KPMG Accounting News. Ausgabe Oktober 2016€¦ · Accounting News Aktuelles zur Rechnungslegung...

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Accounting News Aktuelles zur Rechnungslegung nach HGB und IFRS Oktober 2016 Wieder gibt es eine Menge Neues aus der Welt der Rechnungslegung zu berichten. Für die Oktober-Ausgabe haben wir uns folgende Themen herausgegriffen: Der Leitartikel beleuchtet die am 14. September 2016 vom IDW veröffentlichte Fortsetzung des IDW ERS HFA 48 zu Einzel- fragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 Wertmin- derungen. Ein weiterer Schwerpunktartikel beschäftigt sich mit dem Regierungsentwurf zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz zur nicht finanziellen Erklärung im Lagebericht und zu Angaben zum Diversitäts- konzept. Außerdem stellen wir Ihnen die Kernänderungen des Entwurfs für eine Neufassung des IDW ERS HFA 30 zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen vor. Und schließlich berichten wir über die Übernahme der Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 in europäisches Recht sowie über Anpassungen am bestehenden Stan- dard für Versicherungsverträge, IFRS 4. Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre! Ihre Hanne Böckem Partnerin, Department of Professional Practice Inhalt 1 Topthema 2 Fortsetzung des IDW ERS HFA 48 zu Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstru- menten nach IFRS 9 Wertmin- derungen veröffentlicht 2 HGB-Rechnungslegung 5 Regierungsentwurf zum CSR-Richtlinie-Umsetzungs- gesetz: Nicht finanzielle Erklärung im Lagebericht und Angaben zum Diversi- tätskonzept 5 IDW ERS HFA 30 n. F. zur han- delsrechtlichen Bilanzierung von Altersversorgungsver- pflichtungen veröffentlicht 6 3 IFRS-Rechnungslegung 7 EU übernimmt Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 in europäisches Recht 7 IASB veröffentlicht Anpas- sungen an IFRS 4 Insurance Contracts 7 4 Veranstaltungen 8 5 Veröffentlichungen 10 6 Ansprechpartner 12

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Accounting NewsAktuelles zur Rechnungslegung nach HGB und IFRS

Oktober 2016

Wieder gibt es eine Menge Neues aus der Welt der Rechnungslegung zu berichten. Für die Oktober-Ausgabe haben wir uns folgende Themen herausgegriffen: Der Leitartikel beleuchtet die am 14. September 2016 vom IDW veröffentlichte Fortsetzung des IDW ERS HFA 48 zu Einzel-fragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 Wertmin­derungen. Ein weiterer Schwerpunktartikel beschäftigt sich mit dem Regierungsentwurf zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz zur nicht finanziellen Erklärung im Lagebericht und zu Angaben zum Diversitäts-konzept.

Außerdem stellen wir Ihnen die Kernänderungen des Entwurfs für eine Neufassung des IDW ERS HFA 30 zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen vor. Und schließlich berichten wir über die Übernahme der Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 in europäisches Recht sowie über Anpassungen am bestehenden Stan-dard für Versicherungsverträge, IFRS 4.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre!

Ihre Hanne Böckem Partnerin, Department of Professional Practice

Inhalt1 Topthema 2

Fortsetzung des IDW ERS HFA 48 zu Einzelfragen der Bilanzierung von Finanz instru-menten nach IFRS 9 Wert min­derungen veröffentlicht

2 HGB-Rechnungslegung 5

Regierungsentwurf zum CSR-Richtlinie-Umset zungs-gesetz: Nicht finanzielle Erklärung im Lagebericht und Angaben zum Diver si-tätskonzept 5

IDW ERS HFA 30 n. F. zur han-delsrechtlichen Bilanzierung von Alters versorgungs ver-pflichtungen veröffentlicht 6

3 IFRS-Rechnungslegung 7

EU übernimmt Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 in europäisches Recht 7

IASB veröffentlicht Anpas-sungen an IFRS 4 Insurance Contracts 7

4 Veranstaltungen 8

5 Veröffentlichungen 10

6 Ansprechpartner 12

2 | Accounting News | Ausgabe Oktober 2016© 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

1 Topthema

Fortsetzung des IDW ERS HFA 48 zu Einzelfragen der Bilan zie-rung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 Wertminderungen veröffentlicht

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 14. September 2016 eine weitere Fortsetzung zu IDW ERS HFA 48 veröffentlicht. Der Entwurf geht auf die Neuregelung des IFRS 9 zur Wertminderung von Finanzinstru-menten ein.

Durch IFRS 9 hat sich die Bilanzie-rung von Finanzinstrumenten we-sentlich verändert. Dies ist auch auf die Einführung eines stärker zukunftsorientierten Wertminde-rungsmodells (Expected Credit Loss Model) zurückzuführen. Dessen Komplexität wird die Abschlusser-steller aufgrund zahlreicher Schät-zungen und Ermessensspielräume vor umfangreiche Herausforderun-gen stellen. Außer der Umsetzung

der rein fachlichen Anforderungen sind auch Auswirkungen auf die Prozesse im Risikomanagement sowie auf die verfügbare Datenbasis in angemessener Qualität zu berück-sichtigen. Nach den neuen Wertmin-derungsvorgaben werden auch Finanzgarantien und Kreditzusagen nach dem gleichen Modell behandelt wie (in Anspruch genommene) Kredite. Diese Vereinheitlichung ist nicht zuletzt deshalb zu begrüßen, weil sie der Risikomanagementpra-xis entspricht. Erste Erfahrungen aus Umsetzungsprojekten zeigen jedoch, dass sich auch aus dieser Neurege-lung Interpretationsbedarf ergibt.

Zudem kann die Neuregelung auch die Geschäftspolitik erfassen, weil gerade längerfristige Kreditausrei-

chungen im Vergleich zum aktuellen Incurred Loss Model nach IAS 39 zu einer höheren Risikovorsorgebelas-tung führen können. Gerade im lang-fristigen Kreditgeschäft ergibt sich aus der „too little, too late“-Kritik am aktuellen Wertminderungsmodell des IAS 39 (Incurred Loss Model), fast zwangsläufig ein (erfolgswirksa-mer) Mehrbedarf an Risikovorsorge.

Die Fortsetzung des IDW ERS HFA 48 steht auf der Homepage des IDW zum Download bereit und wird in Heft 10/2016 von IDW Life veröffentlicht.

Die folgende Grafik stellt das Wert-minderungsmodell sowie die Zins-vereinnahmung nach IFRS 9 im Überblick dar.

Abb. 1 – Wertminderungsmodell sowie Zinsvereinnahmung nach IFRS 9

© 2016 KPMG, Deutschland

Stufe 1

Erwartete Ver luste bei einem Aus fall-ereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate

Auf Basis des Netto buchwerts (= Bruttobuchwert abzüglich Risiko-vorsorge) unter Verwendung des ursprüng lichen Effektivzinssatzes

Auf Basis des Netto buchwerts (= Bruttobuchwert abzüglich Risiko-vorsorge) unter Ver wendung des risiko adjustierten Effektivzinses

Jede Veränderung des Life time Expec ted Loss wird erfolgs wirksam erfasst

Erwartete Verluste aus künftigen Ausfällen innerhalb der Restlaufzeit

Auf Basis des Bruttobuchwerts unter Verwen-dung des ursprünglichen Effektivzinssatzes

Erstansatz Signifikante Erhöhung bzw. Minderung des Kredit risikos (Ausfall-wahrscheinlichkeit)

Vorliegen bzw. Wegfall eines objek-tiven Hin weises auf Wertminderungen

Vorliegen eines objektiven Hinweises auf ein „Loss Event“ im Zugangszeitpunkt. Keine Risikovorsorge

bei Ersterfassung

Stufe 2 Stufe 3 POCI

Umfang der Risikovorsorge

Erfassung der Zinserträge

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KURZ GEFASST

Der veröffentlichte Entwurf zur Fortsetzung von IDW ERS HFA 48 befasst sich mit den folgenden Themen rund um die zukünf ti gen Wertminderungs-regeln:

– Anwendungsbereich der Wertminderungsregelungen

– Bestimmung einer signifi-kanten Erhöhung des Kredit-ausfallrisikos

– Bemessung der erwarteten Kreditverluste

– Verwendung von angemesse-nen und belastbaren Informa-tionen.

Der Entwurf steht bis zum 9. Dezember 2016 zur Kom-mentierung zur Verfügung.

Anwendungsbereich der Wert-minderungsregelungenInfolge der Verabschiedung des IFRS 9 wurden auch Kreditzusagen in den Anwendungsbereich der Wertminderungsregelungen des IFRS 9 integriert.

Der IDW-Entwurf stellt unterschied-liche, in der Praxis vorkommende Ausprägungen von Kreditzusagen dar und klärt jeweils die Anwendbar-keit der Wertminderungsregelungen.

Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des KreditausfallrisikosDer signifikante Anstieg des Kredit-risikos führt dazu, dass sich die Bemessung der Risikovorsorge nicht nur auf die erwarteten Verluste der nächsten zwölf Monate beschränkt, sondern sich auf die erwarteten Verluste über die gesamte Restlauf-zeit ausweitet („Transfer von Stufe 1 nach Stufe 2“).

Im vorliegenden Entwurf weist das IDW zunächst auf die Regelung des

IFRS 9 hin, dass bei der Transfer-prüfung Sicherheiten grundsätzlich außer Acht gelassen werden. Aus-nahmen hiervon stellen beispiels-weise Patronatserklärungen und Rangabreden dar, da diese bereits greifen, bevor es zu einem Kredit-ausfall aus einem Finanzinstrument kommt.

Neben der Erläuterung der Regelun-gen zum Rücktransfer in Stufe 1 wird im Entwurf auch dargestellt, dass IFRS 9 den Verzicht auf die Transfer-logik für Instrumente mit niedrigem Kreditausfallrisiko ermöglicht („Low Credit Risk Exemption“). Dies gilt etwa für Finanzinstrumente, die ein Investment Grade-Rating von exter-nen Rating-Agenturen aufweisen. Die Low Credit Risk Exemption kann für jedes Instrument gesondert genutzt werden.

Darüber hinaus werden im Entwurf im Wesentlichen die folgenden Grundanforderungen zur Transfer-logik dargestellt:

– Für Kredite, die unter einer Kre-ditlinie gezogen werden, gilt das Vertragsabschlussdatum der Kreditlinie als Ausgangszeitpunkt für die Beurteilung einer signifi-kanten Erhöhung der Kreditaus-fallwahrscheinlichkeit.

– Die Prüfungspflicht gilt für jede individuelle Transaktion, sodass sich für ein und dasselbe Finanz-instrument im Bestand unter-schiedliche Transferwege ergeben können, je nachdem wie hoch das initiale Kreditausfallrisiko zum Erstansatz einer jeden Transaktion eingeschätzt wird.

Abschließend stellt der Entwurf ein schematisches Beispiel dar, anhand dessen die Grundidee der Transfer-logik unter Zugrundelegung der relevanten Kreditausfallwahrschein-lichkeiten und deren Veränderung erläutert wird.

Bemessung der erwarteten KreditverlusteDas Wertminderungsmodell des IFRS 9 erfordert eine wahrscheinlich-keitsgewichtete, unverzerrte Erwar-tungswertbildung von Kreditverlus-ten über die relevante Laufzeit, die stufenabhängig ist.

Der Entwurf stellt die Unterschiede in der Bemessung des Expected Credit Loss in den Stufen 1 und 2 dar. Dabei wird insbesondere auf das Abzinsungserfordernis sowie die Herleitung der relevanten Lauf-zeit eingegangen.

Verwendung von angemessenen und belastbaren InformationenSowohl im Rahmen der Feststellung eines Stufentransfers als auch bei der Bemessung der erwarteten Kreditverluste sind nach IFRS 9 alle angemessenen und belastbaren Informationen über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingun-gen und Prognosen künftiger wirt-schaftlicher Bedingungen zu berück-sichtigen, sofern diese Informationen relevant und ohne unangemessene/n Kosten und Zeitaufwand verfügbar sind.

Diese Anforderung bezieht sich mithin auf die Datenverfügbarkeit und -qualität historischer Erfahrun-gen als Grundlage für die Ableitung erwarteter Kreditverluste.

Kernelement des neuen Expected Credit Loss-Modells ist jedoch darüber hinaus die explizite Berück-sichtigung zukunftsgerichteter Infor-mationen, einschließlich der makro-ökonomischen Faktoren, auf welche der Entwurf schwerpunktmäßig ein-geht. Zu diesem Zweck wird auch diskutiert, ob und wie Szenariobe-rechnungen im Hinblick auf makro-ökonomische Faktoren notwendig sind, um nichtlineare Effekte expli-zit zu berücksichtigen. Diese können daraus resultieren, dass beispiels-weise eine Reduzierung der

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Arbeitslosenquote um zwei Prozent nicht zu einer entsprechenden Veränderung des Expected Credit Loss führt, sondern, dass dieser unter sonst gleichen Bedingungen gegebenenfalls nur um ein Prozent sinkt.

PRAXISHINWEIS FÜR CORPORATES

Beim IFRS 9 und den hiermit verbundenen Wertminderungsanforde-rungen denken viele Corporates in erster Linie an derivative Finanzins-trumente und die bereits bekannte Ermittlung sogenannter Credit Risk Adjustments im Rahmen der Fair Value-Ermittlung nach IFRS 13. Originär betroffen von den neuen Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 sind Corporates vor allem, aber nicht abschließend, in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, finanzielle Ausleihungen, Leasing-Forderungen, Contract Assets und getätigte Geldanlagen.

Die größte Herausforderung bei der Umsetzung des neuen Wertmin-derungsmodells besteht in der sachgerechten Ermittlung von Ausfall-wahrscheinlichkeiten für die jeweiligen Kontraktparteien. Liegen externe Informationen am Kapitalmarkt zum Beispiel in Form von quotierten CDS- Rates vor, kann die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit mit relativ geringem Aufwand erfolgen. Oftmals liegen diese Informationen für die Debitoren der Corporates aber nicht vor. Dann müssen sie aus extern sowie intern verfügbaren Daten ermittelt werden. In der Praxis werden bei den Corporates insbesondere Pooling-Verfahren, aber auch logistische Regressionen diskutiert, die dann wiederum um sogenannte „Forward Looking Information“ zu ergänzen sind.

Jegliche Verfahren und Praxisansätze stellen Corporates vor die Heraus-forderung, angemessene Daten in den vorhandenen Systemen zu iden-tifizieren, aufzuarbeiten, Back-Testing-Applikationen zu installieren und sachgerechte (gegebenenfalls gruppenweite) Reportingstrukturen zu schaffen. Durch die notwendigen Anpassungen der IT (insbesondere im Bereich des Customer Credit Risk Managements) ist eine zeitnahe Auseinandersetzung mit den neuen Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 dringend geboten.

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2 HGB-Rechnungslegung

Regierungsentwurf zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Nicht finanzielle Erklärung im Lagebericht und Angaben zum Diversitätskonzept

Die Bundesregierung hat am 21. September 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nicht finanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richt-linie-Umsetzungsgesetz) vorgelegt.

RegelungsbereicheGroße kapitalmarktorientierte Unter-nehmen sowie große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen, werden zukünftig verpflichtet, in einem besonderen Abschnitt des Lageberichts („Nicht finanzielle Erklärung“) über wesentliche nicht finanzielle Belange zu berichten. Die Bericht erstattung umfasst dabei mindestens Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korrup-tion und Bestechung. Zudem sind Angaben zu Konzepten erforderlich, die die Unternehmen in Bezug auf diese Belange verfolgen.

Darüber hinaus werden Aktienge-sellschaften verpflichtet, ihre Erklä-rung zur Unternehmensführung durch eine Beschreibung des Diver-sitätskonzepts im Hinblick auf die Zusammensetzung der Leitungsor-gane des Unternehmens zu ergän-zen. Anzugeben sind dabei Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufs-hintergrund der Leitungsorgane sowie die Ziele des Diversitäts-konzepts, die Art und Weise seiner Umsetzung und die im Geschäfts-jahr erreichten Ergebnisse.

Ebenso werden die im Handels bi-lanz recht bestehenden Straf- und

Bußgeldvorschriften auf Verstöße gegen die neuen Berichtspflichten erweitert und der maximale Buß-geldrahmen deutlich angehoben.

Wesentliche Änderungen gegen-über dem ReferentenentwurfGegenüber dem Referentenentwurf vom März 2016 (siehe ausführlich Accounting News April 2016, Sei-ten 5 bis 8) haben sich durch den Regierungsentwurf insbesondere folgende inhaltliche Änderungen ergeben:

– Nach der Konzeption im Referen-tenentwurf hätte es zu Doppelan-gaben zu nicht finanziellen Anga-ben innerhalb des Lageberichts kommen können: Angaben zu nicht finanziellen Leistungsindika-toren nach § 289 Absatz 3 HGB einerseits und Angaben innerhalb der nicht finanziellen Erklärung nach dem neuen § 289c HGB-E andererseits. Doppelangaben lassen sich nunmehr durch Ver-weise – von der nicht finanziellen Erklärung hin zu anderen Stellen des Lageberichts – vermeiden.

– Eine von einem Mutterunterneh-men erstellte nicht finanzielle Konzernerklärung bzw. ein geson-derter nicht finanzieller Konzern -bericht kann nunmehr, um das Tochter unternehmen zu befreien, auch in englischer Sprache offen-gelegt oder veröffentlicht werden.

– Klarstellungen zu den Inhalten einer nicht finanziellen Erklärung: Es sind nur solche Angaben zu machen, die (kurz gefasst) für das Verständnis der Lage der Gesell-schaft sowie für das Verständnis der Auswirkungen ihrer Tätigkeit erforderlich sind. Die Aspekte,

auf die dabei einzugehen ist, wer-den gegenüber dem Referenten-entwurf nunmehr eher beispielhaft als verpflichtend aufgezählt.

– Sofern die nicht finanzielle Erklä-rung inhaltlich geprüft wird, ist nach dem neuen Wortlaut das Prüfungsurteil und nicht mehr der Bericht über das Ergebnis der Prüfung öffentlich zugänglich zu machen. Allerdings führt die Gesetzesbegründung aus, dass zum Prüfungsurteil auch Informa-tionen wie Prüfungsmethoden und -umfang gehören. Zur Frage, wer eine solche inhaltliche Prü-fung durchführen kann, werden nicht mehr „unabhängige Erbrin-ger von Bestätigungsdienstleis-tungen oder Abschlussprüfer“ genannt. In der Begründung zum Regierungsentwurf wird insbeson-dere der Abschlussprüfer erwähnt.

– Wird von der Option Gebrauch gemacht, den nicht finanziellen Bericht auf der Internetseite zu veröffentlichen, hat der Abschluss-prüfer nach wie vor spätestens sechs Monate nach dem Ab-schlussstichtag eine ergänzende Prüfung vorzunehmen, ob der Bericht vorgelegt wurde. Entge-gen dem Referentenentwurf ist jetzt der (ursprüngliche) Bestäti-gungsvermerk nur noch dann zu ergänzen, wenn der Bericht nicht fristgerecht vorgelegt wurde.

– Die im Referentenentwurf vorge-sehene gesetzliche Verpflichtung, Vorjahresvergleiche und Auswer-tungen der Vorjahresprognosen vorzunehmen, wird nicht weiter verfolgt.

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ErstanwendungDie Neuregelungen, die gemäß CSR- Richtlinie noch bis zum 6. Dezem-ber 2016 in deutsches Recht umzu-

setzen sind, sollen erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden sein, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen.

Den Regierungsentwurf können Sie auf der Internetseite des Bun-desministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) abrufen.

IDW ERS HFA 30 n. F. zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen veröffentlicht

Der Hauptfachausschuss des IDW hat den Entwurf einer Neufassung der IDW-Stellungnahme zur han-delsrechtlichen Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen ver öffentlicht.

Der Entwurf berücksichtigt insbe-sondere die Änderungen des § 253 HGB bezüglich der Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Darüber hinaus wurden, unter ande-rem als Reaktion auf seit der Ver-abschiedung des IDW RS HFA 30 ergangene BFH-Rechtsprechung zur Bilanzierung entgeltlich über-nommener ungewisser Verpflich-tungen, die Definition von Altersver-sorgungsverpflichtungen und die

Ausführungen zu den Auswirkungen einer Schuldübernahme sowie einer Erfüllungsübernahme mit oder ohne Schuldbeitritt überarbeitet.

Was die Definition von Altersvorsor-geverpflichtungen angeht, wurde in der praktischen Anwendung immer wieder die Frage aufgeworfen, ob auch durch Schuldbeitritt mit Erfül-lungsübernahme im Innenverhältnis übernommene Verpflichtungen in den Definitionsbereich fallen. Mit der Änderung der Definition in IDW ERS HFA 30 sollen die bestehende Definition konkretisiert und so auch die übernommenen Verpflichtungen in den Definitionsbereich einbezogen werden. Die Bewertung erfolgt somit auch bei diesen Verpflichtun-gen nunmehr mit dem Zehn-Jahres

Durchschnittszins. Praktische Impli-kationen ergeben sich für Anwender, die bisher durch Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme im Innenver-hältnis übernommene Verpflichtun-gen nicht als Altersversorgungsver-pflichtungen angesehen werden.

Die Neufassung von IDW RS HFA 30 wird voraussichtlich noch 2016 als finale Verlautbarung verabschiedet, sodass diese bei der Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen, verpflichtend anzuwenden ist.

Der Entwurf steht auf der Homepage des IDW zum Download bereit und wird in Heft 10/2016 von IDW Life veröffentlicht.

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3 IFRS-Rechnungslegung

EU übernimmt Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 in europäisches Recht

Die EU hat im Amtsblatt vom 23. Sep tember 2016 Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28, die sich in Zusammenhang mit der Anwendung der Konsolidierungsaus-nahme für Investmentgesellschaften ergeben haben, veröffentlicht und damit in europäisches Recht über-nommen.

Die Verlautbarung Investmentgesell­schaften: Anwendung der Konsoli­dierungsausnahme wurde bereits im Dezember 2014 vom IASB herausge-geben und beinhaltet unter anderem folgende Klarstellungen:

– Ein Unternehmen kann auch dann die Konsolidierungsausnahme für

Investmentgesellschaften anwen-den, wenn sein Mutterunterneh-men seine Tochtergesellschaften zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.

– Ein Tochterunternehmen, das Dienstleistungen erbringt, die sich auf die Anlagetätigkeit des Mutterunternehmens beziehen, ist nicht zu konsolidieren, wenn das Tochterunternehmen selbst eine Investmentgesellschaft ist.

– Bei der Anwendung der Equity-Methode auf ein assoziiertes Unternehmen oder ein Joint Ven-ture, das eine Investmentgesell-schaft ist, kann ein Investor, der keine Investmentgesellschaft ist, die Bewertung mit dem beizule-

genden Zeitwert beibehalten, die das Beteiligungsunternehmen auf seine Beteiligungen an Toch-ter unternehmen anwendet.

– Eine Investmentgesellschaft, die ihre Tochterunternehmen zum beizulegenden Zeitwert bewertet, hat entsprechende Angaben nach IFRS 12 zu machen.

Die Änderungen sind spätestens für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Verordnung (EU) 2016/1703 können hier herunterge-laden werden.

IASB veröffentlicht Anpassungen an IFRS 4 Insurance Contracts

Das International Accounting Stan-dards Board hat am 12. September 2016 Anpassungen am beste henden Standard für Versicherungsverträge IFRS 4 veröffentlicht.

Die Anpassungen betreffen die Erst-anwendung von IFRS 9 für Versiche-rer. Durch unterschiedliche Zeit-punkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard für Versi-cherungsverträge ergeben sich ohne diese Anpassungen für einen Über-gangszeitraum erhöhte Volatilitäten

in Ergebnissen und ein doppelter Umstellungsaufwand.

Die Anpassungen sehen zwei optionale Lösungen vor:

Aufschub der Erstanwendung von IFRS 9Die betreffenden Unternehmen kön-nen, wenn sie IFRS 4 auf bestehende Versicherungsverträge anwenden, für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2021 beginnen, weiterhin IAS 39 statt IFRS 9 anwenden. Dies

gilt nur dann, wenn IFRS 9 nicht bereits vorher angewendet wurde.

ÜbergangsverfahrenUnternehmen, die IFRS 4 auf beste-hende Versicherungsverträge an-wenden, dürfen für bestimmte finanzielle Vermögenswerte einen Betrag von „erfolgswirksam (through profit or loss)“ zu „sonstiges Ergeb-nis (other comprehensive income)“ umklassifizieren, sodass das erfolgs-wirksame Ergebnis nach IFRS 9 dem nach IAS 39 entspricht.

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4 Veranstaltungen

Fit für BEPS – Auswirkungen des BEPS-Projekts der OECD und der EU auf deutsche Unternehmen

VeranstaltungsinhaltDie im Rahmen des BEPS-Projekts von der OECD vorgelegten Empfeh-lungen und die EU-Anti-BEPS-Richt-linie werden für international tätige Konzerne zu gravierenden Änderun-gen der internationalen Besteue-rungsfolgen führen. Durch verän-derte Besteuerungszugriffe werden diese Unternehmen erheblichen Doppelbesteuerungsrisiken ausge-setzt. Weiterhin entsteht Handlungs-druck durch neue Transparenz- und Dokumentationsvorschriften.

Die Veranstaltung „Fit for BEPS“ beleuchtet die aktuellen Entwick-lungen und die ersten gesetzgebe-rischen Umsetzungsmaßnahmen sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern: Wie erweitert sich der Betriebsstättenbegriff? Welche Einschränkungen gibt es bei den

hybriden Finanzierungen? Welche Änderungen sind im Bereich der Verrechnungspreise, im Außensteu-ergesetz oder bei den Doppelbe-steuerungsabkommen vorgesehen? Wir zeigen Ihnen, worauf Sie sich einstellen müssen.

Ihre AnsprechpartnerinYvonne Ziemer-Popp T 030 2068-2684 [email protected]

TeilnahmegebührDie Teilnahmegebühr beträgt pro Person 150 Euro inkl. USt.

AnmeldungBitte registrieren Sie sich bis eine Woche vor der Veranstaltung hier oder senden Sie eine E-Mail an: [email protected].

TERMIN / VERANSTALTUNGSORT

12.30–17.00 Uhr (beginnt mit einem gemein-samen Mittagessen)

Montag, 24. Oktober 2016 Düsseldorf, in den Geschäfts-räumen von KPMG

Tax Accounting IAS 12 Fallstricke

VeranstaltungsinhaltDie Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 führt in der Praxis viel-fach zu komplexen Fragestellungen. Dies erfordert anwendbare und indi-viduelle Lösungen. Welche Fehler-quellen gibt es und wie kann ich sie vermeiden?

In unserem Seminar vermitteln ver-sierte Praktiker, wie man komplexe und risikobehaftete Themen erkennt und unter Best Practice-Gesichts-punkten löst.

Das Seminar eignet sich für Teil-nehmer, die sich mit Tax Reporting befassen und mit den Grundlagen des IAS 12 vertraut sind.

ZielgruppeAngesprochen werden Leiter und Mitarbeiter der Steuerabteilung, Lei-ter und Mitarbeiter des Rechnungs-wesens sowie Steuerreferenten von Firmen, die nach IFRS bilanzieren.

Ihre AnsprechpartnerinAngela Heinrich T 030 2068-1510 [email protected]

TeilnahmegebührDie Teilnahmegebühr beträgt pro Person 500 Euro zzgl. USt.

AnmeldungBitte registrieren Sie sich bis eine Woche vor der Veranstaltung hier oder senden Sie eine E-Mail an: [email protected].

TERMIN / VERANSTALTUNGSORT

9.00–17.15 Uhr

Donnerstag, 10. November 2016 München, in den Geschäfts-räumen von KPMG

9 | Accounting News | Ausgabe Oktober 2016© 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

IFRS Aktuell

VeranstaltungsinhaltMit der Verabschiedung des neuen Standards zur Leasingbilanzierung im Januar 2016 hat das IASB einen weiteren Meilenstein in der Ände-rung der IFRS abgeschlossen. Dieser Standard und die vom IASB im Mai 2014 bzw. Juli 2014 veröffentlichten IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers und IFRS 9 Financial Instruments werden ab 2018 bzw. 2019 signifikante Auswirkungen auf die bisherige Bilanzierung haben und zu erheblichen Anpassungen in den Prozessen und Systemen der Unter-nehmen führen. Daher ist es not-wendig, die bereits verabschiedeten Regelungen sowie die zu erwarten-den Änderungen frühzeitig zu verste-hen und sich über mögliche Auswir-kungen zu informieren.

Das Seminar bietet eine Übersicht der erfolgten und geplanten Ände-rungen der IFRS, aktuelle Trends in der Berichterstattung sowie Erfah-rungen aus der Praxis. Ein rechtzei-tiger Einstieg in diese komplexen Themen ermöglicht Ihnen, erforder-liche Maßnahmen für Ihr Unterneh-men zu ergreifen.

Zielgruppe Das Seminar richtet sich an Ge-schäftsführer und Vorstände sowie an Führungskräfte und Mitarbeiter aus den Bereichen Finanzen, Control-ling, Rechnungswesen und Investor Relations, die sich über die Neure-gelungen und Änderungen der IFRS und deren Auswirkungen informie-ren wollen.

Ihre AnsprechpartnerinYvonne Ziemer-Popp T 030 2068-2684 [email protected]

TeilnahmegebührDie Teilnahmegebühr beträgt pro Person 150 Euro zzgl. USt.

AnmeldungGern können Sie sich für die einzel-nen Veranstaltungen hier online registrieren.

TERMINE / VERANSTALTUNGSORTE

9.30–17.30 Uhr

Dienstag, 29. November 2016 Nürnberg, in den Geschäfts-räumen von KPMG

Mittwoch, 30. November 2016 Mittwoch, 14. Dezember 2016 München, in den Geschäfts-räumen von KPMG

Dienstag, 6. Dezember 2016 Leipzig, im Hotel The Westin Leipzig

Mittwoch, 7. Dezember 2016 Hannover, im Hotel Courtyard by Marriott Hannover Maschsee

Mittwoch, 7. Dezember 2016 Frankfurt am Main, im Frankfurt Marriott Hotel

Montag, 12. Dezember 2016 Hamburg, im Hotel Sofitel Hamburg

Dienstag, 13. Dezember 2016 Stuttgart, im Hotel Steigen-berger Graf Zeppelin

Mittwoch, 14. Dezember 2016 Düsseldorf, im Derag Living-hotel De Medici

Donnerstag, 15. Dezember 2016 Köln, im Hotel Pullman Cologne

Dienstag, 20. Dezember 2016 Stuttgart, in den Geschäfts-räumen von KPMG

Seminare und Aktuelles zu den Veranstaltungen finden Sie hier. Auch Anmeldungen sind dort online möglich – schnell und unkompliziert.

10 | Accounting News | Ausgabe Oktober 2016© 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

5 Veröffentlichungen

An dieser Stelle informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle KPMG- Publi kationen auf dem Gebiet der handels-rechtlichen und internationalen Rech nungslegung.

Insights into IFRS – KPMG’s Practical Guide to International Financial Reporting Standards

Herausforderungen annehmenMit dem Näherrücken der Erstanwendungsstichtage der neuen Standards zur Erlösrealisierung und zu Finanzinstrumenten – dicht gefolgt von IFRS 16, Leases – steigt der Anspannungsgrad. Mark Vaessen, KPMG Global IFRS-Leader, ist sich sicher: „Dies sind Zeiten bedeutsamen Wandels, sowohl im Hinblick auf die Anfor-derungen der Standards als auch was die Erwartungen der Adressaten an die Finanzinformationen betrifft. Ich bin gleichwohl zuversichtlich, dass Insights dazu beitragen wird, die anstehenden Herausforderungen zu meistern.“

In der nunmehr 13. Auflage der „Insights into IFRS“ wird die geballte IFRS Expertise von KPMG International aus der täglichen Umsetzung bei unseren Mandanten prä-sentiert. Detaillierte Guidance, orientiert am Sachverhalt und eingängig dargestellt, zeigt auf fast 3.000 Seiten, wie bestehende und neue Anforderungen umgesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von KPMG International.

Links zu nationalen KPMG-Veröffentlichungen:

Sonstiges

Lagebericht Regierungsentwurf zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Nicht finanzielle Erklärung im Lagebericht

Die Bundesregierung hat am 21. September 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nicht finan ziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) vorgelegt. Der vorliegende Artikel beschreibt, welche grundlegenden Änderungen sich dadurch ergeben.

Compliance Vor IPO: Corporate Governance auf den Prüfstand – rechtliche Rahmenbedingungen eines Unternehmens verändern sich nach Börsengang

Wichtiger Bestandteil der Vorbereitungen auf ein IPO (Initial Public Offering) ist stets die Überprüfung der Corporate Governance im Unternehmen. Börsennotierte Gesellschaften stellen einen höheren Anspruch an die Formalisierung und Professionalität ihres Risiko- und Compliance-Managements sowie der Internen Kontroll-systeme. Welche Besonderheiten bei einem IPO zu beachten sind, wird in diesem Beitrag erläutert.

Compliance „Compliance ist nicht nur das Einhalten von regulatorischen Standards“

Wenn die Geschäftsführerin eines öffentlichen Unter-nehmens nebst ihrem Gatten zur Abendveranstaltung eingeladen wird, ist Vorsicht angesagt. Ulf Lipske und Jens Hartke, beide Director bei Audit von KPMG, erklä-ren in diesem Artikel, warum gerade im öffentlichen Sektor mehr für Compliance getan werden müsste.

11 | Accounting News | Ausgabe Oktober 2016© 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

Links zu internationalen KPMG-Veröffentlichungen:

Insight into IFRS – An overview

IFRS Insights into IFRS – An overview In diesem Link finden Sie einen Überblick über die aktuel-le Version der „Insights into IFRS – An overview“ mit praktischen Tipps zu diversen IFRS-Themen.

IFRS – Insurance

Insurance Insurance – IFRS 4 amendments Die differierenden ersten Anwendungszeitpunkte der neuen Standards IFRS 4 und IFRS 9 könnten signifikante Auswirkungen auf Versicherer haben. Als Reaktion auf dahingehende Bedenken hat das IASB Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge veröffentlicht, auf die der vorliegende Artikel mit einer Präsentation eingeht.

IFRS – Revenue

Telecoms Revenue for Telecoms – Issues In-Depth

Der neue IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kun­den, der ab 2018 anzuwenden ist, bringt grundlegende Änderungen mit sich. Im vorliegenden Bericht wird aus-führlich auf die Auswirkungen des neuen Standards auf die Telekommunikations-Branche eingegangen.

12 | Accounting News | Ausgabe Oktober 2016© 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

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