Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht

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Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht FALL 7 Tony Schütz Edmond Kohler 16.12.2010

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Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht. FALL 7 Tony Schütz Edmond Kohler 16.12.2010. 2. Übersicht. Sachverhalt Agenturvertrag Kaufvertrag Speditionsvertrag. 3. I. Sachverhalt. - PowerPoint PPT Presentation

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Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht

FALL 7

Tony SchützEdmond Kohler

16.12.2010

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Übersicht

I. SachverhaltII. AgenturvertragIII.KaufvertragIV.Speditionsvertrag

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I. Sachverhalt

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Ihr Klient ist Liquidator einer Papierfabrik in Aathal und hat nach langem Suchen endlich einen Käufer für die Papiermaschine gefunden; wegen ihrer grossen Dimensionen war er in Sorge; zudem hat er noch nie eine solche Maschien verkauft, erst recht nicht ins Ausland. Der Käufer, ein Kombinat südlich von Jekaterinburg/Russland, hat über einen lokalen Agenten den Kaufvertrag abgeschlossen. Der Kaufpreis beträgt CHF 900'000.-, Transportkosten trägt der Käufer.

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Schweiz Russland

Liquidator

KäuferCHF

900'000Papiermaschine

Agent

Vermittlung

Agenturvertrag

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II. Agenturvertrag: Art. 418a ff. OR•Formfrei möglich•Vermittlungs- / Abschlussagentur•Delcredere•Provision•Rechtswahl

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III. Kaufvertrag•Form•Kaufgegenstand•Kaufpreis•Kaufpreiszahlung

• Dokumentenakkreditiv• Anweisung

•Rechtswahl

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Akkreditiv

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Variante 1: Unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv

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• Die Korrespondenzbank macht ein selbständiges Zahlungsversprechen gegenüber dem Exporteur.

• Solidarische Haftung der Korrespondenzbank und der Akkreditivbank.

• Nach Art. 399 Abs. 3 OR kann der Importeur direkt gegen die Korrespondenzbank vorgehen.

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Variante 2: Unwiderrufliches, unbestätigtes Akkreditiv

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• Korrespondenzbank teilt die Akkreditiveröffnung dem Exporteur mit.

• Sie hat keine Zahlungspflicht.

• Sie leitet die Dokumente an die Akkreditivbank weiter.

• Sie wird in rein technischer Funktion tätig, ohne gegenüber dem Exporteur irgendwelche Verpflichtungen einzugehen.

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Variante 3: Anweisung

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Ablauf einer Anweisung

• Der Anweisende erteilt eine Leistungsanweisung an den Angewiesenen (Bank);

• Der Angewiesene akzeptiert die Anweisung;

• Mit dem Akzept der Anweisung entsteht ein Forderungsanspruch des Anweisungsempfängers gegenüber dem Angewiesenen;

• Der Angewiesene leistet an den Anweisungsempfänger;

• Die Empfangsermächtigung des Anweisungsempfängers liegt im Valutaverhältnis.

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Rechtswahl Kaufvertrag:

• Nach Art. 116 f. IPRG können die Parteien das Vertragsverhältnis dem Recht ihrer Wahl unterstellen.

• Subsidiär: Ort, an dem sich der Gegenstand befindet.

• Akkreditiv: Auf die ERA („Uniform Customs and Practice for Documentary Credits“, UPC) verweisen.

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IV. SpeditionsvertragAllgemeines:

• Grosse Dimension von Papiermaschine / Unser Klient hat noch nie eine solche Maschine verkauft / Käufer befindet sich in Russland.

• Die Verpackungspflicht vom Frachtführer im internationalen Transport ist komplex (Luft, Strasse, See,…).

• Der Spediteur ist Experte.

• Die Spedition beschränkt die Pflichten des Versenders.

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1. Incoterms

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Ex works:

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2. Spedition

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Versender

Spediteur

Käufer

Frachtführer

Kaufvertrag

Frachtvertrag

Speditionsvertrag

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• Form

• Funktion

• Vertragsinhalt

• Rechte und Pflichten des Spediteurs

• Rechte und Pflichten des Versenders

• Haftung des Spediteurs

• Beendigung des Speditionsvertrag

• Rechtswahl

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Vorteile:

• Spediteur als Experte

• Versender Pflichten sind beschränkt

• Nur Bereitstellen des Frachtgutes

Nachteile:

• Teuer (Vergütung und Auslagenersatz)

• Retentionsrecht des Spediteurs

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