurzum: wir sind mit der

momentanen Planungsversion nicht ein erstanden und beanstanden folgende Punkte.

1. Genau auf Höhe unserer Wohnhäuser ist mit der Planung von „WA1 mit in Summe 38Wohneinheiten in 3 Gebäuden mit der rößten Höhe dje Sicht auf das Gröbste beeinträchtigt. Deruneingeschr nkte Ausblic in den Rheingau wird durch die Bebauung nicht mehr vorhanden sein.Gerade dieser Ausblick macht aber unsere Wohnlage reizvoll und tr gt zum Wert der Immobilienerheblich bei.

2. Darüber hinaus wird es durch die geplante Gebäudehöhe von 12,50m ab OberkanteWilh.-v.-Erlanger Straße in den Nachmittagsstunden deutlich dunkler werden als bisher. Unsere

Häuser sind bereits heute in Richtung Süden (Beizerstraße) durch das ansteigende Gelände unddurch die hohen Baumbestände der umliegenden Parkanlagen eingeschränkt.

3. Dan des Baus der Umgehungsstraße vor einigen Jahren hat sich die Lärmsituation imWohngebiet erheblich verbessert. Durch die enorm roße Anzahl an Wohneinheiten wird sich dieseSituation wieder deutlich verschlechtern. Vor allem die hohe Bebauungsdichte durch die ge lantenMehrfamilienhäuser direkt am „Straßenrand wird zu einem erhöhten L rmpegel beitragen.

4. Wir befürchten weiterhin, dass durch die höhe Bebauungsdichte direkt an derWilh.-v.-Erlanger Straße die Windzirkulation eingeschr nkt sein wird. Vor allem im Sommer ist das

Klima aufgrund aum vorhandener Luftbewegung heute schon eher unangenehm. Wenn die heute

vorhandene Windschneise verbaut ist, ird sich die Situation weiter verschlechtern.

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Wirschlagen daher folgende Änderungen des Bebauungs lanes vor:

o Belegung des gesamten Planungsgebietes ausschließlich mit Wohneinheiten de Benennung „WAS (1-2-Familienhäuser) und, wenn unbedingt notwen ig, in kleinen Teilenmit „WA2 (Reihenhäusern). 1

• Verzicht auf Meh familienhäuser de Kategorie „WA1 .

Positi es Beispiel: das Wohngebiet „Am Gänsberg aus den 50er Jahren.Negatives Beispiel: die unsägliche Bebauung es größten Teils des Herstel-Gebietes.

Die Bebauun im Planteil 1 im Bereich direkt am Straßenrand der Wilh.-v.-Erlanger Straße soll mitausschließlich Einfamilienhäusern ge äß „WAS unter Beibehaltun der heutige Geländestrukturerfolgen, d.h. Gebäudehöhe 10,0m ab Grund, was etwa 8m Höhe ab Oberkante der Wilh.-v.-Erlanger

Straße entsprechen dürfte.

Als Alternati e mit Abstrichen:Falls auf die Mehrfamilienhäuser „WA1 nicht verzichtet werden kann, Verlegun des Bauabschnittes„WA1 auf das Gebiet von Planteil 2 zwischen Einmündung Beizerstraße und Sichelpfad.Die zu ünftigen Bewohner der Mehrfamilienhäuser im Planteil 2 hätten direkten Blick auf den

und es gäbe keine direkten Anwohner, die beeinträchtigt wären. Die Abschüssi keitdes Geländes würde auch bei dieser Alternative den Bau einer Tiefgarage ermöglichen.

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Diese Vorschläge führen unsere Meinung nach zu einer deutlichen Verbesserung desLandschaftsbildes gegenüber der momentanen Planung, Durch die niedrigere Gebäudehöhe imBereich der Ober ante der Wilh.-v.-Erlanger Straße und das abfallende Gelände in Richtung Nordenwürde auch der heutige Ausblic zumindest teilweise erhalten bleiben. Durch die lichtere Bebauungwird es zu einer geringeren Beeinträchtigung der Licht- und Luft erhältnisse ommen.

i

Wir bitten um Prüfung unserer Vorschläge und entsprechender Anpassung des Bebauungsplanes.

Freundliche Grüße,

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Rheinlandpf lzSTRUKTUR- UNDGENEHMIGUNGSDIREKTIONSÜD

Struklur- und Genehmigungsdlfektlon Süd | Kalserslraße 31165116 Mainz

StadtverwaltungIngelheimNeuer Markt 155218 Ingelheim am Rhein

REGIONALSTELLEGEWERBEAUFSICHT

Kaiserstraße 3165116 MainzTelefon 06131 96030-0Telefax 06131 [email protected]. e

06.12.2016

Mein Aktenzeichen22/04/6/2016/0128Bille Immer angebenl

Ihr Schreiben vom Ans rechpartnerMn E- ail18.11,2016 Rüdiger Koch

[email protected]

Telefon/Fax06131 96030-3106131 96030-99

Bauleitplanung der Stadt Ingelheim am Rhein

Flächennulzungsplan () Aufstellung (X) Änderung

Bebauungsplan (X) Aufstellung ( ) Änderung

Bebauungsplan „Nördlich der Wilhelm-von-Erlanger-Straße

(X) Anhörung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

() Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Sicht des Immissionsschutzes wurde die schalltechnische Verträglichkeit des

Vorhabens nicht ausreichend nachgewiesen. Insbesondere bestehen zu folgenden

Punkten des Gutachtens der Grebner Ingenieure (M214-16 vom 05.10.2016) Beden¬

ken:

Für das Plangebiet auf dem Gänsberg wurde im Rahmen der Bauleitplanun 2008 ein

schalltechnisches Gutachten erstellt (Gutachten Dipl.-Ing. Richard Möbus, Nr.

1660bG/08 vom 15.08.2008). Das damalige Plangebiet enthält die heute vorhandenen

1/2

Konto der La desoberkasso:Deutschen Bundesbank u wigshafenIBAN: DE79 5450 0000 0054 5015 05BIC; AR DEF1545

Für eine formgebundene, rechtsverbindliche, elektronische Kom unikation nutzen Sie bitte die Virtuelle Poststelleder SGD Süd. Hinweise zu deren Nutzung erhalten Sie unter www.sgdsued.rlp.de

Besuchszeiten:ontag-Donnerstag

9:00.12:00 Uhr, 14:00-15:30 UhrFreilag 9:00-12:00 Uhr

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RlieinlandpfakST UKTU - NDCENEHMICUNGSDIREKTIO SÜD

Nutzungen Kaiserpfalz Realschule plus, TG 1847 Sportzentrum und das Jugend- und

Kulturzentrum Yellow einschließlich Parkplätze und Außenflächen. Die Annahmen

dieses Gutachtens wur en in der vorliegenden Betrachtung nicht berücksichtigt bzw.

verifiziert. Gerade an der nordwestlichen Ecke des Plangebiets (damals Immissions¬

punkt 1, siehe Anlage) wurden 008 wesentlich höhere Immissionswerte berechnet.

Das vorliegende Gutachten M214-16 vom 05.10.2016 setzt die Erweiterung des

Schulgebäudes um einen I-för igen Anbau voraus. Es wird keine Aussage zu den

schalltechnischen Auswirkungen des Anbaus getroffen. Da hier keine Kenntnisse des

Anbaus orliegen, stellt sich auch die Frage, welche Auswirkungen eine evtl, mögliche

Nichtrealisierung hätte.

Auch für die unter Punkt 3.2.11 genannte Tierpension liegt der Stadt erwaltung Ingel¬

heim im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens eine schalltechnische Betrachtung

vor. D ese Erkenntnisse sollten im Gutachten berücksichtigt werden.

Von der beschriebenen Fa. Fleinrichs GmbH & Co. KG liegen hier Informationen vor.

Das Metallbauunternehmen betreibt auf dem Gelände auch eine Lackiererei mit ent-

P~| sprechenden Aggregaten. Zudem ist aus den bisherigen Erfahrungen auch mit einer

nächtlichen Betriebstätigkeit und mit Tätigkeiten auf dem Betriebshof zu rechnen. Der

im Gutachten beschriebene Vermutungsansatz reicht für eine Betrachtung nicht aus.

Für das unter Punkt 3.2.7 beschriebene Fitnessstudio wird eine Öffnungszeit bis 22

Uhr angesetzt. Es ist also damit zu rechnen, dass durch Kunden und Beschäftigte

auch nach 22 Uhr noch Fahrzeugverkehr herrscht.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

4 Rüdiger Koch

Anlage - Lageplan zum Gutachten 1660bG/08

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Richard MöbusSachverständiger für SchallschutzDipl,- Ing, Physik. Technik

Lessingstraße 17 A65189 WiesbadenTelefon 0611/505 85 28Telefax 0611/505 85 30moebus@der-aküstiker.de

Anlage 1 zum Gutachten 1660bG/08 om 15.08.2008 |

Stadt Ingelheim, Bebauungsplan „Auf dem Gänsberg Ermittlung Verkehrs- und Betriebsgeräusche in de Planungsfläche und Nachbarschaft

Lageplan

Immissionspunkte Lärmschutzanlage 4 m hoch

Maßstab ca. 1:2500

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,STRUKTUR- UNDge ehmicuncsdikektionSÜD

Stadtverwaltung IngelheimAmt für Bauen, Planen und UmweltNeuer Markt 155218 Ingelheim

Sltuktur- und Ganehmlgungsdlreklion Süd | Postfach 42 40155032 Mainz

• 1 •. lu • ¦ ' f :W

!• / ".•'Hl

REGIONALSTHLLEWASSERWIRTSCHAFT,ABFALUWIRTSCHAFT,BODENSCHUTZ

Kleine Langgasse 355116 MainzTelefon 06131 2397-0Telefax 06131 2397-155www.sgdsued.rlp.de

23. Dez. 2016

Mein ktenzeichen Ihr Schreiben vom Ansprech artnerMn / E- allBl 25.0,02-07, 18.11,2016, Jutta Backstein/Ba / 1/Ma:33 Stadtentwicklung und |[email protected]. e

Bitte immer angebenl -planung 60/5;

Telefon / Fa 06131 2397-13006131 2397-155

Bebauungsplan „Nördlich de Wilhelm- von- Erlanger- Straße Stadt Ingelheim

hier: Beteiligung ge . § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 18.11.2016 baten Sie um Stellungnahme zu dem o.g. Bebau¬

ungsplan. Ich bitte die nachfolgenden Hinweise und Anregungen für das Verfahren

zu beachten:

1. Allgemeine Wasserwirtschaft

1.1. Ge ässe

Zu der o.g. entsprechenden Flächennutzungsplanänderung habe ich bereits

am 10.03.2016 eine Stellungnahme im Zuge der Beteiligun ge . § 20 Lan-

desplanungsgesetz gegenüber der Kreisverwaltung Mainz-Bingen abgegeben.

Zwischenzeitlich wurde der das Planungsgebiet durchquerende Wäschbach

(Gewässer III. Ordnung) in die Planung integriert wurde. Die Gewässerverroh¬

rung soll in einem Abschnitt leicht verlegt werden. Zudem ist vorgesehen, den

verrohrten Wäschbach teilweise zu öffnen und z.T. sogar zu renaturieren. Dies

Für eine formgebundene, rechts erbindliche, elektronische Kommunikation nutzen Sie bitte die Virtuelle Poststelleder SGD Süd. Hinweise zu deren Nutzung e halten Sie unter www.sgdsued.rlp.de

1/8

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Rheinland fah:STRUKTUR- UNDGENEHMIGUNCTSDIREK IONSÜD

1.1.2

wird aus Sicht der allgemeinen Wasserwirtschäft nicht zuletzt im Hinblick auf

die Zielsetzungen der EU-WRRL begrüßt. Im Bebauungsplan sollte jedoch da¬

raufhingewiesen werden, dass eine Verlegung sowie eine wesentliche Umge¬

staltung des Gewässers einer vorherigen wasserrechtlichen Genehmigung

ge . § 68 WHG seitens der unteren Wasserbehörde bedarf.

1.1.3

Unter Punkt 5 der Begründung zum Bebauungsplan wird auf Seite 13 die ge¬

plante Renaturierungsmaßnahme des Wäschbachs beschrieben. Im letzten

Satz wird dabei auf eine mögliche Förderung dieser Maßnahme im Rahmen

der Aktion Blau Plus des Landes RLP hingewiesen. Dies ist grundsätzlich rich¬

tig. Unter Punkt 7.10 „Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des

§ 1a Abs. 3 BauGB" auf Seite 20 der Begründung wird jedoch erläutert, dass

die Renaturierung des Wäschbachs als Ausgleich definiert werden soll. Ich

weise vorsorglich darauf hin, dass Ausgleichsmaßnahmen grundsätzlich nicht

förderfähig sind.

2. Grund asserschutz, Trinkwasser ersorgung

2.1 Wasserschutzgebiete

Der nördliche „Zipfel des Planbereichs, hier dargestellt als öffentliche Grün¬

fläche, befindet sich in Zone III b des zurzeit im Festsetzungsverfahren befind¬

lichen Wasserschutzgebiets „Badweg" zugunsten der Wasserversorgung •

Rheinhessen GmbH, Bodenheim. Gegen die Anlage einer Grünfläche beste¬

hen keine grundsätzlichen Bedenken. Auf die Beachtung der im Ent urf vor¬

liegenden Rechtsverordnung wird an dieser Stelle bereits hingewiesen.

Die Schutzgebietsgrenze verläuft entlang des „Sichelpfads“, sodass die restli¬

che Fläche des Plangebiets -im Plantei orange dargestellt- unmittelbar an

das Wasserschutzgebiet angrenzt.

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WieinlandpfakSTRUKTUIl- UNDGENEHMIGUNGSDIREKTIOWSÜD

2.2 Gmndwassemutzung

Das auf der gegenüberliegenden Seite der Wilhelm-von-Erlanger-Str. gelege-

ne Anwesen ( f gwird nach meinem Kenntnisstand aus einer etwa

3 km entfernten Quelle versorgt. Wasser, welches von den Bewohnern des

Anwesens nicht benötigt wird, wird leitungsgebunden der Gärtnerei zur Verfü¬

gung gestellt. Dortiges Überlaufwasser soll angeblich dem Wäschbach zuge¬

führt werden. Im Zuge des hier anstehenden Verfahrens sollte daher seitens

des Planers/der Stadt überprüft werden, ob dieser Zustand noch vorherrscht

und wie bei der bevorstehenden Verkleinerung des Gartenbaubetriebes bzw.

bei einer später vorgesehenen Schließung des Betriebes das aus dem Em-

merlingschen Anwesen zufließende Quellwasser abgeleitet werden kann.

Weiterhin muss es auch eine Wasserleitung von dem auf dem |

| gelegenen Weiher zum verrohrten Wäschbach im Planteil

1 existieren. Die genaue Lage der Einleitstelle ist jedoch nicht bekannt. Die hier

vorliegende Plangrundlage stammt aus dem Jahr 1965. Auch hier sollte sei¬

tens es Planers/der Stadt der aktuelle Sachstand ermittelt werden und falls

eine Änderung gegenüber der jetzigen Situation erforderlich werden sollte, Lö¬

sungsansätze aufgezeigt werden.

2.3

2.3.1

Bauzeitliche Grundwasserhaltung/Hohe Gmndwasserstände

Sofern während der Bauphase hohe Grundwasserstände auftreten bzw. durch

starke Niederschläge ein Aufstau auf den grundwasserstauenden Schichten

hervorgerufen wird, kann eine Grundwasserhaltung erforderlich werden. Hier¬

für ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Unteren Wasser¬

behörde einzuholen.

Es ist grundsätzlich nicht auszuschließen, dass es im Plangebiet zeitweise zu

hohen Grundwasserständen kommen kann. Für den Planbereich 1 Ist eine

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RhemlandpfakSTRUKTUII- UNDccnehmigungsdirektiomSÜD

Tiefgarage vorgesehen, im Planbereich 2 soll auf eine,Unterkellerung der

Wohnhäuser verzichtet werden.

Es wird empfohlen, die Tiefgarage entsprechend abzudichten. Die Einleitung

von Dränagewasser in den Abwasser anal ist nicht zulässig.

2.4 Regenerative Energie

Sollte der Einsatz regenerativer Energien vorgesehen werden, hier die Nut¬

zung von Erdwärme (Geothermie), weise ich arauf hin, dass hierfür ein was¬

serrechtliches Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Wasserbehör¬

de durchgeführt werden muss.

2.3.2

3. Abwasserbeseitigung

3.1. Schmutzwasser

Schmutzwasser ist de kommunalen Kläranlage zuzuführen.

3.2.

3.2.1

Niederschlagswasser

Unverschmutztes Niederschlagswasser von Dach-, Hof- und Wegeflächen aus

dem öffentlichen als auch dem privaten Bereich ist zurückzuhalten und mög¬

lichst zu versickern, sofern keine Altlasten o.ä. diesem entgegenstehen. Die

Versickerung sollte über die belebte Bodenzone (mindestens 20 cm Oberbo¬

denschicht) z.B. mittels flacher Mulden, erfolgen. Niederschlagswasser von

Strassen, Wegen und Hofflächen darf nur über die belebte Bodenzone versi¬

ckert werden.

Sollte eine Versickerung nachweislich nicht möglich sein, ist eine gedrosselte

Einleitung in ein Fliessgewässer (direkt oder über eine Regenwasserkanalisa¬

tion) vorzunehmen.

3.2.2 Die Zwischenschaltung von Zisternen wird empfohlen.

4/8

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WieinlandpfakSTRUKTUR-UNDCENEHMIGUNGSDIREKTIONSÜD

3.2.3Die Versickerung über flache Mulden (bis 30 crn Tiefe)'.kann als erlaubnisfrei

angesehen werden, Für die gezielte Versickerung (zentrale Mulden und Be¬

cken, Rigolen, Schächte, etc.) sowie für die Einleitung in ein Fliessgewässer

ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Entsprechende Antragsunter¬

lagen sind rechtzeitig vor Baubeginn bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen,

Untere Wasserbehörde, einzureichen. Bei Versickerung mit mehr als 500 m2

angeschlossener, abflußwirksamer Fläche oder bei Einleitung in ein Fließge¬

wässer mit mehr als 2 ha angeschlossener, abflußwirksamer Fläche ist der

Erlaubnisantrag bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regional¬

stelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz in Mainz einzureichen.

3.2.4Bei gezielter Versickerung, insbesondere über Rigole und Sickerschächte, ist

ein Abstand von mindestens einem Meter zwischen der Sohle der Versicke¬

rungsanlage und dem mittleren, höchsten Grundwasserstand einzuhalten.

Dieses gilt auch für die Privatgrundstücke.

3.2.5Bei Einleitung in das Fließgewässer ist hinsichtlich der Abflußverschärfung ein

Ausgleich der Wasserführung nach § 28 LWG erforderlich, d.h. das Nieder¬

schlagswasser ist gedrosselt über einen Rückhalteraum, der für ein 20-

jährliches Regenereignis bemessen ist einzuleiten. Diese Jährlichkeit gilt auch

für die Bemessung von Versickerungsanlagen im Baugebiet.

3.2.6 Dieses sollte in den Hinweisen aufgeführt werden.

3.2.7Ich empfehle, die Entwässerungskonzeption vorab mit der zuständigen Was¬

serbehörde abzustimmen.

5/0

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RheinlandpfabSTKUKTUR- UNDCENEHMIGUNGSDIREKTIONSÜD

I I

I)4. Bodenschutz

Im Planungsbereich befindet sich derzeit ein Gartenbaubetrieb.

Die Umsetzung der Planung soll in 2 Stufen (1. und 2. Bauabschnitt, BA) unter

Weiterführung des Gartenbaubetriebes für einen bestimmten Zeitraum (ca. 10

Jah e) im Nordosten des Geltungsbereiches erfolgen.

Gartenbaubetriebe und Gärtnereien gelten nach dem Altlastert-Branchen-

katalog der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-

Württemberg (LUBW) als eingeschränkt altlastenrelevant. Die Einstufung

hängt u. a. von der Größe des Betriebes und dem Umgang mit umweltgefähr¬

denden Stoffen ab. Hierzu zählen auch Pflanzenschutzmittel. Aus diesem

Grunde wurde der Planungsbereich in das Bodenschutzkataster des Landes

Rheinland-Pfalz mit der REGNUM 339 00 030 - 5015 / 000 - 00 aufgenom¬

men.

Den Antragsunterlagen liegen folgende Gutachten bei;

o Gutachterliche Stellungnahme - Wohngebiet „Nördlich der Wilhelm-von-

Erlanger-Straße" 1. Bauabschnitt mit Stand vom 25.02.2016 erstellt von

BIW GmbH, Mainz [U1]

o Gutachterliche Stellungnahme - Wohngebiet „Nördlich der Wilhelm-von-

Erlanger-Straße" 2. Bauabschnitt mit Stand vom 20.07.2016 erstellt von

BIW GmbH, Mainz [U2]Das Entwässerungskonzept Neubaugebiet „Gänsberg" in Nieder-Ingelheim mit

Stand vom April 2016 erstellt von IGW, Zornheim, wurde diesbezüglich nicht

betrachtet.

4.2Laut [U1] wurde „das anfallende Erdmaterial der Mischprobe MP 1 in die Zu¬

ordnungsklasse Z 1.1 nach LAGA infolge der Parameter TOC und Nickel im

Feststoff eingestuft. Der beprobte Oberboden weist keine Überschreitung

nach LAGA für die Zuordnungsklasse Z 0 in den analysierten Mischproben

auf.

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RlieinlandpfabSTRUKTUR- UNDGENEHMIGUNGSDIRCKTIONSÜD

I. d. R. weisen Mischproben Minderbefunde auf. Zudem wurde der Boden

nach Abfallwirtschaftsrecht (LAGA) und nicht nach Bodenschutzrecht

(BBodSchV) untersucht. Aus diesem Grund können die vorgelegten Analy¬

sen erte nicht als Bewertungsgrundlage für eine geplante wohnbauliche

Nachnutzung erwendet werden. Dies gilt auch für die in [U2] analysierte

Mischprobe.

Aufgrund dessen sollte in den Textlichen Festsetzungen mit Stand vom

19.10.2016 die unter Kapitel 5.3 „Altlasten stehende Formulierung wie folgt

geändert werden:

Im Planungsbereich befindet sich folgende im Bodenschutzkataster des Lan¬

des Rheinland-Pfalz registrierte Fläche:

„Ehe . Gartenbaubetrieb, Ingelheim" REGNUM 339 00 030-5015/

000-00.

Die Fläche ist als altlastverdächtig eingestuft im Hinblic auf eine Nutzung als

Wohngebiet.

Sie ist im Bebauungsplan gekennzeichnet. Eine bodenschutzrechtliche Bewer¬

tung der Fläche im Hinblick auf die gemäß B-Plan planungsrechtlich zulässige

Nutzung sowie im Hinblick auf das Grundwasser ist nach derzeitigem Kennt¬

nisstand nicht möglich. Daher ist die o. g. Fläche vor Umnutzung der pla¬

nungsrechtlich zulässigen Nutzung in Abstimmung mit der Struktur- und Ge¬

nehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft,

Bodenschutz, Kleine Langgasse 3, 55116 Mainz, ge . § 9 Abs. 2 BBodSchG

zu untersuchen.

Durch die Trägerin der Bauleitplanung ist durch einen Durchführungsveitrag

sicher zu stellen, dass die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse bei Um¬

nutzung entweder gänzlich nachgewiesen oder hergestellt sind.

7/0

J

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STRUKTUR- UNDGENEHMIGUNGSDIREKTIONSÜD

Generell wird hiermit auf die Anzeigepflicht ge . § 5 Abs. 1 Landesboden¬

schutzgesetz vom 25.7.2005 hingewiesen. Demnach sind der Grundstücksei¬

gentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Grundstück

(Mieter, Pächter) verpflichtöt, ihnen bekannte Anhaltspunkte für das Vorliegen

einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast unveuüglich der zuständi¬

gen Behörde (Regionalstelle der SGD Süd) mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Jutta Bachstein

i

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KREISVERWALTUNGMAINZ-BINGENGuuiu-Rückwl-Stuiß« 11,55218 I gelheim a Rhein

Rheinhessen

l W' i& 'jr *. .J- ))]

m <I-Wi im [§))

Telefon: (0 61 32) 787-0Zenl lla : (0 61 32)787-1122Internet: tlp.T/www.malnz-bingen.deE-Mail: kreisverwallungQmalnz-blngen.de

Stadtverwaltung IngelheimAmt Bauen, Planen und UmwelNeuer Markt 155218 Ingelheim

55206 Inoelhelm am Rhein' Abteilung: Bauen und Umwelt/

Fachbereich: Bauen

Auslwntt erteilt: Cordella Leyendecker

; I.?.r)l *f' .nllLi_ng Zimmer: 368

ij< 'Ci'.' '1 i;':|hi nm l/fhci« Durchwahl: 06132-787-2120

Fax: 06132-787-2199

1 E-Mail: loyendecker,[email protected]

AZ. Ingelheim am Rhein,22. Dezember 2016

Ihr Zeichen / Ihre Nachricht Unser Zeichen / Uijsere Nachricht Stadtentwicklung und-Planung 60/5 21-2/610-13-0900 ' J ,

lA/W Bauleitplanung der Stadt IngelheimVorentwurf zum Bebauungsplan „Nördlich der Wilhelm-von-Erlanger-Straße"Hier: Beteiligungs erfahren ge . § 4(1) BauGBBezug: Ihr Schreiben vom 18. November 2016, eingegangen am 22. No ember 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus der Sicht der von unserem Hause zu vertretenden öffentlichen Belange werden zum o.g. er¬fahren folgende Anregungen vorgetragen:

1. Die Untere Landesplanungsbehörde teilt mit, dass die Bruttowohnbaufläche inRaum&Monitor als Innenpotential einzutragen ist.

2. Bebauungspläne sind ge , § 8(2) BauGB aus de Flächennutzungsplan zu entwickeln (betr.auch externe Ausgleichsflächen).Nach § 8(3) BauGB kann ein Bebauungsplan im sog. Parallelverfahren auch gleichzeitig mitder Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt wer en.Die landesplanerische Stellungnahme om 2. Mai 2016 ist zu beachten, und die 25. Ände¬rung des Flächennutzungsplans der Stadt Ingelheim ist umgehend abzuschließen. 3

3. Die ca. 2,9 ha große Fläche des Plangebiets wird bisher weitgehend intensiv als Gärtnerei¬gelände genutzt und weist entsprechend den Erfassungen und Bewertungen im FachbeitragArtenschutz om Juli 2016 keine besonderen Wertigkeiten für den Natur- und Artenschutzauf.

3.1 Gleichwohl hält die Untere Naturschutzbehörde die im Fachbeitrag Artenschutz unter Punkt 6- entwickelten Vermeidungsmaßnahmen V1 - V5 für un erzichtbar und regt an, diese arten¬schutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen in die textlichen Festsetzungen, zumindest alsHinweise aufzunehmen bzw. zu prüfen, ob sie in den Städtebaulichen Vertrag mit dem Inves¬tor aufgenommen werden können.

3.2 Aus Sicht der Unteren Natu schutzbehörde werden mit der geplanten Entwicklung derWohnbauflächen nördlich der Wilhelm-von-Erlanger-Straße or allem durch die Neuversiege¬lung von Bodonflächen auf ca. 1,15 ha erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft ausgo-

öffnunaszeilen BüraerbOro: Monlag bis Mittwoch von 07:00 bis 17:00 UhrDonnerstag von 07:00 bis 8 00 UhrFreilag von 07:00 bis 12:30 Uhr

llgemeine Sorechzehen: Monlag bis Freilag von 00:00 bis 12:00 UhrMontag bis Mitt och von 14:00 bis 16:30 UhrDonnerstag on 1 :00 bis 18:00 Uhrsowie nach telefonischer Vereinbarung

IdbI Q Bahnhof Inoelhelm 3 FnRmln lnn z r Krnl umujallimn

Bankverbindung:Spar asse Rhein-Nahe 300 003 60 (BLZ 660 501 80)IBAN:DE23 5605 0180 0030 0003 50 BIC: AL DE51KRESparkasse Mainz 100 011 164 (BLZ 650 501 20)IBAN;DE45 6605 0120 0100 0111 64 BIC:MAL DE51MNZ

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Schreiben vom 22.12.2016Kre sverwaltung Mainz-Bingen

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löst. Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans sind agegen nur In gerin eremU fang Ausgleichsmaßnahmen, wie die Renaturierung des Wäschbachs, geplant, so dassein größerer Anteil planexterne Kompensationsmaßnahmen erforderlich sein wird. Laut Um¬weltbericht soll dieser Ausgleichsbedarf durch die Zuordnung von ökokontoflächen der StadtIngelheim gedeckt werden und die räumliche sowie inhaltliche Festlegung der Ausgleichsflä¬chen Im Rahmen der Offenlage erfolgen.Die Untere Naturschutzbehörde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, ass nach Vor¬gesprächen zwischen ihr und dem In estor neben der Nutzung des stä tischen Ökokontosweitere fachlich geeignete Kompensationsmöglichkeiten auf erfügbaren Eigenlumsflächendes In estors in der Gemarkung Nieder-Ingelhelm bestehen, Die bei der Kreis erwaltungMainz-Bingen angesiedelte,.Stiftung Biotopsystem Sandgebiete zwischen ain und Bingenhat em Investor akt ell ein ents rechendes Angebot zu Übernahme un fachlich qualifizier¬ten Ausführung der erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen unterbreitet.

4.

4.1

4.2

4.3

Seitens der Unteren Wasserbehörde wird auf Folgendes hingewiesen:Der Unteren Wasserbehörde sin die geplanten Maßnahmen am Münzengraben/Wäschbachim Plangebiet bislang nicht be annt. Im Digitalen Wasserbuch ist der Münzengraben zudemerst nördlich angrenzend an das Plan ebiet verzeichnet. Für Gewässerausbaumaßnahmennach § 67 WHG ( erlegun und Offenlegung von Gewässe n) ist grundsätzlich rechtzeitigvorab eine Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu beantra¬gen, eine Vorabstimmung mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde wird empfohlen. In

e Anlage ist ein entsprechendes Merkblatt zur Kenntnisnahme und Beachtung beigefügl.Die Entwässerungskonzeption des Plangeb ets sieht eine Versic erung de Niederschlags¬wassers in das Grundwasser vor, sowohl von den Straßenflächen als auch den Dachflächender zukünftigen Gebäude.Für die gezielte Versickerung des Niederschlagswassers von Dachflächen (z.B. über Rigo¬len, Versickerungsschächte, etc.) in das Grundwasser bis zu 500 m2 abflusswirksamer Flä¬che Ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde einzu¬holen.Ab einer abflusswirksamen Fläche > 500 mz Ist die Struktur- und GenehmigungsdirektionSüd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Mainz zuständig.Das bedeutet konkret, dass für jedes Einfamilienhaus, Doppelhaus etc. (Au < 500 m2) eineigenes Wasserrecht vom Bauherren nach § 8 WHG bei der Unteren Wasserbehörde zu be¬antragen ist. Bei der Errichtung der Versickerungsanlage sind die Vorgaben des ArbeitsblattsA 138 der Abwassertechnischen Vereinigung zugrunde zu legen, U.a. ist zu beachten:Es ist ein Abstan von mindestens einem Meter zwischen der Sohle der Versickerungsanla¬ge (Rigole, Muldenrigole) bzw. 1,50 m (Versic erungsschacht) und dem mittleren, höchstenGrundwasserstand einzuhalten.Niederschlagswässer von Wegen, Terrassen, Kfz-Stellplätzen und Hofflächen dürfen nurüber die belebte Bodenzone ve sickert werden.Über eine Rigole oder einen Versickerungsschacht ürfen n r Niederschlags ässer vonDachflächen eingeleitet werden. Es dürfen hierbei keine unbeschichteten Metalle (Kupfer,Zink oder Blei) in größerem Umfang zur Dacheindec ung verwendet werden.

5. Das Sach ebiet Kin ertagesstätten teilt mit, dass die Sicherstellung der Deckung vonRechts- und Betreuungsansprüchen im Sinne des Kindertagesstättengesetzes zu beachtenist. 6

6. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Mainz-Bingen teilt mit, dass die kurzen Stich¬straßen des Plangebiets nicht von Abfallsammelfahrzeugen befahren werden können, dasich an deren Ende keine ausreichende Wendemöglichkeit befindet. Die Abfallbehälter derbetroffenen Anlieger sind an der nächsten anfahrbaren Straße bzw. Kreuzung zu en Entlee¬ungsterminen bereitzustellen.

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Schreiben vom 22.12.2016Kreisverwalt ng Mainz-Bingen

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Begründung: Müll darf nach den gelten en Arbeitsschutz orschriften gemäß § 16 DGUVVorschrift 43 „Müllbeseitigung" (bisher BGV C27) nur abgeholt werden, wenn die Zufahrt z Müllbehälte standplätzen so angelegt ißt, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist.Sackgassen müssen am Ende über eine geeignete Wendeanlage verfügen.Zur roblemlosen Abwicklung der Abfallsammlung:: empfiehlt der Abfall irtschaftsbetrieb dieBenutzung des Brückwegs und Sichelpfads für Äbfallsammelfahrzeuge zu erlauben. Hin¬sichtlich der Tragfähig eit müssen die Wege für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamt¬gewicht von 26 t geeignet sein. Das Lichtraumprofil von mi destens 4 m Höhe ist von Pflan¬zenüberhängen freizuhalten. Die Kurvenradien müssen für Äbfallsammelfahrzeuge mit 2,55m Breite und einer Gesamtlänge von ca. 10 m ausreichend bemessen sein.Die Eignung es Brückwegs als Wendemöglichkeit kann im Vorfeld nicht eindeutig festge¬stellt wer en. Entschei end sind ausreichend imensionierte Kurvenradien sowie ausrei¬chend Platz zum Rangieren. Die Mauer entlang es Brückwegs önnte hierbei zu Problemenführen. Ein Wendevor ang muss nach den geltenden Arbeitsschutzvorschriften mit ein- bismaximal zweimaligem Zurücksetzen durchführbar sein. Sollte ein Wenden nicht möglich sein,müssten die Abfallbehälter der Planstraße B1 an der K euzung Planstraße A / Planstraße B1zur Abholung bereitgestellt werden.Falls Brüc weg und Sichelpfad im Rahmen er Abfallsammlung nicht genutzt werden dürfen,sind die Abfallbehälter der Anlieger an der Kreuzung Planstraße B1 / Brüc weg, bzw. an derKreuzung Planstraße B2 / Sichelpfad oder an den Kreuzungen Wilhelm-von-Erlanger-St aßezu den Abfuhrterminen bereitzustellen. Voraussetzung für ie Bereitstellung an den Kreu¬zungen er Planstraßen B1 und B2 ist die Wendemöglichkeit am Straßenende.Zur Klärung von Unklarheiten wir um Kontaktaufnahme mit dem Abfallwirtschaftsbetriebgebeten.

7. Im Plangebiet vorhandene, für In elheim ortsbil prägende Kalksteinbruchmauern solltenerhalten und rechtlich gesichert werden (§ 172 Ba GB).Dort, wo eine Erhaltung an Ort und Stelle nicht möglich ist, wäre eine Wiederverwendung ananderer Stelle innerhalb es Plangebiets wünschenswert.Natursteinmauern dienen durchaus auch dem Schallschutz von Außenwohnberelchen undunteren Geschossen in diesem von Ver ehrslärm doch recht beeinträchtigten neuen Bauge¬biet.

8. Den Schallschutz der festgesetzten Gebietsqualität kann eine vollkommen neue Planung wiehier außer durch passive Schallschutzmaßnahmen auch durch andere städtebauliche Fest¬setzungen zu gewährleisten versuchen. Beispielsweise wären planungs- und bauordnung ¬rechtliche Vorgaben zu prüfen, die den Lärmquellen bewusst zu- bzw. abgewandt sind:

• Stellung der Gebäu e (Giebelwand als „Schallschutz)• Anordnung von Wohn- und Schlafräumen (abgewandt von der Lärmquelle)» Dachformen (Pultdächer, von der Lärmquelle abfallend)<• Gebäudeformen (Atriumhä ser, Staffelgeschosshäuser)• Anordnung von Garagen (aneinandergebaut als „Schallschutzwand")e Einfrie ungen i.V.m. dichter Anordnung der Baüfenster an z.B. etwas höher zulässigen Na-

tursteinmauern an Grundstücksseiten nahe zu Schallquelle• Gebäu ehöhen ( ie höchsten Gebäude nahe an der Lärmquelle, um dahinter liegende, nie ¬

rigere Gebäude zu schützen)• geschlosse e Bauweise (als „Lärmschutzwand") oder abwechseln Gebäude-Garagen<> Gliederung des Baugebiets nach zulässigen Nutzungen unter Wahrung des Chara ters eines

Allgemeinen Wohngebiets (Läden und nicht störende Gewerbebetriebe als weniger störemp-findliche Nutzungen eher nahe der Lärmquelle). 9

9. Es wird angeregt, ie Dachbegrünung von Flachdächern - zumindest im WA 1 - verbindlichfestzusetzen (bisla g nur als unverbin liche Empfehlung).

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Kreisverwaltung Mainz-BingenSchreiben om 22.12,2016 Seite 4 von 4

10. Redaktionelle Anregung:Die Z eckbestimmung de Ausgleichsfläche nördlich des Sichelpfads ist zu ergänzen.

Sollten sich bei der Planüberarbeitung Fragen ergeben, stehen wir gerne zu einem Gespräch bereit.

Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag

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Kreisverwaltung Mainz-Bingen

- Untere Wasserbehörde -i i

Georg-Rückert-Str. 11 Telefon: 0 61 32 / 787- 216

55218 Ingelheim am Rhein Telefax: 0 61 32 / 787 - 2199

Ein Planfeststellungs- genehmigungsverfahren nach § 68 WHG ist dann durchzuführen,wenn ein Gewässer oder dessen Ufer

- hergestellt- beseitigt- oder wesentlich umgestaltet wird (Ausbau).

Für die Erteilung der erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigung sind folgendeAntragsunterlagen in 4-facher Ausfertigung rechtzeitig vorzulegen:

• Anschreiben des Antragstellers ggf. des beauftragten Ingenieurbüros / Architekten (imNamen und Auftrag ... mit de entsprechenden Vollmacht)

• E läuterungsbe icht m t Angaben über

o Geokoordinaten nach UTM

o Gemarkung, Flur, Flurstück

o Einzelfall arstellung zur Vorprüfung der Feststellung er UVP-Pflicht von Projekten

o rechnerische Nachweise

• Planunterlaqen

o Übersichts arte (Maßstab 1:10.000; 1:15.000 oder 1:25,000)

u Katasterplan (Ma stab 1:1.000 oder 1:2.000)

o Bauzeichnungen über sämtliche Anlagen

o Detailpläne, Querschnitte etc.

• Sonstiges

o bei Anlagen auf fremden Grun stücken soll die Zustim ung des Grun stückseigentümers

nachgewiesen werden

o Die Antragsunterlagen müssen von fachkundigen Personen erstellt werden (Nachweis)

o Eigentürner erzeichnis

o ggf, landespflegerlscher Begleitplan (in Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde /

Unteren Naturschutzbehörde)

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Erläuterungen zum Antrag auf Erteilung einer Planfeststellung / Plangenehmigun nach § 68 WHG zum Gewässerausbau

Hinweis:¦ ¦ ¦ t

Gemäß § 68 Abs. 1 WHG bedarf der Ge ässerausbau der Planfeststellung durch iezuständige Wasserbehör e.

Anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses kann ge . § 68 Abs. 2 WHG einePlangenehmigung für einen Gewässerausbau, für den nach dem Gesetz über dieUmweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einerUmweltverträglich eitsprüfung besteht, erteilt werden.

Für Vorhaben, die gemäß Spalte 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfun (UVPG) einer allgemeinen oder standortbe ogenen Vorprüfung bedürfen, sind die dazugemäß Anlage 2 UVPG Jeweils erforderlichen An aben gesondert für die behördlichePrüfung ge . § 3c UVPG zu erstellen und mit den Antragsunterlagen vor ulegen,

Planunterlaqen:

1. Übersichtskarte (Maßstab 1 :10.000 oder : 25.000)

A f ieser Karte sin ie Gewässer darzustellen, d r betroffene Gewässerabschnitt zumarkieren und farblich zu unterscheiden.

2. Lageplan (Maßstab 1 :1.000, 1 : 500 oder entsprechen angepasst)

Der ge lante Gewässerausbau ist deutlich sichtbar darzustelien. Aus dem Lageplan istweiterhin erkennbar darzustellen (Planlegende):

• Maßstab• Nordpfeil• Höhenangaben• Fließrichtungspfeil bei Gewässern• Gemeindenamen und -grenzen« Bezeichnun der Gemarkung, Flur und Flurstücksnummern des Gewässera sbaus

3. L ngsschnitte (Maßstab 1 : 1.000,1 : 500 oder entsprechend a ge asst) inAnlehnung an die Darstellungen im Lageplan (siehe Nr. 2).

4. Katasterunterlagen

Katasteramtlicher ageplan mit Einzeichnung der Maßnahme und Auszug aus demEigentümerverzeich is über ie Grundstüc e, die vom Gewässerausbau unmittelbarbetroffen sin , sowie evtl. Einverständniserklärungen angrenzender betroffenerGrundstückseigentümer

5. Geokoo dinaten

Nach UTM, Sollten die Koordinaten nur nach Gauss-Krüger vorhanden sein, besteht unterdem folgenden Unk eine Umrechnungsmöglichkeit:

http://www.lvermqeo.rlp. e/inde , ohp?id=3473

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6. Darstellung technische Bauwerke / Verrohrungen / naturnaherRückhaltemulden etc.

Als Detailplan in Grundriss, Sc nitt, D aufsicht un Ansichten mit auf NN bezogenen Höhensowie Eintragung von Wasserspiegellagen.

7. Prüffähige technische Berechnungen

Die ermittelten Grund aten und technischen Berechnungen müssen nachvollziehbar sein,

8. Sonstiges

Alle vorgelegten Unterlagen müssen prüffähig sein.

Es wird gebeten, auf die orlage von Unterlagen, Plänen oder Texten zu verzichten, dienicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der beantragten Maßnahme stehen. Sollte diesnicht möglich sein, sind die Unterlagen, die für ie Beantragung maßgeblich sind sowie diedarin betroffenen Stellen deutlich zu kennzeichnen.

9. Planvorlagebe echtigung

Auf § 103 LWG wird hingewiesen.

Ingelheim, 28.12.2015

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HandwerkskammerRheinhessen

Stadtverwaltung IngelheimA t 60 - Bauen, Planen, Umwelt

Handwerkskammer RhelnhessenPostfach 261163 ¦ 56067 Mainz

i u \v. <• k v;',

In; p . •StabsbereichPresse- und Öffentlichkeitsa beit

Amt 60/5 Abt. Stadtentwicklung u. -planungFrau Doris FaustPostfacli 55208 Ingelhei Telefax: 06132-782 204

„Nördlich er Wilhelm-von-Erlanger-Straße"

1. Bebauungsplan2. Fächennutzungsplan - 25. Änderun Beteili ung der Behörden gern. § 4 BaugesetzbuchIhre Schreiben vom 18, No ember 2016

Sehr geehrte Frau Faust,Sehr geehrte Damen und Herren,

von er frühzeitigen Beteiligung nach § 3 ( ) BAUGB urden wir unterrichtet.Für die Han werks am er Rheinhessen anke ich Ihnen für die Möglichkeit zurStellungnahme zu dem o.a. Verfahren.

Für den Bereich des allge einen Wohngebietes regen wir an, die te tlichenFestsetzungen hinsichtlich er „nicht störenden Handwerksbetriebe" zu ändern.Nach den jetzigen Vorgaben sind Läden, die der Versorgungsstruktur desGebietes dlener zulässig. Also beispielsweise ein Lebensmittelgeschäft, einGetränkemarkt oder ähnliche Einrichtungen. Hingegen wären ein Friseursalon,ein Kosmeti belrieb oder ein zahntechnisches Labor nicht zulässig.

Ferner gehen wir davon aus, ass die Planun nicht in den Bestan sschutzumliegender Hand er sbetriebe eingreift und deren Betriebstätigkeit bzw.Entwicklungs öglichkeit nicht eingeschränkt werden.

Wir bitten grundsätzlich da um ortsansässigen Hand erksbetriebe über ihreAusbildungs- und Beschäftigung irkung inaus zu befördern und das Handwerkbei de Vergabe on öffentlichen Aufträgen angemessen zu berüc sic ti en

Mit freundlichen Grüßen

20. Dezember 2016

Ihr Zeichen:

Unser Zeichen: RG

Ansprechparlnerln:

Claudia Rörlg-Paul

Telefon 0613 9992-719

Telefax 06131 9992-63

[email protected]

Handwerkskammer RheinhessenDagoberlslrafie 255116 ainz

lnfo@h .dew w.hwk. e

Präsident:e. Hans-Jör Friese

Hau lgaschäflsführerln:Anja Ober ann

Mainzer olksban DLZ 551 900 00Konto 8 208 011IBAN: DE74 5519 0000 0008 2800 11BIG: M BMDE55

S arkasse Mainz

BLZ 550 501 20Konto 20 001 632IBAN: DE15 5505 0120 0020 0016 32BIG: AI.ADE61MNZ

I

Referentin der Geschäftsfüh ung

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08/12/2016 11:33 061327801192 RHEINHESSISCHE S, 02/03

RheinhessischeEnergie, NdlUllitl). Ge e.

Ingelheim den 07.12.2016

(Name) (O , Dalum)

Stadlverwallung Ingelheim am RheinAmt für Baue , Planen und UmweltAbtl, 60/5 - Stadtentwicklung und StadtplanungNeuer Markt 155218 Ingelhei

Per Fax; 06132/782-204

Beteiligung der Behörden a de Aufstellung Änderung / Ergänzungvon Bauleitplänen gemäß § 4 Baugesetzbuch

Bebauun splan „Nördlich e Wilhelm-von-Ertanger-Straße Von der frühzeitigen Beteiligun nach § 3(1) BauGB wurden wir unterric tet und z r Stellungnahmenach § 4(1) BauGB aufgefordert.Unsere Äuße un en nach § (1) BauGB zum Vorentwurf es Bebauungsplans om Oktober 2016,auch im Hinblic auf e erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umwellprüfun n ch§ 2(4) BauGB.

Die eplante Erweite u von Wohnraum I, g, Bereich ann versorgungsls nlsch an unsere vor¬

ha denen Systeme angeschlosse er en. Ein Grundslück für eine örlsnelzlrafostatlon wur e

im B-Plan berüc sic tigt.

| | keine

Im Auftrag:

Mnhessi cheNatürlich Gern«

(Unterschrift)

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LBM

LendosbolfiobMobililäl Worms • Schönauer Sir. 5 • C7547 Wor s

Stadtverwaltung IngelheimPostfach55208 Ingelheim

Ihre Nachricht:vom 18.11.201660/5

Unser Zeichen:(bitte stets angeben)Re- CD 71a u. IV 46a

Ihre Ansprechpartnerin:Renate RenlhE-Mail:[email protected]

Durchwahl:(06241) 401-679

(0261)291 1-6971

Dalum:14, Dezember 2016

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)Bebauungsplan „Nördlich de Wilhelm-von-Erlanger-Straße der Stadt Ingelheim

Hier: frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

betroffen von dem Bebauungsplan „Nördlich der Wilhelm-von-Erlanger-Straße" der Stadt Ingel¬heim ist die Landesstraße (L) 422 innerhalb des Erschließungsbereiches der festgesetztenOrtsdurchfahrtsgrenzen.Seitens des Landesbetriebs Mobilität Worms bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegendas Vorhaben.

Dem Straßenentwässerungssystem der L 422 dürfen grundsätzlich keine Oberflächenwasserund eine h uslichen Abwässer zugeführt werden.

Dem betroffenen Straßenbaulastträger dürfen aus der Verwirklichung des Bebauungsplaneseinerlei Kosten entstehen.

TI Wir weisen darauf hin, dass die Detailplanung des Einmündungsbereiches der Planstraße A in' die L 422 (Wilhelm-von-Erlanger-Straße) unserem Haus zur Prüfung vorzulegen ist.

Besucher:Schönauer Str. 667647 Wor s

Fon: (06241) 401-5Fax:(06241) 01-600

eb: www.lbm.rlp.de

Bankverbindung: Geschäftsführung:Rheinland-Pfalz Bank Dlpl.-Ing. Alfred Dreher(LBB )IB N:DE23600501017401507624BIG: SOLADEST600

Rheinl ndpfalz

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Deutsche Ba n AG • DB Immobilien • Region MilleCambeigerSlr. 10 • 60327 Fran furt am Main

Stadtverwaltung IngelheimPostfach55208 Ingelheim am Rhein

Stfc lväi wallungInpjelhcii i arn fhein

Deutsche Bahn AGDB Iminobllien

Region MitteCainberger Str, 10

10327 Frankfurt am Mainw vvw.cleutschebahn.com.cä

Daniela KünzelmannTelefon 069 265-6193

, Telefax 069 265- [email protected]

Zeichen: FS.R-M-L(A) DKTÖB-FFM-16-12 79

Ihr Zeichen: Stadtentwicklun und -planung 60/5

12.12.2016

Bebauungsplan „Nör lich e Wilhelm-vön Erlanger-Straße"Unterrichtung über die frühzeitige Beteiligun der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB undAufforderung zur Stellungnahme nach § 4 (1) BauGB

Plangebiet an der DB-Strecke: 3510 Bingen Hbf - Mainzin Höhe von Bahn-km ca. 12,6rechts der BahnEntfernung: ca. 200 m

Sehr geehrte Damen und Herren,

die DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen,nach den uns vorliegenden Unterlagen, hiermit folgende Stellungnahme zum o. a. Bebauungs¬plan.

urch den Bebauungsplan werden die Belange d r Deutschen Bahn AG nicht berührt.Wir eben nachfolgenden Hinweis zur Kenntnis.

Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Immissionen (ins¬besondere Luft- und Körperschall usw.).Entschädigungsansprüche oder Ansprüch auf Schutzmaßnahmen können gegen die DeutscheBahn AG nicht geltend gemacht werden, da die Bahnlinie planfestgestellt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche Bahn AG

¦ IA K hiekmi"Trobisch Künzelmann .

Deulsche Bahn AGSitz BerlinRegtslergetlchlBerlln-Charloltenbur H B 50 000USHdNr,: DEB11569B69

Vorsllzender dosAulslchlsralesiProf. Dr. Ulz-Hellmulh Felchl

Vorstand:Dr, Rüdiger Grube,

orsllzen er

Berlhold HuberDr.-Ing, Volker KeforDr. Richard LulzRonald PofallaUlrich Weber

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GENF.KALDI EKTIONKULTU LLES ERD

StadtverwaltungIngel eimPostfach55208 Ingelheim am hein

Generaldlrekllon Kullurelles Efbe Rheinlan -PfalzLandes enkmalpflegeErthaler Hof | Schlllerslraße dd 155116 Mainz

%f2XA7

Erthaler HofSchlllerslraße dd65116 MainzTelefon 06131 [email protected] .dewww.gdke.rlp.de

LANDESDENKMAL-PFLEGEGeschäftsstellePraktisc e Denkmalpflege

Mein Aktenzeichen Ih Schreiben vom Ans rechparlnerf-In / E- ail Telefon / Fax06131 2016-22306131 2016-111

Ke 18.11.2016; AZ: Daniel KempionStadlenlwlcklung geschaeflsstelle-und -planung 60/6 pra lischeden [email protected]

ll-l

19.12,2016

Fachbehördliche Stellungnahme, Ingelheim am Rhein, Bebauun splan „Nördlich der Wilhelm-

von-Erlanger-Straße"

Beteiligun e Träger öffentliche Belan e It. § 4 Abs. 1 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

soweit aus den vorgeiegten Unterlagen erkennbar, sind denkmalpflegerische Belange insofern betrof¬

fen, als sich die „Villa Padjar an", An der Saalmühle 13/15, und der sog. Jägerhof, Beizerstraße 9, in

unmittelbarer Nähe om Planungsgebiet befinden.

Sie sind als Bauliche Gesamtanlagen (§ 5 Abs. 2 DSchG) Bestandteile der Den malllste (www.gdke-

rlp.de/ ulturdenkmäler) und genießen infolgedessen Umgebungsschutz It. § 4 Abs. 1 DSchG, der sich

u.a. auf angrenzende Bebauungen, Sichtachsen und städtebauliche Zusammenhänge beziehen kann.

Eine genaue Prüfung im Einzelfall Ist bei dem jetzigen Planungs- und Verfahrensstand noch nicht mög¬

lich. Deshalb gehen wir davon aus, im weiteren Verfahrensablauf beteiligt zu werden.

Diese Stellungnahme betrifft nur die Belange der Direktion Landesdenkmal flege. Eine Stellun nahme

der Direktion Landesarchäologie ist gesondert einz holen.

Kernarbeltszelton erkehrsanbindung Pa kmöglichkeiten09.00- 12.00 Uhr Ab Hbf, ainz Buslinie 61/62 oder Parkhaus Provlanlmagazln,14.00- 15.30 Uhr Slraßenbahn Linie 51/52 jeweils öffentliche ParkplätzeFr.: 09.00-13.00 Uhr Hst. Monsterplatz oder Schlllerplatz Schlllerstr.

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14.12.2016

Von: Grewe, Holger (Stadt Ingelheim)Gesendet: Dienstag, 13. Dezember 2016 16:47An: Faust, Doris (Stadt Ingelheim)Cc: Noszczynski, Piotr (Stadt Ingelheim)Betreff: Nördlich der Wühelm-von-Erlanger-Str.: Flächennutzungsplan 25. Änderung und B-Plan

Sehr geehrte Frau Faust,

voraussichtlich werden vom o.g. Bebauungsplan bzw. Flächennutzungsplanbodendenkmalpflegerische Belange berüh t. Seit der Feld- und Flurnamenfo chung von K.Bohner ab ca. 1970 wird in diesem Bereich eine Curlis (= Königshof) vermutet. Wir habengegenübe der Planungsabteilung und gegenüber dem Investo HU angeregt, vorgehendeine geophysikalische Prospektion und ergebnisabh ngig davon Grabungen durchzuführen.Eine dies regelnde vertragliche Vereinbarung ist in Vo be eitung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftra

Holger Grewe

Stadtverwaltung Ingelheim am RheinForschungsstelle Kaiserpfalz

ainzer Str ße 68, 55218 Ingelheim am RheinTelefon: 06132 / [email protected] .ingelheim.dew w.kaiserpfalz-ingelheim.de

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LandwirtsehaftskammerR einland-Pfalz

Landwl scliallakainmor Rholnland lalt Ollotlll iilhal-Slrano <1 • 68i Dienststelle Alzey

Stadtver altung IngelheimPostfach55208 Ingelheim am Rhein

Hausanschrift:Ha s der LandwirtschaftOtto-Lilienthal-Straße 455232 Alzey

Telefon: 0 67 31 /95 10-50Telefax: 0 67 31 /9510-510

E-Mail: [email protected]: www.lwk-rlp.de

Al onzolclion (Im Solirldvorholir alots ongobon) Aushunll ortolll I Durch ahlAUBhiinllortolll / Durch a l E MailHerr Müller 9510-519 [email protected]

Datum

Mü/He 14-04.01 12. Dezember 2016

Bebauungsplan „Nördlich der Wilhelm-von-Erlanger-Straße Beteiligung ge . § 4 Abs. 1 BauGBIhr Schreiben vom 18.11.2016, Az: Stadtentwicklung und -planung 60/5

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Plangebiet umfasst die Wirtschaftsgebäude sowie die Produktionsflächen der GärtnereiRoos. Dies wird om Grundsatz her auch durch ie Schaffung eines bedingt auflösenden Bau¬rechts berücksichtigt. Dennoch verliert der Betrieb durch die Ent icklung des 1. Bauabschnittesbereits in naher Zukunft einen erheblichen Teil seiner Existenzgrundlage. Aus landwirtschaftli¬cher Sicht können wir der Planung daher nur zustimmen, wenn mit dem Betrieb Roos eine ein¬vernehmliche Lösung erzielt werden kann. Wir empfehlen ausdrücklich den Betrieb Roos sei¬tens der Stadt bei der Suche nach Ersatzflächen zu unterstützen,

Durch die heranrüc ende Wohnbebauung dürfen dem Betrieb keine Einschränkungen entste¬hen. Das Schallgutachten belegt, dass die im Betrieb entstehenden Lärmemissionen nichtdurch Bewohner des Neubaugebietes zu beanstanden sind.

Ge . § 15 Abs. 3 BNatSchG und § 7 LNatSchG sind bei der Planung landes flegerischer Aus¬gleichsmaßnahmen agrarstrukturelle Belange zu berücksichtigen. Inanspruchnahme land irt¬schaftlicher Flächen ist möglichst zu vermeiden. Wir bitten dies in der eiteren Planung zu be¬rücksichtigen.

Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag

Bankvaiblndung: Volksbank Rl ln-Nahe-HunsrUck oG, IBAN: DE85 5609 0000 0002 0166 63; BIG: GENODE61KREPoslgiro onlo Lud igsharen, IBAN: DE04 5451 0067 0032 6046 79; BIG: PBNKDEFF

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19/12/2016 15:49 +49-6131-925 123 LGB MAINZ S. 01/02

TELEFAXLonJcnoml lür Efmlogle und QBrflbau Rhelnland-PfolrPualfacrt io 02 es | ssisa Maina

StadtverwaltungIngelheim am RheinPostfeh66208 Ingelheim am Rhein

RheiüJancpßd lANDESAMTFOri GEOLOGIEUN DERGBAO_ "'

Emy-RooiJBr-Strölle 565129 MainzTotaron 06131 9261.0Telefax 0S131 9254-123Mall: [email protected],de

16.12.2016

V\A\

Main Aktenzelelmn Ihr Schreiben vom TalofonBllte Immer angabenl 18.11.20163240-0269-16/V2 Slfldlentvflcktunfl u kp/lmo -Planung 00/6

Bebauungs lan "Nör lich der Wilhelm-von-Erlanger-Straße" der Stadt Ingelheim

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Sieht es Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinlan Pfalz (LGB) werdenzum oben genannten Plan orhaben folgende Anregu ge , Hinweise und Bewer¬

tungen gegeb n:

Bergbau / Altbergbau:

Die Prüfung der hier vorhandenen Unterlagen ergab, ass der Geltungsbereich desBebauungsplanes "Nördlich der Wllhelm-von-Erlanger-Str ße" Im Bereich des ufBraunkohle verliehenen, bereits erloschenen Bergwerksf ldes "Lu wlgs ube" liegt.

ktuelle Kenntnisse über ie letzte Eigentü erin liegen hier nicht vor.

Weiterhin lie t as Bebauungsplangeblet teilweise im Bereich es Bewilligun sfeldesfür Erd ärme "Park e Rook". Inhaberin der Bewilligung ist ie Firma EVI Energiever-sorgungsgesellschaft In elheim mbH, Rheinstraße 194 b In 05218 Ingelheim amRhein.

A s den orhan enen Unterlagen geht hervor, dass Im Planungsbereich ein Altberg¬bau doku entiert Ist und kein aktueller Bergbau unt r Ber aufsicht erfolgt.

Bankverbindung: Bundesbank Flllals LudwigsliafenBIG MARKDEF1645IBAN DE 79 540 000 000 054 501 006Ust. Nr. 28/073/0130/6

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19/12/2016 15: < 9 +49-6131-9254123 LGB MAINZ S. 02/02

Rhdnlan J&lzlANDESAMrFÜ ÜEOLOGIEUNDUERGBAU

Da wi über die genaueren Planungen und Vorhaben keine Kenntnl«se besitzen,

empfehlen wir Ihnen, sich mit er vorgenannten Inhabe i in Verbindung zu setzen.

Boden und Ba grund- allgerrtein:

Bel Eingriffen in den Baugrund sind grun sätzlich ie einschlägigen Regelwerke (u.a,DIN 4020, DIN EN 1997-1 un -2, DIN 1054) zu berücksichtigen, Für Neubau or-habe o er größere An- und Umbauten (insbesondere mit Laständerungen) werdenobjektbezo ene Baugrunduntersuchun en empf hlen.

- minoralische Rohstoffe und Radonprognose

Die Stellungna me vom 3 .03.2016 (Az.: 3240-0269-16A 1) gilt unverände t weiter.

13.Mit freundllchän Grüßen

/ ( P of. Dr. Georg Wiebe }- Direktor

GAprlnri2<)02691<J2.docX

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Kopie an Stadtver altung IngelheimHerrn Ka Strobach

21.03.2017LANDESAMT FÜR GEOLOGIEUND BERGBAU

TELEFAXLandesaml für Geologie und Bergbau Rheinland-PfalzPostfach 10 02 55 I 55133 Mainz

tEmy-Roeder-Straße 555129 Mainz

Kreis erwaltungMainz-BingenPostfach 13 5555206 Ingelheim

Telefon 06131 925 -0Telefax 05131 9254-1 ?3

ail: [email protected]

29.03.2016

Mein Aktenzeichen Ihr Schreiben vomBille immer angeben! 01.03.201632 0-0269-16/V I 21-2/79-10 29 03/16kp/mwa

Telefon

25. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nördlich der Wilhelm-von-Erlanger-

Straße) der Stadt Ingelheim

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Sicht es Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz werden zum

oben genannten Planvorhaben folgende Anregungen, Hinweise und Bewertungengegeben:

'BgrgfaatrAAttbgrgba u: ¦

Die Prüfung der hier vorhandenen Unterlagen ergab, da g,,$er Geltungsbereich der25. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nc rdifch der Wilhelm-von-Erlanger-Straße) der Stadt Ingelheim im Bereicl efauf Braunkohle verliehenen, bereitserloschenen Bergwerksfeldes " u jw sgrube" liegt. Aktuelle Kenntnisse über dieletzte Eigentümer' " 1 pitfcht vor.

Aus den Vorhan igen geht hervor, dass im Planungsbereich kein Altberg¬bau doku fdl tiert ist und kein aktueller Bergbau unter Bergaufsicht erfolgt.

Bank erbindung' Bundesbank Filiale LudwigshafenBIG MARKDEF1545IBAN DE 79 545 000 000 054 501 505Ust Nr. 26/673/0138/6

Schreiben zur Landesplanerischen Stellungnahme

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WieinlandpfalzNDFSAMT FÜR GFOIOCIE

UND BE GBAU

Boden und Baugrund

allgomeint-

Allgemeine Hinweise vor Umsetzung der späteren Bebauu gsptäTiung:

Bei Eingriffen in d n Baugrund sind grujid» t?lTch die ein chlägigen Regel erk (u.a.DIN 4020, DIN EN 11054) zu berücksichtigen. Für Neubauvor¬haben oder größgjB Afrund Umbauten (insbesondere mit Laständerungen) werdenobjekt zegSne Baugrunduntersuchungen empfohlen.

- mineralische Rohstoffe:

Sofern es durch e tl, erforderliche landespflegerische Kompensationsmaßnahmenaußerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zu keinerlei Über*schneidungen mit den im Regionalen Raumordnungsplan ausgewiesenen Rohstoff¬sicherungsflächen kommt, bestehen aus der Sicht der Rohstoffsicherung gegen dasgeplante Vorhaben keine Einwände.

- Radonprognose:

Das Plangebiet liegt innerhalb eines Bereiches, in dem erhöhtes und lokal übereinzelnen Gesteinshorizonten hohes Radonpotential ermittelt wurde,

Radonmessungen in der Bodenluft des Bauplatzes oder Baugebietes werdendringend empfohlen. Die Ergebnisse sollten Grundlage für die Bauplaner und Bau¬herren sein, sich für der Situation angepasste bauliche Vorsorgemaßnahmen zu ent¬

scheiden.

Wir bitten darum, uns die Ergebnisse der Radonmessungen mitzuteilen, damit diese

in anonymisierter Form zur Fortschreibung der Radonprognosekarte von Rheinland-Pfalz beitragen.

Studien des Landesamtes für Geologie und Bergbau haben ergeben, dass fürMessungen im Gestein/Boden unbedingt Langzeitmessungen (ca. 3-4 Wochen) not¬wendig sind. Kurzzeitmessungen sind hierbei nicht geeignet, da die Menge des ausdem Boden entweichenden Radons in kurzen Zeiträumen sehr stark schwankt. Dafürsind insbesondere Witterungseinflüsse wie Luftdruck, Windstärke, Niederschläge oder

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Schreiben zur Landesplanerischen Stellungnahme

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rüff RheinkndpfalzLANOESAMT FÜR GEOLOGIEUNDBERGDAU

Temperatur verantwortlich. Nur so können aussagefähige Messergebnisse erzieltwerden. Es wird deshalb empfohlen, die Messungen in einer Baugebietsfläche anmehreren Stellen, mindestens 6/ha, gleichzeitig durchzuführen. Die Anzahl ann aberin Abhängigkeit von der geologischen Situation auch höher sein.

Die Arbeiten sollten von einem mit diesen Untersuchungen vertrauten Ingenieurbüroausgeführt werden und dabei die folgenden Posten enthalten:

- Begehung der Fläche und Auswahl der Messpunkte nach geologischen Kriterien;

- Radon-gerechte, ca. 1 m tiefe Bohrungen zur Platzierung der Dosimeter, dabei

bodenkundliche Aufnahme des Bohrgutes;

- Fachgerechter Einbau und Bergen der Dosimeter;

- Auswertung der Messergebnisse, der Bodenproben sowie der Wetterdaten zur

Ermittlung der Radonkonzentration im Messzeitraum und der mittleren jährlichenRadonverfügbarkeit;

- Kartierung der Ortsdosisleistung (gamma);

- Interpretation der Daten und schriftliches Gutachten mit Bauempfehlungen,

Fragen zur Geologie im betroffenen Baugebiet sowie zur Durchführung der Radon¬messung in der Bodenluft beantwortet gegebenenfalls das Landesamt für Geologieund Bergbau. Informationen zum Thema Radonschutz von Neubauten und Radon¬

sanierungen können dem "Radon-Handbuch" des Bundesamts für Strahlenschutzentnommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

( Prof. Dr. Georg Wieber)Amtsleiter

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Schreiben zur Landesplanerischen Stellungnahme