Innovative Lösungen im Bauwesen · 2012. 2. 1. · Die Ergebnisse können sich sehen lassen! •...

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Seite 1 INGENIEURBÜRO FRISCH Innovative Lösungen im Bauwesen Ein Ingenieurbüro für Bauwesen stellt sich vor Broschüre Getrennter Gebührenmaßstab Regenwasser - Schmutzwasser Themenbezogene Information zu unseren Ingenieurleistungen Warum neuer Gebührenmaßstab? Zusammensetzung des Abwassers in der Kanalisation Bisherige Abwassergebühren Zukünftige Abwassergebühren Die Niederschlagswassergebühr Ermittlung der Bemessungsgrundlage - Lösungsmögli- chkeiten IF-Dientsleistung: Selbstauskunft der Grundstückseigentümer Für Städte und Gemeinden, Industrie, Gewerbe und Bürger Mitglied der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen Nr. 102467 Dipl.-Ing. Georg Frisch Beratender Ingenieur 3/2008

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INGENIEURBÜRO FRISCH Innovative Lösungen im Bauwesen

Ein Ingenieurbüro für Bauwesen stellt sich vor

Broschüre

Getrennter Gebührenmaßstab Regenwasser - Schmutzwasser Themenbezogene Information zu unseren Ingenieurleistungen • Warum neuer Gebührenmaßstab? • Zusammensetzung des Abwassers in der Kanalisation • Bisherige Abwassergebühren • Zukünftige Abwassergebühren • Die Niederschlagswassergebühr • Ermittlung der Bemessungsgrundlage - Lösungsmögli-

chkeiten • IF-Dientsleistung:

Selbstauskunft der Grundstückseigentümer Für Städte und Gemeinden, Industrie, Gewerbe und Bürger

Mitglied der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen Nr. 102467

Dipl.-Ing. Georg Frisch Beratender Ingenieur

3/2008

Seite 2

Inhaltsverzeichnis

Das Leistungsbild 3

Philosophie und Ergebnis 4

Warum neuer Gebührenmaßstab? 5

Zusammensetzung des Abwassers in der Kanalisation 6

Bisherige Abwassergebühren 7

Zukünftige Abwassergebühren 8

Diese Broschüre befindet sich noch in der Entwicklung.

Daher zunächst alle Informationsangaben ohne Gewähr.

Anschrift Impressum Friedrich-Wilhelm-Straße 115 B Dipl.-Ing. Georg Frisch 57074 Siegen Friedrich-Wilhelm-Straße 115 B FON 0271/31372- 0 57074 Siegen FAX 0271/31372- 29 [email protected]

IF- Dienstleistung: Selbstauskunft der Grundstückseigentümer 13

Ermittlung der Bemessungsgrundlage - Lösungsmöglichkeiten 10

Die Niederschlagswassergebühr 9

Inhalt

Seite 3 Das Leistungsbild

SIGEKO • SIGEKO • SIGEPlan

Ingenieurvermessung

• Tachymeteraufnahmen zu allen Bauprojekten • Auswertung und Kartierung • Digitales Geländermodell • 3D Ansichten von Bauprojekten • Absteckung aller Bauprojekte vor Baubeginn • Fachkataster

Stadtplanung

• Flächennutzungsplan • Städtebauliche Konzepte • Bebauungsplan • Vorhaben– und Erschließungsplanung

Ökologie/Landschaftsplanung

• LBP zu allen Fachplanungen • Entwicklungskonzept Gewässer • Umweltverträglichkeitsstudie • Ökologische Erschließung

Siedlungswasserwirtschaft

• Generalentwässerungsplanung • Innovativer Kanalbau • Kanalnetz-Bewirtschaftung • Kanalkataster • Kanalsanierungskonzepte

Wasserversorgung

• Studien zur Wassergewinnung • Trinkwasserbrunnen (Planung und Überwachung) • Wasserleitung • Druckminderschacht • Hochbehälter

Straßen–/Brückenbau • Erschließung Wohn– und Gewerbegebiete

Konstruktiver Ingenieurbau

• Tragwerkplanungen zu allen Bauwerken der Wasserwirtschaft • Brückenbauwerke • Brückenprüfung • Brückensanierung

Hochbau • Privat - Gewerbe - Industrie • Bauvorlageberechtigung • Ausführungsplanung

Hochwasserschutz/Wasserbau

• Entwicklungskonzepte für Gewässer • Gewässerrenaturierung • Hochwasserstudien mit N-A-Modell • Hochwasserschutzmaßnahmen

Deponietechnik • Erddeponie • Sondermülldeponie • Sickerwasserbehandlung

Kanal-TV-Untersuchung • Kanaldatenbank • Bestandskataster • Pflege Sanierungsmaßnahmen

Kanalkataster • Straßenkataster • Kataster aller Versorgungsleitungen • Baumkataster • Brückenkataster

Mobile Abflussmessung • Kanalabflussmessung • Fremdwasserstudien Kanalnetz • Fremdwasserbeseitigungskonzepte

Fotorealistische Visualisierung

• Baugebiete • Straßen– und Brückenbau • Fotodokumentation • Panoramafotografie • Werbung

Geologie und Altlast • Geologische Baugrunduntersuchung • Gründungsberatung und Bauüberwachung • Einbau und Kataster für kontaminierte Stoffe • Altlastsanierung

Seite 4 Philosophie und Ergebnis

Unternehmensphilosophie... ...wir suchen Schnittmengen

• Interdisziplinäre Arbeitsweise zum ganzheitlichen Beratungskonzept • Umweltschutz als ökologische und ökonomische Verantwortung • innovative Lösungen suchen und unterstützen • mit Kreativität und Freude überdurchschnittliche Ergebnisse erzielen • Wir sind Beratende Ingenieure, unabhängig von Produkten, auch wenn wir

ausgezeichnete Technologien vorschlagen Die Ergebnisse können sich sehen lassen! • alle Leistungen aus einer Hand • optimale Lösungen der Aufgaben in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht • Überdurchschnittliche Projekterfolge mit hohem Einsparpotenzial für unsere

Auftraggeber. Bitte fordern Sie den vollständigen IF-Sparbrief an!

Rathaus

Baufirma

Bürger

Seite 5 Warum neuer Gebührenmaßstab?

Rechtliche Situation

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Urteil vom 18.12.2007 entschieden, dass die Abrechnung der Kosten der Regenwasserbeseitigung über den einheitlichen Frischwasser-maßstab unzulässig ist: „Denn der Frischwasserbezug ist nicht geeignet, den gebührenrelevanten Umfang der Inanspruchnah-me der öffentlichen Abwasseranlage für die Einleitung von Nie-derschlagswasser zu bemessen.“ 1)

Dass bedeutet, dass künftig jede Stadt/Gemeinde in Nordrhein Westfalen ver-pflichtet ist, die Kosten der Regenwasserbeseitigung über eine gesonderte, von der Schmutzwassergebühr getrennte Regenwassergebühr abzurechnen. Bereits am 25.03.1985, mahnte das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Ent-scheidung eine getrennte Bewertung beider Abwasserarten an. Denn die An-wendung des Frischwassermaßstabes verstößt bei inhomogenen Gebieten und bei einem nicht vernachlässigbaren Kostenanteil der Niederschlagswasserbe-seitigung an den Gesamtkosten gegen das Gleichheits– und Äquivalenzprinzips nach Artikel 3 des Grundgesetzes. Dieser Verstoß ist besonders dann gegeben, wenn der Kostenanteil der Niederschlagswasserbeseitigung 12% der Gesamt-kosten an der Abwasserbeseitigung übersteigt. Der Frischwassermaßstab ist lediglich für die Abrechnung der Kosten der Schmutzwasser-Beseitigung ein geeigneter Wahrscheinlichkeits-Maßstab. Denn es ist ohne weiteres nachvollziehbar, dass die Menge des bezogenen Frischwassers, die einem an die Abwasseranlage angeschlossene Grundstück zugeführt wird, in etwa der anfallenden Schmutzwassermenge entspricht. Ein solcher Zusammenhang ist aber bei der Niederschlagswasserentsorgung von einem Grundstück nicht gegeben, weil der Frischwasser-Verbrauch keine geeignete Bezugsgröße ist, die einen verlässlichen Rückschluss darauf erlaubt, wie viel Niederschlagswasser von dem betreffenden Grundstück der Abwasser-anlage zugeführt wird. Die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers hängt nicht vom Frischwasserverbrauch, sondern von Größen, wie Topo-graphie, Flächengröße, Oberflächengestaltung und der Menge des Nieder-schlages ab. Bei der Umstellung auf eine getrennte Abwassergebühr ist die zur Berechnung maßgebende Versiegelungsfläche der angeschlossenen Grundstücke zu ermit-teln. Die gebührenrelevanten Flächen können über verschiedene Verfahren er-mittelt werden. Die Zusammenhänge bezüglich des neuen Gebührenmaßstabs, die damit ver-bunden Änderungen und Aufgaben werden im Folgenden näher erläutert.

1) Auszug aus dem Urteil des OVG NRW 9 A 3648/04 vom 18.12.2007 - noch nicht rechtskräftig

Seite 6 Zusammensetzung des Abwassers in der Kanalisation

Das in die Kanalisation eingeleitete Abwasser setzt sich zusammen aus: • Schmutzwasser (entspricht der bezogenen Frischwassermenge) • Niederschlagwasser (Menge richtet sich nach der Größe der bebauten und befestigten bzw. anschließbaren Flächen) Die Entsorgung des Abwassers verursacht Kosten, die über die Abwasserge-bühren auf die Verursacher (Haushalte, Industrie und Gewerbe, Stadt) umge-legt werden. Das Schmutzwasser verursacht Kosten durch Ableitung und Klärung. Das Niederschlagwasser verursacht Kosten durch große Kanalquerschnitte, Regenrückhalteanlagen und Niederschlagwasserreinigung.

Quelle: „Hausanschluss dicht?“ Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW

Seite 7 Bisherige Abwassergebühren

Bisher richtete sich die Abwassergebühr nach der bezogenen Frischwasser-menge. Wer viel Frischwasser bezog, zahlte viel Abwassergebühr und wer wenig Frischwasser bezog, zahlte wenig Abwassergebühr - unabhängig davon, wie viel Abwasser (Schmutzwasser und Niederschlagwasser) tatsächlich in den Ka-nal eingeleitet wurden. Somit entsprach die Höhe der Gebühren nicht der tatsächlich in Anspruch ge-nommenen Leistung! Die folgenden Abbildungen zeigen beispielhaft das Verhältnis des Schmutzwas-seranfalls zur Flächenversiegelung verschiedener Verursacher und verdeutli-chen das Missverhältnis. Dadurch soll künftig nach dem Verursacherprinzip eine gerechtere Gebühren-abrechnung erfolgen.

NW

SW

• Anteilig weniger Niederschlagswasser • Anteilig mehr Schmutzwasser

Dichte Besiedlung mit Hochhauscharakter: viele Einwohner je Flächeneinheit

NW

SW

• Anteilig Niederschlagswasser • Anteilig Schmutzwasser

Einzelhausbebauung: wenige Einwohner je Flächeneinheit

NW

SW

• Anteilig viel Niederschlagswasser • Anteilig weniger Schmutzwasser

Höchster Versiegelungsgrad: weniger Einwohner je Flächeneinheit

Seite 8 Zukünftige Abwassergebühren

Künftig sollen die Abwassergebühren verursachergemäß verteilt werden. Die Kostenanteile für die Schmutzwasserbeseitigung werden wie bisher nach dem Frischwassermaßstab berechnet. Die Kostenanteile für die Niederschlagswasserbeseitigung werden nach dem Maßstab der überbauten und versiegelten bzw. anschließbaren Flächen der Grundstücke berechnet (Versiegelungsmaßstab). Somit entspricht die Höhe der Gebühren der tatsächlich in Anspruch genomme-nen Leistung. Die Leistung besteht in der Entsorgung des Schmutzwassers bzw. des Niederschlagwassers, d. h. in der Inanspruchnahme der öffentlichen Kanalisation oder der öffentlichen Kläranlage. Maßstab für die Leistung ist • 1 m³ Frischwasserbezug • 1 m² reduzierte angeschlossene Fläche Der neue Gebührenmaßstab bedeutet somit eine gerechtere Gebührenvertei-lung nach dem Verursacher-Prinzip: Wer viel Niederschlagswasser in die Kanalisation einführt zahlt anteilsmäßig mehr Gebühren für die Niederschlagswasserentsorgung als derjenige, der we-nig Niederschlagswasser in die Kanalisation einführt. Aus Ökologischer Sicht kann das im günstigen Fall dazu führen, dass der Ge-bührenzahler dazu veranlasst wird:

• weniger Niederschlagswasser in den Kanal einzuleiten

• Niederschlagswasser zu nutzen • Niederschlagswasser versickern zu

lassen • Niederschlagswasser in Gewässer

einzuleiten • beim Neubau bewusst mit versiegel-

ten Flächen umzugehen Positiver Effekt: Dadurch treten z. B. bei bestehenden Kanalnetzen weniger häu-fig Rückstauprobleme oder Entlastun-gen von Mischwasser in Vorfluter auf, weil der Regenwasserabfluss im Kanal-system reduziert wird. Es passen also Niederschlagsereignisse größerer Inten-sität in das vorhandene Kanalnetz. Selbstverständlich ist nicht zu verges-sen, dass die Kosten für Wartung und Erhalt des bestehenden Entwässe-rungssystems dadurch nicht geringer werden.

Seite 9 Die Niederschlagswassergebühr

Die Niederschlagswassergebühr (NW-Gebühr) wird für die Benutzung der öf-fentlichen Abwasseranlage zur Ableitung des Niederschlagswassers (NW) er-hoben. Sie bemisst sich je Grundstück nach der bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser mittelbar oder unmittelbar in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit für die Benut-zungsgebühr ist die reduzierte angeschlossene Grundstücksfläche in Quadrat-meter (m²). Die reduzierte angeschlossenen Fläche ergibt sich aus der angeschlossenen bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, vermindert mit den Abfluss-beiwerten entsprechend der Befestigungsart. Die NW-Gebühr errechnet sich wie folgt: NW-Gebühr = NW-Gebührensatz x reduzierte angeschlossene Fläche Abflussbeiwerte Leistungsgebühr Für die Ermittlung der reduzierten angeschlossenen Flächen gelten je nach Be-festigungsart folgende Abflussbeiwerte (Beispielhafte Darstellung, muss ggf. modifiziert werden):

Für Flächen, die geschätzt werden mussten, wird im Allgemeinen keine Redu-zierung vorgenommen. Die Verfahrenweise ist von den Regularien der Kommu-ne abhängig.

Befestigungsart Faktor

Geneigte Dächer 1,0

Flachdächer 0,8

Begrünte Dächer 0,5

Versiegelte Flächen (Asphalt, Beton,…) 0,9

Teilversiegelte Fläche (Platten, Pflaster,…) 0,6

Schwach versiegelte Flächen (Sickerpflaster, Ökopflaster, Schotter, Rasengittersteine)

0,3

Flächen, die über eine Brauchwassernutzungsanlage entwässert werden

0,2

Seite 10 Ermittlung der Bemessungsgrundlage - Lösungsmöglichkeiten

Die gebührenrelevanten Flächen können durch verschiedene Verfahren ermit-telt werden. Diese Verfahren werden mit ihren Vor– und Nachteilen im Folgen-den kurz erläutert. Gebietsflächenplan Am einfachsten ist die pauschale Einteilung des Abrechnungsgebietes in Befes-tigungszonen. Hierbei wird nicht der individuelle Versiegelungsgrad des einzel-nen Grundstückes zugrunde gelegt, sondern die Abflussbeiwerte eines be-grenzten Einzugsgebietes. Je nach Größe, Siedlungsdichte und Bebauungs-struktur werden die Gebiete in unterschiedliche Zonen aufgeteilt. Die Zonenauf-teilung kann dabei auf der Grundlage einer vorhandenen Generalentwässe-rungsplanung oder durch die Ermittlung anteilig befestigter Flächen anhand sig-nifikanter Musterflächen erfolgen.

Die Nachteile dieses Bemessungskriteriums liegen darin, dass vor allem in den Abgrenzungsbereichen davon auszugehen ist, dass eine Flut von Widersprü-chen zu erwarten ist, da diese Ermittlungen ihrer Art nach schematisiert ange-gangen werden müssen und diese Schematisierung üblicherweise bei nicht im Vorfeld berücksichtigter Beteiligung der Eigentümer ein hohes Maß von Wider-sprüchen bei der Ersterfassung erwarten lässt. Aus der Praxis hat sich gezeigt, dass zur Eindämmung der Widersprüche eine Bagatellgrenze einzuführen ist. Der Ansatz einer gerechten Gebühr wird hier bereits fraglich. Weiterhin können ökologische Aspekte einzelner Grundstücke bei diesem Bemessungskriterium nicht berücksichtigt werden. Örtliche Begehung und Vermessung der einzelnen Grundstücke

Diese Art der Datenerfassung ist die wohl auf-wendigste, teuerste aber auch sicherste Metho-de. Hierbei werden durch Mitarbeiter der Kom-mune, des Verbandes oder durch ein beauftrag-tes Ingenieur– bzw. Vermessungsunternehmen die erforderlichen Daten vor Ort ermittelt. Dabei können Grenzfälle sofort und direkt mit den Nut-zern geklärt werden. Nach Abschluss dieser Er-fassung sind nur noch die laufenden Verände-rungen und Aktualisierungen zu bearbeiten.

Seite 11 Ermittlung der Bemessungsgrundlage - Lösungsmöglichkeiten

Befliegung — mit Bestätigung der Eigentümer

Die Grundlage dieser Methode bilden vor-handene oder neu zu erstellende Luftauf-nahmen des Entsorgungsgebietes. In meh-reren Schritten erfolgt hierbei die Auswer-tung und Interpretation der befestigten Flä-chen. Diese können dann mit dem entspre-chenden Luftbildauszug und dem Erfas-sungsbogen an den Eigentümer zur Bestä-tigung bzw. Korrektur und Vervollständi-gung gesandt werden. Diese Methode stellt sich als relativ kosten-intensiv dar, bringt jedoch auch wesentli-che Vorteile mit sich.

So kann beispielsweise auf Grundlage der Befliegung ein Grafisches Informati-onssystem (GIS), ein Baum-, Grünflächen– oder Straßenkataster aufgebaut werden. Ferner können die Daten zum Vergleich der Bebauung mit vorhandenen Stadt-grundkarten dienen. Gerade bei der Nutzung der Luftbilddaten durch verschie-dene Institutionen können die Kosten erheblich minimiert werden. Generell sind die ermittelten Angaben durch Eigentümer zu bestätigen. Bei Täuschungen kann der Eigentümer bei entsprechenden Festlegungen in der Abwassergebührensatzung nachträglich veranlagt werden. Reagiert der Eigen-tümer auch nach mehrmaligem Nachfragen nicht, so kann das Kommunalabga-bengesetz und die Abgabenordnung eine Eigenfestlegung des Entsorgungsun-ternehmens gestatten.

Seite 12 Ermittlung der Bemessungsgrundlage - Lösungsmöglichkeiten

Selbstauskunft der Eigentümer— Unser Favorit Bei diesem Verfahren werden die Grundstückseigentümer aufgefordert, selbst-ständig Auskunft über ihre versiegelten und an das öffentliche Kanalnetz ange-schlossenen Flächen zu geben. Diese Methode ist wirtschaftlich und sehr effek-tiv, erfordert aber zur Problemvermeidung bereits zu Beginn der Erfassung ein schlüssiges Durchführungskonzept, da bereits im Vorfeld die Gebührenzahler mit in die Datenerhebung eingebunden werden. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Sensibilisierung der Grundstückseigentümer, von deren möglichst genauer Zuarbeit die Erfassung abhängt. Oftmals wird die-se Sensibilisierung durch Informationsmaterial, Pressemitteilungen, Aushänge oder Informationsveranstaltungen erreicht. Gerade in der Vorbereitungsphase ist auf eine leicht verständliche Erläuterung des Erhebungsbogens mit praktischen Beispielen zu achten. Für Rückfragen bei Unklarheiten beim Bürger sind zentrale Anlaufstellen bzw. telefonische Ansprechpartner zu benennen. Nach Rücklauf der erfassten Daten ist eine Prüfung auf Plausibilität zwingend erforderlich. Besonders geeignet sind hierfür der Einsatz von CAD– oder GIS– Systemen. Unvollständige oder fehlende Erhebungsbögen sind entweder durch Nachfrage oder eigene Ergänzungen zu vervollständigen. IF- Dienstleistung: Selbstauskunft der Grundstückseigentümer Nach Abwägung aller Vor– und Nachteile der aufgezeigten Möglichkeiten zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage unter wirtschaftlichen Aspekten, bieten wir die Dienstleistung „Selbstauskunft der Eigentümer“ an.

Datenübernahme Wir übernehmen die Grundstücksda-ten wie • Gemarkung • Flur • Flurstück • Angaben über Eigentümer • postalische Anschrift • sonstige Kontaktdaten • Kataster Grundstücksparzelle • usw. von der Kommune in digitaler Form.

Seite 13 IF- Dienstleistung: Selbstauskunft der Grundstückseigentümer

Vorzeitige Information der Bürger Wir stellen ausführliches und übersichtliches Informationsmaterial zusammen, das dem Gebührenzahler einen Überblick über folgende Themen verschafft: • Warum neuer Gebührenmaßstab? • Zusammensetzung des Abwassers in der Kanalisation • Bisherige Abwassergebühren • Zukünftige Abwassergebühren • Die Niederschlagswassergebühr • Ermittlung der Bemessungsgrundlage - Lösungsmöglichkeiten • IF-Dientsleistung: Selbstauskunft der Grundstückseigentümer

Zusätzlich werden Veröffentlichungen in der Presse, in gemeindlichen Mitteilungen und wahlweise auch im Internet veranlasst. Abge-rundet wird das Angebot durch die Bereitstel-lung einer Hotline, die dem Bürger bzw. Ge-bührenzahler die Möglichkeit bietet, Fragen zu stellen und eine schnelle und kompetente Ant-wort zu erhalten. Die auf diesem Wege geschaffene hohe Transparenz führt beim Bürger bzw. Gebüh-renzahler zu einer hohen Akzeptanz - der komplexe Vorgang wird leicht verständlich und der Bürger wird zu einer präzisen Mitar-beit ermutigt und dabei zielorientiert unter-stützt.

Datenerfassung Zusammen mit der ausführlichen Informations-schrift erhält der Grundstückseigentümer ei-nen Erfassungsbogen, auf dem er die relevan-ten Daten zur Ermittlung der Bemessungs-grundlage ausfüllt. Der Erfassungsbogen ist klar gegliedert und übersichtlich strukturiert. Zusätzlich erhält der Grundstückseigentümer ein Ausfüllbeispiel, das die Handhabe mit dem Erfassungsbogen veranschaulicht und Hilfe-stellung zur Ermittlung der relevanten Flächen gibt. Den vollständig ausgefüllten Erfassungsbogen sendet der Grundstückseigentümer an IF zu-rück. Wir erstellen eine digitale Datensamm-lung, die im gewünschten Datenformat an die Kommune zurückgegeben wird.

FRAGEBOGEN

AUSFÜLLBEISPIE

L

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Auf Wunsch erstellen wir eine Datenbank zur Pflege der Systemdaten. So kön-nen Veränderungen in Zukunft digital erfasst werden und in die Gebührenbe-rechnung einfließen. Besondere IF—Leistungen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber • Bürger-Hotline telefonisch oder • Bürger-Beratung vor Ort • Organisation Bürger-Informationsveranstaltungen im Rathaus • Digitale Präsentationen • Berechnung der Abwassergebühr • Unterstützung bei der Änderung der Satzung zur Abwasserbeseitigung • Digitaler Anhang aller Erfassungsbögen etc. an Grundstücke in Datenbank • Übernahme in CAD GIS –Systeme: Ermöglicht zum Beispiel die Weiterverar-

beitung für den Generalentwässerungsplan und die hydraulischen Berech-nungen der Kanalnetze IST-Zustand mit sehr hoher Genauigkeit.

Gerne informieren wir zu weiteren Details und stimmen ein individuelles Ange-bot mit Ihnen ab. Für das INGENIEURBÜRO FRISCH - Team hat die Zufriedenheit unserer Kun-den oberste Priorität. Für Hinweise und Anregungen sind wir Ihnen dankbar. Bitte kommen Sie auf uns zu.

IF- Dienstleistung: Selbstauskunft der Grundstückseigentümer

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Eigene Notizen

IF- Dienstleistung: Selbstauskunft der Grundstückseigentümer

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SIGEKO

Ingenieurvermessung

Stadtplanung

Ökologie/Landschaftsplanung

Siedlungswasserwirtschaft

Wasserversorgung

Straßen–/Brückenbau

Konstruktiver Ingenieurbau

Hochbau

Hochwasserschutz/Wasserbau

Deponietechnik

Kanal-TV-Untersuchung

Kanalkataster

Mobile Abflussmessung

Fotorealistische Visualisierung

Geologie und Altlast

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