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17. Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Redaktion: W. Schütz, Tel. 2325-1461 bzw. quer 99407-1461 Inhaltsprotokoll Öffentliche Sitzung Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung 78. Sitzung 23. Mai 2016 Beginn: 10.07 Uhr Schluss: 13.28 Uhr Vorsitz: Peter Trapp (CDU) Punkt 1 der Tagesordnung Stellungnahmeersuchen des Hauptausschusses Zwischenbericht SenInnSport – III B 2 Gr – vom 18.03.2016 Rote Nummer 1160 C Zentralisierung der Vorgangsbearbeitung in Abschnittskommissariaten (Berichtsauftrag aus der 44. Sitzung vom 18.10.2013) 0280 InnSichO Bürgermeister Frank Henkel (SenInnSport) erklärt, die Zentralisierung der Vorgangsbear- beitung werde von seiner Verwaltung als sachgerecht angesehen und die Umsetzung werde unterstützt. Es gehe um die Stärkung der schutzpolizeilichen Kernaufgaben, v. a. im Außen- dienst, sowie die Sicherstellung der qualitativ und quantitativ angemessenen Bearbeitung von Ermittlungsvorgängen. Polizeipräsident Klaus Kandt führt aus, dass man 1998 begonnen habe, das Berliner Modell einzuführen. Bislang habe es dazu keine Evaluierung gegeben. 2013 habe man eine Evaluie- rung durchgeführt. Eine Zentralisierung sei empfohlen worden, weil die Bedingungen sich erheblich verändert hätten. Es habe sich gezeigt, dass die Bandbreite der auf dem Abschnitt zu bewältigenden Aufgaben sehr groß sei. Eine Spezialisierung sei sinnvoll. In Teilen habe die „stille Spezialisierung“ auf den Abschnitten in den Dienstgruppen schon stattgefunden. Ein Ziel sei auch die Schaffung einheitlicher Standards gewesen.

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17. Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst

Redaktion: W. Schütz, Tel. 2325-1461 bzw. quer 99407-1461

Inhaltsprotokoll

Öffentliche Sitzung

Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung

78. Sitzung 23. Mai 2016

Beginn: 10.07 Uhr Schluss: 13.28 Uhr Vorsitz: Peter Trapp (CDU) Punkt 1 der Tagesordnung

Stellungnahmeersuchen des Hauptausschusses Zwischenbericht SenInnSport – III B 2 Gr – vom 18.03.2016 Rote Nummer 1160 C Zentralisierung der Vorgangsbearbeitung in Abschnittskommissariaten (Berichtsauftrag aus der 44. Sitzung vom 18.10.2013)

0280 InnSichO

Bürgermeister Frank Henkel (SenInnSport) erklärt, die Zentralisierung der Vorgangsbear-beitung werde von seiner Verwaltung als sachgerecht angesehen und die Umsetzung werde unterstützt. Es gehe um die Stärkung der schutzpolizeilichen Kernaufgaben, v. a. im Außen-dienst, sowie die Sicherstellung der qualitativ und quantitativ angemessenen Bearbeitung von Ermittlungsvorgängen. Polizeipräsident Klaus Kandt führt aus, dass man 1998 begonnen habe, das Berliner Modell einzuführen. Bislang habe es dazu keine Evaluierung gegeben. 2013 habe man eine Evaluie-rung durchgeführt. Eine Zentralisierung sei empfohlen worden, weil die Bedingungen sich erheblich verändert hätten. Es habe sich gezeigt, dass die Bandbreite der auf dem Abschnitt zu bewältigenden Aufgaben sehr groß sei. Eine Spezialisierung sei sinnvoll. In Teilen habe die „stille Spezialisierung“ auf den Abschnitten in den Dienstgruppen schon stattgefunden. Ein Ziel sei auch die Schaffung einheitlicher Standards gewesen.

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2015 habe man den Probelauf von 2014 ausgewertet. Der Probelauf sei qualitativ und quanti-tativ sehr erfolgreich gewesen. Polizeioberrat Andreas König sagt, er wolle den aktuellen Sachstand und die nächsten Schritte vorstellen.

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Man habe zwei Probeläufe gehabt. Zwölf Abschnitte seien mit einer Neustruktur erprobt wor-den, den Abschnittskommissariaten. Parallel habe man in zwölf Abschnitten ein neues Tou-renmodell erprobt; 13 Abschnitte seien im Altmodell gewesen. – Zum Probelauf in der Neu-struktur: Jeweils zwei Abschnitte in jeder Direktion – ein stark und ein schwach belasteter – seien vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 getestet worden. Anschließend habe man sechs Monate lang Daten ausgewertet. Die Vorgänge würden nicht mehr dezentral in den Dienstgruppen bearbeitet, sondern zentral in einem Abschnittskommissariat mit spezialisier-ten Dienstkräften unter einer einheitlichen Leitung. Man habe die Entwicklung des Vorgangs-aufkommens betrachtet, insbesondere Jugendsachbearbeitung und häusliche Gewalt. Man habe sich die Bearbeitungszeiten angesehen, aufgegliedert in ermittlungsarme, -normale und -intensive Vorgänge. Man habe Indizien bezüglich der Qualität herangezogen und habe sich die Struktur und Aufgabenverteilung in den Abschnitten angesehen. Zwei unterschiedliche Dienstzeitmodelle seien erprobt worden. – Man habe alle Dienststellen im Probelauf mindes-tens zweimal besucht. – Eine AG Qualitätsstandards habe sich damit befasst, wie Vorgänge vernünftig bearbeitet werden könnten. Der Bericht sei im August 2015 vorgestellt worden: Die einjährige Erprobung sei erfolgreich gewesen. Die Abschnittskommissariate seien bei der Bearbeitung von Vorgängen besser ge-wesen als die Abschnitte im Altmodell und hätten einen höheren Außendienstanteil gehabt. Das Abschnittskommissariat werde künftig bei der Abschnittsleiterin / beim Abschnittsleiter angebunden. Ein Schutzpolizist und ein Kriminalpolizist übernähmen künftig die Führung. Das Personal komme aus den heutigen Dienstgruppen, die Vorgangsbearbeitung werde zentralisiert. Man werde auch funktionseingeschränkte Dienstkräfte in diesen Bereichen be-

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schäftigen. – Die zwölf Abschnitte, die schon ein Abschnittskommissariat gehabt hätten, seien in diesem Status geblieben. Das Straftatenaufkommen für die Abschnitte befinde sich auf einem hohen Niveau. Man habe prüfen müssen, ob man gewisse Arbeitsabläufe noch einmal betrachte bzw. Delikte in der Bearbeitungszuständigkeit verschiebe. Es sei beabsichtigt, mit 80 Mitarbeitern, verteilt auf sechs Direktionen, jeweils ein Kommissariat einzurichten, das den Abschnitten ca. 50 Prozent der Delikte abnehme. Stadtweit erhielten 36 Polizeiabschnitte ein Abschnittskommissariat. Der Abschnitt 42 in der Hauptstraße solle 2018 aufgelöst werden.

Man habe jetzt personal- und stellenwirtschaftliche sowie organisatorische Maßnahmen zu treffen. In der Regel solle der Bereich räumlich zusammenhängend arbeiten. Personalvertre-tungsrechtliche Maßnahmen würden getroffen. Man habe die Umsetzung in der AG „Neu-struktur Abschnitte“ vorbereitet. – Aktuell passe man Vorschriften und Anweisungen an. Mit-te 2016 sollte die Umsetzung abgeschlossen sein.

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Man habe vor, in jeder örtlichen Direktion ein Kommissariat einzurichten, das Teilmengen der Delikte bearbeite, die die Abschnitte sehr stark belasteten. Infolge der Freisetzung von Kapazitäten solle der Abschnitt sich mehr um häusliche Gewalt und Jugendsachbearbeitung kümmern können. Tom Schreiber (SPD) betont, dass es wichtig sei, die Interessenvertretungen zu fragen. Tref-fe es zu, dass Personal aus den Abschnitten herausgezogen werde und nicht mehr auf der Straße zur Verfügung stehe? – Was kosteten die Maßnahmen? Was koste die Strukturreform in Gänze? – Er wolle das Gesamtkonzept sehen. Stephan Lenz (CDU) bittet, die Evaluation vorzulegen. Dass die Reform in diesem Jahr ab-geschlossen werde, sei erfreulich. Polizeipräsident Klaus Kandt antwortet, dass das vorhandene Personal anders organisiert werde. Man verspreche sich von der Bündelung, dass effizienter gearbeitet werde, weil die Kollegen sich spezialisierten und mehr Vorgänge schafften. Dadurch werde Personal für Funkwagen freigesetzt. Er habe verfügt, dass möglichst Lebensältere oder Kollegen mit Ver-wendungseinschränkung eingesetzt würden. – Was die Kosten angehe, sei diese Reform preiswert. Es werde im Wesentlichen innerhalb der Abschnitte umgezogen. Die Kosten seien nicht erhoben worden. – Man habe keine Reform in Gänze, vielmehr mehrere parallel laufen-de Projekte. Die Landespolizeischule solle verselbständigt und modernisiert werden. Die Eva-luierung des Berliner Modells stehe für sich. – Zum Probelauf der Abschnittskommissariate 2014 habe man einen Ergebnisbericht. Dieser könne vorgelegt werden.

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Tom Schreiber (SPD) führt aus, dass die Polizei nicht wie die Feuerwehr den Digitalstift einführen wolle. Damit könnte man aber Zeit gewinnen. Polizeipräsident Klaus Kandt erwidert, man arbeite ständig an der Optimierung der Organi-sation. Der Ausschuss nimmt den Zwischenbericht rote Nummer 1160 C zur Kenntnis. Punkt 2 der Tagesordnung

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0553 Einheitliche und transparente Regelungen fürs Sponsoring auch in Berlin

0082 InnSichO

Dirk Behrendt (GRÜNE) legt dar, dass es um Optimierung beim Sponsoring gehe. Seine Fraktion habe sich bereits in der letzten Legislaturperiode darum bemüht, für einzelne Senats-verwaltungen Vorgaben zur Abwicklung von Sponsoringvorhaben festzulegen. Senatsverwal-tungen mit besonders vielen Sponsoringvorgängen hätten besonders lasche oder gar keine Regelungen und umgekehrt. Dieser Zustand sei unbefriedigend. Der Bund habe bereits 2003 einheitliche Sponsoringrichtlinien erlassen. Die IMK habe 2004 den Ländern empfohlen, dies auch zu machen. Außer Berlin seien dem alle Länder nachgekommen. Laut Senatorin von der Aue habe SenInnSport bereits in der vorigen Legislaturperiode an entsprechenden Richtlinien gearbeitet. Es sei nicht hinzunehmen, dass es in Berlin sieben Jahre dauere, bis man Zustände erreiche, die in allen anderen Bundesländern Standard seien. – Seit den Sponsoringberichten wisse man, dass es sich nicht um eine zu vernachlässigende Größe handele. Das Land Berlin habe 3,9 Mio. Euro eingeworben, 40 Prozent davon für das Hoffest des RBm. – Berichtet werden sollte zum 1. September 2016. Staatssekretär Bernd Krömer (SenInnSport) teilt mit, dass die Sponsoringrichtlinien bei SenInnSport seit geraumer Zeit fertig seien. Die unterschiedlichen Interessenlagen hätten im Rahmen eines ausführlichen Mitzeichnungsverfahrens finalisiert werden müssen. Am kom-menden Dienstag werde eine Senatsvorlage beschlossen. Udo Wolf (LINKE) erinnert daran, dass der rot-rote Senat einen Sponsoringbericht eingeführt habe, der 2011 zum ersten Mal erschienen sei. Es schade nichts, die Aufforderung zu be-schließen. Frank Zimmermann (SPD) stellt fest, dass sich seit geraumer Zeit alle einig seien, dass es einer einheitlichen Verfahrensweise bedürfe. Bisher sei dies an unterschiedlichen Interessen der Senatsverwaltungen gescheitert. Erfreulich sei, dass man eine Einigung habe und dass der Senat eine Richtlinie beschließen werde. Der Auftrag sei daher nicht mehr erforderlich. Dirk Behrendt (GRÜNE) erinnert an eine Antwort des damaligen Innensenators Körting aus dem Jahr 2010, wonach Bemühungen nicht weiterverfolgt worden seien, da Bedenken gegen eine einheitliche Sponsoringrichtlinie bestanden hätten und auch kein Regelungsbedarf gese-

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hen worden sei. Tatsächlich kämen die Bedenken hauptsächlich aus dem Wissenschafts- und Kulturbereich. Aber Senator Körting habe das Thema nicht vorangebracht. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag der Grünen abzulehnen. Punkt 3 der Tagesordnung

Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs Zusammenarbeit mit Europol (auf Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU)

0211 InnSichO

Dr. Robbin Juhnke (CDU) betont die Aktualität des Themas angesichts der Anschläge in Paris und Brüssel. Die organisierte Kriminalität mache nicht an Ländergrenzen halt. Europol sei mittlerweile in den Status einer europäischen Agentur erhoben worden. Waffenhandel, Drogenhandel, Kinderpornografie und Geldwäsche spielten eine Rolle. Immer mehr Mitarbei-ter fänden Verwendung. – Wie gestalte sich die Zusammenarbeit mit Europol? Wie sei sie organisiert? Welche Datenbanken stünden zur Verfügung? Wie profitiere das Land von den Erkenntnissen? Bürgermeister Frank Henkel (SenInnSport) bemerkt, dass sein Vorredner das Wesentliche gesagt habe. Europol sei keine Exekutivbehörde. Vornehmlich würden Daten und Informatio-nen gesammelt und analysiert. Europol sei ein wichtiger Informationskanal bei der Kriminali-tätsbekämpfung. Die Zusammenarbeit mit Europol sei ein wichtiger Bestandteil der Sicher-heitsarchitektur. Erfolge habe man bei Kfz-Verschiebungen und Urkundenfälschungen erzielt.

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Kriminaldirektor Joachim Rolke (LKA) führt aus, dass Prävention, organisierte Kriminali-tät, Terrorismus sowie Schwer- und Schwerstkriminalität eine Rolle spielten. Innerhalb der EU gebe es unterschiedliche Standards. Nicht überall werde das hohe Niveau erzielt. – Euro-pol sammele. Das Land Berlin habe Zugriff auf das Europäische Informationssystem. Europol analysiere. Wichtig sei der Informationsaustausch. Europol sei in Absprache mit Interpol die Zentralstelle für die Bekämpfung der Euro-Fälschung.

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Einige Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit Europol tätig werden könne. Es müssten zwei Mitgliedsstaaten betroffen sein. Europol könne allerdings ein Verdachtsverfahren einlei-ten und ein halbes Jahr prüfen. Der umfangreiche Mandatsbereich von Europol müsse betrof-fen sein: Illegaler Drogenhandel, Geldwäsche, radioaktive Substanzen, Schleuserkriminalität, Menschenhandel, Kfz-, Sachwertdiebstahl, Tötungsdelikte, schwere Körperverletzung, Pro-duktpiraterie, Erpressung von Schutzgeld, Betrugsdelikte, Waffen- und Sprengstoffkriminali-tät, Terrorismus usw.

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Eine Besonderheit sei die Bearbeitung von ein- und ausgehenden Ersuchen. Es gebe Verbin-dungsbüros aus allen Mitgliedsstaaten der EU und weiteren assoziierten Staaten. Das Straf-recht sei oft nicht ganz kompatibel. Beim Strafprozessrecht oder beim Datenschutz stehe man vor gewaltigen Herausforderungen innerhalb der EU. In den Verbindungsbüros könne man sich erkundigen und Dinge abklären, ohne dass Europol direkt berührt sei. Im Europol-Informationssystem – EIS – würden Daten zusammengefasst und auf Treffer überprüft. Es gebe Handling-Codes: Der Datenbesitzer könne festlegen, wie die Daten ver-wendet werden dürften. Die Crux dabei sei, dass wer nichts einstelle, nichts herausholen kön-ne.

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Die Fachdienststellen der Polizei Berlin würden sich im Idealfall an die Rechtshilfestelle im LKA wenden. Man würde dann gemeinsam überlegen, welchen Kooperationsweg man wähle. Dann würde man sich ggf. ans BKA wenden, das eine Zentralstellenfunktion für alle Polizei-en des Bundes und der Länder habe. Das BKA sei Europol National Unit.

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Es gebe vielfältige Möglichkeiten der Unterstützung. Es würden Analysen gemacht, um Strukturen aufzuhellen. Bezüglich des Rolltreppentricks – Abschalten der Rolltreppe und Diebstahl – gebe es einen Europol Operational Analysis Report, in dem auf die Verstrickung der ermittelten Personen eingegangen werde, die in ganz Europa aktiv gewesen seien. Das gestohlene Geld sei nach Rumänien transferiert worden. Die Polizei Berlin beteilige sich an Action Days. In Joint Investigation Teams – JIT – könne man Europol als echten Partner einbeziehen. Analysen, Know-how und Hardware würden zur Verfügung gestellt.

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Bei „Blue Amber“ seien in Berlin in zwölf bordellartigen Betrieben 45 Personen überprüft worden. Man habe individuelle Beratungsgespräche angeboten, um den Frauen zu helfen. Eine Person sei aufgrund eines Haftbefehls festgenommen und an Italien überstellt worden. Bei „Airline Fraud“ seien Überprüfungen auf dem Flughafen Tegel durchgeführt worden. zu Festnahmen habe dies leider nicht geführt. „Lux Car“ sei von Europol nur unterstützt worden. In Berlin habe man 500 Pkws und 100 Lkws überprüft und 500 Personen kontrolliert.

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Bei dem JIT mit Litauen gehe es um Kfz-Diebstahl. Man habe mehrere Pkws und Lkws si-cherstellen können. Es habe den Nebenaspekt Menschenhandelskriminalität gegeben. Im Be-reich Polen habe man auch die mittlere Hierarchieebene identifizieren können. Fahrzeuge im Wert von 600 000 Euro seien sichergestellt und zurückgeführt worden.

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Europol könne mit dem Mobile Office in die einzelnen Länder fahren und habe dann direkten Zugriff auf die Dateien. Schon während der Durchsuchung und Vollstreckung von Haftbefeh-len könne auf den Datenbestand zugegriffen werden. Gleichzeitig sei ein Universal Forensic Extraction Device – UFED – zum Einsatz gekommen, mit dem man vor Ort Kontakte ausle-sen könne.

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Gegenwärtig arbeiteten vier Polizeibeamte bei Europol, ein weiterer hospitiere. Es gehe u. a. um die Spezialeinheiten, Eigentumskriminalität, Migration und Menschenhandel. Ein Kolle-ge, der bezüglich der Datenweitergabe immer sehr kritisch gewesen sei, habe seine Ansicht geändert: Es sei wichtig, das EIS zu speisen, damit alle in Europa die Erkenntnisse hätten und mafiöse Strukturen aufgedeckt werden könnten.

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SIENA sei ein Nachrichtensystem, in dem sicher Daten hin und her geschoben werden könn-ten – auch mit großen Anhängen. Baden-Württemberg und Bayern probierten es aus. Im Herbst werde wahrscheinlich der Abschlussbericht vorgestellt. Dann könnten auch die ande-ren Länder dieses System nutzen. Beim European Counter Terrorism Center stelle die Berliner Polizei nur Daten ein; die Zu-sammenarbeit sei der Zentralstelle, dem BKA, vorbehalten. Aber man generiere Erkenntnisse darüber. Hakan Taş (LINKE) meint, man müsse Europol fragen, ob durch die Zusammenarbeit die Sympathiewerte in Berlin für Senator Henkel stiegen. Welche Informationen von besonderer Bedeutung habe die Polizei bisher von Europol bekommen? – Was ändere sich an den Kom-petenzen der Bundes- oder Landespolizei? Welche Befugnisse habe Europol im Inland? Wie werde die Datensicherheit gewährleistet? Christopher Lauer (PIRATEN) meint, die Informationen, die in einer öffentlichen Sitzung über Europol gegeben werden könnten, könne man anderweitig erfahren, z. B. bei Wikipedia oder auf der Website. Über andere, interessantere Dinge könne man hier nicht reden. Es sei schön, dass es Europol gebe. Er wundere sich über das Informationsinteresse der Koalition, man hätte sich die heute mitgeteilten Informationen im Eigenstudium holen können. Er habe keine Fragen mehr und wünsche viel Erfolg bei der Arbeit.

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Dr. Robbin Juhnke (CDU) erwidert, was sein Vorredner gesagt habe, gehe an den Tatsachen vorbei. Was man für die Aufrechterhaltung der Sicherheit in Berlin leisten müsse, beruhe auch auf immer mehr internationaler Zusammenarbeit. Wenn man Fachforen besuche, erken-ne man, dass darin die Zukunft liege. Der Ausschuss habe sich sehr wohl aus erster Hand zu informieren und das Thema öffentlich zu machen. Das Thema Terror befördere vieles, was über Jahre im Dornröschenschlaf gelegen habe. Sei der Datenaustausch durch die Diskussion über den Terror befördert worden? Werde auf die Themen aktiver zugegangen, was die natio-nalen Mentalitäten vielleicht in den Hintergrund rücken lasse? Was könne die Politik ggf. tun? – Eine weitere Frage sei nach dem Zusammenhang von organisierter Kriminalität und terroristischen Gruppierungen, die immer häufiger zusammenarbeiteten, zu stellen. Wie wer-de dieses Thema bei Europol diskutiert? Man wolle über Zahlungsströme an die Strukturen herankommen. Frank Zimmermann (SPD) betont, dass die internationale Zusammenarbeit für die Bekämp-fung von Terror und organisierter Kriminalität von entscheidender Bedeutung sei. Solange man es mit grenzüberschreitender Kriminalität zu tun habe, die zunehme, benötige man eine intensivierte internationale Zusammenarbeit. – Die Möglichkeit, in diesem Ausschuss sensib-le Fragen öffentlich zu diskutieren, sei begrenzt. Es sei zu fragen, ob man mit dem Öffent-lichkeitsprinzip im Innenausschuss immer weiterkomme oder ob man nicht bestimmte Dinge ohne Öffentlichkeit besprechen müsse. Er sei daran interessiert, in der Sache voranzukommen und nicht so sehr PR-Arbeit zu machen. Es gebe nach wie vor Forderungen nach einem besseren Datenaustausch zur Terrorpräventi-on. Sei mit SIENA die Grundlage dafür geschaffen, oder müssten noch weitere Verbesserun-gen kommen? – Gebe es Fälle, in denen Informationen verweigert worden seien, weil die an-fragende Stelle nicht genügend geleistet habe? Was sei die konkrete Unterstützung von Euro-pol bei Einsatzmaßnahmen? – Europol könne nichts an den unterschiedlichen Eingriffsbefug-nissen in europäischen Staaten ändern. Es bestehe Handlungsbedarf an einer Anpassung der international möglichst anzugleichenden Eingriffsbefugnisse zur Bekämpfung von schwerer und organisierter Kriminalität. Dies müsse auf Bundes- und Landesebene geleistet werden. Benedikt Lux (GRÜNE) stellt ein großes Vollzugsproblem fest. Die gesetzlichen Grundlagen ließen einen weitgehenden Daten- und Informationsaustausch innerhalb der EU zu. Sie wür-den aber nicht genutzt. Der Remscheider Salafist, der sich vor einer Pariser Polizeiwache habe erschießen lassen, sei in Deutschland unter sieben verschiedenen Identitäten gemeldet gewe-sen und habe noch drei Identitäten in den Niederlanden gehabt. Die Abgleichmöglichkeiten wären vorhanden gewesen, aber die Datenbanken und die Zusammenarbeit hätten nicht funk-tioniert. Die Hochschule für Wirtschaft und Recht weise darauf hin, dass das zentrale Problem beim Datenaustausch der Mangel an Vertrauen sei. Deutschland speise erst seit Kurzem Da-ten ein. In der letzten Woche habe der Bundestag die EU-weiten Kompetenzen von Europol ausgeweitet. Auf die EU-Meldestelle für Internetinhalte sei hier noch nicht eingegangen wor-den. Seit wann sei Deutschland Mitglied bei SIENA? Sei die Beteiligung von Berlin an SIE-NA geprüft worden? Wie viel koste das? Warum sei noch kein sicheres Datenaustauschver-fahren eingeführt worden? Warum schließe Berlin sich noch nicht an? Polizeipräsident Kandt habe beim „Morgenpost“-Symposion zu Innerer Sicherheit osteuropäi-schen Banden die Schuld an der gestiegenen Alltagskriminalität gegeben. Was habe er seit seinem Amtsantritt getan, um diesen Banden das Handwerk zu legen? Wie sei Europol bei

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Einbruch und Diebstählen aufgestellt? Die organisierte Alltagskriminalität habe massiv über-handgenommen. Kriminaldirektor Joachim Rolke (LKA) bekräftigt, dass Europol keine Vollzugsaufgaben wahrnehme. Europol unterstütze. Während der Weihnachtsmärkte 2015 habe man mittels einer konzentrierten Aktion Taschendiebe dingfest gemacht. Europol habe dabei mit dem Mobile Office unterstützt. Somit habe vor Ort festgestellt werden können, ob ein Taschendieb schon in vielen anderen Ländern bekannt sei. Dies rufe eine andere Reaktion der Justiz her-vor, denn Ersttäter würden oft entlassen. – Zum Datenschutz: Die Berliner Polizei überlege, in welche Systeme ihre Daten eingestellt würden. Sie würden über die INPOL-Anwendung ins EIS über das BKA eingestellt. Später laufe dies über PIAV. – Sicher befördere Europol den Datenaustausch. Das EIS ermögliche es, europaweit Daten einzustellen und abzufragen. Mit-unter müsse man daran erinnern, dass Daten einzustellen seien. Der BDK-Vorsitzende habe 10 000 Stellen gefordert. Dies würde helfen. – Mitarbeiter wür-den im Rahmen der Abordnung durch das Land Berlin bezahlt; bei einer Übernahme zahle Europol während der Sonderurlaubszeit. Wenn andere Länder Informationen einspeisten, könne man auf deren Ermittlungserfolge auf-bauen. Man könne sich austauschen. In der Endausbaustufe von SIENA könne man sich di-rekt an eine ausländische Dienststelle wenden. Man habe noch keinen optimierten Verbin-dungsweg. Man werde einen „SIENA-Führerschein“ einführen. Dann könne man SIENA be-dienen und den Nachrichtenaustausch abwickeln. Ein Problem sei das BKA-Gesetz. – Wich-tig sei, dass man immer wieder Experten an einen Tisch hole. Europol lade oft nach Den Haag ein. In der Regel würden Flüge und Übernachtungskosten für alle Beteiligten übernommen. Vorsitzender Peter Trapp erinnert an die Frage von Abg. Lux nach den sieben Identitäten. Werde kein Fingerabdruck genommen, der dazu führe, dass man die zahlreichen Identitäten zusammenführen könne? Kriminaldirektor Joachim Rolke (LKA) antwortet, dass es Aufgabe der Polizei sei, die Fingerabrücke zu nehmen. Man habe dann ggf. sieben Identitäten, wisse aber immer noch nicht, wer es sei. Ein Personenfeststellungsverfahren sei in manchen Ländern schwierig, wo es kein Geburtenregister gebe. Teilweise werde nicht das Geburtsdatum festgehalten, sondern nur das -jahr. Von außerhalb der EU bekomme man oft gar keine Antworten. Für eine Verur-teilung sei die Feststellung des Namens nur sekundär von Belang. Bürgermeister Frank Henkel (SenInnSport) erklärt, man habe hier immer wieder einmal in verschiedenen Zusammensetzungen darüber diskutiert, wie man international aufgestellt sei. Vor Kurzem habe man das zehnjährige Bestehen der gemeinsamen Ermittlungsgruppe der Länder Berlin und Brandenburg gewürdigt. Der Mix polizeilicher Maßnahmen in der Stadt greife. – Der Bereich Internationales sei nunmehr direkt beim Stab des Polizeipräsidenten angesiedelt. Beim LKA gebe es ein eigenes Dezernat für nationale und internationale Zu-sammenarbeit. Entsprechende Lehrinhalte seien Gegenstand der Aus- und Fortbildung von Polizeibeamten. Die Polizei Berlin beteilige sich an internationalen Fortbildungsprogrammen. Der Ausschuss betrachtet den TOP als abgeschlossen.

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Punkt 4 der Tagesordnung

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2684 Zehntes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes

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Staatssekretär Bernd Krömer (SenInnSport) erklärt, im Rahmen des Flüchtlingsmanage-ments sei im Senat auf Vorschlag von SenStadtUm auf kurzfristig umzusetzende Vorschläge für Gesetzesänderungen zwecks Verfahrensbeschleunigung hingewiesen worden, u. a. von § 13a, Abs. 1 AZG. Bei Beeinträchtigung dringender Gesamtinteressen des Landes Berlin solle künftig ein schnelles und effektives Eingreifen gegenüber rechtswidrig handelnden Be-zirken möglich sein. Das Gesetz solle bis zum 31. Dezember 2019 befristet werden. Die Vo-raussetzungen des Eingriffsrechts sollten harmonisiert werden. Bei Beeinträchtigung dringen-der Gesamtinteressen Berlins könne stets die zuständige Fachverwaltung handeln. Damit würden Entscheidungswege verkürzt und ein effektives Verfahren sichergestellt. Die von den Bezirken im Rahmen des Beteiligungsverfahrens geäußerten verfassungsrechtlichen Beden-ken griffen nicht durch. Eine Beschränkung des Eingriffsrechts auf rechtmäßiges Verhalten eines Bezirksamts sehe die Verfassung nicht vor. Die den Bezirken durch die Verfassung ein-geräumte Stellung werde nicht infrage gestellt. Die Ausübung des Eingriffsrechts sei durch das Erfordernis der Beeinträchtigung dringender Gesamtinteressen Berlins beschränkt. Auch künftig solle im Vorfeld einer solchen Maßnahme eine Verständigung mit dem Bezirksamt gesucht werden. Damit sei die der Bezirksaufsichtsbehörde zukommende Rolle, bei einer Eingriffsentscheidung dafür zu sorgen, dass die verfassungsmäßig gewährleistete Mitwirkung der Bezirke an der Verwaltung gefördert und nicht beeinträchtigt werde, weiterhin gewähr-leistet. Frank Zimmermann (SPD) begründet den Änderungsantrag von SPD und CDU. Der Grundsatz, dass es eine grundsätzliche Zuständigkeitsvermutung für die Bezirke gebe und bei besonderen gesamtstädtischen und von der Verfassung zugewiesenen Aufgaben eine gesamt-städtische Verantwortung, bleibe unangetastet. Aus diesem Grundsatz folge, dass in bestimm-ten das Gesamtinteresse betreffenden Fragen eine Handlungsmöglichkeit des Senats über die bisherige Rechtsaufsicht hinaus vorgesehen sein müsse. Dem schnelleren partiell notwendi-gen Eingreifen des Senats diene die Vorlage. Ende 2019 solle die Änderung wieder außer Kraft treten. Dies müsse noch klarer geregelt werden als in der Vorlage. Mit dem Änderungsantrag werde die Vorlage um einen Artikel ergänzt. Mit dem Außerkrafttreten solle die alte Regelung wieder aufleben. Hakan Taş (LINKE) beklagt, dass erneut etwas gegen die Entscheidung der Bezirke be-schlossen werden solle. Der RdB habe die Vorlage abgelehnt: Die Änderung sei nicht not-wendig und schwäche die Bezirke. Sie würden bei Senatsangriffen unzureichend vor Willkür geschützt, weil die Fachverwaltung alleine entscheiden könne – ohne Eingriffsmöglichkeit der Bezirksaufsicht. – SenInnSport sei für die miserable, menschenunwürdige Behandlung der Geflüchteten verantwortlich gewesen, nicht die einzelnen Bezirke. Aktuell gebe es nach dem Rückgang des Zuzugs keine Notsituation mehr.

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Benedikt Lux (GRÜNE) stellt fest, dass die Hauptverwaltungen bereits ein starkes Eingriffs-recht gegenüber den Bezirken nach § 13a AZG hätten. Hier solle es ergänzt werden für den Fall vermuteten nicht rechtmäßigen Verhaltens der Bezirke. Bisher habe die Fachverwaltung bei vermutetem rechtswidrigem Verhalten der Bezirke über die Bezirksaufsicht als unabhän-gige Instanz eingreifen können. Das vorliegende Gesetz schwäche in erster Linie die Innen-verwaltung. Wozu werde die Bezirksaufsicht überhaupt gebraucht? Welche konkreten Fälle von zu bezirksfreundlichen Entscheidungen habe es gegeben? Wie sollten die Fachaufsichts-behörden künftig aufgestellt sein, um innerhalb des kurzen Anwendungszeitraums die Ein-griffsbefugnisse selbständig auszuüben? Wie solle gewährleistet werden, dass die Bezirke innerhalb dieses Verfahrens gehört würden? Wie würden landesweit gleiche Standards ge-währleistet? Es seien schon Würstchenbuden als gesamtstädtisch bedeutend qualifiziert, wich-tigere Orte aber beim Bezirk belassen worden. Der Rechtsbegriff „dringendes gesamtstädti-sches Interesse“ sei unbestimmt. Daher sei eine Bezirksaufsichtsbehörde sinnvoll. Es sei der Trend zu beobachten, dass angesichts der schwierigen Aufstellung der Innenbehörde vieles zu SenFin geschoben werde. Aber warum solle gerade der Innenausschuss massiven Verände-rungen bei der Bezirksaufsicht weg von SenInn, hin zu den Fachaufsichten zulassen? – Wel-che Fälle könnten bei der entspannteren Flüchtlingslage überhaupt vorkommen? – Die Bezir-ke hätten verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht, die er teile. Sie würden einseitig, ohne Kompensation geschwächt. Frank Zimmermann (SPD) erwidert, dass der Senat nicht willkürlich handele. Dies würde die Koalition niemals zulassen. Man habe keine Fachaufsicht des Senats über die Bezirke, nur eine Rechtsaufsicht. Diese sei schwerfällig, weil die Wege lang seien. Man wolle zu einem zügigeren Ausüben der Eingriffsbefugnis kommen. Staatssekretär Bernd Krömer (SenInnSport) stellt klar, dass der Senat nicht willkürlich handele. Dies würde einer rechtlichen Überprüfung unterliegen. Es gebe kein Versagen der Bezirksaufsicht. Ggf. könne man künftig die Äußerung zweier Oppositionsvertreter verwen-den, dass man eine völlig entspannte Flüchtlingssituation habe und verfahrensbeschleunigen-de Regelungen nicht nötig gewesen seien. Das Verfahren sei manchmal schwerfällig. Die Mitarbeiter/innen der Bezirksaufsicht konzentrierten sich auf Rechtsfragen. In besonderen Situationen müsse man auf die Blockade eines Bezirksamts entsprechend reagieren können. Die Rechte der Bezirke würden in ihrer grundsätzlichen Substanz nicht angetastet. Benedikt Lux (GRÜNE) möchte wissen, welchen Rechtsbehelf die Bezirke denn hätten, wenn sie meinten, dass der Senat rechtswidrigerweise in ihre Aufgaben eingreife. Inwiefern sollte eine blockierte Grundstücksakquise eines Bezirks ein Eingriffsrecht der Fachverwal-tung auslösen? – Momentan entspanne sich die Flüchtlingslage, das Gesetz gelte bis 2019. In der kurzen Zeit könne es kaum angewendet werden. Welchen konkreten Fall gebe es, in dem ein Bezirk irgendetwas rechtswidrigerweise nicht gemacht und die Bezirksaufsicht zu viel Zeit gebraucht habe? – Der Senat wolle Handlungsfähigkeit angesichts der Flüchtlingskrise beweisen. Schon dies sei unlauter. Er bitte, einen Fall zu nennen, in dem ein Bezirk sich so verhalten habe, dass der Senat erst zu spät habe eingreifen können, weil die Bezirksaufsicht zu lange gebraucht habe. – Er könne andere Fälle nennen, in denen Bezirke oder Politiker die schnelle Errichtung von Flüchtlingsunterkünften forderten, aber an der Basis mit Neonazis, AfD und „hässlichen Leuten“ zusammen dagegen demonstrierten. Das undurchdachte Gesetz könne nicht einmal begründet werden.

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Udo Wolf (LINKE) bemängelt, dass nach wie vor die Begründung fehle. Man habe nicht ge-sagt, dass die Situation völlig entspannt sei, sondern dass man ein umfassendes Senatsversa-gen in der Flüchtlingsfrage gehabt habe. Die senatstragenden Parteien seien nicht imstande gewesen, ihren Bezirkspolitikern die Leviten zu lesen. Dazu sei nicht das AZG zu ändern, sondern lediglich politisch Haltung zu beweisen. Staatssekretär Bernd Krömer (SenInnSport) meint, es sei klar, dass die Bezirksaufsicht für alle Maßnahmen bestehen bleibe, die nicht gesamtstädtische Interessen berührten. Es gebe weiterhin genügend Anwendungsfälle für die Bezirksaufsicht. Das Instrument sei aber in Kri-sensituationen zu langsam. Die Frage sei gewesen, wie man es schaffe, für eine solche Kri-sensituation ein Verfahren zu beschleunigen, damit man schneller zu sachgerechten Lösungen komme, z. B. zur Akquisition von Grundstücken zu bestimmten Zwecken. – Gegen einen konkreten Eingriff könnten Bezirke klagen. Benedikt Lux (GRÜNE) bittet einen Fall zu nennen, in dem ein Bezirk eine Klage vor Ge-richt durchbekommen habe. Johanna Nase (SenInnSport) sagt, es gebe keinen offiziellen Rechtsbehelf dafür, aber in der Rechtsprechung sei anerkannt, dass die Bezirke sich gegen Eingriffsmaßnahmen wehren kön-nen müssten. Vorsitzender Peter Trapp stellt fest, dass hierzu schriftlich berichtet werde. Der Ausschuss empfiehlt, dem Änderungsantrag von SPD und CDU und der geänderten Vor-lage zuzustimmen. Punkt 5 der Tagesordnung

a) Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/1876 Personalentwicklung im Land Berlin (I) – Zentrale Steuerung und Koordinierung

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b) Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/1877 Personalentwicklung im Land Berlin (II) – Personalbedarf aufgabenbezogen ermitteln

0185 InnSichO Haupt

c) Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/1878 Personalentwicklung im Land Berlin (III) – „Zielzahlen“ müssen entfallen

0186 InnSichO Haupt

d) Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/1879 Personalentwicklung im Land Berlin (IV) – Ganzheitliches Personalmanagement durchsetzen

0187 InnSichO Haupt

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e) Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/1880 Personalentwicklung im Land Berlin (V) – Anreizsysteme zur Erhöhung der Attraktivität des Öffentlichen Dienstes schaffen

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f) Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/1881 Personalentwicklung im Land Berlin (VI) – Neue Mitarbeiter/innen gewinnen

0189 InnSichO Haupt

Vertagt. Punkt 6 der Tagesordnung

Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/2892 „Stille SMS“ – Sofortige Umsetzung von Maßnahmen zur statistischen Erfassung von detaillierten Einzelangaben

0283 InnSichO

Christopher Lauer (PIRATEN) führt aus, dass man die parlamentarische Kontrolle von Überwachungsmaßnahmen in dieser Legislaturperiode schon mehrfach thematisiert habe. Die Polizei führe eine umfangreiche Statistik über die Verwendung der Stillen SMS, weil bei die-ser Maßnahme strittig sei, ob sie eine Rechtsgrundlage habe. Die Richter – teilweise auf Pro-be – seien stark mit Arbeit belastet. Die Verwaltung habe sich bisher geweigert, eine statisti-sche Auswertung zu erstellen. 2014/15 sei die Stille SMS für den Datenschutzbeauftragten vom 1. Dezember bis 31. August ausgewertet worden. Seine – Redners – Anfragen dazu seien ausweichend beantwortet worden. Er verlange Informationen, die die Polizei im Rahmen die-ser Überprüfung an den Datenschutzbeauftragten übersandt habe. Es könne sich niemand da-mit herausreden, dass dies technisch und organisatorisch nicht möglich sei. Seine Fraktion fordere einen regelmäßigen Bericht, denn es gebe keine parlamentarische Kontrolle. Wenn die Exekutive in die Grundrechte von Berlinern eingreife, habe der Staat die Darlegungslast zu erklären, dass die Maßnahme den Grundrechtseingriff rechtfertige. Wenn die Volksvertretung die Überwachungsmaßnahme nicht ansatzweise überprüfen könne, könne sie ihren Kontroll-auftrag nicht durchführen und feststellen, ob die Überwachung verhältnismäßig sei. Bürgermeister Frank Henkel (SenInnSport) erklärt, die Argumente seien ausgetauscht. Der Senat lehne den Antrag ab. Das unter Richtervorbehalt stehende Einsatzmittel werde nur im Einzelfall bei schwerwiegenden Straftaten unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnis-mäßigkeit eingesetzt. – Der kriminalistische Ermittlungserfolg einzelner Ermittlungsinstru-mente könne nie isoliert betrachtet werden. – Man könne sich vielleicht auf ein Mengengerüst verständigen: die Gesamtzahlen im Jahr. Dr. Gero Meinen (SenJustV) erklärt, die Stille SMS sei eine konkrete polizeitaktische Er-mittlungsmaßnahme. Ausgangspunkt sei die Anordnung eines Richters. Für die Strafverfol-gungsbehörden sei es nicht auf Dauer leistbar, die vielen Zuordnungsfragen des Abg. Lauer

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zu beantworten. Dies sei ein unvertretbarerer Arbeitsaufwand, der dazu führen würde, dass das wichtige ermittlungstaktische Instrument nicht zum Tragen kommen könnte. – Bezüglich der Mengengerüste weise er auf die Antworten zur Schriftlichen Anfrage des Abg. Lauer hin. In den vergangenen Jahren sei ein Rückgang zu erkennen. Richter/innen und Polizeibe-amt/e/innen gingen mit dem Instrument sorgfältig und sinnvoll um. Udo Wolf (LINKE) meint, die Stille SMS sei ein nicht zu unterschätzender Grundrechtsein-griff. Den Behörden etwas zuzumuten, um Aufklärung darüber zu verschaffen, sei nicht so schlimm. Für den Datenschutzbeauftragten sei eine Erhebung erfolgt. Was hindere die Ver-waltung daran, dieses Instrument für die Öffentlichkeit und den Innenausschuss evaluieren zu lassen? Er bitte, dem Antrag zuzustimmen und die notwendige Transparenz bei einem schwe-ren Grundrechtseingriff herzustellen. Christopher Lauer (PIRATEN) erläutert, dass seine Fraktion auch deshalb kein Moratorium fordere, weil es für sie keine Rechtsgrundlage gebe. Man berufe sich auf ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2001, wonach die Provider die Standortdaten eines Mobiltelefons herausgeben müssten. Dabei gehe es aber um die technisch bedingten Positionsmeldungen nicht telefonie-render Mobilgeräte. Eine künstliche Erzeugung von Standortdaten hätte der BGH wahrschein-lich anders bewertet. Falls der Personalaufwand zu hoch sei, könnte mit dem nächsten Haus-halt Personal dafür eingestellt werden. In allen Bereichen, in denen es um Grundrechtseingrif-fe gehe, blockiere die Justiz. Sie wolle keine Informationen geben. Der „nicht vertretbare er-hebliche Aufwand“ werde nicht beziffert. Das angebotene Mengengerüst sei das Uninteres-santeste an der ganzen Sache. Als Abgeordneter könne er nicht bewerten, ob die Maßnahme ordentlich eingesetzt werde. Wer solle es kontrollieren? Abgeordnete würden bei Nachfragen noch nicht einmal darauf hingewiesen, dass für den Datenschutzbeauftragten eine Auswer-tung gemacht worden sei. Wie komme der Senat zu den Aussagen, die er treffe? Über was für ein nicht formalisierbares Geheimwissen verfüge er? – Bei der Funkzellenabfrage sei der Da-tenschutzbeauftragte bei seiner stichprobenartigen Untersuchung darauf gekommen, dass die-se auch in Fällen eingesetzt worden sei, in denen die StPO dies nicht hergegeben habe. Spä-testens nach der Auswertung durch die Datenschutzbeauftragte werde es eine öffentliche Dis-kussion zum Einsatz der Stillen SMS geben. Dr. Robbin Juhnke (CDU) legt dar, dass Sicherheit und Freiheit zwei Seiten einer Medaille seien, sie seien untrennbar verbunden. Die Sicherheit sei die Voraussetzung dafür, dass Men-schen in Freiheit leben könnten. Die Freiheit werde nicht durch wie auch immer geartete überbordende Kompetenzvorsprünge des Staats gefährdet, sondern durch die Feinde des Rechtsstaats. Es sei hilfreich, die Behörden mit den sinnvollen Ermittlungskompetenzen und Fahndungsmethoden auszustatten, die Stille SMS gehöre dazu. Die Gesetzgeber stellten die Regeln auf, die Polizei mache es und die Richter kontrollierten es. Die datenschutzrechtlichen Bedenken der Piraten hätten keinen Bestand und entbehrten jeglicher Grundlage. Daher unter-stütze die CDU-Fraktion den Senat und die Polizei in der Anwendung dieses Mittels. Die Op-position stelle wieder einmal Täterschutz über Opferschutz. Auch wolle sie durch überbor-dende Bürokratie die Kräfte der Polizei lahmlegen. Demnächst könne sie auch fragen, wel-chen Beitrag zum Ermittlungserfolg der Einsatz des Martinshorns oder das Anlegen der Handfessel gebracht habe. Der Gewährleistung von Sicherheit würde damit ein Bärendienst erwiesen. Der Antrag sei kontraproduktiv und werde daher abgelehnt.

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Dirk Behrendt (GRÜNE) erwidert, die Nichtantwort des Senats auf die Anfrage der Piraten sollte man gemeinsam rügen. Der Senat sei zur wahrheitsgemäßen, umfassenden Beantwor-tung der Anfragen verpflichtet. Wenn der Senat die Anfrage des Datenschutzbeauftragten verschweige, sei die Antwort nicht vollständig. Solche unzureichenden Antworten sollte das Parlament zurückweisen. Man sei dazu aufgerufen, die Grundrechte der Berliner/innen zu wahren. Fragen nach der Häufigkeit der Anwendung von neueren Ermittlungsmethoden seien legitim. Die Anforderungen für den großen Lauschangriff seien derart erhöht worden, dass niemand mehr davon Gebrauch mache. Dieser Vorwurf sei nicht völlig unbegründet, aber bei der Stillen SMS gebe es gar keine überbordenden formalen Anforderungen. Es gebe umfangreiche wissenschaftliche Erhebungen zum Richtervorbehalt, der eine grund-rechtswahrende Funktion haben solle. Laut einer Erhebung des Max-Planck-Instituts erfülle der Richtervorbehalt nicht die Erwartungen. Wer werde mit den fast 250 000 Stillen SMS, die verschickt würden, gesucht – der Eierdieb oder der Mörder? Um welche Deliktfelder handele es sich? Wie viele Einzelne seien betroffen? Hätten die Vermutungen sich bestätigt? In der Bundesrepublik dürften auch die Ergebnisse rechtswidriger Ermittlungsmaßnahmen verwen-det werden. Daher würden auch im Verfahren die Ermittlungsmaßnahmen nicht überprüft. Die Grünen wollten allerdings hier nicht über jeden Fall diskutieren. Daher hätten sie auch gegen den vierten Spiegelstrich des Antrags Bedenken. Falls man feststellen sollte, dass 150 000 Stille SMS umsonst geschickt worden seien, könne man die Strafermittlungsbehör-den von unsinnigen Ermittlungsmaßnahmen entlasten. Man sollte zielgerichteter auf die Ver-brecher zugreifen und sich nicht im Klein-Klein verheddern. Frank Zimmermann (SPD) sagt, man wolle, dass die Stille SMS angewendet werde, um Kriminelle zu finden. Das Instrument sei ein probates Mittel, um Tatverdächtige zu finden, daher müsse es in den dargelegten Grenzen angewendet werden. Es gehe um schwere Strafta-ten. Die Kontrolle übten Richter, das Parlament und die Datenschutzbeauftragte aus. Die Kontrollmechanismen gewährleisteten, dass es rechtmäßig zugehe. – Die Abgeordneten woll-ten einen Überblick über das haben, was geschehe – aber nicht individualisiert, nicht in jedem Einzelfall und nicht mit zusätzlichen neuen Statistiken, die die Ermittlungen erschwerten, eine andere Art der Aktenführung verlangten und der Polizei so viel auferlegten, dass zwischen-zeitlich der Täter weg sei. Christopher Lauer (PIRATEN) erwidert, was Abg. Juhnke gesagt habe, sei so falsch gewe-sen, dass noch nicht einmal das Gegenteil davon richtig wäre. Die Piraten wollten wissen, auf wie viele Beschuldigte sich die innerhalb eines Jahres versandten Ortungsimpulse verteilten. Es sei kein Problem festzustellen, auf wie viele Verfahren sich die Anzahl der insgesamt in-nerhalb eines Jahres versandten Ortungsimpulse verteile. Solche Informationen bekomme man „on the fly“. Das Parlament habe auch die Aufgabe zu überprüfen, ob das, was die Poli-zei und die Staatsanwaltschaft machten, sinnvoll sei. Er sehe nicht ein, dass die Datenschutz-beauftragte Informationen bekomme, die das Parlament nicht bekommen sollte. Daher fordere er die Innenverwaltung auf, diese Informationen auch dem Parlament zuzusenden. Bürgermeister Frank Henkel (SenInnSport) betont, dass der Richtervorbehalt eine große Rolle spiele. Das Einsatzmittel werde nur im Einzelfall bei schwerwiegenden Straftaten, § 100a StPO, angewendet: Erpressung, Mord, Totschlag usw. Dies hätte Abg. Behrendt wis-sen können. – Die Auflistung für den Datenschutzbeauftragten beruhe auf der händischen Auswertung der Verfahrensakten, nicht auf einer Statistik, die es nicht gebe. Der General-

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staatsanwalt habe angesichts seiner Zulieferung zu einer Schriftlichen Anfrage des Abg. Lau-er darauf hingewiesen, dass eine Vorratshaltung von Daten zu statistischen Zwecken nur in-nerhalb des vom Gesetz gezogenen Rahmens zulässig sei. Die Forderungen des Antrags über-schritten diesen Rahmen bei Weitem. – Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werde immer gewahrt. Die Zahlen seien rückläufig. Christopher Lauer (PIRATEN) erwidert, dass es ihm um anonymisierte Daten gehe. Mit der Vorratsdatenspeicherung erhalte man ein Profil davon, wo eine Person kommuniziere. Er wolle eine anonymisierte Statistik, um Informationen darüber zu bekommen, ob die Grund-rechtseingriffe der Exekutive im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen stattfänden. Die Senatsverwaltung wolle nicht öffentlich Rechenschaft darüber ablegen, wie sie mit den Maß-nahmen umgehe. Dies sei bedenklich. Er wisse nicht, wer dem Senator seine Zettel schreibe. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag der Piratenfraktion abzulehnen. Punkt 7 der Tagesordnung

Besondere Vorkommnisse

Die Fragen werden schriftlich beantwortet (siehe Beschlussprotokoll). Punkt 8 der Tagesordnung

Verschiedenes

Siehe Beschlussprotokoll.