Arbeitsfeld des Allgemeinen Sozialen Dienstes - ASD Informieren – Beraten – Helfen - Schützen.
Inhaltsverzeichnis - Qualitätshandbuch ASD€¦ · Der ASD handelt nach dem Prinzip der...
Transcript of Inhaltsverzeichnis - Qualitätshandbuch ASD€¦ · Der ASD handelt nach dem Prinzip der...
Qualitätshandbuch ASD - Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis - Qualitätshandbuch ASD
1. Einleitung
1.1. Leitbild und fachliche Positionierung1.2. 10 Fachliche Leitlinien1.3. Organigramm des Fachbereichs Jugend und Soziales1.4. Glossar
2. Produktkatalog
2.1. Prozess- und Produktsystematik2.2. Falleingangsphase
2.2.1. Prozesssystematik2.2.2. Prozessstandards2.2.3. Dokumentensystem
3. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung
3.1. Ergebnisstandards3.2. Verfahrensstandards3.3. Prozesssystematik3.4. Prozessstandards3.5. Dokumentensystem
4. Produktbeschreibung (ohne Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII)
4.1. Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht4.1.1. Ergebnisstandards4.1.2. Prozesssystematik4.1.3. Prozessstandards4.1.4. Dokumentensystem
4.2. Unterstützung und Förderung der Erziehung in der Familie4.2.1. Ergebnisstandards4.2.2. Prozesssystematik4.2.3. Prozessstandards4.2.4. Dokumentensystem
4.3. Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen zur Verbesserung ihrer Lebensbewältigung
4.3.1. Ergebnisstandards4.3.2. Prozesssystematik4.3.3. Prozessstandards4.3.4. Dokumentensystem
Qualitätshandbuch ASD - Inhaltsverzeichnis
4.4. Trennungs- und Scheidungsberatung zur Wahrung von Kindesinteressen4.4.1. Ergebnisstandards4.4.2. Prozesssystematik4.4.3. Prozessstandards4.4.4. Dokumentensystem
4.5. Zeitlich befristete Entlastung von Familien in akuten Krisensituationen4.5.1. Ergebnisstandards4.5.2. Prozesssystematik4.5.3. Prozessstandards4.5.4. Dokumentensystem
5. Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII
5.1. Prozesssystematik5.2. Prozessstandards5.3. Dokumentensystem
6. Hilfeplangestützte Produktbeschreibungen
6.1. Hilfen zur Stärkung und (Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit6.1.1. Ergebnisstandards6.1.2. Prozesssystematik6.1.3. Prozessstandards6.1.4. Dokumentensystem
6.2. Hilfen zur selbstständigen Lebensführung6.2.1. Ergebnisstandards6.2.2. Prozesssystematik6.2.3. Prozessstandards6.2.4. Dokumentensystem
6.3. Hilfen zum Übergang in neue familiäre Lebensformen6.3.1. Ergebnisstandards6.3.2. Prozesssystematik6.3.3. Prozessstandards6.3.4. Dokumentensystem
6.4. Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a)6.4.1. Ergebnisstandards6.4.2. Prozesssystematik (ambulante Hilfen)6.4.3. Prozesssystematik (stationäre Hilfen)6.4.4. Prozessstandards6.4.5. Dokumentensystem
1. Einleitung
Es scheint schwierig zu sein, die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) zu beschreiben. Die Jugendämter, die begonnen haben, fachlich qualifizierte Produktbeschreibungen zu erstellen, kann man noch an zwei Händen abzählen. Die bisher veröffentlichten Produktbeschreibungen beschränken sich überwiegend auf quantitative Aussagen. Gleichwohl steht die Jugendhilfe vor dem Hintergrund knapper werdender Finanzressourcen unter dem Zwang zu überprüfen, welchen Nutzen die Leistungen, die durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe erbracht und finanziert werden, für den Adressaten haben und ob der finanzielle Aufwand dazu in einem angemessenen Verhältnis steht. Der Versuch, die in der Wirtschaft erfolgreich angewandten Verfahren zur Qualitätsmessung 1:1 auf die soziale Arbeit zu übertragen, ist gescheitert. Interkommunale Vergleichsringe in der Jugendhilfe machen die Unterschiede der örtlichen Hilfegewährungspraxis deutlich. Sie werden zuweilen als Hitparade der Jugendhilfe missbraucht. Dadurch wird die Chance verpasst, durch Kommunikation der erfassten Daten gegenseitig voneinander zu lernen. Als Steuerungselement sind sie weniger geeignet, da die Qualität der Leistungen nicht oder unzureichend beschrieben wird und damit die Vergleichbarkeit nur eingeschränkt möglich ist. Die Arbeit des ASD ist in den Arbeitsabläufen, Inhalten und äußeren Wirkungsfaktoren ein hoch komplexer Prozess, in dem in unterschiedlicher Ausprägung • das Verhalten der Adressaten, • das persönliche fachliche Profil des Sozialarbeiters, • die institutionellen Rahmenbedingungen und • die Forderungen von Öffentlichkeit und Politik einfließen. Diese Faktoren wirken in unspezifischer Weise auf den Dienstleistungsprozess ein und haben Einfluss auf die Wirkung der Leistung. Sozialarbeiterisches Handeln wird geprägt durch die Rahmenbedingungen, in denen es stattfindet, den Prozessen, in denen die Leistung innerhalb eines rechtssicheren Verfahrens erbracht wird und den Ergebnissen, die durch die Prozesse erreicht werden. Es sind immer komplexe Wirkungsketten, die das qualitative Ergebnis bestimmen. Qualitätsentwicklung findet im Spannungsfeld zwischen dem ASD und den Erwartungen der Adressaten statt. Der Nutzererwartung kommt folglich eine zentrale Bedeutung zu, ohne die es kaum möglich sein wird, angemessene Qualitätsmerkmale und Mindeststandards zu entwickeln.
Qualitätshandbuch ASD - Einleitung
Das Ziel dieses Qualitätshandbuches ist die Beschreibung der nachstehenden Produkte hinsichtlich Ergebnisqualität, Prozessqualität und Strukturqualität. • Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht
• Unterstützung und Förderung der Erziehung in der Familie
• Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen zur Verbesserung ihrer Lebensbewältigung
• Trennungs- und Scheidungsberatung zur Wahrung von Kindesinteressen
• Zeitlich befristete Entlastung von Familien in akuten Krisensituationen
• Hilfen zur Stärkung und (Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit
• Hilfen zur selbstständigen Lebensführung
• Hilfen zum Übergang in neue familiäre Lebensformen
• Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a)
• Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung Verbunden hiermit ist der Wunsch, die nachstehenden Ziele zu erreichen. • Transparenz der Arbeit innerhalb des Fachbereiches und nach Außen
• Verbesserung der Zielgenauigkeit der Hilfsangebote
• Einheitliche Fallbearbeitung in den Regionalen Sozialen Diensten
• Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Transparenz
• Zeitersparnis in der Fallbearbeitung durch Erhöhung der Effizienz
Qualitätshandbuch ASD - Einleitung
1.1. Leitbild und fachliche Positionierung
Die Abteilung Erziehungshilfen im Fachbereich Jugend und Soziales der Stadt Hagen leistet im Rahmen ihrer Aufgabenstellung nach dem Sozialgesetzbuch 8. Teil ihren Beitrag zu dem Ziel, Hagen als kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt darzustellen. Hierbei orientieren wir uns als oberstes Gebot am Wohl der Kinder und Jugendlichen. Die Standorte im jeweiligen Stadtbezirk sollen eine zentrale Anlaufstelle sein. Die Stärkung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien zum Erhalt und zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen in Hagen ist unser zentrales Ziel. Wir wollen dieses Ziel durch eine transparente, fachlich fundierte Arbeit erreichen. Unsere Bereitschaft zur Innovation und zum Perspektivwechsel findet ihren Niederschlag in einer fortdauernden Überprüfung unserer Arbeitsansätze. Sie orientiert sich an den jeweiligen gesellschaftspolitischen Anforderungen. In seiner Arbeit ist der ASD Kindern, Jugendlichen und deren Eltern gleichermaßen verpflichtet. Individuelle Lebenssituationen und Lebenshintergründe bilden die Grundlage unseres Handelns. Vor diesem Hintergrund ist uns das Vertrauen in die Ressourcen der Familien wichtig. Unsere Arbeit ist geprägt durch Toleranz und Akzeptanz der unterschiedlichen Menschen und ihrer jeweiligen Lebensentwürfe. Der ASD arbeitet eng mit den Diensten der freien Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Die Pluralität der Kinder- und Jugendhilfe und deren Wirkungszusammenhänge sind wichtiger Bestandteil eines Hilfe- und Unterstützungsnetzwerkes für betroffene Kinder, Jugendliche und Familien. Vor dem Hintergrund dieses breit gefächerten Arbeitsfeldes wird von den MitarbeiterInnen des ASD ein fundiertes Wissen verlangt. Zudem besteht von Seiten der betroffenen Menschen und der Öffentlichkeit eine hohe Erwartungshaltung. Die „Doppelfunktion“ innerhalb der Arbeit stellt eine besondere Belastung für die MitarbeiterInnen des ASD dar. Eingebettet ist die Tätigkeit zudem in gesellschaftspolitische Zusammenhänge, welche sich mehrheitlich dem direkten Einfluss entziehen. Somit müssen wir gemeinsam mit den betroffenen Menschen häufig ungünstige Rahmenbedingungen für deren Lebenssituation bewältigen helfen. Ansprechpartner möchten wir besonders für diejenigen sein, die gegenwärtig im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang besondere Belastungen zu bewältigen haben.
Qualitätshandbuch ASD - Leitbild
Der ASD handelt nach dem Prinzip der Subsidiarität, was bedeutet, dass alle Alternativen und Ressourcen bedacht und ausgeschöpft werden. Das Prinzip der Freiwilligkeit und Mitwirkung der betroffenen und beteiligten Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe ist uns sehr wichtig. Nur vor diesem Hintergrund ist es nach unserem Verständnis möglich, gemeinsam getragene Ziele zu erarbeiten, welche dann gleichzeitig Grundlage und Überprüfungskriterium einer Hilfeplanung bedeuten. Unser Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Familien soll sich am Maßstab der Kundenzufriedenheit orientieren. Dies bedeutet, dass ihnen mit Respekt begegnet wird und sie angemessen und möglichst umfangreich beteiligt werden. Ausgangspunkt bildet immer die jeweilige Problemdefinition der Betroffenen und deren Ideen zur Problemlösung. In diesem Zusammenhang ist uns die Transparenz der Arbeit sehr wichtig. Im Rahmen des „staatlichen Wächteramtes“ kann es in einzelnen Fällen erforderlich sein, eine bestehende oder drohende Kindeswohlgefährdung beim Familiengericht anzuzeigen. Auch und gerade in diesem Zusammenhang ist es uns wichtig, jederzeit offen mit den Eltern umzugehen und gemeinsam im Vorfeld nach Möglichkeiten zu suchen, die Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Grundlage ist in der Regel eine konstruktive Auseinandersetzung mit der jeweiligen Lebenssituation und Verantwortung auf Seiten der Eltern. Dies ist oft ein langer und beschwerlicher Weg für die betroffenen Familien. Darüber hinaus ist jedoch mit Blick auf das Kindeswohl eine Parteilichkeit für Kinder und Jugendliche und deren Wünsche und Bedürfnisse verbunden. Nicht immer ist dies mit den Interessen der Erwachsenen deckungsgleich. Vor diesem Hintergrund ist das Erreichen von Kundenzufriedenheit zu relativieren.
Qualitätshandbuch ASD - Leitbild
1.2. 10 Fachliche Leitlinien
Im Frühjahr 1999 begann in Hagen die praktische Umsetzung der neuen Organisationsstruktur mit Bildung der Regionalen Sozialen Dienste. In den Teams der Sozialpädagogischen Hilfen wurden die Aufgabenfelder des ASD sozialraumbezogenen dezentralisiert. Die Entscheidungs- und Verantwortungskompetenz wird seither in den Regionalen Sozialen Diensten wahrgenommen. Bereits in einem im Herbst 1998 vorgelegten Projektbericht, der Grundlage für die politische Entscheidung der Umstrukturierung war, wurde auf die Notwendigkeit von Produktbeschreibung mit Blick auf Produktsteuerung und Entwicklung von Qualitätsstandards hingewiesen. Seit 2000 besteht in Hagen ein Qualitätsentwicklungsprozess in der Erziehungshilfe, der in Kooperation mit den Freien Trägern der Jugendhilfe und unter Moderation des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) und des Diakonischen Werkes (DW Westfalen) durchgeführt wird. Zum Beginn des Qualitätsentwicklungsprozesses innerhalb des Fachbereiches Jugend und Soziales der Stadt Hagen stand die Verständigung auf 10 fachliche Leitlinien. In diesen Leitlinien spiegelt sich die fachliche Positionierung im Konsens aller beteiligten Kooperationspartner. • Flexibilisierung erzieherische Hilfen / Angebote
• Lebensweltorientierung als Handlungsansatz
• Stärkung der Familie
• Ambulant vor stationär
• Individuelle, ambulante Formen der Hilfe für ältere Jugendliche / junge Volljährige
• Einsatz auch von Laienkräften auf Grundlage individueller Bedarfsanalyse (flexibel / lebensweltorientiert)
• Kinder unter sechs Jahren in Familien unterbringen
• Frühzeitige Einleitung der Verselbständigung von älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen
• Prinzip der ortsnahen Versorgung / Vorrangigkeit örtlicher Träger
• Verbindliche Jugendhilfeplanung Verständigung über Bedarfe als Grundlage für Angebotsentwicklung
Qualitätshandbuch ASD – Fachliche Leitlinien
Qualitätshandbuch ASD - Organigramm
1.3. Organigramm des Fachbereichs
55
FachbereichsleiterHerr Steuber
55/1Sozialpädagogisches
Zentrum
Herr Steinkamp
55/2Hilfe für Senioren, Pflege-bedürftige und behinderte
Menschen
Frau Kreiß
55/3Angebote für Kinder und
Jugendliche
HerrGoldbach
55/4Tagesbetreuung
für Kinder
Frau Versteeg-Schulte
55/5Hilfe für Migranten
und Wohnungsnotfälle
Herr Stüwe
55/7Wirtschaftliche Hilfen
Herr Fiedler
55/6Erziehungshilfen
Herr Goebels
55/0Service und Verwaltung
Herr Dr. Brauers
55/61Sozialpäd. Hilfen I
Frau Friedrich
55/64Sozialpäd. Hilfen IV
Fachstelle § 35a
Herr Reiß
55/63Sozialpäd. Hilfen III
Frau Schulte
55/62Sozialpäd. Hilfen II
Herr Naudorf
55/60Pflegekinderdienst
Herr Steinhoff
55/65Jugendgerichtshilfe
Frau Haltner
55/66Wirtschaftl. Jugendhilfe
Frau Schmieta
1.4. Glossar
Bei der Durchsicht und Benutzung dieses Qualitätshandbuches werden Sie immer wieder auf Begrifflichkeiten stoßen, deren Bedeutung mit Blick auf ein gemeinsames Verständnis nachstehend in den Zusammenhang gestellt werden, den wir damit verbunden wissen möchten. Unter Ergebnisqualität verstehen wir die Beschreibung und Standardisierung dessen, was das Ergebnis eines Dienstleistungsprozesses, also das "fertige" Dienstleistungsprodukt ist. Diese Beschreibung gelingt am besten, wenn versucht wird, das Ergebnis des Dienstleistungsprozesses mit den Augen der Kunden zu sehen: "Was kommt für mich als Kunde dabei heraus; was wird an der Schnittstelle zwischen Organisation und Kunden übergeben." Die Prozessqualität beinhaltet die Beschreibung der Leistungsketten (inhaltliche Beschreibung der Leistung und ihrer Anordnung) und ihre Standardisierung. Ein Standard ist der festgeschriebene Zustand, das festgeschriebene Ergebnis, dass eine Organisation immer erreichen will. Ein Standard wird am besten in einem oder mehreren aussagekräftigen Sätzen beschrieben. Ein Standard braucht immer Indikatoren, welche es erlauben, eindeutig festzustellen, ob er erreicht wird. Dadurch wird gewährleistet, dass intern und extern die Dienstleistung transparent und in hoher Stabilität erbracht wird. Indikatoren sind entweder
• Zahlen, Daten, Fakten (ZDF-Regel) oder • vereinbarte Verfahren, welche eindeutig anzeigen ob und in welchem Maße ein Standard erreicht wird. Die Formulierung von Indikatoren umfasst in der Regel eine oder mehrere Messgrößen in einem ausgewählten Messfeld. Das Wichtigste bei der Benennung und Abgrenzung eines Produktes ist immer, dass ein (potentieller) Adressat dies als eigenständiges Produkt und damit unterscheidbar von anderen Produkten erkennen kann. Wichtig ist hierbei, dass erkennbar ist, dass es zu unterschiedlichen Ergebnissen führt. Leistungen sind für uns unterscheidbar, d.h. relativ abgrenzbare Teile eines Erstellungsprozesses (Arbeitsschritte), die im Ergebnis zu einem Dienstleistungsprodukt führen. Die inhaltliche Beschreibung von Leistungen erfolgt bei der Beschreibung der Prozessqualität, wo die einzelnen Leistungen in eine definierte Leistungskette gestellt werden. Die Standardisierung und Optimierung dieser Prozesskette macht die Prozessqualität aus.
Qualitätshandbuch ASD - Glossar
Kunden sind nach unserem Verständnis alle Personen, die Dienstleistungen angeboten bekommen, nutzen oder in Auftrag geben. Auftraggeber sind für uns Kunden genauso wie "Nutzer", "Adressaten" oder "Klienten"'. In Bezug auf das Dienstleistungsergebnis sollten die Ziele besonders stark durch die Kunden beeinflusst und im aktiven Dialog formuliert werden. Aus den so im engen Kontakt oder durch unmittelbare Kundenanforderung gewonnenen Zielen sollen die Standards für die Ergebnisqualität der Dienstleistung gewonnen werden. Hohe Ergebnisqualität (= Effektivität) ist eine hohe Übereinstimmung des Dienstleistungsergebnisses (erreichen der Ergebnisqualitätsstandards) mit den Erwartungen (Zielen der Kunden) dieser Dienstleistung. Es ist Verantwortung der Dienstleistungsorganisation, Dienstleistungsprozesse und Strukturen so zu gestalten, dass mit dem geringmöglichen Aufwand ein maximales Ergebnis erreicht wird. Die nachfolgenden Produktbeschreibungen beginnen mit der Ergebnisqualität (Fachliche Positionierung, Standards, Indikatoren). Bei der sich anschließenden Prozessqualität wird der Prozessablauf schematisch dargestellt und die Arbeitsschritte in der dazugehörenden Tabelle erläutert. In einem gesonderten Unterpunkt werden die standardisierten Dokumente aufgeführt.
Qualitätshandbuch ASD - Glossar
2. Produktkatalog für die fallbezogene Arbeit im ASD
1. Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht 2. Unterstützung und Förderung der Erziehung in der
Familie 3. Beratung und Unterstützung von Kindern,
Jugendlichen und jungen Volljährigen zur Verbesserung ihrer Lebensbewältigung
4. Trennungs- und Scheidungsberatung zur Wahrung von
Kindesinteressen 5. Zeitlich befristete Entlastung von Familien in akuten
Krisensituationen 6. Hilfen zur Stärkung und (Wieder)herstellung der
Erziehungsfähigkeit 7. Hilfen zur selbstständigen Lebensführung 8. Hilfen in dauerhaften familienersetzenden
Lebensformen 9. Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a) 10. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung
Qualitätshandbuch ASD - Produktkatalog
Qualitätshandbuch ASD - Prozess- und Produktsystematik
Klientenauftrag
Ende
HilfeplanungArt und
Umfang derHilfe
Gefährdungs-exploration
Antrag §27
Gefährdungs-bewertung
Anfrage /Meldung
Erstberatung/Auftragsklärung
Gefahrenabwehr beiKindeswohlgefährdung
Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a)
Zeitlich befristete Entlastung von Familienin akuten Krisensituationen
Unterstützung und Förderung der Erziehungin der Familie
Trennungs- und Scheidungsberatungzur Wahrung von Kindesinteressen
Mitwirkung im Verfahrenvor dem Familiengericht
Hilfen zur selbständigen Lebensführung
Hilfen in dauerhaftenfamilienersetzenden Lebensformen
Hilfen zur Stärkung und (Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit
Falleingangsphase
gesondertes Verfahren
Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen zur
Verbesserung ihrer Lebensbewältigung
ParallelprozessGefährdungs-einschätzung
2.1. Prozess- und Produktsystematik der fallbezogenen Arbeit im ASD
Qualitätshandbuch ASD - Falleingang
2.2. Falleingangsphase
Aufgabe des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Fachbereich Jugend und Sozialesder Stadt Hagen ist es, sich für die Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnissevon Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien einzusetzen.Jugendhilfe dient der Verbesserung von Entwicklungschancen von Kindern undJugendlichen. Die Förderung aller jungen Menschen zu einer eigenverantwortlichenPersönlichkeit in der Gesellschaft ist oberstes Ziel unserer Arbeit.In Krisensituationen steht das Wohl des Kindes an erster Stelle.Das Jugendamt arbeitet in gesetzlich bestimmten Aufgabenbereichen und vollziehtdie Beschlüsse des Hagener Stadtrats zu den jeweiligen aktuellen Erfordernissen.
Vor Ort wird das Jugendamt von BezirkssozialarbeiterInnen unterstützt, die imWohnumfeld arbeiten und im direkten Kontakt zu den Familien stehen. DasJugendamt ist die erste Kontaktadresse, wenn Rat oder Unterstützung benötigt wird.Das Jugendamt bietet Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern sowie jungenVolljährigen vielfältige Dienstleistungen für unterschiedliche Lebenslagen undErziehungssituationen an. Hierzu gehören unter anderem Beratungsangebote fürKinder, Jugendliche und Familien in Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennungund Scheidung, Beratung und Unterstützung in Krisen und Konfliktsituationen sowiedie Vermittlung von Hilfen zur Erziehung.
Die Zugangsmöglichkeiten sind jeweils abhängig von der individuellenProblemsituation. Insofern kommt der Falleingangsphase eine besondere Bedeutungzu, da hier bei Bedarf zeitnah geeignete Hilfsangebote initiiert werden können.
Die Handlungsschritte der Falleingangsphase dienen vor dem Hintergrund derindividuellen Problemsicht einer eindeutigen Auftragsklärung.
Qualitätshandbuch ASD – Falleingang - Prozesssystematik
2.2.1. FalleingangsphaseProzesssystematik
AnfrageMeldung
SituationserfassungGrunddaten
Informationen
Zuständigkeit
Andere/rTräger/
BSA
RessourcenklärungAuftragsklärung
weitere ProblemerfassungErstgespräch
AuftragEnde
Andere/rTräger/
BSA
1
2
3
nein
Produkt
ja
Bogen für Neuzugänge4
2.2.2. Falleingangsphase (Tabelle-Teil 1)
Arbeitsschritte mit Nr. Art und Bezeichnung Situationserfassung
1
Zuständigkeit
2
Weitere Problem- und Ressourcenerfassung
3
Auftragsklärung
4
Wer ist für diesen Arbeitsschritt verantwortlich
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Was ist zu tun
Information einholen Informieren
Zuständigkeit wird geklärt
Erfassung des Problems durch Erstkontakt, telefonisch, Bürotermin, Hausbesuch
Auftragsklärung und Klientenentscheidung über weitere Leistungen der Jugendhilfe herbeiführen. Prüfung ob die Tatbe-standsvorrausetzung über Gewährung von Jugendhilfe vorliegen.
Was ist das erwartete Ergebnis
Informationen über Zuständigkeit sind vorhanden
Zuständigkeit ist gegeben oder nicht
Vorbereitung zur Auftragsklärung wird getroffen
Auftrag für Jugendhilfe ist gegeben oder Abgabe an einen anderen Träger.
Wann muss der Schritt spätestens beendet sein
sofort
sofort
2 Wochen
2 Wochen
Qualitätshandbuch ASD – Falleingang - Prozessstandards
2.2.2. Falleingangsphase (Tabelle-Teil 2)
Wer ist zu informieren
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Was ist zu dokumentieren, welche Dokumente sind zu benutzen
Gesprächsnotiz
entfällt
Aktenvermerk
Bogen für Neuzugänge
Maximaler Arbeitszeitaufwand
Qualitätshandbuch ASD – Falleingang - Prozessstandards
2.2.3. Falleingangsphase Dokumentensystem
Zur Fallbearbeitung entsprechend den Vorgaben des Qualitätshandbuches ist ein standardisiertes Dokumentensystem entwickelt worden. Neben einem formlosen Aktenvermerk wird in der Falleingangsphase der • Bogen Neuzugänge verwendet. Zugriff auf dieses Dokument gibt es über den nachstehenden Netzwerkpfad:
55 auf ′Hants91′ (H:) \ RSD_alle \ Qualitätsnetzwerk ASD JGH \ Qualitätshandbuch ASD \
2. Produktkatalog \ 2.2. Falleingangsphase \
2.2.3. Dokumentensystem \ ...
Qualitätshandbuch ASD – Falleingang - Dokumentensystem
Qualitätshandbuch ASD - Gefahrenabwehr
3. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung
Die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen ist häufig latenter oder konkreterBestandteil ihrer Biographie.Eine schnelle, fachlich zutreffende und nachhaltig wirkende Hilfe des öffentlichenJugendhilfeträgers im Rahmen seiner Garantenpflicht ist im Einzelfall vonexistentieller Bedeutung.
Die einzelnen Handlungsschritte und Instrumente im Produkt „Gefahrenabwehr beiKindeswohlgefährdung“
• garantieren die Qualität der Hilfe
• reduzieren durch eindeutige Anleitung und konkrete VorgabenFehlermöglichkeiten
• führen zur Vergleichbarkeit der Bearbeitung und damit zur besserenNachvollziehbarkeit des Einzelfalls
• sichern die Transparenz im jeweiligen Verfahrensstand zu möglichenSchnittstellen
• ermöglichen die Zuordnung von Verantwortlichkeiten
• schaffen nachvollziehbare Strukturen zum Schutz der Mitarbeiter bei ggf.notwendiger juristischer Prüfung
• dokumentieren die vereinbarten und durchgeführten Aktivitäten
Qualitätshandbuch ASD – Gefahrenabwehr - Ergebnisstandards
3.1. Gefahrenabwehr bei KindeswohlgefährdungErgebnisstandards
Wenn ein wichtiges Rechtsgut eines Minderjährigen wie Leib, Leben, Freiheit undpersönliche Integrität gefährdet ist, hat der ASD die Garantenpflicht, das Wohl desKindes / des Jugendlichen sicher zu stellen.
Bei akuter Gefährdung eines Kindes / Jugendlichen hat der ASD unverzüglich tätigzu werden, um die Gefahr abzuwenden.
Die Palette der Leistungen reicht von ambulanten, unterstützenden und beratenenMaßnahmen bis zur Unterbringung des gefährdeten Kindes oder Jugendlichenaußerhalb des Elternhauses.
gewünschtes Ergebnis
Die Gefährdung ist abgewendet.
Indikatoren für die Zielerreichung
Das Kind / der Jugendliche ist derzuvor festgestellten Gefährdungnicht mehr ausgesetzt.
Zielerreichungsgrad: 100%
Qualitätshandbuch ASD - Gefahrenabwehr - Verfahrensstandards
3.2. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung Verfahrensstandards
Zur Fallbearbeitung entsprechend den Vorgaben dieser Handlungsrichtlinien ist ein standardisiertes Dokumentensystem entwickelt worden. Neben einem formlosen Aktenvermerk sind nachstehende Dokumente zu verwenden: • Leitfaden „Beurteilung und Handlungsschritte bei Gefährdung“ • Meldebewertungsbogen • Entscheidungsbogen • Einschätzungsbogen • Überprüfungsbogen Zugriff auf diese Dokumente gibt es über den nachstehenden Netzwerkpfad:
55 auf ′Hants91′ (H:) \ 55_6 \ früher RSD_alle \ Qualitätsnetzwerk ASD JGH \
Qualitätshandbuch ASD \ 3. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung \
3.5. Dokumentensystem \... Jede Mitteilung (Selbstmelder, Fremdmelder, auch anonym), die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung enthält, ist von der informierten Fachkraft mit dem Meldebewertungsbogen zu dokumentieren. Konkretes Nachfragen bei der Aufnahme der Erstmitteilung trägt zur weitestgehenden Aufklärung des vorgetragenen Sachverhaltes bei. Darüber hinaus wird der Hinweisgeber und der Hinweis bezüglich seiner Verlässlichkeit bewertet. Nach erfolgter Bewertung wird der Meldebewertungsbogen bei eigener Unzuständigkeit sofort an die fallzuständige Fachkraft des ASD oder deren Vertretung weitergeleitet. Bis zur Übernahme verbleibt die aufnehmende Fachkraft in der Verantwortung zur Einleitung der weiteren Handlungsschritte. Die Einstufung des Gefährdungsgrades erfolgt in die Stufen:
• keine Gefährdung Standardprozess 1
• geringe bis mittlere Gefährdung Standardprozess 2
• mittlere bis hohe Gefährdung Standardprozess 3
• hohe (akute) Gefährdung Standardprozess 4
Die Bewertung bestimmt das weitere Vorgehen auf Grundlage der vorgegebenen Standardprozesse.
Qualitätshandbuch ASD - Gefahrenabwehr - Verfahrensstandards
Beschreibung der Standardprozesse
Keine Gefährdung Standardprozess 1
Die fallzuständige Fachkraft oder deren Vertretung entscheidet eigenverantwortlich über das weitere Vorgehen. Weitere Bearbeitungsschritte nach Vorgabe dieser Handlungsanweisung sind nicht notwendig.
Geringe bis mittlere Gefährdung Standardprozess 2
Die fallzuständige Fachkraft führt innerhalb einer Woche
Mittlere bis hohe Gefährdung Standardprozess 3
einen Hausbesuch oder ein persönliches Gespräch mit den Adressaten durch. Es erfolgt eine vorherige schriftliche oder telefonische Anmeldung. Im Anschluss an den Hausbesuch ist die vorgefundene Situation mit dem Einschätzungsbogen zu dokumentieren und kollegial mit der Vertretungskraft oder einer anderen Fachkraft zu beraten. Beratungsergebnis und weitere Schritte sind unmittelbar im Entscheidungsbogen zu dokumentieren. Wird im Ergebnis eine mittlere oder hohe Gefährdung festgestellt, ist die Sachgruppenleitung zu informieren.
Die fallzuständige Fachkraft erörtert mit einer weiteren Fachkraft (in der Regel die Vertretung) und der Sachgruppenleitung das weitere Vorgehen. Innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden findet ein Ortstermin (z. B. Hausbesuch, Gespräch im Kindergarten oder in der Schule etc.) mit mindestens zwei Fachkräften statt. Das Kind ist in Augenschein zu nehmen. Säuglinge und Kleinkinder unter 1,5 Jahren sind bei Bedarf zusätzlich durch eine medizinischen Fachkraft (z.B. Hebamme, Kinderkrankenschwester, Arzt usw.) in Augenschein zu nehmen. Die Einschätzung der vorgefundenen Situation sollte in der Regel vor Ort durch beide Fachkräfte erfolgen und wird mit dem Einschätzungsbogen dokumentiert.
Qualitätshandbuch ASD - Gefahrenabwehr - Verfahrensstandards
Für die Gefährdungsprognose ist die Beantwortung folgender vier Fragen hilfreich: 1. Gewährleistung des Kindeswohles
Inwieweit ist das Wohl des Minderjährigen durch die Sorgeberechtigten gewährleistet oder ist dies zum Teil oder überhaupt nicht der Fall?
2. Problemakzeptanz Sehen die Sorgeberechtigten und ihr Kind / ihre Kinder selbst ein Problem oder ist dies weniger oder gar nicht der Fall?
3. Problemkongruenz Stimmen die Sorgeberechtigten und die beteiligten Fachkräfte in der Problembewertung überein oder ist dies weniger oder gar nicht der Fall?
4. Hilfeakzeptanz Sind die betroffenen Sorgeberechtigten und Kinder bereit, die ihnen gemachten Hilfeangebote anzunehmen und zu nutzen oder ist dies nur zum Teil oder gar nicht der Fall?
Die Einschätzung des Gefährdungsrisikos ist darüber hinaus auch vom Alter des Minderjährigen und der Art der Gefährdung abhängig. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob die sorgeberechtigten Eltern bereit sind, in Kooperation mit den Fachkräften des Jugendamtes Absprachen und Regelungen zu treffen, die eine Gefährdung des Kindes unmittelbar und nachhaltig abstellen. Es gilt zu beurteilen, ob die signalisierte Bereitschaft und das Potenzial realistisch und ausreichend erscheinen. Weiter schließt sich eine Absprache über Art, Umfang und Zeitpunkt der Kontrolle an. Diese Absprachen werden nach Möglichkeit vor Ort schriftlich dokumentiert und von den Beteiligten unterzeichnet. Im Anschluss an den Ortstermin erfolgt auf Grundlage der Risikoeinschätzung eine verbindliche Verabredung der weiteren Handlungsschritte unter Einbeziehung der Sachgruppenleitung. Das Ergebnis wird mit dem Entscheidungsbogen dokumentiert. Zum festgelegten Kontrolltermin überprüfen zwei Fachkräfte, ob die Vereinbarungen eingehalten wurden. Sollten die gemeinsam festgelegten Vereinbarungen nicht eingehalten worden sein und liegt darüber hinaus weiterhin eine Gefährdung vor, so wird das Kind sofort in Obhut genommen. Das Ergebnis des Kontrolltermins wird mit dem Überprüfungsbogen schriftlich fixiert. Es folgt eine erneute Risikobewertung unter Einbeziehung der Sachgruppenleitung. Das Ergebnis wird wiederum mit dem Entscheidungsbogen dokumentiert.
Qualitätshandbuch ASD - Gefahrenabwehr - Verfahrensstandards
Hohe (akute) Gefährdung Standardprozess 4
Die fallzuständige Fachkraft erörtert mit einer weiteren Fachkraft (in der Regel die Vertretung) und der Sachgruppenleitung das weitere Vorgehen. Am selben Tag findet ein Ortstermin (z. B. Hausbesuch, Gespräch im Kindergarten oder in der Schule etc.) mit mindestens zwei Fachkräften statt. Das Kind ist in Augenschein zu nehmen. Säuglinge und Kleinkinder unter 1,5 Jahren sind bei Bedarf zusätzlich durch eine medizinischen Fachkraft (z.B. Hebamme, Kinderkrankenschwester, Arzt usw.) in Augenschein zu nehmen. Vor Ort sollte der Einschätzungsbogen ausgefüllt werden. Die Einschätzung der vorgefundenen Situation erfolgt durch beide Fachkräfte. Wird die akute Gefährdungssituation während des Ortstermins bestätigt, erfolgt die sofortige Inobhutnahme. Im Anschluss an den Ortstermin erfolgt auf Grundlage der Risikoeinschätzung eine verbindliche Verabredung der weiteren Handlungsschritte unter Einbeziehung der Sachgruppenleitung. Das Ergebnis wird mit dem Entscheidungsbogen dokumentiert.
Qualitätshandbuch ASD - Gefahrenabwehr - Prozesssystematik
3.3. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung Prozesssystematik
Gefährdungs-mitteilung
MeldebewertungStandardprozesse
I bis IV
Gefährdungs-exploration
differenzierteBewertung
Überprüfung
erneuteBewertung
anderes Produkt
Ende
Inobhutnahme
Einschätzungs-bogen
Überprüfungs-bogen
Meldebewer-tungsbogen
Inobhutnahme
Inobhutnahme
ggf. Mitteilung§ 8a SGB VIII
ggf. Mitteilung§ 8a SGB VIII
ggf. Mitteilung§ 8a SGB VIII
ggf. anderes Produkt
ggf. anderes Produkt
Entscheidungs-bogen
ggf. MitteilungFamiliengericht
Entscheidungs-bogen
ggf. MitteilungFamiliengericht
Entscheidungs-bogen
ggf. MitteilungFamiliengericht
ersteBewertung
akute Gefährdung
Qualitätshandbuch ASD - Gefahrenabwehr - Prozessstandards
3.4. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung - Standardprozess I (Teil 1) Arbeitsschritt mit Bezeichnung
Meldebewertung
erste Bewertung
Gefährdungs-exploration
differenzierte Bewertung
Überprüfung
erneute Bewertung
Inobhutnahme / Mitteilung
an das Familiengericht
Wer ist für diesen Arbeitsschritt verantwortlich?
Mitarbeiter/in ASD bzw. Vertretung
Was ist zu tun?
Erhebung der Grunddaten zur Meldung und Einschätzung des Gefährdungsrisikos
Was ist das zu erwartende Ergebnis?
Entscheidungs-grundlage zur weiteren Vorgehensweise ist geschaffen
Qualitätshandbuch ASD - Gefahrenabwehr - Prozessstandards
3.4. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung - Standardprozess I (Teil 2) Arbeitsschritt mit Bezeichnung
Meldebewertung
erste Bewertung
Gefährdungs-exploration
differenzierte Bewertung
Überprüfung
erneute Bewertung
Inobhutnahme / Mitteilung
an das Familiengericht
Wann muss der Schritt spätestens beendet sein?
Nach Aufnahme der Meldung
Was ist zu dokumentieren, welche Dokumente sind zu benutzen?
Meldebewertungs-bogen
Wer ist zu informieren?
keiner
Qualitätshandbuch ASD - Gefahrenabwehr - Prozessstandards
3.4. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung - Standardprozess I (Teil 3) Arbeitsschritt mit Bezeichnung
Meldebewertung
erste Bewertung
Gefährdungs-exploration
differenzierte Bewertung
Überprüfung
erneute Bewertung
Inobhutnahme / Mitteilung
an das Familiengericht
geschätzter Zeitaufwand
30 Minuten
Qualitätshandbuch ASD - Gefahrenabwehr - Prozessstandards
3.4. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung - Standardprozess II (Teil 1) Arbeitsschritt mit Bezeichnung
Meldebewertung
erste Bewertung
Gefährdungs-exploration
differenzierte Bewertung
Überprüfung
erneute Bewertung
Inobhutnahme / Mitteilung
an das Familiengericht
Wer ist für diesen Arbeitsschritt verantwortlich?
Mitarbeiter/in ASD bzw. Vertretung
entfällt
Mitarbeiter/in ASD bzw. Vertretung
Mitarbeiter/in ASD bzw. Vertretung
Was ist zu tun?
Erhebung der Grunddaten zur Meldung und Einschätzung des Gefährdungsrisikos
entfällt
Angemeldeter Hausbesuch innerhalb einer Woche ggf. Inobhutnahme!
Kollegialer Austausch auf Grundlage der Ergebnisse des Hausbesuchs
Was ist das zu erwartende Ergebnis?
Entscheidungs-grundlage zur weiteren Vorgehensweise ist geschaffen
entfällt
Recherche und Überprüfung der Gefährdungshinweise vor Ort Unmittelbarer Schutz vor weiterer Gefährdung ist sichergestellt
Entscheidungs-grundlage zur weiteren Vorgehensweise ist geschaffen
Qualitätshandbuch ASD - Gefahrenabwehr - Prozessstandards
3.4. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung - Standardprozess II (Teil 2) Arbeitsschritt mit Bezeichnung
Meldebewertung
erste Bewertung
Gefährdungs-exploration
differenzierte Bewertung
Überprüfung
erneute Bewertung
Inobhutnahme / Mitteilung
an das Familiengericht
Wann muss der Schritt spätestens beendet sein?
Nach Aufnahme der Meldung
entfällt
1 Woche nach Meldungseingang
Unmittelbar im Anschluss an den kollegialen Austausch
Was ist zu dokumentieren, welche Dokumente sind zu benutzen?
Meldebewertungs-bogen
entfällt
Einschätzungsbogen Kostenbericht bei Inobhutnahme
Entscheidungsbogen
Wer ist zu informieren?
keiner
keiner
Unverzügliche Information der Personensorge-berechtigten Bei festgestellter mittlerer, hoher oder akuter Gefährdung ist die Sachgruppenleitung zu informieren
Vertretung bzw. 2. Fachkraft ASD Bei festgestellter mittlerer, hoher oder akuter Gefährdung ist die Sachgruppenleitung zu informieren
Qualitätshandbuch ASD - Gefahrenabwehr - Prozessstandards
3.4. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung - Standardprozess II (Teil 3) Arbeitsschritt mit Bezeichnung
Meldebewertung
erste Bewertung
Gefährdungs-exploration
differenzierte Bewertung
Überprüfung
erneute Bewertung
Inobhutnahme / Mitteilung
an das Familiengericht
geschätzter Zeitaufwand
30 Minuten
2 Stunden
30 Minuten
Qualitätshandbuch ASD - Gefahrenabwehr - Prozessstandards
3.4. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung - Standardprozess III (Teil 1) Arbeitsschritt mit Bezeichnung
Meldebewertung
erste Bewertung
Gefährdungs-exploration
differenzierte Bewertung
Überprüfung
erneute Bewertung
Inobhutnahme / Mitteilung
an das Familiengericht
Wer ist für diesen Arbeitsschritt verantwortlich?
Mitarbeiter/in ASD bzw. Vertretung
Mitarbeiter/in ASD bzw. Vertretung
Mitarbeiter/in ASD bzw. Vertretung
Mitarbeiter/in ASD bzw. Vertretung
Mitarbeiter/in ASD bzw. Vertretung
Mitarbeiter/in ASD bzw. Vertretung
Mitarbeiter/in ASD bzw. Vertretung
Was ist zu tun?
Erhebung der Grunddaten zur Meldung und Einschätzung des Gefährdungsrisikos
Erste Einschätzung des Gefährdungsrisikos auf der Grundlage der dokumentierten Meldung
Gemeinsamer Ortstermin ( z.B. Hausbesuch, Gespräch in Kindergarten oder Schule usw.) ggf. Inobhutnahme!
Kollegiale Beratung auf Grundlage der Ergebnisse des Ortstermins
Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung von Absprachen ggf. Inobhutnahme!
Kollegiale Beratung auf Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung
Bei fehlender Zustimmung der Personensorge-berechtigten ist das Familiengericht zu informieren
Was ist das zu erwartende Ergebnis?
Entscheidungs-grundlage zur weiteren Vorgehensweise ist geschaffen
Entscheidungs-grundlage zur weiteren Vorgehensweise ist geschaffen
Recherche und Überprüfung der Gefährdungshinweise vor Ort Einschätzung der Kooperationsbereit-schaft der Eltern Unmittelbarer Schutz vor weiterer Gefährdung ist sichergestellt
Entscheidungs-grundlage zur weiteren Vorgehensweise ist geschaffen
Überprüfung der Gefährdungshinweise vor Ort Differenzierte Einschätzung der Kooperationsbereit-schaft der Eltern Unmittelbarer Schutz vor weiterer Gefährdung ist sichergestellt
Entscheidungs-grundlage zur weiteren Vorgehensweise ist geschaffen
Entscheidung des Familiengerichts liegt vor
Qualitätshandbuch ASD - Gefahrenabwehr - Prozessstandards
3.4. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung - Standardprozess III (Teil 2) Arbeitsschritt mit Bezeichnung
Meldebewertung
erste Bewertung
Gefährdungs-exploration
differenzierte Bewertung
Überprüfung
erneute Bewertung
Inobhutnahme / Mitteilung
an das Familiengericht
Wann muss der Schritt spätestens beendet sein?
Nach Aufnahme der Meldung
Nach Meldungseingang
Innerhalb von 24 Stunden nach Meldungseingang
Unmittelbar im Anschluss an die kollegiale Beratung
Spätestens mit Ablauf des verabredeten Kontrollbesuchs
Direkt im Anschluss an die kollegiale Beratung
unverzüglich
Was ist zu dokumentieren, welche Dokumente sind zu benutzen?
Meldebewertungs-bogen
Entscheidungsbogen
Einschätzungsbogen Kostenbericht bei Inobhutnahme
Entscheidungsbogen
Überprüfungsbogen Kostenbericht bei Inobhutnahme
Entscheidungsbogen
Bericht an das Familiengericht
Wer ist zu informieren?
Vertretung und Sachgruppenleitung
Vertretung und Sachgruppenleitung
Unverzügliche Information der Personensorge-berechtigten Bei festgestellter mittlerer, hoher oder akuter Gefährdung ist die Sachgruppenleitung zu informieren ggf. Familiengericht
Vertretung und Sachgruppenleitung
Unverzügliche Information der Personensorge-berechtigten Bei festgestellter mittlerer, hoher oder akuter Gefährdung ist die Sachgruppenleitung zu informieren ggf. Familiengericht
Vertretung und Sachgruppenleitung
keiner
Qualitätshandbuch ASD - Gefahrenabwehr - Prozessstandards
3.4. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung - Standardprozess III (Teil 3) Arbeitsschritt mit Bezeichnung
Meldebewertung
erste Bewertung
Gefährdungs-exploration
differenzierte Bewertung
Überprüfung
erneute Bewertung
Inobhutnahme / Mitteilung
an das Familiengericht
geschätzter Zeitaufwand
1 Stunde
30 Minuten
2 Stunden
30 Minuten
2 Stunden
30 Minuten
4 Stunden
Qualitätshandbuch ASD - Gefahrenabwehr - Prozessstandards
3.4. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung - Standardprozess IV (Teil 1) Arbeitsschritt mit Bezeichnung
Meldebewertung
erste Bewertung
Gefährdungs-exploration
differenzierte Bewertung
Überprüfung
erneute Bewertung
Inobhutnahme / Mitteilung
an das Familiengericht
Wer ist für diesen Arbeitsschritt verantwortlich?
Mitarbeiter/in ASD bzw. Vertretung
Mitarbeiter/in ASD bzw. Vertretung
Mitarbeiter/in ASD bzw. Vertretung
Mitarbeiter/in ASD bzw. Vertretung
Mitarbeiter/in ASD bzw. Vertretung
Mitarbeiter/in ASD bzw. Vertretung
Mitarbeiter/in ASD bzw. Vertretung
Was ist zu tun?
Erhebung der Grunddaten zur Meldung und Einschätzung des Gefährdungsrisikos
Erste Einschätzung des Gefährdungsrisikos auf der Grundlage der dokumentierten Meldung
Gemeinsamer Ortstermin ( z.B. Hausbesuch, Gespräch in Kindergarten oder Schule usw.) ggf. Inobhutnahme!
Kollegiale Beratung auf Grundlage der Ergebnisse des Ortstermins
Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung von Absprachen ggf. Inobhutnahme!
Kollegiale Beratung auf Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung
Bei fehlender Zustimmung der Personensorge-berechtigten ist das Familiengericht zu informieren
Was ist das zu erwartende Ergebnis?
Entscheidungs-grundlage zur weiteren Vorgehensweise ist geschaffen
Entscheidungs-grundlage zur weiteren Vorgehensweise ist geschaffen
Recherche und Überprüfung der Gefährdungshinweise vor Ort Einschätzung der Kooperationsbereit-schaft der Eltern Unmittelbarer Schutz vor weiterer Gefährdung ist sichergestellt
Entscheidungs-grundlage zur weiteren Vorgehensweise ist geschaffen
Überprüfung der Gefährdungshinweise vor Ort Differenzierte Einschätzung der Kooperationsbereit-schaft der Eltern Unmittelbarer Schutz vor weiterer Gefährdung ist sichergestellt
Entscheidungs-grundlage zur weiteren Vorgehensweise ist geschaffen
Entscheidung des Familiengerichts liegt vor
Qualitätshandbuch ASD - Gefahrenabwehr - Prozessstandards
3.4. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung - Standardprozess IV (Teil 2) Arbeitsschritt mit Bezeichnung
Meldebewertung
erste Bewertung
Gefährdungs-exploration
differenzierte Bewertung
Überprüfung
erneute Bewertung
Inobhutnahme / Mitteilung
an das Familiengericht
Wann muss der Schritt spätestens beendet sein?
Nach Aufnahme der Meldung
Unverzüglich nach Meldungseingang
Am Tag der Meldung
Am Tag der Meldung im Anschluss an die kollegiale Beratung
Spätestens mit Ablauf des verabredeten Kontrollbesuchs
Direkt im Anschluss an die kollegiale Beratung
unverzüglich
Was ist zu dokumentieren, welche Dokumente sind zu benutzen?
Meldebewertungs-bogen
Entscheidungsbogen
Einschätzungsbogen Kostenbericht bei Inobhutnahme
Entscheidungsbogen
Überprüfungsbogen Kostenbericht bei Inobhutnahme
Entscheidungsbogen
Bericht an das Familiengericht
Wer ist zu informieren?
Vertretung und Sachgruppenleitung
Vertretung und Sachgruppenleitung
Unverzügliche Information der Personensorge-berechtigten Bei festgestellter mittlerer, hoher oder akuter Gefährdung ist die Sachgruppenleitung zu informieren ggf. Familiengericht
Vertretung und Sachgruppenleitung
Unverzügliche Information der Personensorge-berechtigten Bei festgestellter mittlerer, hoher oder akuter Gefährdung ist die Sachgruppenleitung zu informieren ggf. Familiengericht
Vertretung und Sachgruppenleitung
keiner
Qualitätshandbuch ASD - Gefahrenabwehr - Prozessstandards
3.4. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung - Standardprozess IV (Teil 3) Arbeitsschritt mit Bezeichnung
Meldebewertung
erste Bewertung
Gefährdungs-exploration
differenzierte Bewertung
Überprüfung
erneute Bewertung
Inobhutnahme / Mitteilung
an das Familiengericht
geschätzter Zeitaufwand
1 Stunde
30 Minuten
2 Stunden
30 Minuten
2 Stunden
30 Minuten
4 Stunden
Qualitätshandbuch ASD - Grfahrenabwehr - Dokumentensystem
3.5. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung Dokumentensystem
Zur Fallbearbeitung entsprechend den Vorgaben des Qualitätshandbuches ist ein standardisiertes Dokumentensystem entwickelt worden. Neben einem formlosen Aktenvermerk werden im Produkt
Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung die Dokumente • Meldebewertungsbogen • Entscheidungsbogen • Einschätzungsbogen • Überprüfungsbogen • Kostenbericht • Protokoll Fachgespräch • Mitteilung gemäß § 8a SGB VIII • Statistik verwendet. Zugriff auf diese Dokumente gibt es über den nachstehenden Netzwerkpfad:
55 auf ′Hants91′ (H:) \ RSD_alle \ Qualitätsnetzwerk ASD JGH \ Qualitätshandbuch ASD \
3. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung \ 3.5. Dokumentensystem \...
3.6. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung Strukturqualität
Personalressourcen
Fachkräfte: Mindestens 2 psychisch und physisch belastbare Sozialarbeiter/innen (EG 9 TVöD) mit Erfahrung in der Jugendhilfe Für die Gefährdungseinschätzung zusätzlich 1 Sozialarbeiter/in mit Leitungsfunktion (EG 11 TVöD) Im Kooperationsverbund Zugriff auf weitere medizinische Fachkräfte
Sachliche Ressourcen
Büro: Einzelbüros - Störungsfreiheit muss gewährleistet sein PC, Besprechungstisch, Besucherstühle, Besprechungsraum Fahrzeuge: dienstlich zugelassener privater PKW, Taxi oder Stadtteilauto jeweils mit geeigneten Transportsitzen Technische Geräte: Telefon, Diktiergerät, Sonstige Ausstattung: Bereitschaftskoffer, ggf. Handy Beratung Supervision: fachliche Beratung zur psychosozialen Hygiene, Kollegiale Beratung, Supervision, Fortbildung
Logistik Standorte in Kundennähe
Service Parameter
Erreichbarkeit: Kernzeit 8.30 - 15.45 Uhr mindestens 1 Fachkraft je Standort – bei Bedarf Zugriff auf Bereitschaftsdienst Verfügbarkeit: unbesetzte Stellen sind sofort wiederzubesetzen (z. B. bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen von mehr als 4 Wochen)
Qualitätshandbuch ASD – Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung - Strukturqualität
4. Produktbeschreibungen (ohne Hilfeplanung)
Die nachfolgenden Produktbeschreibungen sind im Ergebnis der Transfer der Leitlinien in die Praxis der sozialräumlich ausgerichteten Arbeit des ASD. Die Systematik der Auflistung orientiert sich an der Prozeß- und Produktsystematik der fallbezogenen Arbeit im ASD. Fachliche Positionierung und Indikatoren zur Bestimmung der Ergebnisqualität werden zuerst beschrieben und definiert. Jeweils eine Flowchart ist Bestandteil des Prozessstandards und visualisiert die einzelnen Verfahrensabläufe innerhalb eines Produktes, die dann noch mit Hilfe einer Tabelle erläutert werden. Das Dokumentensystem listet alle standardisierten Dokumente auf und beschreibt gleichzeitig den Ablagepfad im Netzwerk.
Qualitätshandbuch ASD - Produktbeschreibungen (ohne Hilfeplanung)
4.1. Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht
• Die Unterstützungspflicht des Jugendamtes betrifft alle Maßnahmen des Gerichtes, die im Interesse des Kindes durchgeführt werden.
• Die Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren soll so gestaltet werden, dass eine
Leistung der Jugendhilfe nicht gefährdet wird. • Das Jugendamt hat eine gleichberechtigte und eigenverantwortlich zu
erfüllende sozialpädagogische Aufgabe. Es unterliegt keinen gerichtlichen Weisungen und ist nicht Erfüllungsgehilfe oder Ermittlungsbehörde der Gerichte.
• Das Jugendamt entscheidet selbst über Form, Inhalt und Umfang der
Beteiligung. • Das Jugendamt erstellt keine gutachterlichen Stellungnahmen, sondern leistet
Gestaltungs- und Orientierungshilfe. Es bewertet nicht, sondern bringt sozialpädagogische Gesichtspunkte ein.
Im familiengerichtlichen Verfahren sind grundsätzlich 4 Varianten der Mitwirkung denkbar:
1. Die Eltern lassen sich scheiden und stellen keinen Antrag auf Sorge- oder Umgangsregelung > Beratungsangebot (Formblatt)
2. Die Eltern erarbeiten ein gemeinsames Konzept > Kurzbericht 3. Die Eltern finden keine Einigung > fachlicher Bericht 4. Es liegt eine Kindeswohlgefährdung vor > fachlicher Bericht, ggf. mit
Vorschlag zur Entscheidung Beratungsangebot
Die Eltern erhalten ein Anschreiben des Jugendamtes mit einem Beratungsangebot und als Anlage eine Liste der in Frage kommenden Beratungsstellen. Das Gericht erhält keinen Bericht.
Qualitätshandbuch ASD - Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht
Kurzbericht
Die Mitwirkung des Jugendamtes kann auf folgende Angaben beschränkt werden:
• Den Eltern wurden Leistungen der Jugendhilfe angeboten und die Eltern haben die Beratung wahrgenommen.
• Die Eltern haben sich im Ergebnis eines Beratungsprozesses auf ein einvernehmliches Konzept für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge verständigt.
• Das Kind / der Jugendliche wurde angemessen beteiligt
• Die Eltern sind auf weitergehende Unterstützungsangebote hingewiesen worden.
Fachlicher Bericht
Der fachliche Bericht wird auf der Grundlage einer Sozialpädagogischen Diagnostik erstellt und ist umfassender als der Kurzbericht. Richtschnur für die Erstellung eines fachlichen Berichts ist das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen. Neben den im Kurzbericht aufgeführten Merkmalen sind immer Angaben zu machen zu:
• den Lebensbedingungen bei Vater / Mutter,
• der psychosozialen Situation des Kindes oder des Jugendlichen (soziale Bezüge, Lebenssituation, Entwicklung),
• dem Ergebnis der persönlichen Anhörung (ab ca. 6 Jahren) und
• der Einschätzung des Jugendamtes auf die Auswirkungen einer Entscheidung mit Blick auf das Kindeswohl.
Wird das Beratungsangebot des Jugendamtes von den Eltern wahrgenommen, ist eine schriftliche Zustimmung zur Weitergabe der Daten notwendig. Die notwendige Entbindung von der Schweigepflicht ist im Dokumentensystem vorhanden. Ist das Wohl des Kindes gefährdet (§ 8a SGB VIII) und ist die Gefährdung nicht abzuwenden, ergeht eine Mitteilung an das Familiengericht mit den aus Sicht der Jugendhilfe notwendigen Informationen (§ 65 Abs. 1 Nr.2 SGB VIII). Eine Zustimmung der Eltern zur Weitergabe der maßgeblichen Sozialdaten ist nicht notwendig, eine Offenbarung ist gemäß § 65 Abs.1 Nr.3 SGB VIII datenschutzrechtlich zulässig.
Qualitätshandbuch ASD - Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht
Qualitätshandbuch ASD - Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht - Ergebnisstandards
4.1.1.Mitwirkung im Verfahren vor dem FamiliengerichtErgebnisstandards
gewünschtes Ergebnis
Das Gericht erhält innerhalb von zwölfWochen, in Eilverfahren innerhalb von14 Tagen, einen strukturierten Bericht(Kurzbericht, fachlicher Bericht) nachder vorgegebenen Checkliste.
Auf einen Vorschlag des Jugendamteswird generell verzichtet, mit Ausnahmevon Verfahren nach § 8a SGB VIII.
Der Bericht des Jugendamtes istaussagefähig und dient dem Gericht alsEntscheidungsgrundlage.
Indikatoren für die Zielerreichung
Dem Gericht liegt der Berichtfristgemäß vor. Die vorgegebenenPunkte sind bearbeitet.
In mehr als 95 % der Berichte machtdas Jugendamt keinen Vorschlag zurEntscheidung des Gerichtes.
Das Gericht bezeichnet in derjährlichen Befragung in mindestens80% die Aussagefähigkeit der Berichteals ausreichend.
Qualitätshandbuch ASD - Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht - Prozesssystematik
4.1.2. Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht Prozesssystematik
EingangMitteilung
ZuständigkeitPrüfen
KontaktaufnahmeErstgespräch
AndererTräger/Dienst
Fallrecherche
Beratungnach§17
nein
Eltern einigensich nicht
Eltern einigen sich
Beratung ?
ErgebnisBeratung
MitteilungGericht
Teilnahme ?
Ende Teilnahme
nein ja
Teilnahme
Ja
nein
1
2
4a 4b
3
Einladungs-schreiben
Zwischen-mitteilung
Familiengericht
LeitfadenSozialpäd.Diagnose
ProtokollErstgespräch
Kurzbericht
fachlicherBericht
EntbindungSchweigepflicht
4.1.3. Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht (Tabelle-Teil 1)
Arbeitsschritt mit Nr. Art und Bezeichnung
Kontaktaufnahme mit Eltern / Erstgespräch
1
Beratung n. § 17 SGB VIII oder weitere Fallrecherche
2
Fallrecherche
3
Mitteilung an das Familiengericht
4a oder 4b
Wer ist für diesen Arbeitsschritt verantwortlich
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Was ist zu tun
Einladungsschreiben Wenn die Eltern nicht kommen, dann 2. Einladungsschreiben
Herbeiführung einer Entscheidung Kriterien für Eingangsqualität für Produkt § 17 SGB VIII ggf. Zwischenmittelung an das Familiengericht
Erheben von Daten und Informationen durch persönlichen Kontakt mit allen Beteiligten Orientierung am Leitfaden zur Sozialpädagogische Diagnose Im Falle von Produkt nach § 17 SGB VIII Abfragen des Ergebnisses nach 3 Monaten Eltern verpflichten sich, das Ergebnis mitzuteilen
4a. Kurzbericht (Formular) 4b. Bericht erstellen (Leitfaden Sozialpädagogische Diagnose) ggf. Teilnahme an Familiengerichtstermin Entscheidungskriterien: • nach fachlicher Einschätzung der
Notwendigkeit • Kindeswohl gefährdende
Elemente sind nicht ausgeschlossen
• Teilnahme wird schriftlich im Bericht dokumentiert
Qualitätshandbuch ASD - Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht - Prozessstandards
4.1.3. Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht (Tabelle-Teil 2)
Was ist das erwartete Ergebnis
Gemeinsames Gespräch mit Eltern, Einzelgespräche sind möglich. Allgemeine Information über Mitwirkung Leistungsangebote der Jugendhilfe unterbreiten Entscheidung § 17 vorbereiten
Klärung zur Frage, ob Beratung nach § 17 SGB VIII angenommen wird
Erfassung aller entscheidungsrelevanter Daten, damit eine gesicherte Entscheidung (Kindeswohl) herbeigeführt werden kann
4a. Das Familiegericht ist über das Ergebnis informiert 4b. Entscheidungsgrundlage für das Familiengericht unter besonderer Berücksichtigung der Kindeswohlinteressen
Wann muss der Schritt spätestens beendet sein
4 Wochen nach Eingang der Mitteilung
4 Wochen nach Eingang der Mitteilung
6 Wochen
4a. 3 Tage 4b. 1 Woche
Wer ist zu informieren
keiner
keiner
keiner
keiner
Was ist zu dokumentieren, welche Dokumente sind zu benutzen
Akte anlegen Statistik anlegen/EDV Eingabe Vordruck Einladung Aktenvermerk Einverständniserklärung Standardisiertes Protokoll über Erstgespräch
Aktenvermerk oder Zwischenmitteilung
ggf. Handakte
4a. Differenzierte Statistik Leitfaden für Kurzbericht 4b. Differenzierte Statistik Leitfaden für fachlichen Bericht (Differenzierte Checkliste)
Maximaler Arbeitszeitaufwand
3 Stunden
8 Stunden
4a. 30 Minuten 4b. 2 Stunden - bei Teilnahme an Familiengerichtsterminen 4 Stunden
Qualitätshandbuch ASD - Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht - Prozessstandards
Qualitätshandbuch ASD - Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht - Dokumentensystem
4.1.4.Mitwirkung im Verfahren vor dem FamiliengerichtDokumentensystem
Zur Fallbearbeitung entsprechend den Vorgaben des Qualitätshandbuches ist einstandardisiertes Dokumentensystem entwickelt worden.
Neben einem formlosen Aktenvermerk werden im ProduktMitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht
die Dokumente
• Einladungsschreiben• Liste Beratungsstellen• Protokoll Erstgespräch• Entbindung Schweigepflicht• Zwischenmitteilung Familiengericht• Leitfaden Sozialpädagogische Diagnose• Kurzbericht• Fachlicher Bericht
verwendet.
Zugriff auf diese Dokumente gibt es über den nachstehenden Netzwerkpfad:
55 auf ′Hants91′ (H:) \ RSD_alle \ Qualitätsnetzwerk ASD JGH \Qualitätshandbuch ASD \
4. Produktbeschreibungen (ohne Hilfeplanung) \4.1. Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht \
4.1.4. Dokumentensystem \ ...
4.1.5. Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht Strukturqualität
Personalressourcen
Fachkraft: 1 Sozialarbeiter/in (EG 9 TVöD) mit Erfahrung in der Jugendhilfe
Sachliche Ressourcen
Büro: Einzelbüros - Störungsfreiheit muss gewährleistet sein PC, Besprechungstisch, Besucherstühle, Besprechungsraum Fahrzeuge: dienstlich zugelassener priv. PKW, Taxi, Stadtteilauto Technische Geräte: Telefon, Diktiergerät, Sonstige Ausstattung: Moderatorenkoffer, Flipchart, Spielzeug, methodisch ausgerichtetes Spielmaterial Beratung Supervision: fachliche Beratung Kollegiale Beratung, Supervision, Fortbildung
Logistik Standorte in Kundennähe
Service Parameter
Erreichbarkeit: Kernzeit 8.30 - 9.30 Uhr individuelle Terminvereinbarung auch außerhalb der Kernarbeitszeit Verfügbarkeit: unbesetzte Stellen sind wiederzubesetzen (z. B. bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen von mehr als 6 Wochen)
Qualitätshandbuch ASD – Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht - Strukturqualität
Qualitätshandbuch ASD - Unterstützung und Förderung der Erziehung
4.2. Unterstützung und Förderung der Erziehung
• Diesem Produkt liegt kein traditionelles Familienverständnis zugrunde. DerAdressatenkreis umfasst neben Vätern und Müttern auch andereErziehungsberechtigte, sowie wichtige Bezugspersonen für den Minderjährigen.
• Die Beratung umfasst die gesamte Bandbreite familiärer Bedürfnisse im Kontextzur Lebenswelt und deckt die Palette zwischenmenschlicher Möglichkeiten undKonflikte bis hin zu sozialen und wirtschaftlichen Fragestellungen ab.
• In Einzelfällen wird gezielte Förderung unterhalb der Schwelle von§ 27 SGB VIII durch externe Dienste geleistet.
• Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 16, § 17 Abs.1, 2 und § 18. DiesesProdukt ist sehr umfassend und beschreibt alle Beratungsformen, die„Schleusenfunktion“ des ASD bis hin zu Hilfen unterhalb der Schwelle von § 27.
Qualitätshandbuch ASD - Unterstützung und Förderung der Erziehung - Ergebnisstandards
4.2.1. Unterstützung und Förderung der ErziehungErgebnisstandards
gewünschtes Ergebnis
Die belastende Familiensituation hatsich in der Regel innerhalb von bis zu5 Beratungseinheiten je 60 Min. währendeines Zeitraums von bis zu 3 Monatenentspannt.
Am Ende der Beratung steht dieÜberleitung in ein anderes Produkt,auch von externen Anbietern.
Am Ende der in der Regel nicht längerals ein Jahr durch einen ambulantenDienst geleisteten Unterstützung undFörderung sind die Probleme soweitreduziert, dass die Hilfe nicht mehrbenötigt wird.
Indikatoren für die Zielerreichung
Die Adressaten erklären, daß sie dieHilfe nicht mehr benötigen.Weniger als 10 % kommen mit demselben Anliegen noch einmal zum ASD.In der jährlichen Produktbesprechungbewerten die KollegenInnen dieErfüllung des Standards unterEinbeziehung der ausgewertetenDaten.
Die zuständige externe Institution istbenannt. Weniger als 10 % kommenmit dem selben Anliegen noch einmalzum ASD. In der jährlichenProduktbesprechung bewerten dieKollegenInnen die Erfüllung desStandards unter Einbeziehung derausgewerteten Daten.
Der ASD arbeitet mit den Beteiligten ineinem anderen Produkt weiter.
Die Beteiligten stellen fest, dass dievereinbarten Ziele erreicht worden sind.
Die Hilfeempfänger erklären, dass siekeine weitere Hilfe wünschen.
Es erfolgt die Überleitung in ein andersProdukt.
Qualitätshandbuch ASD - Unterstützung und Förderung der Erziehung - Prozesssystematik
4.2.2. Unterstützung und Förderung der ErziehungProzesssystematik
Auftragserteilungaus der
Falleingangs-phase
Auswertungder BeratungEnde
KontraktgesprächKontrakt-protokoll
Aktenvermerk
Beratungsangebot
anderesProdukt
keineMitwirkung
1
3
2
andererTräger
4.2.3. Unterstützung und Förderung der Erziehung (Tabelle-Teil 1)
Arbeitsschritt mit Nr. Art und Bezeichnung
Kontraktvereinbarung
1
Beratungsgespräche
2
Auswertung der Beratung
3
Wer ist für diesen Arbeitsschritt verantwortlich
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Was ist zu tun
Kontraktgespräch mit den Beteiligten
Beratungsgespräch mit den Beteiligten
Gemeinsames Auswertungsgespräch mit den Beteiligten
Was ist das erwartete Ergebnis
Kontraktverabredung hinsichtlich Verbindlichkeit, Zielvereinbarung, Setting und zeitlichem Umfang
Die Eltern, Kinder und Jugendlichen sind in der Lage ihre Angelegenheiten wieder selbstständig zu lösen
Verbindliche Entscheidung über Fortgang bzw. Ende der Beratung Überleitung in anderes Produkt Überleitung an anderen Träger
Wann muss der Schritt spätestens beendet sein
Spätestens vier Wochen nach Auftragsklärung aus der Falleingangsphase
3 Monate nach Kontraktgespräch
2 Wochen nach dem letzten Beratungsgespräch
Wer ist zu informieren
keiner
keiner
keiner
Qualitätshandbuch ASD - Unterstützung und Förderung der Erziehung - Prozessstandards
4.2.3. Unterstützung und Förderung der Erziehung (Tabelle-Teil 2)
Was ist zu dokumentieren, welche Dokumente sind zu benutzen
Kontraktprotokoll
entfällt
Beratungsende ist durch Aktenvermerk zu dokumentieren
Maximaler Arbeitszeitaufwand
2 Stunden
max. zehn Stunden / 5 Kontakte
2 Stunden
Qualitätshandbuch ASD - Unterstützung und Förderung der Erziehung - Prozessstandards
Qualitätshandbuch ASD - Unterstützung und Förderung der Erziehung- Dokumentensystem
4.2.4. Unterstützung und Förderung der ErziehungDokumentensystem
Zur Fallbearbeitung entsprechend den Vorgaben des Qualitätshandbuches ist einstandardisiertes Dokumentensystem entwickelt worden.
Neben einem formlosen Aktenvermerk wird im ProduktUnterstützung und Förderung der Erziehung
das Dokument
• Kontraktprotokoll
verwendet.
Zugriff auf dieses Dokument gibt es über den nachstehenden Netzwerkpfad:
55 auf ′Hants91′ (H:) \ RSD_alle \ Qualitätsnetzwerk ASD JGH \Qualitätshandbuch ASD \
4. Produktbeschreibungen (ohne Hilfeplanung) \4.2.Unterstützung und Förderung der Erziehung \
4.2.4. Dokumentensystem \ ...
4.2.5. Unterstützung und Förderung der Erziehung Strukturqualität
Personalressourcen
Fachkraft: 1 Sozialarbeiter/in (EG 9 TVöD) mit Erfahrung in der Jugendhilfe
Sachliche Ressourcen
Büro: Einzelbüros - Störungsfreiheit muss gewährleistet sein PC, Besprechungstisch, Besucherstühle, Besprechungsraum Fahrzeuge: dienstlich zugelassener priv. PKW, Taxi, Stadtteilauto Technische Geräte: Telefon, Diktiergerät, Sonstige Ausstattung: Moderatorenkoffer, Flipchart, Spielzeug, methodisch ausgerichtetes Spielmaterial Beratung Supervision: fachliche Beratung Kollegiale Beratung, Supervision, Fortbildung
Logistik Standorte in Kundennähe
Service Parameter
Erreichbarkeit: Kernzeit 8.30 - 9.30 Uhr individuelle Terminvereinbarung auch außerhalb der Kernarbeitszeit Verfügbarkeit: unbesetzte Stellen sind wiederzubesetzen (z. B. bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen von mehr als 6 Wochen)
Qualitätshandbuch ASD - Unterstützung und Förderung der Erziehung - Strukturqualität
Qualitätshandbuch ASD - Beratung und Unterstützung
4.3. Beratung und Unterstützung
• Der ASD gewährleistet Kindern und Jugendlichen Beratung und Unterstützungin Konflikt - Krisen - und Gefahrensituationen ohne Kenntnis derPersonensorgeberechtigten, wenn das Ziel der Beratung durch Einschaltungder Eltern gefährdet wäre. Es werden Lösungen angestrebt, die sowohl daselterliche Bestimmungsrecht als auch den Zugang zu einer vertraulichenBeratung berücksichtigen.
• Bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung tritt das elterliche Bestimmungsrechtin den Hintergrund und es erfolgt die Überleitung in ein anderes Produkt.
• Der ASD berät und unterstützt junge Volljährige, die in Belastungssituationenihre Probleme nicht aus eigenen Kräften meistern können mit dem Ziel derErlangung einer verbesserten Handlungskompetenz.
4.3.1. Beratung und Unterstützung Ergebnisstandards
gewünschtes Ergebnis Das Kind, der Jugendliche, der junge Volljährige ist nach dem einmaligen Beratungsgespräch über die Angebote der Jugendhilfe informiert. Das Kind, der Jugendliche, der junge Volljährige hat Alternativen entwickelt, um seine Schwierigkeiten zu überwinden. Der Minderjährige ist mit der Einschaltung der Personensorgeberechtigten einverstanden. Am Ende der Beratung wird das Kind / der Jugendliche in Obhut genommen.
Indikatoren für die Zielerreichung 90% der jungen Menschen beantworten die Frage, ob sie die für sie wichtigen Informationen erhalten haben, mit „Ja“. In der jährlichen Produktbesprechung bewerten die Kollegen/Innen die Erfüllung des Standards unter Einbeziehung der ausgewerteten Daten. Das Kind, der Jugendliche, der junge Volljährige kommt nach Beendigung der Beratung innerhalb eines Jahres nicht mit dem gleichen Anliegen wieder. In der jährlichen Produktbesprechung bewerten die Kollegen/Innen die Erfüllung des Standards unter Einbeziehung der ausgewerteten Daten. In 80% der Fälle gelingt es, den Minderjährigen von der Notwendigkeit der gemeinsamen Problemlösung mit den Eltern zu überzeugen. Es erfolgt die Überleitung in ein anderes Produkt. In der jährlichen Produktbesprechung bewerten die KollegenInnen die Erfüllung des Standards unter Einbeziehung der ausgewerteten Daten. Eine Kindeswohlgefährdung ist festgestellt. Es erfolgt die Überleitung in ein anderes Produkt. In der jährlichen Produktbesprechung bewerten die Kollegen/Innen die Erfüllung des Standards unter Einbeziehung der ausgewerteten Daten.
Qualitätshandbuch ASD - Beratung und Unterstützung - Ergebnisstandards
Qualitätshandbuch ASD – Beratung und Unterstützung - Prozesssystematik
4.3.2. Beratung und UnterstützungProzesssystematik
Auftragserteilungaus der
Falleingangs-phase
Auswertungder BeratungEnde
KontraktgesprächKontrakt-protokoll
Aktenvermerk
Beratungsangebot
anderesProdukt
keineMitwirkung
1
3
2
andererTräger
4.3.3. Beratung und Unterstützung (Tabelle-Teil 1)
Arbeitsschritt mit Nr. Art und Bezeichnung
Kontraktvereinbarung
1
Beratungsgespräche
2
Auswertung der Beratung
3
Wer ist für diesen Arbeitsschritt verantwortlich
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Was ist zu tun
Kontraktgespräch mit den Beteiligten
Beratungsgespräch mit den Beteiligten
Gemeinsames Auswertungsgespräch mit den Beteiligten
Was ist das erwartete Ergebnis
Kontraktverabredung hinsichtlich Verbindlichkeit, Zielvereinbarung, Setting und zeitlichem Umfang
Die Eltern, Kinder und Jugendlichen sind in der Lage ihre Angelegenheiten wieder selbständig zu lösen
Verbindliche Entscheidung über Fortgang bzw. Ende der Beratung Überleitung in anderes Produkt Überleitung an anderen Träger
Wann muss der Schritt spätestens beendet sein
Spätestens vier Wochen nach Auftragsklärung aus der Falleingangsphase
3 Monate nach Kontraktgespräch
2 Wochen nach dem letzten Beratungsgespräch
Wer ist zu informieren
keiner
keiner
keiner
Qualitätshandbuch ASD - Beratung und Unterstützung - Prozessstandards
4.3.3. Beratung und Unterstützung (Tabelle-Teil 2)
Was ist zu dokumentieren, welche Dokumente sind zu benutzen
Kontraktprotokoll
entfällt
Beratungsende ist durch Aktenvermerk zu dokumentieren
Maximaler Arbeitszeitaufwand
2 Stunden
max. zehn Stunden
2 Stunden
Qualitätshandbuch ASD - Beratung und Unterstützung - Prozessstandards
Qualitätshandbuch ASD - Beratung und Unterstützung - Dokumentensystem
4.3.4. Beratung und UnterstützungDokumentensystem
Zur Fallbearbeitung entsprechend den Vorgaben des Qualitätshandbuches ist einstandardisiertes Dokumentensystem entwickelt worden.
Neben einem formlosen Aktenvermerk wird im ProduktBeratung und Unterstützung
das Dokument
• Kontraktprotokoll
verwendet.
Zugriff auf dieses Dokument gibt es über den nachstehenden Netzwerkpfad:
55 auf ′Hants91′ (H:) \ RSD_alle \ Qualitätsnetzwerk ASD JGH \Qualitätshandbuch ASD \
4. Produktbeschreibungen (ohne Hilfeplanung) \4.3. Beratung und Unterstützung \
4.3.4 Dokumentensystem \ ...
4.3.5. Beratung und Unterstützung Strukturqualität
Personalressourcen
Fachkraft: 1 Sozialarbeiter/in (EG 9 TVÖD) mit Erfahrung in der Jugendhilfe
Sachliche Ressourcen
Büro: Einzelbüros - Störungsfreiheit muss gewährleistet sein PC, Besprechungstisch, Besucherstühle, Besprechungsraum Fahrzeuge: dienstlich zugelassener priv. PKW, Taxi, Stadtteilauto Technische Geräte: Telefon, Diktiergerät, Sonstige Ausstattung: Moderatorenkoffer, Flipchart, Spielzeug, methodisch ausgerichtetes Spielmaterial Beratung Supervision: fachliche Beratung Kollegiale Beratung, Supervision, Fortbildung
Logistik Standorte in Kundennähe
Service Parameter
Erreichbarkeit: Kernzeit 8.30 - 9.30 Uhr individuelle Terminvereinbarung auch außerhalb der Kernarbeitszeit Verfügbarkeit: unbesetzte Stellen sind wiederzubesetzen (z. B. bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen von mehr als 6 Wochen)
Qualitätshandbuch ASD – Beratung und Unterstützung - Strukturqualität
Qualitätshandbuch ASD - Trennungs- und Scheidungsberatung
4.4. Trennungs- und Scheidungsberatung
• Im Vordergrund der Beratung steht das Wohl der Kinder und Jugendlichen,indem den Eltern im Beratungsprozess Einsicht in die psychischeSituation der Kinder und deren Bedürfnisse vermittelt wird.
• Den Eltern wird vermittelt, dass sie in der Trennung weiter Verantwortung fürdas Kind tragen und dass sie als Eltern die Aufgabe haben, die Trennung so zugestalten, dass sie für das Kind am wenigsten belastend ist. Sie erfahren, dasseine für das Kind erlebbare Wertschätzung der Eltern untereinanderwesentliche Voraussetzung dafür ist, in der Trennung Schaden von dem Kindabzuwenden.
Qualitätshandbuch ASD - Trennungs- und Scheidungsberatung - Ergebnisstandards
4.4.1. Trennungs- und ScheidungsberatungErgebnisstandards
gewünschtes Ergebnis
Die Eltern sind am Ende der bis zu 5Terminen innerhalb von drei Monatendauernden Beratung in der Lage,gemeinsam die Elternschaftwahrzunehmen.
Die Eltern haben sich auf einenLebensmittelpunkt des Kindes geeinigt.
Der Umgang mit dem anderen Elternteilist geregelt.
Das Kind / der Jugendliche istentsprechend seinesEntwicklungsstandes beteiligt wordenund hatte Gelegenheit, seine Wünsche,Vorstellungen und Gedanken zuäußern, ohne in Loyalitätskonflikte zukommen.
Innerhalb von 6 Monaten melden dieBeteiligten keinen erneutenBeratungsbedarf mit den gleichenAnliegen an.
Indikatoren für die Zielerreichung
In 60 % der Fälle haben die Eltern ihreVorstellungen anhand derMustervereinbarung schriftlich fixiertund unterschrieben.Die Überprüfung erfolgt durch diejährliche Auswertung der Statistik.
Der Lebensmittelpunkt des Kindes oderdes Jugendlichen ist immer in derElternvereinbarung benannt.
Die Umgangsregelung ist immerBestandteil der Elternvereinbarung.
Das Kind / der Jugendliche hat anmindestens einem Beratungsgesprächteilgenommen.Die Überprüfung erfolgt durch diejährliche Auswertung der Statistik.
Von denen, die die Elternvereinbarungunterschrieben haben, kommen 70%nicht wieder.Die Überprüfung erfolgt durch diejährliche Auswertung der Statistik.
Qualitätshandbuch ASD - Trennungs- und Scheidungsberatung - Prozesssystematik
4.4.2. Trennungs- und ScheidungsberatungProzesssystematik
Auftragserteilungaus der
Falleingangs-phase
Auswertungder BeratungEnde
KontraktgesprächKontrakt-protokoll
Aktenvermerk
Beratungsangebot
anderesProdukt
Elternver-einbarung
keineMitwirkung
1
3
2
andererTräger
Infoblatt
ChecklisteElternver-einbarung
4.4.3. Trennungs- und Scheidungsberatung (Tabelle-Teil 1)
Arbeitsschritt mit Nr. Art und Bezeichnung
Kontraktvereinbarung
1
Beratungsgespräche
2
Auswertung der Beratung
3
Wer ist für diesen Arbeitsschritt verantwortlich
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Was ist zu tun
Kontraktgespräch mit den Beteiligten
Beratungsgespräch mit den Beteiligten
Gemeinsames Auswertungsgespräch mit den Beteiligten
Was ist das erwartete Ergebnis
Kontraktverabredung hinsichtlich Verbindlichkeit, Zielvereinbarung, Setting und zeitlichem Umfang
Die Eltern, Kinder und Jugendlichen sind in der Lage ihre Angelegenheiten wieder selbständig zu lösen
Verbindliche Entscheidung über Fortgang bzw. Ende der Beratung Überleitung in anderes Produkt Überleitung an anderen Träger
Wann muss der Schritt spätestens beendet sein
Spätestens vier Wochen nach Auftragsklärung aus der Falleingangsphase
3 Monate nach Kontraktgespräch
2 Wochen nach dem letzten Beratungsgespräch
Wer ist zu informieren
keiner
keiner
keiner
Qualitätshandbuch ASD - Trennungs- und Scheidungsberatung - Prozessstandards
4.4.3. Trennungs- und Scheidungsberatung (Tabelle-Teil 2)
Was ist zu dokumentieren, welche Dokumente sind zu benutzen
Kontraktprotokoll
entfällt
Beratungsende ist durch Aktenvermerk zu dokumentieren
Maximaler Arbeitszeitaufwand
2 Stunden
max. zehn Stunden
2 Stunden
Qualitätshandbuch ASD - Trennungs- und Scheidungsberatung - Prozessstandards
Qualitätshandbuch ASD - Trennungs- und Scheidungsberatung - Dokumentensystem
4.4.4. Trennungs- und ScheidungsberatungDokumentensystem
Zur Fallbearbeitung entsprechend den Vorgaben des Qualitätshandbuches ist einstandardisiertes Dokumentensystem entwickelt worden.
Neben einem formlosen Aktenvermerk werden im ProduktTrennungs- und Scheidungsberatung
die Dokumente
• Infoblatt• Kontraktprotokoll• Checkliste Elternvereinbarung• Elternvereinbarung
verwendet.
Zugriff auf diese Dokumente gibt es über den nachstehenden Netzwerkpfad:
55 auf ′Hants91′ (H:) \ RSD_alle \ Qualitätsnetzwerk ASD JGH \Qualitätshandbuch ASD \
4. Produktbeschreibungen (ohne Hilfeplanung) \4.4. Trennungs- und Scheidungsberatung \
4.4.4. Dokumentensystem \ ...
4.4.5. Trennungs- und Scheidungsberatung Strukturqualität
Personalressourcen
Fachkraft: 1 Sozialarbeiter/in (EG 9 TVöD) mit Erfahrung in der Jugendhilfe
Sachliche Ressourcen
Büro: Einzelbüros - Störungsfreiheit muss gewährleistet sein PC, Besprechungstisch, Besucherstühle, Besprechungsraum Fahrzeuge: dienstlich zugelassener priv. PKW, Taxi, Stadtteilauto Technische Geräte: Telefon, Diktiergerät, Sonstige Ausstattung: Moderatorenkoffer, Flipchart, Spielzeug, methodisch ausgerichtetes Spielmaterial Beratung Supervision: fachliche Beratung Kollegiale Beratung, Supervision, Fortbildung
Logistik Standorte in Kundennähe
Service Parameter
Erreichbarkeit: Kernzeit 8.30 - 9.30 Uhr individuelle Terminvereinbarung auch außerhalb der Kernarbeitszeit Verfügbarkeit: unbesetzte Stellen sind wiederzubesetzen (z. B. bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen von mehr als 6 Wochen)
Qualitätshandbuch ASD – Trennungs- und Scheidungsberatung - Strukturqualität
Qualitätshandbuch ASD - Zeitlich befristete Entlastung von Familien
4.5. Zeitlich befristete Entlastung von Familien
• Im Vordergrund steht die zeitlich befristete Betreuung und Versorgung vonKindern in Krisen- und Notsituationen bei Ausfall oder Einschränkung einesoder beider Elternteile.
• Ziel ist es, den familiären Bezugsrahmen für das Kind /Kinder zu erhalten.
Qualitätshandbuch ASD - Zeitlich befristete Entlastung von Familien - Ergebnisstandards
4.5.1. Zeitlich befristete Entlastung von FamilienErgebnisstandards
gewünschtes Ergebnis
Die Kinder sind in ihrem familiärenBezugsrahmen versorgt und betreut.
Indikatoren für die Zielerreichung
Die Kinder werden zu 100%altersentsprechend versorgt undbetreut.
Qualitätshandbuch ASD - Zeitlich befristete Entlastung von Familien - Prozesssystematik
4.5.2. Zeitlich befristete Entlastung von FamilienProzesssystematik
Auftragserteilungaus der
Falleingangs-phase
Auswertungder BeratungEnde
KontraktgesprächKontrakt-protokoll
Aktenvermerk
Beratungsangebot
anderesProdukt
keineMitwirkung
1
3
2
andererTräger
4.5.3. Zeitlich befristete Entlastung von Familien (Tabelle-Teil 1)
Arbeitsschritt mit Nr. Art und Bezeichnung
Kontraktvereinbarung
1
Beratungsgespräche
2
Auswertung der Beratung
3
Wer ist für diesen Arbeitsschritt verantwortlich
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Was ist zu tun
Kontraktgespräch mit den Beteiligten
Beratungsgespräch mit den Beteiligten
Gemeinsames Auswertungsgespräch mit den Beteiligten
Was ist das erwartete Ergebnis
Kontraktverabredung hinsichtlich Verbindlichkeit, Zielvereinbarung, Setting und zeitlichem Umfang
Die Eltern, Kinder und Jugendlichen sind in der Lage ihre Angelegenheiten wieder selbständig zu lösen
Verbindliche Entscheidung über Fortgang bzw. Ende der Beratung Überleitung in anderes Produkt Überleitung an anderen Träger
Wann muss der Schritt spätestens beendet sein
Spätestens vier Wochen nach Auftragsklärung aus der Falleingangsphase
3 Monate nach Kontraktgespräch
2 Wochen nach dem letzten Beratungsgespräch
Wer ist zu informieren
keiner
keiner
keiner
Qualitätshandbuch ASD - Zeitlich befristete Entlastung von Familien - Prozessstandards
4.5.3. Zeitlich befristete Entlastung von Familien (Tabelle-Teil 2)
Was ist zu dokumentieren, welche Dokumente sind zu benutzen
Kontraktprotokoll
entfällt
Beratungsende ist durch Aktenvermerk zu dokumentieren
Maximaler Arbeitszeitaufwand
2 Stunden
max. zehn Stunden
2 Stunden
Qualitätshandbuch ASD - Zeitlich befristete Entlastung von Familien - Prozessstandards
Qualitätshandbuch ASD - Zeitlich befristete Entlastung von Familien - Dokumentensystem
4.5.4. Zeitlich befristete Entlastung von FamilienDokumentensystem
Zur Fallbearbeitung entsprechend den Vorgaben des Qualitätshandbuches ist einstandardisiertes Dokumentensystem entwickelt worden.
Neben einem formlosen Aktenvermerk wird im ProduktZeitlich befristete Entlastung von Familien
das Dokument
• Kontraktprotokoll
verwendet.
Zugriff auf dieses Dokument gibt es über den nachstehenden Netzwerkpfad:
55 auf ′Hants91′ (H:) \ RSD_alle \ Qualitätsnetzwerk ASD JGH \Qualitätshandbuch ASD \
4. Produktbeschreibungen (ohne Hilfeplanung) \4.5. Zeitlich befristete Entlastung von Familien \
4.5.4. Dokumentensystem \ ...
4.5.5. Zeitlich befristete Entlastung von Familien Strukturqualität
Personalressourcen
Fachkraft: 1 Sozialarbeiter/in (EG 9 TVöD) mit Erfahrung in der Jugendhilfe
Sachliche Ressourcen
Büro: Einzelbüros - Störungsfreiheit muss gewährleistet sein PC, Besprechungstisch, Besucherstühle, Besprechungsraum Fahrzeuge: dienstlich zugelassener priv. PKW, Taxi, Stadtteilauto Technische Geräte: Telefon, Diktiergerät, Sonstige Ausstattung: Moderatorenkoffer, Flipchart, Spielzeug, methodisch ausgerichtetes Spielmaterial Beratung Supervision: fachliche Beratung Kollegiale Beratung, Supervision, Fortbildung
Logistik Standorte in Kundennähe
Service Parameter
Erreichbarkeit: Kernzeit 8.30 - 9.30 Uhr individuelle Terminvereinbarung auch außerhalb der Kernarbeitszeit Verfügbarkeit: unbesetzte Stellen sind wiederzubesetzen (z. B. bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen von mehr als 6 Wochen)
Qualitätshandbuch ASD – Zeitlich befristete Entlastung von Familien - Strukturqualität
5. Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII
Ambulante / stationäre erzieherische Hilfen stellen intensive Beratungs-, Betreuungs- und Hilfszusammenhänge für Kinder, junge Menschen und ihrer Familien dar. Konkret definiert werden die ambulanten / stationären erzieherischen Hilfen im SGB VIII gemäß § 27 in Verbindung mit §§ 29 ff. Ambulante / stationäre erzieherische Hilfen werden immer dort eingesetzt, wo Kinder und Jugendliche und ihre Eltern eine besondere Unterstützung bei der Bewältigung ihrer sozialen Entwicklungsaufgaben benötigen. Der entsprechende Hilfebedarf von Kindern und Jugendlichen ist im Kontext ihres näheren und weiteren sozialen Umfeldes zu sehen und zu verstehen. Aus diesem Grunde ist das Umfeld in die zu entwickelnde Hilfe immer mit einzubeziehen. Gemeint ist hiermit in aller erster Linie, das primäre familiäre Umfeld. Im Weiteren sind aber auch das weitere soziale Umfeld wie z. B. Wohnumfeld, Nachbarschaft, aber auch Tageseinrichtungen für Kinder, Schule etc. pp. angesprochen. Ziel der ambulanten / stationären erzieherischen Hilfen ist die Unterstützung und Förderung der Erziehungsfähigkeit der Eltern von Kindern und Jugendlichen sowie die Förderung und Unterstützung der gesamten Familie. Der rechtliche Anspruch für Hilfen zur Erziehung ergibt sich aus § 27 Abs. 1 SGB VIII. Rechtliche Adressaten der Hilfen zur Erziehung sind die Personensorgeberechtigten und mittelbar die betroffenen Kinder und Jugendlichen. Bei Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII sind es die leistungsberechtigten jungen Menschen selbst. Die Entwicklung einer ambulanten / stationären Jugendhilfemaßnahme orientiert sich an den individuellen Bedarfslagen. Dieser individuelle Bedarf wird in dem Prozess der Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII festgestellt und näher definiert.
Qualitätshandbuch ASD – Hilfeplanverfahren
Die Arbeitsanweisung für das Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII ist zwingend bei den nachstehend aufgeführten Produkten vorgeschrieben: a) Hilfen zur selbstständigen Lebensführung b) Hilfen zur Stärkung und Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit c) Hilfen in dauerhaften familienersetzenden Lebensformen d) Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a) Qualitätsaspekt im Kontext mit Hilfen zur Erziehung Hilfen zur Erziehung unterliegen im qualitativen Sinne einer hohen Erwartung hinsichtlich ihrer Wirkung und Zielorientierung. Da sich die Hilfe jedoch in jeder Beziehung als Prozess auf Menschen in sehr unterschiedlichen Lebens- und Anforderungslagen bezieht, kann der Begriff Qualität bei den Hilfen zur Erziehung nicht als starre, einmal gesetzte Begrifflichkeit/Definition gefasst werden. Die Auseinandersetzung mit dem Thema verdeutlicht, dass Qualität sachlich und zeitlich definiert werden muss. Qualität als Begrifflichkeit unterliegt dabei immer einer kontinuierlichen Veränderung und umfasst mehrere Dimensionen, Prozesse, Arbeitsbedingungen und Außenbeziehungen. Qualität ist dabei das Ergebnis einer Konvention, einer Übereinkunft darüber, was relevante Gruppen mit der Leistung verbinden wollen. Qualitätskriterien sind somit nicht zeitlich unabhängig wirkende bzw. feststellbare Merkmale, sondern können sich je nach Ort, Zeit und anderen Gegebenheiten ändern. Mit Blick auf Hilfen zur Erziehung lassen sich drei unterschiedliche Qualitätsebenen definieren: a) Strukturqualität b) Prozessqualität c) Ergebnisqualität Für den Bereich der Hilfen zur Erziehung bedeutet dies, dass das Hilfeplanverfahren unmittelbar ein Instrument zur Qualitätsentwicklung ist. Die Problemlagen der Familien sowie der betroffenen Kinder und Jugendlichen sind in der Regel komplex und für alle Beteiligten insbesondere am Beginn der Hilfe nur sehr schwer zu überschauen. Von allen Handlungsbildern der Jugendhilfe sind die Hilfen zur Erziehung daher für eine vorausschauende Planung am schwierigsten zugänglich. Die vorgeschriebene Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII ist von daher ein entscheidendes Geschehen im Zusammenwirken mehrer Fachkräfte und der Betroffenen, um die richtige und geeignete Form festzustellen, zu planen und umzusetzen. Die Hilfeplanung als Prozess beginnt mit dem Bekanntwerden des Falles. Sie endet mit dem Abschluss oder der sonstigen Beendigung einer vereinbarten Maßnahme. Ziel der Hilfeplanung ist es, ein rechtstaatliches, verbindliches Verfahren so zu gestalten, dass die leistungsberechtigten Bürger auf einem für sie nachvollziehbaren und kontrollierbaren Weg zu einer Entscheidung über ihren Antrag aus öffentlichen Leistungen gelangen können und diese Entscheidungswege für alle gleich vorgehalten werden und verbindlich sind. Außerdem geht es darum, den geplanten Hilfeprozess zu begleiten, gemeinsam auszuwerten und darüber zu entscheiden, ob eine Maßnahme beendet oder fortgesetzt wird.
Qualitätshandbuch ASD – Hilfeplanverfahren
Die zu lösende Frage "welche Hilfe die richtige ist?" ist somit kein Expertendiagnoseauftrag sondern die Antwort auf das Ergebnis eines Verständigungsprozesses aller Beteiligten. Sie orientiert sich an den unterschiedlichen subjektiven Einschätzungen der Beteiligten, also der Kinder, der Jugendlichen, der Personensorgeberechtigten einerseits und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendhilfe andererseits. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass sich die Jugendhilfe als Partner der Familien versteht und dass sie sich bei Leistungen an den unterschiedlichen Lebenslagen sowie Wünschen und Bedürfnissen der Familienmitglieder orientieren muss. Die Hilfeplanung soll gewährleisten, dass Hilfen individuell und passgenau und bedarfsrecht sowie zielorientiert entwickelt und umgesetzt werden. Die Gesamtverantwortung für die Steuerung der Hilfeplanung als Prozess obliegt dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe/Fachbereich Jugend und Soziales der Stadt Hagen. Verfahrensablauf 1. Informationsgespräch
Nach der Auftragserteilung aus der Falleingangsphase findet zunächst ein Informationsgespräch statt. Ziel dieses Gespräches ist es, den Leistungsberechtigten und den Betroffenen eine Information über den weiteren gesamten Verfahrensablauf im Rahmen von Hilfe zur Erziehung zu geben, so dass diese umfassend über den weiteren Prozessverlauf informiert sind.
2. Fallrecherche Die umfassende Fallrecherche soll durch Einbeziehung aller weiteren notwendigen Fachkräfte und Institutionen, wie z. B. Kindergarten und Schule erfolgen. Zum Umfang der Fallrecherche gehört auch die Erstellung eines Das ebenfalls zu erstellende Genogramm dient zur Erfassung der sozialen Einbindung des Kindes, des Jugendlichen und der Familie.
3. Fachgespräch Als Vorlage zum Fachgespräch dient die oben aufgeführte Fallrecherche. Das Fachgespräch findet in der Regel mit der Gruppenleitung, wirtschaftlicher Jugendhilfe und der ASD-Vertretung statt. Gegebenenfalls sind beim Fachgespräch auch andere handelnde Akteure der Leistungserbringer mit einzubeziehen. Sinn des Fachgespräches ist es, eine Entscheidung herbeizuführen über Art und Umfang des Leistungsangebotes.
4. Hilfe/Entscheidung Das Leistungsangebot, welches im Fachgespräch entwickelt wird, wird in einem kooperativen Aushandlungsprozess den Leistungsberechtigten unterbreitet. Wunsch und Wahl des Leistungsberechtigten ist dabei zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind Korrekturen über Art und Umfang des Leistungsangebotes notwendig.
Qualitätshandbuch ASD – Hilfeplanverfahren
5. Hilfeplan Der Hilfeplan gem. § 36 SGB VIII ist zentrales Steuerungs- und Qualitätsinstrument im Zusammenhang mit der Gewährung von Hilfen zur Erziehung. In das Hilfeplangespräch sind aller handelnden Akteure, Leistungsberechtigte, Leistungserbringer und ggf. weitere Einrichtungen (z.B. Kita, Schule, etc.) mit einzubeziehen. Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand altersgemäß unter Zuhilfenahme kindgerechter Methoden mit einzubeziehen.
6. Zielbildung, Zielentwicklung, Zielkontrolle Der Umgang mit einem effizienten Zielentwicklungskonzept steht wesentlich dafür, dass die beabsichtigten Wirkungen einer Hilfe im Prozess der Hilfeplanung differenziert dargestellt und nachprüfbar aufgebaut werden. Vor diesem Hintergrund ergibt sich im Rahmen der Hilfeplanung folgende Zieldifferenzierung: a) Wirkungsziele b) Handlungsziele c) Handlungsschritte d) Zielkontrolle
Was sind Wirkungsziele, Handlungsziele und Handlungsschritte
Wirkungsziele bezeichnen erwünschte Zustände, die am Ende der Hilfe möglichst erreicht werden sollen. Sie bilden die Leitlinie für den Prozess der Hilfeplanung. Bei der Bildung von Wirkungszielen ist es der junge Mensch, auf den sich die Hilfe bezieht. Wenn parallel Ziele für die Familie oder enge Bezugspersonen des jungen Menschen ausgehandelt werden sollen, sollten diese gleichfalls einen engen Zusammenhang zu diesen Wirkungszielen haben. Erschließungsfragen zu Wirkungszielen könnten sein:
• Was soll erreicht werden? • Wie soll die Situation des Kindes sein, wenn die Hilfe beendet ist? • Welchen Zustand streben alle in der Familie an? Ausgehend von den Wirkungszielen werden so genannte Handlungsziele formuliert. Handlungsziele bezeichnen erwünschte Zustände und/oder förderliche Arrangements, Vereinbarungen, die als Voraussetzung zur Erreichung des Wirkungszieles erforderlich sind. Die Verabredung zu einem Handlungsziel könnten lauten:
Um zu erreichen, dass ... (Wirkungsziel), vereinbaren wir folgende Aktivitäten und Handlungen (bezogen auf einzelne Akteure u. a. der junge Mensch selber, Eltern, Jugendamt etc.).
Zusammenhang von Wirkungszielen, Handlungszielen und Handlungsschritten Handlungsziele werden immer in einen Bezug zum Wirkungsziel gesetzt. Zu einem Wirkungsziel gehören immer mehrere Handlungsziele (Zielpyramide). Ohne einen Zusammenhang zum Wirkungsziel haben Handlungsziele keine Berechtigung. Handlungsschritte sind im Weiteren von Zielen zu unterscheiden. Handlungsschritte beschreiben Aktivitäten der Beteiligten im Prozess der Hilfeplanung, nämlich der junge Mensch selbst, die Familienmitglieder und auch die Fachkräfte, um der Zielerreichung näher zu kommen. Erschließungsfragen zu Handlungsschritten könnten lauten:
• Was müssen/wollen wir tun, um das Ziel zu erreichen? • Welche konkreten Aufgaben richten sich an die Beteiligten im Prozess der Hilfeplanung
und Hilfeentwicklung (junger Mensch, Familie, Jugendamt, Leistungserbringer)?
Qualitätshandbuch ASD – Hilfeplanverfahren
Zielkontrolle/Zielbilanz Die Entwicklung der vereinbarten Wirkungs- und Handlungsziele sowie die hierauf bezogenen Handlungsschritte im Einzelfall vollzieht sich prozesshaft. Der Kontrolle und Modifizierung von Zielen durch alle Beteiligten im Hilfeverlauf kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Anhaltspunkte hinsichtlich einer sinnvollen Zielkontrolle bilden zu vereinbarende Indikatoren bzw. Kriterien, anhand derer sich feststellen lässt, ob die Beteiligten der Erreichung ihrer Ziele nähergekommen sind und diese auch in Handlungs-/ Verhaltensänderungen umgesetzt wurden. Erschließungsfragen zur Zielkontrolle sollten sich an den nachstehenden Beispielen orientieren:
• Was kann als Merkmal des erwünschten Zustandes/als Erfolg beschrieben werden? • Woran können wir erkennen, dass der junge Mensch bzw. andere Beteiligten vereinbarte
Handlungen/Verhaltensänderungen vornehmen bzw. umsetzen? Die Definition von Kriterien und Merkmalen, an denen sich das Erreichen vereinbarter Wirkungs- und Handlungsziele feststellen lässt, ist dabei nicht das Ergebnis externer Vorgaben, sondern bereits Gegenstand des gesamten Aushandlungsprozesses im Rahmen der Hilfeplanung. Die Beteiligten an diesem Prozess verständigen sich darauf, woran sich messen lassen soll, dass die im Prozess der Hilfeplanung vereinbarten Ziele erreicht wurden bzw. auch noch nicht erreicht werden konnten. Mindestens drei Monate nach Beginn der Hilfe erfolgt die Überprüfung der Eignung der Hilfe. Dies sollte nach Möglichkeit im Rahmen eines gemeinsamen Gespräches mit allen handelnden Akteuren erfolgen. Ist im Ergebnis dieses Gespräches festzustellen, dass die angebotene Hilfe nicht geeignet ist, so ist die Hilfe zu beenden bzw. im Rahmen eines Fachgespräches eine bedarfgerechtere passgenauere Hilfe zu entwickeln.
7. Hilfeplanfortschreibung Nach 6 Monaten findet mit allen handelnden Akteuren die Hilfeplanfortschreibung statt. Ziel der Hilfeplanfortschreibung ist es, die zuvor im Hilfeplan festgelegten Ziele zu überprüfen, bei Bedarf zu verändern oder neu zu vereinbaren.
8. Beendigung der Hilfe
Bei Beendigung einer Hilfe zur Erziehung soll mit allen Beteiligten ein Auswertungsgespräch erfolgen. Ziel ist es, die Wirkung der Hilfe zu bewerten. Die Daten dienen als Grundlage der Qualitätssicherung und des Qualitätsdialoges.
Qualitätshandbuch ASD – Hilfeplanverfahren
Qualitätshandbuch ASD - Hilfeplanverfahren - Prozesssystematik
Auftragserteilungaus der
Falleingangs-phase
Informations-gespräch
Fallrecherche
Hilfeentscheidungder Leistungs-berechtigten
Ende
Fachgespräch
Bogenpersonenbez.
Daten
AntragHzE
Fallrecherche-bogen
ProtokollFachgespräch
keineLeistungs-berechtigung
Ablehnung desLeistungsangebots
Wunsch nachanderemLeistungsangebotim Rahmender „HzE“
Hilfeplangespräch
Fortschreibung Hilfeplan mit
allen Beteiligten
Fortführungoder
Beendigungder Hilfe
Beendigungder Hilfe
Leistungenaußerhalb
HzE
ProtokollHilfeplan
ProtokollHilfeplanfort-schreibung
Statistik
keineMitwirkung
BogenZiel-
erreichung
Anpassung derLeistungen andie verändertenHilfebedarfe imRahmen vonHzE
1
6
5
4
3
2
7
Informations-blatt HzE
ProtokollÜberprüfungs-
gespräch
Kostenbericht
5.1. Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIIIProzesssystematik
5.2. Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII (Tabelle-Teil 1)
Arbeitsschritt mit Nr. Art und Bezeichnung
Informationsgespräch
1
Fallrecherche
2
Fachgespräch
3
Hilfeentscheidung
4
Wer ist für diesen Arbeitsschritt verantwortlich
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Was ist zu tun von
Information über den weiteren gesamten Verfahrensablauf im Rahmen HzE
Umfassende Fallrecherche durch Einbeziehung aller weiteren notwendigen Fachkräfte und Institutionen
Organisation des Fachgesprächs mit allen notwendigen Beteiligten
a) Herbeiführung der
Entscheidung b) ggf. Auswahl und
Vorstellung des Leistungsanbieters
Was ist das erwartete Ergebnis
Die Leistungsberechtigten sind umfassend informiert und stimmen dem weiteren Prozessablauf zu. HzE Antrag ist gestellt
Fallrecherchebogen ist erstellt
Herbeiführen einer Entscheidung über Art und Umfang des Leistungsangebotes (Auswahl des Leistungserbringers unter der Prämisse einer Entgeltvereinbarung)
a) Die Leistungsberechtigten
nehmen das Leistungsangebot an
b) Die Leistungsberechtigten nehmen das Leistungsangebot nicht an
Wann muss der Schritt spätestens beendet sein
2 Wochen nach Auftragsklärung aus Falleingangsphase
4 Wochen nach Antragsstellung
2 Wochen nach der Fallrecherche
innerhalb einer Woche
Qualitätshandbuch ASD - Hilfeplanverfahren - Prozessstandards
5.2. Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII (Tabelle-Teil 2)
Wer ist zu informieren
keiner
keiner
Gruppenleitung wirtschaftliche Jugendhilfe Vertretung des/der Fallverantwortlichen ggf. auch Leistungserbringer (bei kollegialer Fallberatung* entsprechende Gruppe, Moderation /Supervision)
Gruppenleitung wirtschaftliche Jugendhilfe ggf. neues Fachgespräch beim Wunsch der Leistungsberechtigten nach anderem Angebot
Was ist zu dokumentieren, welche Dokumente sind zu benutzen
Aktenvermerk Informationsbogen Antrag HzE Bogen „Personenbezogene Daten“ Schweigepflichtentbindung
Fallrecherchebogen Genogramm Soziales Atom
Protokoll Fachgespräch
Aktennotiz
Maximaler Arbeitszeitaufwand
90 Minuten
10 Stunden
1 Stunde mind. 3 MitarbeiterInnen
4 Stunden
• kollegiale Fallberatung ist immer durchzuführen wenn die HzE eine erhebliche Veränderung auf die bisherige Lebensweise
der Betroffenen hat (Fremdplatzierung). Qualitätshandbuch ASD - Hilfeplanverfahren - Prozessstandards
5.2. Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII (Tabelle-Teil 3)
Arbeitsschritt mit Nr. Art und Bezeichnung
Hilfeplan
5
Hilfeplanfortschreibung
6
Fortführung/ Beendigung der Hilfe
7
Wer ist für diesen Arbeitsschritt verantwortlich
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Was ist zu tun von
Organisation des Hilfeplangesprächs mit allen Beteiligten Aushandeln, konkretisieren und Dokumentation von Zielen und Arbeitsschritten Überprüfung Eignung der Hilfeart (nach 3 Monaten)
Anforderung des aktuellen Berichts Organisation der Hilfeplanfortschreibung mit allen Beteiligten Überprüfung, Fortschreibung, Aushandlung, Konkretisierung und Dokumentation von Zielen und Arbeitsschritten
a) Herbeiführen der
Entscheidung ob die Hilfe weitergeführt wird ggf. verändert werden muss
b) Ggf. Erweiterung des Leistungsangebotes oder Überleitung in ein andere Produkt
c) Bei Beendigung der Hilfe Auswertungsgespräch mit allen Beteiligten
Qualitätshandbuch ASD - Hilfeplanverfahren - Prozessstandards
5.2. Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII (Tabelle-Teil 4)
Was ist das erwartete Ergebnis
Gemeinsame verbindliche Ziele und Arbeitsschritte sind vereinbart Hilfeart ist geeignet
Gemeinsame verbindliche Ziele und Arbeitsschritte sind überprüft, ggf. verändert und neu vereinbart
a) Die Hilfe wird fortgeführt /
verändert b) Die Hilfe wird erweitert bzw.
Überleitung in ein anderes Produkt
c) Die Hilfe wird beendet
Wann muss der Schritt spätestens beendet sein
Vor Beginn der Leistungsgewährung (außer in Krisensituationen)
Nach 6 Monaten nach Hilfebeginn Alle weiteren HPF nach 6 Monaten
siehe Punkt 6
Wer ist zu informieren Gruppenleitung wirtschaftliche Jugendhilfe
Gruppenleitung wirtschaftliche Jugendhilfe
siehe Punkt 6
Was ist zu dokumentieren, welche Dokumente sind zu benutzen
Kostenbericht Hilfeplan Überprüfungsbogen
Kostenbericht Hilfeplan Aktueller Bericht
siehe Punkt 6 (Die Hilfe wird beendet) Statistik Auswertungsbogen
Maximaler Arbeitszeitaufwand
5-8 Stunden
5-8 Stunden
siehe Punkt 6
Qualitätshandbuch ASD - Hilfeplanverfahren - Prozessstandards
Qualitätshandbuch ASD - Zeitlich befristete Entlastung von Familien - Dokumentensystem
5.3. Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII Dokumentensystem
Zur Fallbearbeitung entsprechend den Vorgaben des Qualitätshandbuches ist ein standardisiertes Dokumentensystem entwickelt worden. Neben einem formlosen Aktenvermerk werden Hilfeplanverfahren die Dokumente • Informationsblatt zum Hilfeplanverfahren • Bogen für „personenbezogene Daten“ • Antrag auf Hilfe zur Erziehung • Fallrecherchebogen • Genogramm • Soziales Atom • Protokoll Fachgespräch • Protokoll Hilfeplangespräch • Protokoll Überprüfungsgespräch • Protokoll Hilfeplanfortschreibung • Bogen zur Selbsteinschätzung • aktueller Bericht des Hilfeanbieters • Kostenbericht • internen Statistikbogen • Landesamt-Statistik • Bogen zur Zielerreichung (55/0) • Bogen zur Zielerreichung (Akte) verwendet. Zugriff auf diese Dokumente gibt es über den nachstehenden Netzwerkpfad:
55 auf ′Hants91′ (H:) \ RSD_alle \ Qualitätsnetzwerk ASD JGH \ Qualitätshandbuch ASD \
5. Hilfeplanverfahren \ 5.3. Dokumentensystem \ ...
Qualitätshandbuch ASD – Hilfeplangestützte Produktbeschreibungen
6. Hilfeplangestützte Produktbeschreibungen
Hilfen zur Erziehung unterliegen im qualitativen Sinne einer hohen Erwartunghinsichtlich ihrer Wirkung und Zielorientierung.Die Problemlagen der Familien sowie der betroffenen Kinder und Jugendlichen sindin der Regel komplex und für alle Beteiligten insbesondere am Beginn der Hilfe nursehr schwer zu überschauen. Von allen Handlungsbildern der Jugendhilfe sind dieHilfen zur Erziehung daher für eine vorausschauende Planung am schwierigstenzugänglich. Die vorgeschriebene Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII ist von daher einentscheidendes Geschehen im Zusammenwirken mehrer Fachkräfte und derBetroffenen, um die richtige und geeignete Form festzustellen, zu planen undumzusetzen.
Sie orientiert sich an den unterschiedlichen subjektiven Einschätzungen derBeteiligten, nämlich der Kinder, der Jugendlichen, der Personensorgeberechtigteneinerseits und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendhilfe andererseits.Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass sich die Jugendhilfe als Partner derFamilien versteht und dass sie die Leistungen an den unterschiedlichenLebenslagen sowie Wünschen und Bedürfnissen der Familienmitglieder orientierenmuss.Die Hilfeplanung soll gewährleisten, dass Hilfen individuell und passgenau undbedarfsrecht sowie zielorientiert entwickelt und umgesetzt werden.
Die Gesamtverantwortung für die Steuerung der Hilfeplanung als Prozess obliegtdem Träger der öffentlichen Jugendhilfe/Fachbereich Jugend und Soziales der StadtHagen.
Die nachfolgenden Produktbeschreibungen sind im Ergebnis der Transfer der 10fachlichen Leitlinien in die Praxis der sozialräumlich ausgerichteten Arbeit des ASDDie Systematik der Auflistung orientiert sich an der Prozeß- und Produktsystematikder fallbezogenen Arbeit im ASD.
Fachliche Positionierung und Indikatoren zur Bestimmung der Ergebnisqualitätwerden zuerst beschrieben und definiert.Jeweils eine Flowchart ist Bestandteil des Prozessstandards und visualisiert dieeinzelnen Verfahrensabläufe innerhalb eines Produkte, die dann noch mit Hilfe einerTabelle erläutert werden.
Das Dokumentensystem listet alle standardisierten Dokumente auf und beschreibtgleichzeitig den Ablagepfad im Netzwerk.
Qualitätshandbuch ASD - (Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit
6.1. (Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit
• Die Stärkung und (Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit und die Achtungdes elterlichen Erziehungsprimats ist die Grundposition der Jugendhilfe.
• Durch die Verbesserung des Erziehungsverhaltens der Eltern soll sich dieSituation des Kindes oder des Jugendlichen in der Familie verbessern umdadurch, soweit möglich, den Verbleib des Kindes / des Jugendlichen in derFamilie zu erhalten.
• Je nach Bedarfslage kann der Schwerpunkt des Adressatenkreises (Kind,Jugendlicher, Eltern) und der Einsatz der Konzepte (Einzelfall-, Gruppenarbeit,Sozialisationsumfeld) variieren.
• Für die Hilfegewährung im Rahmen dieses Produkts ist zwingend eineHilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII vorgeschrieben.Der Grad der Zielerreichung wird in der Falldokumentation bzw.Hilfeplanung festgestellt.
6.1.1. (Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit Ergebnisstandards
gewünschtes Ergebnis Die Grundversorgung des Kindes ist sichergestellt Die Eltern sind in der Lage die Erziehungsverantwortung wahrzunehmen Rollenverteilung zwischen Eltern und Kindern ist klar Es besteht zwischen Eltern und Kindern eine klare, offene, angstfreie, altersgerechte Kommunikation
Indikatoren für die Zielerreichung
• Die Ernährung des Kindes ist gesichert.
• Das Kind erhält emotionale Zuwendung (siehe Punkt 1 des Ersterhebungsbogens Kindeswohlgefährdung).
• Es steht ein Schlaf- und Wachplatz zur Verfügung.
• Die Körperhygiene ist gesichert.
• Der Schutz, die Beaufsichtigung, die Anleitung und die Förderung des Kindes/Jugendlichen wird durch die Eltern sichergestellt.
• Die Eltern akzeptieren außerfamiliäre Sozialisations-, Bildungs- und Erziehungseinrichtung (KiTa, Schule, etc.), sie unterstützen die Kinder und Jugendlichen beim Besuch dieser Institutionen.
• Die Eltern akzeptieren die Schulpflicht der Kinder bzw. Jugendlichen und halten sie zum regelmäßigen Schulbesuch an.
• Die Eltern sehen die medizinische und psychosoziale Versorgung ihrer Kinder als notwendig an und leiten erforderliche Maßnahmen ein.
• Es gibt eine klare Abgrenzung zwischen Elternebene und Kinderebene unter Berücksichtigung des individuellen Reifgrades des Kindes
• Problemlagen innerhalb der Familie können besprochen werden
Qualitätshandbuch ASD - (Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit - Ergebnisstandards
Qualitätshandbuch ASD – (Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit - Prozesssystematik
Auftragserteilungaus der
Falleingangs-phase
Informations-gespräch
Fallrecherche
Hilfeentscheidungder Leistungs-berechtigten
Ende
Fachgespräch
Bogenpersonenbez.
Daten
AntragHzE
Fallrecherche-bogen
ProtokollFachgespräch
keineLeistungs-berechtigung
Ablehnung desLeistungsangebots
Wunsch nachanderemLeistungsangebotim Rahmender „HzE“
Hilfeplangespräch
Fortschreibung Hilfeplan mit
allen Beteiligten
Fortführungoder
Beendigungder Hilfe
Beendigungder Hilfe
Leistungenaußerhalb
HzE
ProtokollHilfeplan
ProtokollHilfeplanfort-schreibung
Statistik
keineMitwirkung
BogenZiel-
erreichung
Anpassung derLeistungen andie verändertenHilfebedarfe imRahmen vonHzE
1
6
5
4
3
2
7
Informations-blatt HzE
ProtokollÜberprüfungs-
gespräch
Kostenbericht
6.1.2. (Wieder)herstellung der ErziehungsfähigkeitProzesssystematik
6.1.3. (Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit (Tabelle-Teil 1)
Arbeitsschritt mit Nr. Art und Bezeichnung
Informationsgespräch
1
Fallrecherche
2
Fachgespräch
3
Hilfeentscheidung
4
Wer ist für diesen Arbeitsschritt verantwortlich
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Was ist zu tun von
Information über den weiteren gesamten Verfahrensablauf im Rahmen HzE
Umfassende Fallrecherche durch Einbeziehung aller weiteren notwendigen Fachkräfte und Institutionen
Organisation des Fachgesprächs mit allen notwendigen Beteiligten
a) Herbeiführung der
Entscheidung b) ggf. Auswahl und
Vorstellung des Leistungsanbieters
Was ist das erwartete Ergebnis
Die Leistungsberechtigten sind umfassend informiert und stimmen dem weiteren Prozessablauf zu. HzE Antrag ist gestellt
Fallrecherchebogen ist erstellt
Herbeiführen einer Entscheidung über Art und Umfang des Leistungsangebotes (Auswahl des Leistungserbringers unter der Prämisse einer Entgeltvereinbarung)
a) Die Leistungsberechtigten
nehmen das Leistungsangebot an
b) Die Leistungsberechtigten nehmen das Leistungsangebot nicht an
Wann muss der Schritt spätestens beendet sein
2 Wochen nach Auftragsklärung aus Falleingangsphase
4 Wochen nach Antragsstellung
2 Wochen nach der Fallrecherche
innerhalb einer Woche
Qualitätshandbuch ASD - (Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit - Prozessstandards
6.1.3. (Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit (Tabelle-Teil 2)
Wer ist zu informieren
keiner
keiner
Gruppenleitung wirtschaftliche Jugendhilfe Vertretung des/der Fallverantwortlichen ggf. auch Leistungserbringer (bei kollegialer Fallberatung* entsprechende Gruppe, Moderation /Supervision)
Gruppenleitung wirtschaftliche Jugendhilfe ggf. neues Fachgespräch beim Wunsch der Leistungsberechtigten nach anderem Angebot
Was ist zu dokumentieren, welche Dokumente sind zu benutzen
Aktenvermerk Informationsbogen Antrag HzE Bogen „Personenbezogene Daten“ Schweigepflichtentbindung
Fallrecherchebogen Genogramm Soziales Atom
Protokoll Fachgespräch
Aktennotiz
Maximaler Arbeitszeitaufwand
90 Minuten
10 Stunden
1 Stunde mind. 3 MitarbeiterInnen
4 Stunden
• kollegiale Fallberatung ist immer durchzuführen wenn die HzE eine erhebliche Veränderung auf die bisherige Lebensweise
der Betroffenen hat (Fremdplatzierung). Qualitätshandbuch ASD - (Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit - Prozessstandards
6.1.3. (Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit (Tabelle-Teil 3)
Arbeitsschritt mit Nr. Art und Bezeichnung
Hilfeplan
5
Hilfeplanfortschreibung
6
Fortführung/ Beendigung der Hilfe
7
Wer ist für diesen Arbeitsschritt verantwortlich
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Was ist zu tun von
Organisation des Hilfeplangesprächs mit allen Beteiligten Aushandeln, konkretisieren und Dokumentation von Zielen und Arbeitsschritten Überprüfung Eignung der Hilfeart (nach 3 Monaten)
Anforderung des aktuellen Berichts Organisation der Hilfeplanfortschreibung mit allen Beteiligten Überprüfung, Fortschreibung, Aushandlung, Konkretisierung und Dokumentation von Zielen und Arbeitsschritten
a) Herbeiführen der
Entscheidung ob die Hilfe weitergeführt wird ggf. verändert werden muss
b) Ggf. Erweiterung des Leistungsangebotes oder Überleitung in ein andere Produkt
c) Bei Beendigung der Hilfe Auswertungsgespräch mit allen Beteiligten
Qualitätshandbuch ASD - (Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit - Prozessstandards
6.1.3. (Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit (Tabelle-Teil 4)
Was ist das erwartete Ergebnis
Gemeinsame verbindliche Ziele und Arbeitsschritte sind vereinbart Hilfeart ist geeignet
Gemeinsame verbindliche Ziele und Arbeitsschritte sind überprüft, ggf. verändert und neu vereinbart
a) Die Hilfe wird fortgeführt /
verändert b) Die Hilfe wird erweitert bzw.
Überleitung in ein anderes Produkt
c) Die Hilfe wird beendet
Wann muss der Schritt spätestens beendet sein
Vor Beginn der Leistungsgewährung (außer in Krisensituationen)
6 Monate nach Hilfebeginn Alle weiteren HPF nach jeweils 6 Monaten
siehe Punkt 6
Wer ist zu informieren
Gruppenleitung wirtschaftliche Jugendhilfe
Gruppenleitung wirtschaftliche Jugendhilfe
siehe Punkt 6
Was ist zu dokumentieren, welche Dokumente sind zu benutzen
Kostenbericht Hilfeplan Überprüfungsbogen
Kostenbericht Hilfeplan Aktueller Bericht
siehe Punkt 6 (Die Hilfe wird beendet) Statistik Auswertungsbogen
Maximaler Arbeitszeitaufwand
5-8 Stunden
5-8 Stunden
siehe Punkt 6
Qualitätshandbuch ASD - (Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit - Prozessstandards
Qualitätshandbuch ASD - Produktbeschreibung – (Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit - Dokumentensystem
6.1.4. (Wieder)herstellung der ErziehungsfähigkeitDokumentensystem
Zur Fallbearbeitung entsprechend den Vorgaben des Qualitätshandbuches ist einstandardisiertes Dokumentensystem entwickelt worden.
Neben einem formlosen Aktenvermerk werden im Produkt(Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit
die Dokumente aus dem Hilfeplanverfahren verwendet.
Zugriff auf diese Dokumente gibt es über den nachstehenden Netzwerkpfad:
55 auf ′Hants91′ (H:) \ RSD_alle \ Qualitätsnetzwerk ASD JGH \Qualitätshandbuch ASD \
5. Hilfeplanverfahren \5.3. Dokumentensystem \ ...
6.1.5. (Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit Strukturqualität
Personalressourcen
Fachkräfte: 1 Sozialarbeiter/in (EG 9 TVöD) mit Erfahrung in der Jugendhilfe Für die Durchführung von Fachgesprächen zusätzlich 1 Sozialarbeiter/in (EG 9 TVöD) und 1 Sozialarbeiter/in mit Leitungsfunktion (EG 11 TVöD)
Sachliche Ressourcen
Büro: Einzelbüros - Störungsfreiheit muss gewährleistet sein PC, Besprechungstisch, Besucherstühle, Besprechungsraum Fahrzeuge: dienstlich zugelassener priv. PKW, Taxi, Stadtteilauto Technische Geräte: Telefon, Diktiergerät, Sonstige Ausstattung: Moderatorenkoffer, Flipchart, Spielzeug, methodisch ausgerichtetes Spielmaterial Beratung Supervision: fachliche Beratung Kollegiale Beratung, Supervision, Fortbildung
Logistik Standorte in Kundennähe
Service Parameter
Erreichbarkeit: Kernzeit 8.30 - 9.30 Uhr individuelle Terminvereinbarung auch außerhalb der Kernarbeitszeit Verfügbarkeit: unbesetzte Stellen sind wiederzubesetzen (z. B. bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen von mehr als 6 Wochen)
Qualitätshandbuch ASD – (Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit - Strukturqualität
Qualitätshandbuch ASD - Hilfen zur selbstständigen Lebensführung
6.2. Hilfen zur selbstständigen Lebensführung
• Mit diesem Produkt sind nicht nur ältere Jugendliche und junge Erwachseneangesprochen, sondern auch Familien, die Hilfen zur Lebensbewältigungbenötigen. Deshalb sind neben der Vorschrift § 41 auch §§ 18, 19, 27ff inBetracht zu ziehen.
• Im Vordergrund steht die Unterstützung der von den jungen Menschen selbstgewählten Perspektive und der Wunsch nach Hilfe. Voraussetzung für dieHilfegewährung ist eine individuelle Beeinträchtigung sowie eine mangelndeKompetenz bei der Bewältigung des Alltags.
• Individuelle, ambulante Formen der Hilfe haben Vorrang vor stationärenHilfearten.
• Für die Hilfegewährung im Rahmen dieses Produkts ist zwingend eineHilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII vorgeschrieben.Der Grad der Zielerreichung wird in der Falldokumentation bzw.Hilfeplanung festgestellt.
Qualitätshandbuch ASD - Hilfe zur selbstständigen Lebensführung - Ergebnisstandards
6.2.1. Hilfe zur selbstständigen LebensführungErgebnisstandards
gewünschtes Ergebnis
Am Ende der Hilfe hat der jungeMensch bzw. die junge Familie einewirtschaftliche Eigenständigkeiterreicht.
Die Hilfeempfänger können mit denvorhandenen Finanzen umgehen,können sich selbst versorgen undmachen keine unübersehbarenSchulden.
Ansprüche bei Behörden undInstitutionen können geltend gemachtwerden.
Der Tages- und Wochenablauf iststrukturiert.
Die Hilfeempfänger sind sozialeingebunden.
Indikatoren für die Zielerreichung
In 80% der Fälle ist derLebensunterhalt des jungen Menschendurch eigenes Einkommen aus Arbeit,Ausbildung, BAföG oder andereSozialleistungen gesichert.Die Überprüfung erfolgt in derjährlichen Produktbesprechung.
Die Kontoauszüge der letzten 3 Monatebelegen die Erfüllung des Standards.Zielerreichungsgrad: 80% aller Fälle.Die Überprüfung erfolgt in derjährlichen Produktbesprechung.
Anträge werden gestellt und verfolgt.Zielerreichungsgrad: 80% aller Fälle.Die Überprüfung erfolgt in derjährlichen Produktbesprechung.
Die Hilfeempfänger gehen einerregelmäßigen Beschäftigung nach.Zielerreichungsgrad: 80% im Einzelfall.Die Überprüfung erfolgt in derjährlichen Produktbesprechung.
Die Hilfeempfänger haben Freundeund/oder Bekannte.Zielerreichungsgrad: 80% aller Fälle.Die Überprüfung erfolgt durch AbfrageJA / NEIN.
Qualitätshandbuch ASD - Hilfen zur selbstständigen Lebensführung - Prozesssystematik
Auftragserteilungaus der
Falleingangs-phase
Informations-gespräch
Fallrecherche
Hilfeentscheidungder Leistungs-berechtigten
Ende
Fachgespräch
Bogenpersonenbez.
Daten
AntragHzE
Fallrecherche-bogen
ProtokollFachgespräch
keineLeistungs-berechtigung
Ablehnung desLeistungsangebots
Wunsch nachanderemLeistungsangebotim Rahmender „HzE“
Hilfeplangespräch
Fortschreibung Hilfeplan mit
allen Beteiligten
Fortführungoder
Beendigungder Hilfe
Beendigungder Hilfe
Leistungenaußerhalb
HzE
ProtokollHilfeplan
ProtokollHilfeplanfort-schreibung
Statistik
keineMitwirkung
BogenZiel-
erreichung
Anpassung derLeistungen andie verändertenHilfebedarfe imRahmen vonHzE
1
6
5
4
3
2
7
Informations-blatt HzE
ProtokollÜberprüfungs-
gespräch
Kostenbericht
6.2.2. Hilfen zur selbstständigen LebensführungProzesssystematik
6.2.3. Hilfen zur selbstständigen Lebensführung (Tabelle-Teil 1)
Arbeitsschritt mit Nr. Art und Bezeichnung
Informationsgespräch
1
Fallrecherche
2
Fachgespräch
3
Hilfeentscheidung
4
Wer ist für diesen Arbeitsschritt verantwortlich
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Was ist zu tun von
Information über den weiteren gesamten Verfahrensablauf im Rahmen HzE
Umfassende Fallrecherche durch Einbeziehung aller weiteren notwendigen Fachkräfte und Institutionen
Organisation des Fachgesprächs mit allen notwendigen Beteiligten
a) Herbeiführung der
Entscheidung b) ggf. Auswahl und
Vorstellung des Leistungsanbieters
Was ist das erwartete Ergebnis
Die Leistungsberechtigten sind umfassend informiert und stimmen dem weiteren Prozessablauf zu. HzE Antrag ist gestellt
Fallrecherchebogen ist erstellt
Herbeiführen einer Entscheidung über Art und Umfang des Leistungsangebotes (Auswahl des Leistungserbringers unter der Prämisse einer Entgeltvereinbarung)
a) Die Leistungsberechtigten
nehmen das Leistungsangebot an
b) Die Leistungsberechtigten nehmen das Leistungsangebot nicht an
Wann muss der Schritt spätestens beendet sein
2 Wochen nach Auftragsklärung aus Falleingangsphase
4 Wochen nach Antragsstellung
2 Wochen nach der Fallrecherche
innerhalb einer Woche
Qualitätshandbuch ASD – Hilfen zur selbstständigen Lebensführung - Prozessstandards
6.2.3. Hilfen zur selbstständigen Lebensführung (Tabelle-Teil 2)
Wer ist zu informieren
keiner
keiner
Gruppenleitung wirtschaftliche Jugendhilfe Vertretung des/der Fallverantwortlichen ggf. auch Leistungserbringer (bei kollegialer Fallberatung* entsprechende Gruppe, Moderation /Supervision)
Gruppenleitung wirtschaftliche Jugendhilfe ggf. neues Fachgespräch beim Wunsch der Leistungsberechtigten nach anderem Angebot
Was ist zu dokumentieren, welche Dokumente sind zu benutzen
Aktenvermerk Informationsbogen Antrag HzE Bogen „Personenbezogene Daten“ Schweigepflichtentbindung Bogen zur Selbsteinschätzung
Fallrecherchebogen Genogramm Soziales Atom
Protokoll Fachgespräch
Aktennotiz
Maximaler Arbeitszeitaufwand
90 Minuten
10 Stunden
1 Stunde mind. 3 MitarbeiterInnen
4 Stunden
• kollegiale Fallberatung ist immer durchzuführen wenn die HzE eine erhebliche Veränderung auf die bisherige Lebensweise
der Betroffenen hat (Fremdplatzierung).
Qualitätshandbuch ASD – Hilfen zur selbstständigen Lebensführung - Prozessstandards
6.2.3. Hilfen zur selbstständigen Lebensführung (Tabelle-Teil 3)
Arbeitsschritt mit Nr. Art und Bezeichnung
Hilfeplan
5
Hilfeplanfortschreibung
6
Fortführung/ Beendigung der Hilfe
7
Wer ist für diesen Arbeitsschritt verantwortlich
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Was ist zu tun von
Organisation des Hilfeplangesprächs mit allen Beteiligten Aushandeln, konkretisieren und Dokumentation von Zielen und Arbeitsschritten Überprüfung Eignung der Hilfeart (nach 3 Monaten)
Anforderung des aktuellen Berichts Organisation der Hilfeplanfortschreibung mit allen Beteiligten Überprüfung, Fortschreibung, Aushandlung, Konkretisierung und Dokumentation von Zielen und Arbeitsschritten
a) Herbeiführen der
Entscheidung ob die Hilfe weitergeführt wird ggf. verändert werden muss
b) Ggf. Erweiterung des Leistungsangebotes oder Überleitung in ein andere Produkt
c) Bei Beendigung der Hilfe Auswertungsgespräch mit allen Beteiligten
Qualitätshandbuch ASD – Hilfen zur selbstständigen Lebensführung - Prozessstandards
6.2.3. Hilfen zur selbstständigen Lebensführung (Tabelle-Teil 4)
Was ist das erwartete Ergebnis
Gemeinsame verbindliche Ziele und Arbeitsschritte sind vereinbart Hilfeart ist geeignet
Gemeinsame verbindliche Ziele und Arbeitsschritte sind überprüft, ggf. verändert und neu vereinbart
a) Die Hilfe wird fortgeführt /
verändert b) Die Hilfe wird erweitert bzw.
Überleitung in ein anderes Produkt
c) Die Hilfe wird beendet
Wann muss der Schritt spätestens beendet sein
Vor Beginn der Leistungsgewährung (außer in Krisensituationen)
6 Monate nach Hilfebeginn Alle weiteren HPF nach jeweils 6 Monaten
siehe Punkt 6
Wer ist zu informieren
Gruppenleitung wirtschaftliche Jugendhilfe
Gruppenleitung wirtschaftliche Jugendhilfe
siehe Punkt 6
Was ist zu dokumentieren, welche Dokumente sind zu benutzen
Kostenbericht Hilfeplan Überprüfungsbogen
Kostenbericht Hilfeplan Aktueller Bericht
siehe Punkt 6 (Die Hilfe wird beendet) Statistik Auswertungsbogen
Maximaler Arbeitszeitaufwand
5-8 Stunden
5-8 Stunden
siehe Punkt 6
Qualitätshandbuch ASD – Hilfen zur selbstständigen Lebensführung - Prozessstandards
Qualitätshandbuch ASD - Produktbeschreibung – Hilfen zur selbstständigen Lebensführung - Dokumentensystem
6.2.4. Hilfen zur selbstständigen LebensführungDokumentensystem
Zur Fallbearbeitung entsprechend den Vorgaben des Qualitätshandbuches ist einstandardisiertes Dokumentensystem entwickelt worden.
Neben einem formlosen Aktenvermerk werden im ProduktHilfen zur selbstständigen Lebensführung
die Dokumente aus dem Hilfeplanverfahren verwendet.
Zugriff auf diese Dokumente gibt es über den nachstehenden Netzwerkpfad:
55 auf ′Hants91′ (H:) \ RSD_alle \ Qualitätsnetzwerk ASD JGH \Qualitätshandbuch ASD \
5. Hilfeplanverfahren \5.3. Dokumentensystem \ ...
6.3.5. Hilfen zur selbstständigen Lebensführung Strukturqualität
Personalressourcen
Fachkräfte: 1 Sozialarbeiter/in (EG 9 TVöD) mit Erfahrung in der Jugendhilfe Für die Durchführung von Fachgesprächen zusätzlich 1 Sozialarbeiter/in (EG 9 TVöD) und 1 Sozialarbeiter/in mit Leitungsfunktion (EG 11 TVöD)
Sachliche Ressourcen
Büro: Einzelbüros - Störungsfreiheit muss gewährleistet sein PC, Besprechungstisch, Besucherstühle, Besprechungsraum Fahrzeuge: dienstlich zugelassener priv. PKW, Taxi, Stadtteilauto Technische Geräte: Telefon, Diktiergerät, Sonstige Ausstattung: Moderatorenkoffer, Flipchart, Spielzeug, methodisch ausgerichtetes Spielmaterial Beratung Supervision: fachliche Beratung Kollegiale Beratung, Supervision, Fortbildung
Logistik Standorte in Kundennähe
Service Parameter
Erreichbarkeit: Kernzeit 8.30 - 9.30 Uhr individuelle Terminvereinbarung auch außerhalb der Kernarbeitszeit Verfügbarkeit: unbesetzte Stellen sind wiederzubesetzen (z. B. bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen von mehr als 6 Wochen)
Qualitätshandbuch ASD – Hilfen zur selbstständigen Lebensführung - Strukturqualität
6.3. Hilfen in dauerhaften familienersetzenden Lebensformen
• Das Produkt „Hilfen in dauerhaften familienersetzenden Lebensformen“ greift für die Zielgruppe der Kinder bis 14 Jahre, für die es keine Rückkehroption in den elterlichen Haushalt gibt.
• Hilfen zur Stärkung und Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit sind
ausgeschöpft oder ausgeschlossen. • Unter Einbeziehung der jeweiligen Problemlage sollen Kinder, die in neue
Lebensformen wechseln, vorrangig in Pflegefamilien oder in familienanalogen Wohnformen untergebracht werden.
• Aus diesem Grund soll zu Beginn immer eine intensive Diagnostik vorgeschaltet
werden. Ziel ist die Abklärung der geeigneten Betreuungsform.
• Für die Hilfegewährung im Rahmen dieses Produkts ist zwingend eine Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII vorgeschrieben. Der Grad der Zielerreichung wird in der Falldokumentation bzw. Hilfeplanung festgestellt.
Qualitätshandbuch ASD – Hilfen in dauerhaften familienersetzenden Lebensformen
6.3.1. Hilfen in dauerhaften familienersetzenden Lebensformen - Ergebnisstandards
gewünschtes Ergebnis Das Kind fühlt sich in seiner neuen Umgebung wohl und ist integriert. Das Kind wird entsprechend seinem individuellen Entwicklungsstand gefördert. Die Personensorgeberechtigten akzeptieren die dauerhafte Fremdunterbringung. Bei fehlender Mitwirkung der Personensorgeberechtigten erfolgt die Unterbringung auf der Grundlage einer familiengerichtlichen Entscheidung.
Indikatoren für die Zielerreichung In 80% aller Fälle beantworten die Kinder die Frage nach der Zufriedenheit mit „Ja“. Säuglinge und Kleinkinder sind altersgemäß entwickelt und hinterlassen einen zufriedenen Eindruck. Die Grundversorgung ist zu 100% sichergestellt. Bei der Zielüberprüfung im Rahmen der Hilfeplanfortschreibung sind 80% der verabredeten Handlungsziele erreicht 80 % der Eltern wirken bei der Hilfeplanung mit und unterstützen die vereinbarten Ziele und Arbeitsschritte. Das Kind kann sich ohne Loyalitätskonflikte auf die neue Lebensform einlassen. In allen Fällen liegt ein Beschluss des zuständigen Familiengerichts vor.
Qualitätshandbuch ASD – Hilfen in dauerhaften familienersetzenden Lebensformen - Ergebnisstandards
Qualitätshandbuch ASD – Hilfen in dauerhaften familienersetzenden Lebensformen - Prozesssystematik
Auftragserteilungaus der
Falleingangs-phase
Hilfeentscheidungder Leistungs-berechtigten
Ende
Fachgespräch ProtokollFachgespräch
Ablehnung desLeistungsangebots
Wunsch nachanderemLeistungsangebotim Rahmender „HzE“
Hilfeplangespräch
Fortschreibung Hilfeplan mit
allen Beteiligten
Fortführungoder
Beendigungder Hilfe
Leistungenaußerhalb
HzE
ProtokollHilfeplan
ProtokollHilfeplanfort-schreibung
Statistik
keineMitwirkung
BogenZiel-
erreichung
Anpassung derLeistungen andie verändertenHilfebedarfe imRahmen vonHzE
1
6
5
4
3
2
7
ProtokollÜberprüfungs-
gespräch
Kostenbericht
Überleitungaus
Produkt 6
Hilfeplangespräch
ProtokollHilfeplan
DiagnostikDiagnose-
bericht
Kostenbericht
Überleitung in Produkt„Hilfen zur selbständigen Lebensführung“
6.3.2. Hilfen in dauerhaften familienersetzenden Lebensformen - Prozesssystematik
6.3.3. Hilfen in dauerhaften familienersetzenden Lebensformen (Tabelle-Teil 1)
Arbeitsschritt mit Nr. Art und Bezeichnung
Hilfeplangespräch
1
Diagnostik
2
Fachgespräch
3
Hilfeentscheidung
4
Wer ist für diesen Arbeitsschritt verantwortlich?
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Was ist zu tun?
Planung und Organisation des Hilfeplangesprächs in der bisherigen Einrichtung
Bei vorhandener stationärer Betreuung Auswahl und Beauftragung eines Leistungsanbieters zur Erstellung der Diagnostik
Organisation des Fachgesprächs mit allen notwendigen Beteiligten
Herbeiführung der Entscheidung Ggf. Auswahl und Vorstellung des zukünftigen Leistungsanbieters
Was ist das erwartete Ergebnis?
Eine dauerhafte Betreuungsperspektive ohne Rückkehroption in den familiären Haushalt wird festgestellt.
Die geeignete Betreuungsform für den weiteren Hilfeverlauf steht (auf der Grundlage der Diagnostikergebnisse) fest.
Herbeiführen einer Entscheidung über Art und Umfang des Leistungsangebotes.
Die Leistungsberechtigten nehmen das Hilfeangebot an / nicht an.
Wann muss der Schritt spätestens beendet sein?
Spätestens 2 Jahre nach Beginn der stationären Unterbringung
Spätestens 3 Monate nach Beauftragung
2 Wochen nach Eingang der Diagnostik
innerhalb einer Woche
Qualitätshandbuch ASD - Hilfen in dauerhaften familienersetzenden Lebensformen - Prozessstandards
6.3.3. Hilfen in dauerhaften familienersetzenden Lebensformen (Tabelle-Teil 2)
Wer ist zu informieren?
keiner
Gruppenleitung
Gruppenleitung wirtschaftliche Jugendhilfe Vertretung Leistungserbringer
Gruppenleitung wirtschaftliche Jugendhilfe Personensorgeberechtigte (ggf. neues Fachgespräch beim Wunsch der leistungsberechtigten nach anderem Angebot)
Was ist zu dokumentieren - welche Dokumente sind zu benutzen?
Protokoll Hilfeplangespräch
Diagnosebericht des Leistungserbringers Kostenbericht
Protokoll Fachgespräch
Aktennotiz
Maximaler Arbeitszeitaufwand
2 Stunden
1 Stunde mind. 3 MitarbeiterInnen
2 Stunden
Qualitätshandbuch ASD - Hilfen in dauerhaften familienersetzenden Lebensformen - Prozessstandards
6.3.3. Hilfen in dauerhaften familienersetzenden Lebensformen (Tabelle-Teil 3)
Arbeitsschritt mit Nr. Art und Bezeichnung
Hilfeplan
5
Hilfeplanfortschreibung
6
Fortführung/ Beendigung
7
Wer ist für diesen Arbeitsschritt verantwortlich?
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Was ist zu tun?
Planung und Organisation des Hilfeplangesprächs Aushandeln, konkretisieren und Dokumentation von Zielen und Arbeitsschritten. Überprüfung Eignung der Hilfeart (nach 3 Monaten).
Anforderung des aktuellen Berichts. Organisation der Hilfeplanfortschreibung mit allen Beteiligten. Überprüfung, Fortschreibung, Aushandlung, Konkretisierung und Dokumentation von Zielen und Arbeitsschritten.
Herbeiführen der Entscheidung, ob die Hilfe weitergeführt wird oder ggf. verändert werden muss. Korrektur des Leistungsangebotes oder Überleitung in ein andere Produkt. Bei Beendigung der Hilfe Auswertungsgespräch mit allen Beteiligten.
Qualitätshandbuch ASD - Hilfen in dauerhaften familienersetzenden Lebensformen - Prozessstandards
6.3.3. Hilfen in dauerhaften familienersetzenden Lebensformen (Tabelle-Teil 4)
Was ist das erwartete Ergebnis?
Gemeinsame verbindliche Ziele und Arbeitsschritte sind vereinbart Hilfeart ist geeignet
Gemeinsame verbindliche Ziele und Arbeitsschritte sind überprüft, ggf. verändert und neu vereinbart
Die Hilfe wird fortgeführt / verändert. Die Hilfe wird erweitert bzw. Überleitung in ein anderes Produkt. Die Hilfe wird beendet.
Wann muss der Schritt spätestens beendet sein?
Vor Beginn der Leistungsgewährung
6 Monate nach Hilfebeginn. Alle weiteren HPF nach spätestens 6 Monaten.
siehe Punkt 6
Wer ist zu informieren?
Gruppenleitung wirtschaftliche Jugendhilfe
Gruppenleitung wirtschaftliche Jugendhilfe
siehe Punkt 6
Was ist zu dokumentieren - welche Dokumente sind zu benutzen?
Kostenbericht Hilfeplan Überprüfungsbogen
Kostenbericht Hilfeplan Aktueller Bericht
siehe Punkt 6 (Die Hilfe wird beendet) Statistik) Auswertungsbogen
Maximaler Arbeitszeitaufwand
5-8 Stunden
5-8 Stunden
siehe Punkt 6
Qualitätshandbuch ASD - Hilfen in dauerhaften familienersetzenden Lebensformen - Prozessstandards
Qualitätshandbuch ASD - Produktbeschreibung – Übergang in neue familiäre Lebensformen - Dokumentensystem
6.3.4. Hilfen in dauerhaften familienersetzenden Lebensformen - Dokumentensystem
Zur Fallbearbeitung entsprechend den Vorgaben des Qualitätshandbuches ist ein standardisiertes Dokumentensystem entwickelt worden. Neben einem formlosen Aktenvermerk werden im Produkt
Hilfen in dauerhaften familienersetzenden Lebensformen die Dokumente aus dem Hilfeplanverfahren verwendet. Zugriff auf diese Dokumente gibt es über den nachstehenden Netzwerkpfad:
55 auf ′Hants91′ (H:) \ RSD_alle \ Qualitätsnetzwerk ASD JGH \ Qualitätshandbuch ASD \
5. Hilfeplanverfahren \ 5.3. Dokumentensystem \ ...
6.3.5. Hilfen in dauerhaften familienersetzenden Lebensformen - Strukturqualität
Personalressourcen
Fachkräfte: 1 Sozialarbeiter/in (EG 9 TVöD) mit Erfahrung in der Jugendhilfe Für die Durchführung von Fachgesprächen zusätzlich 1 Sozialarbeiter/in (EG 9 TVöD) und 1 Sozialarbeiter/in mit Leitungsfunktion (EG 11 TVöD)
Sachliche Ressourcen
Büro: Einzelbüros - Störungsfreiheit muss gewährleistet sein PC, Besprechungstisch, Besucherstühle, Besprechungsraum Fahrzeuge: dienstlich zugelassener priv. PKW, Taxi, Stadtteilauto Technische Geräte: Telefon, Diktiergerät, Sonstige Ausstattung: Moderatorenkoffer, Flipchart, Spielzeug, methodisch ausgerichtetes Spielmaterial Beratung Supervision: fachliche Beratung Kollegiale Beratung, Supervision, Fortbildung
Logistik Standorte in Kundennähe
Service Parameter
Erreichbarkeit: Kernzeit 8.30 - 9.30 Uhr individuelle Terminvereinbarung auch außerhalb der Kernarbeitszeit Verfügbarkeit: unbesetzte Stellen sind wiederzubesetzen (z. B. bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen von mehr als 6 Wochen)
Qualitätshandbuch ASD – Hilfen in dauerhaften familienersetzenden Lebensformen - Strukturqualität
6.4. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a)
• Kindern und Jugendliche, die aufgrund einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischer Behinderung nicht sozial integriert sind bzw. deren soziale Integration gefährdet ist, soll Hilfe und Unterstützung angeboten werden. Voraussetzung für einen Anspruch auf Eingliederungshilfe ist das Vorliegen einer seelischen Behinderung oder die fachliche Einschätzung, dass eine drohende seelische Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit ( deutlich mehr als 50 %) droht.
• Ein Hilfeanspruch setzt voraus, dass einerseits eine seelische Störung mit
Krankheitswert und andererseits, dadurch hervorgerufen, eine seelische Behinderung (die seelische Gesundheit weicht länger als 6 Monate vom Lebensalter typischen Zustand ab und beeinträchtigt die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) vorliegen muss.
• Um die erstgenannte Voraussetzung (seelische Störung) zu prüfen, wird ein
Fachgutachten (Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt) mit einer Aussage zur medizinische Beeinträchtigung benötigt. Inhaltlich ist das Gutachten auf der Grundlage der internationalen Klassifikation der Krankheiten zu erstellen und auch darzulegen ist, ob die Abweichung Krankheitswert hat, oder auf einer Krankheit beruht.
• Die Feststellung der gesellschaftlichen Beeinträchtigung ist Aufgabe des
Jugendamtes. Hierzu werden zusätzliche Informationen benötigt. • Ziel ist es, die Hilfen bedarfsgerecht und unter Einbeziehung des
Lebensumfeldes zu gestalten. Familienerhaltende und familienunterstützende Angebote haben hierbei Vorrang. Notwendige Unterbringungen werden möglichst wohnortnah durchgeführt.
• Für die Hilfegewährung im Rahmen dieses Produkts ist zwingend eine
Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII vorgeschrieben.
Qualitätshandbuch ASD - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a)
Qualitätshandbuch ASD - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a) - Ergebnisstandards
6.4.1. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a)Ergebnisstandards
gewünschtes Ergebnis
Das Kind / der Jugendliche fühlt sichnicht ausgegrenzt.
Das Kind / der Jugendliche nimmt amLeben in der Gemeinschaft teil.
Indikatoren für die Zielerreichung
60% der abgefragten Items im Bogenfür soziale Integration werden mit JAbeantwortet.
Qualitätshandbuch ASD - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a) - Prozesssystematik
Auftragserteilungaus der
Falleingangs-phase
Informations-gespräch
Fallrecherche
Hilfeentscheidungder Leistungs-berechtigten
Ende
Fachgespräch
EntbindungSchweigepflicht
AntragEingliederungs-
hilfe
Sozialpäda-gogische
Diagnostik
ProtokollFachgespräch
keineLeistungs-berechtigung
Ablehnung desLeistungsangebots
Wunsch nachanderemLeistungsangebotim Rahmen der „Eingliederungshilfe“
Hilfeplangespräch
Auswertungs-gespräch
Beendigungder Hilfe
Leistungenaußerhalb
HzE
ProtokollHilfeplan
Statistik
keineMitwirkung
BogenZiel-
erreichung
1
7
5
4
3
2
Informations-blatt § 35a
ProtokollÜberprüfungs-
gespräch
Kostenbericht
FachlicherBerichtSchule
GutachterlicheStellungnahme
gem. §14 SGB IX
6.4.2. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a)Prozesssystematik bei ambulanten Hilfen
Qualitätshandbuch ASD - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a) - Prozesssystematik
Auftragserteilungaus der
Falleingangs-phase
Informations-gespräch
Fallrecherche
Hilfeentscheidungder Leistungs-berechtigten
Ende
Fachgespräch ProtokollFachgespräch
keineLeistungs-berechtigung
Ablehnung desLeistungsangebots
Wunsch nachanderemLeistungsangebotim Rahmen der „Eingliederungshilfe“
Hilfeplangespräch
Fortschreibung Hilfeplan mit
allen Beteiligten
Fortführungoder
Beendigungder Hilfe
Beendigungder Hilfe
Leistungenaußerhalb
HzE
ProtokollHilfeplan
ProtokollHilfeplanfort-schreibung
Statistik
keineMitwirkung
BogenZiel-
erreichung
Anpassung derLeistungen andie verändertenHilfebedarfe imRahmen von„Eingliederungshilfe“
1
6
5
4
3
2
7
ProtokollÜberprüfungs-
gespräch
Kostenbericht
EntbindungSchweigepflicht
AntragEingliederungs-
hilfe
Bogenpersonenbez.
Daten
Informations-blatt § 35a
Sozialpäda-gogische
Diagnostik
FachlicherBerichtSchule
GutachterlicheStellungnahme
gem. §14 SGB IX
6.4.3. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a)Prozesssystematik bei stationären Hilfen
Qualitätshandbuch ASD - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a) - Prozessstandards
6.4.4. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a) (Tabelle-Teil 1)
Arbeitsschritt mit Nr. Art und Bezeichnung
Informationsgespräch
1
Fallrecherche
2
Fachgespräch
3
Hilfeentscheidung
4
Wer ist für diesen Arbeitsschritt verantwortlich
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Was ist zu tun von
Information über den weiteren gesamten Verfahrensablauf
Umfassende Fallrecherche durch Einbeziehung aller weiteren notwendigen Fachkräfte. Gutachterliche Stellungnahme, fachlicher Bericht der Schule und psychosoziale Diagnostik
Organisation des Fachgesprächs mit allen notwendigen Beteiligten
a) Herbeiführung der
Entscheidung b) ggf. Auswahl und Vorstellung
des Leistungsanbieters
Was ist das erwartete Ergebnis
Die Leistungsberechtigten sind umfassend informiert und stimmen dem weiteren Prozessablauf zu. Der Antrag ist gestellt
Das Fachgutachten und der fachliche Bericht der Schule liegen vor. Die psychosoziale Diagnose ist erstellt.
Herbeiführen einer Entscheidung über Art und Umfang des Leistungsangebotes
a) Die Leistungsberechtigten
nehmen das Leistungsangebot an
b) Die Leistungsberechtigten nehmen das Leistungsangebot nicht an
Qualitätshandbuch ASD - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a) - Prozessstandards
6.4.4. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a) (Tabelle-Teil 2)
Wann muss der Schritt spätestens beendet sein
2 Wochen nach Falleingang
6 Wochen nach der Antragsstellung
2 Wochen nach der Fallrecherche
innerhalb einer Woche
Wer ist zu informieren
keiner
keiner
Gruppenleitung wirtschaftliche Jugendhilfe Vertretung ggf. Leistungserbringer (bei kollegialer Fallberatung* entsprechende Gruppe, Moderation / Supervision)
Gruppenleitung wirtschaftliche Jugendhilfe Vertretung ggf. neues Fachgespräch beim Wunsch der leistungsberechtigten nach anderem Angebot
Was ist zu dokumentieren, welche Dokumente sind zu benutzen
Antrag Eingliederungshilfe Informationsbogen Einverständniserklärung Schweigepflicht Bogen „Personenbezogene Daten“
Fachgutachten Fachlicher Bericht Psychosoziale Diagnose
Protokoll Fachgespräch
Aktennotiz Ablehnungsbescheid
Maximaler Arbeitszeitaufwand
90 Minuten
10 Stunden
1Stunde mind. 3 Mitarbeiter/innen
• kollegiale Fallberatung ist immer durchzuführen wenn die HzE eine erhebliche Veränderung auf die bisherige Lebensweise
der Betroffenen hat (Fremdplatzierung).
Qualitätshandbuch ASD - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a) - Prozessstandards
6.4.4. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a) (Tabelle-Teil 3)
Arbeitsschritt mit Nr. Art und Bezeichnung
Hilfeplan
5
Überprüfungsgespräch
6
Auswertung / Beendigung der Hilfe
7
Wer ist für diesen Arbeitsschritt verantwortlich
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Mitarbeiter/in ASD
Was ist zu tun von
Organisation des Hilfeplangesprächs mit allen Beteiligten Aushandeln, konkretisieren und Dokumentation von Zielen und Arbeitsschritten
Spätestens 3 Monate nach Beginn der Hilfeleistung ist die Geeignetheit der Maßnahme zu überprüfen
Auswertung der Hilfeleistung, Zielüberprüfung Falls eine weitere Hilfe erforderlich sein sollte, ist wie unter Arbeitsschritt 2 beschrieben, zu verfahren.
Was ist das erwartete Ergebnis
Verbindliche Ziele und Arbeitsschritte sind gemeinsam vereinbart
Die Hilfe ist geeignet
Die Auswertung ist erfolgt
Qualitätshandbuch ASD - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a) - Prozessstandards
6.4.4. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a) (Tabelle-Teil 4)
Wann muss der Schritt spätestens beendet sein
Vor Beginn der Leistungsgewährung
Nach 3 Monaten
Bei Beendigung der Maßnahme
Wer ist zu informieren
Gruppenleitung wirtschaftliche Jugendhilfe
Gruppenleitung wirtschaftliche Jugendhilfe
Gruppenleitung wirtschaftliche Jugendhilfe
Was ist zu dokumentieren, welche Dokumente sind zu benutzen
Kostenbericht Hilfeplan Statistik
Überprüfungsbogen
Auswertungsbogen Statistik
Maximaler Arbeitszeitaufwand
4 Stunden
1 Stunde
2 Stunden
Qualitätshandbuch ASD - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a)- Dokumentensystem
6.4.5. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a) Dokumentensystem
Zur Fallbearbeitung entsprechend den Vorgaben des Qualitätshandbuches ist ein standardisiertes Dokumentensystem entwickelt worden. Neben einem formlosen Aktenvermerk werden im Produkt
Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a) die Dokumente aus dem Hilfeplanverfahren verwendet. Ergänzend finden die nachstehenden Dokumente Anwendung • Informationsblatt Eingliederungshilfe • Antrag Eingliederungshilfe • Leitfaden Psychosoziale Diagnose • Fachlicher Bericht ASD (Psychosoziale Diagnostik) • Gutachterliche Stellungnahme gem. § 14 SGB IX (auf Anforderung) • Fragebogen Diskalkulie bzw. Legasthenie Zugriff auf diese Dokumente gibt es über die nachstehenden Netzwerkpfade:
55 auf ′Hants91′ (H:) \ RSD_alle \ Qualitätsnetzwerk ASD JGH \ Qualitätshandbuch ASD \
5. Hilfeplanverfahren \ 5.3. Dokumentensystem \ ...
und
55 auf ′Hants91′ (H:) \ RSD_alle \ Qualitätsnetzwerk ASD JGH \ Qualitätshandbuch ASD \
6. Hilfeplangestützte Produktbeschreibungen \ 6.4. Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a) \
6.4.4. Dokumentensystem \ ...
6.4.6. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a) Strukturqualität
Personalressourcen
Fachkräfte: 1 Sozialarbeiter/in (EG 9 TVöD) mit Erfahrung in der Jugendhilfe Für die Durchführung von Fachgesprächen zusätzlich 1 Sozialarbeiter/in (EG 9 TVöD) und 1 Sozialarbeiter/in mit Leitungsfunktion (EG 11 TVöD)
Sachliche Ressourcen
Büro: Einzelbüros - Störungsfreiheit muss gewährleistet sein PC, Besprechungstisch, Besucherstühle, Besprechungsraum Fahrzeuge: dienstlich zugelassener priv. PKW, Taxi, Stadtteilauto Technische Geräte: Telefon, Diktiergerät, Sonstige Ausstattung: Moderatorenkoffer, Flipchart, Spielzeug, methodisch ausgerichtetes Spielmaterial Beratung Supervision: fachliche Beratung Kollegiale Beratung, Supervision, Fortbildung
Logistik Standorte in Kundennähe
Service Parameter
Erreichbarkeit: Kernzeit 8.30 - 9.30 Uhr individuelle Terminvereinbarung auch außerhalb der Kernarbeitszeit Verfügbarkeit: unbesetzte Stellen sind wiederzubesetzen (z. B. bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen von mehr als 6 Wochen)
Qualitätshandbuch ASD – Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 35a) - Strukturqualität
7. Qualitätssicherung
Qualitätshandbuch ASD – Qualitätssicherung
8. Kooperationsvereinbarungen
Qualitätshandbuch ASD – Kooperationsvereinbarungen