Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht
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Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht
FALL 7
Tony SchützEdmond Kohler
16.12.2010
Übersicht
I. SachverhaltII. AgenturvertragIII.KaufvertragIV.Speditionsvertrag
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I. Sachverhalt
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Ihr Klient ist Liquidator einer Papierfabrik in Aathal und hat nach langem Suchen endlich einen Käufer für die Papiermaschine gefunden; wegen ihrer grossen Dimensionen war er in Sorge; zudem hat er noch nie eine solche Maschien verkauft, erst recht nicht ins Ausland. Der Käufer, ein Kombinat südlich von Jekaterinburg/Russland, hat über einen lokalen Agenten den Kaufvertrag abgeschlossen. Der Kaufpreis beträgt CHF 900'000.-, Transportkosten trägt der Käufer.
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Schweiz Russland
Liquidator
KäuferCHF
900'000Papiermaschine
Agent
Vermittlung
Agenturvertrag
II. Agenturvertrag: Art. 418a ff. OR•Formfrei möglich•Vermittlungs- / Abschlussagentur•Delcredere•Provision•Rechtswahl
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III. Kaufvertrag•Form•Kaufgegenstand•Kaufpreis•Kaufpreiszahlung
• Dokumentenakkreditiv• Anweisung
•Rechtswahl
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Akkreditiv
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Variante 1: Unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv
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• Die Korrespondenzbank macht ein selbständiges Zahlungsversprechen gegenüber dem Exporteur.
• Solidarische Haftung der Korrespondenzbank und der Akkreditivbank.
• Nach Art. 399 Abs. 3 OR kann der Importeur direkt gegen die Korrespondenzbank vorgehen.
Variante 2: Unwiderrufliches, unbestätigtes Akkreditiv
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• Korrespondenzbank teilt die Akkreditiveröffnung dem Exporteur mit.
• Sie hat keine Zahlungspflicht.
• Sie leitet die Dokumente an die Akkreditivbank weiter.
• Sie wird in rein technischer Funktion tätig, ohne gegenüber dem Exporteur irgendwelche Verpflichtungen einzugehen.
Variante 3: Anweisung
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Ablauf einer Anweisung
• Der Anweisende erteilt eine Leistungsanweisung an den Angewiesenen (Bank);
• Der Angewiesene akzeptiert die Anweisung;
• Mit dem Akzept der Anweisung entsteht ein Forderungsanspruch des Anweisungsempfängers gegenüber dem Angewiesenen;
• Der Angewiesene leistet an den Anweisungsempfänger;
• Die Empfangsermächtigung des Anweisungsempfängers liegt im Valutaverhältnis.
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Rechtswahl Kaufvertrag:
• Nach Art. 116 f. IPRG können die Parteien das Vertragsverhältnis dem Recht ihrer Wahl unterstellen.
• Subsidiär: Ort, an dem sich der Gegenstand befindet.
• Akkreditiv: Auf die ERA („Uniform Customs and Practice for Documentary Credits“, UPC) verweisen.
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IV. SpeditionsvertragAllgemeines:
• Grosse Dimension von Papiermaschine / Unser Klient hat noch nie eine solche Maschine verkauft / Käufer befindet sich in Russland.
• Die Verpackungspflicht vom Frachtführer im internationalen Transport ist komplex (Luft, Strasse, See,…).
• Der Spediteur ist Experte.
• Die Spedition beschränkt die Pflichten des Versenders.
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1. Incoterms
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Ex works:
2. Spedition
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Versender
Spediteur
Käufer
Frachtführer
Kaufvertrag
Frachtvertrag
Speditionsvertrag
• Form
• Funktion
• Vertragsinhalt
• Rechte und Pflichten des Spediteurs
• Rechte und Pflichten des Versenders
• Haftung des Spediteurs
• Beendigung des Speditionsvertrag
• Rechtswahl
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Vorteile:
• Spediteur als Experte
• Versender Pflichten sind beschränkt
• Nur Bereitstellen des Frachtgutes
Nachteile:
• Teuer (Vergütung und Auslagenersatz)
• Retentionsrecht des Spediteurs
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