International Accounting Basic I: Internationale ... WS 14-15 Modul 1 Skript und... · Literatur...
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International Accounting Basic I:InternationaleRechnungslegung: IFRS
Themen für die Präsentation
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►Thema 1: Finanzinstrumente►Thema 2: Leasing►Thema 3: Pensionsrückstellungen►Thema 4: Segmentberichterstattung►Thema 5: Aktivierung von Fremdkapitalkosten►Thema 6: Latente Steuern►Thema 7: Änderung von Bilanzierungsmethoden und
Schätzungen sowie Fehlerkorrekturen►Thema 8: Wertminderungen►Thema 9: Rückstellungen für Altersteilzeit►Thema 10: Prüfungsschwerpunkte DPR
Vorbemerkungen
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► Das Skript enthält die in der Vorlesung verwendeten Folien und ersetzt nicht Ihreeigene Vorlesungsmitschrift
Literatur
Seite 4
► für die Vor- und Nachbereitung der Vorlesung und Übung sind die „IFRS 2014“empfehlenswert
► die Standards sind jedoch für die Klausur als Hilfsmittel nicht zugelassen
► z.B.:
Spezifische RegelungenKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagen Passiva
Thematische Vorlesungsübersicht WS 2014/15 (1/2)
Seite 5
1. Grundlagen der internationalen RechnungslegungGlobale EntwicklungenGrundlagen zu den IFRSEntwicklung in DeutschlandFrameworkDarstellung des Abschlusses
2. Langfristige VermögenswerteSachanlagenImmaterielle Vermögenswerte
3. Finanzinstrumente4. Kurzfristige Vermögenswerte
VorräteFertigungsaufträgeForderungenLiquide Mittel
Spezifische RegelungenKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagen Passiva
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Thematische Vorlesungsübersicht WS 2014/15 (2/2)5. Spezifische Regelungen
Wertminderung von VermögenswertenLeasing
6. PassivaEigenkapitalVerbindlichkeitenRückstellungen
7. Weitere spezifische RegelungenErtragsteuernKapitalflussrechnungSegmentberichterstattungPrüfungsschwerpunkte der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR)
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagen
Vorlesungsübersicht
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Grundlagen der internationalen Rechnungslegung
Langfristige Vermögenswerte
Finanzinstrumente
Kurzfristige Vermögenswerte
Passiva
Spezifische Regelungen
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
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Grundlagen der internationalen Rechnungslegung
Globale EntwicklungenGrundlagen zu den IFRSEntwicklung in DeutschlandFrameworkDarstellung des Abschlusses
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Harmonisierungsprozess
Nationale Normen EG-Richtl. IAS US-GAAP IAS IFRS
NormativeVielfalt
1494-1978
BegrenzteWahlrechte1978-1995
Dualismus derSysteme
1995-2008
GlobaleStandards
ab ?
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Convergence – Ein Megastep zu Globalen StandardsØ 2002: Norwalk Agreement
IASB und FASB einigen sich am 18.09.2002 auf Zusammenführung ihrer Standards.• Das Ziel: Globale, einheitliche Standards zur Rechnungslegung• Der Weg:
► Gemeinsame Short-term Improvement Projekte► Mittelfristig weitere Convergence Projekte► Künftige Vermeidung von divergierenden Entwicklungen
Ø 2006: Memorandum of UnderstandingFASB und IASB einigen sich am 27.02.2006 auf weitere Short-term Improvements undwollen wesentliche Unterschiede ihrer Standards beseitigen
Ø 2008: UpdateKonkretisierung der Ziele, Prioritäten und Milestones der Zusammenarbeit bis zum Jahr2011
Ø 2013: High-Level Statusreport:Im Februar 2013 sind viele der Projekte abgeschlossen, die restlichen sind derFertigstellung nahe
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Convergence – Ein Megastep zu Globalen Standards
IFRS in den USA:
Meldung vom 21.12.2007: FASB akzeptiert ab 4. März 2008 IFRS-Abschlüsse ohne Überleitung (Reconciliation) für ausländischeUnternehmen, die an US-Börsen gelistet sind.
Meldung vom 28.08.2009: SEC legt Fahrplan zur Übernahme vonIFRS für US-Unternehmen, die an der US-Börse gelistet sind, vor.
Meldung vom 04.12.2012: Die Entscheidung, ob die IFRS in denUSA übernommen werden sollen, sei für die SEC eine derwichtigsten Entscheidungen der letzten 30 Jahre, jedoch gibt esnoch keine näheren Festlegungen.
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Grundlagen der internationalen Rechnungslegung
Globale EntwicklungenGrundlagen zu den IFRSEntwicklung in DeutschlandFrameworkDarstellung des Abschlusses
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International Financial Reporting Standards Foundation
Organisation:
Board:
Standards:
International FinancialReporting StandardsFoundation
International AccountingStandards Board
IASB
International FinancialReporting Standards
IFRS
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Aufbau der Organisation
IFRS AdvisoryCouncil
(IFRSAC)IASB
(14 Mitglieder)
IFRSInterpretations
Committee(IFRIC)
MonitoringBoard
IFRS-Foundation(22 Treuhänder)
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IASB MitgliederHans Hoogervorst (Chairman), ex-Politiker, Niederlande
Ian Mackintosh, ex-World Bank, NeuseelandStephen Cooper, ex-UBS, GBPhilippe Danjou, ex-AMF, FrankreichMartin Edelmann, ex-Deutsche Bank AG, DeutschlandPatrick Finnegan, ex-CFA, USAAmaro Luiz de Oliveira Gomes, ex-Central Bank of Brazil, BrasilienGary Kabureck, ex-Xerox, USASuzanne Lloyd, ex-JP Morgan, NeuseelandTakatsugu Ochi, ex-Sumitomo Corporation, JapanMary Tokar, ex-KPMG, USADarrel Scott, ex-CFO, SüdafrikaChungwoo Suh, ex-KASB, KoreaWei-Guo Zhang, ex-CSRC, China
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Entstehung eines StandardsKompliziertes Verfahren
IFRS-FoundationChairman: Michel Prada22 Treuhänderu.a. Clemens Börsig(Deutsche Bank AG)
IFRSAC48 Mitgliederu.a. Christoph Hütten(SAP AG)
IFRS undIFRS for SMEs
IFRICIFRS InterpretationsCommittee14 Mitgliederu.a. Martin Schlömer(Bayer AG)
IASBChairman: Hans Hoogervorst14 Mitgliederu.a. Martin Edelmann(Deutsche Bank AG)
ernennt
berät
erarbeitetinterpretiert
ernennt,überwacht,finanziert
Quelle: Handelsblatt
MonitoringBoard
bestätigt,ernennt,überwachtund berät
ernennt
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Normierungsverfahren des IASB (Due Process)
.
Festlegung des Umfangs von Projekten durch Board (Zweckmäßigkeitsprüfung)
Einsatz Advisory Committee zur Bearbeitung erkannter Fragen
Veröffentlichung Discussion Paper durch Board
Verarbeitung Stellungnahme Discussion Paper
Veröffentlichung ED durch Board
VerarbeitungStellungnahme ED
Finalisierung und Veröffentlichung IFRS
Zustimmung von mind.
8 Board Mitgliedern
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International Accounting Standards (IAS)International Financial Reporting Standards (IFRS)
IAS 1 Presentation of Financial StatementsIAS 2 InventoriesIAS 7 Cash Flow StatementsIAS 8 Accounting Policies, Changes in Accounting Estimates and ErrorsIAS 10 Events After the Balance Sheet DateIAS 11 Construction ContractsIAS 12 Income Taxes
IAS 16 Property, Plant and EquipmentIAS 17 LeasesIAS 18 RevenueIAS 19 Employee BenefitsIAS 20 Accounting for Government Grants and Disclosure of
Government AssistanceIAS 21 The Effects of Changes in Foreign Exchange RatesIAS 23 Borrowing CostsIAS 24 Related Party DisclosuresIAS 26 Accounting and Reporting by Retirement Benefit PlansIAS 27 Separate Financial StatementsIAS 28 Investments in Associates and Joint VenturesIAS 29 Financial Reporting in Hyperinflationary EconomiesIAS 32 Financial Instruments: PresentationIAS 33 Earnings per ShareIAS 34 Interim Financial ReportingIAS 36 Impairment of AssetsIAS 37 Provisions, Contingent Liabilities and Contingent AssetsIAS 38 Intangible AssetsIAS 39 Financial Instruments - Recognition and MeasurementIAS 40 Investment PropertyIAS 41 Agriculture
Stand: 31.07.2014IFRS for SMEs
IFRS 1 First time Adoption of IFRSIFRS 2 Share-based PaymentIFRS 3 Business CombinationsIFRS 4 Insurance ContractsIFRS 5 Non-current Assets Held for Sale and
Discontinued OperationsIFRS 6 Exploration for and Evaluation of Mineral AssetsIFRS 7 Financial Instruments: DisclosuresIFRS 8 Operating SegmentsIFRS 9 Financial InstrumentsIFRS 10 Consolidated Financial StatementsIFRS 11 Joint ArrangementsIFRS 12 Disclosure of Interests in Other EntitiesIFRS 13 Fair Value Measurement
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Internationalisierung der Rechnungslegung in EuropaEU-Verordnung vom 14.09.2002
Rechtsform
Konzern-abschluss
Einzel-abschluss
KapitalgesellschaftenKapitalmarkt-orientiert
Nicht kapitalmarkt-orientiert
IFRS IFRS
HGB und/oder IFRS
HGB und/oder IFRS
HGB und/oder IFRS
HGB und/oder IFRS
HGB und/oder IFRS
HGB und/oder IFRS
Kapitalmarkt-orientiert
Nicht kapitalmarkt-orientiert
PersonenG undEinzelkaufleute
à Mitgliedstaatenwahlrechte
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Internationalisierung der Rechnungslegung in EuropaUmsetzung der EU-Verordnung vom 14.09.2002 in nationales Recht
Konzernabschluss nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen► IFRS als Pflicht z.B. in Zypern, Malta, Slowakei► IFRS als Wahlrecht z.B. in Österreich, Bulgarien, Deutschland, Frankreich
Einzelabschluss kapitalmarktorientierte Unternehmen► IFRS als Pflicht z.B. Griechenland, Bulgarien, Tschechische Republik► IFRS als Wahlrecht z.B. in Irland, Finnland, Polen, Niederlande
Einzelabschluss nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen► IFRS als Pflicht z.B. in Zypern, Estland, Slowakei► IFRS als Wahlrecht z.B. in Dänemark, Luxemburg, Niederlande
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Grundlagen der internationalen Rechnungslegung
Globale EntwicklungenGrundlagen zu den IFRSEntwicklung in DeutschlandFrameworkDarstellung des Abschlusses
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Internationalisierung des HGBEin kontinuierlicher Prozess
►Angelsächsische Kapitalkonsolidierung durch 7. EG-Richtlinie (1987)►Internationalisierung durch Gesetze, wie KonTraG, KapAEG, TransPuG
§ Gründung des deutschen „Standardsetters“ DRSC (1998)§ Sukzessive Erweiterung des § 297 HGB um Kapitalflussrechnung, Segmentberichterstattung
und Eigenkapitalspiegel (ab 1998)►Bilanzkontrollgesetz (BilKoG, 21.12.2004)►Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG, 10.12.2004)►Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG, 29.05.2009)
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Internationalisierung der Rechnungslegung in EuropaEU-Verordnung vom 14.09.2002
Rechtsform
Konzern-abschluss
Einzel-abschluss
KapitalgesellschaftenKapitalmarkt-orientiert
Nicht kapitalmarkt-orientiert
IFRS IFRS
HGB und/oder IFRS
HGB und/oder IFRS
HGB und/oder IFRS
HGB und/oder IFRS
HGB und/oder IFRS
HGB und/oder IFRS
Kapitalmarkt-orientiert
Nicht kapitalmarkt-orientiert
PersonenG undEinzelkaufleute
à Mitgliedstaatenwahlrechte
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Umsetzung der IAS-Verordnung durch BilReG
Rechtsform
Konzern-abschluss
Einzel-abschluss
KapitalgesellschaftenKapitalmarkt-orientiert
Nicht kapitalmarkt-orientiert
IFRSPflicht
(§ 315a HGB)
HGBPflicht
(§ 264 HGB)
HGBPflicht
(§ 264 HGB)
HGBPflicht
(§ 242 HGB)
IFRS alsWahlrecht
(§ 315 a HGB)
IFRS alsWahlrecht
(§ 315a HGB)
Kapitalmarkt-orientiert
Nicht kapitalmarkt-orientiert
PersonenG undEinzelkaufleute
HGBPflicht
(§ 242 HGB)
IFRSPflicht
(§ 315a HGB)
Zusätzlicher IFRS-Abschluss zu Informationszwecken möglich(Befreiung gem. § 325 Abs. 2a HGB möglich)
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Zweistufiges EnforcementBilanzkontrollgesetz vom 21.12.2004Erste Stufe: Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (§ 342b HGB)
§ Prüfung der (Konzern-)Jahresabschlüsse und (Konzern-)Lageberichte in freiwilligerZusammenarbeit mit den Unternehmen
§ Reaktiv bei vorliegen konkreter Anhaltspunkte§ Proaktiv (stichprobenartig) und auf Verlangen der BaFin
è Ab 01.07.2005Zweite Stufe: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ Unternehmen verweigert Mitwirkung, ist mit Ergebnis nicht einverstanden, lehntFehlerbeseitigung ab (§ 342 Abs. 6 HGB)
§ Es bestehen Zweifel an dem Ergebnis der Prüfung in der ersten Stufeè Enforcement wird mit öffentlich-rechtlichen Mitteln durchgesetzt
BilKoGBilanzkontrollgesetz
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
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Grundlagen der internationalen Rechnungslegung
Globale EntwicklungenGrundlagen zu den IFRSEntwicklung in DeutschlandFrameworkDarstellung des Abschlusses
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 27
HGB IFRSDer Begriff IFRS umfasst:Alle IFRSs, IASs, IFRICs, SICs( IFRS 1 Appendix A: Definitions )
Rechnungslegung im Vergleich
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 28
Rechnungslegung im VergleichGleiche Grundsätze …. unterschiedliche Gewichtung
Ziel und Zweck►Kapitalerhaltung►Rechenschaft►Dokumentation
HGB IFRS
►Grundlage fürDividenden undSteuern
è Gläubigerschutz
►Information►Entscheidungshilfe
für Investoren
è Investorenschutz
►Going Concern►Periodenabgrenzung►Realisation►Matching►Imparität►Vorsicht►Verlässlichkeit►Vergleichbarkeit►Vollständigkeit►Wesentlichkeit►Neutralität►Substance over form►Stetigkeit
►Realisation►Matching►Imparität►Vorsicht
Ziel und Zweck►Kapitalerhaltung►Rechenschaft►Dokumentation
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 29
RegelungswerkPreface to International Financial Reporting Standards
§ Ziele und „Due Process“ des IASB§ Anwendungsbereich, Rechtsverbindlichkeit und In-Kraft-Treten von IFRS
Framework§ Theoretischer Unterbau der gesamten Rechnungslegung§ Konzeptionelle Grundlagen für die Entwicklung neuer Standards§ Gegenüber Standard untergeordnete Rolle
Standards§ Normierung der Rechnungslegung§ 28 IAS und 13 IFRS (Stand 31.07.2014)
Interpretations§ 8 Verlautbarungen des SIC / 17 Verlautbarungen des IFRIC (Stand 31.07.2014)§ International Financial Reporting Interpretations Committee
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 30
Normierungshierarchie – IAS 8.11 f.
Preface als organisatorische Grundlage
Verlautbarungen anderer Standard SetterAnerkannte Branchenpraxis
Sofern in Übereinstimmung mit anderen IAS / IFRS bzw. Framework
DeduktionenFair Presentation, Framework
Framework
IAS / IFRSSIC / IFRIC
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 31
Rahmenkonzept (Framework)Annahmen und Anforderungen
Bilanzzweck
Entscheidungsnützliche
Informationen
Zugrunde liegende Annahmen
Going concern Periodengerechter Gewinn
Qualitative Anforderungen an den Jahresabschluss
Verständlichkeit Relevanz Verlässlichkeit Vergleichbarkeit
Wesentlichkeit Vorsicht
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 32
Rahmenkonzept (Framework)Zweistufiger Aktivierungs- bzw. Passivierungsansatz
Vermögenswert (asset)
In der Verfügungsmacht desUnternehmens stehendeRessource, das ausvergangenen Ereignissenresultiert, von dem einNutzenzufluss erwartet wird.
Schuld (liability)
Gegenwärtige Verpflichtungeines Unternehmens, dieaus vergangenenEreignissen resultiert, vonder ein Nutzenabflusserwartet wird
Ansatzkriterien (recognition criteria)
èWahrscheinlichkeit des Nutzenzu- bzw. abflusses
è Zuverlässige Bewertbarkeit
1. Stufe
Definition
2. Stufe
Erfassung
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 33
Rahmenkonzept (Framework)Zweistufige Bewertung:
1. Stufe
2. Stufe
Erstmalige Bewertung
►Anschaffungs-/Herstellungskosten (i.d.R. Fair Value)
Folgebewertung (mixed measurement approach)
►Standard-spezifische Regelung, z. B.:
►Fortgeführte Anschaffungskosten
►Fair Value
►Andere Bewertungsmaßstäbe
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 34
Rahmenkonzept (Framework)Zweistufige Bewertung:
1. Stufe
2. Stufe
Erstmalige Bewertung
►Anschaffungs-/Herstellungskosten (i.d.R. Fair Value)
Folgebewertung (mixed measurement approach)
►Standard-spezifische Regelung, z. B.:
►Fortgeführte Anschaffungskosten
►Fair Value
►Andere Bewertungsmaßstäbe
Fair ValueDer beizulegende Zeitwert ist der Preis, den man ineiner gewöhnlichen Transaktion zwischenMarktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkaufeines Vermögenswertes erhalten würde oder bei derÜbertragung einer Schuld zu zahlen hätte (IAS 32.11,
siehe auch IFRS 13).
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 35
Rahmenkonzept (Framework)Bewertungsmaßstäbe
► Fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten (historical cost)► Beizulegender Zeitwert (fair value)► Nettoveräußerungswert (net realisable value)► Erzielbarer Betrag (recoverable amount)
Ø Nutzungswert (value in use)Ø Beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (fair value less cost to sell)
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 36
Grundlagen der internationalen Rechnungslegung
Globale EntwicklungenGrundlagen zu den IFRSEntwicklung in DeutschlandFrameworkDarstellung des Abschlusses
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 37
Presentation of Financial StatementsDarstellung des Abschlusses
IAS 1
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 38
Darstellung des Abschlusses – IAS 1
► Einzelabschluss
► Konzernabschluss
Unabhängig von►Größe►Rechtsform►Branche
Anwendungsbereich
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 39
Darstellung des Abschlusses – IAS 1Fair Presentation
Eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage, sowie der Mittelzu- und abflüsse.
Korrekte Anwendung der IAS / IFRS und der SIC / IFRIC, ggf. ergänzt umzusätzliche Angaben führt in nahezu allen Fällen zu Abschlüssen, die ein dentatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln (IAS 1.17).
Overriding Principle des True and Fair View: Wenn Einhaltung der IAS / IFRS soirreführend wäre, dass sie zu einem Konflikt mit den Grundsätzen des framworkführen würden, ist eine Abweichung möglich („extremely rare circumstances“;IAS 1.19 ff.).
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 40
Darstellung des Abschlusses – IAS 1Wesentlich (material)
Informationen gelten dann als wesentlich, wenn das Weglassen vonInformationen oder ihre fehlerhafte Darstellung einzeln oderzusammengenommen die auf Basis des Abschlusses getroffenenwirtschaftlichen Entscheidungen der Adressaten beeinflussen können.
Die Wesentlichkeit hängt vom Umfang und der Art des Weglassens oder derfehlerhaften Darstellung von Informationen ab, die unter den jeweiligenbesonderen Umständen beurteilt werden müssen (IAS 1.7).
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 41
Darstellung des Abschlusses – IAS 1Aussagen zur Übereinstimmung mit IFRS (Compliance)
► Abweichungen führen zur Einschränkung des Testats
► Die Anwendung unzulässiger Rechnungslegungsmethoden kann weder durch dieAngaben der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden noch durchAnhangsangaben oder Erläuterungen geheilt werden (IAS 1.18)
Ein Unternehmen, dessen Abschluss mit den IFRS in Einklang steht, hatdiese Tatsache in einer ausdrücklichen und uneingeschränkten Erklärung imAnhang anzugeben. Ein Abschluss darf nicht als mit den IFRSübereinstimmend bezeichnet werden, solange er nicht sämtlicheAnforderungen der IFRS erfüllt (IAS 1.16).
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 42
JahresabschlussbestandteileHGB IFRS
Bilanz (Statement of Financial Position) ü ü
GuV (Statement of Comprehensive Income) ü ü
Kapitalflussrechnung (Statement of Cash Flows) û ü
EK-Veränderungsrechnung (Statement of Changes in Equity) û ü
Segmentberichterstattung (Segment reporting) m 1) m 1)
Anhang (Notes of the Financial Statement) ü ü
Lagebericht ü
û Pflichtbestandteil für Konzernabschlüsse
ü Pflichtbestandteil m Fakultativ
1) Pflichtbestandteil für kapitalmarktorientierte Unternehmen
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 43
JahresabschlussbestandteileVergleichsinformationen (IAS 1.38 ff.)► Zahlen der Vorperiode für alle quantitativen Informationen► Verbale Informationen, wenn diese zum Verständnis notwendig sind► Ändert sich die Darstellung oder Gliederung, muss angegeben werden:
§ Art der Neugliederung§ Betrag der neugegliederten Posten§ Grund für die Neugliederung
► Ist eine Neugliederung nicht möglich, muss angegeben werden:§ Grund, warum dies nicht möglich ist§ Anpassungen, die bei einer Neugliederung erforderlich gewesen wären
► wenn wesentliche Veränderungen des Vorjahres-JAs vorgenommen wurden, müssenzusätzlich die Informationen/ Zahlen zu Beginn der Vorperiode angegeben werden
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 44
JahresabschlussbestandteileIdentifikation der Abschlussbestandteile
► Jeder Bestandteil des Abschlusses ist eindeutig zu bezeichnen (IAS 1.51 ff.)
► Folgende Informationen müssen sichtbar dargestellt werden§ Name des Unternehmens oder andere Mittel zur Identifizierung§ Bezug des Abschlusses auf Einzelunternehmen oder Konzern§ Bilanzstichtag oder Berichtsperiode§ Berichtswährung, Präzisions- und Rundungsgrad der Beträge
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Seite 45
BilanzUnterscheidung zwischen Kurz- und Langfristigkeit
► In der Bilanz werden kurz- und langfristige Vermögenswerte / Schulden als getrennteGliederungsgruppen dargestellt (IAS 1.60)è Anordnung nach Liquidität erfolgt nur, wenn Informationen verlässlich und relevant
sind
► Das Unternehmen hat für jeden Vermögens- und Schuldposten, der Beträgezusammenfasst, von denen erwartet wird, dass sie sowohl innerhalb als auch außerhalbeines Zeitraums von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert oder erfülltwerden, den Betrag anzugeben, von dem erwartet wird, dass er nach mehr als zwölfMonaten realisiert oder erfüllt wird (IAS 1.61)
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 46
BilanzKurz- und langfristige Vermögenswerte / SchuldenKurzfristige Vermögenswerte (IAS 1.66)
§ Realisierung im normalen Verlauf des Geschäftszyklus oder§ Realisierung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag oder§ Primär zu Handelszwecken gehalten oder§ Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente
è Alle anderen Vermögenswerte sind als langfristig zu klassifizieren
Kurzfristige Schulden (IAS 1.69)§ Tilgung innerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus oder§ Tilgung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig oder§ Primär zu Handelszwecken gehalten
è Alle anderen Schulden sind als langfristig zu klassifizieren
Kurzfristig: CurrentLangfristig: Non-current
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 47
Bilanz – Mindestgliederung (IAS 1.54)TEUR2013
TEUR2013
TEUR2014
TEUR2014
Summe EK und SchuldenSumme Vermögenswerte
EigenkapitalEK Anteil der Muttergesellschaft
Gezeichnetes KapitalGewinnrücklagenAndere Rücklagen
Anteile von Minderheitsges´ternLangfristige SchuldenRückstellungenLatente SteuerschuldenFinanzielle SchuldenKurzfristige SchuldenRückstellungenVerbindlichkeiten aus LuLSteuerschuldenSonstige Verbindlichkeiten
Langfristige VermögenswerteSachanlagenFinanzinvestitionen in ImmobilienImmaterielle VermögenswerteFinanzielle VermögenswerteFinanzanlagen at EquityLatente SteueransprücheKurzfristige VermögenswerteVorräteForderungen aus LuLSonstige ForderungenZahlungsmittel u. –äquivalenteSteuererstattungsansprüche
EK und SCHULDENVERMÖGENSWERTE
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 48
GuVStatement of Comprehensive Income (IAS 1.81 ff.) - Eine Erweiterung der GuV
► Gesamtergebnisse der Periode (Total Comprehensive Income)§ Entweder eine einzige Gesamtergebnisrechnung …§ … oder aufgeteilt in zwei Bestandteile
1. Klassische Ermittlung des Ergebnisses2. Ergänzung um erfolgsneutrale Geschäftsvorfälle (Other Comprehensive Income (OCI))
► Komprimiertes OCI ist Bestandteil der EK-Veränderungsrechnung
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 49
GuVStatement of Comprehensive Income (IAS 1.81 ff.)
Erfolgsneutral zu erfassende Geschäftsvorfälle:► Neubewertung von Sachanlagen gem. IAS 16► Neubewertung von immateriellen Vermögenswerten gem. IAS 38► Bewertungskategorie Available-for-Sale (inkl. CF-Hedges) IAS 39► Fremdwährungsrechnung im Konzern gem. IAS 21► Behandlung von „Treasury Shares“ gem. IAS 32► Behandlung von Kapitalerhöhungskosten gem. IAS 32► Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. IAS 8► Vers.-math. Gewinne und Verluste gem. IAS 19► Anpassungsbuchungen bei Übergang auf IFRS gem. IFRS 1
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 50
GuVGesamt- und Umsatzkostenverfahren
► Gesamtkostenverfahren (expense method)Aufschlüsselung erfolgt nach Art der Aufwendungen
► Umsatzkostenverfahren (Cost of sales method)Aufschlüsselung erfolgt nach der Funktion der Aufwendungen
Ein Unternehmen hat entweder in der GuV oder im Anhang eine Analyse derAufwendungen durchzuführen, die entweder auf der Art der Aufwendungen oderauf deren Funktion innerhalb des Unternehmens beruht (IAS 1.99).
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
Seite 51
GuV
Erlöse
− Kosten
Betriebsergebnis
Umsatzerlöse+/- Bestandsveränderung
Material-Einzelkosten
Personal-Einzelkosten
Gemeinkosten
Betriebsergebnis
Umsatzerlöse
HK des Umsatzes(Einzel- und Gemeinkosten)
Vertriebskosten
Verwaltungskosten
Betriebsergebnis
Schema GKV UKVGesamt- vs. Umsatzkostenverfahren
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenGlobale Entwicklungen Grundlagen zu den IFRS Entwicklung in Deutschland Framework Darstellung des Abschlusses
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GuV
Umsatzerlöse+ Sonstige betriebliche Erträge+/- Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen+ Aktivierte Eigenleistungen- Materialaufwand- Personalaufwand- Abschreibungen- Sonstige betriebliche Aufwendungen+/- Ergebnis aufgegebener Geschäftsbereiche= Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit
Gesamtkostenverfahren (IAS 1.102)
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GuV
Umsatzerlöse- Umsatzkosten= Bruttoergebnis+ Sonstige betriebliche Erträge- Vertriebskosten- (Allgemeine) Verwaltungskosten- Sonstige betriebliche Aufwendungen+/- Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen= Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit
Umsatzkostenverfahren (IAS 1.103)
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GuVMindestgliederung (IAS 1.82 f.)
TEUR2013
TEUR2014
ErlöseFinanzierungsaufwendungenAnteil am Ergebnis von at equity bewerteten UnternehmenErgebnis aus nicht fortgeführten UnternehmensbereichenSteueraufwendungenErgebnisOCI (Other Comprehensive Income)Gesamtergebnis der Periode (Total Comprehensive Income)Ergebnis das auf Minderheitsanteile entfälltErgebnis das auf EK-Geber des Mutterunternehmens entfällt
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Eigenkapitalveränderungsrechnung (IAS 1.106)► Aufgliederung der EK- Position für drei Bilanzstichtage
§ Üblicherweise gibt es Kapitalrücklagen und Gewinnrücklagen (IAS 1.108)§ Weitere Rücklagen werden ausschließlich durch Standards vorgegeben
► Resultieren aus erfolgsneutralen Buchungen, z. B. Neubewertungsrücklagen,Währungsumrechnungsrücklagen, Bewertungsänderungsrücklagen, Rücklagen fürbestimmte Finanzinstrumente (available for sale)
► Rücklagen werden als „Other Comprehensive Income“ (OCI) zusammengefasst► Darstellung der Veränderung in den Berichtsperioden für jede EK-Position
§ Separate Darstellung des operativen Ergebnisses§ Separate Darstellung der Transaktionen mit Eigenkapitalgebern§ Separate Darstellung des „Other Comprehensive Income“
► Komprimierte Darstellung der OCI-Komponenten► Aufschlüsselung des OCI in der GuV oder im Anhang► Zusammenfassung von Betriebsergebnis und OCI ergibt das „Total Comprehensive Income“
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Eigenkapitalveränderungsrechnung (IAS 1.106)Beispiel
-80-80Dividende
-355-155-200Total Income
400400Ergebnis
12.5001.4003.6005.0002.500Stand 01.01.2013
2.0001.500500Kapitalerhöhung380-20400Total Income
-20-20Other Comprehensive Income
14.8801.3804.0006.5003.000Stand 31.12.2013
1.225
-155
3.720
-200
Gewinnrücklage
14.4456.5003.000Stand 31.12.2014
-200Ergebnis
-155Other Comprehensive Income
SummeKapitalrücklageGrundkapitalTEUR OCI
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Anhang► Es gibt keinen eigenen Standard zum Anhang
§ Anhangangaben in allen IAS / IFRS enthalten► Anhang soll strukturiert sein
§ Jeder Posten der Bilanz, der GuV, der Eigenkapitalverändungsrechnung und derKapitalflussrechnung muss einen Querverweis auf sämtliche dazugehörige Informationen imAnhang aufweisen
§ Stetigkeit der Anhangangaben soll Abschluss vergleichbar machen► Erklärung der Übereinstimmung mit IAS / IFRS► Allgemeine Angaben
§ Firmensitz§ Beschreibung des Geschäfts§ Name des Mutterunternehmens
Es gibt insgesamt mehrals 3.000Anhangsangaben, diebeim JA ggf. zuberücksichtigen sind.
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AnhangSpezielle Anhangsangaben nach IAS 1
► Angaben der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden§ Bei der Erstellung herangezogener Bewertungsgrundlagen§ Sonstige Methoden, die für das Verständnis relevant sind§ Ermessensausübung der Unternehmensleitung
► Angaben zu wesentlichen zukunftsbezogenen Annahmen und wesentlichen Quellen vonSchätzunsicherheiten, durch die beträchtliches Risiko besteht, dass ausgewieseneVermögenswerte und Schulden anzupassen sind
► Vor Freigabe zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses vorgeschlagene oderbeschlossene Dividendenzahlung und den Betrag pro Anteil
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Internationale Rechnungslegung (IFRS)
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Noch Fragen zu
den Grundlagen?
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagen
Vorlesungsübersicht
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Grundlagen der internationalen Rechnungslegung
Langfristige Vermögenswerte
Finanzinstrumente
Kurzfristige Vermögenswerte
Passiva
Spezifische Regelungen
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte
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Sachanlagen
► IAS 16: Sachanlagen► IAS 20: Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand► IAS 23: Fremdkapitalkosten► IFRS 5: Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und
aufgegebene Geschäftsbereiche
Immaterielle Vermögenswerte
► IAS 38: Immaterielle Vermögenswerte
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
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SachanlagenProperty, Plant and Equipment
IAS 16
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Definition
HGB: … Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmtsind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB).
èDefinition des Umlaufvermögen IAS 1.66
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Sachanlagen umfassen materielle Vermögenswerte,►die ein Unternehmen für Zwecke der Herstellung oder Lieferung von Gütern und
Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt und►erwartungsgemäß länger als eine Periode nutzt.►Es gilt: Substance over form
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Ansatzkriterien (IAS 16.7)
► Wahrscheinlicher Zufluss eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens
► Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich ermittelbar
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Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
Zugangsbewertung
► Aktivierung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (IAS 16.15)
► Ausnahmen§ Leasing: Sondervorschriften des IAS 17§ Zuschüsse der öffentlichen Hand: Sondervorschriften IAS 20§ Tauschgeschäfte: Fair Value der hingegebenen Sachanlage, wenn Tausch wirtschaftliche
Substanz hat und Fair Value zuverlässig ermittelbar ist
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Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
Zugangsbewertung
Bestandteile der Anschaffungskosten (IAS 16.16 ff.)
► AK + Anschaffungsnebenkosten ./. Anschaffungspreisminderungen► Direkt zurechenbare Kosten, um Vermögenswert in betriebsbereiten Zustand zu bringen► Aufwendungen für zukünftige Demontage und Rekultivierung► Direkt zuordenbare Fremdkapitalzinsen bei einem „Qualifying Asset“
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Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
Zugangsbewertung
Bestandteile der Anschaffungskosten (IAS 16.16 ff.)
► AK + Anschaffungsnebenkosten ./. Anschaffungspreisminderungen► Direkt zurechenbare Verwaltungs- und Gemeinkosten► Aufwendungen für zukünftige Demontage und Rekultivierung► Direkt zuordenbare Fremdkapitalzinsen bei einem „Qualifying Asset“
© Thomas SpannaglSeite 67
Qualifying AssetEin Vermögenswert, für den einbeträchtlicher Zeitraum erforderlich ist,um ihn in seinen beabsichtigtengebrauchs- oder verkaufsfähigenZustand zu versetzen. (IAS 23.5)
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Zugangsbewertung
Aktivierung von Bauzinsen (IAS 23)
► Grundsätzlich ist Aktivierung innerhalb AHK verpflichtend (IAS 23.8)§ Voraussetzung: Qualifying Asset (IAS 23.5)§ Sonstige FK-Kosten werden periodengerecht als Aufwand erfasst
► Ausnahmen von der Aktivierungspflicht§ Qualifying Assets, die zum Fair Value bewertet werden (IAS 23.4a)§ Vorräte, die in großer Zahl laufend hergestellt werden (IAS 23.4b)
è HGB sieht für die Aktivierung der Fremdkapitalkosten innerhalb der HK ein Wahlrechtvor, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen § 255 Abs. 3 S. 3 HGB
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Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
Zugangsbewertung
Komponentenansatz (Components Approach)
►Der Komponentenansatz kann sich auch aus unterschiedlichenAbschreibungsmethoden oder Nutzungsdauern ergeben
►Gesonderte Einzelbewertung in der Folge►Keine Angaben wg. Aufteilung nötig, jedoch interne Dokumentation der
Fortschreibung
è Beispiel: Komponenten eines Flugzeuges: Rumpf, Motoren, Einrichtung
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Jeder Bestandteil eines Vermögenswertes des Sachanlagevermögens, dessenKosten signifikant im Verhältnis zu den gesamten Kosten des Vermögenswertessind, ist gesondert im Wertansatz des übergeordneten Vermögenswertes zuerfassen (IAS 16.13 f.).
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
Nachträglich anfallende Kosten (IAS 16.12 ff.)
► Ausgaben für bereits aktivierte Sachanlagevermögenswerte§ Müssen Ansatzkriterien für Sachanlagevermögen erfüllen (IAS 16.7)§ Höhe muss in signifikantem Verhältnis (≥ 5 %) zu den ursprünglichen AHK stehen
► Erhöhung des Wertansatzes des Sachanlage-VW
► Gesonderte Abschreibung gemäß dem Komponentenansatz
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Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
Nachträglich anfallende Kosten (IAS 16.12 ff.)
Kosten von Demontage und Rekultivierung
► Aktivierung der Rückstellungsbeträge (Barwert) nach IFRS§ Einbezug des Rückstellungsbetrags in die AHK (IAS 16.16c)§ Planmäßige Abschreibungen fallen nach IFRS entsprechend höher aus
► Ratierlicher Aufbau der Rückstellungen über die GuV nach HGB
è Bezüglich Erfolgswirksamkeit grundsätzlich keine Unterschiede zum HGB
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Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
Nachträglich anfallende Kosten (IAS 16.12 ff.)
Kosten größerer Inspektionen und Instandsetzungen
► Aktivierung beim entsprechenden Vermögenswert, wenn die Ansatzkriterien fürSachanlagevermögen erfüllt sind (IAS 16.14), ansonsten Erfassung als Aufwandè Falls in AHK enthalten, Generalüberholung als Komponente beim Zugangè Keine Rückstellung (vgl. IAS 37 Anhang C Bsp. 11a+b)
► Beispiele:§ Hochofen bedarf nach bestimmter Betriebsstundenzahl einer neuen Ausmauerung§ Flugzeug bedarf alle drei Jahre einer Überholung
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Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
Zuwendungen der öffentlichen Hand (IAS 20)
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Zuwendungen, die von vergangener oder künftiger Erfüllung von Bedingungen abhängen(IAS 20.3, SIC 10)
Zuwendungen für Vermögenswerte Ertragszuwendung
Passivierung als Abgrenzungsposten oderVerrechnung mit Buchwert des
Vermögenswertes
Sofortige Erfassung als Ertrag oderAbgrenzung im Sinne des
matching principle
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
Folgebewertung (IAS 16.29 ff.)
Wahlrecht:
► Anschaffungskostenmodell (Cost Model)§ Fortgeschriebene Anschaffungs- und Herstellungskosten
► Neubewertungsmodell (Revaluation Model)§ Neubewertung in regelmäßigen Abständen§ Bewertung mit dem Fair Value abzüglich Abschreibungen§ Zulässig für einheitliche Gruppen von Anlagegegenständen
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Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
Folgebewertung
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Cost ModelFortgeschriebene AK / HK
Nach dem erstmaligen Ansatz als Vermögenswert ist eine Sachanlagezu ihren AK / HK abzüglich der kumulierten Abschreibungen und
kumulierten Wertminderungsaufwendungen anzusetzen (IAS 16.30).
Anschaffungskostenmodell
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
Folgebewertung
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Revaluation ModelNeubewertung
Eine Sachanlage ist nach dem erstmaligen Ansatz als Vermögenswertzu einem Neubewertungsbetrag anzusetzen, der seinem
beizulegenden Zeitwert am Tage der Neubewertung abzüglichnachfolgender kumulierter planmäßiger Abschreibungen und
nachfolgender kumulierter Wertminderungsaufwendungen entspricht(IAS 16.31).
Neubewertungsmodell
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
FolgebewertungBehandlung des Neubewertungsergebnisses
► Grundsatz§ Erfolgsneutrale Erfassung von Wertsteigerungen
Ø Bildung von Neubewertungsrücklagen§ Erfolgswirksame Berücksichtigung von Wertminderungen
► Aber§ Erfolgsneutrale Berücksichtigung von Wertminderungen bis zur Höhe der bereits
bestehenden Neubewertungsrücklage§ Erfolgswirksame Berücksichtigung von Wertsteigerungen bis zur Höhe früher
vorgenommener Wertminderungen
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Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
Folgebewertung
Behandlung des Neubewertungsergebnisses
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Neuwert abzgl.Abschreibungen
FortgeführterBuchwert
Restbuchwert
Neubewertungsrücklage
Fortgeführter Buchwert
ErfolgsneutraleWertänderungen
ErfolgswirksameWertänderungen
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
FolgebewertungAbschreibung
► Nutzungsdauer (IAS 16.50)§ Entsprechend Nutzbarkeit (kleinerer Wert aus wirtschaftlicher und funktionaler ND)§ Beginn wenn Anlage zur bestimmungsgemäßen Nutzung bereit
► Abschreibungsmethode (IAS 16.60 ff.)§ Gemäß Nutzungsverlauf (linear, degressiv, leistungsabhängige AfA)§ Bei neubewerteten Assets ist vom Zeitwert abzuschreiben
► Restwert (IAS 16.6)§ Schätzungen nach aktuellen Verhältnissen§ Zukünftige Entwicklungen dürfen nicht einbezogen werden
► Außerplanmäßige Abschreibung und Wertaufholung regelt IAS 36
Seite 79
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
Folgebewertung
Differenzierte Abschreibung
z. B. Komponenten eines Flugzeuges: Rumpf, Motoren, Einrichtung
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Aus dem Komponentenansatz folgt: Jeder Bestandteil eines Vermögenswertesdes Sachanlagevermögens, dessen Kosten signifikant im Verhältnis zu dengesamten Kosten des Vermögenswertes sind, ist separat abzuschreiben (IAS16.43).
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
Internationale Rechnungslegung (IFRS)
Seite 81
Noch Fragen zu
IAS 16?
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
Fallbeispiel 1 – IAS 16: Folgebewertung
è Wie lautet der Bilanzansatz per 31.12.2013 gem. IFRS zu fortgeschriebenenAnschaffungskosten und nach der Neubewertungsmethode?
Seite 82
Die ABC AG erwirbt im Jahr 2011 ein Bürogebäude für Mio. EUR 100. Die Nutzungsdauerdes Gebäudes wird mit 50 Jahren angenommen.
Zu Beginn des Jahres 2013 wird eine U-Bahn-Station vor dem Gebäude eröffnet.
Ein hauptamtlicher Gutachter berechnet den Marktwert des Gebäudes Ende des Jahres2013 auf Mio. EUR 105.
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
Fallbeispiel 2 – IAS 16: Neubewertung
è Wie erfolgt der Ansatz in der IFRS-Bilanz für die Jahre 2010, 11, 12 und 13?
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Die ABC AG erwirbt im Jahr 2010 ein Grundstück für 1.000 TEUR und entscheidet sich,Grundstücke grundsätzlich neu zu bewerten.Am 31.12.2010 beträgt der Zeitwert 1.100 TEUR.
Im Lauf des Jahres 2011 wird ein Projekt für eine Autobahn in unmittelbarer Nähe desGrundstücks diskutiert. Der Zeitwert am 31.12.2011 ist deshalb auf 700 TEURgesunken.
2012 wird das Projekt verhindert. Der Zeitwert steigt daher zum 31.12.2012auf 900 TEUR.
Per 31.12.2013 erreicht der Zeitwert des Grundstücks schließlich 1.200 TEUR.
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
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Zur Veräußerung gehaltenelangfristige Vermögenswerte undaufgegebene GeschäftsbereicheNon-current Assets Held for Sale and DiscontinuedOperations
IFRS 5
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
Langfr. Vermögenswerte zum Verkauf und nichtfortgeführte Unternehmensbereiche – IFRS 5Ausweis und Bewertung
► Klassifikation als „zum Verkauf gehalten“ wenn§ Zum sofortigen Verkauf bereit§ Verkauf sehr wahrscheinlich („highly probable“)§ Verkauf innerhalb eines Jahres erwartet wird
► Ansatz erfolgt zum niedrigeren Wert aus
► Vermögenswerte müssen separat in der Bilanz unter den „current assets“ ausgewiesenwerden
► Sie werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben
Seite 85
Buchwert Fair Value abzgl. Veräußerungskosten
Spezifische RegelungenPassivaKurzfristige VermögenswerteFinanzinstrumenteLangfristige VermögenswerteGrundlagenSachanlagen Immaterielle Vermögenswerte
Langfr. Vermögenswerte zum Verkauf und nichtfortgeführte Unternehmensbereiche – IFRS 5Ausweis und Bewertung
► Unternehmensbereich gilt als nicht fortgeführt§ Am Tag des Verkaufs, oder§ Wenn die Kriterien als „zum Verkauf gehalten“ erfüllt sind
► Das Ergebnis nicht fortgeführter Unternehmensbereiche muss separat in der GuV gezeigtwerden
► Keine rückwirkende Anpassung bei Erfüllung der Klassifizierungskriterien erst nach demBilanzstichtag
è Angleichung an US-GAAP
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