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1 Inhalt Vorwort......................................................................................................................2 Erster Teil: Polen - rechtlicher Reiseführer für Verbraucher...............................3 Einleitung............................................................................................................ 4 1. Aufenthalt in Polen.................................................................................... 6 1.1 Allgemeine Informationen ............................................................................ 6 1.2 Mit dem Handy telefonieren ....................................................................... 11 1.3 Mit dem Haustier unterwegs ...................................................................... 13 1.4 Straßenverkehr ......................................................................................... 13 1.5 Führerscheinerwerb in Polen ..................................................................... 20 2. Einkaufen und Bestellen: Vertragsgestaltung und -erfüllung ............... 22 2.1 Vertragsabschluss..................................................................................... 22 2.2 Tipps für den Einkauf und die Vertragsgestaltung....................................... 24 2.3. Vorauszahlungen ..................................................................................... 27 2.4 Besonderheiten des Werkvertrages ........................................................... 28 2.5 Grenzüberschreitende Dienstleistungen..................................................... 29 2.6 Reklamationen: Gewährleistung und Garantie............................................ 32 2.7 Einkaufen im Internet ................................................................................ 36 2.8 Direktvertrieb ............................................................................................ 38 2.9 Lebensmittel ............................................................................................. 38 3. Wenn´s außergerichtlich nicht mehr geht… ........................................... 41 3.1 Welches Gericht ist zuständig?.................................................................. 41 3.2 Verfahrensarten ........................................................................................ 43 3.3 Wenn Sie vor einem deutschem Gericht Erfolg hatten ................................ 44 3.4 Prozesskostenhilfe in Polen....................................................................... 46 4. Arztbesuch in Polen ................................................................................ 47 4.1 Notfallbehandlung ..................................................................................... 47 4.2 Geplante Behandlung................................................................................ 50 4.3 Medikamente ............................................................................................ 51 4.4 Liste aller Zweigstellen des polnischen NFZ............................................... 53 4.5 Kur in Polen – was ist zu beachten? .......................................................... 55 5. Immobilien ............................................................................................... 57 5.1 Immobilienerwerb durch Ausländer ............................................................ 57 5.2 Miete ........................................................................................................ 59 5.3 Time-Sharing ............................................................................................ 60 Zweiter Teil: Kleiner Sprachführer.......................................................................63 1. Nützliche Wörter und Redewendungen................................................... 64 1.1 Aussprache............................................................................................... 64 1.2 Wörterbuch ............................................................................................... 65 2. Zweisprachige Muster ............................................................................. 77 2.1 Kaufvertrag ............................................................................................... 77 2.2 Kauf-/ Werkvertrag .................................................................................... 81 2.3 Mietvertrag................................................................................................ 85 2.4 Abnahmeprotokoll ..................................................................................... 89 2.5 Reklamationsprotokoll ............................................................................... 91 2.6 Widerrufserklärung.................................................................................... 93 2.7 Ermächtigungsformular ............................................................................. 95

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InhaltVorwort......................................................................................................................2

Erster Teil: Polen - rechtlicher Reiseführer für Verbraucher...............................3Einleitung............................................................................................................41. Aufenthalt in Polen....................................................................................6

1.1 Allgemeine Informationen............................................................................61.2 Mit dem Handy telefonieren.......................................................................111.3 Mit dem Haustier unterwegs ......................................................................131.4 Straßenverkehr .........................................................................................131.5 Führerscheinerwerb in Polen .....................................................................20

2. Einkaufen und Bestellen: Vertragsgestaltung und -erfüllung ...............222.1 Vertragsabschluss.....................................................................................222.2 Tipps für den Einkauf und die Vertragsgestaltung.......................................242.3. Vorauszahlungen .....................................................................................272.4 Besonderheiten des Werkvertrages ...........................................................282.5 Grenzüberschreitende Dienstleistungen.....................................................292.6 Reklamationen: Gewährleistung und Garantie............................................322.7 Einkaufen im Internet ................................................................................362.8 Direktvertrieb ............................................................................................382.9 Lebensmittel .............................................................................................38

3. Wenn´s außergerichtlich nicht mehr geht… ...........................................413.1 Welches Gericht ist zuständig?..................................................................413.2 Verfahrensarten ........................................................................................433.3 Wenn Sie vor einem deutschem Gericht Erfolg hatten ................................443.4 Prozesskostenhilfe in Polen.......................................................................46

4. Arztbesuch in Polen ................................................................................474.1 Notfallbehandlung .....................................................................................474.2 Geplante Behandlung................................................................................504.3 Medikamente............................................................................................514.4 Liste aller Zweigstellen des polnischen NFZ...............................................534.5 Kur in Polen – was ist zu beachten? ..........................................................55

5. Immobilien...............................................................................................575.1 Immobilienerwerb durch Ausländer............................................................575.2 Miete ........................................................................................................595.3 Time-Sharing............................................................................................60

Zweiter Teil: Kleiner Sprachführer.......................................................................631. Nützliche Wörter und Redewendungen...................................................64

1.1 Aussprache...............................................................................................641.2 Wörterbuch...............................................................................................65

2. Zweisprachige Muster .............................................................................772.1 Kaufvertrag...............................................................................................772.2 Kauf-/ Werkvertrag....................................................................................812.3 Mietvertrag................................................................................................852.4 Abnahmeprotokoll .....................................................................................892.5 Reklamationsprotokoll ...............................................................................912.6 Widerrufserklärung....................................................................................932.7 Ermächtigungsformular .............................................................................95

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Vorwort

Der Beitritt Polens zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 ermöglichte einekontinuierliche Zunahme an Dienstleistungs- und Warenangeboten beiderseitsder Oder. Ein europäischer Binnenmarkt ohne Hemmnisse in den Bereichendes Waren- oder des Dienstleistungsverkehrs führt nicht nur zur Verschmel-zung der Volkswirtschaften, sondern auch zur Stärkung und Weiterentwicklungder Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Der gemeinsame Binnenmarkt ist mit spürbaren Vorteilen verbunden. Er führtzu einer größeren Vielfalt an Produkten und Dienstleistungen und zu mehrWettbewerb. Das spiegelt sich wiederum in besseren Auswahlmöglichkeiten,günstigeren Preisen und einer Steigerung der Qualität wieder.

Durch die Umsetzung verschiedener EU–Richtlinien erfolgte auch in Polen eineHarmonisierung und Angleichung des Verbraucherrechts. So sind zum BeispielRegelungen über den Widerruf von Fernabsatz- und Haustürgeschäftenelementare Bestandteile auch der polnischen Rechtsordnung. Gleichwohl gibtes aber weiterhin Unterschiede zwischen dem deutschen und dem polnischenRecht. Bedingt durch Unsicherheiten im Umgang mit der polnischen Spracheführt dies gelegentlich bei einigen Bürgerinnen und Bürgern zu Berührungs-ängsten und sogar zu Vorurteilen. Dieser Ratgeber will dem vorbeugen. Er hilftIhnen, sich in den wichtigsten Aspekten des polnischen Verbraucherrechts zuorientieren. Die Broschüre klärt auf, liefert einige praktische Tipps und machtauf die Unterschiede zum deutschen Recht aufmerksam.

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.

Dr. Dietmar Woidke

Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt

und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

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Erster Teil: Polen –rechtlicher Reiseführer für Verbraucher

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EinleitungEinige von Ihnen haben vielleicht bereits einen Besuch beim östlichenNachbarn abgestattet. Andere wiederum kennen Polen kaum, aber hätten Lustauf einen Einkaufsbummel? Oder möchten gezielt nach Schnäppchen suchen?Vielleicht gibt es unter Ihnen auch Einige, die sich entscheiden, Land und Leutebesser kennen zu lernen und die Wege abseits touristischer Zentren zuerkunden.

Unstreitig gewann Polen in den vergangenen Jahren als Reiseziel immer mehran Bedeutung. Kein Wunder: Unser Nachbarland hat in touristischer Hinsicht jaauch Einiges zu bieten. Ob nun die weißen Strände der Ostsee, die unendlicheSeenlandschaft der Masuren, die Wintersportgebiete der Tatra oder diebelebten Städte Warschau, Danzig, Krakau oder Breslau… - für fast Jeden istetwas dabei. Und dies alles zu in der Regel moderaten Preisen. Auch derEinkaufstourismus auf beiden Seiten der Oder wächst in den letzten Jahrenständig. Viele Broschüren bieten deshalb nützliche Ratschläge zum Aufenthalt,zu Unterkunft und Verpflegung in Polen.

Die vorliegende Publikation ist ein Reiseführer anderer Art: Er ist dafürgedacht, Sie während Ihrer Reise nach Polen oder beim bloßen Einkaufsbum-mel rechtlich zu unterstützen. Ohne unabhängige und sachkundige Hilfe ist esschwierig, vorteilhafte Entscheidungen zu treffen. Dies gilt umso mehr, wenndie Entscheidungen im Ausland getroffen werden und man die Sprache desLandes, in dem man sich aufhält, nicht vollständig beherrscht. Und zwarunabhängig davon, ob man als gewöhnlicher Tourist oder „Einkaufsbummler“unterwegs ist oder auch als Patient, der bewusst Leistungen im Nachbarland inAnspruch nehmen möchte.

Die Auswahl der hier erörterten Sachthemen erfolgte anhand einer im Sommer2008 durchgeführten Umfrage. Die Probanden wurden von den Mitarbeiternder Verbraucherzentrale Brandenburg nach dem Zufallsprinzip in einigen derim Osten des Landes Brandenburg liegenden Städte ausgewählt. DieBefragung ergab, dass über 83 Prozent der Einwohner im grenznahen Raumsich nach Polen begeben, um einkaufen zu gehen oder Dienstleistungen inAnspruch zu nehmen. Zu den am häufigsten erworbenen Waren gehörenProdukte des täglichen Gebrauchs, wie Lebensmittel und Drogerieartikel. Aberauch Baustoffe, Baubedarf und Möbel werden verstärkt nachgefragt. ImDienstleistungsbereich werden bevorzugt ärztliche Leistungen, wie Zahnarztoder Optiker, und Handwerkerleistungen in Anspruch genommen. In denzuletzt genannten Bereichen bestehen laut Umfrage die meisten Unsicherhei-ten. So gaben 93 Prozent der Befragten an, dass sie Informationen undBeratungen zu den oben genannten Sachgebieten wünschen, um zum Beispiel

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über die Möglichkeiten eines Rücktritts vom Vertrag oder ihre Gewährleis-tungsansprüche aufgeklärt zu werden. Fast 28 Prozent der Verbrauchererklärten, ihre Rechte in Polen nicht oder nicht richtig zu kennen und Schwie-rigkeiten bei der Durchsetzbarkeit zu befürchten. Defizite sahen die Befragtenauch in der Kenntnis der polnischen Straßenverkehrsvorschriften.

Mit Hilfe dieser Publikation erfahren Sie zunächst, welche Rechte Sie alsVerbraucher in Polen haben und was Sie beim Vertragsabschluss, bei derVertragsabwicklung und der Rechtsdurchsetzung beachten müssen. Sie stelltIhnen auch einige Vertragsmuster zur Verfügung. Im zweiten Teil derPublikation erhalten Sie eine praktische Hilfe zum Thema „Einkaufen in Polen“in der Form eines Wörterbuches. Hier sind Wörter und Redewendungenzusammen gestellt, die Ihnen als Verbraucher beim Einkaufen und beimAbschluss von Verträgen behilflich sein können. Damit lässt sich das eine oderandere sprachliche Missverständnis vermeiden und Ihr Aufenthalt in Polenangenehmer gestalten.

Ihre Verbraucherzentrale Brandenburg

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1. Aufenthalt in Polen

1.1 Allgemeine Informationen

Ob Sie nun eine Urlaubsreise nach Polen planen oder sich zum Einkaufen indas östliche Nachbarland begeben wollen - es ist immer ratsam Einiges überdieses Land zu wissen. In diesem Kapitel haben wir Wissenswertes für Siezusammengestellt, was Sie bei der Einreise, während Ihres Aufenthaltes oderbeim Autofahren in Polen beachten sollten.

Hinweise

Die Einreise

Seit dem 1. Mai 2004 ist Polen ein EU-Mitgliedsstaat, so dass bei der Einreiseder Grundsatz der Reisefreizügigkeit gilt. Im Dezember 2007 ist Polen demSchengen-Abkommen beigetreten. Damit wurden zwar die Grenzkontrollenzwischen Deutschland und Polen abgeschafft, dennoch sind Sie verpflichtet,bei der Einreise Ihren gültigen Ausweis oder Reisepass mitzuführen. Sowohldie Bundespolizei wie auch der polnische Grenzschutz dürfen weiterhin inihrem Hoheitsgebiet Kontrollen vornehmen. Kinder unter 16 Jahren brauchen

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einen Kinderreisepass oder Kinderausweis mit Lichtbild oder eine Eintragungim Pass der Eltern.

Weitere Angaben erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes:www.auswaertiges-amt.de unter der Rubrik „Reise und Sicherheit“ – „Reise –und Sicherheitshinweise“ - „Polen“.

Die Währung

Polen führt derzeit noch nicht den Euro; die offizielle Währung ist der polnischeoty (PLN). Der aktuelle Umrechnungskurs kann in einer Bank oder einfach

über das Internet geprüft werden. In den letzten Monaten unterlag der Eurokursim Verhältnis zum Zloty erheblichen Schwankungen (ein Euro entsprach von3,2 bis 3,9 PLN). Der Z oty ist gegenüber dem Euro stärker als noch vorwenigen Jahren. Dennoch besitzt der Euro in Polen, gemessen an anderenUrlaubsländern wie Spanien, Italien oder Deutschland selbst, immer noch einehohe Kaufkraft.

In größeren Städten empfiehlt sich ein Umtausch in den zahlreichen kleinenWechselstuben („kantor“). Hotels haben in der Regel einen wesentlichungünstigeren Wechselkurs. Daneben ist das Geldabheben an Bankautomatengünstig.

In den Grenzgebieten kann häufig auch in Euro bezahlt werden - Wechselgeldbekommt man dann in polnischer Währung ausgezahlt. Man sollte allerdingsvorher sicherheitshalber beim jeweiligen Verkäufer nachfragen.

In kleineren Orten existieren oft weder Wechselstuben noch Geldautomaten.Daher empfiehlt es sich hier, das Geld vorher umzutauschen.

Die Unterkunft

Wie man sich bettet, so schläft man. Deshalb sollte man sich bei der Art derUnterkunft genau überlegen, was man will. Die Unterschiede sind enorm - undzwar sowohl, was den Preis als auch Qualität und Ausstattung anbelangt.

- Zelten ist in Polen wie auch in Deutschland nur auf den hierfür vorge-sehenen Campingplätzen („pole namiotowe“, „kemping“) gestattet.Insgesamt ist das Camping die wohl kostengünstigste Alternative zumHotel. Die Preise sind oft erheblich niedriger als in Deutschland. DerStandard der sanitären Einrichtungen kann sich auch von dem deut-schen unterscheiden. Deshalb sollte man sich vorher genau über dengewünschten Standort informieren und nicht pauschal urteilen.

- Die Jugendherberge („schronisko m odzie owe“) gilt als heißer Tipp füralle unter 25. Sie ist auch im Winter nutzbar und ähnlich günstig. Dersanitäre Standard ist eher niedrig. Für Jugendliche mit kleinem

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Geldbeutel sind Etagenduschen und Gemeinschaftstoiletten aber wohldurchaus hinnehmbar.

- Studentenwohnheime werden während der vorlesungsfreien Zeitenauch als preiswerte Alternative zum Hotel genutzt. Wann dies genaumöglich ist, sollte man direkt im jeweiligen „akademik“ erfragen.

- Pensionen und Ferienhäuser werden zumeist von Privatpersonenvermietet. Der persönliche Kontakt zu den Hausherren hat schon vieleFreundschaften entstehen lassen. Freie Zimmer werden als „wolnepokoje“ bezeichnet.

- Motels und Hotels sind dagegen zu empfehlen, wenn man es etwasunpersönlicher mag. Hier bekommt man dann einen sehr unterschied-lichen Standard geboten. Ebenso verhält es sich mit den Preisen.

Tipp: Lassen Sie sich die Leistung immer genau beschreiben undschriftlich bestätigen!

Wer den direkten Kontakt zu einer Herberge (welcher Art auch immer) dennochscheut, kann sich jedoch auch gern vermitteln lassen. Ein umfangreichesAngebot hierzu findet sich im Internet.

Sanitäre Einrichtungen

Die öffentlichen Toiletten beziehungsweise die Toiletten in Restaurants sind inPolen häufig nicht mit den Buchstaben WC oder mit den Figuren eines Herrenoder einer Dame gekennzeichnet, sondern etwas abstrakter:

Herrentoilette Damentoilette

Verpflegung

Wer hat nicht schon einmal von „urek“, „barszcz“ oder „bigos“ gehört und sichgefragt, was das eigentlich ist? Die Polnische Küche unterscheidet sich einwenig von der deutschen. Zwar gibt es in den Urlaubszentren inzwischen eineauf Urlauber abgestimmte internationale Küche. Gleichwohl ist jedem zuempfehlen, einmal die traditionelle Kochkunst unserer Nachbarn zu probieren.Dabei darf man sich nicht von den deutschen, zugegebenermaßen wenigklangvollen Übersetzungen – Sauermehlsuppe, Rote-Bete-Suppe undKrautfleisch – abschrecken lassen. Es lohnt sich!

Einkaufen

Viele Verbraucher aus dem Grenzgebiet (knapp 16 Prozent) gehen einmal inder Woche oder öfter in Polen einkaufen oder nehmen Dienstleistungen inAnspruch, weitere 12 Prozent tun das mindestens einmal im Monat und knapp

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50 Prozent gelegentlich oder selten. 23 Prozent der Befragten kaufen sogarhäufig im Wert von über 200 Euro ein.

Hinsichtlich des Einkaufs gibt es kaum Unterschiede im Vergleich zu Deutsch-land. Gigantische Supermärkte existieren neben kleinen „Tante-Emma-Läden“.Dienstleistungen sind häufig günstiger, aber auch beim Einkaufen lässt sich oftnoch ein wenig sparen (vor allem bei Wurstwaren und landwirtschaftlichenProdukten). Wer jedoch nach Polen reist und denkt, dass dort alles billiger ist,der irrt. Es ist wirklich ratsam, die Preise genauer zu vergleichen und immer zuwissen, was man kaufen möchte. So sind Elektroartikel oder aber auchimportierte Waren meist teurer als in Deutschland.

Viele Läden, insbesondere in den größeren Städten, öffnen bis 21 Uhr oderlänger. Ein Ladenschlussgesetz gibt es als solches nicht. Daher haben einigeLäden auch rund um die Uhr sowie sonntags geöffnet. Die einzige Ausnahmesind folgende gesetzliche Feiertage, an denen alle Großgeschäfte geschlossenbleiben müssen: 1. Januar, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, 3. Mai,Pfingstsonntag, Fronleichnam, 15. August, 1. November, 11. November, 25.und 26. Dezember. An diesen Tagen kann man jedoch in kleinen Familienlä-den, Tankstellen sowie in einigen Apotheken einkaufen.

Alkoholgenuss

Der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln ist in der Öffentlichkeit ananderen als dazu bestimmten Orten grundsätzlich verboten. Wenn Sie sichalso mit einer offenen Bierflasche auf der Straße, im Park oder in denöffentlichen Verkehrsmitteln befinden, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

Ausreise

Bei der Einreise nach Deutschland müssen Sie an einige Beschränkungen imWarenverkehr denken. Ab dem 1.1.2009 dürfen Sie als Privatperson für Ihrenpersönlichen Bedarf 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren und einKilogramm Rauchtabak abgabenfrei und ohne Zollformalitäten aus Polen nachDeutschland mitbringen.

Für andere Produkte gelten folgende Freimengen:

- 10 Liter Spirituosen,

- 20 Liter Zwischenerzeugnisse (wie Likörwein, Wermutwein),

- 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein),

- 110 Liter Bier,

- 10 Kilogramm Kaffee,

- Kraftstoff: Tankinhalt plus 20 Liter im Kanister.

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Weitere Informationen können Sie beim Zoll erfragen oder auf der entspre-chenden Internetseite nachlesen: www.zoll.de unter der Rubrik „Reise undPost“ – „Bestimmungen im Reiseverkehr“ – „Weitere Informationen“ –„Reisefreimengen bei Reisen innerhalb der Europäischen Union“.

Im Notfall

Sollten Sie einmal Schwierigkeiten in Polen haben, können Sie sich an dieVertretungen der Bundesrepublik Deutschland in Polen wenden, wie zumBeispiel an die Botschaft in Warschau oder an die Generalkonsulate inWroc aw (Breslau), Gda sk (Danzig) und Kraków (Krakau).

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des AuswärtigenAmtes: www.auswaertiges-amt.de unter der Rubrik „Auslandsvertretungen“ –„Deutsche Auslandsvertretungen“ - „Polen“.

Hilfreich sind auch folgende Notrufnummern:

Allgemeine Notrufnummer: 112

Notarzt/Rettungsdienst: 999

Feuerwehr: 998

Polizei: 997

Stadtwache: 986

Unangenehme Überraschungen

Bemerken Sie den Verlust Ihrer Kreditkarte, EC-Karte oder Mobilfunkkartesollten Sie ihn unverzüglich melden und die Sperrung der Karte veranlassen. Inder Regel hat jeder Herausgeber dieser Karten eine spezielle Notrufnummereingerichtet, über die Sie eine Sperrung telefonisch vornehmen können.

Sie können aber auch die folgende einheitliche Telefonnummer zum Sperrender oben genannten Karten wählen: 0049 116 116. Diese Nummer ist aus demAusland nur kostenpflichtig zu erreichen. Voraussetzung für eine Sperre überdie eben genannte einheitliche Sperrrufnummer ist jedoch, dass sich derHerausgeber der oben genannten Karten dem Sperrnotruf angeschlossen hat.Eine Liste der teilnehmenden Herausgeber können Sie unter www.sperr-notruf.de/Sperrbare Medien erhalten. Der Vorteil dieser einheitlichen Sperrnot-rufnummer besteht darin, dass Sie sich nur noch eine einheitliche Notrufnum-mer merken müssen, die zudem sehr einprägsam ist. Für finanzielle Schädeninfolge Missbrauchs verlorener oder gestohlener Bankkarten übernehmen dieBanken in der Regel einen Großteil der Schäden. Dies gilt jedoch nur, wennSie den Verlust unverzüglich angezeigt und Ihre Sorgfaltspflichten im Umgangmit der Bankkarte beachtet haben.

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Werden Sie im Urlaub bestohlen, sollten Sie unverzüglich die Polizei alarmie-ren. Ohne einen Beleg der Polizei kann es für Sie später gegenüber Behördenund Versicherungen schwierig werden, den Diebstahl nachzuweisen. DieStraftat kann auch ohne Anzeige nicht aufgeklärt werden.

Im Fall des Verlustes von Dokumenten (wie Reisepass oder Ausweise) helfenIhnen die deutschen Konsulate.

1.2 Mit dem Handy telefonieren

Lange Zeit war es recht teuer, seinen Daheimgebliebenen Urlaubsgrüße ausdem Ausland per Handy zu übermitteln. „Roaming“ bedeutet die Möglichkeit,sich im Ausland in ein fremdes Netz einwählen zu können, um auch dorttelefonieren zu können und erreichbar zu sein. Dies ist jedoch um einigesteurer als das Telefonieren zu Hause.

Die EU-Verordnung Nr. 717/2007 vom 27. Juni 2007 sorgte dafür, dass dieMobilfunkanbieter die Preise senken mussten. Sie bestimmt wesentlichgeringere Kosten für beide Gesprächsteilnehmer, als dies bislang der Fall war.

Ab dem 30. August 2008 gelten für Handy-Gespräche im EU-Ausland folgendeObergrenzen für Endkundenpreise („Eurotarif"): für abgehende Anrufe 46 Cent(netto) und für ankommende Anrufe 22 Cent pro Minute (netto). Eine weitereSenkung der Preise ist bis zum Sommer 2009 vorgesehen, der Höchstbetragfür aktive Anrufe aus dem Ausland wird 43 Cent und für eingehende Anrufe imAusland 19 Cent betragen (auch hier jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer). DieMobilfunkanbieter sind zur Einhaltung dieser Vorgaben verpflichtet und müssenihre Kunden über die aktuellen Entgelte informieren.

Neben diesen Preisobergrenzen sieht die Verordnung eine Reihe vonTransparenzverpflichtungen der Anbieter gegenüber ihren Kunden vor.Insbesondere erhalten alle Kunden bei einem Grenzübertritt kostenlos per SMSeine Information über die sie betreffenden Höchstentgelte für Mobilfunktelefo-nate in dem jeweiligen Land. Außerdem haben sie die Möglichkeit, sich übereine kostenfreie Hotline bei ihrem Anbieter über die Auslandsentgelte für SMS,MMS und andere Datenkommunikationsdienste zu informieren. Die Einhaltungder Roaming-Verordnung durch die Unternehmen wird in Deutschland durchdie Bundesnetzagentur kontrolliert.

Achtung: Selbst nach der Preissenkung bleiben die Roaminggebührenein gewichtiger Kostenfaktor. Verbraucher sollten sich bei ihremMobilfunkanbieter nach den im Einzelnen gültigen Roaming-Tarifenerkundigen. Nur so lassen sich böse Überraschungen bei der nächstenHandyrechnung vermeiden.

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Aber nicht nur die Roaming-Tarife sorgen dafür, dass das Telefonieren imAusland teuer werden kann:

Beispielsweise kann die Abfrage der Mailbox für eine hohe Telefonrechnungsorgen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Mailbox als eine Art Speicherbei einem Anbieter funktioniert, dem eine bestimmte Rufnummer zugeordnetist. Wenn Sie sich im Ausland aufhalten und in ein fremdes Netz eingeloggtsind, fallen für die Verbindung zwischen Ihrem Handy und der Mailbox dievollen Roaminggebühren an.

Vorsicht ist auch bei der Benutzung der Funktion der bedingten Umleitung (=Umleitung bei „Besetzt“, Nichtmelden und Unerreichbarkeit) geboten. Hierwerden die eingehenden Gespräche zunächst an Ihr im ausländischen Netzbefindliches Handy weitergeleitet. Kommt aus dem oben genannten Grundkeine Gesprächsverbindung zustande, wird trotzdem eine Gebühr fällig.Gleichzeitig erfolgt eine kostenpflichtige Rückleitung des Gesprächs zurMailbox in Deutschland. Dabei wird die Roaminggebühr für aktive Anrufeverrechnet. Falls Sie dann auch noch Ihre Mailbox abfragen, wird dieRoaminggebühr noch einmal berechnet.

Um die Kostenfallen zu vermeiden, ist es manchmal sinnvoll, die Mailbox voreinem längeren Auslandaufenthalt abzuschalten. Dann sind aktives Telefonie-ren und die Entgegennahme der Anrufe weiterhin möglich und gleichzeitigwerden die zusätzlichen Kosten vermieden.

Eine günstige Alternative ist es, sich in seinem Hotelzimmer von Deutschlandaus über eine kostengünstige Vorwahl (Call by Call) anrufen zu lassen. NachPolen ist dies bereits für weniger als 3 Cent (Festnetz) oder 6 Cent (Handy) proMinute möglich und insbesondere bei längeren Gesprächen zu empfehlen.Denn nach wie vor übersteigen die Roaminggebühren die Kosten für reineInlandgespräche erheblich. Bei längeren Aufenthalten ist es eventuell sogarratsam, sich eine SIM-Karte eines polnischen Prepaid-Dienstanbieterszuzulegen. Zu den am weitesten verbreiteten Anbietern zählen dort beispiels-weise ERA, PlusGSM und Orange.

Sofern man in das Netz des jeweils anderen Landes telefonieren will, darf manjedoch nicht die jeweilige Landesvorwahl vergessen:

nach Polen: 0048

nach Deutschland: 0049

SMS stellen eine weitere Möglichkeit dar, um die Rechnung überschaubar zuhalten, weil der Empfang der Kurznachrichten im Ausland bei den meistenProvidern kostenlos und der Versand vergleichsweise günstig ist. Auch indiesem Bereich soll es künftig zu Preissenkungen kommen.

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Eine günstige Alternative für die Kontaktaufnahme ist das Internet. Inzwischensind die Internetcafes („kafejka internetowa“) fast überall anzutreffen. Reistman mit dem eigenen Notebook, so besteht meist die Möglichkeit, imHotelzimmer oder in normalen Cafès einen Internetzugang zu nutzen. Hiersollte man allerdings die Kosten genau prüfen.

Tipp: Erhalten Sie nach einem Auslandsaufenthalt eine überraschendhohe Handyrechnung, dann suchen Sie nach der Ursache dafür.Hilfreich dabei ist ein Einzelverbindungsnachweis, in dem sämtli-che Gespräche aufgelistet sind.

Weitere Informationen der EU finden Sie unter http://ec.europa.eu/roaming.

1.3 Mit dem Haustier unterwegs

Sofern Sie bei einer Reise nach Polen Ihren Hund oder Ihre Katze mitnehmenmöchten, benötigen Sie zusätzlich einen so genannten EU-Reisepass fürHeimtiere. Der EU-Reisepass für Heimtiere bescheinigt das Vorliegen einergültigen Tollwutimpfung. Ausgestellt wird dieses Dokument von einem Tierarzt.Zugleich wird für Hunde und Katzen, die nach Polen mitgenommen werden,eine deutlich erkennbare Tätowierung oder ein elektronisches Kennzeichen(Transponder) benötigt.

In Polen steht den Gemeinden das Recht zu, Regelungen über das Halten vonHunden zu erlassen. Aus diesem Grunde empfehlen wir, Hunde vorbeugendan der Leine zu führen. Falls es sich bei dem Hund um einen so genanntenKampfhund handelt, ist zugleich das Tragen eines Maulkorbs ratsam.

1.4 Straßenverkehr

Verkehrsregeln

Wer mit dem eigenen Auto nach Polen fahren will, der sollte einiges beachten,da die polnischen Verkehrsregeln zum Teil von den deutschen abweichen.

So gilt die Lichtpflicht auch tagsüber ganzjährig. Zwar wird das Mitführen desFeuerlöschers nach polnischen Vorschriften verlangt, dies gilt jedoch nur für inPolen zugelassene Fahrzeuge. In Deutschland zugelassene Fahrzeugebenötigen hingegen keinen Feuerlöscher.

Der Blutalkoholwert darf 0,2 Promille nicht übersteigen.

Tanken ist in Polen immer noch sehr günstig. Die Bezeichnungen dereinzelnen Kraftstoffsorten können allerdings für den unerfahrenen Urlauberrecht verwirrend sein. Hier eine kleine Hilfe:

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Diesel

Normalbenzin (bleifrei)

Superbenzin (bleifrei)

SuperPlus (bleifrei)

Gas

Die zulässigenHöchstgeschwindigkei-ten in Polen hängen vonvielen verschiedenenFaktoren ab, wieFahrzeugart, Straßen-typ, Tageszeit, Anzahlder Spuren und soweiter. Autofahrer solltendaher ihre Geschwindig-keit in geschlossenenOrtschaften auf 50,außerhalb auf 90 undauf der Autobahn auf130 Kilometer proStunde begrenzen.Unsere Grafik hilft beider Orientierung:

Wie in Deutschland istauch in Polen dasTelefonieren währendder Fahrt nicht gestattet,es sei denn, Ihr Fahrzeug verfügt über eine Freisprechanlage. Hier drohen, wiebei den übrigen Verkehrsverstößen auch, erhebliche Geldbußen.

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Mit fremdem Auto in Polen unterwegs

Hat Ihnen Ihr Freund oder Verwandter für eine Fahrt nach Polen sein Autogeliehen? Natürlich haben Sie an Ihren Führerschein und an die Autopapieregedacht. Seit einiger Zeit reicht das jedoch nicht aus, um ein in Deutschlandauf jemand anderen gemeldetes Fahrzeug in Polen fahren zu dürfen. SeitOktober 2007 muss Jeder, der in Polen ein fremdes Auto fährt, eine Ermächti-gung des Halters vorweisen können. Nach dem polnischen Straßenverkehrs-gesetzbuch muss man auf Verlangen eines Polizisten ein Dokument vorzeigen,das das Nutzungsrecht am Auto eines anderen Halters nachweist. DieVorschrift betrifft nur die Fahrzeuge, die nicht in Polen gemeldet sind. Wer alsogerade ein Auto gekauft und noch nicht auf seinen Namen umgemeldet hat,muss den Kaufvertrag oder eine namentliche Rechnung bei sich haben.

Kann man bei einer Kontrolle keine Ermächtigung vorlegen, muss man miteiner Geldbuße von 50 PLN rechnen. Schlimmstenfalls kann sogar dieWeiterreise verweigert werden.

Die Ermächtigung bedarf keiner notariellen Beurkundung – eine vom Fahr-zeughalter eigenhändig unterschriebene Erklärung genügt. Zwar sollte lautdem polnischen Ministerium für Infrastruktur ein Dokument in deutscherSprache anerkannt werden, um aber eventuelle Verständigungsprobleme mitder polnischen Polizei zu vermeiden, wird die Verwendung des im Zweiten Teilabgedruckten zweisprachigen Musters empfohlen.

„Verkehrssünden” in Polen

Rechtskräftige Entscheidungen polnischer Verwaltungsbehörden oder Gerichteüber begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten können in Deutschland derzeitnoch nicht vollstreckt werden. Wurden Sie bei einer Geschwindigkeitsüber-schreitung geblitzt oder haben Sie ein Knöllchen für falsches Parken unter demScheibenwischer gefunden, so kann die polnische Polizei die Knöllchenzahlungnur am Tatort oder bei einer Verkehrskontrolle während der nächsten Reisenach Polen verlangen.

Allerdings ist im Jahre 2005 ein so genannter „EU-Knöllchenbeschluss“verabschiedet worden, der die Anerkennung und Vollstreckung von Geldsank-tionen europaweit ermöglicht. Dieser EU-Rahmenbeschluss wird voraussicht-lich im Jahre 2009 sowohl in Deutschland als auch in Polen umgesetzt. Sokönnen künftig alle in Polen verhängten Geldstrafen und Geldbußen ab einemBetrag von 70 Euro grundsätzlich in Deutschland anerkannt und vollstrecktwerden. Dies bedeutet, dass Jeder, der das Bußgeld für die Verkehrssünde inPolen nicht freiwillig gezahlt hat, auch in Deutschland zur Kasse gebetenwerden kann. Die polnische Behörde wird die Entscheidung über das Bußgeldnach Deutschland übermitteln, wo sie ohne jede weitere Formalität anerkannt

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wird. Die Entscheidung wird nach deutschem Recht vollstreckt. So kannbeispielsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet werden, wenn dieGeldbuße nicht eingetrieben werden kann.

Mit der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses soll die grenzüberschreitendeBeitreibung von Geldbußen und -strafen nicht nur wegen Verkehrsdelikten,sondern auch wegen anderer Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (wie Betrug,Vergewaltigung oder Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeugen) ermöglichtwerden.

Und noch ein kleiner Tipp: Sie müssen die Grüne Versicherungskarte zwarnicht mehr mit sich führen, sie kann jedoch unter Umständen die Abwicklung imSchadensfall erheblich erleichtern.

Autobahnen in Polen

In Polen gibt es im Vergleich zu Deutschland zurzeit nur wenige Autobahnenund Schnellstraßen. Die meisten sind noch in Planung oder befinden sich imAufbau. Die Gesamtlänge der fertig gestellten Autobahnen beträgt jetzt rund700 Kilometer, die der Schnellstraßen über 300 Kilometer.

Da sich Polen auf die Fußball-Europameisterschaft im Jahr 2012 vorbereitet,wird nun der Ausbau des Straßennetzes angestrebt. Bis 2012 sollen in Poleninsgesamt rund 1676 Autobahnkilometer und rund 2267 Schnellstraßenkilome-ter vorhanden sein. Priorität haben dabei unter anderen die Fertigstellung:

- der gesamten Autobahn A1 (Gda sk-Gorzyczki),

- des A2-Abschnitts wiecko-Warszawa,

- der A4-Abschnitte J drychowice-Krzy owa und Kraków-Korczowa,

- der westlichen Nord-Süd Schnellstraße S3 (Szczecin-Gorzów Wlkp.-Zielona Góra-Legnica),

- der östlichen Nord-Süd Schnellstraße S19 (Bia ystok-Barwinek).

Autobahn A1

Von der geplanten Autobahn A1, die von Gda sk über Toru , ód , Gliwice inRichtung der tschechischen Stadt Ostrava führen soll (Gesamtlänge von rund582 Kilometer), ist derzeit nur die nördliche Strecke (Rusocin-Swaro yn) fertiggestellt. Ein weiterer Abschnitt bis Nowe Marzy in der Nähe von Grudzi dz(rund 65 Kilometer) soll Anfang 2009 befahrbar sein. Für die Nutzung derbereits vorhandenen 25 Kilometer mit einem Pkw ist eine Maut in Höhe von3,50 PLN fällig.

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Quelle: GDDKiA

Autobahn A2

Die für Mittelpolen geplante Autobahn A2 soll die Verlängerung der deutschenA12 in Richtung Warschau und Moskau darstellen. Von den insgesamtgeplanten 610 Kilometern ist bereits eine Strecke zwischen Nowy Tomy l undStryków in der Nähe von ód (rund 252 Kilometer) fertig. Die Autobahn A2 istauf folgenden Abschnitten mautpflichtig: Nowy Tomy l-Pozna , Pozna -Wrze nia, Wrze nia-Konin. Für jede Strecke sind 11 PLN (für einen Pkw) fällig.An drei vorhandenen Mautstellen (Go uski, Nagradowice und dek) kannentweder bar oder mit einer Kreditkarte (Visa, MasterCard) gezahlt werden.

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Autobahn A4

Der A4-Abschnitt zwischen Krzy owa in der Nähe von Boles awiec und Krakówüber Wroc aw und Katowice ist derzeit die längste Autobahnstrecke in Polen(rund 374 Kilometer). In der Zukunft soll die A4 den Grenzübergang

drychowice bei Görlitz und Korczowa bei der ukrainischen Grenze verbinden(rund 670 Kilometer). Zwischen dem Grenzübergang in Forst und der A4 solleine rund 78 Kilometer lange Autobahn A18 entstehen.

Derzeit ist nur eine Strecke von 61 Kilometern gebührenpflichtig. Die Fahrt vonKatowice nach Kraków mit einem Pkw kostet 13 PLN. An zwei Mautstellen istje die Hälfte der Gebühr bar zu entrichten. Voraussichtlich ab 2011 soll dieStrecke zwischen Wroc aw und Gliwice mautpflichtig werden.

Einreisegebühren bei Busreisen

Unternehmen Sie mit einem deutschen Reiseanbieter eine Busreise nachPolen, werden Sie in der Regel eine so genannte Einreisegebühr in Höhe von20 PLN zahlen müssen. In der Tat geht es hier um eine Umsatzsteuer für einegrenzüberschreitende Gelegenheitsbusbeförderung. Die Steuer gilt auch nachdem EU-Beitritt sowie nach dem Schengen-Beitritt Polens und hat mit denoffenen Grenzen nichts zu tun. Sie ist Sache jedes EU-Mitgliedstaates und wirdauch in Deutschland von polnischen Beförderern verlangt.

Wenn diese Gebühr von einigen Busreiseanbietern nicht extra erhoben wird,bedeutet dies nicht, dass sie von den Kunden nicht bezahlt wird. In diesem Fallwird diese Steuer bereits im Ticketpreis enthalten sein und auf der Rechnungnicht gesondert ausgewiesen.

Unfall: Was tun?

Die Reise verläuft nicht immer nach Plan. Schnell kann es zum Beispielpassieren, dass Jemand nicht aufpasst und Ihnen auf das Heck IhresFahrzeugs auffährt. Ein Unfall im Ausland ist besonders stressig, denn hierkommen zum üblichen Ärger noch fremdes Recht und Sprachschwierigkeitenhinzu.

Grundsätzlich gelten in Polen ähnliche Verhaltensregeln wie in Deutschland:Sie müssen zuerst die Unfallstelle absichern. Wenn es Verletzte gibt, soll mandie Rettung („pogotowie“, Tel. 999, Mobilfunk: 112) rufen. Die Polizei („policja“,Tel. 997) soll in folgenden Fällen gerufen werden:

- bei hohen Sachschäden,

- wenn sich der Unfallgegner vom Unfallort entfernt hat,

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- wenn das Fahrzeug des Unfallgegners nicht versichert ist,

- wenn Sie sich mit dem Unfallgegner nicht verständigen können oder

- wenn zwischen den Unfallbeteiligten keine Einigung erzielt werdenkann.

Die Polizei erstellt dann ein amtliches Protokoll. In jedem Fall sollen Sie aberfür sich unbedingt Folgendes notieren:

- Namen und Anschrift des Unfallgegners,

- amtliches Kennzeichen,

- Nationalitätszeichen,

- Haftpflichtversicherungsgesellschaft und

- Versicherungsscheinnummer.

Wenn Sie sich mit dem Unfallgegner verständigen und keine Polizei rufenwollen, können Sie die wichtigsten Daten zum Unfall, die beteiligten Fahrzeugeund Personen in einem Europäischen Unfallbericht erfassen.

Zum Zwecke der Besichtigung des beschädigten deutschen Fahrzeuges ist diejeweilige polnische Versicherung des Unfallgegners zu informieren. Beim Unfalloder bei einer Panne können Sie die deutschsprachige ADAC-Stelle in Polenunter folgender Telefonnummer kontaktieren: Tel. (061) 8 31 98 88 oder (0 1033 61) 8 31 98 88.

Um Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen, gehen Sie wie folgtvor:

Sie können Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung in Polenanmelden

oder

Sie wenden sich an einen Schadenregulierungsbeauftragten der polni-schen Haftpflichtversicherung in Deutschland.

In der zweiten Vorgehensvariante handelt es sich um in Deutschland tätigeBeauftragte der polnischen Versicherung, die die Abwicklung des Unfalls mitder Versicherung in Polen vornehmen. Die Adresse des Regulierungsbeauf-tragten der polnischen Haftpflichtversicherung kann beim Zentralruf derAutoversicherer beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft(GDV) unter der Telefonnummer 0180 / 25 026 oder im Internet unterhttp://www.gdv-dl.de/zentralruf.html erfragt werden.

Die beiden genannten Vorgehensweisen zur Geltendmachung der Schadens-ersatzansprüche haben folgende Gemeinsamkeit: Sowohl die polnische

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Versicherung als auch der Beauftragte in Deutschland müssen den Schadens-fall spätestens binnen drei Monaten seit Schadensanmeldung bearbeiten,jedenfalls aber eine begründete Antwort erteilen, wenn die Unfallabwicklungaus sachlichen Gründen noch nicht erfolgen kann. Sofern die polnischeVersicherung oder der in Deutschland tätige Schadenregulierungsbeauftragteinnerhalb der drei Monate nicht tätig werden, zieht man in Deutschland eine sogenannte Entschädigungsstelle (Verkehrsopferhilfe e.V. in Hamburg) hinzu.Diese kann unter bestimmten Umständen den Schaden selbst regulieren. Auchwenn die Abwicklung des Schadens in Deutschland erfolgt, richten sich derenVoraussetzungen nach polnischem Recht.

1.5 Führerscheinerwerb in Polen

Angebote polnischer Fahrschulen klingen manchmal sehr verlockend. Häufigwerden billige und im Expresstempo zu bestehende Kurse auch für Deutscheangeboten, dazu zum Beispiel noch „ein einwöchiger Urlaub an der Ostsee fürnur 999 Euro“.

Doch solche Offerten haben nicht selten ihre Tücken: Wer sich entscheidet,einen derartigen Crashkurs zu absolvieren, kann unter Umständen den„Lappen“ schneller wieder los sein, als er denkt. Hintergrund dieser Geschäfteist eine EU-Richtlinie (91/439/EWG), welche die Staaten der EU zur gegensei-tigen Anerkennung der im jeweiligen Mitgliedsstaat erworbenen Führerscheineverpflichtet. Möchte man als Deutscher in Polen den Führerschein „aufNummer sicher“ erwerben, so sollte man folgende Voraussetzungen beachten.

Die Ausstellung des Führerscheins hängt nicht nur vom Alter, dem Bestehender theoretischen und praktischen Prüfung und dem Vorliegen dergesundheitlichen Anforderungen ab. Maßgeblich muss ein ordentlicherWohnsitz in Polen vorhanden sein oder die Eigenschaft als Student in Polennachgewiesen werden, und zwar für einen Mindestzeitraum von sechsMonaten. Als ordentlicher Wohnsitz gilt dabei der Ort, an dem man sichgewöhnlich an mindestens 185 Tagen im Jahr aufhält. Eine weitere wichtigeVoraussetzung für die Ausstellung des Führerscheins in Polen ist, dass dertheoretische und der praktische Teil der Fahrschule für die FührerscheinklasseB je mindestens 30 Unterrichtsstunden umfasst.

Liegen die eben genannten Voraussetzungen vor, kann man mit dem in Polenerworbenen Führerschein auch in Deutschland fahren. Dies ist Folge desPrinzips der gegenseitigen Anerkennung, wonach die deutschen Behörden dieRechtmäßigkeit in Polen erworbener Dokumente nicht in Frage stellen dürfen.Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat das Prinzip der gegenseitigenAnerkennung höchstrichterlich in mehreren Urteilen bestätigt, zuletzt am26.06.2008.

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Zurzeit erarbeitet Polen im Zuge der Umsetzung einer neuen EU-Führerscheinrichtlinie ein Gesetzesvorhaben zum Thema Straßenverkehrs-recht. Bis zum 19.01.2013 ist Polen verpflichtet, die Vorgaben aus Brüssel innationales Recht umzusetzen. So haben zum Beispiel ab dem 19.01.2013 dievon den Mitgliedsstaaten der EU und demzufolge auch die von Polenausgestellten Führerscheine eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Führerscheineder Klassen A und B sind dann in der Regel nur noch zehn Jahre gültig. NachAblauf der Gültigkeitsdauer kann Polen die Erneuerung von Führerscheinender Klassen A und B von einer Prüfung der Mindestanforderungen an diekörperliche und geistige Tauglichkeit für das Führen von Fahrzeugen abhängigmachen.

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2. Einkaufen und Bestellen:Vertragsgestaltung und -erfüllung

2.1 Vertragsabschluss

Genauso wie im deutschen Recht kommt in Polen ein Vertrag durch zweiübereinstimmende Willenserklärungen („o wiadczenie woli“) in Gestalt vonAngebot und Annahme zustande. Damit eine bloße Erklärung auch einenrechtlichen Bezug erhält, also im Rechtsverkehr als Angebot oder Annahmebetrachtet werden kann, muss in ihr ein Wille zum Ausdruck gebracht werden,sich rechtlich binden zu wollen.

Beispiel:

Verlangt man bei einem Bäcker drei Brötchen, so handelt es sich inrechtlicher Hinsicht um ein verbindliches Angebot zum Abschluss ei-nes Kaufvertrages. In dem Überreichen der drei Brötchen bringt derBäcker durch schlüssiges Handeln zum Ausdruck, dass er das Ange-bot zum Abschluss eines Kaufvertrages auch annimmt. Durch das Be-zahlen und Überreichen der Brötchen wird der Kaufvertrag letztendlicherfüllt, das heißt, sowohl der Kunde als auch der Bäcker sind ihren ver-traglichen Verpflichtungen nachgekommen.

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Es gibt aber auch Konstellationen, in denen Personen der Wille fehlt, sichrechtlich zu binden. In rechtlichem Sinne liegt dann kein verbindliches Angebotvor, obwohl umgangssprachlich das Wort „Angebot“ („oferta“) gebraucht wird.

Beispiele:

Im Schaufenster eines Supermarktes wird ein Radio zum Preis von 40PLN beworben.

Oder:

In der Zeitung inseriert Herr Kowalski, dass sein Radio zum Preis von60 PLN zu verkaufen ist.

In beiden Beispielen handelt es sich vielmehr um Aufforderungen an deninteressierten Kunden, ein rechtsverbindliches Angebot an den Verkäuferabzugeben. Für den Verbraucher hat das die Konsequenz, dass er im Falleeiner irrtümlichen Falschbeschriftung der angepriesenen Waren keinenverbindlichen Anspruch auf Verkauf zum Beispiel des Radios für 40 PLN hat.Legt also der Verbraucher das vermeintliche Schnäppchen zum Bezahlen aufdas Förderband an der Kasse, so gibt er ein Angebot an den Verkäufer zumKauf des Radios für 40 PLN ab. Erkennt der Verkäufer die Falschbeschriftung,so ist er nicht verpflichtet, das Angebot des Kunden auch anzunehmen. DerVerkäufer kann sich aus diesem Grunde zu Recht weigern, das Radio zumoben genannten Preis zu verkaufen.

Eine bestimmte Form des Vertrages, die schriftliche beziehungsweise notarielleBeurkundung, ist vom deutschen und polnischen Gesetzgeber in den meistenFällen nicht vorgesehen. Im Vertragsrecht gilt damit der Grundsatz derFormfreiheit. Demzufolge ist das mündliche Abschließen eines Vertragesrechtlich zulässig, abgesehen von den wenigen Ausnahmen, für die dasdeutsche und polnische Recht zwingend eine bestimmte Form für dieWirksamkeit des Vertrages vorgeschrieben haben, wie die notarielle Beurkun-dung bei einem Grundstückskaufvertrag oder die schriftliche Unterzeichnungeines Verbraucherdarlehensvertrages. Hält sich jedoch ein Vertragspartnernicht an die mündlich getroffene Vereinbarung oder interpretiert er diemündliche Absprache anders, ist der Ärger vorprogrammiert. Denn: Nach denjeweiligen zivilprozessualen Vorschriften muss derjenige, der mit Hilfe desGerichts etwas von einem anderen haben möchte, dies im Zweifel auchbeweisen. Bei einem mündlich zustande gekommenen Vertrag steht vorGericht regelmäßig Aussage gegen Aussage. Sofern man kein anderesBeweismittel vorbringt, wie einen Zeugen, besteht das Risiko der Klageabwei-sung. Aus diesem Grunde ist bei Verträgen, die über den Bedarf des täglichenLebens hinausgehen, die Schriftform grundsätzlich anzuraten.

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Die Möglichkeit, einen Vertrag wieder rückgängig zu machen, ist sowohl inDeutschland als auch in Polen nur dann gegeben, wenn dies entwederausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde oder wenn das Gesetz dies vorsieht.Letzteres ist in folgenden Fällen möglich:

1. Anfechtung des Vertrages: Wenn eine Vertragspartei bewusst fal-sche Angaben macht, also die andere arglistig täuscht, kann die ande-re Vertragspartei den Vertrag durch Anfechtung wieder rückgängigmachen.

2. Rücktritt vom Vertrag: Der Rücktritt vom Vertrag kommt zum Beispieldann in Betracht, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer einevertragswidrige Ware gekauft und der Unternehmer die Ware inner-halb einer angemessenen Frist nicht nachgebessert oder umgetauschthat.

3. Widerruf des Vertrages: Ein Vertrag kann zum Beispiel widerrufenwerden, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer per Internetoder per Telefon eine Hose bestellt und geliefert bekommen hat. Stelltder Verbraucher nach Erhalt der Hose fest, dass diese nicht passtoder ihm nicht gefällt, so kann der Verbraucher den geschlossenenVertrag nach polnischem Recht grundsätzlich ohne Angaben vonGründen innerhalb einer Frist von zehn Tagen widerrufen. In Deutsch-land beträgt die Widerrufsfrist im Unterschied zum polnischen Rechtgrundsätzlich zwei Wochen. Nähere Einzelheiten zum Thema Widerrufbei Fernabsatzverträgen können Sie im Abschnitt 2.7 nachlesen. Dieweit verbreitete Ansicht, dass man einen Vertrag grundsätzlich inner-halb von zwei Wochen rückgängig machen kann, ist nach deutschemund polnischem Recht jedoch falsch. Vielmehr ist es bei ordnungsge-mäßer Vertragserfüllung der Kulanz der anderen Vertragspartei über-lassen, die Vertragsbeendigung zu akzeptieren.

Sendet ein Unternehmer einem Verbraucher unbestellt Waren zu und benutztoder verbraucht der Verbraucher die Ware, so kommt kein Vertrag zustande.Dies gilt auch, wenn der Unternehmer erklärt, der Vertrag gelte bei Nichtableh-nung oder Nichtrücksendung als geschlossen. Ein Vertrag kommt nurzustande, wenn der Verbraucher zahlt oder ausdrücklich die Annahme desVertrages erklärt.

2.2 Tipps für den Einkauf und die Vertragsgestaltung

Laut der im Sommer 2008 durchgeführten Umfrage haben 67 Prozent derVerbraucher bislang nur gute Erfahrungen mit Einkäufen und Dienstleistungenin Polen gemacht. Die Unkenntnis der Rechtslage und die Angst um dieDurchsetzbarkeit der Rechte stellen allerdings Faktoren dar, die als

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Hemmnisse beim Einkauf angesehen worden sind. Erwerben Sie in Polen nichtnur Kleinigkeiten, sondern planen Sie eine größere Anschaffung, so könnenIhnen die im Folgenden erläuterten Hinweise helfen; Sie minimieren das Risiko,dass etwas schief läuft, wenn Sie dies beachten:

Informieren Sie sich vor dem Vertragsabschluss immer über die genauenBedingungen. Schließen Sie den Vertrag schriftlich ab. Je komplexer einSachverhalt ist, desto genauer und detaillierter sollte ein Vertrag formuliertsein. Achten Sie darauf, dass er mindestens folgende Angaben beinhaltet:

- den Tag des Vertragsabschlusses (der Bestellung),

- die Bezeichnung des Unternehmers,

- den Namen des Verbrauchers,

- den Vertragsgegenstand,

- die Zahlungsbedingungen,

- den Gesamtpreis,

- die Lieferfrist sowie

- die Unterschriften.

Der Vertragsgegenstand muss so genau wie möglich bezeichnet werden, umeventuelle Missverständnisse zu vermeiden. Bestimmen Sie also das Modell,den Stoff, die Farbe, die Größe, die Menge, denken Sie auch an das Zubehörbeziehungsweise an eine zusätzliche Ausstattung.

Beispiel:

Herr Schmidt aus Frankfurt (Oder) beauftragt den Unternehmer Ko-walski mit der Herstellung mehrerer Türen für sein Einfamilienhaus. Indiesem Falle ist zur Vermeidung späterer Streitigkeiten unbedingt zuempfehlen, in schriftlicher Form Regelungen über das Datum der Fer-tigstellung, den Preis, die Maße und das Material der anzufertigendenTüren zu treffen. Außerdem ist es ratsam, die Art der Türklinken ge-nauer zu beschreiben. Zugleich sollte angegeben werden, ob Unter-nehmer Kowalski auch den Einbau der Türen im Haus des HerrnSchmidt vorzunehmen hat. Für den Fall, dass dies gewünscht wird,sind der Tag der Lieferung und der Tag der Montage zu vereinbaren.

Die Zahlungsbedingungen sind vor allem für Sie sehr wichtig. Beachten Sie,wann und in wie vielen Raten Sie das Geld zu entrichten haben. VersuchenSie, keine oder eine niedrige Vorauszahlung auszuhandeln. Für Verbraucherist eine Bezahlung Zug um Zug, also bei Erhalt der Ware, am günstigsten, da

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Sie dann die Ware überprüfen können. Verlangen Sie immer eine Quittung,sowohl für eine Vorauszahlung als auch den vollständigen Preis.

Lesen Sie den Vertrag sorgfältig durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Wenn esdie Vertragsunterlagen nur auf Polnisch gibt, lassen Sie sich den Vertrag vomVerkäufer übersetzen oder bitten Sie Jemanden um Hilfe, der Polnisch spricht.Heben Sie den Vertrag zum Zwecke des Beweises sorgfältig auf.

Im Vertrag sollte vermieden werden, beide Währungen (PLN und Euro)gleichzeitig anzugeben. Wird die Forderung nicht sofort nach Vertragsschlussbeglichen, können mögliche Veränderungen des Kurses zu Streitigkeitenführen, da dann jede Vertragspartei die für sich günstigere Währung zugrundegelegt haben will.

Denken Sie an das anwendbare Recht. In den meisten Fällen gilt polnischesRecht, wenn nichts anderes vereinbart wird. Beim Vertragsschluss können Siejedoch mit Ihrem Vertragspartner die Anwendung des deutschen Rechtsvereinbaren. Das gleiche gilt für den Gerichtsstand, also den Ort, an dem imStreitfall eine Klage durchzuführen wäre. Zwar wird sich in bestimmtenKonstellationen zwangsläufig eine polnische Gerichtszuständigkeit ergeben,jedoch könnte die Vereinbarung eines deutschen Gerichtsstandes für denVerbraucher günstiger sein.

Fragen Sie, ob es zu dem gekauften Produkt eine europaweite Garantie gibt.Ist das der Fall, so können Sie sich an eine Servicestelle in Deutschlandwenden, wenn die Ware nicht mehr einwandfrei funktioniert.

Mittlerweile gehört das Bestellen übers Internet zu den alltäglichen Formen desEinkaufs. Wenn Sie im Internet surfen und bestellen, berücksichtigen SieFolgendes:

1. Vergleichen Sie die Preise, prüfen Sie den Lieferumfang. Lesen Siedie Beschreibung sorgfältig durch. Vergewissern Sie sich, ob im Preisdie Mehrwertsteuer (polnisch: VAT) enthalten ist. Beim Kauf von polni-schen Anbietern fallen keine zusätzlichen Steuern und Zollgebührenan.

2. Fragen Sie den Händler, ob er auch ins Ausland verschickt. BeachtenSie die höheren Versandkosten und die verlängerte Lieferzeit.

3. Achtung: Anders als in Deutschland tragen Sie nach polnischem Rechtdas Risiko der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg, unab-hängig davon, ob Sie die Ware bei einem Händler bestellt oder von ei-nem privaten Anbieter gekauft haben.

4. Auch wenn Sie ohne Kaufabsicht im Internet recherchieren - achtenSie darauf, was Sie anklicken! Es kann passieren, dass Sie beim

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unaufmerksamen Surfen kostenpflichtige Seiten abrufen oder einenDauervertrag abschließen!

5. Gehen Sie mit Ihren persönlichen Daten (Anschrift, Kontoverbindung,Zahlungskartennummer) sorgfältig um!

6. Bevor Sie etwas bestellen, lesen Sie auch das Kleingedruckte!

7. Erkundigen Sie sich nach den möglichen Zahlungsmodalitäten. Zwarist die Zahlung bei Erhalt der Ware (Nachnahme) teurer, Sie sind aberdann besser abgesichert, wenn Sie den Verkäufer nicht kennen. Odernutzen Sie die Option der Überweisung auf Rechnung, wenn eine sol-che angeboten wird.

8. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und lesen Sie genau durch,wozu Sie sich verpflichten.

9. Speichern Sie die Bestellbestätigung mit der Produktbeschreibungoder drucken Sie sie aus.

10. Über Ihre Rechte bei Internetbestellungen informieren wir auf denSeiten 36 ff des Ratgebers.

2.3. Vorauszahlungen

Beispiel:

Herr Schmidt aus Frankfurt (Oder) möchte sich bei dem polnischenWerkunternehmer Herrn Kowalski eine Treppe für sein Eigenheim fer-tigen lassen. Am Tag der Vertragsunterzeichnung übergibt HerrSchmidt Herrn Kowalski 100 Euro. Herr Schmidt meint, damit eine An-zahlung (polnisch „zaliczka“) geleistet zu haben.

Frau Schmidt indes ist vom Vertragsabschluss ihres Mannes gar nichtbegeistert. Da Herr Kowalski mit dem Bau der Treppe noch nicht be-gonnen hat, will Herr Schmidt die 100 Euro wieder bekommen und ver-langt von Herrn Kowalski die „Anzahlung“ zurück. Dieser verweigertdie Rückzahlung unter Verweis auf den schriftlich fixierten, in polni-scher Sprache niedergelegten Vertrag.

Was ist das Problem?

Kowalski und Schmidt hatten in dem Vertrag die Klausel der „Vorauszahlung”als „zadatek” bezeichnet, nicht als „zaliczka”. Dies mag sprachlich nur einkleiner Unterschied sein. Rechtlich ist er jedoch erheblich. Das Wort „zadatek”bezeichnet nämlich ein mit „Draufgeld” zu übersetzendes rechtliches Konstrukt,welches so in der deutschen Entsprechung des Polnischen Zivilgesetzbuches,dem Bürgerlichen Gesetzbuch, nicht vorgesehen ist.

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Was ist ein „Draufgeld”?

Das in Art. 394 des polnischen Zivilgesetzbuches geregelte Draufgeld ist einGeldbetrag, der wie eine Anzahlung bei Abschluss eines zweiseitigenVertrages (also zum Beispiel Kauf-, Reise-, Werkvertrag) gezahlt wird. Will nundie Partei, die das Draufgeld gezahlt hat, nicht mehr am Vertrag festhalten (imBeispiel also Herr Schmidt durch die Entrichtung des restlichen Werklohnes),so darf die andere Seite (hier der Werkunternehmer Herr Kowalski) vomVertrag zurücktreten und das angezahlte Geld behalten. Umgekehrt müssteder Empfänger des Draufgeldes das Doppelte des Betrages zurückgewähren,wenn er schuldhaft seiner Leistungspflicht nicht nachkäme (hier: Herr Kowalskidurch die Anfertigung der Treppe) und der Vertragspartner daraufhin vomVertrag zurücktritt.

Wozu das Ganze?

Sinn einer solchen Regelung ist es, die Vertragsparteien stärker als normal andas vertraglich Vereinbarte zu binden. Einerseits droht dem das Draufgeldentrichtenden Vertragspartner der Verlust desselben (wie beim Verfall einerKaution), andererseits droht dem Empfänger des Draufgeldes eine ArtVertragsstrafe bei Nichterfüllung des Vertrages.

Wird der Vertrag erfüllt, so wird das Draufgeld auf den vertraglichen vereinbar-ten Geldbetrag angerechnet, so dass es im Ergebnis wie eine Art Anzahlungwirkt.

2.4 Besonderheiten des Werkvertrages

Sowohl im deutschen als auch im polnischen Recht ist der Begriff desWerkvertrages identisch. Man versteht darunter Verträge, nach deren Inhalt einErfolg geschuldet wird. Als Beispiele können hier die Reparatur des Autos, dieErstellung eines Gutachtens oder auch die Herstellung und der Einbau einerTreppe in ein Gebäude genannt werden. Durch den Werkvertrag verpflichtetsich der Unternehmer zur Herstellung eines bestimmten Werks und derBesteller zur Bezahlung einer Vergütung.

Achtung: In Deutschland besteht eine grundsätzliche Vorleistungspflicht desWerkunternehmers („Erst die Arbeit, dann das Geld“). Nach polnischem Rechtkann aber von diesem Grundsatz vertraglich komplett abgewichen werden.Dies bedeutet, dass der Werkunternehmer vom Verbraucher die kompletteVergütung oder auch eine Anzahlung bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlus-ses einfordern kann. Eine Anzahlung ist durchaus üblich, besonders beigrößeren Anschaffungen, damit sich die Handwerker absichern.

Tipp: Handeln Sie den Zeitpunkt der Vergütungsleistung sowie dieHöhe der eventuellen Anzahlung mit dem polnischen

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Unternehmer aus! Wenn Sie einen bestimmten Betrag im Vorauszahlen, verlangen Sie immer eine Quittung und bewahren Siediese zu Beweiszwecken gut auf.

Wenn der Werkunternehmer mit der Herstellung des Werks fertig ist, muss eres dem Besteller übergeben. Nimmt der Besteller das Werk ab, treten dienachstehenden Rechtsfolgen ein:

- Der Besteller ist zur Entrichtung der Vergütung für das Werk verpflich-tet. Hat der Verbraucher eine Vorauszahlung geleistet, muss er denRestbetrag zahlen.

- Nach der Abnahme des Werks kann der Besteller Gewährleistungsan-sprüche geltend machen. Haben Sie nach der Abnahme Mängel ent-deckt, können Sie beispielsweise Nachbesserung verlangen.Allerdings müssen Sie beweisen, dass ein Mangel vorliegt, also eineAbweichung des vereinbarten Zustandes von dem gelieferten.

- Mit der Abnahme beginnen die zweijährige Verjährungsfrist für dieeventuellen Schadensersatzansprüche sowie die Gewährleistungsfris-ten zu laufen.

Im Regelfall ist der Besteller verpflichtet, das Werk vom Unternehmerabzunehmen. Diese Abnahmeverpflichtung setzt jedoch voraus, dass das Werkselbst sowie die Übergabebedingungen (beispielsweise der Termin oder derOrt) den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Haben Sie also bei derÜbergabe Mängel entdeckt, so sind Sie nicht verpflichtet, das Werk abzuneh-men.

Achtung: In der polnischen Rechtsordnung ist der so genannte Druckzuschlagunbekannt. Darunter versteht man in Deutschland ein Zurückbehaltungsrechtdes Bestellers wegen vorhandener Werkmängel in Höhe des dreifachenWertes der für die Beseitigung der Werkmängel notwendigen Kosten, vgl. §641 Abs. 3 BGB.

2.5 Grenzüberschreitende Dienstleistungen

Das Spektrum der gefragten Leistungen, die beim polnischen Nachbarn inAnspruch genommen werden, ist sehr breit und reicht von Friseurleistungenüber Schuhreparaturen bis hin zur Herstellung von Möbeln, Treppen undTerrassen. Dies zahlt sich auch recht häufig aus. Die Verbraucher sind nichtnur mit der Qualität, sondern auch mit dem Preis der Produkte zufrieden.

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Was bedeutet die Dienstleistungsfreiheit für die Verbraucher?

In der Europäischen Union gilt grundsätzlich das Prinzip der Dienstleistungs-freiheit. Sie gewährt allen Angehörigen der EU-Mitgliedsstaaten das Recht, ihreDienstleistungen ohne Beschränkungen in allen EU-Mitgliedsstaaten anzubie-ten.

Es kann sich hier sowohl um Leistungen handeln, die vom Verbraucher imNachbarland in Anspruch genommen werden, als auch um Leistungen, diegrenzüberschreitend stattfinden. Man kann also eine polnische Kosmetikerin inPolen ebenso beauftragen wie einen polnischen Schneider in Deutschland.

Eine Leistung kann aber auch grenzüberschreitend stattfinden, ohne dass sicheine Person von einem Mitgliedstaat in den anderen begibt. Dies betrifft die sogenannten Korrespondenzdienstleistungen (zum Beispiel Rundfunk- undFernsendungen, IT-Services, Finanzdienstleistungen).

Es gibt keinerlei Beschränkungen für die Inanspruchnahme

- von Handwerkerleistungen in Polen,

- im Bereich der so genannten Korrespondenzdienstleistungen.

Häufig möchten jedoch Verbraucher, dass polnische Handwerker für sie eineDienstleistung in Deutschland ausführen. Die Inanspruchnahme der Leistungender polnischen Anbieter in Deutschland ist in vielen Bereichen uneingeschränktmöglich.

In welchen Bereichen gelten Beschränkungen?

Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen wurde für grenzüberschreitendeDienstleistungen in bestimmten Bereichen eine Übergangsfrist vereinbart, indenen Beschränkungen gelten. Danach kann die Herstellung der vollständigenFreizügigkeit für maximal sieben Jahre nach dem EU-Beitritt Polens aufge-schoben werden (2+3+2-Regelung). Diese Übergangsfrist gilt bis zum30.04.2009, sie kann maximal bis zum 30.04.2011 gelten.

Beschränkungen im Dienstleistungsverkehr beziehen sich auf ausgewählteWirtschaftszweige:

- das Baugewerbe:Abbruch-, Spreng- und Erdbewegungsarbeiten,Test- und Suchbohrungen,Hoch- und Tiefbau,Brückenbau, Tunnelbau und Ähnliches,Zimmerei,Dachdeckerei,

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Bauspenglerei und Abdichtungen,Bau von Straßen, Bahnverkehrsstrecken, Rollbahnen und Sportanla-gen,Wasserbau,sonstiger spezialisierter Hochbau,Elektroinstallation,Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung,Gas- Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation,sonstige Bauinstallationen,Anbringen von Stuckaturen,Gipserei und Verputzerei,Bautischlerei und –schlosserei,Fußboden,Fliesen- und Plattenlegerei,Tapeziererei, Malerei und Glaserei,sonstiger Ausbau.

- die Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln:Reinigung von Gebäuden, Räumen und Inventar,Schornsteinreinigung,Reinigung von Verkehrsmitteln,Desinfektion und Schädlingsbekämpfung.

- Tätigkeiten von Innendekorateuren.

In diesen Bereichen sind Dienstleistungen mit eigenem Personal aus demNachbarland grundsätzlich nur im Rahmen des deutschen Arbeitsgenehmi-gungsrechts und der bilateralen Vereinbarungen möglich.

Sind alle Dienstleistungserbringer in den genannten Bereichen von denBeschränkungen betroffen?

Die Beschränkungen betreffen nicht jede Handwerkertätigkeit in den obengenannten Bereichen: Die Tätigkeit der selbstständigen Handwerker wird nichteingeschränkt, sie dürfen trotz der Übergangsregelung auch in DeutschlandDienstleistungen erbringen. Von der Beschränkung sind auch Unternehmenausgenommen, die in Deutschland eine Niederlassung haben. Das gleichebetrifft Unternehmen, die zwar in Polen ihren Sitz haben, aber Arbeitnehmermit uneingeschränktem Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland einsetzen.

Tipp: Es ist ratsam, sich im Vorfeld des Vertragsschlusses umzuhören,ob der Geschäftspartner verlässlich ist. Um Verständigungs-schwierigkeiten zu vermeiden, nehmen Sie Freunde oder Bekann-te mit, die der polnischen Sprache mächtig sind.

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Um Unannehmlichkeiten mit den Behörden und dem Verdacht der Förderungder Schwarzarbeit vorzubeugen, sprechen Sie im Zweifelsfall ein Zollamt,Gewerbeamt oder die Handwerkskammer an. Ratsam ist auch eine vertragli-che Erklärung über die Zulassung des Unternehmens für die vereinbartenTätigkeiten.

2.6 Reklamationen: Gewährleistung und Garantie

Pech mit der gekauften Ware kann man überall haben. Was ist aber zubeachten, wenn die Ware im Ausland gekauft wurde? Ist man überall gleich gutgeschützt?

Innerhalb der Europäischen Union wurden die wesentlichen verbraucherrechtli-chen Vorschriften harmonisiert. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Mitglied-staaten den Verbrauchern die gleichen Rechte garantieren. Manchmal stecktder Teufel im Detail:

Sie haben in Polen Ihre neue Küche mit verschiedenen Elektrogerätenbestellt. Nun stellt sich heraus, dass der Geschirrspüler nicht richtigfunktioniert und dass die Arbeitsplatte in der falschen Farbe geliefertworden ist. Was können Sie unternehmen?

Auf jeden Fall können Sie die mangelhafte Ware beim Verkäufer reklamieren.Der Unternehmer haftet kraft Gesetzes stets für ein Produkt, das er demVerbraucher aushändigt (Gewährleistung).

Auf viele Produkte, wie Möbel oder Elektrogeräte, kann zusätzlich einefreiwillige Garantie eingeräumt werden. Damit ist in der Regel eine Zusicherungdes Herstellers oder der Verkäufers gemeint, dass die gesamte Ware oderbestimmte Teile für einen bestimmten Zeitraum funktionstüchtig sind oderbestimmte Eigenschaften haben. Verfügt ein Produkt zusätzlich über einGarantiedokument, können Sie wählen zwischen der

- Reklamation beim Verkäufer und der

- Reklamation beim Garantiegeber.

Gewährleistung: Was kann beim Verkäufer gerügt werden?

Nach polnischen Vorschriften kann im Rahmen der gesetzlichen Gewährleis-tung jede vertragswidrige Ware beim Verkäufer reklamiert werden. Eine Waregilt dann als vertragswidrig, wenn sie zum Zeitpunkt der Übergabe:

- mangelhaft ist (zum Beispiel nicht funktionstüchtig, nicht komplett oderbeschädigt),

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- vom Unternehmer unsachgemäß eingebaut beziehungsweise in Be-trieb gesetzt wurde (wie schiefe Küchenschränke),

- nicht der Beschreibung des Verkäufers entspricht,

- nicht die Eigenschaften einer zuvor vorgelegten Probe oder einesMusters hat,

- nicht die in einer Werbung zugesicherten Eigenschaften hat oder

- vom Verbraucher wegen der fehlerhaften Montageanleitung nichtrichtig zusammengebaut oder angeschlossen werden konnte.

Daher können Sie sowohl die Lieferung der falschen Arbeitsplatte wie auch dendefekten Geschirrspüler beim Verkäufer rügen. Unter die Gewährleistung fälltaber auch eine Spülmaschine, die zwar funktioniert, aber mehr Wasserverbraucht, als in der Werbung angegeben wurde.

Der Verkäufer kann seine Verantwortung für die Ware im Hinblick auf derenVertragsmäßigkeit, insbesondere Mangelfreiheit, nicht begrenzen. Um sich vonder Haftung zu befreien, muss der Verkäufer Sie über die entsprechendenkonkreten Mängel informiert haben. Wird eine Ware wegen gut erkennbarerMängel als „zweite Wahl“ verkauft, können Sie diese später wegen dieserMängel nicht reklamieren - wohl aber wegen einer anderen Vertragswidrigkeit.Pauschale Vertragsklauseln, wie etwa „gekauft wie gesehen“ oder „Käufer hatKenntnis von allen Mängeln“, sind unzulässig und daher unwirksam.

Muss der Verkäufer die gerügte Ware umtauschen?

Sie können vom Verkäufer entweder eine kostenlose Reparatur oder denUmtausch verlangen – die Wahl haben Sie als Kundin oder Kunde. Beidesmuss für Sie kostenlos erfolgen. Der Verkäufer kann aber die vom Käufergewählte Alternative verweigern, wenn sie für ihn unverhältnismäßig aufwändigist.

Kann nicht umgetauscht werden, verbleibt noch die Reparatur. Die Rückerstat-tung des Kaufpreises können Sie erst verlangen, wenn Nachbesserung oderLieferung einer Ersatzware nicht möglich sind.

Eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder dieRückerstattung des Geldes (Rücktritt) kommen in Betracht, wenn mindestenseine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

- Der Verkäufer kann die Sache weder durch Umtausch noch durchReparatur in den vertragsgemäßen Zustand bringen, weil es unmög-lich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

oder

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- Weder Umtausch noch Reparatur wurden in angemessener Zeit reali-siert.

oder

- Sowohl Umtausch als auch Reparatur setzen den Käufer einer beacht-lichen Unbequemlichkeit aus.

Wenn die Vertragswidrigkeit unwesentlich ist, dann ist ein Rücktritt vom Vertragausgeschlossen.

Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Im Fall des Kaufs einer gebrauch-ten Ware kann die Gewährleistungsfrist auf bis zu ein Jahr verkürzt werden.

Achtung: Anders als im deutschen Recht muss die Ware in Polen spätestenszwei Monate nach der Feststellung des Mangels reklamiert werden! Andernfallskann der Verkäufer die Abhilfe verweigern.

Für Lebensmittel gelten verkürzte Benachrichtigungsfristen:

- drei Tage nach der Öffnung der verpackten Ware oder

- drei Tage nach dem Verkaufs- oder Lieferdatum, wenn die Ware loseverkauft oder geliefert wurde.

Die Benachrichtigung des Verkäufers darf nicht nach dem Ablauf desVerfallsdatums erfolgen, wenn ein solches festgesetzt wurde.

Tipp: Reklamieren Sie immer schriftlich, damit Sie die Benachrichti-gung des Verkäufers im Zweifel nachweisen können!

Eine Reklamation muss Folgendes enthalten (Reklamationsmuster im zweitenTeil des Ratgebers):

- das Datum,

- die Namen des Käufers und Verkäufers,

- die Bezeichnung der vertragswidrigen Ware und das Kaufdatum,

- die Beschreibung des Mangels sowie die Zeitangabe der Mangelfest-stellung,

- die gewünschte Art der Abhilfe.

Dem Reklamationsschreiben muss ein Kaufbeleg (zum Beispiel die Rechnung)beigelegt werden.

Achtung: Anders als im deutschen Recht muss der Verkäufer in Poleninnerhalb von 14 Tagen zur Reklamation des Verbrauchers Stellung nehmen.

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Unterlässt er das, so wird angenommen, dass er die Reklamation als berechtigtanerkannt hat.

Beweislast

Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber, wenn die Ware im Zeitpunkt derÜbergabe vertragswidrig (zum Beispiel mangelhaft) war.

Wird die Vertragswidrigkeit vor Ablauf von sechs Monaten ab der Übergabe derWare festgestellt, so wird vermutet, dass sie bereits im Zeitpunkt der Übergabebestanden hat. Behauptet der Verkäufer, dass er ein einwandfreies Produktübergeben habe und der Mangel erst nach der Übergabe an den Käufer (zumBeispiel durch unsachgemäßen Gebrauch) entstanden sei, so muss er diesauch beweisen.

Macht sich der Mangel allerdings erst nach sechs Monaten ab der Übergabebemerkbar, so liegt die Beweislast dafür, dass dieser Mangel schon beim Kaufvorhanden war, beim Käufer. Unter Umständen müssen Sie dann einentsprechendes Gutachten vorlegen, dessen Kosten Sie jedoch im Erfolgsfallvom Verkäufer zurückverlangen können.

Tipp: Wenn sich der Anbieter nach der Mängelrüge nicht meldet oderdie Reparatur oder die Gelderstattung zu lange dauert, dannmahnen Sie ihn schriftlich (am besten per Einwurfeinschreiben)und setzen Sie ihm eine angemessene Frist. Dokumentieren Siejede Kontaktaufnahme und wenden Sie sich bei weiteren Prob-lemen zum Beispiel an die zuständige Verbraucherberatungs-stelle oder einen Rechtsanwalt.

Gewährleistung oder Garantie?

Wird beim Kauf zusätzlich noch eine Garantie geleistet, sollten Sie prüfen, wasim konkreten Fall günstiger und bequemer ist - die Reklamation auf Grund derGewährleistung beim Verkäufer oder die beim Garantiegeber. So könnte sichdie Gewährleistung empfehlen, weil der Händler leichter erreichbar ist – oderSie bevorzugen die Garantie, weil nach dem Kauf bereits sechs Monatevergangen sind und Sie sich Nachweise ersparen wollen.

Da Garantien freiwillig gegeben werden, entscheidet der Garantiegeber sowohlüber Leistungen und Dauer als auch über weitere Bedingungen wie dieTransportkosten der Ware zum Kundenservice. Allerdings haftet er in derRegel für alle Produktions- und Materialfehler, die innerhalb der Garantiefristauftreten. Bei solchen Mängeln müssen Sie bei einer Garantie nicht nachwei-sen, dass sie bereits bei Übergabe der Ware vorhanden waren.

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Der Verkäufer darf sich nicht von seiner gesetzlichen Haftung befreien und denVerbraucher auf die Garantie verweisen. Haben Sie sich für die Reklamationbeim Händler entschieden, so hat er dies zu akzeptieren.

Tipp: Lesen Sie die Garantiebedingungen und -leistungen imGarantieschein sorgfältig durch.

2.7 Einkaufen im Internet

Bestellen Sie ein Produkt im Internet oder im Versandhaus, so sind Sie durchzusätzliche verbraucherrechtliche Vorschriften auch in Polen geschützt. Somuss der Verkäufer, der Waren auf dem Wege des so genannten Fernabsat-zes anbietet, zahlreiche Informationspflichten beachten. Nach der abgegebe-nen Bestellung muss der Käufer eine schriftliche Bestätigung mit denVertragsbedingungen sowie der Widerrufsbelehrung erhalten.

Der Verbraucher ist berechtigt, den abgeschlossenen Fernabsatzvertrag ohneAngabe von Gründen zu widerrufen. Der Unternehmer darf dieses Recht inkeiner Weise (zum Beispiel durch Zahlung einer Vertragsstrafe) einschränken.Das Widerrufsrecht eröffnet dem Verbraucher die Möglichkeit, die bestellteWare in der Hand zu halten und sich zu vergewissern, ob die erhaltene Sachemit der Artikelbeschreibung übereinstimmt. Ist der Fernabsatzvertrag mit einemdamit verbundenen Kredit finanziert, so wird mit dem Widerruf auch derKreditvertrag aufgelöst.

Die Widerrufserklärung muss in Schriftform abgegeben werden (ein Muster derWiderrufserklärung finden Sie im zweiten Teil der Broschüre). Somit reicht, wiein Deutschland, das Absenden einer E-Mail nicht aus. Anders als im deutschenRecht gibt es in Polen kein Rückgaberecht anstelle des Rücktrittsrechts, sodass man an den Verkäufer immer eine schriftliche Widerrufserklärung sendenoder sie persönlich abgeben muss.

Den Fernabsatzvertrag kann man grundsätzlich innerhalb von zehn Tagenwiderrufen. In Deutschland beträgt die Widerrufsfrist hingegen zwei Wochen.Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginntin der Regel:

- beim Warenkauf mit der Herausgabe (Eingang) der Ware,

- beim Dienstleistungsvertrag mit dem Vertragsschluss.

Bei Finanzdienstleistungen beträgt die Frist grundsätzlich 14 Tage und beiVersicherungsverträgen 30 Tage ab Vertragsschluss.

Ist der Unternehmer seiner Verpflichtung zur schriftlichen Bestätigung derBestellung nicht nachgekommen, verlängert sich die Frist bis auf drei Monate.Werden die erforderlichen Informationen inzwischen übermittelt, so verkürzt

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sich die Widerrufsfrist auf zehn Tage und beginnt ab Eingang der Bestätigungzu laufen.

Achtung: In manchen Fällen ist jedoch das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Sokönnen Sie beispielsweise eine bei einer Internetauktion (wie eBay.pl,allegro.pl) ersteigerte Ware nicht ohne Weiteres zurückgeben, weil Versteige-rungen von der Anwendung der polnischen Fernabsatzvorschriften ausge-schlossen sind. Wenn Sie jedoch ein Produkt bei einer Internetauktion nichtersteigert, sondern im Wege des so genannten Sofortkaufs erworben haben,schließen Sie einen gewöhnlichen Fernabsatzvertrag ab, welchen Sie ohneAngaben von Gründen widerrufen können.

Nicht möglich ist der Widerruf weiterhin in folgenden Fällen:

- wenn Ihnen regelmäßig Lebensmittel geliefert werden sollen,

- wenn Sie Leistungen im Bereich der Unterbringung, der Beförderungeinschließlich Automietverträge, der Gastronomie sowie der Unterhal-tung zu einem bestimmten Zeitpunkt bestellen,

- wenn der Unternehmer mit Ihrem Einverständnis vor Ablauf der Wider-rufsfrist mit der Ausführung einer Dienstleistung begonnen hat,

- wenn Sie die Originalverpackung von Audio- oder Videoaufzeichnun-gen oder von Software entfernt haben,

- bei Leistungen, deren Preis nur von der Preisentwicklung auf demFinanzmarkt abhängig ist,

- bei Warenlieferung auf individuelle Bestellung,

- bei verderblichen Waren oder solchen, die nicht zurückgegeben wer-den können (wie heruntergeladene Software),

- bei Presselieferungen,

- bei Glücksspielen und wechselseitigen Wetten,

- bei Wertpapier- und ähnlichen Geschäften,

- bei kurzfristigen Versicherungspolicen mit einer Laufzeit von wenigerals 30 Tagen.

Im Fall des Widerrufs sind Sie verpflichtet, die Ware in unverändertem Zustandinnerhalb von 14 Tagen zurückzugeben, es sein denn, eine Veränderung warim Rahmen einer gewöhnlichen Benutzung unvermeidbar. Der Unternehmermuss Ihnen die Rückgabe schriftlich bestätigen und seinerseits den von Ihnengezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Eingang der Rücktrittserklä-rung erstatten.

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Achtung: Der Verbraucher kann mit den Rücksendekosten unabhängig vomWert der Ware belastet werden. In Deutschland trägt dagegen der Unterneh-mer stets die Kosten der Rücksendung, wenn der Preis der Ware 40 Euroübersteigt und Sie ihn in voller Höhe vor dem Widerruf beglichen haben.

2.8 Direktvertrieb

Sie werden am Urlaubsort in Polen auf der Straße, im Hotel oder auf einerKaffeefahrt von einem Händler angesprochen, der Ihnen ein äußerst effektivesWaschmittel oder einen Super-Staubsauger anbietet. Bei diesen so genanntenHaustürgeschäften stehen Ihnen als Verbraucher vergleichbare Rechte wiebeim Fernabsatz zu.

Vor dem Abschluss des Vertrages muss der Unternehmer Sie über das Ihnenzustehende Widerrufsrecht sowie über die Widerrufsfrist schriftlich informieren.Wie beim Fernabsatz sind Sie berechtigt, den Vertrag ohne Angabe vonGründen innerhalb von zehn Tagen ab Vertragsschluss schriftlich zu widerru-fen. Fehlt die Widerrufsbelehrung, so wird die Widerrufsfrist bis zu drei Monateab der Erfüllung des Vertrages verlängert.

Der Unternehmer muss Ihnen zugleich ein Widerrufsformular übergeben. DasFormular soll den Namen und die Bezeichnung sowie die Wohnanschrift oderden Sitz des Unternehmens beinhalten; gesetzlich bestimmte Muster gibt esallerdings nicht. Sie sind nicht verpflichtet, für die Widerrufserklärung das vomUnternehmer erhaltene Formular zu benutzen.

2.9 Lebensmittel

Zwar sind die Lebensmittelvorschriften in der Europäischen Union weitgehendharmonisiert. Auf einige nationale Besonderheiten wollen wir Sie jedochausdrücklich hinweisen.

Kennzeichnung

Polnische Produkte des täglichen Bedarfs sind ähnlich gekennzeichnet wie diedeutschen. Auch in Polen finden Sie folgende Hinweise auf Lebensmittelverpa-ckungen:

- Verkehrsbezeichnung,

- Zutatenliste,

- Herstellerangabe,

- Mengenangabe,

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- Mindesthaltbarkeitsdatum sowie

- gegebenenfalls Zubereitungsempfehlungen.

In vielen Fällen werden auch die Nährwerte mit Kohlenhydraten, Fetten undEiweißen angegeben. Sofern auf der Verpackung auf die Anreicherung mitVitaminen oder Mineralstoffen hingewiesen wird, müssen auch diese mengen-mäßig gekennzeichnet werden.

Maßeinheiten

Neben üblichen Gramm und Kilogramm wird in Polen vor allem beim Einkaufvon losen Lebensmitteln häufig die Maßeinheit Dekagramm mit offiziellemZeichen „dag“ oder veraltetem „dkg“ verwendet und dabei umgangssprachlichoft zu „deko“ verkürzt.

Fettgehaltstufen

Fettgehaltstufen weichen von den deutschen ab. Milch erhalten Sie beispiels-weise mit einem Fettgehalt von 0,0, 1,5 oder 3,2 Prozent.

Fleisch

Besonders bei Fleisch sollten Sie Hinweise zur Haltbarkeit und zu Lagerbedin-gungen genau beachten! Oft soll es bei -1 bis + 4 Grad Celsius gelagertwerden, was in haushaltsüblichen Kühlschränken selten erreicht wird.

Bei Schweinefleisch wird in Polen erfreulicherweise auch die Herkunftgekennzeichnet (Geburt / Mast / Schlachtung).

Eier

Die Haltungsform der Hühner bei Eiern auf Eierverpackungen (Freiland, Käfig)ist nicht durchgängig gekennzeichnet. Daher achten Sie am besten auf denStempel auf dem Ei selbst (0 = Ökohaltung, 1 = Freiland, 2 = Bodenhal-tung/Stall, 3 = Käfig).

Bio-Produkte

In Polen werden wenige „Bio“-Lebensmittel angeboten, so gut wie keine unterden Frischeprodukten wie Obst und Gemüse. Bei Importen erfolgt die Bio-Kennzeichnung mit dem jeweiligen Heimatland-Label.

Pfand

Es gibt wenige Glasflaschen. PET-Flaschen sind nicht mit Pfand belegt.

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Verpackung

Auch die Packungsgrößen von Lebensmitteln unterscheiden sich häufig vonden am deutschen Markt üblichen. So gibt es 80-Gramm-Tafeln Schokolade,die bei uns in 100-Gramm-Packungen angeboten werden. Getränke finden Siein 0,3- oder 0,32-Liter-Flaschen, während in Deutschland 0,33 Liter vorge-schrieben sind.

Daher können Sie die Preise meist am besten über die Grundpreisangabe amRegal vergleichen.

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3. Wenn´s außergerichtlich nicht mehr geht…

3.1 Welches Gericht ist zuständig?

Damit ein deutsches Gericht in grenzüberschreitenden Fällen eine Entschei-dung treffen kann, muss es nach entsprechenden Vorschriften auch internatio-nal zuständig sein.

Vor welchem Gericht – dem deutschen oder polnischen – der deutscheVerbraucher klagen kann beziehungsweise muss, leitet sich aus der der EU-Verordnung (EG) Nr. 44/2001 ab. Möchte er einen polnischen Unternehmerzum Beispiel auf Schadensersatz wegen einer Streitigkeit aus einem geschlos-senen Vertrag in Anspruch nehmen, so hängt die Zuständigkeit des jeweiligenGerichts grundsätzlich vom Wohnsitz beziehungsweise dem Sitz der Nieder-lassung des Beklagten ab, also des späteren Gegners im Gerichtsprozess. Indem vorab beispielhaft skizzierten Fall wäre nach den allgemeinen Vorschriftensomit ein polnisches Gericht international zuständig.

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In bestimmten Konstellationen wird jedoch der eben beschriebene Grundsatzdurchbrochen und zusätzlich eine internationale Zuständigkeit am Wohnsitzdes Verbrauchers begründet, im Beispiel also in Deutschland. In folgendenFällen kann in grenzüberschreitenden Verbraucherangelegenheiten eineinternationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts herbeigeführt werden:

a) wenn es sich um den Kauf beweglicher Sachen auf Teilzahlung han-delt (Beispiel: beim Kauf wurde eine Ratenzahlung vereinbart, so dassder Verbraucher bis zur Lieferung noch keinen gesamten Kaufpreisbezahlt hat),

b) bei allen Verträgen zur Finanzierung eines Kaufs beweglicher Sachen(Beispiel: Ratendarlehen),

c) in allen anderen Fällen, wenn der Unternehmer in Deutschland tätig istoder seine Tätigkeit auf irgendeinem Wege auf Deutschland ausrichtet(Beispiel: eine aktive Webseite des polnischen Unternehmers, überwelche auch der deutsche Verbraucher Waren oder Dienstleistungenbestellen kann).

In diesen Fällen darf der Verbraucher immer wählen, ob er die Klage in Polenoder in Deutschland einreicht. Eine zuvor getroffene vertragliche Vereinbarung,die diese Wahl einschränkt, ist unwirksam.

Sofern die unter a) bis c) aufgeführten Voraussetzungen nicht vorliegen undkeine spezielle Zuständigkeit in Verbrauchersachen begründet werden kann,kann man als Verbraucher auch diejenigen Regelungen der Verordnung44/2001 heranziehen, die für alle Personen gelten. Wird im Vertrag nichtsanderes vereinbart, kann ein polnischer Unternehmer in Deutschland verklagtwerden, wenn der Unternehmer seine Verpflichtungen in Deutschland erfüllthat oder erfüllen sollte.

Beim Verkauf beweglicher Sachen wäre das dann der Fall, wenn der Unter-nehmer diese Sachen persönlich oder durch seine Angestellten nachDeutschland geliefert hat oder nach dem Vertrag hätte liefern müssen. Nachdieser Regelung könnte zum Beispiel ein deutscher Verbraucher, der in Poleneine Couch gekauft und zugleich im Vertrag die persönliche Lieferung durchden Verkäufer oder dessen Angestellte nach Deutschland vereinbart hat, imFalle der Mangelhaftigkeit der Couch vor einem deutschen Gericht aufRückzahlung des entrichteten Kaufpreises bei Rücktritt vom Vertrag klagen.

Darüber hinaus kann der Verbraucher in Deutschland klagen, wenn in denVertrag zuvor eine entsprechende Klausel einbezogen wurde. Der Verbraucherkann somit bereits vor dem Vertragsabschluss vorschlagen, dass die Parteiensich schriftlich auf eine deutsche Gerichtszuständigkeit einigen. Der Unterneh-mer muss jedoch dieser Zuständigkeitsvereinbarung nicht zustimmen. Er kann

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auch seinerseits auf einer polnischen Gerichtszuständigkeit bestehen. Soweites sich nicht um einen der unter a) bis c) aufgeführten Fälle handelt, ist einesolche Klausel zulässig.

Sollte ein deutsches Gericht auf der Grundlage der Verordnung 44/2001zuständig sein, so ist damit aber noch nicht geklärt, ob in diesem Falldeutsches Recht anwendbar ist. Unter bestimmten Umständen kann es sogarmöglich sein, dass ein deutsches Gericht über polnisches Recht entscheidet.Hierbei ist dann allerdings zu beachten, dass die Anwendung ausländischenRechts im deutschen Zivilprozess grundsätzlich nicht mehr mit dem Rechtsmit-tel der Revision rechtlich überprüft werden kann. Ob im Einzelfall deutschesoder polnisches Recht zur Anwendung gelangt, ergibt sich aus dem geschlos-senen Vertrag oder aus den Vorschriften zum Internationalen Privatrecht.

3.2 Verfahrensarten

Beispiel:

Herr Schmidt aus Frankfurt (Oder) hat gegen den polnischen Unter-nehmer Herrn Kowalski aus S ubice einen fälligen Anspruch in Höhevon 1500 Euro.

Wollen Sie gerichtlich gegen den polnischen Unternehmer vorgehen, finden vorGericht stets die herkömmlichen Verfahrensvorschriften Anwendung. In einigenFällen haben Sie jedoch die Möglichkeit, sich für ein vereinfachtes Verfahren ingrenzüberschreitenden Streitigkeiten zu entscheiden.

Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen

Sofern Herr Kowalski im Rahmen einer außergerichtlichen Rechtsvertretungunter Darlegung der aktuellen Rechtslage nicht zahlen sollte, bietet sich abdem 01.01.2009 als Alternative zum herkömmlichen Gerichtsverfahren dieDurchführung eines Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen an.

Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen basiert auf derVerordnung 861/2007 der EU und stellt ein eigenes streitiges Verfahren in Zivil-und Handelssachen für Forderungen mit einem Streitwert bis einschließlich2000 Euro dar. Es steht den Rechtssuchenden als eine Alternative zu den inden Ländern der EU bestehenden innerstaatlichen Verfahren zur Verfügung.Rechtssuchende können folglich zwischen den jeweiligen innerstaatlichenZivilverfahren und dem Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungenwählen. Letzteres dient dazu, Streitigkeiten in grenzüberschreitendenRechtssachen mit geringem Streitwert einfacher und schneller beizulegen, umdadurch die Kosten zu reduzieren. Erreicht wird dieses Ziel zum einen dadurch,dass es grundsätzlich schriftlich durchgeführt wird, um den Parteien die

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Anreise zum Gericht zu ersparen. Zum anderen soll das Gerichtsverfahrenzeitnah abgeschlossen werden. Ein im europäischen Verfahren für geringfügi-ge Forderungen in Deutschland ergangenes Urteil wird in Polen anerkannt undvollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf und ohne dassdie Anerkennung angefochten werden kann.

Das Europäische Mahnverfahren

In dem gerade skizzierten Ausgangsfall kann Herr Schmidt neben demherkömmlichen Gerichtsverfahren und dem Europäischen Verfahren fürgeringfügige Forderungen auch einen Antrag auf Erlass eines Zahlungsbefehlsim Rahmen des Europäischen Mahnverfahrens beim jeweils zuständigenGericht stellen, sofern davon auszugehen ist, dass Herr Kowalski dieGeldforderung nicht bestreiten wird.

Das Europäische Mahnverfahren beruht auf der EU-Verordnung 1896/2006und gilt ab dem 12.12.2008. Im Bereich grenzüberschreitender Rechtsstreitig-keiten in Zivil- und Handelssachen sollen unbestrittene fällige Geldforderungenrasch und kostengünstig beigetrieben werden, ähnlich dem deutschenMahnverfahren. Im Ausgangsfall wird das jeweils zuständige Gericht aus-schließlich auf der Grundlage der Angaben des Herrn Schmidt als Antragstellereinen Zahlungsbefehl gegen den polnischen Unternehmer als Antragsgegnererlassen, ohne dabei die Richtigkeit inhaltlich nachzuprüfen. Die rascheBeitreibung der Geldforderungen wird zudem dadurch erleichtert, dass derZahlungsbefehl unverzüglich für vollstreckbar erklärt wird, wenn der polnischeUnternehmer als Antragsgegner innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag derZustellung des Zahlungsbefehls keinen Einspruch bei dem Gericht eingelegthat, das den Zahlungsbefehl erlassen hat. Legt er allerdings innerhalb der FristEinspruch ein, so kommt es erstmals zu einer Gerichtsverhandlung, in der derRichter über die Rechtmäßigkeit der von Herrn Schmidt geltend gemachtenForderung entscheidet. Ein im europäischen Mahnverfahren vollstreckbargewordener Zahlungsbefehl wird in Polen anerkannt und vollstreckt, ohne dasses einer Vollstreckbarerklärung bedarf und ohne dass die Anerkennungangefochten werden kann. Nach Ablauf der Einspruchsfrist kann der Zahlungs-befehl nur noch in Ausnahmefällen überprüft werden.

3.3 Wenn Sie vor einem deutschem Gericht Erfolg hatten

Anerkennung und Vollstreckung der Entscheidung in Polen

Beispiel:

Herr Schmidt aus Frankfurt (Oder) verklagt den Unternehmer Kowalskiaus S ubice in Frankfurt (Oder) vor dem Landgericht auf Ersatz des

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Schadens in Höhe von 6.000 Euro und gewinnt. Wie kommt HerrSchmidt nun in Polen an sein Geld, wenn Herr Kowalski nicht freiwilligzahlt?

Deutsche Entscheidungen und Urteile werden gemäß der EU-Verordnung Nr.44/2001 vom 22.12.2000 bis auf wenige Ausnahmen (Personenstandssachen,Erbrecht, soziale Sicherheit und Ähnliches) in Polen anerkannt, ohne dass eseines besonderen Anerkennungsverfahrens bedarf.

Ist eine Entscheidung in Deutschland vollstreckbar, wird sie in Polen vollstreckt,wenn sie dort auf Antrag eines Berechtigten als vollstreckbar erklärt worden ist.Der Antrag auf Erklärung einer Entscheidung eines ausländischen Gerichts alsvollstreckbar („wniosek o stwierdzenie wykonalno ci orzeczenia s duzagranicznego“) ist an das zuständige polnische Landgericht (“s d okr gowy“)zu richten. Zuständig für die Legitimierung des deutschen Vollstreckungstitelsin Polen ist das Gericht am Wohnort oder Sitz des Schuldners. Dem Antrag istdas Urteil sowie eine Bescheinigung des deutschen Gerichts über dieVollstreckbarkeit des Urteils in Deutschland beizufügen. Das Gericht kannzusätzlich eine beglaubigte Übersetzung der Urkunden in die polnischeSprache verlangen.

Die deutsche Entscheidung wird in der Sache selbst nicht nachgeprüft. Gegendie Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung kann jede Parteieinen Rechtsbehelf einlegen. Wird keine Beschwerde erhoben und wird dieVollstreckbarerklärung rechtskräftig, kann eine Vollstreckung erfolgen. Für dieVollstreckung sind in Polen das Amtsgericht am Sitz oder Wohnort desSchuldners sowie die dortigen Gerichtsvollzieher zuständig.

EU-Vollstreckungstitel: Ein erleichterter Forderungseinzug

Beispiel:

In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht in Frankfurt (O-der) schließen Herr Schmidt und Herr Kowalski einen Vergleich. Wiekann Herr Schmidt diesmal an sein Geld in Polen gelangen, wenn HerrKowalski dann doch nicht freiwillig zahlt?

In bestimmten Fällen ist das Vollstreckbarerklärungsverfahren gar nichtnotwendig. Denn seit dem 21. Oktober 2005 gibt es einen EuropäischenVollstreckungstitel gemäß der EU-Verordnung 805/2004. Wer keinen EU-Vollstreckungstitel hat, kann nach wie vor nach der EU-Verordnung Nr.44/2001 verfahren. Der Europäische Vollstreckungstitel gilt jedoch nur fürunbestrittene Forderungen, wie Anerkenntnisurteile, gerichtliche Vergleiche,Versäumnisurteile und Forderungen, die der Schuldner in einer öffentlichenUrkunde ausdrücklich anerkannt hat. Nur in diesen Fällen kann ohne eineweitere Vollstreckungserklärung in Polen vollstreckt werden.

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Erforderlich dazu ist eine Bestätigung der Entscheidung als EuropäischerVollstreckungstitel. Die Bestätigung kann bei dem Gericht beantragt werden,dem auch die Aushändigung der vollstreckbaren Ausfertigung des Titelsobliegt. Sie wird nur dann erteilt, wenn die Entscheidung des deutschenGerichts dem polnischen Schuldner zugestellt und der Schuldner über dieForderung sowie die Bestreitensmöglichkeit belehrt wurde. Die Kosten für dieBestätigung, die der Antragssteller trägt, betragen bei Geld- und Sachforderun-gen 15 Euro. Sobald die Bestätigung erteilt ist und der Schuldner keinenWiderruf beantragt hat, kann dann im Ausland die Vollstreckung eingeleitetwerden. Der Gläubiger kann sodann in Polen bei der zuständigen Stelle einenVollstreckungsauftrag erteilen. Der Vollstreckungsbehörde sind die Ausferti-gung der Entscheidung sowie eine Ausfertigung der Bestätigung als Europäi-scher Vollstreckungstitel und ihre beglaubigte Übersetzung in die polnischeSprache vorzulegen.

3.4 Prozesskostenhilfe in Polen

Wenn Sie in Polen klagen wollen oder müssen, entsteht auch die Frage nachden Verfahrenskosten.

Das EG–Prozesskostenhilfegesetz bietet allen Bürgern, die im EU-Auslandeinen Zivilprozess führen möchten und befürchten, die Verfahrenskosten imAusland nicht selbst tragen zu können, eine Prozesskostenhilfe nach Maßgabeder deutschen Einkommensgrenzen. Ein Prozesskostenhilfeantrag einesdeutschen Verbrauchers kann damit nicht mehr von einem polnischen Gerichtunter Verweis darauf zurückgewiesen werden, dass das Einkommen desKlägers nach polnischen Maßstäben zu hoch ist, um eine Bedürftigkeitanzunehmen.

Zum Zwecke der vereinfachten Beantragung von grenzüberschreitenderProzesskostenhilfe wird bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Antragstel-ler seinen Wohnsitz hat, eine Übermittlungsstelle eingerichtet. Die Übermitt-lungsstelle hilft dem Antragsteller beim Ausfüllen der Antragsformulare(Standardformulare), indem es die Vollständigkeit der Anträge prüft, gegebe-nenfalls Übersetzungen vornimmt und die Anträge an die zuständige Behördein Polen übersendet, wo letztendlich die Prozesskostenhilfe genehmigt wird.Sofern die zuständige Stelle in Polen den Antrag auf Prozesskostenhilfe aufGrund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellersabgelehnt oder eine Ablehnung angekündigt hat, stellt die deutsche Übermitt-lungsstelle der zuständigen polnischen Behörde eine Bescheinigung derBedürftigkeit aus, wenn der Antragsteller in einem entsprechenden deutschenVerfahren nach Maßgabe der deutschen Vorschriften als bedürftig anzusehenwäre.

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4. Arztbesuch in Polen

4.1 Notfallbehandlung

Beispiel:

Herr Schmidt aus Frankfurt (Oder) verbringt seinen Urlaub an der pol-nischen Ostsee. Bei einem Abendspaziergang entlang der Küste stol-pert er und fällt unglücklich auf den Arm. Wohin kann er sich wendenund was muss er beachten?

Werden Sie auf einer Reise nach Polen plötzlich krank oder bei einem Unfallverletzt, so haben Sie Anspruch auf alle notwendigen medizinischen Leistun-gen. Zu diesen medizinisch notwendigen Leistungen gehören Behandlungen,die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können. ImNotfall brauchen Sie nur die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)oder die provisorische Ersatzbescheinigung beim Arzt, Zahnarzt oder in einemKrankenhaus vorzulegen und Sie werden dann ohne weiteres behandelt. Siehaben Anspruch auf alle für Sie notwendigen Leistungen, die im Rahmen despolnischen Gesundheitssystems erbracht werden. Für alle diese Leistungenwerden die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen.

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Achtung: Die EHIC wird nur von solchen Ärzten und Krankenhäusernakzeptiert, die dem gesetzlichen Versicherungssystem angehören und dieeinen entsprechenden Vertrag mit dem Nationalen Gesundheitsfonds(„Narodowy Fundusz Zdrowia“, abgekürzt NFZ)abgeschlossen haben. Vor der Praxis ist dannimmer ein Schild mit dem NFZ-Logo zu sehen:

Aktuelle Informationen über Vertragsleistungs-erbringer sind bei der zuständigen Zweigstelledes NFZ erhältlich. Die Adressen und Telefonnummern finden Sie auf der Seite53 der Broschüre sowie unter www.nfz.gov.pl.

Manchmal ist eine Überweisung notwendig

Ist die Behandlung bei einem Facharzt erforderlich, benötigt man eineentsprechende Überweisung von einem Vertragsarzt. Einige Fachärzte könnenjedoch ohne Überweisung aufgesucht werden, wie Gynäkologen undGeburtshelfer, Zahnärzte, Hautärzte, Onkologen oder Augenärzte. KeineÜberweisung benötigen auch Tuberkulosekranke, HIV-Infizierte, Kriegsbe-schädigte und Repressionierte, Alkohol- und Rauschmittelsüchtige sowie imRahmen einer Entzugsbehandlung von psychoaktiven Mitteln Abhängige.

Selbstverständlich wird auch bei einem Unfall, einer Verletzung, Vergiftungoder einem lebensbedrohlichen Gesundheitszustand sowie bei einer Entbin-dung die medizinische Hilfe sofort und ohne Überweisung geleistet. DerRettungsdienst in Polen ist über die Rufnummern 999 oder 112 zu erreichen.Gleichwohl können Sie eine ärztliche Hilfe direkt in der Notaufnahme einesKrankenhauses („Szpitalny Oddzia Ratunkowy“, abgekürzt SOR) holen.

In unserem Ausgangsfall kann Herr Schmidt ein Ärztehaus („przychodnia“)aufsuchen, wo in der Regel neben Allgemeinmedizinern auch verschiedeneFachärzte tätig sind. Er muss sich vergewissern, ob er von einem Vertragsarztbehandelt wird. In diesem Fall muss er nur seine Europäische Krankenversi-cherungskarte vorlegen. Er kann sich auch an die Notaufnahme in einemKrankenhaus (SOR) wenden.

Behandlung als Privatpatient

Es kann passieren, dass Sie auch in Notfällen nur als Privatpatient behandeltwerden können (zum Beispiel, wenn Sie einen Privatarzt aufsuchen oder IhreEuropäische Krankenversicherungskarte vergessen haben). Dann müssen Siedie private Rechnung, die Ihnen der Arzt ausstellt, sofort begleichen (meistensin bar, manchmal ist eine Kartenzahlung möglich). Beachten Sie, dass auf derRechnung sowohl Behandlung als auch Kosten im Einzelnen aufgeführt seinmüssen.

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Achtung: Beim Vertragszahnarzt bekommen Sie kostenlos gegen die Vorlageder EHIC nur eine einfache Grundversorgung (wie Kariesbehandlung mitAmalgam-Zahnfüllungen, Zahnsteinentfernung, Zahnentfernung). Die Liste derkostenlosen Grundleistungen ist in jeder Zahnarztpraxis erhältlich. Alle darüberhinausgehenden Behandlungen und Materialien werden dem Patienten privatin Rechnung gestellt. Nicht jeder Zahnarzt ist ein Vertragsarzt, viele sindPrivatärzte, dann gelten die Regeln der Behandlung als Privatpatient.

Die deutsche Krankenkasse erstattet Ihnen nach der Rückkehr nur die Kosten,die bei einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland angefallen wären.Wird die Behandlung teurer, müssen Sie die Differenz aus eigener Taschebezahlen. War die Behandlung günstiger als in Deutschland, werden nur dietatsächlich angefallenen Kosten erstattet. Für Leistungen, die in Deutschlandvon den gesetzlichen Versicherungen überhaupt nicht ersetzt werden, scheideteine Kostenerstattung aus. Sofern für die jeweiligen Leistungen in DeutschlandZuzahlungen vorgesehen sind, werden diese auch bei Rechnungen aus Polenabgezogen, dazu gehört auch die Praxisgebühr von zehn Euro. Gleichwohlkönnen die Krankenkassen eine Verwaltungsgebühr für den entstandenenMehraufwand verlangen. Bei vielen Kassen liegt der Anteil für Verwaltungskos-ten bei fünf bis zehn Prozent des Erstattungsbetrages.

Achtung: Die Rechnungen der privaten Kliniken, die mit dem NationalenGesundheitsfonds keinen Vertrag unterschrieben haben, werden von dendeutschen Krankenkassen nicht anerkannt, so dass Ihnen die Kosten für diedort erbrachten Leistungen nicht erstattet werden.

Probleme nach der Behandlung

Im Falle von Behandlungsfehlern ist zu beachten, dass sich die Durchsetzungvon Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüchen nach polnischem Rechtrichtet und gegebenenfalls auch in Polen gerichtlich zu verfolgen wäre.Grundsätzlich gilt eine zweijährige Gewährleistungspflicht für Kronen,Prothesen und Ähnliches. Der Arzt haftet für eine sorgsame Behandlung, nichtjedoch für den Heilungserfolg. Dabei ist zu bedenken, dass Sie als derGeschädigte sowohl die Höhe des Schadens als auch den ärztlichen Fehlernachzuweisen haben. Solche Ansprüche lassen sich ohne rechtliche Fachun-terstützung unter Umständen nur schwer durchsetzen.

Tipp: Nicht alle Kosten, die Ihnen aufgrund einer plötzlichen Erkran-kung oder eines Unfalls entstehen, werden von Ihrer Kranken-kasse übernommen. So haben Sie beispielsweise die Kostendes erforderlichen Rücktransports nach Deutschland selbst zutragen. Um dieses Risiko zu minimieren, sollte man für die Dau-er eines Aufenthalts in Polen eine zusätzliche private Auslands-reise-Krankenversicherung abschließen. Sie umfasst in der

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Regel auch die Kosten von Krankenhausaufenthalten,Arztbesuchen, Medikamenten und Heilmitteln, die von der Kran-kenkasse nicht gedeckt werden.

4.2 Geplante Behandlung

Beispiel:

Herr Schmidt aus Frankfurt (Oder) erkundigt sich nach den Möglichkei-ten, in S ubice beim Zahnarzt Kowalski Zahnersatz anfertigen zu las-sen.

Aufgrund der niedrigeren Löhne, Mieten und Laborkosten können bestimmtemedizinische Leistungen in Polen preisgünstiger als in Deutschland sein. DieAusbildung, Laborqualität und (zahn)ärztliche Behandlung sind aber grundsätz-lich qualitativ gleichwertig.

Auch wenn Sie gezielt nach Polen reisen, um sich dort ambulant behandeln zulassen, steht Ihnen ein Ersatzanspruch für die dafür getragenen Kosten zu.Grundsätzlich können Sie sich auch ohne vorherige Genehmigung IhrerKrankenkasse behandeln lassen, genehmigungspflichtige Verfahren (dazuweiter unten) bleiben davon allerdings unberührt. Dabei gilt das gleicheVerfahren wie bei der Behandlung als Privatpatient. Zunächst müssen Sie dieRechnung vor Ort selbst bezahlen. Die Krankenkassen erstatten die Behand-lungskosten mit dem Satz, der für die gleiche Behandlung in Deutschlandanfallen würde. Sind nach deutschem Recht prozentuale Zuschüsse vorgese-hen (zum Beispiel beim Zahnersatz), so wird die Krankenkasse Ihnen dieKosten lediglich in Höhe des geltenden Zuschusses erstatten.

Im Streitfall sind grundsätzlich die polnischen Gerichte zuständig.

Manchmal ist eine Genehmigung erforderlich

Es gibt aber auch medizinische Leistungen, die in Deutschland genehmigtwerden müssen, wie zum Beispiel Zahnersatz, Kuren, Rehabilitationen oderstationäre Behandlungen. Möchten Sie diese medizinischen Leistungen inPolen in Anspruch nehmen, benötigen Sie eine Genehmigung Ihrer Kranken-kasse. Dazu müssen Sie Ihrer Krankenkasse vor der Behandlung einen Heil-und Kostenplan vorlegen, den Sie sich beim dem ausländischen (Zahn)Arzterstellen lassen (in den meisten Fällen wird Ihnen der Heil- und Kostenplan aufDeutsch vorbereitet).

Herrn Schmidt ist daher grundsätzlich zu empfehlen, sich vor jeder geplantenBehandlung im Ausland mit seinem Versicherer in Verbindung zu setzten und

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nach der gegebenenfalls erforderlichen Genehmigung und den von derKrankenkasse zu ersetzenden Kosten zu fragen.

Wenn die Behandlung in Deutschland nicht rechtzeitig erbracht werdenkann

In Ausnahmefällen ist die geplante Behandlung im Ausland aus gesundheitli-chen Gründen erforderlich. So kann es passieren, dass die betreffendeBehandlung in Deutschland normalerweise verfügbar ist, jedoch im konkretenFall nicht rechtzeitig erbracht werden kann. In einem solchen Fall darf dieKrankenkasse die Genehmigung nicht versagen und muss die Behandlungs-kosten übernehmen. Sie erhalten einen Vordruck E 112, den Sie beimpolnischen Arzt oder Krankenhaus vorlegen müssen. Die von der Krankenkas-se genehmigten Leistungen werden für Sie dann kostenlos erbracht.

4.3 Medikamente

Die Rezepte, die Ihnen der Arzt ausgestellt hat, können Sie in jeder Apothekeeinlösen. Je nach Art des verordneten Arznei- und Heilmittels müssen Sieeinen Pauschalbetrag in Höhe von 30, 50 oder 100 Prozent der Kosten zuzahlen. Zwar können Sie sich nach der Rückkehr nach Deutschland um dieKostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse bemühen, Sie müssen jedoch die inDeutschland geltenden Zuzahlungen sowie die Höhe der Verwaltungsgebührberücksichtigen. In manchen Fällen wird Ihnen das Kostenerstattungsverfahrennichts bringen. Es kann mehrere Medikamente geben, die den gleichenWirkstoff in der benötigten Menge haben. Fragen Sie deshalb den Apotheker,ob es eine kostengünstigere Alternative eines anderen Herstellers gibt. DiePackungsbeilage gibt es meistens nur auf Polnisch, deshalb sollte man denBeipackzettel aus der deutschen Packung aufbewahren oder auf deutschenInternetseiten nach notwendigen Informationen suchen.

Tipps: In jedem Fall müssen Sie Eigeninitiative entwickeln - erörternSie die Vor- und Nachteile einer medizinischen Behandlung inPolen mit Ihrem Arzt, Ihrer Krankenkasse oder in einer ärztli-chen Beratungsstelle.

Berücksichtigen Sie auch weitere Kosten für Sie, wie für Unterkunft, Verpfle-gung und Anreise.

Ratsam ist es, den (Zahn)Arzt vor der eigentlichen Behandlung selbst kennenzu lernen, um einen Eindruck von seiner Person, den Räumlichkeiten und derAtmosphäre in der Praxis zu gewinnen. Sie können sich dann auch vergewis-sern, ob das Personal deutsch spricht.

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Vereinbaren Sie einen genauen Termin und die Dauer der Behandlung.Erkundigen Sie sich nach den verwendeten Materialien, Arznei- und Heilmit-teln.

Fragen Sie beim Zahnarzt auch nach, wer gegebenenfalls eine eventuelleNachbehandlung in Deutschland übernimmt; manche polnischen Zahnärztehaben Partnerzahnärzte. Andernfalls können Sie Gewährleistungsansprüchebei Mängeln nur gegenüber dem polnischen Arzt geltend machen. EntscheidenSie sich für eine Nachbehandlung in Deutschland, nur weil Ihnen die Reisenach Polen zu kostspielig oder zu umständlich ist, so müssen Sie solcheKosten selbst tragen.

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4.4 Liste aller Zweigstellen des polnischen NFZ

StadtName derNZF-Zweigstelle

AnschriftTele-fonnu-mer

Fax-nummer E-Mail

Bia ystok

PodlaskiOddziaWojewódzkiNFZ

ul. Pa acowa 315-042Bia ystok

(+48) 85- 745 9531

(+48) 85- 745 9539

[email protected]

Byd-goszcz

Kujawsko-PomorskiOddziaWojewódzkiNFZ

ul. Mickiewicza1585-071Bydgoszcz,

(+48) 52- 325 2704

(+48) 52- 325 2868

[email protected]

Gda sk

PomorskiOddziaWojewódzkiNFZ

ul. PodwaleStaromiejskie6980-844 Gda sk

(+48) 58- 321 8626

(+48) 58- 321 8515

[email protected]

Katowi-ce

skiOddziaWojewódzkiNFZ

ul. Kossutha 1340-844Katowice

(+48) 32- 735 1900

(+48) 32- 735 1729

[email protected]

Kielce

wi tokrzyskiOddziaWojewódzkiNFZ

ul. Jana Paw aII 925-025 Kielce

(+48) 41- 36 46100

(+48) 41- 34 30490

[email protected]

Kraków

Ma opolskiOddziaWojewódzkiNFZ

ul. Ciemna 631-053 Kraków

(+48) 12- 29 88386

(+48) 12- 29 88318

[email protected]

Lublin

LubelskiOddziaWojewódzkiNFZ

ul. Szkolna 1620-124 Lublin

(+48) 81748 3657 – 173

(+48) 81- 748 3657 - 165

[email protected]

ód

ódzkiOddziaWojewódzkiNFZ

ul.Kopci skiego5890-032 ód

(+48) 42- 677 4940

(+48) 42- 677 4912

[email protected]

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StadtName derNZF-Zweigstelle

AnschriftTele-fonnu-mer

Fax-nummer E-Mail

Olsztyn

Warmi sko-MazurskiOddziaWojewódzkiNFZ

ul. nierska1610-561 Olsztyn

(+48) 89- 539 1927

(+48) 89- 533 9670

[email protected]

Opole

OpolskiOddziaWojewódzkiNFZ

ul. G ogowska3743-315 Opole

(+48) 77- 402 0102

(+48) 77- 402 0101

[email protected]

Pozna

WielkopolskiOddziaWojewódzkiNFZ

ul. Grunwaldz-ka 15860-309 Pozna

(+48) 61- 850 6137

(+48) 61- 850 6102

[email protected]

Rzes-zów

PodkarpackiOddziaWojewódzkiNFZ

ul. Zamkowa 835-032Rzeszów

(+48) 17- 860 4102

(+48) 17- 860 4228

[email protected]

Szcze-cin

Zachodnio-pomorskiOddziaWojewódzkiNFZ

ul. Arko ska 4571-470Szczecin

(+48) 91- 425 1000

(+48) 91- 425 1188

[email protected]

Wars-zawa

MazowieckiOddziaWojewódzkiNFZ

ul.Cha ubi skiego800-613Warszawa

(+48) 22- 582 8440

[email protected]

Wroc aw

Dolno skiOddziaWojewódzkiNFZ

ul. Joannitów 650-252Wroc aw

(+48) 71- 79 79131

(+48) 71- 79 79129

[email protected]

ZielonaGóra

LubuskiOddziaWojewódzkiNFZ

ul. Podgórna9B65-057 ZielonaGóra

(+48) 68- 328 7777

(+48) 68- 328 7753

[email protected]

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4.5 Kur in Polen – was ist zu beachten?

Ein Kur- und Gesundheitsurlaub in Polen ist nicht nur wegen der niedrigenPreise und der landschaftlichen Reize gefragt, auch die gute Qualität derBehandlungen macht solche Aufenthalte beliebt.

Wo die Verbraucher eine Kur machen, ob an der deutschen Ostsee oder imAusland wie in Polen, das können die Patienten selber entscheiden. Dazu stelltzunächst der behandelnde Vertragsarzt (also Hausarzt, Facharzt oder auchBetriebsarzt) die Notwendigkeit fest, bevor die Krankenkasse die Kurgenehmigt. Bei einer Kur unterscheidet man zwischen einer „ambulantenVorsorgeleistung“ und der „stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung“.Die Kur muss innerhalb von sechs Monaten nach der Genehmigung angetretenwerden. Für einen Kuraufenthalt in Polen übernehmen die Kassen die Kostenbis zu der Höhe, die eine Kur in Deutschland kosten würde. Da die Lebenshal-tungskosten in Polen aber noch günstiger sind als in Deutschland, ist eine Kurim Nachbarland meist nicht nur für den Körper erholsam, sondern auch für denGeldbeutel.

Um die Kosten für den Kuraufenthalt erstattet zu bekommen, sollte man jedochauf Einiges achten. Der Kurort im Ausland muss gewisse Kriterien erfüllen. Vorder Kurreise soll man sich vergewissern:

- ob der Kurort medizinische Voraussetzungen wie bestimmte Thera-piemöglichkeiten bietet,

- ob die Ausstattung und Behandlungsqualität einen entsprechendenStandard aufweist und

- ob das Personal deutsch spricht.

Die polnischen Kurorte haben in der Regel einen guten Standard. Es ist jedochempfehlenswert, sich vor der Reise zu erkundigen, ob die Kureinrichtung auchstaatlich anerkannt (zertifiziert) ist.

Mittlerweile gibt es viele Reiseanbieter, die sich auf Kuren in Polen spezialisierthaben. Von deutschen Gästen werden meistens Kurorte besucht, die sich inder Nähe der Grenze befinden, wie beispielsweise an der Ostsee, winouj ce(Swinemünde) mit mildem Seereizklima und schönem Strand oder Ko obrzeg(Kolberg) – das größte Heilbad Polens mit intensivem Seeklima. Im Landesin-neren gehören Ciechocinek und Na czow zu den bekannten Bädern, in dermasurischen Seenplatte ist zum Beispiel Augustów zu nennen. Auch imGebirge findet man viele Kurorte, L dek Zdrój ist bekannt durch sein starkesReizklima, Heilquellen und Heilschlamm, Duszniki Zdrój durch das mildeGebirgsklima oder Krynica Zdrój in der Hohen Tatra… Kleiner Tipp: Das Wort„Zdrój“ im Ortschaftsnamen bedeutet, dass es sich um einen Kurort handelt (zudeutsch „Bad“).

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Fazit: Für eine Kur ist eine ärztliche Verordnung notwendig, die zunächst vonder Kasse genehmigt werden muss. Wenn die Voraussetzungen für einenKuraufenthalt erfüllt sind, zahlt die Krankenkasse die Verordnungen und denZuschuss in den ausländischen Kurorten. Die Pauschale beträgt 13 Euro proTag. Der Patient muss die Kosten im Ausland in bar auslegen und bekommtdiese dann von seiner Krankenkasse zurück.

Tipp: Vor der Planung eines Kururlaubs in Polen sollte man mit seinerVersicherung Einzelheiten hinsichtlich der Tarife und Leistun-gen klären.

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5. Immobilien

5.1 Immobilienerwerb durch Ausländer

Polen gehört seit dem Jahr 2004 der Europäischen Union an. Die europarecht-lich abgesicherte Personenverkehrsfreiheit erleichtert EU-Bürgern einenzeitweiligen oder ständigen Aufenthalt in Polen nunmehr erheblich. Damit stelltsich für sie nicht selten die Frage nach dem Erwerb von Immobilien imNachbarland.

Was ist zu beachten?

Alle Verträge, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie stehen,bedürfen der notariellen Form. Darüber hinaus müssen Ausländer, das heißt:Nichtpolen, grundsätzlich eine Genehmigung des polnischen Ministeriums fürInnere Angelegenheiten und Verwaltung einholen.

Gilt die Genehmigungspflicht in jedem Falle?

Die generelle Genehmigungspflicht gilt nur für Nicht-EU-Ausländer. EU-Bürger,also auch Deutsche, können zum Teil mit erheblichen Erleichterungen rechnen.Sie müssen nur dann eine Genehmigung einholen, wenn sie land- oder

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forstwirtschaftlich genutzte Gebiete (bis zum 30.04.2016) sowie Zweitwohnsitze(bis zum 30.04.2009) erwerben wollen. Daneben gibt es jedoch zahlreicheweitere Ausnahmen von der Genehmigungspflicht. Sollte der Käufer des land-oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstückes bereits seit einer gewissen (jenach Wojewodschaft unterschiedlichen) Zeit in Polen gewohnt haben undPächter des betreffenden Grundstückes sein, so benötigt er keine Genehmi-gung des Innenministeriums. Für den Erwerb eines zweiten Hauses durcheinen EU-Bürger gilt: Hat der Käufer bereits mindestens vier Jahre ununterbro-chen legal in Polen gelebt oder braucht er die Immobilie zur Ausübung einerauf touristischen Dienstleistungen beruhenden Tätigkeit, so muss er keinenAntrag beim Innenministerium stellen. Allerdings gilt die Beschränkung für denErwerb eines zweiten Hauses nur bis zum 30.04.2009.

Damit steht auch fest, dass der Erwerb einer Erstimmobilie durch EU-Ausländer, der Erwerb einer Eigentumswohnung und der Abschluss von Miet-und Pachtverträgen genehmigungsfrei ist und zum Beispiel für den deutschenInteressenten (theoretisch) nicht mehr Probleme mit sich bringen sollte als derAbschluss eines entsprechenden Vertrages in Deutschland. Allerdings bestehtfür den Käufer einer Immobilie dennoch eine Registrierungspflicht, so dass derKauf beim Innenministerium zumindest angezeigt werden muss. Dies geschiehtin der Regel durch den beurkundenden Notar, der eine Mitteilungspflicht hat.

Was passiert, wenn man keinen Antrag stellt?

Wird kein Antrag gestellt, so ist – soweit ein Genehmigungserfordernis besteht– der unter Umständen schon vorgenommene Kauf des Grundstückesunwirksam. Es kann daher sein, dass man sich auf ein langes und möglicher-weise erfolgloses Rückabwicklungsverfahren einstellen muss, sofern bereitsZahlungen geleistet worden sind. Man sollte sich also bereits vor dem Kaufeiner Immobilie erkundigen, ob der Kauf einer Genehmigung bedarf.

Unter welchen Voraussetzungen wird eine Genehmigung erteilt?

Sollte keine Ausnahme für einen genehmigungsfreien Grundstückserwerbeinschlägig sein, benötigt der Ausländer beim Erwerb einer Immobilie in Poleneine Genehmigung des Ministers für innere Angelegenheiten und Verwaltung.Im Jahr 2007 hat der Minister für innere Angelegenheiten und Verwaltung 525Genehmigungen für den Grundstückserwerb durch Ausländer erteilt, darunter266 Genehmigungen für den Erwerb land- und forstwirtschaftlich genutzterGrundstücke. 133 Genehmigungen wurden an Deutsche erteilt. Im gleichenJahr hat der Minister 180 ablehnende Bescheide erlassen.

Voraussetzung für den Erhalt einer Genehmigung ist, dass ein entsprechenderAntrag gestellt ist und folgende Bedingungen erfüllt sind:

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1. Der Erwerb des Grundstücks durch den Ausländer darf keine Bedro-hung der Verteidigungsfähigkeit oder der Sicherheit des Staates oderder öffentlichen Ordnung zur Folge haben und dem Erwerb dürfen kei-ne Belange der Gesellschaftspolitik und der Gesundheit der Gesell-schaft entgegenstehen.

2. Der Ausländer muss Tatsachen nachweisen, die seine Bindungen andie Republik Polen bestätigen.

Mit Antragstellung auf Erteilung einer Genehmigung für den Erwerb einerImmobilie fällt eine Gebühr in Höhe von zurzeit 1570 PLN an. Wer ganz sichergehen möchte, dass er als ausländischer Käufer die Voraussetzungen für dieErteilung einer Genehmigung erfüllt, kann sich um eine Genehmigungszusage- Promesse genannt - bemühen. Die Erteilung einer Promesse kann zumBeispiel für die Teilnahme an einer Grundstücksversteigerung oder anVerhandlungen über den Erwerb eines Grundstücks von Bedeutung sein. Fürdie Erteilung der Promesse gelten die gleichen Voraussetzungen wie für dieErteilung der Genehmigung. Es muss ebenfalls ein Antrag mit allen erforderli-chen Unterlagen und Angaben gestellt werden. Die bei Antragstellunganfallende Gebühr beträgt allerdings zurzeit nur 98 PLN. Die Promesse gilt fürein Jahr ab Erteilung. Innerhalb der Gültigkeitsdauer der Promesse darf dieGenehmigung nicht versagt werden, es sei denn, der für die Entscheidungwesentliche Tatbestand hat sich geändert.

5.2 Miete

Eine Alternative zum Kauf einer Eigentumswohnung oder eines zweitenHauses in Polen stellt das Mieten einer entsprechenden Räumlichkeit dar.Abgesehen von Warschau und einigen anderen polnischen Großstädten kannman in Polen oft noch relativ preiswert eine Wohnung anmieten.

Sie müssen beachten, dass ein Mietvertrag für einen längeren Zeitraum als einJahr schriftlich geschlossen werden muss. Dennoch ist die Schriftform wegender Beweiskraft einer schriftlichen Urkunde auch bei kürzeren Mietverträgen zuempfehlen. Der Abschluss eines Mietvertrages kann von der Zahlung einerKaution abhängig gemacht werden. Dabei darf die Kaution zwölf Monatsmietennicht übersteigen.

Ist ein Mietvertrag zeitlich begrenzt, so endet er mit dem Ablauf der bestimmtenZeit. Ist er hingegen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mitwirksamer Kündigung. Dabei beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. DieKündigung durch den Mieter ist nicht an bestimmte Voraussetzungengebunden. Das Mietverhältnis kann durch den Vermieter jedoch, ähnlich wie imdeutschen Recht, nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen beendetwerden, zum Beispiel bei vertragswidriger Raumnutzung oder Verzug der

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Mietzahlung. In solchen Ausnahmefällen kann der Vermieter das Mietverhältnisschriftlich spätestens einen Monat im Voraus zum Ende des Kalendermonatskündigen. Zudem besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Kündigungs-recht, wenn der Vermieter den vom Mieter gemieteten Raum selbst nutzen will.

Die polnischen Vorschriften über die Miete regeln teilweise sehr genau undbestimmt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Allerdingsweichen viele Vermieter zulässigerweise in ihren Mietverträgen von dergesetzlichen Regelung ab und legen dem Mieter nicht so viele Pflichtenhinsichtlich des Erhaltes und der Instandhaltung des gemieteten Objektes auf.Deshalb sollten Verbraucher, die zum Beispiel eine Wohnung anmieten, denMietvertrag genau lesen und sich vor Vertragsabschluss mit dem Vermieterüber den Umfang der Mieterpflichten zur Zeit der Nutzung der Mietsache alsauch bei Beendigung des Mietverhältnisses einigen.

5.3 Time-Sharing

Beispiel:

Sie verbringen Ihren Urlaub an der polnischen Ostsee und bekommenam Strand die Einladung zur Teilnahme an einer Verkaufsveranstal-tung mit Verkostung und Gratis-Getränken. Diesmal geht es jedochnicht um Teppiche oder andere Waren: Nach drei Stunden Präsentati-on erwerben Sie ein Dauernutzungsrecht an einem Bungalow inMi dzyzdroje und dürfen dort in den nächsten zehn Jahren Ihren jähr-lichen Urlaub genießen.

Was ist Time-Sharing?

Urlaubsangebote in einem so genannten Time-Share-System sind in Polenetwas später als in den USA und in Westeuropa aufgekommen - erst in den90-er Jahren. Sie umfassen vor allem den Erwerb von Nutzungsrechten anImmobilien, die sich in beliebten europäischen und außereuropäischenUrlaubsländern befinden.

Unter Time-Sharing (auch Teilzeitnutzungsrecht genannt) sind Verträge zuverstehen, durch die eine Person ein Recht erwirbt, für eine bestimmte Dauer(oder auch lebenslang) ein bestimmtes Wohnobjekt jeweils für einen bestimm-ten Zeitraum zu nutzen. Beim Time-Sharing können Sie Ihren Urlaub jedesJahr in der bestimmten Zeit (zum Beispiel jede 27. Woche des Jahres) in einerbestimmten Ferienanlage machen. Dabei kann es sich sowohl um bereitsvorhandene Häuser, Bungalows, Hotels oder Ferienanlagen als auch umgeplante oder im Aufbau befindliche Objekte handeln. Der Time-Sharing-Vertrag läuft mindestens drei Jahre. Der Erwerber zahlt neben einer Pauschale

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für das Nutzungsrecht in der Regel anteilig Betriebs-, Verwaltungs- sowieInstandsetzungskosten.

Befindet sich die angebotene Ferienanlage in Polen oder haben Sie den Time-Sharing-Vertrag während Ihres Urlaubs in Polen geschlossen, so sind Sie auchdurch polnische Vorschriften geschützt, die dem europäischen Verbraucher-schutzniveau entsprechen.

Informationspflichten des Time-Sharing-Anbieters

Der polnische Gesetzgeber hat dem Time-Sharing-Unternehmer umfangreicheInformationspflichten sowohl gegenüber den potenziellen Kunden als auchgegenüber den Erwerbern auferlegt. So muss der Anbieter jedem Verbraucher,der an einem Abschluss eines Time-Sharing-Vertrages Interesse hat, einenProspekt aushändigen. Der Prospekt muss allgemeine Angaben über denTime-Sharing-Unternehmer und den Immobilieneigentümer, eine genaueBeschreibung der angebotenen Immobilie, die Einzelheiten zum Inhalt desTeilzeitnutzungsrechts, den Preis und sonstige Kosten sowie die Widerrufsbe-lehrung enthalten. Wenn Sie kein Polnisch verstehen, können Sie einenProspekt in deutscher Sprache verlangen.

Haben Sie sich für den Urlaub im Time-Share-System entschieden, müssenalle Informationen aus dem Prospekt grundsätzlich unverändert in den Vertrageinbezogen werden. Im Vertrag werden dann noch die konkrete Wohnfläche,der genaue Nutzungsraum im Jahr sowie die Vertragsdauer angegeben. DerTime-Sharing-Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. In bestimmtenFällen ist eine notarielle Beurkundung notwendig. Sie können darauf bestehen,dass der Vertrag in deutscher Sprache abgefasst wird.

Rücktrittsrecht

Da es sich hier um komplizierte Verträge handelt, welche beachtlichefinanzielle Folgen für den Verbraucher haben können, steht jedem Time-Sharing-Erwerber ein uneingeschränktes Widerrufsrecht zu. Der Widerruf wirktsich gleichermaßen auf den zusätzlichen Kreditvertrag aus, wenn dieserzwecks Urlaubsfinanzierung abgeschlossen wird.

Die Widerrufsfrist beträgt zehn Tage und beginnt mit der Aushändigung derVertragsurkunde. Kommt der Time-Sharing-Anbieter seinen Informationspflich-ten nicht nach, so verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu drei Monate. DieFrist wird eingehalten, wenn eine schriftliche Widerrufserklärung vor demFristablauf abgeschickt wird. Nach deutschem Recht beträgt die Widerrufsfristhingegen zwei Wochen.

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Achtung: Vor dem Ablauf der Widerrufsfrist ist es dem Time-Sharing-Unternehmer verwehrt, vom Verbraucher irgendwelche Anzahlungenentgegenzunehmen. Leisten Sie während der Überlegungszeit keine Zahlun-gen!

Haben Sie sich vom Vertrag rechtzeitig gelöst, so brauchen Sie den Pauschal-preis nicht mehr zu bezahlen. Der Time-Sharing-Unternehmer kann jedoch vonIhnen die Erstattung solcher Kosten verlangen, die er aufgrund des Vertrags-abschlusses und der Vertragsauflösung getragen hat. Dazu gehören beispiels-weise notarielle Gebühren. Dagegen ist die Vereinbarung einer darüberhinausgehenden Vertragsstrafe unzulässig.

Tipp: Lesen Sie den Prospekt beziehungsweise den Vertragstextsorgfältig durch, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. Beach-ten Sie, dass Sie kein Eigentum, sondern nur das anteilige Nut-zungsrecht am Ferienobjekt erwerben. Berücksichtigen Sie alleKosten und kalkulieren Sie, ob das Angebot wirklich günstig ist.Bedenken Sie die Vertragsdauer und überlegen Sie, ob Sie IhrenUrlaub wirklich jedes Jahr am gleichen Ort verbringen wollen.Sobald die Widerrufsfrist verstrichen ist, gibt es oft keine Mög-lichkeit mehr, aus dem Vertrag auszusteigen. Zwar gibt es Bör-sen, wo Sie ihre Nutzungswoche weiterverkaufen oder mitBesitzern anderer Time-Sharing-Wochen tauschen können - da-bei ist jedoch wegen zusätzlicher Kosten und irreführender An-gebote Vorsicht geboten.

Achtung: Der Verbraucherschutz im Bereich des Time-Sharings ist heutzutageauch europaweit alles andere als lückenfrei. So finden die Vorschriften derzeitkeine Anwendung auf Verträge mit einer Laufzeit unter drei Jahren. Somit stehtIhnen kein Widerrufsrecht zu, wenn der von Ihnen bereits unterschriebeneTeilzeitnutzungsvertrag eine Dauer von 35 Monaten hat! Die Schutzvorschriftengreifen nur bei Immobilien, gelten aber nicht für Hausboote oder Wohnmobile.Auch so genannte "Travel Discount Clubs", bei denen die Verbraucher gegenEntgelt Zugang zu einer Webseite mit zahlreichen Urlaubsangebotenbekommen, sind aus dem Anwendungsbereich der Time-Sharing-Vorschriftenausgeschlossen.

Dies haben die europäischen Experten bereits erkannt und eine Reform derbislang geltenden Time-Sharing-Richtlinie vorbereitet. Eine entsprechendeÄnderung der nationalen Vorschriften ist jedoch abzuwarten. WeitereInformationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Internetseite derEuropäischen Kommission:http://ec.europa.eu/consumers/cons_int/safe_shop/timeshare/index_de.htm.

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Zweiter Teil:Kleiner Sprachführer

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1. Nützliche Wörter und RedewendungenPolnisch ist eine der schwierigsten Sprachen der Welt. Wem es nicht „in dieWiege gelegt“ wurde, dem wird es nicht leicht fallen, sich mit Einheimischen inderen Sprache zu verständigen. Da die Polen aber ein sehr aufgeschlossenesVolk sind und um die Schwierigkeit ihrer eigenen Sprache wissen, sind sie überjeden Versuch eines Ausländers, in ihrer Sprache zu sprechen, in der Regelsehr erfreut.

1.1 Aussprache

Um zu wissen, wie welche Buchstabenkombinationen ausgesprochen werden,sollte man Muttersprachler konsultieren oder einen polnischen Sprachkurs aufCD hören. Zur groben Orientierung dient folgende Tabelle:

wie "on" in "Bonbon"

etwa wie „ci“, aber sehr weich

cz etwa „tsch“, wie bei Tschechen

dz „ds“, aber stimmhaft

etwa wie „dsch“, aber sehr weich

wie „dsch“, etwa bei „Dschungel“

wie im Französischen „Moulin“ das „in“

wie das „w“ im Englischen „what“

wie das „gn“ bei „Champignon“

ó wie „u“

rz wie „“, wie das „j“ bei „Journal“

wie „sch“, aber viel weicher

sz wie „sch“

szcz etwa wie „schtsch“

wie „“, aber stimmhaft

wie “rz“, wie das „j“ bei „Journal“

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1.2 Wörterbuch

Zwroty grzeczno ciowe Höflichkeitsredewendungen

Do widzenia. Auf Wiedersehen.Dzie dobry! Guten Tag!Dzi kuj (bardzo)! Danke (sehr)!Jak leci? Wie geht es Dir?Jak si masz? Wie geht es Dir?Na zdrowie! Zum Wohl!Nie mówi po polsku. Ich spreche kein Polnisch.Nie wiem! Ich weiß nicht!Prosz (bardzo)! Bitte (sehr)!

ucham Hallo (am Telefon)

Ogólne Allgemeines

cena Preiscennik PreislisteCo to jest? Was ist das?drogi (adjektiv), drogo (adverb) teuerdworzec autobusowy Busbahnhofdworzec BahnhofGdzie jest… .? Wo ist… ?Ile to kosztuje? Wieviel kostet das?informacja dla klientów KundenserviceJakiego koloru jest… .? Welche Farbe hat… ?Kiedy b dzie gotowe… ? Wann wird... fertig?kolacja AbendbrotKtóra jest (godzina)? Wie spät ist es?azienka Bad(ezimmer)nocleg Übernachtungobiad Mittagessenparking (strze ony) (bewachter) Parkplatzpoczta Postpokój dwusobowy Doppelzimmerpokój jednosobowy Einzelzimmer

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pokój Zimmerpostój taksówek Taxistandpromocja, super oferta Superangebotprysznic Duscheprzystanek Haltestelleniadanie Frühstück

stacja Stationtani (Adjektiv), tanio (Adverb) billigubikacja, toaleta Toilettewakacje, ferie Ferienwanna Badewannewej cie Eingangwolne pokoje Freie Zimmerwst p wzbroniony Zutritt verbotenwycieczka Ausflugwyj cie Ausgangznaczek pocztowy Briefmarkezni ka, rabat Rabatt

Liczebniki Zahlen

zero Nulljeden Einsdwa Zweitrzy Dreicztery Vierpi Fünfsze Sechssiedem Siebenosiem Achtdziewi Neundziesi Zehnjedena cie Elfdwana cie Zwölftrzyna cie Dreizehnczterna cie Vierzehn

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pi tna cie Fünfzehnszesna cie Sechzehnsiedemna cie Siebzehnosiemna cie Achtzehndziewi tna cie Neunzehndwadzie cia Zwanzigtrzydzie ci Dreißigczterdzie ci Vierzigpi dziesi t Fünfzigsze dziesi t Sechzigsiedemdziesi t Siebzigosiemdziesi t Achtzigdziewi dziesi t Neunzigsto Hundertdwie cie Zweihunderttrzysta Dreihundertczterysta Vierhundertpi set Fünfhundertsze set Sechshundertsiedemset Siebenhundertosiemset Achthundertdziewi set Neunhunderttysi c Eintausendmilion Milion

Produkty ywno ciowe Lebensmittel

barwniki Farbstoffebez konserwantów ohne Konservierungsstoffebezglutenowy glutenfreibia ko Eiweißdata produkcji Produktionsdatumdekagram (np. 30 dag [30 deko] sera) Dekagramm

(zum Beispiel 300 Gramm Käse)gram Grammkilogram Kilogramm

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mi so Fleischnabia Milchproduktenadaje si dla diabetyków für Diabetiker geeignetnajlepiej spo przed (ko cem)… am Besten

zu verbrauchen... bis (Ende)nale y spo do ... muss verbraucht werden bis zum...napoje Getränkenawoskowany gewachstowoce Obstpieczywo Backwarenprodukty m czne Teigwarenprzechowywa w temperaturze 2-6°C bei 2 bis 6 °C aufbewahren~ w suchym i ch odnym miejscu kühl und trocken lagernprzeciwutleniacz Antioxidationsmittelprzyprawy Gewürzeryby Fisch

odycze Süsswarensuplement diety Nahrungsergänzungsmitteluszcz Fettuszcz ro linny Pflanzenfettuszcz zwierz cy Tierfett

warto energetyczna Brennwertwarzywa Gemüse

dliny Wurstglowodany Kohlenhydrate

wysiarkowany geschwefeltwzmacniacz smaku Geschmacksverstärkerze rodkami s odz cymi mit Süßungsmittel/nywno ekologiczna Bio-Lebensmittel

Ruch drogowy Straßenverkehr

autostrada Autobahndotyczy równie chodnika betrifft auch den Gehwegdowód rejestracyjny samochodu Fahrzeugscheindroga szybkiego ruchu Schnellstraße

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grzywna Bußgeldkoleiny tiefe Rinnen auf der Straßekontrola radarowa GeschwindigkeitsüberwachungLPG Autogasmandat Strafzettelnie parkowa nicht parkenobjazd UmleitungON (olej nap dowy) Dieselparking p atny niestrze ony kostenpflichtiger

unbewachter Parkplatzparking strze ony bewachter Parkplatzpolicja Polizeiprawo jazdy Führerscheinprzekroczenie pr dko ci Geschwindigkeitsüberschreitungstacja benzynowa Tankstellestra miejska Stadtwache, Stadtpolizei,

Ordnungsamtzakaz parkowania Parkverbot

Zakupy i zamówienia Einkaufen und Bestellen

apaszka Halstuchbazar Basarbenzyna (bezo owiowa) Benzin (bleifrei)bluzka Blusebrakuje... es fehlt…cena (np. detaliczna, hurtowa) Preis (zum Beispiel

Einzelpreis, Mengenpreis)ugo Länge

dokument gwarancyjny Garantiescheindowód wp aty Einzahlungsbelegdrogeria Drogeriegarma erka Laden mit Fertiggerichtengotówka Barzahlunggwarancja Garantieilo Menge

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kantor Wechselstubekarta p atnicza Bankkartekiosk Zeitungsladenkoszty przesy ki Versandkostenkoszula Hemdkrawat Krawattekrzywe schiefksi garnia Buchhandlungkupuj cy Käuferkwiaciarnia Blumenladenmarynarka Jacketmonta Montagenaprawa Reparaturnaszyjnik Halskettenie zamyka si lässt sich nicht schließenniekompletny unvollständigniezgodno towaru z umow Vertragswidrigkeitobni enie ceny Preisminderungobni ka Ermäßigungobwód (pasa, bioder, ramion) Umfang

(der Taille, der Hüfte, der Schulter)odbiór Abnahmeodst pienie od umowy Rücktritt vom Vertrag, Widerrufodszkodowanie Schadensersatzoferta Angebotogólne warunki umowy Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB)op ata Gebühroszulka T-Shirtparagon Kassenzettelpasmanteria Kurzwarenladen

atno Zahlungsartatno gotówk Barzahlungatno kart kredytow Zahlung per Kreditkarteatno przelewem na konto Zahlung per Überweisung

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podatek Steuerpokwitowanie Quittungpotwierdzenie Bestätigungprawo odst pienia od umowy Rücktritts-/Widerrufsrechtproducent Herstellerprzebarwienie Verfärbung, Abfärbungprzedp ata Vorkasseprzesy ka za pobraniem Versand per Nachnahmeprzyj cie oferty Annahme des Angebotsrabat Rabattrachunek Rechnungrajstopy Strumpfhosereklamacja Reklamation

kojmia Gewährleistungrozmiar Größerynek Marktskarpetki Sockenskleb obuwniczy Schuhladensklep mi sny Fleischersklep ogrodniczy Laden mit Gartenartikelsklep spo ywczy Lebensmittelgeschäftsklep warzywny Gemüseladensklep w dkarski Angelgeschäftsklep z materia ami budowlanymi Baumarktspodnie Hosespódnica Robesprzedaj cy Verkäuferstacja benzynowa Tankstellestrony umowy Vertragsparteiensukienka Kleidszeroko Breitetermin dostawy Lieferfristtermin odst pienia od umowy Rücktritts-/Widerrufsfristtowar Ware

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umowa Vertragurz dzenie nie dzia a Gerät funktioniert nichtus uga Dienstleistunguszkodzone beschädigtVAT Mehrwertsteuerwada Mangelwarunki gwarancji Garantiebedingungenwydanie towaru Herausgabe der Warewykonawca Auftragnehmerwymiana na nowy Ersatzlieferungwyprzeda Ausverkaufzadatek Anzahlung verbunden

mit dem so genannten Draufgeldzaliczka Vorauszahlungzaliczka Anzahlungzamawiaj cy Auftraggeberzamówienie Bestellungzap acone bezahltzawarcie umowy Vertragsschluss

amane (ab)gebrochenzw oka Verzugzwrot pieni dzy Geldrückerstattung

Wokó domu Rund ums Haus

parkiet Parkettschody Treppetaras Terrassemeble Möbelszafa Schrankpó ka Regalkomoda Kommodestó Tischkrzes o Stuhlkuchnia Küche

ytki Kacheln

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tapeta Tapeteterrakota Terrakottaogród Gartenogrodzenie Zaunro liny ogrodowe Gartenpflanzenokno Fensterrama Rahmengara Garagewiata Carportzadaszenie Überdachungkominek Kaminogród zimowy Wintergartendrzwi (np. drzwi wej ciowe) Tür (zum Beispiel Eingangstür)szyba Scheibezadaszenie Überdachungfarba Farbe

Us ugodawcy Dienstleistungserbringer

adwokat Anwaltantykwariat Antiquariataptekarz Apothekerbiuro matrymonialne (Ehe)partnervermittlungsbürobiuro podró y Reisebüroczyszczenie dywanów Teppichreinigungfirma transportowa Transportunternehmenfryzjer/fryzjerka Friseur/Friseusekaletnik Taschnerkonserwacja antyków Antikrestaurierungkosmetyczka Kosmetikerinmagiel Heißmangeloptyk Optikerpralnia Wäschereipralnia chemiczna Chemische Reinigungsalon pi kno ci Schönheitssalonsalon lubny Hochzeitsausstatter

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szewc Schusterszko a jazdy/nauka jazdy Fahrschuleus ugi dorabiania kluczy Schlüsseldienstus ugi elektryczne Dienstleistungen im Bereich Elektrikus ugi gazownicze Dienstleistungen im Bereich Gasus ugi grzewcze Dienstleistungen im Bereich Heizungus ugi hydraulicze Dienstleistungen im Bereich Hydraulikus ugi jubilerskie (jubiler) Juwelierarbeiten (Juwelier)us ugi krawieckie (krawiec, krawcowa) Schneiderus ugi malarskie (malarz) Malerarbeiten (Maler)us ugi pogrzebowe Bestattungshausus ugi stolarskie (stolarz) Tischlerarbeiten (Tischler)us ugi szklarnicze (szklarz) Glaserarbeitenus ugi tapicerskie Polsterarbeitenus ugi zegarmistrzowskie (zegarmistrz) Uhrmacherus ugi z otnicze (z otnik) Goldschmiedearbeiten (Goldschmied)warsztat samochodowy Autowerkstatt

Post powanie s dowe Gerichtsverfahren

adwokat Rechtsanwaltapelacja Berufung

nik Schuldnerdowód Beweisegzekucja Vollstreckungklauzula wykonalno ci Vollstreckungsklauselkomornik Gerichtsvollzieherodpowied na pozew Klageerwiderungop ata s dowa Gerichtsgebührpostanowienie Beschlusspost powanie s dowe Gerichtsverfahrenpowód Klägerpowództwo Klagepozew Klageschriftpozwany Beklagterradca prawny Rechtsberater

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roszczenie Anspruchrozprawa s dowa Gerichtsverhandlung

d okr gowy Landgerichtd rejonowy Amtsgericht

uzasadnienie wyroku Urteilsbegründungwierzyciel Gläubigerwniosek o zwolnienie Antrag auf Prozesskostenhilfez kosztów s dowychwniosek Antragwykonalno orzeczenia s du Vollstreckbarkeit der Entscheidungwyrok Urteil

danie Forderungza alenie Beschwerde

Zdrowie Gesundheit

apteka Apothekeból brzucha Bauchschmerzenból g owy Kopfschmerzenból mi ni Muskelschmerzenból uszu Ohrenschmerzenból z ba Zahnschmerzenchirurg Chirurgczopki Zäpfchendentysta, stomatolog Zahnarztdermatolog Hautarztginekolog Frauenarztgrypa dkowa Magengrippeinternista Arzt für innere Medizinkardiolog KardiologeKarta Ubezpieczenia Zdrowotnego Krankenversicherungskartelaboratorium Laborlaryngolog HNO-Arztlek przeciwbólowy Schmerzmittellek przeciwgor czkowy Fiebermittellek, lekarstwo Medikament

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lekarz Arztlekarz ogólny Allgemeinarztma SalbeNFZ (Narodowy Fundusz Zdrowia) Nationaler Gesundheitsfondokulista Augenarztonkolog Onkologepediatra Kinderarztpiel gniarka Krankenschwesterpogotowie Rettungsdienstpo nik Geburtshelferprzychodnia Ärztehaussk ad Zusammensetzungsubstancja czynna Wirkstoffsubstancje pomocnicze Hilfsstoffesyrop Saftszpital Krankenhausrodek na/przeciwko… . Mittel für/gegen… .

tabletki Tablettenubezpieczenie Versicherunguk szenia owadów (komarów) Insekten (Mücken) -sticheel Gel

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2. Zweisprachige Muster

2.1 Kaufvertrag

Umowa kupna-sprzeda y pojazdu

Autokaufvertrag

zawarta dnia ........................................... w ........................................................

geschlossen am ...................................... in … … ................................................

pomi dzy .............................................................................................................

zwischen ..............................................................................................................

zamieszka ym w .… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ...........

wohnhaft in .… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ...............

pos uguj cym si dowodem/paszportem nr .........................................................

ausgewiesen durch den Ausweis/Reisepass Nr. … .… … ..… … … … … … … … … ...

zwanym dalej Sprzedaj cym

im Folgenden Verkäufer genannt

i ............................................................................................................................

und ......................................................................................................................

zamieszka ym w … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ...........

wohnhaft in … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ...............

pos uguj cym si dowodem/paszportem nr .......................................................

ausgewiesen durch den Ausweis/Reisepass Nr. … … … .… … … … … … … … … ...

zwanym dalej Kupuj cym.

im Folgenden Käufer genannt.

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§ 1

Sprzedaj cy o wiadcza, e jest w cicielem pojazdu:

Der Verkäufer erklärt, dass folgendes Fahrzeug sein Eigentum ist:

marka i model … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ...........................

Hersteller und Typ … … … … … … … .......................................................................

nr rejestracyjny … ...… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … .

amtliches Kennzeichen ........................................................................................

numer podwozia ...................................................................................................

Fahrgestellnummer ..............................................................................................

numer silnika ........................................................................................................

Motornummer .......................................................................................................

rok produkcji .................................... przebieg .… … .............................................

Baujahr ............................................ Laufleistung ...............................................

§ 2

Sprzedaj cy sprzedaje, a Kupuj cy nabywa pojazd wymieniony w § 1 niniejszejumowy.

Der Verkäufer verkauft und der Käufer erwirbt das in § 1 des Vertragesgenannte Fahrzeug.

§ 3

Kupuj cy tytu em ceny za przedmiotowy pojazd zap aci Sprzedaj cemu kwot.............................. (s ownie:...........................................................................................................................),

atn gotówk w chwili wydania pojazdu.

Der Käufer zahlt für das Fahrzeug den Kaufpreis in Höhe von … … .… … … … …(in Worten: … … … … … … … ..................… … … … … … … … … … … ..… … … .… … .)in bar bei Übergabe des Fahrzeugs.

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§ 4

Wydanie pojazdu nast pi w dniu ........................................................................

Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt am ............................................................

§ 5

Sprzedaj cy o wiadcza, e sprzedaje pojazd bezwypadkowy. Samochód manast puj ce uszkodzenia ..................................................................................

… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … .

… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … .

Der Verkäufer erklärt, dass es sich bei dem Fahrzeug um keinen Unfallwagenhandelt. Das Fahrzeug hat folgende Schäden: … … … … … … … … … … … … .… .

… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … .

............................................................................................................................

(Tylko przy zakupie pojazdu od osoby prywatnej: Kupuj cy o wiadcza, eznany mu jest stan techniczny pojazdu okre lonego w § 1 niniejszej umowy i

wiadcza ponadto, i z tego tytu u nie b dzie ro ci adnych pretensji doSprzedaj cego. )

(Nur beim Privatverkauf: Der Käufer erklärt, dass der technische Zustand desin § 1 genannten Fahrzeugs ihm bekannt ist und dass er auf darauf beruhendeAnsprüche gegenüber dem Verkäufer verzichtet.)

§ 6

Wszelkie koszty zwi zane z realizacj postanowie niniejszej umowy, w tymtak e koszty uiszczenia op aty skarbowej, obci aj Kupuj cego.

Sämtliche Kosten, die bei der Erfüllung dieses Vertrages entstehen, insbeson-dere die Verwaltungsgebühr, trägt der Käufer.

§ 7

W sprawach nie uregulowanych niniejsz umow maj zastosowanie przepisykodeksu cywilnego.

Im Übrigen finden die Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches Anwen-dung.

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§ 8

Umow sporz dzono w dwóch jednobrzmi cych egzemplarzach, po jednym dlaka dej ze stron.

Der Vertrag wird in zwei gleich lautenden Exemplaren, je einem Exemplar fürjede Partei, ausgefertigt.

................................................. .................................................

Podpis Sprzedaj cego Podpis Kupuj cego

Unterschrift des Verkäufers Unterschrift des Käufers

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2.2 Kauf-/ Werkvertrag

Umowa o zakup i monta mebli kuchennych

Küchenkaufvertrag (Kauf und Montage)

Zawarta w dniu .......................................... w ......................................................

Am ............................................................. in ......................................................

Pomi dzy .............................................................................................................

wurde zwischen ...................................................................................................

zamieszka ym … .… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ...........

wohnhaft in … … … .… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ...............

zwanym dalej Zamawiaj cym

im Folgenden Auftraggeber genannt

i ............................................................................................................................

und .......................................................................................................................

zwanym dalej Wykonawc

im Folgenden Auftragnehmer genannt

umowa o nast puj cej tre ci:

folgender Vertrag geschlossen:

§ 1

1. Przedmiotem umowy jest sprzeda , dostarczenie i zamontowanie przezWykonawc mebli kuchennych oraz sprz tu na zamówienie Zamawiaj cego.Specyfikacja mebli i sprz tu AGD oraz projekt stanowi za cznik do umowy.

Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf, die Lieferung und Montage derKüchenmöbel sowie der Haushaltsgeräte durch den Auftragnehmer nach der

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Bestellung des Auftraggebers. Die Spezifikation der Küchenmöbel sowie derKüchenplan sind als Anlage zum vorliegenden Vertrag beigefügt.

2. Wykonawca nie dokonuje pod cze elektrycznych, wodnych i gazowych.

2. Elektro-, Wasser- und Gasanschlüsse werden vom Auftragnehmer nichtdurchgeführt.

§ 2

1. Dostarczenie i zamontowanie mebli oraz sprz tu AGD na adres… … … … … … … … … … ......................................................................... nast pi wterminie do ................................ tygodni od daty zawarcia tej umowy.

Die Lieferung und Montage der Möbel und der Haushaltsgeräte erfolgen andie/unter der Anschrift … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ..…innerhalb einer Frist von … .… Wochen nach dem Abschluss dieses Vertrages.

2. O terminie dostarczenia Wykonawca poinformuje zamawiaj cego zwyprzedzeniem co najmniej ........... dni.

Über den Termin der Lieferung hat der Auftragnehmer den Augtraggebermindestens … … … .. Tage vorher zu informieren.

§ 3

1. Zamawiaj cy jest zobowi zany do zap aty ceny w nast puj cej wysoko ci:

Der Auftraggeber ist zur Zahlung des Kaufpreises in folgender Höhe verpflich-tet:

warto mebli kuchennych ..… … … … … … … … … … … … … … ..

Wert der Küchenmöbel … … .… … … … … … … … … … … … … … .

warto sprz tu AGD ...............................................................

Wert der Haushaltsgeräte … … … … … … … … … … … … … … … ..

Monta ....................................................................................

Montage ..................................................................................

koszty transportu ....................................................................

Transportkosten .....................................................................

Suma: ..........................................................

Gesamtbetrag: .............................................

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2. Zamawiaj cy jest zobowi zany do wp acenia zaliczki w wysoko ci… … … … … … … … … w dniu zawarcia umowy. Pozosta do zap aty kwot wwysoko ci ............................ Zamawiaj cy zap aci w dniu odbioru zamówienia ipodpisania protoko u odbioru.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von… … … … … … … … … am Tag des Vertragsschlusses zu leisten. Den Restbetragin Höhe von … … … … … … … … wird vom Auftraggeber am Tag der Abnahmeder Bestellung und der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls entrichtet.

3. W razie opó nienia w uiszczeniu powy szych kwot b naliczane odsetkiustawowe.

Bei verspäteter Zahlung werden gesetzliche Zinsen angerechnet.

§ 4

W razie odst pienia Zamawiaj cego od umowy zostanie mu zwrócona zaliczkapomniejszona:

Im Falle des Rücktritts des Auftraggebers von diesem Vertrag wird dieAnzahlung zurückgezahlt, verringert:

o … .… … . %, o ile Wykonawca nie przyst pi do realizacji zamówienia,

um … … .… .. %, sofern der Auftragnehmer mit der Durchführung der Bestellungnoch nicht begonnen hat,

o .............. %, o ile Wykonawca przyst pi do realizacji zamówienia.

um … ..… ... %, sofern der Auftragnehmer mit der Durchführung der Bestellungbereits begonnen hat.

§ 5

1. W razie zawionego przez Wykonawc opó nienia w realizacji zamówieniaZamawiaj cemu przys uguje prawo do obni enia ceny w wysoko ci ..............za ka dy dzie opó nienia.

Bei vom Auftragnehmer verschuldeter Verzögerung der Lieferung steht demAuftraggeber der Anspruch auf Preisminderung in Höhe von … … … … für jedenTag der Verzögerung zu.

2. Zamawiaj cemu przys uguje prawo odst pienia od umowy z winyWykonawcy, gdy realizacja umowy nie dojdzie do skutku w terminie .......... dniod daty okre lonej w § 2 ust. 1 umowy. W tym przypadku odst pieniaWykonawca ma obowi zek zwrotu wp aconej zaliczki, powi kszonej o odsetki

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ustawoweza okres od dnia jej wp acenia do dnia zwrotu oraz obowi zek zap aty karyumownej w wysoko ci ....................

Wird infolge einer vom Auftragnehmer verschuldeten Verzögerung der Vertraginnerhalb von … … … Tagen ab der in § 2 Abs. 1 dieses Vertrages bestimmtenFrist nicht durchgeführt, steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Indiesem Fall des Rücktritts ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeberdie Anzahlung in voller Höhe samt der gesetzlichen Zinsen zurückzugewährenund eine Vertragsstrafe in Höhe von … … … … … … zu zahlen.

§ 6

Wykonawca udziela gwarancji na okres .............................................................

Der Auftragnehmer erteilt eine Garantie für die Dauer von … … … … … … … … …

§ 7

W sprawach nie uregulowanych niniejsz umow maj zastosowanie przepisykodeksu cywilnego.

Im Übrigen finden die Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches Anwen-dung.

§ 8

Umow sporz dzono w dwóch jednobrzmi cych egzemplarzach, po jednym dlaka dej ze stron.

Der Vertrag wird in zwei gleich lautenden Exemplaren, je einem Exemplar fürjede Partei, ausgefertigt.

................................................. .................................................

Podpis Zamawiaj cego Podpis Wykonawcy

Unterschrift des Auftraggebers Unterschrift des Auftragnehmers

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2.3 Mietvertrag

Umowa najmu lokalu mieszkalnego

Wohnraummietvertrag

Zawarta w dniu ............................................. w ...................................................

Am ................................................................ in ...................................................

Pomi dzy … ..........................................................................................................

wurde zwischen ....................................................................................................

legitymuj cym si dowodem osobistym nr ...........................................................

ausgewiesen durch den Personalausweis Nr. … … … … … … … … … … … … … … ...

wydanym przez ...................................................................................................

ausgestellt von ....................................................................................................

zamieszka ym w ..................................................................................................

wohnhaft in ..........................................................................................................

zwanym dalej „Wynajmuj cym"

im Folgenden „Vermieter” genannt

a ...........................................................................................................................

und .......................................................................................................................

legitymuj cym si dowodem osobistym nr ...........................................................

ausgewiesen durch den Personalausweis Nr. … … … … … … … … … .… … … … … ..

wydanym przez ....................................................................................................

ausgestellt von .....................................................................................................

zamieszka ym w ...................................................................................................

wohnhaft in ...........................................................................................................

zwanym dalej „Najemc "

im Folgenden „Mieter” genannt

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umowa o nast puj cej tre ci:

folgender Vertrag geschlossen:

§ 1

Wynajmuj cy o wiadcza, e jest w cicielem mieszkania po onego

Der Vermieter erklärt, dass er der Eigentümer der Wohnung ist, gelegen

w … .......................................................................................................................

in ..........................................................................................................................

na ................................. pi trze (parterze)

in der ............................ Etage (im Erdgeschoss)

sk adaj cego si z ........... pokoi, kuchni, azienki, balkonu oraz.............................................................................................................................,

bestehend aus ........... Zimmern, Küchen, Bad, Balkon sowie… … … … … … ...… .............................................................................................… ,

o cznej powierzchni ............................ m2.

die Gesamtfläche beträgt ....................... m2.

§ 2

1. Wynajmuj cy wynajmuje Najemcy ca y wymieniony w § 1 lokal wraz zurz dzeniami (meble, sprz t RTV, sprz t gospodarstwa domowego).

Der Vermieter vermietet an den Mieter den im § 1 genannten Wohnraum mitAusstattung (Möbel, TV- und Radiogeräte, Haushaltsgeräte).

2. Wykaz urz dze wymienionych w pkt. 1 oraz opis stanu technicznego ww.lokalu stanowi za cznik nr 1 do niniejszej umowy.

Eine Aufstellung der in Pkt. 1 genannten Geräte sowie die Beschreibung destechnischen Zustands des Wohnraums ist dem Vertrag als Anlage 1 beigefügt.

§ 3

1. Czynsz najmu strony ustalaj w wysoko ci ............................. z miesi cznie.

Die Miete beträgt .............................… PLN monatlich.

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2. Czynsz najmu p atny b dzie z góry do dnia ................ ka dego miesi ca dok Wynajmuj cego/przelewem na jego konto osobiste.

Die Miete ist monatlich im Voraus spätestens am … … … .. Tag des Monats anden Vermieter bar/auf dessen Bankkonto zu zahlen.

§ 4

Strony ustalaj , i wszelkie koszty i wiadczenia zwi zane z eksploatacjlokalu mieszkalnego, przez czas trwania umowy, ponosi b dzie Najemca.

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sämtliche Betriebskosten während derVertragszeit vom Mieter getragen werden.

§ 5

Najemcy nie wolno oddawa przedmiotu najmu w podnajem ani bezp atneywanie osobom trzecim.

Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietsache Dritten zum unentgeltlichenGebrauch oder zur Untermiete zu überlassen.

§ 6

Wszelkie adaptacje i ulepszenia przedmiotu wynajmu wymagaj pisemnejzgody Wynajmuj cego.

Jegliche Veränderungen der Mietsache sowie Reparaturen bedürfen derschriftlichen Zustimmung des Vermieters.

§ 7

1. Po zako czeniu najmu Najemca zobowi zany jest zwróci lokal wraz zwyposa eniem w stanie niepogorszonym, wynikaj cym z normalnejeksploatacji.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, demVermieter die Mietsache in unverändertem Zustand zurückzugeben.

2. Najemca wp aca kaucj w wysoko ci ................ z , która podlega zwrotowipo przekazaniu lokalu w stanie niepogorszonym Wynajmuj cemu.

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Der Mieter leistet dem Vermieter eine Kaution in Höhe von ...................... PLN.Die Kautionssumme wird dem Mieter nach der Rückgabe der Mietsache inunverändertem Zustand zurückgewährt.

§ 8

Umowa niniejsza zawarta zosta a na czas okre lony od dnia .................. dodnia .................. (Umowa niniejsza zawarta zosta a na czas nieokre lony,ka dej ze stron przys uguje prawo wypowiedzenia w terminie ..........................)

Das Mietverhältnis ist auf den Zeitraum von .................. bis ..................befristet. (Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, jeder Parteisteht ein Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von ......................... zu.)

§ 9

Wszelkie zmiany i uzupe nienia umowy wymagaj formy pisemnej.

Etwaige Änderungen des Inhaltes dieses Vertrages sowie Ergänzungen zumVertrag bedürfen der Schriftform.

§ 10

W sprawach nie uregulowanych niniejsz umow maj zastosowanie przepisykodeksu cywilnego.

Im Übrigen finden die Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches Anwen-dung.

§ 11

Umow sporz dzono w ............. jednobrzmi cych egzemplarzach, po................ dla ka dej ze stron.

Der Vertrag wird in .............gleich lautenden Exemplaren, je … .................Exemplare für jede Partei, ausgefertigt.

................................................. .................................................

Podpis Wynajmuj cego Podpis Najemcy

Unterschrift des Vermieters Unterschrift des Mieters

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2.4 Abnahmeprotokoll

Protokó odbioru dzie a

Abnahmeprotokoll

sporz dzony w dniu ..................................... w ...................................................

erstellt am ............................................. in ..........................................................

w sprawie odbioru nast puj cego dzie a ............................................................

wegen der Abnahme des folgenden Werkes ......................................................

zgodnie z umow nr .................................. z dnia ..............................................

gemäß dem Vertrag Nr. ................................. vom ............................................

Zamawiaj cy: ......................................................................................................

Auftraggeber: … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … .

Wykonawca: .......................................................................................................

Auftragnehmer: … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ..

1. Wykonawca przekaza wykonane dzie o, a Zamawiaj cy

Der Auftragnehmer hat das hergestellte Werk übergeben und der Auftraggeber:

przyj je bez zastrze

hat das Werk ohne Beanstandungen abgenommen

przyj je z zastrze eniami

hat das Werk mit Beanstandungen abgenommen

nie przyj dzie a

hat die Abnahme verweigert

2. Zamawiaj cy zg osi nast puj ce zastrze enia i uwagi do wykonanegodzie a: ...................................................................................................................

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..............................................................................................................................

Der Auftraggeber hat folgende Beanstandungen und Bemerkungen zumhergestellten Werk erhoben: … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … .

… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ..… … … … ..

3. Wykonawca zobowi zuje si do uzupe nienia/naprawy dzie a zgodnie zzastrze eniami i uwagami wymienionymi w pkt. 2 niniejszego protoko u wterminie ................................................................................................................

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Ergänzung/Nachbesserung des Werkslaut den in Nr. 2 dieses Protokolls aufgeführten Beanstandungen undBemerkungen innerhalb einer Frist von ...............................................................

................................................. .................................................

Podpis Zamawiaj cego Podpis Wykonawcy

Unterschrift des Auftraggebers Unterschrift des Auftragnehmers

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2.5 Reklamationsprotokoll

Protokó reklamacyjny

Reklamationsprotokoll

Sporz dzony w dniu ..............................................

Erstellt am ..............................................................

Imi i nazwisko (nazwa) sprzedawcy ..................................................................

Name des Verkäufers .........................................................................................

Adres sprzedawcy ...............................................................................................

Anschrift des Verkäufers .....................................................................................

Imi i nazwisko nabywcy .....................................................................................

Vor- und Nachname des Käufers ........................................................................

Adres nabywcy … ................................................................................................

Anschrift des Käufers ..........................................................................................

Nr telefonu ..........................................................................................................

Telefonnummer ...................................................................................................

Data zakupu .......................................... nr rachunku .........................................

Kaufdatum ........................................ Rechnungsnummer … ..............................

Opis towaru (rodzaj, nazwa, producent, typ) … … … ............................................

Warenbeschreibung (Art, Name, Hersteller, Typ) ...............................................

Dok adny opis wad … … .......................................................................................

… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … …

Genaue Beschreibung der Mängel ......................................................................

..............................................................................................................................

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Kiedy i w jakich okoliczno ciach stwierdzono wady?

… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … .....................................................

Wann und unter welchen Umständen wurden Mängel entdeckt?

… ..… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ..

danie nabywcy co do sposobu za atwienia reklamacji .....................................

Geforderte Abhilfe .......................................

… … … … .… … … … … … … … … .

Podpis nabywcy/Unterschrift des Käufers

---------------------------------------------------------------------------------------------------------

Stanowisko sprzedawcy .......................................................................................

..............................................................................................................................

..............................................................................................................................

Stellungnahme des Verkäufers ............................................................................

..............................................................................................................................

..............................................................................................................................

Sposób za atwienia reklamacji (wymiana, naprawa, obni enie ceny,rozwi zanie umowy) .............................................................................................

..............................................................................................................................

Abhilfe (Ersatzlieferung, Nachbesserung, Preisminderung, Vertragsauflösung)

..............................................................................................................................

..............................................................................................................................

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2.6 Widerrufserklärung

...............................................................

imi , nazwisko i adres konsumenta

Name und Anschrift des Verbrauchers

...............................................................

imi , nazwisko i adres przedsi biorcy

Name und Anschrift des Unternehmers

...............................................................

Miejsce, data/Ort, Datum

wiadczenie o odst pieniu od umowy zawartej na odleg

Widerruf eines Fernabsatzvertrages

wiadczam, e zgodnie z art. 7 ust. 1 ustawy z dnia 2 marca 2000 r. oochronie

Hiermit widerrufe ich gemäß Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 2. März 2000über den

niektórych praw konsumentów oraz o odpowiedzialno ci za szkodwyrz dzon

Schutz bestimmter Verbraucherrechte sowie über die Haftung für einen durchein

przez produkt niebezpieczny (Dz.U. 2000, nr 22, poz. 271)

gefährliches Produkt verursachten Schaden (Gesetzesblatt 2000, Nr. 22, Pos.271)

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odst puj od umowy o .............................................................. nr ...................

den Vertrag über ....................................................................... Nr. ................,

zawartej dnia .......................... w ................................................

der am ............................. in ............................................. geschlossen wurde.

Prosz o zwrot kwoty ............................ na nast puj cy numer konta

Ich bitte, den Betrag von ............................ auf folgendes Konto zu überweisen

IBAN ....................................................................................

BIC .......................................................................................

...............… … … … … … … … … … … … … … … … … …

Podpis konsumenta/Unterschrift des Verbrauchers

Hinweis: Weitere Orientierungen zur Gestaltung und Formulierung vonVerträgen in Polen, wie Kreditvertrag, Vorvertrag und Ratenkaufvertrag, findenSie auf der Internetseite der polnischen VerbraucherschutzorganisationFederacja Konsumentów:http://www.federacja-konsumentow.org.pl/storyPrint.php?story=341

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2.7 Ermächtigungsformular

Upowa nienie do u ywania pojazdu

Ermächtigung zur Nutzung eines Fahrzeuges

Ja, ni ej podpisana/y, ...............................................

Hiermit ermächtige ich, die/der Unterzeichnende, ...............................................

zamieszka a/ y w ..................................................................................................

wohnhaft in … .......................................................................................................

upowa niam pani /pana ......................................................................................

Frau/Herrn … … … … .............................................................................................

zamieszka ego w ..............................................................................................

wohnhaft in … .......................................................................................................

pos uguj /cego si dowodem/paszportem nr ...................................................

ausgewiesen durch den Ausweis/Reisepass Nr. … … … … … … … … ..… … … … …

do u ytkowania samochodu ................................................................................

das Kraftfahrzeug … .............................................................................................

o nr rejestracyjnym … … ..… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ...

mit dem amtlichen Kennzeichen ..........................................................................

zu nutzen.

Niniejsze upowa nienie wa ne jest bezterminowo.

Diese Ermächtigung wird unbefristet ausgesprochen.

................................................ … … .................................

Miejsce, data/Ort, Datum Podpis/Unterschrift

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Impressum:(c) Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.Templiner Str. 2114473 Potsdamwww.vzb.de

Stand: Dezember 2008, Nachauflage

Gefördert vom Ministeriumfür Ländliche Entwicklung,Umwelt und Verbraucherschutzdes Landes Brandenburg