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14 Montag. 21). Mai 1978 Nr. 121 INLAND 3leuf 3ürd|tr ,3cüuitfl Mass an Unsiclicrhcit bestanden hat, zeigt sich darin, dass im Abstimmungsergebnis kaum Trends zu erkennen sind, die etwa den ein- zelnen Landesgegenden oder ländlicheren und städtischeren Regionen zuzuordnen wären. 20 (gegen 5) Stände lieferten schliesslich eine Ja- Mehrheit, die absolut und relativ deutlichste der Kanton Zürich. Die Zustimmung zum Abbau der Brolsub- ventionierung bringt für den Konsumenten keine Aenderimg; die neuen Brot-, Mehl- und Gebäckpreise sind ja schon seit Oktober 1977 in Kraft. Der steuerzahlende Stimmbürger hat seinen Willen zur Sparsamkeit bekräftigt, was man als positiven Schluss aus dem Urnengang festhalten wird. zr. Keine Indikationen Im Kreuzfeuer der gegensätzlich argumen- tierenden Referendumskomitees ist das Gesetz über den Schutz der Schwangerschaft und die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs "er- wartungsgemäss recht unwirsch beiseite gefegt worden, und zwar in allen Kantonen mit durchwegs über sechzig Prozent Nein-Stim- men. Niemand hatte sich im Abstimmungs- kampf für die mühsam zustande gekommene Kompromisslösung mehr eingesetzt. Die knap- pe, taktisch bedingte Ja-Parole der CVP hat in den katholischen Stammlanden besonders we- nig Anklang gefunden. Deutlicher als in der deutschen Schweiz haben sich sodann in der Romandie die Nein-Stimmen aus beiden geg- nerischen Lagern kumuliert. Die Ablehnung des Gesetzes bedeutet si- cher nicht, dass der gegenwärtige unbefriedi- gende Zustand krasser Rechtsungleichheit gut- geheissen wird. Eine Lösung zu finden wird freilich schwierig sein und nach zwei Ab- stimmungen kurz hintereinander nun eine Ver- schnaufpause nötig machen. Zwar hatte die Fristenlösung wesentlich besser abgeschnitten als der Versuch mit einer Indikationenrege- lung. Doch ist wohl an eine eidgenössische Neuregelung in naher Zukunft nicht zu denken. Pr. Absage an die Sommerzeit Triumph für die paar Bauern aus dem Zürcher Oberland, die zunächst im Alleingang das Referendum gegen das im Ständerat mit 34 gegen 1 und im Nationalrat mit 116 gegen 32 angenommene Zeitgesetz ergriffen haben: Für die Kompetenz des Bundesrates zax Einfüh- rung der Sommerzeit haben sich nur in sieben Kantonen Mehrheiten ergeben. Sechs davon haben eine gemeinsame Grenze mit den beiden Sommerzeit-Ländern Frankreich und Italien. In diesen Kantonen ist das Ergebnis ganz of- fensichtlich von den Unannehmlichkeiten be- einflusst worden, die sich erfahrungsgemäss bei Zeitdifferenzen im Nachbarschaftsverkehr er- geben. Erwartungsgemäss steht denn auch Genf auf der Liste der befürwortenden Stände mit 77,9 Prozent Ja-Stimmen an der Spitze. In Zürich, wo das Zeitgesetz ebenfalls, wenn auch nur knapp angenommen wurde, mögen die starken wirtschaftlichen Beziehungen zum Ausland eine Rolle gespielt haben. DaS Gesamtresultat ist insofern bemerkens- wert, als es der verbreiteten These wider- spricht, wonach ein Abstimmungskampf nur mit den Mitteln starker Parteien und Verbände gewonnen werden kann. Kräftige Unterstüt- zung haben die Zürcher Oberländer Bauern nur beim Schweizerischen Bauernverband und bei der SVP gefunden. Da das Referendum im Schauen der anderen Vorlagen stand, war al- lerdings der Werbeaufwand sowohl seitens der Gegner wie auch seitens der Befürworter ver- hältnismässig bescheiden. Ob das schweizerische Abstimmungsergeb- nis einen Einfluss auf den noch ausstehenden Entscheid über die Einführung der Sommerzeit in der Bundesrepublik Deutschland und Oesterreich ausüben wird, bleibt abzuwarten. Was unser nördliches Nachbarland betrifft, so ist immerhin zu bedenken, dass gegen die An- gleichung an die Zeitregelung seiner westlichen Nachbarn der Umstand spricht, dass weder die skandinavischen Länder noch die DDR oder die Tschechoslowakei die Sommerzeit einge- führt haben und dass im zweigeteilten Berlin im Falle einer Zeitdifferenz zwischen den bei- den Stadtteilen mit erheblichen Schwierigkei- ten zu rechnen wäre. Unter diesen Vorausset- zungen erscheint es nicht ausgeschlossen, dass der Entscheid der Schweizer Stimmbürger tat- sächlich dazu beiträgt, einen durchgehenden, von Jugoslawien bis Norwegen reichenden Gürtel einer ganzjährig geltenden Mitteleuro- päischen Zeit aufrechtzuerhalten. Sollten allerdings die Bundesrepublik und Oesterreich die Sommerzeit doch einführen, so würde unser Land zur Zei'insel. In diesem Falle würden die Nachteile eines weiteren Son- derfalles Schweiz vermutlich bald so stark spürbar, dass das Zeitgesetz in einer zweiten Runde doch noch die Gnade der Stimmberech- Geteilte Reaktionen im Bundeshaus Zy. Bern, 28. Mai Im Bundeshaus haben die Volksentscheide differenzierte Reaktionen ausgelöst. Nach dem Gewicht der Vorlage steht das Bedauern über das Nein zur Hochschulförderung im Vordergrund. Bundesrat Hürlimann hob in einer Stellungnahme vor de r Presse vor allem die Tragweite hervor, die der Bundesrat der Forschung und Wissen- schaft sowie der Bildung in den verschiedensten Bereichen für unsere Arbeitsplätze und die so- ziale Sicherheit beimisst. Er bedauerte den ab- lehnenden Volksentscheid ebenso im Bück auf die junge Generation, die die Gewährung gleicher Chancen erwartet, wie sie früheren Generationen geboten waren. Das Nein zur Hochschulförderung in de r vorgeschlagenen Vorlage bedeutet nach Bundesrat Hürlimann kein Nein zum Ziel an sich. Forschung und Ausbildung ohne unterschied- liche und diskriminierende Behandlung junger Menschen gehören auch in Zukunft in den Ver- antwortungsbereich des Staates. Es werden aber, so ga b de r Chef des Departementes des Inneren unmissverständlich zu verstehen, die Kantone ohne eigene Hochschulen, die in ihrer Mehrheit die Vorlage verworfen haben, anders als bisher zur Mitverantwortung und finanziellen Mitbeteiligung an den Kosten, die die Hochschulkantone für die Universitäten aufbringen, herangezogen werden müssen. Welche Lösungen sich abzeichnen, wer- den erst neue Gespräche mit den Kantonen zeigen können. Genugtuung löst dagegen das Ja :.u dein von den Sozialdemokraten und weiteren Linksparteien mit einem Referendum angefochtenen Abbau der Bundessubventionen zur Verbilligung des Brot- getreidepreises aus. Bundesrat Chevallaz würdigte den Abbau dieser sozial ungezielten Massnahme als wertvolle Zustimmung zu den Sparanstren- gungen im Bundeshaushalt. Das Nein zum Bundesgesetz über den Schwan- gerschaftsabbruch, das nach de r Opposition von beiden Seiten he r zu erwarten stand, wird nach Feststellung von Bundesrat Chevallaz den mit Recht kritisierten Zustand bestätigen, dass das geltende Gesetz im einen Kanton liberal, im an- dern restriktiv gehandhabt wird. Das Nein zum Zeitgesetz wird keineswegs als nationale Kata- strophe, beurteilt; man werde zusehen müssen, wie sich die Schwierigkeiten lössen lassen, die sich bei einer allfälligen Umstellung aller Nachbarländer auf die Sommerzeit ergeben. Zur Verwerfung des Volksbegehrens über motorfahrzeugfreie Sonntage verwies Bundesrat Hürlimann nochmals auf die Nachteile, die insbe- sondere für Rand- und Berggebiete zu erwarten gewesen wären und die daher den Bundesrat zu einem Nein bewogen. Er gab aber dem Willen de r Landesregierung Ausdruck, im Sinne de r sympa- thischen Beweggründe der Initianten mit geeig- neten Mitteln zur Hebung der Lebensqualität bei- zutragen. tigtcn finden würde. Ein Meinungsumschwung erscheint auch deshalb nicht ausgeschlossen, als an diesem Wochenende das Uebergewicht der Nein-Stimmen gesamtschweizerisch mit 52,1 Prozent nicht allzu gross ist. , «Bekenntnis zum schweizerischen Bildungswesen» Abstimmungskommentar der Gegner des Hochschulgesetzes (sda) Das Nein zum Hochschulförderungs- und Forschungsgesetz habe gegen alle grossen Parteien und die meisten Zeitungen, aber auch gegen persönliche Anfeindungen von einer Min- derheit erkämpft werden müssen, erklärte Natio- nalrat Dr. Walter Allgöwer (Basel), Präsident des schweizerischen Aktionskomitees «gegen das ver- fehlte Hochschulgesetz», zum Ausgang de r eidge- nössischen Abstimmung. In der Verwerfung sei ein Bekenntnis zum schweizerischen Bildungs- wesen und zu einem gesunden Bundeshaushalt zu sehen. Die grosse Mehrheit des Volkes wolle am bewährten Aufbau mit solider Volks- schule, guter Mittelschul- und Berufsbildung so- wie massvoll gestalteten Universitäten festhalten. Sie wolle dem Bund auch keine weiteren Auf- gaben übertragen, solange die Jahresrechnung Milliardendefizite aufweise. Das «Schreckgespenst» des Numerus clausus habe nicht gewirkt, wohl aber die Aussicht auf eine immer grössere Zahl arbeitsloser Akademiker, die Wirtschaft und Po- litik nicht mehr verkraften könnten. Auch habe es nicht verfangen. Kantone durch Subventionen des Bundes gefügig zu machen, was hoffentlich auf anderen Gebieten ebenfalls aufgegeben werde. Es gebe bessere Wege, die junge Generation brauche um ihre Zukunft keine Angst zu haben. Burgdorfer Initianten wollen nicht aufgeben (sda) Das Initiativkomitee für zwölf motor- fahrzeugfreie Sonntage stellt nach dem negativen Abstimmungsentscheid fest , «dass das Schweizer- volk mehrheitlich nicht bereit ist, einer Mass- nahme zuzustimmen, die ein Entgegenkommen gegenüber den Anwohnern verkehrsreicher Stras- sen dargestellt hätte». Es scheine mehrheitlich auch «keine Bereitschaft zur Abkehr von un- serer hektischen und enorm umweltbelastenden Lebensweise» vorhanden zu sein, meinte Hansjörg Wittwer, Präsident des Initiativkomitees. Nach Wittwer sind nun die Gegner am Ball, weiche die Ziele des Volksbegehrens bejaht, jedoch das vor- geschlagene Mittel abgelehnt haben. Wenn in den nächsten Monaten keine «konkreten und wirkungsvollen Alternativen» ausführungsreif wer- den, so ist von den Verfechtern der Burgdorfer Initiative ein eigener neuer Vorstoss zu erwarten. Man werde sich eher in Richtung parlamenta- rische Vorstösse begeben, da Verfassungsinitia- tiven kaum eine Chance bei Abstimmungen hät- ten. Neue Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen Ein interparlamentarischer Gedankenaustausch zwischen Vertretern der fünf [S'ordtceslschtccizcr Kantone hpw. Aarau, 27. Mai Das Verhältnis Bund - Kantone, insbesondere das Problem de r künftigen Aufgabenteilung und des Lastenausgleichs im Bundesstaat, bildete das Thema einer Zusammenkunft von rund 80 Mit- gliedern der Kantonsparlamente Bern, Aargau, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft am Freitag in Zofingen. Die Konferenz, in dieser Ple- narforni neu und als hoffnungsvoller Ansatz- punkt zu einer vermehrten interparlamentarischen Kooperation in der Nordwestschweiz gewürdigt, diente vor allem de r Information. Prof. Dr. Kurt Eichenberger (Basel), beleuchtete die im Entwurf zur neuen Bundesverfassung vorgeschlagene Neu- regelung der Beziehungen zwischen Bund und Kantonen, während Fürsprecher Samuel Burk- hardt vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeide- partement einen Ueberblick über die Bemühun- gen des EJPD und de r Finanzdirektorenkonfe- renz um eine Aufgabenneuverteilung und -ent- flechtung gab. Stärkung oder Schwächling der Kantone? Die Aufgabengebiete des Staates werden im Entwurf zur neuen BV nicht mehr ausführlich umschrieben, sondern nur noch stichwortartig normiert, dafür aber gleich zwischen den Ge- meinwesen Bund/Kantone verteilt. Dabei werden grosse Sachauf gabenblöcke gebildet und entweder dem Bund oder den Kantonen zugeschoben. Der Bund kann neue Aufgabengebiete ohne Verfas- sungsänderung beackern. Diese neue Methode de r Aufgabenteilung konnte nach Prof. Eichenberger die Kantone wirklich oder vermeintlich schwä- chen, zumindest in die Nachhand versetzen. So- zusagen als Ausgleich werde ihnen mehr Einfluss auf die Bildung des [kindeswillens verschafft, in- dem bereits drei kantonale Parlamente gegen Bundesgesetze und wichtigere Staatsverträge das Referendum ergreifen und neuerdings auch ein volles Initiativrecht gegenüber dem Bund ausüben können. Daneben behalten die einfache Standes- initiative und das Ständemehr bei Verfassungsre- visionen ihre Gültigkeit. Eine föderative Ordnung funktionsfähig zu gestalten zähle wohl zu den dornenrcichsten Aufgaben in einem modernen Staat, bemerkte Ei- chenberger. Die Suche nach einer Neuordnung bewege sich in einem Spannungsfeld voll Gegen- positionen Zentralismus, konservierend-nostal- gischer Föderalismus, empirisch-pragmatische Passivität (Eichenberger: «Man spielt das ralistische Spiel des guten Jammerns" und fühlt sich im pragmatischen Gewächs aber recht behag- lich, ohne es zuzugeben») und Ambivalenz: «Wir möchten einerseits differenziert und indivi- dualisiert sein, zur gleichen Zeit suchen wir den grossen Ausgleich bis zur Egalität, und wir stren- gen uns an, überall Einebnungen zu fördern, so- wohl bei den Leistungen wie bei den Beiträgen» (Eichenberger). Die Grenzen der Aufgabenentflechtung Laut Fürsprecher ist nicht Strukturbereini- gung im Sinne einer neuen Verteilung de r Aufga- ben von Bund und Kantonen das mit dem Ver- fassungsentwurf anvisierte Hauptanliegen, son- dern vielmehr die Schaffung eines verfassungs- rechtlichen Rahmens, der die gesamte bundes- staatliche Ordnung wiedergibt und notwendige Anpassungen de r Pflichtenhefte im einzelnen ohne übermässigen Aufwand ermöglicht. Einer Entflechtung und eigentlichen Umlagerung bezie- hungsweise einer vollständigen Neuverteilung de r Aufgaben sind nach Auffassung Burkhardts rela- tiv enge Grenzen gesetzt. Er setzte auch ein Fra- gezeichen zu einer Analyse von Prof. Walter Wittmann («NZZ» vom U.Januar 1978), wonach eine substantielle Reform der Aufgabenverteilung bereits kurzfristig möglich sei, sofern de r ent- sprechende politische Wille auf Bundesebene auf- gebracht werden könne. Man müsse sich bewusst sein, dass die heutige Kompetenzordnung etwas Gewordenes und Gewachsenes mit entsprechen- dem Beharrungsvermögen darstelle. Burkhardt wies allerdings darauf hin, dass es an Bemühungen zu Aenderungen nicht fehle, weil die hundesstaatliche Kompetenzordnung in vielen Bereichen unüberblickbar geworden sei und sich in den letzten Jahren immer häufiger eine allge- meine Leistungs- und Koordinationskrise des Ge- samtstaates bemerkbar .gemacht habe . Das Eid£e- Der Abstimmungsbus r<;M Um die Stimmbeteiligung zu fördern, setzten die Behörden der Waadtländer Stadt Yverdon erstmals einen Ab\timnutngsbwi ein, der an verschiedenen Orten der Gemeinde haltmachte und so vielen Stimmbürgern de n Weg in eines der offziellen Stimmlokale ersparte. nössischc Justiz- und Polizeidepartement und die Finanzdirektorenkonferenz, die unterschiedliche Lösungsvorschläge entwickelten, seien sich zu- mindest einig, dass bei Aufgabenentflechtungen gleichzeitig die Rechtsetzungskompetenz und Fi- nanzierung neu geregelt werden mussten, dass bei den Bundesbeiträgen das Schwergewicht beim nicht zweckgebundenen Finanzausgleich liegen sollte und dass die horizontale Zusammenarbeit auf lokaler und kantonaler Ebene verstärkt und durch einen entsprechenden Einnahmen- und La- stcnausgleich begleitet werden müsste. Was macht der Bund, was tun die Kantone? Der aargauische Finanzdirektor Dr. Kurt La- reida erklärte abschliessend, bei einer Aufgaben- neuverteilung zwischen Bund und Kantonen müs- se auch die Handhabung des föderativen Prinzips überdacht werden! : Die heutige starke Verfilzung zwischen den einzelnen Ebenen und das Neben- einander lähmender partikularistischer und zen- tralistischer Tendenzen sollten durch eine Ent- flechtung bekämpft werden, die möglichst viele reine Bundes- oder Kantonsaufgaben ausscheiden und damit die Uebersichtlichkeit verbessern wür- de. Aufgaben von vorwiegend regionaler Bedeu- tung wären den Kantonen zuzuordnen, damit die jeweiligen Besonderheiten berücksichtigt werden konnten und eine wirksame demokratische Teil- nahme offenstünde. Die Kantone sollten nur dann zum Vollzug oder zur Finanzierung von Bundesaufgaben herangezogen werden, wenn sie hierbei über einen echten politischen Entschei- dungsspielraum verfügen. Die Institution der Ge- meinschaftsaufgabe lehnte Lareida ab, weil sie dem direkten Einfluss des Volkes entzogen wäre. Das Transfergeflecht zwischen Bund und Kantonen konnte nach Auffassung des aargaui- schen Finanzdirektors gelichtet werden, indem das Gewicht der Finanzkraft de r Kantone als Subventionsschlüssel reduziert, statt dessen mehr auf das Pro-Kopf- Volkseinkommen abgestellt und de r eigentliche Finanzausgleich über direkte, zweckungebundene Beiträge gesucht würde. Zum interkantonalen Lastenausgleich machte Regierungsrat Lareida einige Vorbehalte. Er sollte jedenfalls nicht auf die Spitze getrieben werden: denn es sei für die Zukunft des schweizerischen Föderalismus von entscheidender Bedeutung, ob sich die Kantone für auf verschiedenen Ebenen liegende Leistungen, die nach immer spitzfindige- ren Methoden bewertet werden, gegenseitig Rech- nungen ins Haus schicken. Diese interkantonale Rechnungstellung treibe bereits schönste Blüten für Käscreifachschüler, Schwertransporte und Umweltschäden würden kreuz und quer Forde- rungen angemeldet, bemerkte Lareida. Der Nach- weis finanz- und wirtschaftspolitischer Leistungen dürfe nicht einseitig und auf einzelne Infrastruk- turbereiche beschränkt bleiben. Der Aargau wür- de jedenfalls dem Versuch zu solchen «Beutezü- gen» entgegenhalten, dass ein Teil seiner Wert- schöpfung in umliegende Zentren exportiert wird, der bei Lastenausgleichsforderungen zu berück- sichtigen wäre. Kurzmeldungen Neuer Generalkonsul von Frankreich in Genf. Der Bundesrat hat Bernard Dejean de la Baue das Exequatur als Berufsgeneralkonsul von Frankreich in Genf mit Amtsbefugnis über die Republik und Kan- ton Genf erteilt. Dejean de la Batic übernimmt die Nachfolge von Lucien Balthasar. (sda) Rünzi-Prein an Oberwalliser Rechtsgelehrten. Der diesjährige Preis der Stiftung «Divisionär F. K. Rünzi» ist dem Oberwalliser Prof. Dr. Louis Carlen, Dekan der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissen- schaftlichen Fakultät der Universität Freiburg, ver- liehen worden. Den Preis erhält er für sein umfang- reiches Werk als Forscher. Lehrer und Schriftsteller und insbesondere für seine grossen Verdienste als Kenner und Publizist der Oberwalliser Rechtsge- schichte und rechtlichen Völkerkunde. (sda) Neue Zürcher Zeitung vom 29.05.1978

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14 Montag. 21). Mai 1978 Nr. 121 INLAND 3leuf 3ürd|tr ,3cüuitfl

Mass an Unsiclicrhcit bestanden hat, zeigt sichdarin, dass im Abstimmungsergebnis kaumTrends zu erkennen sind, die etwa den ein-zelnen Landesgegenden oder ländlicheren undstädtischeren Regionen zuzuordnen wären. 20(gegen 5) Stände lieferten schliesslich eine Ja-Mehrheit, die absolut und relativ deutlichsteder Kanton Zürich.

Die Zustimmung zum Abbau der Brolsub-ventionierung bringt für den Konsumentenkeine Aenderimg; die neuen Brot-, Mehl- undGebäckpreise sind ja schon seit Oktober 1977

in Kraft. Der steuerzahlende Stimmbürger hatseinen Willen zur Sparsamkeit bekräftigt, was

man als positiven Schluss aus dem Urnengang

festhalten wird. zr.

Keine IndikationenIm Kreuzfeuer der gegensätzlich argumen-

tierenden Referendumskomitees ist das Gesetzüber den Schutz der Schwangerschaft und dieStrafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs "er-wartungsgemäss recht unwirsch beiseite gefegtworden, und zwar in allen Kantonen mitdurchwegs über sechzig Prozent Nein-Stim-men. Niemand hatte sich im Abstimmungs-kampf für die mühsam zustande gekommeneKompromisslösung mehr eingesetzt. Die knap-pe, taktisch bedingte Ja-Parole der CVP hat inden katholischen Stammlanden besonders we-nig Anklang gefunden. Deutlicher als in derdeutschen Schweiz haben sich sodann in derRomandie die Nein-Stimmen aus beiden geg-nerischen Lagern kumuliert.

Die Ablehnung des Gesetzes bedeutet si-cher nicht, dass der gegenwärtige unbefriedi-gende Zustand krasser Rechtsungleichheit gut-geheissen wird. Eine Lösung zu finden wirdfreilich schwierig sein und nach zwei Ab-stimmungen kurz hintereinander nun eine Ver-schnaufpause nötig machen. Zwar hatte dieFristenlösung wesentlich besser abgeschnitten

als der Versuch mit einer Indikationenrege-lung. Doch ist wohl an eine eidgenössischeNeuregelung in naher Zukunft nicht zu denken.

Pr.

Absage an die SommerzeitTriumph für die paar Bauern aus dem

Zürcher Oberland, die zunächst im Alleingangdas Referendum gegen das im Ständerat mit 34gegen 1 und im Nationalrat mit 116 gegen 32angenommene Zeitgesetz ergriffen haben: Fürdie Kompetenz des Bundesrates zax Einfüh-rung der Sommerzeit haben sich nur in siebenKantonen Mehrheiten ergeben. Sechs davonhaben eine gemeinsame Grenze mit den beidenSommerzeit-Ländern Frankreich und Italien.In diesen Kantonen ist das Ergebnis ganz of-fensichtlich von den Unannehmlichkeiten be-einflusst worden, die sich erfahrungsgemäss beiZeitdifferenzen im Nachbarschaftsverkehr er-geben. Erwartungsgemäss steht denn auchGenf auf der Liste der befürwortenden Ständemit 77,9 Prozent Ja-Stimmen an der Spitze. InZürich, wo das Zeitgesetz ebenfalls, wenn auchnur knapp angenommen wurde, mögen diestarken wirtschaftlichen Beziehungen zumAusland eine Rolle gespielt haben.

DaS Gesamtresultat ist insofern bemerkens-wert, als es der verbreiteten These wider-spricht, wonach ein Abstimmungskampf nurmit den Mitteln starker Parteien und Verbändegewonnen werden kann. Kräftige Unterstüt-zung haben die Zürcher Oberländer Bauernnur beim Schweizerischen Bauernverband undbei der SVP gefunden. Da das Referendum imSchauen der anderen Vorlagen stand, war al-lerdings der Werbeaufwand sowohl seitens derGegner wie auch seitens der Befürworter ver-hältnismässig bescheiden.

Ob das schweizerische Abstimmungsergeb-nis einen Einfluss auf den noch ausstehendenEntscheid über die Einführung der Sommerzeitin der Bundesrepublik Deutschland undOesterreich ausüben wird, bleibt abzuwarten.Was unser nördliches Nachbarland betrifft, soist immerhin zu bedenken, dass gegen die An-gleichung an die Zeitregelung seiner westlichenNachbarn der Umstand spricht, dass weder dieskandinavischen Länder noch die DDR oderdie Tschechoslowakei die Sommerzeit einge-

führt haben und dass im zweigeteilten Berlinim Falle einer Zeitdifferenz zwischen den bei-den Stadtteilen mit erheblichen Schwierigkei-ten zu rechnen wäre. Unter diesen Vorausset-zungen erscheint es nicht ausgeschlossen, dassder Entscheid der Schweizer Stimmbürger tat-sächlich dazu beiträgt, einen durchgehenden,von Jugoslawien bis Norwegen reichendenGürtel einer ganzjährig geltenden Mitteleuro-päischen Zeit aufrechtzuerhalten.

Sollten allerdings die Bundesrepublik undOesterreich die Sommerzeit doch einführen, sowürde unser Land zur Zei'insel. In diesemFalle würden die Nachteile eines weiteren Son-derfalles Schweiz vermutlich bald so starkspürbar, dass das Zeitgesetz in einer zweitenRunde doch noch die Gnade der Stimmberech-

Geteilte Reaktionen im BundeshausZy. Bern, 28. Mai

Im Bundeshaus haben die Volksentscheidedifferenzierte Reaktionen ausgelöst. Nach demGewicht der Vorlage steht das Bedauern über dasNein zur Hochschulförderung im Vordergrund.

Bundesrat Hürlimann hob in einer Stellungnahme

vor d er Presse vor allem die Tragweite hervor,die der Bundesrat der Forschung und Wissen-schaft sowie der Bildung in den verschiedenstenBereichen für unsere Arbeitsplätze und die so-ziale Sicherheit beimisst. Er bedauerte den ab-lehnenden Volksentscheid ebenso im Bück auf diejunge Generation, die die Gewährung gleicher

Chancen erwartet, wie sie früheren Generationengeboten waren. Das Nein zur Hochschulförderung

in d er vorgeschlagenen Vorlage bedeutet nachBundesrat Hürlimann kein Nein zum Ziel an sich.Forschung und Ausbildung ohne unterschied-liche und diskriminierende Behandlung junger

Menschen gehören auch in Zukunft in den Ver-antwortungsbereich des Staates. Es werden aber,

so g ab d er Chef des Departementes des Innerenunmissverständlich zu verstehen, die Kantone ohneeigene Hochschulen, die in ihrer Mehrheit dieVorlage verworfen haben, anders als bisher zurMitverantwortung und finanziellen Mitbeteiligung

an den Kosten, die die Hochschulkantone für dieUniversitäten aufbringen, herangezogen werdenmüssen. Welche Lösungen sich abzeichnen, wer-den erst neue Gespräche mit den Kantonen zeigen

können.

Genugtuung löst dagegen das Ja :.u dein vonden Sozialdemokraten und weiteren Linksparteien

mit einem Referendum angefochtenen Abbau derBundessubventionen zur Verbilligung des Brot-getreidepreises aus. Bundesrat Chevallaz würdigte

den Abbau dieser sozial ungezielten Massnahmeals wertvolle Zustimmung zu den Sparanstren-gungen im Bundeshaushalt.

Das Nein zum Bundesgesetz über den Schwan-gerschaftsabbruch, das nach d er Opposition vonbeiden Seiten h er zu erwarten stand, wird nachFeststellung von Bundesrat Chevallaz den mitRecht kritisierten Zustand bestätigen, dass dasgeltende Gesetz im einen Kanton liberal, im an-dern restriktiv gehandhabt wird. Das Nein zumZeitgesetz wird keineswegs als nationale Kata-strophe, beurteilt; man werde zusehen müssen, wiesich die Schwierigkeiten lössen lassen, die sich beieiner allfälligen Umstellung aller Nachbarländerauf die Sommerzeit ergeben.

Zur Verwerfung des Volksbegehrens übermotorfahrzeugfreie Sonntage verwies BundesratHürlimann nochmals auf die Nachteile, die insbe-sondere für Rand- und Berggebiete zu erwartengewesen wären und die daher den Bundesrat zueinem Nein bewogen. Er gab aber dem Willen d erLandesregierung Ausdruck, im Sinne d er sympa-

thischen Beweggründe der Initianten mit geeig-

neten Mitteln zur Hebung der Lebensqualität bei-zutragen.

tigtcn finden würde. Ein Meinungsumschwung

erscheint auch deshalb nicht ausgeschlossen,

als an diesem Wochenende das Uebergewicht

der Nein-Stimmen gesamtschweizerisch mit52,1 Prozent nicht allzu gross ist. ,

«Bekenntnis zumschweizerischen Bildungswesen»

Abstimmungskommentarder Gegner des Hochschulgesetzes

(sda) Das Nein zum Hochschulförderungs-

und Forschungsgesetz habe gegen alle grossen

Parteien und die meisten Zeitungen, aber auchgegen persönliche Anfeindungen von einer Min-derheit erkämpft werden müssen, erklärte Natio-nalrat Dr. Walter Allgöwer (Basel), Präsident desschweizerischen Aktionskomitees «gegen das ver-fehlte Hochschulgesetz», zum Ausgang d er eidge-

nössischen Abstimmung. In der Verwerfung sei

ein Bekenntnis zum schweizerischen Bildungs-

wesen und zu einem gesunden Bundeshaushaltzu sehen. Die grosse Mehrheit des Volkeswolle am bewährten Aufbau mit solider Volks-schule, guter Mittelschul- und Berufsbildung so-wie massvoll gestalteten Universitäten festhalten.Sie wolle dem Bund auch keine weiteren Auf-gaben übertragen, solange die Jahresrechnung

Milliardendefizite aufweise. Das «Schreckgespenst»

des Numerus clausus habe nicht gewirkt, wohlaber die Aussicht auf eine immer grössere Zahl

arbeitsloser Akademiker, die Wirtschaft und Po-litik nicht mehr verkraften könnten. Auch habe es

nicht verfangen. Kantone durch Subventionendes Bundes gefügig zu machen, was hoffentlichauf anderen Gebieten ebenfalls aufgegeben werde.Es gebe bessere Wege, die junge Generationbrauche um ihre Zukunft keine Angst zu haben.

Burgdorfer Initiantenwollen nicht aufgeben

(sda) Das Initiativkomitee für zwölf motor-fahrzeugfreie Sonntage stellt nach dem negativenAbstimmungsentscheid fest, «dass das Schweizer-volk mehrheitlich nicht bereit ist, einer Mass-nahme zuzustimmen, die ein Entgegenkommengegenüber den Anwohnern verkehrsreicher Stras-sen dargestellt hätte». Es scheine mehrheitlichauch «keine Bereitschaft zur Abkehr von un-serer hektischen und enorm umweltbelastendenLebensweise» vorhanden zu sein, meinte HansjörgWittwer, Präsident des Initiativkomitees. NachWittwer sind nun die Gegner am Ball, weiche dieZiele des Volksbegehrens bejaht, jedoch das vor-geschlagene Mittel abgelehnt haben. Wenn inden nächsten Monaten keine «konkreten undwirkungsvollen Alternativen» ausführungsreif wer-den, so ist von den Verfechtern der BurgdorferInitiative ein eigener neuer Vorstoss zu erwarten.Man werde sich eher in Richtung parlamenta-

rische Vorstösse begeben, da Verfassungsinitia-

tiven kaum eine Chance bei Abstimmungen hät-ten.

Neue Aufgabenverteilung zwischen Bund und KantonenEin interparlamentarischer Gedankenaustausch

zwischen Vertretern der fünf [S'ordtceslschtccizcr Kantone

hpw. Aarau, 27. Mai

Das Verhältnis Bund - Kantone, insbesondere

das Problem d er künftigen Aufgabenteilung und

des Lastenausgleichs im Bundesstaat, bildete das

Thema einer Zusammenkunft von rund 80 Mit-gliedern der Kantonsparlamente Bern, Aargau,

Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft amFreitag in Zofingen. Die Konferenz, in dieser Ple-narforni neu und als hoffnungsvoller Ansatz-punkt zu einer vermehrten interparlamentarischenKooperation in der Nordwestschweiz gewürdigt,

diente vor allem d er Information. Prof. Dr. KurtEichenberger (Basel), beleuchtete die im Entwurfzur neuen Bundesverfassung vorgeschlagene Neu-regelung der Beziehungen zwischen Bund undKantonen, während Fürsprecher Samuel Burk-hardt vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeide-partement einen Ueberblick über die Bemühun-gen des EJPD und d er Finanzdirektorenkonfe-renz um eine Aufgabenneuverteilung und -ent-flechtung gab.

Stärkung oder Schwächling der Kantone?Die Aufgabengebiete des Staates werden im

Entwurf zur neuen BV nicht mehr ausführlichumschrieben, sondern nur noch stichwortartignormiert, dafür aber gleich zwischen den Ge-meinwesen Bund/Kantone verteilt. Dabei werdengrosse Sachaufgabenblöcke gebildet und entwederdem Bund oder den Kantonen zugeschoben. DerBund kann neue Aufgabengebiete ohne Verfas-sungsänderung beackern. Diese neue Methode d erAufgabenteilung konnte nach Prof. Eichenbergerdie Kantone wirklich oder vermeintlich schwä-chen, zumindest in die Nachhand versetzen. So-zusagen als Ausgleich werde ihnen mehr Einflussauf die Bildung des [kindeswillens verschafft, in-dem bereits drei kantonale Parlamente gegenBundesgesetze und wichtigere Staatsverträge dasReferendum ergreifen und neuerdings auch einvolles Initiativrecht gegenüber dem Bund ausübenkönnen. Daneben behalten die einfache Standes-initiative und das Ständemehr bei Verfassungsre-visionen ihre Gültigkeit.

Eine föderative Ordnung funktionsfähig zugestalten zähle wohl zu den dornenrcichstenAufgaben in einem modernen Staat, bemerkte Ei-chenberger. Die Suche nach einer Neuordnungbewege sich in einem Spannungsfeld voll Gegen-positionen Zentralismus, konservierend-nostal-gischer Föderalismus, empirisch-pragmatische

Passivität (Eichenberger: «Man spielt dasralistische Spiel des guten Jammerns" und fühltsich im pragmatischen Gewächs aber recht behag-lich, ohne es zuzugeben») und Ambivalenz:«Wir möchten einerseits differenziert und indivi-dualisiert sein, zur gleichen Zeit suchen wir dengrossen Ausgleich bis zur Egalität, und wir stren-gen uns an, überall Einebnungen zu fördern, so-wohl bei den Leistungen wie bei den Beiträgen»(Eichenberger).

Die Grenzen der Aufgabenentflechtung

Laut Fürsprecher ist nicht Strukturbereini-gung im Sinne einer neuen Verteilung d er Aufga-ben von Bund und Kantonen das mit dem Ver-fassungsentwurf anvisierte Hauptanliegen, son-dern vielmehr die Schaffung eines verfassungs-

rechtlichen Rahmens, der die gesamte bundes-staatliche Ordnung wiedergibt und notwendigeAnpassungen d er Pflichtenhefte im einzelnenohne übermässigen Aufwand ermöglicht. EinerEntflechtung und eigentlichen Umlagerung bezie-hungsweise einer vollständigen Neuverteilung d erAufgaben sind nach Auffassung Burkhardts rela-tiv enge Grenzen gesetzt. Er setzte auch ein Fra-gezeichen zu einer Analyse von Prof. WalterWittmann («NZZ» vom U.Januar 1978), wonacheine substantielle Reform der Aufgabenverteilungbereits kurzfristig möglich sei, sofern d er ent-sprechende politische Wille auf Bundesebene auf-gebracht werden könne. Man müsse sich bewusstsein, dass die heutige Kompetenzordnung etwasGewordenes und Gewachsenes mit entsprechen-dem Beharrungsvermögen darstelle.

Burkhardt wies allerdings darauf hin, dass esan Bemühungen zu Aenderungen nicht fehle, weildie hundesstaatliche Kompetenzordnung in vielenBereichen unüberblickbar geworden sei und sichin den letzten Jahren immer häufiger eine allge-meine Leistungs- und Koordinationskrise des Ge-samtstaates bemerkbar .gemacht habe. Das Eid£e-

Der Abstimmungsbus

r<;M

Um die Stimmbeteiligung zu fördern, setzten dieBehörden der Waadtländer Stadt Yverdon erstmalseinen Ab\timnutngsbwi ein, der an verschiedenenOrten der Gemeinde haltmachte und so vielenStimmbürgern d en Weg in eines der offziellen

Stimmlokale ersparte.

nössischc Justiz- und Polizeidepartement und dieFinanzdirektorenkonferenz, die unterschiedlicheLösungsvorschläge entwickelten, seien sich zu-mindest einig, dass bei Aufgabenentflechtungengleichzeitig die Rechtsetzungskompetenz und Fi-nanzierung neu geregelt werden mussten, dass beiden Bundesbeiträgen das Schwergewicht beimnicht zweckgebundenen Finanzausgleich liegen

sollte und dass die horizontale Zusammenarbeitauf lokaler und kantonaler Ebene verstärkt unddurch einen entsprechenden Einnahmen- und La-stcnausgleich begleitet werden müsste.

Was macht der Bund, was tun die Kantone?Der aargauische Finanzdirektor Dr. Kurt La-

reida erklärte abschliessend, bei einer Aufgaben-neuverteilung zwischen Bund und Kantonen müs-se auch die Handhabung des föderativen Prinzips

überdacht werden! : Die heutige starke Verfilzungzwischen den einzelnen Ebenen und das Neben-einander lähmender partikularistischer und zen-tralistischer Tendenzen sollten durch eine Ent-flechtung bekämpft werden, die möglichst vielereine Bundes- oder Kantonsaufgaben ausscheidenund damit die Uebersichtlichkeit verbessern wür-de. Aufgaben von vorwiegend regionaler Bedeu-tung wären den Kantonen zuzuordnen, damit diejeweiligen Besonderheiten berücksichtigt werdenkonnten und eine wirksame demokratische Teil-nahme offenstünde. Die Kantone sollten nurdann zum Vollzug oder zur Finanzierung vonBundesaufgaben herangezogen werden, wenn siehierbei über einen echten politischen Entschei-dungsspielraum verfügen. Die Institution der Ge-meinschaftsaufgabe lehnte Lareida ab, weil siedem direkten Einfluss des Volkes entzogen wäre.

Das Transfergeflecht zwischen Bund undKantonen konnte nach Auffassung des aargaui-schen Finanzdirektors gelichtet werden, indemdas Gewicht der Finanzkraft d er Kantone alsSubventionsschlüssel reduziert, statt dessen mehrauf das Pro-Kopf-Volkseinkommen abgestellt undd er eigentliche Finanzausgleich über direkte,zweckungebundene Beiträge gesucht würde.

Zum interkantonalen Lastenausgleich machteRegierungsrat Lareida einige Vorbehalte. Er solltejedenfalls nicht auf die Spitze getrieben werden:denn es sei für die Zukunft des schweizerischenFöderalismus von entscheidender Bedeutung, obsich die Kantone für auf verschiedenen Ebenenliegende Leistungen, die nach immer spitzfindige-ren Methoden bewertet werden, gegenseitig Rech-nungen ins Haus schicken. Diese interkantonaleRechnungstellung treibe bereits schönste Blüten

für Käscreifachschüler, Schwertransporte undUmweltschäden würden kreuz und quer Forde-rungen angemeldet, bemerkte Lareida. Der Nach-weis finanz- und wirtschaftspolitischer Leistungendürfe nicht einseitig und auf einzelne Infrastruk-turbereiche beschränkt bleiben. Der Aargau wür-de jedenfalls dem Versuch zu solchen «Beutezü-gen» entgegenhalten, dass ein Teil seiner Wert-schöpfung in umliegende Zentren exportiert wird,der bei Lastenausgleichsforderungen zu berück-sichtigen wäre.

Kurzmeldungen

Neuer Generalkonsul von Frankreich in Genf.Der Bundesrat hat Bernard Dejean de la Baue dasExequatur als Berufsgeneralkonsul von Frankreich inGenf mit Amtsbefugnis über die Republik und Kan-ton Genf erteilt. Dejean de la Batic übernimmt dieNachfolge von Lucien Balthasar. (sda)

Rünzi-Prein an Oberwalliser Rechtsgelehrten.Der diesjährige Preis der Stiftung «Divisionär F. K.Rünzi» ist dem Oberwalliser Prof. Dr. Louis Carlen,Dekan der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissen-schaftlichen Fakultät der Universität Freiburg, ver-liehen worden. Den Preis erhält er für sein umfang-reiches Werk als Forscher. Lehrer und Schriftstellerund insbesondere für seine grossen Verdienste alsKenner und Publizist der Oberwalliser Rechtsge-

schichte und rechtlichen Völkerkunde. (sda)

Neue Zürcher Zeitung vom 29.05.1978