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Kanton St.Gallen Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz Gesundheitsdepartement Jahresbericht 2010 O

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Kanton St.Gallen Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz

Gesundheitsdepartement

Jahresbericht 2010

O

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Inhalt

Vorbemerkung: Da in vielen Fällen meist gezielt versucht wird, Schwachstellen zu erfassen, sind die zum Teil zahlreichen Beanstan-dungen nicht repräsentativ für die effektive Qualitätssituation. Wei-tere Hintergrundinformationen zu den einzelnen Themen befinden sich auf unserer Website www.avsv.sg.ch.

Statistiken: Die Fachabteilungen weisen alle untersuchten Proben aus, auch solche aus nichtamtlichen Tätigkeiten. In der Auflistung der untersuchen Proben erscheinen diese jedoch nicht.

Geschlechtsform: Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Ver-wendung beider Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes verzichtet.

Abkürzungen: Eine Tabelle mit den gebräuchlichen Abkürzungen ist im Anhang «Abkürzungen» zu finden.

Zahlen in Klammern (): Wo nicht anders vermerkt, beziehen sie sich auf das Vorjahr.

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Inhalt 1

Drei Jahre AfGVS – Rück- und Ausblick der Amtsleitung 2

Das Wichtigste in Kürze 4

Untersuchungstätigkeit des Kantonalen Labors (Zahlen und Fakten) 6Gesamttotal der im Jahr 2010 bearbeiteten Proben 6Waren von St.Galler Firmen und Warenbesitzer 6Einsprachen, Rekurse, Strafanzeigen 7

Lebensmittelkontrolleinheit 9Lebensmittel 9Milch (Weisse Kontrolle) 11

Schlachtbetriebe 13Schlachtbetriebe 13Schlachthof Bazenheid 15Schlachthof St.Gallen 16

Wasser- und Chemikalieninspektorat 19Trinkwasser 19Badewasser 20Chemikalieninspektorat 21

Chemie 25Lebensmittel 25Gebrauchs- und Bedarfsgegenstände 32

Biologie 35Mikrobiologie 35Molekularbiologie 39

Tiergesundheit 41Seuchenüberwachung 41Tierverkehr 44Tiertransport 46Seuchenbekämpfung BVD 47Amtstierärztliche Kontrollen 49

Tierschutz 51Nutz-, Wild- und Haustiere 51Kontrolle gewerblicher Tierhaltungen 53

Auffällige Hunde 56

Zentrale Dienste 59EDV/Sekretariat 59Öffentlichkeitsarbeit 59

Anhang 61

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2 Drei Jahre AfGVS – Rück- und Ausblick der Amtsleitung

Auch das dritte Jahr nach der Fusion des Veterinäramtes mit dem Amt für Lebensmittelkontrolle zum Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz (AfGVS) konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Es wird aller-dings das letzte Jahr mit einer solchen Amtsbezeichnung sein, da diese vor allem für den ganzen Vete ri-närbereich nicht selbstredend war. Die Regierung konnte davon überzeugt werden, dass eine Namensän-derung auf «Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen» (AVSV) sinnvoll wäre, weil in fast allen übrigen Kantonen, in denen die beiden Ämter zusammengelegt wurden, das jeweils neu geschaffene Amt diesen oder einen ganz ähnlichen Namen trägt.

Dass die Zusammenlegung der beiden Ämter ein richtiger Entscheid war, zeigt sich dadurch, dass immer mehr Kantone diesem Trend folgen. Auch beim Bund zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung ab, obwohl der Bund selbst noch nicht in der Lage zu sein scheint, die Ämter oder Abteilungen, die auf Bundesebene für die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln sowie für die Gesundheit und das Wohl der Tiere oder den Schutz der Bevölkerung vor Zoonosen zuständig sind, zu einem einzigen Amt zusammen-zulegen. Mit der Bundeseinheit für die Lebensmittelkette wurde aber ein Instrument geschaffen, das es dem Bund erlauben sollte, seine Rolle als Aufsichtsorgan für den Vollzug der Bundesgesetzgebung durch die Kantone besser wahrzunehmen.

Damit dieses noch junge Organ seinen Aufgaben besser nachkommen kann, wurde im vergange-nen Jahr intensiv an einem nationalen Kontrollplan gearbeitet. Dabei hat es sich gezeigt, dass vor allem die Vorstellungen über Kontrollfrequenzen zwischen den mit dem realen Vollzug unerfahrenen Bundes-beamten und den altgedienten Vollzugsorganen in den Kantonen noch weit auseinanderklaffen. Die der-zeitige Situation bezüglich Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz in der Schweiz ist sehr erfreulich, gab es doch seit über zehn Jahren keinerlei hausgemachten ernsthaften Probleme. Eine Inten-sivierung der Kontrolltätigkeit stände daher im Widerspruch zu dieser im internationalen Vergleich sehr günstigen Ausgangslage.

Seit letztem August werden in der Bäderverordnung Höchstwerte für Legionellen aufgeführt. Damit ist unser Amt mit dem Vollzug der Legionellenkontrolle in öffentlichen Bädern, Hotels, Campingplätzen, Heimen usw. beauftragt. Bei erhöhten Legionellenwerten kann mit dieser Regelung effizienter als zuvor eingeschritten werden.

Erfreulich ist die Weiterentwicklung der seit drei Jahren mit den Kantonalen Laboratorien Thurgau und Schaffhausen vereinbarten Schwerpunkte. Neue Analysenmethoden zur Untersuchung von Aller -genen, Textilien, Kosmetikas und Tierarzneimitteln wurden eingeführt und teilweise bereits angewandt. Mit dem neuen Leiter der Lebensmittelkontrolleinheit konnte zudem ein Lebensmittelingenieur ETH ange-stellt werden, der Erfahrung aus der Lebensmittelverpackungsindustrie mitbringt und diese Erfahrung in seine Inspektionstätigkeit einfliessen lässt.

Nachhaltig für die Lebensmittelkontrolle wirkt sich das Mitte Jahr vom Bundesrat in Kraft gesetzte, einseitige Cassis-de-Dijon-Prinzip aus. Das hat zur Folge, dass in der Schweiz für Konsumenten das tief-ste in einem EU-Land gängige Schutzniveau zur Anwendung kommt. Gleichzeitig mit dieser Liberalisie-rung des Lebensmittelmarktes ist eine steigende Einflussnahme des Bundes in die kantonale Lebensmittel-kontrollorgane feststellbar. Dies bedeutet meistens zusätzliche administrative Aufgaben für unser Amt und für die Lebensmittelproduzenten.

Drei Jahre AfGVS – Rück- und Ausblick der Amtsleitung

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Drei Jahre AfGVS – Rück- und Ausblick der Amtsleitung 3

Die drei Jahre Erfahrung im fusionierten Amt haben gezeigt: Es lohnt sich, wenn die für die klassische Lebensmittelsicherheit und die für den Veterinärdienst zuständigen Kontrollorgane «am gleichen Strick ziehen» und mit der Zeit zu einer Einheit zusammenwachsen. Die Zusammenarbeit erlaubt den Mitarbei-tenden Einblicke in andere Bereiche der Kontrolltätigkeit. Die gegenseitige Befruchtung führt automatisch auch zu einer Verbesserung der Qualität.

Das Ergebnis des von der Akkreditierungsstelle SAS durchgeführten Audits hat denn auch trotz einiger Auflagen das eigene gute Gefühl bestätigt. Das Gleiche gilt für das Resultat der Begutachtung der Amtstätigkeit, die an zwei verschiedenen Tagen von der für das Gesundheitsdepartement zuständigen Sub-kommission der Staatswirtschaftlichen Kommission durchgeführt wurde. So darf am Ende der drei jäh-rigen Ära unter dem Amtsnamen «Gesundheits- und Verbraucherschutz» mit Fug und Recht gesagt werden, dass das Amt gut unterwegs ist. Die Vorzeichen für eine erfolgreiche Zeit unter der neuen Amtsbezeich-nung können daher als durchaus günstig angesehen werden.

2011 steht uns erneut ein Jahr des Umbruchs bevor. Es gilt das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen in einem schwieriger werdenden Umfeld so zu positionieren, dass St.Galler Bürgerinnen und Bürger auch weiter sichere Lebensmittel in den Regalen vorfinden. Ohne den guten Willen und die Bereitschaft aller Mitarbeitenden am Gelingen der Fusion mitzuwirken, sähe das Resultat der Fusion wohl weniger gut aus. Für den täglichen Einsatz zum Wohl von Mensch und Tier sowie für das der Amtsleitung entgegengebrachte Vertrauen möchten wir uns daher bei allen Mitarbeitenden noch einmal ganz herzlich bedanken.

Dr. Thomas Giger, Amtsleiter und KantonstierarztDr. Pius Kölbener, Kantonschemiker

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4 Das Wichtigste in Kürze

Lebensmittelinspektion: Einschneidend für die Lebensmittelinspektion war die per 1.7.2010 in Kraft gesetzte Verordnung über den Schutz vor Passivrauchen. Seither wird bei den ordentlichen Kontrollen der Lebensmittelhygiene auch die Einhaltung des Nichtraucherschutzes überprüft. Von einer Minderheit der Wirte mussten sich die Kontrolleurinnen und Kontrolleure teilweise geharnischte Reaktionen anhören. Im Grossen und Ganzen aber kann festgestellt werden: Das Rauchverbot wird gut eingehalten. Die Haupt-tätigkeiten waren aber auch im Berichtsjahr die Kontrolle des hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln und die Probenahme in lebensmittelproduzierenden Betrieben.

Chemie: Mit der Einführung einer Methode zur Bestimmung der Avermectine konnte die Palette der Tierarzneimittelanalytik erweitert werden. Ebenso wurde in Zusammenarbeit mit dem BAG eine Metho-de entwickelt, um Textilhilfsstoffe nachzuweisen. Diese Methode konnte im Berichtsjahr bereits angewen-det werden. Von den Untersuchungskampagnen verdient es die Untersuchung von Garnelen erwähnt zu werden. Ein Drittel der Proben musste beanstandet werden.

Biologie: Eine Methode zum Nachweis von Senfrückständen mit Hilfe der Polymerase Chain Reaction (PCR) wurde im Hinblick auf die Allergenkennzeichnung eingeführt. Ebenfalls mittels PCR ist es gelun-gen, Noroviren in Lebensmitteln nachzuweisen. Neu arbeiten wir an einer Methode zur Bestimmung von Rotaviren in Lebensmitteln. Einen Rückschlag musste die Entwicklung der E.coli-Schnellmethode hin-nehmen, die gemeinsam mit der Fachhochschule Wädenswil entwickelt wird. Eine Untersuchung auf Legionellen in Warmwassersystemen von privaten Haushalten gab Aufschluss über die Belastung. In 93 % aller privaten Wohnungen und Häuser wurden keine Legionellen detektiert.

Wasser- und Chemikalieninspektorat: Die risikobasierte Probenahme von Netzwasser hat sich auch im zweiten Jahr bewährt. 2010 wurden alle Naturbadeplätze im Kanton mikrobiologisch untersucht. Es zeigte sich das gewohnte Bild: Flüsse sind problematisch, während es sich in Seen gut schwimmen lässt. Spezifisch wurden Schulhäuser auf die Radonbelastung untersucht. In 5 Schulhäusern waren wegen erhöh-ter Werte Massnahmen oder weitere Abklärungen nötig.

QM: Im Dezember wurde von einem externen Expertenteam unter der Leitung der Schweizerischen Akkre-ditierungsstelle SAS das Qualitätsmanagement der akkreditierten Bereiche begutachtet. Laut den Anfor-derungen der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung müssen die Inspektorate und die Labor-abteilungen unseres Amtes nach einer Qualitätsnorm, in unserem Fall ist das ISO/EN 17020 für die Inspektoratsabteilungen und ISO/EN 17025 für die Laborabteilungen, bewertet und akkreditiert sein, um die amtliche Kontrolle durchführen zu können. Das Ergebnis der Begutachtung war trotz einiger Auflagen erfreulich. Die Akkreditierung wurde für weitere fünf Jahre ausgesprochen.

Tiergesundheit: Die Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) lief auch 2010 noch auf Hoch-touren. Hauptursache für einen rechten Teil der Dauerausscheider unter den neugeborenen Kälbern waren Tiere, die 2008 wegen eines falsch negativen Laborresultats nicht ausgemerzt wurden und so den Erreger weiter verbreiten konnten.

Das Wichtigste in Kürze

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Das Wichtigste in Kürze 5

Rund 1300 Rinder- und 400 Schafhalter, das heisst mehr als ein Drittel, liessen sich per Gesuch von der obligatorischen Blauzungenimpfung befreien. Deshalb wurde nur gut die Hälfte aller empfänglichen Tiere geimpft. Negative Folgen gab es keine, hingegen konnten erhebliche Kosten eingespart werden.

Schlachtbetriebe: Alle Schlachtbetriebe zusammengenommen wurde die Rekordzahl von 803 580 Klauentieren geschlachtet. Hauptanteil bildeten dabei mit rund 680 000 Stück die Schweine. Dank dieser Zahlen konnten die Kosten für das Kontrollpersonal in den Schlachthöfen zu einem erheblichen Teil gedeckt werden.

Tierschutz: Der Trend zur Verlagerung der Kontrolltätigkeit weg von den Nutztieren hin zu den pri-vat gehaltenen Tieren wie Hunden, Katzen, Kaninchen, Vögel, Reptilien oder anderen Wildtieren hat sich weiter verstärkt. Gegen 22 Tierhalter wurde ein generelles oder partielles Tierhalteverbot ausgesprochen, was einen neuen Höchststand bedeutet.

Erstmals mussten auch die Kursbesuche von neuen Hundehaltern überprüft und entweder mit Verfügung-en durchgesetzt oder mit Strafanzeigen bei Nichtbesuch geahndet werden.

Auffällige Hunde: Wegen des Trauerspiels, das die eidgenössischen Räte boten, kam kein schweizeri-sches Hundegesetz zustande. So gibt es weiterhin nur kantonale Vorschriften. Die Bissstatistik hat auch 2010 gezeigt, dass rassespezifische Vorschriften keinen Einfluss haben auf die Anzahl der Bissverletzungen bei Menschen. Daher drängen sich für den Kanton St. Gallen auch weiterhin keine rassespezifischen und mit einem hohen Kontrollaufwand verbundenen Vorschriften auf, obwohl solche in diversen anderen Kan-tonen schon seit längerer Zeit existieren.

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6 Untersuchungstätigkeit des Kantonalen Labors (Zahlen und Fakten)

Gesamttotal der im Jahr 2010 bearbeiteten Proben

Bearbeitete Proben: 10 493 Beanstandete: 1 195 (11,4 %)Mit rund 10 500 untersuchten Proben ist das Gesamttotal konstant geblieben. Die Beanstandungsquote hat sich von 10 auf 11,4 % erhöht. Für die Zunahme der internen Aufträge ist eine Kampagne zur Unter suchung von Legionellenproben in Privathaushalten verantwortlich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brachten von zuhause Wasserproben. Die Auswertung sollte Aufschluss über die Problematik in Privathaushalten geben. → Siehe Anhang, Kaleidoskop Nr. 31.

Tabelle 1: Gesamttotal der im Jahr 2010 bearbeiteten Proben

Anzahl Proben Beanstandet

2010 2009 2010 2009

Im Lebensmittelgesetz umschriebene Waren, die Firmen bzw. Waren-besitzer im Kanton St.Gallen betreffen

7 360 7 990 957 908

Im Lebensmittelgesetz umschriebene Waren, die für Kunden aus anderen Kantonen untersucht und von diesen oder vom Zoll erhoben wurden

1 431 1 176 53 29

Im Lebensmittelgesetz nicht umschriebene Waren (z. B. Badewasser, Proben nach Gift- und Umweltgesetz)

1 510 1 290 185 123

Interne Aufträge 192 60 0 0

Total der bearbeiteten Proben 10 493 10 516 1 195 1 060

Waren von St.Galler Firmen und Warenbesitzer

Bearbeitete Proben: 7 360 Beanstandete: 957 (13,0 %)Im Lebensmittelgesetz umschriebene Waren, die Firmen bzw. Warenbesitzer im Kanton St.Gallen betreffen.

Tabelle 2: Proben nach Einsendern geordnet

Waren, die Firmen bzw. Warenbesitzer im Kanton St.Gallen betreffen, nach Einsendern geordnet

Anzahl Proben Beanstandet

2010 2009 2010 2009

Organe der Grenzkontrolle 15 91 3 10

Organe der Inlandkontrolle 3 157 3 966 482 480

Private Aufträge 4 188 3 933 472 418

Total 7 360 7 990 957 908 Details zu den Zahlen sind im Anhang 1.1 zu finden.

Untersuchungstätigkeit des Kantonalen Labors (Zahlen und Fakten)

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Untersuchungstätigkeit des Kantonalen Labors (Zahlen und Fakten) 7

Einsprachen, Rekurse, Strafanzeigen

Einsprachen: 5 Rekurse: 2Im Berichtsjahr erfolgten 5 Einsprachen, wovon 3 vollumfänglich abgelehnt werden mussten. In 2 Fällen wurden die Einsprachen teilweise gutgeheissen. Die Rekurse bezogen sich auf Verfügungen, die direkt beim Gesundheitsdepartement angefochten wurden und nicht aus abgewiesenen Einsprachen resultierten. Ein Rekurs wurde abgeschrieben, der zweite ist noch hängig. Alle eingereichten Strafanzeigen wurden aufgrund äusserst schlechter hygienischer Zustände eingereicht.

Tabelle 3: Einsprachen, Rekurse, Strafanzeigen zwischen 2002 bis 2010

2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002

Einsprachen 5 3 2 12 18 13 22 21 8

Rekurse 2 0 1 0 1 4 3 4 1

Anzeigen 5 5 8 11 10 8 14 25 4

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Zur grössten Gruppe der zu inspizierenden Betriebe gehören Restaurationsbetriebe wie Hotels, Restaurants und Imbissstände.

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Lebensmittelkontrolleinheit 9

Lebensmittel

Im Berichtsjahr kam es zum Führungswechsel in der Leitung des Lebensmittelinspektorats. Der lang jährige Leiter, Peter Sommerauer, verliess die Abteilung per Ende August, um die Leitung des Lebensmittelinspek-torats im Kanton Schaffhausen zu übernehmen. Am 1. November übernahm dann Franz Keel (dipl. Lebens-mittel-Ing. ETH) die Leitung des Lebensmittelinspektorates. In der Zwischenzeit wurde die Abteilung inte-rimsmässig von Kurt Sturzenegger geführt.

Zwei Mitarbeiter haben erfolgreich ihre Ausbildung zum Lebensmittelinspektor bzw. zum Lebens-mittelkontrolleur abgeschlossen. Beide sind ausgebildete Tierärzte. Mit der zusätzlichen Ausbildung k önnen sie in einem Betrieb sowohl tierärztliche als auch lebensmittelbedingte Kontrollen durchführen.

Inspektionstätigkeit

Tabelle 4: Inspektionstätigkeit im Kanton St.Gallen

2010 2009

Kontrollpflichtige Betriebe 6 161 6 372

Inspektionen 2 894 2 399

Nachschauen 225 202

Kostenpflichtige Nachkontrollen (Inspektionen) 46 60

Teilinspektionen 154 91

Beschlagnahmen 1 5

Betriebsschliessungen 3 4

Betriebe mit Probenerhebungen (Mikrobiologie- und Chemieproben) 819 844

Strafanzeigen wegen hygienischen Mängeln 5 5

Planbegutachtungen Baugesuche 189 145

Bauabnahmen 95 112

Bauliche Begutachtung vor Ort (Gebührenpflichtige Dienstleistung) 93 87

Kontrollen Schutz vor Passivrauchen (ab 1. Juni 2010) 633 –

Kontrollpflichtige BetriebeDie Anzahl der kontrollpflichtigen Betriebe ändert von Jahr zu Jahr leicht. Durch Zusammenführungen im Zuge der Fusion ist im Berichtsjahr jedoch eine Reduktion um gut 200 Betriebe zu verzeichnen (Zusammen legungen der gleichen kontrollpflichtigen Betriebe und Integration von Metzgereiabteilungen grösserer Detailgeschäfte).

Lebensmittelkontrolleinheit

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10 Lebensmittelkontrolleinheit

InspektionenIm Berichtsjahr wurden 20 % mehr risikobasierte Inspektionen in Verpflegungs- und Handelsbetrieben, Bäckereien, Metzgereien, Käsereien, Märkten und Messen, Open Airs und bei Detaillisten durchgeführt. Der Grund lag darin, dass wieder alle Mitarbeiter zur Verfügung standen und keine grösseren krankheits-bedingten Ausfälle zu verzeichnen waren.

Von den 6 161 Betrieben sind rund 3 000 Verpflegungsbetriebe (Restaurants, Take-aways, Bars, Vereinslokale, Heime und Spitäler). In diesen Verpflegungsbetrieben wurden rund 1800 risikobasierte Ins-pektionen durchgeführt. Die Inspektion ist in 4 Kontrollbereiche eingeteilt. Dabei wird im Bereich «Lebens-mittel» die Deklaration (Speise-Getränkekarte) auf Täuschung und auf einwandfreie Lebensmittel kont-rolliert. Im Bereich «Prozess und Tätigkeiten» wird der hygienische Umgang mit Lebensmitteln, die Sauberkeit und Ordnung sowie die Einhaltung der Kühlkette überprüft. Im Bereich «Räumlich-betrieb-liche Voraussetzungen» werden die Räume, Einrichtungen, Geräte und evtl. Fahrzeuge auf ihre Tauglich-keit und ihren Zustand kontrolliert. Im letzten Bereich, der «Selbstkontrolle», wird die vom Lebensmittel-gesetz geforderte Dokumentation überprüft. Der Betriebsverantwortliche hat im Rahmen seiner Tätigkeit ein dem Betrieb angepasstes Selbstkontrollkonzept zu erarbeiten und das Personal entsprechend zu schu-len. Dies dient der Sicherheit des Konsumenten. So können im Betrieb Massnahmen im Umgang mit Lebensmittel selbstständig getroffen werden. Ob diese Massnahmen richtig sind und ob sie eingehalten werden, ist ein Teil der Kontrolle.

Die Gesamtgefahr in den kontrollierten Betrieben ist bei· 65 % klein bis unbedeutend · 28 % mittel· 7 % erheblich

NachschauenAufgrund der Mehrinspektionen ist auch bei den Nachschauen eine Steigerung um 11 % zu verzeichnen. Nachschauen werden nach Inspektionen gemacht, die zu Beanstandungen führten. Sie haben den Zweck, die Mängelbehebung nach einem gewissen Zeitabstand zu überprüfen.

Kostenpflichtige NachkontrollenErfreulicherweise hat sich die Anzahl kostenpflichtiger Nachkontrollen trotz Mehrinspektionen verringert. Diese Kontrollen werden aufgrund einer Inspektion mit massiven Beanstandungen angeordnet (verdorbe-ne Speisen, hygienisch unhaltbare Zustände, Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln kritisch). Diese Nachkontrollen erfolgen kurz nach der Inspektion, damit der hygienische Zustand eines Betriebes wieder schnell hergestellt wird. Ein solcher Betrieb wird anschliessend in einem kurzen Abstand einer erneuten Kontrolle unterzogen.

TeilinspektionenBei Teilinspektionen werden in einem Betrieb nur bestimmte Bereiche überprüft. 2010 fand eine Schwer-punktkampagne «Deklaration Produktionsland von Obst und Gemüse im Offenverkauf» bei Detaillisten statt. Die Kontrollen in 35 Betrieben haben ergeben, dass im Offenverkauf die Angaben in nur 8 Betrie-ben korrekt waren. Von 310 überprüften Produkten waren 69 falsch oder nicht deklariert, oder die Her-kunft war nicht rückverfolgbar. Die Betriebe mit fehlenden oder falschen Deklarationen wurden noch ein-mal nachbearbeitet.

ProbenerhebungenFast jeden Wochentag werden Mikrobiologieproben in Hotels, Restaurants, Take-aways, Heimen, Spitä-lern, Bäckereien/Konditoreien, Käsereien (rund 70 Käseproben als mikrobiologischer Probeauftrag des Bundes) und bei Detaillisten erhoben. Allein aus diesen Betrieben wurden insgesamt 1481 Lebensmittel-proben erhoben. Für die Abteilung Chemie wurden 360 Proben von Lebensmitteln und Gebrauchsgegen-ständen erhoben. Total wurden 1911 Proben in 819 Betrieben erhoben.

Im Rahmen des nationalen Fremdstoffuntersuchungsprogramms wurden zudem verschiedene Pro-ben von Lebensmitteln tierischer Herkunft erhoben. Die Proben umfassten Fleisch (von den Schlachthöfen

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Lebensmittelkontrolleinheit 11

eingesandt), Rohmilch direkt ab Produzent sowie Eier und Honig. Untersucht wurden diese Proben einer-seits auf Arzneimittelrückstände wie Antibiotika oder Entzündungshemmer, andererseits auf Fremdstoffe, welche über das Futter aufgenommen werden (z. B. Schwermetalle oder dioxinähnliche Stoffe). Die Resul-tate des nationalen Fremdstoffuntersuchungsprogramms sind auf der Homepage des BVET einsehbar.

Planbegutachtungen Baugesuche/ BauabnahmenDie Zunahme der Planbegutachtungen hat mit den Einbauten von Raucherzimmern/Fumoirs um 30 % zugenommen. Die Bauabnahmen liegen etwa im gleichen Rahmen wie im Vorjahr.

Bauliche Begutachtungen vor OrtDiese Dienstleistung bieten wir Betriebsbesitzern an, die nicht genau wissen, welche Auflagen sie gegen-über der Lebensmittelgesetzgebung bei Um- oder Neubauten zu erfüllen haben. Die Dienstleistung ist gebührenpflichtig, 93 Begutachtungen wurden ausgeführt.

Betriebsschliessungen2010 wurden 3 Betriebe vorübergehend wegen ungenügender Hygiene geschlossen. Ein Beispiel: Anfangs Jahr führte das Lebensmittelinspektorat in einem Take-away-Restaurationsbetrieb eine routinemässige Inspektion durch. Das Ergebnis war derart schlecht, dass der Betrieb per sofort geschlossen wurde. Zur Schliessung des Betriebes führten: unsaubere Arbeitsstationen, Lebensmittelgebinde, Maschinen und Gerät-schaften; verdorbene und/oder massiv überlagerte Fleischwaren und Lebensmittel in den Kühl- und Tief-kühlräumen; rekordverdächtig verdorbenes Frittieröl im Gebrauch; unsachgerechte Abfallentsorgung und vieles mehr. Bei der ersten Nachkontrolle mussten immer noch grundlegende Hygienemängel beanstandet werden. Dies hatte zur Folge, dass der Betrieb weiterhin geschlossen blieb. Erst die zweite Nachkontrolle zeigte Wirkung. Der ganze Betrieb war zwischenzeitlich einer Gesamtreinigung unterzogen worden. Auch die verdorbenen und überlagerten Lebensmittel waren nun entsorgt und die Infrastruktur sowie der hygi-enische Zustand des Betriebes so weit wieder hergerichtet, dass der Betrieb seine Aktivitäten wieder auf-nehmen durfte.

Kontrollen zum Schutz vor PassivrauchenSeit dem 1. Juli muss die Kontrolleinheit auch den Schutz vor Passivrauchen (Verordnung über den Schutz vor Passivrauchen VSP vom 16. Februar 2010 (sGS 311.12) in Gastrobetrieben überprüfen. Dabei wird überprüft, ob das Rauchverbot in Gaststätten eingehalten wird. Beim Betrieb eines Raucherzimmers/Fumoirs werden die baulichen Voraussetzungen kontrolliert. Ebenso wird kontrolliert, ob in den Raucher-zimmern/Fumoirs die Gäste bedient werden. Bei Verstössen werden die rechtlichen Schritte durch den Rechtsdienst des Gesundheitsdepartements eingeleitet. In den letzten 7 Monaten des Berichtsjahres wur-den 633 Betriebe überprüft, 40 wurden an den Rechtsdienst übergeben.

Milch (Weisse Kontrolle)

Im Berichtsjahr wurden 593 Milchhygienekontrollen (Weisse Kontrollen) in landwirtschaftlichen Betrie-ben mit Verkehrsmilchproduktion durchgeführt. Knapp 50 Betriebe, welche ursprünglich auf der Kont-rollliste aufgeführt waren, hatten die Milchproduktion in der Zwischenzeit eingestellt.

Im Allgemeinen kann den St.Galler Milchproduzenten ein gutes Zeugnis ausgestellt werden – das belegen auch die Qualitätsdaten der Milch im schweizweiten Vergleich (siehe Abbildung 1: Entwicklung der Beanstandungen, die zu einer Milchliefersperre führen). Die häufigsten Punkte, die anlässlich der Weis-sen Kontrollen als nicht erfüllt beanstandet wurden, waren:· unvollständiges Ausfüllen der Selbstkontrolldokumente (z. B. Behandlungsjournal)· bauliche Mängel im Bereich des Milchlager- oder Reinigungsraumes· ungenügender hygienischer Zustand von milchführenden Teilen (z. B. Rückstände in Gummidichtungen)· mangelhaftes Melkmanagement (z. B. Personenhygiene, Melkreihenfolge)· Mängel im Bereich der Tierhaltung (z. B. schadhafte Futterkrippe, stark verschmutzte Tiere)

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12 Lebensmittelkontrolleinheit

In den meisten Fällen handelte es sich um geringfügige Beanstandungen, die mit einfachen Massnahmen innert nützlicher Frist zu beheben waren. 3 schwerwiegende Fälle, welche die Lebensmittelsicherheit betra-fen, hatten Nachkontrollen zur Folge. Bei groben Verstössen gegen die Tierarzneimittel- oder die Tier-schutzverordnung erfolgt eine Meldung an die zuständige Person im Veterinärdienst.

Die Zahl der verhängten Milchliefersperren blieb mit 17 Fällen gegenüber dem Vorjahr (16) kons-tant. 14-mal war der Nachweis von Hemmstoffen (Antibiotika) in der Milch der Grund für die Sperre. In den meisten dieser Fälle ist ein Kontrolleur selber vor Ort gewesen, um die notwendigen Abklärungen zu treffen und eine Milchprobe zu entnehmen. Mittels eines einfach zu handhabenden Tests wurden die Milch-proben jeweils untersucht. Bei negativem Resultat (keine Antibiotikarückstände mehr in der Ablieferungs-milch) wurde die Milchliefersperre umgehend wieder aufgehoben. Die Anschaffung dieses Tests hat sich sehr bewährt. Er ermöglicht ein schnelles und unabhängiges Handeln.Im Kanton St.Gallen betragen der Anteil der Milchproduzenten sowie der vermarkteten Milch im schweiz-weiten Vergleich rund 10 % (Daten aus dem Milchjahr 2008/2009). Gemessen an diesem Anteil liegt unser Kanton beim Kriterium Hemmstoffe tendenziell leicht über dem zu erwartenden Durchschnitt (2010: 14/116), bei den Keim- und Zellzahlen hingegen deutlich darunter (1/42, resp. 2/38).

Abbildung 1: Entwicklung der Beanstandungen, die zu einer Milchliefersperre führen

0

20

40

60

80

100

120

140

Hemmsto

ffe

Keimza

hl

Zellza

hl

Hemmsto

ffe

Keimza

hl

Zellza

hl

CH SG

2007 2008 2009 2010

Es muss weiterhin unser Bestreben sein, die gute Milchqualität aufrechtzuerhalten. Insbesondere in Bezug auf Antibiotikarückstände sind Verbesserungen möglich, die im Zusammenspiel aller Beteiligten erreicht werden können (Milchproduzenten, Milchkäufer, Bestandestierärzte, Beratungsorganisationen und Vete-rinärdienst).

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Schlachtbetriebe 13

Schlachtbetriebe

Anzahl Schlachtungen: 803 580 ungeniessbar 629 (0,08 %)Die Aufgaben der Fleischkontrolle richten sich nach den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen und betreffen die Fachgebiete Lebensmittelsicherheit, Tierschutz und Tierseuchenpolizei. Alle zur Schlachtung angelieferten Tiere werden lebend (STU) und nach der Schlachtung (FK) kontrolliert.

Die Schlachttiere werden einer amtlichen Schlachttier- und einer Fleischuntersuchung unterzogen. Diese amtliche Tätigkeit wird in den Grossbetrieben grösstenteils durch vom Amt festangestellte Tierärzte und festangestellte Fachassistenten durchgeführt. In den vielen Betrieben mit geringer Kapazität wird diese Aufgabe praktizierenden Tierärzten mit amtlichem Auftrag übergeben.

Alle Schlachtbetriebe – vom kleinen Notschlachtlokal bis zum Grossbetrieb – müssen bewilligt sein. In der Regel wird dem Betrieb dafür die eingetragene Nummer im Bundesregisteramt – abgekürzt BUR-Nummer – mit einem CH davor als Bewilligungsnummer zugeteilt. Gemäss den gesetzlichen Bestimmun-gen müssen diese Betriebe regelmässig kontrolliert werden, im Normalfall mindestens einmal pro Jahr.

Dabei wird überprüft, ob der Betrieb· die Auflagen der Betriebsbewilligung einhält.· die Anlagen und Einrichtungen einwandfrei unterhält.· nicht bewilligte Umbauten vorgenommen hat.

Tabelle 5: Schlachtbetriebe Kanton

Betriebsart Anzahl Bemerkungen

Grossbetriebe 3 Mehr als 1 200 Schlachttiere pro Jahr

Schlachtbetriebe geringer Kapazität 57 Weniger als 1 200 Schlachttiere pro Jahr

Zuchtschalenwildbetriebe 3 Zuchtschalenwildbetrieb mit hofeigenem Schlachtraum

Straussenschlachtbetrieb 1 Straussenzuchtbetrieb mit hofeigenem Schlachtraum

Notschlachtanlagen 15 Zwei Anlagen davon, die in grösserem Stil Normal- und Notschlachtungen durchführen

Total 79

Im Berichtsjahr wurden in bewilligten Schlachtanlagen 803 580 Tiere geschlachtet. 755 996 (94 %) in Gross-betrieben und 47 584 (6 %) in Betrieben mit geringerer Kapazität (Kleinbetriebe).

Schlachtbetriebe

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14 Schlachtbetriebe

Tabelle 6: Grossbetriebe (94 % aller Schlachtungen)

Betriebsart Tierart geniessbar ungeniessbar

Grossbetriebe Rinder älter 6 Wochen 96 873 84

Schweine 658 566 473

Total 755 439 557

Tabelle 7: Schlachtbetriebe geringer Kapazität (6 % aller Schlachtungen)

Normalschlachtung Krankschlachtung

Tierart geniessbar ungeniessbar geniessbar ungeniessbar

Rinder jünger als 6 Wochen 259 1 12 1

Rinder älter als 6 Wochen 9 149 11 454 21

Schweine 21 309 25 50 3

Schafe 13 198 6 21 1

Ziegen 2 651 0 4 0

Pferde 259 2 3 1

Alpakas 20 0 0 0

Lamas 4 0 0 0

Gehegewild 96 0 0 0

Strausse 23 0 0 0

Total 46 968 45 544 27

In allen Grossbetrieben müssen die Schlachtschweine und in allen Betrieben die geschlachteten Pferde, Nutrias und Wildschweine auf Trichinellen untersucht werden.

Betriebe geringer Kapazität können auf Gesuch hin von der Trichinenuntersuchung der Hausschwei-ne befreit werden. In der Schweiz wurden noch nie Trichinen im Schweinefleisch gefunden. Das nicht auf Trichinen untersuchte Schweinefleisch darf nur auf dem Schweizermarkt verkauft werden. Der Export von solchem Fleisch ist verboten, da in der EU alle Schweine untersucht werden müssen.

Tabelle 8: Inspektionen in Schlacht- und Metzgereibetrieben

Anzahl Tätigkeit Bemerkungen

71 Inspektionen in Schlachtbetrieben Betriebe mit Bewilligungsnummer

10 Inspektionen in Metzgereibetrieben Gemeldete Betriebe, ohne Schlachtraum

5 Nachinspektionen

2 Anzeigen Betrafen den Tierschutz

4 Abklärungen auf dem Hof

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Schlachtbetriebe 15

Schlachthof Bazenheid

Schweine untersucht: 555 843 genussuntaugliche Schlachtkörper: 468 (0,09 %)Die Fleischkontrolle in Bazenheid untersuchte im vergangenen Jahr 555 843 Schweine. Der Personalbe-stand der amtlichen Fachassistenten wurde der neuen Situation angepasst. Die Zunahme des Schlachtauf-kommens und die krankheitsbedingten Ausfälle eines Fachassistenten hatten zur Folge, dass zusätzlich ein flexibler Fachassistent in Teilzeit beschäftigt werden musste. Im Rahmen der praktischen Amtstierärztin-nen- und Fachassistenten-Ausbildungen wurden 2 (5) Praktikantinnen in Schlachttier- und Fleischunter-suchung sowie in Schlachthygiene ausgebildet.

SchlachttierkontrollenSämtliche Schlachtschweine wurden bei der Anlieferung in Bezug auf Tierschutz, Tierseuchen und Fleisch-hygiene kontrolliert. Es wurden 4 (8) Anzeigen an das Kantonale Untersuchungsamt eingereicht. 39 (48) weitere Beanstandungen wurden dokumentiert und an verschiedene Veterinärämter in der Schweiz wei-tergeleitet.

FleischkontrolleEs wurden 53 073 Schweine (10,5 %) mehr als im Vorjahr geschlachtet. Dies ist auf eine vermehrte Schwei-neproduktion in der Schweiz zurückzuführen. Die Teilkonfiskate wurden gemäss VHyS, Anh. 7, Ziffer 1.2 separat ausgewertet. Lunge, Leber und Herz sind die am häufigsten konfiszierten Organe. Der grösste Schlachtschaden wurde wie im Vorjahr durch Gelenksveränderungen im Stotzen- und Schulterbereich ver-ursacht. Es wurden aber auch 379 Schweineposten wegen Braunverfärbungen der Halsmuskulatur bean-standet. Diese Verfärbungen wurden durch das Eisenpräparat Ursoferan verursacht.

Tabelle 9: Teilkonfiskate Schweine, Bazenheid 2010

Teilkonfiskate Schweine ungeniessbar

Rote Organe (Herz, Lunge und Leber) 98 903

Weisse Organe (Magen und Darm) 1 862

Fleisch- und Knochenteile 19 988

Total 120 753

Die Fleischkontrolle in Bazenheid unter-suchte im vergan-genen Jahr 555‘843 Schweine.

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16 Schlachtbetriebe

Schlacht- und PersonalhygieneBei der Überprüfung der Schlacht- und Personalhygiene wurden 4 (5) Beanstandungen mit dem Schlacht-unternehmen intern bereinigt und dokumentiert.

ProbenentnahmenVon 555 843 Schweinen wurden Zwerchfellproben entnommen und auf Trichinellen untersucht. Für die Jägerschaft und einige externe Schlachtbetriebe wurden zusätzlich 3 165 Proben kontrolliert. Bei sämtlichen 559 008 Zwerchfellproben wurden keine positiven Resultate gefunden.

2 500 Aujeszky-PRRS Blutproben wurden entnommen und an das IKMI und Diavetlabor weiterge-leitet. Für die Grundlagenstudie «MRSA» wurden 152 (125) Nasen- und Kottupferproben entnommen und an das ZOBA (Zentrum für Zoonosen, bakterielle Tierkrankheiten und Antibiotika-Resistenz) zur Unter-suchung geschickt. Für das nationale Rückstands-Untersuchungsprogramm wurden 169 (235) Leber-, Nie-ren- und Harnproben entnommen und jeweils an die entsprechenden Labore weitergeleitet.

Im Rahmen der EP- und APP-Überwachung wurden 44 (49) verdächtige Betriebe eruiert und Pro-ben ans IKMI gesandt. Dabei konnten 1 (3) EP- und 14 (16) APP-positive Betriebe festgestellt werden. Für den Schweinegesundheitsdienst wurden 121 (134) Schlachtbefunde erhoben und rückgemeldet. Zusätzlich wurden 39 MFU-Proben entnommen und ans IKMI gesendet.

Für den Export in Drittstaaten durch die Micarna SA, wurden 3 (39) Zeugnisse für Exportsendun-gen an die Elfenbeinküste ausgestellt.

Schlachthof St.Gallen

Tabelle 10: Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Tiere

Tiere der Rindergattung geschlachtet und kontrolliert (davon Kälber 47 743, grosse Rinder 49 215) 96 958

Ganze Schlachttierkörper genussuntauglich 84

Teile von Schlachttierkörpern genussuntauglich 30 069

Obligatorische Behandlung Schlachttierkörper wegen Finnenbefall des Menschenbandwurmes (Cysticercus bovis) 248 (0,5 %)

Bei der Schlachttieruntersuchung als Krankschlachtung ausgesondert 289

Mikrobiologische Fleischuntersuchung von Schlachttierkörpern 45

Hemmstofftest von Schlachttierkörpern 17

BSE-Analysen (alle Krankschlachtungen und Stichproben von Normalschlachtungen) 939

Die Kontrollen im Lebendviehbereich haben zu folgenden Beanstandungen geführt:

Tabelle 11: Anzeigen an das Kantonale Untersuchungsamt

Anzeigen an das Kantonale Untersuchungsamt Anzahl

· Tierschutzfälle 4

· Anlieferung von stark verschmutzten Tieren 1

· Widerhandlungen gegen Tierseuchenvorschriften 0

Kostenverfügungen bei Anlieferung kranker Tiere ohne vorgeschriebene Deklaration 7

Schriftliche Verwarnung wegen Unterschreiten des Mindestraumbedarfes für den Transport von Rindern 1

Eine Vielzahl von Beanstandungen wurde dokumentiert bzw. auch gleichentags telefonisch abgeklärt. Dabei handelte es sich überwiegend um mangelhafte Kennzeichnungen von Tieren und um fehlende, mangel-hafte oder falsche Angaben im Begleitdokument für Klauentiere.

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Schlachtbetriebe 17

Weiterhin beschäftigten uns zahlreiche Beanstandungen wegen Anlieferung von stark verschmutz-ten Tieren. Dabei handelt es sich um ein Problem sowohl der Schlachthygiene als auch des Tierwohles. Bei der Überwachung der Massnahmen des Schlachtbetriebes für den Tierschutz und für die Hygiene der Schlachtung konnten kleinere Beanstandungen mit dem Schlachtbetrieb intern bereinigt werden.

Wegen aufgetretener Mängel bei der Schlachtung und weil die ordnungsgemässe Durchführung der Fleischuntersuchung nicht mehr möglich war, musste eine Verlangsamung des Schlachtvorganges verfügt werden. Besonderes Augenmerk wurde auf die Überwachung der Betäubung gelegt. Dies auch im Hinblick auf die neu geschaffene «Verordnung des BVET über den Tierschutz beim Schlachten». Auch diesbezüg-lich konnten Verbesserungen und eine erhöhte Aufmerksamkeit erwirkt werden. Für eine bessere Fixie-rung der Schlachttiere wird zusammen mit dem Schlachtbetrieb eine Nachrüstung der Betäubungsbucht geprüft. Im Auftrag von Kantonal- und Bundesbehörden wurden 249 Proben (35 Sendungen) von Orga-nen, Geweben und Stoffwechselprodukten genommen und an spezialisierte Laboratorien weitergeleitet.

PersonellesIm Rahmen unserer Funktion als Weiterbildungsstätte wurden gesamthaft während 16 Wochen sechs Prak-tikantinnen oder Praktikanten betreut und 5 Prüfungen abgenommen. Der Leiter der Fleischkontrolle war als Referent und Instruktor an Weiterbildungsveranstaltungen des Bundesamtes für Veterinärwesen sowie des kantonalen Veterinärdienstes beteiligt.

Für Schulen, Institute und Unternehmungen wurden zahlreiche Bestellungen von Organen und Tierkörperteilen als Forschungs- und Schulungsmaterial bereitgestellt.

Eine vakante Tierarztstelle konnte erst auf den 1. Januar 2011 besetzt werden.

Überprüfung der korrekten Schusspo-sition bezüglich Lage, Schussrichtung und Tiefe des Schusska-nals mit einem Nagel.

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Trinkwassersammelschacht mit drei Einlaufbecken.

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Wasser- und Chemikalieninspektorat 19

Trinkwasser

Die Anzahl der untersuchten Trinkwasserproben ist im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr um rund 5 % gestiegen (siehe Tabelle 12: Untersuchte Trinkwasserproben). Von den 5677 Proben sind rund ein Sechstel Rohwasserproben, die Auskunft über die Wasserqualität vor einer Trinkwasseraufbereitung geben. Der Grossteil der Trinkwasserproben wird im Rahmen des Selbstkontrollkonzeptes der jeweiligen Wasser-versorgungen erhoben. Diese decken den gesamten Prozess der Trinkwasserversorgung von der Wasser-fassung über Stufenkontrollen bei Aufbereitungsschritten bis hin zu Probestellen im Verteilnetz bei den Wasserkonsumenten ab.

Tabelle 12: Untersuchte Trinkwasserproben

2010 2009

Proben % Proben %

Trinkwasserproben gesamt 5 677 5 383

Amtliche Netzwasserproben (2 812) 402 445

davon beanstandet 72 17,9 86 19,3

Zusätzlich erheben Trinkwasserinspektoren und Lebensmittelkontrolleure amtliche Netzwasserproben. Der Grossteil dieser Proben dient dazu, die Wirksamkeit der betrieblichen Eigenkontrolle zu verifizieren. Zur amtlichen Netzwasserkontrolle zählen auch Nachuntersuchungen nach nicht zufriedenstellenden Resulta-ten. Der 2009 eingeschlagene Weg der hauptsächlich risikobasierten amtlichen Netzwasserkontrolle wurde 2010 konsequent fortgesetzt. Die Beanstandungsquote von knapp 18 % ist daher keineswegs repräsentativ für die Trinkwasserqualität im Kanton. Die amtlichen Netzwasserproben werden gezielt dort erhoben, wo das Risiko einer Verunreinigung besonders hoch ist. Bei Wasserversorgungen mit wirkungsvollem Selbst-kontrollsystem und geringem Risiko konnte der Untersuchungsaufwand deutlich reduziert werden.Wegen mangelnder Trinkwasserqualität wurden 21 (44) Verfügungen erlassen und zusätzlich 47 (46) Be-anstandungen ausgesprochen. In 9 (16) Fällen musste die Verfügung als Schnellverfügung verschickt wer-den, da die starke fäkale Verunreinigung des Wassers (mehr als 19 E.coli/100ml) besonders rasches Handeln erforderte. Von den Verfügungen wegen mangelnder Wasserqualität gingen 14 (das sind 67 %) und von den Schnellverfügungen 9 (100 %) an Klein- und Kleinstwasserversorgungen. Qualitätsprobleme sind überwie-gend bei Kleinstwasserversorgungen im Berggebiet anzutreffen. Auch hier, und speziell auf Alpen, wurden in den letzten Jahren Anstrengungen eingeleitet, die schrittweise zu einer besseren Situation führen. Grös-sere Sanierungsvorhaben erstrecken sich aber in der Regel über mehrere Jahre. Erfreulich ist die deutlich rückläufige Zahl an Wasserproben, deren Beschaffenheit die Verfügung von Massnahmen erforderte.

GrundwasserüberwachungsprojektDas Grundwasser stellt die wichtigste Trinkwasserressource im Kanton St.Gallen dar. Seit Anfang 2001 wird die Grundwasserqualität in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt und Energie (AFU) im Rah-

Wasser- und Chemikalieninspektorat

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20 Wasser- und Chemikalieninspektorat

men eines Grundwasserüberwachungsprogramms systematisch untersucht. Etwa 60 Messstellen (Grund-wasserfassungen, Quellen und Bohrungen) werden mindestens zweimal jährlich beprobt. Neben den bak-teriologischen und chemischen Standarduntersuchungen (u.a. Nitrat, Chlorid, Wasserhärte) lag der Schwerpunkt der Untersuchungen im Berichtsjahr bei den Komplexbildnern.

Neben EDTA (Ethylendiamintetraessigsäure) und NTA (Nitrilotriessigsäure), von denen schon Ver-gleichsdaten aus früheren Untersuchungen vorlagen, wurde 2010 zusätzlich auf die Substanzen 1,3-PDTA (Propylendiamintetraessigsäure), β-ADA (Alanindiessigsäure) und DPTA (Diethylentriaminpentaessigsäure) untersucht. Diese Komplexbildner werden z. B. als Enthärter in Wasch- und Reinigungsmitteln, aber auch als Stabilisatoren bei industriellen Prozessen in grossen Mengen eingesetzt und sind daher gute Indikato-ren für die Infiltration des Grundwassers mit Abwasser. Wegen seiner schlechten biologischen Abbaubar-keit ist EDTA auch noch in gereinigtem Abwasser zu finden.

Der höchste Analysenwert für EDTA wurde erwartungsgemäss in einem von Uferfiltrat angerei-cherten Grundwasservorkommen gefunden, mit 0,7 μg/L war er aber deutlich unter dem Toleranzwert von 5 μg/L. NTA lag bei allen Messstellen unterhalb der Bestimmungsgrenze von 0,2 μg/L, was auch auf die gute biologische Abbaubarkeit dieser Substanz im Grundwasser zurückzuführen ist. Die Komplexbildner 1,3-PDTA, β-ADA, DPTA konnten an keiner der Messstellen nachgewiesen werden.

Als Teil des gesamtschweizerisch koordinierten NAQUA-Programmes wurden auch 2010 wieder schwerpunktmässig an 33 Messstellen Grund- und Quellwasserproben unter anderem auf Pflanzenschutz-mittelwirkstoffe und flüchtige organische Kohlenwasserstoffverbindungen (VOC) untersucht. Die Unter-suchungsresultate zeigten kaum Veränderungen zu den Ergebnissen der Vorjahre. Bei je einem Pumpwerk wurden die Pflanzenschutzmittelwirkstoffe 2,6-Dichlorbenzamid und Atrazin (einschliesslich dem Meta-boliten Desethylatrazin) in der Grössenordnung von 0.1 μg/L gefunden, das entspricht dem gemäss FIV gültigen Toleranzwert für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (einschliesslich der relevanten Metaboliten).

Schweizweit stand vor allem der Pflanzenschutzmittelwirkstoff Chloridazon, ein vor allem im Rüben-bau eingesetztes Herbizid, im Blickpunkt des Interesses. Im Kanton St.Gallen wurden 45 Grundwasserproben aus allen Regionen auf den Gehalt an Chloridazon und dessen Abbauprodukte untersucht. Der Wirkstoff Chloridazon selbst konnte in keiner Probe nachgewiesen werden, lediglich in 2 Proben wurden Spuren von Abbauprodukten (Desphenyl-Chloridazon und Methyl-desphenyl-Chloridazon) nachgewiesen, die aber nur in sehr geringen Mengen gefunden wurden, um die Bestimmungsgrenze von 0,015 μg/L oder gar darunter.

Inspektionstätigkeit2010 wurden 86 (78) Inspektionen von Trinkwasserversorgungsbetrieben durchgeführt. Beurteilt wurden dabei die Bereiche Qualitätssicherung, Trinkwasserqualität, Prozesse und Tätigkeiten sowie die räumlich-betrieblichen Verhältnisse. In 4 Fällen (7) musste die Behebung gravierender Mängel verfügt werden.

Fachtagung 2010 Das Trinkwasserinspektorat veranstaltete im Februar und März 2010 an drei Nachmittagen Fachtagungen zum Thema Risiken für das Trinkwassernetz an den Schnittstellen zu Bezügern und im Wasserverbund. Die Veranstaltung richtete sich in erster Linie an Brunnenmeister und verantwortliche Personen in Trink-wasserversorgungen. → Siehe Anhang, Kaleidoskop Nr. 29

Badewasser

Nachdem in den letzten Jahren die öffentlichen Bäder kontinuierlich Qualitätssicherungssysteme einge-führt haben, werden die meisten Badewasserproben inzwischen von den Bädern im Rahmen der Selbst-kontrolle organisiert. Teilweise werden die Proben von den Bademeistern selbst, zum Teil auch in deren Auftrag von Bäderinspektoren erhoben.

Amtliche Badewasserproben werden nur dann erhoben, wenn die Bäder ihrer Selbstkontrolle nicht ausreichend nachkommen, wenn die Badewasserqualität ungenügend ist oder um stichprobenweise das Selbstkontrollsystem zu verifizieren. Dies spiegelt sich in der Zahl der untersuchten Wasserproben wider (siehe Tabelle 13: Untersuchte Badewasserproben). Eine von 15 amtlichen Badewasserproben war zu bean-standen, da die mikrobiologische Beschaffenheit ungenügend war. Die Probe wurde in einem Freibad aus einem Planschbecken erhoben.

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Wasser- und Chemikalieninspektorat 21

Tabelle 13: Untersuchte Badewasserproben

2010 2009

Proben % Proben %

Badewasserproben gesamt 402 332

Amtliche Beckenwasserproben 15 23

davon beanstandet 1 7,1 4 17,4

Die gegenüber 2009 gestiegene Zahl an Badewasserproben ist durch die 2010 turnusgemäss durchgeführ-ten umfassenden Untersuchungen an Naturbädern bedingt (alle 3 Jahre). Dabei wurden Wasserproben von 40 Badestellen an Seen, Weihern und Flüssen in den Monaten Juni, Juli und August untersucht. Die Resul-tate sind im Infoblatt «W03/10 Badewasserqualität 2010» unter http://www.avsv.sg.ch/home/wasser/down-loads.html zugänglich. Es zeigte sich wieder das bekannte Bild, dass See- und Weiherbäder grossteils eine gute bis sehr gute Badewasserqualität aufweisen, während das Wasser an den Flüssen häufig stärker fäkal belastet ist und diese Gewässer daher nicht zum Baden genutzt werden sollten.

BäderinspektionenIm Rahmen von Inspektionen überprüfen und beurteilen Bäderinspektoren Anlagen und die Qualitätssi-cherung von öffentlichen Bädern. 2010 wurden 27 (25) Inspektionen bei öffentlichen Frei-, Hallen- und Therapiebädern durchgeführt. In einem Fall musste die Behebung gravierender Mängel in der Qualitäts-sicherung verfügt werden.

Per 1. August 2010 wurde die kantonale Bäderverordnung (sGS 313.75) geändert. Neu wurde der Geltungsbereich der Bäderverordnung auf «öffentliche Duschanlagen» erweitert. Öffentlichen Bädern und öffentlichen Duschanlagen gleichgestellt sind entsprechende Anlagen in Sportanlagen, Schulen, Hotels, Campingplätzen, Heimen, Heilanstalten und ähnlichen Institutionen. Neu wurde auch ein Grenzwert für Legionellen (Legionella pneumophila) von 10 000 KBE pro Liter für Warmwasser für Duschen, Whirlpools und sonstige Einrichtungen mit Aerosolbildung festgelegt (siehe Legionella pneumophila).

Chemikalieninspektorat

Das Schweizer Chemikalienrecht ist einem raschen Wandel unterworfen. Es hat das Ziel, eine Harmoni-sierung mit dem EU-Recht zu erreichen und ist so in einem erheblichen Mass «revisionsanfällig». So ist am 1. Dezember 2010 eine weitere Revision der Chemikalienverordnung in Kraft getreten. Um EU-kom-patibel zu bleiben, müssen regelmässig Rechtsanpassungen vorgenommen werden. Die Kantone sind eben-falls gefordert, die Verordnungsänderungen bei der Vollzugstätigkeit umzusetzen.

Das System für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien, das GHS (Glo-bally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals), welches von den Vereinten Nati-onen entwickelt wurde und weltweit von immer mehr Nationen eingeführt wird, hat neu auch für die Schweiz Gültigkeit. Für gewerbliche Produkte, und ab Ende 2010 auch für Publikumsprodukte, ist das Sys-tem bereits erlaubt. Somit steht nach der Einführung des Chemikalienrechts im Jahr 2005 bereits wieder ein Wechsel vor der Tür.

Mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) wurde das sogenannte Cassis-de-Dijon-Prinzip für bestimmte Warenimporte aus dem EU- und dem EWR-Raum ein-geführt. Es trat am 1. Juli 2010 in Kraft und kommt auch für chemische Stoffe und Zubereitungen zum Tragen. Ausgenommen sind alle zulassungspflichtigen Zubereitungen und Stoffe sowie anmeldepflichtige Stoffe; auch für einige Produkte sind Ausnahmen deklariert worden. Die Auswirkung auf den Verbraucher und Arbeitnehmer beschränkt sich im Wesentlichen darauf, dass nun die Kennzeichnung in der Sprache des Verkaufsortes erlaubt ist, während bisher zwei Amtssprachen vorgeschrieben waren. Für weitere Aus-wirkungen im Vollzug muss zuerst eine Praxis der Umsetzung gefunden werden.

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22 Wasser- und Chemikalieninspektorat

KontrolltätigkeitBeim Vollzug der Chemikaliengesetzgebung stehen zwei Haupttätigkeiten im Vordergrund:· Inspektionen bei Betrieben, die Chemikalien in Verkehr bringen oder damit umgehen. Dabei werden

Betriebe kontrolliert, die Hersteller, Abgeber von Chemikalien sind oder eine Fachbewilligung benötigen. · Bei der Marktüberwachung werden Stoffe und Zubereitungen kontrolliert und auf Rechtskonformität

überprüft.

Im Kanton St.Gallen sind 475 (467) Betriebe betroffen, die eine obligatorische Meldepflicht der Ansprech-person haben, wobei Mehrfachnennungen möglich sind:· 150 (142) Herstellerbetriebe (mit Meldepflicht der Produkte beim BAG)· 222 (223) Betriebe mit Sachkenntnispflicht (Detailhandelsbetriebe)· 95 (97) Betriebe, welche besonders gefährliche Chemikalien abgeben· 98 (95) Betriebe mit «Badewasseraufbereitung»· 10 (12) Betriebe mit «Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmittel»· 2 (3) Betriebe mit «Allgemeine Schädlingsbekämpfung» · Rund 1600 Fachbewilligungen für «Holzschutz», «Pflanzenschutzmittel» und «Kältemittel». Sie werden

von den jeweiligen Prüfungskommissionen ausgestellt und geführt.

Es wurden 70 (78) Betriebe besucht. Das Chemikalienrecht sieht das Prinzip der Eigenverantwortung und der Selbstkontrolle vor. In interkantonaler Zusammenarbeit der Fachstellen für Chemikalien wurde ein Selbstkontrollkonzept entwickelt, mit besonderer Berücksichtigung der Anliegen kleiner und mittlerer Unternehmen. Es soll den Betrieben helfen, ihre diesbezüglichen Pflichten zu strukturieren und zu doku-mentieren. Anlässlich der Inspektionen zeigte sich, dass neben den allgemeinen Kenntnissen über das Inverkehrbringen, der Kennzeichnung oder den Umgang mit den Chemikalien bei vielen Firmen eine Unsicherheit bei der Umsetzung der Selbstkontrolle besteht. So im Bereich der Meldepflicht an die Anmel-destelle des BAG. Es fehlt an Wissen, welche Zubereitungen gemeldet werden müssen.

Bei der Kontrolle von Sicherheitsdatenblättern konnte festgestellt werden, dass die Herstellerbetrie-be in den meisten Fällen über solche verfügen, die Qualität aber meist mangelhaft ist und einzelne Punk-te überarbeitet werden müssen. Dies betrifft vor allem die Anpassung an die schweizerischen Vorschriften.

Tabelle 14: Inspektionen nach Branchen aufgeschlüsselt

Branche Inspektionen

Apotheken 7

Bauchemikalien 5

Chem.-techn. Produkte / Chem. Herstellerbetriebe 24

Do it yourself -

Drogerien 7

Fotochemikalien -

Garage -

Hobby-, Freizeitartikel 3

Importfirmen 6

Landis, Gartenbau 4

Malereibetriebe -

Metallverarbeitende Betriebe -

Holzschutz/Schreinerei -

Reinigungsfirmen 3

Sanitärfirmen -

Schulen

Waffengeschäft -

Wasseraufbereitung 2

Versandhandel -

Zoohandlung -

Diverse 9

Total 70 (78)

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Wasser- und Chemikalieninspektorat 23

Im Rahmen des Chemikalienrechts wurde auch die Verordnung über Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung (VFB-S) und für die Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln (VFB-B) ein-geführt. Mit einer nationalen Kampagne wurden 9 Betriebe besucht. Im Vorfeld wurde neben dem Aus-arbeiten von verschiedenen Vollzugshilfsmitteln auch ein Ausbildungskurs durch das BAG für die Voll-zugsorgane durchgeführt. Es wurden nur geringfügige Mängel bei den Betrieben festgestellt (Aufbewahrung der eingesetzten Mittel, Schutzmaskenfilter, Sicherheitsdatenblätter, Anpassung der Arbeitsvorschriften). Bei zwei Firmen konnte Aufgrund der Kontrolle vor Ort die Berufserfahrung geltend gemacht werden und so die Fachbewilligung durch das Bundesamt ausgestellt werden. Die Kampagne wird 2011 abgeschlossen und die Resultate zusammengefasst und ausgewertet.

Der Informationsbedarf der Hersteller, Importeure, Händler und Verbraucher ist gross, vor allem im Hinblick auf den Wechsel des Kennzeichnungssystems zum GHS. Mit dem Ziel, diese Neuerung einem Fachpublikum aus Industrie, Gewerbe und Schulen vorzustellen, beteiligte sich die Abteilung Chemikali-en bei dem Projekt eines Messeauftritts.

Alle drei Jahre findet die ILMAC (Industriemesse für Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Verfahrenstechnik in Pharma, Chemie und Biotechnologie) in Basel statt. Dieses Jahr haben vom 21. bis 24. September Vertreter der Kantonalen Fachstellen für Chemikalien zusammen mit den zuständigen Bun-desämtern für Gesundheit (BAG), Landwirtschaft (BLW), und Umwelt (BAFU) sowie dem Staatssekreta-riat für Wirtschaft (SECO) einen Informationsstand betreut. Die Besucher erhielten in einer gezielten, auf die Praxisbedürfnisse ausgerichteten Form Informationen über Aufgaben und Pflichten im Bereich Her-stellung, Verwendung, Entsorgung und Sicherheit von Chemikalien. Von den 185 protokollierten Gesprä-chen wurden 35 Fragen nachbearbeitet und den Ausstellern nachträglich beantwortet.

221 Betriebe haben im Kanton einen Gefahrgutbeauftragten gemeldet. 10 Betriebe wurden in die-sem Jahr vom AfGVS auf die Umsetzung der GGBV überprüft. Die Unternehmenspflichten und die Auf-gaben des Gefahrgutbeauftragten, insbesondere wie sie im betrieblichen Sicherheitssystem integriert sind, standen im Mittelpunkt. Die vorgeschriebenen Jahresberichte wurden grösstenteils erstellt, fehlende muss-ten nachgereicht werden. Zwei der Berichte waren teilweise unvollständig und stellten die GGBV-Tätig-keiten nicht ausreichend dar. Etwa 50 Mutationen wurden erfasst, welche die Änderungen des Verantwort-lichen oder die Aktualisierung der Ausbildung resp. der Weiterbildung betrafen.

Die Verwendung von HFCKW für neue Kälte- und Klimageräte und -Anlagen ist in der Schweiz bereits seit dem 1. Januar 2002 verboten. Bestehende Geräte und Anlagen durften noch bis zum 31. Dezem-ber 2009 mit neuen HFCKW nachgefüllt werden. Bis zum 31. Dezember 2014 dürfen nur noch rezyklier-te HFCKW für das Nachfüllen bestehender Geräte und Anlagen verwendet werden. Dies wird ein Umrüsten oder den Ersatz von Anlagen auf chlorfreie oder natürliche Kältemittel noch beschleunigen.

Die mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln gefüllten Anlagen sind seit 2004 bewilligungs-pflichtig. Diese Bewilligungen sind über ein elektronisches Portal im Internet zu beziehen (www.pebka.ch). Nach einer Prüfung der Anlageparameter kann bei Erfüllung der Voraussetzung die Bewilligung kos-tenlos selbst ausgedruckt werden. Ist dies gemäss den Standardvorgaben nicht möglich, kann eine Gesuch-stellerin – unter Angabe ihrer besonderen Gründe – ein Gesuch beim AVSV einreichen.

Tabelle 15: Bewilligung für Anlagen mit synthetischen Kältemitteln

Jahr 2010 Anlagen Kältemittel-Mengen in kg

Bewilligungen gesamt < 50kg KM ≥ 50kg KM gesamt < 50kg KM ≥ 50kg KM

Wärmepumpe 1 1 – 6 6 –

Klimaanlagen 16 12 4 522 222 300

Gewerbliche Kälteanlagen 36 32 4 769 440 329

Industrielle Kälteanlagen 1 – 1 50 – 50

Total Kälteanlagen 54 (57) 45 9

Total Kältemittelmenge 1 347 (3 296)

668 679

Erklärung der Begriffe zu Tabelle 15Klimaanlagen dienen der Herstellung eines geregelten Raumklimas.

Gewerbliche Anlagen werden in Betrieben eingesetzt, bei denen die benötigte Kälte-leistung in Publikumskontakt (z. B. Lebensmittelläden) erbracht werden muss. Der Gewerbekälteanwender ver-kauft direkt an Endkunden.

Industrielle Anlagen sind Anlagen, die meist in Pro-duktions- oder Lagerräumen installiert werden.

Der Industriekälteanwender verkauft an Zwischenhändler.

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24 Wasser- und Chemikalieninspektorat

2010 sind insgesamt 148 (315) Anlagen im Kanton neu in Betrieb genommen worden. Dies geht aus den Meldungen bei der Schweizerischen Meldestelle für Kälteanlagen und Wärmepumpen (SMKW) und der Internet-Plattform PEBKA hervor. Neu sind nun 3 112 (2 813) Anlagen gemeldet, die mit in der Luft sta-bilen (synthetischen) Kältemitteln in Betrieb sind. Die Gesamtmenge der bewilligten Kältemittel hat sich dieses Jahr stark reduziert und zwar um 59,1 % (Vorjahr minus 6,7 %).

58 (PEBKA) der gemeldeten Anlagen werden mit Freon R22 betrieben. Seit 2002 dürfen keine HFCKW-Kälteanlagen mehr gebaut werden. 2010 ist auch die Frist für das Nachfüllen abgelaufen. Recy-cliertes Kältemittel darf noch bis 2014 für das Nachfüllen verwendet werden. Seit 2005 sind im Kanton St.Gallen erst 13 Ausserbetriebsetzungen solcher Anlagen gemeldet worden.

WohngifteBei Klagen in Wohnräumen über Augen-, Nasen-, Atemwegs-, und gelegentlich Hautreizungen sowie über Allgemeinsymptome wie Kopfschmerzen, Müdigkeit, Unwohlsein, Schwindel und Konzentrationsschwie-rigkeiten wird allgemein empfohlen, den Hausarzt aufzusuchen. Solche Beschwerden können auf das Gebäu-de bezogen sein und einfache Abklärungen bis hin zum Einbezug von Spezialisten nötig machen. Die Inter-netseite des Bundes www.bag.admin.ch hilft als Einstieg und gibt Auskunft, welche Ursachen im einzelnen Fall in Frage kommen.

RadonAls natürliches radioaktives Edelgas dringt das Radon aus dem Untergrund durch Naturböden und Bodenritzen in die Gebäude ein. In der Winterperiode 2009/2010 wurden in 24 Gemeinden mit mittlerem Risiko 60 Messungen in Schulhäusern durchgeführt. In 5 Fällen mit einer Radonkonzentration von über 300 Bq/m3 wurden Nachmessungen für die Periode 2010/2011 angesetzt. → Siehe Anhang, Kaleidoskop Nr. 31

Beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) kann unter www.bag.admin.ch / Themen / Strahlung über eine Suchmaschine die Risikogruppe der jeweiligen Gemeinde eingesehen werden. Im Laufe des Jahres konnten weitere 2 500 Adressen mit Messresultaten in das System eingegeben bzw. verifiziert werden.

Naturbäder (im Bild Badestelle am Walensee) wurden im Berichtsjahr turnusgemäss um-fassend beprobt.

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Chemie 25

In der Abteilung Chemie wurden in diesem Jahr wiederum in Zusammenarbeit mit den Kantonalen Labo-ratorien Thurgau und Schaffhausen 26 Kampagnen durchgeführt. Dabei wurden 1061 Lebensmittel und 265 Gebrauchsgegenstände untersucht.

Lebensmittel

Nationales FremdstoffuntersuchungsprogrammUntersuchte Proben: 459 Beanstandete: 2 (0,4 %)Die Durchführung des Nationalen Fremdstoffuntersuchungsprogramms (NFUP) durch das BVET ermög-licht der Schweiz den Export für Tiere und Lebensmittel tierischen Ursprungs in die Europäische Union. Auch in diesem Jahr beteiligte sich das Kantonale Labor St.Gallen am NFUP und untersuchte im Auftrag des BVET tierische Lebensmittel auf Arzneimittelrückstände.

Die Probenahme erfolgt üblicherweise direkt in Schlachtbetrieben durch die vor Ort tätigen Fleischkontrolleure, welche die erhobenen Proben an die an der Untersuchung beteiligten Laboratorien senden. Neben Fleisch beinhaltet das NFUP aber auch Rückstandsuntersuchungen in Milch, Eier und Honig.

Tabelle 16: Aufschlüsselung der untersuchten Proben des Nationalen Fremdstoffuntersuchungspro-

gramms nach Rückstandsgruppe und Matrix.

Kalb Rind Kuh Schwein Schaf Huhn Milch Eier Honig

Kokzidiostatika 60 50

Beruhigungsmittel 60

Entzündungshemmer 60 60

Pyrethroide 30 20 30 60 5 10 14

Von den 459 untersuchten Proben konnten in 9 Fällen (2 %) Rückstände nachgewiesen werden. 2 Analy-senresultate führten zu einer Beanstandung.

In einem Fall wurden in einer Eierprobe Rückstände von Narasin (4,4 µg/kg) gefunden. Narasin gehört zur Gruppe der Kokzidiostatika und ist nur bei Masthühnern, nicht aber bei Legehühnern zugelas-sen. Infolge der Nachbearbeitung konnte eine Fehlanwendung beim Produzenten ausgeschlossen werden. Eine Kreuzkontamination beim Futtermittelhersteller schien als Ursache am wahrscheinlichsten. Nachun-tersuchungen im Rahmen der Selbstkontrolle zeigten beim Produzenten ein einwandfreies Bild.

Innerhalb der 110 untersuchten Proben auf Kokzidiostatika konnten neben der beanstandeten Pro-be in 7 weiteren Proben Rückstände nachgewiesen werden. Es handelte sich dabei um 3 Leberproben und 4 Eierproben. Die gefundenen Werte lagen aber alle deutlich unterhalb der Höchstwerte und führten zu keiner Beanstandung.

Chemie

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26 Chemie

In einem zweiten Fall wurde in einer Schweineleberprobe Vedaprofen in einer Konzentration von 10,9 µg/kg gefunden. Dieses nichtsteroidale Antirheumatikum ist in der Schweiz für Schweine nicht zugelassen. Die Nachkontrolle ergab, dass es sich dabei wohl um einen Einzelfall handelte. Bei den Untersuchungen auf Beruhigungsmittel konnte in keiner der 60 Proben ein Rückstand festgestellt werden. Die 169 Proben, die auf Pyrethroide untersucht wurden, waren ebenfalls frei von Rückständen.

Streptomycin in FrühjahrshonigUntersuchte Proben: 300 Toleranzwertüberschreitung: 4 (1,3 %)Nachdem 2008 und 2009 Streptomycin gegen die Feuerbranderkrankung in Obstanlagen erfolgreich ein-gesetzt worden war, wurde auch 2010 die Anwendung durch das Bundesamt für Landwirtschaft unter strengen Auflagen bewilligt. Die Untersuchung von Honig auf Streptomycin bei Bienenständen, welche näher als 1300 m zu einer behandelten Obstplantage standen, war obligatorisch. Für Honig gilt ein Tole-ranzwert für Streptomycin von 10 µg/kg. Der Ablauf der Untersuchungen wurde wie im Vorjahr zweistu-fig durchgeführt. Alle Proben wurden in einem ersten Schritt am KL TG mit einem Schnelltest (CHAR-MII) untersucht. Dieser Test ist kostengünstiger als LC-MS und erlaubt die schnelle Freigabe von unbelastetem Honig. Ein Nachteil liegt in der geringeren Spezifität. Es können falsch positive Resultat auf-treten, bedingt durch andere Bestandteile im Honig. Alle Proben, die im CHARM-Test als verdächtig eingestuft wurden, mussten bei uns einer Bestätigungsmessung mit LC-MS unterzogen werden. Aus dem Kanton St.Gallen wurden insgesamt 86 Honigproben untersucht. 61wurden im Schnelltest als verdächtig eingestuft und in der Folge mit LC-MS bestätigt. Keine dieser Proben wies Rückstände über dem Toleranz-wert auf, so dass erfreulicherweise auch dieses Jahr kein Honig vernichtet werden musste. Daneben wur-den weitere 239 Honige aus Ostschweizer Kantonen untersucht. In 4 Fällen wurde dabei der Toleranzwert für Streptomycin von 10 µg/kg überschritten.

Streptomycin in ImportobstUntersuchte Proben: 10 Beanstandete: 0 (0 %)Im Herbst 2008 wurden in der Ostschweiz zum ersten Mal Äpfel aus mit Streptomycin behandelten Plan-tagen untersucht. In nahezu 80 % der untersuchten Apfelproben konnten Spuren von Streptomycin nach-gewiesen werden. Die Rückstände lagen in einem Bereich von 0,5 bis 9 µg/kg. In der Zwischenzeit wurde in der FIV ein Toleranzwert für Äpfel und Birnen von 10 µg/kg festgelegt. Da Streptomycin auch in ande-ren Ländern gegen die Pflanzenkrankheit Feuerbrand eingesetzt wird, wurden 10 Importproben aus Argen-tinien, Chile, Frankreich, Neuseeland und Südafrika untersucht. In keiner Probe konnte Streptomycin nachgewiesen werden.

Streptomycin in FrühäpfelnUntersuchte Proben: 20 Beanstandete: 0 (0 %)→ Siehe Anhang, Kaleidoskop Nr.31

GarnelenUntersuchte Proben: 26 Beanstandete: 9 (35 %)Garnelen gehören zu den Krebstieren und besitzen einen hohen Proteingehalt im essbaren Anteil. Die nah-rungsmitteltechnisch wichtigsten Arten sind die Nord- und Ostseegarnelen, die Tiefseegarnelen sowie die Grossgarnelen tropischer Meere. Nicht zur Gruppe der Garnelen gehören die Hummer (Scampi) und Fluss-krebse. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigten, dass es bei Garnelen insbesondere bezüglich der Dekla-ration von Zusatzstoffen immer wieder zu Beanstandungen kommt. Unverarbeitete Garnelen dürfen kei-ne Konservierungsmittel wie Sorbinsäure (E 200) oder Benzoesäure (E 210) enthalten. Hingegen ist die Zugabe von Phosphaten (E 338-341, 343, 450 bis 452) erlaubt, um den Wasserverlust während der Verar-beitung auszugleichen. Diese Polyphosphate erhöhen das Wasserbindungsvermögen und sind in gefrore-nen Garnelen bei mengenmässiger Begrenzung zulässig. Sulfite (E 220 bis 228) dürfen als Konservierungs- und Antioxidationsmittel verwendet werden. Sie verhindern zudem eine unerwünschte Verfärbung.Die gefundenen Sulfitgehalte lagen bei allen Proben unter den gesetzlichen Höchstwerten. Zutaten wie Sul-fite, die allergene oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können, müssen jedoch im Verzeichnis der Zutaten deutlich ausgewiesen werden, wenn ihr Gehalt 10 mg/kg (ausgedrückt als SO2) übersteigt. Bei

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Chemie 27

3 untersuchten Proben wurde dieser Gehalt deutlich überschritten ohne Hinweis auf den Zusatzstoff auf der Verpackung. Alle 3 Proben wurden beanstandet und die Warenbesitzer verpflichtet, die Kennzeich-nung anzupassen. Bei einer Probe wurde die gesetzliche Höchstmenge von 5 g/kg für Phosphate über-schritten. Zusätzlich fehlte die Deklaration von Phosphaten im Zutatenverzeichnis. Ein weiteres Produkt wurde als Scampi-Spiesse angepriesen, obwohl es sich nach der Zutatenliste um Garnelen handelte. Scampi ist eine Bezeichnung für den wesentlich teureren Kaisergranat, welcher zur Gattung der Hummer gehört. Beide Proben wurden beanstandet und die Warenbesitzer angewiesen, die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit die Produkte zukünftig die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Sorbinsäure und Benzoe-säure konnten nicht nachgewiesen werden. Der Einsatz von Nitrofuranantibiotika für Aquakulturen war früher sehr beliebt, ist jedoch schon seit mehreren Jahren verboten, da Abbauprodukte der Wirkstoffe genotoxische und kanzerogene Eigenschaften aufweisen. 2009 betrafen rund 40 % der RASFF-Meldungen, die im Zusammenhang mit Krustentieren ausgelöst wurden, Nitrofuranrückstände. Dies gab den Anstoss, die erhobenen Proben auf Nitrofurane und zusätzlich auf 35 Antibiotikarückstände zu untersuchen. In 2 Proben wurden deutliche Rückstände des Nitrofuranmetaboliten Semicarbazid (SEM) nachgewiesen. Wie bereits erwähnt ist der Einsatz von Nitrofuranen bei lebensmittelliefernden Tieren aufgrund ihres toxi-schen Potenzials sowohl in der Schweiz als auch in der EU verboten. Beide Proben wurden beim Impor-teur beanstandet. Nachuntersuchungen durch den Importeur bestätigten den Befund und die verbliebene Restmenge wurde entsorgt. Bezüglich der Antibiotikarückstände konnten keine Höchstwertüberschreitun-gen festgestellt werden. Lediglich eine Probe wies Sulfaguanidin im Spurenbereich (< 25 µg/kg) auf. Der Höchstwert liegt bei 100 µg/kg.

Anthelmintika in und Gefrierung von FleischUntersuchte Proben: 20 Beanstandete: 1 (5 %)Anthelmintika werden zur Behandlung von Wurminfektionen eingesetzt. Die Wirkstoffe greifen direkt in den Stoffwechsel der Parasiten ein. Sie können unter anderem gegen Nematoden und Bandwürmer einge-setzt werden. In dieser Kampagne wurden Benzimidazolrückstände in Schweine- und Rindfleisch bestimmt. Es wurden dabei folgende Wirkstoffe erfasst: Albendazol, Febantel, Fenbendazol, Flubendazol, Levamisol, Mebendazol, Oxfendazol, Oxibendazol, Thiabendazol und Triclabendazol. Vorgängig gefrorenes Fleisch verliert beim Auftauen Saft und wird beim Braten eher trocken und zäh. Dies stellt neben dem Alter eine Qualitätsminderung gegenüber dem Frischfleisch dar. Eine vorgängige Gefrierung muss deshalb deklariert werden. Bei der Gefrierung von Fleisch gefriert das zelluläre Wasser zu Eiskristallen. Die Zellen selbst sowie die sich darin befindlichen Organellen wie Mitochondrien werden dabei von solchen Eiskristallen beschädigt. Das sich in der inneren Mitochondrienmembran befindliche Enzym Hydroxyacyl-CoA-dehy-drogenase (HADH) kann durch diese Zellwandbeschädigungen in das Zellplasma und in den Fleischsaft übertreten. Die Enzymaktivität nach einer Gefrierung steigt damit im Fleischsaft an. Bei der verwendeten Analysemethode werden die Enzymaktivitäten der frischen Probe mit derselben Probe nach einmaliger Gefrierung verglichen. Liegt frisches Fleisch vor, werden tiefe Enzymaktivitäten im Fleischsaft gemessen.Bei einer Fleischprobe konnte eine vorgängige Gefrierung nachgewiesen werden, die nicht deklariert wor-den war. In der Folge zeigte sich, dass die beanstandete Rindshuft in Australien produziert und per Luft-fracht in die Schweiz transportiert worden war. Um eine Temperatur von 0 bis 2°C im Frachtraum zu gewährleisten, wird Trockeneis verwendet. Waren, welche Ladungsbedingt an Randzonen mit Trockeneis in Kontakt geraten, können dabei anfrieren, so dass bei einer Stichprobenuntersuchung aus dieser Zone eine vorgängige Gefrierung festgestellt wird. Da der Importeur alle Lieferscheine für die beanstandete Charge vorweisen konnte, welche diese Erklärung stützte, wurde von einem Einzelfall und nicht von einer Täuschung ausgegangen. Rückstände von Benzimidazolen konnten in keiner der untersuchten Proben nachgewiesen werden.

Weichmacher, Photoinitiatoren, Lösungsmittel und Mineralöl in Lebensmitteln aus VerpackungenUntersuchte Proben: 55 Beanstandete: 0 (0 %)→ Siehe Anhang, Kaleidoskop Nr. 30

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Mineralöl und Weichmacher in SonnenblumenölUntersuchte Proben: 20 Beanstandete: 1 (5 %)Im Winter 2007/2008 wurden grössere Mengen an Mineralölverunreinigungen in Ukrainischem Sonnen-blumenöl festgestellt. Mit einer Nachkontrolle verschiedener Sonnenblumenöle wurde die Situation noch-mals überprüft. Zusätzlich waren bei früheren Untersuchungen auch immer wieder Verunreinigungen mit Weichmachern (Phthalate) in Speiseölen festgestellt worden. Die Öle wurden deshalb bei dieser Gelegen-heit auf diese Substanzen mit untersucht. Eine Probe zeigte dann auch eine Verunreinigung von 13,3 mg/kg mit dem Weichmacher Diethylhexylphthalat (DEHP). Da bei allen anderen untersuchten Proben die Werte für DEHP deutlich unter 10 mg/kg lagen (0,9 bis 2,3 mg/kg), konnte davon ausgegangen werden, dass es sich bei der gefundenen Kontamination um eine technisch vermeidbare Verunreinigung handelte. Abgeleitet von einer tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge von 0,05 mg/kg Körpergewicht, liess sich für DEHP ein Höchstgehalt von 10 mg/kg Öl errechnen. Die Probe wurde somit als verunreinigt beurteilt und beanstandet. In 17 Proben wurde Diisobutylphthalat (DIBP) in unbedenklichen Konzentrationen von 0,14 bis 0,44 mg/kg nachgewiesen. Weitere Weichmacher wurden nicht gefunden. 2 Proben waren mit 10 mg/kg Mineralöl leicht verunreinigt. Die Werte der anderen Proben lagen alle unter 2 mg/kg. Eine Problema-tik wie 2008 konnte nicht festgestellt werden.

PAK in geräuchertem Fleisch und FischUntersuchte Proben: 40 Beanstandete: 0 (0 %)PAK entstehen hauptsächlich bei der Verbrennung von organischen Materialien unter Sauerstoffmangel. Einige dieser Substanzen weisen krebserregende Eigenschaften auf, wie z. B. das Benzo(a)pyren. Bislang wurde Benzo(a)pyren als Leitsubstanz verwendet, doch seit 2005 empfiehlt die EU-Kommission ihren Mit-gliedstaaten nicht nur den Benzo(a)pyren-Gehalt in Lebensmitteln zu bestimmen, sondern auch die Gehalte weiterer als karzinogen eingestuften PAK zu bestimmen. Zu diesen gehören Benzo(a)anthracen, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen, Benzo(j)fluoranthen, Benzo(a)pyren, Benzo(g,h,i)perylen, Dibenz(a,h)anthracen, Dibenzo(a)pyren, Dibenzo(a,e)pyren, Dibenzo(a,i)pyren, Dibenzo(a,h)pyren, Cyclopenta(c,d)pyren, Chrysen, Indeno(1,2,3-cd)pyren, Methylchrysen und Benzo(c)fluoren. In keiner der untersuchten Proben konnten polyaromatische Kohlenwasserstoffe nachgewiesen werden. Die Untersuchungsergebnisse haben gezeigt, dass die Rückstandssituation im Bereich von geräucherten Fleisch- und Fischerzeugnissen bezüglich PAK-Kontamination sehr erfreulich ist und diese Produkte keine Belastungen aufwiesen.

Akarizide in HonigUntersuchte Proben: 30 Beanstandete: 0 (0 %)Akarizide sind Pestizide, die unter anderem zur Bekämpfung von Varroa-Milben in Bienenstöcken einge-setzt werden können. Werden solche Substanzen eingesetzt, besteht aber auch die Gefahr, dass Rück - stände im Honig auftreten. Von den 30 untersuchten Honigproben wurde nur in einer Probe aus Öster-reich Thymol in einer Konzentration von 0,08 mg/kg nachgewiesen. Der Toleranzwert für Thymol in Honig liegt zehnmal höher (0,8 mg/kg). In allen anderen Honigproben waren keine Belastungen nachweisbar.

Pestizide in Früchte und GemüseUntersuchte Proben: 9 Beanstandete: 0 (0 %)Gemäss bisherigen Erfahrungen stellen Pestizide auf importierten Erdbeeren und auf Gemüse immer wie-der ein Rückstandsproblem dar. Im Rahmen einer koordinierten Aktion der Ostschweizer Laboratorien wurden Proben im KL Zürich untersucht. Die Proben wiesen eine breite Palette verschiedener Pestizide im tiefen mg/kg-Bereich auf. Höchstwertüberschreitungen gab es jedoch keine. Mit dem Ausbau von Mul-timethoden (GC-MS und LC-MS) können immer mehr Wirkstoffe nachgewiesen werden (zurzeit etwas mehr als 400 Wirkstoffe). Das KL Zürich hat sich auf dem Gebiet der Pestizidanalytik etabliert und wird auch in den nächsten Jahren im Rahmen von Schwerpunkten weitere Aktionen anbieten. Das KL SG wird sich mit Stichprobenkontrollen weiterhin daran beteiligen.

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Pestizide und Mineralöl in SaatenUntersuchte Proben: 3 Beanstandete: 0 (0 %)Pestizidrückstände in Kürbiskernen waren in Vergangenheit mehrfach aufgetreten. Gerade bei fettlöslichen Pestiziden besteht die Gefahr, dass diese von der Pflanze aus dem Boden aufgenommen und sich in den ölhaltigen Samen anreichern. Weiter können die Kerne während Lagerung und Transport mit Mineralöl kontaminiert werden, das aus mit Batching-Öl behandelten Jutesäcken stammen kann. Untersucht wur-den eine Probe Kürbiskerne aus China, eine Probe Sesamsaaten aus Indien und eine Probe Leinsaaten aus Deutschland. Die analysierten Proben wiesen weder Mineralölrückstände noch Pestizide auf.

Photoinitiatoren in flüssigen LebensmittelnUntersuchte Proben: 31 Beanstandete: 0 (0 %)Isopropylthioxanthon (ITX), Benzophenon, Methylbenzophenon und Phenylbenzophenon sind typische Vertreter von Photoinitiatoren, die technische Anwendung in UV-härtenden Druckfarben finden. Konta-minationen können durch Migration dieser Substanzen von der bedruckten Verpackung in das umhüllte Lebensmittel auftreten. In verschiedenen Lebensmitteln waren in der Vergangenheit bereits ITX oder Ben-zophenon gefunden worden. Bei dieser Kampagne wurden 31 unterschiedliche Lebensmittel auf Photoin-itiatoren untersucht. Darunter waren Fruchtsäfte, Wein, Milch, Rahm, Suppen und Saucen. Im Gegensatz zur letzten Kampagnen wurden diesmal in keiner Probe Photoinitiatoren nachgewiesen. Dies spricht für eine deutliche Verbesserung dieser Problematik.

Cadmium in SpinatUntersuchte Proben: 14 Beanstandete: 0 (0 %)Cadmium ist ein Schwermetall, das aufgrund seiner Toxizität bei vielen Lebensmitteln limitiert ist. Für Spinat gilt ein gesetzlicher Grenzwert von 0,2 mg/kg. In Deutschland war es 2008 zu einem Rückruf von Tiefkühlspinat gekommen, nachdem eine Cadmiumbelastung über dem Grenzwert festgestellt wurde. Spi-nat wies schon bei Untersuchungen in den Jahren zuvor Schwermetallbelastungen auf, die aber nur ver-einzelt den Grenzwert überschritten hatten. In dieser Kampagne wurde Tiefkühlspinat von Grossverteilern aus der Region auf Cadmiumrückstände überprüft. Bei 13 der 14 Proben wurde zwar Cadmium gefunden, aber der Gehalt lag unter 0,1 mg/kg. Eine Probe wies einen erhöhten Gehalt zwischen 0,15 und 0,2 mg/kg auf, der damit aber noch unter dem Grenzwert lag. Die Untersuchung zeigte, dass zwar alle Proben Cad-mium aufwiesen, aber eine Grenzwertüberschreitung wie in Deutschland konnte nicht festgestellt werden.

NussmehlUntersuchte Proben: 15 Beanstandete: 2 (13 %)Im Rahmen des jährlichen Monitorings von Risikoprodukten auf Mykotoxine (Schimmelpilzgifte) durch das Kantonale Labor Zürich wurden 15 Hartschalenobstprodukte untersucht. Analysiert wurden 15 Mehle von Haselnüssen, Mandeln und Kokosnuss auf Aflatoxine. Erfreulicherweise konnten keine grenzwert-überschreitende Aflatoxinwerte gefunden werden. Der grösste Teil der Proben zeigte Werte unterhalb der Bestimmungsgrenze von 0,2 µg/kg. 2 Proben wurden jedoch aufgrund nicht konformer Kennzeichnung beanstandet. Durch einen Fehldruck konnte die Haltbarkeitsangabe bei beiden Produkten nicht mehr ent-ziffert werden.

WeizenmehleUntersuchte Proben: 6 Beanstandete: 2 (33 %)Trichothecene wie Deoxynivalenol (DON), Diacetoxyscirpenol, Fusarenon X, HT2-Toxin und Zearalenon sind toxische Substanzen, die aus dem Stoffwechsel der Schimmelpilze stammen und über die Nahrung aufgenommen werden können. Sie führen bereits in geringen Dosen zu Entzündungen des Magen-Darm-Trakts und greifen bei systemischer Aufnahme das Zentralen Nervensystem an. Aufgrund der Toxizität werden Weizenmehle regelmässig auf Trichothecene überprüft. Die Grenzwerte dieser Substanzen werden in der Fremd- und Inhaltstoffverordnung geregelt. In einer Probe wurden Spuren von Deoxynivalenol in einer Konzentration von 0,06 mg/kg gefunden. Der Grenzwert für diese Substanz liegt aber etwa zehnmal höher (bei 0,75 mg/kg). Alle anderen Werte lagen bei allen Proben unter der Bestimmungsgrenze. 2 Pro-dukte wurden aufgrund mangelnder Kennzeichnung beanstandet.

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MargarineUntersuchte Proben: 14 Beanstandete:0 (0 %)In dieser Kampagne wurden 7 Margarinen aus dem Handel und 7 Margarinen aus Grossbäckereien auf ihre Fettsäurenzusammensetzung, ihren Transfettsäurengehalt und auf die Kennzeichnung überprüft. Der Trans-fettsäurengehalt, welcher 2g pro 100g pflanzliches Speiseöl oder Speisefett nicht überschreiten darf, wurde in allen untersuchten Margarinen eingehalten. Die Fettsäurenverteilung entsprach ebenfalls den deklarier-ten Pflanzenölen. In einem Fall lag der gemessene Fettgehalt leicht unter dem geforderten Wert von 80g/100g Margarine. Da die Unterschreitung nicht mit der notwendigen statistischen Sicherheit belegt werden konnte, wurde die Probe zwar nicht beanstandet, aber der Warenbesitzer auf den Umstand hingewiesen.

RohpökelwarenUntersuchte Proben: 28 Beanstandete: 5 (18 %)Durch die Pökelung mit Nitrit/Nitrat und Salz wird Fleisch konserviert und erhält die typische rötliche Färbung. Werden bei diesem Vorgang zu grosse Mengen Nitrit/Nitrat verwendet, so besteht die Gefahr, dass sich kanzerogenen Nitrosamine vermehrt bilden. Richtet sich der Produzent nach den «Regeln der Guten Herstellungspraxis», so werden die Höchstmengen für Nitrit/Nitrat, die in Zusatzstoffverordnung geregelt sind, nicht überschritten. Insgesamt wurden 28 Proben (10 Rohschinken, 5 Mostbröckli, 2 Bünd-nerfleisch, 3 Speck, 2 Trockenfleisch, 2 Bündner Coppa und 4 Salami) erhoben und untersucht. 2 Produk-te mussten aufgrund eines zu hohen Nitratgehaltes beanstandet werden. Eine Mostbröckli-Probe über-schritt den Nitrathöchstwert von 250 mg/kg mit 293 mg/kg und eine Rohschinkenprobe enthielt sogar einen Nitratgehalt von 462 mg/kg. Beide Produkte wurden beanstandet, und der Hersteller des zweiten Produktes passte in der Folge seine Rezeptur an. Weitere 3 Proben mussten aufgrund von Kennzeichnungs-mängeln beanstandet werden.

Zimt und zimthaltige BackwarenUntersuchte Proben: 13 Beanstandete: 2 (15 %)Der Aromastoff Cumarin kommt in vielen Pflanzen, darunter dem Zimtbaum, natürlicherweise vor. Syn-thetisch hergestelltes oder isoliertes Cumarin duftet nach Heu und wird gerne kosmetischen Produkten als Riechstoff zugesetzt. Als Reinstoff darf Cumarin jedoch Lebensmitteln nicht zugegeben werden. Für Cumarin, das zum Beispiel durch das Zimtgewürz in Zimtsternen auftritt, wurde in einer Weisung des BAG (10/2006) ein maximal zulässiger Gehalt von 67 mg/kg festgelegt. Für Zimt als Gewürz ist kein Grenz-wert festgelegt. Es wurden 6 Zimtgewürze, 6 Zimtgebäcke (Brunsli, Zimtsterne, Weihnachtsprussiens mit Zimt) und eine zimthaltige Schokolade erhoben und auf Cumarin geprüft. Bei den zimthaltigen Gebäcken wurden Werte unter 5,3 mg/kg ermittelt. Damit erfüllten sämtliche zimthaltigen Produkte die Anforde-rung. Im Vergleich zu den Untersuchungen 2006 wurde bei der Herstellung Zimt mit deutlich tieferen Cumaringehalten verwendet. Bei den analysierten Zimtgewürzen lagen bei 2 Proben die Konzentrationen in der Grössenordnung 2000 mg/kg. Die 4 restlichen Zimtgewürze zeigten Gehalte nur unterhalb der Bestimmungsgrenze von 40 mg/kg. Zwei Proben wurden auf Grund von Kennzeichnungsmängeln bean-standet.

Mais und MaisprodukteUntersuchte Proben: 12 Beanstandete: 1 (8 %)Auch in diesem Jahr wurden Mais und Maisprodukte auf die Schimmelpilzgifte Ochratoxin A, Aflatoxine, Fumonisine und Trichothecene untersucht. Die erhobenen Produkte umfassten Mais, Maisgriess, Maistor-tillas und Cornflakes. Insgesamt wurden die Proben auf 16 verschiedene Mykotoxine analysiert. Erfreuli-cherweise entsprachen sämtliche Proben hinsichtlich der untersuchten Mykotoxine den rechtlichen Anfor-derungen. Nur eine Probe musste aufgrund einer nicht korrekt angegebenen Datierung des Mindesthaltbarkeitsdatums beanstandet werden.

Ochratoxin in TraubensäftenUntersuchte Proben: 2 Beanstandete: 1 (50 %)Verantwortlich für die OTA-Belastung von Trauben sind eine Reihe von Pilzarten der Gattung Aspergil-lus und Penicillium. Ochratoxin A weist kanzerogene, geno- und nephrotoxische Eigenschaften auf. Des-

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halb sollte die Exposition mit diesem Toxin beim Menschen so tief wie möglich gehalten werden. Eine potenzielle Aufnahmequelle ist neben Kaffee, Wein und getrockneten Weinbeeren der Traubensaft. Im zweijährigen Turnus werden in der Ostschweiz Weine und Fruchtsäfte vom KL TG auf ihre OTA-Belas-tung untersucht. Das KL SG beteiligte sich mit 2 Proben und prüfte die beiden Traubensäfte zusätzlich auf Arsen, Cadmium, Kupfer, Zink, Zinn und Quecksilber. Der Grenzwert für Ochratoxin A von 2 µg/kg wur-de in beiden Proben deutlich unterschritten. Ebenso konnten keine nennenswerten Mengen an Schwer-metallen gefunden werden. Eine Probe wies gleich mehrere Kennzeichnungsmängel auf und musste, da der Hersteller in einem anderen Kanton beheimatet war, zur definitiven Beurteilung an das zuständige Kantonale Labor überwiesen werden.

Milch und MilchprodukteUntersuchte Proben: 6 Beanstandete: 2 (33 %)Die Untersuchungen wurden im Rahmen des «Nationalen Monitoring-Programm Milch und Milchpro-dukte 2010 (EU-Milchprojekt)» durchgeführt. Insgesamt wurden 3 Butter, 2 Vollrahm und 1 Vollmilch untersucht. Die Proben wurden auf folgende nasschemische Parameter getestet:· Milch: Fett, Protein, fettfreie Trockenmasse, Gefrierpunkt, Enzymaktivität, Kennzeichnung· Butter: Fett, Säuregrad im Butterfett, pH-Wert im Butterserum, Kennzeichnung· Rahm: Fettgehalt, Trockenmasse im milchfettfreien Anteil, Kennzeichnung

Bei einer Butterprobe wurde anstelle des erforderlichen Verbrauchsdatums das Mindesthaltbarkeitsdatum deklariert. Bei einem Vollrahm war der Aufdruck verwischt, die Angaben zur Aufbewahrungstemperatur fehlten, die Datierung war mangelhaft und das Identitätskennzeichen fehlte. Die Probe wurde beanstandet und die notwendigen Korrekturen vom Hersteller vorgenommen. Bei den nasschemischen Untersuchun-gen lagen alle Resultate in den vorgeschriebenen Bereichen.

Gelée royale und Gelée-royale-ProdukteUntersuchte Proben: 6 Beanstandete: 3 (50 %)Gelée royale ist das Sekretionsprodukt des Schlunddrüsensystems der Arbeiterbienen und kann als Sach-bezeichnung auch Weiselfuttersaft, Königinnenkost oder Königinnenfuttersaft tragen. Gelée royale, das meistens im asiatischen Raum produziert wird, wird einerseits als teures Reinprodukt oder auch oft als Zusatz in Honiglösungen in Form von Trinkampullen verkauft. Die Untersuchung auf Antibiotikarück-stände zeigten erfreulicherweise keine Belastungen. Bei der Überprüfung der Kennzeichnung wiesen die Hälfte der Proben jedoch erhebliche Mängel auf. Unter anderem fanden sich täuschende gesundheitsbe-zogene Auslobungen auf der Verpackung, welche bei Lebensmitteln nicht zugelassen sind. Oder Nährwer-teigenschaften wie «Reich an Vitaminen» wurden angepriesen, ohne diese dann in der vorgeschriebenen Nährwertkennzeichnung auszuweisen. Die betroffenen Produkte wurden beanstandet und die Warenbe-sitzer verpflichtet, die Kennzeichnung zu korrigieren. In einem Fall wurde das Produkt in der Folge vom Markt genommen.

Künstliche fettlösliche Farbstoffe in GewürzenUntersuchte Proben: 10 Beanstandete: 0 (0 %)Verbotene, künstliche fettlösliche Farbstoffe werden in einigen Ländern eingesetzt, um Gewürzen und Pas-ten eine intensive und lang anhaltende Rot- oder Gelbfärbung zu geben. Geprüft wurden in dieser Kam-pagne die roten Sudanfarbstoffe I-IV, Sudan Rot 7B, Sudan Rot B, Sudan Rot G Toluidin Rot und Para rot sowie die Gelbfarbe Sudan Gelb (Buttergelb). Die Sudanfarbstoffe sind künstlich hergestellte Azofarbstoffe, die für eine Anwendung in Lebensmitteln in der EU und in der Schweiz nicht zugelassen sind. In einer Schwerpunktaktion des KL TG sollte die Frage beantworten werden, ob weiterhin Gewürzprodukte, wel-che diese verbotenen Farbstoffen enthalten, in die Schweiz gelangen. Bei sämtlichen untersuchten Proben konnten keine der geprüften künstlichen fettlöslichen Farbstoffe nachgewiesen werden. Insgesamt wurden 76 Proben aus der Ostschweiz in dieser Schwerpunktsaktion analysiert. Die im Kanton St.Gallen erhobe-nen Proben genügten alle den rechtlichen Anforderungen. 2 Proben aus anderen Kantonen (ein Paprika-Pulver aus Kroatien und eine Sumak-Probe aus der Türkei) wiesen deutliche Mengen an Sudan I und IV auf.

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Gebrauchs- und Bedarfsgegenstände

KinderkneteUntersuchte Proben: 165 Beanstandete: 0 (0 %)In den letzten Jahren wurden Farbstifte und Wassermalfarben auf ihre Elementmigration untersucht. Diese Schwerpunktaktion integrierte ein weiteres Produkt aus der Spielzeugpalette. Kinderknete gilt als sehr beliebtes und verbreitetes Spielzeug, das bei Eltern oft bezüglich Förderung der Kreativität sowie den moto-rische Fähigkeiten ein hohes Ansehen geniesst. Kinder neigen gerne dazu, die Spielsachen in den Mund zu stecken oder gar zu verschlucken. Von einem sicheren Spielzeug wird in dem Fall erwartet, dass es sicher keine toxischen Stoffe wie Schwermetalle freisetzt. Bei dieser Untersuchung wurden die Proben künstli-chem Magensaft ausgesetzt, um die Umgebung nach einem Verschlucken zu simulieren. Dieser künstliche Magensaft wurde dann mittels ICP-MS auf die Elemente Antimon, Arsen, Barium, Blei, Cadmium, Chrom, Selen und Quecksilber untersucht. Bei der Probenerhebung wurden vor allem auch risikoreiche Knetpro-dukte, welche zusammen mit Kochutensilien wie Backförmchen und Ausstechformen verkauft wurden, berücksichtigt. Blei, Cadmium, Chrom und Arsen konnten teilweise im Spurenbereich nachgewiesen wer-den, lagen jedoch mit Maximalwerten von 1,5 mg/kg weit unterhalb den geforderten Grenzwerten. Einzig Barium trat bei einigen Produkten im Bereich von 40 mg/kg auf. Der Grenzwert von 250 mg Ba/kg wurde aber ebenfalls deutlich unterschritten. Die Elemente Antimon, Quecksilber und Selen lagen alle unter der Bestimmungsgrenze und damit weit unter dem geforderten Grenzwert. Alle 165 untersuchten Proben genügten somit den gesetzlichen Anforderungen. Durch die Teilnahme der Kantone ZH, TG, GR und SH an dieser Kampagne konnte eine gute Übersicht zustande kommen.

KaffeemaschinenUntersuchte Proben: 7 Beanstandete: 1 (14 %)Im letzten Jahr war es bei Untersuchungen von Kaffeemaschinen aus dem Gastrobereich bezüglich Schwermetallabgabe zu Beanstandungen gekommen. Deswegen wurden in diesem Jahr die Analysen auf Haushalt-Kaffeemaschinen ausgedehnt. Dabei wurde das Kaffee- und Teewasser der Geräte auf die Ele-mente Nickel, Blei, Cadmium und Kupfer untersucht. Ein Gerät wies im Teewasser mit 0,36 mg/l einen zu hohen Nickelgehalt auf. Durch Vergleich mit dem zugeführten Wasser vor der Passage durch die Maschi-ne konnte belegt werden, dass diese Kontamination durch das Gerät verursacht wurde. Die Kaffeemaschine wurde beanstandet und die betroffene Firma verpflichtet, die notwendigen technischen Massnahmen zu treffen, um die Nickelabgabe zu reduzieren. Im Vergleich zu den untersuchten Gastrokaffeemaschinen aus dem Jahr 2009 schnitten die Maschinen für den Privatgebrauch mit nur einer Beanstandung deutlich besser ab.

Spielzeug aus KunststoffUntersuchte Proben: 33 Beanstandete: 1 (3 %)Phthalate sind die am häufigsten eingesetzten Weichmacher, die für Bodenbeläge, Kunstleder, Verpackungs-folien, Sport- und Freizeitartikel, medizintechnische Produkte und auch in Kinderspielzeugen Verwendung finden. Diethylhexylphthalat (DEHP) war lange Zeit das am häufigsten verwendete Phthalat, wurde aber – ausgelöst durch wissenschaftliche Untersuchungen, die der Substanz ein reproduktionstoxische Potenzial zuschreiben – fast vollständig durch Diisononylphthalat (DINP) und Diisodecylphthalat (DIDP) ersetzt. Seit 2008 ist die Verwendung von DINP und DIDP für Spielzeugartikel, die von Kindern in den Mund genommen werden können, nun ebenfalls verboten. Phthalate sind in den Kunststoffen chemisch nicht fest eingebunden. Sie können aus Produkten ausdünsten oder sich beim Kontakt mit Flüssigkeiten oder Fetten herauslösen und so in die Umwelt gelangen. Säuglinge und Kleinkinder, die Gegenstände gerne in den Mund nehmen, sind durch Spielzeuge und Babyartikel, welche diese gesundheitsschädlichen Phthala-te enthalten, besonders gefährdet. In einer Schwerpunktsaktion wurden 33 Produkte aus der Ostschweiz auf verbotene Weichmacher überprüft. Zusätzlich wurden die Proben auch auf die Freisetzung von gesund-heitsschädlichen Schwermetallen untersucht. Die analysierten Spielsachen umfassten Plastikbücher, Bade-puzzle, Quietschenten, Puppen, Bälle, Spielfiguren, Sandkastenspielzeuge und schwimmende Spritzspiel-zeuge. Rund die Hälfte der Produkte stammte aus China. Bei einem Spielball konnte ein Gehalt von 39,3 % DINP nachgewiesen werden. Der kleine Ball liess sich so gut zusammendrücken, dass er problemlos in

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Chemie 33

den Mund genommen werden konnte. Als Massnahme wurde der Verkauf dieses Spielzeuges untersagt. Der Warenbesitzer nahm das betroffene Produkt vom Markt. Bei den Schwermetallanalysen lagen sämtli-che Proben weit unterhalb der geforderten Grenzwerte.

TextilienUntersuchte Proben: 33 Beanstandete: 0 (0 %)In einem Projekt in Zusammenarbeit mit dem BAG waren am KL SG analytische Methoden zur Untersu-chung von Textilien auf Textilhilfsstoffe entwickelt worden. In der folgenden Kampagne wurden 33 Win-terkleidungsstücke, darunter Mützen, Schals, Handschuhe, Socken, Leggins, Funktionshosen, Fleeceshirts, Leibchen, Stirnband, Baby-Wagenanzug und Skihandschuhe auf Carrier und Weichmacher untersucht. Da diese Textilhilfsstoffe im Zusammenhang mit Kunstfasern zu erwarten sind, wurden keine reinen Baum-wollprodukte untersucht. Die Produkte stammten mehrheitlich aus China, Bangladesh und Thailand. In 14 von 33 Proben waren keine der untersuchten Analyten nachweisbar. In kleineren Mengen (< 1 mg/kg) wurden vor allem Naphthalin, Methylnaphthaline, Toluol und Biphenyl nachgewiesen. Weitere Substan-zen, die im Bereich der Bestimmungsgrenze auftraten, waren Propylbenzol, 1,2,4-Trimethylbenzol, 1,3-Dichlorbenzol, 2,4-Dimethylphenol, Pentachlorbenzol und Tetrachlorethylen. Aufgrund der geringen Mengen war eine Gesundheitsgefährdung in keinem Fall gegeben. 5 Proben waren mit dem Oekotex-100 Label gekennzeichnet und genügten hinsichtlich der untersuchten Stoffe diesem Standard.

Dekorative KosmetikUntersuchte Proben: 27 Beanstandete: 4 (15 %)Neben toxikologischen Aspekten können sich Mikroorganismen negativ auf Geruch, Aussehen und Kon-sistenz von kosmetischen Produkten auswirken. Zur Verhinderung von Bakterien- oder Pilzbefall werden den Kosmetika deswegen oft Konservierungsmittel zugefügt. Diese Stoffe müssen haut- sowie schleimhaut-verträglich und toxikologisch unbedenklich sein. Im Anhang 3 der VKos werden die antimikrobiell wirk-samen Substanzen, die in kosmetischen Mitteln verwendet werden dürfen, aufgelistet. Als Inhaltstoffe dür-fen gesundheitlich bedenkliche Schwermetalle in Kosmetika nicht verwendet werden. Trotzdem treten Schwermetalle im Zusammenhang mit Farbstoffen oft als Verunreinigungen auf. Gesetzliche Grenzwerte bezüglich Schwermetallverunreinigungen im Endprodukt wurden bis heute nicht festgelegt. In dieser Kam-pagne wurden Lippenstifte, Eyeliner und Lidschatten auf 14 verschiedene Konservierungsmittel und die Schwermetalle Arsen, Cadmium, Chrom, Nickel und Blei überprüft. Bei sämtlichen gefundenen Konser-vierungsmitteln wurden die gesetzlichen Höchstwerte eingehalten. Bei einigen Produkten wurden Spuren von nichtdeklarierten Konservierungsmitteln gefunden. Die Werte lagen aber weit unterhalb der wirksa-men Mengen, was vermuten lässt, dass diese Konservierungsstoffe aus verarbeiteten Zwischenprodukten stammten und nicht als Inhaltsstoffe bewusst zugesetzt wurden. Die Schwermetallbelastung von Kosmetika waren in dieser Kampagne sehr tief und damit aus Konsumentensicht als positiv zu beurteilen. Bei 4 Pro-dukten wurde die Kennzeichnung beanstandet.

LC-MS 4000 Q Trap

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Koagulasepositive Staphylokokken (Staph. auresus) auf TSA (Tryptic Soy Agar) ausgestrichen.

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Biologie 35

Die Abteilung Biologie des Kantonalen Labors hat ein intensives Jahr hinter sich. Noch einmal nahm die Zahl der untersuchten Wasserproben in der Mikrobiologie zu. Während 2009 mit der Übernahme des Labors der Stadtwerke im Vergleich zu 2008 35,5 % mehr Wasserproben untersucht wurden, steigerte sich dies 2010 nochmals um 5,5 % auf 5 677 Wasserproben (siehe Trinkwasser). Eine Mitarbeiterin der Biolo-gie verliess unser Amt nach nur 16 Monaten wieder. Mit einem in der Lebensmittelmikrobiologie erfah-renen Mitarbeiter konnte die Lücke rasch geschlossen werden.

Mikrobiologie

Amtliche Aufträge: 583 Beanstandete 229 (39,3 %)Wie bereits seit einigen Jahren üblich werden hier nur die wesentlichen Punkte der Arbeit beschrieben. Ein wichtiger Teil dieses Berichts sind denn auch Daten, die sich über mehrere Jahre vergleichen lassen und so den allgemeinen Zustand der Lebensmittelsicherheit im Kanton St.Gallen wiedergeben. Die Biolo-gie/Mikrobiologie hat im vergangen Jahr 2 159 Lebensmittelproben untersucht. 61 davon wurden ausgela-gert, unter 5 ° C gelagert und erst am Ablaufdatum analysiert. Am häufigsten wurden die klassischen Hygiene indikatoren analysiert. In Zahlen heisst dies: 2050 aerobe mesophile Keimzahlen (AMK), 2013 Escherichia coli (E. coli), 2026 Enterobacteriaceen, 2081 koagulasepositive Staphylokokken, 173 Untersu-chungen auf Bacillus cereus, 179 Untersuchungen auf Listeria monocytogenes und 75 Untersuchungen auf Salmonella. Die Analysen erfolgten in der Bearbeitung von 583 amtlichen Aufträgen (ohne Wasseranaly-sen). 229 (39,3 %) der bearbeiteten Aufträge wurden in irgendeiner Form mikrobiologisch beanstandet. Im Vergleich zum Vorjahr (33 %) kann nicht von einer Verbesserung gesprochen werden. In der Mikro-biologie werden die Aufträge seit einigen Jahren nach einem Benotungssystem von 1 bis 6 klassifiziert (1 ist die beste Klasse). Auf diese Weise lassen sich die Resultate (Fälle) über die Jahre sehr gut miteinander vergleichen. Diese Falleinteilung zeigt über die Jahre ein kaum verändertes Bild (siehe Anhang, Abbildung 13: Falleinteilung Mikrobiologie (2000–2010)).Die Grafik gibt einen guten Überblick und zeigt, dass sich die Situation nicht grundsätzlich verändert hat. Daran soll gearbeitet werden. Das Ziel ist eine Verbesse-rung der Situation, also eine Erhöhung der Fälle mit der Bewertung 1.

Gesamtschweizerische Milch- und MilchprodukteaktionUntersuchte Proben: 80 Beanstandete: 1 (1,25 %)Das Bundesamt für Veterinärwesen führte wieder eine gesamtschweizerische Aktion über Milch- und Milchprodukte durch. Die Art der Proben war ähnlich wie im Vorjahr: Es ist primär eine Käseaktion. Die Aktion dauerte das ganze Jahr. Beprobt wurden grössere Gewerbe- und Industriebetriebe. Total wurden in 43 verschiedenen Betrieben 80 Proben erhoben. Nur in einem Fall musste beanstandet werden. Es han-delte sich um einen Halbhartkäse, der massiv zu viele koagulasepositive Staphylokokken (5000 KBE/g) aufwies.

Biologie

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36 Biologie

Hackfleisch aus MetzgereienUntersuchte Proben: 69 Beanstandete: 3 (4,4 %)Während des ganzen Jahres wurde jeden Monat Hackfleisch aus Verkaufsläden im ganzen Kantonsgebiet erhoben. Hackfleisch ist ein heikles Produkt, deshalb ist es ein guter Indikator, wie in einem Betrieb mit mikrobiologisch heiklen Produkten umgegangen wird. 69 Proben wurden erhoben und auf die aerobe mesophile Keimzahl, Enterobacteriaceen, E. coli, koagulasepositive Staphylokokken sowie Listeria mono-cytogenes untersucht. Bei einem Teil der Proben wurde auch auf Salmonellen untersucht. Das Ergebnis war sehr erfreulich. In 3 Fällen (4,4 %) wurde aufgrund der mikrobiologischen Resultate beanstandet. In zwei Fällen war die AMK leicht über dem vorgegebenen Toleranzwert von 10 000 000 KBE/g und in einem Fall musste wegen sehr hohen Werten an Enterobacteriaceen (40 000 KBE/g) beanstandet werden. In kei-nem Fall war jedoch die AMK über 100 000 000 KBE/g. In 3 Proben dieses rohen Hackfleisches wurde E. coli nachgewiesen. In keiner dieser 3 Proben wurden jedoch die typischen Pathogenitätsgene gefunden (VT1, VT2 oder Intimin). Auch Listeria monocytogenes wurde in keiner der untersuchten Proben nach-gewiesen. Auf Salmonellen wurden 57 Proben analysiert. Alle Proben waren einwandfrei.

Tabelle 17: Aerobe mesophile Keime (KBE/g) in Hackfleisch (N = 69)

Aerobe mesophile Keime (KBE/g) Proben (N = 69) %

< 10 000 3 4,4

< 100 000 22 31,9

< 1 000 000 33 47,9

< 10 000 000 9 13,0

< 100 000 000 2 2,9

über 100 000 000 0 –

beanstandet (über 10 000 000) 11,3

Das untersuchte Hackfleisch war mikrobiologisch in gutem Zustand. Der Umgang mit diesem heiklen Pro-dukt ist also sehr gut.

Vorgekochte SpeisenUntersuchte Proben: 1 145 Beanstandete: 259 (22,6 %)Der beste Indikator, wie sauber in einem Restaurant gearbeitet wird, sind die vorgekochten Speisen. Auch im vergangenen Jahr machte diese Gruppe mengenmässig den grössten Anteil an untersuchten Proben aus. Vorgekochte Speisen sind als pasteurisierte Produkte sehr empfindlich auf Fehler bei der Herstellung, beim Handling und bei der Lagerung. 1 145 Proben wurden untersucht, davon mussten 259 Proben (22,6 %) in irgendeiner Form mikrobiologisch beanstandet werden. Das entspricht einer leichten Zunahme gegen-über dem Vorjahr (22,0 %). Bei insgesamt 42 (3,7 %; 2009: 2,7 %) dieser vorgekochten Speisen wurde der Toleranzwert um das 100-fache überschritten. Der höchste in einer vorgekochten Speise gefundene AMK-Wert hatte im vergangenen Jahr ein Reis mit einem AMK-Wert von 680 000 000 Keimen/g (Toleranzwert: 1 000 000 KBE/g). Bei einer derartigen Überschreitung des Toleranzwertes (nach unserer Einteilung Grup-pe 5) erhält der Betriebsverantwortliche sehr schnell einen Besuch des Lebensmittelinspektors, der mit ihm den ganzen Fall aufarbeitet und die Prinzipien des sauberen Umgangs mit Lebensmitteln repetiert. Zudem findet sehr schnell eine Nachbeprobung statt. Damit wird geprüft, ob die Schulung Erfolg hatte. In 12 Proben (1,1 %; 2009: 2,3 %) wurde der Fäkalindikator E. coli nachgewiesen. Dieser Wert ist leicht nied-riger als in den vorigen Jahren. Der höchsten Werte wurden in einem Basmatireis gefunden (460 KBE/g).

Tabelle 18: E. coli (KBE/g) in vorgekochten Speisen (N = 1 145)

E. coli (KBE/g) Proben %

< 10 1 133 99,0 %

< 100 10 0,9 %

< 1 000 2 0,2 %

über 1 000 0 –

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Biologie 37

Abbildung 2: Prozentuale Verteilung der aeroben meso philen Keime in vorgekochten Speisen

(2010 N = 1 145; 2009 N = 1 069).

27.2 27.2 27.9

14.5 14.2

7.65.9

2.7

28.6

13.912.2

6.38.2

3.7

0.0

5.0

10.0

15.0

20.0

25.0

30.0

35.0

40.0

45.0

50.0

unter 1000

unter 10000

unter 100000

unter 1000 000

unter 10 000 000

unter 100 000 000

über 100 000 000

Anz

ahl P

rob

en (%

)

Werte 2009 (in %)Werte 2010 (in %)

Toleranzwertüberschritten

Hygienischbedenklich

Auch die Enterobacteriaceen, ein anderer wichtiger Hygieneindikator in der Warengruppe «vorgekochte Speisen» (Toleranzwert: 100 KBE/g), sind gelegentlich ordentlich hoch. In der folgenden Tabelle ist die Verteilung dieser Keimgruppe aufgeführt:

Tabelle 19: Enterobacteriaceen (KBE/g) in vorgekochten Speisen (N = 1 145)

Enterobacteriaceen (KBE/g) Proben %

< 10 782 68,3 %

< 100 182 16,0 %

< 1 000 85 7,4 %

< 10 000 57 5,0 %

< 100 000 20 1,6 %

< 1 000 000 19 1,9 %

über 1 000 000 1 0,1 %

beanstandet (über 100) 182 16,0 %

181 der untersuchten Proben 15,8 % (2009: 16,4 %) wiesen zu viele Enterobacteriaceen auf und wurden deswegen beanstandet. Der höchste Wert im vergangenen Jahr wurde mit 29 000 000 Enterobacteriaceen/g in Spätzli gefunden. Die gleichen Spätzli waren auch bezüglich ihres AMK-Wertes herausragend: 110 000 000 KBE/g (TW: 1 000 000 KBE/g). In 25 Proben (2,2 %, 2009: 1,6 %) wurden koagulasepositive Staphylokok-ken festgestellt (Toleranzwert: 100 KBE/g), nur in einer Probe war ein Wert von über 1 000 KBE/g vorhan-den (1 700 KBE/g). Das Gericht mit dem höchsten Wert war ein Basmatireis, aber nicht der oben erwähnte. In den übrigen mikrobiologischen Parametern war er völlig unauffällig. Hier lag das Problem bei der Hän-dehygiene des Personals.

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38 Biologie

Legionella pneumophilaUntersuchte Proben: 344 Über dem vom BAG vorgeschlagenen Grenzwert: 42 (14,2 %)Die Analytik von Legionella pneumophila hat eine lange Tradition am Kantonalen Labor St.Gallen. Bisher wurde diese Dienstleistung Privaten angeboten und von diesen auch rege genutzt. Die Situation hat sich nun geändert. Seit dem 1. August 2010 sind in der St.Galler Bäderverordnung (sGS 313.75) Toleranz- und Grenzwerte festgelegt. Das Kantonale Labor ist für den Vollzug zuständig. Auch im vergangenen Jahr wur-den wieder viele Wasserproben auf Legionellen untersucht. Da Legionellen zu schweren Erkrankungen führen können, sind diese Ergebnisse sehr interessant. Zur Erinnerung: Legionellen sind Bakterien, die im Wasser leben, und jegliche Form von künstlichen Systemen und auch haustechnische Anlagen besiedeln. Sie können beim Menschen im schlimmsten Fall die Legionärskrankheit verursachen, welche durchaus einen tödlichen Verkauf nehmen kann. Immer noch gibt es in der Schweiz keinen gesetzlichen Grenzwert für Legionellen im Duschwasser. Nach Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit sollte der Legionel-lenwert im Duschwasser aber nicht über 1 000 KBE/Liter liegen. Dieser Wert wurde in der Bäderverord-nung übernommen.

Die Untersuchung von Duschwasser auf Legionellen bieten wir jeden Monat als private Dienstleis-tung an. Oft sind es Schulen oder Altersheime, die an der Untersuchung ihres Duschwassers interessiert sind. Diese Dienstleistung wird rege genutzt.

Im vergangenen Jahr führte das Kantonale Labor 344 Untersuchungen auf Legionella pneumophila durch. Bei 42 Proben (14,2 %; 2009: 18,7 %) lagen die Werte über dem Toleranzwert, der in der Bäderver-ordnung angegeben ist. Bei 6 Proben war der Wert gar über 100 000 KBE/l. Der höchste lag bei 600 000 KBE/l. Bei derartigen Werten muss überlegt werden, ob man das Duschwasser überhaupt verwenden will. Eine Sanierung des Wassersystems ist vermutlich dringend notwendig.

Abbildung 3: Legionellen im Duschwasser (N = 344

221

27

4737

6 6

0

50

100

150

200

250

< 10 < 100 < 1'000 < 10'000 < 100'000 > 100'000

Legionellen (KBE/Liter)

Anz

ahl

14.2 %

Von unserer Seite wird empfohlen, bei der Probenahme die Wassertemperatur zu messen. Es ist bekannt, dass bei niedriger Temperatur das Risiko des Vorhandenseins von Legionellen stark ansteigt. Legionellen sterben bei einer Wassertemperatur von über 60°C sehr schnell ab. Bei 122 Proben erfolgte eine Messung der Wassertemperatur. Bei 45,1 % lag die Wassertemperatur unter 50°C (2009: 47,1 %). Dies ist erstaunlich. Die Kontrolle der Temperatur wäre eine einfache Möglichkeit, um Legionellenproblemen vorzubeugen.

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Biologie 39

Molekularbiologie

Untersuchte Proben: 254 Beanstandete: 0Bei 254 Proben, die 2010 in der Biologie bearbeitet wurden, fand in irgendeiner Weise ein molekularbio-logische Untersuchung statt. Das Untersuchungsspektrum reichte dabei vom Nachweis von genveränder-ten Zusätzen in Lebensmitteln über die Glutenanalytik bis hin zum Nachweis von pathogenen E. coli.

Genveränderte Organismen (GVO)Eine wichtige Aufgabe ist das Monitoring der auf dem Markt befindlichen Lebensmittel bezüglich genver-änderter Organismen (GVO). Auch im vergangenen Jahr wurden wieder Soja- und Maisproben aus dem Verkauf auf genveränderte Inhaltsstoffe überprüft.

Zugelassen sind in der Schweiz 4 GVO-Pflanzen und deren Lebensmittelerzeugnisse. Es sind dies 1 Sojapflanze (RRS) und 3 modifizierte Maispflanzen (Bt176, Bt11 und MON810). Ziel der GVO-Analytik ist es, eine Täuschung des Konsumenten zu verhindern. Dazu soll überprüft werden, ob keine zugelasse-nen GVO nicht deklariert werden und gleichzeitig, ob keine nicht zugelassenen GVO auf dem Markt sind.

Sojaproben (untersucht: 28): Alle untersuchten Proben entsprachen bezüglich dem GVO-Gehalt den gesetzlichen Anforderungen. Das heisst, sie lagen unter dem Grenzwert von 0,9 %. Wieder waren aber in einzelnen Proben Spuren von GVO nachweisbar. Wenn der Gehalt unter 0,1 % liegt, gilt dies aber nicht als Beanstandungsgrund, sondern als technische Verunreinigung.

Maisproben (untersucht: 20): Keine der Proben wies einen GVO-Gehalt über dem gesetzlichen Grenzwert von 0,9 % auf. Auch hier sind Spuren technischer Verunreinigungen zu sehen. Bei den weltwei-ten Verlagerungen, die diese Produkte hinter sich haben, wundert das nicht.

Es kann aber zusammenfassend gesagt werden, dass die Produzenten dieses Problem im Griff haben. Man findet im Kanton St.Gallen keine Produkte mit unerlaubten Zusätzen von GVO. Man findet aber auch keine Lebensmittel, die bewusst und deklariert Zusätze von erlaubten GVO enthalten. So gesehen hat der Konsument bisher verhindert, dass diese Art von Produkten zu finden ist. Aus diesem Grund wurde die Anzahl der untersuchten Proben im Jahre 2010 massiv reduziert.

Glutennachweis (untersucht: 36): Wie auch in den Vorjahren untersuchen wir regelmässig Lebens-mittel auf Gluten. Diverse Lebensmittel wurden vor allem darauf geprüft, ob sie tatsächlich kein nichtde-klariertes Gluten enthalten. Für Lebensmittel ohne einen Hinweis auf eine Zutat, die Gluten enthält, gilt ein Grenzwert von 10 mg Prolamin/100g Lebensmitteltrockenmasse. Für Personen mit Glutenunverträg-lichkeit ist es sehr wichtig, dass sie sich auf die Produzenten verlassen können.Im vergangenen Jahr testete das KL im Rahmen von mehreren Aktionen, ob Lebensmittel, die keinen sol-chen Hinweis auf der Packung haben, auch wirklich frei von Gluten sind. Es wurden 36 Proben untersucht. In allen Fällen wurden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten.

Mikrobiologische AnwendungenUntersuchte Proben: 31 Beanstandete: 0STEC in Lebensmittelproben: Einzelne Stämme des an sich nichtpathogenen Fäkalindikators E. coli kön-nen auch Erkrankungen auslösen. Besonders gefährlich sind Shigatoxinbildende E. coli. Sie können Toxi-ne produzieren, die beim Menschen, vor allem auch bei Kindern, schwere Erkrankungen auslösen können. Im vergangen Jahr wurde deswegen bei verschiedenen Lebensmitteln, bei denen E. coli nachgewiesen wur-de, getestet, ob die Pathogenitätsgene der STEC zu finden sind. Bei 31 Proben mit positiven E. coli Befunde wurde gleichzeitig ihr pathogenes Potenzial untersucht. Bei keiner dieser Proben wurden die Pathogeni-tätsgene VT1, VT2 oder das Intimingen gefunden. Diese Gene sind besonders bei schweren Erkrankungs-fällen mit pathogenen E. coli häufig anzutreffen.

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Die Gesundheit von Nutz-, Heim- und Wildtieren zu erhalten und zu fördern ist eines der Hauptziele des Veterinärdienstes.

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Tiergesundheit 41

Seuchenüberwachung

Bei der Überwachung der Seuchen, für welche die Schweiz gegenüber der EU die Kriterien der Seuchen-freiheit ausweisen muss, mussten die IBR-Proben erhöht werden. Grund: Im Kanton Jura ist es zu erneu-ten Ausbrüchen gekommen.

Tabelle 20: Stichprobenuntersuchungen 2010

Anzahl Betriebe Anzahl Tiere

2010 2009 2010 2009

Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR) 171 121 3 385 2 324

Enzootische Leukose der Rinder (EBL) 109 121 1 205 2 339

Brucellose der Schafe und Ziegen 171 175 1 123 1 550

Die Untersuchungen basieren auf dem Nachweis von Antikörpern gegen die jeweiligen Erreger. Die dafür nötigen Blutproben werden von den zuständigen Tierarztpraxen entnommen und im Institut für Klinische Mikrobiologie und Immunologie (IKMI) untersucht. Vor allem bei den zu bekämpfenden Tierseuchen geschieht die Überwachung nicht mittels eines vorgegebenen Kontrollprogramms, sondern mittels einer labormässigen Abklärung bei klinisch kranken Tieren oder mittels der Untersuchung von verändertem Organmaterial.

Tabelle 21: Tierseuchen 2010: Fallzahlen Kt. St.Gallen/Gesamtschweiz

St.Gallen Schweiz

2010 2009 2010 2009

Coxiellose 5 23 79 77

CAE 1 5 101 95

Leptospirose 0 10 0 11

Sauerbrut der Bienen 42 48 949 797

Enzootische Pneumonie der Schweine 2 2 15 7

Coxiellose und Leptospirose Im Kanton St.Gallen wurden deutlich weniger Coxiellen- und Leptospirosefälle diagnostiziert als im Vor-jahr. Dies hängt direkt mit der Blauzungenimpfung zusammen. Die Skepsis der Tierhalter gegenüber der 2009 noch obligatorischen Impfung hat massiv abgenommen. Als wichtigste Nebenwirkung der Impfung haben die Tierhalter schon immer vermehrte Aborte angegeben. Deshalb wurden die Aborte auch inten-siver abgeklärt. Dieser Umstand fiel 2010 weg, weil das Obligatorium gelockert wurde und mehr als ein Drittel der Betriebe sich durch ein Gesuch von der Impfpflicht befreien liess.

Tiergesundheit

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42 Tiergesundheit

Das war in den meisten anderen Kantonen nicht der Fall. Deshalb wurden gesamtschweizerisch ähnlich viel Coxiellosefälle gemeldet wie im Vorjahr. Bei den Leptospiren zeigt es sich, dass mit dem Wegfall der Untersuchungen im Kanton St.Gallen aus der ganzen übrigen Schweiz keine Leptospirenaborte gemeldet werden und dies ganz einfach deshalb, weil gar nicht untersucht wird, obwohl es sich um eine zu bekämp-fende Tierseuche handelt und obwohl der Erreger auch auf Menschen übertragbar ist.

Sauerbrut der Bienen Es konnten keine wesentlichen Fortschritte bei der Bekämpfung dieser hartnäckigen Bienenseuche gemacht werden. Die Kosten für die Entschädigung der Bieneninspektoren und der Bienenvölker, welche von den Inspektoren abgeschwefelt werden mussten, fielen mit 92 000 Franken sogar um 16 000 Franken höher aus als im Vorjahr. Besonders stark betroffen war 2010 der Bienenbezirk Werdenberg. Das hat die dortigen Imker dazu bewegt, aus eigener Initiative einen gross angelegten Versuch mit einem geschlossenen Kunst-schwarmverfahren zu machen. Weil der Sauerbruterreger vor allem die Larven befällt, sind die Brutwaben und das dazugehörige Mobiliar samt Bienenkasten mehr oder weniger stark «verseucht». Die gesunden Bienen selber sind zwar auch teilweise infiziert, können sich aber vom Erreger grösstenteils befreien, wenn man sie eine Zeit lang aus der verseuchten Umgebung fernhält. So haben denn die dortigen Imker mit einer Parforceleistung über 300 Völker eine Zeit lang in Schachteln ausgesiedelt, die belasteten Waben und Rahmen entsorgt, die Kästen gründlich gereinigt und desinfiziert und erst danach wieder die Völker in die saubere neue «Wohnung» verbracht. Vorgängig wurden die Völker mittels einer PCR (Polymerase-Ketten-reaktion) auf einen Befall mit Melissococcus untersucht. Im Frühjahr 2011 findet eine Nachuntersuchung aller Völker mit der gleichen Methode statt, damit der Erfolg des Kunstschwarmverfahrens in jedem der betroffenen Bienenstände überprüft werden kann. Bei einem günstigen Ergebnis könnte sich dieses flä-chendeckende Kunstschwarmverfahren zu einem wichtigen Bekämpfungsinstrument entwickeln.

BlauzungenimpfungAufgrund der günstigen Ausgangslage hat der Bund bezüglich der Blauzungenimpfung mit einem «fakul-tativen Obligatorium» einen vermutlich einmaligen Entscheid gefällt. Die Impfung wurde zwar nach wie vor als obligatorisch deklariert, aber jeder Tierhalter hatte die Möglichkeit, sich mit einem Gesuch beim Kanton von der obligatorischen Impfung entbinden zu lassen. Da sich im Vorjahr auch im Kanton St.Gal-len eine Gruppe von Impfverweigerern lautstark bemerkbar gemacht hatte, fiel die Möglichkeit, sich von der Impfung befreien zu lassen, auf fruchtbaren Boden. Von den rund 4 500 betroffenen Rinder- und Schaf-haltern reichte ein gutes Drittel Gesuche ein, die alle bewilligt werden konnten. Dabei mussten die Tier-halter auch Gründe angeben, weshalb sie ihre Tiere nicht mehr impfen wollten.

Abbildung 4: Gründe, die von Rinderhaltern angegeben wurden, um sich von der Impfpflicht zu be-

freien. Als Gründe wurden vor allem Probleme aufgeführt, welche die Tierhalter mit der Impfung in

den beiden Vorjahren in Zusammenhang brachten. (N = 1 329)

682

203

4884

45 48

260205

41 26

7743

0

100

200

300

400

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Tiergesundheit 43

Abbildung 5: Begründungen der Schafhalter für die Befreiung von der Impfpflicht. Es werden wie

beim Rindvieh vor allem Aborte und Fruchtbarkeitsstörungen am häufigsten genannt. (N = 405)

0

50

100

150

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4

237

54

21 33 4214

48 14

Zusammen mit den Jungtieren, die noch nicht geimpft werden konnten, wurden von allen empfänglichen Tieren nur etwas mehr als die Hälfte geimpft. Dennoch wurden im Kanton St.Gallen, wie auch mit einer einzigen Ausnahme in der ganzen übrigen Schweiz, keine Blauzungenfälle mehr nachgewiesen. Dass im Kanton St.Gallen im Vergleich zu allen übrigen Kantonen am wenigsten Tiere geimpft wurden, hat sich demnach nicht negativ ausgewirkt. Die Folge war aber eine deutliche Reduktion der Impfkosten, und zwar sowohl für die betroffenen Tierhalter als auch für die Tierseuchenkasse.

Salmonellenuntersuchungen bei LegehühnernDas eidgenössische Salmonellenüberwachungskonzept verlangt, dass die grösseren Aufzucht- und Lege-herden mittels amtlichen Proben überwacht werden. Die von unserer Amtsstelle gezogenen Proben wur-den im IKMI bakteriologisch auf Salmonellen untersucht. In keiner der 200 untersuchten Proben konnten Salmonellen nachgewiesen werden.

Salmonellenuntersuchungen bei importierten ZuchthühnernDie eingeführten Jungtierherden wurden durch die Amtstierärzte beim Eintreffen und vor dem Verlassen des Betriebes kontrolliert und beprobt. Die Proben wurden auf Salmonellen und das Virus der Newcastle Disease (NCD) untersucht. Alle untersuchten Proben wiesen ein negatives Resultat auf.

Salmonellenuntersuchungen bei MastpouletherdenBei Mastpouletherden basiert die Salmonellenüberwachung auf Proben, welche die Tierhalter kurz vor der geplanten Schlachtung der Tiere selber entnehmen und einsenden müssen. Werden in den Labors Salmo-nellen gefunden, erhalten die zuständigen Kantone unverzüglich eine Meldung. 2010 wurden dem Amt keine fraglichen oder positiven Befunde gemeldet. Zusätzlich zu diesen Eigenproben werden vom Bund jährlich 10 % der Produktionsbetriebe für eine amtliche Stichprobe ausgewählt. Auch bei diesen Proben, die von einem Mitarbeiter des Amtes erhoben werden, konnten im IKMI keine Salmonellen nachgewie-sen werden.

Abholung / Entsorgung durch die TMF BazenheidUmgestandene oder euthanasierte Nutztiere über 200 kg werden von der TMF direkt bei den Bauernhö-fen abgeholt und in Bazenheid entsorgt. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Tierseuchenkasse. 2010 waren dies· 1401 Kühe· 358 Rinder / Muni· 127 Pferde / Ponys / Esel· 140 Schweine

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44 Tiergesundheit

Entsorgung über die TierkörpersammelstellenÜber die regionalen Tierkörpersammelstellen – jede Gemeinde muss entweder allein oder zusammen mit anderen Gemeinden eine Sammelstelle betreiben – können die Tierkadaver aus privaten Haushaltungen und Tierhaltungsbetrieben bis zu einem Gewicht von maximal 200 kg gratis entsorgt werden. Auch tieri-sche Nebenprodukte aus nichtgewerblichen Betrieben wie der Jagd oder einer privaten Hausschlachtung dürfen gratis in den Sammelstellen deponiert werden.

Hingegen ist es untersagt, tierische Nebenprodukte aus gewerblichen Betrieben wie Metzgereien, Verarbeitungsbetrieben oder Gastronomiebetrieben in den Tierkörpersammelstellen zu entsorgen. Die Gesetzgebung schreibt bei gewerbsmässig geführten Betrieben klar vor, dass diese einen schriftlichen Ver-trag mit einer Entsorgungsfirma für die Abholung oder Entsorgung der anfallenden tierischen Nebenpro-dukte abschliessen müssen.

Die 2010 angefallenen tierischen Nebenprodukte aus den bewilligten Tierkörpersammelstellen belie-fen sich auf rund 4 000 Tonnen. Die Abfälle, welche der Gefahrenstufe der Kategorie 1 eingeteilt sind, wer-den durch den Vertragspartner, die Extraktionswerke Bazenheid, mit entsprechenden Fahrzeugen einge-sammelt, nach Bazenheid überführt und verbrannt. Die Kosten für den Transport und die Verarbeitung dieses Materials werden ebenfalls von der kantonalen Tierseuchenkasse übernommen.

Tierverkehr

Import und Export von lebenden Tieren (TRACES)Beim Transport von lebenden Tieren aus der Schweiz in die EU-Mitgliedstaaten wird in vielen Fällen ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt. Dieses Traceszeugnis (Trade and Control Expert System) wird elektronisch ausgestellt und begleitet in Papierform die Tiersendung vom Herkunftsbestand bis zum Bestimmungsort. Ebenso werden Tiersendungen aus der EU in die Schweiz von solchen Traceszeugnissen begleitet. Gewisse Tierarten wie Hunde, Katzen und Frettchen, die privat über die Grenze den Menschen begleiten, sind diesem Prozedere nicht unterworfen. Diese Tiere müssen aber mit einem Chip gekenn-zeichnet, gegen Tollwut geimpft und von einem Heimtierausweis begleitet sein.

Jeder Kanton erfasst die aus seinem Hoheitsgebiet führenden Tiersendungen im Tracessystem, über-prüft den Gesundheitszustand der zu versendenden Tiere und das vorgesehene Transportvehikel vor Ort. Importierte Tiersendungen müssen angemeldet werden und im Tracessystem erfasst sein. Im Schweizeri-schen Bestimmungsort werden die Tiere amtstierärztlich überwacht sowie je nach Tierart und gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich mit Bluttests auf anzeigepflichtige Tierkrankheiten untersucht.

Tabelle 22: In Traces erfasste Tiersendungen von der EU in den Kanton SG (pro Sendung ein oder

mehrere Tiere möglich)

Tierart Anzahl Sendungen

Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel 111

Rinder 35

Schweine 1

Schafe 7

Ziegen 2

Hausgeflügel (Schlachtgeflügelbestände) 11

Primaten 1

Andere Säugetiere als oben aufgeführt 16

Reptilien 2

Zierfische 7

Total 193

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Tiergesundheit 45

Tabelle 23: In Traces erfasste Tiersendungen aus dem Kanton SG in die EU (pro Sendung ein oder

mehrere Tiere möglich)

Tierart Österreich Deutsch-land

Frankreich Italien

Pferde 2 15 1 1

Rinder 32 4 0 19

Schweine 0 4 0 0

Schafe 7 1 1 0

Ziegen 8 4 0 0

Primaten 0 2 0 0

Andere Säugetiere 1 13 0 0

Reptilien 1 0 1 0

Total 51 43 3 20

ViehausstellungenIm Vergleich zu 2009 hat die Anzahl der melde- und bewilligungspflichtigen Viehausstellungen zugenom-men. Je nach Veranstaltungstyp und Zusammensetzung der aufgeführten Tiere werden tierseuchen- und tierschutzrelevante Weisungen erlassen. Die Anlässe selbst wurden durch einen spezialisierten Mitarbeiter des Amtes oder bei Veranstaltungen mit überregionaler oder internationaler Beteiligung durch Amtstier-ärzte überwacht und kontrolliert. Bis auf einige kleine Beanstandungen, welche alle direkt vor Ort beho-ben werden konnten, mussten keine Mängel oder Differenzen zur Bewilligung festgestellt werden. Bei der im OLMA-Areal durchgeführten und über die Landesgrenzen hinaus bekannten Ausstellung «Tier&Technik» mussten auf Anordnung des Amtes erstmals die genauen Melkzeiten der aufgeführten Kühe vom Veran-stalter aufgezeichnet werden. Diese Massnahme drängte sich auf, weil an solchen Veranstaltungen die Zwi-schenmelkzeiten vor allem bei Spitzenkühen zu lange dauern und die dadurch zu prall gefüllten Euter den Tieren Schmerzen bereiten können. Damit die Milch nicht von selber ausläuft, werden die Zitzen mit einem zugelassen Klebstoff (Kollodium) verschlossen. Eine Auswertung der Zwischenmelkzeiten mit der Begut-achtung der Euter durch amtliche Tierärzte und ausgebildete Fachleute hat gezeigt, dass die erhobenen Daten mit den tierärztlichen Beurteilungen am Einzeltier recht gut übereinstimmen. Daher konnte aus diesem erstmaligen Vorgehen der Schluss gezogen werden, dass die Überwachung des Tierwohls an sol-chen Anlässen ausreichend ist, wenn der Euterdruck bei den betroffenen Tieren durch ausgebildete Fach-leute beurteilt und diese Beurteilungen zusätzlich durch amtliche Tierärzte überprüft werden.

Viehmärkte Jeden Montag findet in Wattwil der in der ganzen Ostschweiz bekannte Kälbermarkt statt. Die aufgeführ-ten Kälber, welche zur Mast oder Schlachtung bestimmt sind, werden durch einen anerkannten Schät-zungsexperten nach klar definierten Richtlinien und festgelegten Wochenpreisen eingeschätzt und von der Käuferschaft ersteigert. Die aufgeführten Tiere stammten vorwiegend aus den Kantonen St.Gallen, beider Appenzell, Thurgau, Schaffhausen, Zürich, Glarus und Schwyz. In der Regel finden jeden Dienstag, abwech-selnd in Wattwil und Sargans, die von der Nutz- und Schlachtviehgenossenschaft organisierten Schlacht-viehannahmen für Tiere der Rindergattung statt. Alle aufgeführten Tiere werden durch die Proviande Genossenschaft beurteilt und eingeschätzt. Die nach einer Wochenpreistabelle eingeschätzten Tiere wer-den an die neuen Besitzer versteigert. Es sind je nach Tierangebot und Nachfrage Viehhändler aus der gesamten Schweiz anwesend. An den organisierten Schafmärkten in Flums, Montlingen, Sargans und Wattwil wurden Schafe in den verschiedensten Altersklassen und Nutzungskategorien durch Züchter und Mäster aufgeführt und an die kaufinteressierten Viehhändler versteigert. Je nach Angebot und Nachfrage reisen Käufer aus der allen Landesteilen an. Alle Märkte werden stichprobenweise von einem Mitarbeiter des Amtes überwacht.

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46 Tiergesundheit

ViehhandelDurch die Revision der eidgenössischen Tierseuchenverordnung traten auf den 1. Januar 2010 verschiedene Neuerungen beim Viehhandel in Kraft. Neu wurde die Gültigkeit der Viehhandelspatente von bisher einem auf drei Jahre ausgedehnt. Nach Ablauf der Frist können die Viehhandelspatente nur verlängert werden, wenn während der dreijährigen Laufzeit ein anerkannter Fortbildungskurs besucht wurde. Die Organisa-tion der Aus- und Fortbildung wurde vom Bundesamt für Veterinärwesen dem Schweizerischen Viehhänd-lerverband übertragen, der sich für diese Aufgabe beworben hatte. Da die Kurse vor allem Elemente aus der Tierseuchengesetzgebung enthalten, sind die Kantone aber weiterhin stark in die Aus- und Fortbildung integriert.

Tiertransport

AusbildungsnachweisNach der fünfjährigen Übergangsfrist müssen ab dem 1. September 2013 alle Personen, welche eine Funk-tion im Zusammenhang mit dem gewerbsmässigen Tiertransport haben, im Besitz eines entsprechenden Ausweises sein. Der Ausweis kann nur nach einem Besuch eines vom Bundesamt für Veterinärwesen aner-kannten Aus- oder Fortbildungskurses ausgestellt werden. Derzeit ist nur der Schweizer Viehhändlerver-band in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Nutzfahrzeugverband legitimiert, die Kurse anzubieten und die erforderlichen Bestätigungen zu erteilen. Obwohl von rechtlicher Seite der Nachweis erst ab dem 1. September 2013 erbracht werden muss, ist bei vielen privaten Organisationen oder Vermarktern der Transportausweis ein fester Bestandteil der Geschäftsbeziehung. Im vergangenen Jahr wurden schon die ersten Kurse durchgeführt, wobei wiederum die Kantone stark in die Vermittlung der rechtlichen Grund-lagen eingebunden wurden.

Kontrollen Die eidgenössische Gesetzgebung schreibt vor, dass die kantonale Fachstelle, in diesem Fall der Veterinär-dienst, die Tiertransporte stichprobenweise kontrolliert. In diesem Zusammenhang fanden folgende Kon-trollen statt:· Im Auftrag des Regierungsrates und der Verkehrspolizeien der Schweiz werden jährlich verschiedene

interkantonale Schwerverkehrskontrollen durchgeführt. Im vergangenen Jahr fanden im Kanton St.Gal-len 26 Kontrollen statt, an denen jeweils auch ein spezialisierter Mitarbeiter des Veterinärdienstes betei-ligt war.

· Im Zusammenhang mit der Ausbildung der Ostschweizer Polizeischule fanden im Kanton St.Gallen zusätzlich vier Grosskontrollen statt. Dabei wurden vor allem der Schwerverkehr und der Tiertransport zur Kontrolle angehalten, um den angehenden Polizisten eine breite Palette von Transportfahrzeugen und der entsprechenden Ladungen zu zeigen. Diese Kontrollen wurden ebenfalls durch einen Mitarbei-ter des Veterinärdienstes unterstützt.

· Schliesslich wurden zusammen mit Polizeiorganen auch Tieranlieferungen bei den Grossschlachtbetrie-ben in Bazenheid und St.Gallen sowie bei den Viehmärkten in Sargans und Wattwil (Kälbermarkt und Schlachtviehannahme) durchgeführt.

Aufgabe des Veterinärdienstes ist es, die Polizeibeamten bei den Kontrollen der Tier- und Fleischtransporte sowie der Transporte von tierischen Nebenprodukten mit dem vorhandenen Fachwissen zu unterstützen. Bei festgestellten Mängeln erstatten die Polizeibeamten Strafanzeige und der Veterinärdienst erlässt je nach Situation verwaltungsrechtliche Massnahmen. Als Folge der guten Ausbildung der Transporteure und der Präsenz der Kontrollorgane mussten bei den Kontrollen 2010 nur wenige Übertretungen zur Anzeige gebracht werden. Dabei ging es vor allem um Gewichtsübertretungen und um das Unterschreiten der mini-mal vorgeschriebenen Flächen pro Tier.

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Tiergesundheit 47

Seuchenbekämpfung BVD

Unterstützt durch eine auswärtige Fachkraft konnten die vielen Fälle der Bovinen Virus Diarrhoe (BVD) 2010 bewältigt werden. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurden auch die nachfolgenden Daten zusammenge-stellt. Sie lehnen sich dabei an die vom Bund vorgegebene Zeiteinteilung und deren Nomenklatur an. So sind sie längerfristig besser vergleichbar.

Seit Beginn des BVD-Ausrottungsprogramms (seit 2008) wurden im Kanton St.Gallen insgesamt 1964 PI-Tiere gefunden und ausgemerzt. Bisher waren total 1 009 Betriebe von BVD betroffen, was im Durchschnitt fast 2 PI-Tiere pro Betrieb ergibt.

Tabelle 24: Anzahl PI-Tiere im Kanton St.Gallen

PI-Tiere (Kälber)

geboren vor 01.10.2008 1 098 Initialphase

geboren seit 01.10.2008 866 Kälber- und Überwachungsphase

davon geboren seit 01.10.2009 321 Überwachungsphase

Total 1 964

Von den 1 009 BVD-Tierhaltungen mit PI-Tieren hatten 844 seit Beginn der Überwachungsphase (1.10.2009) keinen BVD-Fall mehr. Dies entspricht einem Anteil von 84 %. Von den 165 Betrieben mit BVD-Fällen in der Überwachungsphase hatte etwa die Hälfte (84 Tierhaltungen) vor dem 1.10.2009 noch nie einen Fall.

Tabelle 25: Anzahl Betriebe mit BVD-Fällen

Betriebe PI-Tiere

…, die seit Beginn der Überwachungsphase keine Fälle mehr hatten 844

… mit BVD-Fällen in der Überwachungsphase 165

davon solche, die vor der Überwachungsphase noch nie einen Fall hatten 84

Total 1 009

Bei etwa 70 % der 321 PI-Kälber konnte die Infektionsursache ausfindig gemacht werden. Die häufigste Ursache sind Folgeinfektionen, was bedeutet, dass sich die Infektionen jeweils im gleichen Bestand abspie-len. Ein weiterer Grund ist die Ansteckung bei einem verpassten Streuer entweder auf der Alp oder im Heimbetrieb (wobei es hier meistens das Muttertier des PI-Kalbes ist).

Tabelle 26: Infektionsursache

Anzahl Fälle %

Alpinfektion (falsch-negatives Tier) 48 15

Alpinfektion 18 6

Falsch-negatives Tier 16 5

Folgeinfektion 131 41

Andere 16 5

Unbekannt 92 28

Total 321 100

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48 Tiergesundheit

Abbildung 6: BVD-Fälle aufgeteilt nach Infektionsursache (N = 321)

Unbekannt

Andere

Folgeinfektion

Falsch-negatives Tier

Alpinfektion

Alpinfektion (falsch-negatives Tier)

Erklärungen zu den Infektionsursachen:· Alpinfektionen (falsch-negatives Tier): Das Muttertier war auf einer Alp, bei der ein verpasster Streuer

gefunden wurde.· Alpinfektionen: Das Muttertier war auf einer Alp, bei der ein starker Verdacht besteht, dass ein verpass-

ter Streuer dort war (es sind also mehrere BVD-Fälle aufgetreten). Es wurde aber – zum Teil auch nach gezielten Nachuntersuchungen von gealpten Tieren – kein Streuer gefunden.

· Falsch-negatives Tier: das Muttertier war ein verpasster Streuer (in den meisten Fällen) oder befand sich in einem Betrieb mit einem falsch-negativen Tier im Bestand.

· Folgeinfektion: Im Bestand befand sich 4 bis 8 Monate zuvor bereits ein PI-Tier, bei dem sich das Mut-tertier anstecken konnte.

· Andere: Das Muttertier wurde zugekauft oder kam vom Aufzuchtbetrieb zurück, nachdem die Infekti-on stattgefunden hat; oder es handelte sich möglicherweise um eine transiente Infektion (das Kalb wur-de ohne Bestätigungsuntersuchung geschlachtet).

In den 84 Betrieben, die vor der Überwachungsphase noch nie einen BVD-Fall hatten, gab es bisher 149 BVD-Fälle. In 63 % der Fälle (94 PI-Kälber) ist die Infektionsursache bekannt, wobei die Alpinfektion am häufigsten ist.

Tabelle 27: Infektionsursache bei Betrieben, die vor der Überwachungsphase noch nie einen BVD-

Fall hatten

Infektionsursache Anzahl PI-Tiere %

Alpinfektion (falsch-negatives Tier) 35 23

Alpinfektion 12 8

Falsch-negatives Tier 4 3

Folgeinfektion 33 22

Andere 10 7

Unbekannt 55 37

Total 149 100

Bei den 84 Betrieben, die vor der Überwachungsphase noch nie einen BVD-Fall hatten, ist es bisher in 15 Beständen zu Konsekutivfällen gekommen.

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Tiergesundheit 49

Tabelle 28: Folgeinfektionen Anzahl Fälle nach Betrieben

Anzahl Konsekutivfälle 1 2 3 4 5 6

Anzahl Betriebe 6 3 5 0 0 1

Amtstierärztliche Kontrollen

Blaue KontrollenKontrollierte Tierhaltungen 330Die 2 Mitarbeitenden mit Teilzeitpensen im Bereich amtstierärztliche Kontrollen haben 2010 330 Nutz-tierhaltungen kontrolliert. In 30 Betrieben wurden die Kontrollen kombiniert mit der Überprüfung der von den Tierhaltern durchgeführten Schmerzausschaltung bei der Enthornung oder Kastration von Käl-bern, Schafen, Schweinen oder Ziegen. Die Kontrolle der Schmerzausschaltungen erfolgte in 38 Betrieben. Am meisten Beanstandungen gab es wegen nichtdokumentierter Besuche der Tierärzte im Rahmen der Tierarzneimittelvereinbarungen, wegen mangelhafter Kennzeichnung der Tiere und wegen fehlender Auf-zeichnungen im Behandlungsjournal von Kälbern, denen antibiotikahaltige Milch verabreicht worden war.

Tabelle 29: Massnahmen im Bereich Blaue Kontrollen (N=330)

Bereich Verfügungen % Strafanzeigen %

Schmerzausschaltung 2 0.6 3 0.9

Tierarzneimittel 0 0.0 0 0.0

Tiergesundheit 0 0.0 0 0.0

Tierverkehr 3 0.9 0 0.0

Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Verfügungen gleich geblieben. Strafanzeigen mussten drei eingereicht werden. Am meisten Massnahmen mussten im Bereich der Schmerzausschaltung getroffen werden.

Kontrollen TierarztpraxenGemäss TAMV müssen Detailhandelsbetriebe sowie tierärztliche Privatapotheken, die Medikamente abge-ben, periodisch überprüft werden. Nutztierpraxen müssen alle 5 und Kleintierpraxen alle 10 Jahre kont-rolliert werden. Die TAMV schreibt auch vor, dass die Kontrollinstanz akkreditiert sein muss. Damit diese Kontrollen vom Amt selbst durchgeführt werden können, wurden die nötigen Schritte unternommen, um diese Tätigkeit in den akkreditieren Bereich des Amts aufzunehmen.

2010 wurden 4 Grosstierpraxen und eine Kleintierpraxis kontrolliert. Beanstandungen gab es vor allem wegen des nicht vorschriftsgemässen Umgangs mit Betäubungsmitteln sowie der Aufbewahrung von Arzneimitteln, die gekühlt werden müssen. Weiter besteht Handlungsbedarf bei den Nutztierpraxen im Bereich der Tierarzneimittelvereinbarungen. Hier fehlen oft noch die Dokumentationen der Betriebsbe-suche.

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Es ist die Aufgabe des Tierschutzes, Tiere vor Schmerzen, Leiden oder Schäden zu bewahren und dafür zu sorgen, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird.

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Tierschutz 51

Nutz-, Wild- und Haustiere

Mit der Revision der gesamten Tierschutzgesetzgebung im Jahr 2008 sind die Vorschriften viel detaillier-ter geregelt worden. Sie bieten den Tierschutzbeamten deutlich bessere Vollzugsmöglichkeiten. Erste Über-gangsfristen, z. B. betreffend Mindestauslauf für Ziegen oder Ausbildungspflicht für neue Hundehalter, sind bereits abgelaufen. Die Umsetzung und Durchsetzung der neuen Regelungen ist Aufgabe der Tier-schutzabteilung des Veterinärdienstes.

KontrolltätigkeitDie Tierschutzbeamten haben 594 Inspektionen durchgeführt. Die Kontrollen erfolgten vornehmlich auf-grund von eingegangenen Beschwerden von Privatpersonen. Daneben wurden stichprobenweise Kontrol-len auf Landwirtschaftsbetrieben oder aufgrund von verdächtigen Inseraten aus dem Privatbereich vorge-nommen. Zahlreiche Inspektionen mussten in Begleitung der Polizei durchgeführt werden, da Widerstand zu erwarten war. Der Kontrollaufwand der beiden Tierschutzbeamten verlagerte sich auch 2010 nochmals stärker von den Nutztieren auf die privat gehaltenen Tiere wie Hunde, Katzen, Kaninchen, Vögel, Reptili-en oder andere Wildtiere. Gründe dafür sind die höhere Sensibilität gegenüber Tierhaltungen allgemein und daraus resultierende Meldungen an die Beamten sowie die weiter schrumpfende Zahl der Landwirt-schaftsbetriebe und die laufende Modernisierung der Stallungen.

Tabelle 30: Untersuchte Tierhaltungen (N = 594; Betriebe und Haushalte, die mehrere Tierarten hal-

ten, sind mehrfach erfasst).

Tierart Anzahl Beanstandet %

Rindvieh 216 151 70

Schwein 36 21 58

Geflügel 44 13 30

Pferd, Esel 42 25 60

Ziege, Schafe 62 32 52

Hunde, Katzen 248 171 69

Kaninchen 92 70 76

Wildtiere (Reptilien, Vögel, Säugetiere, Fische) 228 100 44

Total 968 583 60

Die unangemeldeten Kontrollen haben in 60 % der Fälle zu Beanstandungen geführt. Beim Rindvieh, bei Hunden und Katzen sowie Kaninchen mussten überdurchschnittlich viele Haltungen bemängelt werden. Als hauptsächliche Gründe können hier angegeben werden:· Rindvieh: mangelhafter Auslauf, ungenügende Einstreu und nicht korrekter Einsatz von elektrisieren-

den Steuerungen im Stall.

Tierschutz

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52 Tierschutz

· Hunde: mangelhafte Beschäftigung resp. mangelhafter Auslauf, fehlender Sachkundenachweis oder feh-lende Kennzeichnung mittels Mikrochip, permanente Anbindehaltung sowie zu kleine Zwinger.

· Katzen: unkontrollierte und übermässige Vermehrung sowie ungenügende medizinische Versorgung.· Kaninchen: fehlendes Nagematerial, zu kleines Platzangebot, fehlende Rückzugsmöglichkeiten sowie

ungenügende Einstreu und Pflege der Tiere.

MassnahmenMängel in den Tierhaltungen werden je nach Schweregrad des Verstosses geahndet. In 170 Fällen muss-ten die beiden Tierschutzbeamten amtliche Verfügungen erlassen. 88 ungenügende Tierhaltungen wurden zur Anzeige gebracht. Das ist ein neuer Höchststand. Der Trend geht eindeutig aufwärts. In vielen Fällen mussten zahlreiche beschlagnahmte Tiere oft kurzfristig umplatziert werden. An dieser Stelle sei die sehr gute Zusammenarbeit mit den lokalen Tierschutzvereinen erwähnt. Gegen 22 Tierhalter wurde ein gene-relles oder partielles Tierhalteverbot ausgesprochen. Auch dies bedeutet einen neuen Höchststand.

Abbildung 7: Strafanzeigen Tierschutz seit 2002 (N = 509)

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Im Vergleich zu den übrigen Tierarten mussten bei den Hunden und beim Rindvieh überdurchschnittlich viele Anzeigen und Verfügungen erlassen werden. Vorschriften werden leider oftmals erst dann befolgt, wenn finanzielle Einbussen in Kauf genommen werden müssen oder Tierhalteverbote drohen.

Abbildung 8: Verfügungen 2005 bis 2010 (N = 1026)

0

10

20

30

40

50

60

70

80

2005 2006 2007 2008 2009 2010

Rindvieh

Kaninchen

Schwein

Hund, Katze

Pferd, Esel

Wildtiere

Ziegen, Schafe

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Tierschutz 53

Abbildung 9: Strafanzeigen 2005 bis 2010 (N = 443)

0

5

10

15

20

25

30

35

40

45

50

2005 2006 2007 2008 2009 2010

Rindvieh

Kaninchen

Schwein

Hund, Katze

Pferd, Esel

Wildtiere

Ziegen, Schafe

Baugesuche, Wildtierbewilligungen und Pflegestationen61 Baugesuche wurden betreffend Einhaltung der Tierschutzvorschriften begutachtet und kommentiert. Gewisse Tierarten setzen für die Haltung eine Bewilligung unserer Amtsstelle voraus. Diese Wildtierbe-willigungen müssen periodisch vor Ort überprüft werden. Es handelt sich um Haltungen von Greifvögeln, Aras, einheimischen Singvögeln, Gift- und Riesenschlangen, Chamäleons, Leguanen, Fischen, Frettchen, Äffchen, kleinen Kängurus, Bisons, Straussen und vielen weiteren Tierarten. Die Tierschutzbeamten haben im vergangenen Jahr 60 Haltungen kontrolliert und deren Bewilligungen erneuert oder neu ausgestellt. In 8 Pflegestationen für Wildtiere kann die Bevölkerung verletzte Vögel abgeben. An 3 Standorten werden hilfsbedürftige Igel versorgt. Auch diese Stationen werden regelmässig überprüft.

Kontrolle gewerblicher Tierhaltungen

Im Bereich Hirschhaltung, Zoohandlungen, Zoos und Tierparks, Tierheime sowie bei Betreuungsdiensten wurden Kontrollen durchgeführt. Da das Bundesamt für Veterinärwesen viele internationale und zollrecht-liche Aufgaben zum Teil auf die Kantone übertragen hat, ist auch der Hundehandel ein weiteres Thema, welches an Gewicht zugenommen hat. Leider hält der Boom der letzten Jahre an, Schosshunde aus den Oststaaten über Internet zu bestellen. Immer wieder werden auch an Rute und Ohren kupierte Hunde trotz Verbot eingeführt.

FischzuchtWie schon 2009 sorgte der Betreiber einer Fischzuchtanlage, in der bei Vollbetrieb 5 Mio. afrikanische Welshybriden gehalten und geschlachtet werden sollen, für Schlagzeilen. Wegen der verbotenen Betäu-bungsmethode wurden anfangs 2010 in einer Nacht- und Nebelaktion 20 Tonnen Fische entsorgt. Im August wurde die Fischzucht trotz eines laufenden Konkursverfahrens wieder in Betrieb genommen. Das Problem einer fehlenden rechtskonformen Betäubungsmethode besteht daher weiterhin.

Hirsche2010 verzeichnete der Kanton total 28 bewilligte Hirschhaltungen, von denen gut die Hälfte zwecks Ver-längerung der Bewilligung oder routinemässig kontrolliert wurden. In Vorbereitung sind die Gestaltung eines Rentiergeheges und eine weitere Damhirschhaltung, die als Alternative zur Rinderhaltung aufgebaut

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54 Tierschutz

wird. Wie im Vorjahr war der Gesamteindruck der Hirschhaltungen gut. Mängel finden sich nach wie vor im Führen der Tierbestandesliste oder bei der Aufzeichnung des Tierarzneimitteleinsatzes (v.a. Entwur-mung). Ab und an mussten defekte Zäune repariert werden. Grössere Probleme bereitet die Verarbeitung der erlegten Tiere. Das meiste Wild wird nicht für den «Eigengebrauch» verwendet, sondern vermarktet und muss deshalb nach dem Erlegen in eine bewilligte Schlachtanlage gebracht und der Fleischschau unter-zogen werden. Einige Gehege-Hirschhalter sehen nicht ein, weshalb für sie andere gesetzliche Bestimmun-gen gelten als für die Jäger.

Zoofachhandel / Tierarzneimittel / HandelsbewilligungenBei den Zoofachhandlungen wurden Kontrollen im Rahmen von Stichproben gemacht. Da für die Inspek-tionen im Bereich «Detailhandel mit Tierarzneimitteln» neu ein Vorlageprotokoll des VSKT geschaffen wurde, werden nun auch gezielt die Tierarzneimittel im Zoofachhandel kontrolliert. Wie sich im Vorjahr schon abzeichnete besteht bei den Zierfischhändlern heute das Problem, dass sich einige private Zierfisch-haltungen vor allem über das Internet zum Zoofachhandel entwickelt haben. Die hauptsächlichen Mängel rühren daher, dass solche neuen Händler nicht über die nötige Ausbildung verfügen. Mit der Möglichkeit des Kursbesuchs für Quereinsteiger des VZFS wurde eine fachspezifische Ausbildung geschaffen. 2010 haben 5 Personen diese Gelegenheit wahrgenommen.

Noch immer Probleme bereitet dem Zoofachhandel die artgerechte Haltung der Tiere in den doch sehr knapp bemessenen Gehegen, die nicht den Mindestanforderungen der Tierschutzgesetzgebung ent-sprechen. Auch sind diese Gehege nach wie vor im Angebot, deklariert als Transportmittel. Doch damit ist dem Gesetz nicht genüge getan. Die Zoofachhändler argumentieren erfolgreich mit der lediglich «vor-übergehenden» Haltung in ihren Ladenlokalen. Zudem wird die lange Übergangsfrist von 10 Jahren bei den Wildtieren angeführt. Dies vor allem bei der Haltung von Futtertieren für Reptilien. Dennoch hat sich die Haltung der Futtertiere mehrheitlich verbessert. Ihr Verkauf ist allerdings deutlich zurückgegangen. Es wird immer mehr Frostfutter anstelle von lebenden Futtertieren verkauft.

Die schriftliche Information der Käufer über artgerechte Haltung der einzelnen Tierarten muss bei den Anbietern weiterhin mehrheitlich verbessert werden. Vor allem der extreme Anstieg beim Reptilien-Angebot muss kritisch beobachtet werden. Das BVET hat zudem 2010 einige ausländische Angebote an Börsen kontrolliert. Grenznahe Zoofachgeschäfte verkaufen leider schwierig zu haltende Tiere in die Schweiz, deren Käufer oft die Bedingungen der Schweizer Tierschutzgesetzgebung nicht erfüllen.

BörsenVon den 8 bestehenden Börsen wurde 2010 nur eine unangemeldet kontrolliert. Eine Börse wurde per Ende 2010 aufgegeben.

Zoos / TierparksAlle Einrichtungen wurden der Jahreskontrolle unterzogen. Der Wildpark Peter & Paul konnte Ende 2010 die erste Etappe der Sanierung der Steinbockfelsen abschliessen. Die sanierten Steinbockfelsen wurden optimal aufgebaut. Im Innern wurden Liegemöglichkeiten geschaffen, die durch Gummimatten isoliert werden. Die Durchgänge sind verbreitert worden, so dass die Steinböcke besser zirkulieren und bei Bedarf einander ausweichen können. Weiter sind Futterplätze verbessert worden. Die zweite Etappe wurde bereits begonnen und bringt vor allem auch den Gämsen eine noch artgerechtere Haltung. Der Damhirschbe-stand wurde drastisch reduziert. Der Greifvogelpark Buchs optimiert die Greifvogelhaltung weiter. Ein grosser Gewinn sind die beiden Gehege à je 400 Quadratmeter für Schneegeier und Anden-Kondor. Mit der Nachzucht konnten weitere Erfolge verzeichnet werden. Die Lama- und Alpakahaltung sowie die Emus sind aufgegeben worden. Auf dem Areal des Parks werden seit 2010 die praktischen Teile der fachspezifi-schen berufsunabhängigen Ausbildung für Greifvogelhalter durchgeführt. Ebenso die Kurse zum Erwerb des Sachkundenachweises. Der Walter Zoo hat ein neues Gehege für die Haltung von männlichen Saimiri (Totenkopfäffchen) im Rahmen eines europäischen Zuchtprogramms geschaffen. Das Baugesuch dazu musste behandelt werden. Das grosszügige Aussengehege macht das nur gerade den Mindestanforderun-gen der Tierschutzverordnung entsprechende Winterquartier wett. Ende Jahr nahm die Erweiterung des Reptilienhauses Form an. Der Bau wird im Frühling 2011 beendet sein. Die Tiger konnten im Sommer 2010 ihr neues, nach wissenschaftlichen Erkenntnissen aufgebautes Gehege voll auskosten. Für ein neues Zuchtpaar der Hyazinth-Aras wurde vom BVET eine Einfuhrbewilligung erstellt. Der weibliche Ara (Henne)

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Tierschutz 55

des Walter Zoos wird dafür in einen Zoo nach Frankreich abgegeben. Für den Besuch von Schulen mit einheimischen und anderen Tieren wurde eine Tournee-Bewilligung ausgestellt.

In Knie’s Kinderzoo sind die Pferdestallungen vollständig umgebaut worden. Sie ermöglichen allen Pferden einen zur Box anschliessenden Auslauf. Sozialkontakte können sie zudem durch unterbrochene, verschiebbare Trennwände pflegen, falls sie nicht in Gruppen gehalten werden können. Auf der Tournee des Zirkus Knie werden den Hengsten grosse Weiden eingerichtet.

Probleme gab es auf der Tournee mit der Elefantendame, welche eigenwillig zum Baden ging und in Zürich einen grossen Behördenaufmarsch verursachte. Das Medienecho war entsprechend gross.

Vom Publikum beanstandet wurde während der Tournee die Haltung der Hauskatzen einer Show-gruppe, die darauf durch den Lausanner Kantonstierarzt kontrolliert und als «in Ordnung» befunden wur-de. Dieser Vorfall hat jedoch einmal mehr gezeigt, dass vor Beginn der Tournee alle Tierhaltungen besich-tigt werden müssen. Falls Showgruppen noch nicht angereist sind, wird bei deren Ankunft ein weiterer Kontrollbesuch nötig.

Die Zoologische Station Eichberg erlebte 2010 schwierige Zeiten und stand Ende des Jahres mit ungewisser Zukunft da. Wegen finanzieller Probleme mussten geplante Projekte wie der «Märlizoo» auf Eis gelegt werden. Die hauptsächliche Sorge war, die Zahl Tiere im Zoo zu vermindern und ihre Betreu-ung zu sichern. Dies ist zurzeit lediglich bis Ende Februar 2011 garantiert. Die nicht optimale Haltung der Krallenäffchen in der Quarantänestation wurde Ende Juli 2010 beendet. Die Tiere wurden nach Indonesien gegeben. Ende Jahr sind nun wieder Krallenaffen zum Export bereit. Diesmal ist das Ziel China. Allerdings verzögert sich auch hier der Export seit Monaten. Es ist jedoch dringend notwendig, die Zahl der Tiere zu senken. Eine Geburtenkontrolle wurde angesprochen, wird aber noch nicht umgesetzt.

Werbung mit Tieren / AusstellungenBewilligt wurden:· Schweinerennen· Fernsehaufzeichnungen · Videodreh mit einem Hütehund · Die Reptilien-Ausstellung an der Animalia St.Gallen· Die Reptilien-Ausstellung im Rheinpark St. Margrethen und im Säntispark· Die Aquaria in St.Gallen

Tierheime / BetreuungsdiensteMöglichst viele Betriebe wurden kontrolliert. Das Angebot an Betreuungsdiensten für Hunde ist erweitert worden und scheint in der Wirtschaftskrise nach wie vor ein willkommener Nebenverdienst. Eine geplan-te Hundepension am Walensee ist trotz grossen Bemühungen schlussendlich gescheitert. Eine Pension wurde nach einigen Turbulenzen und Streitigkeiten aufgelöst. Das Tierheim der Tierklinik Nesslau wurde umgebaut und erweitert sowie eine separate, möglichst tiergerechte Igelstation aufgebaut. Sie wird im Früh-ling 2011 genutzt werden können.

TierversucheTierversuche werden im Kanton St.Gallen nach wie vor hauptsächlich durch das Forschungsinstitut des Kantonsspitals und die Firma Vifor AG durchgeführt. Dazu kamen kantonsübergreifende Feldversuche, Versuche in Grosstierpraxen sowie an der Olma im Rahmen der Vorstellung des Tierarztberufes. Wenige, nicht belastende Versuche wurden gemeldet. Erstmals wurden 2010 die beiden Tierversuchshaltungen mit der Tierversuchskommission besucht und in einem Protokoll abgenommen. Es hat sich gezeigt, dass in den Versuchstierhaltungen Verbesserungen möglich sind und umgesetzt werden. Seit Herbst 2010 ist die neue Tierversuchsverordnung des BVET über die Haltung von Versuchstieren und die Erzeugung gentech-nisch veränderter Tiere sowie über die Verfahren bei Tierversuchen in Kraft. Am 1. Januar 2011 trat die Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) in Kraft. Auch 2010 war ein spannendes Jahr. Nicht immer einfach ist es, die vielen Vorgaben umzusetzen und die Tierhaltungen der neuen Tierschutzgesetzgebung (seit dem 1. September 2008) anzupassen. Noch immer fehlen in vielen Bereichen Richtlinien oder Amtsverordnungen und Möglichkeiten, die fachspezi-fischen Fähigkeiten zu erwerben. Zudem gelten lange Übergangsfristen. Deshalb erstaunt es nicht, dass sich die aktuelle Tierschutzgesetzgebung bereits in der Revision befindet.

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56 Auffällige Hunde

Beim Veterinärdienst gingen im Berichtsjahr rund 270 Meldeformulare ein. 245 Fälle betrafen Bissverlet-zungen durch Hunde aus dem Kanton St.Gallen. Die Übrigen waren anonym oder betrafen das Jagdgesetz. Hunde aus anderen Kantonen und aus dem Fürstentum Liechtenstein wurden dem Kantonstierarzt durch die Kantonspolizei zugetragen.

Da die Meldepflicht nur «erhebliche» Verletzungen betrifft, ist anzunehmen, dass viele Vorfälle dem Veterinärdienst gar nicht zur Kenntnis gebracht werden und somit die Dunkelziffer der Beissvorfälle gross ist. Zumal die Mehrheit der Vorfälle im Familien- oder Bekanntenkreis geschieht (65,7 %).

Nach dem Kantonalen Hundegesetz (sGS 456.1 Art. 9) obliegt die Verfügung von Massnahmen den einzelnen politischen Gemeinden. Besondere Haltebestimmungen für «sogenannte Listenhunde», wie es beispielsweise unsere Nachbarkantone Thurgau und Zürich sowie das Fürstentum Liechtenstein kennen, gibt es nicht. Im Kanton St.Gallen werden Hunde aller Rassen gleich behandelt. Die Gemeinden können folgende Massnahmen ergreifen:· Weisungen über Erziehung und Haltung· Zu einem Hundeerziehungskurs aufbieten· Verfügen, dass der Hund ausserhalb der Wohnung einen Maulkorb zu tragen hat· Verfügen, dass der Hund ausserhalb der Wohnung an der Leine zu führen ist· Verbieten, den Hund bestimmten Personen anzuvertrauen· Bauliche Massnahmen verlangen, welche Dritte vor Angriffen des Hundes schützen· Einen Wesenstest des Hundes durch eine Fachperson anordnen· Verbieten, bestimmte Hunderassen zu halten· Die Beseitigung des Hundes anordnen· Die Hundehaltung verbieten

Von den 245 gemeldeten Fällen waren 157 Meldungen über Hundebissverletzungen beim Menschen (wobei 81 Personen männlichen Geschlechts gebissen wurden). In 78 Fällen verletzten Hunde – mit wenigen Aus-nahmen – vorwiegend Artgenossen und in 10 Fällen zeigten Hunde übermässige Aggression.

Auffällige Hunde

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Auffällige Hunde 57

Abbildung 10: Bissverletzungen durch Hunde (N = 245)

Aggressive Hunde

Bissverletzungen beim Tier

Bissverletzungen beim Menschen

Durch die beiden Fachexperten des Veterinärdienstes wurden 25 Hunde einem Verhaltens- oder Wesens-test unterzogen. Leider ist nicht in allen Fällen bekannt, welche Massnahmen die Gemeinden auf die abge-gebenen Empfehlungen ergriffen haben. Vier Hunde wurden auf Empfehlung eingeschläfert, einige Halter zu Hundeerziehungskursen verpflichtet oder eine Maulkorbtrage- sowie eine Leinenpflicht auferlegt.

Hundebissverletzungen beim Menschen23 Hunde verletzten ihre Besitzer, 66 Hunde waren dem Opfer bekannt und 68 Hunde wählten ein frem-des Opfer. Dieses Verhältnis bleibt zum Vorjahr in etwa konstant.

Abbildung 11: Bissverletzungen in Bezug auf die Beziehung zum Tier (N = 157)

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eigener Hund im Bekanntenkreis unbekannt

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58 Auffällige Hunde

Abbildung 12: Die Verteilung der Altersgruppen der Opfer (N = 157)

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Signifikant häufiger durch Hundebissverletzungen betroffen scheint im Kanton keine Altersgruppe. Auf-fällig ist jedoch der hohe Anteil von Kindern in der Altersgruppe von 1 bis 10 Jahren. Gegenüber 2009 sind die Verletzungen in der Gruppe der 11- bis 20-Jährigen hingegen deutlich gesunken.

Bissverletzungen beim TierMit offiziellem Meldeformular sind 78 Fälle von Hundebissverletzungen beim Tier gemeldet worden. Gemäss Aufzeichnungen wurden vor allem andere Hunde, aber auch Katzen, Meerschweinchen, mehrere Schafe und Rehe verletzt oder getötet. Bei Verletzungen oder gar Tötungen von Wild muss eine grosse Dunkelziffer angenommen werden.

Aggressive Hunde10 Hunde mit übermässiger Aggression ohne Verletzungsfolgen wurden von Hundeschulen, der Polizei, den Tierärzten und zum Teil von Besitzern selbst gemeldet.

Rassetypen29 (12 %) von den 245 registrierten Fällen betrafen die sogenannten Kampfhundetypen (vom Typ Bullter-rier, Staffordshire Terrier, Rottweiler und Dobermann usw.). Dabei fällt auf, dass Bissverletzungen in die-sen Fällen eher andere Tiere als Personen betrafen. Verletzungen von Menschen dagegen waren in den meisten dieser Fälle die Folge von Interventionen der Besitzer bei Streitigkeiten unter Artgenossen. Gegen-über 2009 haben die Bissverletzungen durch Schäferhunde leicht abgenommen. Verletzungen vor allem von Personen durch sogenannte Hütehunde, hauptsächlich den Border Collie und seinen Mischlingen, sind auffällig. Offensichtlich scheint es nur schwer möglich, den Bedürfnissen dieser Tiere in einer fami-liären Haltung gerecht zu werden. 30 % der Beissvorfälle wurden gemäss den Meldeformularen durch Mischlinge oder Hunde unbekannter Rasse verursacht. Im Vergleich zum Vorjahr hat der Anteil der Biss-verletzungen durch Tiere der Gruppe Jagdhunde deutlich zugenommen (beinahe um das Dreifache).

SchlussfolgerungGemäss Hundebiss-Statistik des Kantons St.Gallen bleibt die Zahl der Meldungen im Vergleich zu den Vorjahren in etwa konstant. Die sogenannten Kampfhunde haben sogar etwas weniger zugebissen (minus 1 %). Obwohl anzunehmen ist, dass die Vorfälle durch diese Rassetypen zuverlässiger gemeldet werden. Auffällig an dieser Gruppe ist aber: Viele Hunde der Rasse Dobermann und ihrer Mischlinge haben beim Menschen zugebissen oder zeigten übermässige Aggressionen. 2009 waren dagegen nur gerade 2 Dober-männer für Bisse verantwortlich. Diese Zahlen bestätigen nochmals die Schlussfolgerung, dass ein Rasse- oder Typenverbot nicht sinnvoll ist. Denn über 90 % der Bisse gegen Menschen (vor allem viele Kleinkin-der) könnten damit nicht verhindert werden.

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Zentrale Dienste 59

EDV/Sekretariat

Die momentan laufenden Projekte sind in zunehmendem Mass mit dem elektronischen Transfer von Daten verbunden. So werden im Veterinärbereich, wo der Bund seine Programme in schneller Kadenz auf eine internetbasierte Plattform umstellt (www.agate.ch), die Mitarbeiter ihre Daten vermehrt via Internet ein-geben müssen. Auch im Laborbereich übermitteln wir die für andere Labors produzierten Untersuchungs-daten immer häufiger in elektronischer Form.

In diesem Umfeld der Vernetzung der Kommunikationsmittel werden grosse Möglichkeiten freige-setzt. Es wächst aber auch die Gefahr, Daten fehlzuleiten oder gar zu verlieren – sei es durch Unachtsam-keit, Fehlmanipulation oder gar Datenklau.

Im Einklang mit der Strategie des Kantons St.Gallen haben wir deshalb mit dem Themenbereich Datenschutz und Datensicherheit einen Schwerpunkt gesetzt. Neben der Einführung von weiteren techni-schen Massnahmen wie z. B. dem sicheren E-Mail-Verkehr sind vor allem die Mitarbeiter gezielt für diese Gefahren sensibilisiert worden.

Öffentlichkeitsarbeit

Das Amt wird regelmässig durch Anfragen in Anspruch genommen. Anfragen zu Lebensmitteln, Chemi-kalien, Gebrauchsgegenständen, Chemiesicherheit, Trink- und Badewasser sowie zu den Bereichen Tier-schutz, Tierverkehr und Seuchenbekämpfung wurden bearbeitet und beantwortet. Dabei zeigt es sich, dass zahlreiche Kontakte auch über den Internetauftritt (www.avsv.sg.ch) abgewickelt wurden. Mit dem drei-mal jährlich erscheinenden Kaleidoskop (à siehe Anhang, Liste der Info-Broschüren (Kaleidoskop) decken wir das Bedürfnis der Öffentlichkeit nach Informationen. Kaleidoskop-Artikel finden (entweder als Nach-druck oder als Inputgeber) auch immer wieder den Weg in die Medien.

Zentrale Dienste

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Zerkleinerte Textilstoffe in Erlenmeyerkolben: mittels GC-MS-Methode werden Carriers und Lösungsmittel analysiert

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Anhang 61

AMK aerobe mesophile Keimzahl

APP Actinobacillus Pleuropneumonie

BAFU Bundesamt für Umwelt

BAG Bundesamt für Gesundheit

BVET Bundesamt für Veterinärwesen

E.coli Escherichia coli

EP Enzootische Pneumonie

Erfa Erdwissenschaftlicher Facherverein ETH Zürich

EVD Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement

FIAL Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrien

FIV Fremd- und Inhaltstoffverordnung

FK Fleischkontrolle

GGBV Gefahrgutbeauftragtenverordnung

GVO Genveränderte Organismen

GW Grenzwert

HACCP Hazard Analysis Critical Control Point; vorbeugendes System, das die Sicherheit von Lebensmitteln und Verbrauchern gewährleisten soll

HMG Heilmittelgesetz

HPLC Hochdruckflüssigchromatografie

HPS Hämophilus parasuis

HyV Hygieneverordnung

IKMI Institut für Klinische Mikrobiologie und Immunologie

KBE Koloniebildende Einheiten

KUT Kontrolldienst für umweltschonende und tierfreundliche Qualitätsproduktion

LC-MS Liquid Chromatography-Mass Spectrometry

LGV Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung

LKV Verordnung des EDI zur Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln

LMG Lebensmittelgesetz

MIBD Milchwirtschaftlicher Inspektions- und Beratungsdienst

MRL Maximum Residue Limits (Rückstandshöchstwerte)

NWG Nachweisgrenze

OTA Ochratoxin A

PAK Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe

PI persistent infiziert

RASFF Europäisches Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel

REACh Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals

SLMB Schweizerisches Lebensmittelbuch

SGSW Sankt Galler Stadtwerke

STU Schlachttieruntersuchung

TM Trockenmasse

TAMV Tierarzneimittelverordnung

TW Toleranzwert

ValkGetr Verordnung über alkoholische Getränke

VerTi-V Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche

VKCS Verband der Kantonschemiker der Schweiz

VKos Verordnung über kosmetische Mittel

VO Verordnung

VSKT Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte

VSS Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug

VTEC Verotoxinbildende E. coli

VZFS Verein Zoofachgeschäfte Schweiz

ZuV Zusatzstoffverordnung

µg Mikrogramm entspricht 0,001 mg

Anhang

Abkürzungen

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62 Anhang

Abholung / Entsorgung durch die TMF Bazenheid 43

Abkürzungen 61

Aggressive Hunde 58

Akarizide in Honig 28

Amtstierärztliche Kontrollen 49

Anthelmintika in Fleisch 27

Auffällige Hunde 56

Ausbildungsnachweis 46

Bäderinspektionen 21

Badewasser 20

Baugesuche / Bauabnahmen 11

Bauliche Begutachtungen vor Ort 11

Bearbeitete Proben 6

Betriebsschliessungen 11

Biologie 35

Bissverletzungen beim Tier 58

Blaue Kontrollen 49

Blauzungenimpfung 42

Börsen 54

Cadmium in Spinat 29

Chemie 25

Chemikalieninspektorat 21

Coxiellose und Leptospirose 41

Das Wichtigste in Kürze 4

Dekorative Kosmetik 33

Drei Jahre AfGVS 2

EDV/Sekretariat 59

Einsprachen 7

Entsorgung über die Tierkörpersammelstellen 44

Fachtagung 2010 20

Falleinteilung Mikrobiologie 67

Fischzucht 53

Fleischkontrolle 15

Garnelen 26

Gebrauchs- und Bedarfsgegenstände 32

Gefrierung von Fleisch 27

Gelée royale und Gelée-royale-Produkte 31

Genveränderte Organismen (GVO) 39

Gesamtschweizerische Milch- und Milchprodukteaktion 35

Grundwasserüberwachungsprojekt 19

Hackfleisch aus Metzgereien 36

Hirsche 53

Hundebissverletzungen beim Menschen 57

Import und Export von lebenden Tieren 44

Info-Broschüre 73

Kaffeemaschinen 32

Kaleidoskop 73

Kinderknete 32

Kommissionssitzungen 66

Kontrolle gewerblicher Tierhaltungen 53

Kostenpflichtige Nachkontrollen 10

Künstliche fettlösliche Farbstoffe in Gewürzen 31

Kurse 66

Lebensmittel 9, 25

Lebensmittelkontrolleinheit 9

Legionella pneumophila 38

Lehrtätigkeit 67

Mais und Maisprodukte 30

Margarine 30

Mikrobiologie 35

Mikrobiologische Anwendungen 39

Milch 11

Milch und Milchprodukte 31

Milchhygienekontrollen 11

Mineralöl und Weichmacher in Sonnenblumenöl 28

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 65

Molekularbiologie 39

Nachschauen 10

NAQUA-Programmes 20

Nationales Fremdstoffuntersuchungsprogramm 25

Nussmehl 29

Nutz-, Wild- und Haustiere 51

Ochratoxin in Traubensäften 30

Öffentlichkeitsarbeit 59

Organigramm 64

PAK in geräuchertem Fleisch und Fisch 28

Passivrauchen 11

Pestizide in Früchte und Gemüse 28

Pestizide und Mineralöl in Saaten 29

Photoinitiatoren in flüssigen Lebensmitteln 29

Planbegutachtungen 11

Prüfungskommissionen 67

Publikationen 67

Radon 24

Index

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Anhang 63

Rekurse 7

Ringversuche 68

Rohpökelwaren 30

Salmonellenuntersuchungen bei importierten Zuchthühnern 43

Salmonellenuntersuchungen bei Legehühnern 43

Salmonellenuntersuchungen bei Mastpouletherden 43

Schlacht- und Personalhygiene 16

Schlachtbetriebe 13

Schlachthof Bazenheid 15

Schlachthof St.Gallen 16

Schlachttierkontrollen 15

Schlachtungen 13

Seminare 66

Seuchenbekämpfung BVD 47

Seuchenüberwachung 41

Spielzeug aus Kunststoff 32

Strafanzeigen 7

Streptomycin in Frühäpfeln 26

Streptomycin in Frühjahrshonig 26

Streptomycin in Importobst 26

Tagungen 66

Textilien 33

Tierarztpraxen 49

Tiergesundheit 41

Tierheime / Betreuungsdienste 55

Tierschutz 51

Tiertransport 46

Tierverkehr 44

Tierversuche 55

TRACES 44

Trinkwasser 19

Untersuchte Proben 68

Untersuchungstätigkeit 6

Veranstaltungen 66

Viehausstellungen 45

Viehhandel 46

Vorgekochte Speisen 36

Vorträge 67

Waren von St.Galler Firmen 6

Wasser- und Chemikalieninspektorat 19

Weichmacher, Photoinitiatoren, Lösungsmittel und Mineralöl in Lebensmitteln aus Verpackungen

27

Weisse Kontrolle 11

Weizenmehle 29

Werbung mit Tieren / Ausstellungen 55

Wohngifte 24

Zentrale Dienste 59

Zimt und zimthaltige Backwaren 30

Zoofachhandel / Tierarzneimittel / Handelsbewilligungen 54

Zoos / Tierparks 54

Index

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64 Anhang

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Organigramm per 31.12.2010

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Anhang 65

Akman, Ali Sch

Allenspach Walter LMI

Alther Andrea ZD

Amgarten Markus, Dr. Sch

Backes Susanna LMI

Baldesberger Ingrid ZD

Bigger Roland BIO

Blöchlinger Franz Tsch

Braunwalder Helga ZD

Brunhart Iris, Dr. ATA

Brunner Peter LMI

Calzavara Gabriela, Dr. ATA

Christen Gabriela BIO

Diem Jürg LMI

Droz Christian CHE

Dunjic Dijana * CHE

Duss Thomas CHE

Engeler Fabian * CHE

Epper Roland WCI

Eschenmoser Irene ZD

Essl Michael LMI

Fäh Adrian, Dr. LMI

Fauquex Eugen, Dr. ATA

Feuz Ulrich, Dr. Sch

Fleisch Robert Sch

Frei Guido Sch

Gächter Marcel LMI

Gerber Daniel WCI

Giger Ivo CHE

Giger Thomas, Dr., Amtsleiter

Hoegger Isabelle LMI

Hudelist Karl Sch

Inderbitzin Franco, Prof. Dr. Sch

Jenni Markus, TG

Jenni Peter ZD

Keel Franz LMI

Kölbener Beat Sch

Kölbener Pius, Dr., Kantonschemiker

Koller Erich Sch

Kreis Christian LMI

Künstner Simone CHE

Künzle Urs, Dr. CHE

Kuratli Daniel Sch

Luczynski Klaus, Stv. Kantonschemiker

Martinelli Christian LMI

Mennel Natalie CHE

Metzler Christian Sch

Müller Beryl CHE

Rhyn Claudia Tsch

Romanin Katharina CHE

Schafflützel Remo Sch

Schlachter Jürg ZD

Schlumpf Kurt WCI

Schmid Hubert LMI

Schmid Jürg BIO

Schmid Michael LMI

Schönauer Markus Sch

Schudel Michael ZD

Seiler Markus, Dr. Stv. Kantonstierarzt

Siegmann Stefan, Dr. ATA

Signer Martin Sch

Soppelsa Carmen ZD

Steiger Jacqueline ZD

Stiefel Heinrich Sch

Ströhle Lukas WCI

Struchen Rahel ZD

Sturzenegger Kurt LMI

Tannheimer Tobias BIO

Vollmar Doris ZD

Wälchli Claudia CHE

Weber Stefan BIO

Weishaupt Eva CHE

Wernli Achill CHE

Werz Arja * CHE

Widmer Hanspeter LMI

Wirz Jutta BIO

Witzig Daniel Sch

Zäch Paul WCI

Zierler Christoph Sch

Zimmermann Andreas LMI

Zwahlen Heinz ZD

Liste der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per 31.12.2010

Legende:

ATA Amtliche Tierärztinnen und TierärzteBIO Biologie (Labor)CHE Chemie (Labor)LMI LebensmittelkontrolleinheitSch SchlachthöfeTG TiergesundheitTsch TierschutzWCI Wasser- und Chemikalieninspektorat ZD Zentrale Dienste* Lehrling

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66 Anhang

Kommissionssitzungen· Überbetriebliche Kurse Laboranten Ostschweiz (S. Künstner)· Expertengruppe SLMB des BAG Milch und Milchprodukte (N. Mennel)· Expertengruppe SLMB Tierarzneimittelrückstände (U. Künzle)· AOC Degustationskommission, Salez Fachstelle Weinbau (K. Sturzenegger)· Gastro Suisse St.Gallen, Prüfungskommission Hygiene und Lebensmittelgesetz

(K. Sturzenegger)· Blaue Kontrolle Ostschweiz (I. Brunhart)· Tierversuchskommission Kanton St.Gallen (G. Calzavara)· Rekurskommission QM Schweizer Fleisch, Bern (M. Jenni)· Plattform Marktkontrolle Vollzug Chemikalienrecht, Bern (D. Gerber, R. Epper,

L. Ströhle)· Arbeitsgruppe «Information und Öffentlichkeitsarbeit» der Kantonalen Fachstellen

für Chemikalien chemsuisse, Bern (D. Gerber)· Arbeitsgruppe ABC-Schutz, Kantonaler Führungsstab St.Gallen (P. Zäch)· Arbeitsgruppe VKCS Trink- und Badewasser (K. Schlumpf)· Erfa Badewasserkontrolle, Solothurn (L. Ströhle)· Projektteam Postulatsbericht «Förderung der Grundwassernutzung», St. Gallen

(L. Ströhle)· Quellkommission Therme Pfäfers, Bad Ragaz (L. Ströhle)· Erfahrungsgruppen (Erfa)

· Pestizide (C. Droz)· FCM (C. Droz)· Gebrauchsgegenstände (C. Droz)· Mykotoxine (N. Mennel)· Metalle (N. Mennel)· Vitamine (U. Künzle)· Weintagung, Aargau (W. Allenspach, J. Diem)· FCM, Goldach (W. Allenspach)· Molekulare Diagnostik, Arbeitsgruppe Mikrobio logie (J. Schmid, Gruppenleiter)· ERFA Molekulare Diagnostik, Arbeitsgruppe GVO (St. Weber)

Tagungen, Kurse, Seminare· Fisch und Fischerzeugnisse, VKCS, Spiez (P. Kölbener) · Vierländerkonferenz, St. Gallen (P. Kölbener) · Dreiländerkonferenz, Basel (P. Kölbener)· HPLC-MS in der Spurenanalytik, Prof. Dr. Michael Oehme (S. Künstner)· LC-MS Anwendertreffen, Basel (S. Künstner)· Ausbildung zur Prüfungsexpertin (S. Künstner)· GC Anwendertreff, Basel (C. Wälchli, C. Droz)· Sicherheitskurs AfGVS (T. Duss, C. Droz)· Workshop Mineralöl, Zürich (C. Droz)· Umweltseminar Büchi, Flawil (K. Romanin)· Datensicherheit und Datenschutz (DuD), Schulung, Buchs (J. Schlachter, T. Duss)· Schulung Secure Mail (J. Schlachter, T. Duss, G. Calzavara, I. Eschenmoser, R. Epper,

D. Gerber, K. Schlumpf, P. Zäch, L. Ströhle)· Ilmac (T. Duss)· DuD Schulung GD (T. Duss)· ICP-MS Schulung Agilent (N. Mennel, E. Weishaupt)· EURL-Workshop 2010, Berlin (U. Künzle)· Symposium on Veterinary Drug Residue Analysis, Ghent (U. Künzle)· Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips im Lebensmittelbereich (U. Künzle)· Verfügungs-Workshop (U. Künzle)· Weiterbildung Lebensmittelinspektoren; Gesellschaft Schweizer Lebensmittelinspekto-

ren GSLI, Basel· Weiterbildung der KC, Spiez; Fisch und Fischerzeugnisse( K. Sturzenegger, W. Allen-

spach, F. Keel, H.P. Widmer, A. Fäh)· Fachtagung Ostschweizer Lebensmittelinspektoren OLMI, Schaan (K. Sturzenegger,

H.P. Widmer)· Schulungskurse RASSF BAG, Bern (K. Sturzenegger, H.P. Widmer) · Interne Weiterbildung; Erlass einer Verfügung; (H.P. Widmer, K. Sturzenegger,

A. Fäh, E. Fauquex, W. Allenspach, F. Keel)· Frühjahrstagung Tierärztliche Vereinigung für Lebensmittelhygiene und Tiergesund-

heit (TVL): Tiergesundheitsstrategie 2010, Luzern (A. Fäh, E. Fauquex, S. Siegmann, I. Brunhart)

· Tierärzteweiterbildung Tuberkulose (A. Fäh)· Weiterbildung für amtliche Tierärzte: Modul Tierschutz, MKS, Zerlegebetrieb, Fleisch

(A. Fäh)· Herbsttagung Tierärztliche Vereinigung für Lebensmittelhygiene und Tiergesundheit

(TVL): Wildtiergesundheit, Luzern (A. Fäh, E. Fauquex, S. Siegmann, I. Brunhart, G. Calzavara)

· Erfahrungsaustausch Fleischverarbeitung, Wildbretverarbeitung, Trichinenuntersu-chung , Vaduz (E. Fauquex)

· Pferdehaltung und Pferdeausbildung, Olten (E. Fauquex)· WK/ EK Tierseuchengruppe, Sevelen (A. Fäh, E. Fauquex) · IPVS Kongress, Vancouver (S. Siegmann)· FTVP WK 2010, Thun (S. Siegmann)· Seminar SVSM, Thun (S. Siegmann)· Tagung Vollzug Swissmedic, Bern (S. Siegmann)· CPR Kurse, Herzmassage, St.Gallen (I. Hoegger, M. Gächter, Ch. Martinelli, G. Chris-

ten, J. Schmid, J. Wirz, Ch. Droz, I. Baldesberger, Th. Duss, I. Eschenmoser,

K. Luczynski, N. Mennel, C. Soppelsa, T. Tannheimer, C. Wälchli, E. Weishaupt, A. Wernli, H.P. Widmer, A. Zimmermann, H. Zwahlen, T. Giger)

· Standortbestimmung, Intern, St.Gallen (I. Hoegger)· Eutergesundheit und Zellzahlen, Flawil (A. Zimmermann, M. Gächter)· Wirkungsvoller Schreibstil, St.Gallen (A. Zimmermann)· Schlagfertig und souverän, Intern, St.Gallen (M. Gächter)· Alpwirtschaftskurs 2010, Walenstadt (M. Gächter)· Schwierige Kunden für sich gewinnen (M. Gächter)· Milchtransporte und deren Umgang mit Hemmstoff, Schönenberg TG (A. Fäh,

M. Schmid, A. Zimmermann, M. Gächter)· POE Kurs Kritik mit Wirkung, Follow up, Intern, St.Gallen (Ch. Martinelli)· Weiterbildung Kompetent und professionell im beruflichen Kontakt (I. Brunhart)· Weiterbildung Rolle des ATA bei MKS-Ausbruch (I. Brunhart, E. Fauquex)· Workshop BVET Heimtiere, Olten (G. Calzavara)· Workshop BVET Wildtiere, Olten (G. Calzavara)· HV und Fachtagung SVWZH, Tierpark Bruderhaus, Winterthur (G. Calzavara)· HV und Fachtagung STVV, Walter Zoo, Gossau (G. Calzavara)· Fachtagung Tierversuchskommissionen, Olten (G. Calzavara)· Fachtagung Pferdehaltung, Olten (G. Calzavara)· Fortbildung Amtstierärzte, Fleischhygiene, Teufen (G. Calzavara)· Hundemesse Winterthur, Prävention Beissunfälle (G. Calzavara)· Sachkundekurs Aquaristik, Kantonsschule Wohlen (G. Calzavara)· Vorträge Naturwissenschaftliche Gesellschaft St.Gallen, Naturmuseum (G. Calzavara)· POE Kurs Fit for life, Naturschule St.Gallen (G. Calzavara)· 100 Jahre SKG St.Gallen, Teufen (G. Calzavara)· Internationaler Lehrgang zum Tiertransport, Peruggia, Italien (M. Jenni)· IGN-Tagung Tierschutz (F. Blöchlinger)· Workshops des Bundesamtes für Veterinärwesen zu Heim-, Wild- und Nutztieren

(F. Blöchlinger, C. Rhyn)· Neues Strafprozessgesetz, Untersuchungsamt St.Gallen (F. Blöchlinger)· Workshop betreffend Papageienhaltung (F. Blöchlinger)· Weiterbildung Schildkrötenhaltung (F. Blöchlinger, C. Rhyn)· Sachkundenachweis Hunde und Pferde (C. Rhyn)· Sachbearbeiterin Personalwesen Akademie St. Gallen mit Prüfungsabschluss Zertifi-

zierte Sachbearbeiterin Personalwesen edupool.ch / KV Schweiz (I. Eschenmoser)· Workshop Suchtverhalten am Arbeitsplatz (I. Eschenmoser)· Workshop Assessment (I. Eschenmoser)· AZALEE Refresher (I. Eschenmoser)· AZALEE, Schulung Mutationsverantwortliche (J. Schlachter)· Projekt ASA 2011 Acontrol, BVET Bern (J. Schlachter)· Projekt ASA 2011 agate, BVET Bern (J. Schlachter)· Fleetmanagertagung Mobilenet (J. Schlachter)· Schulung Verantwortliche Fixnet, Swisscom St.Gallen (J. Schlachter)· Workshop Chancengleichheit (I. Eschenmoser)· Weiterbildung als Biosicherheitsbeauftragter im Rahmen der ERFA Mikrobiologie der

Ostschweiz (J. Schmid).· Sessionsbesuch Kantonsrat Regierungsgebäude (R. Bigger)· Einführung in die Staatsverwaltung (R. Bigger)· Besichtigung Seewasserwerk, Pumpwerk Blumenberg (G. Christen, J. Wirz, T. Tann-

heimer)· SGM-Jahrestagung, Zürich (J. Schmid)· EHEC Workshop, Wildbad Kreuth, Bayern, D (J. Schmid)· QIAGEN-Seminar on new Solutions for Food Pathogens Identification (St. Weber)· Selbst- und Zeitmanagement, ZEPRA (St. Weber)· Workshop: Erlass einer Verfügung (R. Epper, D. Gerber, K. Schlumpf, P. Zäch, L.

Ströhle)· Frühjahrstagung chemsuisse, Basel (D. Gerber, R. Epper)· chemsuisse Regionalgruppe Ostschweiz, Chur, Zürich (D. Gerber, R. Epper)· Arbeitsgruppe Vollzug Chemikalienrecht Ostschweiz (R. Epper)· THG-Tagung, Bern (D. Gerber, R. Epper)· Schweizer Gefahrguttag, Luzern (D. Gerber)· Arbeitsgruppe Gefahrgutbeauftragte, Erstfeld, Schaffhausen (D. Gerber, R. Epper)· Kurs Chemiewehr der Berufsfeuerwehr St.Gallen (D. Gerber)· Radon-Informationstagung, Bern (D. Gerber, P. Zäch)· Trinkwasserinspektoren-Tagung, Sursee (K. Schlumpf, L. Ströhle)· Trinkwasserinspektoren Regio Ostschweiz, St.Gallen (K. Schlumpf, P. Zäch, L. Ströhle)· Brunnenmeister Weiterbildungskurs 2010, Sursee (K. Schlumpf)· Trinkwasserdesinfektion, SVGW-Wasserfachtagung, Olten (K. Schlumpf)· Mangelhafte Hausinstallationen – eine Gefahr für unser Trinkwasser? SVGW-Wasser-

fachtagung, Zürich-Altstetten (L. Ströhle)· Natural Attenuation – «Working with nature» bei der Erkundung und Sanierung von

kontaminierten Standorten, St.Gallen (L. Ströhle)· POCIS Passivsammler im Trinkwassermonitoring, Meeting, Basel (L. Ströhle)· Fokusgruppe Verkeimung in Wasserversorgungen – Neue Ansätze dank Nanotechno-

logie, Nano-Cluster Bodensee, St.Gallen (L. Ströhle)· Mitgliederversammlung AWBR, Dornbirn (L. Ströhle)· Interne Weiterbildungsprogramme LMK/LMI

· Mikrobiologie· AZALEE (Zeiterfassung, Spesen)· GEKO Lisa· Milchproduktion und Käseherstellung mit oder ohne Silage, Intern St.Gallen· Gate Gourmet, Zürich

Veranstaltungen

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Anhang 67

Lehrtätigkeit· Hygiene und Lebensmittelgesetz, Gastro Suisse St.Gallen (K. Sturzenegger, W. Allen-

spach)· Weiterbildung für amtliche Tierärzte: Referat über den Vollzug der Milchhygiene-

kontrollen (A. Fäh), Inspektionstechnik (P. Sommerauer)· Wildbretverarbeitung (E. Fauquex)· WK/EK Tierseuchengruppe, Seuchenhof (E. Fauquex)· Weiterbildung Fleischkontrolle (E. Fauquex)· Inspektionsübung in Schlachtbetrieben für angehende Amtstierärzte (E. Fauquex)· NM Kurs Schmerzausschaltung, Salez (S. Siegmann)· WK Seuchenpioniere: Seuchenlehre (I. Brunhart)· Praktikantin Amtstierarzt (G. Calzavara)· Amtstierärztekurs Viehhandel, Märkte und Tiertransporte, Bern und Sursee (M. Jenni)· Polizeischule Ostschweiz, Tierverkehr, Tiergesundheit und Tiertransporte, Amriswil

(M. Jenni)· Landwirtschaftsschule SG, Tierverkehr, Tiergesundheit und Tiertransport, Salez und

Flawil (M. Jenni)· Tiertransportkurse, Ausbildungskurse, Bern (M. Jenni)· Internationale Tierseuchengruppe SG/AR/AI/FL, St.Gallen (M. Jenni)· Ausbildung der angehenden amtlichen Tierärzte im Bereich Tierschutz (F. Blöchlinger)· Unterricht an der Landw. Schule, Tierschutz in der Landwirtschaft (F. Blöchlinger)· Kurs zur Fachbewilligung für die Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbä-

dern (R. Epper)· Schweizerische Textilfachschule Wattwil (D. Gerber)· Begasungskurs, Regensdorf (D. Gerber)

Prüfungskommissionen und -expertwesen· Abnahme von praktischen Lehrabschlussprüfungen (A. Wernli, C. Wälchli)· Vorstandssitzungen der OdA-Laboranten Ostschweiz (C. Wälchli)· Prüfungsabnahme im Schlachthof für angehende Amtstierärzte (E. Fauquex)· Prüfungsabnahme im Bereich praktische Weiterbildung von amtlichen Tierärzten,

blaue Kontrolle (S. Siegmann)· Fachexpertin Hundewesen, SG, AI, AR, SH und FL (G. Calzavara)· Prüfungsexperte Ausbildung Tiertransporteure, Bern (M. Jenni)· Prüfungskommission Aus- und Fortbildung der Tiertransporteure, Lupfig (M. Jenni)

Vorträge und Publikationen· Vortrag: Verwendung von Recyclingpapier im Kontakt mit Lebensmitteln, Dreiländer-

konferenz, Basel (P. Kölbener)· Vortrag: Pinienkerne mit bitterem Nachgeschmack, Vierländerkonferenz, St. Gallen

(P. Kölbener)· Vortrag: Food Contact Materials aus Papier, Karton und Pape; Modul Gebrauchsge-

genstände im Rahmen der Weiterbildungen in Food Safety Management der Universi-tät Basel (P. Kölbener)

· Vortrag: Anforderungen an Grossveranstaltungen / Festanlässe (W. Allenspach)· Vortrag: Fromarte-Kurs; Inspektionen in Käsereien; Wil (A. Fäh, M. Schmid)· Vortrag: Milchproduktion und Käseherstellung mit oder ohne Silage (M. Gächter,

M. Schmid)· Diplomarbeit zur eidg. Diplomprüfung Lebensmittelinspektor: Risikobasierte Kont-

rollen im Bereich Primärproduktion Milch (A. Fäh)· Weiterbildung Modul Direktvermarktung (LZSG): Referat über gesetzliche Bestim-

mungen in der Direktvermarktung (A. Fäh, A. Zimmermann, M. Schmid, M. Gächter)· Weiterbildung Tageshorte der Stadt St.Gallen. Hygiene und gesetzliche Anforderun-

gen an Hortköchinnen. (Ch. Kreis)· Lebensmittelproduktion und Deklarationen in Landwirtschaftsbetrieben (J. Diem)· Vortrag Hunde, Gemeinde Neckertal (G. Calzavara)· Vortrag Was Hunde wollen, Fachtagung STS, Olten (G. Calzavara)· Medienkonferenz mit STS Hundehandel, Bern (G. Calzavara)· Beissstatistik BVET, Kt. St.Gallen (G. Calzavara)· Vortrag Equidendatenbank, Zuchtverbände, St.Gallen (M. Jenni)· Vortrag Tiertransport, Tagung Schweizer Tierschutz STS, Olten (M. Jenni)· Erarbeitung Tiertransportbroschüre 3. Auflage (M. Jenni)· Bäuerliche Bezirksvereinigung Gossau (F. Blöchlinger)· Hauptversammlung Tierschutzverein Sargans-Werdenberg, Tierschutzklagen

(F. Blöchlinger)· Vortrag Mindestanforderungen an Wasserversorgungen auf Alpen, Frühjahrssitzung

der St.Galler Alpwirtschaftskommission, Grabs (P. Zäch)· Vortrag Mindestanforderungen an Wasserversorgungen auf Alpen, Alpwirtschaftstag,

Walenstadtberg (K. Schlumpf)· Fachtagung 2010 des Kant. Trinkwasserinspektorats «Risiken für das Trinkwassernetz an

den Schnittstellen zu Bezügern und im Wasserverbund»; Schmerikon, Gossau und Salez· Risiken im Wasserverbund (P. Zäch, K. Schlumpf)· Trinkwasserverschmutzung – was tun? (L. Ströhle)

Teilnahme an Ringversuchen· Tetracycline in Schweineniere, FAPAS· Chinolone in Fisch, FAPAS· Sulfonamide in Schweineniere, FAPAS· Photoinitiatoren in Karton, EURL-FCM ILC01· anorganische Parameter in Trinkwasser, IFA, Tulln· Asche, Fett, Hydroxyprolin, Kochsalz, Protein und Wasser in Brühwurst, Muva· Calcium, Fett, Gefrierpunkt, Protein und Trockenmasse in H-Milch, Muva· Alkoholgehalt in Spirituosen, Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV· HPA Food Microbiology External Quality Assessment Scheme (HPA, London, GB).· HPA Water Microbiology External Quality Assessment Scheme (HPA, London, GB).· Ringversuch Noroviren im Rahmen der § 64 LFGB Arbeitsgruppe «Viren in Lebens-

mitteln»· Fapas Ringversuch zum Nachweis von Roundup Ready Soja

Veranstaltungen

Falleinteilung Mikrobiologie (2000–2010)

Abbildung 13: Falleinteilung Mikrobiologie (2000–2010)

60.8

10.7

2.2

14.811.1

0.5

12.3

3.3

14.2

9.4

0.0

60.7

0.0

10.0

20.0

30.0

40.0

50.0

60.0

70.0

1 2 3 4 5 6

%-A

ntei

l

Mittelwerte 2000 – 20092010 (N = 583)

Bewertungsschema: 1: keine Toleranzwerte verletzt. 2: bei einer Probe ein oder mehrere Toleranzwerte bis etwa um das 10-Fache überschritten. 3: mehrere Toleranzwerte bei verschie-denen Proben maximal um das 10-Fache überschritten. 4: Toleranzwert(e) maximal um das 100-Fache überschritten. 5: Toleranzwert(e) mehr als um das 100-Fache überschritten. 6: ein oder mehrere Grenzwerte überschritten.

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68 Anhang

Auflistung der untersuchten Proben

Im Lebensmittelgesetz umschriebene Waren, die Firmen bzw. Warenbesitzer im Kanton St.Gallen betreffen, nach Warengattun-gen geordnet.

  Warengattungen 

Untersuchte Proben

Bean-standet

Beanstandungsgrund*

      A B C D E F

01 Milch          

011 Milcharten 18 0 0 0 0 0 0 0

012 Eingedickte Milch, Trockenmilch 1 0 0 0 0 0 0 0

013 Milch anderer Säugetierarten, Mischungen 0 0 0 0 0 0 0 0

014 Humanmilch 0 0 0 0 0 0 0 0

02 Milchprodukte          

021 Sauermilch, Sauermilchprodukte 15 0 0 0 0 0 0 0

022 Buttermilch, saure Buttermilch, Buttermilchpulver 0 0 0 0 0 0 0 0

023 Molke, Milchserum, Molkepulver, Milchproteine 2 2 2 0 0 0 0 0

024 Milchgetränke, Milchprodukte-Zubereitungen 8 0 0 0 0 0 0 0

025 Rahm, Rahmprodukte 31 6 1 0 6 0 0 0

03 Käse, Käseerzeugnisse, Produkte mit Käsezugabe, Ziger, Mascarpone          

031 Käse 85 4 3 0 1 0 0 0

032 Käseerzeugnisse 0 0 0 0 0 0 0 0

033 Produkte mit Käsezugabe, Ziger, Mascarpone 1 0 0 0 0 0 0 0

034 Käse aus Milch nicht von der Kuh stammend 2 0 0 0 0 0 0 0

04 Butter, Butterzubereitungen, Milchfettfraktion          

041 Butterarten 5 4 1 0 3 0 0 0

042 Butterzubereitungen 1 0 0 0 0 0 0 0

043 Milchfettfraktionen 0 0 0 0 0 0 0 0

044 Butter aus Milch oder Rahm anderer Tierarten 0 0 0 0 0 0 0 0

05 Speiseöle, Speisefette          

051 Speiseöle 17 1 0 0 0 1 0 0

052 Speisefette 0 0 0 0 0 0 0 0

053 Ölsaaten 0 0 0 0 0 0 0 0

06 Margarine, Minarine          

061 Margarine 14 1 0 1 0 0 0 0

062 Minarine, Halbfettmargarine 0 0 0 0 0 0 0 0

07 Mayonnaise, Salatsauce          

071 Mayonnaise, Salatmayonnaise 0 0 0 0 0 0 0 0

072 Salatsauce 4 0 0 0 0 0 0 0

08 Fleisch, Fleischerzeugnisse          

0811 Fleisch von domestizierten Tieren der Familien der Bovidae, Cervidae, Camelaidae, Suidae und Equidae 120 8 1 0 7 0 0 0

0812 Fleisch von Hausgeflügel 15 1 0 0 1 0 0 0

0813 Fleisch von Hauskaninchen 0 0 0 0 0 0 0 0

0814 Fleisch von Wild 4 0 0 0 0 0 0 0

0815 Fleisch von Fröschen 0 0 0 0 0 0 0 0

0816 Fleisch von Zuchtreptilien 0 0 0 0 0 0 0 0

0817 Fleisch von Fischen 44 6 1 0 5 0 0 0

0818 Fleisch von Krebstieren 16 3 1 0 0 2 0 0

0819 Fleisch von Weichtieren 0 0 0 0 0 0 0 0

0821 Hackfleischwaren 20 0 0 0 0 0 0 0

0822 Bratwurst, roh 0 0 0 0 0 0 0 0

0823 Rohpökelware 25 0 0 0 0 0 0 0

0824 Kochpökelwaren 17 10 1 0 9 0 0 0

0825 Rohwurstwaren 18 0 0 0 0 0 0 0

0826 Brühwurstwaren 27 3 0 0 3 0 0 0

0827 Kochwurstwaren 5 1 0 0 1 0 0 0

0828 Fischerzeugnisse 0 0 0 0 0 0 0 0

0829 Krebs- oder Weichtiererzeugnisse 0 0 0 0 0 0 0 0

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Anhang 69

  Warengattungen 

Untersuchte Proben

Bean-standet

Beanstandungsgrund*

      A B C D E F

082Z Fleischerzeugnisse, übrige 4 0 0 0 0 0 0 0

09 Fleischextrakt, Fleischbouillon und -consommé, Sulze          

091 Fleischextrakt 0 0 0 0 0 0 0 0

092 Fleischbouillon 0 0 0 0 0 0 0 0

093 Fleischconsommé 0 0 0 0 0 0 0 0

094 Sulze 2 0 0 0 0 0 0 0

10 Würze, Bouillon, Suppe, Sauce          

101 Würze 0 0 0 0 0 0 0 0

102 Sojasauce 0 0 0 0 0 0 0 0

103 Bouillon 0 0 0 0 0 0 0 0

104 Suppe, Sauce 86 5 1 0 4 0 0 0

105 Hefeextrakt 0 0 0 0 0 0 0 0

106 Bratensauce 4 0 0 0 0 0 0 0

11 Getreide, Hülsenfrüchte, Müllereiprodukte          

111 Getreide 238 56 1 0 55 0 0 0

112 Hülsenfrüchte zur Herstellung von Müllereiprodukten 0 0 0 0 0 0 0 0

113 Müllereiprodukte 17 2 2 0 0 0 0 0

114 Stärkearten 0 0 0 0 0 0 0 0

115 Malzprodukte 0 0 0 0 0 0 0 0

12 Brot, Back- und Dauerbackwaren          

121 Brotarten 2 0 0 0 0 0 0 0

122 Back- und Dauerbackwaren 0 0 0 0 0 0 0 0

13 Backhefe          

131 Presshefe 0 0 0 0 0 0 0 0

132 Trockenbackhefe 0 0 0 0 0 0 0 0

133 Instanttrockenhefe 0 0 0 0 0 0 0 0

134 Flüssighefe 0 0 0 0 0 0 0 0

14 Pudding, Crème          

141 Pudding und Crème, genussfertig 123 10 0 0 10 0 0 0

142 Pudding- und Crèmepulver 0 0 0 0 0 0 0 0

15 Teigwaren          

151 Teigwaren nur aus Weizenmahlprodukten 417 103 0 0 103 0 0 0

152 Teigwaren mit anderen Müllereiprodukten 0 0 0 0 0 0 0 0

153 Eierteigwaren 16 5 0 0 5 0 0 0

15Z Teigwaren, übrige 4 0 0 0 0 0 0 0

16 Eier und verarbeitete Eier          

161 Hühnereier, ganz 42 1 0 0 0 1 0 0

162 Eier, nicht von Hühnern stammend 0 0 0 0 0 0 0 0

163 Eiprodukte 6 0 0 0 0 0 0 0

17 Speziallebensmittel          

171 Speisesalzersatz 0 0 0 0 0 0 0 0

172 Zuckeraustauschstoffe, Polydextrose 0 0 0 0 0 0 0 0

173 Zur Gewichtskontrolle bestimmte Lebensmittel 0 0 0 0 0 0 0 0

174 Säuglingsanfangs- und Folgenahrung 19 0 0 0 0 0 0 0

175 Sonstige Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder 2 0 0 0 0 0 0 0

176 Ergänzungsnahrung 2 2 2 0 0 0 0 0

179 Nahrungsergänzung 6 0 0 0 0 0 0 0

17A Coffeinhaltige Spezialgetränke (Energy Drink) 3 3 3 0 0 0 0 0

17Z Speziallebensmittel, übrige 1 0 0 0 0 0 0 0

18 Obst, Gemüse          

181 Obst 69 3 2 0 0 1 0 0

182 Gemüse 582 116 0 0 116 0 0 0

183 Obst- und Gemüsekonserven 1 1 1 0 0 0 0 0

19 Speisepilze          

191 Speisepilze, wild gewachsen 6 0 0 0 0 0 0 0

192 Speisepilze, kultiviert 2 0 0 0 0 0 0 0

Page 72: Jahresbericht 2010 - sg.ch€¦ · Die Akkreditierung wurde für weitere fünf Jahre ausgesprochen. Tiergesundheit: Die Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) lief auch 2010

70 Anhang

  Warengattungen 

Untersuchte Proben

Bean-standet

Beanstandungsgrund*

      A B C D E F

20 Honig, Melasse          

201 Honigarten 41 0 0 0 0 0 0 0

202 Melasse 0 0 0 0 0 0 0 0

203 Gelée Royale 3 3 3 0 0 0 0 0

21 Zucker, Zuckerarten          

211 Zucker 0 0 0 0 0 0 0 0

212 Zuckerarten 0 0 0 0 0 0 0 0

213 Zuckerzubereitungen 2 0 0 0 0 0 0 0

22 Konditorei- und Zuckerwaren          

221 Marzipan 0 0 0 0 0 0 0 0

222 Persipan 0 0 0 0 0 0 0 0

223 Trüffel und Trüffelmassen 0 0 0 0 0 0 0 0

224 Bonbons, Schleckwaren 0 0 0 0 0 0 0 0

225 Meringue-Schalen 0 0 0 0 0 0 0 0

226 Kaugummi 0 0 0 0 0 0 0 0

227 Konditorei-Zwischenprodukte 1 0 0 0 0 0 0 0

22Z Konditorei- und Zuckerwaren, übrige 166 11 0 0 11 0 0 0

23 Speiseeis          

231 Speiseeisarten 33 3 1 0 2 0 0 0

232 Zubereitungen zur Herstellung von Speiseeis 0 0 0 0 0 0 0 0

24 Fruchtsaft, Fruchtnektar          

241 Fruchtsaftarten 10 1 1 0 0 0 0 0

242 Fruchtnektararten 0 0 0 0 0 0 0 0

25 Fruchtsirup, Fruchtsirup mit Aromen, Tafelgetränke, Limonade          

251 Fruchtsirup, Sirup mit Aromen 0 0 0 0 0 0 0 0

252 Tafelgetränk mit Fruchtsaftarten 2 0 0 0 0 0 0 0

253 Limonade 0 0 0 0 0 0 0 0

254 Tafelgetränk mit Milch, Molke, Milchserum oder anderen Milchprodukten 0 0 0 0 0 0 0 0

255 Pulver und Konzentrat zur Herstellung von alkoholfreien Getränken 0 0 0 0 0 0 0 0

26 Gemüsesaft          

261 Gemüsesaft, rein 0 0 0 0 0 0 0 0

262 Gemüsesaft aus mehreren Gemüsen 0 0 0 0 0 0 0 0

27 Konfitüre, Gelee, Marmelade, Maronencrème, Brotaufstrich          

271 Konfitürearten 0 0 0 0 0 0 0 0

272 Geleearten 0 0 0 0 0 0 0 0

273 Marmelade 0 0 0 0 0 0 0 0

274 Gelee-Marmelade 0 0 0 0 0 0 0 0

275 Maronencrème 0 0 0 0 0 0 0 0

276 Brotaufstrich 0 0 0 0 0 0 0 0

277 Bäckereimarmelade 0 0 0 0 0 0 0 0

28 Trinkwasser, Eis, Mineralwasser, kohlensaures Wasser          

281 Trinkwasser 4508 544 0 1 417 71 106 0

282 Eis 4 0 0 0 0 0 0 0

283 Natürliches Mineralwasser 0 0 0 0 0 0 0 0

284 Künstliches Mineralwasser 0 0 0 0 0 0 0 0

285 Kohlensaures Wasser 0 0 0 0 0 0 0 0

286 Pulver zur mineralischen Anreicherung von Trinkwasser 0 0 0 0 0 0 0 0

29 Alkoholfreier Wermut, Bitter, Obstwein, alkoholfreies Bier          

291 Alkoholfreier Wermut 0 0 0 0 0 0 0 0

292 Verdünnter alkoholfreier Wermut 0 0 0 0 0 0 0 0

293 Alkoholfreier Bitter 1 1 1 0 0 0 0 0

294 Verdünnter alkoholfreier Bitter 0 0 0 0 0 0 0 0

295 Alkoholfreier Obstwein 0 0 0 0 0 0 0 0

296 Alkoholfreies Bier 0 0 0 0 0 0 0 0

30 Kaffee, Kaffeeersatzmittel          

301 Rohkaffee 0 0 0 0 0 0 0 0

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Anhang 71

  Warengattungen 

Untersuchte Proben

Bean-standet

Beanstandungsgrund*

      A B C D E F

302 Röstkaffee 0 0 0 0 0 0 0 0

303 Behandelter Kaffee 0 0 0 0 0 0 0 0

304 Kaffee-Extrakte 0 0 0 0 0 0 0 0

305 Kaffee-Ersatzmittel, Kaffee-Zusätze 0 0 0 0 0 0 0 0

306 Zichorien-Extrakte 0 0 0 0 0 0 0 0

307 Extrakte aus anderen Kaffee-Ersatzmitteln 0 0 0 0 0 0 0 0

31 Tee, Mate, Kräuter- und Früchtetee .        

311 Teearten 2 2 2 0 0 0 0 0

32 Guarana 0 0 0 0 0 0 0 0

33 Instant- und Fertiggetränke auf Basis von Zutaten wie Kaffee, Kaffeeer-satzmitteln, Tee, Kräutern, Früchten oder Guarana          

331 Instant- und Fertiggetränkearten 52 13 1 0 10 2 0 0

34 Kakao, Schokoladen, andere Kakaoerzeugnisse          

341 Kakaoerzeugnisse 1 0 0 0 0 0 0 0

35 Gewürze. Speisesalz, Senf          

351 Gewürze 13 0 0 0 0 0 0 0

352 Speisesalzarten 0 0 0 0 0 0 0 0

353 Senf 0 0 0 0 0 0 0 0

36 Wein, Sauser, Traubensaft im Gärstadium pasteurisiert, weinhaltige Ge-tränke          

361 Traubenmost 0 0 0 0 0 0 0 0

362 Wein 2 0 0 0 0 0 0 0

363 Sauser 0 0 0 0 0 0 0 0

364 Traubensaft und Traubenmost im Gärstadium pasteurisiert 0 0 0 0 0 0 0 0

365 Getränke aus Wein 0 0 0 0 0 0 0 0

37 Obst- und Fruchtwein, Kernobstsaft im Gärstadium, Getränke aus Obst- oder Fruchtwein          

371 Obstwein 0 0 0 0 0 0 0 0

372 Obstwein, verdünnt 0 0 0 0 0 0 0 0

373 Kernobstsaft im Gärstadium 0 0 0 0 0 0 0 0

374 Fruchtwein 0 0 0 0 0 0 0 0

375 Getränke aus Obst- oder Fruchtwein 0 0 0 0 0 0 0 0

376 Honigwein 0 0 0 0 0 0 0 0

38 Bier          

381 Lagerbier 1 0 0 0 0 0 0 0

382 Spezialbier 0 0 0 0 0 0 0 0

383 Starkbier 0 0 0 0 0 0 0 0

384 Leichtbier 0 0 0 0 0 0 0 0

385 Bier kohlenhydratarm 0 0 0 0 0 0 0 0

39 Spirituosen, verdünnte alkoholhaltige Getränke auf Basis von Spirituosen          

391 Trinksprit 0 0 0 0 0 0 0 0

392 Spirituosenarten 0 0 0 0 0 0 0 0

393 Likörarten 0 0 0 0 0 0 0 0

394 Aperitifarten 0 0 0 0 0 0 0 0

395 Verdünnte alkoholhaltige Getränke auf Basis von Spirituosen 0 0 0 0 0 0 0 0

396 Übrige alkoholhaltige Getränke 5 1 1 0 0 0 0 0

40 Absinth          

401 Absinth 0 0 0 0 0 0 0 0

402 Absinthnachahmungen 0 0 0 0 0 0 0 0

41 Gärungsessig, Essigsäure zu Speisezwecken          

411 Gärungsessigarten 0 0 0 0 0 0 0 0

412 Gärungsessigmischungen 0 0 0 0 0 0 0 0

413 Aceto Balsamico 0 0 0 0 0 0 0 0

414 Kräuteressig 0 0 0 0 0 0 0 0

415 Gewürzessig 0 0 0 0 0 0 0 0

416 Essigsäurearten zu Speisezwecken 0 0 0 0 0 0 0 0

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72 Anhang

  Warengattungen 

Untersuchte Proben

Bean-standet

Beanstandungsgrund*

      A B C D E F

           51 Lebensmittel vorgefertigt          

511 Lebensmittel, garfertig 0 0 0 0 0 0 0 0

512 Instantspeisen 0 0 0 0 0 0 0 0

513 Kurzkochspeisen 0 0 0 0 0 0 0 0

514 Speisen, nur aufgewärmt genussfertig 3 0 0 0 0 0 0 0

515 Speisen, genussfertig zubereitet 207 16 1 0 15 0 0 0

52 Verarbeitungshilfsstoffe zur Lebensmittelherstellung                

521 Verarbeitungshilfsstoffe zur Lebensmittelherstellung 0 0 0 0 0 0 0 0

53 Zusatzstoffe und Zusatzstoffpräparate für Lebensmittel                

531 Zusatzstoffe 0 0 0 0 0 0 0 0

532 Zusatzstoffpräparate 0 0 0 0 0 0 0 0

56 Bedarfsgegenstände zur Herstellung von Bedarfsgegenständen                

561 Bedarfsgegenstände aus Metall oder Metalllegierungen 0 0 0 0 0 0 0 0

562 Bedarfsgegenstände aus Kunststoff 15 1 0 0 0 1 0 0

563 Bedarfsgegenstände aus Zellglasfolien 0 0 0 0 0 0 0 0

564 Bedarfsgegenstände aus Keramik, Glas, Email und ähnlichen Materialien 0 0 0 0 0 0 0 0

565 Bedarfsgegenstände aus Papier und Karton 0 0 0 0 0 0 0 0

566 Bedarfsgegenstände aus Textilien für die Lebensmittelherstellung 0 0 0 0 0 0 0 0

567 Hilfsstoffe zur Herstellung von Bedarfsgegenständen 0 0 0 0 0 0 0 0

56Z Bedarfsgegenstände und Hilfsstoffe zur Herstellung von Bedarfsgegenständen, übrige 0 0 0 0 0 0 0 0

57 Kosmetische Mittel                

571 Hautpflegemittel 1 0 0 0 0 0 0 0

572 Hautreinigungsmittel 0 0 0 0 0 0 0 0

573 Dekorativprodukte 6 1 1 0 0 0 0 0

574 Duftmittel 0 0 0 0 0 0 0 0

575 Haarbehandlungsmittel 0 0 0 0 0 0 0 0

576 Zahn- und Mundpflegemittel 0 0 0 0 0 0 0 0

577 Prothesenhaftmittel 0 0 0 0 0 0 0 0

578 Nagelpflegemittel und -kosmetika 3 1 1 0 0 0 0 0

579 Hautfärbemittel 0 0 0 0 0 0 0 0

57A Hautschutzmittel 0 0 0 0 0 0 0 0

58 Gegenstände mit Schleimhaut-, Haut- oder Haarkontakt und Textilien                

581 Zahnreinigungsmittel, mechanisch 0 0 0 0 0 0 0 0

582 Metallische Gegenstände mit Schleimhaut- oder Hautkontakt 0 0 0 0 0 0 0 0

583 Windeln 0 0 0 0 0 0 0 0

584 Textile Materialien 0 0 0 0 0 0 0 0

58Z Gegenstände mit Schleimhaut-, Haut-, oder Haarkontakt und Textilien, übrige 0 0 0 0 0 0 0 0                 

59 Gebrauchsgegenstände für Kinder, Malfarben, Zeichen- und Malgeräte                

591 Spielzeuge, Gebrauchsgegenstände für Säuglinge und Kleinkinder 0 0 0 0 0 0 0 0

592 Spielzeuge für Kinder bis 14 Jahre 109 2 1 0 0 1 0 0

593 Malfarben, Zeichen- und Malgeräte 0 0 0 0 0 0 0 0                 

60 Weitere Gebrauchsgegenstände                

601 Druckgaspackungen 0 0 0 0 0 0 0 0

602 Kerzen und ähnliche Gegenstände 0 0 0 0 0 0 0 0

603 Streichhölzer 0 0 0 0 0 0 0 0

604 Scherzartikel 0 0 0 0 0 0 0 0

  Total der kontrollpflichtigen Waren 7 360 957 37 2 784 80 106 0

* Beanstandungsgründe

A = Sachbezeichnung, Anpreisung usw.B = ZusammensetzungC = Mikrobiologische Beschaffenheit, Bakterien- und MykotoxineD = Inhalts- und FremdstoffeE = Physikalische EigenschaftenF = Andere Beanstandungsgründe

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Liste der Info-Broschüren (Kaleidoskop)Diesem Jahresbericht beigefügt sind folgende Info-Broschüren:· Kaleidoskop Nr. 30, August 2010· Kaleidoskop Nr. 31, November 2010· Kaleidoskop Nr. 32, März 2011

Foyer an der Blarerstrasse 2 in St.Gallen.

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Amt für Verbraucherschutzund Veterinärwesen (AVSV)Blarerstrasse 29001 St.GallenT +41 (0)58 229 28 00F +41 (0)58 229 28 01

Gesundheitsdepartement