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Leitfaden für Antragsteller Programm Erasmus+ Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren Wissensallianzen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2017 (EAC/A03/2016) Deutsche Fassung, November 2016 (Die englische Version ist vorherrschend) 1

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Leitfaden für Antragsteller

Programm Erasmus+

Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren

WissensallianzenAufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2017

(EAC/A03/2016)

Deutsche Fassung, November 2016 (Die englische Version ist vorherrschend)

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INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung..........................................................................................................................................................32. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, Antrags- und Auswahlverfahren.....................................4

2.1 Besonderheiten des Programms Erasmus+......................................................................................................42.2 Inhalt des Antragspakets..................................................................................................................................42.3 Fristen und Einreichung des Antragspakets....................................................................................................6

3. Antragspaket: Das e-FORM (elektronisches Antragsformular).....................................................................73.1 Deckblatt des Antragsformulars und Liste der beteiligten Einrichtungen.......................................................73.2 Teil A: Daten zu den teilnehmenden Einrichtungen........................................................................................83.3 Teil B: Projektbeschreibung............................................................................................................................93.4 Teil C Sonstiges...............................................................................................................................................93.4.1 C.1 Lernmobilität (fakultativ)...........................................................................................93.5 Anhänge.........................................................................................................................................................10

4. Antragspaket: Obligatorische Anhänge.........................................................................................................114.1 Ausführliche Projektbeschreibung (obligatorischer Word-Anhang).............................................................114.2 Detaillierte Tabellen zum Finanzierungsplan und Übersicht über die Arbeitspakete...................................204.3 Ehrenwörtliche Erklärung..............................................................................................................................25

5. Glossar.............................................................................................................................................................25

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1. EINLEITUNG

Dieses Dokument dient als Hilfe für Antragssteller für die Maßnahme Wissensallianzen im Rahmen des Programms Erasmus+ und enthält alle Informationen, die für das Ausfüllen des Antrags erforderlich sind. Zudem ist eine Reihe von weiteren Dokumenten, unter anderem die nachfolgend genannten Unterlagen, zu konsultieren. Informationen, die in diesen weiteren Dokumenten enthalten sind, werden in diesem Leitfaden nicht wiederholt.

Verordnung (EU) Nr.   1288/2013 zur Einrichtung von Erasmus+ In dieser Verordnung werden die dem Programm Erasmus+ zugrunde liegenden Überlegungen erläutert sowie der Umfang und die Ziele des Programms beschrieben. Antragsteller, deren Anträge sich auf einschlägige Bereiche und relevante Ziele beziehen, befinden sich bereits in einer guten Ausgangslage.

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2017 (EAC/A03/2016 ) Dies ist die amtliche Bekanntmachung der allgemeinen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2017. Es handelt sich um ein kurzes Dokument, das unter anderem Informationen über die teilnahmeberechtigten Länder und die Einreichungsfrist enthält.

„Programmleitfaden Erasmus+“

Hierbei handelt es sich um ein zentrales Dokument, das Informationen über die Anforderungen der Aufforderung, wie die verschiedenen Förder-, Ausschluss- und Auswahlkriterien enthält. Darüber hinaus bietet der Leitfaden Informationen über die Modalitäten für die Teilnahme an der Aufforderung. In diesem Jahr steht Ihnen zudem eine benutzerfreundliche Online-Version des Leitfadens zur Verfügung. Der Leitfaden ist wie folgt aufgebaut:

Einleitung

Teil A – Allgemeine Informationen über das Programm Erasmus+Teil B – Informationen über die in diesem Leitfaden behandelten Aktionen (siehe den speziellen Abschnitt zu Wissensallianzen ab Seite 162)Teil C – Informationen für AntragstellerAnhang I – Spezifische Vorschriften und Informationen zu Mobilitätsaktivitäten, strategischen Partnerschaften und dem Kapazitätsaufbau im HochschulbereichAnhang II – Verbreitung und Nutzung der ErgebnisseAnhang III – Glossar wichtiger BegriffeAnhang IV – Weiterführende Informationen und Kontaktdaten

Sie sollten insbesondere den Abschnitt über Wissensallianzen sorgfältig lesen. Wir empfehlen nachdrücklich, keinen Antrag zu stellen, ohne sich vorher in den einschlägigen Abschnitten des Programmleitfadens informiert zu haben.

„Benutzerleitfaden zur Einreichung von Vorschlägen“

Bei diesem Leitfaden, auch als „Benutzerleitfaden“ bezeichnet, handelt es sich um einen technischen Leitfaden, an den Sie sich halten sollten, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Einrichtungen korrekt registrieren und das elektronische Antragsformular (eForm) korrekt ausfüllen. Dieses Dokument wird zusammen mit dem elektronischen Antragsformular (eForm) veröffentlicht.

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Häufig gestellte Fragen

Je nachdem, welche Fragen sie von den Antragstellern erhält, kann die Agentur Antworten zu häufig gestellten Fragen veröffentlichen. Es ist wichtig, dass Sie diese einsehen, damit Sie von den erläuternden Informationen profitieren können, die von anderen Antragstellern erbeten wurden. Diese Häufig gestellten Fragen werden auf unserer Website auf der Seite des elektronischen Antragsformulars (eForm) unter https://eacea.ec.europa.eu/documents/eforms_en veröffentlicht.

2. AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN, ANTRAGS- UND AUSWAHLVERFAHREN

2.1 Besonderheiten des Programms Erasmus+

Registrierung aller Einrichtungen im „Teilnehmerportal (Participant Portal)“: Sie müssen ein elektronisches Antragsformular – auch als eForm bezeichnet – einreichen. Mit Ausnahme der assoziierten Partner müssen sich jedoch alle an einem Antrag beteiligten Einrichtungen zunächst im „Teilnehmerportal (Participant Portal)“ registrieren, um einen Teilnehmeridentifikationscode (PIC) zu erhalten. Weiterführende Informationen finden sich im Programmleitfaden für Erasmus+ und im Benutzerleitfaden.

Einheitskosten: Die finanziellen Bestimmungen wurden vereinfacht. Daher beruhen die Finanzierungspläne für Wissensallianzen auf „Einheitskosten“. Das System der „Einheitskosten“ ist eine vereinfachte Form zur Ermittlung des Betrags der EU-Finanzhilfe. Anstatt die Höhe der Finanzhilfe anhand der tatsächlich angefallenen Kosten zu ermitteln, wird für ihre Berechnung ein alleiniges Kostenelement stellvertretend für die Berechnung des Beitrags zu den förderfähigen Kosten herangezogen. Weiterführende Informationen finden Sie in Abschnitt 4.2 zu den „Detaillierte Tabellen zum Finanzierungsplan und Übersicht über die Arbeitspakete“.

2.2 Inhalt des Antragspakets

Die Unterlagen des Antragspakets müssen von der Website der Exekutivagentur heruntergeladen werden: http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/knowledge-alliances-2017_en .

Das Antragspaket umfasst mehrere obligatorische Dokumente, deren Inhalt nachstehend zusammengefasst ist:

eForm (elektronisches Antragsformular) Ausführliche Projektbeschreibung Detaillierte Tabellen zum Finanzierungsplan und Übersicht über die Arbeitspakete Ehrenwörtliche Erklärung

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen alle Teile dieses Antragspakets i) anhand der auf der Website der Agentur veröffentlichten obligatorischen Vorlagen für 2017 ausgefüllt und ii) elektronisch eingereicht werden.

Bei der zum Ausfüllen des Antragspakets verwendeten Sprache muss es sich um eine der Amtssprachen der EU handeln, die von allen Mitgliedern Ihres Konsortiums verstanden wird. Das Antragspaket ist in nur in einer Sprache auszufüllen.

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eForm (elektronisches Antragsformular)

Das eForm (elektronisches Antragsformular) ist unter der folgenden Adresse abrufbar: https://eacea.ec.europa.eu/documents/eforms_en. Dieses Dokument enthält in erster Linie die folgenden administrativen und allgemeinen Informationen über das Projekt:

Teil A: Angaben zum Antragsteller und zu sonstigen am Projekt beteiligten Einrichtungen:

Liste der beteiligten Einrichtungen A.1. EinrichtungA.2. Für die Verwaltung des Antrags verantwortliche Person (Ansprechpartner)A.3. Zur Vertretung der Einrichtung in rechtlich verbindlichen Vereinbarungen

bevollmächtigte Person (gesetzlicher Vertreter)

Teil B: ProjektbeschreibungB.1. Zusammenfassung des ProjektsB.2. Bildungsbereich B.3. Datum B.4. Finanzhilfeantrag (beantragte Finanzhilfe und Verteilung nach

Einrichtung)

Teil C: SonstigesC.1. Lernmobilität (optional)C.2. Wesentliche Ergebnisse (Leistungen/Wirkung)

Anhang: Ausführliche Projektbeschreibung (Word-Vorlage)

Die ausführliche Projektbeschreibung ist anhand der unter http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/knowledge-alliances-2017_en (Abschnitt „Anhänge“) veröffentlichten obligatorischen Vorlage für 2017 auszufüllen. Dieses Dokument ist dem elektronischen Antragsformular (eForm) vor der Einreichung beizufügen. Er ist wie folgt aufgebaut:

Teil 0:Zusammenfassung des Projekts und Beteiligung an früheren relevanten ProjektenTeil I: ProjektrelevanzTeil II: Qualität der Projektkonzeption und -durchführungTeil III: Qualität der Partnerschaft, des Teams und der KooperationsvereinbarungenTeil IV: Wirkung, Verbreitung, Nutzung und NachhaltigkeitTeil V. Besondere Bestimmungen bezüglich Lernmobilität (falls zutreffend)Teil VI: Zusätzliche Projektinformationen (falls zutreffend)Teil VII: Arbeitsplan und Arbeitspakete

Anhang: Detaillierte Tabellen zum Finanzierungsplan und Übersicht über die Arbeitspakete (Excel-Vorlage)

Dieses Dokument ist anhand der unter http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/knowledge-alliances-2017_en (Abschnitt „Anhänge“) veröffentlichten obligatorischen Vorlage für 2017 auszufüllen. Dieses Dokument ist dem elektronischen Antragsformular (eForm) vor der Einreichung beizufügen.

Diese Excel-Tabelle umfasst die genauen Angaben zu allen vorgesehenen Ausgaben sowie die Übersicht und Planung aller Arbeitspakete. Sie enthält die folgenden Tabellen:

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Arbeitsblatt 1: I und II: ÜbersichtArbeitsblatt 2: III. Unterstützung bei der ProjektumsetzungArbeitsblatt 3: IV. Aktivitäten im Bereich LernmobilitätArbeitsblatt 4: V. Übersicht über die Arbeitspakete

Anhang: Ehrenwörtliche Erklärung (Word-Dokument)

Dieses Dokument ist anhand der obligatorischen Vorlage für 2017 auszufüllen, die unter folgender Adresse abrufbar ist: http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/knowledge-alliances-2017_en (Abschnitt „Anhänge“). Sie muss vom gesetzlichen Vertreter der antragstellenden Einrichtung im Namen der beteiligten Einrichtungen unterschrieben, gescannt (PDF, TIFF, JPEG) und als Anhang dem elektronischen Antragsformular (eForm) beigefügt werden.

Hinweis: Der Antrag wird nicht angenommen, wenn eines der oben genannten Teile des Antragspakets fehlt, unvollständig ist oder nicht unterzeichnet wurde.

2.3 Fristen und Einreichung des Antragspakets

Die Anträge müssen entsprechend dem beigefügten Leitfaden, dem Programmleitfaden Erasmus+ (siehe insbesondere Teil C), dem Benutzerleitfaden und im Einklang mit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (C386/14 vom 20.10.2016) bis zum 28. Februar 2017, 12.00 Uhr (Ortszeit Brüssel) eingereicht werden.

Nachdem das elektronische Antragsformular (eForm) und die Anhänge eingereicht wurden, wird automatisch eine Referenznummer für das elektronische Antragsformular (eForm) erstellt. Außerdem wird dem Ansprechpartner der antragstellenden Einrichtung an die im elektronischen Antragsformular (eForm) angegebene E-Mail-Adresse eine Benachrichtigung gesendet. Dabei ist auf Folgendes zu achten:

Der Antrag ist elektronisch per Computer auszufüllen und online einzureichen (Anträge auf Papier sowie handschriftlich oder mit Schreibmaschine ausgefüllte Anträge werden nicht akzeptiert).

Neben dem Antragspaket können keine weiteren Informationen oder Dokumente eingesendet werden. Bei der Bewertung des Antrags werden keine weiteren Dokumente berücksichtigt.

Nach Ablauf der Einreichungsfrist können keine Änderungen mehr an dem Antragspaket vorgenommen werden. Sollte jedoch Klärungsbedarf zu administrativen Aspekten bestehen, kann der Antragsteller von der Agentur kontaktiert werden.

Bitte notieren Sie Datum und Uhrzeit der Online-Einreichung Ihres Antrags. Antragstellern wird nachdrücklich empfohlen, ihr Antragspaket rechtzeitig vor Ablauf der Frist einzureichen und einen Nachweis über den Eingang des Antrags im elektronischen System aufzubewahren.

Sollte bei der Einreichung ein technisches Problem auftreten, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Helpdesk der Agentur unter [email protected] in Verbindung und erläutern Sie detailliert das aufgetretene Problem. Sollte kurz vor Ablauf der Frist für die Einreichung ein technisches Problem auftreten, übermitteln Sie bitte außerdem per E-Mail einen Screenshot der Fehlermeldung bei der Einreichung, den Zeitpunkt des Auftretens sowie eine Kopie des elektronischen Formulars (eForm) und der Anhänge.

Bei Fragen zum Inhalt des elektronischen Antragsformulars (eForm) und der Anhänge setzen Sie sich bitte mit dem operativen Team bei der Agentur in Verbindung: [email protected] .

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3. ANTRAGSPAKET: DAS E-FORM (ELEKTRONISCHES ANTRAGSFORMULAR)

Wählen Sie das eForm für Wissensallianzen auf der Homepage für die elektronischen Antragsformulare unter folgender Adresse aus: https://eacea.ec.europa.eu/documents/eforms_en

Antragspakete für Wissensallianzen müssen bis zur Frist für die Einreichung unter Verwendung des vorgesehenen elektronischen Formulars (eForm) eingereicht werden. Informationen zu den technischen Modalitäten beim Ausfüllen und der Einreichung des elektronischen Formulars (eForm) finden sich im „Benutzerleitfaden“, der auf der Website der Agentur auf der Seite für die elektronischen Antragsformulare verfügbar ist. Nachdem das elektronische Antragsformular (eForm) vollständig ausgefüllt ist und alle obligatorischen Anhänge beigefügt wurden, ist der Antrag über eine Internetverbindung einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass sich vor dem Ausfüllen des elektronischen Formulars – mit Ausnahme von assoziierten Partnern – alle beteiligten Einrichtungen im Teilnehmerportal registrieren müssen. Ohne eine ordnungsgemäße Registrierung der teilnehmenden Einrichtungen können Sie das elektronische Antragsformular nicht ausfüllen.

3.1 Deckblatt des Antragsformulars und Liste der beteiligten Einrichtungen

Das Deckblatt des elektronischen Formulars (eForm) umfasst verschiedene Felder. Die ersten Felder werden je nach der gewählten Maßnahme automatisch ausgefüllt. Die Antragsteller sollten einen für Außenstehende, die nichts über den Inhalt des Projekts wissen, aussagekräftigen Projekttitel sowie eine Kurzbezeichnung wählen. Die Kurzbezeichnung darf höchstens sieben Zeichen umfassen. Sie kann Buchstaben (nur lateinische Buchstaben), Zahlen und allgemeine Interpunktionszeichen enthalten.

Bei der zum Ausfüllen des Formulars verwendeten Sprache muss es sich um eine der Amtssprachen der EU handeln.

Auf der nächsten Seite wird automatisch eine Tabelle mit einer Aufstellung von Validierungsmeldungen und der teilnehmenden Einrichtungen angezeigt. Die Antragsteller müssen darauf achten, dass alle Positionen in der Tabelle als „gültig“ gekennzeichnet sind, da das elektronische Formular ansonsten nicht verwendet werden kann. Wenn eine oder mehrere dieser Positionen als ungültig gekennzeichnet sind, bedeutet dies, dass nicht alle Vorschriften für die Förderfähigkeit ordnungsgemäß eingehalten wurden und es nicht möglich ist, das elektronische Antragsformular (eForm) zu validieren oder einzureichen. In diesem Fall sind die entsprechenden Informationen zu überprüfen bzw. zu ändern, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften für die Förderfähigkeit eingehalten werden.

Bitte beachten Sie, dass nach dem Programmleitfaden Erasmus+ Folgendes gilt: „Wissensallianzen sind länderübergreifende Allianzen, an denen mindestens sechs unabhängige Organisationen aus mindestens drei Programmländern beteiligt sind, darunter mindestens zwei Hochschuleinrichtungen und mindestens zwei Unternehmen“.

Hinweis: „Natürliche Personen“ können an der Aufforderung zu Wissensallianzen nicht teilnehmen. Dies bedeutet, dass eine Beteiligung natürlicher Personen als Partnereinrichtung nicht möglich ist. Ausschließlich „Einrichtungen“ können sich als Partnereinrichtungen beteiligen und gelten als förderfähig.

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3.2 Teil A: Daten zu den teilnehmenden Einrichtungen

Die Antragsteller müssen diese Informationen überprüfen. Sofern manche dieser Informationen nicht zutreffend oder veraltet sind, können die Daten nicht direkt im elektronischen Antragsformular (eForm) geändert werden, sondern sind diese Änderungen im Teilnehmerportal vorzunehmen. Um die Änderungen in das elektronische Formular (eForm) zu übernehmen, folgen Sie bitte den in Teil B des „Benutzerleitfadens“, Abschnitt „Revise list of participating organisations and update existing application eForm“, beschriebenen Schritten.

3.2.1 Abschnitt A.1: Einrichtungen

Die meisten Felder in Teil A1 werden automatisch anhand der über das Teilnehmerportal bereitgestellten Angaben ausgefüllt. Deshalb sind die meisten Informationen in Teil A1 geschützt und können nicht geändert werden (grau unterlegt).

Nur das Feld „Art der Einrichtung“ ist auszufüllen; wählen Sie dazu eine der verfügbaren Optionen im Auswahlmenü aus. Weiterführende Informationen über potenzielle Antragsteller und förderfähige Einrichtungen finden sich im Abschnitt Wissensallianzen des Programmleitfadens Erasmus+.

3.2.2 Abschnitt A.2 Für die Verwaltung des Antrags verantwortliche Person (Ansprechpartner)

Die Antragsteller müssen Titel, Nachname, Vorname, Funktion in der Einrichtung und E-Mail-Adresse der für die Verwaltung des Antrags in der Einrichtung verantwortlichen Person (Ansprechpartner) ausfüllen. Weicht die Anschrift des Ansprechpartners von der offiziellen Anschrift der Einrichtung ab, muss das entsprechende Feld angeklickt und die jeweilige Anschrift und Telefonnummer eingegeben werden.

Der Ansprechpartner sollte der erste wichtige Mitarbeiter sein, der unter P1 im Anhang „Ausführliche Projektbeschreibung“ aufzuführen ist

3.2.3 Abschnitt A.3 Zur Vertretung der Einrichtung in rechtlich verbindlichen Vereinbarungen bevollmächtigte Person (gesetzlicher Vertreter)

Wenn die Anschrift des gesetzlichen Vertreters von der offiziellen Anschrift der antragstellenden Einrichtung abweicht, ist das entsprechende Kästchen anzukreuzen, damit Felder für die Eintragung dieser Adressdaten angezeigt werden.

Wird der Antrag bewilligt, muss der gesetzliche Vertreter auch die Finanzhilfevereinbarung und weitere damit zusammenhängende Dokumente unterzeichnen. Wenn der Antrag von einer anderen Person unterzeichnet wird oder sich in späteren Phasen des Auswahlverfahrens oder bei Vertragsabschluss herausstellt, dass die als gesetzlicher Vertreter angegebene Person nicht unterschriftsberechtigt ist, kann der Antrag als nicht förderfähig eingestuft werden: Eine ungültige Unterschrift kann also zur Ablehnung des Antrags führen.

Hinweis: Für Partner 2 (P2) sind nur die Angaben in den Abschnitten A.1 und A.2 erforderlich.

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3.3 Teil B: Projektbeschreibung

3.3.1 Abschnitt B.1 Zusammenfassung des Projekts

Die Antragsteller werden gebeten, die Schlüsselinformationen zu ihrem Antrag anzugeben. Durch die Auswahl einer der Sprachoptionen ist anzugeben, in welcher Sprache die Zusammenfassung verfasst ist. Für Verbreitungszwecke ist die Zusammenfassung in einer zweiten Fassung in englischer Sprache bereitzustellen, sofern es sich bei der ersten gewählten Sprache nicht um Englisch handelt.

Ist der Antrag erfolgreich, wird dieser Abschnitt als Zusammenfassung veröffentlicht. Die Antragsteller sollten daher dafür Sorge tragen, dass der Text gut formuliert ist und eine konkrete und korrekte Übersicht über die vom Konsortium geplanten Tätigkeiten entsprechend der im Antragsformular vorgegebenen Gliederung vermittelt.

Es ist darauf zu achten, dass die angegebene Zeichenbegrenzung aufgrund von Datenbankbeschränkungen nicht überschritten werden darf. Bei Überschreitung der Zeichenbegrenzung wird der eingereichte Text gekürzt.

3.3.2 Abschnitt B.2 Bildungsbereich

Abschnitt B.2 bezieht sich auf den Bildungsbereich, der Gegenstand des Vorschlags ist. Angesichts des Bereichs von Wissensallianzen wird automatisch „Hochschulbildung“ angezeigt.

3.3.3 Abschnitt B.3 Zeitplan

Es kann eines der folgenden Anfangsdaten des Projekts gewählt werden: 1. November 2017 oder 1. Januar 2018. Im Auswahlmenü müssen die Antragsteller eine Projektdauer (24 oder 36 Monate) auswählen und das System zeigt automatisch das entsprechende Enddatum an. Mit dem hier angegebenen Datumsbereich wird der Zeitraum festgelegt, in dem Kosten als förderfähig gelten, sofern Ihr Antrag bewilligt wird.

3.3.4 Abschnitt B.4 Finanzhilfeantrag

Die Antragsteller müssen die Zahlen des Finanzierungsplans angeben. Die Tabelle „Finanzhilfeantrag“ ist erst auszufüllen, wenn die Dauer (oben) eingegeben wurde und die Excel-Arbeitsblätter des Finanzierungsplans ausgefüllt und validiert wurden. Die Angaben in den Excel-Tabellen müssen mit denjenigen im Finanzhilfeantrag übereinstimmen. Alle Beträge sind in Euro anzugeben. Hinweis: Entsprechend dem Programmleitfaden Erasmus+ beträgt der maximale Beitrag der EU für ein Projekt mit einer Laufzeit von zwei Jahren 700 000 EUR und für ein Projekt mit einer Laufzeit von drei Jahren 1 000 000 EUR.

Die nachstehende Tabelle zur „Verteilung der Finanzhilfe nach Einrichtung“ muss ausgefüllt werden, wobei der Betrag der beantragten Finanzhilfe nach teilnehmender Einrichtung aufzulisten ist. Die ausgewiesene Gesamtsumme muss mit dem oben beantragten Gesamtbetrag der Finanzhilfe und dem in den Excel-Tabellen zum Finanzierungsplan beantragten Gesamtbetrag der Finanzhilfe übereinstimmen.

3.4 Teil C Sonstiges

3.4.1 C.1 Lernmobilität (fakultativ)Wählen Sie „Ja“ oder „Nein“, je nachdem, ob Lernaktivitäten im Rahmen des Projekts organisiert werden. Gegebenenfalls müssen Sie die Daten zu Mobilitätsaktivitäten eingeben.

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Bitte fügen Sie für jede Kategorie von mobilen Personen und/oder für unterschiedliche geografische Mobilitätsmodelle Zeilen ein.

3.4.2 C.2 Wesentliche Ergebnisse (Leistungen/Wirkung)

Bitte wählen Sie mindestens eines und höchstens drei wesentliche Ergebnisse (Leistungen/Wirkung) für Ihr Projekt aus der Liste aus. Falls Sie keine maßgeblichen Punkte in der Liste finden, wählen Sie die Option „Sonstige“ aus und erläutern Sie in dem Textfeld kurz, welches Ergebnis bzw. welche Ergebnisse (Leistung(en)/Wirkung(en)) mit Ihrem Projekt angestrebt wird bzw. werden.

3.5 Anhänge

Nach dem Ausfüllen der Teile A, B und C müssen die Antragsteller die folgenden obligatorischen Anhänge zum elektronischen Formular (eForm) hochladen: die „Ausführliche Projektbeschreibung“, die „Detaillierten Tabellen zum Finanzierungsplan und Übersicht über die Arbeitspakete“ sowie die vom gesetzlichen Vertreter der antragstellenden Einrichtung unterzeichnete „Ehrenwörtliche Erklärung“ (bitte achten Sie darauf, dass die Angaben zu ähnlichen Themen in den verschiedenen Dokumenten sowie mit den Informationen im elektronischen Antragsformular (eForm) kohärent sind).

Falls nicht alle aufgeführten obligatorischen Anhänge hochgeladen werden, wird eine Fehlermeldung angezeigt.

3.6 Referenznummer(n) des Antrags

Vor der Einreichung des Antrags müssen Sie angeben, ob dieser oder ein ähnlicher Antrag bereits im Rahmen einer früheren Maßnahme zu Wissensallianzen oder einer anderen EU-Maßnahme/einem anderen EU-Programm/einer anderen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen der EU eingereicht worden ist.

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4. ANTRAGSPAKET: OBLIGATORISCHE ANHÄNGE

4.1 Ausführliche Projektbeschreibung (obligatorischer Word-Anhang)

Hinweis: Dieser Anhang ist in nur einer Sprache auszufüllen, der gleichen Sprache, in der auch das elektronische Formular (eForm) ausgefüllt wurde. Dabei muss es sich um eine der Amtssprachen der EU handeln, die von allen Mitgliedern Ihres Konsortiums verstanden wird. Dies steht auch im Einklang mit der Ehrenwörtlichen Erklärung, wonach alle Partner dem Inhalt des Antrags zugestimmt und ihre Absicht zur Erbringung der beschriebenen Leistungen bestätigt haben müssen.

Alle Textfelder in allen Abschnitten sind Pflichtfelder. Um Informationen in neue Spalten/Zeilen der Tabellen einzufügen, verwenden Sie bitte die Funktion Kopieren/Einfügen Ihres Computers.

Die maximal zulässige Zeichenanzahl ist unter jedem Abschnitt angegeben (Leerzeichen werden nicht mitgezählt). Wird die maximal zulässige Zeichenanzahl überschritten, werden bei der Bewertung Ihres Vorschlags nur die Informationen bis zu dieser Begrenzung berücksichtigt. Angaben, die die maximal zulässige Zeichenanzahl überschreiten, werden daher nicht bewertet. Da es sich um ein Word-Dokument handelt, können Sie in den Textfeldern zusätzlich zur maximal zulässigen Zeichenanzahl Bilder und Diagramme einfügen. Bitte beachten Sie, dass die maximale technische Größe des Antragspakets (elektronisches Formular (eForm) + drei Anhänge) 10 MB beträgt.

Teil 0: Zusammenfassung des Projekts und Beteiligung an früheren relevanten Projekten

Diese Übersicht erleichtert die richtige und rasche Erfassung Ihres Vorschlags und seines Kontexts.

0.1.Kurze Zusammenfassung der Grundzüge und wichtigsten Ergebnisse des Projekts

Fassen Sie bitte die Grundzüge, wesentlichen Ergebnisse, Komponenten und Aspekte des Projekts (Gebiet, Umfang, Perspektive, Tätigkeiten und Nutzen) umfassend zusammen. Angesichts der auf 2000 Zeichen beschränkten Zeichenzahl müssen die Beschreibungen kurz, prägnant und stichhaltig sein.

0.2.Beteiligung an früheren relevanten Projekten

Basiert Ihr Vorschlag auf den Ergebnissen eines oder mehrerer vorangegangener Projekte/Netzwerke, sind Referenzen zu diesen Projekten in der Tabelle 0.2 anzugeben. Folgende Angaben sind erforderlich: die vollständige Referenznummer des Projekts (z. B. die Nummer der EU-Finanzhilfevereinbarung), das Datum der Durchführung, der Titel des Programms sowie weitere geforderte Referenzen. Fassen Sie die Ergebnisse des Projekts kurz zusammen und beschreiben Sie, wie das neue Projekt auf diesen Ergebnissen aufbaut und wie mit Rechten des geistigen Eigentums umgegangen werden soll.

Teil I: Projektrelevanz

Beschreiben Sie in diesem Teil die Relevanz Ihres Vorschlags und warum und wie er dem betreffenden Vergabekriterium entspricht (Informationen zu den festgelegten Vergabekriterien finden Sie im Programmleitfaden Erasmus+ im Abschnitt „Wissensallianzen“). Mithilfe dieser Beschreibung können die externen Sachverständigen die Projektrelevanz im Rahmen der Ziele der Maßnahme beurteilen.

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Teil I untergliedert sich in verschiedene Abschnitte (I.1 bis I.4), in denen die Relevanz des Projekts ausführlich zu beschreiben ist. Dabei sind im Einzelnen folgende Angaben erforderlich:

Zweck und Hintergrund des Projekts; Erläuterung, wie Ihr Projekt einen Beitrag zu den Zielen von Wissensallianzen im

Rahmen von Erasmus+ leistet; solide und fundierte Bedarfsanalyse; erläutern Sie zudem, wie die Bedarfsanalyse

durchgeführt wurde, und geben Sie einschlägige Quellen an; Erläuterung, wie die erwarteten Ergebnisse, Leistungen und Wirkungen dem ermittelten

Bedarf gerecht werden; führen Sie bitte im Einzelnen auf, welche spezifischen Ziele und Vorgaben Sie

festgelegt haben und wie diese im Zuge des Projekts erreicht werden sollen; Motivation/Interesse der beteiligten Einrichtungen an den betreffenden Themen; nachgewiesene Verbindungen zu bestehenden relevanten europäischen Politiken im

Bereich der Hochschulbildung und Ausbildung; aktueller Stand im Projektbereich sowie Beschreibung des innovativen Charakters des

Projekts; Erläuterung, inwieweit bzw. weshalb die vorgeschlagenen Methoden, Konzepte,

Ergebnisse und Lösungen innovativ sind; konkrete Ziele Ihres Vorschlags und Erläuterung, wie die Maßnahmen und Ergebnisse

des Projekts zur Lösung der in den Abschnitten I.1. und I.2. beschriebenen Probleme beitragen;

Beschreibung, wie Hochschuleinrichtungen und Unternehmen zu dem Projekt beitragen sowie kurz- und langfristig davon profitieren;

Erläuterung der Notwendigkeit und des besonderen Nutzens der Durchführung des Projekts auf europäischer Ebene gegenüber einer Durchführung auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

Teil II: Qualität der Projektkonzeption und -durchführung

Die Beschreibung in diesem Teil dient als Grundlage für die Bewertung der Qualität der Projektkonzeption und -durchführung entsprechend dem jeweiligen Vergabekriterium durch die externen Sachverständigen (Informationen zu den festgelegten Vergabekriterien finden Sie im Programmleitfaden Erasmus+ im Abschnitt „Wissensallianzen“).

II.1. Methodik

Beschreiben Sie bitte, mit welchen Methoden Sie die geplanten Zielvorgaben erreichen wollen. Ihre Beschreibung sollte ein systematisches und strukturiertes System zur Überprüfung der Entwicklung und Fortschritte der Projekttätigkeiten anhand von Meilensteinen und messbaren Indikatoren enthalten.

II.2. Gesamtprojektverwaltung

Beschreiben Sie bitte die Projektverwaltungsmodalitäten zwischen den Partnern und gehen Sie dabei insbesondere auf die Zeitplanung, die Arbeitsverteilung sowie die Aufteilung von Aufgaben und Zuständigkeiten ein. Die Zuweisung von Mitteln zu jeder Tätigkeit ist zu erläutern und zu begründen.

II.3. Qualitätssicherung, Evaluierung und Überwachung

In diesem Abschnitt sind die vorgesehenen Qualitätssicherungsmechanismen zu beschreiben und ist zu erläutern, auf welche Weise die kontinuierliche Überwachung und

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auch die spezifische Evaluierung des Projekts und seiner Ergebnisse sichergestellt werden soll.

Durch die Qualitätssicherung sollen Probleme bei der Umsetzung verhindert und die Qualität der Prozesse und Ergebnisse sichergestellt werden. Qualitätssicherung betrifft die Verfahren, die zur Sicherstellung beitragen, dass die Qualität der Prozesse genau überwacht wird. Für das Projekt müssen Qualitätssicherungsmaßnahmen und Indikatoren vorgesehen sein.

Evaluierung ist eine spezifische Tätigkeit, die auf eine Bewertung der Qualität der Ergebnisse und/oder Leistungen abzielt. Sie kann intern oder extern erfolgen.

II.4. Anerkennung und Validierung (nur sofern zutreffend)

Wenn Sie die Entwicklung von Lehrveranstaltungen planen, sollten Sie die Heranziehung von EU-weiten Transparenz- und Anerkennungsinstrumenten in Erwägung ziehen (z. B. ECTS). Beschreiben Sie in diesem Fall bitte die für die Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse vorgesehenen Regelungen.

II.5. Finanzierungsplan und Kosteneffizienz

Beschreiben Sie bitte eingehend die Mittelverteilung zwischen den Partnern und die Finanzverwaltungsvereinbarungen. Erläutern Sie in Zusammenhang mit den im Arbeitspaket beschriebenen Aktivitäten das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Projekts.

Teil III: Qualität der Partnerschaft und des Teams sowie der Kooperationsvereinbarungen

Die Beschreibung in diesem Teil wird als Grundlage für die Bewertung der Qualität der Partnerschaft, der Kooperationsvereinbarungen und der Qualität der wichtigsten beteiligten Mitarbeiter entsprechend dem jeweiligen Vergabekriterium durch die externen Sachverständigen herangezogen (Informationen zu den festgelegten Vergabekriterien finden Sie im Programmleitfaden Erasmus+ im Abschnitt „Wissensallianzen“).

III.1. Wissensallianz: Zusammensetzung des Konsortiums

Wir möchten Sie daran erinnern, dass an einem Konsortium für eine Wissensallianz folgende Einrichtungen beteiligt sein müssen:

„... mindestens sechs unabhängige Organisationen aus mindestens drei Programmländern, darunter mindestens zwei Hochschuleinrichtungen und mindestens zwei Unternehmen“.

Die Liste der Programmländer finden Sie im Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A des Programmleitfadens Erasmus+. Die Beteiligung von Einrichtungen aus Partnerländern ist rein fakultativ. Die Liste der Partnerländer findet sich im gleichen Abschnitt des Programmleitfadens Erasmus+.

Wir empfehlen Ihnen zu überprüfen, ob alle Einrichtungen mit Sitz in einem Programmland über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verfügen (https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/erasmus-charter-for-higher-education-2014-2020_en )

Bitte kreuzen Sie für jede Partnereinrichtung die jeweils zutreffende Einrichtungsart an. Die aufgeführten Einrichtungen müssen denen entsprechen, die Sie in Teil A des

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elektronischen Antragsformulars (eForm) eingetragen haben. Dabei ist auch anzugeben, ob assoziierte Partner beteiligt sind, und die zutreffende Einrichtungsart anzukreuzen.

III.2. Gründe für die Bildung der Partnerschaft

Bitte erläutern Sie die Zusammensetzung der Partnerschaft: Zeigen Sie den Zusammenhang mit den Projektzielen sowie die einschlägigen und ergänzenden Fähigkeiten und Kompetenzen auf. Stellen Sie dabei auch die zuständigen Entscheidungsträger und Verwaltungsorgane dar.

III.3. Beschreibung der Partner

Soweit erforderlich, ist die zugewiesene Nummer (P1, P2, …Pn) zu verwenden, wobei diese mit der in Teil A des elektronischen Antragsformulars (eForm) verwendeten Nummer übereinstimmen muss.

Für jede Einrichtung des Konsortiums sind sämtliche Unterabschnitte einzeln auszufüllen.

III.3.1 Name der Einrichtung III.3.1.1 Ziele und Aktivitäten der Einrichtung III.3.1.2 Rolle der Partnereinrichtung im Rahmen des Projekts III.3.1.3 Operative und fachliche Leistungsfähigkeit

Bitte ergänzen Sie gegebenenfalls die entsprechenden Abschnitte (III.3.n sowie III.3.n.1 bis III.3.n.3) so oft wie nötig, sofern Ihr Konsortium mehr als sechs Einrichtungen umfasst.

Die Beschreibung in den Abschnitten III.n.1 und III.n.2 sollte eine kurze Darstellung der Einrichtung, ihrer Rolle im Projekt und bei der operativen/finanziellen Verwaltung des Projekts umfassen. Im Abschnitt III.n.3 beschreiben Sie bitte die „Operative und fachliche Leistungsfähigkeit: Qualifikation und Fachwissen der wichtigsten am Projekt beteiligten Mitarbeiter“. Dies dient als Ersatz für einen vollständigen Lebenslauf dieser Mitarbeiter bei der Prüfung der Qualität des Konsortiums als Ganzes. In den vorgesehenen Feldern sind die Namen der wichtigsten Mitarbeiter einzutragen und ihre für das Projektthema relevanten Qualifikationen und Erfahrungen kurz zusammenzufassen. Falls zutreffend, sind auch die aktuellen Veröffentlichungen, die für die zentralen Themen des Projekts von Bedeutung sind, aufzuführen.

Hinweis: Der erste wichtige Mitarbeiter, der unter P1 aufzuführen ist, sollte der Projektkoordinator sein (auch als „Projektmanager“ und „Ansprechpartner“ in Abschnitt A.2 des elektronischen Formulars bezeichnet).

Alle Beschreibungen sind in der gleichen Sprache zu verfassen wie das übrige Antragsformular (und nicht etwa in den Sprachen der jeweiligen Partner). Beachten Sie bitte, dass assoziierte Partner diese Beschreibung nicht auszufüllen haben.

Abschnitt III.4. Kooperationsvereinbarungen im Rahmen der Partnerschaft

Erläutern Sie bitte die Konzeption der Kooperationsvereinbarungen. Gehen Sie dabei insbesondere auf die Verwaltungsstruktur der Partnerschaft, den Entscheidungsprozess und die Verfahren zur Konfliktlösung, Berichterstattung, Überwachung und Kommunikation innerhalb des Konsortiums ein.

Abschnitt III.5. Beteiligung von Partnerländern (falls zutreffend)

Eine Beteiligung von Einrichtungen aus Partnerländern am Projekt ist möglich. Falls der Antrag die Teilnahme einer oder mehrerer Einrichtungen aus Partnerländern vorsieht, erläutern Sie bitte, wie die Beteiligung dieser Einrichtungen dem Projekt zugutekommen wird und welcher wesentliche Mehrwert für das Projekt dadurch erzielt wird. Hinweis:

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Sofern dieser wesentliche Wert nicht nachgewiesen wird, wird das Projekt nicht als förderfähig betrachtet.

Falls die vorgeschlagene Partnerschaft keine Beteiligung von Partnerländern umfasst, kann dieser Abschnitt freigelassen oder gelöscht werden.

Teil IV: Wirkung, Verbreitung, Nutzung und Nachhaltigkeit

Belegen Sie bitte die Wirkung und das Nachhaltigkeitspotenzial des Projekts sowie die Verbreitungs- und Nutzungsaktivitäten entsprechend dem jeweiligen Vergabekriterium (Informationen zu den festgelegten Vergabekriterien finden Sie im Programmleitfaden Erasmus+ im Abschnitt „Wissensallianzen“).

IV.1. „Zielgruppen“

Erläutern Sie, wie das Konsortium diese Zielgruppen während der Laufzeit des Projekts zu erreichen gedenkt. Erläutern Sie bitte, wie die Leistungen von den Partnern und anderen Interessengruppen genutzt werden und zu den erwarteten Ergebnissen führen. Es müssen geeignete Maßnahmen für die Evaluierung der Ergebnisse des Projekts vorgesehen sein.

Erläutern Sie bitte, wie die Zielgruppen nach Abschluss des Projekts erreicht werden sollen und welche Wirkung auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene angestrebt wird. Führen Sie in der vorgegebenen Tabelle die relevanten qualitativen und quantitativen Indikatoren auf.

IV.2. „Nachhaltigkeit und Wirkung“

Beschreiben Sie bitte, wie die Tätigkeiten und die Partnerschaft nach Ende der Projektlaufzeit fortgeführt werden sollen. Zur Feststellung der Nachhaltigkeit sollten Sie die Tätigkeiten oder Ergebnisse des Projekts darlegen, von denen anzunehmen ist, dass sie nach Ende der Kofinanzierung durch die EU fortbestehen und/oder Verbreitung finden. Erläutern Sie außerdem, wie das Konsortium die Fortsetzung der Kooperation innerhalb der Partnerschaft plant.

Nachhaltigkeit muss sich nicht auf alle Aspekte eines Projekts beziehen. Bei jedem Projekt können einige Tätigkeiten oder Ergebnisse aufrechterhalten werden, während die Fortführung anderer möglicherweise nicht von so großer Bedeutung ist. Ein Projekt gilt somit dann als nachhaltig, wenn relevante Tätigkeiten nach Ende der EU-Finanzierung weiterverfolgt werden und Ergebnisse fortbestehen oder weiterentwickelt werden.

Beschreiben Sie bitte die geplante Wirkung, d. h. den Wandel, der mit dem Projekt angestrebt wird. Bitte führen Sie kurzfristige Ergebnisse und langfristige Ergebnisindikatoren in der vorgegebenen Tabelle auf.

IV.3. „Verbreitungs- und Nutzungsstrategie“

Beschreiben Sie bitte, wie die Verbreitung erfolgt, damit sichergestellt ist, dass die positiven Ergebnisse während der Projektlaufzeit innerhalb und außerhalb der Partnereinrichtungen verfügbar sind. Beschreiben Sie bitte die Verbreitungsmaßnahmen, die die Partnerschaft plant, um die Ergebnisse für nicht direkt am Projekt beteiligte Gruppen verfügbar zu machen. Dazu gehören beispielsweise Informationssitzungen, Schulungsmaßnahmen bzw. die Einbeziehung politischer Entscheidungsträger außerhalb der Partnerschaft.

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Zwar sind Verbreitung und Nutzung von Ergebnissen eng miteinander verknüpft, doch handelt es sich dabei um zwei unterschiedliche Prozesse. Wenngleich sich die Verfahren zur Verbreitung und Nutzung von Ergebnissen häufig überschneiden, kann die Verbreitung (Bereitstellung von Informationen und Sensibilisierungsmaßnahmen) schon von Beginn des Projekts an erfolgen und mit der Zeit intensiviert werden, wenn Ergebnisse verfügbar werden. Eine vollständige Nutzung (Mainstreaming und Multiplikation der Ergebnisse) ist erst dann möglich, wenn die neuen Erkenntnisse in Form neuer politischer Konzepte und verbesserter Verfahren umgesetzt werden. Beschreiben Sie bitte, in welcher Weise Nutzungsaktivitäten eine optimale Nutzung der Ergebnisse gewährleisten. Weiterführende Informationen finden Sie in Anhang II des Programmleitfadens Erasmus+.

Die Antragsteller werden gebeten, eigenständige Ergebnisse/Leistungen, die nach der Projektlaufzeit nicht ernsthaft aufrechterhalten werden können, zu vermeiden. Vielmehr werden sie aufgefordert zu untersuchen, mit welchen bestehenden (nationalen, EU-weiten, internationalen) Initiativen eine Verknüpfung nach der Projektlaufzeit möglich ist, wie etwa bestehende allgemeinere Angebote für die allgemeine bzw. berufliche Bildung, bestehende Online-Plattformen, MOOC-Anbieter, Verbände, Netzwerke, Forschungsprojekte, regionale, sektorale oder beschäftigungspolitische Strategien oder politische Maßnahmen usw. sowie andere Arten von Aktivitäten mit Multiplikatorenwirkung.

IV.4. „Freier Zugang zu Bildungsressourcen“

Das Programm Erasmus+ fördert den freien Zugang zu Lehrmitteln, Unterlagen und Medien, die im Rahmen von durch Erasmus+ finanzierten Projekten erstellt werden. Die Ergebnisse von Projekten müssen der Öffentlichkeit in digitaler Form und frei zugänglich über das Internet mittels freier Lizenzen zur Verfügung gestellt werden. Die Begünstigten haben jedoch die Möglichkeit, den freien Zugang in geeigneter Weise zu steuern und beispielsweise Beschränkungen festzulegen (z. B. durch das Verbot einer kommerziellen Nutzung durch Dritte), wenn dies angesichts der Art des Projekts und der Form des Materials angezeigt ist. Der freie Zugang gilt unbeschadet der Rechte des geistigen Eigentums der Begünstigten der Finanzhilfe. Sofern für die Art des Projekts und die Art der erstellten Materialen relevant, erläutern Sie bitte, auf welche Weise die erstellten Materialien, Unterlagen und Medien der breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Teil V. Besondere Bestimmungen bezüglich Lernmobilität (falls zutreffend)

Die Antragsteller sind gehalten, zu beschreiben, wie die Lernmobilität organisiert wird (Auswahl der Teilnehmer, Vorbereitung und sonstige Regelungen) und wie die Lernergebnisse der Teilnehmer anhand europäischer Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, d. h. anhand des ECTS und des Diplomzusatzes, anerkannt und validiert werden sollen.

Hinweis: Wenn Mobilitätsaktivitäten zu Lernzwecken geplant sind, sollten diese in die Projektaktivitäten integriert sein. Beachten Sie, dass die Mittel für Lernmobilität nicht zur Finanzierung von Reise- und Aufenthaltskosten von Personal verwendet werden dürfen, das nicht in direktem Zusammenhang mit den Mobilitätsaktivitäten zu Lernzwecken steht (z. B. Teilnahmekosten für Veranstaltungen, mit Sitzungen der Partnerschaft verbundene Kosten usw.). Ausschließlich Kosten für Lernmobilität können in das Arbeitsblatt „Lernmobilität“ des Anhangs zum Finanzierungsplan aufgenommen werden. Die Informationen müssen mit den in Abschnitt C.1 des elektronischen Antragsformulars (eForm) angegebenen Daten übereinstimmen.

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Teil VI: Zusätzliche Projektinformationen (falls zutreffend)

In diesem Teil können Sie relevante ergänzende Angaben machen, die von den geforderten Angaben nicht erfasst werden. Bitte sehen Sie von der Wiederholung vorheriger Erklärungen oder zuvor erwähnter Aspekte ab.

Teil VII: Arbeitsplan und Arbeitspakete

Der Arbeitsplan für das vorgeschlagene Projekt muss in Form von Arbeitspaketen präsentiert werden. Bitte vergewissern Sie sich vor der Einreichung Ihres Antrags, dass die Angaben in diesem Abschnitt mit allen anderen relevanten Teilen des Antragspakets in Einklang stehen.

VII.0. Arbeitsplan und Aufstellung der Arbeitspakete

VII.1. Für Arbeitspaket n

Beachten Sie insbesondere, dass die Sachverständigen Ihr Projekt im Hinblick auf die Qualität der Projektkonzeption und -durchführung auf der Grundlage der in den Arbeitspaketen angegebenen Informationen bewerten. Darüber hinaus werden sie den Inhalt der Arbeitspakete mit den Angaben in den Tabellen zum Finanzierungsplan vergleichen, um die Übereinstimmung zwischen dem Arbeitsprogramm und den vorgesehenen Ressourcen zu bewerten.

Es gibt sechs Arten von Arbeitspaketen:

Vorbereitung (PREP): Diese Art von Arbeitspaket sollte Tätigkeiten wie eine detaillierte Bedarfsanalyse (Umfragen, umfassende Lageberichte usw.), eine Analyse des aktuellen Stands in dem betreffenden Gebiet oder Daten zu bewährten Praktiken usw. beinhalten.

Verwaltung (MGNT): beinhaltet Tätigkeiten wie Planung, Finanzen, Koordinierung und Kommunikation zwischen Partnern, Organisation von Projektsitzungen, usw.

Umsetzung (IMP) wesentlicher Tätigkeiten, einschließlich der Entwicklung und Erprobung der Ergebnisse geistiger Arbeit / konkreter Ergebnisse des Projekts (z. B. Lehrpläne, Lehrmaterial, Studien, frei zugängliche Bildungsressourcen usw.).

Qualitätssicherung (QA) : interne Qualitätsüberwachungsmaßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Qualität der Projektprozesse und -ergebnisse den vorab festgelegten Plänen entspricht.

Evaluierung (EV): eine spezifische Tätigkeit, die auf eine Bewertung der Qualität der Ergebnisse und Leistungen abzielt. Sie kann intern oder extern erfolgen.

Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse (DISS&EXP): beinhaltet Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verbreitung von Informationen und Sensibilisierung sowie Mainstreaming und Multiplikation von Ergebnissen.

Hinweis: Für jede der genannten Arbeitspaketarten muss mindestens ein Arbeitspaket vorliegen. Anträge, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, können als unvollständig eingestuft werden. Bestimmte Arten von Arbeitspaketen können mehrere Male entsprechend den Projektaktivitäten genutzt werden.

Weisen Sie bitte vor dem Ausfüllen jedem der Arbeitspakete eine Nummer zu (AP1... AP2 …APn). Diese Nummern sind durchgängig im gesamten Dokument und Antragspaket zu verwenden. Nachdem Sie die Nummer, die Art und den Titel für das Arbeitspaket festgelegt haben, ist das Arbeitspaket ausführlicher zu beschreiben.

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Arbeitspaket   n – Beschreibung

Zu jedem Arbeitspaket muss eine ausführliche Beschreibung aufgenommen werden. Diese sollte unter anderem Folgendes beinhalten:

Ziele und Zweck des Arbeitspakets Arbeitsorganisation der beteiligten Partner Meilensteine und Gesamtkonzepte Überblick über die Überwachung und Evaluierung der innerhalb eines

Arbeitspakets geleisteten Arbeit Leistungsindikatoren Beziehung/Verbindungen zu anderen Arbeitspaketen und zur Gesamtkoordination

des Projekts.

Diese Beschreibung kann auch auf außerhalb der formellen Partnerschaft beteiligte Einrichtungen verweisen, im Besonderen auf den Beitrag assoziierter Partner. Führen Sie bitte auch die Aufgaben auf, die während der Umsetzung der Arbeitspakete ausgeführt werden sollen.

Geben Sie ein Startdatum in Form einer Nummer an. Bei einem Projekt, das im November beginnt, ist ein Arbeitspaket, das im Februar beginnt, mit „4“ oder „M4“ zu kennzeichnen. Ein im Juni endendes Paket muss mit „8“ oder „M8“ gekennzeichnet werden. Auf diese Weise bleibt das Arbeitspaket auch dann relevant, wenn sich das vorgesehene Startdatum des Projekts aus beliebigen Gründen ändert. Falls Sie es vorziehen, können Sie zur Festlegung der Dauer des Arbeitspakets jedoch auch konkrete Daten angeben. Die Dauer eines Arbeitspakets darf die Laufzeit des Projekts nicht überschreiten.

Für jedes Arbeitspaket müssen ein federführender Partner (P1 bis Pn, siehe Abschnitt III.2), der für die Erfüllung des Arbeitspakets verantwortlich ist, sowie alle anderen am Arbeitspaket beteiligten Partnereinrichtungen angegeben werden. Geben Sie das Land (auch in der Kurzform) an, in dem der Partner seinen Sitz hat.

Achten Sie darauf, dass diese Arbeitspakete, ihr Anfangsdatum und ihr Enddatum sowie ihre Dauer in der Excel-Datei „Detaillierter Finanzierungsplan und Übersicht über die Arbeitspakete“, die dem elektronischen Formular (eForm) beigefügt ist, richtig angegeben sind.

Arbeitspakt   n – Ergebnisse (Wirkung und Leistungen)

Bitte weisen Sie jedem Ergebnis (Wirkung oder Leistungen) eine Nummer, einen Titel sowie eine Art zu. Kopieren Sie diese Tabelle so oft, wie erforderlich.

Im Feld „Erwartetes Ergebnis“ (Leistung oder Wirkung) ist eine kurze, aber konkrete Beschreibung des Ergebnisses (z. B. Kurs-/Schulungsmaterial, Studie, Konferenz, Seminar, Diskussionspapier, Bericht, Verbreitungsstrategie, DVD, Audioclips usw.) aufzunehmen.

Im Unterabschnitt „Beschreibung“ sind die Ergebnisse, die im Laufe des jeweiligen Arbeitspakets entwickelt oder angepasst werden sollen, im Einzelnen zu beschreiben. Falls das Ergebnis im Zuge mehrerer Arbeitspakete entwickelt wird, ist es dem Arbeitspaket zuzuordnen, in dem es abgeschlossen wird; allerdings müssen alle beteiligten Arbeitspakete aufgeführt werden.

Geben Sie im Abschnitt „Fälligkeitsdatum“ an, wann das Ergebnis vorliegen soll (Monat/Jahr). Geben Sie die Sprachen an, in denen das Ergebnis verfügbar sein wird.

Geben Sie bitte das Medienformat des Ergebnisses anhand einer der folgenden Überschriften an:

Veröffentlichung in Papierform

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Elektronische Veröffentlichung auf Datenträgern (CD, DVD, Speicherstick usw.) Elektronische Veröffentlichung im Internet Sonstiges (bitte angeben)

Geben Sie bitte die Verbreitungsebene an und verwenden Sie dabei eine der folgenden Definitionen:

öffentlich beschränkt auf andere Programmteilnehmer (einschließlich der EACEA, der

Dienststellen der Kommission und der Projektprüfer) vertraulich, nur für Mitglieder des Konsortiums (einschließlich der EACEA, der

Dienststellen der Kommission sowie der Projektprüfer).

Im Zuge eines einzelnen Arbeitspakets kann mehr als ein Ergebnis erzielt werden (z. B. eine Spezifikation, Webseiten, ein Handbuch und Lernmaterial, die miteinander verbunden, jedoch für unterschiedliche Nutzer konzipiert sind). In diesem Fall müssen die verschiedenen Elemente in diesem Abschnitt klar beschrieben werden.

Sollte das Projekt Mobilitätsaktivitäten zu Lernzwecken beinhalten, sind diese als Ergebnis aufzuführen.

Arbeitspaket   n – Erläuterung der Ausgaben im Rahmen des Arbeitspakets

Geben Sie bitte die für jedes Arbeitspaket anfallenden Kosten an. Beachten Sie dabei bitte, dass die Berechnung der Finanzhilfe der EU für das Projekt auf der Gesamtzahl der Personentage basiert (Unterstützung bei der Umsetzung) (weiterführende Informationen finden sich in Abschnitt 4.2).Die in diesem Abschnitt angegebene Gesamtzahl der Tage muss mit den Angaben in folgenden Abschnitten übereinstimmen:

Abschnitt VII.7 „Überblick über die am Konsortium beteiligten Partner und den Mittelbedarf“

Anhang „Detaillierte Tabellen zum Finanzierungsplan“ (Excel)

Abschnitt VII.7. Überblick über die am Konsortium beteiligten Partner und den Mittelbedarf

Die Zahl der Tage, die jede Partnereinrichtung aufwendet, muss mit den Angaben in den detaillierten Tabellen zum Finanzierungsplan und in den Abschnitten des Arbeitspakets zur „Erläuterung der Ausgaben im Rahmen des Arbeitspakets“ übereinstimmen. Diese Zahlen werden von den Sachverständigen daraufhin geprüft, ob der Arbeitsplan mit dem vorläufigen Finanzierungsplan in Einklang steht. Fügen Sie bei Bedarf weitere Zeilen hinzu bzw. löschen Sie überflüssige Zeilen. Vergewissern Sie sich, dass in der Tabelle die geforderten Gesamtbeträge ausgewiesen werden. Für die verschiedenen Personalkategorien und Ländergruppen gelten jeweils eigene Tagessätze (weiterführende Informationen finden sich im Programmleitfaden Erasmus+ unter dem Abschnitt „Welche Regeln bestehen für die Finanzierung von Aktivitäten“ zu Wissensallianzen):

Kategorie 1: Führungskräfte Kategorie 2: Lehrkräfte/Ausbilder/Wissenschaftler Kategorie 3: Techniker Kategorie 4: Verwaltungspersonal

Die Zuweisung der Aufgaben muss mit den Angaben zu der jeweiligen Partnereinrichtung im Antragspaket übereinstimmen. Anhand der Aufgabenverteilung werden die Sachverständigen beurteilen, ob eine effektive Partnerschaftsarbeit und insbesondere eine angemessene Arbeitsteilung zwischen den Partnereinrichtungen sowie über die im Konsortium vertretenen Länder hinweg gewährleistet sind.

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VII.8. Übersicht über die erwarteten Ergebnisse

Bitte führen Sie alle Ergebnisse Ihres Projekts in der in diesem Abschnitt vorgesehenen Übersichtstabelle auf. Achten Sie darauf, dass die Angaben in dieser Tabelle mit den Angaben in den Abschnitten des Arbeitspakets zu „Ergebnisse (Wirkung und Leistungen)“ inhaltlich übereinstimmen.

Teil VIII. Besondere Bestimmungen hinsichtlich assoziierter Partner (falls zutreffend)

Zusätzlich zu Vollpartnern können Wissensallianzen auch assoziierte Partner umfassen, die zur Durchführung bestimmter Projektaufgaben/-aktivitäten beitragen oder die Verbreitung und Nachhaltigkeit der Allianz unterstützen. Aus vertraglicher Sicht gelten diese nicht als Projektpartner und erhalten keine Finanzierung. Im Antrag muss jedoch klar dargelegt werden, wie sie einen Beitrag zum Projekt leisten.

4.2 Detaillierte Tabellen zum Finanzierungsplan und Übersicht über die Arbeitspakete

4.2.1 Finanzierungssystem der Einheitskosten

Wissensallianzen werden mithilfe des Systems der Einheitskosten gefördert. Anstatt die Höhe der Finanzhilfe anhand der tatsächlich angefallenen Kosten zu ermitteln, wird ein alleiniges Kostenelement stellvertretend für die Berechnung des Beitrags zu den förderfähigen Kosten herangezogen.

Das System der „Einheitskosten“ ist eine vereinfachte Form zur Ermittlung der EU-Finanzhilfe. Naturgemäß handelt es sich bei vereinfachten Formen von Finanzhilfen um Beiträge zu den Hauptkosten eines Projekts und nicht um eine exakte Erstattung der tatsächlichen Kosten, die in Verbindung mit den konkreten Tätigkeiten im Rahmen des Projekts entstehen.

Bei Wissensallianzen werden die festgelegten Einheitskosten auf die Personalkomponente eines Projekts angewandt. Dabei werden die Einheitskosten, die auf einen Arbeitstag einer Person in der jeweiligen Kategorie angewandt werden, anhand eines Rasters von vier Personalkategorien und vier Ländergruppen bestimmt.

Mithilfe des Systems der Einheitskosten wird der Gesamtbeitrag der EU zum Projekt berechnet, wodurch alle unmittelbar mit der Umsetzung des Projekts verbundenen Tätigkeiten abgedeckt werden, einschließlich Projektmanagement, Projektsitzungen, Ergebnisse geistiger Arbeit (etwa Lehrpläne, Lehrmaterialien, freie Lern- und Lehrmaterialien, IT-Instrumente, Analysen, Studien usw.), Verbreitung, Beteiligung an Veranstaltungen, Konferenzen, Reisen usw.

Hinweis: Die Berechnung der Einheitskosten für eine Tätigkeit und die Ergebnisse beruht ausschließlich auf dem Personaleinsatz.

Bei der Berechnung der „Zahl der Tage“ ist dabei ausschließlich das von den Partnereinrichtungen beschäftigte fest angestellte und befristet angestellte Personal sowie Leihpersonal zu berücksichtigen, das in der Ausführlichen Projektbeschreibung aufgeführt ist (fest angestelltes Personal mit einem Arbeitsvertrag mit einer der Partnereinrichtungen, befristet angestelltes Personal mit einem Arbeitsvertrag mit einer der Partnereinrichtungen, Leiharbeitskräfte, die durch eine spezialisierte externe Agentur eingestellt werden, Personal, das auf Grundlage eines an einen Arbeitsvertrag nach den nationalen Vorschriften angeglichenen Vertrages tätig ist). Arbeitstage von Lernenden, Auszubildenden und Freiwilligen werden bei der Berechnung der Finanzhilfe nicht akzeptiert.

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Ausgaben für Reise- und Aufenthaltskosten oder Kosten einer Untervergabe usw. werden automatisch in die Berechnung des Beitrags auf Grundlage von Einheitskosten pro Arbeitstag einbezogen und sind nicht separat zu berechnen oder hinzuzurechnen.

In Ausnahmefällen, wenn im Rahmen der Wissensallianzen auch Mobilitätsaktivitäten zu Lernzwecken vorgesehen sind, wird die Finanzhilfe um eine zusätzliche Komponente ergänzt: eine integrierte Mobilitätsunterstützung, mit der ausschließlich die im Rahmen dieser Mobilitätsaktivitäten zu Lernzwecken anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten abgedeckt werden.

4.2.2 Praktische Informationen zum Ausfüllen der detaillierten Tabellen zum Finanzierungsplan

Für jedes Arbeitspaket und die damit verbundenen Tätigkeiten ist die Zahl der Personentage, die für jede Personalkategorie und jede Ländergruppe der Partner erforderlich sind, zu veranschlagen. Die Zahl der Personentage wird mit den entsprechenden Einheitskosten gemäß den Angaben in den Tabellen (Seite 146 ff der englischen Fassung des Programmleitfadens Erasmus+) multipliziert. Die Summe aus diesen einzelnen Faktoren bildet zusammen mit den Kosten der integrierten Mobilität (sofern zutreffend) den Gesamtbetrag der Finanzhilfe, den Sie für das Projekt erhalten.

Auch dieser Betrag deckt alle Arten von Tätigkeiten im Rahmen des Arbeitspakets ab, seien es Sitzungen, Übersetzungen, Reisen, geistige Arbeit usw. Die Einheitskosten sind nicht als Erstattung von Personalkosten zu sehen, sondern als Mittel zur Bestimmung des Finanzhilfebetrags. Der angesetzte Personaleinsatz sollte jedoch realistisch sein und muss im Abschlussbericht zur Bestätigung des ermittelten Finanzhilfebetrags nachgewiesen werden.

Die Vorschriften für die allgemeine und finanzielle Verwaltung, etwa die Belege zum Nachweis der Umsetzung und Qualität der geplanten Tätigkeiten, die für die Auszahlung der Finanzhilfe vorzulegen sind, werden derzeit ausgearbeitet und den Antragstellern erfolgreicher Projekte mitgeteilt.

4.2.3 Überblick über die einzelnen Arbeitsblätter

Die Excel-Arbeitsmappe ist auszufüllen und dem elektronischen Antragsformular (eForm) beizufügen; sie besteht aus den folgenden vier Arbeitsblättern:

Arbeitsblatt 1: I und II: ÜberblickArbeitsblatt 2: III: Unterstützung bei der ProjektumsetzungArbeitsblatt 3: IV. MobilitätsaktivitätenArbeitsblatt 4: V: Übersicht über die Arbeitspakete

Allgemeine Anmerkungen:

Der Antragsteller muss nur die hellgrünen Textfelder ausfüllen. Es ist eine Reihe von Validierungskontrollen zur Einhaltung der für bestimmte Kosten

geltenden Vorschriften und Schwellenwerte durchzuführen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Antragsteller fehlerfreie, schlüssige und vollständige Finanzierungspläne vorlegen.

In den Tabellen sind ausschließlich Personal-, Reise- und Aufenthaltskosten auszuweisen, die anhand der Einheitskosten berechnet werden.

Alle Beträge sind in Euro anzugeben. Im Arbeitsblatt 1 (Teil I und Teil II: Überblick) ist die Partnerschaft aufzuführen; das

Arbeitsblatt enthält eine Zusammenfassung der vorgelegten Finanzdaten. Es ist vor den Arbeitsblättern 2 und 3 auszufüllen. Der Grund dafür ist, dass einige der in

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Arbeitsblatt 1 eingegebenen Daten automatisch in die Arbeitsblätter 2 und 3 übernommen werden.

Geben Sie in Arbeitsblatt 1 bitte deutlich den Namen und das Land der Konsortiumspartner an.

Das Formular ist in drei Sprachen (Englisch, Französisch und Deutsch) verfügbar.

4.2.2.1 Arbeitsblatt 1: „I und II: Überblick“

Projektbeschreibung:

Dieser Teil enthält eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Projektdaten.

Sprache: Die Sprache (Englisch, Französisch oder Deutsch) ist aus dem Auswahlmenü auszuwählen; nach der Auswahl der Sprache wird das Formular automatisch aktualisiert.

Dauer: Die Dauer ist aus dem Auswahlmenü auszuwählen.

Projektkurz-bezeichnung:

Die Projektkurzbezeichnung darf aus höchstens sieben Zeichen bestehen.

Projekttitel: Der Titel des Projekts

Teil I – Konsolidierte Zahlen

Der Abschnitt „Teil I“ wird automatisch anhand von Formeln ausgefüllt.

Bei einem Überschreiten des EU-Höchstbeitrags wird eine Warnmeldung angezeigt.

Teil II – Aufteilung der Finanzhilfe nach Einrichtungen

Partner: Im Abschnitt „Teil II“ sind alle am Projekt beteiligten Einrichtungen aufzuführen und zwar in derselben Reihenfolge wie im elektronischen Formular (eForm). Dabei ist jeder einzelne Partner mit dem Namen und dem Land (aus dem Auswahlmenü auszuwählen) anzugeben.

P1 ist die antragstellende Einrichtung.

Beachten Sie bitte, dass das Formular je nach Land automatisch die für das betreffende Land geltenden Einheitskosten übernimmt (Teil III). Die Aufteilung der Finanzhilfe auf die einzelnen Einrichtungen ist in Abschnitt B.4 des elektronischen Formulars (eForm) zu kopieren.

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4.2.2.2 Arbeitsblatt 2: „III: Unterstützung bei der Projektumsetzung“

Dieser Abschnitt ist zur Berechnung des EU-Beitrags für die Durchführung der Projektaktivitäten auszufüllen (mit Ausnahme möglicher integrierter Mobilitätsaktivitäten), einschließlich Projektmanagement, Projektsitzungen, Ergebnisse geistiger Arbeit (etwa Lehrpläne, Lehrmaterialien, freie Lern- und Lehrmaterialien, IT-Instrumente, Analysen, Studien usw.), Verbreitung, Beteiligung an Veranstaltungen, Konferenzen, Reisen usw.

Die Angaben zum Namen des Partners und zum Partnerland werden automatisch aus dem ersten Arbeitsblatt („I und II: Überblick“) übernommen.

Geben Sie die Personalkategorie und die Zahl der Arbeitstage jedes Partners für das Projekt an.

Die zum Ausfüllen des Arbeitsblattes „III: Unterstützung bei der Projektumsetzung“ zur Verfügung stehenden Kategorien sind wie folgt definiert:

Führungskräfte: Diese Personalkategorie umfasst Angehörige gesetzgebender Körperschaften, leitende Verwaltungsbedienstete und Führungskräfte (Personalkategorie 1 gemäß ISCO26-88 (COM)).

Lehrkräfte/Ausbilder/Wissenschaftler: Diese Personalkategorie umfasst Berufe in Wissenschaft, Gesundheitswesen, Unterricht und andere Fachkräfte (Personalkategorie 2 gemäß ISCO-88 (COM)).

Techniker: Diese Personalkategorie umfasst Techniker und gleichrangige nicht technische Berufe (Personalkategorie 3 gemäß ISCO-88 (COM)).

Verwaltungskräfte: Diese Personalkategorie umfasst kaufmännische Angestellte und Büroangestellte mit Kundenkontakt (Personalkategorie 4 gemäß ISCO-88 (COM)).

Die veranschlagte beantragte EU-Finanzhilfe ergibt sich aus der Multiplikation der Zahl der Tage mit dem Satz der Einheitskosten (Programmleitfaden Erasmus+ – Tabelle A zu KA ab S. 146 der englischen Fassung).

Bitte beachten Sie, dass sich der Posten „Zahl der Tage“ auf das von den Partnereinrichtungen beschäftigte fest angestellte und befristet angestellte Personal sowie Leihpersonal bezieht, das in der Ausführlichen Projektbeschreibung in Abschnitt III.3 aufgeführt wird; dabei handelt es sich um Personal, das einen Arbeitsvertrag besitzt und gemäß den Bedingungen der Finanzhilfevereinbarung der Projektumsetzung zugeordnet wurde.

Lernende, Auszubildende und Freiwillige gelten nicht als Personal.

4.2.2.3 Arbeitsblatt 3: „IV. Aktivitäten im Bereich Lernmobilität“ (FAKULTATIV)

Dieser Abschnitt ist nur dann auszufüllen, wenn im Rahmen des Projekts auch Mobilitätsaktivitäten geplant sind. Bitte beachten Sie, dass die Allianz Mobilitätsaktivitäten für Studierende, Wissenschaftler und Personal organisieren kann, sofern diese die übrigen Aktivitäten der Allianz unterstützen/ergänzen und für die Verwirklichung der Projektziele einen Mehrwert schaffen.Die Kosten in Zusammenhang mit Projektsitzungen wie Reise- und Aufenthaltskosten werden bereits bei der Berechnung der Einheitskosten pro Arbeitstag berücksichtigt und sind unter Arbeitsblatt 2: „III: Unterstützung bei der Projektumsetzung“ enthalten.

Geben Sie zunächst die Partnernummer der an einer solchen Aktivität beteiligten Partner gemäß Arbeitsblatt 1 „I und II. Überblick“ – Teil II (P1, P2, P3, P…) an.

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Partnernummer: Die Auswahl erfolgt aus dem Auswahlmenü. Die Angaben zum Namen des Partners und zum Partnerland werden automatisch aus dem ersten Arbeitsblatt übernommen.

Entfernung: Die Entfernung wird aus dem Auswahlmenü gemäß dem Programmleitfaden Erasmus+ – Finanzierungsvorschriften (im Leitfaden als „Entfernungsrechner der Kommission“ bezeichnet) ausgewählt.

Zahl der Reisen: In dieses Textfeld ist die Gesamtzahl der einzelnen Reisen (vom Standort zum Durchführungsort der Aktivität und zurück) einzutragen.

Art der Aktivität: Die Auswahl erfolgt aus dem Auswahlmenü entsprechend der Dauer der Aktivität, wie in der rechten oberen Ecke des Excel-Arbeitsblattes angegeben.

Zahl der Tage: In dieses Textfeld ist die Gesamtzahl der Mobilitätstage, einschließlich der Reisetage, einzutragen.

Arbeitspaket: Unter Beachtung der Nummerierung in der ausführlichen Projektbeschreibung ist die Zahl der Arbeitspakete einzutragen, in deren Rahmen die Aktivität stattfindet.

Bitte achten Sie darauf, dass die Angaben zur Mobilität mit den in Abschnitt C.1 des elektronischen Formulars (eForm) angegebenen Informationen übereinstimmen.

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4.2.2.4 Arbeitsblatt 4: V. Übersicht über die Arbeitspakete

Für jedes Arbeitspaket, das Sie in Ihrer ausführlichen Projektbeschreibung angegeben haben, müssen Sie in dieses Arbeitsblatt eine entsprechende Zeile aufnehmen, d. h. es sind die Nummer des Arbeitspakets, der Monat des Beginns sowie die Dauer anzugeben.

Zunächst ist die Art des Arbeitspakets aus dem Auswahlmenü auszuwählen. Anschließend ist der Wert „Beginn“ einzugeben. Dieser steht nicht für einen tatsächlichen Monat und ein Jahr, sondern legt einen Beginn oder Ausgangspunkt im Gantt-Diagramm fest. Als Nächstes ist die Dauer anzugeben. Geben Sie bitte „x“ ein, um die entsprechende Zeile innerhalb der ausgewählten Dauer hervorzuheben.

Achten Sie bitte darauf, dass die in diesem Arbeitsblatt gemachten Angaben mit den Informationen in der ausführlichen Projektbeschreibung in Abschnitt VI übereinstimmen.

4.3 Ehrenwörtliche Erklärung

Dieses Dokument ist unter Verwendung der auf der Website der Agentur veröffentlichen obligatorischen Vorlage für 2017 auszufüllen. Die Ehrenwörtliche Erklärung (im Format PDF, TIFF oder JPEG) ist vom gesetzlichen Vertreter der antragstellenden Einrichtung (bzw. koordinierenden Einrichtung) zu unterzeichnen, die den Antrag auf eine Finanzhilfe der Gemeinschaft stellt, und anschließend dem elektronischen Antragsformular (eForm) beizufügen.

Mit der Ehrenwörtlichen Erklärung wird bescheinigt, dass alle im Antrag enthaltenen Angaben, einschließlich der Ausführlichen Projektbeschreibung, nach bestem Wissen der als gesetzlicher Vertreter der antragstellenden Einrichtung benannten Person richtig sind und dass diese Person den Inhalt des Antragspakets zur Kenntnis genommen hat.

Sofern Ihr Antrag für eine Finanzierung ausgewählt wird, wird eine Finanzhilfevereinbarung mit mehreren Begünstigten für das Projekt unterzeichnet. Aus diesem Grund bezieht sich die Erklärung auf die Antragsteller. Durch dieses Dokument wird bestätigt, dass die beteiligten Einrichtungen über die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit verfügen, die für die Durchführung des vorgeschlagenen Projekts erforderlich ist. Der gesetzliche Vertreter der antragstellenden Einrichtung (bzw. der koordinierenden Einrichtung) nimmt zur Kenntnis, dass gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union keine Finanzhilfe an Antragsteller vergeben werden darf, die sich in einer der in den „Ausschlusskriterien“ definierten Situationen befinden.

Beachten Sie bitte, dass der in der Erklärung angegebene Gesamtbetrag der Finanzhilfe mit dem im elektronischen Formular (Abschnitt B.4) und dem in den Tabellen zum Finanzierungsplan im Anhang angegebenen Betrag übereinstimmen muss.

5. GLOSSAR

Bitte konsultieren das Glossar wichtiger Begriffe in Anhang III des Programmleitfadens Erasmus+.

Für spezifische Begriffe zu Wissensallianzen kontaktieren Sie bitte die Funktionsmailbox unter: [email protected]

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