Internet und Datenschutz – Sicheres Auftreten in unsicheren Zeiten von Christopher Reher

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Internet und Datenschutz sicheres Auftreten in unsicheren Zeiten Ihr Ansprechpartner: Christopher Reher, [email protected] 16.05.2022

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Christopher Reher von The Reach Group, TRG, hielt am 26. Februar 2013 auf dem Digital Analytics Association Late Afternoon, DAALA, in Hamburg einen Vortrag mit vielen Tipps für einen sicheren Auftritt im Internet.

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Internet und Datenschutzsicheres Auftreten in unsicheren Zeiten

Ihr Ansprechpartner:Christopher Reher, [email protected]

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10.04.2023 2Stretegische Online Marketing Beratung

Agenda

Wer ist heute hier?1

Rechtssichere Nutzung von Analysetools am Beispiel Google Analytics2

Datensicherheit in der Cloud3

Rechtliche Tücken im Bereich Social Media4

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Christopher ReherCONSULTANT

Business Intelligence Sales & Marketing Datenschutz-, Medien- &

Kommunikationsrecht

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Nur auf der Grundlage von detaillierten, belastbaren Daten sind langfristige und strategische Entscheidungen möglich.

Strategische Online Marketing Beratung

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TRG - eine Erfolgsgeschichte

Der Entwicklungspfad seit 2008 führte von SEO zu einer international tätigen, strategischen Onlinemarketing & Management Beratung

2008gestartet

35Spezialisten

2011Digital Strategie

~ 1000Publikationen

> 100erfolgreiche

Projekte

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Immo.5%

Netzwerk/Communit

y12%

Recht/Finanzen10%

Reise12%

eCommerce29%

Medien12%

Verlage20%

TRG berät namhafte internationale Konzerne, viele mittelständische Unternehmen und diverse Start-Ups ... auch in Ihrer Branche

Referenzen (Auszug) Z.B. 7 der Top-10 Publisher* und einen der weltgrößten Versandhändler Z.B. Spiegel Online, Bosch, Immonet, Greenpeace *IVW-gezählte Visits deutscher Verlagshäuser

TRG – Experten & Branchenkenner

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Der ganzheitliche TRG Beratungsansatz führt zu einer effizienten Zielerreichung Ihrer digitalen Aktivitäten

SEO / SEAErhöhen Sie die Reichweite Ihres Produktes durch relevante Suchmaschinenplatzierung und zielgerichtete Kampagnen

BUSINESS INTELLIGENCEGewinnen Sie belastbare Entscheidungsgrundlagen durch transparentes Nutzerverhalten und effektiv verknüpfte Daten

CONVERSION OPTIMIERUNGSteigern Sie die gewollten Nutzeraktionen und erhöhen Sie damit die Zielsetzung Ihres Produktes

SOCIAL MEDIA MARKETINGErhöhen Sie die Kundenbindung, stärken Sie Ihre Marken und gewinnen Reichweite durch die Präsenz in sozialen Netzwerken

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10.04.2023 7Stretegische Online Marketing Beratung

Agenda

Wer ist heute hier?1

Rechtssichere Nutzung von Analysetools am Beispiel Google Analytics2

Datensicherheit in der Cloud3

Social Media oder das Problem der Kennzeichnung4

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10.04.2023 8Stretegische Online Marketing Beratung

Immer mehr Kunden haben Bedenken aufgrund der schwankenden Rechtslage...

Wir stellen in Kundengesprächen immer häufiger Vorbehalte im Bereich Datenschutz fest

Gerade kleine und mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung scheinen mit der aktuellen Rechtlage überfordert

Teilweise geht die Angst so weit, dass bewusst auf ein Tracking verzichtet wird und somit jegliche Optimierung und sinnvolle Strategie annähern unmöglich durchzuführen ist

Ziel muss es also sein, durch ständigen Diskurs und Informationen unseren Kunden Sicherheit zu geben und so einen ungestörten Betrieb zu ermöglichen

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Das muss nicht so sein, wenn gewisse Regeln beachtet werden…

Abschluss eines Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung Kunde verbleibt Auftraggeber, hat Kontrollpflicht Toolanbieter handelt auf Weisung, muss von sich aus Nachweise erbringen http

://static.googleusercontent.com/external_content/untrusted_dlcp/www.google.com/de//analytics/terms/de.pdf

Schriftliche Hinweise auf der eigenen Website, sollten klar ersichtlich und innerhalb von zwei Klicks erreichbar sein Allgemeine Datenschutzerklärung Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Erfassung von Daten Setzen des nachfolgenden Links um Opt-out beim User zu ermöglichen https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de%E2%80%9C

Anonymisierung von eingehenden IP-Adressen Setzen des Trackingcodes „_anonymizeIP()“ Erhobene Daten vor September 2011 sollten gelöscht werden, zumindest ist dies die

Empfehlung des Hamburger Datenschutzbeauftragten

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Beispiel eines Datenschutzhinweises um entsprechend abgesichert zu sein

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Wer ist heute hier?1

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Datensicherheit in der Cloud3

Social Media oder das Problem der Kennzeichnung4

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10.04.2023 12Stretegische Online Marketing Beratung

Von Kundenseite wurde in der letzten Zeit die Frage an uns herangetragen, in wie weit Daten in der Cloud vor Zugriff geschützt sind

Speziell bei der Speicherung von Daten bei US-Amerikanischen Anbietern scheinen Unklarheiten zu herrschen

Aber auch die Speicherung von Daten auf europäischen Servern ist als zum Teil problematisch erkannt worden

Staatlicher Zugriff auf und Datensicherheit in der Cloud scheint immer mehr Kunden zu interessieren…

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Wie ist die derzeitige Lage…

Aktuell ist es zum Beispiel US-Behörden auf der Basis von Patriot Act und FISA möglich, direkt auf Cloudbasierte Daten zuzugreifen.

Hierfür ist die Ausstellung eines NSL (National Security Letter) durch eine Behörde nötig und bedarf keiner Prüfung durch ein Gericht. Durch die in der Regel enthaltene Gag-Order erhält der Betroffene keine Kenntnis von dem Vorgang.

Dies ist nur zu verhindern, wenn man einen Anbieter findet, welcher weder ein US Unternehmen, noch Server auf amerikanischem Boden oder generell regelmäßige und systematische Geschäftsbeziehungen mit US-Unternehmen hat.

Aufgrund der unklaren innereuropäischen Rechtslage wäre also eine „rein-deutsche Cloud“ eine mögliche Lösung, in der Praxis aufgrund obiger Punkte jedoch schwer umzusetzen

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• Hundertprozentigen Schutz vor Zugriff gibt es derzeit nicht

• Für die Datenablage von personenbezogenen Daten sollte zum Beispiel eine „Private-Cloud“ genutzt werden

• Solange es keine einheitliche, europäische Regelung gibt wird eine abschließende Beantwortung bezüglich der Frage „ Wer verarbeitet Daten und wer darf darauf zugreifen“ unmöglich sein.

• Eine einheitliche Datenschutzverordnung für den Raum der EU wird frühestens 2014 realisiert werden

Aber: Für deutsche Unternehmen wird es keine Umstellung geben, da sich die neue Verordnung in größten Teilen auf das deutsche Datenschutzrecht stützen wird

Was schließen wir daraus…

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Social Media oder das Problem der Kennzeichnung4

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10.04.2023 16Stretegische Online Marketing Beratung

Wer Social Media nutzen will muss sich offenbaren…

In der laufenden Rechtsprechung ist eine Impressumspflicht für geschäftliche Social Media Auftritte festgestellt worden

Die Impressumspflicht umfasst alle genutzten Kanäle und macht auch nicht vor einem Device-Wechsel halt

Noch immer gibt es viele Kunden, welche einzelne oder alle Kanäle nicht ausreichend kennzeichnen

Nicht ausreichend gekennzeichnete Kanäle bilden eine immanente Abmahngefahr und sollten in jedem Falle vermieden werden

Nicht der Anbieter der Plattform, sondern Sie selbst sind für die Sichtbarkeit des Impressumsverweise verantwortlich

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Hier sieht es ganz gut aus, aber auch in unserer Mitte befinden sich noch schwarze Schafe…

Facebook Desktop stark abmahngefährdet

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Was ist also zu tun…

Impressum auf der eigenen Website sollte klar ersichtlich und innerhalb von zwei Klicks zu erreichen sein

Überprüfen Sie alle weiteren Webauftritte auf ordnungsgemäß gesetzte Impressumshinweise, im besten Fall im ersten Sichtbereich

Fügen Sie zum Beispiel bei Twitter über "Profil bearbeiten > Bio" einen Link zu Ihrem Impressum ein

Prüfen Sie, ob das Impressum auch bei den Mobile-Varianten der einzelnen Plattformen sofort sichtbar und einfach zugänglich sind (Ausnahme ist die mobile Facebookseite. Da es noch eine Möglichkeit des Impressums gibt, ist es rechtlich in Ordnung)

Nochmal: Ist auch nur ein Kanal nicht ausreichend ausgezeichnet, sowohl in der Desktop-, als auch in der Mobileversion, ist der komplette Auftritt abmahngefährdet

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Disclaimer: Die in dieser Präsentation dargestellten Daten und Grafiken sind geistiges Eigentum der TRG – The Reach Group GmbH Die Vervielfältigung, Weitergabe und Veränderung – auch in Teilen – ist ohne Vertragsgrundlage nicht gestattet

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