IWRM Handlungsfeld Verbund · 2017-07-25 · IWRM –Handlungsfeld Verbund 1. Fachgespräch am...

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IWRM – Handlungsfeld Verbund 1. Fachgespräch am 11.05.2017 Systematische Einordnung des Status Quo RA Dr. Holger Weiß, LL.M. (W2K Rechtsanwälte) Prof. Dr. Thorsten Beckers (TU Berlin, WIP)

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IWRM – Handlungsfeld Verbund1. Fachgespräch am 11.05.2017Systematische Einordnung des Status Quo

RA Dr. Holger Weiß, LL.M. (W2K Rechtsanwälte)

Prof. Dr. Thorsten Beckers (TU Berlin, WIP)

Vorbemerkung

11.05.2017 © Weiß / Beckers 2

Dieser Foliensatz dient der Durchführung des ersten Fachgesprächs desHandlungsfelds Verbund am 11.05.2017 in Darmstadt. Die enthaltenenAussagen und Fragen haben ausschließlich Anstoßfunktion für dieDiskussion im Fachgespräch. Sie enthalten keinerlei Festlegungen mit Blickauf die Inhalte des künftigen Leitbilds.

ÜBERBLICK

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A │ Begrüßung und Einführung

B │ Verbundhistorie

C │Planung und Steuerung von technisch-systemischenEntscheidungen

D │ Kosten und Entgelte

E │ Ausblick auf den weiteren Leitbild-Prozess

ÜBERBLICK

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A │Begrüßung und Einführung

I │ Vorstellung

II │ Aufgabenstellung und Themen

III │ Ziel, Gegenstand und Ablauf des 1. Fachgesprächs

ÜBERBLICK

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B │Verbundhistorie

I │ Status quo

II │ Abriss und Analyse der Entstehungsgeschichte

III │ Gemeinsame Erörterung

I │ Status quo

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I │ Status quo

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Öffentliche

Wasserversorgung

Wasseraufkommen im Verbund

I │ Status quo

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Öffentliche

Wasserversorgung

ÜBERBLICK

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B │Verbundhistorie

I │ Status quo

II │ Abriss und Analyse der Entstehungsgeschichte

III │ Gemeinsame Erörterung

II │ Abriss und Analyse der Entstehungsgeschichte

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Ausgangssituation

Zeitrahmen Maßnahme

vor 1873 Örtliche Zieh- und Pumpbrunnen (Vorindustrielle Wassernutzung)

1873 Bau der Vogelbergquellleitung (Inheiden) zur Wasserbedarfs-deckung der Stadt Frankfurt

1890-1894 Fassungsanlagen „Forsthaus“, „Goldstein“, „Hinkelstein“ in Frankfurt

II │ Abriss und Analyse der Entstehungsgeschichte

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Teilräumliche Verbundlösungen

Zeitrahmen Maßnahme

1911 Wasserleitung aus dem Vogelsberg (Inheiden)

1928 Wasserverband Gruppenwasserwerk Gerauer Land

1955 Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMW)

1957 Wasserbeschaffungsverband Riedgruppe Ost

1963 Wasserverband Kinzig

II │ Abriss und Analyse der Entstehungsgeschichte

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Regionale Verbundlösungen und Ressourcenbewirtschaftung

Zeitrahmen Maßnahme

1971-1976 Trockenperiode in Südhessen („Wassernotstand“)

1972 Oberhessische Versorgungsbetriebe AG (OVAG)

1978 Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main (AG WRM)

1979 Wasserverband Hessisches Ried (WHR)

1989 Wasserwerk BiebesheimAufbereitung von Rheinwasser zur Grundwasseranreicherung und landwirtschaftlichen Beregnung

2001 Gründung der Hessenwasser GmbH & Co. KGZusammenschluss der Wasserversorgungssparten der Gründungsgesellschafter Mainova AG (Frankfurt), Südhessische Gas und Wasser AG (Darmstadt) und Zweckverband Riedwerke Groß-Gerau; 2004 ESWE Versorgungs AG (Wiesbaden)

Sicherstellung der Wasserversorgung

Ressourcenbewirtschaftung

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Die Entwicklung der Verbundstrukturen war im Kern von zwei Motiven geleitet:

II │ Abriss und Analyse der Entstehungsgeschichte

ÜBERBLICK

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B │Verbundhistorie

I │ Status quo

II │ Abriss und Analyse der Entstehungsgeschichte

III │ Gemeinsame Erörterung

ÜBERBLICK

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C │ Planung und Steuerung von technisch-systemischen Entscheidungen

I │ Fragestellung(en)

II │ Rechtsrahmen im Überblick

III │ Systematische Einordnung

IV │ Gemeinsame Erörterung

Das zentrale Thema lautet:

Gewährleistung integrierter Prüfungen bei Entscheidungen mit überörtlicher Bedeutung unter Berücksichtigung aller relevanten Sachziele und der überregionalen Zusammenhänge und Wirkungen.

Es stellen sich folgende Fragen:

Inwiefern ist dies im Status quo gewährleistet?

Gegebenenfalls: Wie kann die Situation verbessert werden?

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I │ Fragestellung(en)

ÜBERBLICK

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C │ Planung und Steuerung von technisch-systemischen Entscheidungen

I │ Fragestellung(en)

II │ Rechtsrahmen im Überblick

III │ Systematische Einordnung

IV │ Gemeinsame Erörterung

Was sind die zentralen Vorgaben im geltenden Rechtsrahmen?

Im Folgenden: Ordnung nach den relevanten Sachthemen und Normebenen

▪ Versorgungssicherheit

▪ Dezentrale Versorgung

▪ Sparsame Wasserverwendung

▪ Grundwasserschutz

▪ Kosten und Entgelte

▪ Organisation

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II │ Rechtsrahmen im Überblick

▪ Unionsrecht

▪ Bundesrecht

▪ Landesrecht

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II │ Rechtsrahmen im Überblick

EU Bund Land

Versorgungs-sicherheit:

Gewährleistung der ausreichen-den Versorgung mit hygienischeinwandfreiem Trinkwasser

WRRL Erw. 15:WasserVers als Leistung der Daseinsvorsorge

Wasserqualitäts-RL 83/98

§ 50 I WHGWasserVersals Aufgabe der Daseinsvorsorge

TrinkwasserVOTrinkwasserqualität

§ 50 IV WHGGeltung der aa Regeln der Technik für Wassergewinnungsanlagen

§ 6 I 1 Nr. 4 WHGNachhaltige Bewirtschaftung, Erhaltung von Nutzungsmöglich-keiten insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung

§ 5 ff. AVBWasserV(nur bei privatrechtlichem Leistungsverhältnis)Versorgungspflicht des Wasser-versorgers

§ 30 I HWGWasserVersals Aufgabe der Gemeinden

§ 30 II, III HWGMöglichkeit der Aufgabenübertragung

§ 31 HWGGeltung der aa Regeln der Technik / des Stands der Technik für Wasserversorgungsanlagen, Führung eines Bestandsplans für Wassergewinnungsanlagen

§ 32 HWGEigenkontrolle von Wassergewinnungsanlagen

§ 28 HWGVorrang der öffentlichen Wasserversorgung bei der Grundwasserbenutzung

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II │ Rechtsrahmen im Überblick

EU Bund Land

Versorgungs-sicherheit:

Gewährleistung der ausreichen-den Versorgung mit hygienischeinwandfreiem Trinkwasser

Regionalplan Südhessen 2010 PS 6.4Allg. Plansätze zur Wasserver-sorgung, zielförmige Sicherung von Trassen für bestimmte Fernwasserleitungen, Sicherung bestehender Wasserversorgungs-anlagen

Regionalplan Mittelhessen 2010 PS 7.3.1 + 7.3.3Sicherung von Standorten und Trassen von Anlagen zur Was-serversorgung, Sicherstellung der ausreichenden Trinkwasser-versorgung

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II │ Rechtsrahmen im Überblick

EU Bund Land

DezentraleVersorgung

§ 50 II WHGVorrangige Deckung des Wasserbedarfs aus ortsnahen Quellen, soweit nicht überwiegende Gründe des Gemeinwohls entgegenstehen

LEP Hessen 2000 PS 8.2.1Wassergewinnung „sollte“ dezentral erfolgen; soweit ökonomisch oder ökologisch „nicht sinnvoll“, sind Verbundlösungen anzustreben.

Regionalplan Mittelhessen 2010 PS 7.3.2G: Vorrang dezentraler Trinkwassergewinnung. Stärkung des Versorgungsverbunds besonders in Gebieten mit geringen Gewinnungsmöglichkeiten.

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II │ Rechtsrahmen im Überblick

EU Bund Land

SparsameWasser-verwendung

WRRL Art. 9 IÖkonomische Anreize zur effizienten Wassernutzung

§ 6a WHGÖkonomische Anreize zur effizienten Wassernutzung

§ 50 III WHGHinwirken auf sorgsamen Umgang mit Wasser

§ 36 HWGHinwirken auf rationelle Wasserverwendung

LEP Hessen 2000 PS 8.2.1G: Es wird angestrebt, den Trinkwasserverbrauch weiter zu reduzieren.

Regionalplan Mittelhessen 2010 PS 7.3.3G: Sparsame Nutzung von Trinkwasser - möglichst nur für Zwecke, bei denen der Trinkwasserqualitätsstandard erforderlich ist.

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II │ Rechtsrahmen im Überblick

EU Bund Land

Schutz des Grundwassers

WRRL Art. 4 I Umweltziele Grundwasser: keine Verschlechterung, Erreichung guter Zustand, Gleichgewicht, Trendumkehr

Grundwasser-RLKonkretisierung des Grundwasserschutzes

§ 6 WHGAllgemeine Grundsätze der Wasserbewirtschaftung

§ 47 WHGBewirtschaftungsziele Grund-wasser:keine Verschlechterung, Trendumkehr, guter Zustand, Gleichgewicht

GrundwasserVO

(Allg.) Bewirtschaftungsplan2015-2021 Konkretisierung der Bewirtschaftungsziele, Grundlage für Maßnahmenprogramme;Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried, AHU-Leitfaden etc. LEP Hessen 2000 PS 8.2.1Z: Schutz und Schonung des Grundwassers, Grundwasser-entnahme im Umfang geringer als das langjährige Mittel der GrundwasserneubildungRegionalplan Südhessen 2010 PS G4.2-4Bewahrung der Naturräume Oberrheinniederung und Hessische RheinebeneRegionalplan Südhessen 2010 PS 6.1 Plansätze zum Schutz des GrundwassersRegionalplan Mittelhessen 2010 PS 7.3.3Ausrichtung der Grundwasser-förderung und der Wasserrechte am tatsächlichen Bedarf etc.

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II │ Rechtsrahmen im Überblick

EU Bund Land

Kosten und Entgelte

WRRL Art. 9 IKostendeckung auf Grundalge wirtschaftlicher Analysen, Berücksichtigung umwelt- und ressourcenbezogener Kosten, Verursacherprinzip,Anreizwirkung

§ 6a WHGUmsetzung von WRRL Art. 9 I

AbwasserabgabengesetzAbgabe für die Einleitung von Abwasser

§ 31 IV GWBKartellrechtliche Preiskontrolle

§ 4 II AVBWasserVBefugnis zur einseitigen Preis-setzung (h.M.)

§ 24 III AVBWasserVKostennahe Gestaltung von Preisänderungsklauseln

VergaberechtNur bei öffentlichen Aufträgen

VO PR Nr. 30/53 Nur bei Aufträgen klassischer öffentlicher Auftraggeber

§ 10 KAG Erhebung von kostendeckenden Benutzungsgebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen;zu Kosten rechnet u. a. eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals (§ 10 II 2)

§ 11 KAGMöglichkeit der Deckung des Aufwands für Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Erneuerung durch Beiträge

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II │ Rechtsrahmen im Überblick

EU Bund Land

Organisation Keine direkten Organisations-verpflichtungen, aber Rahmensetzungen - insbesondere Vergaberecht, Beihilferecht, europäisiertes Steuer- und Gesellschaftsrecht

Wasserverbandsgesetz (WVG)Schaffung von Wasserverbänden mit Blick auf bestimmte Aufgaben – insbesondere technische Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Grundwassers (§ 2 Nr. 8), zur Wasserbewirtschaftung und Wasserbeschaffung (§ 2 Nr. 11)

(Privatrechtliches) GesellschaftsrechtBei Wahl privater Organisations-formen zu beachten.

SteuerrechtInsbesondere Ertragssteuerrecht und Umsatzsteuerrecht

§§ 97 ff. GWBUmsetzung des EU-Vergaberechts

§ 30 I-III HWG(siehe bereits oben)WasserVers als Aufgabe der Gemeinden / Möglichkeit der Übertragung auf andere öffentlich-rechtliche Körperschaften / auch auf private Dritte - aber nur befristet und widerruflich und nur, soweit Dritter geeignet, Pflichterfüllung sichergestellt und keine überwiegenden entgegen-stehenden öffentlichen Interessen.

§§ 121 ff. HGOAllgemeine Regeln für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden

KGGKommunale Zusammenarbeit

ÜBERBLICK

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C │ Planung und Steuerung von technisch-systemischen Entscheidungen

I │ Fragestellung(en)

II │ Rechtsrahmen im Überblick

III │ Systematische Einordnung

IV │ Gemeinsame Erörterung

Verschiedene Kategorisierungsmöglichkeiten

Nachfolgend:

Differenzierung zwischen

strategisch-gebündelter Steuerung sowie

einzelfallbezogener Steuerung

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III │ Systematische Einordnung

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III │ Systematische Einordnung

Räumliche Gesamtplanung Inhalte / Anmerkungen

Landesebene: LEP 8.2.1 Grundwasser Schutz des Grundwassers als natürliche Lebensgrundlage

12.1 Wasserversorgung Dezentrale Wasserversorgung, sparsamer Wasserverbrauch, Einsparung vor

Neuerschließung, Substitution von Trinkwasser

Regionalpläne▪ Regionalplan Südhessen 2010

▪ Regionalplan Mittelhessen 2010

6.1 Grundwasser Allgemeine Plansätze: Schutz des Grundwassers als natürliche Lebensgrundlage -

Konkretisierung der Plansätze des LEP auf mittlerem Abstraktionsniveau Gebietsausweisungen: Vorbehaltsgebiete für den Trinkwasserschutz, Trinkwasser- und

Heilquellenschutzgebiete

6.4 Wasserversorgung Allgemeine Plansätze: Sicherstellung der Trinkwasserversorgung; sparsamer Wasser-

verbrauch; Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahmen und Grundwasser-neubildung; wasserwirtschaftlich, umweltverträglich und ökonomisch vertretbare Ausnutzung von Grundwassergewinnungsmöglichkeiten; Ausbau des Verbundsystems, soweit notwendig; Fortsetzung der Ausweisung von Wasserschutzgebieten

Freihaltung von Trassenkorridoren für geplante Fernwasserleitungen Sicherung bestehender Wasserversorgungsanlagen

6.1.4 Wasser Allgemeine Plansätze: Schutz des Grundwassers, keine Beeinträchtigung von

grundwasserabhängigen Landökosystemen durch Grundwasserentnahmen Gebietsausweisungen: Vorbehaltsgebiete für den Grundwasserschutz

Strategisch-gebündelte Planung und Steuerung

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III │ Systematische Einordnung

Fachplanung Inhalte / Anmerkungen

Bewirtschaftungsplan 2015 bis 2021

Dient der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen gerichtet auf die Umsetzung der Umweltziele, also im Kern die Erreichung bzw.

Erhaltung eines guten Zustands von Oberflächengewässern und Grundwasser im Kern umweltrechtliche Ausrichtung

Wasserwirtschaftliche Analyse

Teil des Bewirtschaftungsplans 2015-2021 Teil der Bestandsaufnahme nach Art. 5 WRRL Zielrichtung:

▪ Unterstützung der Planung von Maßnahmenprogrammen▪ Informationsgrundlage zur Sicherstellung des Verursachungs- und

Kostendeckungsprinzips unter Berücksichtigung externer Kosten (Art. 9 WRRL) Inhalte:

▪ Zusammenstellung von Kennzahlen und Statistiken zu Wassernutzungen▪ (Sehr abstrakte) Angaben zur Kostendeckung

Regionale Bewirtschaftungspläne / Leitfäden▪ Hessisches Ried▪ Vogelsberg

Konkretisierende Festlegungen zum Schutz des Grundwassers

Strategisch-gebündelte Planung und Steuerung

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III │ Systematische Einordnung

Errichtung von Infrastruktur Inhalte / Anmerkungen

Je nach Art der Infrastruktur unterschiedliche Zulassungsanforderungen – insbesondere:

Planfeststellung / PlangenehmigungInsb. für Wasserfernleitungen über 2 km Länge (§

20 I UVPG i.V.m. Anlage 1 Nr. 19.8)Insb. für künstliche Wasserspeicher ab 5000

Kubikmeter (§ 20 I UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 19.9)Ggf. UVP erforderlich

Prüfungsmaßstab:BedarfZwingendes Recht (vgl. § 21 UVPG)Abwägung

▪ Einschließlich Pflicht zur Alternativenprüfung

BaugenehmigungGebäude im Übrigen ist Wasserversorgung von HBO

ausgenommen (§ 1 II Nr. 4 HBO)

Keine entgegenstehenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften

Ggf. naturschutzrechtliche Erlaubnis Siehe nächste Folie

Einzelfallbezogene Planung und Steuerung

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III │ Systematische Einordnung

Entnahme von Grundwasser Inhalte / Anmerkungen

Grundwasserentnahme ist alsWasserbenutzung zulassungspflichtigDrei Zulassungstypen mit unterschiedlicher Qualität:ErlaubnisGehobene ErlaubnisBewilligungGgf. integrierte UVP erforderlich (Nr. 13.3 Anlage 1 zu § 3 UVPG)

Prüfungsmaßstab: Keine schädliche GewässerveränderungBeachtung zwingender gesetzlicher VorgabenIm Übrigen: Bewirtschaftungsermessen

▪ Bedarf▪ Alternativen▪ Wirkungen▪ Planerische Vorgaben

Ggf. Naturschutzrechtliche ErlaubnisseEingriff in Natur und Landschaft

Ausnahmen / Befreiungen von Schutzgebietsfestsetzungen

▪ Vermeidung▪ Ausgleich▪ Kompensation

Einzelfallbezogene Planung und Steuerung

ÜBERBLICK

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C │ Planung und Steuerung von technisch-systemischen Entscheidungen

I │ Fragestellung(en)

II │ Rechtsrahmen im Überblick

III │ Systematische Einordnung

IV │ Gemeinsame Erörterung

…die vorhandenen Planungsinstrumente überwiegend Umweltziele verfolgen und dabei der Schutz von Oberflächengewässern und der Grundwasserschutz im Vordergrund stehen, eine echte Ressourcenplanung aber seit längerem nicht stattfindet?

… die planerischen Aussagen zur sparsamen Wasserverwendung insgesamt auf sehr abstraktem Niveau bleiben und geringe praktische Wirkung haben?

… die heute bestehenden planungsrechtlichen Festlegungen zu Trinkwasserressourcen eher rudimentär sind?

… dass die Planung der (überörtlichen) Wasserversorgungssysteme durch die Wasserversorgungsunternehmen stattfindet? – Wenn ja: Inwiefern werden die Wasserversorgungskonzepte von den Wasserbehörden gegengeprüft?

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Fragen zur strategisch-gebündelten Steuerung: Trifft es zu, dass …

IV │ Gemeinsame Erörterung

… das behördliche Prüfprogramm auch hier auf den Umweltschutz und vor allem auf den Schutz des Grundwassers ausgerichtet ist?

… dass die Grundsätze der Sparsamkeit und der Dezentralität rechtlich sowohl bei den Wasserentnahmen als auch bei der Planfeststellung im Prüfprogramm verankert sind (Bedarfsprüfung und Alternativenprüfung), aber in der Praxis nicht vertieft geprüft werden?

... die Wirtschaftlichkeit von technisch-systemischen Entscheidungen von den Wasserversorgern geprüft wird? – Inwiefern findet eine Kontrolle / Plausibilisierung durch die Zulassungsbehörden statt?

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Fragen zur einzelfallbezogenen Steuerung: Trifft es zu, dass …

IV │ Gemeinsame Erörterung

ÜBERBLICK

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D │Kosten und Entgelte

I │ Fragestellung(en)

II │ Themenkreis Effizienz und Transparenz

III │ Themenkreis Kostenverteilung und Kompensationen

Die Fragestellungen lassen sich zwei Problemkreisen zuordnen:

Problemkreis1: Effizienz / Margen / Transparenz

Problemkreis 2: Kosten / Preise / Kompensationen

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I │ Fragestellung(en)

D │ Kosten und Entgelte

ÜBERBLICK

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D │Kosten und Entgelte

I │ Fragestellung(en)

II │ Themenkreis Effizienz und Transparenz

III │ Themenkreis Kostenverteilung und Kompensationen

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1. Rechtsrahmen im Überblick

II │ Themenkreis Effizienz und Transparenz

Vorgaben für die Preisbildung im Wassersektor

Lieferungen an Endverbraucher Vorgelagerte Lieferungen / Leistungen

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II │ Themenkreis Effizienz und Transparenz

Rechtsnatur des Lieferverhältnisses

Lieferungen an Endverbraucher

ÖR Organisationsform: WahlrechtZR Organisationsform: Immer ZR

Öffentliches Recht Zivilrecht

Zentrale Vorgaben und PrinzipienKAG

Vertragsfreiheit

§ 6a WHG Kostendeckung, Verursacherprinzip,

externe Kosten, Anreizwirkung

Kontrolle

RechtsaufsichtsbehördenVerwaltungsgerichte

Zivilgerichte

Kartellrecht (GWB)

Vereinbarte Preisgleitung

jeweiliges Preisblatt

§ 315 BGBBilligkeit

§ 24 III AVBWasserVKostennähe

§ 31 IV Nr. 3 Preisvergleich

§ 31 IV Nr. 4 Unangemessene

Kosten-überschreitung

KartellbehördenKartellgerichte

§ 10 KAG KostendeckungErmittlung nach BWL-Grundsätzen, u. a.:Laufende Verwaltung, Unterhaltung der

Einrichtung, Fremdleistungsentgelte, angemessene Abschreibungen, angemessene

Verzinsung des Anlagekapitals

Grenzen

Schuldrecht

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II │ Themenkreis Effizienz und Transparenz

Rechtsnatur des Lieferverhältnisses

Vorgelagerte Lieferungen und Leistungen

ÖR Organisationsform: Wahlrecht

ZR Organisationsform: Immer ZR

Öffentliches Recht Zivilrecht

Zentrale Vorgaben und PrinzipienKAGGebühren nur bei Benutzung öffentl.

Einrichtung

Vertragsfreiheit

§ 6a WHG - Kostendeckung …

Kontrolle

RechtsaufsichtVerwaltungsgerichte

Zivilgerichte

Kartellrecht (GWB)(soweit anwendbar)

§ 31 IV Nr. 3 Preisvergleich

§ 31 IV Nr. 4 Unangemessene

Kosten-überschreitung

KartellbehördenKartellgerichte

§ 10 KAG Kostendeckung

Ermittlung nach BWL-Grundsätzen…

Grenzen

Schuldrecht

Nicht AVBWasserV

(§ 1 II).Allg. Grenzen (insb. § 138

BGB)

VergR / öffentl. PreisR

§§ 97 ff. GWB (s. aber § 137 I Nr. 7)

VO PR Nr. 30/53 (bei öff. Auftraggeber)

Marktpreis-prinzip

Selbstkosten-prinzip

Preisüberwachungs-behörden

Wettbewerbs-prinzip

Vergabe-kammern

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2. Gemeinsame Erörterung: Trifft es zu, dass …

II │ Themenkreis Effizienz und Transparenz

… das geltende Preisrecht für Wasserdienstleistungen überkomplex ist?

… es insbesondere fraglich erscheint, dass teilweise öffentliches Recht und teilweise Zivilrecht / Kartellrecht gilt – mit jeweils unterschiedlichen Vorgaben für die P?

... das Nebeneinander unterschiedlicher Preisbildungsprinzipien unbefriedigend ist?

... bei Wassergebühren: das im KAG geregelte „Kostendeckungsprinzip“ wenig konkretisiert ist? – Inwiefern findet eine Prüfung durch die Rechtsaufsicht statt?

… bei Endverbraucherpreisen: eine zivilgerichtliche Preisprüfung nur selten stattfindet, dagegen die kartellrechtliche Preiskontrolle praktisch relevant, das Vorgehen nach dem Vergleichsmarktprinzip aber problematisch ist?

… bei Entgelten für vorgelagerte Lieferungen und Preise: Die bestehenden Vorgaben eher undurchsichtig und in der Praxis Überprüfungen eher selten sind?

ÜBERBLICK

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D │Kosten und Entgelte

I │ Fragestellung(en)

II │ Themenkreis Effizienz und Transparenz

III │ Themenkreis Kostenverteilung und Kompensationen

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1. Interne Kosten

III │ Themenkreis Kostenverteilung und Kompensationen

Hier: Fragen zur Verdeutlichung der Zusammenhänge und als Diskussionsgrundlage:

(1) Grundregeln der Kostenzuordnung nach dem Kostendeckungsprinzip?Warum ist das im Vogelsberg gewonnene Wasser in den Vogelsberg-Kommunen für die Einwohner teurer als für die Einwohner in Frankfurt?

(2) Kostenzuordnung bei Mehrsparten-Unternehmen?

Wie werden bei einem Mehrsparten-Unternehmen (z. B. Energie, Wasser, TK, Schwimmbad etc.) die Kosten für die Wasserversorgung zugeordnet?

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III │ Themenkreis Kostenverteilung und Kompensationen

(3) Kostenzuordnung bei Versorgern mit mehreren VersorgungsgebietenDas Unternehmen W versorgt die Städte S und T mit Wasser. Kann das Unternehmen frei entscheiden, ob es einheitliche oder unterschiedliche Wasserpreise bildet? Wie sind im Falle unterschiedlicher Wasserpreise die (Gemein-)Kosten zuzuordnen?

(4) Kostenzuordnung bei Unternehmen mit mehreren WasserversorgungsfunktionenDas Unternehmen beliefert Endverbraucher und Weiterverteiler: Sind einheitliche Preise oder unterschiedliche Preise zu bilden? Welche Kosten werden wem wie angelastet – inwiefern können Einwohner vor Ort von den (Fern-)Wasserlieferungen ihres Wasserversorgers profitieren?

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2. Externe Kosten

III │ Themenkreis Kostenverteilung und Kompensationen

Vorgaben der WRRL, umgesetzt im WHG§ 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen

(1) Bei Wasserdienstleistungen ist zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 bis 31, 44 und 47 der Grundsatz der Kostendeckung zu berücksichtigen. Hierbei sind auch die Umwelt- und Ressourcenkosten zu berücksichtigen. Es sind angemessene Anreize zu schaffen, Wasser effizient zu nutzen, um so zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele beizutragen.

(2) Wenn bestimmte Wassernutzungen die Erreichung der in Absatz 1 genannten Bewirtschaftungsziele gefährden, haben Wassernutzungen, insbesondere in den Bereichen Industrie, Haushalte und Landwirtschaft, zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen angemessen beizutragen.

(3) Im Rahmen der Absätze 1 und 2 sind das Verursacherprinzip sowie die wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen nach der Oberflächengewässerverordnung und der Grundwasserverordnung zugrunde zu legen.

(4) Von den Grundsätzen nach den Absätzen 1 und 2 kann im Hinblick auf soziale, ökologische und wirtschaftliche Auswirkungen der Kostendeckung sowie im Hinblick auf regionale geografische oder klimatische Besonderheiten abgewichen werden.

(5) Weitergehende Regelungen des Bundes und der Länder zur Erhebung von Kosten und Entgelten im Bereich der Bewirtschaftung von Gewässern bleiben unberührt.

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2. Externe Kosten

III │ Themenkreis Kostenverteilung und Kompensationen

Grundsätzliche Möglichkeiten

Transaktionsferne Mechanismen

Transaktionsnahe Mechanismen

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2. Externe Kosten

III │ Themenkreis Kostenverteilung und Kompensationen

Ansätze im geltenden Recht

§ 13 Abs. 2 Nr. 4 WHG: Ermächtigung der Zulassungsbehörde, dem Wasserbenutzer angemessene Beiträge zu den Kosten für Maßnahmen aufzuerlegen, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts getroffen hat oder treffen wird, um eine mit der Benutzung verbundene Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit zu vermeiden oder auszugleichen.

Anwendungsbeispiel: Grundwasseranreicherung durch den WHR

Abwasserabgabe: Sonderabgabe für die Einleitung von Abwässern in Gewässer, der Höhe nach gestaffelt nach der Schädlichkeit des eingeleiteten Abwassers.

Aktuell nicht in Hessen: Wasserentnahmeentgelt

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3. Gemeinsame Erörterung

III │ Themenkreis Kostenverteilung und Kompensationen

Wasserrahmenrichtlinie

Worauf zielt Art. 9 WRRL?

Was sind umwelt- und ressourcenbezogene Kosten im Sinne von Art. 9 WRRL?

Wo treten derartige Kosten auf? Wie werden sie quantifiziert?

Wem werden diese Kosten derzeit angelastet?

Was hat sich seit Inkrafttreten von Art. 9 WRRL wirklich geändert?

Was sollte sich noch ändern?

Sonstige externe Effekte

Gibt es jenseits der umwelt- und ressourcenbezogenen Kosten externe Effekte, die berücksichtigt werden sollten?

ÜBERBLICK

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E │Ausblick auf den weiteren Leitbild-Prozess

I │ Weiterer Ablauf

II │ Voraussichtliche Inhalte des nächsten Fachgesprächs

ÜBERBLICK

11.05.2017 © Weiß / Beckers 50

E │Ausblick auf den weiteren Leitbild-Prozess

I │ Weiterer Ablauf

II │ Voraussichtliche Inhalte des nächsten Fachgesprächs

Wurster Weiß Kupfer Rechtsanwälte Partnerschaft mbBKaiser-Joseph-Straße 247 │ 79098 Freiburg

Telefon: 0761-2 111 49-0 │ [email protected]

11.05.2017 © Weiß / Beckers 51

W2K – die Kanzlei für Infrastrukturrecht

Danke für Ihre Teilnahme und Aufmerksamkeit!