Innerschweizerischer Fussballverband Mitteilungen aus der WK Einsprachen.

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Innerschweizerischer Fussballverband Mitteilungen aus der WK Einsprachen

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Innerschweizerischer Fussballverband

Mitteilungen aus der WK

Einsprachen

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Innerschweizerischer Fussballverband

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Innerschweizerischer Fussballverband

Rechtspflege-Reglement des Innerschweizerischen

Fussballverbandes

IFV-HomepageDokumentationen

Reglemente

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Innerschweizerischer Fussballverband

Artikel 5.1Gegen folgende Beschlüsse kann weder Einsprache noch Rekurs erhoben werden:

-Bussenverfügungen des Verbandsvorstandes betreffend Fernbleiben von Delegiertenversammlungen, Tagungen und Kurse des IFV-Verwarnung durch den Schiedsrichter-Bussen und Suspensionen wegen 2. Verwarnung im gleichen Spiel (gelb/rot)-Bussen und Suspensionen, herrührend aus Verwarnungen-Automatische Suspension für das erste, dem Platzverweis infolge einer direkten roten Karte folgende Verbandsspiel dieser Mannschaft

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Muster-Einsprache auf unserer HomepageDokumentationen

Formulare

Wichtig:Gegen persönliche Strafen von Spielern, Trainern, Funktionären usw. kann der Vereine keine Einsprache erheben.Eine allfällige Einsprache kann nur der Bestrafte in seinem persönlichen Namen einreichen und unterzeichnen.

Gegen Vereinsstrafen (Forfaits, Ordnungsbussen gegen den Verein) kann nur der Verein, rechtsgültig gemäss Vereinsstatuten unterzeichnet, eine Einsprache einreichen.

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Innerschweizerischer Fussballverband

Mitteilungen aus der WK

Rekurse

Rechtspflege-Reglement des Innerschweizerischen Fussballverbandes

IFV-HomepageDokumentationen

Reglemente

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Alle Einspracheentscheide der Fachkommission des IFV können mittels Rekurs beim Rekursgericht IFV

angefochten werden.

Betreffend Legitimation gilt bei Rekursen das Gleiche wie bei Einsprachen:

-Nur der Bestrafte ist berechtigt, einen Rekurs einzulegen-Rekurse durch Vereine sind gemäss Statuten durch den Verein

zu unterzeichen

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Mitteilungen aus der WK

Proteste

Wettspielreglement des SFVIFV-Homepage

DokumentationenReglemente

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Artikel 50: ProtestanmeldungNur durch den Kapitän möglich

Artikel 51: Formalitäten nach dem SpielProtestformular des SR. Unterschrift durch die Kapitäns der beiden Teams (bei Juniorenteams auch noch durch den verantwortlichen Trainer).

Artikel 52: Bestätigung des ProtestesBestätigung spätestens am dritten Tag nach dem betreffenden Verbandsspiel durch Schreiben des Vereins mit statutarisch gültigen Unterschriften.

Artikel 53: KautionSpiele der 2. Liga regional Fr. 200.--alle übrigen Spiele Fr. 150.--

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Mitteilungen aus der WK

Diverses

Informationen aus der TK (Technische Kommission)

Junioren D9 ergänzende Modalitäten Saison 2015/16

Spielzeit 3 x 25 Minuten, 5 Minuten Pause

Keine Wechsel ausser bei Verletzungen während eines Drittels

Jeder auf der Spielerkarte aufgeführte Spieler muss zwingend mindestens ein komplettes Drittel (25 Minuten) absolvieren

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Mitteilungen aus der WK

Diverses

Informationen aus der TK (Technische Kommission)

Juniorinnen Kategorie B

Saison 2015/16: 9:9, jedoch auf grosse Tore, Strafraum bis Strafraum

Saison 2016/17: 11:11 auf das ganze Feld

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Reglement über die Leistungen (Leistungstarif)

IFV-HomepageDokumentationen

Reglemente

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Diverse Aenderungen (Beträge, Gestaltung, usw.)

WETTSPIELWESEN

Bearbeitungsgebühr pro Verfügung: Fr. 10.--(ausser bei Verwarnungen) wird in Busse integriert

Forfaitgebühren neu: 2.-5. Liga / Frauen / Senioren Fr. 250.--Einsatz nichtqualifzierte/gesperrte Spieler Junioren Fr. 100.--

Forfaitgebühren neu: 2.-5. Liga / Frauen / Senioren Fr. 300.--Nichtantreten, verspätetes Antreten Junioren Fr. 200.--(alle Kategorien letzten zwei Runden im Herbst und im Frühling = doppelte Busse!)

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Rückzugsgebühren neu: alle Kategorien Fr. 150.--Abmeldung nach Anmeldeschluss

Rückzugsgebühren neu: alle Kategorien Fr. 300.--Nach Veröffentlichung der Spielpläne

Rückzugsgebühren neu: alle Kategorien Fr. 400.--Während laufender Meisterschaft

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Artikel 4 Trainer und Funktionäre

Wegweisung vom Spielfeld wegen unerlaubtem Betreten Fr. 100.--

Wegweisung vom Spielfeld nach Reklamieren Fr. 150.--

Wegweisung vom Spielfeld nach Beleidigung Fr. 250.--

Wegweisung vom Spielfeld nach grober Beleidigung Fr. 350.--

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Wiederholtes Wegweisen2. Fall: Aufgebot Pro Fairplay-Kommission und/oder Verpflichtung Kursbesuch «Negatives Verhalten»

3. Fall: doppelte Busse und/oder Verpflichtung Kursbesuch «Negatives Verhalten» + mindestens 2 Spielsperren

4. Fall: Verpflichtung Kursbesuch «Negatives Verhalten»+ mindestens 4 Spielsperren

Trainer und Funktionäre, welche dem Aufgebot zum Kurs «Negatives Verhalten» nicht Folge leisten, werden mit einer Sperre von 6 Monaten belegt.

Spielabbruch verursacht durch Trainer: Busse Fr. 500.--+ mindestens 2 Spielsperren + normale Forfaitbusse

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Bisheriger Artikel 7 «Leibchenreklame»

Wird gestrichen, es werden also keine Gebühren mehr belastet.

Die Ausführungsvorschriften für die Werbung auf der Spielerausrüstung bleiben jedoch bestehen und können wie folgt eingesehen werden:

IFV-HomepageAmateurliga

Dokumentationen

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Anpassungen Bussen bei Verwarnungen

Im Sinne des Verursacherprinzips und aufgrund des Wegfalls der Gebühren für die Leibchenreklamen werden die Bussen für

Verwarnungen wie folgt erhöht:

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Die Bearbeitungsgebühr von bisher Fr. 10.– entfällt und wird direkt in die Busse der Verwarnung integriert:

bisher neu1.Verwarnung Fr. 20.-- Fr. 35.--2.Verwarnung Fr. 30.-- Fr. 45.--3.Verwarnung Fr. 40.-- Fr. 55.--4.Verwarnung Fr. 50.-- Fr. 105.--5.Verwarnung Fr. 60.-- Fr. 115.--6.Verwarnung Fr. 70.-- Fr. 125.--7.Verwarnung Fr. 80.-- Fr. 135.--8.Verwarnung Fr. 90.-- Fr. 185.--9.Verwarnung Fr. 100.-- Fr. 195.--