JA, zum verfassungsartikel «musikalische Bildung».

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HISTORY• 18.12.2008: 154‘193 Unterschriften nach Bern

• April 2010 – März 2012: Parlamentarische Debatte

• 16.3.2012 Schlussabstimmung Frühjahrssession: Der Bundesbeschluss über die «Jugendmusikförderung» als Gegenentwurf zur Initiative «Jugend und Musik», wird im NR und SR angenommen.

• 16.3.2012: Das Initiativkomitee zieht die Initiative zugunsten des neuen Verfassungsartikels 67a, Musikalische Bildung, zurück.

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Art. 67a (neu) Musikalische Bildung

1Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.

2 Sie setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für einen hochwertigen Musikunterricht an Schulen ein. Erreichen die Kantone auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung der Ziele des Musikunterrichts an Schulen, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften.

2Der Bund legt unter Mitwirkung der Kantone Grundsätze fest für den Zugang der Jugend zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter.

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NEUER VERFASSUNGSARTIKEL

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SPORT IN DER BUNDESVERFASSUNG

Art. 68 Sport

1 Der Bund fördert den Sport, insbesondere die Ausbildung.

2 Er betreibt eine Sportschule.

3 Er kann Vorschriften über den Jugendsport erlassen und den Sportunterricht an Schulen obligatorisch erklären.

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Körper und GeistBeide sind wichtig!

KÖRPER GEIST

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SCHULE

Qualität

Wir wollen, dass das Singen und Musizieren selbstverständlicher Teil der Volksschule ist und mit der gleichen Qualität gelehrt wird, wie andere Fächer.

AUSBILDUNG

Wir wollen eine Ausbildung der Lehrpersonen im Fach Musik die es erlaubt, die im Lehrplan gesetzten Ziele zu erreichen.

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MUSIKSCHULE

CHANCENGLEICHHEIT

Wir wollen dass es allen Kindern & Jugendliche möglich ist, auf freiwilliger Basis eine Musikschule zu besuchen.

KOSTEN

Die Zugangssperre für Kinder & Jugendliche aus sozial schwachen Familien muss aufgehoben werden.

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BEGABUNGEN

CHANCEN

Musikalisch Begabte müssen die gleichen Chancen haben wie ihre sportbegabten Kolleginnen und Kollegen.

Unterstützung

Die finanzielle, ideelle und schulische Unterstützung muss gewährleistet sein.

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CO-PräsidiumAbstimmungskomitee

Alle machen mit!

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SAGEN SIE AM 23.9.

JA ZUM NEUEN VERFASSUNGS-ARTIKEL.

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Herzlichen Dank für Ihre Ideelle und finanzielle Unterstützung!

Gönhardweg 32 – 5000 AarauPC 60-675496-3