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Seite 1 von 62 Garantie-Handbuch Teil I Version 1.0 IVECO Garantie-Handbuch für Servicepartner und Vertragswerkstätten Copyright: Iveco Magirus AG Robert-Schuman-Str. 1 85716 Unterschleißheim Alle Rechte vorbehalten Nur zum internen Gebrauch und nicht zur Weitergabe an Dritte Inhalt Teil I: IVECO Garantiebedingungen und Verfahren Teil II: Marktspezifische Besonderheiten Teil III: Andere Verfahren (Fahrzeuglagerung / EASYBATT/ Produktsicherheit)

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IVECO Garantie-Handbuch für

Servicepartner und Vertragswerkstätten

Copyright:

Iveco Magirus AG Robert-Schuman-Str. 1

85716 Unterschleißheim Alle Rechte vorbehalten

Nur zum internen Gebrauch und nicht zur Weitergabe an Dritte

Inhalt Teil I: IVECO Garantiebedingungen und Verfahren Teil II: Marktspezifische Besonderheiten Teil III: Andere Verfahren (Fahrzeuglagerung / EASYBATT/ Produktsicherheit)

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Einleitung

In diesem Handbuch finden Sie Informationen für die IVECO Servicepartner und Vertragswerkstätten zu Garantiebedingungen und Garantieabwicklung. Hinweis: Nachfolgend wird stellvertretend für den Term „Servicepartner und Vertragswerkstätten“ einheitlich der Begriff Servicepartner verwendet. Bei Abweichungen wird der jeweilige Begriff verwendet. Das Garantie-Handbuch erläutert die Verantwortungsbereiche von IVECO, dem Servicepartner und dem Kunden. Es ist außerdem ein wichtiger Bestandteil des Servicepartner- bzw. Vertragswerkstätten-Vertrages zwischen IVECO und jedem Servicepartner. Mittels der Umsetzung der in diesem Handbuch dargelegten Verfahren kann eine Entscheidung erfolgen, ob zum Zeitpunkt der Reparatur ein Garantieanspruch besteht und ob dem Fahrzeug-Halter Kosten entstehen werden. Dieses Handbuch dient als Referenzdokument für alle Mitarbeiter der Servicepartner im Umgang mit und bei der Vorbereitung von Garantieansprüchen sowie auch für Mitarbeiter im Vertrieb, die dafür verantwortlich sind, das Garantie- und Serviceheft auszufüllen und jedem Fahrzeug-Halter die Garantiebedingungen zu erläutern. Abweichungen von diesem Handbuch bedürfen einer schriftlichen Zustimmung seitens IVECO. Anleitung zur Nutzung dieses Handbuchs Das wesentliche Ziel der Garantieabwicklung ist es, die Kundenzufriedenheit und Kundenbindung zu verbessern. Eine gründliche Einweisung des Kunden in die sichere Bedienung sowie richtige Wartung und Pflege seines neuen Fahrzeugs zahlt sich durch eine hohe Effizienz und Leistung des Produktes aus. Dadurch wird das Image von Iveco verbessert und gleichzeitig unnötige Kosten vermieden. Die Garantie schützt die Erstinvestition des Kunden. Deswegen sollte der Servicepartner dafür sorgen, dass der Kunde die Bestimmungen und Auflagen der Garantie vollständig versteht. Dafür haben die Mitarbeiter des Servicepartners mit den grundlegenden Garantieabläufen vertraut zu sein, wie sie in diesem Handbuch erläutert werden, damit sie ihren Kunden die Garantieleistungen erklären können, auf die sie einen Anspruch haben. Dieses Handbuch zu den Garantiebedingungen für Servicepartner ist fester Bestandteil der Vereinbarung zwischen IVECO und dem Servicepartner. Die Bedingungen der IVECO Fahrzeuggarantien gelten, wie im Garantieheft oder in jeder vertraglichen Vereinbarung (z.B. Ausschreibungsbedingungen, AGB) festgelegt, die mit jedem neuen Fahrzeug herausgegeben werden. In diesem Handbuch werden die verschiedenen Garantien aufgeführt und die Bedingungen für die Ersatzteilgarantie Garantieverlängerung Serviceverträge, Gebrauchtwagengarantie, Programm zur Produktverbesserung und ANS24-Assistance erläutert. Dieses Handbuch beinhaltet außerdem die Erklärung von weiteren mit der Verwaltung von Garantien verbundenen Prozessen und die Nutzung des SAP-Garantiesystems, in dem erklärt wird, wie Garantieansprüche ordnungsgemäß erstellt und verwaltet werden. Im SAP-Garantiesystem kann der Servicepartner alle aktiven Leistungen und Deckungen für jedes Fahrzeug überprüfen. Für jedes andere Programm zur Verwaltung von Garantieansprüchen (Dealer Management System/DMS) sollten Servicepartner das Benutzerhandbuch konsultieren, das mit dem Programm geliefert wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Garantien mit den allgemein geltenden Gesetzen im Einklang stehen.

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IVECO wird die Garantieinformationen im Handbuch ggf. regelmäßig, maximal alle zwei Jahre, aktualisieren und/oder ersetzen und die Servicepartner über diese Aktualisierung in Kenntnis setzen. Es wird empfohlen, dass diese veröffentlichten Änderungen bis zum Neudruck in einer Mappe aufbewahrt werden. Durch das Befolgen der in diesem Handbuch beschriebenen Anleitungen stellen die Mitarbeiter des Servicepartners sicher, dass Garantieansprüche umgehend und korrekt weitergegeben werden, wodurch das Personal von IVECO oder von IVECO beauftragte Dritte die Möglichkeit erhalten, ihre Gültigkeit zu prüfen und das Ergebnis zeitnah bekannt zu geben. Die in diesem Handbuch enthaltenen Informationen sind vertraulicher Art und dürfen weder kopiert noch verbreitet oder weitergegeben werden.

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Teil I: IVECO Garantiebedingungen

und Verfahren INHALTSVERZEICHNIS TEIL I 1. DEFINITION VON GARANTIE .............................................................................................. 7

1.1. DEFINITIONEN VON GARANTIE UND KULANZ ........................................................ 7 1.2. DATUM DES GARANTIEBEGINNS ............................................................................. 7 1.3. VERANTWORTLICHKEITEN ....................................................................................... 8

1.3.1. Bedeutung guter Dienstleistung ................................................................................ 8 1.3.2. Pflichten von IVECO bei Arbeiten im Rahmen der Garantie .................................... 8 1.3.3. Die Pflichten des Servicepartners ............................................................................. 9

2. BAUREIHEN ........................................................................................................................ 10 3. GARANTIESCHLÜSSEL ..................................................................................................... 10 4. GENERELLE AUSSCHLÜSSE FÜR ALLE GARANTIEN ................................................... 13

4.1. Garantieverlust: ........................................................................................................... 13 4.2. Einschränkungen ........................................................................................................ 13 4.3. Ausschlüsse ................................................................................................................ 13 4.4. AUSZUG AUS DER LISTE DER VON DER GARANTIE AUSGENOMMENEN VERSCHLEISSTEILE ............................................................................................................. 14

5. GARANTIE ........................................................................................................................... 15 5.1. DIE GARANTIE-ENTSCHEIDUNG DES SERVICEPARTNERS ................................ 15 5.2. GARANTIE (Garantieschlüssel A, L, J, 4, O) .............................................................. 15

5.2.1. Bedingungen ........................................................................................................... 15 5.2.2. Einschlüsse, spezielle Einschränkungen und Ausschlüsse .................................... 15 5.2.3. Einsatz von Austausch-Teilen ................................................................................. 18

5.3. GARANTIEN VOR AUSLIEFERUNG (Garantieschlüssel F und Z) ............................ 18 5.3.1. Einschlüsse, spezielle Einschränkungen und Ausschlüsse .................................... 18

6. KULANZEN .......................................................................................................................... 20 6.1. Technische Kulanz (Garantieschlüssel B) .................................................................. 20

6.1.1. Bedingungen ........................................................................................................... 20 6.1.2. Ausschlüsse ............................................................................................................ 20

6.2. Vertriebskulanz (Garantieschlüssel C) ........................................................................ 20 6.2.1. Bedingungen ........................................................................................................... 20 6.2.2. Ausschlüsse ............................................................................................................ 20

7. Ersatzteilgarantie (Garantieschlüssel D&Q) ........................................................................ 21 7.1. Bedingungen für Ersatzteilgarantie - Garantieschlüssel D ......................................... 21

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7.1.1. Einbau im normalen Garantiezeitraum.................................................................... 21 7.1.2. Verkauf „Über den Ladentisch“ oder Montage durch eine nicht IVECO Werkstatt . 21 7.1.3. Montage durch einen IVECO Servicepartner .......................................................... 21 7.1.4. Gelagerte Ersatzteile ............................................................................................... 21 7.1.5. Anwendungsbedingungen für die Ersatzteilegarantie............................................. 22

7.2. Bedingungen für Großaggregate (Einheiten) - Garantieschlüssel Q .......................... 23 8. Elements: Serviceverträge & Garantienverlängerungen ..................................................... 25

8.1. SERVICEVERTRÄGE (WRV) (Garantieschlüssel M, R) ............................................ 25 8.1.1 Bestimmungen und Bedingungen ........................................................................... 25 8.1.2. Zusätzliche Deckungen ........................................................................................... 27

8.2. GARANTIEVERLÄNGERUNGEN (Garantieschlüssel 5) .......................................... 28 8.2.1. Bestimmungen und Bedingungen ........................................................................... 28 8.2.2. Zusätzliche Deckungen ........................................................................................... 29

8.3. Ausschlüsse von Servicevertrag & Garantieverlängerung ......................................... 30 8.4. Verfahren für Servicevertrag & Garantieverlängerung .............................................. 32

8.4.1. Erstattung von Werkstattkosten .............................................................................. 32 8.4.2. Reparaturen, die eine Freigabe erfordern. .............................................................. 33

9. Garantie für GEBRAUCHTWAGEN (Garantie 6) ................................................................ 34 9.1. Bestimmungen und Bedingungen ............................................................................... 34 9.2. Spezifische Ausschlüsse ............................................................................................. 34 9.3. Verwaltung .................................................................................................................. 35

10. GARANTIEABLÄUFE ..................................................................................................... 37 10.1. ABLÄUFE IN DER WERKSTATT ............................................................................... 37

10.1.1. Einleitung ............................................................................................................. 37 10.1.2. Annahme und Rückgabe des Fahrzeugs ............................................................ 37 10.1.3. Auftragskarte und Dokumentation ....................................................................... 39 10.1.4. Zeitberechnung für Aufträge ............................................................................... 41 10.1.5. Verpflichtungen der Techniker ............................................................................ 41

10.2. ABWICKLUNG DER GARANTIECLAIMS .................................................................. 42 10.2.1. Reparatur-Freigabe ............................................................................................. 42 10.2.2. Abschließende Qualitätsprüfung ......................................................................... 43 10.2.3. Claim-Verwaltung ................................................................................................ 43 10.2.4. Garantie-Einreichfristen und Reklamationen ...................................................... 44

10.3. KOMMUNIKATION ZUR GARANTIE-VERWALTUNG ............................................... 45 11. REVISION ......................................................................................................................... 46

12. IANS 24 SERVICES (Verwaltung von Claims) ..................................................................... 53 12.1 IANS 24-Verfahren .......................................................................................................... 53 12.2 Erstattung von Kosten ..................................................................................................... 53

13. PRODUKTVERBESSERUNGSPROGRAMME (PRODUCT IMPROVEMENT PROGRAMMES - PIP) ................................................................................................................ 54 14. HANDHABUNG VON SCHADTEILEN ................................................................................. 55

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14.1 Handhabung von defekten Teilen ................................................................................ 55 14.2 Andere Mitteilungen in Bezug auf Rückrufe ................................................................ 56 14.3 Vorbereitung von defekten Teilen für die Rücksendung.............................................. 56 an IVECO ............................................................................................................................. 56 14.4 Rückgabe von Teilen an das lokale Parts Recall Centre ............................................ 57 14.5 Annahme von Teilen im lokalen Parts Recall Center und Regelungen zur Ablehnung von Claims ........................................................................................................................... 57 14.6 Prüfung von Schadteilen .............................................................................................. 58

15 TRANSITFAHRZEUGE .......................................................................................................... 59 Glossar ........................................................................................................................................ 60

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1. DEFINITION VON GARANTIE

1.1. DEFINITIONEN VON GARANTIE UND KULANZ Die Begriffe „Sachmangelhaftung“, „Garantie“ und „Kulanz“ sind im Bereich der Service-Arbeiten so eng miteinander verwoben, dass sie häufig als das gleiche ausgelegt werden. Tatsächlich gibt es aber wesentliche Unterschiede. Für eine ordnungsgemäße Garantieverwaltung ist es notwendig, die unterschiedlichen Bedeutungen zu kennen und zu verstehen.

• SACHMANGELHAFTUNG bezeichnet die einem Kunden zustehenden gesetzlichen Ansprüche wegen eines Sach- oder Rechtsmangels an einem Fahrzeug gegen den Verkäufer des Fahrzeuges. Sofern ein Sachmangel vorliegt, kann der Kunde Nacherfüllung (Reparatur oder Neulieferung), Rücktritt vom Kaufvertrag (früher „Wandelung“), Minderung des Kaufpreises und Schadensersatz verlangen. In den Neuwagen-Verkaufsbedingungen von Iveco ist die Sachmangelhaftung, sofern der Kunde ein Unternehmen ist, auf ein Jahr begrenzt. Für den Triebstrang verlängert sich die Sachmangelhaftung auf zwei Jahre, sie gilt im zweiten Jahr allerdings nur für die Reparatur am Triebstrang und ist begrenzt auf eine max. Gesamtfahrleistung von 200.000 km.

• GARANTIE ist ein Vertrag, den Iveco mit einem Kunden abschließt und der neben der gesetzlichen Sachmangelhaftung Ansprüche des Kunden gegenüber Iveco auf Reparatur an seinem Iveco-Fahrzeug zu den jeweiligen Garantiebedingungen begründet. Die von Iveco angebotenen Garantien teilen sich in zwei Bereich auf: (i) Garantieverlängerungen sowie (ii) Sondergarantien, wie z.B. Durchrostungsgarantie, Mobilitätsgarantie.

• KULANZ ist die freiwillige Übernahme von Reparatur- oder Serviceleistungen an einem Iveco-Fahrzeug, die Iveco im Einzelfall gegenüber einem Kunden erklärt.

Sofern in diesem Dokument nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, erfasst der im folgenden verwendete Begriff „Garantie“ sowohl Garantie als auch Sachmangelhaftung.

1.2. DATUM DES GARANTIEBEGINNS

– Das Startdatum der Garantie ist das Datum, an dem das Fahrzeug zum ersten Mal in Betrieb genommen wurde.

– Dieses Datum sollte auch im Garantieheft stehen – Die Eintragung des Startdatums der Garantie im IVECO Garantie Management

System oder dem IVECO Dealer Portal hat spätestens 7 Werktage nach dem Datum der Fahrzeug-Inbetriebnahme zu erfolgen.

Verkaufte, aber nicht zugelassene Fahrzeuge

– Das Datum des Garantiebeginns ist das Datum, an dem das Fahrzeug an den Endkunden geliefert wurde (ausschlaggebend ist das auf dem Lieferschein angegebene Lieferdatum).

– Dieses Datum sollte auch im Garantieheft stehen.

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– Die Eintragung des Startdatums der Garantie im IVECO Dealer Portal hat innerhalb von 7 Werktagen ab dem Lieferdatum des Fahrzeugs an den Endkunden zu erfolgen.

Vorführfahrzeuge des Händlers

– Ein Vorführfahrzeug bei einem Händler muss in gleicher Weise angemeldet werden wie ein Fahrzeug für den Endkunden. Der Garantiebeginn fällt in solchen Fällen auf das Datum, an dem das Fahrzeug zum ersten Mal vom Händler zu Demonstrations- oder Testzwecken in Betrieb genommen wird.

– Dieses Datum sollte im Garantieheft angegeben werden Die Eintragung des Startdatums der Garantie im IVECO Dealer Portal sollte spätestens 7 Werktage ab dem Datum erfolgen, nach dem das Fahrzeug in Betrieb genommen wurde.

Folgende Dokumente sind vom Händler nach der Eintragung des Startdatums der Garantie im IVECO Dealer Portal für eine Prüfung durch IVECO aufzubewahren:

• Für zugelassene Fahrzeuge eine Kopie der Zulassungsbescheinigung • Für nicht zugelassene Fahrzeuge eine Kopie Lieferscheines, in dem das Datum der

Übernahme des Fahrzeugs durch den Kunden ersichtlich ist.

1.3. VERANTWORTLICHKEITEN

1.3.1. Bedeutung guter Dienstleistung Die beiden wichtigsten Ziele guter Dienstleistung sind der Erhalt eines guten Produktimages und der Aufbau stabiler Kundenbeziehungen. Die Handhabung der Garantieabwicklung durch den Servicepartner und IVECO beeinflusst diese Ziele in direkter Art und Weise. Deshalb ist es wichtig, dass der Servicepartner und IVECO seine jeweiligen Pflichten in diesem Bereich vollständig verstehen und in der täglichen Praxis umsetzen.

1.3.2. Pflichten von IVECO bei Arbeiten im Rahmen der Garantie IVECO verpflichtet sich, im Rahmen von Sachmangelhaftung, Garantie oder Kulanz anfallende Reparaturkosten im Einklang mit den geltenden Verfahren zu tragen. Hinweise: Im Rahmen von Reparaturarbeiten angefallener Verbrauch von z. B. Strom, Wasser, Gas, Druckluft, Putzmittel, etc., gelten als Gemeinkosten der Werkstatt und somit als übliche Betriebskosten. Demzufolge werden sie nicht durch die Fahrzeuggarantie abgedeckt, sondern sind im Werkstatt-Stundensatz enthalten. Sachmangelhaftung, Garantie und Kulanz decken weder direkte, noch indirekte Folgeschäden (z.B. Verdienstausfall, Vertragsstrafen, Kosten für Ersatzfahrzeuge etc.), die dem Kunden aufgrund defekter Produkte entstanden sind.

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1.3.3. Die Pflichten des Servicepartners

• Der Servicepartner nimmt im Namen von IVECO für den Kunden rechtzeitig kostenfreie und angemessene Reparaturarbeiten an dessen Fahrzeugen vor, unabhängig von wem diese verkauft wurden. Dabei hält er sich an die Bedingungen von Sachmangelhaftung, Garantie und Kulanz.

• Der Servicepartner wählt unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte die günstigste Lösung für die Reparatur und den Austausch von Teilen.

• Pflichten des Servicepartners gegenüber den von ihm autorisierten Vertragswerkstätten: - Technische und administrative Unterstützung bei der Verwaltung der Claims und

Sicherstellung, dass bei den autorisierten Vertragswerkstätten alle erforderlichen Kontrollmaßnahmen bezüglich der Garantie vorhanden sind.

- Ansprüche aus Garantien und Kulanz entsprechend diesem Handbuch verwalten und die daraus hervorgehenden Gutschriften und Informationen unverzüglich weiterleiten.

- Direkte Ausbezahlung jeder von IVECO auferlegten Rückforderung oder Schuld aus Garantie- und Kulanzansprüchen. Der Servicepartner muss im Gegenzug die angemessene Rückerstattung von den Vertragswerkstätten organisieren, für die er verantwortlich ist.

• Die Pflichten der autorisierten Vertragswerkstatt. - Autorisierte Vertragswerkstätten müssen alle Garantie- und

Kulanzverpflichtungen erfüllen, auf die oben Bezug genommen wurde. - In der Rechnung einer autorisierten Vertragswerkstatt müssen die Einzelheiten

zu den Teilen, eine Beschreibung der erledigten Arbeiten und die Anzahl der Arbeitsstunden zur Ausführung der Reparatur aufgeführt werden. Diese Rechnung kann als ein prüffähiges Dokument für die Teile und Arbeitsleistungen einer Reparatur verwendet werden.

- Der Servicepartner behält die letztendliche Verantwortlichkeit für die Garantiekontrollen der autorisierten Vertragswerkstätten und muss alle Vorgänge überwachen.

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2. BAUREIHEN

Leichte Baureihe: Daily

Mittlere Baureihe:

Eurocargo < 18 Tonnen Schwere Baureihe:

Heavy ON: Eurocargo >=18 Tonnen (SUPERCARGO), Stralis (Zugmaschine oder Fahrgestell)

Heavy OFF: Trakker

3. GARANTIESCHLÜSSEL • Der Händler ist direkt dafür verantwortlich, den Einzelhandelskunden die „Allgemeinen

Geschäftbedingungen“ des Kaufvertrages auszuhändigen. • IVECO wird nur dann Ansprüche seitens des Servicepartners berücksichtigen, wenn

dieser die Anforderungen der Garantiebedingungen von IVECO erfüllt hat. • Die Regeln und Verfahren für die Erfüllung und Anwendung der aktuellen technischen

Garantiebedingungen sind auf den betreffenden Seiten dieses Garantie-Handbuchs für Servicepartner dargelegt.

• IVECO behält sich vor, die Arbeitsrichtlinien sowie die betrieblichen Verfahren und Systeme nur zweimal jährlich zu aktualisieren. Der Servicepartner wird über die Aktualisierungen entweder über elektronische Nachricht oder Briefpost informiert.

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Liste aller Garantieschlüssel, einschl. Beschreibung und Angabe des Verantwortlichen, der entscheidet, ob und wann die Garantie anwendbar ist.

Garantie-schlüssel

Beschreibung Entscheidung über Anerkennung

Anmerkungen

A Sachmangelhaftung Servicepartner Gemäß Neuwagen AGB für das 1. Jahr

B Technische Kulanz IVECO Bis zu 12 Monate nach Ablauf von Garantie A, J oder L. Die vorherige schriftliche Zustimmung von IVECO ist erforderlich.

C Vertriebskulanz IVECO Die vorherige schriftliche Zustimmung von IVECO ist erforderlich.

D Ersatzteilgarantie Servicepartner

F Extra PDI-Garantie

Servicepartner Reparaturen/Eingriffe vor Auslieferung bzw. Garantiebeginn

H PIP (Product Improvement Program)

IVECO Produktverbesserungsprogramm (Rückrufaktionen)

I Garantieverlängerung Servicepartner

J Garantieverlängerung (Extra Drive Line - Extra Triebstrang)

Servicepartner Komponenten, die lt. Definition nicht zum Triebstrang gehören

K Anfahrtsgebühr Servicepartner Für ANS24-Fälle (kommt nur in bestimmten Märkten zu Anwendung)

L Triebstrang (Drive Line - Triebstrang)

Servicepartner Gemäß Neuwagen AGB für das 2. Jahr (Komponenten, die lt. Definition zum Triebstrang gehören)

M Planmäßige Wartung Servicepartner Wartungsarbeiten lt. Wartungsplan

O Turbolader-Garantie Servicepartner

P Fahrzeugfertigstellung IVECO Aufbauten und Nachrüstungen auf Rechnung von Iveco

Q Ersatzteilgarantie Servicepartner nur für Groß-Aggregate (Motor, Getriebe etc.)

R Serviceverträge Servicepartner Reparaturen/Eingriffe im Rahmen eines Servicevertrages

X Garantieverlängerung Servicepartner

Z PDI (Fahrzeugkontrolle vor Fahrzeugauslieferung)

Servicepartner gilt nur für Key-Account Fahrzeuge

4 Garantieverlängerung 3. Jahr

Servicepartner Nur Stralis Sattelzugmaschine MY2013

5 Garantieverlängerung Servicepartner

6 Gebrauchtfahrzeuge Servicepartner

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Tabelle der Garantie nach Baureihe und Alter des Fahrzeugs.

Hinweis: Für Daily Camper (Wohnmobile) oder Fahrzeuge, die an einen nicht gewerblichen Kunden (Verbraucher) verkauft werden, gilt: Das gesamte Fahrzeug ist garantiert frei von Mängeln und Defekten für zwei Jahre ohne Kilometerlimit. Es gelten nur die Ausschlussgründe, die im Abschnitt „Generelle Ausschlüsse für alle Garantien“ aufgelistet sind.

Vor der Zulassung 1. Jahr 2. Jahr Nach dem 2. Jahr

Light

Daily PDI (Z) und Extra PDI (F) Kilometerlimit je nach Markt

(A) Drive Line (L), Kilometerlimit je nach Markt und Extra Drive Line (J), je nach Markt

Daily MCA 2014

PDI (Z) und Extra PDI (F) Kilometerlimit je nach Markt

(A) Drive Line (L), Kilometerlimit je nach Markt und Extra Drive Line (J), je nach Markt

Daily Elektrik PDI (Z) und Extra PDI (F) Kilometerlimit je nach Markt

(A) Drive Line (L), Kilometerlimit je nach Markt und Extra Drive Line (J), je nach Markt

Daily Elektrik, 2., 3. und 4. Jahr Garantie auf Antriebs- batterie (J), Limit 450 Zyklen

Medium

Eurocargo PDI (Z) und Extra PDI (F) Kilometerlimit je nach Markt

(A) Drive Line (L) max. 200.000 km

Heavy ON

Supercargo PDI (Z) und Extra PDI (F) Kilometerlimit je nach Markt

(A) Drive Line (L), Kilometerlimit je nach Markt

Stralis Produktion vor

MY2013

PDI (Z) und Extra PDI (F) Kilometerlimit je nach Markt

(A) Drive Line (L), Kilometerlimit je nach Markt und Extra Drive Line (J), je nach Markt

Stralis MY2013 E5

Stralis E6 Zugmaschinen

PDI (Z) und Extra PDI (F) Kilometerlimit je nach Markt

(A) Drive Line (L), Kilometerlimit je nach Markt und Extra Drive Line (J), je nach Markt

3. Jahr Drive Line (4) je nach Markt und 3., 4. und 5. Jahr Turbolader (O) je nach Markt

Stralis MY2013 E5

Stralis E6 Fahrgestelle

PDI (Z) und Extra PDI (F) Kilometerlimit je nach Markt

(A) Drive Line (L), Kilometerlimit je nach Markt und Extra Drive Line (J), je nach Markt

3., 4. und 5. Jahr Turbolader (O) je nach Markt

Heavy OFF

Trakker PDI (Z) und Extra PDI (F) Kilometerlimit je nach Markt

(A) Drive Line (L), Kilometerlimit je nach Markt

Trakker MY2013 E5 Trakker E6 Fahrgestell

PDI (Z) und Extra PDI (F) Kilometerlimit je nach Markt

(A) Drive Line (L), Kilometerlimit je nach Markt 3., 4. und 5. Jahr Turbolader (O) je nach Markt

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4. GENERELLE AUSSCHLÜSSE FÜR ALLE GARANTIEN

4.1. Garantieverlust: . Die Garantie verfällt in den folgenden Fällen:

• Unterlassung der Durchführung der von IVECO vorgeschriebenen planmäßigen Wartung, falls dies den Grund für den Fehler darstellt

• Die Verwendung von anderen als den von IVECO vorgeschriebenen Kraftstoffen, Schmierstoffen, Ölen oder Flüssigkeiten, unbefugte Änderungen oder Modifikationen der ursprünglich von IVECO gelieferten Komponenten, Baugruppen oder Software, einschließlich, aber nicht ausschließlich elektronische Steuergeräte, Tachometer, digitale Fahrtenschreiber, Geschwindigkeitsbegrenzer, Gangschaltungen, usw.

• Überschreiten der von IVECO vorgegebenen Belastungsgrenzwerte für das Fahrzeug • Nutzung von Fahrzeugen für Rennen, Wettkämpfe und ähnliche Aktivitäten • Einsatz des Fahrzeugs in Steinbrüchen, Baustellen oder auf unbefestigten Straßen, die

nicht für den normalen Verkehr bestimmt sind, außer bei Fahrzeugen mit Allradantrieb und Fahrzeugen der Baureihe TRAKKER

• Modifikationen am Fahrzeug, die von IVECO nicht angefordert, nicht ausdrücklich genehmigt oder sogar verboten wurden.

4.2. Einschränkungen Die vom Kundendienstnetzwerk von IVECO anerkannte Garantie ist ausdrücklich auf durch IVECO eingebaute Originalersatzteile beschränkt. Montagen und Ausrüstungen von Aufbauherstellern/Fahrzeugwerkstätten/Drittherstellern sind durch die von den jeweiligen Zulieferern oder ihren Unternehmen angebotenen Garantien in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und dem vereinbarten Kaufvertrag gedeckt.

4.3. Ausschlüsse Folgendes ist von der Garantie ausgeschlossen:

• Leckagen (Luft, Öl, Wasser und andere Flüssigkeiten), die durch üblicherweise bei der Wartung verwendete Verbrauchsmaterialien, einschließlich u.a. Öl, Kraftstoff, Reifen, Beleuchtung, Wischerblätter, Filter, Antriebsriemen, Stoßdämpfer, Kupplungsscheiben, Gummianschläge der Federung, Zündkerzen, Bremszubehörteile wie Bremsklötze, Bremstrommeln, Bremsbeläge behoben werden könnten

• Wartung und Schmierung, einschließlich der planmäßigen Wartung, die in der Betriebsanleitung jedes Modells angeführt ist

• Arbeiten zu Behebung von Schäden, die durch die Nichtbeachtung der von IVECO vorgeschriebenen Tätigkeiten der planmäßigen Wartung, Schmierung oder Reinigung seitens des Nutzers und/oder Käufers entstanden sind

• Arbeiten, die durch normalen Verschleiß bei Nutzung des Fahrzeugs erforderlich werden

• Arbeiten aufgrund von Unfällen oder Vandalismus, Handlungen Dritter, Ritzen und/oder Zerkratzen der Karosserie und anderen damit verbundenen Schäden sowie aufgrund extremer Wetterbedingungen

• Arbeiten aufgrund von Nichtbeachtung der Anleitungen von IVECO für den Betrieb oder das Fahren des Fahrzeugs

• Arbeiten aufgrund von Schäden durch die Montage von Teilen, die nicht von IVECO zugelassen wurden

• Arbeiten, die erforderlich sind, um den Originalzustand des Fahrzeugs wiederherstellen, in dem es von IVECO geliefert wurde

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• Arbeiten, die notwendig sind für die Reparatur oder Entfernung von Modifikationen, Schäden oder Umbauten an Komponenten und Baugruppen als Folge von Modifikationen oder Manipulationen von Komponenten, Baugruppen oder Software-Produkten, wie sie ursprünglich von IVECO geliefert wurden, wie unter anderem elektronische Steuergeräte, Tachometer, digitale Fahrtenschreiber, Geschwindigkeitsbegrenzer, Gangschaltungen, usw.

• Einstellungen, Kalibrierungen (die nicht aus der Garantie unterliegenden Produktfehlern entstehen) sind ausgeschlossen.

• Folgende Tätigkeiten fallen weiterhin nicht unter die Garantie: Wartung – Abdrehen der Bremsen – Schmieren von Blattfedern – Austausch von Filtern und Steckern – Rad-Vorspur – Auswuchten der Räder – Scheinwerfereinstellung – Wiederbefüllen der Klimaanlage

• Nicht erfolgreich vollendete Eingriffe/Reparaturen, Eingriffe/Reparaturen oder Diagnosen, die keine Produktfehler aufweisen und aufgrund der hervorgehobenen Fehler nutzlos sind.

4.4. AUSZUG AUS DER LISTE DER VON DER GARANTIE AUSGENOMMENEN VERSCHLEISSTEILE

Ausfall von Komponenten aufgrund von normalem Verschleiß und Abnutzung ist von allen Garantieleistungen ausgeschlossen. Dies gilt einschließlich (aber nicht nur) für die im Folgenden aufgelisteten Komponenten:

- Kupplung - Bremsscheiben - Bremsklötze - Wischerblätter der Scheibenwischer - Rückwärtige Scheibenwischer - Sicherungen - Glühlampen - Scheinwerfer - Windschutzscheibe - Fensterscheiben - Filter - Bremstrommeln - Bremsschuhe - Bremsdichtungen - Keilriemen - Reifen - Stoßdämpfer - Anschlagpuffer und Gummianschläge - Filter und Vorfilter (Kraftstoff, Luft, Öl, Blow-by, Pollenfilter, Trockner ...) - Stecker (Glühkerze, Zündkerzenstecker, Vorwärmerstecker, …) - Pedalauflagen - Teppiche

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5. GARANTIE

5.1. DIE GARANTIE-ENTSCHEIDUNG DES SERVICEPARTNERS Die Mitarbeiter des Servicepartners müssen die Garantiebedingungen im Einzelnen kennen, um Garantiefälle ordnungsgemäße abwickeln zu können. Wenn ein Kunde eine Garantieleistung fordert, muss sich der Servicepartner umgehend vergewissern, ob der Anspruch des Kunden in den Rahmen der Garantiebedingungen fällt und sich das Fahrzeug innerhalb des Garantiezeitraums befindet. Wenn sich den Anspruch auf einen Material- oder Verarbeitungsfehler bezieht, der nach Ablauf der Garantiefrist aufgetreten ist, bestimmt der Servicepartner, ob besondere Umstände für eine Regulierung im Rahmen einer Kulanz sprechen (siehe Abschnitt, Definitionen für Garantie und Kulanz). Sofern ein Servicepartner entscheidet, dass dem Kunden keine Reparatur im Rahmen der Garantie zusteht, sind dem Kunden die Gründe dafür eindeutig und höflich zu erläutern. Der Servicepartner sollte sich bewusst sein, dass die umgehende Aufmerksamkeit für eine Anfrage nach Garantieleistungen eine hervorragende Gelegenheit ist, die langfristige Loyalität des Kunden zu gewinnen. Der Kunde hat kein Interesse an einer Kommunikation mit IVECO. Er ist ausschließlich am Entgegenkommen des Servicepartners interessiert. Wenn der Servicepartner dem Kunden den Eindruck vermittelt, dass Garantie- und Kulanzentscheidungen ausschließlich auf dem Handeln von IVECO beruhen, wird dies seine Position in den Augen des Kunden schwächen. Die Garantie-Entscheidung des Servicepartners muss sich auf die in diesem Handbuch dargelegten Verfahren stützen.

5.2. GARANTIE (Garantieschlüssel A, L, J, 4, O)

5.2.1. Bedingungen Die Einhaltung des Wartungsplans von IVECO ist grundlegend für die korrekte Nutzung des Fahrzeugs und ist als solches eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Garantie. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung erfolgt durch das Vorliegen des relevanten Servicedatums und Stempels im Wartungsheft oder in jeglichem weiteren unterstützenden Dokument, das von IVECO anerkannt wird (Rechnung). Anfragen in Bezug auf Leistungen im Rahmen der Garantie sind an die Garantieabteilung von IVECO zu richten. Das Garantieheft muss stets zusammen mit allen weiteren für die Nutzung des Fahrzeugs auf der Straße erforderlichen Unterlagen im Fahrzeug aufbewahrt werden.

5.2.2. Einschlüsse, spezielle Einschränkungen und Ausschlüsse

5.2.2.1. Garantie im 1. Jahr (Garantieschlüssel A) Die Deckung der Garantie im 1. Jahr endet 12 Monate nach dem Datum des Garantiebeginns. In manchen Märkten können Einschränkungen für die km-Laufleistung gelten. Die Garantie verfällt, sobald eine der Einschränkungen hinsichtlich Zeit oder Laufleistung erreicht wird, die in diesem Garantiehandbuch oder einer vertraglichen Vereinbarung festgelegt wurden.

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5.2.2.2. Garantie im 2. Jahr Drive Line (Garantieschlüssel L) Die Deckung der Drive Line Garantie im 2. Jahr beginnt mit dem 13. und endet mit dem 24. Monat (einschließlich) nach dem Datum des Garantiebeginns. Die für die Drive Line Garantie beinhaltet u.a. die folgenden Komponenten, deren Fehler- und Mängelfreiheit garantiert wird:

• Motor: Kurbelwelle, Haupt- und Pleuellager, Steuerzahnräder, Schwungrad, Ölpumpe, Nockenwelle, Stößel und Kipphebel, Ventile und Ventilsitze, Kolben und Kolbenringe, Zylinderlaufbuchsen, Lager, Turbolader, Zylinderkopf und -dichtung, Motorblock, kompletter Wasserpumpenbaugruppe, Lüfternabe.

• Kraftstoffeinspritzung: Spritzzeitenversteller, Einspritzpumpe/Pumpeneinspritzdüse (ohne Einstellung, Verschleiß und Abnutzung und Schäden durch minderwertigen Kraftstoff).

• Getriebe: Zahnradtrieb, Gangschaltung, Wellen, Schaltgabeln und Schaltstangen, Lager

• Antriebswelle: Antriebswelle, Kardangelenk, Zentrallager • Achsen: Antriebsachsen, Differenzialgehäuse, Ritzel und Kegelradgetriebe,

Differenzialgetriebe, Lager, Halbwellen, Drehmomentbegrenzer und Nabenschaltungen.

Ausnahmen sind im Abschnitt „Allgemeiner Ausschluss von sämtlichen Garantien“ genannt. Für weitere Details siehe Anlage 4, Spalte Drive Line. In einigen Märkten gibt es Kilometerbegrenzungen. Die Drive Line-Garantie verfällt, sobald eine der Einschränkungen hinsichtlich Zeit oder Laufleistung erreicht wird, die in diesem Garantiehandbuch oder einer vertraglichen Vereinbarung festgelegt wurden.

5.2.2.3. Garantie im 2. Jahr Extra Drive Line (Garantieschlüssel J) Die Deckung der Extra Drive Line Garantie (Garantieschlüssel J) beginnt mit dem 13. und endet mit dem 24. Monat (einschließlich) nach dem Datum des Garantiebeginns. Die Deckung der Extra Drive Line Garantie im 2. Jahr wird auf alle weiteren Komponenten erweitert, die nicht von der „Drive Line Garantie im 2. Jahr“ (Garantieschlüssel L) umfasst werden, wobei die folgenden Komponenten ausgeschlossen sind: Batterien – Kupplung – Bremsscheiben – Bremsklötze – Wischerblätter der Windschutzscheibe – Scheibenwischer hinten – Sicherungen – Lampen – Scheinwerfer – Windschutzscheibe – Fenster - Filter – Bremstrommeln – Bremsschuhe – Bremsdichtungen – Riemen – Reifen – Stoßdämpfer. Folgende Tätigkeiten fallen weiterhin nicht unter die Garantie: Wartung – Einstellungen – Kalibrierungen – Lackierung – Abdrehen der Bremsen – Schmieren von Blattfedern – Austausch von Filtern und Steckern – Rad-Vorspur – Auswuchten der Räder – Scheinwerfereinstellung – Wiederbefüllen der Klimaanlage. Ausnahmen sind im Abschnitt „Allgemeiner Ausschluss von sämtlichen Garantien“ genannt. Für weitere Details siehe Anlage 4, Spalte Drive Line. In einigen Märkten gibt es Kilometerbegrenzungen. Die Extra Drive Line-Garantie verfällt, sobald eine der Einschränkungen hinsichtlich Zeit oder Laufleistung erreicht wird, die in diesem Garantiehandbuch oder einer vertraglichen Vereinbarung festgelegt wurden.

5.2.2.4. Vierjährige Garantie auf Antriebsbatterie (Garantieschlüssel A 1. Jahr - J 2., 3., 4. Jahr) - Daily Electric

IVECO bietet 4 Jahre bzw. 468 äquivalente Zyklen Garantie für Antriebsbatterien beim Daily Electric. Diese unterliegt der technischen Prüfung durch den Technischen Help Desk THD, die durch ein Ticket in One Call zu eröffnen ist.

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Die von IVECO als defekt erachteten Batterien werden durch wiederaufbereitete Batterien ersetzt. Wenn der Ersatz genehmigt wurde, sind die defekten Teile über das ReMan-Standardverfahren an IVECO zurückzugeben, wobei die Handhabung von defekten Teilen im Rahmen einer Garantie in Kapitel 14 beschrieben wird.

5.2.2.5. Garantie im 3. Jahr Drive Line (Garantieschlüssel 4) Die Garantiedeckung der Drive Line des Garantieschlüssels 4 beginnt mit dem 25. und endet mit dem 36. Monat (einschließlich) nach dem Datum des Garantiebeginns. Die Garantie für die Drive Line beinhaltet u.a. die folgenden Komponenten:

• Motor: Kurbelwelle, Haupt- und Pleuellager, Steuerzahnräder, Schwungrad, Ölpumpe, Nockenwelle, Stößel und Kipphebel, Ventile und Ventilsitze, Kolben und Kolbenringe, Zylinderlaufbuchsen, Lager, Turbolader, Zylinderkopf und -dichtung, Motorblock, kompletter Wasserpumpenbaugruppe, Lüfternabe.

• Kraftstoffeinspritzung: Spritzzeitenversteller, Einspritzpumpe/Pumpeneinspritzdüse (ohne Einstellung, Verschleiß und Abnutzung und Schäden durch minderwertigen Kraftstoff).

• Getriebe: Reduktionsgetriebe, Gangschaltung, Wellen, Schaltgabeln und Schaltstangen, Lager

• Antriebswelle: Antriebswelle, Kardangelenk, Zentrallager • Achsen: Antriebsachsen, Differenzialgehäuse, Ritzel und Kegelradgetriebe,

Differenzialgetriebe, Lager, Halbwellen, Drehmomentbegrenzer und Nabenschaltungen.

Ausnahmen sind im Abschnitt „Allgemeiner Ausschluss von sämtlichen Garantien“ genannt. Für weitere Details siehe Anlage 4, Spalte Drive Line. Die Garantie 4 hat eine Kilometerbegrenzung von maximal 450.000 km. Die Drive Line-Garantie verfällt, sobald eine der Einschränkungen hinsichtlich Zeit oder Laufleistung erreicht wird, die in diesem Garantiehandbuch oder einer vertraglichen Vereinbarung festgelegt wurden.

5.2.2.6. Fünfjährige Turbolader-Garantie (Garantieschlüssel O)

IVECO leistet für den Turbolader des Fahrzeugs eine Garantie von bis zu fünf Jahren ab dem Datum des Garantiebeginns oder bis zu einer Grenze von 700.000 km (je nachdem, was eher eintritt). Die Garantie deckt den Austausch/die Reparatur des Turboladers und des Geschwindigkeitsbegrenzers sowie der Aktuatorsensoren ab. Zubehörteile (Anschlussstücke, Dichtungen) sind nur bei Austausch des Turboladers eingeschlossen. Der vom IVECO Customer Center angebotene IANS 24h Service ist in der Garantie, mit Ausnahme des Abschleppens des Fahrzeugs, inbegriffen. Die Garantie O wird nur für bestimmte Fahrzeuge und Zeiträume gewährt. Es wird empfohlen, die in SAP für jedes Fahrzeug aktiven Leistungen zu prüfen, um zu kontrollieren, ob diese von der Garantie eingeschlossen sind.

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5.2.3. Einsatz von Austausch-Teilen Wenn wiederaufbereitete Einheiten für Motoren und Getriebe (wie im ReMan-Programm beschrieben) verfügbar sind, sind diese für Reparaturen im Rahmen der Garantie zu verwenden. Hiervon ausgenommen sind ausschließlich Fahrzeuge unter 12 Monate, gerechnet ab dem Datum ihrer Inbetriebnahme.

5.3. GARANTIEN VOR AUSLIEFERUNG (Garantieschlüssel F und Z)

5.3.1. Einschlüsse, spezielle Einschränkungen und Ausschlüsse

5.3.1.1. Inspektion VOR AUSLIEFERUNG (Garantieschlüssel Z) Jedes Fahrzeug muss vor der Lieferung an den Endkunden gemäß den CRT-Anleitungen und -Zeitvorgaben (Standardreparaturzeit) überprüft werden.

Befindet sich ein Fahrzeug nicht in tadellosem Zustand, wenn es das Gelände des Händlers nach der PDI verlässt, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde nie wirklich zufrieden sein wird. Daher ist eine gute PDI grundlegend wichtig.

Vor jeder Auslieferung muss das Fahrzeug gemäß den PDI/ePDI-Anweisungen im IVECO Plan für Lieferungsvorbereitung und Wartung für das jeweilige Modell geprüft werden.

Bezüglich PDI-Maßnahmen dürfen nur diejenigen Ansprüche eingereicht werden, die in der CRT (Standardreparaturzeit) liegen. Für Material ist keine Erstattung vorgesehen.

Die PDI-Inspektion darf frühestens 60 Tage vor dem Datum des Garantiebeginns und bei einem Kilometerstand von höchstens 1.000 km erfolgen.

Wenn ein Fahrzeug vor der Auslieferung an den Endkunden durch Dritte umgebaut werden muss (zum Beispiel durch einen Aufbauhersteller), hat die PDI zu erfolgen nachdem das Fahrzeug vollständig fertiggestellt und lieferbereit ist.

Die Garantie deckt keine Fahrtkosten ab. Im Rahmen der o.g. Tätigkeit können ggf. weitere Prüfungen je nach Markt oder Baureihe erforderlich sein.

5.3.1.2. EXTRA PDI - XPDI Garantie (Garantieschlüssel F)

Diese Garantie ist vor dem Datum des Garantiebeginns gültig und deckt alle garantiepflichtigen Mängel, die vor der Auslieferung an den Kunden erkannt werden, mit der Ausnahme von Transportschäden und Abweichungen von der Bestellung/Auftragsbestätigung.

Ausgeschlossen sind:

• Lagerwartung und Schäden aufgrund unsachgemäßer Lagerung

• Nachfüllmengen von Betriebsstoffen

Kilometer- und Zeitbeschränkungen:

• Der Zeitraum erstreckt sich über 48 Monate ab dem Herstellungsdatum des Fahrzeugs.

• Die Laufleistung ist auf 1.000 km begrenzt (in manchen Märkten oder bei Sonderverträgen können andere Begrenzungen gelten).

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Transportschäden und Abweichungen von der Bestellung:

• Ansprüche wegen Unvollständigkeit oder Lieferung eines falschen Fahrzeugs sowie Transportschäden werden nicht als Garantiefälle abgewickelt. Solche Ansprüche sind in Übereinstimmung mit den Logistikverfahren einzureichen.

Der Händler ist für die Prüfung des Zustands und der Konformität des Fahrzeugs vor und nachdem Aufbau und/oder Modifikationen am Fahrzeug verantwortlich.

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6. KULANZEN

6.1. Technische Kulanz (Garantieschlüssel B)

6.1.1. Bedingungen Technische Kulanz ist für bis zu 12 Monate nach Ablauf der Garantieschlüssel A, L und J ausschließlich für eine Liste von bestimmten durch IVECO für jede Baureihe festgelegten Mängeln anwendbar. Eine vorherige Zustimmung ist immer erforderlich, und die Leistung von IVECO wird für jeden Einzelfall beurteilt und erfolgt ausschließlich, um die Loyalität des Kunden zu erhalten und den guten Ruf des Produkts zu schützen.

6.1.2. Ausschlüsse

Kulanz kann nur für Fahrzeuge anerkannt werden, die nicht gleichzeitig durch Serviceverträge oder Garantieverlängerung für den aufgetretenen Mangel gedeckt sind. Kosten für IANS-Anfahrt und Abschleppen sind nicht durch die Bedingungen der Technischen Kulanz des Garantieschlüssels B abgedeckt.

6.2. Vertriebskulanz (Garantieschlüssel C)

6.2.1. Bedingungen Das korrekte Management der vertrieblichen Kundenbetreuung wirkt sich sehr positiv auf das Image und die Wahrnehmung der Qualität von IVECO aus. Da unser Ziel bei IVECO darin besteht, während und nach dem Garantiezeitraum eine gute Beziehung zu unseren Kunden aufzubauen, hat IVECO die Möglichkeit, Reparaturen durch eine Vertriebskulanz zu autorisieren, auch wenn die normale Garantiefrist abgelaufen ist oder wenn die Garantie keine Deckung vorsieht. Eine vorherige Zustimmung ist immer erforderlich, und die (vollständige oder anteilige) Leistung von IVECO wird für jeden Einzelfall beurteilt und erfolgt ausschließlich, um die Loyalität des Kunden zu erhalten und den guten Ruf des Produkts zu schützen.

6.2.2. Ausschlüsse Keine besonderen Ausschlüsse.

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7. Ersatzteilgarantie (Garantieschlüssel D&Q)

7.1. Bedingungen für Ersatzteilgarantie - Garantieschlüssel D Ersatzteilgarantien sind ausschließlich für IVECO Originalersatzteile anwendbar.

7.1.1. Einbau im normalen Garantiezeitraum Garantie auf Teile, die im des Zeitraum der Garantieschlüssel A, J, L, I, X/5, M, R, F, 4, O, 6 montiert und von IVECO bezahlt wurden, läuft mit dem Ende der Garantiezeit des jeweiligen Garantieschlüssels ab. Wenn eines oder mehr der ausgetauschten Teile während dieses Garantiezeitraums ausfällt, sind solche Defekte, einschließlich wiederauftretender Defekte, durch diese aktiven Garantieschlüssel gedeckt.

7.1.2. Verkauf „Über den Ladentisch“ oder Montage durch eine nicht IVECO Werkstatt

IVECO garantiert, dass jedes Originalersatzteil von IVECO (neu oder Austausch), das innerhalb der ersten zwölf Monate nach Erwerb (Rechnungsdatum) durch den Endkunden aufgrund von Material- oder Verarbeitungsmängeln defekt wird, kostenfrei von einem IVECO Servicepartner (je nach dem Ermessen von IVECO) kostenlos repariert oder ausgetauscht wird.

Wenn Teile über den Ladentisch gehandelt werden, trägt der Kunde den Aufwand für den Einbau des Teils. Daher kann der Kunde im Falle eines Defekts keinen Anspruch für Arbeitsaufwand erheben. (*)

* Die Verantwortung von IVECO ist auf die oben erläuterten Bedingungen beschränkt. Jede weitergehende Garantieleistung (z.B. nach europäischem Recht bezüglich des Verkaufs an eine Privatperson) geht zu Lasten des Servicepartners/Anbieters und kann nicht Gegenstand von Ansprüchen gegenüber IVECO sein.

7.1.3. Montage durch einen IVECO Servicepartner

IVECO garantiert, dass jedes Originalersatzteil von IVECO (neu oder Austausch), das innerhalb der ersten zwölf Monate nach Erwerb (Rechnungsdatum) aufgrund von Material- oder Verarbeitungsmängeln defekt wird, kostenfrei von einem IVECO Servicepartner (je nach dem Ermessen von IVECO) repariert oder ausgetauscht wird.

* Die Verantwortung von IVECO ist auf die oben erläuterten Bedingungen beschränkt. Jede weitergehende Garantieleistung (z.B. nach europäischem Recht bezüglich des Verkaufs an eine Privatperson) geht zu Lasten des Servicepartners/Anbieters und kann nicht Gegenstand von Ansprüchen gegenüber IVECO sein.

7.1.4. Gelagerte Ersatzteile

Wenn sich IVECO Originalersatzteile als mangelhaft oder defekt erweisen, bevor sie eingebaut werden, muss ein Claim für diese Teile bei CNHi Parts&Service eingereicht werden. Diese Teile sind nicht durch die in diesem Handbuch beschriebenen Garantien abgedeckt.

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7.1.5. Anwendungsbedingungen für die Ersatzteilegarantie * Nach den Bedingungen der Ersatzteilgarantien (Garantieschlüssel D und Q) dürfen IVECO Originalersatzteile weder zweckentfremdet, geändert, für Rennen oder Rallyes verwendet noch falsch eingebaut werden. * Sämtliche im Rahmen dieser Garantien erhobenen Ansprüche haben im Wege der Standardgarantieverfahren zu erfolgen. * Der Kunde hat für jeden Garantieanspruch für IVECO Originalersatzteile eine Rechnung über den Erwerb/Einbau vorzulegen. * Die Entscheidung über ein Garantieanspruch im Rahmen der Ersatzeilgarantie wird von IVECO getroffen. Jedes Teil, für das einen Garantieclaim eingereicht wurde, wird Eigentum von IVECO und muss gemäß Kapitel 13 dieses Handbuches auf Anfrage zur Untersuchung bereitgestellt oder zurückgegeben werden. * Die Ersatzteilgarantie deckt ausschließlich solche Schäden, die aufgrund eines defekten IVECO Originalersatzteils am Fahrzeug selbst entstanden sind. * Die Ersatzteilgarantie deckt keine Leistungen oder Folgeschäden, die aufgrund von Mängeln eines ersetzten oder reparierten Ersatzteils entstanden sind (z.B. Pannenhilfe, Abschleppen ohne Zustimmung von IVECO, usw.). * Sollte nachgewiesen werden, dass ein IVECO Originalersatzteil zweckentfremdet, umgebaut oder beschädigt wurde (abgesehen von normaler Abnutzung und Verschleiß) oder keine regelmäßige und ordnungsgemäße Wartung in Übereinstimmung mit den zugehörigen Wartungshandbüchern oder Veröffentlichungen erfolgt ist, behält sich IVECO das Recht vor, die Ansprüche unter der Ersatzteilgarantie für die besagten Teile abzulehnen. * Die Ersatzteilgarantie gilt nicht für Teile, die nach Ermessen von IVECO deswegen versagt haben, weil sie unsachgemäß gelagert wurden oder weil von IVECO ausgesprochene Lagerungsempfehlungen nicht beachtet wurden. * Die Ersatzteilgarantie kann bis zum Ende der Garantiefrist auf nachfolgende Besitzer übertragen werden. * Wenn ein IVECO Originalersatzteil unter den Bedingungen dieser Ersatzteilgarantie ausgetauscht oder repariert wird, entspricht die Garantiefrist für das Ersatzteil der verbleibenden Garantie der ursprünglichen Komponente. * Für jedes im Zuge einer Garantie, eines Servicevertrages oder Garantieverlängerung kostenfrei, das heißt auf Kosten von IVECO, eingebautes IVECO Originalersatzteil wird keinerlei weitere Garantie gewährt. Alle Defekte oder Mängel, die am eingebauten IVECO Originalersatzteils auftreten, sind im Rahmen der Fahrzeuggarantie, des Servicevertrags oder der Garantieverlängerung durch die Garantie des Fahrzeugs selbst, den Servicevertrag oder die Garantieverlängerung gedeckt. * Ein im Rahmen von Kulanz repariertes oder ersetztes Teil wird nicht zum Gegenstand einer weiteren Garantie. Eine im Rahmen von Kulanz eingebaute Komponente fällt unter eine 12-monatige Garantie, wenn der Kunde einen beträchtlichen Anteil (mindestens ein Drittel) der von der durch Kulanz abgedeckten Reparatur selbst getragen hat.

Verbleibende Garantie

Garantiebeginn Garantieende Reparatur

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7.2. Bedingungen für Großaggregate (Einheiten) - Garantieschlüssel Q Die Ersatzteilgarantie des Garantieschlüssels Q betrifft ausschließlich Motoren, Getriebe, Achsen, Hinterachsen, Differenzialgetriebe, neu oder Austausch. Die Bedingungen sowie das Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen entsprechen denen für den Garantieschlüssel D. Im Falle eines Defekts eines Motors oder anderer Einheiten haben Claims mit Garantieschlüssel Q die Seriennummern sowohl des ersetzten Motors als auch des Ersatzmotors zu enthalten.

7.3 Ersatzteilgarantie, Verfahren zur Geltendmachung von Garantieansprüchen

Kunden haben eine Rechnung als Nachweis des Kaufs vorzulegen.

Dabei sollte es sich vorzugsweise um Originalrechnungen handeln. Auch eine Kopie wird akzeptiert, sofern die Daten des Kunden zentral gespeichert werden und nicht allgemein zugänglich sind.

Die Kundenbetreuung kann auf drei unterschiedliche Weisen erfolgen:

1. Die Teile wurden durch einen Servicepartner eingebaut, der Garantieantrag erfolgt durch den selben Servicepartner.

Der Servicepartner stellt sicher, dass eine Kopie der Rechnung der ursprünglichen Reparatur den Reklamationsunterlagen beigefügt wird. Eine Rechnungskopie aus den eigenen Unterlagen des Servicepartners reicht aus.

2. Die Teile wurden durch einen Servicepartner eingebaut, der Garantieantrag erfolgt durch einen anderen Servicepartner.

Der Kunde oder der Servicepartner, der die Reparatur durchführt, fordert eine Rechnungskopie der ursprünglichen Reparatur an. Diese muss den Reklamationsunterlagen des Servicepartners beigefügt werden.

3. Teile, die über den Ladentisch erworben und durch Kunden oder eine nicht autorisierte Werkstatt eingebaut wurden.

Es ist eine Rechnung mit Teilenummer, Menge und Beschreibung der Teile vorzulegen. Eine Kopie des Kaufbelegs muss aufbewahrt werden und dem obengenannten Dokument angefügt und mit den Reklamationsunterlagen des Servicepartners aufbewahrt werden.

Um dem Kunden nachvollziehbare Dokumente aushändigen zu können, wird empfohlen, dass der Servicepartner in seinen Rechnungen die Seriennummer der gelieferten oder eingebauten Teile angibt.

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Prüfung durch den Servicepartner

In allen Fällen liegt es in der Verantwortung des Servicepartners, die Authentizität des Kaufbelegs zu verifizieren und korrekte Details das Einreichen eines Garantieclaims rechtfertigen.

Öldichtungen

Der Servicepartner kann IVECO gegenüber Garantieansprüche für den Einbau von Öldichtungen sechs Wochen oder 5.000 km ab dem Einbau des Teils geltend machen. Die o.g. Ansprüche werden von IVECO geprüft, ob sie von der Ersatzteilgarantie gedeckt werden. Teile, die Abnutzung und Verschleiß unterliegen, wie zum Beispiel Brems- oder Kupplungsbeläge fallen nicht unter die Garantieleistung.

Lohnkosten

Lohnkosten können nicht geltend gemacht werden für IVECO Originalersatzteilen, die über den Ladentisch erworben wurden. Lohnkosten im Garantieclaim sind zulässig für den Austausch von fehlerhaften IVECO Originalersatzteilen, die durch Iveco Servicepartner eingebaut wurden. Lohnkosten im Garantieclaim dürfen die planmäßigen Zeiten (CRT) nicht überschreiben. Lohnkosten für den Aus- und Einbau von anderen als den defekten Teilen werden nicht genehmigt.

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8. Elements: Serviceverträge & Garantienverlängerungen1

8.1. SERVICEVERTRÄGE (WRV) (Garantieschlüssel M, R)

8.1.1 Bestimmungen und Bedingungen Ein Servicevertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und IVECO über künftig auszuführende Wartungs- und Reparaturarbeiten am Fahrzeug des Kunden. Er beginnt üblicherweise mit dem Datum des Garantiestarts des Fahrzeugs. Ein Servicevertrag ist ein wichtiger Bestandteil der Kundenbetreuung und zur Maximierung der Kunden-Loyalität. In den meisten Fällen ist eine Wartung oder Reparatur der erste Grund für einen Kunden, sich an die IVECO Kundendienstorganisation zu wenden. Dieser erste Kontakt und Eindruck hat einen wesentlichen Einfluss auf die künftige Wahrnehmung der Kundendienstorganisation und Produkte von IVECO durch den Kunden. Aus diesem Grund liegt es im ureigenen Interesse eines jeden Servicepartners, diesen ersten Eindruck zu einem guten Eindruck für den Kunden zu machen. Serviceverträge unterstützen Ihre Bemühungen einer guten Zusammenarbeit zwischen Ihnen, dem Kunden und IVECO. Der Kunde soll Ihr Kunde bleiben und für alle Anliegen IVECO Servicepartner in Anspruch nehmen. Die Aktivitäten für Serviceverträge entsprechen den unter Punkt 5.1 in diesem Handbuch beschriebenen Verfahren. Die spezifischen Richtlinien und Prozeduren für die Bearbeitung und Abwicklung von Leistungen im Rahmen von Serviceverträgen sind in diesem Kapitel beschrieben.

8.1.1.1. Voraussetzungen Vor einer Reparatur oder Serviceleistung prüft der Reparatur-Annehmer, ob die spezifische Arbeit an diesem Fahrzeug durch einen Servicevertrag gedeckt ist. Im Dealer Portal sind die Serviceverträge einsehbar, die für ein in der Werkstatt befindliches Fahrzeug gültig sind. Die Werkstatt ist außerdem verpflichtet, vor Reparaturbeginn zu prüfen, ob sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Werkstatt-Aufenthaltes innerhalb der vertraglich vereinbarten Kilometer- und Zeitlimits befindet. Wenn der Servicevertrag aufgrund der zurückgelegten Laufleistung oder des Datums abgelaufen ist, ist der Kunde darüber zu informieren, dass die Reparatur oder der Service auf seine Kosten gehen wird. Der Kunde seinerseits hat seinen Verpflichtungen nachzukommen, wie sie in den Allgemeinen Geschäftbedigungen (AGB) des Servicevertrags beschrieben sind. Dazu gehören auch die in der Betriebsanleitung beschriebenen Kontrollen durch den Fahrer. Wir verweisen auf die örtlichen Kommunikationsmedien, die je nach Markt unterschiedlich sein können. Ist die geforderte Reparatur neben dem Servicevertrag parallel durch eine Garantie gedeckt, hat die Abrechnung in jedem Fall über die jeweils gültige Garantie zu erfolgen.

8.1.1.2. Reparatur- und Wartungsarbeiten Für jede Baureihe wurde ein spezifisches Wartungsprogramm erstellt. Nach der Auftragserteilung durch den Kunden liegt es in der Verantwortung der Werkstatt, den korrekten und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechenden Service auszuführen. Übersichten des Service für alle Fahrzeuge von IVECO sind im IWD und/oder CRT DVD unter dem Kapitel Programmierte Wartung zu finden. Die Serviceintervalle finden sich auch in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs. Das Wartungsheft ist für jeden abgeschlossenen Service zu stempeln und zu unterschreiben.

1 Bitte konsultieren Sie für ältere Wartungs- und Reparaturverträge (WRV-Verträge) und verlängerte Garantien die örtlichen Marktinformationen.

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Sollte sich der Kunde nicht an den von IVECO vorgegebenen Wartungsplan halten, stellt dies einen Grund zur Kündigung des Servicevertrags dar. Es liegt in der Verantwortung der Werkstatt, dass diese Bedingungen erfüllt sind, bevor eine Arbeit begonnen wird. Die IVECO Servicepartner leisten durch angemessene und kostengünstige Reparaturen einen erheblichen Beitrag zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Serviceverträge

8.1.1.3. Varianten von Serviceverträgen IVECO bietet verschiedene Arten von Serviceverträgen an. Einzelheiten zu den Serviceverträgen können auf den Kommunikations-Plattformen der verschiedenen Märkte konsultiert werden. Bitte beachten Sie dazu auch den Teil II dieses Handbuchs Ihres spezifischen Marktes. In der folgenden Tabelle werden die am häufigsten verwendeten Arten von Serviceverträgen aufgeführt:

Bezeichnung

Elemente

Wartung Drive Line Extra

Drive Line Verschleiß (Kupplung &

Bremse)

Servicevertrag

3XL-Life X X X X 2XL-Life X X X XL-Life X X X L-Life X X M-Life X X S-Life X

Die Inhalte der Serviceverträge können je nach Markt in Details variieren. Zur Anpassung der Serviceleistungen an die Wünsche der Kunden sind einige zusätzliche Deckungen je nach Vertragsart und Markt erhältlich. Die Werkstatt kann die aktive zusätzliche Deckung über das Dealer Portal in der Registerkarte „Services“ überprüfen. Leistungen der Serviceverträge Wartung: Wartung nach Vorgabe der IVECO Wartungspläne einschließlich Austausch von Motor-, Getriebe- und Differenzial-Ölen und Abschmieren des Fahrgestells. Die Wartungspläne werden auf IWD und/oder CRT DVD im Kapitel Wartung veröffentlicht. Wartungsarbeiten erfolgen durch das IVECO Servicenetz. Eine regelmäßige Wartung nach dem von IVECO vorgegebenen Wartungsplan ist der beste Weg, um höchste Betriebssicherheit und minimale Betriebskosten bei bester Produkt-Performance und hohem Produkt-Image sicherzustellen.

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Die regelmäßige und vollständige Durchführung der Kontrollen durch den Fahrer, wie in der Betriebsanleitung beschrieben, ist von grundlegender Bedeutung. Daher wird empfohlen, den Kunden an die Wichtigkeit dieser Kontrollen zu erinnern, wenn er zur Wartung in der Werkstatt erscheint. Für Wartungen akzeptiert IVECO eine Toleranz von ±10 % für zeitliche Fristen und Kilometerlimits (für das jeweilige Intervall). Ausgenommen hiervon ist der Ersatz von DPF-Partikelfiltern, bei denen keine Toleranz gewährt wird. Für den Ablauf des Servicevertrags gibt es weder bei Kilometer- noch Zeitlimits eine Toleranz. Kosten für Wartung und Reparaturen für abgelaufene Serviceverträge werden nicht von IVECO übernommen. Hinweis: Sollte ein Zeitlimit vor dem Kilometerlimit der planmäßigen Wartung erreicht werden, sind lediglich die Arbeiten vorzunehmen, die sich auf das Zeitintervall beziehen (normalerweise der Austausch von Motoröl und Ölfilter). Nach Erreichen des Kilometerlimits werden diese Arbeiten nicht wiederholt. Drive Line: Betrifft Reparaturen der Hauptbestandteile des Antriebsstrangs des Fahrzeugs, also Motor, Getriebe und Antriebsachsen. Wir nehmen auf die gleichen Bauteile Bezug wie in Garantie L, Details dazu finden Sie in Kapitel 5.2.2.2 „Drive Line-Garantie im 2. Jahr (Garantieschlüssel L)“. Details in Anlage 4a. Extra Drive Line: Betrifft Reparaturen von Komponenten, die über die oben beschriebenen Komponenten der Drive Line hinausgehen und Bestandteil des Werks-Lieferumfangs sind. Alle später montierten Zubehörteile und Optionen, die von Drittparteien montiert wurden, sind von der Garantie Extra Drive Line ausgeschlossen, außer dies wird auf den ursprünglich unterzeichneten Servicevertrags-Dokumenten angegeben. Details in Anlage 4a. Verschleiß (Kupplung & Bremse): Betrifft Reparaturen und Austausch von Bremsscheiben/Bremstrommeln oder Bremsklötzen/Bremsbelägen. Austausch der Kupplung (Druckplatte, Platte und Lager). Details in Anlage 4a.

8.1.2. Zusätzliche Deckungen Der Kunde kann den Servicevertrag mit verschiedenen zusätzlichen Deckungen seinen Bedürfnissen entsprechend optimieren. Werkstätten haben im Dealer Portal zu prüfen, ob zusätzlichen Deckungen für einen bestimmten Servicevertrag abgeschlossen wurden. Mögliche Deckungen:

- Öl nachfüllen - Batterien - IANS-Hilfevermittlung und Service - Glühlampen - Abschleppen

Das sind nur einige Beispiele von möglichen zusätzlichen Deckungen. Die Liste kann je nach Markt, Baureihe und Art des Vertrags unterschiedlich sein. Bitte beachten Sie dazu auch Teil II dieses Handbuchs

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8.2. GARANTIEVERLÄNGERUNGEN (Garantieschlüssel 5)

8.2.1. Bestimmungen und Bedingungen Die von IVECO angebotenen Garantieverlängerungen verlängern die Standardgarantie. Rechtlich unterscheidet sich die Garantieverlängerung jedoch von der Standardgarantie. Wir bieten unseren Kunden damit eine Zusatzleistung, die Kosten für Instandsetzungen an deren Fahrzeuge für eine bestimmte Zeit und Laufleistung nach Ablauf der Standardgarantie zu übernehmen. Das kann mit Bedingungen verbunden sein, die sich von denen der Standardgarantie unterscheiden.

Die von IVECO angebotene Garantieverlängerung gilt nur für von IVECO gelieferte und montierte IVECO Originalersatzteile.

Die von Aufbauherstellern/Werkstätten/Dritten eingebaute Ausstattung ist von der Garantieverlängerung ausgeschlossen. Je nach rechtlichen und vertraglichen Bedingungen sind letztere hierfür haftbar.

8.2.1.1. Bedingungen IVECO garantiert, dass entsprechend den nachstehenden Bedingungen und für die vereinbarte Laufzeit, wenn ein in die Garantie eingeschlossenes Teil aufgrund eines Herstellungs- oder Materialmangels defekt werden sollte, dieses Teil von einem entsprechend autorisierten IVECO- Servicepartner kostenfrei repariert oder ausgetauscht wird. Die Entscheidung, ob ein solches Teil repariert oder ausgetauscht werden soll, liegt im absoluten Ermessen von IVECO und dem Servicepartner, dem das defekte Teil vorgelegt wird. Jede verlängerte Fahrzeuggarantie ist für den vereinbarten Zeitraum oder bis zur maximalen Kilometerzahl abgedeckt, die im Vertrag angegeben sind, was immer davon zuerst eintritt. Die berücksichtigte Kilometerzahl ist entweder die effektive oder eine hiermit vergleichbare, wie unter Punkt 10.1.3 vorgesehen. Die verschiedenen Optionen innerhalb der Garantieverlängerung sind im Handbuch des örtlichen Markts beschrieben und erwähnt.

8.2.1.2. Arten von verlängerter Garantie

Bezeichnung

Elemente

Drive Line

Extra Drive Line

Garantieverlängerungen XTENDED LIVE X XTRA XTENDED

LIVE X X

Drive Line: Die Garantieverlängerung XTENDED LIVE betrifft Reparaturen von Komponenten des Antriebsstrangs des Fahrzeugs, also Motor, Getriebe und Hinterachsen. Wir nehmen auf die gleichen Bauteile Bezug wie in Garantie L, Details dazu finden Sie in Kapitel 5.2.2.2 „Drive Line-Garantie im 2. Jahr (Garantieschlüssel L)“. Details in Anlage 4b.

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Extra Drive Line: Die Garantieverlängerung XTRA XTENDED LIVE betrifft Reparaturen von Komponenten, die über die oben beschriebenen Komponenten der Drive Line hinausgehen und Bestandteil des Werks-Lieferumfangs sind. Zubehörteile und Optionen, die von Dritten (z.B. Aufbauhersteller) montiert wurden, sind von der Garantieverlängerung ausgeschlossen, außer dies wird auf den ursprünglich unterzeichneten Garantieverlängerungs-Dokumenten angegeben. Details finden Sie in Anlage 4a.

8.2.2. Zusätzliche Deckungen

Der Kunde kann die Garantieverlängerung mit verschiedenen zusätzlichen Deckungen seinen Bedürfnissen entsprechend optimieren. Werkstätten haben im Dealer Portal zu prüfen, ob zusätzlichen Deckungen für eine bestimmte Garantieverlängerung abgeschlossen wurden. Mögliche Deckungen: - Batterien - IANS-Rufgebühr und Service - Abschleppen

Das sind nur einige Beispiele von möglichen zusätzlichen Deckungen. Die Liste kann je nach Markt, Baureihe und Art der Garantieverlängerung unterschiedlich sein.

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8.3. Ausschlüsse von Servicevertrag & Garantieverlängerung Von Serviceverträgen und Garantieverlängerungen ausgeschlossene Leistungen :

WRV GA-Verl.

Undichtigkeiten (Luft, Öl, Wasser und alle anderen Flüssigkeiten), die durch Nachstellung behoben werden, gehören zur planmäßigen Wartung und sind daher von Garantieverlängerungen und Serviceverträgen ausgenommen

N N

Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Öl, Kraftstoff, Reifen, Beleuchtung, Wischerblätter, Filter, Keilriemen, Kupplungsscheiben, Gummianschläge der Federung, Zündkerzen, Bremszubehörteile wie Bremsklötze, Bremstrommeln, Bremsbeläge Anmerkung: Das Nachfüllen von Öl und anderen Flüssigkeiten und zwischen den Servicearbeiten kann als Option zum Servicevertrag abgeschlossen werden.

O N

Risse in der Wachsbeschichtung (Tectyl) an äußeren oder inneren Karosserieteilen N N Gummiverfärbungen. N N Batterien (außer bei Kurzschluss). O O Reparaturen infolge der Verwendung von Kraftstoffen, Schmierstoffen, Ölen oder anderen Flüssigkeiten, die nicht den Spezifikationen des Herstellers entsprechen. Einschließlich, aber nicht ausschließlich Reparaturen aufgrund von Kontamination oder eingefrorenen Kraftstoffen, Schmierstoffen oder anderen Flüssigkeiten.

N N

Wartung, Abschmieren und Reinigungsarbeiten, einschließlich der planmäßigen Wartung, die in der Betriebsanleitung jedes Modells angeführt ist. O N

Arbeiten zu Behebung von Schäden, die durch die Nichtbeachtung der von IVECO vorgeschriebenen Tätigkeiten der planmäßigen Wartung, Abschmierung oder Reinigung seitens des Nutzers und/oder Käufers entstanden sind.

N N

Reparaturen, die durch chemischen Verschleiß des Abgasschalldämpfers erforderlich werden. N N

Reparaturen aufgrund von Unfällen oder Vandalismus, Ritzen und/oder Zerkratzen der Karosserie und anderen damit verbundenen Schäden sowie aufgrund extremer Wetterbedingungen. Anmerkung: Brände jeglicher Art werden als Unfall angesehen.

N N

Reparaturen aufgrund von Nichtbeachtung der Anleitungen von IVECO für den Betrieb oder das Fahren des Fahrzeugs einschließlich, aber nicht ausschließlich: Reparaturen aufgrund mangelnder Kontrollen durch den Fahrer (z.B. infolge fehlender Flüssigkeiten und Schmierstoffe). Reparaturen aufgrund von zu spät veranlassten Reparatur- oder Wartungsarbeiten. Reparaturen aufgrund nicht bestimmungsgemäßer Nutzung des Fahrzeugs (Offroad).

N N

Reparaturen infolge des Einbaus von Nicht-Original-CNH INDUSTRIAL-Teilen bzw. Teilen, die nicht von CNH INDUSTRIAL genehmigt wurden. N N

Reparaturarbeiten, die erforderlich sind, um den Originalzustand des Fahrzeugs wiederherstellen, in dem es von IVECO geliefert wurde. N N

Arbeiten, die notwendig sind für die Reparatur oder Entfernung von Modifikationen, Schäden oder Umbauten an Komponenten und Baugruppen als Folge von Modifikationen oder Manipulationen von Komponenten, Baugruppen oder Software-Produkten, wie sie ursprünglich von IVECO geliefert wurden, einschließlich, aber nicht ausschließlich elektronische Steuergeräte, Tachometer, digitale Fahrtenschreiber, Geschwindigkeitsbegrenzer, Gangschaltungen.

N N

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Reifen, Karosserieteile und andere nicht von IVECO gelieferte Ausrüstung. Falls Reifen oder andere Ausrüstung Schaden nehmen, kommen die jeweiligen Richtlinien von IVECO für den Umgang mit Schäden zur Anwendung. Einschließlich, aber nicht ausschließlich: Reparaturen infolge von Schäden während der Fahrt oder Schäden am Fahrzeug, die vom Nutzer oder Dritten verursacht wurden. Reparatur der Karosserie (Spoiler, Ausstattung, Lack). Alle Reparaturen, Service-, Wartungs- oder anderen Arbeiten an oder in Zusammenhang mit der Karosserie, Befestigung oder einer anderen Zusatzausstattung, einschließlich, aber nicht ausschließlich Windabweiser, Sattelkupplung und Suzi-Spulen, etc. (außer, wenn die zusätzliche Karosserie- oder spezielle Zusatzausstattungsoption gekauft wird). Service- und Reparaturarbeiten beim Aufbau jeglicher Art von (Extra-)Zubehör.

O N

Defekt von Komponenten aufgrund von normalem Verschleiß. O N Der Austausch von Serviceteilen wie z.B. Lampen, LEDs, Ölfiltern, Wischerblättern, Kupplungs- und Bremsbelägen, die allesamt dem Verschleiß unterliegen und Teil der normalen Betriebskosten eines Fahrzeugs sind, erfolgt nur, wenn dies aufgrund eines Herstellungs- oder Materialfehlers nötig ist.

O N

Tägliche Vorgänge, wie in der Betriebsanleitung beschrieben, Bremseinstellung, Auswuchten der Räder, Spureinstellung und Scheinwerferausrichtung, die je nach Betriebsbedingungen von Zeit zu Zeit nötig sein könnten, werden nur abgedeckt, wenn sie als Ergebnis einer Reparatur, die durch den aktiven Service abgedeckt ist, nötig sind. Anmerkung: Einschließlich, aber nicht ausschließlich Winterchecks, Ölchecks…

O N

Reparaturen in Bezug auf einen anderen Einsatz im Vergleich zum vertraglichen Einsatz, der auf den Vertragsdokumenten erwähnt wird. N N

Gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen und Beförderung zur Prüfstelle und zurück O N

Fahrerkabineninnenausstattung, Innenausstattung/Einrichtung, Radio, CD-Player, Navigationsausrüstung, Scheiben und Spiegel, Austausch von Lampen zwischen Service und Lackierung. Anmerkung: GPS, Radio, Telematiksysteme können abgedeckt werden, wenn sie werkseitig montiert wurden.

O N

Reparatur von Rostschäden und Kosten für Rostinspektion. N N Pannenhilfe und Abschleppen. Anmerkung: Pannenhilfe und Abschleppen in Ländern, die nicht im Vertragstext angegeben sind.

O O

Reparaturen, die von nicht von CNH Industrial autorisierten Werkstätten durchgeführt werden. N N

Reparaturen infolge einer Verwendung und eines Fahrstils, der nicht den Anforderungen von IVECO entspricht. Anmerkung: Reparaturen infolge der nachlässigen und unsachgemäßen Verwendung des Fahrzeugs.

N N

Wartung, Schmierung, Reinigungsarbeiten und andere spezielle Überprüfungen, die nicht in der Betriebsanleitung enthalten sind. N N

Reparaturen infolge des Verlusts der Schlüssel und sich daraus ergebenden Folgen. N N

Reparaturen aufgrund verzögerter Reparaturarbeiten. N N Zusatzkosten (Arbeitszeit, Materialien, ….) während Reparaturen infolge von nachträglichen Modifikationen oder lokalen Adaptionen am Fahrzeug. Anmerkung: Zusätzliche Arbeitszeit und/oder Materialien, die benötigt werden, um die Reparatur auszuführen, die normalerweise im Rahmen der SRT ausgeführt werden könnte

N N

Anfahrtskosten für den Austausch von Lampen. N N Lackausbesserungsarbeiten. N N

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Ausfälle infolge von nicht in Einklang mit den Vorgängen im Iveco Werkstatthandbuch durchgeführten Reparaturen. N N

Umrüstungen, Modifikationen oder zusätzliche Arbeiten am Fahrzeug infolge gesetzlicher Anforderungen, die nach Vertragsbeginn eingeführt wurden. Anmerkung: Änderungen am Fahrzeug oder Einbau von Komponenten infolge gesetzlicher Anforderungen, die nach dem Inkrafttreten des Fahrzeugs eingeführt wurden.

N N

Diagnose infolge von Reklamationen ohne Defekt oder Ursache. N N Alle indirekten oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht ausschließlich Nutzungsausfall, Vertragseinbußen oder Gewinnausfall), die in irgendwelcher Weise oder durch irgendeine fahrlässige oder andere Handlung oder Unterlassung, oder irgendeinen Vertragsbruch seitens IVECO oder seiner Mitarbeiter, Gehilfen oder Vertreter oder irgendwelcher autorisierter IVECO Vertriebspartner entstehen. Anmerkung: Mit Ausnahme von indirekten und allgemeinen Kosten (Müllentsorgungsgebühren, Strom, Telefonkosten…) und Abschleppkosten

N N

Fahrzeug Offroadgarantie. O N Flottenmanagement. N N Zuschläge für Arbeiten im Auftrag des Kunden außerhalb der normalen Arbeitszeiten (Wochenende, Nacht). N N

Airbag-Ausstattung. N N N = NEIN (nicht enthalten in Servicevertrag oder Garantieverlängerung) O = OPTIONAL (optional enthalten, falls eine entsprechende Zusatz-Option für Servicevertrag oder Garantieverlängerung abgeschlossen wurde) Diese Liste kann von Markt zu Markt variieren

8.4. Verfahren für Servicevertrag & Garantieverlängerung

8.4.1. Erstattung von Werkstattkosten Kosten für Leistungen im Rahmen von Servicevertrag und Garantieverlängerung werden dem Servicepartner durch Claims ersetzt, ähnlich wie unter Garantie. Reparaturen und Wartungen, die in Verbindung mit Serviceverträgen durchgeführt werden, werden mittels Claims abgewickelt.

Serviceverträge: • Garantieschlüssel „M“ für planmäßige Wartung von IVECO. • Garantieschlüssel „R“ für vom Servicevertrag abgedeckte Reparaturen.

Garantieverlängerungen

• Garantieschlüssel „5“ für von Garantieverlängerung abgedeckte Reparaturen. Ersatzteile Zur Durchführung von Serviceverträgen und Garantieverlängerung verwendete IVECO Originalersatzteile werden gemäß den auf jedem Markt jeweils geltenden Bedingungen ersetzt. Wenn es ein Wartungskit für einen bestimmten Eingriff gibt, muss dieses unter

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Serviceverträgen benutzt werden. Nur mit diesen Wartungskits eingereichte Claims werden vergütet. Austauschteile Ist über das ReMan-Programm ein Teil als Austauschteil verfügbar, so ist dieses Austauschteil für Reparaturen im Rahmen von Serviceverträgen und Garantieverlängerungen zu verwenden. Schmierstoffe Schmierstoffe sind unter Angabe der spezifischen von IVECO in Anlage 7 an dieses Handbuch genannten Teilenummern abzurechnen.

8.4.2. Reparaturen, die eine Freigabe erfordern. Verfahren und Bedingungen für Reparaturen, die vorab eine Freigabe erfordern, können nach Markt verschieden sein. Bitte beachten Sie dazu Kapitel 10.2.1.

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9. Garantie für GEBRAUCHTWAGEN (Garantie 6)

Die IVECO Gebrauchtwagengarantie ist eine in ganz Europa gewährte Garantie für IVECO Gebrauchtfahrzeuge ab September 2014. Im Garantieystem ist sie als Garantie 6 bezeichnet.

9.1. Bestimmungen und Bedingungen

Abgedeckt sind Reparaturen am Fahrzeug (Drive Line und Extra Drive Line), außer für die im Abschnitt Ausschlüsse genannten Komponenten, in ganz Europa in den Werkstätten von IVECO.

Beginndatum und Laufzeit der Gebrauchtwagengarantie

Die Gebrauchtwagengarantie beginnt mit dem Kaufdatum (= Rechnungsdatum) des Gebrauchtfahrzeugs und endet nach 12 Monaten bzw. sobald die angegebene Kilometerzahl erreicht ist. Eine vorübergehende Stilllegung des Fahrzeugs verlängert die Garantielaufzeit nicht.

Kilometerlimits

Die Gesamtlaufleistung (gerechnet ab der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs) bezieht sich auf den im Dealer Portal und im Vertrag des Kunden sichtbaren Wert, der für jede Baureihe und den vom Kunden gewählten Vertragsbedingungen unterschiedlich ist.

* 120.000 km – Daily * 150.000 km – Daily * 250.000 km – Eurocargo * 500.000 km – Stralis * 600.000 km – Stralis

9.2. Spezifische Ausschlüsse Folgendes wird nicht durch die Gebrauchtwagengarantie abgedeckt:

• Reparaturen an folgenden Teilen: o Kupplungsscheibe mit Axialdrucklager, Antriebsplatte und Schwungrad o Bremsbacken, Bremsbeläge, Bremstrommeln und Bremsscheiben o Batterien o Scheibenwischerblätter o Glühlampen o Keilriemen o Innenausstattung des Fahrerhauses, Bodenbeläge, Sitze und Betten o Reifen o Schäden an Kabeln und Kabelbäumen o Radio-, Funk- und Kommunikationsgeräte

• Alle Dichtungen für Öl, Wasser und Luft (mit Ausnahme der Zylinderkopfdichtung) • Reparaturen aufgrund von Verschleiß • Reparaturen an allen Zubehörteilen und Aufbauten ungeachtet des Lieferumfangs von

IVECO (z.B. Kippvorrichtungen, Heckhebeanlagen und Plattformen usw.). • Durch unsachgemäße Verwendung des Fahrzeugs oder eine Verletzung der

Spezifikationen IVECOs, durch eine zu hohe Motordrehzahl, Überlast, Mangel an Öl oder Kühlmittel oder Naturkatastrophen verursachte Schäden sowie Schäden, die wegen Nutzung durch Drittparteien und Einheiten von Drittparteien auftreten

• Reparaturen und Behebung von Unfallschäden.

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• Reparatur von Schäden, die durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt sind und Schäden, die von Drittparteien verursacht wurden, wie etwa Glasbruch, Vandalismus usw.

• Hohlraumschutz • Beheben von Rost- und Korrosionsschäden • Waschen, Reinigen, Lackieren und kosmetische Reparaturen. • Nachfüllen von Kraftstoff und allen Flüssigkeiten. • Reinigen und Reparatur des Kraftstoff- und Einspritzsystems, wenn dies durch einen

nicht normgerechten Kraftstoff, Paraffinabscheidung, Kontamination, Wasser, oder ein unsachgemäßes Kraftstoffgemisch verursacht ist.

• Reinigung und Reparatur des AdBlue-Systems und von Denoxtronic, wenn die Ursache nicht normgerechtes AdBlue, Kontamination oder ein unsachgemäßes Kraftstoffgemisch ist.

• ANS24-Serviceleistungen und Abschleppkosten, Stellung eines Ersatzfahrzeugs, Kosten für das Ersatzfahrzeug und Stehzeitkosten sowie alle öffentlichen Abgaben und Gebühren.

• Gesetzlich verlangte Untersuchungen und Inspektionen, sowie vom Gesetz verlangte Aufrüstungen und Umrüstungen.

• Schäden durch die Tatsache, dass das Fahrzeug nicht sofort auf die Entdeckung eines Schadens hin repariert wurde.

• Reparatur von Schäden, die sich aus Änderungen ergeben, die der Kunde oder Drittparteien am Fahrzeug vorgenommen haben.

• Maßnahmen für Stilllegung und darauf folgende Wiederinbetriebnahme und die Behebung von Schäden, die durch Lagerung entstanden sind.

• Hinzufügen von fehlenden Teilen wie Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Kästen, Warndreieck, Warnwesten, Bremsklötzen usw.

• Extra Gebühren (z.B. für Überstunden, Fahrtkosten, Arbeiten am Fahrzeit außerhalb der normalen Arbeitszeiten).

• Die Zahlung einer Geldvergütung und Erstattung von Kosten, Gebühren, Steuern und Abgaben (z.B. Kilometerstand, Hotel- und Fahrtkosten, Kosten eines Ersatzfahrzeugs, Verlust der Fracht, Unverfügbarkeit des Fahrzeugs, Bergungs- und Abschleppkosten, Telefongebühren, öffentliche Gebühren für das Fahrzeug wie Steuern, Versicherung und Maut usw.).

9.3. Verwaltung Der Kunde trägt mit einem gewissen Betrag (Selbstbehalt je Schadensfall) pro Schaden zu den Reparaturkosten bei. Ein Schaden ist der Gesamtbetrag, der nach dem Ausfall eines einzelnen Bauteils bezahlt werden muss. Beispiel: Defekter Motor mit gefressenen Kolben, Starter ebenfalls defekt Zwei Schäden, Selbstbehalt muss zweimal verlangt werden. Beispiel: Defekter Motor, Pleuelstange abgerissen, Motorblock durchbohrt, wodurch der Starter beschädigt wurde Ein einziger Schaden, Selbstbehalt muss einmal bezahlt werden. Selbstbehalt je Schaden: Die Werte des Selbstbehalts sind im SAP-Garantiesystem bei der Beschreibung des Service einsehbar. Für die Rechnung an den Kunden muss die gesetzliche MwSt. zu diesen Werten hinzugerechnet werden. Wenn die Reparaturkosten niedriger sind als der Selbstbehalt, stellt die Werkstatt, welche die Reparaturen ausführt, die Rechnung direkt an den Endkunden. Liegen die Reparaturkosten über dem Selbstbehalt, stellt die Werkstatt dem Endkunden den Betrag in Höhe des Selbstbehalts in Rechnung und berechnet IVECO im Rahmen eines Claims den Restbetrag.

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In dieser ist der Gesamtbetrag anzuführen, der für die Reparatur im Rahmen der Garantie angefallen ist. Das System SAP-Garantie zieht den Betrag des Selbstbehalts dann automatisch vom durch den Claim erstatteten Betrag ab.

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10. GARANTIEABLÄUFE

10.1. ABLÄUFE IN DER WERKSTATT

10.1.1. Einleitung Das Garantiesystem von IVECO funktioniert nach dem Prinzip der „Selbstverantwortung des Servicepartners“. Das gestattet es Servicepartnern in den meisten Fällen, Garantiereparaturen ohne vorherige Genehmigung durchzuführen und die Erstattung zu erhalten, ohne unterstützende Dokumentation oder ausgetauschtes Material vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind die unten unter Punkt 10.2.1. genannten Fälle. Im Gegenzug sind von den Servicepartnern spezifische Garantieverfahren zu befolgen, um sicherzustellen, dass ein kontrolliertes Reparaturverfahren und eine ordnungsmäßige Kostenkontrolle vorhanden sind. Diese Verfahren müssen für Prüfungszwecke durch das Führen von dokumentarischen Aufzeichnungen belegt werden, die beweisen, dass jede Garantiereparatur:

• notwendig war • zufriedenstellend ausgeführt wurde

Dieser Abschnitt des Handbuchs beschreibt die Verantwortlichkeiten für die korrekte Ausführung von Garantiereparaturen und ordnungsgemäße Einreichung von Garantieclaims. Servicepartner haben alle Anforderungen einzuhalten, die in diesem Handbuch beschrieben sind.

10.1.2. Annahme und Rückgabe des Fahrzeugs Vor der Zustimmung zur Ausführung einer Reparatur auf Garantie hat das Personal des Servicepartners sicherzustellen, dass das Fahrzeug innerhalb der Garantielaufzeit und des Kilometerlimits ist und dass alle Bedingungen der Garantie erfüllt sind. Nach der Annahme des Fahrzeugs has das Personal des Servicepartners sicherzustellen, dass alle Reklamationen und Probleme des Fahrers/Besitzers klar definiert sind. Diese Details sind auf der Auftragskarte (so weit wie möglich in den eigenen Worten des Kunden) in knapper Form festzuhalten, wobei genügend Details anzugeben sind, um dem Werkstatt-Personal die Durchführung einer zielgerichteten Diagnose und Reparatur zu ermöglichen. Die nachstehende 4-stufige Tabelle kann dabei helfen, die Reklamation des Kunden genau zu bestimmen. Wenn der Kunde keine präzise Angabe über die erforderliche Reparatur machen kann, sollte ein Termin für eine Begutachtung des Fahrzeugs vereinbart werden, insbesondere wenn es um sichtbare oder „Betriebsprobleme“ geht, wobei der Kunde vor dem Auftrag an die Werkstatt übergeben wird. Die Arbeit darf erst begonnen werden, nachdem der Reparaturannehmer das Problem des Kunden bestätigt und sich überzeugt hat, dass es eine angemessene Reparaturmethode gibt.

1 Was ist das Problem?

Ist es etwas, das der Fahrer/Betreiber: • sehen kann? • hören kann? • fühlen kann? • riechen kann?

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2 Wann tritt das Problem auf?

• beim Beschleunigen? • beim Abbremsen? • beim Starten? • bei warmem oder kaltem Motor? • bei bestimmten Motordrehzahlen? • unter bestimmten Bedingungen? • nach einer bestimmten Entfernung/Zeit? • unter bestimmten Wetterbedingungen?

3 Wo tritt das Problem auf? • in einem allgemeinen Bereich? • in einem bestimmten Bereich?

4 Wie ist der Verlauf des Problems?

• Wann hat es begonnen? • Ist es die ganze Zeit offenkundig? • Wie lange ist es aufgetreten?

Die Reklamation des Kunden ist entweder handschriftlich oder gedruckt auf der Auftragskarte zu vermerken. Die Auftragskarten sind fortlaufend zu nummerieren. Nach der letzten Reklamation sind schriftliche Anweisungen zu erstellen und die Auftragskarte ist nach der letzten Reklamation für nachträgliche Eintragungen zu blockieren. Wenn die Beanstandungen des Kunden richtig und vollständig dokumentiert sind, benötigt das Personal des Servicepartners die Unterschrift oder eine schriftliche Genehmigung des Kunden, die vor Beginn der Reparatur per E-Mail oder Fax zugesandt werden kann. Jede schriftliche Reklamation eines Kunden ist der Auftragskarte beizulegen und mit dieser als unterstützende Dokumentation aufzubewahren. Ab diesem Zeitpunkt und bis zur abschließenden Unterzeichnung der Auftragskarte wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug in der Werkstatt ist. Das Fahrzeug darf die Werkstatt nur für Probefahrten verlassen. Alle späteren Reklamationen des Kunden bzw. alle zusätzlichen Reparaturen nach der Erstellung der Auftragskarte sind vom Techniker mit Details zu drucken bzw. schreiben, zu unterzeichnet und datieren. Nach dem Ende einer Reparatur ist eine Unterschrift des Kunden auf Abnahmedokumenten obligatorisch, die der Kunde bei der Abholung des Fahrzeugs leistet oder per E-Mail oder Fax zusenden kann. Jedes Abnahmedokument ist der Auftragskarte beizulegen und mit dieser als unterstützende Dokumentation aufzubewahren. Die Unterschrift muss leserlich und mit dem Namen des Unterschreibenden in Druckbuchstaben versehen sein. Die Unterschrift des Kunden dient:

• Als Bestätigung der vom Kunden reklamierten Fehler • Als Bestätigung für die Annahme des Reparatur-Auftrages • Als Nachweis für die Übernahme der Verantwortung für das Fahrzeug durch den

Servicepartner • Als Bestätigung des Kunden für die Zustimmung zur Datenschutzrichtlinie

Wenn im Rahmen der Garantie keine erkennbaren Fehler vorliegen, ist dies dem Kunden mitzuteilen, bevor Reparaturarbeiten vorgenommen werden. Zusätzliche Reparaturen über den ursprünglichen Auftrag hinaus, die in der Werkstatt festgestellt wurden, sind vom Techniker klar schriftlich dem Arbeitsauftrag nachzutragen, mit dessen Initialen zu versehen und zu datieren. Die Gültigkeit dieser Reparaturen muss vom Werkstattleiter überprüft und genehmigt werden, indem er seine Initialen oder seine Unterschrift vor Beginn der Reparaturen mit Datumsangabe hinzufügt (siehe dazu das Beispiel einer

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Auftragskarte in Anhang 2). Bei nicht unter Garantie fallenden zusätzlichen Arbeiten oder bei einer Verzögerung der Fertigstellung ist der Besitzer unbedingt unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Zusätzliche Reparaturen unter Garantie über den ursprünglichen Auftrag hinaus sind nur unter folgenden Umständen akzeptabel:

• Wenn die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt wahrscheinlich zu einer teureren Reparatur im Rahmen der Garantie führen würde

• Wenn der festgestellte Defekt das Fahrzeug verkehrsunsicher macht • Wenn der festgestellte Defekt das Fahrzeug gesetzwidrig macht

Details einer zusätzlichen Reparatur sind nur auf der Werkstattkopie des Auftrags zu dokumentieren.

10.1.3. Auftragskarte und Dokumentation Alle Servicepartner haben alle Originaldokumente archiviert aufzubewahren, um Anträge auf Gutschriften für jeden eingereichten Garantie-Claim dokumentieren zu können. Elektronische Dokumente sind zulässig, wenn das Dealer-Management-System oder elektronische Archivierungssystem des Servicepartners eine nicht modifizierbare Buchungskontrolle aufweist (die Informationen darüber zur Verfügung stellt, wer Daten eingegeben hat sowie wann und wie diese eingegeben und verändert wurden). Diese Dokumentation MUSS:

• Als Grundlage zum Erstellen des Garantieclaims benutzt worden sein • Einen Verweis auf die Nummer des entsprechenden Garantieclaims enthalten • Vom Servicepartner mindestens 13 Monate nach dem Vergütungsdatum aufbewahrt

werden (gesetzliche Bestimmungen können eventuell eine längere Aufbewahrungsfrist vorschreiben)

Folgende Aufzeichnungen sind verfügbar zu machen: Auftragsprotokolle: Der Servicepartner hat den Original-Arbeitsauftrag, den Werkstattzettel und alle anderen folgenden Dokumente aufbewahren:

• Dokumentation oder Rechnung über die durchgeführten Wartungs-/Reparaturarbeiten • Bei Ersatzteilgarantie die Rechnung über den ursprünglichen Erwerb des Kunden,

worauf der Anspruch auf Garantie basiert • Für freigabepflichtige Reparaturen eine Kopie des Kostenvoranschlags entsprechend

dem Freigabe-Verfahren • Bei PDI die ausgefüllten PDI-Prüfblätter

Jedes mit einer Seriennummer versehene Bauteil, für das ein Garamtieclaim eingereicht wird, benötigt einen separaten Arbeitsauftrag. Der Auftrag hat folgende Informationen zu enthalten:

• Datum des Defekts • Name des Kunden oder der juristischen Person • Baureihe, Typ und Fahrgestellnummer • Kilometerstand sowie bei Fahrzeugen mit Power Take Off (PTO) die

Standardumrechnung von einer Betriebsstunde (= 50 km) bei Betrieb mit PTO im Stand • Reklamation und Unterschrift des Kunden

Wenn der Servicepartner zur Anlage eines Arbeitsauftrags ein elektronisches Dealer Management System (DMS) nutzt, gilt die erste gedruckte Kopie als Original-Arbeitsauftrag, sofern sie folgende Kriterien erfüllt:

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• Die Kopie muss vor Reparaturbeginn gedruckt werden • Die Kopie muss das Datum der Auftrags-Eröffnung in gedruckter Form enthalten

Verwendung von Ersatzteilen: Die Dokumentation hat folgendes zu enthalten:

• Die zur Reparatur benutzten Ersatzteile wurden von IVECO bezogen • Dokumentation über das Teile-Handling im Lager, Teile-Umbuchungszettel und/oder

Aktivität des Ersatzteilsystems oder Verlaufsaufzeichnungen Arbeitszeiten: Die Dokumentation hat folgendes zu enthalten: :

• Datumsangabe(n) • Initialen bzw. Namen des/der jeweils ausführenden Techniker • Uhrzeit von Reparaturbeginn und Ende für jeden Arbeitsauftrag • Eindeutiger Verweis zu einem externen Arbeitsauftrags (falls die Beschreibung der

Reparatur in einem separaten Protokoll aufgezeichnet wird) • Zeitrechnung des Technikers

Sofern der Servicepartner zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten des Technikers eine maschinelle Zeitberechnung (z.B. Stempeluhr) verwendet oder Daten manuell erfasst, sind die jeweiligen Karten bzw. Originalaufzeichnung aufzubewahren, um sämtliche oben genannte Registrierung oder Arbeitsstunden nachvollziehen zu können. Beschreibung der Reparatur: Die Dokumentation hat folgendes zu enthalten:

• Beschreibung der Ursache des Defekts • Beschreibung der Maßnahmen zur Durchführung der Reparatur • Eindeutiger Verweis zu einem externen Arbeitsauftrags (falls die Beschreibung der

Reparatur in einem separaten Protokoll aufgezeichnet wird) • Weitere Dokumentationen zur Diagnose

Fremdleistungen: Die Dokumentation hat folgendes zu enthalten:

• Originalrechnung des Lieferanten • Nachweis über die Zahlung an den Lieferanten

Fahrzeugakte: Die Fahrzeugakte muss folgendes belegen:

• Alle für die Reparatur verwendeten Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien • Aufgewendete Arbeitszeit • Für den Garantieclaim berechnete Beträge, wie diese in den Büchern des

Servicepartners erscheinen, die die Verbuchung und Rechnungslegung sämtlicher für den Claim anfallenden Kosten wiederspiegeln

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10.1.4. Zeitberechnung für Aufträge IVECO vergütet eine angemessene Zeit für die Fertigstellung von Reparaturen unter Garantie. Diese Zeit ist für die meisten Reparaturen in der CRT (Standardreparaturzeiten) vorgegeben und schließt die eigentliche Reparaturzeit, normale Diagnosezeit und Zeiten, um das Fahrzeug vom Kundenparkplatz in die Werkstatt und zurück zu fahren, mit ein. Wo keine CRT-Zeiten anwendbar sind, kann eine angemessene außerplanmäßige Zeit (AZ) geltend gemacht werden. Für alle in der Werkstatt ausgeführten Reparaturen unter Garantie ist es obligatorisch, die Anfang- und End-Zeiten mit einer sicheren mechanischen Uhr, einem elektronischen System oder einem manuellen Bericht aufzuzeichnen. Für alle anderen Arbeitskategorien (z.B. Verwaltungs- und interne Vorgänge) wird ebenfalls empfohlen, die Anfang- und Endzeiten auf der Auftragskarte zu vermerken. Dadurch wird die Berechnung der echten Produktivität und Effizienz erleichtert. Für eine nachvollziehbare Kontrolle des Reparaturvorgangs hat der Servicepartner für jeden Werkstattauftrag eine separate Auftragskarte zu verwenden und Techniker dürfen zu selben Zeit nur an einem Auftrag arbeiten. Der Werkstattmeister hat die Zeitberechnung sowie die manuelle Datenerfassung zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass die einzelnen Arbeitsschritte im Auftrag so erfasst werden, wie sie tatsächlich abgelaufen sind. Wird die Arbeit aus irgendeinem Grund unterbrochen, muss der Auftrag abgestempelt oder manuell unterbrochen und zurückgegeben werden. Bei Wiederaufnahme der Arbeit ist der Auftrag wieder anzustempeln oder mit einem manuellen Zeiteintrag zu versehen. Für Außenmontagen muss die Auftragskarte einen Zeitstempel erhalten, sobald der Techniker die Werkstatt verlässt und einen weiteren, sobald er zurückkehrt. Die verstrichene Zeit ist anschließend aufzuteilen nach Fahrzeit und Reparaturzeit und vom Werkstattleiter zu genehmigen. Der Ort der Reparatur muss zusammen mit der Fahrtstrecke (in km) für Hin- und Rückfahrt angegeben werden. Sollte es nicht möglich sein sofort einen Arbeitsauftrag anzulegen, ist für alle Außenmontagen ein Tätigkeitsprotokoll zu führen. Fahrzeit kann für Reparaturen unter Garantie nicht beansprucht werden und darf auch nicht in die Reparaturzeit eingerechnet werden. Eine Ausnahme gilt für durch das Customer Center beauftragte IANS24-Reparaturen und Reparaturen, die unter spezielle Ausschreibungs-bedingungen fallen.

10.1.5. Verpflichtungen der Techniker Techniker haben Reparaturen auf eine effiziente, gewissenhafte und kostengünstige Weise auszuführen. Weitere Verpflichtungen der Techniker:

• Prüfung und Bestätigung vor Beginn der Reparatur, dass die Fahrzeugdaten und der Kilometerstand mit dem Reparaturauftrag übereinstimmen

• Alle zusätzlichen Reparaturen von der Werkstattleitung prüfen und ordnungsgemäß freigeben zu lassen

• Unter Garantie ausgetauschte, defekte Teile kennzeichnen und in einem dafür bestimmten sicheren Bereich lagern

• Arbeitszeiten entsprechend den im Kapitel 10.1.4 genannten Vorgaben abrechnen Nach Fertigstellung einer Reparatur oder nach jeder Stufe einer längeren Reparatur hat der ausführende Techniker einen knappen Bericht (Zusammenfassung) der durchgeführten Arbeiten zu schreiben. Dieser soll die Diagnose und Reparaturarbeiten zur Einreichung des Garantieclaims nachvollziehbar machen.

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Eine einzige datierte Unterschrift bzw. Initialen sind nur zulässig, wenn derselbe Techniker alle Reparaturen durchführt. Jeder Bericht muss klar den Reparaturverlauf unter Verwendung der Systematik „Reklamation / Grund / Korrektur“ darstellen:

• Reklamation: Vom Kunden beschriebener Mangel und Beobachtungen • Grund: Technische Ursache für den Defekt • Korrektur: Durchgeführte Arbeiten zur abschließenden Reparatur des Defekts

Details der Diagnose einschließlich Ergebnisse von Tests/Prüfungen mit Hilfe von Diagnosegeräten (auch ohne erkennbaren Defekt) sowie ausgedruckte Testprotokolle sind der Auftragskarte beizufügen.

10.2. ABWICKLUNG DER GARANTIECLAIMS

10.2.1. Reparatur-Freigabe

Eine notwendige Reparatur-Freigabe ist vom ausführenden Servicepartner ist unmittelbar nach der Diagnose und vor Beginn der eigentlichen Reparatur bei IVECO einzuholen. Die Anfrage auf Reparatur-Freigabe ist im Internet-Portal OneCall durch ein WRAN zu übermitteln. Falls eine Reparatur außerhalb der Geschäftszeiten von IVECO begonnen worden ist, muss die Anfrage auf Reparatur-Freigabe am ersten Werktag nach Reparaturbeginn an IVECO gesandt werden. Die Liste der Arbeiten, die vorab eine Reparatur-Freigabe erfordern, werden den Servicepartnern von IVECO zur Verfügung gestellt und regelmäßig gepflegt und aktualisiert. (beachten Sie die aktuelle Liste in Anlage 10). Eine positive Reparatur-Freigabe erlaubt nur eine Reparatur auf Grundlage der gelieferten schriftlichen Informationen. Ungenaue Angaben können zu einer teilweisen oder vollständigen Ablehnung führen. Für die spätere Freigabe des Claims sind die Einhaltung der Garantiebedingungen und -verfahren sowie die Rückgabe der rücksendepflichtigen Teile eine Voraussetzung. Diese Aspekte werden u.a. bei der Claimbearbeitung überprüft. Im Claim ist die Nummer der Reparatur-Freigabe anzugeben.

Reparatur-Freigabe ANGENOMMEN Die Reparatur darf wie beschrieben fortgesetzt werden Reparatur-Freigabe ABGELEHNT Die Reparatur darf nicht unter Garantie fortgesetzt werden Eine Reparatur-Freigabe wird mit einem Kommentar oder einer Begründung abgelehnt. Bei einer erneuten Vorlage der selben Reparatur-Freigabe sind sämtliche Kommentare oder offene Fragen hinreichend zu beantworten.

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10.2.2. Abschließende Qualitätsprüfung Die Arbeit von Technikern ist einem formalen Qualitäts-Kontrollsystem zu unterwerfen, damit Reklamationen beim ersten Versuch behoben und die Kundenzufriedenheit erhalten wird. Diese Kontrollen müssen folgende Punkte enthalten:

• Vollständige Dokumentation der Auftragskarte (Beschwerde des Kunden, Bericht des Technikers, Unterschrift des Kunden, Unterschrift des Technikers usw.)

• Ordnungsgemäße Aufzeichnung von Reparaturzeiten • Ordnungsgemäße Aufzeichnung der Ausgabe und Rücksendunge von Ersatzteilen • Alle Reparaturen wurden nach einem einheitlichen Standard ausgeführt

(einschließlich der Diagnose) • Die kostengünstigste Reparaturmethode wurde angewandt • Der verantwortliche Werkstattleiter hat die Auftragskarte unterschreiben und datiert, um

zu bestätigten, dass die Prüfungen ausgeführt wurden Eventuell vereinbarte Änderungen müssen dokumentiert und beim Servicepartner archiviert werden.

10.2.3. Claim-Verwaltung Der Garantie-Verantwortliche des Servicepartners ist für das korrekte Erstellen aller Garantie-Claims und für ihre Einreichung bei IVECO verantwortlich. Jeder Claim hat die ausgeführten Reparaturen, die Arbeitszeit, die verwendeten Teile und andere damit verbundene Kosten genau wiederzugeben. Der Garantie-Verantwortliche hat folgendes sicherzustellen:

• Der Claim wurde aus der ursprünglichen Auftragskarte erstellt und enthält Verweise auf den Arbeitsauftrag

• Der Claim enthält keine Punkte, die nicht von der Garantie abgedeckt sind, und ist durch einen nachvollziehbaren Bericht des Technikers über jeden Punkt der Reparatur belegbar.

• Der Claim enthält keine unbelegbaren Arbeitszeiten. Jede geltend gemachte außerplanmäßige Arbeitszeit (AZ) ist nachvollziehbar, von der Werkstattleitung genehmigt und überschreitet nicht die von der Stempeluhr festgehaltene Zeit.

• Nur korrekt genehmigte zusätzliche Reparaturen unter Garantie werden von der Auftragskarte in den Claim übertragen.

• Alle Claims enthalten folgende korrekte Details: - Seriennummer des Bauteils - Händlercode - Datum des Defekts - Reparaturdatum - Kilometerstand des Kilometerzählers/Fahrtenschreibers - Teile-Nummer des fehlerverursachenden Teils (Causal Part), den Schadens-

code und ggf. einen Fehlercode - Standard-Reparaturzeiten aus der CRT - Kommentar mit Beschreibung des Fehlers und möglichenr Ursache

• Sollte der vergütete Betrag nicht mit dem beantragten übereinstimmen, ist die Ursache zu prüfen. Der beantragte Betrag sollte daraufhin neu bewertet werden.

• Schadteile sind wie in Kapitel 13 beschrieben zu handhaben.

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• Für ausgetauschten Batterien ist das Batterie-Testblatt mit der Batterie zur Prüfung aufzubewahren. Wenn möglich hat eine elektronische Übertragung des durchgeführten Tests über EASYBATT zu erfolgen

• Alle Original-Auftragskarten sind leicht zugänglich zu archivieren • Bei Reparaturen als Fremdleistung, sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

- Das Fahrzeug wird sowohl im Auftrag, als auch in der Fremdrechnung klar identifiziert.

- Es wurde eine vollständige schriftliche Beschreibung der ausgeführten Reparatur geliefert.

- Die Art der Ursache und des Defekts sind klar dargestellt worden.

10.2.4. Garantie-Einreichfristen und Reklamationen Jeder Defekt an einem Fahrzeug ist so bald wie möglich zu beheben, um eine Vergrößerung des Schadens zu verhindern. Das dient zur Erhaltung der Kundenzufriedenheit als auch eines guten Images des Servicepartners und von IVECO. Eine kurzfristige Einreichung von Garantieclaims ist sowohl für die Analyse des Produktverhaltens und die Problembehebung als auch für den Cashflow des Servicepartners sehr wichtig. Reparaturdatum und Einreichfrist des Claims

• Der Zeitraum zwischen dem Reparatur-Enddatum und dem Datum des Claims (Datum der Claimübertragung in SAP) darf 45 Kalendertage nicht überschreiten

• Unabhängig von der o.g. Frist sind Claims für abgelaufene Serviceverträge und Garantieverlängerungen spätestens 15 Kalendertage nach dem Vertragsende des jeweiligen Servicevertrages bzw. der Garantieverlängerung einzureichen.

• Jede Einreichung von Claims außerhalb der oben genannten Fristen bedarf einer vorherigen Genehmigung von IVECO

Reklamation eines Garantieclaims

Der Servicepartner kann eine Entscheidung über einen Garantieclaim bei IVECO reklamieren (siehe dazu auch Kapitel 10.3). Reklamationen sind innerhalb von 45 Tagen ab dem Vergütungsdatum des Claims mit allen relevanten Informationen einzureichen. Fehler in einem Garantieclaim Ein zu IVECO übertragener Claim wird auf die GP-Nummer des reparierenden Servicepartners registriert. Falls die Prüfung ergibt, dass bestimmte Informationen nicht korrekt eingetragen wurden, im Claim fehlen oder weitere Details erforderlich sind, kann über das SAP-Garantiesystem auf den Claim zugegriffen und entsprechende Korrekturen vorgenommen werden. Fehler im Claim sind spätestens 21 Tage nach Übertragung des Claims korrigieren. Ansonsten wird der Claim automatisch als fehlerhaft abgelehnt.

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Garantie-Vergütung Selbstfakturierung und Gutschrift Der Garantie-Verantwortliche des Servicepartners erhält jede Woche eine Gutschrifts-Anzeige von IVECO und kann über das SAP-Garantiesystem die Anmerkungen zu abgelehnten Claims einsehen. Auf der Rechnung sind sämtliche Claims, die im Rahmen des Claim-Assessments geprüft worden sind, sowie Einzelheiten zur Prüfung und ggf. die Kommentare des Assessors aufgeführt. Sofern der vergütete Betrag nicht mit dem beantragten Betrag übereinstimmt, sollten eventuelle Diskrepanzen geprüft und bewertet werden. Für die Prüfung der Vergütungen sollte wöchentlich ein bestimmter Zeitraum vorgesehen werden und die Bewertung der Diskrepanzen sollte vom Servicepartner monatlich vorgenommen werden.

10.3. KOMMUNIKATION ZUR GARANTIE-VERWALTUNG Kommunikation Servicepartner haben mit IVECO auf eine geregelte Art und Weise und unter ausschließlicher Nutzung der für Garantien vorgesehenen WIT Online-Tools zu kommunizieren.

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11. REVISION

11.1 Garantie-Prüfungsverfahren

IVECO kann regelmäßige Buchprüfungen der Aufzeichnungen des Servicepartners bzgl. der Garantie durchführen. Zweck dieser Prüfung ist es, zu kontrollieren, ob sämtliche der Ansprüche im Einklang mit den in diesem Handbuch beschriebenen Verfahren bearbeitet worden sind und die entsprechenden unterstützenden Unterlagen vorhanden sind. Auch die Zeitberechnungen der Techniker sowohl für von einer Garantie gedeckte als auch für nicht gedeckte Arbeiten sind für den zu prüfenden Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich hilft die Prüfung Vertragshändlern dabei, sicherzustellen, dass ihre Service- und Garantie-Abläufe den Anforderungen von IVECO entsprechen, und der Servicepartner kann Empfehlungen für so genannte „bewährte Praktiken“ erhalten, die ihm helfen, die Verfahren für Werkstatt und Verwaltung zu optimieren. Servicepartner werden schriftlich über Anfangsdatum und wahrscheinliche Dauer jeder Buchprüfung informiert. Die Buchprüfung umfasst eine gründliche Prüfung der Ansprüche und der zugehörigen unterstützenden Dokumentation. Die Prüfer von IVECO begrenzen ihre Prüfung für gewöhnlich auf einen Untersuchungszeitraum von 13 Monaten. Zu Beginn der Prüfung legen die Prüfer eine Stichprobenauswahl an Claims fest, die überprüft wird. Gegenstand einer Prüfung kann ein jeder Claim in Bezug auf jede Garantievariante sein. Diese werden wie folgt ausgewählt:

• Rein zufällig: Für die Prüfung wird eine rein zufällige Auswahl von Claims ausgewählt. • Spezifische Wahl: IVECO behält es sich vor, spezifisch ausgewählte Claims zu prüfen.

• Stichprobe bei rein zufälliger Wahl

Je nach der Gesamtanzahl der Claims, die während des Zeitraums, der geprüft wird, an den Servicepartner ausbezahlt wurden, besteht die Stichprobe normalerweise aus etwa 10% der gesamten oder aus etwa 100 Reklamationen. Der Servicepartner kann am Auswahlvorgang teilnehmen, wenn er das wünscht, damit er die zufällige Grundlage verstehen kann. Sämtliche von den Prüfern gefundene Unregelmäßigkeiten werden mit der Geschäftsführung oder Werkstatt oder den während der Prüfung mit der Bearbeitung der Garantie beauftragten Mitarbeitern des Servicepartners besprochen, so dass der Servicepartner und/oder die Vertragswerkstatt ausreichend Gelegenheit haben, alle erforderlichen Unterlagen ausfindig zu machen. Falls das als notwendig erachtet wird, kann der Kunde kontaktiert werden, damit dieser die Gültigkeit von unter Garantie ausgeführten Reparaturen bestätigt. Jede auf Grundlage der Prüfungsstichprobe berechnete Rückforderung wird extrapoliert, um eine Gesamtrückforderung bezüglich aller von IVECO während des Prüfungszeitraums bezahlten Ansprüche zu erhalten. Da es beim Hochrechnen einer Stichprobe eine Fehlerquote gibt, wird jede nicht anerkannte Stichprobe willkürlich um 20 % reduziert und dieser Nettowert für eine Rückforderung empfohlen. Eine Rückforderung ist eine Lastschrift in Höhe des extrapolierten Werts der von IVECO bezahlten Ansprüche.

• Genaue Stichprobenwahl Bei Prüfungen von spezifisch ausgewählten Claims werden die einzelnen Ansprüche lediglich zu ihrem Nennbetrag zurückerstattet.

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Sollten die Stichproben unter Verwendung der beiden oben genannten Stichprobenwahlen ausgewählt werden, erfolgt die Berechnung einer etwaigen Rückerstattung auf der Grundlage der für jede Stichprobe definierten Bedingungen. Dementsprechend wird eine Extrapolation für sämtliche Unregelmäßigkeiten angewandt, die unter den Claims gefunden werden, die Gegenstand der rein zufällig gewählten Stichprobe sind, wohingegen bei Claims, die unter eine spezifische Stichprobe fallen, die Rückerstattung auf lediglich den Nennwert eines jeden Claims beschränkt ist. Die Prüfung kann bestimmte Claims und Teile der verwendeten Teile des Prüfungszeitraums auswählen, falls eine Anomalie ohne Anwendung der Extrapolation behandelt werden soll. Beispiel einer Extrapolation zur Berechnung der Rückforderung:

Während des geprüften Zeitraums hat der Vertragshändler 500 separate Garantieclaims im Gesamtwert von 100.000 Euro eingereicht und dafür Zahlung erhalten. Der Servicepartner wählt, dass die Prüfung auf Basis von Stichproben durchgeführt wird.

Einhundert (100) Claims, oder 10 % der Gesamtanzahl, wird nach dem Zufallsprinzip zur Prüfung ausgewählt. Der Gesamtwert dieser 100 Claims beträgt 30.000 Euro. Die Prüfung ergibt, dass fünf der 100 Claims mit einem Gesamtwert von 1.500 Euro nicht der Garantierichtlinie für Servicepartner entsprechen.

Der Gesamtbetrag der empfohlenen Rückforderung ist 4.000 Euro, der wie folgt berechnet wird:

Stichprobenprozentsatz (auf Grundlage der Anzahl an Claims)

10 % (50 von 500) oder zumindest 100.

Der Prozentsatz der als Stichproben genommenen Claims ist:

30 % (30.000 Euro von 100.000 Euro)

Prozentsatz des nicht entsprechenden Claim-Werts, der in der Stichprobe gefunden wurde:

5 % (1.500 Euro von 30.000 Euro)

Berechnung der empfohlenen Rückforderung:

Summe der gezahlten Claims (100.000 Euro) x 5 % (nicht entsprechender Claim-Wert) = 5.000 Euro

5.000 Euro – 1.000 Euro (pauschale Reduzierung um 20 %) = 4.000 Euro endgültige Rückforderung.

Die Prüfer liefern dem Management des Servicepartners einen vollen Bericht ihrer Befunde zusammen mit Details einer allfälligen Rückforderung. Das Abschlussmeeting der Buchprüfung stellt auch einen Aktionsplan zur Abhilfe auf Gebieten auf, wo die Verfahren nicht korrekt sind. Nach dem Abschlussmeeting bestätigt IVECO den Betrag jeder Rückforderung und gibt Anweisungen, wie sie abgebucht werden soll. IVECO kann im Anschluss Besuche planen, um sicherzustellen, dass der Servicepartner die vereinbarten Korrekturmaßnahmen ordnungsgemäß umsetzt.

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11.2 Standardbeschluss über übliche Prüfungsergebnisse Die Standardbeschlüsse bezüglich der üblichen Prüfungsergebnisse wurden wie folgt definiert:. Diese Liste ist nicht vollständig.

Ergebnis Risiko Beschluss*

Nichterfüllung der Anforderungen an die vom Unternehmen bereitzustellenden Unterlagen:

Kein Original-Arbeitsauftrag oder andere Dokumente - elektronisch und manuell erstellte Unterlagen.

Der Mangel erforderlicher Unterlagen verhindert die Prüfung der Gültigkeit des Claims.

Die nicht validierbaren Anträge werden rückbelastet.

Der Kunde hat den Arbeitsauftrag nicht unterschrieben.

Die beantragten Reparaturarbeiten könnten vom Kunden nicht autorisiert sein.

Die nicht validierbaren Anträge werden rückbelastet.

Die für jede Reparatur erforderliche Auftragskarte wurde nicht von dem/den reparierenden Monteur (en) unterschrieben (oder abgezeichnet).

Die beantragte Reparatur entspricht womöglich nicht der tatsächlich durchgeführten Reparatur.

Wenn nur ein Monteur die Reparatur durchgeführt hat, wird der nicht validierbare Antrag rückbelastet. Wenn mehrere Monteure die Reparatur durchgeführt haben, wird die nicht dokumentierte Arbeit rückbelastet (bezüglich der von dem/den Monteur (en) durchgeführten Arbeiten).

Die erforderlichen Unterlagen wurden nicht geliefert oder sind widersprüchlich oder unangemessen (einschl. fehlende/falsche Informationen/ Kundenbeanstandungen)

Der Mangel erforderlicher Unterlagen verhindert die Prüfung der Gültigkeit des Claims.

Die nicht validierbaren Anträge werden rückbelastet.

Erforderliche Dokumente fehlen, kein Ausdruck aus dem Tachographen.

Der Mangel erforderlicher Unterlagen verhindert die Prüfung der Gültigkeit des Claims.

15% des Claimwertes wird rückbelastet.

Diagnosetest nicht dokumentiert. Der Mangel erforderlicher Unterlagen verhindert die Prüfung der Gültigkeit des Claims.

Der Wert des nicht dokumentierten Diagnosetests wird rückbelastet.

Der Vertragshändler hat keine Zeiterfassungen erstellt/aufbewahrt, wie laut Garantierichtlinien notwendig ist– elektronische und manuell erstellte Unterlagen.

Der Mangel erforderlicher Unterlagen verhindert die Prüfung der Gültigkeit des Claims.

Die nicht validierbaren Anträge werden rückbelastet.

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Ergebnis Risiko Beschluss*

Die beantragten fiktiven Arbeitszeiten lagen über der Istzeit.

Die Arbeit wurde durchgeführt, aber es wurde ein überhöhter Wert für die Arbeit beantragt.

Der Wert der unberechtigten Arbeit wird rückbelastet.

Die beantragte Arbeit beinhaltet die Anfahrtszeit, so wie im Arbeitsauftrag dokumentiert wird.

Die Arbeitszeit wurde unrichtigerweise zu hoch beantragt.

Der Wert der unberechtigten Arbeit wird rückbelastet.

Die beantragten Standardreparaturzeiten (CRT) stimmen nicht mit der technischen Beschreibung und der Istzeit überein. Die Reparatur wurde dokumentiert, es hätte jedoch eine andere Standardreparaturzeit beantragt werden sollen.

Der Garantieclaim wurde womöglich nicht entsprechend der durchgeführten Reparatur gestellt.

Der Wert der unberechtigten Arbeit wird rückbelastet (Differenz zwischen der korrekten SRT und der falsch beantragten CRT).

Die beantragten Standardreparaturzeiten (CRT) stimmen nicht mit der technischen Beschreibung und der Istzeit überein. Die Tätigkeit wird von den vorhandenen Unterlagen nicht gerechtfertigt.

Abweichungen zwischen Claim und Arbeitsprotokollen lassen darauf schließen, dass eine andere als die beantragte Reparatur durchgeführt wurde.

Die nicht validierbaren Anträge werden rückbelastet, oder die unberechtigte Arbeit wird rückbelastet

Aus den Arbeitsprotokollen geht hervor, dass der für den Claim angegebene Monteur an dem Tag gar nicht oder an einer anderen Sache gearbeitet hat.

Der Garantieclaim wurde womöglich nicht entsprechend der durchgeführten Reparatur gestellt.

Wenn die Arbeit des abwesenden Monteurs das größte Teil des Antrages ist, wird der nicht validierbare Antrag rückbelastet. Wenn mehrere Monteure die Reparatur durchgeführt haben, und die unberechtigte Arbeit nur ein kleines Teil des Wertes des Antrages ausmacht, wird die unberechtigte Arbeit rückbelastet.

Der Vertragshändler hat im Rahmen der Garantieart „D“ Arbeit beantragt, obwohl das Ersatzteil zuvor vom Kunden installiert worden war.

Erstattung von nicht unter Garantie berechtigte Teile.

Der Wert der unberechtigten Arbeit wird rückbelastet.

Der Vertragshändler hat Arbeitsbeginn und -ende nicht aufgezeichnet (je Arbeitsauftrag).

Der Mangel erforderlicher Unterlagen verhindert die Prüfung der Gültigkeit des Claims.

Die nicht validierbaren Anträge werden rückbelastet.

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Ergebnis Risiko Beschluss*

Der Vertragshändler hat keine technische Beschreibung der Reparatur erstellt, wie laut Garantierichtlinien notwendig ist – elektronische und manuell erstellte Berichte.

Der Mangel erforderlicher Unterlagen verhindert die Prüfung der Gültigkeit des Claims.

Die nicht validierbaren Anträge werden rückbelastet.

Der Vertragshändler hat kein Protokoll über die verwendeten Teile geführt, wie laut Garantierichtlinien notwendig ist.

Der Garantieclaim wurde womöglich nicht entsprechend der durchgeführten Reparatur gestellt, oder es wurde fälschlicherweise ein zu hoher Betrag für die zu erstattenden Teile angegeben.

Die nicht validierbaren Anträge werden rückbelastet.

Der Vertragshändler hat die Erstattung von Teilen beantragt, für die kein Protokoll über das Inventarhandling vorliegt oder die nach der Garantiebecung wieder dem Inventar zugeführt worden sind. Die Kosten des Teiles liegen > 20 % über den Gesamtkosten der Teile.

Der Garantieclaim wurde womöglich nicht entsprechend der durchgeführten Reparatur gestellt, oder es wurde fälschlicherweise ein zu hoher Betrag für die zu erstattenden Teile angegeben.

Die nicht validierbaren Anträge werden rückbelastet.

Der Vertragshändler hat die Erstattung von Teilen beantragt, für die kein Protokoll über das Inventarhandling vorliegt oder die nach der Garantieantrag wieder dem Inventar zugeführt worden sind. Die Kosten des Teiles liegen < 20% unter den Gesamtkosten der Teile.

Der Garantieclaim wurde womöglich nicht entsprechend der durchgeführten Reparatur gestellt, oder es wurde fälschlicherweise ein zu hoher Betrag für die zu erstattenden Teile angegeben.

Der Wert der unberechtigten Teile wird rückbelastet.

Der Vertragshändler hat im Garantieclaim Kleinteile aufgeführt, die keine Originalteile waren. Die Kosten des Teiles liegen < 20% unter den Gesamtkosten der Teile.

Erstattung von nicht unter Garantie berechtigte Teile.

Der Wert der unberechtigten Teile wird rückbelastet.

Der Vertragshändler hat im Garantieclaim ein Teil oder einen Großteil von Teilen aufgeführt, die keine Originalteile waren. Die Kosten des Teiles liegen > 20 % über den Gesamtkosten der Teile.

Erstattung von nicht unter Garantie berechtigte Teile.

Die nicht validierbaren Anträge werden rückbelastet.

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Ergebnis Risiko Beschluss*

Das schadensverursachende Teil wurde nicht für den von den Richtlinien vorgegebenen Zeitraum gelagert. Dies führt zur Rückbelastung des Teils. Der Garantieantrag gehört nicht zur Prüfungsstichprobe.

Die beantragte Reparatur könnte sich von der tatsächlich durchgeführten Reparatur unterscheiden.

Der Wert der unberechtigten Teile wird rückbelastet.

Das schadensverursachende Teil wurde nicht für den von den Richtlinien vorgegebenen Zeitraum gelagert. Dies führt zur Rückbelastung des Teils. Der Garantieantrag gehört zur Prüfungsstichprobe.

Die beantragte Reparatur könnte sich von der tatsächlich durchgeführten Reparatur unterscheiden.

Wenn die nicht gelagerten Teile von geringem Wert sind (< 20 % des Claims), werden ausschließlich die unberechtigten Teile rückbelastet. Wenn ein Großteil der Teile oder Teile, die für die Reparatur wesentlich waren (> 20 % des Claims) nicht gelagert wurden, wird der gesamte Wert des Antrages rückbelastet.

Die Garantie der Einheit aus dem Claim war abgelaufen (geänderte Unterlagen, falsches Fehlerdatum, falsche Angabe der Stunden der Nutzung, falsches Garantiebeginndatum), als der Fehler dokumentiert wurde.

Garantieansprüche für Einheiten, deren Garantie abgelaufen ist.

Die nicht validierbaren Anträge werden rückbelastet.

Die Garantie des Service-Teils (Garantietyp D) aus dem Claim war abgelaufen (geänderte Unterlagen, falsches Fehlerdatum, falsche Angabe der Stunden der Nutzung, falsches Garantiebeginndatum), als der Fehler dokumentiert wurde.

Erstattung von nicht unter Garantie berechtigte Teile.

Die nicht validierbaren Anträge werden rückbelastet.

Die Reparatur wurde nicht autorisiert, wenn nötig.

Die beantragten Reparaturen könnten nicht autorisiert sein.

Die nicht validierbaren Anträge werden rückbelastet.

Die Aufzeichnungen des Servicepartners weisen aus, dass der Claim nach Ablauf der zulässigen Frist gestellt wurde.

Dies tritt ein, wenn das Reparaturdatum (oder Reparaturdaten) im Garantiesystem geändert wurde, um zu verhindern, dass der Claim automatisch vom Garantiesystem abgewiesen wird.

Rückbelastung von 15% der zu spät gestellten Claims.

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Ergebnis Risiko Beschluss*

Der Service-Zuschlag für die Reparatur wurde nicht durch den Kunden oder die Aufsichtsperson (in der Werkstatt) beantragt und autorisiert.

Die beantragten Reparaturen könnten nicht autorisiert sein.

Der Wert des unberechtigten Service-Zuschlags wird rückbelastet.

In dem Monteurbericht wird eine Schadensursache angegeben, die nicht mit dem beantragten Schaden übereinstimmt.

Abweichungen zwischen Claim und Monteurbericht lassen darauf schließen, dass eine andere als die beantragte Reparatur durchgeführt wurde.

Die nicht validierbaren Anträge werden rückbelastet.

Die Reparatur war nicht garantiefähig oder nicht autorisiert (z.B. nicht autorisierte ANS 24h, doppelte Claims, Überbezahlung etc.).

Erstattung von nicht unter Garantie berechtigte Teile.

Die nicht validierbaren Anträge werden rückbelastet, oder der Wert der nicht autorisierten Reparaturen wird rückbelastet.

Der Erstattungsbetrag für beantragte ausgelagerte Serviceleistungen lag über den Kosten des Vertragshändlers.

Erstattung von nicht unter Garantie berechtigte Reparaturen.

Rückbelastung des erhöhten Betrags.

Die Fahrzeugsdaten fehlen in der Rechnung der Drittpartei (ausgelagerte Leistungen), oder die Reparatur ist nicht durch die Rechnung der Drittpartei (ausgelagerte Leistungen) gerechtfertigt.

Erstattung von nicht unter Garantie berechtigten Reparaturen.

Die nicht validierbaren Anträge werden rückbelastet.

* Die Rückbelastung je Claim wird gemäß der im voranstehenden Abschnitt definierten Regelung hochgerechnet.

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12. IANS 24 SERVICES (Verwaltung von Claims)

12.1 IANS 24-Verfahren Sofern eine Garantie die IANS24h-Betreuung einschließt, kontaktiert der Kunde das IVECO Customer Center oder eine lokale von IVECO beauftragte Servicezentrale. Dort wird die Deckung des Fahrzeugs durch eine Garantie geprüft und die nächstgelegene IANS24-Werkstatt beauftragt, um die Betreuung des Fahrzeugs am Pannenort zu übernehmen. Der Techniker der beauftragten Werkstatt hat auf der Auftragskarte die jeweiligen Uhrzeiten einzutragen:

- Abfahrt von der Werkstatt - Rückkehr in die Werkstatt - Zeit der eigentlichen Reparatur (in der Werkstatt oder vor Ort).

Hinweis: Die Auftragskarte ist vom Kunden zu unterschrieben und vom Servicepartner aufzubewahren. IVECO akzeptiert alternativ auch ein Formular des Servicepartners, sofern es die gleichen Informationen wie eine Auftragskarte enthält (einschließlich der Unterschrift des Kunden).

12.2 Erstattung von Kosten IVECO erstatten IANS24-Kosten (Hilfevermittlungsgebühr und Interventionskosten) unter folgenden Bedingungen:

- Eingeschlossener IANS24-Service für die jeweils gültige Garantie, was für die folgenden Garantieschlüssel der Fall ist:

• A, L, J, F, 4, O • Garantieverlängerung mit optional eingeschlossener IANS24-Service Deckung

(Garantieschlüssel I, 5) • Servicevertrag mit optional eingeschlossener IANS24-Service Deckung

(Garantieschlüssel R) - Der Auftrag durch das IVECO-Customer Center veranlaßt und eine Dossiernummer

zugewiesen wurde - Der Claim von der ausführenden Werkstatt selbst stammt.

Das SAP-Garantiesystem prüft automatisch die Übereinstimmung der Daten von Claim und Dossier. Für Länder mit einer lokalen Servicezentrale setzt das Garantiesystem die Dossiernummer automatisch in das Feld „Dossiernummer“ des Claims. Der Servicepartner kann diese Information im SAP-Garantiesystem einsehen. Bei einem negativen Ergebnis der Prüfung wird der Claim abgelehnt.

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13. PRODUKTVERBESSERUNGSPROGRAMME (PRODUCT IMPROVEMENT PROGRAMMES - PIP)

Gelegentlich können Fahrzeuge spezifische Merkmale aufweisen, die zu Unzufriedenheit bei vielen Kunden führen können und/oder vom Hersteller und/oder IVECO zu verantworten sind. In diesen Fällen kann IVECO entscheiden, solche Störungen sowohl am Kundenfahrzeug als auch im Bestand von Händlern zu korrigieren. Solche Maßnahmen fallen unter das „Produktverbesserungsprogramm“ (Product Improvement Programme - PIP) und sind (sofern nicht anders festgelegt) im Einklang mit der im Service Bulletin („Service Bulletin“) vorgesehenen Zeitplanung vorzunehmen. Servicepartner erhalten über das Service Bulletin Anweisungen über das PIP. Diese enthält auch die zu befolgenden Instandsetzungsverfahren. Es ist wichtig, dass solche Anweisungen rechtzeitig durchgeführt werden, um eine Unzufriedenheit von Kunden zu vermeiden. Es gibt drei Arten von PIP:

• PIP Sicherheit: Die von PIP Sicherheit betroffenen Fahrzeuge, die Risiken sowohl für den Kunden als auch eine Haftung seitens IVECO und des Verkäufers beinhalten, müssen prioritär überarbeitet werden, wie vom Service Bulletin vorgesehen. Das Service Bulletin muss den Mitteilungstext enthalten, welcher nicht verändert werden darf und den der Servicepartner ggf. an den Kunden sendet. Ähnlich wie bei Prüfungen, ob eine Garantiedeckung besteht, prüft der Servicepartner im SAP Dealer Portal, ob das Fahrzeug unter eine PIP Sicherheit fällt. Falls ein Kunde Eingriffe im Rahmen des PIP Sicherheit verweigert, händigt der Servicepartner dem Kunden die Kopie mit der entsprechenden Kenntnisnahme aus (Anlage 13), unabhängig davon, aus welchem Grund der Kunde die Werkstatt aufgesucht hat.

• PIP Obligatorisch:

Die vom PIP Obligatorisch betroffenen Fahrzeuge, die mit einer entsprechenden Beanstandung des Kunden einhergehen, sind wie vom Service Bulletin vorgesehen zu überarbeiten. Sollte das Service Bulletin einen Mitteilungstext enthalten, welcher nicht verändert werden darf, sendet der Servicepartner diesen ggf. an den Kunden. Ist kein Mitteilungstext im Service Bulletin enthalten, wird das PIP durchgeführt, falls das Fahrzeug in die Werkstatt kommt. Ähnlich wie bei Prüfungen, ob eine Garantiedeckung besteht, prüft der Servicepartner im SAP Dealer Portal, ob das Fahrzeug unter eine PIP Obligatorisch fällt.

• PIP Gezielt: Zielgerichtete PIP ermöglichen es dem Servicepartner, auf Kosten von IVECO einige Defekte zu beheben, die von keiner Garantie für die Fahrzeuge gedeckt werden. Diese sind im Service Bulletin aufgeführt. Die Reparatur soll nicht an Fahrzeugen durchgeführt werden, die den Defekt nicht aufweisen, obwohl sie zur betroffenen Fahrzeugserie gehören.

Die von PIP Gezielt betroffenen Fahrzeuge erscheinen nicht im SAP Dealer Portal, sondern nur im Service Bulletin.

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14. HANDHABUNG VON SCHADTEILEN Es sind folgende Teile zu unterscheiden:

• Fehlerverursachende(s) Teil(e): Fahrzeugkomponenten, die den Fehler am Fahrzeug selbst verursacht haben

• Defekte(s) Teil(e): Fahrzeugkomponenten, die aufgrund eines Fehlers vom Servicepartner ausgetauscht wurden.

14.1 Handhabung von defekten Teilen IVECO kann nach eigenem Ermessen die Aufbewahrung oder Rücksendung eines oder mehrerer defekter Teile an das Parts Recall Centre verlangen, damit diese geprüft, die Garantieverwaltung kontrolliert und die Produktqualität verbessert werden können. IVECO stellt im SAP-Garantiesystem die Liste der Teilenummern und Garantieschlüssel bereit, für die eine Rücksendung vorgesehen ist. Alle fehlerverursachenden Teile im Rahmen der Garantien A, D, F, H, J, L, P, Q und 4 sind für einen Zeitraum von 3 Monaten ab Vergütung des Claims aufzubewahren. Aufbewahrungspflichtige defekte Teile sind an einem sicheren Lagerplatz aufzuheben. Weitere Details finden Sie in Kapitel 14.3.

Hinweis: IVECO kann nach eigenem Ermessen den Servicepartner per Mitteilung bitten, den Zeitraum der Aufbewahrung zu verlängern oder eines oder mehrere defekte Teile zu einem späteren Zeitpunkt zurückzusenden. Beachten Sie auch folgende Punkte:

• Claims bleiben so lange blockiert, bis das angeforderte Schadteil eingeht und vom lokalen Parts Recall Centre geprüft wird (siehe die letzte Ausgabe des Service Bulletin oder andere Mitteilungen zur Rücksendung von defekten Teilen an IVECO)

• Die Rücksendung von defekten Teilen bedeutet nicht, dass ein Garantieclaim automatisch vergütet wird, da jedes Schadteil zuvor nach den gültigen Garantiebedingungen von IVECO geprüft wird

• Werden defekte Teile aufgrund der unten aufgeführten Umstände nicht zurückgesendet, wird der Claim eventuell abgelehnt

• Werden nicht rücksendepflichte Schadteile separat von IVECO angefordert, können sie nach dem hier beschriebenen Verfahren zurückgesendet werden. Falls ein bestimmtes Schadteil dringend von IVECO benötigt und eine entsprechende Anfrage gestellt wird, kann auch ein spezieller Spediteur genutzt werden.

• In solchen Fällen sind der Name des Auftraggebers und die OneCall-Nummer klar auf dem Schadteil-Anhänger anzugeben.

• Jeder Claim für solche Fälle muss in klarer Form die OneCall-Nummer und den Namen der Person enthalten, die die Rückgabe des defekten Teils/der defekten Teile beauftragt hat.

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14.2 Andere Mitteilungen in Bezug auf Rückrufe IVECO kann auf folgende Weise mit Servicepartnern Kontakt aufnehmen, damit diese defekte Teile zurücksenden:

• Über das OneCall-System • Durch direkten Schriftverkehr von Produktqualitäts-Spezialisten, vom Brand Service

oder vom Field Engineering.

14.3 Vorbereitung von defekten Teilen für die Rücksendung

an IVECO Die Servicepartner haben sicherzustellen, dass alle defekten Teile, die an das CNH Industrial Parts Recall Centre zurückgesendet werden, mit einem Schadteilanhänger versehen sind, der die folgenden Informationen enthält:

• IVECO Claimnummer, sofern vorhanden und/oder Claimnummer des Servicepartners • Vollständiger Servicepartner-Code und Informationen • Fahrzeug-Seriennummer • km-Stand • IVECO Teilenummer (des zurückgesendeten defekten Teils) • Garantieschlüssel • OneCall-Nummer (falls vorhanden) • Reparaturdatum

Der Schadteilanhänger ist mit den vollständigen Daten zu versehen und gut am zurückzusendenden Teil zu befestigen. Siehe auch Anlage Nr. 1. Wird mehr als ein defektes Teil im Rahmen eines Claims zurückgegeben, ist jedes Teil mit einem eigenen Anhänger zu versehen. Es wird angeraten, dass der Servicepartner seinen Stempel auf der Rückseite des Schadteilanhängers aufbringt. Siehe auch Anlage Nr. 1. Der Servicepartner ist für den Zustand der zurückgesendeten defekten Teile verantwortlich. Verpflichtungen des Servicepartners:

• Dem defekten Teil ist eine Kopie des Garantieantrags (und ggf. der dazugehörige OneCall-Bericht) beizulegen. Diese sind vor Verschmutzung zu schützen.

• Defekte Teile sind mit einem Schadteilanhänger zu versehen (siehe Anlage Nr. 1) (Die Kennzeichnung und Lagerung sämtlicher von Garantie betroffener Schadteile sollte direkt nach Abschluß der Reparatur vom ausführenden Techniker erledigt werden. Dadurch wird verhindert, dass falsche Teile zurückgegeben und Claims aus diesem Grund abgelehnt werden.)

• Defekte Teile sind vollständig zurückzusenden und dürfen nicht zerlegt sein • Flüssigkeiten aus Hydraulik-, Kraftstoff- und Kühlungssystem der defekten Teile sind

vollständig abzulassen, alle Öffnungen zu verschließen und die Teile in Plastikbeutel zu verpacken, um sie vor Verschmutzung zu schützen

• Einspritzdüsen sind in ihren eigenen Verpackungen zurückzusenden, ansonsten wird der Claim abgelehnt

• Alle Lieferungen sind mit einem Aufkleber des Servicepartners zu versehen und so zu verpacken, dass beim Transport an das lokale Parts Recall Centre weitere Schäden vermieden werden.

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Es wird empfohlen, zur Rücksendung von Schadteilen die Originalverpackung des Ersatzteiles zu verwenden. Ohne eine angemessene Verpackung können z.B. Plastikteile zusätzlich beschädigt und dadurch für eine weitere Befundung unbrauchbar werden.

Sollten die o.g. Verpflichtungen nicht beachtet werden, können Claims für zurückgesendete Teile von IVECO abgelehnt werden.

14.4 Rückgabe von Teilen an das lokale Parts Recall Centre In Märkten mit systematisch rücksendepflichtigen Schadteilen hat IVECO eine für den Servicepartner kostenfreie Rückführung der Schadteile vom Servicepartner an das lokale Parts Recall Centre organisiert. Informationen zu diesem Verfahren und die Kontaktdaten für den Abholservice finden Sie in Teil II dieses Handbuchs Sofern kein kostenfreier Abholservice zur Verfügung steht, organisiert IVECO die Abholung der Teile entweder selber oder bittet den Servicepartner, den Transport zu veranlassen und die Teile an das benannte Parts Recall Centre zu senden. Wird ein Servicepartner gebeten, den Versand der defekten Teile zu organisieren, erstattet IVECO dem Servicepartner die entsprechenden Transportkosten (Teil IV - Kapitel 4.4.). In beiden Fällen gilt:

• Auf spezifische Anfrage von IVECO zurückzusendende Schadteile müssen spätestens 30 Tage nach Anforderung der Rücksendung beim Servicepartner im benannten Parts Recall Centre eingehen

• Der Servicepartner sollte eine unterzeichnete Kopie des Frachtbriefs und aller weiteren Versanddokumente aufbewahren

• Es wird außerdem empfohlen, dass der Servicepartner das Abholdatum der Schadteile auf seiner Kopie des Garantieclaims notiert.

• Pakete und Versanddokumente müssen beim Eintreffen des Abholservice am Standort des Servicepartners bereit sein. Der Abholservice wartet nicht auf die Verpackung und Bereitstellung der Unterlagen.

• Der Fahrer des Abholservice hat die Annahme des Paketes mit seiner Unterschrift zu quittieren. Er ist aber nicht beauftragt und befugt, für jedes einzelne zurückgegebene Teil eine Unterschrift zu leisten.

14.5 Annahme von Teilen im lokalen Parts Recall Center und Regelungen zur Ablehnung von Claims

Bei der Annahme von Schadteilen im lokalen Parts Recall Centre werden die Teile gemäß den Garantiebedingungen von IVECO geprüft. Für Schadteile, die die Prüfung bestehen, wird der entsprechende Garantieclaim für die weitere Bearbeitung durch IVECO freigegeben. Garantieclaims können aus den folgenden Gründen abgelehnt werden:

• Die angeforderten Teile gehen aufgrund der folgenden Umstände beschädigt oder verändert ein: – nicht ordnungsgemäße Verpackung – unsachgemäße Nutzung durch den Kunden – Unsachgemäße(r) Service/Reparatur durch den Servicepartners

• Die rücksendepflichtigen Schadteile erfüllen nicht die Garantiebedingungen von IVECO

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(z.B. Ablauf der Garantiefrist usw.) • Die eingehenden Schadteile entsprechen nicht den im Claim aufgelisteten

rücksendepflichtigen Schadteilen • Die eingehenden rücksendepflichtigen Schadteile:

– sind nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet – Enthalten keinen Ausdruck des Claims

• Die rücksendepflichtigen Schadteile gehen nicht innerhalb von 30 Tagen ab der Anforderung beim lokalen Parts Recall Centre ein.

In diesen Fällen werden die Schadteile nur an den Servicepartner zurückgegeben, wenn dies ausdrücklich beantragt wurde und der Wert der Schadteile die Transportkosten übersteigt. Wurde die Rückgabe der Schadteile beantragt, werden dem Servicepartner die Transportkosten für die Rücksendung der Schadteile belastet.

14.6 Prüfung von Schadteilen

• Sämtliche zurückgesendete Schadteile werden durch IVECO und/oder den Lieferanten des Teiles geprüft

• Garantieclaims werden genehmigt, sofern die Prüfung der Schadteile nicht ergibt, dass der durch den Servicepartner beschriebene Schaden nicht unter Garantie fällt

• Sämtliche für die Garantieabwicklung akzeptierten Schadteile werden vom lokalen Parts Recall Centre verschrottet oder für weitere Prüfungen durch IVECO verwendet

• Für sämtliche für die Garantieabwicklung nicht akzeptierten Schadteile wird der Garantieclaim abgelehnt und der Servicepartner wird mit den vollständigen Kosten für den jeweils entstandenen Aufwand belastet.

Schadteile für Garantieclaims können aus folgenden Gründen nicht akzeptiert werden:

• Unsachgemäßer Gebrauch/Service durch den Kunden • Unsachgemäße(r) Service/Reparatur durch den Servicepartner • Verwendung von Fremdteilen im Schadteil • Schadteile werden als nicht defekt erachtet • Schadteile entsprechen nicht dem Claim oder Fahrzeug

In diesen Fällen werden die Schadteile nur an den Servicepartner zurückgegeben, wenn dies ausdrücklich beantragt wurde und der Wert der Schadteile die Transportkosten übersteigt. Bei einer Ablehnung eines Schadteils kann der Servicepartners mit jeglichen IVECO und/oder dem Dienstleister für die Prüfungen des Teils entstandenen Kosten belastet werden sowie bis zu 6 Monate ab der Rückgabe des Teils an das Parts Recall Center mit weiteren für die Rückgabe des defekten Teils anfallenden Transportkosten. Es wird darauf hingewiesen, dass es in einigen Fällen nicht möglich ist, bestimmte Schadteile nach der Prüfung zurückzusenden, da sie während der Prüfung zerstört werden.

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15 TRANSITFAHRZEUGE

Garantie für Transitfahrzeuge und Claims im Rahmen einer Ersatzteilgarantie Die Standard- und die Ersatzteilgarantie von IVECO ist nicht auf das Land beschränkt, in dem das Fahrzeug gekauft wurde. Servicepartner von IVECO in West- und Osteuropa werden den Garantieansprüchen gerecht. Um einen Service unter Garantie durch IVECO zu erhalten, sollten Kunden dem reparierenden Servicepartner ihr Garantieheft oder irgendeine vertragliche Vereinbarung (z.B. Angebotsbedingungen) vorlegen. Der Servicepartner hat in jedem Fall die aktiven Serviceleistungen im SAP Dealer Portal zu überprüfen, bevor er den Arbeitsauftrag eröffnet. Transitfahrzeuge mit Servicevertrag oder Garantieverlängerung Bei Serviceverträgen oder Garantieverlängerungen können besondere Deckungen oder Ausschlüsse gelten. Servicepartner sollten dies im Zweifelsfall zur Klärung genau im SAP Dealer Portal kontrollieren.

Für eine definitive Aussage über die Abdeckungen im Rahmen eines individuellen Vertrags sind die jeweiligen Vertragsunterlagen zu prüfen. Claims für bestimmte Einzelverträge sollten die im jeweiligen Vertrag enthaltenen Einschlüsse und Einschränkungen reflektieren. Endgültige Überführung in ein neues Land oder Gebiet eines Servicepartners Die Servicepartner sollten versuchen, Kundenfahrzeuge, die dauerhaft in ihren Zuständigkeitsbereich übergeführt werden, zu registrieren und deren Übertragung anzufordern. Für eine schnelle Reaktion bei Produktverbesserungsprogrammen (PIP) ist es von grundlegender Bedeutung, dass Informationen über dauerhafte Überführungen bekannt sind.

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Glossar

Reparaturzeit Uhrzeit, zu der der Techniker vor Ort erscheint oder mit den Reparaturarbeiten am Fahrzeug beginnt (entspricht der Uhrzeit, zu der mit der Reparatur begonnen wird)

Glühlampen Der Ersatz von Glühlampen fällt nicht unter die Fahrzeuggarantie. Glühlampen können nicht im Rahmen einer Garantieverlängerung oder Kulanz angefragt werden. Der Ersatz von Glühlampen kann als Option im Rahmen eines Servicevertrages erfolgen. Prüfen Sie dazu den jeweiligen Servicevertrag.

Fehlerverursachendes Teil Das Bauteil, das die Ursache für den Fehler darstellt.

Claim Antrag zur Kostenerstattung im Rahmen einer Garantie des Servicepartners an IVECO

Kupplungen Ausschließlich defekte Teile werden ersetzt. Aufgrund von unsachgemäßer Einstellung, Verwendung oder Verschleiß abgenutzte Teile fallen nicht unter die Fahrzeuggarantie. Der Ersatz von Kupplungsscheiben kann im Rahmen einiger bestimmter Serviceverträge erfolgen. Prüfen Sie dazu den jeweiligen Servicevertrag.

Kulanz Siehe Definition Punkt 1.1.

Kunde Person, die in eine IVECO-Werkstatt kommt und eine Reparatur am Fahrzeug wünscht.

Schaden (direkt und indirekt) Direkte oder indirekte Schäden, die aufgrund eines Fehlers am Fahrzeug entstanden (z.B. Hotelzimmer, Telefonanrufe, Nahrung, Verlust von Gegenständen, Fahrtkosten, Leitungskosten, Verlust von Nutzung/Gewinn, Waren, Pannenhilfe, Anhänger, etc.).

Servicepartner Der Servicepartner ist für seine Standorte verantwortlich, die in seinem Betreuungsgebiet liegen, sei es der Hauptstandort, ein Nebenstandort oder eine autorisierte Vertragswerkstatt.

Garantieverlängerung Siehe Definition Punkt 1.1.

Defektes Teil Fahrzeugkomponenten, die aufgrund eines Schadens vom Servicepartner ausgetauscht wurden.

Datum/Uhrzeit des Defekts Datum/Uhrzeit, an dem ein Schaden dem Iveco Servicenetzwerk gemeldet wurde (IANS oder Werkstatt)

Einstellung und Kalibrierung Einstellungen und Kalibrierungen gelten als Wartungsarbeiten und werden als solche nicht von der Fahrzeuggarantie gedeckt.

Originalteile oder Originalersatzteile

Teile mit der Originalmarke IVECO, die von IVECO produziert werden.

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Betriebsanleitung Vom Verkäufer an den Käufer ausgehändigtes Dokument mit Anleitungen zur Wartung und Bedienung des Fahrzeugs.

Durch andere Personen als Iveco Servicepartner durchgeführte Arbeiten

Diese sind nur erstattungsfähig, wenn sie durch einen Iveco Servicepartner als Fremdleistung beauftragt oder durch eine Regiewerkstatt durchgeführt wurden. Sie sind nicht erstattungsfähig, wenn normale Garantieleistung durch einen nicht von Iveco autorisierten Reparateur vorgenommen wurden. Besondere Fälle, wie z.B. Reparaturen an abgelegenen Orten, sind zuvor durch den Leiter der Garantieabwicklung zu genehmigen

Schmierstoffe, Öle, Flüssigkeiten und Filter

Schmierstoffe, Öle, Flüssigkeiten und Filter, die aufgrund von Verschmutzung ausgetauscht wurden, die durch einen Schaden entstanden ist, sind nur dann im Rahmen der Garantie abgedeckt, wenn der besagte Fehler als erstattungsfähig erachtet wird. Das Auffüllen oder Nachfüllen von Schmierstoffen, Ölen und Flüssigkeiten wird nicht durch die Fahrzeuggarantie abgedeckt.

Servicevertrag (WRV) Eine zwischen Kunden und IVECO getroffene Vereinbarung, Wartungen und Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen. Er beginnt üblicherweise mit dem Datum des Garantiestarts des Fahrzeugs.

Garantie-Handbuch Das vorliegende Handbuch mit Richtlinien zum ordnungsgemäßen Umgang mit sämtlichen Garantieschlüsseln.

Abweichungen Unstimmigkeiten zwischen der Originalkonfigurationen des Fahrzeugs (entsprechend der Bestellung) und dem gelieferten Fahrzeug.

Kein Originalteil Ein äquivalentes, aber nicht von IVECO hergestelltes Teil.

Nebenantrieb (PTO) Üblicherweise am Getriebe eingebaute mechanische Einheit mit der Funktion, dessen Leistung abzunehmen und auf andere mechanische Einheiten zu übertragen.

Produktverbesserungsprogramm Rückrufkampagne

Produktionsdatum Datum, an dem das Fahrzeug laut Plan fertiggestellt wurde (Gate Releasing).

Seite 62 von 62 Garantie-Handbuch Teil I Version 1.0

Austauschteil (ReMan) Durch ein vom Hersteller zertifiziertes Wiederaufbereitungsverfahren generiertes Produkt, welches dieselben Merkmale und Besonderheiten des neuen Produktes aufweißt einschließlich etwaiger technologischer Updates. Es wird dieselbe Produktqualität und Verlässlichkeit garantiert wie beim neuen Produkt. Das wiederaufbereitete Teil wird mit einem spezifischen Etikett gekennzeichnet. Identifizierung eines wiederaufbereiteten Teils: Die wiederaufbereiteten Teile gehören einer spezifischen Produktfamilie an (FAMCLA). Ein spezifisches Symbol im Power-Katalog kennzeichnet jedes Teil, für das ein wiederaufbereitetes Teil verfügbar ist. Zudem kann das gesamte ReMan-Angebot im Abschnitt Marketing des Power-Katalogs eingesehen werden. Wird ein ReMan-Teil über CSPS bestellt, zeigt das System eine Warnmeldung an, die daran erinnert, das defekte Teil zurückzugeben.

Startdatum der Reparatur Datum, an dem der Techniker vor Ort erscheint oder mit den Reparaturarbeiten am Fahrzeug beginnt

Enddatum/Uhrzeit der Reparatur Datum/Uhrzeit, an dem die Reparatur abgeschlossen wurde und das Fahrzeug für den Kunden bereitsteht

Vergütungsdatum Tag der Zahlung des Gesamt- oder Teilbetrags des Claims.

Antriebsbatterie Batterie, die für den Antrieb eines elektrisch angetriebenen Fahrzeugs verwendet wird

Fahrzeuganmeldung Offizielles Dokument, mit dem die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs nachgewiesen wird

Garantie- Siehe Definition Punkt 1.1.

Garantieheft Vom Verkäufer an den Käufer ausgehändigtes Dokument mit den Garantiebedingungen.des Fahrzeugs

Datum des Garantiebeginns Das Startdatum der Garantie („Datum des Garantiebeginns“) ist das Datum, an dem das Fahrzeug zum ersten Mal in Betrieb genommen wurde.

Arbeitswerte Reparaturzeiten basieren auf 1 Arbeitseinheit = 6 Minuten, z.B. 26 Arbeitseinheiten = 156 Minuten - 2 Stunden 36 Minuten